Buchungscode C-UNG-U02 - Familien-, Genießer- und Seniorentour rund um den Plattensee: Balaton Beach & Bike Tour 2019
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Buchungscode C-UNG-U02 Familien-, Genießer- und Seniorentour rund um den Plattensee: Balaton Beach & Bike Tour 2019 (sehr leichte Familien- oder Seniorentour, ca. 240 km, 8 Tage / 7 Übernachtungen, individuelles radeln, ungeführt) Beschreibung der Tour Der Ungarische Plattensee wird Sie nicht allein wegen seiner vielen schönen Seebädern, den Weinorten, die vielfältigen Naturlandschaft und den ständig wechselnden wunderbaren Aussichten auf den See und die Weinberge beeindrucken. Sie werden auch von der Qualität der Radwege und der Markierung begeistert sein. Wunderbar markierte Radwege führen Sie von dem Kulturzentrum Keszthely zunächst am Nordufer mit wenigen Ausnahmen fast durchgehend abseits der Verkehrsstraßen kvollen Paläste an der Donau bis an die Ufer von Europas größten Binnensee, dem Balaton oder, wie er ins Deutsche übersetzt heißt, den Plattensee. Sie erleben auf Ihrem Weg wunderschöne Schlösser, idyllisch gelegene und kulturelle Kleinode, faszinierende Naturlandschaften mit Feuchtbiotopen und einzigartigen geologischen Formationen, in Heviz der größte Thermalsee der Welt, die Kulturlandschaften der Weinbauregionen am Neusiedler See und dem Plattensee sowie viele malerische Dörfer, in denen Sie gastfreundliche Wirtsleute mit bodenständiger Kost und natürlich auch mit guten Weinen herzlich willkommen heißen. Überwiegend familiengeführte und radfahrerfreundliche Hotels, die den Ansprüchen von drei bis zu vier Sternen gerecht werden, bieten Ihnen an den Abenden behagliche Unterkünfte. Einige Highlights: Schloss Festetics und Georgikon Gutshofmuseum Eine Vielzahl an Museen in Keszthely, darunter auch das Balaton Museum Inselbad Keszthely und das Heilbad Heviz Die Benediktinerabtei von Tihany nebst traditionellem Dorf Der Kurort Balatonfüred sowie die Wehrkirche von Balatonalmadi Die Strände am Balaton und die zahlreichen Weinrestaurants an Europas größtem Binnengewässer Eine Vielzahl sakraler und weltlicher Bauwerke aus längst vergangenen Zeiten Abenteuer- und Erlebnisparks, Aussichtstürme und jede Menge Wassersportmöglichkeiten Die Radtour Tag für Tag: 1. Tag: Anreise nach Keszthely 2. Tag: Keszthely - Zanka (ca. 48 km) 3. Tag: Zanka – Tihany - Balatonalmadi (ca. 42 km) 4. Tag: Schiffahrt nach Siofok, Siofok - Balatonlelle (ca. 35 km) 5. Tag: Balatonlelle/-boglar - Keszthely (ca. 63 km) Ihre Betreuung in Ungarn: 6. Tag: Rundtour Keszthelyer Gebirge (ca. 30 km) West-Balaton Tourismus GmbH 7. Tag: Natur-Rundtour Kis-Balaton (ca. 35 km) Helian NaTour Kft., Pécs 8. Tag: Individuelle Abreise oder Möglichkeit zur Verlängerung Ihr Reiseveranstalter: Helian NaTour Kft. Pécs, Ungarn
Der Verlauf der Reise – Tag für Tag 1. Tag: Individuelle Anreise nach Keszthely Sie reisen mit dem Auto an den Balaton (ab Passau ca. 470 km = ca. 5 Std.) oder fahren mit der Bahn (ab Passau ca. 7,5 Std.). Übernachtungsstandort: Keszthey – Verpflegung: Aperitif 2. Tag: Keszthely - Zanka (ca. 48 km) Am ersten Radwandertag wird das Bild zunächst durch den Badacsony-Berg als eines der markantesten Wahrzeichen der Region geprägt. Der Basaltberg ist ein erloschener Vulkan und ein guten Boden für Reben, aus denen wunderbare Weine gewonnen werden. Hier gibt es eine Vielzahl kleine Csardás und Weinkeller, die zu einer Rast einladen. In Szigliget ist die Ruine der aus dem 13. Jh. stammenden Burg Szigliget mit Burgkapelle und Waffenausstellung einen Besuch wert. Genießen Sie den Blick auf den Badacsony und den Balaton. In Zanka erwartet Sie das aus dem 12 Jh. stammende monumentale Bauwerk der ältesten Kirche der Balatonregion. Freuen Sie in Ihrem Etappenziel über einen Spaziergang über die herrliche Uferpromenade. Übernachtungsstandort: Zanka – Verpflegung: Frühstück Tag 3: Zanka – Tihany - Balatonalmadi (ca. 42 km) Von Zanka radeln sie an den traditionellen Bauernhäusern von Balatonakali vorbei zur Halbinsel Tihany. Schon von weitem sehen Sie die über dem Balaton thronende Benediktinerabtei aus dem Jahre 1055. Sehenswert sind die Begräbnisstätte von