Konzept für den Hochschulbetrieb der Kunstakademie Münster im WS 2020/2021
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Kunstakademie Münster Münster, 08.10.2020 Konzept für den Hochschulbetrieb der Kunstakademie Münster im WS 2020/2021 Das Konzept wurde vom Rektorat am 29.09.2020 beschlossen. Die Umsetzung erfolgt spätestens mit Beginn der Vorlesungszeit (26.10.2020). Vorbemerkung: Das im Folgenden dargestellte Konzept ist getragen von dem Wunsch nach einer Rückkehr zu größtmöglicher Präsenz. Dieses Anliegen galt es in eine praktikable Balance zum notwendigen Infektionsschutz zu bringen. Das Resultat ist Ergebnis einer sehr (arbeits-)intensiven Vorbereitung, an der neben der Verwaltung und den Werkstattleitungen sowohl das Rektorat als auch der Arbeitsmedizinische Dienst des UKM beteiligt war. Dabei galt es, eine Vielzahl rechtlicher Regelungen und tatsächlicher Rahmenbedingungen miteinander bestmöglich zu verzahnen. Dem Rektorat fällt es natürlich vor dem Geiste einer größtmöglichen Freiheit der Lehre und der Kunst durchaus schwer, dieses zunächst massiv erscheinende Gerüst von Regelungen als verbindliche Vorgabe für die Hochschulmitglieder vorzugeben. Letztlich aber muss man dieses Regelwerk so verstehen, dass es diese Freiheiten wieder ermöglicht. Es ist ein (leider) notwendiges Muss und es kann nur gelingen, wenn alle Hochschulmitglieder sich an diese Vorgaben halten. Auch wenn dieses „Korsett“ sehr umfangreich erscheint, so sind wir doch sehr zuversichtlich, dass viele dieser Vorgaben bis zu einer die Pandemie beherrschenden Situation zur gut gelebten Routine werden kann. Dabei ist zu betonen, dass Präsenzveranstaltungen grundsätzlich möglich und wünschenswert, aber nicht zwingend sein sollen. Und: Die Corona-Pandemie ist natürlich weiterhin ein dynamisches Geschehen. Je nach Entwicklung der Situation bzw. Vorgaben durch die zuständigen Ministerien, Ämter und Behörden können einzelne oder auch alle Regelungen des Konzepts jederzeit kurzfristig wieder zurückgenommen werden oder Abänderungen erfahren. Das Konzept enthält Mindestvorgaben für die Nutzung der Räume der Kunstakademie. Sofern Lehrende darüber hinaus gehende Maßnahmen für erforderlich halten, bleibt es Ihnen überlassen, diese für Ihre Veranstaltung im rechtlich vorgegebenen Rahmen einzufordern. Im Zweifel, insbesondere bei nicht unerheblichen weiteren Maßnahmen haben sich die Lehrenden ins Benehmen mit dem Rektorat zu setzen. Stand 08.10.2020 1
Zusammenfassung der Kernpunkte des Konzepts Längere Öffnungszeiten: die Akademie ist montags bis freitags von 9 bis 20 Uhr geöffnet. Bis zu 10 Studierende können gleichzeitig in dem jeweiligen Klassenraum arbeiten. Die Organisation der Nutzung erfolgt durch die Klassen selbst. Eine vorherige Anmeldung über Listen ist nicht mehr erforderlich. Die Klassenkolloquien können – unter Berücksichtigung der Anforderungen des Konzepts – mit allen Klassenmitgliedern vor Ort durchgeführt werden. Diese dürfen unter der Verantwortung und Präsenz der Klassenleitungen sowie unter der Voraussetzung der Meldung an den Wachdienst ausnahmsweise bis 22 Uhr dauern. Wissenschaftliche Vorlesungen können zum Teil – mit beschränkter Teilnehmendenzahl – in Präsenz abgehalten werden. Werkstattkurse finden zum großen Teil – mit beschränkter Teilnehmendenzahl – in Präsenz statt. Beim Gebäudezutritt haben alle Personen eine Mund-/Nasenbedeckung zu tragen. Aus Gründen der Nachverfolgbarkeit müssen grundsätzlich und je nach Veranstaltungsformat Listen mit den Namen und Anwesenheitszeiten der Hochschulmitglieder und Dritter geführt werden. Für jede Person, bei der keine Übersicht über die (regelmäßige) Anwesenheit/Dienstzeit in der Akademie besteht (Studierende, ProfessorInnen, wissenschaftliche Mitarbeitende, Hilfskräfte), ist der Gebäudezutritt zu dokumentieren. Stand 08.10.2020 2
Inhalt 1. Allgemeines............................................................................................................ 6 1.1. Entwicklung ........................................................................................................... 6 1.2. Grundsätzliches ...................................................................................................... 6 Leitgedanke ..................................................................................................... 6 Betreiberverantwortung in den künstlerischen Klassen, bei den wissenschaftlichen Veranstaltungen und in den Werkstätten .......................................................................... 6 Öffnungszeiten ................................................................................................. 7 Verhalten im Außenbereich der Kunstakademie ................................................... 7 Gebäudezutritt ................................................................................................. 8 Mund-/Nasen-Bedeckung und Mindestabstand .................................................. 10 Lüften ........................................................................................................... 11 Reinigung ...................................................................................................... 13 2. Werkstätten der Kunstakademie ............................................................................. 14 2.1. Allgemeines.......................................................................................................... 14 2.2. Ausleihe der Werkstätten Digitale Kunst, Film/Video, Foto ......................................... 15 2.3. Computerwerkstatt/digitale Kunst ........................................................................... 16 Werkstattnutzung allgemein............................................................................. 16 2.4. Werkstatt Film-/Video: ........................................................................................... 16 Werkstattnutzung allgemein............................................................................. 16 Werkstattkurse ............................................................................................... 17 Ausleihe ........................................................................................................ 17 2.5. Werkstatt Fotografie .............................................................................................. 