Umsetzung des risikobasierten Ansatzes gemäß der 4. EU-Geldwäscherichtlinie - Compliance Business Magazin

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Umsetzung des risikobasierten Ansatzes gemäß der 4. EU-Geldwäscherichtlinie - Compliance Business Magazin
16 // Compliance & Financial Services
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Umsetzung des risikobasierten Ansatzes gemäß der
4. EU-Geldwäscherichtlinie
Die Verwendung des Client-Risk-Ratings als zentrales Element des risikobasierten KYC-Prozesses
Von Ratheeskumar Ragunathan und Dr. Burkhard Eisele

Hintergrund

Zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum            Das Client-Risk-Rating stellt
                                                              ein zentrales Element bei
Zweck der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzie-             der Umsetzung des soge-
rung fordert die 4. EU-Geldwäscherichtlinie (4. EU-GwR)       nannten risikobasierten
                                                              Ansatzes nach der 4. EU-
seit ihrem Inkrafttreten im Juni 2017, dass Kredit- und       Geldwäscherichtlinie (4.
Finanzinstitute ihre Kunden im Rahmen des Know-your-          EU-GwR) dar.
Customer (KYC)-Prozesses auf Basis eines risikobasierten
Ansatzes zu bewerten haben.

                                                                                                                                                                           © Stadtratte/Thinkstock/Getty Images
Im Erwägungsgrund (22) zur 4. EU-Geldwäscherichtlinie
wird hierzu dargelegt, dass „… nach einem ganzheitli-
chen, risikobasierten Ansatz verfahren werden (soll). (…)
Er setzt eine faktengestützte Entscheidungsfindung vo-
raus, die es ermöglicht, gezielter auf die (…) bestehenden
Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
einzugehen.“
                                                             pflichten gegenüber Kunden nicht nur auf alle neuen      liche Umstände ändern.“ (Der Begriff „geeignete Zeit“
Den Geltungsbereich des risikobasierten Ansatzes be-         Kunden, sondern zu geeigneter Zeit auch auf die beste-   bezieht sich hier nicht auf eine Übergangsfrist zur Ein-
schreibt Art. 14 Abs. 5 4. EU-GwR: „Die Mitgliedstaaten      hende Kundschaft auf risikobasierter Grundlage erfül-    führung des risikobasierten Ansatzes bei Bestandskun-
schreiben vor, dass die Verpflichteten ihre Sorgfalts-       len, so auch dann, wenn sich bei einem Kunden maßgeb-                                                           
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den, sondern auf die zu wählende Frequenz, in der ein                                                                                                         zu bewerten. Diese Schritte ste-
Bestandskunde erneut einer Review zu unterziehen ist).                                                                                                        hen in einem angemessenen
                                                                                                                                                              Verhältnis zu Art und Größe der
Konkret bedeutet dies, dass der risikobasierte Ansatz im                                                                                                      Verpflichteten.“
KYC-Prozess in den drei folgenden Situationen Anwen-
dung findet:                                                                                                                                                  Die hier genannten Risikofakto-
                                                                                                                                                              ren werden in Anhang II zur 4.
• im Rahmen des „Client-Onboardings“, also bei der Er-                                                                                                        EU-GwR (Faktoren und mögli-
  mittlung des Geldwäscherisikos von Neukunden vor                                                                                                            che Anzeichen für ein potentiell
  Vertragsabschluss                                                                                                                                           geringeres Risiko) und Anhang
                                                                                                                                                              III zur 4. EU-GwR (Faktoren und
• bei der „Regular Review“, also der zyklischen Ermittlung                                                                                                    mögliche Anzeichen für ein po-
  des Geldwäscherisikos von Bestandskunden, basierend                                                                                                         tentiell höheres Risiko) weiter
  auf der jeweiligen Risikoeinstufung „High Risk“, „Medi-                                                                                                     konkretisiert.
  um Risk“ bzw. „Low Risk“

