Kraftfahrzeugmechatronikerin/ Kraftfahrzeugmechatroniker - Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung - Lehrplan für das Berufskolleg in ...
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Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen Kraftfahrzeugmechatronikerin/ Kraftfahrzeugmechatroniker Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker Herausgegeben vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Völklinger Straße 49, 40221 Düsseldorf 4170-23/2021 Seite 2 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker Auszug aus dem Amtsblatt des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Nr. 01/2022 Berufskolleg - Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung (Anlage A APO-BK); Inkraftsetzung der endgültigen Bildungspläne für sechs neue und neu geordneten Berufe aus dem Jahr 2013 RdErl. des Ministeriums für Schule und Bildung vom 10.12.2021 – 314-08.01.01-127480 Für die nachfolgend genannten Bildungsgänge der Fachklassen des dualen Systems der Berufs- ausbildung werden hiermit die Bildungspläne gemäß § 6 in Verbindung mit § 29 Schulgesetz NRW (BASS 1-1) festgesetzt. Die gemäß Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung zum 1. August 2013 in Kraft gesetzten vorläufigen Bildungspläne werden mit sofortiger Wirkung als (endgültige) Bildungs- pläne in Kraft gesetzt. Die Veröffentlichung erfolgt in der Schriftenreihe „Schule NRW“. Die Bildungspläne werden auf der Internetseite www.berufsbildung.nrw.de zur Verfügung ge- stellt. Heft-Nr. Ausbildungsberuf 4220 Fluggerätmechanikerin/Fluggerätmechaniker 4170-23 Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker 4170-15 Klempnerin/Klempner 41014 Orthopädietechnik-Mechanikerin/Orthopädietechnik-Mechaniker 41113 Pflanzentechnologin/Pflanzentechnologe 41018 Werkstoffprüferin/Werkstoffprüfer Der Runderlass wird zusätzlich im Amtsblatt veröffentlicht. Bis zum Jahre 2013 wurden die Bildungspläne in NRW noch nicht kompetenzorientiert und systemkoordiniert entwickelt. Aus diesem Grunde werden die vorliegenden Bildungspläne aus den Jahren 2010 bis 2013 erst im Zuge des nächsten Neuordnungsverfahrens in das neue Format überführt und jetzt im alten Format in Kraft gesetzt. Seite 3 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker Inhalt Seite 1 Rechtliche Grundlagen ................................................................................................. 5 2 Zur Umsetzung des Lehrplans im Bildungsgang ....................................................... 5 2.1 Aufgaben der Bildungsgangkonferenz ........................................................................... 6 2.2 Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung ................................... 7 2.3 Hinweise zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming) .................. 7 3 Vorgaben und Hinweise für den berufsbezogenen Lernbereich .............................. 8 3.1 Stundentafel .................................................................................................................... 8 3.2 Bündelungsfächer ......................................................................................................... 13 3.2.1 Zusammenfassung der Lernfelder................................................................................. 13 3.2.2 Beschreibung der Bündelungsfächer ............................................................................ 14 3.3 Hinweise und Vorgaben zum Kompetenzerwerb in weiteren Fächern ........................ 17 3.3.1 Kompetenzerwerb im Fach Fremdsprachliche Kommunikation .................................. 17 3.3.2 Kompetenzerwerb im Fach Wirtschafts- und Betriebslehre ......................................... 20 3.3.3 Integration der Datenverarbeitung ................................................................................ 22 3.4 KMK-Rahmenlehrplan ................................................................................................. 23 4 Vorgaben und Hinweise zum berufsübergreifenden Lernbereich ......................... 64 4.1 Deutsch/Kommunikation .............................................................................................. 64 4.2 Evangelische Religionslehre ......................................................................................... 68 4.3 Katholische Religionslehre ........................................................................................... 72 4.4 Politik/Gesellschaftslehre ............................................................................................. 75 4.5 Sport/Gesundheitsförderung ......................................................................................... 84 5 Vorgaben und Hinweise zum Differenzierungsbereich und zum Erwerb der Fachhochschulreife ..................................................................................................... 87 6 Anlage........................................................................................................................... 88 6.1 Entwicklung und Ausgestaltung einer Lernsituation .................................................... 88 6.2 Vorlage für die Dokumentation einer Lernsituation ..................................................... 89 Seite 4 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker 1 Rechtliche Grundlagen Grundlagen für die Ausbildung in diesem Beruf sind − die geltende Verordnung über die Berufsausbildung vom 14. Juni 2013, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 29 S. 1 578 ff. 1 2 und − der Rahmenlehrplan der Ständigen Konferenz der Kultusminister und -senatoren der Län- der (KMK-Rahmenlehrplan) für den jeweiligen Ausbildungsberuf (s. Kapitel 3.4). Die Verordnung über die Berufsausbildung gemäß §§ 4 und 5 BBiG bzw. 25 und 26 HWO beschreibt die Berufsausbildungsanforderungen. Sie ist vom zuständigen Fachministerium des Bundes im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung erlassen. Der mit der Verordnung über die Berufsausbildung abgestimmte KMK-Rahmenlehrplan ist nach Lernfeldern strukturiert. Er basiert auf den Anforderungen des Berufes sowie dem Bil- dungsauftrag der Berufsschule und zielt auf die Entwicklung umfassender Handlungskompe- tenz. Hierzu gehört auch die Sensibilisierung für die Wirkungen tradierter männlicher und weiblicher Rollenprägungen und die Entwicklung alternativer Verhaltensweisen zur Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming). Der vorliegende Lehrplan ist durch Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) in Kraft gesetzt worden. Er übernimmt den KMK-Rahmenlehrplan mit den Lernfel- dern, ihren jeweiligen Zielformulierungen und Inhalten als Mindestanforderungen. Er enthält darüber hinaus Vorgaben für den Unterricht und die Zusammenarbeit der Lernbereiche gemäß der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK) vom 26. Mai 1999 in der jeweils gültigen Fassung. 