Lieferantenhandbuch Qualität - Schmuck - QVC

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Lieferantenhandbuch Qualität - Schmuck - QVC
Lieferantenhandbuch
       Qualität

       Schmuck
Lieferantenhandbuch Qualität - Schmuck - QVC
Lieferantenhandbuch Qualität
Schmuck

Inhaltsverzeichnis
Kapitel   Titel                                                                                                         Seite
1 ............. Inspektionsmethoden von Schmuck und Uhren bei QVC ..........................3

2 ............. Allgemeine Herstellungsanforderungen an Schmuck und Uhren ..............4

3 ............. Anforderungen für die Kennzeichnung von Schmuck und Uhren ..............5
3.1 .......... Erforderliche Kennzeichnungen .................................................................5
3.2 .......... Unzulässige Kennzeichnungen..................................................................5
3.3 .......... Aufbringen von Feingehalts- und CZ-Stempelung .....................................5
3.4 .......... Aussehen und Platzierung von Kennzeichnungen ....................................6
3.5 .......... Feingehaltsstempel für Goldschmuck ........................................................8
3.6 .......... Feingehaltsstempel für Silberschmuck ......................................................9
3.7 .......... Feingehaltsstempel für Platin- und Palladiumschmuck..............................9
3.8 .......... Feingehaltsstempel für Artikel aus verschiedenen Metallen ......................9

4 ............. Qualitäts- und Verarbeitungskriterien ......................................................10
4.1 .......... Allgemein .................................................................................................10
4.2 .......... Montage von Schmuckteilen ....................................................................10
4.2.1 ....... Löten........................................................................................................10
4.2.2 ....... Klebermontage ........................................................................................12
4.3 .......... Platzierung und Fassung des Steins .......................................................13
4.3.1 ....... Platzierung des Steins .............................................................................13
4.3.2 ....... Krappenfassungen...................................................................................14
4.3.3 ....... Zargenfassungen .....................................................................................15
4.3.4 ....... Channelfassungen ...................................................................................15
4.4 .......... Politur ......................................................................................................16
4.5 .......... Endverarbeitung ......................................................................................17
4.6 .......... Metallveredlung .......................................................................................17

5 ............. Produktspezifische Qualitäts- und Verarbeitungskriterien .......................18
5.1 .......... Verschlüsse .............................................................................................18
5.1.1 ....... Allgemeine Anforderungen ......................................................................18
5.1.2 ....... Federring- und Karabinerverschlüsse ......................................................18
5.1.3 ....... Kastenschloss..........................................................................................19
5.1.4 ....... Verschluss mit Sicherheitsacht ................................................................19
5.1.5 ....... Magnetverschluss ....................................................................................20
5.2. ......... Ketten (Halsketten, Armbänder) ..............................................................21
5.2.1 ....... Allgemeine Anforderungen ......................................................................21
5.2.2 ....... Messen von Ketten ..................................................................................22
5.2.3 ....... Toleranzen bei Längen und Gewichten ...................................................22
5.2.4 ....... Prüfung der Belastbarkeit einer Kette ......................................................23
5.2.5 ....... Stoffbänder als Ketten, Armbänder, etc. ..................................................24
5.3 .......... Ringe .......................................................................................................24
5.3.1 ....... Messen der Ringgröße ............................................................................25
5.3.2 ....... Toleranzen bei Ringgrößen .....................................................................26
5.4 .......... Ohrringe/Creolen .....................................................................................26
5.4.1 ....... Allgemeine Anforderungen ......................................................................26

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5.4.2 ....... Ohrringverschlüsse und -verschlussteile .................................................27
5.5 .......... Anhänger .................................................................................................29
5.5.1 ....... Minimum-Maß für Anhängerösen ............................................................29

6 ............. Anforderungen an Edelsteine/Perlen .......................................................30
6.1 .......... Spezifische Edelsteinanforderungen .......................................................30
6.2 .......... Rheinheitsgrad der Edelsteine .................................................................31
6.3 .......... Edelsteinschliff .........................................................................................32
6.4 .......... Edelsteingröße.........................................................................................33
6.5 .......... Perlen und Zuchtperlen ...........................................................................33
6.5.1 ....... Allgemeine Anforderungen für Zuchtperlen .............................................33
6.5.2 ....... Fassen / finieren von Perlen ....................................................................34
6.5.3 ....... Auffädelung der Perlen ............................................................................34
6.5.4 ....... Toleranzen bei der Größe von Perlen......................................................34

7 ............. Anforderungen an Uhren .........................................................................35
7.1 .......... Lieferantenbeschreibung .........................................................................35
7.2 .......... Allgemeine Anforderungen .....................................................................36
7.3 .......... Uhren mit Edelsteinbesatz .......................................................................37
7.4 .......... Vergoldete oder beschichtete Uhren .......................................................37

8 ............. Grammgewichte von Schmuck und Edelsteinen......................................38
8.1 .......... Grammgewicht von Schmuck ..................................................................38
8.1.1 ....... Bestimmung des Grammgewichtes .........................................................38
8.1.2 ....... Überprüfung des Grammgewichtes bei der Erstmusterinspektion ...........38
8.1.3 ....... Ermitteln des Grammgewichtes bei der QVC QC ....................................38
8.2 .......... Karatgewicht von Edelsteinen..................................................................39
8.2.1 ....... Bestimmung des Karatgewichtes.............................................................39
8.2.2 ....... Überprüfung des Karatgewichtes bei der Erszmusterinspektion .............39
8.2.3 ....... Ermitteln des Karatgewichtes bei der QVC QC .......................................39

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Abteilung Qualitätssicherung
Plockstraße 30
40221 Düsseldorf
Deutschland / Germany
Fax: +49 211 / 3007 – 5297

Vertraulichkeitsvereinbarung: Durch Annahme dieses Handbuchs erklärt sich der
Empfänger damit einverstanden, die hier enthaltenen Informationen nicht an Dritte (egal
ob Person oder Institution) weiterzugeben. Ausgenommen hiervon sind die Angestellten
des Empfängers, soweit wie sie diese Informationen zur Prüfung, Herstellung und zum
Versand von Produkten an QVC benötigen.

Kommentare, Fragen oder konstruktive Vorschläge zur Verbesserung dieses Handbuchs
sind jederzeit willkommen.
Bitte richten Sie diese an die Faxnummer +49 211 3007 5297.

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1. Inspektionsmethoden für Schmuck und Uhren bei QVC

Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Qualitätsanforderungen, die QVC an
Schmuckstücke stellt. Die folgende Zusammenstellung soll Informationen über diese
Qualitätsansprüche sowie Hilfestellungen geben, um diese Anforderungen zu erfüllen.

