Konzept für den Hochschulbetrieb der Kunstakademie Münster im WS 2020/2021

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Konzept für den Hochschulbetrieb der Kunstakademie Münster im WS 2020/2021
Kunstakademie Münster                                           Münster, 08.10.2020

Konzept für den Hochschulbetrieb der Kunstakademie
Münster im WS 2020/2021

Das Konzept wurde vom Rektorat am 29.09.2020 beschlossen. Die Umsetzung erfolgt
spätestens mit Beginn der Vorlesungszeit (26.10.2020).

Vorbemerkung:

Das im Folgenden dargestellte Konzept ist getragen von dem Wunsch nach einer Rückkehr zu
größtmöglicher Präsenz. Dieses Anliegen galt es in eine praktikable Balance zum notwendigen
Infektionsschutz zu bringen. Das Resultat ist Ergebnis einer sehr (arbeits-)intensiven
Vorbereitung, an der neben der Verwaltung und den Werkstattleitungen sowohl das Rektorat
als auch der Arbeitsmedizinische Dienst des UKM beteiligt war. Dabei galt es, eine Vielzahl
rechtlicher Regelungen und tatsächlicher Rahmenbedingungen miteinander bestmöglich zu
verzahnen. Dem Rektorat fällt es natürlich vor dem Geiste einer größtmöglichen Freiheit der
Lehre und der Kunst durchaus schwer, dieses zunächst massiv erscheinende Gerüst von
Regelungen als verbindliche Vorgabe für die Hochschulmitglieder vorzugeben. Letztlich aber
muss man dieses Regelwerk so verstehen, dass es diese Freiheiten wieder ermöglicht. Es ist
ein (leider) notwendiges Muss und es kann nur gelingen, wenn alle Hochschulmitglieder sich
an diese Vorgaben halten. Auch wenn dieses „Korsett“ sehr umfangreich erscheint, so sind
wir doch sehr zuversichtlich, dass viele dieser Vorgaben bis zu einer die Pandemie
beherrschenden Situation zur gut gelebten Routine werden kann. Dabei ist zu betonen, dass
Präsenzveranstaltungen grundsätzlich möglich und wünschenswert, aber nicht zwingend sein
sollen. Und: Die Corona-Pandemie ist natürlich weiterhin ein dynamisches Geschehen. Je
nach Entwicklung der Situation bzw. Vorgaben durch die zuständigen Ministerien, Ämter und
Behörden können einzelne oder auch alle Regelungen des Konzepts jederzeit kurzfristig
wieder zurückgenommen werden oder Abänderungen erfahren.

Das Konzept enthält Mindestvorgaben für die Nutzung der Räume der Kunstakademie. Sofern
Lehrende darüber hinaus gehende Maßnahmen für erforderlich halten, bleibt es Ihnen
überlassen, diese für Ihre Veranstaltung im rechtlich vorgegebenen Rahmen einzufordern. Im
Zweifel, insbesondere bei nicht unerheblichen weiteren Maßnahmen haben sich die
Lehrenden ins Benehmen mit dem Rektorat zu setzen.

Stand 08.10.2020                                                                          1
Konzept für den Hochschulbetrieb der Kunstakademie Münster im WS 2020/2021
Zusammenfassung der Kernpunkte des Konzepts

      Längere Öffnungszeiten: die Akademie ist montags bis freitags von 9 bis 20 Uhr
       geöffnet.

      Bis zu 10 Studierende können gleichzeitig in dem jeweiligen Klassenraum arbeiten.
       Die Organisation der Nutzung erfolgt durch die Klassen selbst. Eine vorherige
       Anmeldung über Listen ist nicht mehr erforderlich.

      Die Klassenkolloquien können – unter Berücksichtigung der Anforderungen des
       Konzepts – mit allen Klassenmitgliedern vor Ort durchgeführt werden. Diese dürfen
       unter der Verantwortung und Präsenz der Klassenleitungen sowie unter der
       Voraussetzung der Meldung an den Wachdienst ausnahmsweise bis 22 Uhr dauern.

      Wissenschaftliche Vorlesungen können zum Teil – mit beschränkter
       Teilnehmendenzahl – in Präsenz abgehalten werden.

      Werkstattkurse finden zum großen Teil – mit beschränkter Teilnehmendenzahl – in
       Präsenz statt.

      Beim Gebäudezutritt haben alle Personen eine Mund-/Nasenbedeckung zu tragen.

      Aus Gründen der Nachverfolgbarkeit müssen grundsätzlich und je nach
       Veranstaltungsformat Listen mit den Namen und Anwesenheitszeiten der
       Hochschulmitglieder und Dritter geführt werden. Für jede Person, bei der keine
       Übersicht über die (regelmäßige) Anwesenheit/Dienstzeit in der Akademie besteht
       (Studierende, ProfessorInnen, wissenschaftliche Mitarbeitende, Hilfskräfte), ist der
       Gebäudezutritt zu dokumentieren.

Stand 08.10.2020                                                                              2
Konzept für den Hochschulbetrieb der Kunstakademie Münster im WS 2020/2021
Inhalt
1.    Allgemeines............................................................................................................ 6
1.1. Entwicklung ........................................................................................................... 6
1.2. Grundsätzliches ...................................................................................................... 6
            Leitgedanke ..................................................................................................... 6
         Betreiberverantwortung in den künstlerischen Klassen, bei den wissenschaftlichen
Veranstaltungen und in den Werkstätten .......................................................................... 6
            Öffnungszeiten ................................................................................................. 7
            Verhalten im Außenbereich der Kunstakademie ................................................... 7
            Gebäudezutritt ................................................................................................. 8
            Mund-/Nasen-Bedeckung und Mindestabstand .................................................. 10
            Lüften ........................................................................................................... 11
            Reinigung ...................................................................................................... 13
2.    Werkstätten der Kunstakademie ............................................................................. 14
2.1. Allgemeines.......................................................................................................... 14
2.2. Ausleihe der Werkstätten Digitale Kunst, Film/Video, Foto ......................................... 15
2.3. Computerwerkstatt/digitale Kunst ........................................................................... 16
            Werkstattnutzung allgemein............................................................................. 16
2.4. Werkstatt Film-/Video: ........................................................................................... 16
            Werkstattnutzung allgemein............................................................................. 16
            Werkstattkurse ............................................................................................... 17
            Ausleihe ........................................................................................................ 17
2.5. Werkstatt Fotografie .............................................................................................. 18
            Projektarbeit in der Fotowerkstatt: .................................................................... 18
            Werkstattkurse: .............................................................................................. 19
            Ausgabe und Rücknahme von Fotogeräten: ....................................................... 19
2.6. Bildhauerische Techniken Holz............................................................................... 19
            Werkstattnutzung allgemein............................................................................. 19
            Werkstattkurs ................................................................................................. 20
2.7. Bildhauerische Techniken Keramik, Formenbau ....................................................... 20
            Werkstattnutzung allgemein............................................................................. 20
            Werkstattkurse ............................................................................................... 20
2.8. Bildhauerische Techniken Kunststoff, Formenbau .................................................... 21
            Werkstattnutzung allgemein............................................................................. 21
            Werkstattkurs ................................................................................................. 21
2.9. Werkstatt Maltechnik ............................................................................................. 21

