Lieferantenhandbuch Qualität - Schmuck - QVC
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Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck Inhaltsverzeichnis Kapitel Titel Seite 1 ............. Inspektionsmethoden von Schmuck und Uhren bei QVC ..........................3 2 ............. Allgemeine Herstellungsanforderungen an Schmuck und Uhren ..............4 3 ............. Anforderungen für die Kennzeichnung von Schmuck und Uhren ..............5 3.1 .......... Erforderliche Kennzeichnungen .................................................................5 3.2 .......... Unzulässige Kennzeichnungen..................................................................5 3.3 .......... Aufbringen von Feingehalts- und CZ-Stempelung .....................................5 3.4 .......... Aussehen und Platzierung von Kennzeichnungen ....................................6 3.5 .......... Feingehaltsstempel für Goldschmuck ........................................................8 3.6 .......... Feingehaltsstempel für Silberschmuck ......................................................9 3.7 .......... Feingehaltsstempel für Platin- und Palladiumschmuck..............................9 3.8 .......... Feingehaltsstempel für Artikel aus verschiedenen Metallen ......................9 4 ............. Qualitäts- und Verarbeitungskriterien ......................................................10 4.1 .......... Allgemein .................................................................................................10 4.2 .......... Montage von Schmuckteilen ....................................................................10 4.2.1 ....... Löten........................................................................................................10 4.2.2 ....... Klebermontage ........................................................................................12 4.3 .......... Platzierung und Fassung des Steins .......................................................13 4.3.1 ....... Platzierung des Steins .............................................................................13 4.3.2 ....... Krappenfassungen...................................................................................14 4.3.3 ....... Zargenfassungen .....................................................................................15 4.3.4 ....... Channelfassungen ...................................................................................15 4.4 .......... Politur ......................................................................................................16 4.5 .......... Endverarbeitung ......................................................................................17 4.6 .......... Metallveredlung .......................................................................................17 5 ............. Produktspezifische Qualitäts- und Verarbeitungskriterien .......................18 5.1 .......... Verschlüsse .............................................................................................18 5.1.1 ....... Allgemeine Anforderungen ......................................................................18 5.1.2 ....... Federring- und Karabinerverschlüsse ......................................................18 5.1.3 ....... Kastenschloss..........................................................................................19 5.1.4 ....... Verschluss mit Sicherheitsacht ................................................................19 5.1.5 ....... Magnetverschluss ....................................................................................20 5.2. ......... Ketten (Halsketten, Armbänder) ..............................................................21 5.2.1 ....... Allgemeine Anforderungen ......................................................................21 5.2.2 ....... Messen von Ketten ..................................................................................22 5.2.3 ....... Toleranzen bei Längen und Gewichten ...................................................22 5.2.4 ....... Prüfung der Belastbarkeit einer Kette ......................................................23 5.2.5 ....... Stoffbänder als Ketten, Armbänder, etc. ..................................................24 5.3 .......... Ringe .......................................................................................................24 5.3.1 ....... Messen der Ringgröße ............................................................................25 5.3.2 ....... Toleranzen bei Ringgrößen .....................................................................26 5.4 .......... Ohrringe/Creolen .....................................................................................26 5.4.1 ....... Allgemeine Anforderungen ......................................................................26 QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 1 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 5.4.2 ....... Ohrringverschlüsse und -verschlussteile .................................................27 5.5 .......... Anhänger .................................................................................................29 5.5.1 ....... Minimum-Maß für Anhängerösen ............................................................29 6 ............. Anforderungen an Edelsteine/Perlen .......................................................30 6.1 .......... Spezifische Edelsteinanforderungen .......................................................30 6.2 .......... Rheinheitsgrad der Edelsteine .................................................................31 6.3 .......... Edelsteinschliff .........................................................................................32 6.4 .......... Edelsteingröße.........................................................................................33 6.5 .......... Perlen und Zuchtperlen ...........................................................................33 6.5.1 ....... Allgemeine Anforderungen für Zuchtperlen .............................................33 6.5.2 ....... Fassen / finieren von Perlen ....................................................................34 6.5.3 ....... Auffädelung der Perlen ............................................................................34 6.5.4 ....... Toleranzen bei der Größe von Perlen......................................................34 7 ............. Anforderungen an Uhren .........................................................................35 7.1 .......... Lieferantenbeschreibung .........................................................................35 7.2 .......... Allgemeine Anforderungen .....................................................................36 7.3 .......... Uhren mit Edelsteinbesatz .......................................................................37 7.4 .......... Vergoldete oder beschichtete Uhren .......................................................37 8 ............. Grammgewichte von Schmuck und Edelsteinen......................................38 8.1 .......... Grammgewicht von Schmuck ..................................................................38 8.1.1 ....... Bestimmung des Grammgewichtes .........................................................38 8.1.2 ....... Überprüfung des Grammgewichtes bei der Erstmusterinspektion ...........38 8.1.3 ....... Ermitteln des Grammgewichtes bei der QVC QC ....................................38 8.2 .......... Karatgewicht von Edelsteinen..................................................................39 8.2.1 ....... Bestimmung des Karatgewichtes.............................................................39 8.2.2 ....... Überprüfung des Karatgewichtes bei der Erszmusterinspektion .............39 8.2.3 ....... Ermitteln des Karatgewichtes bei der QVC QC .......................................39 QVC Handel S.à r.l. & Co. KG Rheinstudios Abteilung Qualitätssicherung Plockstraße 30 40221 Düsseldorf Deutschland / Germany Fax: +49 211 / 3007 – 5297 Vertraulichkeitsvereinbarung: Durch Annahme dieses Handbuchs erklärt sich der Empfänger damit einverstanden, die hier enthaltenen Informationen nicht an Dritte (egal ob Person oder Institution) weiterzugeben. Ausgenommen hiervon sind die Angestellten des Empfängers, soweit wie sie diese Informationen zur Prüfung, Herstellung und zum Versand von Produkten an QVC benötigen. Kommentare, Fragen oder konstruktive Vorschläge zur Verbesserung dieses Handbuchs sind jederzeit willkommen. Bitte richten Sie diese an die Faxnummer +49 211 3007 5297. QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 2 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 1. Inspektionsmethoden für Schmuck und Uhren bei QVC Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Qualitätsanforderungen, die QVC an Schmuckstücke stellt. Die folgende Zusammenstellung soll Informationen über diese Qualitätsansprüche sowie Hilfestellungen geben, um diese Anforderungen zu erfüllen. A. Untersuchung mit bloßem Auge Alle Schmuckstücke und Edelsteine werden mit bloßem Auge aus einer Distanz von ca. 30 cm (was bei gebeugtem Arm ungefähr dem Abstand vom Ellbogen zum Auge entspricht) inspiziert. Hierbei überprüft die QVC QA, ob ohne Lupe erkennbare Mängel vorhanden sind. B. Untersuchung mit Hilfe von Vergrößerungsgläsern Obwohl die QVC QA im Allgemeinen keine Vergrößerungsgläser verwendet, wird u. U. doch eine Juwelierslupe mit 10facher Vergrößerung benutzt, um mit bloßem Auge erkennbare Mängel wie z. B. Kratzer genauer betrachten zu können. QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 3 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 2. Allgemeine Herstellungsanforderungen an Schmuck und Uhren bei QVC Alle Merkmale eines Artikels inklusive Maße, Material, Konstruktion, Gewicht, Edelstein- art, Aussehen, etc. müssen mit den festgesetzten Produkteigenschaften des Kaufauftrages und der Product Specification Card übereinstimmen. Das Produkt muss genau der Beschreibung des Lieferanten entsprechen. Diese Beschreibung bildet die Grundlage für die Interne Produktbeschreibung, falls die Lieferantenbeschreibung nicht zum Produkt passt, muss der Lieferant diese in Absprache mit dem Einkäufer anpassen. Gelbstichige Weißgoldlegierungen werden bei QVC nicht akzeptiert. Das Weißgold muss auch ohne zusätzliche Rhodiumveredelung eine weiße Farbe haben. Allgemein darf der Schmuck außerdem keinen der folgenden Mängel aufweisen: - Kratzer, die man auf Ellbogenlänge sieht und die sich nicht wegpolieren lassen; - Schmutz oder Flecken, die sich nicht wegpolieren lassen; - ungleichmäßige Oxidation; - Risse oder Abblättern der Metallveredelung - Schief/unregelmäßig gefasste Steine - Farbabweichungen/-unterschiede bei Edelsteinen (Colourranges) Alle Stücke mit derselben QVC Artikelnummer müssen identisch sein. Design, Konstruktion und Material müssen bei allen Stücken und Produktionsdurchgängen eines Artikels gleich bleiben. Dies gilt darüber hinaus auch für alle Ösen, Verschlüsse oder andere mechanische Teile bei allen Produktionsdurchläufen. Anmerkung: Falls es erkennbare Varianten oder Abweichungen innerhalb eines Produktionsdurchganges gibt, raten wir dazu, dem Einkäufer eine Auswahl an Stücken zur Verfügung zu stellen, welche die Spannbreite möglicher Varianten widerspiegelt. Der Einkäufer entscheidet dann zusammen mit der QVC QA, ob diese Varianten akzeptiert werden (z. B. Farbvarianz bei Edelsteinen). Alle verwendeten Materialien müssen allen geltenden deutschen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Testreports die dieses bestätigen, sind von akkreditierten Laboratorien auf Anforderung für Nichtedelmetallbestandteile (Modeschmucklegierungen, Leder, Silikone, Textilien, etc.) einzureichen. Die geltenden QVC Mindestanforderungen finden Sie im Lieferantenbereich unserer Internetseite: Passwort: qvc4info Batteriebetriebene Uhren unterliegen den WEEE-Richtlinien. Die Marke muss bei der EAR und UBA registriert werden. Bitte reichen Sie der QA Ihre Registrierungsnachweise ein. www.umweltbundesamt.de www.stiftung-ear.de QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 4 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 