Der Code of Conduct von Swiss Olympic - FÜR UNSERE GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN
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IMPRESSUM Der Code of Conduct wurde vom Exekutivrat von Swiss Olympic am 20. März 2012 genehmigt und tritt am 26. März 2012 in Kraft. Version 1 Ittigen, März 2012
Wenn es um unser Handeln und Verhalten, unsere Geschäftstätigkeit, Finanzielles und unsere Akten und Dokumente geht, dann haben wir von Swiss Olympic und der Stiftung Schweizer Sporthilfe klare Ansprüche. Für eine leichte Lesbarkeit verwenden wir nur die männliche Form. Die weibliche Form ist immer mitgemeint. Als Adressaten erwähnen wir ab hier nur noch Swiss Olympic, die Stiftung Schweizer Sporthilfe ist mit eingeschlossen.
Inhaltsverzeichnis Vorwort5 Unser Handeln und Verhalten Codex 1 Leitlinien unseres Handelns 7 Codex 2 Unser Umgang mit Mitarbeitenden und Mitmenschen 7 Unsere Geschäftstätigkeit Codex 3 Geschenke und Honorare 9 Codex 4 Einladungen 9 Codex 5 Bestechung, Provisionszahlungen und Schmiergelder 10 Codex 6 Lobbying 10 Codex 7 Interessenkonflikte 11 Codex 8 Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme 11 Codex 9 Sportwetten 11 Codex 10 Fairer Wettbewerb 12 Codex 11 Umgang mit Partnern 12 Codex 12 Vergabe von Aufträgen 13 Codex 13 Betrug und Veruntreuung 13 Finanzielles Codex 14 Herkunft und Verwendung finanzieller Ressourcen 15 Codex 15 Finanzielle Zuwendungen und Sponsoring 15 Akten und Dokumente Codex 16 Geistiges Eigentum 17 Codex 17 Vertraulichkeit 17 Kontakt Swiss Olympic 19 Unabhängige Meldestelle 19
Der Code of Conduct von Swiss Olympic: Darum haben wir ihn und so leben wir ihn. Als Dachverband des Schweizer Sports und als Nationales Olympisches Komitee ist es unsere Aufgabe, den organisierten Sport in der Schweiz zu prägen und weiterzuentwickeln. Ein Privileg, welches klare und hohe Ansprüche an unsere Arbeit stellt. Entsprechend ist es unser Anliegen, im Rahmen der Förderung eines gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sports in allen Geschäftstätigkeiten Transparenz zu schaffen und Vorkehrungen zu treffen, um möglichen Herausforderungen wie Missbrauch oder Betrug entschieden entgegentreten zu können. Aus diesem Grund hat Swiss Olympic den vorliegenden Code of Conduct erarbeitet. Er basiert auf den olym- pischen Werten «Excellence – Friendship – Respect» sowie der Ethik-Charta im Sport und beinhaltet Grundsätze, nach denen wir bei Swiss Olympic intern und im Umgang mit unseren Partnern arbeiten und leben. Der Code of Conduct unterstützt uns bei der Schaffung von Transparenz sowie in der Vermeidung von Missbrauch und Korruption und er ist integrierter Bestandteil all unserer Geschäftsbeziehungen und Vereinbarungen. So verpflichten wir uns gemeinsam mit unseren Partnern zu Professionalität, Ehrlichkeit und Integrität und bekennen uns zu einem gesunden, respektvollen, fairen und erfolgreichen Sport. Jörg Schild Roger Schnegg Präsident Swiss Olympic Direktor Swiss Olympic Swiss Olympic Code of Conduct 5
Unser Handeln und Verhalten Codex 1 Leitlinien unseres Handelns Codex 2 Unser Umgang mit Mitarbeitenden und Mitmenschen 6 Swiss Olympic Code of Conduct
Codex 1 Leitlinien unseres Handelns → ie Arbeit und die Wirkung von Swiss Olympic gründen auf dem Engagement und dem Auftreten D unserer Mitarbeitenden und Gremien. → Im Rahmen der beruflichen Funktion zeichnet sich unser Handeln durch Professionalität, Ehrlichkeit und Integrität aus. → nsere Entscheidungsfindung ist unabhängig von jeder unredlichen Einflussnahme externer Partner U oder der Mitgliedverbände. Unsere Funktion bzw. Stellung darf in keinerlei Hinsicht für private Zwecke oder persönliche Vorteile ausgenutzt werden. → Entscheidungen und Arbeitsprozesse werden exakt und sorgfältig dokumentiert und sachgemäss durchgeführt. → nsere Aktivitäten ermöglichen eine nachhaltige Sportentwicklung; wir berücksichtigen soziale, U ökologische und ökonomische Kriterien gleichermassen. Codex 2 Unser Umgang mit Mitarbeitenden und Mitmenschen → Wir achten die Prinzipien der Ethik-Charta und richten uns danach. → Wir dulden keine Diskriminierungen oder Belästigungen. → ir schützen die Persönlichkeitsrechte sowie die persönlichen Daten von Mitarbeitenden und sämtliche W uns anvertrauten persönlichen Daten anderer Personen gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz. Swiss Olympic Code of Conduct 7