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Werkstattnutzung allgemein............................................................................. 21
            Werkstattkurse ............................................................................................... 22
2.10.       Bildhauerische Techniken Metall ..................................................................... 22
               Werkstattnutzung allgemein ......................................................................... 22
               Werkstattkurse ............................................................................................ 22
2.11.       Werkstatt Druckgrafik/Radierung ...................................................................... 23
               Werkstattnutzung allgemein ......................................................................... 23
               Werkstattkurse ............................................................................................ 23
2.12.       Werkstatt Sieb-/Digitaldruck ............................................................................ 24
               Werkstattnutzung allgemein ......................................................................... 24
               Werkstattkurse ............................................................................................ 25
3.    Künstlerische Klassen ........................................................................................... 26
3.1. eingeschränktes studentisches Arbeiten in den künstlerischen Klassen im WS 2020/2021
(29.09.2020) ............................................................................................................. 26
            Personenzahl und Organisation Klassennutzung................................................. 26
            Gebäudezugang .............................................................................................. 26
            Mund-/Nasen-Bedeckung und Mindestabstand .................................................. 27
            Zeitraum........................................................................................................ 27
            Weitere Vorgaben zur Nutzung ......................................................................... 27
            Zusätzliche Reinigung ..................................................................................... 27
3.2. Kolloquien der künstlerischen Klassen im WS 2020/2021 (01.10.2020) ................... 28
            Personenzahl und Organisation Kolloquium ....................................................... 28
            Gebäudezugang .............................................................................................. 28
            Dokumentationspflicht .................................................................................... 29
            Zeitraum........................................................................................................ 29
            Ort des Kolloquiums ....................................................................................... 30
3.2.5.1.       Kolloquium in der Klasse ............................................................................. 30
3.2.5.2.       Kolloquium im Hörsaal ................................................................................ 30
3.2.5.3.       Kolloquium im Außenbereich ....................................................................... 31
            Weitere Vorgaben zur Nutzung ......................................................................... 31
            Zusätzliche Reinigung ..................................................................................... 32
3.3. Ausstellungen ....................................................................................................... 32
3.4. Rundgang............................................................................................................. 32
4.    Orientierungsbereich ............................................................................................. 33
4.1. Einführungsveranstaltung am 06.10.2020, Begrüßung am 27.10.2020..................... 33
4.2. Arbeiten im Orientierungsbereich ............................................................................ 33
4.3. Kolloquien im Orientierungsbereich ........................................................................ 34

Stand 08.10.2020                                                                                                             4
5.    Wissenschaftliche Vorlesungen/Seminare/Veranstaltungen ......................................... 35
            Personenzahl und Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen ..................... 35
            Gebäudezugang .............................................................................................. 35
            Zeitraum........................................................................................................ 36
            Ort der Vorlesung/des Seminars........................................................................ 36
            Zusätzliche Reinigung ..................................................................................... 37
6.    Exkursionen.......................................................................................................... 37
7.    Wewerka .............................................................................................................. 38
8.    Examen und Prüfungen ......................................................................................... 39
9.    Rahmenvorgaben für Gremiensitzungen und Kommissionen ...................................... 40
10. Beschäftigte ......................................................................................................... 41
11. Hilfskräfte ............................................................................................................ 41
12. Externe/Firmen/sonstige ......................................................................................... 42

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1. Allgemeines
1.1. Entwicklung
Seit dem 19.03.2020 war die Kunstakademie für die Studierenden geschlossen (Schreiben
des Rektors vom 16.03.2020). Das Rektorat der Kunstakademie Münster beschloss, das
Sommersemester als online-Semester stattfinden zu lassen. Der Lehrbetrieb wurde ab dem
27.04.2020 online durchgeführt.
Das Rektorat hat seit der Schließung der Hochschule für Studierende laufend – und jeweils
vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen und der aktuellen rechtlichen Situation –
über mögliche Wiedereröffnungen auch für studentisches Arbeiten beraten. In den
Rektoratssitzungen vom 02.06.2020 bzw. 09.06.2020 wurden Beschlüsse zu ersten Teil-
Öffnungsschritten gefasst.

Diese Teilöffnung hat sich – abgesehen von dem organisatorischen Aufwand – aus
Verwaltungssicht bislang als unproblematisch herausgestellt. Der mögliche Nutzungsumfang
konnte jedoch zum Teil trotz bestehenden Bedarfs nicht realisiert werden. Als Gründe wurden
die durch Anmeldeprozedur und Umsetzung resultierende nur wochenweise Platzvergabe
genannt. Hierauf ist zu reagieren.
Im nachfolgenden wird ein Konzept für den Hochschulbetrieb in der Lehre im Wintersemester
(WS) 2020/2021 beschrieben. Grundlagen hierfür sind insbesondere die zum Zeitpunkt der
Konzepterstellung gültige Coronaschutzverordnung sowie die Allgemeinverfügung des
Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 15. Juli 2020, Durchführung von Lehr-
und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an den Hochschulen im Land Nordrhein-
Westfalen.

1.2. Grundsätzliches

         Leitgedanke
Leitgedanke ist, das Infektionsrisiko für alle Beteiligten gering zu halten. Ziel ist es, eine
Verbreitung des Corona-Virus in der Akademie und somit eine Schließung zu vermeiden. Die
Nachfolgenden Überlegungen halten immer auch die Sicherheit aller Beteiligten im Blick und
zeigen unterschiedliche Möglichkeiten des Betriebs der Lehre im WS auf.

         Betreiberverantwortung in den künstlerischen Klassen, bei den
         wissenschaftlichen Veranstaltungen und in den Werkstätten
Den Klassenleitungen der künstlerischen Klassen ist die Betreiberverantwortung für die von
Ihnen geleiteten künstlerischen Klassen für den Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz
übertragen worden. Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Erweiterung dieser Übertragung
für die in diesem Konzept erläuterten Maßnahmen zur Verringerung eines Infektionsrisikos
und Schutz aller Beschäftigten/Studierenden sowie der Pflichten (insbesondere
Dokumentationspflicht) für die künstlerischen Klassen erforderlich, da die Klassenleitungen
den direkten Kontakt zu den Studierenden ihrer jeweiligen Klasse haben.

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Bei den wissenschaftlichen Veranstaltungen ist ebenfalls die Übertragung der
Betreiberverantwortung für die in diesem Konzept erläuterten Maßnahmen für die jeweilige
Veranstaltung auf den Lehrenden erforderlich, da nur die Lehrenden Einfluss auf die
Durchführung der Veranstaltung nehmen können. Eine darüber hinaus gehende erforderliche
Übertragung der Betreiberverantwortung für Veranstaltungen wird in naher Zukunft erarbeitet
werden.