18 Projektarbeit in der Fotowerkstatt: .................................................................... 18 Werkstattkurse: .............................................................................................. 19 Ausgabe und Rücknahme von Fotogeräten: ....................................................... 19 2.6. Bildhauerische Techniken Holz............................................................................... 19 Werkstattnutzung allgemein............................................................................. 19 Werkstattkurs ................................................................................................. 20 2.7. Bildhauerische Techniken Keramik, Formenbau ....................................................... 20 Werkstattnutzung allgemein............................................................................. 20 Werkstattkurse ............................................................................................... 20 2.8. Bildhauerische Techniken Kunststoff, Formenbau .................................................... 21 Werkstattnutzung allgemein............................................................................. 21 Werkstattkurs ................................................................................................. 21 2.9. Werkstatt Maltechnik ............................................................................................. 21 Stand 08.10.2020 3
Werkstattnutzung allgemein............................................................................. 21 Werkstattkurse ............................................................................................... 22 2.10. Bildhauerische Techniken Metall ..................................................................... 22 Werkstattnutzung allgemein ......................................................................... 22 Werkstattkurse ............................................................................................ 22 2.11. Werkstatt Druckgrafik/Radierung ...................................................................... 23 Werkstattnutzung allgemein ......................................................................... 23 Werkstattkurse ............................................................................................ 23 2.12. Werkstatt Sieb-/Digitaldruck ............................................................................ 24 Werkstattnutzung allgemein ......................................................................... 24 Werkstattkurse ............................................................................................ 25 3. Künstlerische Klassen ........................................................................................... 26 3.1. eingeschränktes studentisches Arbeiten in den künstlerischen Klassen im WS 2020/2021 (29.09.2020) ............................................................................................................. 26 Personenzahl und Organisation Klassennutzung................................................. 26 Gebäudezugang .............................................................................................. 26 Mund-/Nasen-Bedeckung und Mindestabstand .................................................. 27 Zeitraum........................................................................................................ 27 Weitere Vorgaben zur Nutzung ......................................................................... 27 Zusätzliche Reinigung ..................................................................................... 27 3.2. Kolloquien der künstlerischen Klassen im WS 2020/2021 (01.10.2020) ................... 28 Personenzahl und Organisation Kolloquium ....................................................... 28 Gebäudezugang .............................................................................................. 28 Dokumentationspflicht .................................................................................... 29 Zeitraum........................................................................................................ 29 Ort des Kolloquiums ....................................................................................... 30 3.2.5.1. Kolloquium in der Klasse ............................................................................. 30 3.2.5.2. Kolloquium im Hörsaal ................................................................................ 30 3.2.5.3. Kolloquium im Außenbereich ....................................................................... 31 Weitere Vorgaben zur Nutzung ......................................................................... 31 Zusätzliche Reinigung ..................................................................................... 32 3.3. Ausstellungen ....................................................................................................... 32 3.4. Rundgang............................................................................................................. 32 4. Orientierungsbereich ............................................................................................. 33 4.1. Einführungsveranstaltung am 06.10.2020, Begrüßung am 27.10.2020..................... 33 4.2. Arbeiten im Orientierungsbereich ............................................................................ 33 4.3. Kolloquien im Orientierungsbereich ........................................................................ 34 Stand 08.10.2020 4
5. Wissenschaftliche Vorlesungen/Seminare/Veranstaltungen ......................................... 35 Personenzahl und Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen ..................... 35 Gebäudezugang .............................................................................................. 35 Zeitraum........................................................................................................ 36 Ort der Vorlesung/des Seminars........................................................................ 36 Zusätzliche Reinigung ..................................................................................... 37 6. Exkursionen.......................................................................................................... 37 7. Wewerka .............................................................................................................. 38 8. Examen und Prüfungen ......................................................................................... 39 9. Rahmenvorgaben für Gremiensitzungen und Kommissionen ...................................... 40 10. Beschäftigte ......................................................................................................... 41 11. Hilfskräfte ............................................................................................................ 41 12. Externe/Firmen/sonstige ......................................................................................... 42 Stand 08.10.2020 5