• im Fall einer erforderlichen „Event-driven Review“, also                                                                                                    Methodische
  bei der Ad-hoc-Ermittlung des Geldwäscherisikos von                                                                                                         Vorgehensweise im Client-
  Bestandskunden bei Eintreten von exogenen oder en-                                                                                                          Onboarding-Prozess
  dogenen Ereignissen („Events“)                             Abbildung 1: Faktoren und mögliche Anzeichen für ein potentiell höheres Risiko (Anhang III zur
                                                             4. EU-GwR)
                                                                                                                                                            Das Client-Risk-Rating ist inte-
Knapp zwei Jahre nach Inkrafttreten der 4. EU-GwR und        dells des Instituts), definiert die 4. EU-GwR in Art. 8 auf           graler Bestandteil des KYC-Onboarding-Prozesses und
der Novelle 2017 des deutschen Geldwäschegesetzes            Basis einer nicht abschließenden Aufzählung Risikofak-                bildet das Rückgrat des risikobasierten Ansatzes. Metho-
(GwG) zeigt die Erfahrung, dass viele Institute auch heu-    toren, die im Client-Risk-Rating zu berücksichtigen sind.             disch basiert das Client-Risk-Rating auf der Nutzung des
te noch über keine geschlossene Methodik verfügen, die       Hier heißt es:                                                        sogenannten Risiko-Scoring-Modells. Damit gewähr-
den Anforderungen an eine umfassende Nutzung des                                                                                   leistet die Nutzung des Risiko-Scoring-Modells eine ri-
risikobasierten Ansatzes Genüge leistet.                     „Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die Verpflich-                sikoadäquate und granulare Einschätzung des Geldwä-
                                                             teten angemessene Schritte unternehmen, um die für                    scherisikos.
                                                             sie bestehenden Risiken der Geldwäsche und Terroris-
Risikofaktoren für ein potentiell höheres Risiko             musfinanzierung unter Berücksichtigung von Risikofak-                 Die nachfolgende Beschreibung skizziert eine gängige
                                                             toren, einschließlich in Bezug auf ihre Kunden, Länder                Methodik für einen risikobasierten KYC-Ansatz im Cli-
Neben Risikofaktoren, die institutsspezifisch zu bestim-     oder geografischen Gebiete, Produkte, Dienstleistungen,               ent-Onboarding.
men sind (etwa aufgrund des besonderen Geschäftsmo-          Transaktionen oder Vertriebskanäle, zu ermitteln und                                                                     
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• Ermittlung des Client-Risk-Ratings                        Das Risiko-Scoring-Modell be-
                                                            wertet die spezifischen Ausprä-
Im Rahmen der Onboarding-Prüfung werden für ei-             gungen der Risikofaktoren und
nen Neukunden neben der Identifikation und Legiti-          gewichtet diese unter Nutzung
mation des Kunden Informationen zur Mittelherkunft,         eines ökonometrischen Modells.
zum Zweck der Geschäftsbeziehung und zum wirt-
schaftlichen Berechtigten erhoben. Das Risiko-Sco-          Das Ergebnis ist der Initial-Risk-
ring-Modell verwendet diese Informationen sowie die         Score. Dieser Score kann Ausprä-
­obengenannten Risikofaktoren, um das Client-Risk-Ra-       gungen von 0 bis 100 erreichen.
 ting, das sich aus dem Zusammenwirken vom „Initial-        Der ermittelte Risk-Score wird in
 Risk-Rating“ und dem Einfluss der „prohibitiven Risiko-    eine der drei Risikoeinstufungen
 faktoren“ ergibt, zu bestimmen.                            „Low Risk“, „Medium Risk “ und
                                                            „High Risk“ überführt.
• Initial-Client-Risk-Rating