Die Verantwortung der Nutzung der Klassen-/Seminarräume und der Einhaltung der Corona-
Schutzmaßnahmen obliegt der jeweiligen Klassenleitung/den jeweiligen
ProfessorInnen/Lehrenden bzw. für die Werkstatträume den Werkstattleitungen. Hierfür erfolgt
noch eine gesonderte Übertragung. Erst wenn die Klassenleitungen den Betrieb Ihrer Klasse
zum Wintersemester (mittels Formular „Übertragung der Betreiberverantwortung für die
künstlerischen Klassen(räume) der Kunstakademie Münster entsprechend des Arbeits- und
Infektionsschutzes (Corona)“) bestätigt haben, darf die Kunstakademie durch Studierende für
Kolloquien und künstlerisches Arbeiten betreten werden. Dieses gilt spätestens mit Beginn
der Vorlesungszeit.

Auch die Lehrenden haben für Ihre Veranstaltungen die Übertragung der
Betreiberverantwortung zu bestätigen.

         Öffnungszeiten
Die Gebäude der Kunstakademie sind für studentisches Arbeiten, künstlerische Kolloquien,
wissenschaftliche Vorlesungen/Seminare/Veranstaltungen grundsätzlich montags bis freitags
von 9:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Kolloquien dürfen unter den unter Ziffer 3.2.4 genannten
Bedingungen ausnahmsweise bis 22 Uhr dauern.

         Verhalten im Außenbereich der Kunstakademie
Auch im Außenbereich der Kunstakademie haben die Mitglieder und Angehörige der
Hochschule den Mindestabstand einzuhalten. Sollte dieses nicht möglich sein, haben sie eine
Mund-/Nasenbedeckung zu tragen.

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Gebäudezutritt

Leonardo Campus 2 = Hauptgebäude der Akademie = LC 2
Leonardo Campus 12 = Altbau Klassen und Ateliers = LC 12
Leonardo Campus 14 = Werkstätten der Akademie = LC 14

Leonardo Campus 16 = Holzwerkstatt der Akademie = LC 16

Für den Gebäudezutritt an der Kunstakademie ist das (einmalige) Ausfüllen des Aufklärungs-
und Bestätigungsbogens (s. Anlage) erforderlich. Dieser unterweist die Personen bezüglich der
besonderen Verhaltensweisen aufgrund der Covid-19-Pandemie. Sowohl Mitglieder und
Angehörige der Kunstakademie sowie externe Firmen/Personen, die das Gebäude betreten,
sind hierzu verpflichtet.

Der Aufklärungs- und Bestätigungsbogen (für die Studierenden mit
Selbstverpflichtungserklärung) wird entsprechend der derzeit geltenden rechtlichen
Regelungen angepasst, dieses erfordert eine erneute Kenntnisnahme durch die Personen, die
das Gebäude betreten. Ein Gebäudezutritt ist nur zulässig, wenn der unterschriebene
Aufklärungs- und Bestätigungsbogen vorliegt, andernfalls ist dieser vor Ort auszufüllen. An
den Türen wird ein entsprechender Hinweis ausgehängt. Zudem wird an den Türen darauf
hingewiesen, dass nur bei Erfüllung der Voraussetzungen (keine Symptome, nicht im

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Risikogebiet aufgehalten, …) ein Zutritt erlaubt ist. Andernfalls ist telefonischer oder E-Mail-
Kontakt mit dem Dezernat 4 (0251/8361328, -61062, 61063) aufzunehmen.

Sobald der Aufklärungs- und Bestätigungsbogen aktualisiert wurde, wird dieser per Mail allen
Hochschulmitgliedern und -angehörigen zugesandt, mit der Bitte, diesen ausgefüllt und
unterschrieben zurück zu senden. Es ist auch ein Einwurf im Briefkasten der Kunstakademie
am Haupteingang möglich. Der Wachdienst erhält Listen, welche Aufklärungs- und
Bestätigungsbögen unterschrieben vorliegen. Er kontrolliert beim Gebäudezutritt der
Personen, ob der unterschriebene Aufklärungs- und Bestätigungsbogen vorliegt.

Der Gebäudezutritt und Ausgang der Studierenden und aller Personen, die keinen Schlüssel
für den Gebäudezugang haben, erfolgt über den Hintereingang des Gebäudes LC 2 in
Richtung des Gebäudes LC 12 und wird durch den dort positionierten Wachdienst
gewährleistet.

Vor dem Gebäude erfolgt am Hintereingang eine Markierung mit Kreidesprühfarbe für die
Einhaltung des Mindestabstands, sofern sich Warteschlangen bilden.

Beim Gebäudezutritt sind die Hände zu desinfizieren.

Die Zugehörigkeit zur Studierendenschaft der Kunstakademie wird dem Wachdienst beim
Gebäudezugang durch das Vorzeigen des Studierendenausweises nachgewiesen, Gasthörer
weisen sich mit dem Gasthörerschein aus. Der Wachdienst kontrolliert, ob der zum WS
2020/2021 erneuerte Aufklärungs- und Bestätigungsbogen schon abgegeben wurde.

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Die Mitarbeiter haben sich im Zweifelsfall gegenüber dem Wachdienst durch den
Dienstausweis auszuweisen, die Lehrbeauftragten durch Personalausweis und Listenabgleich.

Für den Wachdienstmitarbeiter, der den Einlass kontrolliert, wird ein Stehtisch-/Stehpult mit
Spuckschutz aufgebaut. Der Wachdienst wird im Flur der „Malerklassen“ in der Nähe zur
Treppe im 1. OG positioniert. So bleiben die Türen der „Malerklassen“ im Blick, bei
schlechtem Wetter brauchen bei einer Schlangenbildung nicht alle Personen draußen zu
warten. Der zweite Mitarbeiter ist für das Aufschließen der Räume sowie Kontrolle der
Ausgangstüren/Fluchttüren sowie der Personenanzahl in den Klassen verantwortlich. Die
Schließchips der Studierenden werden für die Gebäudeinnentüren wieder aktiviert,

Der Wachdienst erhält Listen der Klassenmitglieder, der Mitarbeiter, der ProfessorInnen und
wissenschaftlichen Mitarbeitenden sowie der Lehrbeauftragten.

Beim Gebäudezutritt und – verlassen der Gebäude LC 2 und LC 12 ist für alle Personen, bei
denen keine Übersicht über die (regelmäßige) Anwesenheit/Dienstzeit in der Akademie
besteht (Studierende, ProfessorInnen, wissenschaftliche Mitarbeitende, Hilfskräfte) der
Gebäudezutritt zu dokumentieren. Sofern der Gebäudezutritt nicht für Kolloquien,
Vorlesungen, etc. (s.u.) erfolgt, haben die ProfessorInnen/wissenschaftlichen
Mitarbeitenden/Lehrbeauftragten die Verpflichtung, sich beim Wachdienst zu melden und den
Gebäudezutritt in der dafür vorgesehenen Liste zu dokumentieren.

In den Werkstätten (Gebäude LC 14 und LC 16) erfolgt die Dokumentation durch die
Werkstattleitungen.