1. Allgemeines 1.1. Entwicklung Seit dem 19.03.2020 war die Kunstakademie für die Studierenden geschlossen (Schreiben des Rektors vom 16.03.2020). Das Rektorat der Kunstakademie Münster beschloss, das Sommersemester als online-Semester stattfinden zu lassen. Der Lehrbetrieb wurde ab dem 27.04.2020 online durchgeführt. Das Rektorat hat seit der Schließung der Hochschule für Studierende laufend – und jeweils vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen und der aktuellen rechtlichen Situation – über mögliche Wiedereröffnungen auch für studentisches Arbeiten beraten. In den Rektoratssitzungen vom 02.06.2020 bzw. 09.06.2020 wurden Beschlüsse zu ersten Teil- Öffnungsschritten gefasst. Diese Teilöffnung hat sich – abgesehen von dem organisatorischen Aufwand – aus Verwaltungssicht bislang als unproblematisch herausgestellt. Der mögliche Nutzungsumfang konnte jedoch zum Teil trotz bestehenden Bedarfs nicht realisiert werden. Als Gründe wurden die durch Anmeldeprozedur und Umsetzung resultierende nur wochenweise Platzvergabe genannt. Hierauf ist zu reagieren. Im nachfolgenden wird ein Konzept für den Hochschulbetrieb in der Lehre im Wintersemester (WS) 2020/2021 beschrieben. Grundlagen hierfür sind insbesondere die zum Zeitpunkt der Konzepterstellung gültige Coronaschutzverordnung sowie die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 15. Juli 2020, Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an den Hochschulen im Land Nordrhein- Westfalen. 1.2. Grundsätzliches Leitgedanke Leitgedanke ist, das Infektionsrisiko für alle Beteiligten gering zu halten. Ziel ist es, eine Verbreitung des Corona-Virus in der Akademie und somit eine Schließung zu vermeiden. Die Nachfolgenden Überlegungen halten immer auch die Sicherheit aller Beteiligten im Blick und zeigen unterschiedliche Möglichkeiten des Betriebs der Lehre im WS auf. Betreiberverantwortung in den künstlerischen Klassen, bei den wissenschaftlichen Veranstaltungen und in den Werkstätten Den Klassenleitungen der künstlerischen Klassen ist die Betreiberverantwortung für die von Ihnen geleiteten künstlerischen Klassen für den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz übertragen worden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Erweiterung dieser Übertragung für die in diesem Konzept erläuterten Maßnahmen zur Verringerung eines Infektionsrisikos und Schutz aller Beschäftigten/Studierenden sowie der Pflichten (insbesondere Dokumentationspflicht) für die künstlerischen Klassen erforderlich, da die Klassenleitungen den direkten Kontakt zu den Studierenden ihrer jeweiligen Klasse haben. Stand 08.10.2020 6
Bei den wissenschaftlichen Veranstaltungen ist ebenfalls die Übertragung der Betreiberverantwortung für die in diesem Konzept erläuterten Maßnahmen für die jeweilige Veranstaltung auf den Lehrenden erforderlich, da nur die Lehrenden Einfluss auf die Durchführung der Veranstaltung nehmen können. Eine darüber hinaus gehende erforderliche Übertragung der Betreiberverantwortung für Veranstaltungen wird in naher Zukunft erarbeitet werden. Die Verantwortung der Nutzung der Klassen-/Seminarräume und der Einhaltung der Corona- Schutzmaßnahmen obliegt der jeweiligen Klassenleitung/den jeweiligen ProfessorInnen/Lehrenden bzw. für die Werkstatträume den Werkstattleitungen. Hierfür erfolgt noch eine gesonderte Übertragung. Erst wenn die Klassenleitungen den Betrieb Ihrer Klasse zum Wintersemester (mittels Formular „Übertragung der Betreiberverantwortung für die künstlerischen Klassen(räume) der Kunstakademie Münster entsprechend des Arbeits- und Infektionsschutzes (Corona)“) bestätigt haben, darf die Kunstakademie durch Studierende für Kolloquien und künstlerisches Arbeiten betreten werden. Dieses gilt spätestens mit Beginn der Vorlesungszeit. Auch die Lehrenden haben für Ihre Veranstaltungen die Übertragung der Betreiberverantwortung zu bestätigen. Öffnungszeiten Die Gebäude der Kunstakademie sind für studentisches Arbeiten, künstlerische Kolloquien, wissenschaftliche Vorlesungen/Seminare/Veranstaltungen grundsätzlich montags bis freitags von 9:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Kolloquien dürfen unter den unter Ziffer 3.2.4 genannten Bedingungen ausnahmsweise bis 22 Uhr dauern. Verhalten im Außenbereich der Kunstakademie Auch im Außenbereich der Kunstakademie haben die Mitglieder und Angehörige der Hochschule den Mindestabstand einzuhalten. Sollte dieses nicht möglich sein, haben sie eine Mund-/Nasenbedeckung zu tragen. Stand 08.10.2020 7
Gebäudezutritt Leonardo Campus 2 = Hauptgebäude der Akademie = LC 2 Leonardo Campus 12 = Altbau Klassen und Ateliers = LC 12 Leonardo Campus 14 = Werkstätten der Akademie = LC 14 Leonardo Campus 16 = Holzwerkstatt der Akademie = LC 16 Für den Gebäudezutritt an der Kunstakademie ist das (einmalige) Ausfüllen des Aufklärungs- und Bestätigungsbogens (s. Anlage) erforderlich. Dieser unterweist die Personen bezüglich der besonderen Verhaltensweisen aufgrund der Covid-19-Pandemie. Sowohl Mitglieder und Angehörige der Kunstakademie sowie externe Firmen/Personen, die das Gebäude betreten, sind hierzu verpflichtet. Der Aufklärungs- und Bestätigungsbogen (für die Studierenden mit Selbstverpflichtungserklärung) wird entsprechend der derzeit geltenden rechtlichen Regelungen angepasst, dieses erfordert eine erneute Kenntnisnahme durch die Personen, die das Gebäude betreten. Ein Gebäudezutritt ist nur zulässig, wenn der unterschriebene Aufklärungs- und Bestätigungsbogen vorliegt, andernfalls ist dieser vor Ort auszufüllen. An den Türen wird ein entsprechender Hinweis ausgehängt. Zudem wird an den Türen darauf hingewiesen, dass nur bei Erfüllung der Voraussetzungen (keine Symptome, nicht im Stand 08.10.2020 8
