Konzeption Betreutes Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung

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Konzeption
    Betreutes Wohnen
            für
        Menschen
mit geistiger Behinderung

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1.     Vorbemerkung

2.     Zielgruppe und Einzugsbereich

3.     Ziele

3.1.   Das Betreute Wohnen – ein Schritt zur Normalisierung

3.2.   Das Betreute Wohnen – ein Schritt zu mehr Selbständigkeit

3.3.   Individualisierung der Hilfestellungen

3.4.   Wahl der Wohnung und Integration

4.     Aufnahme

4.1.   Aufnahmekriterien

4.2.   Aufnahmeverfahren

4.3.   Organisation der Leistungserbringung

4.4.   Art, Inhalt und Umfang des Betreuungsangebotes

4.5.   Direkte Betreuungsleistungen

4.6.   Mittelbare Leistungen

4.7.   Indirekte Leistungen

4.8.   Mitarbeiter

5.     Beendigung der Betreuung

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1. Vorbemerkung
Das Betreute Wohnen ist seit Einführung im Jahre 1986 für Menschen mit Behinderungen zu
einem wichtigen Element geworden, um im Rahmen eines selbstbestimmten Lebens ihren
Fähigkeiten entsprechend am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben.
Ziel unserer Arbeit ist es, Menschen mit einer geistigen Behinderung gemäß ihrem individuellen
Hilfebedarf zu unterstützen, um ein größtmögliches Maß an eigenständiger Lebensführung zu
erreichen. Hierzu leistet das Betreute Wohnen Hilfen zum Selbstbestimmten Leben und wird als
wichtiger Bestandteil in das differenzierte System der Hilfen für Menschen mit Behinderungen
einbezogen wie sie im Erwachsenenbereich der Behindertenhilfe im Kalmenhof bereits
entwickelt wurden.
Das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen ist im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen bei der Umsetzung sicherzustellen; dies gilt insbesondere auch für den Ort der
Leistungserbringung.
Das Betreute Wohnen ist eine flexible Wohn- und Lebensform, bei der Entwicklung und Schwe-
re der Behinderung sowie die damit verbundenen Einschränkungen berücksichtigt werden.
Hat ein Mensch mit einer Behinderung die Fähigkeit und Fertigkeit zum selbständigen Wohnen
sowie den Willen entwickelt, mit einem anderen Menschen mit Behinderung oder auch alleine
zu leben, bieten wir ihm an, eine dieser Lebens- und Wohnformen wählen zu können.

2. Zielgruppe und Einzugsbereich
Das Betreute Wohnen richtet sich an Frauen und Männer mit einer geistigen Behinderung, die
gegenwärtig auf eine Betreuung und Unterstützung angewiesen sind. Die zu betreuenden
Menschen haben in der Regel im Vorfeld erfolgreich am Verselbständigungstraining des
Erwachsenenbereichs der Behindertenhilfe im Kalmenhof oder anderer Einrichtungen
teilgenommen. Insbesondere soll der Wechsel aus dem Stationär Begleiteten Wohnen in das
Betreute Wohnen ermöglicht werden. Die zu betreuenden Menschen wählen selbstbestimmt
aus verschiedenen Gründen Idstein und den Rheingau-Taunus-Kreis als ihren
Lebensmittelpunkt.

3. Ziele
Entsprechend der individuellen Möglichkeiten, Motivationslagen und Bedürfnisse der zu
betreuenden Menschen werden die Ziele im Laufe des Betreuungsprozesses regelmäßig
angepasst und weiterentwickelt.
Folgende Ziele können bspw. in Betracht kommen:
    - Stabilisierung und Erweiterung von Alltagskompetenz sowie Ausbau vorhandener
       Fähigkeiten, Stärken und Ressourcen
    - Stärkung im Umgang mit der eigenen Behinderung
    - Förderung der Unabhängigkeit von Betreuung
    - Verbesserung der Lebensqualität und Ermöglichung selbstbestimmter Lebensgestaltung
    - Erweiterung der psychosozialen und kommunikativen Kompetenzen
    - Förderung der Ausübung einer angemessenen Tätigkeit/eines angemessenen Berufs
    - Förderung einer angemessenen Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
    - Führung des eigenen Haushalts
    - Bewirtschaftung und Erhaltung einer Wohnung
    - Unterstützung im Zusammenleben mit anderen Menschen, um sozialer Ausgrenzung
       und Vereinsamung entgegenzuwirken
    - Verwaltung des persönlichen Budgets