         Mund-/Nasen-Bedeckung und Mindestabstand
Ein Gebäudezutritt ist für alle Personen nur noch mit einer Mund-/Nasenbedeckung zulässig.
Die Mund-/Nasenbedeckung muss ordnungsgemäß über Mund, Nase und Wangen platziert
sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Austreten von Luft an den Seiten zu
minimieren. Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht
werden. Es ist davon auszugehen, dass die Fremdschutzwirkung der Mund-/Nasenbedeckung
durch Ausatemventile reduziert wird. Aus diesem Grunde sind an der Kunstakademie Masken
mit Ausatemventil nicht zulässig, da diese nur den Träger schützen. Die Mund-
/Nasenbedeckung ist bis zum Arbeitsplatz bzw. Setzen im Seminarraum etc. zu tragen. Eine
Ausnahme von der Pflicht zur Mund-/Nasenbedeckung besteht nur dann, wenn das Tragen
einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund gesundheitlicher oder psychischer Einschränkungen
nicht zumutbar bzw. nicht möglich ist. Das kann etwa für Asthma oder andere schwere
Lungen- aber auch Herzerkrankungen gelten, bei denen die Sauerstoffversorgung bereits
eingeschränkt ist. Die Erkrankung muss durch ein ärztliches Attest belegt sein. In diesem Fall
besteht die Tragepflicht eines Visiers, dass das ganze Gesicht bedeckt. Das Mitführen einer
entsprechenden Bescheinigung kann Probleme bei Kontrollen verhindern. Auch für
Hörgeschädigte und Gehörlose Personen gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-
/Nasendeckung nicht (ebenso für deren Begleitpersonen, die mit ihnen kommunizieren).
Personen mit einem entsprechenden Attest haben dieses vor Gebäudezutritt dem Dezernat 4
vorzulegen und diese bei Gebäudezutritt bei sich zu führen. Diese Personen sind verpflichtet,
den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten. Ohne Mund-

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/Nasenbedeckung oder Attest und Visier ist – sofern in diesem Konzept nichts Anderes
geregelt – der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Kunstakademie nicht gestattet.

Die Einhaltung ausreichender Pausenzeiten beim Tragen von Masken/Mund-
/Nasenbedeckungen ist zu beachten, Tragezeit max. 120 Minuten, min. 30 Minuten Pause1.

Der Flur im Gebäude LC 2 ist breit genug, dass ausreichend Abstand gehalten werden kann.
Da beim Gebäudezugang und im Gebäude grundsätzlich alle Personen eine Mund-
/Nasenbedeckung zu tragen haben, sollte dieses auch kein Problem darstellen. Im Stichflur
zum Altbau (Eingangs-/Ausgangsbereich) wird der Flur in zwei Laufrichtungen abgeklebt.

Die Flure im Gebäude LC 12 sind vor den Ateliers sehr schmal, aus diesem Grunde soll der
Klassenzutritt, mit Ausnahme der Klassen Hohenbüchler und Deball, direkt von außen
erfolgen.

Markierungen der Laufwege in den Treppenhäusern sind zu beachten. Alle Personen sind
ausdrücklich dazu verpflichtet, die Einhaltung des Mindestabstands in den öffentlichen
Bereichen (insbesondere den schmaleren Fluren) der Hochschule zu beachten. Die Treppen
im Gebäude LC 12 (zu den Klassen Hohenbüchler und Castillo Deball sowie den
Lagerdachboden) dürfen nur in einer Laufrichtung gleichzeitig genutzt werden.
Das Treppenhaus am Haupteingang des Gebäudes LC 2 darf ausschließlich in Laufrichtung
nach oben genutzt werden, das Treppenhaus in Richtung Werkstätten in Laufrichtung nach
unten. Die Treppen vom Studienbüro/Senatssaal in Richtung Casino dürfen nur abwärts
genutzt werden, die Treppen am Ausstellungsraum 2 in Richtung Flur der wissenschaftlichen
Büros nur aufwärts. Die Treppe an den Malerklassen darf nur abwärts genutzt werden. Der O-
Bereich und die Klassen van Harskamp nutzen bitte eine der anderen Treppen, die aufwärts
genutzt werden dürfen. Eine entsprechende Markierung wird durch den Hauswirtschaftsdienst
erfolgen.

Ein Aufzug darf nur von jeweils einer Person genutzt werden, Personen mit körperlichen
Beeinträchtigungen ist der Vortritt zu gewähren.

Die Nichteinhaltung der Hygienemaßnahmen gemäß dem Aufklärungs- und
Bestätigungsbogen sowie Verstöße gegen die Regelungen des Konzepts führen zu einem
befristeten Zugangsverbot.

         Lüften
Zum Thema „Lüften“ wird auf die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (Fassung vom
20.08.2020)2 verwiesen. Durch verstärktes Lüften kann die Konzentration von
möglicherweise in der Raumluft vorhandenen virenbelasteten Aerosolen reduziert werden.
Verstärktes Lüften ist insbesondere durch eine Erhöhung der Frequenz, durch eine

1
  https://www.bghw.de/die-bghw/faq/faqs-rund-um-corona/schutzmassnahmen-zum-schutz-vor-sars-cov-
2-sind-bei-beruflichem-personenkontakt/mund-und-nase-bedecken-visiere-oder-atemschutz
2
  https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/AR-CoV-2/pdf/AR-
CoV-2.pdf?__blob=publicationFile&v=4

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Ausdehnung der Lüftungszeiten oder durch eine Erhöhung des Luftvolumenstroms möglich.
Die einfachste Form der Lüftung ist die Fensterlüftung. Eine Fensterlüftung muss bei
Tätigkeitsaufnahme in den Räumen und dann in regelmäßigen Abständen erfolgen. Die ASR
A3.6 empfiehlt einen zeitlichen Abstand zum Lüften, beispielsweise von Büroräumen nach 60
Minuten und von Besprechungsräumen nach 20 Minuten. Nach Rücksprache mit dem
Betriebsarzt ist diese Frequenz, sofern von den Teilnehmenden der Mindestabstand
eingehalten wird, ausreichend. Es wird eine Lüftungsdauer von 3 bis 10 Minuten empfohlen.
Eine sogenannte Stoßlüftung über die gesamte Öffnungsfläche der Fenster ist anzuwenden.
Besprechungsräume sind zusätzlich bereits vor der Benutzung zu lüften, insbesondere dann,
wenn sich zuvor andere Personen dort aufgehalten haben. Sofern der Mindestabstand nicht
eingehalten wird (ggf. Klassenkolloquien) ist die v. g. Frequenz möglichst zu erhöhen. Die
(meisten) Klassenräume bieten hier den Vorteil des größeren Raumvolumens.

Die künstlerischen Klassen und die Seminarräume sind für Kolloquien und Veranstaltungen
Besprechungsräumen gleichzusetzen.

Das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 über raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen) ist
insgesamt als gering einzustufen, wenn sie einen hohen Außenluftanteil zuführen. Dieses ist
bei den Lüftungsanlagen im Gebäude Leonardo Campus 2 gegeben. RLT-Anlagen sollen
während der Betriebs- oder Arbeitszeiten nicht abgeschaltet werden, da dies zu einer
Erhöhung der Konzentration von Viren in der Raumluft und damit zur Erhöhung des
Infektionsrisikos führen kann. Die RLT-Anlagen sollen möglich über die Nutzungszeit hinaus
betrieben werden.

