Mietspiegel Neutraubling 2020 - www.neutraubling.de - Stadt Neutraubling

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Mietspiegel
Neutraubling 2020

                    www.neutraubling.de
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VORWORT
Inhaltsverzeichnis                                                                               Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
                                                                                                 neben Nahrung und Kleidung gehören die eigenen vier Wände zu den wichtigsten Fak-
                                                                                                 toren der Existenzsicherung. Inzwischen wohnen und leben rund 14.500 Menschen in
Vorwort                                            3                                             Neutraubling. Für sie alle ausreichend Wohnraum zu schaffen ist ein andauerndes Ziel
                                                                                                 des Stadtrates, der Verwaltung und nicht zuletzt auch der Investoren. Ein ausreichen-
Einführung                                         3                                             der Wohnraum muss zudem für sie alle bezahlbar bleiben. Andererseits muss ein ange-
                                                                                                 messener Mietpreis bezahlt werden, damit sich neben der Stadt auch noch private
Geltungsbereich                                    4                                             Investoren finden, die Wohnraum schaffen.
                                                                                                 Eine vertrauenswürdige Übersicht über die ortsübliche Miete zur Hand zu haben ist in
Definition der orts­üblichen Vergleichsmiete       4                                             Zeiten der starken Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum viel wert. Mit dem hier vor-
                                                                                                 liegenden Mietspiegel kann übersichtlich und verlässlich festgestellt werden, ob die zu
Berechnung der orts­üblichen Vergleichsmiete       5                                             bezahlende Miete für eine Wohnung, in Abhängigkeit von Lage, Größe, Art, Beschaf-
                                                                                                 fenheit und Ausstattung, angemessen ist. Er kann Vermietern und Mietern als Hilfsmittel
Rechenbeispiel                                     7                                             für die Miethöhe dienen und somit einvernehmliches Miteinander fördern.
                                                                                                 Hoffen wir, dass der Mietspiegel zu einem gewissen „Wohnfrieden“ beitragen kann!
Spannbreitenregelung                               8                                             Ihr

Definitionen zum Thema Mieten                      9
                                                                                                 Heinz Kiechle
     1.1 Gesetzliche Grundlagen                    9                                             Erster Bürgermeister

		           1.1.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)   9
                                                        EINFÜHRUNG
		           1.1.2 Mieterschutzverordnung          9
                                                        Der Mietspiegel ist im Bürgerlichen Gesetzbuch de­finiert als      erleichtern, Gerichtsverfahren zwischen den Mietvertrags-
                                                        eine Übersicht über die ortsübliche Ver­gleichsmiete. Diese        parteien vermeiden helfen und zur Versachlichung von Miet-
     1.2 Mietbegriff/Mietsache                     9
                                                        wird aus den üblichen Entgelten gebildet, die für Wohn-            preisauseinandersetzungen beitragen. Die Erstellung des
                                                        raum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffen-           Mietspiegels erfolgte nach wissenschaftlichen Grundsätzen
     1.3 Mieterhöhung                              10
                                                        heit und Lage einschließlich der energetischen Ausstat-            bei der Datenerhebung und Datenauswertung. Dabei wur-
                                                        tung und Beschaffenheit in den letzten vier Jahren verein-         den im Zeitraum von Ende Juni bis Ende August 2017 zufällig
     1.4 Mietpreisbremse                           10
                                                        bart oder, von Erhöhung­en der Betriebskosten abgesehen,           ausgewählte auswertbare Haushalte anhand eines standar-
                                                        geändert worden sind (§ 558c Abs. 1, § 558 Abs. 2 BGB).            disierten Fragebogens durch Erhebungsbeauftragte persön-
     1.5 Kappungsgrenze                            10
                                                        Die im Miet­spiegel ausgewiesenen Mietpreise dienen nicht          lich befragt. In die regressionsanalytische Auswertung flossen
                                                        der Preisfestsetzung, sondern sie geben eine Orientierung          258 mietspiegelrelevante Wohnungen ein, die den gesetzli-
     1.6 Kündigung eines Mietverhältnisses         11
                                                        bei der Preisgestaltung und liefern Informationen über Ver-        chen Anforderungen des BGB entsprachen. Dieser Mietspie-
                                                        gleichsmieten für verschiedene Arten von Mietwohnungen.            gel wurde im Herbst 2019 per deutschem Verbraucherpreis-
Gültigkeit                                         11
                                                        Sie   sollen   die   eigenverantwortliche      Mietpreisbildung    index im zweijährigen Turnus fortgeschrieben.

