Wohnprojekt in Riedau - 12 attraktive Mietwohnungen - Einziehen und Wohlfühlen!
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Das Wohnprojekt In der Marktgemeinde Riedau entsteht in angenehmer Wohnlage (östlich der be- reits bestehenden ISG-Wohnhäuser am Marktplatz) ein weiteres attraktives Wohn- projekt mit zwölf modernen Mietwohnungen. Der moderne Baukörper besteht aus drei Vollgeschoßen (Erd-, 1. und 2. Oberge- schoß) und einem Kellergeschoß. Die Wohnungen teilen sich in je sechs Zwei- und sechs Dreiraumwohnungen mit angenehmen 60 m² bzw. 80 m² auf, wobei die Dreiraumwohnungen jeweils außenliegend situiert sind. Die Wohnungen öffnen sich mit ihren großzügigen Loggien allesamt bestmöglich nach Südwesten. Diese Anordnung garantiert helle freundliche Innenräume zum Wohlfühlen. Der Ein- gangsbereich befindet sich im Nordosten. Über das zentrale Treppenhaus oder barrierefrei mittels Lift erreichen Sie Ihre Wohnung. Im Kellergeschoß sind die Haustechnik, ein großzügiger Abstellraum für Kinderwa- gen und Fahrräder, ein Trockenraum sowie je Wohnung ein verschließbarer Ab- stellraum untergebracht. Im westlichen Grundstücksbereich steht den Mietern zum Parken eine ausreichende Anzahl von Pkw-Abstellplätzen zur Verfügung. Durch die effiziente Bauweise und den Einsatz energiesparender Technologien er- reichen wir den Standard eines Niedrigst-Energiehauses. Die Beheizung der Wohn- anlage erfolgt durch eine umweltfreundliche Pelletszentralheizung. Jede Woh- nung ist darüber hinaus mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung ausgestattet. Die Grünflächen stehen den Mietern zur allgemeinen Benützung offen. Sie sind u. a. mit einem Spielplatz und einem Wäschetrockenplatz gestaltet. Wir achten bei unseren Wohnprojekten auf eine hochwertige Ausführungsqualität. Beste Materialen und perfekte Verarbeitung haben Priorität, damit Sie - Lebenswert Wohnen in Riedau!
Die Lage im Raum ISG-NEUBAU Fa. Leitz Gemeindeamt Dieser Plan sowie alle weiteren Pläne in dieser Broschüre beruhen auf dem Projektstand vom Februar 2015. Geringfügige Änderungen behalten wir uns vor.
Grundriss Keller/Erdgeschoß 3-Zimmer 2-Zimmer 2-Zimmer 3-Zimmer WG 4 WG 3 WG 2 WG 1 74,48 + 7,18 (Loggia) 53,29 + 6,97 (Loggia) 54,26 + 6,40 (Loggia) 74,19 + 7,18 (Loggia) 81,66 m² 60,26 m² 60,66 m² 81,37 m²
Grundriss 1. u. 2. Obergeschoß 3-Zimmer 2-Zimmer 2-Zimmer 3-Zimmer WG 8/12 WG 7/11 WG 6/10 WG 5/9 74,48 + 6,73 (Loggia) 53,29 + 6,39 (Loggia) 54,26 + 5,86 (Loggia) 74,19 + 6,73 (Loggia) 81,21 m² 59,68 m² 60,12 m² 80,92 m² Hinweis zu Notkaminen: Aufgrund des energietechnischen Standards des Gebäudes sind Notkamine nicht mehr zweckmäßig und entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik. Dem wird auch in den oö. Bauvorschriften Rechnung getragen. Daher wird bei diesem Wohnprojekt auf den Einbau von Notkaminen verzichtet!