Unsere Geschäftstätigkeit Codex 3 Codex 8 Geschenke und Vorteilsgewährung Honorare und Vorteilsannahme Codex 4 Codex 9 Einladungen Sportwetten Codex 5 Codex 10 Bestechung, Fairer Wettbewerb Provisionszahlungen Codex 11 und Schmiergelder Umgang mit Partnern Codex 6 Codex 12 Lobbying Vergabe von Aufträgen Codex 7 Codex 13 Interessenkonflikte Betrug und Veruntreuung 8 Swiss Olympic Code of Conduct
Codex 3 Geschenke und Honorare → Wir legen Geschenke offen und deklarieren sie dem Vorgesetzten. → Wir nehmen und bieten Geschenke nur an, wenn – die Regeln der örtlichen kulturellen Gegebenheiten dies erfordern. – sie den üblichen und geringfügigen Wert nicht überschreiten. – kein Interessenkonflikt aus ihnen erwächst. → eschenke, die den üblichen und geringfügigen Wert von CHF 100 überschreiten und nicht mehr zurück- G gewiesen werden können, kommen in den Besitz von Swiss Olympic und werden idealerweise einer gemeinnützigen Organisation weitergegeben. Falls möglich, informieren wir den Geber darüber. → Wir akzeptieren und übergeben keine Barbeträge, unabhängig von Höhe und Form. → onorare, die wir für Leistungen im Zusammenhang mit unserer Tätigkeit bei Swiss Olympic von Dritten H erhalten, übergeben wir Swiss Olympic. Codex 4 Einladungen → Wir legen Einladungen offen und deklarieren sie dem Vorgesetzten. → nehmen und bieten Einladungen nur an, wenn Wir – sie im Zusammenhang mit Repräsentationspflichten für Swiss Olympic stehen. – sie einen üblichen und angemessenen Rahmen nicht überschreiten. – kein Interessenkonflikt aus ihnen erwächst. → lassen uns ohne Zustimmung der vorgesetzten Stelle an offiziellen Veranstaltungen und zu Wir Einladungen nicht von Familienmitgliedern oder Partnern begleiten, sofern dadurch für Swiss Olympic zusätzlich Kosten anfallen. Swiss Olympic Code of Conduct 9
Codex 5 Bestechung, Provisionszahlungen und Schmiergelder → ir lassen uns nicht bestechen. Ungebührende Vorteile, die uns zum Zweck einer Pflichtverletzung W oder eines unredlichen Verhaltens zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter angeboten, versprochen oder gewährt werden, weisen wir zurück. → ns ist untersagt, Amtsträger, Funktionsträger aus der Politik, Geschäftspartner, Kunden oder U Zulieferer zu bestechen, zur Bestechung anzuhalten oder anzustiften, um damit eine Handlung oder Entscheidung zu erreichen. → ir lassen uns für die Vermittlung von Geschäften jeder Art im Zusammenhang mit der Ausübung W unseres Amts weder Provisionszahlungen anbieten noch bieten wir solche an. → Wir richten keine Schmiergeldzahlungen an Amtsträger oder sonstige Personen aus und wir nehmen keine Schmiergeldzahlungen an. Codex 6 Lobbying → ir betreiben Interessenvertretung ausschliesslich im Zusammenhang mit einem spezifischen und W klar definierten Projekt. → ir wahren bei sämtlichen Aktivitäten im Rahmen der Vertretung der Interessen von Swiss Olympic W die Grundsätze des Code of Conduct. → arüber hinaus halten wir uns an die allgemeinen gesetzlichen Grundlagen der Schweizer D Gesetzgebung. 10 Swiss Olympic Code of Conduct
