Verein Red Lions Frauenfeld - Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 1. März 2021 - UH Red Lions Frauenfeld

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                                                       www.redlions-frauenfeld.ch

Verein Red Lions Frauenfeld
Schutzkonzept für den Trainingsbetrieb ab 1. März 2021

Version:        24. Februar 2021

Ersteller:      Andreas Frei, Leiter Sport

 Schutzkonzept Trainingsbetrieb Red Lions Frauenfeld                                         1
Neue Rahmenbedingungen
Am 28. Oktober 2020 hat der Bundesrat neue Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie
beschlossen. Ziel ist es, die Kontakte unter den Menschen stark zu reduzieren. Entsprechend ist auch
der Sport von den Einschränkungen betroffen, zum Beispiel bei den Aktivitäten in Innenräumen sowie
den Zuschauerbeschränkungen.
Mit den Beschlüssen vom 24. Februar 2021 wurden vom Bundesrat Lockerungen entschieden.
Ab dem 1. März 2021 dürfen die Trainings von über 20-Jährigen Sportlerinnen und Sportlern im
Freien in Gruppen bis zu 15 Personen durchgeführt werden. Sportler/innen mit Jahrgang 2001
und jünger dürfen ohne Einschränkungen trainieren und Wettkämpfe bestreiten.
Folgende Grundsätze müssen im Trainingsbetrieb zwingend eingehalten werden:

1. Generelle Regeln: Für alle Altersgruppen und Ligen gilt
       Nur symptomfrei ins Training
            o   Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Trainingsbetrieb teilnehmen.
            o   Sie bleiben zu Hause, resp. begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt
                das weitere Vorgehen ab.
       Es gilt eine generelle Maskenpflicht.
       Die Hygiene- und Abstandsregeln sind immer einzuhalten, auch in der Garderobe und neben
        dem Spielfeld.
            o   Stets 1,5 Meter Abstand halten zu anderen Personen.
            o   Maskenpflicht.
            o   Gründlich Hände waschen.
            o   Kein Händeschütteln und kein «Fistbump/Faustgruss».
            o   In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen.
            o   Wenn möglich SwissCovid App downloaden und aktivieren.
       Für den Trainingsbetrieb ist ein «Corona-Beauftragten» zu bestimmen.
       Gruppen mit mehr als 5 Personen (inkl. Trainer) müssen über ein Schutzkonzept verfügen.
       Verschärfte kantonale Vorschriften haben Vorrang gegenüber nationalen Vorschriften.
       Trainings für Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Jahrgang 2000 und älter sind nur im Freien
        und nur in beständigen Gruppen mit max. 15 Personen (inkl. Trainer) möglich. Bei eindeutiger
        räumlicher Teilung sind mehrere Gruppen möglich.
       Der Zugang zur Halle im Training ist ausschliesslich Spielern und Betreuern erlaubt.

2. Für Sportler mit Jahrgang 2001 und jünger gilt
       Für Trainings von Kindern und Jugendliche gelten keine Einschränkungen: Keine Begrenzung
        der Anzahl, keine Maskenpflicht während der sportlichen Aktivität und keine Abstandspflicht,
        Körperkontakt ist erlaubt.
       Wettkämpfe und Trainingsspiele gegen andere Teams sind erlaubt. Zuschauer sind nicht
        gestattet.

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   Bei einem Wettkampf gelten die folgenden Regeln:
           o   Das Betreten des Spielfelds ist nur Spielern, Schiedsrichtern und Helfern erlaubt. Dies
               gilt auch in der Pause. Pausenspiele sind nicht erlaubt.
           o   Bei Einzelspielen findet ein getrennter Teameinlauf statt, entweder räumlich oder
               zeitlich.
           o   Einlaufkids sind nicht erlaubt.
           o   In der Pause finden keine Seitenwechsel statt.
           o   Es wird kein Handshake durchgeführt (Verabschiedung mittels Stockgruss).
           o   Eine allfällige Best Player-Ehrung erfolgt nur unter Einhaltung der Abstandsregeln und
               mit Schutzmaske.

3. Für alle älter als 20 Jahre (Jahrgang 2000 und älter) und ausserhalb der NLA
   gilt
      Wettkämpfe sind nicht erlaubt und auch keine Trainingsspiele gegen andere Teams.
      Das normale Unihockeyspielen im Training ist nicht erlaubt.
      Die Trainings dürfen nur im Freien mit bis zu 15 Personen durchgeführt werden. Nur
       Einzeltrainings oder Techniktrainings ohne Körperkontakt sind erlaubt. Stehen mind. 15m2
       pro Person zur ausschliesslichen Nutzung zur Verfügung, muss keine Maske getragen
       werden.