Impressum                                          12
                                                                                    Die im Mietspiegel ausgewiesenen Mietpreise
                                                                                    dienen nicht der Preisfestsetzung, sondern
                                                                                    geben eine Orientierung bei der Preisgestaltung.
                                                                                                                                                                                            3
Mietspiegel Neutraubling 2020 - www.neutraubling.de - Stadt Neutraubling
GELTUNGSBEREICH                                                                                                        BERECHNUNG DER ORTS­ÜBLICHEN
    Der Mietspiegel gilt ausschließlich für nicht preisgebundene Mietwohnungen des freifinanzierten Wohnungsbaus im        VERGLEICHSMIETE
    Wohnflächenbereich zwischen 30 m² und 150 m². Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gilt er nicht für:
                                                                                                                           Grundlage für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichs-          ohne Berücksichtigung von Art, Lage, Ausstattung und
    \ Wohnungen des öffentlich gefördeten                    \ Wohnraum, der Teil einer vom Vermieter                      miete sind die Tabellen 1 bis 5. Mit Hilfe dieser Tabellen kann    Beschaffenheit der Wohnung, wider. Mit Hilfe der Tabellen
      sozialen Wohnungsbaus                                    selbst bewohnten Wohnung ist
                                                                                                                           nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einer        2 bis 5 erfolgt eine Konkretisierung des Mietpreises durch

    \ Wohnraum, der ganz oder überwiegend                    \ Dienst- oder Werkswohnungen, bei denen der                  Wohnung eine ortsübliche Vergleichsmiete berechnet wer-            prozentuale Zu- und Abschläge - gemessen an der Basis-
      gewerblich genutzt wird (die Nutzung des sog.            Mietvertrag an ein Beschäftigungsverhältnis                 den. Den Ausgangspunkt des Mietspiegels bildet Tabelle 1.          miete - je nach Baujahr, Wohnlage, Haustyp, Ausstat-
      Arbeitszimmers gilt nicht als gewerblich)                gebunden ist                                                Hier sind durchschnittliche Nettomieten pro Quadratmeter in        tung und Kernsanierung des Gebäudes. Die Ausstat-
                                                                                                                           Abhängigkeit von der Wohnfläche, dem Merkmal mit dem               tung muss vom Vermieter gestellt sein. Die durchschnittli-
    \ Wohnungen, die nur vorübergehend –                     \ Wohnungen unter 30 m² und über 150 m²
      max. 3 Monate - vermietet sind                                                                                       größten Einfluss auf den Mietpreis, enthalten. Sie werden          che Nettomiete unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen
      (z.B. Ferienwohnungen, Untermiete)                     \ Einfamilienhäuser                                           als Basismieten bezeichnet und spiegeln das Mietniveau in          beträgt in der Stadt Neutraubling 7,07 Euro/m².
                                                                                                                           Neutraubling nur in Abhängigkeit der Wohnfläche in Euro/m ,    ²
    \ Wohnungen, die überwiegend möbliert                    \ Doppelhaushälften
      vermietet werden (ausgenommen Ein-
      bauküchen und Einbauschränke)                          \ Reihenhäuser

                                                                                                                           Tabelle 1: Basismiete einer Wohnung nur in Abhängigkeit von der Wohnfläche
    \ Wohnungen, die Teil eines Studenten- oder eines
      sonstigen Wohnheimes, einer sozialen Einrichtung
      oder einer Sammelunterkunft sind                                                                                        Wohn­           Basis­            Wohn­           Basis­        Wohn­          Basis­           Wohn­         Basis­
                                                                                                                              fläche          miete             fläche          miete         fläche         miete            fläche        miete
                                                                                                                                m²           Euro / m²            m²           Euro / m²        m²          Euro / m²           m²         Euro / m²