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3.1 Das Betreute Wohnen – ein Schritt zur Normalisierung
Das Betreute Wohnen ermöglicht entsprechend der im Grundgesetz verankerten freien
Persönlichkeitsentfaltung und der freien Gestaltungsmöglichkeit der individuellen Wohnform,
dass Menschen mit Behinderung in vergleichbaren Strukturen wie Menschen ohne Behinderung
wohnen und leben können.
Durch eine qualifizierte Betreuung und Begleitung sind Menschen mit Behinderung in der Lage,
alleine oder mit einem Mitbewohner in einer eigenen Wohnung leben und ihren Alltag
weitestgehend selbständig gestalten zu können.
Um eine größtmögliche Normalisierung zu erreichen und positiv auf die Entwicklung der
Persönlichkeit einzuwirken, ist es wichtig, dass die zu betreuenden Menschen selbst Mieter
ihrer Wohnung sind (und nicht mehr „nur“ Heimbewohner). Vor allem aber soll ihnen dadurch
die Möglichkeit gegeben werden, so leben und wohnen zu können wie Menschen ohne
Behinderung.

3.2 Das Betreute Wohnen – ein Schritt zur Selbständigkeit
Ziel des Betreuten Wohnens ist es, die Menschen mit Behinderung dahingehend zu fördern,
dass diese sich in ihren alltäglichen Lebens- und Wohnsituation weitgehend selbständig
zurechtfinden.
Wir verfolgen mit unseren Angeboten, wie Beratung, Begleitung und Assistenz, dass die zu
betreuenden Menschen die größtmögliche Unabhängigkeit von fremder Hilfe erlangen und sich
ihnen durch die zunehmende Selbständigkeit neue Lebenschancen und Perspektiven eröffnen.
Das Wissen, für sich verantwortlich zu sein, kann zu einer Steigerung der Selbstsicherheit und
des Selbstbewusstseins führen.

3.3 Individualisierung der Hilfestellungen
Die Betreuung der Menschen mit Behinderung muss sich nach deren individuellen
Bedürfnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten richten. Voraussetzung hierfür ist, dass die zu
betreuenden Menschen im Betreuten Wohnen ernst genommen und ihre Meinungen,
Vorstellungen und Wünsche in der Verwirklichung aktiv unterstützt und gemeinsam umgesetzt
werden.

3.4 Wahl der Wohnung und Integration
Ausschlaggebend für die Wahl der Wohnung und die damit verbundene Integration in die
Gesellschaft sind u. a.:
   • Finanzierbarkeit
   • Beschäftigung und Arbeit
   • entsprechende Infrastruktur
   • Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln
   • verschiedene, gut erreichbare Einkaufsmöglichkeiten
   • Nähe von ärztlichen und medizinischen Angeboten
   • Freizeitangebote

4. Aufnahme

4.1 Aufnahmekriterien
Grundbedingung für die Aufnahme in das Betreute Wohnen ist der ausdrückliche und
eigenständig geäußerte Wunsch des Menschen mit Behinderung auf diese selbständige Wohn-

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und Lebensform. Es muss klar erkennbar sein, dass durch eigene Motivation dazu beigetragen
wird, diesen Wunsch zu erreichen und die entsprechende Unterstützung und Begleitung
angenommen wird.
Die Fähigkeit, selbständig Hilfestellungen anfordern zu können, gilt als weitere wichtige
Voraussetzung für die Betreuung im Betreuten Wohnen.
In einer Vorbereitungsphase, die entweder in einer Wohngruppe oder Trainingswohngruppe (z.
B. im Stationär Begleitetem Wohnen) stattfindet, erlernen die zu betreuenden Menschen durch
eine gezielte pädagogische Betreuung die wichtigsten Grundkompetenzen in den
lebenspraktischen und sozialen Bereichen.
Im Regelfall wird der in Frage kommende Personenkreis nach der Klassifikation von Metzler
den Bedarfsgruppen 1 und 2 zuzuordnen sein, wobei bei Zugehörigkeit zur Bedarfsgruppe 3
eine sorgfältige Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung des individuellen Persönlichkeitsprofils
erfolgen muss.