Die Lehrenden lüften die Räume vor Veranstaltungsbeginn mindestens 15 min durch (Fenster
weit aufstellen).
Bei Räumen mit handgesteuerten Lüftungsanlagen sind diese vor Veranstaltungsbeginn
einzuschalten. Die Lüftungsanlage im Hörsaal startet automatisch bei Anwesenheit des
Lehrenden (Präsenzmelder; s. 3.2.2 und 5.1.2). Die Lüftung im Filmstudie und Fotostudie
werden per Hand (Werkstattleitung) bedient. Die Lüftung in der Fotowerkstatt läuft
zeitgesteuert.
Bei der Nutzung der Klassenräume in den Torhäusern (Klassen Hohenbüchler und Castillo
Deball) ist die Lüftung zwingend per Hand durch die Nutzer anzustellen (Schalter im
Eingangsbereich).

Sofern beim Kolloquium bzw. Veranstaltungen keine Mund-/Nasenbedeckungen getragen
werden (Durchführung im sitzen) ist spätestens nach 120 Minuten ebenfalls eine Pause
einzulegen. Die Räume sind in der Pause mindestens 10 Minuten durchzulüften (Fenster weit
aufstellen), die Beteiligten verlassen hierfür den Raum, um dadurch Aerosole zu eliminieren.
Diese Pausenzeiten sind auch im Hörsaal einzuhalten.

Stand 08.10.2020                                                                          12
Reinigung
Die Ziffer 4.2.7 der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (Fassung vom 20.08.2020) erläutert
bezüglich der Arbeitsmittel:
Durch eine entsprechende Arbeitsorganisation ist grundsätzlich zu gewährleisten, dass
Arbeitsmittel nach Möglichkeit nur jeweils von einer Person verwendet werden, zum Beispiel
durch Bereitstellung zusätzlicher Arbeitsmittel, um damit die Gefahr von Schmierinfektionen
zu verringern.
Ist die personenbezogene Nutzung von Arbeitsmitteln nicht möglich, sind diese vor dem
Weiterreichen mit handelsüblichen (Haushalts-) Reinigern zu reinigen. Insbesondere
Oberflächen, die in Kontakt mit Personen gekommen sind, etwa durch Tröpfchenabgabe beim
Sprechen, sind bei der Reinigung zu berücksichtigen. Eine vorsorgliche Flächendesinfektion
wird nicht als notwendig erachtet.

Der Betriebsarzt hat hierzu erläutert, dass er eine Flächendesinfektion nicht für erforderlich
hält, wenn die Nutzer sich vor Nutzung die Hände desinfiziert haben.

Sofern in den Klassen Bedarfe gemeldet werden, können auch die Klassen entsprechende
Desinfektions-/Reinigungstücher ausgehändigt bekommen.

Mikrophone im Hörsaal erhalten einen Einwegschutz, dieser ist nach der Benutzung durch
den Nutzer in den Müllbehältern vor dem Hörsaal zu entsorgen. Zudem werden
Reinigungstücher für Arbeitsmittel und Flächen am Pult im Hörsaal deponiert.

Stand 08.10.2020                                                                                 13
2. Werkstätten der Kunstakademie
2.1. Allgemeines
Vorrangig sollen weiterhin die ExamenskandidatInnen die Werkstätten nutzen können. Eine
entsprechende Bedarfsabfrage bei den ExamenskandidatInnen sollte wieder erfolgen.

Mit den Werkstattleitungen wurde am 01.09.2020 ein Infogespräch zum derzeitigen Stand
der Corona-Verordnungen und den grundsätzlichen Überlegungen zum Wintersemester
geführt.

Allen anderen Studierenden sollen entsprechend der nachfolgenden Vorgaben das Arbeiten in
den Werkstätten angeboten werden.

Für alle Werkstätten gilt, dass ein Arbeiten, nur unter folgenden Voraussetzungen möglich ist:

      Es müssen Termine mit den Werkstattleitungen (per Mail) vereinbart werden.

      Die Studierenden müssen entweder einen Werkstattschein besitzen oder schon
       Erfahrung in der Werkstatt gesammelt haben um – nach Einschätzung der
       Werkstattleitung – eigenständig arbeiten zu können.

      Die Studierenden müssen sich vorab bei der jeweiligen Werkstattleitung erkundigen,
       wie die Hygienemaßnahmen vor Ort sind (Pflicht zur Mund-
       /Nasenbedeckung/Handschuhe) und dementsprechend Maßnahmen umsetzen.

      Studierende, die in den Werkstätten im Gebäude LC 14 (Altbauriegel) und 16
       (Altbauriegel/Holzwerkstatt) arbeiten, werden an der Eingangstür abgeholt,
       desinfizieren sich die Hände und dürfen erst danach mit der Tätigkeit beginnen. Vor
       dem Verlassen der Werkstatt müssen die Hände wieder desinfiziert werden. Der Zutritt
       zur Werkstatt erfolgt einzeln. Für das Betreten der Werkstätten gilt grundsätzlich eine
       Pflicht zum Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung. Die weitere Verfahrensweise ist mit
       der jeweiligen Werkstattleitung abzustimmen.

      Für die Studierenden in den Werkstätten im Gebäude Leonardo Campus 2, Film/Video,
       Fotografie und Digitale Kunst gelten die o.g. Öffnungszeiten, s. 1.2.3 . Der Zutritt zum
       Gebäude erfolgt einzeln über den Hintereingang des Gebäudes (am Übergang zum
       Altbauriegel), eine Anmeldung der Nutzer beim Wachdienst ist nicht mehr notwendig.
       Der Zutritt zu den Werkstatträumen erfolgt über einen durch die Werkstattleitung
       ausgegebenen Chip.

Für die Nutzung der einzelnen Werkstätten gibt es über diese allgemeinen Bedingungen
hinaus individuelle Konzepte, s. u..

Die kleinste Werkstatt im Gebäude LC 14 und 16 (Keramikwerkstatt, Kunststoffwerkstatt,
Maltechnik, Metallwerkstatt, Radierwerkstatt, Siebdruckwerkstatt; Holzwerkstatt) ist die
Maltechnik mit ca. 108 m². Die Werkstätten bestehen z.T. aus mehreren Werkstatträumen.

Stand 08.10.2020                                                                            14
Von den Werkstätten im Gebäude Leonardo Campus 2 (Digitale Kunst, Film-/Videowerkstatt,
Fotowerkstatt) ist die Werkstatt Digitale Kunst am kleinsten. Der Computerraum der Werkstatt
hat eine Fläche von ca. 78 m².

Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m kann grundsätzlich – entsprechend der o.g.
Regelungen – somit in allen Werkstätten durch organisatorische Maßnahmen unproblematisch
eingehalten werden. Wenn aufgrund von Werkstattkursen sich mehr Personen in der Werkstatt
aufhalten, gilt in Situationen, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, eine Pflicht zur
Mund-/Nasenbedeckung. Sofern Werkstattkurse im Sitzen abgehalten werden können, ist die
besondere Dokumentationspflicht gemäß Coronaschutzverordnung zu beachten.