Wohnungsgrundriss 2-Zimmerwohnung, ca. 60 m² WG 3, 7 und 11 WG 2, 6 und 10 gleich wie wie WG 3, 7 und 11, nur gespiegelt
Wohnungsgrundriss 3-Zimmerwohnung, ca. 81 m² WG 4, 8, 12 WG 1, 5 und 9 gleich wie WG 4, 8 und 12, nur gespiegelt
Kostenaufstellung FLÄCHEN in m² EIGENMITTEL MIETER MONATLICHE LEISTUNG AB BEZUG Nutz- Wohn- 2% Miete Betriebs- GESAMT mögliche Wg. Ge- Loggia fläche gesamte fläche Baukosten- gesamt u.Heizkosten inkl. Umsatz- Wohn- Nr. schoß gesamt brutto Eigenmittel m² m² beitrag (inkl.Ust.) pauschale ca. steuer ca. beihilfe 1 EG 74,19 7,18 81,37 2.660 2.660 389 206 595 285 2 EG 54,26 6,40 60,66 1.960 1.960 287 152 439 212 3 EG 53,29 6,97 60,26 1.940 1.940 284 150 434 211 4 EG 74,48 7,18 81,66 2.670 2.670 390 207 597 286 5 1 OG 74,19 6,58 80,77 2.650 2.650 387 205 592 283 6 1 OG 54,26 5,73 59,99 1.950 1.950 285 151 436 210 7 1 OG 53,29 6,24 59,53 1.930 1.930 282 149 431 208 8 1 OG 74,48 6,58 81,06 2.660 2.660 389 206 595 284 9 2 OG 74,19 6,58 80,77 2.650 2.650 387 205 592 283 10 2 OG 54,26 5,73 59,99 1.950 1.950 285 151 436 210 11 2 OG 53,29 6,24 59,53 1.930 1.930 282 149 431 208 12 2 OG 74,48 6,58 81,06 2.660 2.660 389 206 595 284 Die Baukosten werden zu 2 % durch Eigenmittel der Mieter finanziert. Der Baukostenbeitrag wird bei Auflösung des Nutzungsverhältnisses nach den Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) zurückgezahlt (abzüglich 1% Afa p.a.). Alle Preisangaben beruhen auf den am heutigen Tage bekannten Kosten und Förderungsbestim- mungen (Stand Februar 2015).
Die Ausstattung FENSTER SANITÄRE INSTALLATIONEN UND EINRICHTUNGEN Kunststoff-Alu-Fenster mit Isoliervergla- sung, innen Werzalit-Fensterbretter – Küche: Anschluss und Ablauf für Spül- außen Alu-Fensterbänke. becken, Anschluss für Geschirrspüler, E-Herd, Kühlschrank. Kleinspeicher zur TÜREN Warmwasserbereitung erforderlich (wird Innentüren: Türblätter in Stahlzarge; von ISG nicht zur Verfügung gestellt), es ist weiß lackiert. in der Küche daher unbedingt eine druck- Wohnungseingangstüre: brandhem- lose Armatur zu verwenden! mend und einbruchshemmend mit Sicherheitsbügel. Bad: Waschtischanlage (weiß) mit ver- chromter Einhebelarmatur; Entlüftungsge- FUSSBÖDEN rät (in Bad und WC); Waschmaschinenan- schluss. Klebeparkett (Eiche) in Küche, Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer sowie Vor- 2-Zimmer-Wohnungen: raum; bodengleiche Dusche mit Brausearmatur Fliesen in Bad und WC. 3-Zimmer-Wohnungen: Einbaubadewanne (weiß) mit Wannenfüll– WANDOBERFLÄCHEN und Brausearmatur Fliesen im Bad bis 2,00 m Höhe und im WC: Tiefspül-Wandklosettanlage (weiß), WC bis 1,50 m Höhe. Handwaschbecken mit Armatur. Farbanstrich in sämtlichen Wohn- und ELEKTROINSTALLATIONEN lt. ÖVE; Nebenräumen (Innendispersion weiß), INTERNETANSCHLUSS IM WOHN- UND KIN- die Decken werden gespachtelt und DERZIMMER. weiß gestrichen. HEIZUNG – Pelletszentralheizung KONTROLLIERTE WOHNRAUMLÜFTUNG HEIZWÄRMEBEDARF (HWB) = 23 kWh/m²a, fGEE=0,56 Bitte beachten Sie, dass Änderungen, die nach Vorliegen der Ausschreibungsergebnisse bzw. im Ermessen der ISG liegen, vorgenommen werden können.