2 Zur Umsetzung des Lehrplans im Bildungsgang „Kernaufgabe bei der Umsetzung lernfeldorientierter Lehrpläne ist die Entwicklung, Realisa- tion und Evaluation von Lernsituationen, die sich an den didaktischen Kategorien Gegenwarts- , Zukunftsbedeutung sowie Exemplarität ausrichten. Lernsituationen sind didaktisch aufbereitete thematische Einheiten, die sich zur Umsetzung von Lernfeldern und Fächern aus beruflich, gesellschaftlich oder privat bedeutsamen Problemstel- lungen erschließen. Solche Problemstellungen sind Ausgangspunkt, aber ebenso Zielperspek- tive eines handlungsorientierten Unterrichts zur Entwicklung einer umfassenden Handlungs- kompetenz. Vor diesem Hintergrund bereiten Lernsituationen Ziele und Inhalte aus den Lernfeldern und Fächern für die unterrichtliche Umsetzung didaktisch und methodisch auf und konkretisieren diese. Lernsituationen sind didaktisch als komplexe Lehr-Lern-Arrangements anzusehen. Sie schließen in ihrer Gesamtheit alle Erarbeitungs-, Anwendungs-, Übungs- und Vertiefungspha- sen sowie Erfolgskontrollen ein. Es gibt Lernsituationen, die − ausschließlich zur Umsetzung eines Lernfeldes entwickelt werden − neben den Zielen und Inhalten eines Lernfeldes die Ziele und Inhalte eines oder mehrerer weiterer Fächer integrieren − ausschließlich zur Umsetzung eines einzelnen Faches generiert werden 1 Hrsg.: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Köln 2 s. www.berufsbildung.nrw.de Seite 5 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker − neben den Zielen und Inhalten eines Faches solche eines Lernfeldes oder weiterer Fächer integrieren. Lernsituationen knüpfen häufig aneinander an. Sie ermöglichen eine zielgerichtete, planvolle und individuelle Kompetenzentwicklung der Lernenden, die auch eine zunehmende Komplexi- tät im Bildungsgangverlauf ausdrücken kann.“ (vgl. Handreichung „Didaktische Jahrespla- nung“ 1). 2.1 Aufgaben der Bildungsgangkonferenz Aufgabe der Bildungsgangkonferenz ist es, im Rahmen der didaktischen Jahresplanung eine Konkretisierung der curricularen Vorgaben für den Bildungsgang vorzunehmen und dabei auch Besonderheiten der Region und der Lernorte sowie aktuelle Bezüge zu berücksichtigen. Die Bildungsgangkonferenz arbeitet bei der didaktischen Umsetzung des Lehrplans mit allen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen (s. APO-BK, Erster Teil, Erster Abschnitt, § 6 und § 14 (3)) und plant und realisiert die Zusammenarbeit der Lernbereiche. Hinweise und Anregungen zur Entwicklung und Gestaltung der didaktischen Jahresplanung enthält die Handreichung „Didaktische Jahresplanung“.1 Danach sind insbesondere folgende Aufgaben zu leisten: − Anordnung der Lernfelder in den einzelnen Ausbildungsjahren − Ausdifferenzierung der Lernfelder durch praxisrelevante, exemplarische Lernsituationen – Festlegung des zeitlichen Umfangs der Lernsituationen – didaktisch begründete Anordnung der Lernsituationen unter Beachtung des Kompetenz- zuwachses – Konkretisierung der Kompetenzentwicklung in den Lernsituationen unter Berücksichti- gung aller Kompetenzdimensionen wie sie der KMK-Rahmenlehrplan vorsieht (s. Kapi- tel 3.4) und unter Einbezug der im berufsbezogenen Lernbereich zusätzlich ausgewiese- nen Fächer wie Fremdsprachliche Kommunikation oder Wirtschafts- und Betriebslehre und der Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs – Zuordnung von einzuführenden oder zu vertiefenden Arbeitstechniken zu den Lernsitu- ationen − Vereinbarungen zu Lernerfolgsüberprüfungen − Planung der Lernorganisation – Belegung von Klassen-/Fachräumen, Durchführung von Exkursionen usw. – zusammenhängende Lernzeiten – Einsatz der Lehrkräfte im Rahmen des Teams – sächliche Ressourcen – Berücksichtigung der Besonderheiten bei Durchführung eines doppeltqualifizierenden Bildungsgangs (vgl. Handreichung „Doppelqualifikation im dualen System“1) Die didaktische Jahresplanung ist zu dokumentieren und die Bildungsgangarbeit zu evaluieren. 1 s. www.berufsbildung.nrw.de Seite 6 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker 2.2 Hinweise zur Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung erfordern, dass alle Dimensionen der Hand- lungskompetenz in Aufgabenstellungen berücksichtigt werden. Lernerfolgsüberprüfungen und Leistungsbewertungen sind Grundlage für − die Planung und Steuerung konkreter Unterrichtsverläufe − Beratungen mit Schülerinnen und Schülern zu deren Leistungsprofilen − Beratungen mit an der Berufsausbildung Mitverantwortlichen insbesondere über die Zuer- kennung des Berufsschulabschlusses, den Erwerb allgemeinbildender Abschlüsse der Se- kundarstufe II sowie den nachträglichen Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I. Lernerfolgsüberprüfungen und Leistungsbeurteilungen orientieren sich am Niveau der in den Zielformulierungen der Lernfelder als Mindestanforderungen beschriebenen Kompetenzen. Dabei sind zu berücksichtigen: − der Umfang und die Differenziertheit von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten − die Selbstständigkeit bei der Leistungserbringung − die situationsgerechte, sprachlich richtige Kommunikation sowie − das Engagement und soziale Verhalten in Lernprozessen Leistungen in Datenverarbeitung werden im Rahmen der Umsetzung der Lernfelder erbracht und fließen dort in die Bewertung ein. Leistungen in den Fächern Wirtschafts- und Betriebslehre und Fremdsprachliche Kommunika- tion werden in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern erbracht, jedoch gesondert bewertet. Im Fach Fremdsprachliche Kommunikation wird dabei unter Berücksichtigung des Gemeinsa- men Europäischen Referenzrahmens und des Fachlehrplans für Fachklassen des dualen Sys- tems der Berufsausbildung das Spektrum der allgemeinen sprachlichen Mittel, Wortschatz- spektrum und -beherrschung, grammatikalische Korrektheit, Aussprache und Intonation, Dis- kurskompetenz sowie Redefluss und -genauigkeit dem angestrebten Niveau zugeordnet. Das Niveau des europäischen Referenzrahmens, an dem sich der Unterricht orientiert hat, wird zu- sätzlich zur Note auf dem Zeugnis ausgewiesen. Um allen Schülerinnen und Schülern gleiche Lernchancen zu ermöglichen, werden unterschiedliche Vorkenntnisse in der Fremdsprache grundsätzlich durch ein binnendifferenziertes Unterrichtsangebot auf zwei unterschiedlichen Niveaustufen oder durch Kursbildung berücksichtigt. Die Leistungsbewertung im Differenzierungsbereich richtet sich nach den Vorgaben der APO- BK. 2.3 Hinweise zur Förderung der Gleichberechtigung (Gender Mainstreaming) Es ist Aufgabe der Schule, den Grundsatz der Gleichberechtigung der Geschlechter zu achten und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken (§ 2 Abs. 6 Satz 2 Schulgesetz). Grundlagen und Praxishinweise zur Förderung der Chancengleichheit („Reflexive Koeduka- tion“) sind den jeweils aktuellen Veröffentlichungen des Ministeriums für Schule und Weiter- bildung zu entnehmen. 