                                                                                                                                30-34            8,09               50-54          7,31        70-74           6,95           110-119           6,89

                                                                                                                                35-39            7,84               55-59          7,19        75-79            6,91          120-129           6,90

                                                                                                                             40-44

                                                                                                                                45-49
                                                                                                                                                 7,64

                                                                                                                                                  7,47
                                                                                                                                                                    60-64

                                                                                                                                                                    65-69
                                                                                                                                                                                   7,10

                                                                                                                                                                                   7,01
                                                                                                                                                                                               80-89

                                                                                                                                                                                              90-109
                                                                                                                                                                                                               6,87

                                                                                                                                                                                                               6,87
                                                                                                                                                                                                                              130-139

                                                                                                                                                                                                                              140-150
                                                                                                                                                                                                                                                6,88

                                                                                                                                                                                                                                                6,82

                30 m2		150 m2
                                                                                                                           Tabelle 2: Zu- und Abschläge in Prozent der Basismiete je nach Baujahr

                                                                                                                                                 Baujahresklasse                                          Zu-/Abschlag in Prozent

    DEFINITION DER ORTS­ÜBLICHEN                                                                                                                         bis 1965                                                        -9

                                                                                                                                                      1966 - 1982                                                        -6
    VERGLEICHSMIETE                                                                                                                                   1983 - 1996                                                        0
    ­Bei den im Mietspiegel dargestellten ortsüblichen Vergleichsmieten handelt es sich um Nettomieten (entspricht Kalt-
                                                                                                                                                         nach 1996                                                      +1
    mieten) pro Quadratmeter. Betriebskosten und Schönheitsreparaturen sind darin nicht enthalten. Auch Zuschläge für
    die Vermietung einer Garage oder eines Stellplatzes, für eine Möblierung oder Untervermietung usw. sind gesondert
    zu berücksichtigen.                                                                                                    Tabelle 2 beinhaltet Zu- und Abschläge in Prozent der Basismiete je nach Baujahr des Gebäudes. Das Baujahr des Gebäu-
                                                                                                                           des entspricht in der Regel dem Jahr der Bezugsfertigstellung des Wohnraumes. Nur bei nachträglich erstelltem Wohnraum,
                                                                                                                           z.B. Dachgeschossausbauten oder Anbauten, ist das Jahr der Fertigstellung anzusetzen. Sanierungsmaßnahmen, die den
                                                                                                                           Zustand eines Wohnraums oder eines Gebäudes verbessern, werden in Tabelle 5 berücksichtigt.

4                                                                                                                                                                                                                                                          5
Mietspiegel Neutraubling 2020 - www.neutraubling.de - Stadt Neutraubling
Tabelle 3: Zu- und Abschläge in Prozent der Basismiete je nach Wohnlage                                                      Tabelle 5: Zu- und Abschläge in Prozent der Basismiete bei Kernsanierung für
                                                                                                                                 		         Gebäude mit Baujahr vor 1983
                              Wohnlage                                          Zu-/Abschlag in Prozent
                                                                                                                                                Modernisierungsmaßnahmen                                            Zu-/Abschlag in %
                 Wohnung liegt in der Gärtnersiedlung:                                        +6
                                                                                                                                                  Kernsanierung (vergleichbar Neubau)                                        +6
        Im Umkreis von 50 m gibt es gewerbliche Nutzung (z.B.
                                                                                              -6
       Industrie-, Gewerbebetrieb, Gaststätte, Disko, Tanzlokal)