A. Untersuchung mit bloßem Auge
Alle Schmuckstücke und Edelsteine werden mit bloßem Auge aus einer Distanz von ca.
30 cm (was bei gebeugtem Arm ungefähr dem Abstand vom Ellbogen zum Auge
entspricht) inspiziert. Hierbei überprüft die QVC QA, ob ohne Lupe erkennbare Mängel
vorhanden sind.

B. Untersuchung mit Hilfe von Vergrößerungsgläsern
Obwohl die QVC QA im Allgemeinen keine Vergrößerungsgläser verwendet, wird u. U.
doch eine Juwelierslupe mit 10facher Vergrößerung benutzt, um mit bloßem Auge
erkennbare Mängel wie z. B. Kratzer genauer betrachten zu können.

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2. Allgemeine Herstellungsanforderungen an Schmuck und Uhren bei QVC

Alle Merkmale eines Artikels inklusive Maße, Material, Konstruktion, Gewicht, Edelstein-
art, Aussehen, etc. müssen mit den festgesetzten Produkteigenschaften des
Kaufauftrages und der Product Specification Card übereinstimmen.

Das Produkt muss genau der Beschreibung des Lieferanten entsprechen. Diese
Beschreibung bildet die Grundlage für die Interne Produktbeschreibung, falls die
Lieferantenbeschreibung nicht zum Produkt passt, muss der Lieferant diese in
Absprache mit dem Einkäufer anpassen.

Gelbstichige Weißgoldlegierungen werden bei QVC nicht akzeptiert. Das Weißgold
muss auch ohne zusätzliche Rhodiumveredelung eine weiße Farbe haben.

Allgemein darf der Schmuck außerdem keinen der folgenden Mängel aufweisen:

-   Kratzer, die man auf Ellbogenlänge sieht und die sich nicht wegpolieren lassen;
-   Schmutz oder Flecken, die sich nicht wegpolieren lassen;
-   ungleichmäßige Oxidation;
-   Risse oder Abblättern der Metallveredelung
-   Schief/unregelmäßig gefasste Steine
-   Farbabweichungen/-unterschiede bei Edelsteinen (Colourranges)

Alle Stücke mit derselben QVC Artikelnummer müssen identisch sein. Design,
Konstruktion und Material müssen bei allen Stücken und Produktionsdurchgängen
eines Artikels gleich bleiben. Dies gilt darüber hinaus auch für alle Ösen, Verschlüsse
oder andere mechanische Teile bei allen Produktionsdurchläufen.

Anmerkung: Falls es erkennbare Varianten oder Abweichungen innerhalb eines
Produktionsdurchganges gibt, raten wir dazu, dem Einkäufer eine Auswahl an Stücken
zur Verfügung zu stellen, welche die Spannbreite möglicher Varianten widerspiegelt.
Der Einkäufer entscheidet dann zusammen mit der QVC QA, ob diese Varianten
akzeptiert werden (z. B. Farbvarianz bei Edelsteinen).

Alle verwendeten Materialien müssen allen geltenden deutschen gesetzlichen
Anforderungen entsprechen. Testreports die dieses bestätigen, sind von akkreditierten
Laboratorien auf Anforderung für Nichtedelmetallbestandteile
(Modeschmucklegierungen, Leder, Silikone, Textilien, etc.) einzureichen. Die geltenden
QVC Mindestanforderungen finden Sie im Lieferantenbereich unserer Internetseite:

Passwort: qvc4info

Batteriebetriebene Uhren unterliegen den WEEE-Richtlinien. Die Marke muss bei der
EAR und UBA registriert werden. Bitte reichen Sie der QA Ihre
Registrierungsnachweise ein.

www.umweltbundesamt.de
www.stiftung-ear.de

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3. Anforderungen für Kennzeichnungen von Schmuck und Uhren bei QVC

3.1 Erforderliche Kennzeichnungen

Nach § 3 des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren müssen
Schmuckartikel aus Edelmetall mit einem Feingehaltsstempel versehen sein. Der
Feingehalt ist dabei in 1000stel-Teilen anzugeben, also z. B. für Gold 333/000 oder für
Silber 925/000. Es ist dem Lieferanten freigestellt zusätzlich einen Firmenstempel
einzubringen. Nach § 7 des oben genannten Gesetzes haftet der Lieferant für die
Richtigkeit des angegebenen Feingehalts; bei Stempelung im Inland gleichfalls der
Inhaber des Geschäfts, für das die Stempelung erfolgt ist.

    Feingehaltsstempel                     Erforderlich bei Artikeln, die ganz aus
    (z. B. 333, 375, 585, etc.)            Edelmetall gefertigt sind
                                           (z. B. Gold, Silber, Platin).

    Firmenstempel                          Optional, bei Artikeln die einen FG
    (registrierter Lieferantenstempel)     Stempel haben.

    „CZ“-Stempelung                        Erforderlich für alle Diamonique-
                                           Artikel (Zirkonia-Ware).

3.2 Unzulässige Kennzeichnungen

Folgende Kennzeichen dürfen weder dauerhaft (Stempel) noch vorübergehend
(Hangtag) an, durch QVC angebotenen Schmuckstücken, befestigt sein oder auf diese
aufgebracht werden:

-      Produktnummer des Lieferanten
-      Seriennummer
-      Ringgröße
-      Abmessungen
-      Karatgewicht des Edelsteins ( außer ausdrücklich gewünscht)
-      Grammgewicht
-      Bezeichnung der Edelsteinart (außer bei Diamonique-„CZ“)
-      Hersteller-/ Produktionsland

3.3 Aufbringen von Feingehalts- und CZ-Stempelung

Feingehaltsstempel und evtl. Firmenstempel müssen dauerhaft mit dem Schmuckstück
verbunden werden. Dies kann durch Stempeln, Prägen, Gravieren oder gelötete Metall-
plättchen geschehen.

Bei Ringen muss die Stempelung immer innen in der Ringschiene sein. Ausnahmen
müssen vorher mit der QVC QA vereinbart werden.

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3.4 Aussehen und Platzierung von Kennzeichnungen

Alle Kennzeichnungen müssen lesbar, klar und deutlich sein, d. h. im Einzelnen:

-   keine deformierten oder fehlenden Nummern oder Buchstaben
-   keine doppelten Stempelungen
-   keine Kennzeichnungen, die mit angrenzenden Kennzeichnungen verschmelzen
-   keine Überpolierung, die Kennzeichnungen verwischen / schwach werden lässt
-   keine extrem flachen oder zu tiefen Markierungen, die schwer lesbar oder
    scharfkantig sind

Folgende Illustration zeigt ein negatives Beispiel sowie ein Beispiel für eine korrekte
Kennzeichnung nach den QVC Anforderungen:

Korrekte Kennzeichnung eines Schmuckstückes nach den QVC Anforderungen:

                             falsch                           richtig

Kennzeichnungen müssen sauber sein. Sie dürfen keine Rückstände von Putz-, Polier-
oder anderen Mitteln aufweisen.