1 1 s. www.berufsbildung.nrw.de Seite 7 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker 3 Vorgaben und Hinweise für den berufsbezogenen Lernbe- reich 3.1 Stundentafel Schwerpunkt Personenkraftwagentechnik Unterrichtsstunden 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr Summe I. Berufsbezogener Lernbereich Service 40 – 80 1 60 120 – 220 – 260 Reparatur 60 – 1001 60 80 80 280 – 320 Diagnose 60 – 1001 160 80 – 300 – 340 Um- und Nachrüstung 40 – – 60 100 Fremdsprachliche 0 – 40 0 – 40 0 – 40 0 – 20 40 – 100 Kommunikation Wirtschafts- und Betriebslehre 401 40 40 20 140 Summe: 320 – 360 320 – 360 320 – 360 160 – 180 1 160 – 1 220 II. Differenzierungsbereich Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1.1, A 1.2, A 1.3 und A 1.4, gelten entsprechend. III. Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1.1, A 1.2, A 1.3 und A 1.4, gelten entsprechend. Religionslehre Sport/Gesundheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre 1 In die Lernfelder sind auf der Grundlage der „Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirt- schafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe“ (Beschluss der KMK vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung) insgesamt 40 Unterrichtsstunden Wirtschafts- und Betriebslehre integriert. Die Bildungsgangkonferenz entscheidet, aus welchen Lernfeldern und somit aus welchen Bündelungsfächern der vorgesehene Stundenanteil im ersten Ausbildungsjahr entnommen wird. Seite 8 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik Unterrichtsstunden 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr Summe I. Berufsbezogener Lernbereich Service 40 – 80 1 60 120 – 220 – 260 Reparatur 60 – 1001 60 80 80 280 – 320 Diagnose 60 – 1001 160 80 – 300 – 340 Um- und Nachrüstung 40 – – 60 100 Fremdsprachliche 0 – 40 0 – 40 0 – 40 0 – 20 40 – 100 Kommunikation Wirtschafts- und Betriebslehre 401 40 40 20 140 Summe: 320 – 360 320 – 360 320 – 360 160 – 180 1 160 – 1 220 II. Differenzierungsbereich Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1.1, A 1.2, A 1.3 und A 1.4, gelten entsprechend. III. Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1.1, A 1.2, A 1.3 und A 1.4, gelten entsprechend. Religionslehre Sport/Gesundheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre 1 In die Lernfelder sind auf der Grundlage der „Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirt- schafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe“ (Beschluss der KMK vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung) insgesamt 40 Unterrichtsstunden Wirtschafts- und Betriebslehre integriert. Die Bildungsgangkonferenz entscheidet, aus welchen Lernfeldern und somit aus welchen Bündelungsfächern der vorgesehene Stundenanteil im ersten Ausbildungsjahr entnommen wird. Seite 9 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker Schwerpunkt Motorradtechnik Unterrichtsstunden 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr Summe I. Berufsbezogener Lernbereich Service 40 – 80 1 60 120 – 220 – 260 Reparatur 60 – 1001 60 80 80 280 – 320 Diagnose 60 – 1001 160 80 – 300 – 340 Um- und Nachrüstung 40 – – 60 100 Fremdsprachliche 0 – 40 0 – 40 0 – 40 0 – 20 40 – 100 Kommunikation Wirtschafts- und Betriebslehre 401 40 40 20 140 Summe: 320 – 360 320 – 360 320 – 360 160 – 180 1 160 – 1 220 II. Differenzierungsbereich Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1.1, A 1.2, A 1.3 und A 1.4, gelten entsprechend. III. Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1.1, A 1.2, A 1.3 und A 1.4, gelten entsprechend. Religionslehre Sport/Gesundheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre 1 In die Lernfelder sind auf der Grundlage der „Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirt- schafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe“ (Beschluss der KMK vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung) insgesamt 40 Unterrichtsstunden Wirtschafts- und Betriebslehre integriert. Die Bildungsgangkonferenz entscheidet, aus welchen Lernfeldern und somit aus welchen Bündelungsfächern der vorgesehene Stundenanteil im ersten Ausbildungsjahr entnommen wird. Seite 10 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik Unterrichtsstunden 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr Summe I. Berufsbezogener Lernbereich Service 40 – 80 1 60 120 – 220 – 260 Reparatur 60 – 1001 60 80 80 280 – 320 Diagnose 60 – 1001 160 80 – 300 – 340 Um- und Nachrüstung 40 – – 60 100 Fremdsprachliche 0 – 40 0 – 40 0 – 40 0 – 20 40 – 100 Kommunikation Wirtschafts- und Betriebslehre 401 40 40 20 140 Summe: 320 – 360 320 – 360 320 – 360 160 – 180 1 160 – 1 220 II. Differenzierungsbereich Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1.1, A 1.2, A 1.3 und A 1.4, gelten entsprechend. III. Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1.1, A 1.2, A 1.3 und A 1.4, gelten entsprechend. Religionslehre Sport/Gesundheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre 1 In die Lernfelder sind auf der Grundlage der „Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirt- schafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe“ (Beschluss der KMK vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung) insgesamt 40 Unterrichtsstunden Wirtschafts- und Betriebslehre integriert. Die Bildungsgangkonferenz entscheidet, aus welchen Lernfeldern und somit aus welchen Bündelungsfächern der vorgesehene Stundenanteil im ersten Ausbildungsjahr entnommen wird. Seite 11 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker Schwerpunkt Karosserietechnik Unterrichtsstunden 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr Summe I. Berufsbezogener Lernbereich Service 40 – 80 1 60 120 – 220 – 260 Reparatur 60 – 1001 60 160 100 380 – 420 Diagnose 60 – 1001 160 – – 220 – 260 Um- und Nachrüstung 40 – – 40 80 Fremdsprachliche 0 – 40 0 – 40 0 – 40 0 – 20 40 – 100 Kommunikation Wirtschafts- und Betriebslehre 401 40 40 20 140 Summe: 320 – 360 320 – 360 320 – 360 160 – 180 1 160 – 1 220 II. Differenzierungsbereich Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1.1, A 1.2, A 1.3 und A 1.4, gelten entsprechend. III. Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation Die Stundentafeln der APO-BK, Anlage A 1.1, A 1.2, A 1.3 und A 1.4, gelten entsprechend. Religionslehre Sport/Gesundheitsförderung Politik/Gesellschaftslehre 1 In die Lernfelder sind auf der Grundlage der „Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirt- schafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe“ (Beschluss der KMK vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung) insgesamt 40 Unterrichtsstunden Wirtschafts- und Betriebslehre integriert. Die Bildungsgangkonferenz entscheidet, aus welchen Lernfeldern und somit aus welchen Bündelungsfächern der vorgesehene Stundenanteil im ersten Ausbildungsjahr entnommen wird. Seite 12 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker 3.2 Bündelungsfächer 3.2.1 Zusammenfassung der Lernfelder Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplans, die sich aus gleichen oder affinen beruflichen Hand- lungsfeldern ableiten, sind zu Bündelungsfächern zusammengefasst. Diese Bündelungsfächer sind in der Regel über die gesamte Ausbildungszeit ausgewiesen. Die Leistungsbewertungen innerhalb der Lernfelder werden zur Note des Bündelungsfaches zusammengefasst. Eine Do- kumentation der Leistungsentwicklung über die Ausbildungsjahre hinweg ist somit sicherge- stellt. Zusammenfassung der Lernfelder zu Bündelungsfächern in den einzelnen Ausbildungs- jahren Schwerpunkt Personenkraftwagentechnik 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr LF 9, LF 1 LF 5 – Service LF 12P LF 2 LF 7 LF 10 LF 13P Reparatur LF 3 LF 6, LF 8 LF 11P – Diagnose LF 4 – – LF 14P Um- und Nachrüstung Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr LF 9, LF 1 LF 5 – Service LF 12N LF 2 LF 7 LF 10 LF 13N Reparatur LF 3 LF 6, LF 8 LF 11N – Diagnose LF 4 – – LF 14N Um- und Nachrüstung Schwerpunkt Motorradtechnik 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr LF 9, LF 1 LF 5 – Service LF 12M LF 2 LF 7 LF 10 LF 13M Reparatur LF 3 LF 6, LF 8 LF 11M – Diagnose LF 4 – – LF 14M Um- und Nachrüstung Seite 13 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr LF 9, LF 1 LF 5 – Service LF 12S LF 2 LF 7 LF 10 LF 13S Reparatur LF 3 LF 6, LF 8 LF 11S – Diagnose LF 4 – – LF 14S Um- und Nachrüstung Schwerpunkt Karosserietechnik 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 4. Jahr LF 9, LF 1 LF 5 – Service LF 11K LF 10, LF 13K LF 2 LF 7 Reparatur LF 12K LF 3 LF 6, LF 8 – – Diagnose LF 4 – – LF 14K Um- und Nachrüstung 3.2.2 Beschreibung der Bündelungsfächer Die Beschreibung der Bündelungsfächer verdeutlicht den Zusammenhang der Arbeits- und Ge- schäftsprozesse in gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern, die konstituierend für die jeweiligen Lernfelder sind. Service Das Fach fasst alle Lernfelder zusammen, deren Schwerpunkt auf Service-, Wartungs- und In- spektionstätigkeiten liegt, wobei diese Tätigkeiten sowohl durch Herstellervorgaben, als auch durch Kundenwünsche bedingt sein können. Diese Begrifflichkeiten sind dem branchentypi- schen Verständnis über derlei Tätigkeiten entlehnt. Bei der Durchführung von Pflege-, War- tungs-, Inspektions- und Zusatzarbeiten stehen die Funktions- und Werterhaltung von Fahrzeu- gen wie auch der im Zusammenhang stehende betriebliche und arbeitsprozessorientierte Ablauf im Vordergrund. Die arbeitsprozessorientierte Zuordnung der entsprechenden Lernfelder folgt im Verlauf der Ausbildungsjahre dem Ansatz eines Spiralcurriculums. Hierbei steigen mit zu- nehmender Ausbildungsdauer die Komplexität, die Anforderungen und der Umfang der Ser- vicearbeiten im jeweiligen Lernfeld an, wodurch ein jeweils höheres Kompetenzniveau begrün- det ist. Wenn zu Beginn der Ausbildung der Fokus auf der Pflege und dem Standardservice als unterster Niveaustufe liegt, so steigen die Anforderungen mit der Ausbildungsdauer über die Durchführung von Inspektionen und solche mit Zusatzarbeiten bis hin zu Inspektionen mit Son- derprüfungen und Abnahmen als höchster Niveaustufe an. Mit zunehmender Ausbildungsdauer wird in den höheren Lernfeldern daher auch dem gesteigerten Grad an Eigenständigkeit im Arbeitsprozess Rechnung getragen. Beschreibungen der Kernkompetenzen in den zugeordneten Lernfeldern: Seite 14 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker Die Schülerinnen und Schüler erwerben die Kompetenz, Wartungs- und Servicearbeiten zur Funktions- und Werterhaltung an Fahrzeugen und berufstypischen Systemen nach herstellerbe- zogenen Standards und Kundenbedürfnissen durchzuführen und dabei standardisierte Pläne und einfache Regeln nach Vorgabe anzuwenden (LF 1). Sie führen selbstständig Inspektionsarbeiten an Fahrzeugen und berufstypischen Systemen durch, identifizieren erforderliche Zusatzarbeiten und binden diese in Abstimmung mit den Re- gelarbeiten in den Arbeitsprozess ein (LF 5). Die Schülerinnen und Schüler planen Serviceabläufe und führen standardisierte Serviceaufga- ben an Komfort- und Sicherheitssystemen eigenständig durch (LF 9). Die Schülerinnen und Schüler planen Serviceaufgaben für die Vorbereitung von Fahrzeugen für die Sicherheitsprüfungen und Abnahmen im Rahmen gesetzlicher Vorschriften und führen diese durch (LF 12 P, N, M, S) bzw. analysieren Fahrzeug- und Karosserieschäden (LF 11K). Reparatur Das Fach fasst alle Lernfelder zusammen, deren Schwerpunkt auf der Reparatur von Bauteilen, Baugruppen, Aggregaten und (Teil-)Systemen zum Erhalt der Fahrzeugsystemfunktionen bzw. des betriebsbereiten Zustands des Fahrzeuges liegt. Die arbeitsprozessorientierte Zuordnung der entsprechenden Lernfelder folgt im Verlauf der Ausbildungsjahre dem Ansatz eines Spiral- curriculums. Hierbei steigen mit zunehmender Ausbildungsdauer die Komplexität, die Anfor- derungen und der Umfang der Reparaturarbeiten im jeweiligen Lernfeld an, wodurch ein je- weils höheres Kompetenzniveau begründet ist. Die Steigerung ergibt sich direkt durch die Be- trachtung der Tätigkeiten ausgehend von einer Austauschreparatur nach standardisierten Ver- fahren über die die Beurteilung eines Verschleißzustandes mit Festlegung des Reparaturauf- wandes sowie der komplexen Schadensanalyse, –behebung und Kalkulation bis hin zur