König Andreas I, die Galerie und das historische Dorf, bevor Sie in das Seebad Balatonfüred radeln. Lassen Sie sich in dem Kurort nicht den Besuch der Rundkirche "Kerektemplom" entgehen, die mit Fresken und Gemälden berühmter Künstler punktet. Ihr malerisches Etappenziel Balatonalmadi ist ringsum von Hügeln und kleinen Bergen umringt. Nach dem Bad an einem der beiden schönen Strände laden der Öregpark und die Plantanenallee zu einem Bummel am See. Übernachtungsstandort: Balatonalmadi – Verpflegung: Frühstück Tag 4: Schiffahrt nach Siofok, Siofok – Balatonlelle/Balatonboglar (ca. 35 km) Von Ihrem Hotel radeln Sie zum Schiffsanleger, von dem Sie nach Siofok am Südufer übersetzen. Bei der Schifffahrt sticht der schicke Wasserturm der Stadt ins Auge. Von ihm eröffnet sich ein fantastisches Panorama über den See und auf das am Fuße des Turms liegende Erlebniszentrum. Über 15 Kilometer ziehen sich die Strände der heimlichen Hauptstadt des Balatons am Seeufer entlang. Mit dem Badeort Balatonföldvar erreichen Sie ein weiteres touristisches Zentrum, das allerdings in Körösheghy sehr ruhig daherkommt und zu den schönsten Orten des Balatons gehört. Je nach Verfügbarkeit übernachten Sie in Balatonlelle oder Balatonboglar. Beide Orte bieten ein tolles familienfreundliches
Freizeitangebot, tolle Shopping-Möglichkeiten und ein buntes Nachtleben. Übernachtungsstandort: Balatonlelle/Balatonboglar – Verpflegung: Frühstück 5. Tag: Balatonlelle/Balatonboglar – Fonyöd - Keszthely (ca. 45 km) Nach dem Frühstück radeln Sie zu der Aussichtskugel Gömbkilátó, von der Sie einen faszinierenden Blick über den Balaton bis hin zu Ihrem Etappenziel haben. Auf dem 165 Meter hohen Burghügel befindet sich ein Abenteuer- und Kletterpark mit einer 600 Meter langen Bobbahn. Noch höher liegt der Aussichtsturm auf dem 232 Meter hohen Berg Várhegy Berg in Fonyed. Ein kurzer Abstecher ins Hinterland führt Sie nahe der Ortschaft Balatonszentgyörgy zur Sternenburg, dem Jagdschloss der gräflichen Familie Festetics. Ein Höhepunkt ist das mittelalterlich anmutende Künstlerdorf, in dem es hübsche Kunsthandwerkerläden gibt und eine Csarda mit Kaffeespezialitäten zu einer Pause einlädt. Übernachtungsstandort: Keszthely – Verpflegung: Frühstück 6. Tag: Keszthely – Rundtour Keszthelyer Aussichten (ca. 40 km - variierbar) Keszthely ist eine Stadt unendlich vieler interessanter Freizeitmöglichkeiten. Bevor Sie zu einer Rundtour in die sanften Hügel des Keszthelyer Gebirges aufbrechen, sollten Sie das prachtvolle Schloss Festetics besichtigen. Die Stadt mit ihren vielen sehenswerten Museen, das Schloss und der westliche Teil des Plattensees liegen Ihnen bei der anschließenden Radtour von einem der sieben hölzernen Aussichtstürme zu Füßen, die in den Keszthelyer Bergen stehen. Natürlich wartet in der warmen Jahreszeit die Hauptattraktion des Ortes, das Ufer des Plattensees auf Sie. Je nach Jahreszeit besuchen Sie einen der schönen Strände und nehmen in dem sauberen Wasser ein erfrischendes Bad oder aber Sie lassen einfach genüsslich den Blick über den See schweifen. Übernachtungsstandort: Kesthely – Verpflegung: Frühstück 7. Tag: Natur-Rundtour Kis-Balaton (ca. 45 km) Am letzten Tag Ihrer Radreise führen Sie die vorbildlichen Radwege der Ferienregion West Balaton bei einer Rundfahrt zum Kis Balaton. In dem einzigartigen Naturschutzgebiet aus Sumpf, Schilf und offener Wasserfläche haben Sie die Chance zu Begegnungen mit einer außergewöhnlichen großen Artenvielfalt besonders geschützter Vogelarten. Nahe des Kis Balatons besuchen Sie ein Büffelreservat, in dem Ungarns größte Büffelherde lebtDie Tagestour lässt sich auch mit einem Besuch des weltberühmten Thermalbads in Heviz verbinden, das nur 5 Kilometer von Kesthely entfernt liegt. Übernachtungsstandort: Kesthely – Verpflegung: Frühstück 8. Tag: Abreise