2.2. Ausleihe der Werkstätten Digitale Kunst, Film/Video, Foto

Die Ausleihe kann über den Windfang des südwestlichen Eingangs des Gebäudes des
Hauptgebäudes (aus Richtung Werkstätten kommend) erfolgen.

      Examenskandidaten/-innen haben beim Equipmentverleih Vorrang.

      Geräte werden nur montags zurückgenommen und donnerstags herausgegeben. Diese
       Regel ist bereits bei der Buchung von Geräten zu beachten! Die maximale Ausleihzeit
       verringert sich dadurch auf 1 ½ Wochen.

      Studierende tragen bei Abholung bzw. Rückgabe von Equipment eine Mund-
       /Nasenbedeckung.

      Bei Schlangenbildung ist ein Mindestabstand von mind. 2m zur nächsten Person
       einzuhalten. Entsprechende Markierungen werden vor dem Windfang angebracht.

Stand 08.10.2020                                                                           15
   Studierende, die die Maskenpflicht sowie der Mindestabstandsregel missachten,
       werden von der Ausleihe ausgeschlossen.

      Es betritt maximal eine Person den Windfang

2.3. Computerwerkstatt/digitale Kunst

        Werkstattnutzung allgemein
      Terminanmeldung: die Studierenden müssen sich, um im Studio 014 zu arbeiten, per
       Email beim Werkstattleiter anmelden.

      Projektanmeldung: Projekte sind anzumelden und mit dem Werkstattleiter persönlich
       (Zoom) zu besprechen.

      Vorwissen: nur Studierende, die in die Abläufe des Studios eingeführt worden sind und
       über das nötige Fachwissen verfügen, können im Studio während dieser Zeit
       selbständig arbeiten.
      Ablauf: Der Werkstattzutritt erfolgt über die Chips, die der Werkstattleiter für seine
       Räumlichkeiten verwaltet.

      vor Antritt der Arbeiten müssen die Studierenden Hände desinfizieren.

      die Studierende müssen an den Arbeitsplätzen immer eine Maske tragen.

      Raum 014
          o   in Raum 014 sollten max. 2 Studierende gleichzeitig arbeiten, die
              Arbeitsplätze werden im ausreichenden Abstand zu einander aufgestellt.
          o   der Arbeitsplatz wird fest zugeteilt und darf nicht gewechselt werden, nach
              Benutzung steht dieser 3 Tage für andere Studenten nicht zu Verfügung, Im
              rollierenden System stehen in dieser Zeit andere Arbeitsplätze zu Verfügung.

      Die Betreuung der Studierenden erfolgt über Zoom und TeamViewer.

      es dürfen keine Getränke oder Speisen an den Arbeitsplätzen verzehrt werden.

      es dürfen keine weiteren Studierenden gleichzeitig im Raum 014 "zu Besuch“
       kommen bzw. Studierende dürfen keine anderen Studierenden in den Raum 014
       arbeiten lassen.

      Ausleihe: Eine Ausgabe von Geräten ist nach Reservierung per Email/Telefon möglich.

2.4. Werkstatt Film-/Video

        Werkstattnutzung allgemein
        Termine für die Schnittplätze / Tonstudio werden per Mail mit dem Werkstattleiter
         vereinbart.

Stand 08.10.2020                                                                             16
     Studierende können sich über das erfolgreiche Absolvieren des Grundkurses einen
         Chip-Zugang zur Werkstatt verschaffen.

        Pro Schnittplatz / Tonstudio hält sich maximal eine Person auf.

        Studierende tragen an den Arbeitsplätzen Mund-/Nasenbedeckung.

        Das Einnehmen von Speisen am Schnittplatz ist untersagt.

        Studierende arbeiten maximal vier Tage am Stück an einem Schnittplatz /
         Tonstudio, es sei denn, andere Studierende haben keinen Bedarf angemeldet

        Erfolgt ein personeller Wechsel in der Raumbelegung, darf der jeweilige Platz
         mindestens drei volle Tage lang nicht genutzt werden.

        Beratung erfolgt ggf. online über Zoom oder per TeamViewer.

         Werkstattkurse
Ab Ende Oktober werden teilweise Präsenzkurse durchgeführt. Aufgrund der Größen der
genutzten Räume ist die Einhaltung des Mindestabstands möglich.

      Grundkurs: mit 8 Personen / verteilt im Filmstudio (unter strikter Einhaltung aller
       möglichen Hygienemaßnahmen)

      After Effets Block-Seminar: mit 4 Personen in der digitalen Kunst im Dezember

      Bildgestaltungs-Block-Seminar: 8 Personen auf Zoom im Januar

      Ebenso ist geplant, das Tonstudio-Seminar mit Bernward Müller auf Zoom stattfinden
       zu lassen.

         Ausleihe
      Geräterückgabe: montags zwischen 14.00 und 15.00 Uhr im Windfang am Süd-West-
       Eingang des Hauptgebäudes der Kunstakademie.

      Für die Studierenden stehen im Windfang Plastik-Cases bereit, die mit ihrem Namen,
       sowie dem / den Ausleihzettel(n) versehen sind. Das Equipment ist nach Möglichkeit
       in die dafür vorgesehenen Cases zu legen. Der Ausleihzettel ist zu prüfen, fehlende
       Positionen sind mit einem selbst mitgebrachten Stift zu markieren.

      Abholung von Geräten: Die mit dem Equipment bepackten Plastik-Cases stehen
       donnerstags mit Namen versehen im Windfang und Studierende können zwischen
       14.00 und 15.00 Uhr ihre gebuchten Geräte abholen. Diese unterschreiben den
       Ausleihzettel nach vorheriger Prüfung des Equipments auf Vollständigkeit mit einem
       selbst mitgebrachten Stift.
Die Plastik-Cases verbleiben im Windfang!

      Geräte, die donnerstags die Equipmentausleihe verlassen, müssen bis spätestens
       13.00 Uhr am Montag zuvor online über das Buchungssystem gebucht worden sein.

Stand 08.10.2020                                                                             17
   Geräte, die nicht über das Ausleihsystem gebucht werden können (wie z.B. Kabel oder
       Adapter), werden ebenso bis Montag, 13.00 Uhr, per Email angefragt, da bereits an
       diesem Tag die Plastik-Cases für die Ausleihe am Donnerstag gepackt und vorbereitet
       werden.

      Nur Studierende, die bereits über einen Ausleih-Account verfügen, sind berechtigt,
       Geräte auszuleihen.