Kennzeichnungen müssen so platziert werden, dass sie leicht entdeckt werden können,
aber beim Tragen unsichtbar oder unauffällig sind.

Kennzeichnungen müssen zentriert und genau positioniert sein.

Feingehalts- und evtl. Firmenstempel müssen nahe beieinander stehen und beide klar
und deutlich lesbar sein.

Bei Diamonique -Artikeln soll – wenn es das Design erlaubt – der Feingehaltsstempel
direkt rechts neben dem evtl. Firmenstempel stehen und der „CZ“-Stempel wiederum
gleich rechts neben dem Feingehaltsstempel.

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Korrekte Anordnung der CZ-Stempelung im Verhältnis zu den anderen Stempeln.

            Firmenstempel

           Feingehaltsstempel

        Diamonique -Stempel

Abhängig von der Schmuckart müssen Kennzeichnungen in bestimmten Bereichen des
Schmuckstückes aufgebracht werden:

Ringe:
Kennzeichnungen müssen hoch genug auf der Innenseite der Ringschiene und damit
so weit von der Tragezone weg platziert werden wie möglich, dass die Markierung sich
beim Tragen nicht abnutzt oder bei einer Größenänderung entfernt wird.

                                    Tragezone

                  falsch                                     richtig

Anhänger und Broschen:
Abhängig vom Design des Stückes müssen Kennzeichnungen auf der rückwärtigen
Seite des Artikels oder versteckt auf der Innenseite des Stückes angebracht werden.
Bei Sets mit Kette und Anhänger müssen beide Teile einen Feingehalts- und evtl.
Firmenstempel tragen.

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Ohrringe:
Je nach dem Design des Schmuckstückes müssen Kennzeichnungen auf die Rückseite
des Artikels oder auf den Stift oder den Clip gesetzt werden. Ein Feingehaltsstempel
nur auf der Mutter reicht nicht, es müssen beide Teile einen eigenen Stempel haben.
(Die Abbildung unten zeigt einen möglichen Ort für die Stempelung!)

Bei Ohrringpaaren ist es nicht akzeptabel, dass auf einem Ohrring der evtl.
Firmenstempel und auf dem anderen Ohrring der Feingehaltsstempel steht. Die Mutter
muss immer mit einem Feingehaltsstempel in 1000 Teilen versehen sein.

Ketten:
Abhängig vom Design müssen Kennzeichnungen bei Ketten auf den Endkappen nahe
dem Verschluss gesetzt werden. Möglich ist auch eine hängende Metallplakette
oder eine ovale Plakette, die dauerhaft (verlötet) mit dem Schmuckstück verbunden ist.
Ein FG-Stempel nur auf dem Verschluss ist nicht zulässig, wenn dieser an einer nicht
zugelöteten Öse mit der Kette verbunden ist.

3.5 Feingehaltsstempel für Goldschmuck

Da Karatbezeichnungen in Deutschland unzulässig sind, fordert QVC seine Lieferanten
auf, für Edelmetallschmuck mit und ohne Steine die Angabe von 1000stel-Einheiten zu
verwenden. Die Angaben zu den Karatgewichten in der folgenden Tabelle dienen nur
Vergleichszwecken.

  8 Karat Gold     14 Karat Gold      18 Karat Gold     22 Karat Gold     24 Karat Gold

      333               585                750               916                999

      .333              .585               .750              .916              .999

Allgemein muss Goldschmuck und Silberschmuck immer mit einem Feingehaltsstempel
gekennzeichnet sein.

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3.6 Feingehaltsstempel für Silberschmuck

Für Silberschmuck sind die Feingehaltsstempelungen „925“/„Ag 925“
zulässig.

3.7 Feingehaltsstempel für Platin- und Palladiumschmuck

Obwohl es in Deutschland keine gesetzlichen Bestimmungen hierzu gibt, ist der
Feingehalt für Platinschmuck international seit 1951 auf 950/000 Teile festgesetzt.
Entsprechend lautet die Stempelung für Platin „Pt950“. QVC lehnt sich an diese inter-
nationale Übereinkunft bei QVC verkauftem Platinschmuck an. Für Palladium
entsprechend der Feingehalt+Pd.

3.8 Feingehaltsstempel für Artikel aus verschiedenen Metallen

A. Unterschiedlicher Goldgehalt in einem Artikel
Beispiel: 333 + 585

Wenn es das Design erlaubt muss der jeweilige Feingehaltsstempel auch in dem
jeweiligen Edelmetall sein. Beide Goldgehaltsangaben müssen auf dem Stück
nebeneinander erscheinen und gleich deutlich zu erkennen sein.

-> z. B. bei einem Ohrring aus 333 Gold und 585 Stift, muss der Stift mit 585 gestempelt
sein und der Ohrring selbst mit 333.

B. Silber- und Goldgehalt in einem Artikel
Beispiel: 925 + 1/5 (20%) 333/585/750

Die Stempelungen für beide Edelmetalle müssen auf dem Stück nebeneinander
erscheinen und deutlich zu erkennen sein.

Laut dem Gesetz über den Feingehalt von Gold- und Silberwaren vom 16. Juli 1884
(BGBI. S. 120)§8 / Absatz 3, dürfen Verzierungen aus Gold wie Draht, Kugeln,
Fassungen, etc., die auf Silber aufgebracht oder gelötet sind, demnach nicht mit einem
Feingehaltsstempel im Silber gekennzeichnet werden.

Wenn Feingehaltsstempel bei Artikeln aus zwei verschiedenen Edelmetallen
eingebracht werden, darf eine Mehrfachstempelung nur dann erfolgen, wenn das
Gewicht der verarbeiteten Edelmetalle nicht weniger als 20 % des Gesamtgewichts des
Schmuckstückes beträgt. Wenn es das Design erlaubt, muss der jeweilige
Feingehaltsstempel auch in dem jeweiligen Edelmetall sein, d.h. der Goldstempel im
Gold und der 925 Stempel im Silber.

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   Silber

C. Unedelmetalle:
Unedelmetalle (Edelstahl, Titan, etc.) dürfen grundsätzlich keine Feingehaltsstempel
(z. B. 925, 333, 585, 750, etc.) haben, auch wenn sie Gold/Silberelemente (Fassungen,
Verzierungen, etc.) aufweisen.
Eine Stempelung wie z. B. bei Edelstahl (Stainless Steel) oder Titan (Ti) ist erlaubt.