Codex 7 Interessenkonflikte → Wir vermeiden Interessenkonflikte und falls solche auftreten, legen wir sie offen. → ir legen Interessenbindungen und Nebentätigkeiten offen, welche zu Interessenkonflikten in W Zusammenhang mit unserer Tätigkeit bei Swiss Olympic führen könnten. → ir beteiligen uns an keiner Entscheidung, bei der unsere persönlichen oder finanziellen Interessen W mit denjenigen von Swiss Olympic in Konflikt stehen könnten. → legen Beteiligungen über 5 % bei Kunden, Lieferanten oder sonstigen Geschäftspartnern von Wir Swiss Olympic offen und lassen diese von Swiss Olympic genehmigen. Codex 8 Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme → gewähren keine ungebührenden Vorteile (weder direkt noch indirekt) an einen Amtsträger Wir (z.B. Mitarbeiter von Genehmigungsbehörden) oder an Mitarbeitende von Unternehmen, Verbänden oder anderen Organisationen. → nehmen keine ungebührenden Vorteile an (weder direkt noch indirekt ausgerichtete), Wir unabhängig von der Quelle. Codex 9 Sportwetten → beteiligen uns sowohl im Inland wie auch im Ausland weder direkt noch indirekt an nach Wir schweizerischem Recht als illegal geltenden Wetten oder Glücksspielen, die im Zusammenhang mit sportlichen Anlässen stehen. → Wir unterhalten keine geschäftlichen Beziehungen zu illegalen Wettanbietern. Swiss Olympic Code of Conduct 11
Codex 10 Fairer Wettbewerb → treffen keine Absprachen mit Mitbewerbern über wirtschaftlich sensible Fragen wie Angebote, Wir Preise, Geschäftsbedingungen, Sponsoren etc. → Absprachen umfassen formale Vereinbarungen, aber auch informelle, mündliche und vertrauliche Abmachungen. Codex 11 Umgang mit Partnern (Mitgliedverbände, Label-Schulen, Medical Center, Kunden, Lieferanten, Sponsoren, Berater, Agenten, Vertreter etc.) → nehmen den Code of Conduct als Grundlage für die Zusammenarbeit und die geschäftlichen Wir Beziehungen mit juristischen wie auch natürlichen Personen und Partnern. Wir stellen diese Grund- haltung sicher, indem wir in vertraglichen Vereinbarungen folgende Integritätsklausel einschliessen: «Der Vertragspartner verpflichtet sich, im Rahmen der vorliegenden Vertragsbeziehung den Code of Conduct von Swiss Olympic zu respektieren und alle erforderlichen Massnahmen zu treffen, um ein vom Code verpöntes Verhalten zu vermeiden. Der Code of Conduct gilt als integrierender Vertrags bestandteil; seine fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung kann zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigen Gründen führen.» → arbeiten nur mit Partnern zusammen, die bestätigen, in ihrer Geschäftstätigkeit mit Swiss Olympic Wir und im gesamten Leistungserstellungsprozess die jeweils gültigen gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. → regeln klar und detailliert die von den jeweiligen Parteien zu erbringenden Leistungen. Wir Wir achten darauf, dass die Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung steht. → leisten Vergütungszahlungen grundsätzlich direkt an den Berechtigten. Wir tätigen keine Wir Überweisungen auf Konten oder in Länder, welche vom transferierenden Geldinstitut als heikel eingestuft werden. → Gerichtsstand bezeichnen wir, soweit gesetzlich zulässig, grundsätzlich das Gericht am Ort des Als Sitzes von Swiss Olympic und unterstellen den Vertrag dem schweizerischen Recht. Abweichende Regelungen sind von der Geschäftsleitung zu genehmigen. 12 Swiss Olympic Code of Conduct
Codex 12 Vergabe von Aufträgen → erteilen Aufträge gemäss den geltenden Kompetenzsummen und unter Einhaltung der Wir Visumskompetenzen und dem damit verbundenen 4-Augen-Prinzip. → Wir stellen sicher, dass die Grundsätze der Beschaffung von Swiss Olympic eingehalten werden. → beschreiben die Anforderungen an die zu beschaffende Leistung in hinreichender Klarheit Wir und Ausführlichkeit. → stellen sicher, dass die Vergabe von grösseren Aufträgen auf der Basis einer einheitlichen Wir Ausschreibung erfolgt. Codex 13 Betrug und Veruntreuung → Wir tolerieren keine Form von Betrug und Veruntreuung (Grundsatz der Nulltoleranz). Swiss Olympic Code of Conduct 13
