Der Code of Conduct von Swiss Olympic - FÜR UNSERE GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN

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Der Code of Conduct von Swiss Olympic - FÜR UNSERE GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN
FÜR UNSERE GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN

Der Code of Conduct
von Swiss Olympic
Der Code of Conduct von Swiss Olympic - FÜR UNSERE GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN
IMPRESSUM
Der Code of Conduct wurde vom
Exekutivrat von Swiss Olympic
am 20. März 2012 genehmigt und
tritt am 26. März 2012 in Kraft.

Version 1
Ittigen, März 2012
Der Code of Conduct von Swiss Olympic - FÜR UNSERE GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN
Wenn es um unser Handeln und
Verhalten, unsere Geschäftstätigkeit,
Finanzielles und unsere Akten
und Dokumente geht, dann haben
wir von Swiss Olympic und der
Stiftung Schweizer Sporthilfe klare
Ansprüche.

Für eine leichte Lesbarkeit verwenden wir nur die männliche Form. Die weibliche Form ist immer
mitgemeint. Als Adressaten erwähnen wir ab hier nur noch Swiss Olympic, die Stiftung Schweizer Sporthilfe
ist mit ein­geschlossen.
Der Code of Conduct von Swiss Olympic - FÜR UNSERE GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN
Inhaltsverzeichnis

Vorwort5

Unser Handeln und Verhalten
Codex 1 Leitlinien unseres Handelns                          7
Codex 2 Unser Umgang mit Mitarbeitenden und Mitmenschen      7

Unsere Geschäftstätigkeit
Codex 3 Geschenke und Honorare                               9
Codex 4 Einladungen                                          9
Codex 5 Bestechung, Provisionszahlungen und Schmiergelder   10
Codex 6 Lobbying                                            10
Codex 7 Interessenkonflikte                                  11
Codex 8 Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme                11
Codex 9 Sportwetten                                          11
Codex 10 Fairer Wettbewerb                                  12
Codex 11 Umgang mit Partnern                                12
Codex 12 Vergabe von Aufträgen                              13
Codex 13 Betrug und Veruntreuung                            13

Finanzielles
Codex 14 Herkunft und Verwendung finanzieller Ressourcen    15
Codex 15 Finanzielle Zuwendungen und Sponsoring             15

Akten und Dokumente
Codex 16 Geistiges Eigentum                                 17
Codex 17 Vertraulichkeit                                    17

Kontakt
Swiss Olympic                                               19
Unabhängige Meldestelle                                     19
Der Code of Conduct von Swiss Olympic - FÜR UNSERE GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN
Der Code of Conduct von Swiss Olympic:
Darum haben wir ihn und so leben
wir ihn.

   Als Dachverband des Schweizer Sports und als Nationales Olympisches Komitee ist es unsere Aufgabe,
   den organisierten Sport in der Schweiz zu prägen und weiterzuentwickeln. Ein Privileg, welches klare und
   hohe Ansprüche an unsere Arbeit stellt. Entsprechend ist es unser Anliegen, im Rahmen der Förderung
   eines gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sports in allen Geschäftstätigkeiten Transparenz
   zu schaffen und Vorkehrungen zu treffen, um möglichen Herausforderungen wie Missbrauch oder Betrug
   entschieden entgegentreten zu können.

   Aus diesem Grund hat Swiss Olympic den vorliegenden Code of Conduct erarbeitet. Er basiert auf den olym-
   pischen Werten «Excellence – Friendship – Respect» sowie der Ethik-Charta im Sport und beinhaltet
   Grundsätze, nach denen wir bei Swiss Olympic intern und im Umgang mit unseren Partnern arbeiten und
   leben. Der Code of Conduct unterstützt uns bei der Schaffung von Transparenz sowie in der Vermeidung
   von Missbrauch und Korruption und er ist integrierter Bestandteil all unserer Geschäftsbeziehungen und
   Vereinbarungen. So verpflichten wir uns gemeinsam mit unseren Partnern zu Professionalität, Ehrlich­keit
   und Integrität und bekennen uns zu einem gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport.