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4. Qualitäts- und Verarbeitungskriterien

4.1 Allgemein

Die bei QVC eingereichten Erstmuster und die im QVC Distributionscenter angelieferte
Ware dürfen folgende Qualitäts- und Verarbeitungsmängel nicht aufweisen:

-   ausgeglühte, verschmorte Stellen
-   poröse Stellen, Löcher, Poren oder Dellen
-   Gussgrate
-   Flecken, Risse
-   Abdrücke oder Kratzer von Werkzeugen
-   rauhe / scharfe Kanten
-   Polierfäden / Polierpaste

4.2 Montage von Schmuckteilen

4.2.1 Löten

Alle gelöteten Teile müssen sicher verbunden und ausgerichtet sein.

                       falsch                            richtig

Das Lötmaterial muss die gleiche Farbe wie das Metall haben.

Es darf keine sichtbaren Lötstellen geben und die Umgebung muss eben und glatt sein.
Folgendes darf nicht vorhanden sein:

-   Oxidation oder eine andere Verfärbung an der Verbindungsstelle oder in deren
    Umgebung;
-   kein überschüssiges Lötmaterial auf der Verbindung oder der Umgebung;
-   keine offenen Nahtstellen oder offensichtliche Nahtlinien.

     falsch             richtig                 falsch                richtig

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4.2.2 Klebemontage

A. Allgemeine Anforderungen
Alle verklebten Teile müssen sicher verbunden und ausgerichtet sein. Es muss die
geeignete Klebstoffart und die richtige Menge Klebstoff verwendet werden, um die zu
verbindenden Teile ordentlich zu sichern.

Der Kleber muss vor dem Verpacken und Versand ausreichend getrocknet und
ausgehärtet sein.

Sichtbarer oder überschüssiger Klebstoff auf dem Teil ist weder vorn noch hinten
zulässig.

                           falsch                        richtig

B. Nicht erlaubter Einsatz von Klebstoff
Es ist nicht erlaubt Klebstoff, Epoxydharz oder ähnliche Bindemittel bei der Befestigung
von natürlichen, transparenten Edelsteinen zu verwenden (z. B. Saphire, Smaragde,
Granate, usw.). Jegliche Ausnahme von dieser Bestimmung muss in der Product
Specification Card angegeben sein und bedarf der Genehmigung der QVC QA.

C. Erlaubter Einsatz von Klebstoff
Klebstoff, Epoxydharz oder ähnliche Verbindungsmittel dürfen bei den folgenden
Schmuckarten und Steinen verwendet werden:

-   Modeschmuck
-   imitierte Steine
-   natürliche, opake (undurchsichtige) Edelsteine (z. B. Onyx, Jade, Nephritjade, usw.)
-   Zucht- und Mabéperlen
-   empfindliche und schwer zu fassende, Cabochon geschliffene Edelsteine (wie
    Mondsteine, Opale, etc.) als zusätzliche Fixierung in Krappenfassungen.

Anmerkung: Wenn natürliche, opake Edelsteine und Zuchtperlen in Edelmetalle
eingesetzt werden, muss Klebstoff immer in Verbindung mit einer anderen
Befestigungsmethode verwendet werden, wie z. B. mit Krappen oder Haken.

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4.3 Platzierung und Fassung des Steins

4.3.1 Platzierung des Steins

Tafel und Fassungskante des Steins müssen eben und ohne erkennbare Neigung sein.

                     falsch                                 richtig

Der Stein muss fest und sicher in der Fassung sitzen, ungeachtet der Art der Fassung.
Es darf keine Lücken in der Fassung geben; der Stein darf nicht herausfallen können.
Ebenso ist ein loser Stein nicht erlaubt und führt zur Ablehnung des Artikels, auch wenn
der Stein nicht herausfallen kann.

Bei Ringen darf die untere Spitze der Steine nicht durch die Fingerauflage hindurch
reichen oder beim Tragen die Haut berühren. Auch bei anderen Schmuckstücken darf
die Steinspitze nicht unten aus der Fassung ragen.

 Fingerauflage

                      falsch                                 richtig

Bei mehreren nebeneinander angeordneten Steinen müssen diese so eng wie möglich
beieinander und außerdem auf gleicher Höhe liegen, so lange nichts anderes
angegeben wurde.

                      falsch                                   richtig

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4.3.2 Krappenfassungen

Die Spitze der Krappe muss fest auf den Stein gedrückt worden sein. Es darf keinen
Abstand zwischen der Spitze der Krappe und dem Stein geben.

Verbogene Krappen sind nicht zulässig.

                         Lücke
                                   Spitze

Verbogene

Krappe

                      falsch                                 richtig

Die Krappen müssen symmetrisch positioniert sein und die gleiche Länge und Form
aufweisen. Dies gilt sowohl für das einzelne Teil, als auch für einen ganzen
Produktionsdurchlauf. Ausgesprochen kurze Krappen, die den Stein nicht sichern, sind
nicht zulässig.

                      falsch                                 richtig

Zu starkes Polieren, wodurch die Krappen zu dünn werden, ist nicht akzeptabel.

                                    wegpolierte
                                    Krappe

                      falsch                                 richtig

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4.3.3 Zargenfassungen

Die Kanten der Zargenfassung müssen der Form des Steins genau entsprechen. Es
darf keine Lücken zwischen der Innenkante der Fassung und dem Stein geben. Die
Form der Zargenfassung sollte symmetrisch (ausgleichend) sein.

                       falsch                                richtig

Die Zargenfassung muss um den ganzen Stein herum die gleiche Höhe haben; sie darf
nicht absinken bzw. ansteigen oder die Kante des Steins freilegen. Die Ränder der
Fassung dürfen nicht ausgefranst oder ungleichmäßig sein und es darf kein
überschüssiges Metall zwischen der Innenkante der Fassung und dem Stein geben.

                      falsch                                  richtig

4.3.4 Channelfassungen

Alle Steine im Channel müssen auf einer Ebene/Höhe gefasst sein. Kein Stein sollte
schief liegen oder eine andere Höhe als die benachbarten Steine aufweisen.

                     falsch                                  richtig

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Benachbarte Steine sollten Fassungskante an Fassungskante eingesetzt werden, und
zwar ohne Lücken zwischen den Steinen. Allerdings ist bei runden Steinen eine winzige
Lücke zulässig. Damit eine solche Lücke zulässig sein kann, muss sie im ganzen Kanal
gleichmäßig ausfallen.

