Elterninformationen Schuljahr 2019/2020 - Primarschule ...
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Inhaltsverzeichnis / Rubriken 1 bis 20 1. Schul ABC 2. Klasseninformationen 3. Schulorganisation 4. Leitbild / Gemeindeordnung 5. Kontaktadressen 6. Absenzen, Ferien und Jokertage 7. Reglemente und Vereinbarungen 8. Informationen Volksschulamt 9. Benützung Schulräumlichkeiten 10. Fördermassnahmen / Therapien 11. Gesundheit 12. Zahnpflege 13. Elternrat 14. Schülerpartizipation 15. Spielgruppe 16. Kindergarten 17. Kindertagesstätte 18. Bibliothek
Inhaltsverzeichnis / Rubriken 1 bis 20
INHALTSVERZEICHNIS ELTERNINFORMATIONSORDNER 2016/2017
1. Schul– ABC
Kurzinformation über alles Wissenswertes rund um die Primarschule Ottenbach
2. Klasseninformation
Klassenspezifische Informationen
3. Schulorganisation
- Zuständigkeiten und Adressen der Primarschulpflege
- Schulbesuchsordnung der Primaschule Ottenbach
- Schulleitung
- Schulsozialarbeit
4. Leitbild/ Gemeindeordnung
- Leitbild der Primaschule Ottenbach
- Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Ottenbach
5. Kontaktadressen
- Erreichbarkeiten Schulverwaltung, Schulleitung, Schulsozialarbeiter & Lehrpersonen
- Kontaktadressen
6. Absenzen, Ferien und Jokertage
- Ferien– und Terminplan
- Absenzen, Urlaube und Ferienverlängerungen
- Meldeformular zum Bezug von Jokertagen
- Schulfreie Tage
7. Reglemente und Vereinbarungen
- Hausordnung
- Benützung von Kickboaards, Velos, Trottinetts etc. auf dem Schulweg
- Handyregelung
- Konflikte
- Verletzung des Datenschutzes bei Veröffentlichung von Schülerfotos
- Hausaufgaben, Standards an der Primarschule Ottenbach
8. Informationen Volksschulamt
- Die Volksschule im Kanton Zürich, Elterninformation
- Die Schule gemeinsam gestalten, Informationen für Eltern zu Umsetzung des neuen
Volkschulgesetzes
9. Schulräumlichkeiten
- Tarife für die Benützung von Räumen
- Benützungsgesuch
- Hallenbadinformationen
- Standorte der Fundgegenstandskisten
10. Fördermassnahmen / Therapien
- Übersicht betreffend Fördermassnahmen und Therapien an der Primarschule
- AufgabenstundeInhaltsverzeichnis / Rubriken 1 bis 20
INHALTSVERZEICHNIS ELTERNINFORMATIONSORDNER 2016/2017
11. Gesundheit
- Xunde Znüni
- Brief der Schulärzte
- Infobrief betreffend Zecken
- Merkblatt Zecken
- Merkblatt Mollusken (Dellwärzchen)
- Merkblatt Kopfläuse
- Merkblatt Fuchsbandwurm
12. Zahnpflge
- Zahnpflegereglement
13. Elternrat
- Informationen Elternrat Ottenbach
- Reglement des Elternrates der Primarschule Ottenbach
- Zuständigkeiten Schule - Erziehungsberechtigte
14. Schülerpartizipation
- Schüler– und Schülerinnenbüro Ideefix
15. Spielgruppe
16. Kindergarten
- Informationsbroschüre Volksschulamt
- Merkblatt
17. Kindertagesstätte Lollipop
18. Bibliothek
- Informationen / ÖffnungszeitenRubrik 1 / ABC für Eltern
ABC FÜR ELTERN
Das ABC für Eltern informiert Sie in Kürze über Wissenswertes rund um die Primarschule Ottenbach. Bei allfälligen Fragen
wenden Sie sich bitte an die Lehrerschaft, die Schulleitung, die Schulverwaltung oder die Primarschulpflege. Wir freuen uns
auf eine gute Zusammenarbeit.
A Absenzen
Die Kindergartenkinder und PrimarschülerInnen sind zu einem regelmässigen Besuch des Unterrichts verpflichtet.
Bitte teilen Sie krankheits- und unfallbedingte Absenzen Ihres Kindergartenkindes direkt der Kindergartenlehrperson
(Tel. 044 776 35 42, resp. 044 776 35 43, resp. 044 776 35 57) und die Ihres Primarschulkindes der Schulverwaltung vor
Unterrichtsbeginn (morgens bis spätestens 08.20 Uhr) mit: 044 776 35 41 / E-Mail schulverwaltung@ps-ottenbach.ch.
