Kreta - die Insel des Zeus - 20.05. bis 27.05.2022 / 8 Tage - Lensing Reisen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Kreta – die Insel des Zeus 20.05. bis 27.05.2022 / 8 Tage pro Person im DZ ab € 1.199,– • Flug ab Düsseldorf nach Heraklion und zurück • Übernachtung im 5-Sterne- Badehotel • „all inclusive“ Verpflegung im Hotel • Umfangreiches Ausflugspaket mit landestypischen Spezialitäten buchbar
Lassithi Hochebene Chania 1. Tag: Flug von Düsseldorf nach Heraklion Flug von Düsseldorf nach Heraklion. Empfang durch Ihre Deutsch sprechende Reiseleitung und Transfer zu Ihrem Bade- hotel. Beim Empfangsgetränk erhalten Sie wichtige Informationen zu Land und Leuten. Abendessen und Übernachtung im Hotel. 2. Tag: zur freien Verfügung / Ausflugspaket: Ganztagesausflug Heraklion und Knossos Frühstück im Hotel. Zu den Höhepunk- ten jeder Kretareise zählt der Besuch von Knossos. Der Palast war einst Die fünftgrößte Mittelmeerinsel zeich- Zentrum der minoischen Kultur, die vor Kloster Arkadi net sich durch ein besonders mildes 4000 Jahren entstand und als älteste Klima mit über 300 Sonnentagen im Hochkultur Europas angesehen wird. nische und türkische Bauten vorhanden Jahr aus. In ihrem komfortablen Strand- Begegnen Sie dieser fernen Epoche bei sind. Rückfahrt zum Hotel. Abendessen hotel können Sie somit die freien Tage einem geführten Rundgang durch die und Übernachtung im Hotel. optimal genießen und sich zudem teilweise rekonstruierte Palastanlage von der kretischen Gastfreundschaft mit ihrer faszinierenden Architektur. 4. Tag: zur freien Verfügung verwöhnen lassen. Neben einer land- Nur wenige Kilometer entfernt liegt die Frühstück im Hotel. Heute können Sie schaftlichen Vielfalt wird die Insel heutige Inselmetropole Heraklion. Der die Annehmlichkeiten Ihrer komfor- natürlich durch ihre mehrere tausend Aufenthalt dort gibt auch Gelegenheit tablen Hotelanlage genießen oder die Jahre alte Geschichte geprägt, die Ihnen zu Einkäufen und zum Kennenlernen Umgebung auf eigene Faust erkunden. auf Schritt und Tritt begegnet. Sehen der Hauptstadt der Insel. Weiter führt Selbstverständlich gibt Ihnen die Reise- Sie den weltbekannten Tempel von Sie die Route nach Peza, wo mehrere leitung auch gerne Tipps, um diesen Knossos, Bestandteil der berühmten Wein- und Olivengenossenschaften Tag abwechslungsreich zu gestalten. Sage des Minotaurus oder besuchen Sie Kretas zu Hause sind. Rückfahrt zum Abendessen und Übernachtung in die Lassithi- Hochebene, Geburtsort der Hotel. Abendessen und Übernachtung. Ihrem Hotel. Götter. Eine erlebnisreiche Woche steht Ihnen bevor! 3. Tag: zur freien Verfügung / 5. Tag: zur freien Verfügung / Ausflugspaket: Ganztagesausflug Ausflugspaket: Ganztagesausflug Arkadi - Rethymnon und Chania Lassithi Hochebene - Geburtsort der Frühstück im Hotel. Erstes Ziel dieser Götter inkl. Meze-Mittagessen abwechslungsreichen Fahrt ist das Frühstück. Heute nehmen Sie an einem Kloster Arkadi. Während der Aufstände Ausflug zur Lassithi-Hochebene teil. gegen die türkische Herrschaft wurde Mitten im Diktegebirge, umrahmt von Arkadi zum Symbol des kretischen Frei- grandioser Bergkulisse, liegt Lassithi, heitskampfes und ist heute ein National- die größte Hochebene Kretas. Der Weg heiligtum der Insel. Nach einer kurzen dorthin führt über das urwüchsige Dorf Fahrt erreichen Sie zunächst Rethymnon. Krasi. Der Ort ist bekannt für sein Natur- Lassen Sie sich bezaubern vom ganz denkmal: Eine uralte Platane, deren besonderen Flair der vollständig erhal- Stammumfang mehrere Meter misst. tenen Altstadt mit Gebäuden aus vene- Weiter geht es über die Passhöhe von zianischer und türkischer Zeit. Weiter Seli zur Diktäischen Grotte. Hier wurde entlang der Nordküste erreichen Sie die Zeus geboren, der höchste der Götter zweitgrößte Stadt Kretas – Chania – und der griechischen Antike. Die Höhle nach Meinung der meisten Besucher ist auch berühmt für ihre Stalaktiten. die Schönste. Bei einem Spaziergang Unterwegs stärken Sie sich bei einem im historischen Zentrum, sehen Sie die landestypischen Meze-Mittagessen in venezianischen Markthallen, den male- einer Taverne. Nach Ihrem Besuch dort, rischen venezianischen Hafen mit seinen umrunden Sie die Hochebene und vielen Tavernen und Cafés, sowie die kehren über die Küstenstraße zurück Altstadt mit dem malerischen Stadtvier- zum Hotel. Abendessen und Übernach- Knossos tel Topanas, wo noch einige venezia- tung.