      Wir bitten dringend, auf die Buchung von großem Equipment (HMI-Leuchten, Kinoflo
       4Banks, große Stative) zu verzichten. Dieses Equipment kann nur in begründeten
       Ausnahmefällen herausgegeben werden. Derzeit von der Ausleihe definitiv
       ausgeschlossen sind
          o   Dolly / Schienen / Jib-Arm
          o   RED-Gemini (Digitale Filmkamera + Zubehör)
          o   Analoges Filmequipment
          o   Röhrenmonitore
          o   Flatscreens ab einer Größe von 40´´ aufwärts
          o   HMI-Leuchten
          o   Kinoflo 4Banks
          o   Große Licht- und Kamerastative
          o   Subwoofer des professionellen Soundsystems EV ZXA1

2.5. Werkstatt Fotografie

        Projektarbeit in der Fotowerkstatt:
      Für die Arbeit in der Fotowerkstatt ist eine verbindliche Anmeldung per mail an
       krischke@kunstakademie-muenster.de erforderlich.

      Die Vergabe der Termine erfolgt entsprechend des Eingangs der Anfragen.

      ExamenskandidatInnen haben bei der Terminvergabe Vorrang.

      Die Arbeitszeiten in der Fotowerkstatt sind auf die Anwesenheitszeiten des
       Werkstattleiters und der SHK beschränkt.

      Angemeldete Studierende werden am Büro der Fotowerkstatt (Raum 031) empfangen
       und von dort zu den jeweiligen Arbeitsbereichen begleitet.

      Der Zutritt zu den Werkstatträumen erfolgt über einen durch die Werkstattleitung
       ausgegebenen Chip.

      Die Einhaltung von vereinbarten Terminen ist für die Aufrechterhaltung der
       Sicherheitsmaßnahmen in der Fotowerkstatt zwingend erforderlich.

      In der Fotowerkstatt können maximal 5 Personen gleichzeitig arbeiten – aufgeteilt auf
       die jeweiligen Arbeitsbereiche:
       - Maximal 2 Personen im Fotolabor
       - Maximal 2 Personen im Fotostudio

       - Maximal 1 Person im Foto-Rechnerraum

Stand 08.10.2020                                                                            18
   Vor dem Betreten der Werkstatträume müssen die Hände desinfiziert werden.

      In den Werkstatträumen muss ein Mund-/Nasenschutz getragen werden.

      Ein Mund-/Nasenschutz ist selbst mitzubringen und bei Durchnässung zu wechseln.

      Ein Mindestabstand von 1,5 m ist möglichst einzuhalten.

      Einmal-Handschuhe werden bei Bedarf zur Verfügung gestellt.

      Arbeitsbereiche, die intensiv genutzt werden (z.B. Bildschirmarbeitsplätze), müssen
       nach Beendigung der Arbeit von den Studierenden mit Wischtüchern desinfiziert
       werden.

      Bei Nichteinhaltung der Hygiene-Maßnahmen kann der Zutritt zu den
       Werkstatträumen verweigert werden.

         Werkstattkurse:
      Grundkurs Fotografie:
       Der Grundkurs Fotografie soll im Wintersemester 2020/21 als Präsenz-Kurs
       durchgeführt werden.

       Um bei den theoretischen Einführungen und den praktischen Arbeiten im Fotolabor
       den Sicherheitsabstand einhalten zu können, wird der Kurs auf 4 Teilnehmende
       begrenzt.
       Die Geräte in den Fotolaboren werden so umgestellt, dass alle Teilnehmenden
       möglichst in einem eigenen Laborraum arbeiten können.

      Kurs Digitale Fotografie (Hubertus Huvermann):
       Damit wir im Fotobereich auch im Wintersemester ausreichend Werkstattscheine
       anbieten können, wird Hubertus Huvermann seinen Kurs „Digital ist besser“ online
       anbieten. Die maximale Teilnehmendenzahl kann somit 15 auf erhöht werden.

         Ausgabe und Rücknahme von Fotogeräten:
Die Ausgabe und Rücknahme von Fotogeräten findet im Wintersemester nur nach vorheriger
Reservierung per Mail an krischke@kunstakademie-muenster.de statt.
Ausgabe- und Rücknahmezeiten sind Montag und Donnerstag von 15-16 Uhr.

Die zurückgenommenen Geräte werden von der SHK sofort mit Wischtüchern desinfiziert.

2.6. Bildhauerische Techniken Holz

         Werkstattnutzung allgemein
Unter folgenden Voraussetzungen dürfen Studierende in der Werkstatt arbeiten.

Stand 08.10.2020                                                                             19
   In der Werkstatt ist der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Ist
       dies nicht möglich gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-/Nasenbedeckung.

      Es darf immer nur ein Studierender in einem Arbeitsbereich arbeiten.

      Examenskandidaten für das WS 2020/21 haben Priorität.

      Eine Nutzung ist nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

      Beim Betreten der Werkstatt muss eine Mund-/Nasenbedeckung getragen werden. Vor
       Arbeitsbeginn müssen die Hände gründlich gewaschen, oder desinfiziert werden.

      Die Anwesenheit der Studierenden wird protokolliert.

        Werkstattkurs
Der Werkstattkurs findet nach heutigem Stand, mit verringerter Teilnehmendenzahl
statt. Die Anzahl wird aufgrund der Räumlichen Situation und der Benutzung der
Maschinen auf 4 Teilnehmende begrenzt. Studierende die einen Werkstattschein
zwingend benötigen, werden bevorzugt.

2.7. Bildhauerische Techniken Keramik, Formenbau

        Werkstattnutzung allgemein
      Vor dem Betreten der Werkstatt muss eine Mund-/Nasenbedeckung getragen werden.
       Vor Arbeitsbeginn und vor dem Verlassen der Werkstatt müssen die Hände gründlich
       gewaschen oder desinfiziert werden (Desinfektionsspender sind in den
       Toilettenräumen vorhanden).

      In der Werkstatt ist der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5m einzuhalten. Ist
       dies nicht gewährleistet besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-
       /Nasenbedeckung.

      Es darf immer nur ein Studierender pro Arbeitsbereich arbeiten, jedoch nicht mehr als
       4 Studierende gleichzeitig.

      Examenskandidaten für das WS 2020/21 haben in der Terminvergabe Vorrang.

      Ein Brennservice ist für alle Studierende möglich. Nach vorheriger Anmeldung können
       Keramikobjekte abgegeben oder abgeholt werden.

      Die Anwesenheit der Studierenden wird protokolliert.

        Werkstattkurse
Werkstattkurse werden nach heutigem Kenntnisstand in reduzierter Teilnehmendenzahl als
Präsenzveranstaltung wie folgt stattfinden:

      Es werden zwei Kurse „Grundlagen der Keramik“ angeboten (Mittwochvormittag und
       Donnerstagvormittag)

Stand 08.10.2020                                                                            20
   Der Keramikkurs wird auf 4 Teilnehmende begrenzt

      Der Formenbaukurs wird auf 4 Teilnehmende begrenzt

      Es wird für jeden Teilnehmenden ein Arbeitsplatz zugewiesen mit ausreichendem
       Sicherheitsabstand zu anderen Arbeitsplätzen

2.8. Bildhauerische Techniken Kunststoff, Formenbau

         Werkstattnutzung allgemein
      Es müssen Termine per Mail vereinbart werden.

      Der/die Studierende sollte entweder einen Werkstattschein besitzen, oder schon
       Erfahrung in der Werkstatt gesammelt haben, um eigenständig arbeiten zu können.