                                           falsch

          richtig – Fassungskante an                    richtig – gleichmäßige
          Fassungskante                                 Abstände

Die Kanten des Channels müssen gerade sein und in einer Ebene verlaufen. Es darf
keine Abweichungen geben.

                      falsch                                   richtig
4.4 Politur

Alle Metalloberflächen inklusive Fassungen und Verschlüssen müssen - falls nichts
anderes bestimmt wurde - sauber und glatt poliert sein. Kein Teil eines Artikels darf
einen trüben Schleier haben oder stumpf sein/wirken.

Nach dem Polieren dürfen folgende Mängel nicht auftreten:

-   Grate
-   Scharfe Kanten und herausstehende Stücke
-   sichtbare poröse Stellen oder Löcher
-   Fusseln
-   Gießrückstände, z. B. Wachs- oder Gipsreste
-   Polierpaste

Jede übermäßige Politur, die dem Aussehen oder der Stabilität des Stückes schadet, ist
nicht akzeptabel. Die Details des Designs, Feingehalts- und Firmenstempel müssen
deutlich lesbar bleiben.

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4.5 Endverarbeitung

Die Endverarbeitung (Struktur, Politur, Mattierung, Diamantierung etc.) sollte
gleichmäßig in Bezug auf Stärke und Richtung sein.

                      falsch                                 richtig

Es darf keine Kerben, Kratzer oder angelaufene Stellen geben.

Bei allen Echtschmuckartikeln dürfen keinerlei synthetische Klarüberzüge benutzt
werden wie Lack (Zaponlack), Polyurethan, o. ä.
Ausnahme: bei Modeschmuck als Anlaufschutz, dies muss dann in der Product
Specification Card explizit angegeben werden.

4.6 Metallveredelung

Mit Metallveredelung ist die Vergoldung, Rhodinierung oder Versilberung von
Schmuckartikeln, die Gold-/Silberplattierung oder auch die Elektroplattierung gemeint.

Angelaufene oder abgeblätterte Stellen, Materialrisse oder frei liegendes
Untergrundmetall führen zur Ablehnung des Artikels.

Die Oberflächenveredelung muss gleichmäßig auf die dafür bestimmten Stellen
aufgetragen sein und darf nicht darüber hinaus in angrenzende Bereiche hinein
verlaufen sein. Die Veredelung sollte von ebenmäßiger Farbe und ohne Zeichen von
Verfärbungen/Flecken sein.

Bei Verschlüssen darf der Metallüberzug die Funktionstüchtigkeit des Verschlusses
nicht beeinträchtigen. Die Veredelung muss in Farbe, Oberflächenbearbeitung und
Haltbarkeit der Beschaffenheit des übrigen Schmuckstückes entsprechen.

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5. Produktspezifische Qualitäts- und Verarbeitungskriterien

5.1 Verschlüsse

5.1.1 Allgemeine Anforderungen

Alle Verschlüsse müssen funktionieren:

-   Sie müssen sicher, stabil, leicht zu bedienen und angenehm zu tragen sein.
-   Sie müssen im Verhältnis der Größe des Schmuckstücks entsprechen.
-   Sie müssen während des Tragens fest verschlossen bleiben. Der Verschluss sollte
    trotzdem leicht zu öffnen sein.
-   Sie dürfen sich nicht verklemmen.

Die Farbe des Verschlusses muss zu den übrigen Teilen des Schmuckstückes passen.

Der Feingehaltsstempel muss vollständig und lesbar sein.

Falls nicht anders bestimmt oder durch QVC QA genehmigt, muss der Feingehalt des
Verschlusses zu dem Hauptteil des Stückes passen.

Anmerkung: QVC erkennt an, dass manche Artikel einen Feingehalt des Verschlusses
erfordern, der von dem des Schmuckstückes abweicht, wie z. B. bei 750er Armbändern
mit einem 585er Verschluss. Diese Ausnahme muss vor der Produktion von der QVC
QA genehmigt werden. In Fällen, bei denen der Verschluss einen anderen Feingehalt
hat, müssen beide Teile, der Verschluss und das Schmuckstück selbst, mit dem
entsprechenden Feingehaltsstempel (1000/-Teile) versehen werden.

5.1.2 Federring- und Karabinerverschlüsse

Die Feder muss glatt und sicher funktionieren. Wenn er geöffnet und wieder gelöst wird,
muss der Verschluss vollständig schließen und ohne Hilfe halten und einrasten.

Der Verschluss und die Endöse müssen aufeinander abgestimmt sein. Die Endöse
muss groß genug sein, dass der Verschluss gut zu bedienen ist und die Öse sich frei in
dem Verschlussring bewegen kann.
Federringe müssen so angebracht sein, dass die Endöse des Armbandes/Colliers nicht
genau in der Öffnung auf der Nase des Federringes liegt. So wird vermieden, dass man
beim versehentlichen Öffnen des Federringes das Armband verliert.

                   falsch                                  richtig

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5.1.3 Kastenschloss

Der Schnäpper muss fest und sicher in den Kasten des Verschlusses passen, es sollte
“klick” machen, wenn der Verschluss schließt.

Der Schnäpper darf niemals seine Spannung verlieren, wackeln oder von allein aus
dem Kasten rutschen, ohne dass der Drücker stark heruntergedrückt wird.

                                                 Drücker

                                  Kasten     Schnäpper

5.1.4 Verschluss mit Sicherheitsacht

Haken und Steg müssen aufeinander abgestimmt sein und sicher am Artikel befestigt
sein.
                                 Steg
                Haken

Scharnier

                        falsch                                  richtig

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5.1.5 Magnetverschluss

Magnetverschlüsse müssen mind. ein Gewicht von 1kg halten ohne aufzugehen.
Dieses wird mit Hilfe von einem Hakengewicht an dem eingereichten First Piece Muster
getestet.

Ablauf der Prüfung:
Das Gewicht wird vorsichtig in die Kette eingehängt, die sich auf der Hand befindet,
damit die Zuglast gleichmäßig auf die komplette Kette verteilt wird.

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5.2 Ketten (Halsketten, Armbänder )

5.2.1 Allgemeine Anforderungen

Alle Verschlüsse und andere mechanische Teile müssen den QVC Anforderungen
entsprechen. Das Maß, die Länge und die Breite einer Kette müssen in allen
Produktionsdurchläufen gleich bleiben.

Metall muss frei von erkennbaren Mängeln sein und außerdem den QVC
Anforderungen in Bezug auf Politur, Montage und/oder Veredelung entsprechen.

Feingehalts-, Logo- und Firmenstempel müssen vollständig und lesbar sein. Die Öse
am Verschluss muss zugelötet sein, auch ein Feingehaltsplättchen muss dauerhaft an
der Kette montiert sein.