   Jörg Schild                                          Roger Schnegg
   Präsident Swiss Olympic                              Direktor Swiss Olympic

                                                                                 Swiss Olympic Code of Conduct   5
Der Code of Conduct von Swiss Olympic - FÜR UNSERE GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN
Unser Handeln und Verhalten
    Codex 1
    Leitlinien unseres
    Handelns
    Codex 2
    Unser Umgang
    mit Mitarbeitenden
    und Mitmenschen

6   Swiss Olympic Code of Conduct
Codex 1
Leitlinien unseres Handelns
      →    ie Arbeit und die Wirkung von Swiss Olympic gründen auf dem Engagement und dem Auftreten
          D
          unserer Mitarbeitenden und Gremien.

      →   Im Rahmen der beruflichen Funktion zeichnet sich unser Handeln durch Professionalität, Ehrlichkeit
           und Integrität aus.

      →    nsere Entscheidungsfindung ist unabhängig von jeder unredlichen Einflussnahme externer Partner
          U
          oder der Mitgliedverbände. Unsere Funktion bzw. Stellung darf in keinerlei Hinsicht für private
          Zwecke oder persönliche Vorteile ausgenutzt werden.

      → Entscheidungen und Arbeitsprozesse werden exakt und sorgfältig dokumentiert und sachgemäss
          durchgeführt.

      →    nsere Aktivitäten ermöglichen eine nachhaltige Sportentwicklung; wir berücksichtigen soziale,
          U
          ökologische und ökonomische Kriterien gleichermassen.

Codex 2
Unser Umgang mit Mitarbeitenden
und Mitmenschen
      →   Wir achten die Prinzipien der Ethik-Charta und richten uns danach.

      →   Wir dulden keine Diskriminierungen oder Belästigungen.

      →    ir schützen die Persönlichkeitsrechte sowie die persönlichen Daten von Mitarbeitenden und sämt­liche
          W
          uns anvertrauten persönlichen Daten anderer Personen gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz.

                                                                                     Swiss Olympic Code of Conduct   7
Unsere Geschäftstätigkeit
    Codex 3                         Codex 8
    Geschenke und                   Vorteilsgewährung
    Honorare                        und Vorteilsannahme
    Codex 4                         Codex 9
    Einladungen                     Sportwetten
    Codex 5                         Codex 10
    Bestechung,                     Fairer Wettbewerb
    Provisionszahlungen
                                    Codex 11
    und Schmiergelder
                                    Umgang mit Partnern
    Codex 6
                                    Codex 12
    Lobbying
                                    Vergabe von Aufträgen
    Codex 7
                                    Codex 13
    Interessenkonflikte
                                    Betrug und
                                    Veruntreuung

8   Swiss Olympic Code of Conduct
Codex 3
Geschenke und Honorare
      →   Wir legen Geschenke offen und deklarieren sie dem Vorgesetzten.

      →   Wir nehmen und bieten Geschenke nur an, wenn
          – die Regeln der örtlichen kulturellen Gegebenheiten dies erfordern.
          – sie den üblichen und geringfügigen Wert nicht überschreiten.
          – kein Interessenkonflikt aus ihnen erwächst.

      →    eschenke, die den üblichen und geringfügigen Wert von CHF 100 überschreiten und nicht mehr zurück-
          G
            gewiesen werden können, kommen in den Besitz von Swiss Olympic und werden idealer­weise
            einer gemeinnützigen Organisation weitergegeben. Falls möglich, informieren wir den Geber darüber.

      →   Wir akzeptieren und übergeben keine Barbeträge, unabhängig von Höhe und Form.

      →    onorare, die wir für Leistungen im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit bei Swiss Olympic von Dritten
          H
          erhalten, übergeben wir Swiss Olympic.

Codex 4
Einladungen
      →   Wir legen Einladungen offen und deklarieren sie dem Vorgesetzten.

      →    nehmen und bieten Einladungen nur an, wenn
          Wir
          – sie im Zusammenhang mit Repräsentationspflichten für Swiss Olympic stehen.
          – sie einen üblichen und angemessenen Rahmen nicht überschreiten.
          – kein Interessenkonflikt aus ihnen erwächst.