3. Anforderungen für Kennzeichnungen von Schmuck und Uhren bei QVC 3.1 Erforderliche Kennzeichnungen Nach § 3 des Gesetzes über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren müssen Schmuckartikel aus Edelmetall mit einem Feingehaltsstempel versehen sein. Der Feingehalt ist dabei in 1000stel-Teilen anzugeben, also z. B. für Gold 333/000 oder für Silber 925/000. Es ist dem Lieferanten freigestellt zusätzlich einen Firmenstempel einzubringen. Nach § 7 des oben genannten Gesetzes haftet der Lieferant für die Richtigkeit des angegebenen Feingehalts; bei Stempelung im Inland gleichfalls der Inhaber des Geschäfts, für das die Stempelung erfolgt ist. Feingehaltsstempel Erforderlich bei Artikeln, die ganz aus (z. B. 333, 375, 585, etc.) Edelmetall gefertigt sind (z. B. Gold, Silber, Platin). Firmenstempel Optional, bei Artikeln die einen FG (registrierter Lieferantenstempel) Stempel haben. „CZ“-Stempelung Erforderlich für alle Diamonique- Artikel (Zirkonia-Ware). 3.2 Unzulässige Kennzeichnungen Folgende Kennzeichen dürfen weder dauerhaft (Stempel) noch vorübergehend (Hangtag) an, durch QVC angebotenen Schmuckstücken, befestigt sein oder auf diese aufgebracht werden: - Produktnummer des Lieferanten - Seriennummer - Ringgröße - Abmessungen - Karatgewicht des Edelsteins ( außer ausdrücklich gewünscht) - Grammgewicht - Bezeichnung der Edelsteinart (außer bei Diamonique-„CZ“) - Hersteller-/ Produktionsland 3.3 Aufbringen von Feingehalts- und CZ-Stempelung Feingehaltsstempel und evtl. Firmenstempel müssen dauerhaft mit dem Schmuckstück verbunden werden. Dies kann durch Stempeln, Prägen, Gravieren oder gelötete Metall- plättchen geschehen. Bei Ringen muss die Stempelung immer innen in der Ringschiene sein. Ausnahmen müssen vorher mit der QVC QA vereinbart werden. QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 5 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 3.4 Aussehen und Platzierung von Kennzeichnungen Alle Kennzeichnungen müssen lesbar, klar und deutlich sein, d. h. im Einzelnen: - keine deformierten oder fehlenden Nummern oder Buchstaben - keine doppelten Stempelungen - keine Kennzeichnungen, die mit angrenzenden Kennzeichnungen verschmelzen - keine Überpolierung, die Kennzeichnungen verwischen / schwach werden lässt - keine extrem flachen oder zu tiefen Markierungen, die schwer lesbar oder scharfkantig sind Folgende Illustration zeigt ein negatives Beispiel sowie ein Beispiel für eine korrekte Kennzeichnung nach den QVC Anforderungen: Korrekte Kennzeichnung eines Schmuckstückes nach den QVC Anforderungen: falsch richtig Kennzeichnungen müssen sauber sein. Sie dürfen keine Rückstände von Putz-, Polier- oder anderen Mitteln aufweisen. Kennzeichnungen müssen so platziert werden, dass sie leicht entdeckt werden können, aber beim Tragen unsichtbar oder unauffällig sind. Kennzeichnungen müssen zentriert und genau positioniert sein. Feingehalts- und evtl. Firmenstempel müssen nahe beieinander stehen und beide klar und deutlich lesbar sein. Bei Diamonique -Artikeln soll – wenn es das Design erlaubt – der Feingehaltsstempel direkt rechts neben dem evtl. Firmenstempel stehen und der „CZ“-Stempel wiederum gleich rechts neben dem Feingehaltsstempel. QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 6 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck Korrekte Anordnung der CZ-Stempelung im Verhältnis zu den anderen Stempeln. Firmenstempel Feingehaltsstempel Diamonique -Stempel Abhängig von der Schmuckart müssen Kennzeichnungen in bestimmten Bereichen des Schmuckstückes aufgebracht werden: Ringe: Kennzeichnungen müssen hoch genug auf der Innenseite der Ringschiene und damit so weit von der Tragezone weg platziert werden wie möglich, dass die Markierung sich beim Tragen nicht abnutzt oder bei einer Größenänderung entfernt wird. Tragezone falsch richtig Anhänger und Broschen: Abhängig vom Design des Stückes müssen Kennzeichnungen auf der rückwärtigen Seite des Artikels oder versteckt auf der Innenseite des Stückes angebracht werden. Bei Sets mit Kette und Anhänger müssen beide Teile einen Feingehalts- und evtl. Firmenstempel tragen. QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 7 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck Ohrringe: Je nach dem Design des Schmuckstückes müssen Kennzeichnungen auf die Rückseite des Artikels oder auf den Stift oder den Clip gesetzt werden. Ein Feingehaltsstempel nur auf der Mutter reicht nicht, es müssen beide Teile einen eigenen Stempel haben. (Die Abbildung unten zeigt einen möglichen Ort für die Stempelung!) Bei Ohrringpaaren ist es nicht akzeptabel, dass auf einem Ohrring der evtl. Firmenstempel und auf dem anderen Ohrring der Feingehaltsstempel steht. Die Mutter muss immer mit einem Feingehaltsstempel in 1000 Teilen versehen sein. Ketten: Abhängig vom Design müssen Kennzeichnungen bei Ketten auf den Endkappen nahe dem Verschluss gesetzt werden. Möglich ist auch eine hängende Metallplakette oder eine ovale Plakette, die dauerhaft (verlötet) mit dem Schmuckstück verbunden ist. Ein FG-Stempel nur auf dem Verschluss ist nicht zulässig, wenn dieser an einer nicht zugelöteten Öse mit der Kette verbunden ist. 3.5 Feingehaltsstempel für Goldschmuck Da Karatbezeichnungen in Deutschland unzulässig sind, fordert QVC seine Lieferanten auf, für Edelmetallschmuck mit und ohne Steine die Angabe von 1000stel-Einheiten zu verwenden. Die Angaben zu den Karatgewichten in der folgenden Tabelle dienen nur Vergleichszwecken. 8 Karat Gold 14 Karat Gold 18 Karat Gold 22 Karat Gold 24 Karat Gold 333 585 750 916 999 .333 .585 .750 .916 .999 Allgemein muss Goldschmuck und Silberschmuck immer mit einem Feingehaltsstempel gekennzeichnet sein. QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 8 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 3.6 Feingehaltsstempel für Silberschmuck Für Silberschmuck sind die Feingehaltsstempelungen „925“/„Ag 925“ zulässig. 