Risikogebiet aufgehalten, …) ein Zutritt erlaubt ist. Andernfalls ist telefonischer oder E-Mail- Kontakt mit dem Dezernat 4 (0251/8361328, -61062, 61063) aufzunehmen. Sobald der Aufklärungs- und Bestätigungsbogen aktualisiert wurde, wird dieser per Mail allen Hochschulmitgliedern und -angehörigen zugesandt, mit der Bitte, diesen ausgefüllt und unterschrieben zurück zu senden. Es ist auch ein Einwurf im Briefkasten der Kunstakademie am Haupteingang möglich. Der Wachdienst erhält Listen, welche Aufklärungs- und Bestätigungsbögen unterschrieben vorliegen. Er kontrolliert beim Gebäudezutritt der Personen, ob der unterschriebene Aufklärungs- und Bestätigungsbogen vorliegt. Der Gebäudezutritt und Ausgang der Studierenden und aller Personen, die keinen Schlüssel für den Gebäudezugang haben, erfolgt über den Hintereingang des Gebäudes LC 2 in Richtung des Gebäudes LC 12 und wird durch den dort positionierten Wachdienst gewährleistet. Vor dem Gebäude erfolgt am Hintereingang eine Markierung mit Kreidesprühfarbe für die Einhaltung des Mindestabstands, sofern sich Warteschlangen bilden. Beim Gebäudezutritt sind die Hände zu desinfizieren. Die Zugehörigkeit zur Studierendenschaft der Kunstakademie wird dem Wachdienst beim Gebäudezugang durch das Vorzeigen des Studierendenausweises nachgewiesen, Gasthörer weisen sich mit dem Gasthörerschein aus. Der Wachdienst kontrolliert, ob der zum WS 2020/2021 erneuerte Aufklärungs- und Bestätigungsbogen schon abgegeben wurde. Stand 08.10.2020 9
Die Mitarbeiter haben sich im Zweifelsfall gegenüber dem Wachdienst durch den Dienstausweis auszuweisen, die Lehrbeauftragten durch Personalausweis und Listenabgleich. Für den Wachdienstmitarbeiter, der den Einlass kontrolliert, wird ein Stehtisch-/Stehpult mit Spuckschutz aufgebaut. Der Wachdienst wird im Flur der „Malerklassen“ in der Nähe zur Treppe im 1. OG positioniert. So bleiben die Türen der „Malerklassen“ im Blick, bei schlechtem Wetter brauchen bei einer Schlangenbildung nicht alle Personen draußen zu warten. Der zweite Mitarbeiter ist für das Aufschließen der Räume sowie Kontrolle der Ausgangstüren/Fluchttüren sowie der Personenanzahl in den Klassen verantwortlich. Die Schließchips der Studierenden werden für die Gebäudeinnentüren wieder aktiviert, Der Wachdienst erhält Listen der Klassenmitglieder, der Mitarbeiter, der ProfessorInnen und wissenschaftlichen Mitarbeitenden sowie der Lehrbeauftragten. Beim Gebäudezutritt und – verlassen der Gebäude LC 2 und LC 12 ist für alle Personen, bei denen keine Übersicht über die (regelmäßige) Anwesenheit/Dienstzeit in der Akademie besteht (Studierende, ProfessorInnen, wissenschaftliche Mitarbeitende, Hilfskräfte) der Gebäudezutritt zu dokumentieren. Sofern der Gebäudezutritt nicht für Kolloquien, Vorlesungen, etc. (s.u.) erfolgt, haben die ProfessorInnen/wissenschaftlichen Mitarbeitenden/Lehrbeauftragten die Verpflichtung, sich beim Wachdienst zu melden und den Gebäudezutritt in der dafür vorgesehenen Liste zu dokumentieren. In den Werkstätten (Gebäude LC 14 und LC 16) erfolgt die Dokumentation durch die Werkstattleitungen. Mund-/Nasen-Bedeckung und Mindestabstand Ein Gebäudezutritt ist für alle Personen nur noch mit einer Mund-/Nasenbedeckung zulässig. Die Mund-/Nasenbedeckung muss ordnungsgemäß über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Austreten von Luft an den Seiten zu minimieren. Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden. Es ist davon auszugehen, dass die Fremdschutzwirkung der Mund-/Nasenbedeckung durch Ausatemventile reduziert wird. Aus diesem Grunde sind an der Kunstakademie Masken mit Ausatemventil nicht zulässig, da diese nur den Träger schützen. Die Mund- /Nasenbedeckung ist bis zum Arbeitsplatz bzw. Setzen im Seminarraum etc. zu tragen. Eine Ausnahme von der Pflicht zur Mund-/Nasenbedeckung besteht nur dann, wenn das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund gesundheitlicher oder psychischer Einschränkungen nicht zumutbar bzw. nicht möglich ist. Das kann etwa für Asthma oder andere schwere Lungen- aber auch Herzerkrankungen gelten, bei denen die Sauerstoffversorgung bereits eingeschränkt ist. Die Erkrankung muss durch ein ärztliches Attest belegt sein. In diesem Fall besteht die Tragepflicht eines Visiers, dass das ganze Gesicht bedeckt. Das Mitführen einer entsprechenden Bescheinigung kann Probleme bei Kontrollen verhindern. Auch für Hörgeschädigte und Gehörlose Personen gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund- /Nasendeckung nicht (ebenso für deren Begleitpersonen, die mit ihnen kommunizieren). Personen mit einem entsprechenden Attest haben dieses vor Gebäudezutritt dem Dezernat 4 vorzulegen und diese bei Gebäudezutritt bei sich zu führen. Diese Personen sind verpflichtet, den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Ohne Mund- Stand 08.10.2020 10
/Nasenbedeckung oder Attest und Visier ist – sofern in diesem Konzept nichts Anderes geregelt – der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Kunstakademie nicht gestattet. Die Einhaltung ausreichender Pausenzeiten beim Tragen von Masken/Mund- /Nasenbedeckungen ist zu beachten, Tragezeit max. 120 Minuten, min. 30 Minuten Pause1. Der Flur im Gebäude LC 2 ist breit genug, dass ausreichend Abstand gehalten werden kann. Da beim Gebäudezugang und im Gebäude grundsätzlich alle Personen eine Mund- /Nasenbedeckung zu tragen haben, sollte dieses auch kein Problem darstellen. Im Stichflur zum Altbau (Eingangs-/Ausgangsbereich) wird der Flur in zwei Laufrichtungen abgeklebt. Die Flure im Gebäude LC 12 sind vor den Ateliers sehr schmal, aus diesem Grunde soll der Klassenzutritt, mit Ausnahme der Klassen Hohenbüchler und Deball, direkt von außen erfolgen. Markierungen der Laufwege in den Treppenhäusern sind zu beachten. Alle Personen sind ausdrücklich dazu verpflichtet, die Einhaltung des Mindestabstands in den öffentlichen Bereichen (insbesondere den schmaleren Fluren) der Hochschule zu beachten. Die Treppen im Gebäude LC 12 (zu den Klassen Hohenbüchler und Castillo Deball sowie den Lagerdachboden) dürfen nur in einer Laufrichtung gleichzeitig genutzt werden. Das Treppenhaus am Haupteingang des Gebäudes LC 2 darf ausschließlich in Laufrichtung nach oben genutzt werden, das Treppenhaus in Richtung Werkstätten in Laufrichtung nach unten. Die Treppen vom