Zur Ermittlung des Client-Risk-Ratings werden die In-       Prohibitive Risikofaktoren
formationen, die im Rahmen des Onboardings über den
Neukunden erhoben werden, genutzt. Dazu werden spe-         Das anhand des Initial-Risk-Sco-
zifische KYC-Daten und Kundendokumente, wie oben            rings ermittelte Initial-Client-
dargestellt, als Risikofaktoren erhoben und in einem        Risk-Rating stellt den Ausgangs-                              Abbildung 2: Ermittlung des Client-Risk-Ratings
KYC-Workflow-System erfasst.                                wert für das finale Client-Risk-Rating dar. Im Folgeschritt
                                                            werden die prohibitiven Risikofaktoren einbezogen.            des Kunden zu Sanktions- und/oder Embargoländern
                                                                                                                          werden bei den prohibitiven Risikofaktoren einbezogen].
                                                            Das PeP-Kennzeichen [Politisch exponierte Person im
  Initial-Risk-Score           Initial-Client-Risk-Rating   Sinne dieses Gesetzes ist jede natürliche Person, die         Sobald einer der prohibitiven Faktoren als zutreffend be-
                                                            ein hochrangiges wichtiges öffentliches Amt auf inter-        wertet wird, wird das finale Client-Risk-Rating auf „High
 0 bis 30                      Low Risk                     nationaler, europäischer oder nationaler Ebene ausübt         Risk“ gesetzt; es erfolgt ein „Overruling“ des Initial-Risk-
 >30 bis 60                    Medium Risk                  oder ausgeübt hat oder ein öffentliches Amt unterhalb         Ratings. Wird kein prohibitiver Faktor als zutreffend
 >60 bis 100                   High Risk                    der nationalen Ebene, dessen politische Bedeutung ver-        bewertet, entspricht das finale Client-Risk-Rating dem
 Quelle: KPMG
                                                            gleichbar ist, ausübt oder ausgeübt hat (vgl. § 6 Abs. 2      Initial-Client-Risk-Rating.
 Überführungsmatrix Initial-Risk-Score zum                  Nr. 1 GwG), das Vorliegen von auffälligen Informationen
 ­Initial-Client-Risk-Rating                                (sogenannten, Negative News) sowie eine Verbindung
                                                                                                                                                                                    