      →    lassen uns ohne Zustimmung der vorgesetzten Stelle an offiziellen Veranstaltungen und zu
          Wir
          Einladungen nicht von Familienmitgliedern oder Partnern begleiten, sofern dadurch für Swiss Olympic
          zusätzlich Kosten anfallen.

                                                                                   Swiss Olympic Code of Conduct   9
Codex 5
Bestechung, Provisionszahlungen
und Schmiergelder
      →    ir lassen uns nicht bestechen. Ungebührende Vorteile, die uns zum Zweck einer Pflichtverletzung
          W
            oder eines unredlichen Verhaltens zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter angeboten, versprochen
            oder gewährt werden, weisen wir zurück.

      →    ns ist untersagt, Amtsträger, Funktionsträger aus der Politik, Geschäftspartner, Kunden oder
          U
            Zulieferer zu bestechen, zur Bestechung anzuhalten oder anzustiften, um damit eine Handlung oder
            Entscheidung zu erreichen.

      →    ir lassen uns für die Vermittlung von Geschäften jeder Art im Zusammenhang mit der Ausübung
          W
            unseres Amts weder Provisionszahlungen anbieten noch bieten wir solche an.

      →   Wir richten keine Schmiergeldzahlungen an Amtsträger oder sonstige Personen aus und wir nehmen
             keine Schmiergeldzahlungen an.

Codex 6
Lobbying
      →    ir betreiben Interessenvertretung ausschliesslich im Zusammenhang mit einem spezifischen und
          W
          klar definierten Projekt.

      →    ir wahren bei sämtlichen Aktivitäten im Rahmen der Vertretung der Interessen von Swiss Olympic
          W
          die Grundsätze des Code of Conduct.

      →    arüber hinaus halten wir uns an die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen der Schweizer
          D
          Gesetzgebung.

10    Swiss Olympic Code of Conduct
Codex 7
Interessenkonflikte
      →   Wir vermeiden Interessenkonflikte und falls solche auftreten, legen wir sie offen.

      →    ir legen Interessenbindungen und Nebentätigkeiten offen, welche zu Interessenkonflikten in
          W
          Zusammenhang mit unserer Tätigkeit bei Swiss Olympic führen könnten.

      →    ir beteiligen uns an keiner Entscheidung, bei der unsere persönlichen oder finanziellen Interessen
          W
          mit denjenigen von Swiss Olympic in Konflikt stehen könnten.

      →    legen Beteiligungen über 5 % bei Kunden, Lieferanten oder sonstigen Geschäftspartnern von
          Wir
          Swiss Olympic offen und lassen diese von Swiss Olympic genehmigen.

Codex 8
Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme
      →    gewähren keine ungebührenden Vorteile (weder direkt noch indirekt) an einen Amtsträger
          Wir
          (z.B. Mitarbeiter von Genehmigungsbehörden) oder an Mitarbeitende von Unternehmen, Verbänden
          oder anderen Organisationen.

      →    nehmen keine ungebührenden Vorteile an (weder direkt noch indirekt ausgerichtete),
          Wir
          unabhängig von der Quelle.

Codex 9
Sportwetten
      →    beteiligen uns sowohl im Inland wie auch im Ausland weder direkt noch indirekt an nach
          Wir
          schweizerischem Recht als illegal geltenden Wetten oder Glücksspielen, die im Zusammenhang mit
          sportlichen Anlässen stehen.

      →   Wir unterhalten keine geschäftlichen Beziehungen zu illegalen Wettanbietern.

                                                                                      Swiss Olympic Code of Conduct   11
Codex 10
Fairer Wettbewerb
          →    treffen keine Absprachen mit Mitbewerbern über wirtschaftlich sensible Fragen wie Angebote,
              Wir
              Preise, Geschäftsbedingungen, Sponsoren etc.

          →   
              Absprachen umfassen formale Vereinbarungen, aber auch informelle, mündliche und vertrauliche
              Abmachungen.