Die Schulverwaltung informiert danach die Lehrperson/en Ihres Kindes. Ebenso wird Ihr Kind bei der Tagesstätte
Lollipop, bei Therapeuten und Wahlfachkursleitern abgemeldet.
Absenzen von Kindergartenlehrpersonen: Sollte eine Kindergartenlehrperson kurzfristig ausfallen, können Eltern, die
auf eine Betreuung angewiesen sind, ihr Kind nach telefonischer Vereinbarung in einen anderen Kindergarten
schicken. Beachten Sie das Merkblatt für den Kindergarten unter Rubrik 16.
Absenzen von Primarlehrpersonen: Die Kinder werden durch die übrigen Lehrkräfte betreut. Mehr dazu erfahren
Sie im Merkblatt „Schulfreie Tage“ unter Rubrik 6.
ADL
ADL heisst altersdurchmischtes Lernen, mehr dazu in Rubrik 10.
Adressen
Die wichtigen Adressen unserer Schule finden Sie unter Rubrik 5, Kontaktadressen.
Arzt
Schularzt: siehe Informationen unter Rubrik 11.
Aufgabenstunde
Die Kinder der Primarschule Ottenbach können betreute Aufgabenstunden besuchen. Details finden Sie unter
Rubrik 10.
B Besuchsplan
Welcher Schulpfleger/welche Schulpflegerin für welche Klasse zuständig ist, entnehmen Sie dem aktuellen Be-
suchsplan unter Rubrik 3, Schulbesuchsordnung.
Besuchstage
Sie haben die Möglichkeit, den Unterricht Ihres Kindes jeweils am 15. eines Monats am Vormittag von 08.10 bis
11.00 Uhr zu besuchen.
Bibliothek
Öffnungszeiten, Gebühren etc. finden Sie unter Rubrik 18.ABC für Eltern
C Chindsgireis
Jedes Jahr unternehmen die Kindergärten einen Ganztagesausflug.
D DAZ: Deutsch als Zweitsprache
SchülerInnen, die eine nicht-deutsche Muttersprache haben, werden bei Bedarf unterstützt durch einen zusätzli-
chen DaZ-Unterricht.
Dispensationen (siehe auch Jokertage)
Für ein voraussehbares Schulversäumnis ist rechtzeitig um Dispensation nachzusuchen. Mehr auch unter Rubrik 6.
E Elternrat
Der Elternrat hat diverse Ziele. Einerseits ist er eine Plattform für den Kontakt und den Informationsaustausch der
Eltern untereinander, andererseits gewährleistet er auch die Kommunikation mit Lehrerschaft, Schulpflege, Schüler-
Innenrat und Hauswarten. Details dazu finden Sie unter Rubrik 13.
F Ferien
Den aktuellen Ferien- und Terminplan finden Sie unter Rubrik 6.
Fotos
Wir veröffentlichen regelmässig im Ottebächler, auf unserer Website und von Zeit zu Zeit im Anzeiger Texte und
Fotos von Schulanlässen. Falls Sie nicht möchten, dass Bilder Ihres Kindes über diese Kanäle veröffentlicht werden,
können Sie uns dies mittels Formular (siehe Rubrik 6) mitteilen. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie mit der Ver-
öffentlichung einverstanden sind.
FU: Förderunterricht
Der FU ist speziell auf Kinder mit besonderen Begabungen ausgerichtet. Eine Gruppe von maximal
8 Kindern arbeitet während 3 Lektionen pro Woche an individuell festgelegten Projekten. Nach Rücksprache mit
den Eltern stellt die betreffende Klassenlehrperson einen Antrag auf Aufnahme in den Förderunterricht an die
Schulleitung.
Freifachkurse
Die SchülerInnen der Primarschule Ottenbach können verschiedene Freifachkurse besuchen. Die Angebote wer-
den jeweils im Frühling für das nächste Schuljahr publiziert. Der Besuch eines Freifachs ist freiwillig und kostenpflich-
tig. In einzelnen Kursen ist auch ein Eintritt während des Schuljahres möglich. Bei Interesse kontaktieren Sie bitte die
Schulverwaltung: 044 776 35 41.ABC für Eltern
G Gesundheit
Ÿ Schulärztlicher Dienst siehe Rubrik 11.
Ÿ Zahnpflege siehe Rubrik 12.
Ÿ Kopfläuse, Zecken, Warzen und Fuchsbandwurm: die entsprechenden Merkblätter sind in Rubrik 11 zu finden.