Finanzielles Codex 14 Herkunft und Verwendung finanzieller Ressourcen Codex 15 Finanzielle Zuwendungen und Sponsoring 14 Swiss Olympic Code of Conduct
Codex 14 Herkunft und Verwendung finanzieller Ressourcen → Finanzielle Mittel von Swiss Olympic dürfen ausschliesslich für die in den Statuten festgelegten Zwecke verwendet werden. → Alle Transaktionen von Swiss Olympic werden auf ihre Angemessenheit und Zweckmässigkeit geprüft und unterliegen der Genehmigung mindestens einer zweiten unterschriftsberechtigten Person. → Alle Transaktionen müssen im Rahmen einer korrekten, umfassenden und gesetzeskonformen Buchführung belegt werden. → Die Annahme von Geldern aus illegaler Herkunft oder ihre Verschleierung ist verboten. Codex 15 Finanzielle Zuwendungen und Sponsoring → Swiss Olympic stellt sicher, dass Sponsoring-Leistungen und finanzielle Zuwendungen für gemein nützige Zwecke nicht als Vorwand für Korruption verwendet werden. → Swiss Olympic legt alle seine Sponsoring-Leistungen und finanzielle Zuwendungen für gemeinnützige Zwecke sowie alle getätigten politischen Spenden offen. → Swiss Olympic kann Stellung nehmen zu lokalen und nationalen politischen Themen, die seine Aktivitäten betreffen. Swiss Olympic kann begrenzte Geldmittel und Ressourcen für politische Aktionskomitees, Parteien oder Kandidaten leisten, wenn dies mit den Statuten von Swiss Olympic vereinbar ist. → Politische Spenden erfordern die Genehmigung durch den Exekutivrat oder die Geschäftsleitung. Swiss Olympic Code of Conduct 15
Akten und Dokumente Codex 16 Geistiges Eigentum Codex 17 Vertraulichkeit 16 Swiss Olympic Code of Conduct
Codex 16 Geistiges Eigentum → Arbeitsprodukte von Mitarbeitenden sowie weiteren Personen und Gremien, für die der Code of Die Conduct gilt, sind Eigentum von Swiss Olympic, sofern dies nicht ausdrücklich anders geregelt ist. → schützen das geistige Eigentum von Swiss Olympic wie auch dasjenige von Drittpersonen. Wir Wir kopieren Materialien von Dritten nur im legalen Rahmen und in zweckmässigem Umfang. Codex 17 Vertraulichkeit → Wir verwenden vertrauliche Informationen nicht zum persönlichen Vorteil oder für sonstige unzulässige Zwecke. → Vertrauliche Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben, auch nicht nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. → geben sämtliche betrieblichen Unterlagen, die vertrauliche Informationen enthalten, Wir bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an Swiss Olympic zurück. Swiss Olympic Code of Conduct 17
Kontakt Swiss Olympic Unabhängige Meldestelle 18 Swiss Olympic Code of Conduct
Swiss Olympic Für Rückfragen im Zusammenhang mit dem Code of Conduct steht Ihnen die Abteilung Ethik und Ausbildung von Swiss Olympic gerne zur Verfügung: Swiss Olympic Abteilung Ethik und Ausbildung Haus des Sports Talgutzentrum 27 3063 Ittigen b. Bern Postfach 606 3000 Bern 22 Tel.: +41 (0)31 359 71 39 Fax: +41 (0)31 359 71 71 info@swissolympic.ch www.swissolympic.ch Unabhängige Meldestelle Allfällige Meldungen bei Verdacht auf Verletzung des vorliegenden Code of Conduct insbesondere durch Swiss Olympic können an die Anwaltskanzlei Hodler Emmenegger gerichtet werden. Eine Meldung kann schriftlich, mündlich, oder persönlich überbracht werden. Die unabhängige Rechtsberatungsstelle stellt dabei sicher, dass alle Meldungen gegenüber Swiss Olympic vertraulich behandelt werden. Ansprechperson ist Fürsprecher Dr. Urs Reinhard: Hodler Emmenegger Dr. Urs Reinhard, Fürsprecher Elfenstrasse 19 Postfach 1009 3000 Bern 6 Tel.: +41 (0)31 352 11 88 Fax: +41 (0)31 352 11 85 urs.reinhard@h-e.ch www.h-e.ch Swiss Olympic Code of Conduct 19
Swiss Olympic Haus des Sports Talgutzentrum 27 3063 Ittigen b. Bern Postfach 606 3000 Bern 22 Fotos: Keystone Tel.: +41 (0)31 359 71 11 Fax: +41 (0)31 359 71 71 info@swissolympic.ch www.swissolympic.ch
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