4. Für die NLA der Frauen gilt
      Für NLA-Teams ist der Trainingsbetrieb in beständigen Teams (auch mit mehr als 15
       Personen) erlaubt.
      Wettkämpfe sind mit eigenem Schutzkonzept inkl. Staff, Medien und TV-Übertragung, aber
       ohne Zuschauer erlaubt.
      Für jeden Anlass ist ein «Corona-Beauftragter» zu bestimmen.
      Die Anlässe werden ohne Zuschauer ausgetragen (nur Live-Stream).
      Bei einem Wettkampf gelten folgende Regeln:
           o Jedes Team bestimmt einen «Schnelltestverantwortlichen». Seine/Ihre
               Verantwortlichkeit ist im Prozess festgehalten.
           o Bei unserem Verein ist dies Anina Beck. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an
               ihn/sie wenden (Tel. +41 78 897 02 68 oder anina.beck@bluewin.ch).
           o Jede (-r) SpielerIn wird wöchentlich mit einem Schnelltest auf COVID-19 getestet.
           o SpielerInnen und Staffmitglieder ohne aktuellen negativen COVID-Test sind nicht für
               das Spiel qualifiziert. Ausnahmen sind im Prozess definiert.
           o Teams ohne korrekt ausgefülltes Formular «COVID-Schnelltest SpielerInnen» sind
               nicht zum Spiel zugelassen.
           o   Das Spielvorbereitungsmeeting findet mit 1.5 m Abstand und Schutzmaske statt.
           o   Das Betreten des Spielfelds ist nur Spielern, Schiedsrichtern und Helfern erlaubt. Dies
               gilt auch in der Pause. Pausenspiele sind nicht erlaubt.
           o   Es findet ein getrennter Teameinlauf statt, entweder räumlich oder zeitlich.

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o   Einlaufkids sind nicht erlaubt.
               o   In der Pause finden keine Seitenwechsel statt.
               o   Es wird kein Handshake durchgeführt (Verabschiedung mittels Stockgruss).
               o   Eine allfällige Best Player-Ehrung erfolgt nur unter Einhaltung der Abstandsregeln und
                   mit Schutzmaske.

5. Bestimmung Corona-Beauftragter des Vereins
Jede Organisation muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür
verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.
Bei unserem Verein ist dies Andreas Frei (Leiter Sport). Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn
wenden (Tel. +41 78 790 40 15 oder andreas.frei@redlions-frauenfeld.ch).

6. Besondere Bestimmungen für den Trainingsbetrieb
     Der Corona-Verantwortliche sowie die Sportchefs informieren die Trainer/innen über die Auflagen
      für den Trainingsbetrieb. Die Information der Teilnehmer sowie bei Nachwuchsteams an die Eltern
      erfolgt durch den jeweiligen Trainer bzw. die jeweilige Trainerin sowie durch Aufschalten des
      Schutzkonzepts auf der Webseite des Vereins.

     Abstand bei Traineransprachen und Übungserklärung: Der Abstand von 1.5 Meter ist
      insbesondere bei Traineransprachen und der Erklärung von Übungen einzuhalten.

     Garderoben/Duschen: Unter Beachtung der Hygieneregeln des BAG ist die Nutzung von
      Garderoben und Duschen für das NLA-Team sowie Juniorinnen-/Juniorenteams (bis Jahrgang
      2001) möglich. Sofern Garderoben und Duschen vom Infrastruktur-Anbieter zur Verfügung stehen,
      muss der Abstand von 1.5 Meter zwischen Teilnehmern ebenfalls eingehalten werden. Pro
      Garderobe dürfen daher je nach Grösse der Garderobe maximal 6 bis 10 Personen gleichzeitig
      anwesend sein (Vorgaben der Hallenverwaltung beachten!). Zugang zum Garderobenbereich
      haben nur Spieler und Betreuer (keine Eltern).

     Betreten und Verlassen der Hallen:
          o Schutzmasken: Beim Betreten der Sporthallen müssen Schutzmasken getragen werden.
             In der Sporthalle sowie fürs Duschen können diese ausgezogen werden.
          o 3-fach Hallen: Das Team, welches das Training beginnt, betritt die Halle durch eine
             andere Türe als das Team, welches die Halle verlässt, damit ein direkter Kontakt
             zwischen den zwei Gruppen verhindert wird. Das nachfolgende Team betritt nach dem
             Verlassen des vorgehenden Teams die Halle gemeinsam. Falls die Fenster der Sporthalle
             geöffnet werden können, wird zwischen den Trainings kurz durchgelüftet.
          o 1-fach Halle: Das Team, welches das Training beginnt, betritt die Halle erst, wenn das
             Team, welche das Training beendet, die Halle verlassen hat. Falls die Fenster der Halle
             geöffnet werden können, wird zwischen den Trainings kurz durchgelüftet.

     Eltern-Besuche: Es dürfen keine Besucher anwesend sein. Der Zugang zur Halle im Training
      und bei Wettkämpen ist ausschliesslich Spielern und Betreuern erlaubt.

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Frauenfeld, 24. Februar 2021

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