Codex 11
Umgang mit Partnern
(Mitgliedverbände, Label-Schulen, Medical Center, Kunden, Lieferanten, Sponsoren, Berater, Agenten, Vertreter etc.)

          →    nehmen den Code of Conduct als Grundlage für die Zusammenarbeit und die geschäftlichen
              Wir
              Beziehungen mit juristischen wie auch natürlichen Personen und Partnern. Wir stellen diese Grund-
              haltung sicher, indem wir in vertraglichen Vereinbarungen folgende Integritätsklausel einschliessen:

              «Der Vertragspartner verpflichtet sich, im Rahmen der vorliegenden Vertragsbeziehung den Code
              of Conduct von Swiss Olympic zu respektieren und alle erforderlichen Massnahmen zu treffen, um ein
              vom Code ver­pöntes Verhalten zu vermeiden. Der Code of Conduct gilt als integrierender Vertrags­
              bestandteil; seine fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung kann zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung
              aus wichtigen Gründen führen.»

          →    arbeiten nur mit Partnern zusammen, die bestätigen, in ihrer Geschäftstätigkeit mit Swiss Olympic
              Wir
              und im gesamten Leistungserstellungsprozess die jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.

          →    regeln klar und detailliert die von den jeweiligen Parteien zu erbringenden Leistungen.
              Wir
              Wir achten darauf, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung steht.

          →    leisten Vergütungszahlungen grundsätzlich direkt an den Berechtigten. Wir tätigen keine
              Wir
              Überweisungen auf Konten oder in Länder, welche vom transferierenden Geldinstitut als heikel
              eingestuft werden.

          →    Gerichtsstand bezeichnen wir, soweit gesetzlich zulässig, grundsätzlich das Gericht am Ort des
              Als
              Sitzes von Swiss Olympic und unterstellen den Vertrag dem schweizerischen Recht.

              Abweichende Regelungen sind von der Geschäftsleitung zu genehmigen.

12        Swiss Olympic Code of Conduct
Codex 12
Vergabe von Aufträgen
      →     erteilen Aufträge gemäss den geltenden Kompetenzsummen und unter Einhaltung der
           Wir
           Visums­kompetenzen und dem damit verbundenen 4-Augen-Prinzip.

      →    Wir stellen sicher, dass die Grundsätze der Beschaffung von Swiss Olympic eingehalten werden.

      →     beschreiben die Anforderungen an die zu beschaffende Leistung in hinreichender Klarheit
           Wir
           und Ausführlichkeit.

      →     stellen sicher, dass die Vergabe von grösseren Aufträgen auf der Basis einer einheitlichen
           Wir
           Ausschreibung erfolgt.

Codex 13
Betrug und Veruntreuung
      →    Wir tolerieren keine Form von Betrug und Veruntreuung (Grundsatz der Nulltoleranz).

                                                                                        Swiss Olympic Code of Conduct   13
Finanzielles
     Codex 14
     Herkunft und Verwendung
     finanzieller Ressourcen
     Codex 15
     Finanzielle Zuwendungen
     und Sponsoring

14   Swiss Olympic Code of Conduct
Codex 14
Herkunft und Verwendung
finanzieller Ressourcen
      →    
           Finanzielle Mittel von Swiss Olympic dürfen ausschliesslich für die in den Statuten festgelegten
           Zwecke verwendet werden.

      →    Alle Transaktionen von Swiss Olympic werden auf ihre Angemessenheit und Zweckmässigkeit geprüft
                 und unterliegen der Genehmigung mindestens einer zweiten unterschriftsberechtigten Person.

      →    
           Alle  Transaktionen müssen im Rahmen einer korrekten, umfassenden und gesetzeskonformen
           Buchführung belegt werden.

      →    Die Annahme von Geldern aus illegaler Herkunft oder ihre Verschleierung ist verboten.

Codex 15
Finanzielle Zuwendungen
und Sponsoring
      →    
           Swiss Olympic stellt sicher, dass Sponsoring-Leistungen und finanzielle Zuwendungen für gemein­
           nützige Zwecke nicht als Vorwand für Korruption verwendet werden.