Repa- ratur komplexer Fahrzeugsysteme basierend auf einer umfassenden Systemkenntnis. Beschreibungen der Kernkompetenzen in den zugeordneten Lernfeldern: Die Schülerinnen und Schüler erwerben die Kompetenz, Bauteile, Baugruppen und Systeme nach standardisierten Plänen auszutauschen und zu reparieren, um die Fahrzeugsystemfunktio- nen zu erhalten (LF 2). Sie beurteilen den Zustand fahrzeugtechnischer Verschleißteile, tauschen Bauteile, Baugruppen und Systeme aus und ermitteln den Reparaturaufwand (LF7). Die Schülerinnen und Schüler führen Schadensanalysen zur Ermittlung des Reparaturaufwan- des an Fahrwerkssystemen durch, legen den Reparaturaufwand fest, setzen Reparaturmethoden ein und schätzen den Zeit- und Kostenaufwand ab. Die Schadensbehebung zielt insbesondere auf die Vermeidung von Folgeschäden und das Wiederauftreten von Schäden ab (LF 10). Die Schülerinnen und Schüler reparieren Antriebskomponenten und nutzen dabei detailliertes Fachwissen für system- und fahrzeugabhängige Reparaturverläufe (LF 13 P, N, M, S) bzw. reparieren Fahrzeugkarosserien (LF 12K) auch unter Verwendung von Spot- und Smart- Re- pairsystemen (LF 13K). Diagnose Das Fach fasst alle Lernfelder zusammen, deren Schwerpunkt auf der Anwendung von Diag- nosestrategien und einer daraus abzuleitenden Beurteilung und Instandsetzung von Baugruppen und Systemen liegt. Bei der Diagnose werden der funktionale Zusammenhang der Bauteile und der Teilsysteme und deren Wechselwirkung im System, insbesondere bei hybriden Systemen, näher betrachtet. Darüber hinaus sind die Abhängigkeiten in vernetzten Systemen vor allem auch unter sicherheitstechnischen Aspekten zu berücksichtigen. Die arbeitsprozessorientierte Zuordnung der entsprechenden Lernfelder folgt im Verlauf der Ausbildungsjahre dem Ansatz Seite 15 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker eines Spiralcurriculums. Hierbei steigen mit zunehmender Ausbildungsdauer die Komplexität, die Anforderungen und der Umfang der Diagnosearbeiten im jeweiligen Lernfeld an, wodurch ein jeweils höheres Kompetenzniveau begründet ist. Die Steigerung ergibt sich direkt durch die Betrachtung der Tätigkeiten ausgehend von einfachen Diagnosearbeiten unter Anwendung von Routinediagnosen zur Identifikation, Lokalisierung und Beseitigung von Störungen an elektri- schen, elektronischen, hydraulischen und pneumatischen Systemen, um die Funktion des Ge- samtsystems sicherzustellen. Daran schließt sich die Diagnose und Analyse von Funktionsstö- rungen an komplexen elektronischen und mechatronischen Systemen unter Anwendung der freien und geführten Fehlersuche mit Hilfe von Diagnosegeräten an, bevor systemübergrei- fende, komplexe Diagnosen an vernetzten Systemen und die Betrachtung der Datenkommuni- kation zwischen Steuergeräten an sich mit Hilfe von Expertensystemen zur Anwendung kom- men. Beschreibungen der Kernkompetenzen in den zugeordneten Lernfeldern: Die Schülerinnen und Schüler erwerben die Kompetenz, Störungen an elektrischen, elektroni- schen, hydraulischen und pneumatischen Systemen zu identifizieren, Störungen systematisch zu beseitigen und die Funktion des Gesamtsystems sicherzustellen (LF 3). Die Schülerinnen und Schüler diagnostizieren Funktionsstörungen an Energieversorgungs-, Speicher- und Startsystemen unter Zuhilfenahme von Herstellerunterlagen und Diagnosegerä- ten und beheben diese (LF 6). Die Schülerinnen und Schüler ermitteln Funktionsstörungen an komplexen Steuerungs- und Regelungssystemen der Antriebstechnik und beseitigen diese (LF 8). Die Schülerinnen und Schüler erwerben die Kompetenz, systemübergreifende, komplexe Di- agnosen an vernetzten Antriebs-, Komfort- und Fahrerassistenzsystemen durchzuführen, die Datenkommunikation zwischen Steuergeräten zu analysieren und Expertensysteme zur Fehler- suche zu nutzen (LF 11). Um- und Nachrüstung Das Fach fasst alle Lernfelder zusammen, deren Schwerpunkt auf der Funktionserweiterung des Fahrzeugs bzw. eines Teilsystems und der Ausstattungsergänzung des Fahrzeugs liegt. Diese Tätigkeiten können sowohl durch Herstellervorgaben als auch durch Kundenwünsche bedingt sein. Die arbeitsprozessorientierte Zuordnung der entsprechenden Lernfelder folgt im Verlauf der Ausbildungsjahre dem Ansatz eines Spiralcurriculums. Hierbei steigen mit zuneh- mender Ausbildungsdauer die Komplexität, die Anforderungen und der Umfang der Um- und Nachrüstarbeiten im jeweiligen Lernfeld an, wodurch ein jeweils höheres Kompetenzniveau begründet ist. Zu Beginn der Ausbildung liegt das Hauptaugenmerk auf der Umsetzung von Kundenwünschen im Bereich einfacher Aus- und Umrüstungsarbeiten mit daran anschließen- der Vorbereitung der Fahrzeugübergabe, wobei vornehmlich einfache Tätigkeiten, insbeson- dere unter Beachtung technischer Gegebenheiten und gesetzlicher Vorschriften, erfolgen. Die Niveausteigerung ergibt sich direkt aus dem später folgenden Anspruch an die Aus- und Um- rüstarbeiten an komplexen und vernetzten Systemen und die erforderlichen systemischen wie technischen Adaptionsarbeiten mit der abschließenden Vorbereitung einer nachfolgenden Kun- deneinweisung. Beschreibungen der Kernkompetenzen in den zugeordneten Lernfeldern: Die Schülerinnen und Schüler rüsten unter Berücksichtigung von Kundenwünschen, Wirt- schaftlichkeit und gesetzlichen Vorschriften Fahrzeugbauteile um und nach und bereiten das Fahrzeug für die Kundenübergabe vor (LF 4). Die Schülerinnen und Schüler erwerben die Kompetenz, kundenspezifische Wünsche zu ermit- teln, auf deren Grundlage Umbau-, Erweiterungs- und Anpassungsarbeiten zu planen und Seite 16 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker durchzuführen sowie dabei Herstellervorgaben und zulassungsrechtliche Normen zu beachten (LF 14 P, N, M, S, K). 3.3 Hinweise und Vorgaben zum Kompetenzerwerb in weiteren Fächern Als „weitere“ Fächer werden die im berufsbezogenen Lernbereich zusätzlich ausgewiesenen Fächer wie Fremdsprachliche Kommunikation, Wirtschafts- und Betriebslehre und die Fächer des berufsübergreifenden Lernbereichs bezeichnet. Der Unterricht in diesen Fächern ist für die Förderung umfassender Handlungskompetenz unverzichtbar. 