Studienbüro/Senatssaal in Richtung Casino dürfen nur abwärts genutzt werden, die Treppen am Ausstellungsraum 2 in Richtung Flur der wissenschaftlichen Büros nur aufwärts. Die Treppe an den Malerklassen darf nur abwärts genutzt werden. Der O- Bereich und die Klassen van Harskamp nutzen bitte eine der anderen Treppen, die aufwärts genutzt werden dürfen. Eine entsprechende Markierung wird durch den Hauswirtschaftsdienst erfolgen. Ein Aufzug darf nur von jeweils einer Person genutzt werden, Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen ist der Vortritt zu gewähren. Die Nichteinhaltung der Hygienemaßnahmen gemäß dem Aufklärungs- und Bestätigungsbogen sowie Verstöße gegen die Regelungen des Konzepts führen zu einem befristeten Zugangsverbot. Lüften Zum Thema „Lüften“ wird auf die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (Fassung vom 20.08.2020)2 verwiesen. Durch verstärktes Lüften kann die Konzentration von möglicherweise in der Raumluft vorhandenen virenbelasteten Aerosolen reduziert werden. Verstärktes Lüften ist insbesondere durch eine Erhöhung der Frequenz, durch eine 1 https://www.bghw.de/die-bghw/faq/faqs-rund-um-corona/schutzmassnahmen-zum-schutz-vor-sars-cov- 2-sind-bei-beruflichem-personenkontakt/mund-und-nase-bedecken-visiere-oder-atemschutz 2 https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/pdf/AR- CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=4 Stand 08.10.2020 11
Ausdehnung der Lüftungszeiten oder durch eine Erhöhung des Luftvolumenstroms möglich. Die einfachste Form der Lüftung ist die Fensterlüftung. Eine Fensterlüftung muss bei Tätigkeitsaufnahme in den Räumen und dann in regelmäßigen Abständen erfolgen. Die ASR A3.6 empfiehlt einen zeitlichen Abstand zum Lüften, beispielsweise von Büroräumen nach 60 Minuten und von Besprechungsräumen nach 20 Minuten. Nach Rücksprache mit dem Betriebsarzt ist diese Frequenz, sofern von den Teilnehmenden der Mindestabstand eingehalten wird, ausreichend. Es wird eine Lüftungsdauer von 3 bis 10 Minuten empfohlen. Eine sogenannte Stoßlüftung über die gesamte Öffnungsfläche der Fenster ist anzuwenden. Besprechungsräume sind zusätzlich bereits vor der Benutzung zu lüften, insbesondere dann, wenn sich zuvor andere Personen dort aufgehalten haben. Sofern der Mindestabstand nicht eingehalten wird (ggf. Klassenkolloquien) ist die v. g. Frequenz möglichst zu erhöhen. Die (meisten) Klassenräume bieten hier den Vorteil des größeren Raumvolumens. Die künstlerischen Klassen und die Seminarräume sind für Kolloquien und Veranstaltungen Besprechungsräumen gleichzusetzen. Das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 über raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) ist insgesamt als gering einzustufen, wenn sie einen hohen Außenluftanteil zuführen. Dieses ist bei den Lüftungsanlagen im Gebäude Leonardo Campus 2 gegeben. RLT-Anlagen sollen während der Betriebs- oder Arbeitszeiten nicht abgeschaltet werden, da dies zu einer Erhöhung der Konzentration von Viren in der Raumluft und damit zur Erhöhung des Infektionsrisikos führen kann. Die RLT-Anlagen sollen möglich über die Nutzungszeit hinaus betrieben werden. Die Lehrenden lüften die Räume vor Veranstaltungsbeginn mindestens 15 min durch (Fenster weit aufstellen). Bei Räumen mit handgesteuerten Lüftungsanlagen sind diese vor Veranstaltungsbeginn einzuschalten. Die Lüftungsanlage im Hörsaal startet automatisch bei Anwesenheit des Lehrenden (Präsenzmelder; s. 3.2.2 und 5.1.2). Die Lüftung im Filmstudie und Fotostudie werden per Hand (Werkstattleitung) bedient. Die Lüftung in der Fotowerkstatt läuft zeitgesteuert. Bei der Nutzung der Klassenräume in den Torhäusern (Klassen Hohenbüchler und Castillo Deball) ist die Lüftung zwingend per Hand durch die Nutzer anzustellen (Schalter im Eingangsbereich). Sofern beim Kolloquium bzw. Veranstaltungen keine Mund-/Nasenbedeckungen getragen werden (Durchführung im sitzen) ist spätestens nach 120 Minuten ebenfalls eine Pause einzulegen. Die Räume sind in der Pause mindestens 10 Minuten durchzulüften (Fenster weit aufstellen), die Beteiligten verlassen hierfür den Raum, um dadurch Aerosole zu eliminieren. Diese Pausenzeiten sind auch im Hörsaal einzuhalten. Stand 08.10.2020 12
Reinigung Die Ziffer 4.2.7 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (Fassung vom 20.08.2020) erläutert bezüglich der Arbeitsmittel: Durch eine entsprechende Arbeitsorganisation ist grundsätzlich zu gewährleisten, dass Arbeitsmittel nach Möglichkeit nur jeweils von einer Person verwendet werden, zum Beispiel durch Bereitstellung zusätzlicher Arbeitsmittel, um damit die Gefahr von Schmierinfektionen zu verringern. Ist die personenbezogene Nutzung von Arbeitsmitteln nicht möglich, sind diese vor dem Weiterreichen mit handelsüblichen (Haushalts-) Reinigern zu reinigen. Insbesondere Oberflächen, die in Kontakt mit Personen gekommen sind, etwa durch Tröpfchenabgabe beim Sprechen, sind bei der Reinigung zu berücksichtigen. Eine vorsorgliche Flächendesinfektion wird nicht als notwendig erachtet. Der Betriebsarzt hat hierzu erläutert, dass er eine Flächendesinfektion nicht für erforderlich hält, wenn die Nutzer sich vor Nutzung die Hände desinfiziert haben. Sofern in den Klassen Bedarfe gemeldet werden, können auch die Klassen entsprechende Desinfektions-/Reinigungstücher ausgehändigt bekommen. Mikrophone im Hörsaal erhalten einen Einwegschutz, dieser ist nach der Benutzung durch den Nutzer in den Müllbehältern vor dem Hörsaal zu entsorgen. Zudem werden Reinigungstücher für Arbeitsmittel und Flächen am Pult im Hörsaal deponiert. Stand 08.10.2020 13