Kontrollierte Raumlüftung Mit dem dezentralen Wohnraumlüftungssystem befindet sich ein hochwertiges Pro- dukt in der von Ihnen genutzten Wohnung. Dieses Gerät dient Ihrem Wohlbefinden und Ihrer Gesundheit. Frische und hygienisch einwandfreie Luft wird vollautomatisch, mit Wärmerückge- winnung vorgewärmt, den Wohnräumen zugeführt. Die verbrauchte Raumluft wird abgesaugt und ihre Wärme der frischen Luft berührungslos übertragen. Dabei arbei- ten die Geräte äußerst energiesparend und erzeugen ein angenehmes Raumklima. Sie sparen Heizkosten, erhöhen Ihren Wohnkomfort und entlasten ganz nebenbei noch unsere Umwelt. Die Lüftungsgeräte sind für den Dauerbetrieb ausgelegt und entsprechend langle- big. In der kalten Jahreszeit sollen die Geräte permanent in Dauerlüftung betrieben werden. Selbstverständlich können Sie an warmen Tagen im Jahr Ihre Fenster öff- nen. Dann empfehlen wir aus Energiespargründen, die Geräte auszuschalten.
Dafür leisten Sie Ihre monatliche Mietzahlung ANNUITÄTENDIENST: BETRIEBSKOSTENAKONTO: Anteilige Zinsen und Tilgung für zur Fi- Die Betriebskostenvorauszahlung für nanzierung der Baukosten verwendete Ihre Wohnung ist eine von der ISG Wohnbauförderungs- und Bankdarle- kalkulierte Pauschale. Ihren Voraus- hen. zahlungen werden in der Betriebs- kostenabrechnung die tatsächlich EIGENMITTELVERZINSUNG: angefallenen Kosten eines Kalen- derjahres gegenübergestellt. Aus Verzinsung der von der ISG eingesetz- der entstehenden Differenz ergibt ten Eigenmittel für (Grund- und) Bau- sich dann für Sie ein Guthaben oder kosten. eine Nachzahlung. AFA (Abschreibung für Abwertung) HEIZKOSTENAKONTO: EIGENMITTEL: Siehe Betriebskostenakonto. Die von der ISG für den Bau der Wohn- anlage aufgebrachten Eigenmittel sind MITGLIEDSBEITRAG: nach den geltenden Bestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgeset- Ihr Mitgliedsbeitrag in Höhe von zes jährlich um 2 % abzuschreiben. € 0,29 pro Monat ist in Ihrer monatlichen Vorschreibung enthal- RÜCKLAGENKOMPONENTE: ten. Laut Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz VERWALTUNGSKOSTEN: ist eine Rücklage zur Abdeckung allfälli- ger Leerstehungskosten zu bilden. Der Verwaltungskostenbeitrag wird in seiner Höhe vom Ministerium für EVB I (Erhaltungs- und Verbesserungs- wirtschaftliche Angelegenheiten beitrag): festgesetzt. Er stellt das Entgelt für die Verwaltungstätigkeit der ISG dar. Der Erhaltungs- und Verbesserungsbei- trag fließt einem Fonds zu. Aus diesem Fonds werden laufende Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten am Wohnobjekt finanziert.
Förderungsvoraussetzungen Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 in der geltenden Fassung Volljährigkeit Die Wohnung ist ausschließlich zur Befriedigung des dauernden Wohnbedürfnisses zu verwenden. Die Wohn- bzw. Eigentumsrechte an jenen Wohnungen, die in den letzten fünf Jahren vor Zusicherung der Förderung mit Hauptwohnsitz bewohnt wurden, sind binnen 6 Monaten nach Bezug der neuen Wohnung aufzugeben. Nicht-EWR-Bürger müssen mindestens bereits ununterbrochen seit 5 Jahren ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und Einkünfte bezie- hen, die der Einkommensteuer unterliegen oder Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten (z. B. Pension oder Arbeitslo- sengeld). Einkommensgrenzen (ca. jährliches Nettoeinkommen inkl. Weihnachts- und Ur- laubsgeld des der Förderungszusage vorangegangenen Kalenderjahres): bei einer Person: € 37.000,00 bei zwei Personen: € 55.000,00 für jede weitere Person (ohne Einkommen): € 5.000,00 Für die monatliche Belastung besteht die Möglichkeit, eine Wohnbeihilfe des Landes OÖ. zu beziehen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Familiengröße und dem Familieneinkommen und ist in jedem Einzelfall gesondert zu berechnen.