Die Kette muss stabil, haltbar und flexibel genug für den bestimmungsgemäßen
Gebrauch sein. Wenn sie mäßiger Spannung (z. B. durch Ziehen) ausgesetzt wird,
darf sie nicht reißen. Sie muss mindestens 1,0 kg Zuglast aushalten. Belastungstest
siehe 5.2.4.

Endkappen dürfen keine scharfen Kanten oder sonstige scharfe oder überstehende
Metallteile besitzen, die ein Verletzungsrisiko darstellen könnten.

Verbindungsringe/Ösen müssen gleichmäßig gearbeitet und richtig zugebogen sein.
Bei gelöteten Ösen darf es kein überschüssiges Lötmaterial geben. Endösen müssen
groß genug sein für den Verschluss zum einrasten und gute Handhabung.

                                          falsch

                    richtig                                     richtig

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5.2.2 Messen von Ketten

Die Länge und Breite wird bei allen Ketten in Zentimetern angegeben.

Zum Feststellen der Kettenmaße hat sich ein Lineal aus Metall/Edelstahl bewährt.

Um die Kettenlänge zu bestimmen, wird die “nutzbare Länge” gemessen. Die nutzbare
Länge ist der Teil der Kette, der die Länge ausmacht, wenn die Kette getragen wird. Die
nutzbare Länge ist also sozusagen der “Sitz” der Kette.

Zum Messen der Länge ist die Kette so flach und gerade wie möglich an ein Lineal zu
legen.

Messen Sie nicht die Länge der Zunge oder ein anderes Teil mit, das für die nutzbare
Länge nicht relevant ist.
     Zunge

                                     Kastenschloss

                            Federring- oder Karabinerverschluss

5.2.3 Toleranzen bei Längen und Gewichten

A. Toleranz nach oben in der Länge
Bei allen Kettenlängen oder Längen von Armbändern beträgt die Toleranz nach oben
5 mm. Eine Kette oder ein Armband darf also 5 mm länger sein als angegeben. Jedes
Schmuckstück, das diese Längentoleranz überschreitet, wird abgelehnt.

B. Toleranz nach unten in der Länge
Eine Toleranz nach unten gibt es nicht, jede Kette die kürzer ist als bestellt, wird
abgelehnt.

C. Toleranz bei Edelmetallgewichten
Eine Toleranz nach unten gibt es nicht, jedes Schmuckstück das leichter ist, als das in
der Product Specification Card angegebene Edelmetall Mindestgewicht, wird abgelehnt.

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5.2.4 Prüfung der Belastbarkeit einer Kette

Collierketten (Ketten mit/für Anhänger) werden einem Belastungstest unterzogen um
die Verarbeitungsqualität der Meterware* zu überprüfen und sicherzustellen das die
Ösen/Lotstellen halten. Hierbei darf sich die Kette um nicht mehr als 2 % ihrer
Eigenlänge verlängern.

Die Belastbarkeit wird bei der Erstmusterinspektion von der QVC QA mit einem
genormten Gewicht von 1kg getestet.

Bei sehr feinen/dünnen Ketten/Ösen darf die Belastbarkeit in Ausnahmefällen unter
dem oben genannten Gewicht liegen, jedoch nicht weniger als 750g.
Ausnahmen werden von der QVC QA festgelegt und bei Anlieferung im Warehouse
wiederum von der QVC QC gegengeprüft.

Ablauf der Prüfung:
Das Gewicht wird vorsichtig in die Kette eingehängt, die sich auf der Hand befindet,
damit die Zugbelastung gleichmäßig auf die komplette Kette verteilt ist.

*Sollte der Verschluss nachgeben und die Kette halten, ist der Test trotzdem
bestanden, da der Verschluss die Sollbruchstelle bildet.

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5.2.5 Stoffbänder als Ketten, Armbändern, etc.

Bei Verwendung von Stoffbändern (Nylon, Baumwolle, Seide, Polyester, etc.) als Ketten
oder Armbänder muss der Lieferant die Stoffzusammensetzung auf einem Hangtag
angeben und am Artikel befestigen.

Die Kennzeichnung muss der EU-Textilkennzeichnungsverordnung
Nr. 1007/2011entsprechen.

5.3 Ringe

Die Ringschiene muss bequem zu tragen sein, und muss min. 1mm stark und unten in
der Tragezone min. 2mm breit sein. Gleichlaufende Bandringe dürfen nicht breiter als
8mm sein.

Ringe mit einem Verlauf dürfen am Ringkopf eine Breite von max. 1,5cm und unten in
der Tragezone max. 0,6cm haben.

                                max. 1,5cm

                           max. 6mm / min. 2mm

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Die Ringschiene darf auch zwischen den Fingern eine Materialstärke von ca. 2,5mm
nicht überschreiten.

                                                      max. 2,5mm

Die Schiene muss rund sein. Ein nicht ganz gerundeter Ring wird abgelehnt.

5.3.1 Messen der Ringgröße

QVC bestimmt die Ringgrößen anhand eines Ringstockes und akzeptiert ausschließlich
deutsche Ringgrößen in Ømm.

Der Ring wird auf den Ringstab fallen gelassen, so dass sich der Ring durch sein
eigenes Gewicht auf den Ringstab zieht.

Die Ringgröße wird in der Mitte der Schiene bestimmt. Bei einer Breite von mehr als
1cm, wird in der Erstinspektion von Fall zu Fall und abhängig vom Design des Ringes
entschieden, ob ein anderer Ringgrößenverlauf produziert wird ( z.B.: eine ¼ Nummer
größer). Sollte das der Fall sein, wird der Lieferant darüber informiert.

          Mitte der Schiene                              RG 16

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5.3.2 Toleranzen bei Ringgrößen

Bei schmalen Ringschienen bis 0,5cm Breite gibt es keine Toleranz, die Ringgrößen
müssen exakt sein.

Bei breiten Ringschienen >0,5cm Breite kann eine Toleranz von ¼ Ringgröße nach
oben akzeptiert werden. Jeder Ring, der kleiner oder noch größer ist, wird abgelehnt.

                                                             RG 16

           ¼ Toleranz

5.4 Ohrringe / Creolen

5.4.1 Allgemeine Anforderungen

Bei einem Paar Ohrringen / Creolen müssen linker und rechter Ohrring / Creole
zusammen passen. Ohrringe müssen generell symmetrisch / gegengleich gearbeitet
sein (in Form, Muster, Steinanordnung).

                              falsch               richtig
Die Ohrringe sollten ein angemessenes Gewicht haben (max. 6g / pro Stück).