2. Werkstätten der Kunstakademie 2.1. Allgemeines Vorrangig sollen weiterhin die ExamenskandidatInnen die Werkstätten nutzen können. Eine entsprechende Bedarfsabfrage bei den ExamenskandidatInnen sollte wieder erfolgen. Mit den Werkstattleitungen wurde am 01.09.2020 ein Infogespräch zum derzeitigen Stand der Corona-Verordnungen und den grundsätzlichen Überlegungen zum Wintersemester geführt. Allen anderen Studierenden sollen entsprechend der nachfolgenden Vorgaben das Arbeiten in den Werkstätten angeboten werden. Für alle Werkstätten gilt, dass ein Arbeiten, nur unter folgenden Voraussetzungen möglich ist: Es müssen Termine mit den Werkstattleitungen (per Mail) vereinbart werden. Die Studierenden müssen entweder einen Werkstattschein besitzen oder schon Erfahrung in der Werkstatt gesammelt haben um – nach Einschätzung der Werkstattleitung – eigenständig arbeiten zu können. Die Studierenden müssen sich vorab bei der jeweiligen Werkstattleitung erkundigen, wie die Hygienemaßnahmen vor Ort sind (Pflicht zur Mund- /Nasenbedeckung/Handschuhe) und dementsprechend Maßnahmen umsetzen. Studierende, die in den Werkstätten im Gebäude LC 14 (Altbauriegel) und 16 (Altbauriegel/Holzwerkstatt) arbeiten, werden an der Eingangstür abgeholt, desinfizieren sich die Hände und dürfen erst danach mit der Tätigkeit beginnen. Vor dem Verlassen der Werkstatt müssen die Hände wieder desinfiziert werden. Der Zutritt zur Werkstatt erfolgt einzeln. Für das Betreten der Werkstätten gilt grundsätzlich eine Pflicht zum Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung. Die weitere Verfahrensweise ist mit der jeweiligen Werkstattleitung abzustimmen. Für die Studierenden in den Werkstätten im Gebäude Leonardo Campus 2, Film/Video, Fotografie und Digitale Kunst gelten die o.g. Öffnungszeiten, s. 1.2.3 . Der Zutritt zum Gebäude erfolgt einzeln über den Hintereingang des Gebäudes (am Übergang zum Altbauriegel), eine Anmeldung der Nutzer beim Wachdienst ist nicht mehr notwendig. Der Zutritt zu den Werkstatträumen erfolgt über einen durch die Werkstattleitung ausgegebenen Chip. Für die Nutzung der einzelnen Werkstätten gibt es über diese allgemeinen Bedingungen hinaus individuelle Konzepte, s. u.. Die kleinste Werkstatt im Gebäude LC 14 und 16 (Keramikwerkstatt, Kunststoffwerkstatt, Maltechnik, Metallwerkstatt, Radierwerkstatt, Siebdruckwerkstatt; Holzwerkstatt) ist die Maltechnik mit ca. 108 m². Die Werkstätten bestehen z.T. aus mehreren Werkstatträumen. Stand 08.10.2020 14
Von den Werkstätten im Gebäude Leonardo Campus 2 (Digitale Kunst, Film-/Videowerkstatt, Fotowerkstatt) ist die Werkstatt Digitale Kunst am kleinsten. Der Computerraum der Werkstatt hat eine Fläche von ca. 78 m². Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m kann grundsätzlich – entsprechend der o.g. Regelungen – somit in allen Werkstätten durch organisatorische Maßnahmen unproblematisch eingehalten werden. Wenn aufgrund von Werkstattkursen sich mehr Personen in der Werkstatt aufhalten, gilt in Situationen, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, eine Pflicht zur Mund-/Nasenbedeckung. Sofern Werkstattkurse im Sitzen abgehalten werden können, ist die besondere Dokumentationspflicht gemäß Coronaschutzverordnung zu beachten. 2.2. Ausleihe der Werkstätten Digitale Kunst, Film/Video, Foto Die Ausleihe kann über den Windfang des südwestlichen Eingangs des Gebäudes des Hauptgebäudes (aus Richtung Werkstätten kommend) erfolgen. Examenskandidaten/-innen haben beim Equipmentverleih Vorrang. Geräte werden nur montags zurückgenommen und donnerstags herausgegeben. Diese Regel ist bereits bei der Buchung von Geräten zu beachten! Die maximale Ausleihzeit verringert sich dadurch auf 1 ½ Wochen. Studierende tragen bei Abholung bzw. Rückgabe von Equipment eine Mund- /Nasenbedeckung. Bei Schlangenbildung ist ein Mindestabstand von mind. 2m zur nächsten Person einzuhalten. Entsprechende Markierungen werden vor dem Windfang angebracht. Stand 08.10.2020 15
Studierende, die die Maskenpflicht sowie der Mindestabstandsregel missachten, werden von der Ausleihe ausgeschlossen. Es betritt maximal eine Person den Windfang 2.3. Computerwerkstatt/digitale Kunst Werkstattnutzung allgemein Terminanmeldung: die Studierenden müssen sich, um im Studio 014 zu arbeiten, per Email beim Werkstattleiter anmelden. Projektanmeldung: Projekte sind anzumelden und mit dem Werkstattleiter persönlich (Zoom) zu besprechen. Vorwissen: nur Studierende, die in die Abläufe des Studios eingeführt worden sind und über das nötige Fachwissen verfügen, können im Studio während dieser Zeit selbständig arbeiten. Ablauf: Der Werkstattzutritt erfolgt über die Chips, die der Werkstattleiter für seine Räumlichkeiten verwaltet. vor Antritt der Arbeiten müssen die Studierenden Hände desinfizieren. die Studierende müssen an den Arbeitsplätzen immer eine Maske tragen. Raum 014 o in Raum 014 sollten max. 2 Studierende gleichzeitig arbeiten, die Arbeitsplätze werden im ausreichenden Abstand zu einander aufgestellt. o der Arbeitsplatz wird fest zugeteilt und darf nicht gewechselt werden, nach Benutzung steht dieser 3 Tage für andere Studenten nicht zu Verfügung, Im rollierenden System stehen in dieser Zeit andere Arbeitsplätze zu Verfügung. Die Betreuung der Studierenden erfolgt über Zoom und TeamViewer. es dürfen keine Getränke oder Speisen an den Arbeitsplätzen verzehrt werden. es dürfen keine weiteren Studierenden gleichzeitig im Raum 014 "zu Besuch“ kommen bzw. Studierende dürfen keine anderen Studierenden in den Raum 014 arbeiten lassen. Ausleihe: Eine Ausgabe von Geräten ist nach Reservierung per Email/Telefon möglich. 2.4. Werkstatt Film-/Video Werkstattnutzung allgemein Termine für die Schnittplätze / Tonstudio werden per Mail mit dem Werkstattleiter vereinbart. Stand 08.10.2020 16
Studierende können sich über das erfolgreiche Absolvieren des Grundkurses einen Chip-Zugang zur Werkstatt verschaffen. Pro Schnittplatz / Tonstudio hält sich maximal eine Person auf. Studierende tragen an den Arbeitsplätzen Mund-/Nasenbedeckung. Das Einnehmen von Speisen am Schnittplatz ist untersagt. Studierende arbeiten maximal vier Tage am Stück an einem Schnittplatz / Tonstudio, es sei denn, andere Studierende haben keinen Bedarf angemeldet Erfolgt ein personeller Wechsel in der Raumbelegung, darf der jeweilige Platz mindestens drei volle Tage lang nicht genutzt werden. Beratung erfolgt ggf. online über Zoom oder per TeamViewer. Werkstattkurse Ab Ende Oktober werden teilweise Präsenzkurse durchgeführt. Aufgrund der Größen der genutzten Räume ist die Einhaltung des Mindestabstands möglich. Grundkurs: mit 8 Personen / verteilt im Filmstudio (unter strikter Einhaltung aller möglichen Hygienemaßnahmen) After Effets Block-Seminar: mit 4 Personen in der digitalen Kunst im Dezember Bildgestaltungs-Block-Seminar: 8 Personen auf Zoom im Januar Ebenso ist geplant, das Tonstudio-Seminar mit Bernward Müller auf Zoom stattfinden zu lassen. Ausleihe Geräterückgabe: montags zwischen 14.00 und 15.00 Uhr im Windfang am Süd-West- Eingang des Hauptgebäudes der Kunstakademie. Für die Studierenden stehen im Windfang Plastik-Cases bereit, die mit ihrem Namen, sowie dem / den Ausleihzettel(n) versehen sind. Das Equipment ist nach Möglichkeit in die dafür vorgesehenen Cases zu legen. Der Ausleihzettel ist zu prüfen, fehlende Positionen sind mit einem selbst mitgebrachten Stift zu markieren. Abholung von Geräten: Die mit dem Equipment bepackten Plastik-Cases stehen donnerstags mit Namen versehen im Windfang und Studierende können zwischen 14.00 und 15.00 Uhr ihre gebuchten Geräte abholen. Diese unterschreiben den Ausleihzettel nach vorheriger Prüfung des Equipments auf Vollständigkeit mit einem selbst mitgebrachten Stift. Die Plastik-Cases verbleiben im Windfang! Geräte, die donnerstags die Equipmentausleihe verlassen, müssen bis spätestens 13.00 Uhr am Montag zuvor online über das Buchungssystem gebucht worden sein. Stand 08.10.2020 17