H Hallenbad (siehe auch Schwimmunterricht)
Das Hallenbad steht am Montagabend von 19.00 - 21.45 Uhr und am Mittwoch von 13.30 - 15.30 Uhr der Öffent-
lichkeit zur Verfügung. Wassertiefen und Eintrittspreise siehe Rubrik 9.
Während den Schulferien der Primarschule Ottenbach ist das Hallenbad für den öffentlichen Betrieb geschlossen.
Hausaufgaben
Hausaufgaben bilden eine Ergänzung zum Unterricht. Durch Hausaufgaben soll der Unterrichtsstoff gefestigt und
die SchülerInnen daran gewöhnt werden, selbständig zu arbeiten und ihre Zeit einzuteilen. Siehe auch Hausaufga-
ben-Standards, Rubrik 7 und Aufgabenstunde, Rubrik 10.
Hausordnung
Die Hausordnung der Primarschule Ottenbach finden Sie unter Rubrik 7.
Hauswarte
Unser Hauswartteam pflegt und unterhält unsere Räumlichkeiten und die Schulhausumgebung. Mehr darüber un-
ter Rubrik 5, Kontaktadressen.
Heimatliche Sprache und Kultur (HSK)
Als Ergänzung zum Unterricht der Volksschule besteht ein Angebot in vielen nicht-deutschen Sprachen - der Unter-
richt in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK). In diesem Unterricht erweitern zweisprachige Kinder und Jugendli-
che die Kompetenzen in ihrer Muttersprache (auch «Erstsprache» genannt). Zudem erwerben sie sich Kenntnisse
über ihre Herkunftskultur. z.B. über Geschichte, Geografie, Literatur und Traditionen.
Der Unterricht kann vom Kindergarten, von der 1. oder 2. Primarklasse oder nach einem bestimmten Jahrgang an
besucht werden, je nach Angebot der betreffenden Sprache. Eine Elterninformation in verschiedenen Sprachen
und eine Übersicht über das Kursangebot finden Sie online unter www.vsa.zh.ch/hsk. Sie können Ihr Kind direkt
online anmelden ober bei der Klassenlehrperson Ihres Kindes ein Anmeldeformular in Papierform verlangen.
I Informationen
Weitere allgemeine Informationen siehe Rubrik 8.
Integrativer Förderunterricht (IF)
Die Primarschule Ottenbach fördert SchülerInnen mit einem besonderen pädagogischen Bedürfnis integrativ
(gemäss den kantonalen Vorgaben). Siehe Rubrik 10.ABC für Eltern
J Jokertage
Pro Schuljahr können 2 ganze Tage in Form von Jokertagen ohne Vorliegen von Dispensationsgründen bezo-
gen werden. Diese können auch als Ferienverlängerung eingesetzt werden.
Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines
Halbtags stattfindet. Sämtliche auf die Kindergartenstufe, auf die 1 – 3. Primarklasse und auf die 4 – 6. Primar-
klasse fallenden Jokertage können auch stufenweise zusammengefasst bezogen werden. Für detaillierte Infos
lesen Sie bitte die Weisung.
Die Jokertage, welche nicht als Ferienverlängerung eingesetzt werden, müssen spätestens am Vortag bei der
Lehrperson eingegeben werden.
Die Jokertage, welche als Ferienverlängerung (maximal 2 Tage) eingesetzt werden, sind spätestens eine Wo-
che vor dem gewünschten Bezug bei der Lehrperson einzugeben.
Für alle Jokertagsgesuche ist das zur Verfügung gestellte Formular zu benutzen, zu finden unter Rubrik 6, oder
zu beziehen bei der Lehrkraft und der Schulverwaltung oder als Download auf der Homepage.
Die Lehrperson führt eine Kontrolliste über die Jokertage.
Als Sperrzeiten, an denen keine Jokertage bezogen werden könne, gelten besondere Schulanlässe wie
beispielsweise Klassen und Sportlager.
K
Kindergarten
Seit der Kantonalisierung im Jahr 2008 ist der Kindergarten obligatorisch. In der Regel besuchen die Kinder den
Kindergarten während zweier Jahre. Kindergärten werden von eigens dafür ausgebildeten Kindergartenlehrperso-
nen geführt und von den Schulpflegen beaufsichtigt. Siehe auch Merkblatt unter Rubrik 16.
Kindertagesstätte Lollipop
Seit dem August 2009 steht Ihnen als schulergänzende Tagesstruktur das Angebot unserer Tagesstätte zur Verfü-
gung. Sie können Ihr Kind / Ihre Kinder wahlweise für die Morgen-, die Mittags- und/oder Nachmittagsbetreuung
anmelden. Das Angebot kann für ein Schuljahr oder ein Semester oder, falls freie Plätze vorhanden sind, gegen
Aufpreis nur an einzelnen Tagen gebucht werden. Lernen Sie das Angebot unter Rubrik 17 besser kennen.