                                                                                                                                 Kernsanierung bedeutet: Dachstuhl, Mauern, Decken, Böden, Putz, Fenster, Türen wurden in einen neuwertigen Zustand ver-
    Sonstige kleinräumige Wohnlagekriterien wie Begrünungsgrad, Bebauungsart oder Infrastruktureinrichtungen wirken sich nicht   setzt und die Rohrleitungssysteme (Zu- und Abwasserleitungen), die Heizungseinrichtung, sanitäre Anlagen, elektrische Leitun-
    signifikant auf die Nettomiete aus.                                                                                          gen und Dacheindeckung komplett erneuert.
                                                                                                                                 Einzelne Modernisierungsmaßnahmen wirken sich in diesem Mietspiegel nicht signifikant aus, da in der Basismiete überwiegend
                                                                                                                                 Nettomieten von Wohnungen enthalten sind, welche schon von einzelnen Modernisierungsmaßnahmen betroffen sind.
    Tabelle 4: Zu- und Abschläge in Prozent der Basismiete je nach
    		         Haustyp und Ausstattung
                                                                                                                                 RECHENBEISPIEL
                   Haustyp und Ausstattung                                      Zu-/Abschlag in Prozent
                                                                                                                                 Für eine Mietwohnung mit folgenden Merkmalen soll die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete
      Gebäude mit 5 Stockwerken und mehr (incl. Erdgeschoss)                                  -2                                 berechnet werden:
                                                                                                                                 75 m² Wohnfläche, Baujahr 1955, mit Zentralheizung und gestellter großer Einbauküche. Die Wohnung wurde im Jahr 2005
         dezentrale Warmwasserversorgung oder Heizung nur
                                                                                              -10                                kernsaniert.
         mit Einzelöfen (Öl, Holz, Kohle, Gas, Elektrospeicher)

                       gehobene Badausstattung                                                +7                                     1. Schritt          Tabelle 1                Basismiete für 75 m² Wohnfläche                        6,91 €/ m²

                     gehobene Küchenausstattung                                               +6                                     2. Schritt          Tabelle 2                           Baujahr 1955                                   -9 %

            Boden aus einfachem Holz, PVC oder Linoleum                                       -9                                     3. Schritt          Tabelle 3                                ---                                       0%

     keine Gegensprechanlage (gilt nur für ein Mehrfamilienhaus)                              -5                                     4. Schritt          Tabelle 4                      Wohnung mit Einbauküche                            +6 %

      eigen- oder gemeinschaftlich genutzter Garten vorhanden                                 +3                                     5. Schritt          Tabelle 5                           Kernsanierung                                 +6 %

                Aufzug in Gebäuden mit mehr als 3 Eta-
                                                                                              +10
                         gen incl. Erdgeschoss
                                                                                                                                 Die Summe aller Zu- und Abschläge beträgt +3 %. Es errechnet sich eine Vergleichsmiete von 6,91 Euro/m² + 3 %. Die durch-
                                                                                                                                 schnittliche ortsübliche Vergleichsmiete beträgt damit 7,12 Euro/m² bzw. insgesamt 534 Euro.
    Tabelle 4 enthält Zu- und Abschläge in Prozent der Basismiete je nach Heizungs- bzw. Sanitärausstattung. Standard ist eine
    Zentralheizung (auch Etagenheizung), wobei die Beheizung von einer zentralen Stelle aus für den gesamten Wohnbereich
    erfolgt. Eine „dezentrale Warmwasserversorgung“ erfolgt in der Wohnung durch mindestens zwei Einzelgeräte (z.B. Boiler,
    Speicher). Bei einer gehobenen Badausstattung müssen mindestens zwei der folgenden sechs Ausstattungsmerkmale gege-
    ben sein: zweites WC in der Wohnung; zweites Badezimmer in der Wohnung; Badewanne und Einzeldusche; Fußbodenheizung
    im Bad; Bidet/Urinal im Bad; zweites Waschbecken im Bad. Eine gehobene Küchenausstattung liegt vor, wenn der Allgemein-
    zustand der Einbauküche insgesamt gut ist und mindestens zwei der folgenden Einbaugeräte vom Vermieter ohne zusätzlichen
    Mietzuschlag gestellt werden: hochwertiger Herd; Gefrierschrank/-truhe; Kühlschrank; Geschirrspülmaschine.