Geräte, die nicht über das Ausleihsystem gebucht werden können (wie z.B. Kabel oder Adapter), werden ebenso bis Montag, 13.00 Uhr, per Email angefragt, da bereits an diesem Tag die Plastik-Cases für die Ausleihe am Donnerstag gepackt und vorbereitet werden. Nur Studierende, die bereits über einen Ausleih-Account verfügen, sind berechtigt, Geräte auszuleihen. Wir bitten dringend, auf die Buchung von großem Equipment (HMI-Leuchten, Kinoflo 4Banks, große Stative) zu verzichten. Dieses Equipment kann nur in begründeten Ausnahmefällen herausgegeben werden. Derzeit von der Ausleihe definitiv ausgeschlossen sind o Dolly / Schienen / Jib-Arm o RED-Gemini (Digitale Filmkamera + Zubehör) o Analoges Filmequipment o Röhrenmonitore o Flatscreens ab einer Größe von 40´´ aufwärts o HMI-Leuchten o Kinoflo 4Banks o Große Licht- und Kamerastative o Subwoofer des professionellen Soundsystems EV ZXA1 2.5. Werkstatt Fotografie Projektarbeit in der Fotowerkstatt: Für die Arbeit in der Fotowerkstatt ist eine verbindliche Anmeldung per mail an krischke@kunstakademie-muenster.de erforderlich. Die Vergabe der Termine erfolgt entsprechend des Eingangs der Anfragen. ExamenskandidatInnen haben bei der Terminvergabe Vorrang. Die Arbeitszeiten in der Fotowerkstatt sind auf die Anwesenheitszeiten des Werkstattleiters und der SHK beschränkt. Angemeldete Studierende werden am Büro der Fotowerkstatt (Raum 031) empfangen und von dort zu den jeweiligen Arbeitsbereichen begleitet. Der Zutritt zu den Werkstatträumen erfolgt über einen durch die Werkstattleitung ausgegebenen Chip. Die Einhaltung von vereinbarten Terminen ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheitsmaßnahmen in der Fotowerkstatt zwingend erforderlich. In der Fotowerkstatt können maximal 5 Personen gleichzeitig arbeiten – aufgeteilt auf die jeweiligen Arbeitsbereiche: - Maximal 2 Personen im Fotolabor - Maximal 2 Personen im Fotostudio - Maximal 1 Person im Foto-Rechnerraum Stand 08.10.2020 18
Vor dem Betreten der Werkstatträume müssen die Hände desinfiziert werden. In den Werkstatträumen muss ein Mund-/Nasenschutz getragen werden. Ein Mund-/Nasenschutz ist selbst mitzubringen und bei Durchnässung zu wechseln. Ein Mindestabstand von 1,5 m ist möglichst einzuhalten. Einmal-Handschuhe werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt. Arbeitsbereiche, die intensiv genutzt werden (z.B. Bildschirmarbeitsplätze), müssen nach Beendigung der Arbeit von den Studierenden mit Wischtüchern desinfiziert werden. Bei Nichteinhaltung der Hygiene-Maßnahmen kann der Zutritt zu den Werkstatträumen verweigert werden. Werkstattkurse: Grundkurs Fotografie: Der Grundkurs Fotografie soll im Wintersemester 2020/21 als Präsenz-Kurs durchgeführt werden. Um bei den theoretischen Einführungen und den praktischen Arbeiten im Fotolabor den Sicherheitsabstand einhalten zu können, wird der Kurs auf 4 Teilnehmende begrenzt. Die Geräte in den Fotolaboren werden so umgestellt, dass alle Teilnehmenden möglichst in einem eigenen Laborraum arbeiten können. Kurs Digitale Fotografie (Hubertus Huvermann): Damit wir im Fotobereich auch im Wintersemester ausreichend Werkstattscheine anbieten können, wird Hubertus Huvermann seinen Kurs „Digital ist besser“ online anbieten. Die maximale Teilnehmendenzahl kann somit 15 auf erhöht werden. Ausgabe und Rücknahme von Fotogeräten: Die Ausgabe und Rücknahme von Fotogeräten findet im Wintersemester nur nach vorheriger Reservierung per Mail an krischke@kunstakademie-muenster.de statt. Ausgabe- und Rücknahmezeiten sind Montag und Donnerstag von 15-16 Uhr. Die zurückgenommenen Geräte werden von der SHK sofort mit Wischtüchern desinfiziert. 2.6. Bildhauerische Techniken Holz Werkstattnutzung allgemein Unter folgenden Voraussetzungen dürfen Studierende in der Werkstatt arbeiten. Stand 08.10.2020 19
In der Werkstatt ist der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Ist dies nicht möglich gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung. Es darf immer nur ein Studierender in einem Arbeitsbereich arbeiten. Examenskandidaten für das WS 2020/21 haben Priorität. Eine Nutzung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Beim Betreten der Werkstatt muss eine Mund-/Nasenbedeckung getragen werden. Vor Arbeitsbeginn müssen die Hände gründlich gewaschen, oder desinfiziert werden. Die Anwesenheit der Studierenden wird protokolliert. Werkstattkurs Der Werkstattkurs findet nach heutigem Stand, mit verringerter Teilnehmendenzahl statt. Die Anzahl wird aufgrund der Räumlichen Situation und der Benutzung der Maschinen auf 4 Teilnehmende begrenzt. Studierende die einen Werkstattschein zwingend benötigen, werden bevorzugt. 2.7. Bildhauerische Techniken Keramik, Formenbau Werkstattnutzung allgemein Vor dem Betreten der Werkstatt muss eine Mund-/Nasenbedeckung getragen werden. Vor Arbeitsbeginn und vor dem Verlassen der Werkstatt müssen die Hände gründlich gewaschen oder desinfiziert werden (Desinfektionsspender sind in den Toilettenräumen vorhanden). In der Werkstatt ist der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Ist dies nicht gewährleistet besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund- /Nasenbedeckung. Es darf immer nur ein Studierender pro Arbeitsbereich arbeiten, jedoch nicht mehr als 4 Studierende gleichzeitig. Examenskandidaten für das WS 2020/21 haben in der Terminvergabe Vorrang. Ein Brennservice ist für alle Studierende möglich. Nach vorheriger Anmeldung können Keramikobjekte abgegeben oder abgeholt werden. Die Anwesenheit der Studierenden wird protokolliert. Werkstattkurse Werkstattkurse werden nach heutigem Kenntnisstand in reduzierter Teilnehmendenzahl als Präsenzveranstaltung wie folgt stattfinden: Es werden zwei Kurse „Grundlagen der Keramik“ angeboten (Mittwochvormittag und Donnerstagvormittag) Stand 08.10.2020 20