Bei Ohrringen mit Edelsteinen müssen diese in Schliff und Farbe bei beiden Teilen
eines Paares zueinander passen oder gegengleich sein. Herabhängende Ohrringe
müssen exakt die gleiche Länge aufweisen.

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Ohrringe/ Creolen müssen genügend Platz auf dem Stift für das Ohrläppchen
haben, min. 5mm. Zudem müssen 2 Rillen am Ende zum justieren der Mutterbrisur
vorhanden sein.

                                          5mm

                                  2 Rillen im Stift

Je nach dem Design des Stückes sollen Kennzeichnungen auf der Innenseite des
Artikels oder auf den Stift gesetzt werden. Ein Feingehaltsstempel nur auf der Mutter
reicht nicht, es müssen beide Teile einen eigenen Stempel haben. (Die Abbildung unten
zeigt einen möglichen Ort für die Stempelung.)

5.4.2 Ohrringverschlüsse und -verschlussteile

A. Stift und Ohrmutter
Stift und Ohrmutter müssen einen sicheren Sitz beim Tragen gewährleisten.
Die Ohrmuttern müssen min. Ø 5mm haben:

                                               Durchmesser min. 5mm

Länge des Stiftes:
Die Stifte müssen in jedem Fall lang genug sein, um durch das Ohrläppchen hindurch
zu passen. Für die Länge des Stiftes ist ebenfalls die Konstruktion und Größe der
Ohrmutter zu berücksichtigen. Für das Ohrläppchen muss min. 5mm Platz eingerechnet
werden.

                                          5mm

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Dicke des Stiftes:
Es gelten folgenden Maße für die Materialdicke (Durchmesser des Drahtes) von Stiften:

                       Minimale
                       Materialdicke:            0,70mm
                       Maximale
                       Materialdicke:            1,00mm

Die Stifte müssen an den Enden abgerundet sein und dürfen keine scharfen Kanten /
Spitzen aufweisen.

                    falsch                             richtig

Der Stift muss fest angelötet sein, er muss gerade und im rechten Winkel zur Rückseite
des Schmuckstückes stehen.

                     falsch                            richtig

B. Ohrclips
Das Federgelenk muss genug Spannung besitzen, um den Clip sicher und gleichzeitig
Angenehm am Ohrläppchen zu befestigen.

Clips dürfen nicht so eng sitzen und drücken, dass sie unbequem zu tragen sind.

Es muss eine genügend große Auflagefläche für das Ohrläppchen vorhanden sein
min. 5mm

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5.5. Anhänger

5.5.1 Minimum-Maß für Anhängerösen

Das Minimum-Maß (Innendurchmesser) von jeglicher Art von Anhängerösen/
Kettenöffnungen beträgt 4x3mm. Anhänger/Gleiter mit Anhängerösen/ Öffnungen,die
kleiner ausfallen werden abgelehnt.

Einzige Ausnahmen bilden Sets, die aus Anhänger mit passender Kette bestehen oder
der Anhänger nicht von der Kette abnehmbar ist.

Beispiele:

Gleiter:                               Anhänger:
                                                    min. 4mm
                                                   min. 3mm

 min. 4mm

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6 Anforderungen für Edelsteine/Perlen

Die folgenden Anforderungen gelten für alle Edelsteinprodukte, eingeschlossen
natürliche, synthetische, imitierte, organische und anorganische Edelsteine und Perlen.
Jedem Erstmuster das mit Edelsteinen und/ oder Perlen besetzt ist muss eine
vollständig ausgefüllte Product Specification Card beiliegen.

6.1 Spezifische Edelsteinanforderungen

QVC erwartet, dass Edelsteinschmuck die Qualitätsanforderungen erfüllt. Natürlich
berücksichtigt QVC dabei die Qualitätsschwankungen, die auf der Edelsteinart und den
besonderen Eigenarten des jeweiligen Steins beruhen. Deshalb ist es unerlässlich,
dass der Lieferant sich mit dem QVC Einkäufer auf Standards einigt (werden im System
festgehalten), welche die folgenden Faktoren einbezieht und in der Product
Specification Card festgehalten sind:

-   genaue Edelstein-/ Perlbezeichnung nach CIBJO
-   Kalibrierung (Größe im mm)
-   garantiertes Minimum-Karatgewicht
-   Grad der Reinheit
-   Farbe
-   Art des Schliffs
-   genaue Art der Behandlung (bestrahlt, gefärbt, stabilisiert etc.)
-   andere zweckdienliche Qualitätsmerkmale für bestimmte Edelsteinsorten
    (z. B. Imitation, Sythese, rekonstruiert, Zusammengesetzt wie Doublette oder
    Triplette mit Bestandteilen)
-   Herkunftsland

Die Kriterien, der angegebenen Faktoren, müssen vor der Einsendung des Erstmusters
in der Product Specification Card des Schmuckstückes aufgenommen werden.

Falls der Lieferant mit erkennbaren Variationen bei einem Artikel in Bezug auf Schliff,
Reinheit oder Farbe rechnet, wird empfohlen, dass er dem QVC Einkäufer vor der
Erstmusterinspektion einige Steine sendet, welche die Variationsbreite verdeutlichen.

In Absprache mit dem Einkäufer und der QVC QA wird dann bestimmt, ob die
Variationsbreite von QVC akzeptiert wird.

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Lieferantenhandbuch Qualität
Schmuck

6.2 Reinheitsgrad und Farbe der Edelsteine

Inspektionsmethoden

A. Inspektion mit bloßem Auge:
Bei der Bestimmung des Reinheitsgrades betrachten die QVC Qualitätsinspektoren den
Stein von oben, also von der Krone (der Tafel) aus gesehen mit bloßem Auge auf
Ellbogenlänge. Damit ist der Abstand vom Auge zum gebogenen Ellbogen gemeint, der
ungefähr 30 cm beträgt.

                                         Tafel

                                      “Kronensicht”

B. Vergrößerungen:
Obwohl die QVC Qualitätsinspektoren im Allgemeinen keine Vergrößerung zur
Mängelsuche benutzen, kann es vorkommen, dass eine Juwelierslupe mit 10facher
Vergrößerung verwendet wird, um einen mit bloßem Auge sichtbaren Fehler oder
Mangel genauer zu begutachten.

C. Allgemeine Reinheitsstandards:
Die folgenden Reinheitsstandards müssen immer, unabhängig von Reinheitsgrad,
Einkaufspreis, Edelsteinart oder eventuellen weiteren vorher abgestimmten Kriterien
erfüllt werden:

Es darf keine inneren Fehler (z. B. grobe Einschlüsse, innere Brüche) oder äußeren
Fehler (z. B. Flecken, Farbstreifen) geben (weder natürlich, noch durch den
Produktionsprozess bedingt), welche die strukturelle Integrität des Steins
beeinträchtigen könnten.