6                                                                                                                                                                                                                    www.neutraubling.de
Mietspiegel Neutraubling 2020 - www.neutraubling.de - Stadt Neutraubling
SPANNBREITENREGELUNG                                                                                                               DEFINITIONEN ZUM THEMA MIETEN
    Der Mietspiegel kann durch die in den Tabellen angeführten        oder unten von der in diesem Mietspiegel errechneten durch-         Hinweis: Der hier dargestellte Text entspricht nicht dem Wortlaut des Gesetzes.
    Merkmale wesentliche Mietpreisunterschiede erklären. Trotz-       schnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete sind ausdrücklich
    dem verbleibt auf dem freien Wohnungsmarkt ein Streube-           anhand nicht im Mietspiegel ausgewiesener Merkmale zu
    reich der Nettomieten für gleichartige Wohnungstypen, der         begründen (vergleiche Urteil des Bundesgerichtshofes BGH -            1.1 Gesetzliche Grundlagen
    statistisch nicht erklärt werden kann. Dieser kann zum                   VIII ZR 227/10).
    einen bedingt sein durch eine Mietpreisgestal-                                                                                               1.1.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
    tung auf Grundlage von subjektiv und individu-                                Alle Merkmale, die signifikanten Einfluss auf den
    ell bewerteten Wohnwertmerkmalen (z.B. Miet-                                   Mietpreis haben, sind in den dargestellten Tabel-             Die rechtlichen Grundlagen des Mietspiegels sind in den §§ 558 c und 558 d BGB geregelt.
    dauer, soziale Verantwortung), die der Gesetzge-                               len jeweils als Durchschnittswert enthalten. Bei              Gemeinden sollen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand
    ber im Bürgerlichen Gesetzbuch zwar nicht vor-                                 der Mietspiegelerstellung erhobene, aber nicht                möglich ist. Die Mietspiegel und ihre Änderungen sollen veröffentlicht werden.
    gesehen hat, der Vermieter aber dennoch anwen-                               genannte Wohnwertmerkmale können daher nur                      Ein Mietspiegel ist ein statistisches Werk, das die am örtlichen Wohnungsmarkt existierenden Mieten widerspiegelt.
    det. Zum anderen können die Spannen durch im Miet-                        in begründeter Weise und in begrenztem Umfang im                   „Qualifiziert“ ist ein Mietspiegel, wenn er nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder
    spiegel nicht enthaltene Merkmale erklärt werden, denn                  Rahmen der Spannbreitenregelung verwendet werden.                    von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.
    es können niemals alle Wohnwertmerkmale in einem                        Ein genereller Zuschlag von 18 % auf die Basismiete ist
    Mietspiegel abgebildet werden.                                         somit ohne Begründung nicht möglich.                                  Er soll im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst werden. Das erfolgt in Neutraubling durch die
                                                                                                                                                 Fortschreibung nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten
    Als ortsübliche Vergleichsmieten gelten daher üblicherweise       Abweichungen nach oben oder unten sind auch gerechtfertigt,                Haushalte in Deutschland bzw. durch die Neuerhebung von Daten.
    Nettomieten, die innerhalb einer Zwei-Drittel-Spannbreite lie-    wenn vom jeweiligen durchschnittlichen Merkmalstandard (z.B.
    gen. Diese Spannbreite umfasst im Schnitt die nach den Anga-      hinsichtlich Qualität, Menge oder Umfang) der in den Tabellen
    ben der Tabellen 1 bis 5 errechnete durchschnittliche ortsübli-   angeführten Merkmale erheblich abgewichen wird.                            1.1.2 Mieterschutzverordnung
    che Vergleichsmiete +/- 18 Prozent. Abweichungen nach oben
                                                                                                                                                 In der Mieterschutzverordnung (MiSchuV) vom 10. November 2015 legt die Bayerische Staatsregierung fest, in wel-
                                                                                                                                                 chen Gemeinden, kreisfreien Städten oder Landkreisen bundesrechtliche Mieterschutzverordnungen der §§ 556 d
                                                                                                                                                 (Mietpreisbremse), 558 (Kappungsgrenze) und 577a BGB (Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung)
                                                                                                                                                 gelten. Für Neutraubling gelten die genannten Einschränkungen aufgrund der Tatsache, dass die Stadt Neutraubling
                                                                                                                                                 zu den in der Anlage 1 der MiSchV genannten Gebieten gehört, in denen „die ausreichende Versorgung der Bevöl-
                                                                                                                                                 kerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen“ besonders gefährdet ist. Diese Verordnung gilt vorerst
                                                                                                                                                 bis zum 31. Juli 2020.