Verlängern Sie Ihren Aufenthalt und genießen Sie die traumhafte Landschaft des Plattensees. Lassen Sie sich im Thermalbad von Heviz verwöhnen oder umrunden Sie den Plattensee mit dem Rad. Lassen Sie sich beraten. Schreiben Sie uns Ihre Wünsche! Charakter der Strecke Die auch für Kinder geeignete Tour verläuft überüberwiegend über eigenständige Radwege, sonst über kleine und wenig befahrene Nebenstraßen. Es gibt wenige kurze Passagen mit kleineren Anstiegen, die leicht zu bewältigen sind. Termine Anreise sonntags vom 7.4.–20.10.2019. (letzter Starttermin). Hochsaisonzuschläge bei Anreisen 29.06.-07.10.2019! Mindesteilnehmerzahl 2 Personen an jedem Starttermin – also auch Singles sind herzlich willkommen! Ab 4 Personen sind Sondertermine möglich. Sie erhalten ein individuelles Angebot. Enthaltene Leistungen, individuelle Einzelreise: • 7 Üb. mit reichhaltigem Frühstück in guten Mittelklassehotels, die dem 3*** - 4****-Standard entsprechen • 1 Abendessen mit begleitender Weinverkostung in der Weinbauregion West Balaton • ein tägliches „Schmankerl“ als Tagesüberraschung • West-Balaton & Badacsony Card (Ermäßigungen in der Gastronomie, Eintrittsgeldern, Geschenkartikeln etc.) • Separater Gepäcktransport • Kartenmaterial mit markierter Route sowie GPS-Daten der Route zum Upload auf Ihr GPS-Gerät / Smartphone etc. • Touristische Informationen über die Sehenswürdigkeiten entlang der Strecke und Tipps zur Reisevorbereitung • 24 h Notfall Hotline Preise 2019 Reisepreis pro Person im Doppelzimmer (DU/WC) 680,00 € Reisepreis pro Person im Einzelzimmer (DU/WC) 820,00 € Saisonzuschlag pro Person in der Hochsaison an den Startterminen 30.06.-06.10.2019 70,00 € Leihrad mit Gepäcktasche (24-Gang) 85,00 € E-Bike Auf Anfrage Optionale Transferleistungen Keszthely – Wien oder Budapest – pauschal für bis zu vier Personen 150,00 € Rücktransfer eigenes Fahrrad Keszthely - Wien pro Rad 20,00 € Auch andere Transfers, wie bei einer Reiseverlängerung an anderer Stelle, organisieren wir gerne für Sie. Zusatzübernachtungen pro Person im Doppelzimmer Keszthely: auf Anfrage, je nach Jahreszeit und Hotel 35,00 – 60,00 € Heviz: auf Anfrage, je nach Jahreszeit und Hotel 45,00 – 70,00 € Budapest: auf Anfrage, je nach Jahreszeit und Hotel 65,00 – 90,00 €
Buchungscode C-UNG-U02 Über Zusatznächte am Balaton, in Budapest oder auch in noch wenig bekannten aber faszinierenden Regionen in Ungarn informieren wir Sie gerne. Gerne geben wir Ihnen ganz individuelle und spannende Insidertipps. Buchungsformular des Reiseveranstalters Helian Kft., Pécs Buchungsanschrift postalisch: Telefon-Kontakt: ITT – Institut für Tourismus und Tourismusmanagement GbR (0049) – (0)2594-83973 Stefan Bücker (0049) – (0)151 2611 1813 Borkenbergestr. 16a D-48249 Dülmen Buchungsanschrift Email: info@reisequalitaet.de Anrede: O Herr O Frau Vor- und Nachname: ……………………………………..……………………………………………………………..…….…………………….… Land/PLZ ….………..-………..…….. Ort: ……………………………………………………………..…………………………………………………………………….….………….. Straße:……………………………………………………………………………..………….. Tel.:……………………………………………………………..………………………………. E-Mail:………………………………………………………………………………………………………………………………………………………………..………………………………… Name der Tour: C-UNG-U02 – Balaton Beach & Bike Tour Anreisetag:………….…………………………………………………….………… Reiseteilnehmer: Name, Geburtsdatum Wenn Leihrad gewünscht: Wenn Leihrad: Art des Leihrads (Damen oder Herren) Körpergröße Anz. Einzelzimmer: ...... Anz. Doppelzimmer: ...... Anz. Dreibettzimmer: ...... Zusatznächte: In …………………………..…… von ………………………. bis ……………………… Anzahl Nächte……………. In ……………………………….. von ………………………. bis ……………………… Anzahl Nächte……………. Transfer: Von ……………………….………………. nach ……………….…………….……… Datum:……………………………. Von ………………………….………….… nach ………………….…….…………… Datum:……………………………. Ihre Nachricht:………………………………………………………………………………………………………….………………………………………………………………………... …………………………………………………………………………………………………………………………………….……………………………………………….…… Hiermit melde ich mich und alle angeführten Teilnehmer zur genannten Reise auf Grundlage der angehängten Reisebedingungen verbindlich an. Mit dieser Buchung akzeptieren ich und die mitgemeldeten Teilnehmer die unten stehenden Reise- und Geschäftsbedingungen von Helian Tours. ___________________________________________________________ Ort Datum Unterschrift (Bitte ausfüllen, unterschreiben, einscannen und per Email an info@reisequalitaet.de senden. Oder nutzen Sie den Postweg,)