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Kundenannahme und Konsultationsprozess für                     neter Zeit“ neu zu bewerten. Ausschlaggebend für den        • die Veränderung von Länderrisiken gemäß Korrupti-
High-Risk-Kunden                                               Zeitpunkt der Wiedervorlage ist die gegenwärtige Risiko-      onsindex (englisch Corruption Perceptions Index, abge-
                                                               einstufung des Kunden. Die Wiedervorlage der Kunden           kürzt CPI),
Das im Rahmen des Onboardings ermittelte Client-Risk-          und die Neubewertung/Neuermittlung des Client-Risk-
Rating ist ein zentraler Faktor, der entscheidet, ob das       Ratings erfolgt in drei typischen Regelzyklen:              • die Aufnahme in die Sanktions- und Embargolisten,
operative Kundenmanagement (First Line of Defense)
und die Compliancefunktion (Second Line of Defense)            • Low-Risk-Kundengruppe: Neubewertung/Neuermitt-            • die Veränderung der Risikoeinstufung von Branchen
vereinfachte oder verschärfte Sorgfaltspflichten gegen-          lung des Client-Risk-Ratings alle fünf Jahre                gemäß Geldwäscherichtlinie,
über Kunden anzuwenden haben. Institute sind gemäß
Art. 18 4. EU-GwR verpflichtet, bei verstärkten Sorgfalts-     • Medium-Risk-Kundengruppe: Neubewertung/Neuer-             • das Eintreten der Voraussetzungen für den PeP-Status,
pflichten den konkreten Umfang der zu ergreifenden               mittlung des Client-Risk-Ratings alle zwei Jahre
Maßnahmen entsprechend dem jeweiligen höheren Ri-                                                                          • die wesentliche Erhöhung der Transaktionsvolumina.
siko zu bestimmen.                                             • High-Risk-Kundengruppe: Neubewertung/Neuermitt-
                                                                 lung des Client-Risk-Ratings jedes Jahr                   Die Event-driven Review stellt sicher, dass sämtliche
Für Kunden mit einem Client-Risk-Rating von „Low Risk“                                                                     Kunden, die aufgrund der Veränderung der Ausprägung
oder „Medium Risk“ sind vereinfachte Sorgfaltspflichten        Mit dieser Abstufung soll sichergestellt werden, dass die   exogener oder endogener Faktoren ein hohes Geldwä-
durchzuführen; es bedarf keiner expliziten Einbeziehung        Bewertung des Client-Risk-Ratings stets aktuell ist.        scherisiko darstellen, unmittelbar verschärften Sorg-
der Compliancefunktion für die Annahme als Kunden                                                                          faltspflichten unterliegen. (Gleichfalls muss sicherge-
im Rahmen des Onboarding-Prozesses. Kunden, die im             Idealerweise wird die Regular Review zur Verhinderung       stellt werden, dass im Fall von zurückgehendem Risiko
Client-Risk-Rating als High-Risk-Kunden eingestuft sind,       von Bearbeitungsspitzen nicht für alle Kunden einer der     Kunden auch wieder in die vereinfachten Sorgfaltspflich-
sind zur Annahmeentscheidung an die Compliancefunk-            obengenannten Gruppen zu einem einheitlichen Zeit-          ten wechseln. Ansonsten entsteht die Konstellation, dass
tion weiterzuleiten. Im Konsultationsprozess wird das          punkt durchgeführt, sondern verteilt über den gesam-        die Gruppe der Kunden mit verschärfter Sorgfaltspflicht
Risikopotential des Kunden bewertet und auf Basis eines        ten Zyklus.                                                 kontinuierlich akkumuliert).
gemeinsamen Votums der Compliancefunktion mit dem
Management entschieden, ob der Kunde (1) angenom-
men, (2) mit Auflagen als Kunde angenommen oder (3)            Event-driven Review                                         Integrierte KYC-Plattform und Client-Risk-Rating
nicht als Kunde angenommen wird.
                                                               Neben der Neubewertung eines Bestandskunden im Re-          Durch den Einsatz geeigneter Workflowsysteme lässt
                                                               gelzyklus ist dieser unverzüglich neu zu bewerten, falls    sich eine qualitativ hochwertige und zielgerichtete
Regular Review                                                 die Veränderung der Ausprägung exogener oder endo-          Ermittlung des Client-Risk-Ratings erreichen. Eine in-
                                                               gener Faktoren die Erhöhung des Geldwäscherisikos ei-       tegrierte, technische KYC-Plattform unterstützt das
Wie bereits zuvor beschrieben, sind Institute nach ­­Art. 14   nes Kunden wahrscheinlich erscheinen lässt. Hierzu zäh-     operative Kundenmanagement bei der Eingabe der
­Abs. 5 4. EU-GwR verpflichtet, Bestandskunden zu „geeig-      len insbesondere Ereignisse wie                             Kundendaten, der Bewertung der Risikofaktoren und 
20 // Compliance & Financial Services
                                                                                                                                                              Ausgabe 1 // März 2019