Es darf keine erkennbaren Makel wie z. B. Splitter, Spalten, Kratzer, Politurspuren auf
der Tafel oder an anderen Oberflächen, an Kanten, schrägen Flächen oder der flachen
Unterseite des Steins (bei allen Facettenarten) geben. Besonders bei transparenten
Steinen führt jeder Mangel im Unterteil oder der Kalette, der von der Krone aus sichtbar
ist, zur Ablehnung des Artikels.

Der Gebrauch von Glas oder Harz (d. h. Füllmasse) zur Erhöhung der Reinheit / Farbe
des Steins ist nicht erlaubt.

Alle Steine derselben Edelsteinart innerhalb eines Stückes sollten im Reinheitsgrad
zusammenpassen.

Alle Stücke eines Produktionsdurchlaufs müssen dem vorher vereinbarten
Reinheitsgrad und -spektrum für diesen Artikel entsprechen.

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Lieferantenhandbuch Qualität
Schmuck

Falls der Lieferant erkennbare Abweichungen im Reinheitsgrad für möglich hält, kann
QVC den Lieferanten bitten, einen Satz Steine zur Verfügung zu stellen, der das
mögliche Spektrum der Abweichungen verdeutlicht.

D. Für alle Edelsteinarten gelten die folgenden QVC Anforderungen:
Jeder einzelne Stein muss von der Krone aus gesehen einheitlich in Ton (Helligkeit/
Dunkelheit) und Intensität (Leuchtkraft) sein. Er darf keine offensichtlichen Farbbänder
oder unterschiedliche Farbzonen aufweisen, auch dann nicht, wenn die Farbvariationen
innerhalb des vereinbarten Farbspektrums bleiben.

Alle Stücke innerhalb jeder Produktionscharge müssen mit dem vereinbarten
Farbspektrum übereinstimmen.

Falls der Lieferant erkennbare Farbabweichungen bei der Produktion erwartet, kann
QVC ihn bitten, einen Satz Steine zur Verfügung zu stellen, der das Spektrum
möglicher Farbvariationen zeigt.

6.3 Edelsteinschliff

Bei allen Edelsteinen dürfen beim Schliff keine extremen Abweichungen in der
Facettierung, der äußeren Form oder der Schlifftiefe vorkommen.

Der Schliff muss symmetrisch und gleichmäßig proportioniert sein, um die bestmögliche
Brillanz innerhalb des Steins zu erzielen. Folgende Mängel dürfen nicht auftreten:

-   erkennbar nicht-zentrierte Tafel

                falsch             falsch                          richtig

-   offensichtlich falsch zentrierte Oberflächen

                falsch              falsch                         richtig

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Lieferantenhandbuch Qualität
Schmuck

Bei Multi-Stein-Designs müssen Steine, welche dieselben Eigenschaften in Bezug auf
äußere Form, Art des Schliffs, Größe, Höhe und/oder Länge haben sollen, auch in den
Proportionen des Schliffs zueinander passen.

                    falsch                                  richtig

Falls der Lieferant damit rechnet, dass die Steine im Schliff erkennbar variieren, kann
QVC den Lieferanten bitten, einen Satz Steine zur Verfügung zu stellen, der die
Spannbreite der möglichen Variationen verdeutlicht.

6.4 Edelsteingröße

QVC QA misst die Größe eines Edelsteins in Millimetern (mm).

Toleranzen bei (geschliffenen) Edelsteinen:
Geschliffene Edelsteine dürfen in keinem Fall kleiner sein als im Kaufauftrag/ Product
Specification Card angegeben. Falls ein Edelstein größer sein sollte, wird die
Größenangabe vom QVC Einkäufer entsprechend angepasst.

6.5 Perlen und Zuchtperlen

QVC QA beachtet bei der Inspektion von Perlen und Zuchtperlen die besonderen
Eigenschaften jedes Stücks. Trotzdem müssen Perlen die grundsätzlichen
Qualitätsanforderungen erfüllen.

6.5.1 Allgemeine Anforderungen für Zuchtperlen

Die Oberfläche von Zuchtperlen muss gleichmäßig, glatt und glänzend sein. Die
folgenden Mängel dürfen nicht vorkommen:

-   künstliche Überzüge oder Lacke
-   eingerissenes, dünnes oder abblätterndes Perlmutt
-   stumpfe oder dunkle Flecken
-   ausgeprägte Kerben, insbesondere an den Bohrlöchern
-   zusätzliche oder schlecht ausgerichtete Bohrlöcher
-   Klebereste

Bei Multi-(Zucht-)Perlen-Artikeln (z. B. Halsketten und Ohrringen) oder bei Sets (z. B.
Armband/Kette-Kombinationen) sollten die einzelnen Perlen in Farbe, Form, Größe und
in der Qualität übereinstimmen.

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Lieferantenhandbuch Qualität
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6.5.2 Fassen/ Finieren von Perlen

Perlen und Zuchtperlen müssen sorgfältig, fest und gleichmäßig in die Fassung
eingepasst sein.

Prinzipiell müssen Perlen und Zuchtperlen mechanisch in die Fassung eingesetzt
werden, z. B. auf deinen stabilen Stift geklebt werden. Der Klebstoff muss haltbar und
unsichtbar aufgetragen sein. (Siehe Abschnitt 4.2.2: Klebemontage.)

6.5.3 Auffädelung der Perlen

Perlen und Zuchtperlen müssen auf Seide, Polyester, Monofaser oder jeglichem
anderen Material aufgezogen werden, das stark und haltbar genug, d. h. reißfest, ist.

Jegliche geknotete oder ungeknotete Auffädelung ist erlaubt, so lange der Faden die
nötige Festigkeit und Haltbarkeit aufweist. Bei verknoteten Auffädelungen müssen die
Knoten fest verknotet sein, um die Länge zu stabilisieren.

Perlen und Zuchtperlen müssen in gleichmäßigem Abstand aufgefädelt werden und die
Knoten sollten größenmäßig gleich sein.

Die Perlen dürfen nicht über die Knoten rutschen können (der Faden muss dick genug
sein) und kein Spiel haben.

                  falsch                                         richtig

6.5.4 Toleranzen bei der Größe von Perlen

Perlen können bis zu 0,5 mm größer sein als angegeben. Eine Toleranz nach unten hin
ist nicht erlaubt. Alle Perlen innerhalb eines Produktes müssen mindestens die im
Kaufauftrag/ Product Specification Card festgelegte Abmessung in mm aufweisen.

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