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES 1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise. 1.2 Die Buchung kann schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung auf elektronischem Weg. 1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.4 Der Vertrag kommt mit der Reisebestätigung des Reiseveranstalters zustande. 2. BEZAHLUNG 2.1 Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10% des Reisepreises pro Kunden zur Zahlung fällig, die innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen ist. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Der Kunde kann seinen Reisepreis auf dem Weg einer Banküberweisung in Euro auf das Bankkonto des Reiseveranstalters in Ungarn bezahlen. SEPA €uro Überweisung: Eine Auslandsüberweisung im Rahmen der EU-Preisverordnung ist bei Auftragserteilung über den Internetbanking an die folgenden Kriterien gebunden: Betrag bis max. 12.500 EUR; Angabe einer gültigen IBAN des Begünstigten; Angabe eines gültigen BIC-/SWIFT-Codes der Empfängerbank. Die Abwicklung erfolgt als SEPA €uro Überweisung zum Preis einer Inlandsüberweisung. 2.2 Die Reisepapiere werden 10 Tage vor Reisebeginn erstellt. Sie werden dann nach Zahlungseingang unverzüglich versandt. 2.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten 3. LEISTUNGEN 3.1 Falls eine Reise mit Halb- oder Vollpension ausgeschrieben ist, beginnt die angegebene Verpflegung mit dem ersten Abendessen im Zielland und endet mit dem Frühstück am letzten Tag im Zielland, sofern unter der Rubrik Leistung im Katalog nichts anderes aufgeführt ist. 3.2 Die Leistungen sind im Angebot des Reiseveranstalters, oder auf der Homapage des Reiseveranstalters bei den jeweiligen Touren aufgeführt. 3.3 Der Reisepreis ist pro Person auf der Basis Doppelzimmer (DZ) berechnet. Einzelreisende haben die Möglichkeit, gegen Zuschlag ein Einzelzimmer zu buchen. 4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN 4.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 4.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. 4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. 4.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren wie folgt zu ändern: 4.6 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Rechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter von seinen Kunden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren dem Reiseveranstalter gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 4.7 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. 4.8 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen. 5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR REISEBEGINN/STORNKOSTEN 5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht durch ihn zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 5.3 Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d.h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der
Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: bis 46 Tage vor Reiseantritt 10% des ab dem 45. bis 30. Tag vor Reiseantritt 15% des Reisepreises, ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises, ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises, ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises, am Tag der Abreise oder bei Nichtantritt (no-show) 90% des Reisepreises. 5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale. 5.5 Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Reiseveranstalter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 6. UMBUCHUNGEN 6.1 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts oder des Ortes der Rückreise, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, berechnet der Veranstalter bis 45 Tage vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt von mindestens 50 Euro pro Person bei erdgebundenen Reisen. 6.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 45 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 7. NICHT IN ANSPRUCH GENOMMENE LEISTUNGEN Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm anzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 8. RÜCKTRITT WEGEN NICHTERREICHENS DER MINDESTTEILNEHMERZAHL Ist in der Reiseausschreibung oder in sonstigen Unterlagen, die Vertragsinhalt geworden sind, eine Mindestteilnehmerzahl festgelegt, so kann der Reiseveranstalter bis 25 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, falls die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 9. KÜNDIGUNG AUS VERHALTENSBEDINGTEN GRÜNDEN Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. 10. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN HÖHERER GEWALT Wenn eine Reise aus Gründen abgesagt werden muß, die außerhalb der Einwirkung des Reiseveranstalters liegen (höhere Gewalt, Streiks, kriegerische Ereignisse usw.), erfolgt die Rückerstattung der vom Gast bereits bezahlten Beträge. Sollten im Programm vorgesehene Besichtigungen aus Gründen undurchführbar sein, die der Reiseveranstalter nicht beeinflussen kann, (wie Renovierungen von Kirchen, Sperren, Umbauten usw.), kann er nicht verantwortlich gemacht werden. 11. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN Der Reisende ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten. Jeder Teilnehmer ist allein dafür verantwortlich, daß er den Anforderungen der gebuchten Reise gesundheitlich und körperlich gewachsen ist. Ebenfalls ist jeder Reiseteilnehmer für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. 12. HAFTUNG Helian NaTour Reisen haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung und Abwicklung der Rad- und Wandertouren, sowie für die sorgfältige Instruktion und Ausbildung seiner Reiseleiter. Der Reiseveranstalter beachtet die Auswahl der verschiedenen, weiteren Leistungsträger (wie Busunternehmen, Hotels usw.). Gleichzeitig ist er Vermittler zwischen den Reisenden, sowie Transport- und Hotelunternehmen. Er übernimmt nur eine beschränkte Haftung für die Erfüllung durch diese Betriebe. Die Haftung bleibt auf die unmittelbaren Schäden beschränkt. Weitere Schäden, (wie Unfälle, Verluste, Sachschäden, Verspätungen oder sonstige Unregelmäßigkeiten) gehen auf eigenes Risiko des Kundes, wobei die Dritten gegenüber des Kunde in eigener Verantwortung haften. Der Reisende nimmt an den Radwandertouren auf eigene Gefahr teil. Die Teilnahme Minderjähriger ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich. Die Haftung des Reiseveranstalters - gleich aus welchem Rechtsgrund - ist insgesamt auf die Höhe des zweifachen Reisepreises beschränkt, soweit der Schaden durch dem Reiseveranstalter weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt worden ist - oder soweit der Reiseveranstalter allein wegen Verschuldens eines von ihm ausgewählten Leistungsträgers verantwortlich ist. Für die Veranstaltungen und Ausflüge, die sowohl von der Reiseleitung, als auch von Drittunternehmen vermittelt werden und die außerhalb des vereinbarten Reiseprogrammes gebucht werden, haftet der Reiseveranstalter nicht. Deren Reisebedingungen sind für den Reiseveranstalter nicht gültig. 13. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. 14. REISEDOKUMENTE
Für alle Radwandertouren in Ungarn benötigen deutsche Staatsbürger einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis. Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. 15. DATENSCHUTZ Die im Zusammenhang mit der Reise erfassten Daten der Reiseteilnehmer werden ausschließlich zur Durchführung der Reise und zur Kundenbetreuung verwendet. Dazu dient auch eine Liste der Teilnehmer einer Reise, sortiert nach Namen, Vornamen, Zustieg und, sofern bekannt, Wohnort, die jeder Mitreisende vor Reiseantritt erhält. Falls die Aufnahme in die Liste nicht gewünscht wird, kann dies Helian NaTour Reisen gegenüber bei Buchung oder mit Erhalt der Buchungsbestätigung gesondert erklärt werden. 16. GERICHTSSTAND 16.1 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. 16.2 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart. 17. VERANSTALTER Die oben beschriebene und auf der Homepage www.reisequalitaet.de veröffentlichte Reise wird von der Helian NaTour GmbH veranstaltet. Anschrift: Helian NaTour Reisen H-7622 Pécs, Jókai u. 39. Lizenznummer: U/000982 Geschäftsführer der Helian NaTour GmbH.: Gábor Benovics Reisevermittler ITT – Institut für Tourismus und Tourismusmanagement GbR Stefan Bücker – Keith Maitland – Stefan Kersting Borkenbergestr. 16a - 48249 Dülmen Tel 0049 2594 83973
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