3.7 Feingehaltsstempel für Platin- und Palladiumschmuck Obwohl es in Deutschland keine gesetzlichen Bestimmungen hierzu gibt, ist der Feingehalt für Platinschmuck international seit 1951 auf 950/000 Teile festgesetzt. Entsprechend lautet die Stempelung für Platin „Pt950“. QVC lehnt sich an diese inter- nationale Übereinkunft bei QVC verkauftem Platinschmuck an. Für Palladium entsprechend der Feingehalt+Pd. 3.8 Feingehaltsstempel für Artikel aus verschiedenen Metallen A. Unterschiedlicher Goldgehalt in einem Artikel Beispiel: 333 + 585 Wenn es das Design erlaubt muss der jeweilige Feingehaltsstempel auch in dem jeweiligen Edelmetall sein. Beide Goldgehaltsangaben müssen auf dem Stück nebeneinander erscheinen und gleich deutlich zu erkennen sein. -> z. B. bei einem Ohrring aus 333 Gold und 585 Stift, muss der Stift mit 585 gestempelt sein und der Ohrring selbst mit 333. B. Silber- und Goldgehalt in einem Artikel Beispiel: 925 + 1/5 (20%) 333/585/750 Die Stempelungen für beide Edelmetalle müssen auf dem Stück nebeneinander erscheinen und deutlich zu erkennen sein. Laut dem Gesetz über den Feingehalt von Gold- und Silberwaren vom 16. Juli 1884 (BGBI. S. 120)§8 / Absatz 3, dürfen Verzierungen aus Gold wie Draht, Kugeln, Fassungen, etc., die auf Silber aufgebracht oder gelötet sind, demnach nicht mit einem Feingehaltsstempel im Silber gekennzeichnet werden. Wenn Feingehaltsstempel bei Artikeln aus zwei verschiedenen Edelmetallen eingebracht werden, darf eine Mehrfachstempelung nur dann erfolgen, wenn das Gewicht der verarbeiteten Edelmetalle nicht weniger als 20 % des Gesamtgewichts des Schmuckstückes beträgt. Wenn es das Design erlaubt, muss der jeweilige Feingehaltsstempel auch in dem jeweiligen Edelmetall sein, d.h. der Goldstempel im Gold und der 925 Stempel im Silber. QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 9 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck Gold Silber C. Unedelmetalle: Unedelmetalle (Edelstahl, Titan, etc.) dürfen grundsätzlich keine Feingehaltsstempel (z. B. 925, 333, 585, 750, etc.) haben, auch wenn sie Gold/Silberelemente (Fassungen, Verzierungen, etc.) aufweisen. Eine Stempelung wie z. B. bei Edelstahl (Stainless Steel) oder Titan (Ti) ist erlaubt. QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 10 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 4. Qualitäts- und Verarbeitungskriterien 4.1 Allgemein Die bei QVC eingereichten Erstmuster und die im QVC Distributionscenter angelieferte Ware dürfen folgende Qualitäts- und Verarbeitungsmängel nicht aufweisen: - ausgeglühte, verschmorte Stellen - poröse Stellen, Löcher, Poren oder Dellen - Gussgrate - Flecken, Risse - Abdrücke oder Kratzer von Werkzeugen - rauhe / scharfe Kanten - Polierfäden / Polierpaste 4.2 Montage von Schmuckteilen 4.2.1 Löten Alle gelöteten Teile müssen sicher verbunden und ausgerichtet sein. falsch richtig Das Lötmaterial muss die gleiche Farbe wie das Metall haben. Es darf keine sichtbaren Lötstellen geben und die Umgebung muss eben und glatt sein. Folgendes darf nicht vorhanden sein: - Oxidation oder eine andere Verfärbung an der Verbindungsstelle oder in deren Umgebung; - kein überschüssiges Lötmaterial auf der Verbindung oder der Umgebung; - keine offenen Nahtstellen oder offensichtliche Nahtlinien. falsch richtig falsch richtig QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 11 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 4.2.2 Klebemontage A. Allgemeine Anforderungen Alle verklebten Teile müssen sicher verbunden und ausgerichtet sein. Es muss die geeignete Klebstoffart und die richtige Menge Klebstoff verwendet werden, um die zu verbindenden Teile ordentlich zu sichern. Der Kleber muss vor dem Verpacken und Versand ausreichend getrocknet und ausgehärtet sein. Sichtbarer oder überschüssiger Klebstoff auf dem Teil ist weder vorn noch hinten zulässig. falsch richtig B. Nicht erlaubter Einsatz von Klebstoff Es ist nicht erlaubt Klebstoff, Epoxydharz oder ähnliche Bindemittel bei der Befestigung von natürlichen, transparenten Edelsteinen zu verwenden (z. B. Saphire, Smaragde, Granate, usw.). Jegliche Ausnahme von dieser Bestimmung muss in der Product Specification Card angegeben sein und bedarf der Genehmigung der QVC QA. C. Erlaubter Einsatz von Klebstoff Klebstoff, Epoxydharz oder ähnliche Verbindungsmittel dürfen bei den folgenden Schmuckarten und Steinen verwendet werden: - Modeschmuck - imitierte Steine - natürliche, opake (undurchsichtige) Edelsteine (z. B. Onyx, Jade, Nephritjade, usw.) - Zucht- und Mabéperlen - empfindliche und schwer zu fassende, Cabochon geschliffene Edelsteine (wie Mondsteine, Opale, etc.) als zusätzliche Fixierung in Krappenfassungen. Anmerkung: Wenn natürliche, opake Edelsteine und Zuchtperlen in Edelmetalle eingesetzt werden, muss Klebstoff immer in Verbindung mit einer anderen Befestigungsmethode verwendet werden, wie z. B. mit Krappen oder Haken. QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 12 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 4.3 Platzierung und Fassung des Steins 4.3.1 Platzierung des Steins Tafel und Fassungskante des Steins müssen eben und ohne erkennbare Neigung sein. falsch richtig Der Stein muss fest und sicher in der Fassung sitzen, ungeachtet der Art der Fassung. Es darf keine Lücken in der Fassung geben; der Stein darf nicht herausfallen können. Ebenso ist ein loser Stein nicht erlaubt und führt zur Ablehnung des Artikels, auch wenn der Stein nicht herausfallen kann. Bei Ringen darf die untere Spitze der Steine nicht durch die Fingerauflage hindurch reichen oder beim Tragen die Haut berühren. Auch bei anderen Schmuckstücken darf die Steinspitze nicht unten aus der Fassung ragen. Fingerauflage falsch richtig Bei mehreren nebeneinander angeordneten Steinen müssen diese so eng wie möglich beieinander und außerdem auf gleicher Höhe liegen, so lange nichts anderes angegeben wurde. falsch richtig QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 13 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 4.3.2 Krappenfassungen Die Spitze der Krappe muss fest auf den Stein gedrückt worden sein. Es darf keinen Abstand zwischen der Spitze der Krappe und dem Stein geben. Verbogene Krappen sind nicht zulässig. Lücke Spitze Verbogene Krappe falsch richtig Die Krappen müssen symmetrisch positioniert sein