                                                                                                                                            1.2 Mietbegriff/Mietsache

                                                                                                                                            Der § 535 BGB beschreibt Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags für beide Vertragsparteien.
                                                                                                                                            Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Wohnung während der Mietzeit zu
                                                                                                                                            gewähren. Der Vermieter hat die Wohnung dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand
                                                                                                                                            zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Im Gegenzug ist der Mieter verpflichtet, dem
                                                                                                                                            Vermieter die vereinbarte Miete zu zahlen.

8                                                                                                                                                                                                                                                                     9
1.3 Mieterhöhung                                                                                                                     1.6 Kündigung eines Mietverhältnisses

     Die §§ 557 bis 559 BGB regeln die Mieterhöhung                                                                                       Der § 573 BGB regelt die „Ordentliche Kündigung des Vermieters“
     Vermieter und Mieter können für ihr Mietverhältnis eine Erhöhung der Miete z.B. in der Art einer Staffel- oder Indexmiete            Dieser kann den Mietvertrag aufkündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses
     vereinbaren (vgl. § 557 BGB). Dies setzt jedoch einvernehmliche Regelungen im Mietvertrag voraus. Darüber hinaus regelt              hat, aber nicht, um eine höhere Miete zu verlangen. Verletzt der Mieter seine im Mietvertrag festgesetzten Pflichten erheb-
     das Gesetz das Verfahren der Mieterhöhung zur Anpassung an eine „ortsübliche“ Vergleichsmiete (vgl. § 558 ff. BGB).                  lich, kann der Vermieter den Mietvertrag ebenfalls kündigen.
     Maßstab für diese Miete ist eine fiktive Miethöhe, die aus Wohnwertkriterien für den lokalen Bereich abgeleitet wird. Diese
     Kriterien können aus einem Mietspiegel, aus Vergleichsmieten oder Mietdatenbanken hergeleitet werden.                                Benötigt der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts,
                                                                                                                                          liegt eine sogenannte Eigenbedarfskündigung vor. Die Eigenbedarfskündigung muss ordentlich begründet werden. Ob sie
     Der Vermieter kann die Miete nicht unbegrenzt und beliebig häufig erhöhen, eine Anpassung bis zur ortsübliche Ver-                   wirksam ist, ist davon abhängig, ob der Vermieter den als Kündigungsgrund geltend gemachten Eigenbedarf nachweisen
     gleichsmiete setzt voraus, dass die Miete vorher 15 Monate lang unverändert gewesen ist. Über einen Zeitraum von drei                kann.
     Jahren ist die Erhöhung auf 20 % bzw. in Gebieten mit knappem Wohnungsmarkt, wie in Neutraubling, auf 15 % gedeckelt.
      siehe: 1.5 Kappungsgrenze                                                                                                          Der § 577 a BGB regelt eine weitere Form der Kündigung, die „Kündigungsbeschränkung bei Woh-
                                                                                                                                          nungsumwandlung“
     Hat der Mieter das Mieterhöhungsverlangen erhalten, so darf er bis zum Ende des zweiten darauffolgenden Monats die                   Wohnungen, die während der Mietzeit in Eigentumswohnungen umgewandelt wurden, können frühestens drei Jahre nach
     Argumente des Vermieters prüfen. Sind die Angaben und Berechnungen korrekt, muss er der Mieterhöhung zustimmen,                      Erwerb wegen Eigenbedarfs gekündigt werden. In Gebieten, in denen „die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit
     gegebenenfalls kann er gerichtlich dazu verpflichtet werden.                                                                         Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist“            siehe hierzu Absatz 1.1.2, also auch in
                                                                                                                                          Neutraubling, verlängert sich diese Frist entsprechend § 577 a Absatz (2) BGB auf zehn Jahre. Zieht der Mieter jedoch in
                                                                                                                                          eine Eigentumswohnung zur Miete ein, gelten die regulären gesetzlichen Kündigungsfristen.
     1.4 Mietpreisbremse