4.2 Aufnahmeverfahren
   - Beratungsgespräch mit den Interessenten und deren gesetzlichen Betreuern
   - Ermittlung des Hilfebedarfs und Erstellung eines individuellen Hilfeplans
   - Vorstellung in der Belegkonferenz
   - Kostenzusicherung
   - Abschluss eines Betreuungsvertrages
Die zu betreuenden Menschen müssen in der Lage sein, freiwillig und kontinuierlich mit dem
Betreuer des Betreuten Wohnens zusammenzuarbeiten. Dazu gehören u. a. die Bereitschaft,
Termine, Absprachen und Regeln einzuhalten und sich an gesellschaftlichen Normen und
Werten zu orientieren.
Aufnahmekriterien sind insbesondere:
   - Freiwilligkeit
   - Einsicht in den persönlichen Hilfebedarf
   - Bereitschaft zur Mitarbeit
   - Wohnraum außerhalb einer Einrichtung

Bei Aufnahme werden die zu betreuenden Menschen zunächst über die Möglichkeiten des
Betreuten Wohnens informiert und beraten. Bei Interesse werden sie bei der Durchführung des
Hilfeplanverfahrens unterstützt. Das Hilfeplanverfahren ist die wesentliche Grundlage für die
Entscheidung des Trägers der Sozialhilfe zur Bewilligung der Kosten.
Die erforderlichen Basisunterlagen werden mit den zu betreuenden Menschen besprochen und
ggf. ausgefüllt. Sie werden mit anderen Unterlagen, wie ärztliche Stellungnahmen, Sozial- bzw.
Entwicklungsberichte an den Kostenträger weitergeleitet zur Vorstellung in der
Hilfeplankonferenz. Im Rahmen dieser Hilfeplankonferenz werden dann der Hilfebedarf und die
Ziele für den Betroffenen verbindlich festgestellt. Diese werden in regelmäßigen Abständen
überprüft und angepasst.

4.3 Organisation der Leistungserbringung
Menschen mit Behinderung sollen genauso selbstbestimmt leben können wie nicht behinderte
Menschen. Hierzu gehört u. a. die Möglichkeit, in der eigenen Wohnung zu leben und am Leben
in der Gemeinschaft teilzuhaben. Eine auf den individuellen Hilfebedarf zugeschnittene
ambulante Unterstützung verschafft dem behinderten Menschen ein größeres Maß an
Eigenständigkeit und Lebensqualität.

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Die Betreuungsleistung wird auf der Grundlage dieser Konzeption durch fachlich qualifizierte
und erfahrene Mitarbeiter im Rahmen eines multiprofessionellen Teams unter Supervision im
Rahmen des individuellen Hilfe- und Betreuungsplans erbracht. Bei dem Betreuten Wohnen
handelt es sich um eine vorwiegend aufsuchende Betreuungsleistung, d. h., die Fachkraft
kommt zu dem zu betreuenden Menschen in dessen Wohnung und begleitet ihn bei Bedarf bei
allen notwendigen Erledigungen und Aufgaben des täglichen Lebens.

4.4 Art, Inhalt und Umfang des Betreuungsangebotes
Das Hilfespektrum des Betreuten Wohnens reicht von konkreter Hilfestellung zur unmittelbaren
Alltagsbewältigung bis hin zur selbstbestimmten Lebensgestaltung und Lebensplanentwicklung.
Ziel der Betreuungsarbeit ist es, den zu betreuenden Menschen zu befähigen, möglichst
weitgehend und dauerhaft die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Die Intensität und Dauer der zu erbringenden Leistungen sind einzelfallbezogen am Ausmaß
des individuell vorhandenen Hilfebedarfs auszurichten.
Im Rahmen des Betreuten Wohnens als Eingliederungshilfe erhält jeder behinderte oder von
Behinderung bedrohte Mensch die Unterstützung, die er gemessen an dem Grad seiner
Einschränkung benötigt. Die Unterstützungsleistungen sind hierbei so vielfältig wie die
individuellen Hilfebedarfe des einzelnen behinderten Menschen. Unsere Mitarbeiter
unterstützen durch Beratung, Begleitung und sofern erforderlich Assistenz den zu betreuenden
Menschen. Die Arbeitsfelder umfassen alle Bereiche des täglichen Lebens wie zum Beispiel die
Unterstützung bei gesundheitlichen und beruflichen Problemen, Haushaltsführung,
Freizeitgestaltung, Umgang mit Behörden, Erhalt oder Beschaffung von angemessener Arbeit in
Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Betreuung etc.