bei der Ermittlung des Client-Risk-Ratings während des           keine öffentlichen Informationen darstellen und damit      Von Bedeutung ist auch, dass das zugrunde gelegte
Onboarding-Prozesses.                                            nicht durch das Workflowsystem erkannt werden.             Risiko-Scoring-Modell stets in der Lage ist, trennschar-
                                                                                                                            fe Aussagen zur Risikoeinstufung des Kunden abzuge-
Zugleich kann eine integrierte KYC-Plattform für die             Bei den Medium-Risk- und Low-Risk-Kunden genügt in         ben. Insofern stellen eine regelmäßige Hinterfragung
Regular Review in erheblichen Effizienzgewinnen resul-           der Regel eine stichprobenbasierte Überwachung der         des verwendeten risikobasierten Ansatzes mit einem
tieren. Das Workflowsystem bereitet auf Basis des hin-           Kundendaten, sofern seitens des Workflowsystems Kun-       Backtesting der Risiko-Scoring-Modell-Methodik sowie
terlegten Wiederbewertungsdatums die zur Durchsicht              denakten nach dem Durchlaufen der automatischen            gegebenenfalls die Rekalibrierung der Methodik zentrale
anstehenden Kundenakten vor; idealerweise werden In-             Review als vollständig bearbeitet kennzeichnet werden.     Forderungen an einen funktionsfähigen risikobasierten
formationen zu exogenen Faktoren etwa durch Zugriff                                                                         Ansatz dar.
auf externe Informationsquellen automatisch zur Verfü-
gung gestellt.                                                   Auf den Punkt gebracht: Ausblick                           Das konsequente Ausrollen des Client-Risk-Ratings in
                                                                                                                            Kredit- und Finanzinstituten, insbesondere bei Instituten
Im Rahmen der Event-driven Review selektiert das Work-           Das Client-Risk-Rating stellt ein zentrales Element bei    mit verzweigten Konzernstrukturen, sowie eine Integra-
flowsystem jene Kundenakten, bei denen sich Verände-             der Umsetzung des sogenannten risikobasierten Ansat-       tion des Modells in einer workflowbasierten, einheitli-
rungen exogener und endogener Faktoren potentiell                zes nach der 4. EU-Geldwäscherichtlinie (4. EU-GwR) dar.   chen Complianceplattform stellen die Herausforderun-
auf den Client-Risiko-Score sowie das Client-Risk-Rating                                                                    gen der kommenden Jahre dar                            
auswirken.                                                       Im risikobasierten Ansatz werden Kunden-/KYC-Daten,
                                                                 die Institute zur Verhinderung von Geldwäsche und
Aufgrund der Entwicklung der technologischen Mög-                Terrorismusfinanzierung erheben, erstmals konsequent
lichkeiten („Big Data“, „Artificial Intelligence“) gibt es ge-   und in einer geschlossenen Methodik bewertet.
genwärtig in führenden Instituten Überlegungen, eine
tägliche Neuermittlung des Client-Risk-Ratings für alle          Je nach Risikoeinstufung eines potentiellen Neukunden
                                                                                                                                          Ratheeskumar Ragunathan
Bestandskunden über Nacht in einem Batch-Lauf durch-             oder eines Bestandskunden sind unterschiedliche Sorg-                    Manager Financial Services Compliance, KPMG
zuführen. Damit fallen die Regular Review und die Event-         faltspflichten zu erfüllen. In Abhängigkeit vom Client-                  AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
driven Review zusammen; jeden Tag liegen aktualisierte           Risk-Rating werden unterschiedlich enge „Kontrollnetze“                  Frankfurt am Main
Risikobewertungen sämtlicher Kunden vor.                         gespannt.                                                                rragunathan@kpmg.com

Wichtig ist dennoch, dass erfahrene Kundenverantwort-            Ein aussagekräftiger risikobasierter Ansatz bedeutet
                                                                                                                                          Dr. Burkhard Eisele
liche und Complianceexperten weiterhin aktiv die High-           allerdings nicht nur, dass Bestandskunden regelmäßig                     Partner Financial Services Compliance, KPMG
Risk-Fälle überwachen. Dies soll sicherstellen, dass tat-        einer Regular Review sowie ereignisbezogen einer Event-                  AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
sächliche Veränderungen des Risikoprofils eines Kunden           driven Review zu unterziehen sind.                                       Frankfurt am Main
auch dann in der Risikobewertung reflektiert werden,                                                                                      beisele@kpmg.com
wenn Veränderungen von Risikofaktoren eines Kunden                                                                                        www.kpmg.de
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