Der Keramikkurs wird auf 4 Teilnehmende begrenzt Der Formenbaukurs wird auf 4 Teilnehmende begrenzt Es wird für jeden Teilnehmenden ein Arbeitsplatz zugewiesen mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu anderen Arbeitsplätzen 2.8. Bildhauerische Techniken Kunststoff, Formenbau Werkstattnutzung allgemein Es müssen Termine per Mail vereinbart werden. Der/die Studierende sollte entweder einen Werkstattschein besitzen, oder schon Erfahrung in der Werkstatt gesammelt haben, um eigenständig arbeiten zu können. Die Studierenden müssen sich vorab bei dem jeweiligen Werkstattleiter erkundigen wie die Hygienemaßnahmen vor Ort sind (Pflicht zum Tragen einer Mund- /Nasenbedeckung/Handschuhe) und dementsprechend die Maßnahmen umsetzen. Maximal zwei Studierende können parallel in der Kunststoffwerkstatt arbeiten. Maximal ein Studierender kann im Bereich 3D Druck arbeiten. Arbeitsbereiche, die intensiv genutzt werden, müssen nach Beendigung der Arbeit von den Studierenden mit Wischtüchern desinfiziert werden, z.B. Tastatur und Maus. Examenskandidaten haben in der Terminvergabe Vorrang. Werkzeuge werden nicht verliehen! Werkstattkurs Der Werkstattkurs wird mit maximal 4 Studierende stattfinden. Die Einrichtung wird so angepasst, dass ein Abstand von 1,5m eingehalten werden kann. Wenn in Einzelfällen der Abstand nicht eingehalten werden kann ist eine Mund-/Nasenbedeckung zu tragen. 2.9. Werkstatt Maltechnik Werkstattnutzung allgemein Es müssen Termine per Mail vereinbart werden. Maximal ein Studierender kann in der Maltechnikwerkstatt arbeiten. (max. 2 Stunden) Maximal vier Studierende können am Tag in der Maltechnikwerkstatt arbeiten. Examenskandidaten haben in der Terminvergabe Vorrang. Werkzeuge werden nicht verliehen! Stand 08.10.2020 21
Werkstattkurse Beide Werkstattkurse (montags und mittwochs 10 – 13 Uhr) finden mit je 4 Studierenden statt. Diese müssen sich zuvor die Hände desinfizieren und sich in die Registrierungsliste eintragen, dass sie da sind Jeder bekommt einen markierten Platz zugewiesen (der mind. 1,5m Abstand zu anderen hat) Alle müssen während der gesamten Kurszeit eine Mund-/Nasenbedeckung tragen Nach 1,5 Stunden wird eine Pause gemacht (30 min) um sich von der Mund- /Nasenbedeckung zu erholen und die Räume gut durch zu lüften 2.10. Bildhauerische Techniken Metall Werkstattnutzung allgemein Es müssen Termine per Email vereinbart werden. Der/die Studierende muss entweder einen Werkstattschein besitzen, oder schon Erfahrung in der Werkstatt gesammelt haben um eigenständig arbeiten zu können. Es wird über die Werkstattkurse hinaus keine neuen und grundlegenden Einführungen in die Werkstatt geben. Die Studierenden müssen sich vorab bei dem jeweiligen Werkstattleiter erkundigen wie die Hygienemaßnahmen vor Ort sind und dementsprechend die Maßnahmen umsetzen. Maximal zwei Studierende können parallel in der Metallwerkstatt arbeiten. Examenskandidaten haben in der Terminvergabe Vorrang. Werkzeuge werden nicht verliehen! Es können auch Projekte für Studentische Kunstwerke per Email/Telefon „in Auftrag“ genommen, vom Werkstattleiter hergestellt und kontaktlos übergeben werden, falls es sinnvoll und möglich erscheint. Werkstattkurse Der Werkstattkurs findet mit verringerter Teilnehmendenzahl als Präsenzveranstaltung einmal wöchentlich statt. Um möglichst den Abstand von 1,5m einhalten zu können, ist eine maximale Teilnehmendenzahl von 3 Studierenden möglich. Masken müssen von den Teilnehmenden mitgebracht werden. Stand 08.10.2020 22
2.11. Werkstatt Druckgrafik/Radierung Werkstattnutzung allgemein Grundsätzlich kann maximal ein(e) Studierende(r) in der Radierwerkstatt arbeiten. Wenn nach erfolgter Projektbesprechung eine räumliche Trennung der Arbeitsplätze möglich ist, auch zwei. In jedem Fall müssen Erfahrungen mit der Radierung vorhanden sein. Eine Neueinführung ist derzeit nur über den Werkstattkurs möglich. Eine Voranmeldung ist unabdingbar, in der Regel per E-Mail, ausnahmsweise per Telefon. ExamenskandidatInnen haben bei der Terminvergabe Vorrang. Termine für Projektbesprechungen, Vorbereitung von Druckplatten und Werkzeugausleihe für die Arbeit zu Hause sowie Abholung von fertigen Drucken u.a. können kurzfristig auch telefonisch vereinbart werden. Werkzeuge, die bereits ausgeliehen sind, können bis auf Weiteres von den betreffenden Studierenden eingesetzt werden. Eine Neuausleihe (nur holzgefasste Radiernadeln) ist nur möglich, solange noch genügend Werkzeuge für den Kurs vorhanden sind. Die Vorbereitung von Papier zum Drucken kann nach Absprache – mindestens einen Tag vor dem gebuchten Termin – durch den Werkstattleiter erfolgen. Probedrucken ohne Voranmeldung ist derzeit nicht möglich. Werkstattkurse Die Einführung „Holzschnitt/Linolschnitt“ entfällt, es werden zwei Kurse Radierung angeboten. Die Teilnehmerzahl für den Werkstattkurs Radierung ist auf vier begrenzt. An den Arbeitstischen in Raum 074b werden vier Arbeitsplätze mit genügend Sicherheitsabstand eingerichtet, so dass hier ohne Mund-/Nasenbedeckung gearbeitet werden kann. Die Tische werden dazu gegen den Uhrzeigersinn von 1 bis 4 nummeriert, beginnend rechts vorne neben der Schneidemaschine. Die Wärmeplatte und die Pressen in Raum 074b können deshalb im Kurs nicht benutzt werden. Die Blechschneidemaschine darf während des Kurses nur durch den Werkstattleiter benutzt werden. Beim Weg zum Arbeitsplatz und beim Verlassen des Arbeitsplatzes muss ein Mund- Nasenschutz getragen werden. Ein Mund-/Nasenbedeckung ist auch zwingend erforderlich bei der Arbeit an der Wärmeplatte und den Pressen sowie an den Staubkästen und in der Ätzkammer. Grundsätzlich gilt, dass der Tischarbeitsplatz erst dann verlassen werden sollte, wenn der temporär benötigte Arbeitsplatz frei ist. Es können nur die Wärmeplatte und die Pressen in Raum 074a benutzt werden. Hierbei muss ein Mund-/Nasenbedeckung getragen und möglichst große Sicherheitsabstände eingehalten werden. Deshalb sind die Pressen möglichst von der Antriebsseite her zu bedienen (Druckplatte und Papier anlegen). Stand 08.10.2020 23
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