Wohnbeihilfe Die Wohnbeihilfe ist eine Förderung, die monatlich in Form nicht rückzahlbarer Zu- schüsse jeweils maximal auf die Dauer eines Jahres ausbezahlt wird und der Minde- rung des Wohnungsaufwandes dient. Die Gewährung einer Wohnbeihilfe ist abhängig von: 1. der Anzahl der Personen, die in der gemeinsamen Wohnung lebt, 2. der Höhe des Nettoeinkommens (Monatseinkommen x 14/12 = Jahreszwölftel) aller in der Wohnung lebenden Personen, 3. der angemessenen Wohnnutzfläche (max. 45 m² für die erste Person, max. 15 m² für jede weitere Person), 4. dem anrechenbaren Wohnungsaufwand (Höchstgrenze Euro 3,50/m² Wohn- nutzfläche, wobei die Obergrenze der Wohnbeihilfe Euro 300,00 pro Monat be- trägt). Eine Wohnbeihilfe wird nur dann ausbezahlt, wenn der Betrag mindestens 7,00 Euro im Monat ausmacht. Im Falle eines Mietrückstandes kann die Wohnbeihilfe direkt an die Hausverwaltung angewiesen werden. „Nicht-EU-Bürger“ können ebenfalls eine Wohnbeihilfe erhalten. Voraussetzung ist, dass sie sich seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen in Österreich mit Hauptwohnsitz aufhalten und Einkünfte beziehen, die der Einkommensteuer unterliegen oder Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung erhalten (z. B. Pension oder Arbeitslosengeld). Weitere Fragen zur Wohnbeihilfe beantwortet Ihnen gerne unsere Mitarbeiterin, Frau Doris Wiesinger, 07752 858 28-232.
Beitritt und Mitgliedschaft Die ISG besitzt die Rechtsform einer gemeinnützigen Genossenschaft mit be- schränkter Haftung und unterliegt somit den Bestimmungen des Genossen- schaftsgesetzes (GenG) sowie des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG). Der Zweck einer Genossenschaft besteht darin, im Wesentlichen der Förderung des Erwerbes oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder zu dienen. Voraussetzung für den Bezug einer Mietwohnung ist daher ein Beitritt zur Genos- senschaft. Damit verbunden ist wiederum die Zeichnung von Geschäftsanteilen à Euro 36,34. Je nach angestrebter Wohnungsgröße sind bis 50 m² Wohnfläche …….…. 3 Geschäftsanteile bis 90 m2 Wohnfläche ............. 6 Geschäftsanteile und über 90 m2 Wohnfläche ............ 8 Geschäftsanteile zu erwerben. Die einmalige Beitrittsgebühr beträgt Euro 14,53 und der Mitglieds- beitrag jährlich Euro 3,48. Bei der Wohnungsvergabe werden unsere Mitglieder sodann bevorzugt (ausgenommen ist die Vergabe von Mietwohnungen durch die jeweiligen Gemeinden). Der Beitritt erfolgt nach Abgabe der Beitrittserklärung durch Vorstandsbeschluss. Jedes Mitglied haftet im Insolvenzfalle nicht nur mit seinen Geschäftsanteilen, sondern auch noch mit einem weiteren Betrag in der Höhe der übernommenen Geschäftsanteile (§ 76 GenG). Der Austritt eines Mitgliedes wird nach Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Kündigung erfolgte, wirksam (jeweils 31.12. – § 77, Z. 1 GenG).
e Anmeldung und Wohnungsvergabe Marktgemeindeamt Riedau Marktplatz 32 – 33 4752 Riedau 07764 82 55-0 E-mail: gemeinde@riedau.ooe.gv.at : Auskünfte Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft reg. GenmbH 4910 Ried im Innkreis, Goethestraße 29 (ab 13.7.2015: Riedauer Straße 28) Telefon: 07752 858 28-0 E-Mail: info@isg-wohnen.at www.isg-wohnen.at Anmerkungen: Die Unterlage ist geistiges Eigentum der ISG. Alle Rechte vorbehalten. Die in der vorliegenden Unterlage dargestellten Zahlenwerte beziehen sich, sofern nicht anders angegeben, auf Preisbasis April 2015. Angeführte Plan- grundlagen sind maßstabslos, und es sind Planänderungen möglich. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen sind vorbe- halten. Ried/I., 20. April 2015. Innviertler Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgenossenschaft 4910 Ried i. I., Goethestraße 29 www.isg-wohnen.at
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