      Die Studierenden müssen sich vorab bei dem jeweiligen Werkstattleiter erkundigen wie
       die Hygienemaßnahmen vor Ort sind (Pflicht zum Tragen einer Mund-
       /Nasenbedeckung/Handschuhe) und dementsprechend die Maßnahmen umsetzen.

      Maximal zwei Studierende können parallel in der Kunststoffwerkstatt arbeiten.

      Maximal ein Studierender kann im Bereich 3D Druck arbeiten.

      Arbeitsbereiche, die intensiv genutzt werden, müssen nach Beendigung der Arbeit von
       den Studierenden mit Wischtüchern desinfiziert werden, z.B. Tastatur und Maus.

      Examenskandidaten haben in der Terminvergabe Vorrang.

      Werkzeuge werden nicht verliehen!

         Werkstattkurs
Der Werkstattkurs wird mit maximal 4 Studierende stattfinden. Die Einrichtung wird so
angepasst, dass ein Abstand von 1,5m eingehalten werden kann. Wenn in Einzelfällen der
Abstand nicht eingehalten werden kann ist eine Mund-/Nasenbedeckung zu tragen.

2.9. Werkstatt Maltechnik

         Werkstattnutzung allgemein
      Es müssen Termine per Mail vereinbart werden.

      Maximal ein Studierender kann in der Maltechnikwerkstatt arbeiten. (max. 2 Stunden)

      Maximal vier Studierende können am Tag in der Maltechnikwerkstatt arbeiten.

      Examenskandidaten haben in der Terminvergabe Vorrang.

      Werkzeuge werden nicht verliehen!

Stand 08.10.2020                                                                         21
Werkstattkurse
      Beide Werkstattkurse (montags und mittwochs 10 – 13 Uhr) finden mit je 4
       Studierenden statt.

      Diese müssen sich zuvor die Hände desinfizieren und sich in die Registrierungsliste
       eintragen, dass sie da sind

      Jeder bekommt einen markierten Platz zugewiesen (der mind. 1,5m Abstand zu
       anderen hat)

      Alle müssen während der gesamten Kurszeit eine Mund-/Nasenbedeckung tragen

      Nach 1,5 Stunden wird eine Pause gemacht (30 min) um sich von der Mund-
       /Nasenbedeckung zu erholen und die Räume gut durch zu lüften

2.10. Bildhauerische Techniken Metall
         Werkstattnutzung allgemein
      Es müssen Termine per Email vereinbart werden.

      Der/die Studierende muss entweder einen Werkstattschein besitzen, oder schon
       Erfahrung in der Werkstatt gesammelt haben um eigenständig arbeiten zu können. Es
       wird über die Werkstattkurse hinaus keine neuen und grundlegenden Einführungen in
       die Werkstatt geben.

      Die Studierenden müssen sich vorab bei dem jeweiligen Werkstattleiter erkundigen wie
       die Hygienemaßnahmen vor Ort sind und dementsprechend die Maßnahmen
       umsetzen.

      Maximal zwei Studierende können parallel in der Metallwerkstatt arbeiten.

      Examenskandidaten haben in der Terminvergabe Vorrang.

      Werkzeuge werden nicht verliehen!

      Es können auch Projekte für Studentische Kunstwerke per Email/Telefon „in Auftrag“
       genommen, vom Werkstattleiter hergestellt und kontaktlos übergeben werden, falls es
       sinnvoll und möglich erscheint.

         Werkstattkurse
Der Werkstattkurs findet mit verringerter Teilnehmendenzahl als Präsenzveranstaltung einmal
wöchentlich statt. Um möglichst den Abstand von 1,5m einhalten zu können, ist eine
maximale Teilnehmendenzahl von 3 Studierenden möglich. Masken müssen von den
Teilnehmenden mitgebracht werden.

Stand 08.10.2020                                                                             22
2.11. Werkstatt Druckgrafik/Radierung

        Werkstattnutzung allgemein
      Grundsätzlich kann maximal ein(e) Studierende(r) in der Radierwerkstatt arbeiten.
       Wenn nach erfolgter Projektbesprechung eine räumliche Trennung der Arbeitsplätze
       möglich ist, auch zwei. In jedem Fall müssen Erfahrungen mit der Radierung
       vorhanden sein. Eine Neueinführung ist derzeit nur über den Werkstattkurs möglich.

      Eine Voranmeldung ist unabdingbar, in der Regel per E-Mail, ausnahmsweise per
       Telefon. ExamenskandidatInnen haben bei der Terminvergabe Vorrang.

      Termine für Projektbesprechungen, Vorbereitung von Druckplatten und
       Werkzeugausleihe für die Arbeit zu Hause sowie Abholung von fertigen Drucken u.a.
       können kurzfristig auch telefonisch vereinbart werden.

      Werkzeuge, die bereits ausgeliehen sind, können bis auf Weiteres von den
       betreffenden Studierenden eingesetzt werden. Eine Neuausleihe (nur holzgefasste
       Radiernadeln) ist nur möglich, solange noch genügend Werkzeuge für den Kurs
       vorhanden sind.

      Die Vorbereitung von Papier zum Drucken kann nach Absprache – mindestens einen
       Tag vor dem gebuchten Termin – durch den Werkstattleiter erfolgen. Probedrucken
       ohne Voranmeldung ist derzeit nicht möglich.

        Werkstattkurse
      Die Einführung „Holzschnitt/Linolschnitt“ entfällt, es werden zwei Kurse Radierung
       angeboten.

      Die Teilnehmerzahl für den Werkstattkurs Radierung ist auf vier begrenzt. An den
       Arbeitstischen in Raum 074b werden vier Arbeitsplätze mit genügend
       Sicherheitsabstand eingerichtet, so dass hier ohne Mund-/Nasenbedeckung gearbeitet
       werden kann. Die Tische werden dazu gegen den Uhrzeigersinn von 1 bis 4
       nummeriert, beginnend rechts vorne neben der Schneidemaschine.

      Die Wärmeplatte und die Pressen in Raum 074b können deshalb im Kurs nicht
       benutzt werden. Die Blechschneidemaschine darf während des Kurses nur durch den
       Werkstattleiter benutzt werden.

      Beim Weg zum Arbeitsplatz und beim Verlassen des Arbeitsplatzes muss ein Mund-
       Nasenschutz getragen werden. Ein Mund-/Nasenbedeckung ist auch zwingend
       erforderlich bei der Arbeit an der Wärmeplatte und den Pressen sowie an den
       Staubkästen und in der Ätzkammer.

      Grundsätzlich gilt, dass der Tischarbeitsplatz erst dann verlassen werden sollte, wenn
       der temporär benötigte Arbeitsplatz frei ist.

      Es können nur die Wärmeplatte und die Pressen in Raum 074a benutzt werden.
       Hierbei muss ein Mund-/Nasenbedeckung getragen und möglichst große
       Sicherheitsabstände eingehalten werden. Deshalb sind die Pressen möglichst von der
       Antriebsseite her zu bedienen (Druckplatte und Papier anlegen).

Stand 08.10.2020                                                                            23
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