4.5 Direkte Betreuungsleistungen
Die direkten Betreuungsleistungen orientieren sich ressourcenorientiert an den Kompetenzen
des zu betreuenden Menschen und berücksichtigen seine individuelle Biographie und
Lebenserfahrung. Die direkten Betreuungsleistungen bilden den Schwerpunkt der Tätigkeit.
Direkte Hilfen für den zu betreuenden Menschen können im Einzelfall z. B. sein:
    - Gespräche über die persönliche Situation, Krankheit und Ängste
    - Beratung in Konflikt-, Krisen- und Veränderungssituationen
    - Beratung und Unterstützung im Wohnbereich, insbesondere im Zusammenhang mit
        Selbstversorgung, persönlicher Hygiene, Umgang mit Geld, Haushaltsführung,
        Konflikten mit Bewohnern und Nachbarn
    - Unterstützung bei der notwendigen Inanspruchnahme medizinischer, psychologischer
        und sozialer Dienste und Leistungen sowie beim Umgang mit Ämtern, Banken und
        anderen Institutionen in Zusammenarbeit mit der gesetzlichen Betreuung
    - Anregung und Unterstützung bei der Erweiterung des eigenen Lebensumfeldes über
        den Wohnbereich hinaus, insbesondere beim Aufsuchen von Arbeits- und
        Beschäftigungsmöglichkeiten, Bildungs- und Freizeitangeboten, beim Aufsuchen von
        Freunden und Angehörigen
    - Förderung und Entwicklung kreativer und lebenspraktischer Fertigkeiten

4.6 Mittelbare Leistungen
Mittelbare Leistungen für den zu betreuenden Menschen sind vorwiegend:
    - Gespräche im sozialen Umfeld
    - Koordination der Hilfeplanung
    - Organisation des Helferkreises

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-   Telefonate und Schriftverkehr bzgl. Alltagsangelegenheiten (soweit diese nicht von der
       gesetzlichen Betreuung zu übernehmen sind)
   -   Fallbesprechungen und kollegiale Beratung
   -   Fortbildung und Supervision
   -   Notwendige Fahrtzeiten zur betreuten Person
   -   Einzelfallbezogene Tätigkeiten im Vorfeld einer Betreuung

4.7 Indirekte Leistungen
Zu den indirekten Leistungen gehören:
   - Anteilige Leistungen für Leitung und Verwaltung
   - Anteilige Regieaufgaben des Dienstes und Trägers
   - Die Verknüpfung und Koordination des Angebotes zu regionalen Versorgungsstrukturen
       und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit

4.8 Mitarbeiter
Die notwendigen Unterstützungsleistungen des Betreuten Wohnens werden von qualifizierten
Fachkräften in einem multiprofessionellen Team mit klarer Fallverantwortung wahrgenommen.
Die personelle Ausstattung entspricht dem quantitativen und qualitativen Betreuungsbedarf des
zu betreuenden Menschen. Das Angebot des Betreuten Wohnens umfasst sämtliche
Lebensbereiche und -phasen. Aus diesem Grund setzen wir bei unseren Mitarbeitern ein
großes Maß an fachlicher Kompetenz und persönlicher Lebenserfahrung voraus.
Unsere Mitarbeiter verfügen über eine pädagogische Berufsausbildung, und über
entsprechende Erfahrungen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung sowie deren
Verselbständigung.
Der Betreuungsbedarf richtet sich nach der Summe der notwendigen Betreuungsleistungen, die
sich aus den direkten Betreuungsleistungen sowie den mittelbaren und indirekten Leistungen
ergeben und wird nach Fachleistungsstunden berechnet.
Der Umfang der täglichen und wöchentlichen Betreuung wird am individuellen Hilfebedarf jedes
einzelnen zu betreuenden Menschen errechnet und vom Kostenträger in der Belegkonferenz
festgesetzt.

5. Beendigung der Betreuung
Ein Betreuungsverhältnis wird beendet, wenn
    - sich der zu betreuende Mensch soweit rehabilitiert hat, dass eine Betreuung nicht mehr
       notwendig ist,
    - oder der bewilligte Zeitraum abgelaufen ist,
    - sich der Gesundheitszustand soweit verschlechtert hat oder sich der feststellbare
       Hilfebedarf so wesentlich erhöht hat, dass der Rahmen des Betreuten Wohnens und die
       damit verbundenen Hilfeleistungen nicht mehr ausreichen,
    - getroffene Vereinbarungen nicht mehr eingehalten werden.

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