und die gleiche Länge und Form aufweisen. Dies gilt sowohl für das einzelne Teil, als auch für einen ganzen Produktionsdurchlauf. Ausgesprochen kurze Krappen, die den Stein nicht sichern, sind nicht zulässig. falsch richtig Zu starkes Polieren, wodurch die Krappen zu dünn werden, ist nicht akzeptabel. wegpolierte Krappe falsch richtig QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 14 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 4.3.3 Zargenfassungen Die Kanten der Zargenfassung müssen der Form des Steins genau entsprechen. Es darf keine Lücken zwischen der Innenkante der Fassung und dem Stein geben. Die Form der Zargenfassung sollte symmetrisch (ausgleichend) sein. falsch richtig Die Zargenfassung muss um den ganzen Stein herum die gleiche Höhe haben; sie darf nicht absinken bzw. ansteigen oder die Kante des Steins freilegen. Die Ränder der Fassung dürfen nicht ausgefranst oder ungleichmäßig sein und es darf kein überschüssiges Metall zwischen der Innenkante der Fassung und dem Stein geben. falsch richtig 4.3.4 Channelfassungen Alle Steine im Channel müssen auf einer Ebene/Höhe gefasst sein. Kein Stein sollte schief liegen oder eine andere Höhe als die benachbarten Steine aufweisen. falsch richtig QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 15 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck Benachbarte Steine sollten Fassungskante an Fassungskante eingesetzt werden, und zwar ohne Lücken zwischen den Steinen. Allerdings ist bei runden Steinen eine winzige Lücke zulässig. Damit eine solche Lücke zulässig sein kann, muss sie im ganzen Kanal gleichmäßig ausfallen. falsch richtig – Fassungskante an richtig – gleichmäßige Fassungskante Abstände Die Kanten des Channels müssen gerade sein und in einer Ebene verlaufen. Es darf keine Abweichungen geben. falsch richtig 4.4 Politur Alle Metalloberflächen inklusive Fassungen und Verschlüssen müssen - falls nichts anderes bestimmt wurde - sauber und glatt poliert sein. Kein Teil eines Artikels darf einen trüben Schleier haben oder stumpf sein/wirken. Nach dem Polieren dürfen folgende Mängel nicht auftreten: - Grate - Scharfe Kanten und herausstehende Stücke - sichtbare poröse Stellen oder Löcher - Fusseln - Gießrückstände, z. B. Wachs- oder Gipsreste - Polierpaste Jede übermäßige Politur, die dem Aussehen oder der Stabilität des Stückes schadet, ist nicht akzeptabel. Die Details des Designs, Feingehalts- und Firmenstempel müssen deutlich lesbar bleiben. QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 16 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 4.5 Endverarbeitung Die Endverarbeitung (Struktur, Politur, Mattierung, Diamantierung etc.) sollte gleichmäßig in Bezug auf Stärke und Richtung sein. falsch richtig Es darf keine Kerben, Kratzer oder angelaufene Stellen geben. Bei allen Echtschmuckartikeln dürfen keinerlei synthetische Klarüberzüge benutzt werden wie Lack (Zaponlack), Polyurethan, o. ä. Ausnahme: bei Modeschmuck als Anlaufschutz, dies muss dann in der Product Specification Card explizit angegeben werden. 4.6 Metallveredelung Mit Metallveredelung ist die Vergoldung, Rhodinierung oder Versilberung von Schmuckartikeln, die Gold-/Silberplattierung oder auch die Elektroplattierung gemeint. Angelaufene oder abgeblätterte Stellen, Materialrisse oder frei liegendes Untergrundmetall führen zur Ablehnung des Artikels. Die Oberflächenveredelung muss gleichmäßig auf die dafür bestimmten Stellen aufgetragen sein und darf nicht darüber hinaus in angrenzende Bereiche hinein verlaufen sein. Die Veredelung sollte von ebenmäßiger Farbe und ohne Zeichen von Verfärbungen/Flecken sein. Bei Verschlüssen darf der Metallüberzug die Funktionstüchtigkeit des Verschlusses nicht beeinträchtigen. Die Veredelung muss in Farbe, Oberflächenbearbeitung und Haltbarkeit der Beschaffenheit des übrigen Schmuckstückes entsprechen. QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 17 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 5. Produktspezifische Qualitäts- und Verarbeitungskriterien 5.1 Verschlüsse 5.1.1 Allgemeine Anforderungen Alle Verschlüsse müssen funktionieren: - Sie müssen sicher, stabil, leicht zu bedienen und angenehm zu tragen sein. - Sie müssen im Verhältnis der Größe des Schmuckstücks entsprechen. - Sie müssen während des Tragens fest verschlossen bleiben. Der Verschluss sollte trotzdem leicht zu öffnen sein. - Sie dürfen sich nicht verklemmen. Die Farbe des Verschlusses muss zu den übrigen Teilen des Schmuckstückes passen. Der Feingehaltsstempel muss vollständig und lesbar sein. Falls nicht anders bestimmt oder durch QVC QA genehmigt, muss der Feingehalt des Verschlusses zu dem Hauptteil des Stückes passen. Anmerkung: QVC erkennt an, dass manche Artikel einen Feingehalt des Verschlusses erfordern, der von dem des Schmuckstückes abweicht, wie z. B. bei 750er Armbändern mit einem 585er Verschluss. Diese Ausnahme muss vor der Produktion von der QVC QA genehmigt werden. In Fällen, bei denen der Verschluss einen anderen Feingehalt hat, müssen beide Teile, der Verschluss und das Schmuckstück selbst, mit dem entsprechenden Feingehaltsstempel (1000/-Teile) versehen werden. 5.1.2 Federring- und Karabinerverschlüsse Die Feder muss glatt und sicher funktionieren. Wenn er geöffnet und wieder gelöst wird, muss der Verschluss vollständig schließen und ohne Hilfe halten und einrasten. Der Verschluss und die Endöse müssen aufeinander abgestimmt sein. Die Endöse muss groß genug sein, dass der Verschluss gut zu bedienen ist und die Öse sich frei in dem Verschlussring bewegen kann. Federringe müssen so angebracht sein, dass die Endöse des Armbandes/Colliers nicht genau in der Öffnung auf der Nase des Federringes liegt. So wird vermieden, dass man beim versehentlichen Öffnen des Federringes das Armband verliert. falsch richtig QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 18 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 5.1.3 Kastenschloss Der Schnäpper muss fest und sicher in den Kasten des Verschlusses passen, es sollte “klick” machen, wenn der Verschluss schließt. Der Schnäpper darf niemals seine Spannung verlieren, wackeln