      →    
           Swiss Olympic legt alle seine Sponsoring-Leistungen und finanzielle Zuwendungen für gemein­nützige
           Zwecke sowie alle getätigten politischen Spenden offen.

      →    
           Swiss  Olympic kann Stellung nehmen zu lokalen und nationalen politischen Themen, die seine
           Aktivitäten betreffen. Swiss Olympic kann begrenzte Geldmittel und Ressourcen für politische
           Aktionskomitees, Parteien oder Kandidaten leisten, wenn dies mit den Statuten von Swiss Olympic
           vereinbar ist.

      →    Politische Spenden erfordern die Genehmigung durch den Exekutivrat oder die Geschäftsleitung.

                                                                                         Swiss Olympic Code of Conduct   15
Akten und Dokumente
     Codex 16
     Geistiges Eigentum
     Codex 17
     Vertraulichkeit
16   Swiss Olympic Code of Conduct
Codex 16
Geistiges Eigentum
      →     Arbeitsprodukte von Mitarbeitenden sowie weiteren Personen und Gremien, für die der Code of
           Die
           Conduct gilt, sind Eigentum von Swiss Olympic, sofern dies nicht ausdrücklich anders geregelt ist.

      →     schützen das geistige Eigentum von Swiss Olympic wie auch dasjenige von Drittpersonen.
           Wir
           Wir kopieren Materialien von Dritten nur im legalen Rahmen und in zweckmässigem Umfang.

Codex 17
Vertraulichkeit
      →    Wir verwenden vertrauliche Informationen nicht zum persönlichen Vorteil oder für sonstige
                 unzulässige Zwecke.

      →    
           Vertrauliche Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben, auch nicht nach Beendigung des
           Arbeitsverhältnisses.

      →     geben sämtliche betrieblichen Unterlagen, die vertrauliche Informationen enthalten,
           Wir
           bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an Swiss Olympic zurück.

                                                                                         Swiss Olympic Code of Conduct   17
Kontakt
     Swiss Olympic

     Unabhängige Meldestelle

18   Swiss Olympic Code of Conduct
Swiss Olympic
   Für Rückfragen im Zusammenhang mit dem Code of Conduct steht Ihnen die Abteilung Ethik und
   Ausbildung von Swiss Olympic gerne zur Verfügung:

   Swiss Olympic
   Abteilung Ethik und Ausbildung
   Haus des Sports
   Talgutzentrum 27
   3063 Ittigen b. Bern
   Postfach 606
   3000 Bern 22

   Tel.: +41 (0)31 359 71 39
   Fax: +41 (0)31 359 71 71
   info@swissolympic.ch
   www.swissolympic.ch

Unabhängige Meldestelle
   Allfällige Meldungen bei Verdacht auf Verletzung des vorliegenden Code of Conduct insbesondere durch
   Swiss Olympic können an die Anwaltskanzlei Hodler Emmenegger gerichtet werden. Eine Meldung
   kann schriftlich, mündlich, oder persönlich überbracht werden. Die unabhängige Rechtsberatungsstelle
   stellt dabei sicher, dass alle Meldungen gegenüber Swiss Olympic vertraulich behandelt werden.
   Ansprechperson ist Fürsprecher Dr. Urs Reinhard:

   Hodler Emmenegger
   Dr. Urs Reinhard, Fürsprecher
   Elfenstrasse 19
   Postfach 1009
   3000 Bern 6

   Tel.: +41 (0)31 352 11 88
   Fax: +41 (0)31 352 11 85
   urs.reinhard@h-e.ch
   www.h-e.ch

                                                                             Swiss Olympic Code of Conduct   19
Swiss Olympic
Haus des Sports
Talgutzentrum 27
3063 Ittigen b. Bern
Postfach 606
3000 Bern 22

                            Fotos: Keystone
Tel.: +41 (0)31 359 71 11
Fax: +41 (0)31 359 71 71
info@swissolympic.ch
www.swissolympic.ch
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