3.3.1 Kompetenzerwerb im Fach Fremdsprachliche Kommunikation Grundlage für den Unterricht im Fach Fremdsprachliche Kommunikation ist der gültige Fach- lehrplan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Der Unterricht unterstützt die berufliche Qualifizierung und fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung. Die im Umfang von 40 Stunden in den Lernfeldern des KMK-Rahmenlehrplans über die ge- samte Ausbildungszeit hinweg enthaltenen fremdsprachlichen Ziele und Inhalte sind entspre- chend den Anforderungen der Lerngruppe in enger Verknüpfung mit den Lernfeldern unter- richtlich umzusetzen und im Fach Fremdsprachliche Kommunikation zu benoten. Zusätzlich zu den integrierten Stunden werden mindestens 40 Stunden Fremdsprachliche Kommunikation angeboten. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. In der nachfolgenden Tabelle sind beispielhafte Anknüpfungspunkte für die fremdsprachliche Kommunikation in den Lernfeldern 1 für den Ausbildungsberuf aufgeführt: Kompetenzbereiche Fremdsprache Rezeption Produktion Mediation Interaktion Erfassen der we- Erstellen von münd- Übertragen von Führen von Gesprä- sentlichen Aussagen lichen und schriftli- Texten, Sachverhal- chen und Austausch fremdsprachlicher chen Mitteilungen ten und Problem- schriftlicher Mittei- Texte (hörend und aller Art in der stellungen von einer lungen in der lesend) Fremdsprache Sprache in die an- Fremdsprache dere Lernfeld 1 Vorschriften, Regeln typische Aufgaben im sich über Erfahrun- und technische Unter- Ausbildungsbetrieb gen am Arbeitsplatz lagen verstehen und beschreiben und über Arbeitsein- auswerten sätze austauschen Lernfeld 2 standardisierte Sys- Vorschriften des Ar- sich im Team über teme und hersteller- beits- und Umwelt- die Wünsche der bezogene Informatio- schutzes übertragen Kundin bzw. des nen verstehen und Kunden austauschen auswerten Lernfeld 3 Herstellerunterlagen Ergebnisse im Team Betriebs- und Bedie- (Pläne, Zeichnungen) präsentieren nungsanleitungen verstehen und aus- übertragen werten Lernfeld 4 Informationen aus sich mit Kundinnen/ branchenüblichen In- Kunden über die Um- formationssystemen setzbarkeit des Auf- entnehmen und aus- trags austauschen werten Lernfeld 5 Herstellervorgaben Maßnahmenkatalog sich mit der Kundin/ verstehen und aus- übertragen dem Kunden über nö- werten tige Zusatzarbeiten austauschen 1 Ziele und Inhalte der Lernfelder: s. Kapitel 3.4, Teil V des Rahmenlehrplans. Seite 17 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker Kompetenzbereiche Fremdsprache Rezeption Produktion Mediation Interaktion Erfassen der we- Erstellen von münd- Übertragen von Führen von Gesprä- sentlichen Aussagen lichen und schriftli- Texten, Sachverhal- chen und Austausch fremdsprachlicher chen Mitteilungen ten und Problem- schriftlicher Mittei- Texte (hörend und aller Art in der stellungen von einer lungen in der lesend) Fremdsprache Sprache in die an- Fremdsprache dere Lernfeld 6 Informationen zu Instruktionen und Ge- sich mit der Kundin/ Bordelektronik ver- brauchshinweise für dem Kunden über stehen und auswerten die Kundin/den Kun- Austauschteile ver- den erstellen ständigen Lernfeld 7 Arbeitspläne erstellen sich mit der Kundin/ dem Kunden über Fragen der Fahrzeug- sicherheit austau- schen Lernfeld 8 Arbeitsschritte doku- sich im Team über mentieren Arbeitsabläufe und Arbeitsergebnisse austauschen Lernfeld 9 Arbeitsergebnisse Vorschriften zu Ar- präsentieren beitssicherheit und Umweltschutz über- tragen Lernfeld 10 Vorschriften zu Ar- sich mit der Kundin/ beitssicherheit und dem Kunden über Umweltschutz verste- durchgeführte Arbei- hen und auswerten ten und Fehlerursa- chen austauschen Schwerpunkt Personenkraftwagentechnik Lernfeld 11P Informationen zu An- Protokolle erstellen sich mit externen Ex- trieb, Komfort und pertinnen/Experten Sicherheit des PKW über Probleme und verstehen und aus- deren Lösung austau- werten schen Lernfeld 12P die Kundin/den Kun- Checklisten übertra- sich im Team über den über den Zustand gen Regeln, Normen und des Fahrzeuges, Män- Dienstleistungen aus- gel und Reparaturen tauschen informieren Lernfeld 13P Kundenbeanstandun- Kundenbeanstandun- sich mit Kundinnen/ gen verstehen und gen dokumentieren Kunden über Repara- auswerten turlösungen austau- schen Lernfeld 14P technische Doku- Beratungsgespräche mente verstehen und mit Kundinnen und auswerten Kunden führen Schwerpunkt Nutzfahrzeugtechnik Lernfeld 11N Informationen zu An- Protokolle erstellen sich im Team über trieb, Komfort und die durchgeführten Sicherheit des Nutz- Aufgaben austau- fahrzeuges verstehen schen und auswerten Lernfeld 12N die Kundin/den Kun- Checklisten übertra- den über den Zustand gen des Fahrzeuges, Män- gel und Reparaturen informieren Seite 18 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker Kompetenzbereiche Fremdsprache Rezeption Produktion Mediation Interaktion Erfassen der we- Erstellen von münd- Übertragen von Führen von Gesprä- sentlichen Aussagen lichen und schriftli- Texten, Sachverhal- chen und Austausch fremdsprachlicher chen Mitteilungen ten und Problem- schriftlicher Mittei- Texte (hörend und aller Art in der stellungen von einer lungen in der lesend) Fremdsprache Sprache in die an- Fremdsprache dere Lernfeld 13N Kundenbeanstandun- Kundenbeanstandun- sich mit Kundinnen/ gen verstehen und gen dokumentieren Kunden über Repara- auswerten turlösungen austau- schen Lernfeld 14N technische Doku- Beratungsgespräche mente verstehen und mit Kundinnen/ auswerten Kunden führen Schwerpunkt Motorradtechnik Lernfeld 11M Informationen zu An- Fehlerprotokolle er- sich mit der Kundin/ trieb, Komfort und stellen dem Kunden über Sicherheit des Motor- Fehlersymptome und rades verstehen und Fehlfunktionen des auswerten Motorrades austau- schen sich mit externen Ex- perten über Probleme und deren Lösung austauschen Lernfeld 12M die Kundin/den Kun- Checklisten übertra- mit der Kundin/dem den über den Zustand gen Kunden über den Zu- des Fahrzeuges, Män- stand des Fahrzeuges, gel und Reparaturen Mängel und Repara- informieren turen kommunizieren Lernfeld 13M Kundenbeanstandun- Kundenbeanstandun- sich mit Kundinnen/ gen verstehen und gen dokumentieren Kunden über Repara- auswerten turlösungen austau- schen Lernfeld 14M Leitfaden zur Kun- Beratungsgespräche denberatung erstellen mit Kundinnen/ Kunden führen Schwerpunkt System- und Hochvolttechnik Lernfeld 11S Informationen zu An- Protokolle erstellen sich im Team über trieb, Komfort und Arbeitsabläufe aus- Sicherheit verstehen tauschen und auswerten Lernfeld 12S die Kundin/den Kun- Checklisten übertra- mit der Kundin/dem den über den Zustand gen Kunden über den Zu- des Fahrzeuges, Män- stand des Fahrzeuges, gel und Reparaturen Mängel und Repara- informieren turen kommunizieren im Team Anweisun- gen geben Lernfeld 13S Informationen zu Arbeitspläne erstellen sich mit Kundinnen/ Hochvoltkomponen- Ergebnisse