oder von allein aus dem Kasten rutschen, ohne dass der Drücker stark heruntergedrückt wird. Drücker Kasten Schnäpper 5.1.4 Verschluss mit Sicherheitsacht Haken und Steg müssen aufeinander abgestimmt sein und sicher am Artikel befestigt sein. Steg Haken Scharnier falsch richtig QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 19 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 5.1.5 Magnetverschluss Magnetverschlüsse müssen mind. ein Gewicht von 1kg halten ohne aufzugehen. Dieses wird mit Hilfe von einem Hakengewicht an dem eingereichten First Piece Muster getestet. Ablauf der Prüfung: Das Gewicht wird vorsichtig in die Kette eingehängt, die sich auf der Hand befindet, damit die Zuglast gleichmäßig auf die komplette Kette verteilt wird. QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 20 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 5.2 Ketten (Halsketten, Armbänder ) 5.2.1 Allgemeine Anforderungen Alle Verschlüsse und andere mechanische Teile müssen den QVC Anforderungen entsprechen. Das Maß, die Länge und die Breite einer Kette müssen in allen Produktionsdurchläufen gleich bleiben. Metall muss frei von erkennbaren Mängeln sein und außerdem den QVC Anforderungen in Bezug auf Politur, Montage und/oder Veredelung entsprechen. Feingehalts-, Logo- und Firmenstempel müssen vollständig und lesbar sein. Die Öse am Verschluss muss zugelötet sein, auch ein Feingehaltsplättchen muss dauerhaft an der Kette montiert sein. Die Kette muss stabil, haltbar und flexibel genug für den bestimmungsgemäßen Gebrauch sein. Wenn sie mäßiger Spannung (z. B. durch Ziehen) ausgesetzt wird, darf sie nicht reißen. Sie muss mindestens 1,0 kg Zuglast aushalten. Belastungstest siehe 5.2.4. Endkappen dürfen keine scharfen Kanten oder sonstige scharfe oder überstehende Metallteile besitzen, die ein Verletzungsrisiko darstellen könnten. Verbindungsringe/Ösen müssen gleichmäßig gearbeitet und richtig zugebogen sein. Bei gelöteten Ösen darf es kein überschüssiges Lötmaterial geben. Endösen müssen groß genug sein für den Verschluss zum einrasten und gute Handhabung. falsch richtig richtig QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 21 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 5.2.2 Messen von Ketten Die Länge und Breite wird bei allen Ketten in Zentimetern angegeben. Zum Feststellen der Kettenmaße hat sich ein Lineal aus Metall/Edelstahl bewährt. Um die Kettenlänge zu bestimmen, wird die “nutzbare Länge” gemessen. Die nutzbare Länge ist der Teil der Kette, der die Länge ausmacht, wenn die Kette getragen wird. Die nutzbare Länge ist also sozusagen der “Sitz” der Kette. Zum Messen der Länge ist die Kette so flach und gerade wie möglich an ein Lineal zu legen. Messen Sie nicht die Länge der Zunge oder ein anderes Teil mit, das für die nutzbare Länge nicht relevant ist. Zunge Kastenschloss Federring- oder Karabinerverschluss 5.2.3 Toleranzen bei Längen und Gewichten A. Toleranz nach oben in der Länge Bei allen Kettenlängen oder Längen von Armbändern beträgt die Toleranz nach oben 5 mm. Eine Kette oder ein Armband darf also 5 mm länger sein als angegeben. Jedes Schmuckstück, das diese Längentoleranz überschreitet, wird abgelehnt. B. Toleranz nach unten in der Länge Eine Toleranz nach unten gibt es nicht, jede Kette die kürzer ist als bestellt, wird abgelehnt. C. Toleranz bei Edelmetallgewichten Eine Toleranz nach unten gibt es nicht, jedes Schmuckstück das leichter ist, als das in der Product Specification Card angegebene Edelmetall Mindestgewicht, wird abgelehnt. QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 22 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 5.2.4 Prüfung der Belastbarkeit einer Kette Collierketten (Ketten mit/für Anhänger) werden einem Belastungstest unterzogen um die Verarbeitungsqualität der Meterware* zu überprüfen und sicherzustellen das die Ösen/Lotstellen halten. Hierbei darf sich die Kette um nicht mehr als 2 % ihrer Eigenlänge verlängern. Die Belastbarkeit wird bei der Erstmusterinspektion von der QVC QA mit einem genormten Gewicht von 1kg getestet. Bei sehr feinen/dünnen Ketten/Ösen darf die Belastbarkeit in Ausnahmefällen unter dem oben genannten Gewicht liegen, jedoch nicht weniger als 750g. Ausnahmen werden von der QVC QA festgelegt und bei Anlieferung im Warehouse wiederum von der QVC QC gegengeprüft. Ablauf der Prüfung: Das Gewicht wird vorsichtig in die Kette eingehängt, die sich auf der Hand befindet, damit die Zugbelastung gleichmäßig auf die komplette Kette verteilt ist. *Sollte der Verschluss nachgeben und die Kette halten, ist der Test trotzdem bestanden, da der Verschluss die Sollbruchstelle bildet. QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 23 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 5.2.5 Stoffbänder als Ketten, Armbändern, etc. Bei Verwendung von Stoffbändern (Nylon, Baumwolle, Seide, Polyester, etc.) als Ketten oder Armbänder muss der Lieferant die Stoffzusammensetzung auf einem Hangtag angeben und am Artikel befestigen. Die Kennzeichnung muss der EU-Textilkennzeichnungsverordnung Nr. 1007/2011entsprechen. 5.3 Ringe Die Ringschiene muss bequem zu tragen sein, und muss min. 1mm stark und unten in der Tragezone min. 2mm breit sein. Gleichlaufende Bandringe dürfen nicht breiter als 8mm sein. Ringe mit einem Verlauf dürfen am Ringkopf eine Breite von max. 1,5cm und unten in der Tragezone max. 0,6cm haben. max. 1,5cm max. 6mm / min. 2mm QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 24 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck Die Ringschiene darf auch zwischen den Fingern eine Materialstärke von ca. 2,5mm nicht überschreiten. max. 2,5mm Die Schiene muss rund sein. Ein nicht ganz gerundeter Ring wird abgelehnt. 