     Der § 556 d BGB regelt die „Mietpreisbremse“
     Wie in Absatz 1.1.2 beschrieben, gilt für Neutraubling die „Mietpreisbremse“ bis zum 31. Juli 2020. Das bedeutet, die Mög-
                                                                                                                                     GÜLTIGKEIT
     lichkeit des Vermieters, die Miete bei Neuvermietung einer Wohnung zu erhöhen, ist auf den Höchstsatz von 10 % über             Der Mietspiegel in der vorliegenden Fassung wurde vom Stadtrat am 07. Dezember 2017 als qualifizierter Mietspiegel anerkannt
     der „ortsüblichen“ Vergleichsmiete begrenzt, um einen unkontrollierten Anstieg der Mieten zu verhindern. Ausnahmen,             und gilt ab dem 01. Januar 2020. Er ist bei der Stadt Neutraubling erhältlich und auf den Internetseiten der Stadt Neutraubling
     z.B. nach umfassender Sanierung oder bei gefördertem Wohnraum, werden in den §§ 556 e und f BGB beschrieben.                    abrufbar.

     Sollte in einem Mietvertrag entgegen der Mietspreisbremse eine Miete vereinbart sein, die die zulässige Miete überschrei-
     tet, kann dies Rechtsfolgen haben, die in § 556 g BGB beschrieben sind. Der Mieter kann zu viel verlangte Miete vom
     Vermieter nur zurückverlangen, wenn er dies unter Berufung auf das BGB zuvor gerügt hat. Dabei muss er u.a. erläutern,
     aufgrund welcher Fakten er die zuvor vereinbarte Miete beanstandet.

     1.5 Kappungsgrenze

     Der § 558 Absatz (3) BGB regelt die „Kappungsgrenze“
     Bei Miethöhungen darf sich die Miete in Neutraubling innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 % erhöhen. Der Pro-
     zentsatz für Neutraubling beträgt bis zum 31. Juli 2020 15 %, weil das Gemeindegebiet als ein Gebiet bestimmt ist, in dem die
     ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist
      siehe hierzu Absatz 1.2. Ausnahmen davon sind in den §§ 558 Absatz (4), 559 und 560 BGB dargestellt.

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IMPRESSUM
Herausgeber:          Stadt Neutraubling | Erster Bürgermeister Heinz Kiechle
                      Regensburger Str. 9, 93073 Neutraubling · Tel. 09401 / 800-0, Fax. 09401 / 800-66
                      Öffnungszeiten:
                      Mo und Fr: 8 – 12 Uhr, Di und Do: 8 – 18 Uhr · Mittwoch geschlossen

Erstellung und
Fortschreibung:       EMA-Institut für empirische Marktanalysen · Waltenhofen 2, 93161 Sinzing
                      STAT-Plan, Statistische Planung und Analyse · Oberlichtenwald 8b, 93177 Altenthann

Layout und Satz: ManhartMedia GmbH & Co. KG · Mintrachinger Str. 9a, 93073 Neutraubling

Im Rahmen der Erarbeitung des Mietspiegels 2018 waren beteiligt:
Amtsgericht Regensburg, Stadtverwaltung Neutraubling, Haus- und Grundbesitzerverein, Regensburg und Umgebung e.V.,
Mieterbund Regensburg e.V., Mieterverein Regensburg und Umgebung e.V., Verband bayerischer Wohnungsunternehmen
(VdW Bayern)

Neutraubling, Januar 2020
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