Ihr Hotel Hotel Annabelle Beach Resort Hotelkategorie: 5***** Agios Nikolaos 6. Tag: zur freien Verfügung / Ausflugspaket: Ganztagesausflug Bootsfahrt Spinalonga und Agios Nikolaos Frühstück im Hotel. Heute fahren Sie in den Osten der Insel. Von hier nehmen Sie das Ausflugsboot und begeben sich zur kleinen Insel Spinalonga. Hier besuchen Sie die gut erhaltene vene- zianische Festung. Im Anschluss geht es dann mit dem Boot nach Agios Niko- laos. Diese Ortschaft liegt an einer ins Lage: Das schöne Urlaubshotel Silva Beach liegt, nur durch eine Uferprome- Meer ragenden Halbinsel, die einen nade getrennt, am Strand von Hersonissos. Das Zentrum der Stadt ist ca. 3 km herrlichen Panoramablick bietet. Im entfernt. In der unmittelbaren Umgebung befinden sich mehrere Restaurants, Anschluss Zeit zum Bummeln. Nachmit- Bars und Geschäfte. tags Rückfahrt Hotel. Abendessen und Übernachtung. Ausstattung: Das „all inclusive“ Haus verfügt über eine Lobby, 3 Restau- 7. Tag: zur freien Verfügung / rants, 4 Bars (wetterbedingt), kostenloses WLAN, 3 Außenpools inkl. Liegen, Frühstück im Hotel. Heute können Sie Sonnenschirme und Badetücher, Tennisplatz (gegen Gebühr), Fitness-Center, die Annehmlichkeiten Ihrer komfor- SPA-Bereich (gegen Gebühr). tablen Hotelanlage genießen oder die Umgebung auf eigene Faust erkun- Zimmer: Die modern eingerichteten Zimmer sind alle mit Balkon oder Terrasse, den. Abendessen und Übernachtung in Dusche und WC, Haartrockner, Direktwahltelefon, DVD Player, Klimaanlage, Ihrem Hotel. Direktwahltelefon, Satelliten-TV, Safe und Kühlschrank ausgestattet. 8. Tag: Rückflug nach Düsseldorf Frühstück. Je nach Rückflugszeit, Trans- fer zum Flughafen von Heraklion und Rückflug nach Düsseldorf. Chania
Reiseziel: Einreisevorschriften: Deutsche Staatsbürger benötigen zur Kreta - Die Insel des Zeus Einreise einen gültigen Reisepass/Perso- nalausweis. Bitte beachten Sie, dass für unsere Reisen die 2G Regel gilt. D.h. nur Ihr Reisetermin: gegen Corona geimpfte oder genesene 20.05. bis 27.05.2022 Personen können teilnehmen. Im Anmel- deformular bestätigen Sie uns dies mit Ihrer Unterschrift. Des Weiteren kann Fluggesellschaft: es zum Reisezeitpunkt für Ihr Reiseziel TUIfly (oder vergleichbarer Airline) weitere Einreisebeschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie geben, wie z.B. ausgefüllte Online-Einreiseanmeldungen. Fluginformationen: Da sich diese Vorgaben sehr oft ändern, werden wir Sie mit den Reiseunterlagen, ab/an Düsseldorf ca. 3 Wochen vor Abreise, über die aktu- ellen Restriktionen informieren. Hotel: 5-Sterne Hotel Annabelle Beach Klimatabelle: : Folgende durchschnittliche Tageshöchst- temperaturen werden in den genannten Programminhalte: Monaten erfahrungsgemäß erreicht (in • Flug von Düsseldorf nach Heraklion und zurück Grad Celsius). • Empfangsgetränk bei Ankunft Apr. Mai Juni • 7 Übernachtungen im gewählten Hotel der gehobenen Mittel- max. Temperatur 21° 24° 28° klasse (Landeskategorie: 5-Sterne) im Doppelzimmer mit Bad/ Dusche und WC min. Temperatur 12° 15° 19° • 7 x „all inclusive“ Verpflegung im Hotel Sonnenstunden 8 11 12 • Deutsch sprechende Reiseleitung während der Transfers und Regentage 6 4 1 Ausflüge (wenn gebucht) • Transfers Flughafen Wir empfehlen den Abschluss eines Reise- versicherungspaketes. • Ausführliche Reiseunterlagen Programm-, Flug und Hoteländerungen • 1 Reiseführer pro gebuchtem Zimmer bleiben vorbehalten. • Reisepreis-Sicherungsschein Bitte beachten Sie, dass die Reise nur • Alle Flug- und Sicherheitsgebühren bedingt für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist. Preise: Es gelten die Reisebedingungen des Ver- € 1.199,– pro Person im DZ ab . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . anstalters mundo Reisen GmbH & Co. KG, Industriestr. 38a, 63150 Heusenstamm. Einzelzimmerzuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . € 299,– Mindestteilnehmerzahl für diese Reise: 25 Personen. Zusätzlich buchbar: Bustransfer vom Flughafen Dortmund zum Flughafen Düsseldorf für € 60,- p.P. (Mindestteilnehmerzahl: 10) Zusätzlich buchbar: Ausflugspaket: € 270,- p.P. • Ganztagesausflug Heraklion - Knossos • Ganztagesausflug Arkadi - Rethymnon und Chania • Ganztagesausflug Lassithi Hochebene inkl. Meze-Mittagessen • Ganztagesausflug Bootsfahrt Spinalonga und Agios Nikolaos • Alle anfallenden Eintrittsgelder gemäß Programm Kloster Arkadi Nicht eingeschlossen: Ausflugspaket, Zusatzausflug, Reiseversicherungen, persönliche Beratung und Buchung: Ausgaben Silberstr. 21 · 44137 Dortmund Telefon: 0231 - 9059 5967 E-Mail: info@lensingreisen.de www.lensingreisen.de
Reiseanmeldung an: Reisebüro Lensing Silberstr. 21 44137 Dortmund Ich / Wir buche(n) die Reise nach: Kreta Reisetermin: 20.05. bis 27.05.2022 Abflughafen: Düsseldorf Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben auf der Anmeldung mit denen in Ihrem, während der Reise mitgeführten, Ausweisdokument zwingend übereinstimmen müssen. Meine Daten: Zimmerart: ❑ Doppelzimmer ❑ Einzelzimmer Name Vorname Straße Postleitzahl Wohnort Telefon tagsüber Geburtsdatum E-mail: Begleitperson: Zimmerart: ❑ Doppelzimmer ❑ Einzelzimmer Name Vorname Straße Postleitzahl Wohnort Telefon tagsüber Geburtsdatum E-mail: Ich / Wir buche(n) folgende Leistungen: Preis pro Person: Gesamtpreis: Grundpreis: € 1199,- € Einzelzimmerzuschlag: € 299,- € Ausflugspaket: € 270,- € Transfer von Dortmund zum Flughafen Düsseldorf und zurück (Mindestbeteiligung: 10 Personen): € 60,- € Insgesamt: € Ich melde mich und die genannte Begleitperson verbindlich zu obengenannter Reise an. Ich stehe hiermit für alle Verpflichtungen – auch für die von mir mitangemeldeten Personen – ein und erkläre ausdrücklich mein Einverständnis zu der Gültigkeit der Reisebedingungen von mundo. Die Zahlungen des Gesamtreisepreises (Anzahlung bei Bestätigung, Restzahlung 30 Tage vor Abreise) leiste ich per Überweisung. Mit meiner nachfolgenden Unterschrift bestätige ich ebenfalls, dass die angemeldeten Personen zum Zeitpunkt der Reise mindestens 2-mal gegen Corona geimpft oder genesen sind. Datum: Unterschrift:
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen mundo Reisen GmbH & Co. KG 1. Abschluss des Reisevertrages ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2 der Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern. des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. mit der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Rei- 9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen sebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die An- 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen meldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vor- Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, The- genommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für zurücktreten. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt aterbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberechnung ist in der Reise-ausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende vom gekennzeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungs- Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende ge- Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zu- störungen auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveran- sonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte rückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter stalters im Rahmen der Vermittlung beruhen. Erklärung übernommen hat. Die Annahme bedarf keiner be- vom Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berück- 9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag- stimmten Form. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom sichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Rei- durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhn- Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit severanstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen ab lich möglichen Erwerbs verlangen. Umbuchungen gelten den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Gu- Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und das der Rei- als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Folgende pau- adalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach sende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüs- schalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Teilnehmer wer- USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in sige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann. den berechnet: der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Kör- bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10 % des Reisepreises perverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Ge- 2. Bezahlung bis 60 Tage vor Reiseantritt: 30 % des Reisepreises päck. Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine bis 30 Tage vor Reiseantritt: 45 % des Reisepreises Anzahlung von mindestens 20 % des Reisepreises zu leisten. bis 15 Tage vor Reiseantritt: 60 % des Reisepreises 10. Mitwirkungspflicht des Reisenden Mit der Reisebestätigung erhalten Sie einen Sicherungsschein bis 07 Tage vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises 10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig (für die geleisteten Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche ab 06 Tage vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umge- Reisepreis ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt zu leisten. hend zu benachrichtigen. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass 10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der 3. Leistungen kein Schaden oder ein wesentlich geringerer als die Pauschale Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der entstanden ist. Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Reiseleitung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters sowie aus den Pauschale die Entschädigung im Einzelfall konkret zu berech- Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung. nen. Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornie- ist; ist eine örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen rung nur dann (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 %) oder kann diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. Nicht erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf möglich war. Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der eingeschlossen sind alle nicht ausdrücklich genannten Mahl- Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden die Zentrale des Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlan- zeiten und Getränke sowie Ausgaben persönlicher Art wie Trink- Höhe der Entschädigung begründen. gen des Reisenden hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur gelder, Telefon, Minibar. eine Niederschrift über die einzelnen Beanstandungen anzu- Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter fertigen. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflich- Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reiseleitung bzw. Agentur nicht befugt. tet den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der ge- Reise den Reisevertrag kündigen: 11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften buchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei a) Ohne Einhaltung einer Frist. 11.1) Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausfüh- Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be- rende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstal- einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor ter verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei- die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reisever- dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt anstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den An- das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan- wird, muss er den Reisenden informieren. spruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller Wechselt die für den Reisenden als ausführende Fluggesell- ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an- Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) schaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter rechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung vorliegen. den Reisenden über den Wechsel informieren. Er muss unver- der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, 11.2) Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei- züglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustel- einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutge- sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das len, dass der Reisende so rasch wie möglich über einen Wech- brachten Beträge. Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich sel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf der Internetseite b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt. Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behörd- Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, lich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft 4. Leistungs- und Preisänderungen Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist 11.3) 1.1 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver- der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüg- Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstal- lich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchfüh- Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt ter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind rung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die haben, es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft ver- nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde letzt. erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein nicht beeinträchtigen. weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. Sollte 12. Eintrittskarten 4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran- vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungs- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. kosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. Der Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durch- Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die führung dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rück- betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend 7. Reiseversicherungen trittsbedingungen (s. Ziffer 5). wie folgt zu ändern. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den recht- 1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages beste- zeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung 13. Gesetzliche Bestimmungen henden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoff- (RRV). Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson- kosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB. Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh- a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Abschluss eines Versicherungs-Paketes. Es bietet umfassenden ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung Reiseveranstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag ver- Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder der Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Hand- langen. Krankheit. lung verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunterneh- in drei Jahren. men pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beför- 8. Haftung des Reiseveranstalters derungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten 8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhö- eines ordentlichen Kaufmanns für: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung; hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages Reisenden verlangen. 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leis- zur Folge. 2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden tungsträger; Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen; 15. Gerichtsstand Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den ent- 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich verein- Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver- sprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. barten Reiseleistung. klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden 3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des 8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht der Leistungserbringung betrauten Person. Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter 8.3 Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per- verteuert hat. Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder 4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausge- gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informie- stellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdlei- deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeit- ren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind un- stungen. punkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen wirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der Reisende ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten 9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise 9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden mundo Reisen GmbH & Co. KG zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, die Industriestraße 38a Stand: 22.02.2021 solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem 1. keine Körperschäden sind und D-63150 Heusenstamm Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die Preiser- 2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden Telefon: +49 (0) 6104/407 41 - 0 höhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließlich der Telefax: +49 (0) 6104/407 41 - 99 Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen. 9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche E-Mail: info@mundo-reisen.de 5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma- Schäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit Site: www.mundo-reisen.de
Sie können auch lesen