5.3.1 Messen der Ringgröße QVC bestimmt die Ringgrößen anhand eines Ringstockes und akzeptiert ausschließlich deutsche Ringgrößen in Ømm. Der Ring wird auf den Ringstab fallen gelassen, so dass sich der Ring durch sein eigenes Gewicht auf den Ringstab zieht. Die Ringgröße wird in der Mitte der Schiene bestimmt. Bei einer Breite von mehr als 1cm, wird in der Erstinspektion von Fall zu Fall und abhängig vom Design des Ringes entschieden, ob ein anderer Ringgrößenverlauf produziert wird ( z.B.: eine ¼ Nummer größer). Sollte das der Fall sein, wird der Lieferant darüber informiert. Mitte der Schiene RG 16 QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 25 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 5.3.2 Toleranzen bei Ringgrößen Bei schmalen Ringschienen bis 0,5cm Breite gibt es keine Toleranz, die Ringgrößen müssen exakt sein. Bei breiten Ringschienen >0,5cm Breite kann eine Toleranz von ¼ Ringgröße nach oben akzeptiert werden. Jeder Ring, der kleiner oder noch größer ist, wird abgelehnt. RG 16 ¼ Toleranz 5.4 Ohrringe / Creolen 5.4.1 Allgemeine Anforderungen Bei einem Paar Ohrringen / Creolen müssen linker und rechter Ohrring / Creole zusammen passen. Ohrringe müssen generell symmetrisch / gegengleich gearbeitet sein (in Form, Muster, Steinanordnung). falsch richtig Die Ohrringe sollten ein angemessenes Gewicht haben (max. 6g / pro Stück). Bei Ohrringen mit Edelsteinen müssen diese in Schliff und Farbe bei beiden Teilen eines Paares zueinander passen oder gegengleich sein. Herabhängende Ohrringe müssen exakt die gleiche Länge aufweisen. QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 26 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck Ohrringe/ Creolen müssen genügend Platz auf dem Stift für das Ohrläppchen haben, min. 5mm. Zudem müssen 2 Rillen am Ende zum justieren der Mutterbrisur vorhanden sein. 5mm 2 Rillen im Stift Je nach dem Design des Stückes sollen Kennzeichnungen auf der Innenseite des Artikels oder auf den Stift gesetzt werden. Ein Feingehaltsstempel nur auf der Mutter reicht nicht, es müssen beide Teile einen eigenen Stempel haben. (Die Abbildung unten zeigt einen möglichen Ort für die Stempelung.) 5.4.2 Ohrringverschlüsse und -verschlussteile A. Stift und Ohrmutter Stift und Ohrmutter müssen einen sicheren Sitz beim Tragen gewährleisten. Die Ohrmuttern müssen min. Ø 5mm haben: Durchmesser min. 5mm Länge des Stiftes: Die Stifte müssen in jedem Fall lang genug sein, um durch das Ohrläppchen hindurch zu passen. Für die Länge des Stiftes ist ebenfalls die Konstruktion und Größe der Ohrmutter zu berücksichtigen. Für das Ohrläppchen muss min. 5mm Platz eingerechnet werden. 5mm QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 27 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck Dicke des Stiftes: Es gelten folgenden Maße für die Materialdicke (Durchmesser des Drahtes) von Stiften: Minimale Materialdicke: 0,70mm Maximale Materialdicke: 1,00mm Die Stifte müssen an den Enden abgerundet sein und dürfen keine scharfen Kanten / Spitzen aufweisen. falsch richtig Der Stift muss fest angelötet sein, er muss gerade und im rechten Winkel zur Rückseite des Schmuckstückes stehen. falsch richtig B. Ohrclips Das Federgelenk muss genug Spannung besitzen, um den Clip sicher und gleichzeitig Angenehm am Ohrläppchen zu befestigen. Clips dürfen nicht so eng sitzen und drücken, dass sie unbequem zu tragen sind. Es muss eine genügend große Auflagefläche für das Ohrläppchen vorhanden sein min. 5mm QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 28 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 5.5. Anhänger 5.5.1 Minimum-Maß für Anhängerösen Das Minimum-Maß (Innendurchmesser) von jeglicher Art von Anhängerösen/ Kettenöffnungen beträgt 4x3mm. Anhänger/Gleiter mit Anhängerösen/ Öffnungen,die kleiner ausfallen werden abgelehnt. Einzige Ausnahmen bilden Sets, die aus Anhänger mit passender Kette bestehen oder der Anhänger nicht von der Kette abnehmbar ist. Beispiele: Gleiter: Anhänger: min. 4mm min. 3mm min. 4mm QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 29 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 6 Anforderungen für Edelsteine/Perlen Die folgenden Anforderungen gelten für alle Edelsteinprodukte, eingeschlossen natürliche, synthetische, imitierte, organische und anorganische Edelsteine und Perlen. Jedem Erstmuster das mit Edelsteinen und/ oder Perlen besetzt ist muss eine vollständig ausgefüllte Product Specification Card beiliegen. 6.1 Spezifische Edelsteinanforderungen QVC erwartet, dass Edelsteinschmuck die Qualitätsanforderungen erfüllt. Natürlich berücksichtigt QVC dabei die Qualitätsschwankungen, die auf der Edelsteinart und den besonderen Eigenarten des jeweiligen Steins beruhen. Deshalb ist es unerlässlich, dass der Lieferant sich mit dem QVC Einkäufer auf Standards einigt (werden im System festgehalten), welche die folgenden Faktoren einbezieht und in der Product Specification Card festgehalten sind: - genaue Edelstein-/ Perlbezeichnung nach CIBJO - Kalibrierung (Größe im mm) - garantiertes Minimum-Karatgewicht - Grad der Reinheit - Farbe - Art des Schliffs - genaue Art der Behandlung (bestrahlt, gefärbt, stabilisiert etc.) - andere zweckdienliche Qualitätsmerkmale für bestimmte Edelsteinsorten (z. B. Imitation, Sythese, rekonstruiert, Zusammengesetzt wie Doublette oder Triplette mit Bestandteilen) - Herkunftsland Die Kriterien, der angegebenen Faktoren, müssen vor der Einsendung des Erstmusters in der Product Specification Card des Schmuckstückes aufgenommen werden. Falls der Lieferant mit erkennbaren Variationen bei einem Artikel in Bezug auf Schliff, Reinheit oder Farbe rechnet, wird empfohlen, dass er dem QVC Einkäufer vor der Erstmusterinspektion einige Steine sendet, welche die Variationsbreite verdeutlichen. In Absprache mit dem Einkäufer und der QVC QA wird dann bestimmt, ob die Variationsbreite von QVC akzeptiert wird. QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 30 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 6.2 Reinheitsgrad und Farbe der Edelsteine Inspektionsmethoden A. Inspektion mit bloßem Auge: Bei der Bestimmung des Reinheitsgrades betrachten die QVC Qualitätsinspektoren den Stein von oben, also von der Krone (der Tafel) aus gesehen mit bloßem Auge auf Ellbogenlänge. Damit ist der Abstand vom Auge zum gebogenen Ellbogen gemeint, der ungefähr 30 cm beträgt. Tafel “Kronensicht” B. Vergrößerungen: Obwohl die QVC Qualitätsinspektoren im Allgemeinen keine Vergrößerung zur Mängelsuche