präsentie- Kunden über Repara- ten verstehen und ren turlösungen austau- auswerten schen Lernfeld 14S technische Doku- Beratungsgespräche mente verstehen und mit Kundinnen/ auswerten Kunden führen Seite 19 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker Kompetenzbereiche Fremdsprache Rezeption Produktion Mediation Interaktion Erfassen der we- Erstellen von münd- Übertragen von Führen von Gesprä- sentlichen Aussagen lichen und schriftli- Texten, Sachverhal- chen und Austausch fremdsprachlicher chen Mitteilungen ten und Problem- schriftlicher Mittei- Texte (hörend und aller Art in der stellungen von einer lungen in der lesend) Fremdsprache Sprache in die an- Fremdsprache dere Schwerpunkt Karosserietechnik Lernfeld 11K Informationen aus Kundeninformationen sich mit Kundinnen/ Gutachten verstehen zum Schadensfall er- Kunden und Sachver- und auswerten stellen ständigen austau- schen Lernfeld 12K Arbeitsablaufpläne Checklisten übertra- erstellen gen Lernfeld 13K technische Unterla- Arbeitsergebnisse gen verstehen und präsentieren auswerten Lernfeld 14K technische Doku- Leitfaden zur Kun- sich mit Kolleginnen/ mente verstehen und denberatung erstellen Kollegen über Kun- auswerten denwünsche und ihre Machbarkeit austau- schen Beratungsgespräche mit Kundinnen/ Kunden führen 3.3.2 Kompetenzerwerb im Fach Wirtschafts- und Betriebslehre Grundlage für den Unterricht im Fach Wirtschafts- und Betriebslehre ist der gültige Fachlehr- plan für Fachklassen des dualen Systems der Berufsausbildung. Der Unterricht unterstützt die berufliche Qualifizierung und fördert zugleich eine fachspezifische Kompetenzerweiterung. Der Lehrplan berücksichtigt die „Elemente für den Unterricht der Berufsschule im Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde gewerblich-technischer Ausbildungsberufe“ (Beschluss der Kul- tusministerkonferenz [KMK] vom 07.05.2008 in der jeweils gültigen Fassung), die einen Um- fang von 40 Unterrichtsstunden abdecken. Darüber hinaus sind weitere Handlungsbezüge ent- halten, die bei zweijährigen Berufen im Umfang von 40 Unterrichtsstunden, bei dreijährigen Berufen im Umfang von 80 Unterrichtsstunden sowie bei dreieinhalbjährigen Berufen im Um- fang von 100 Unterrichtsstunden zu realisieren sind. Die Umsetzung der Handlungsbezüge erfolgt in Lernsituationen (vgl. Handreichung „Didakti- sche Jahresplanung“, Kapitel 2.2 1). Dabei ist der für die Zwischen- und Abschlussprüfung bzw. Teil 1 und Teil 2 der Abschlussprüfung erforderliche Kompetenzerwerb zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. Die folgende Zusammenstellung zeigt Möglichkeiten der Umsetzung der Handlungsbezüge aus dem Lehrplan Wirtschafts- und Betriebslehre im Zusammenhang mit den Lernfeldern 2 des Bil- dungsgangs „Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker“ auf: 1 s. www.berufsbildung.nrw.de 2 Ziele und Inhalte der Lernfelder: s. Kapitel 3.4, Teil V des Rahmenlehrplans. Seite 20 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker Handlungsbezüge Wirtschafts- und Betriebslehre die berufliche Kosten mit Kundinnen/ Produktionsab- Interessen im Be- Existenz sichern beurteilen Kunden sowie läufe/Dienst-leis- trieb Auftragnehmern tungen wahrnehmen kommunizieren organisieren Lernfeld 1 berufliche Identi- Verträge schließen sich in einer ver- tät entwickeln und mit Vertrags- änderten Lebenssi- berufliche Per- folgen umgehen tuation orientieren spektiven auch un- Konflikten begeg- die individuelle ter Berücksichti- nen Rolle im Betrieb gung von Famili- Schadensersatzan- reflektieren enplanung entwi- sprüche erkennen gesetzliche, tarifli- ckeln che und betriebli- Chancen und Risi- che Rahmenbedin- ken beruflicher gungen berück- Entwicklung ab- sichtigen wägen Lernfeld 2 Kostenverläufe Abnehmerinnen/ Arbeitsprozesse planen Abnehmer in die planen und steuern Personalkosten Nutzung von Pro- mit Ressourcen analysieren dukten und schonend umge- Dienstleistungen hen einweisen Lernfeld 3 verantwortlich Arbeit human ge- im Team arbeiten handeln stalten Lernfeld 4 Kosten ermitteln Abnehmerinnen/ Qualitätsstandards zu einem positiven Preise kalkulieren Abnehmer in die gewährleisten Betriebsklima bei- Nutzung von Pro- tragen dukten und Dienstleistungen einweisen Lernfeld 5 Termine planen Interessen abwä- Materialbeschaf- gen fung und Lager- Mitbestimmungs- haltung organisie- möglichkeiten ren wahrnehmen Lernfeld 6 Preisuntergrenzen Konflikten begeg- ermitteln nen Schadensersatzan- sprüche erkennen Lernfeld 7 Wirtschaftlichkeit Arbeit human ge- als Auszubil- der Unternehmen stalten dende/Auszubil- prüfen Qualitätsstandards dender handeln Kostenverläufe gewährleisten Rechte einzeln o- planen der gemeinsam vertreten Lernfeld 8 ein Unternehmen Arbeitsprozesse präsentieren und planen und steuern in seiner Identität fördern Wettbewerbssitua- tionen bewerten und Handlungen daraus ableiten Lernfeld 9 Möglichkeiten der Investitionsent- situationsgerecht Materialbeschaf- Existenzsicherung scheidungen vor- kommunizieren fung und Lager- wahrnehmen bereiten haltung organisie- unternehmerische Preisuntergrenzen ren Chancen und Risi- ermitteln ken abwägen Seite 21 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker Handlungsbezüge Wirtschafts- und Betriebslehre die berufliche Kosten mit Kundinnen/ Produktionsab- Interessen im Be- Existenz sichern beurteilen Kunden sowie läufe/Dienst-leis- trieb Auftragnehmern tungen wahrnehmen kommunizieren organisieren Lernfeld 10 Personalkosten Leistungsanreize im Team arbeiten analysieren durch Entloh- nungssysteme be- urteilen mit Ressourcen schonend umge- hen Alle Schwerpunkte Lernfeld 11 situationsgerecht Arbeit human ge- kommunizieren stalten Konflikten begeg- nen Lernfeld 12 Möglichkeiten der Verträge schließen Existenzsicherung und mit Vertrags- wahrnehmen folgen umgehen Abnehmerinnen/ Abnehmer in die Nutzung von Pro- dukten und Dienstleistungen einweisen Lernfeld 13 Kosten ermitteln Schadensersatzan- sprüche erkennen Lernfeld 14 Personalkosten Abnehmerinnen/ Termine planen analysieren Abnehmer in die Nutzung von Pro- dukten und Dienstleistungen einweisen 3.3.3 Integration der Datenverarbeitung Ziele und Inhalte der Datenverarbeitung sind in die Lernfelder integriert. Die Leistungsbewer- tung richtet sich nach den Vorgaben in Kapitel 2.2. Seite 22 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker 3.4 KMK-Rahmenlehrplan RAHMENLEHRPLAN für den Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugmechatroniker und Kraftfahrzeugmechatronikerin 1 2 (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25.04.2013) 1 Hrsg.: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 2 s. www.berufsbildung.nrw.de Seite 23 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker Teil I Vorbemerkungen Dieser Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht der Berufsschule ist durch die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder beschlossen worden und mit der entspre- chenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie oder dem sonst zuständigen Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bun- desministerium für Bildung und Forschung) abgestimmt. Der Rahmenlehrplan baut grundsätzlich auf dem Niveau des Hauptschulabschlusses bzw. ver- gleichbarer Abschlüsse auf. Er enthält keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Der Rahmenlehrplan beschreibt berufsbezogene Mindestanforderungen im Hinblick auf die zu erwerbenden Abschlüsse. Die Ausbildungsordnung des Bundes und der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz sowie die Lehrpläne der Länder für den berufsübergreifenden Lernbereich regeln die Ziele und Inhalte der Berufsausbildung. Auf diesen Grundlagen erwerben die Schüler und Schülerinnen den Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie den Abschluss der Berufsschule. Die Länder übernehmen den Rahmenlehrplan unmittelbar oder setzen ihn in eigene Lehrpläne um. Im zweiten Fall achten sie darauf, dass die Vorgaben des Rahmenlehrplanes zur fachlichen und zeitlichen Abstimmung mit der jeweiligen Ausbildungsordnung erhalten bleiben. Seite 24 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker Teil II Bildungsauftrag der Berufsschule Die Berufsschule und die Ausbildungsbetriebe erfüllen in der dualen Berufsausbildung einen gemeinsamen Bildungsauftrag. Die Berufsschule ist dabei ein eigenständiger Lernort, der auf der Grundlage der Rahmenver- einbarung über die Berufsschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.03.1991 in der jeweils gültigen Fassung) agiert. Sie arbeitet als gleichberechtigter Partner mit den anderen an der Berufsausbildung Beteiligten zusammen und hat die Aufgabe, den Schülern und Schü- lerinnen berufsbezogene und berufsübergreifende Handlungskompetenz zu vermitteln. Damit werden die Schüler und Schülerinnen zur Erfüllung der spezifischen Aufgaben im Beruf sowie zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und der Gesellschaft in sozialer, ökonomischer und ökologi- scher Verantwortung, insbesondere vor dem Hintergrund sich wandelnder Anforderungen, be- fähigt. Das schließt die Förderung der Kompetenzen der jungen Menschen - zur persönlichen und strukturellen Reflexion, - zum lebensbegleitenden Lernen, - zur beruflichen sowie individuellen Flexibilität und Mobilität im Hinblick auf das Zusam- menwachsen Europas ein. Der Unterricht der Berufsschule basiert auf den für jeden staatlich anerkannten Ausbildungs- beruf bundeseinheitlich erlassenen Ordnungsmitteln. Darüber hinaus gelten die für die Berufs- schule erlassenen Regelungen und Schulgesetze der Länder. Um ihren Bildungsauftrag zu erfüllen, muss die Berufsschule ein differenziertes Bildungsan- gebot gewährleisten, das - in didaktischen Planungen für das Schuljahr mit der betrieblichen Ausbildung abgestimmte handlungsorientierte Lernarrangements entwickelt, - einen inklusiven Unterricht mit entsprechender individueller Förderung vor dem Hinter- grund unterschiedlicher Erfahrungen, Fähigkeiten und Begabungen aller Schüler und Schü- lerinnen ermöglicht, - für Gesunderhaltung sowie spezifische Unfallgefahren in Beruf, für Privatleben und Gesell- schaft sensibilisiert, - Perspektiven unterschiedlicher Formen von Beschäftigung einschließlich unternehmerischer Selbstständigkeit aufzeigt, um eine selbstverantwortliche Berufs- und Lebensplanung zu un- terstützen, - an den relevanten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Ergebnissen im Hinblick auf Kom- petenzentwicklung und Kompetenzfeststellung ausgerichtet ist. Zentrales Ziel von Berufsschule ist es, die Entwicklung umfassender Handlungskompetenz zu fördern. Handlungskompetenz wird verstanden als die Bereitschaft und Befähigung des Einzel- nen, sich in beruflichen, gesellschaftlichen und privaten Situationen sachgerecht durchdacht sowie individuell und sozial verantwortlich zu verhalten. Seite 25 von 89
Kraftfahrzeugmechatronikerin/Kraftfahrzeugmechatroniker Handlungskompetenz entfaltet sich in den Dimensionen von Fachkompetenz, Selbstkompe- tenz und Sozialkompetenz. Fachkompetenz Bereitschaft und Fähigkeit, auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbstständig zu lösen und das Er- gebnis zu beurteilen. Selbstkompetenz 1 Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforde- rungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichem Leben zu klären, zu durch- denken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst Eigenschaften wie Selbstständigkeit, Kritikfähigkeit, Selbstver- trauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte. Sozialkompetenz Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen und zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwortungs- bewusst auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Ent- wicklung sozialer Verantwortung und Solidarität. Methodenkompetenz, kommunikative Kompetenz und Lernkompetenz sind immanenter Be- standteil von Fachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz. Methodenkompetenz Bereitschaft und Fähigkeit zu zielgerichtetem, planmäßigem Vorgehen bei der Bearbeitung von Aufgaben und Problemen (zum Beispiel bei der Planung der Arbeitsschritte). Kommunikative Kompetenz Bereitschaft und Fähigkeit, kommunikative Situationen zu verstehen und zu gestalten. Hierzu gehört es, eigene Absichten und Bedürfnisse sowie die der Partner wahrzunehmen, zu verstehen und darzustellen. Lernkompetenz Bereitschaft und Fähigkeit, Informationen über Sachverhalte und Zusammenhänge selbststän- dig und gemeinsam mit anderen zu verstehen, auszuwerten und in gedankliche Strukturen ein- zuordnen. Zur Lernkompetenz gehört insbesondere auch die Fähigkeit und Bereitschaft, im Be- ruf und über den Berufsbereich hinaus Lerntechniken und Lernstrategien zu entwickeln und diese für lebenslanges Lernen zu nutzen. 1 Der Begriff „Selbstkompetenz“ ersetzt den bisher verwendeten Begriff „Humankompetenz“. Er berücksichtigt stärker den spezifischen Bildungsauftrag der Berufsschule und greift die Systematisierung des DQR auf. Seite 26 von 89
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