benutzen, kann es vorkommen, dass eine Juwelierslupe mit 10facher Vergrößerung verwendet wird, um einen mit bloßem Auge sichtbaren Fehler oder Mangel genauer zu begutachten. C. Allgemeine Reinheitsstandards: Die folgenden Reinheitsstandards müssen immer, unabhängig von Reinheitsgrad, Einkaufspreis, Edelsteinart oder eventuellen weiteren vorher abgestimmten Kriterien erfüllt werden: Es darf keine inneren Fehler (z. B. grobe Einschlüsse, innere Brüche) oder äußeren Fehler (z. B. Flecken, Farbstreifen) geben (weder natürlich, noch durch den Produktionsprozess bedingt), welche die strukturelle Integrität des Steins beeinträchtigen könnten. Es darf keine erkennbaren Makel wie z. B. Splitter, Spalten, Kratzer, Politurspuren auf der Tafel oder an anderen Oberflächen, an Kanten, schrägen Flächen oder der flachen Unterseite des Steins (bei allen Facettenarten) geben. Besonders bei transparenten Steinen führt jeder Mangel im Unterteil oder der Kalette, der von der Krone aus sichtbar ist, zur Ablehnung des Artikels. Der Gebrauch von Glas oder Harz (d. h. Füllmasse) zur Erhöhung der Reinheit / Farbe des Steins ist nicht erlaubt. Alle Steine derselben Edelsteinart innerhalb eines Stückes sollten im Reinheitsgrad zusammenpassen. Alle Stücke eines Produktionsdurchlaufs müssen dem vorher vereinbarten Reinheitsgrad und -spektrum für diesen Artikel entsprechen. QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 31 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck Falls der Lieferant erkennbare Abweichungen im Reinheitsgrad für möglich hält, kann QVC den Lieferanten bitten, einen Satz Steine zur Verfügung zu stellen, der das mögliche Spektrum der Abweichungen verdeutlicht. D. Für alle Edelsteinarten gelten die folgenden QVC Anforderungen: Jeder einzelne Stein muss von der Krone aus gesehen einheitlich in Ton (Helligkeit/ Dunkelheit) und Intensität (Leuchtkraft) sein. Er darf keine offensichtlichen Farbbänder oder unterschiedliche Farbzonen aufweisen, auch dann nicht, wenn die Farbvariationen innerhalb des vereinbarten Farbspektrums bleiben. Alle Stücke innerhalb jeder Produktionscharge müssen mit dem vereinbarten Farbspektrum übereinstimmen. Falls der Lieferant erkennbare Farbabweichungen bei der Produktion erwartet, kann QVC ihn bitten, einen Satz Steine zur Verfügung zu stellen, der das Spektrum möglicher Farbvariationen zeigt. 6.3 Edelsteinschliff Bei allen Edelsteinen dürfen beim Schliff keine extremen Abweichungen in der Facettierung, der äußeren Form oder der Schlifftiefe vorkommen. Der Schliff muss symmetrisch und gleichmäßig proportioniert sein, um die bestmögliche Brillanz innerhalb des Steins zu erzielen. Folgende Mängel dürfen nicht auftreten: - erkennbar nicht-zentrierte Tafel falsch falsch richtig - offensichtlich falsch zentrierte Oberflächen falsch falsch richtig QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 32 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck Bei Multi-Stein-Designs müssen Steine, welche dieselben Eigenschaften in Bezug auf äußere Form, Art des Schliffs, Größe, Höhe und/oder Länge haben sollen, auch in den Proportionen des Schliffs zueinander passen. falsch richtig Falls der Lieferant damit rechnet, dass die Steine im Schliff erkennbar variieren, kann QVC den Lieferanten bitten, einen Satz Steine zur Verfügung zu stellen, der die Spannbreite der möglichen Variationen verdeutlicht. 6.4 Edelsteingröße QVC QA misst die Größe eines Edelsteins in Millimetern (mm). Toleranzen bei (geschliffenen) Edelsteinen: Geschliffene Edelsteine dürfen in keinem Fall kleiner sein als im Kaufauftrag/ Product Specification Card angegeben. Falls ein Edelstein größer sein sollte, wird die Größenangabe vom QVC Einkäufer entsprechend angepasst. 6.5 Perlen und Zuchtperlen QVC QA beachtet bei der Inspektion von Perlen und Zuchtperlen die besonderen Eigenschaften jedes Stücks. Trotzdem müssen Perlen die grundsätzlichen Qualitätsanforderungen erfüllen. 6.5.1 Allgemeine Anforderungen für Zuchtperlen Die Oberfläche von Zuchtperlen muss gleichmäßig, glatt und glänzend sein. Die folgenden Mängel dürfen nicht vorkommen: - künstliche Überzüge oder Lacke - eingerissenes, dünnes oder abblätterndes Perlmutt - stumpfe oder dunkle Flecken - ausgeprägte Kerben, insbesondere an den Bohrlöchern - zusätzliche oder schlecht ausgerichtete Bohrlöcher - Klebereste Bei Multi-(Zucht-)Perlen-Artikeln (z. B. Halsketten und Ohrringen) oder bei Sets (z. B. Armband/Kette-Kombinationen) sollten die einzelnen Perlen in Farbe, Form, Größe und in der Qualität übereinstimmen. QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 33 von 39
Lieferantenhandbuch Qualität Schmuck 6.5.2 Fassen/ Finieren von Perlen Perlen und Zuchtperlen müssen sorgfältig, fest und gleichmäßig in die Fassung eingepasst sein. Prinzipiell müssen Perlen und Zuchtperlen mechanisch in die Fassung eingesetzt werden, z. B. auf deinen stabilen Stift geklebt werden. Der Klebstoff muss haltbar und unsichtbar aufgetragen sein. (Siehe Abschnitt 4.2.2: Klebemontage.) 6.5.3 Auffädelung der Perlen Perlen und Zuchtperlen müssen auf Seide, Polyester, Monofaser oder jeglichem anderen Material aufgezogen werden, das stark und haltbar genug, d. h. reißfest, ist. Jegliche geknotete oder ungeknotete Auffädelung ist erlaubt, so lange der Faden die nötige Festigkeit und Haltbarkeit aufweist. Bei verknoteten Auffädelungen müssen die Knoten fest verknotet sein, um die Länge zu stabilisieren. Perlen und Zuchtperlen müssen in gleichmäßigem Abstand aufgefädelt werden und die Knoten sollten größenmäßig gleich sein. Die Perlen dürfen nicht über die Knoten rutschen können (der Faden muss dick genug sein) und kein Spiel haben. falsch richtig 6.5.4 Toleranzen bei der Größe von Perlen Perlen können bis zu 0,5 mm größer sein als angegeben. Eine Toleranz nach unten hin ist nicht erlaubt. Alle Perlen innerhalb eines Produktes müssen mindestens die im Kaufauftrag/ Product Specification Card festgelegte Abmessung in mm aufweisen. QVC Handel S.à r.l. & Co. KG - vertraulich - Keine Weitergabe oder Vervielfältigung! Stand 01/2019 34 von 39
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