Die Kindertagesstätte wird seit Januar 2013 durch eine Abteilung für Kinder von 3 Monaten bis zum Eintritt in den
Kindergarten ergänzt. Von Montag bis Freitag können Kinder von 3 Monaten bis zum Eintritt in den Kindergarten
von 07.00 bis 18.30 Uhr betreut werden. Details finden Sie unter Rubrik 17.
Klassenlager
Das Klassenlager wird durch die Klassenlehrperson zweimal pro Mittelstufe durchgeführt. Gemäss Verfügung der
Bildungsdirektion vom 07.06.2004 erhebt die Primarschule Ottenbach einen Elternbeitrag von CHF 17.00 pro Tag.
Konflikte / Kontakte
Bei Schwierigkeiten und Problemen wie auch bei Fragen, Anregungen und Anliegen ist die Klassenlehrperson die
erste Anlaufstelle. Kann das Problem nicht gelöst werden, wird die Schulleitung und bei Bedarf auch die Schulpfle-
ge beigezogen.
Kopfläuse
Nach den Sommerferien wird prophylaktisch eine Gesamtuntersuchung auf Kopfläuse durchgeführt. Mehr dazu
finden Sie unter Rubrik 11, Merkblatt Kopfläuse.ABC für Eltern
L Lehrkräfte
Eine Liste unserer Lehrkräfte finden Sie unter Rubrik 5. Kontaktadressen. oder auf unserer Homepage:
www.ps-ottenbach.ch/Unsere Schule/Pädagogisches Personal
Lehrplan 21
Mit diesem ersten gemeinsamen Lehrplan für die Volksschule setzten die 21 deutsch- und mehrsprachigen Kanto-
ne den Artikel 62 der Bundesverfassung um, die Ziele der Schule zu harmonisieren.
Mehr Infos unter, www.lehrplan21.ch.
Lektionentafel
Neue Lektionentafel Kindergarten– und Primarstufe.
1.-5. Klasse: Gültig ab Schuljahr 2018/2019
6. Klasse: Gültig ab Schuljahr 2019/2020
1. Zyklus 2. Zyklus
KG 1 KG 2 1. Klasse 2. Klasse 3. Klasse 4. Klasse 5. Klasse 6. Klasse
Sprachen Deutsch (D) 6 5 5 5 5 5
Englisch (E) 3 3 2 2
Französisch (F) 3 3
Mathematik (MA) 4 5 5 5 5 5
Natur, 4 4 4 4 4 4
Mensch,
Gesellschaft Religionen, Kultur, Ethik
(NMG) (RKE) 1 1 1 1 1 1
Gestalten Bildnerisches Gestalten (BG) 2 2 2 2 2 2
Textiles & Techn. Gestalten
(TTG) 2* 2* 2* 2* 2* 2*
Musik (MU) 2 2 2 2 2 2
Bewegung und Sport (BS) 3 3 3 3 3 3
Medien und Informatik (MI) 1 1
Lektionen / Woche 20 24 24 24 27 27 30 30
80% der zur Verfügung stehenden Zeit ist für die Arbeit an den Kompetenzen gemäss Lehrplan einzusetzen. 20% können für besondere
Anliegen und Schwerpunkte der Schulen, Lehrpersonen und Lernenden eingesetzt werden. * Unterricht in der Regel in Halbklassen.
Leitbild
Das Leitbild der Primarschule Ottenbach finden Sie unter Rubrik 4.
Lernen in altersdurchmischten Gruppen (ADL)
Das Lernen in klassendurchmischten Gruppen ist einer unserer Schwerpunkte. Ziel des Projekts ist einerseits das Ler-
nen in altersdurchmischten Gruppen zu fördern, andererseits möchten wir, dass sich die Kinder über ihre Klassen
hinaus besser kennen, schätzen und verstehen lernen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Rubrik 10.ABC für Eltern
M Mittelstufe
Als Mittelstufe werden die 4. bis 6. Klassen bezeichnet.
Mittagstisch
Die Betreuung Ihres Kindes über Mittag ist ein Teil des Angebots der Kindertagesstätte Lollipop. Beachten Sie dazu
die Unterlagen in Rubrik 17.
Musikalische Grundausbildung
Neben den Singstunden im Unterricht besucht Ihr Kind in der 1. und 2. Klasse die Musikalische Grundschule. Sie ist
im Stundenplan integriert und der Besuch ist obligatorisch.
N Noten
Siehe Zeugnisse.
O Oberstufe: siehe Sekundarschule
P Projektwoche
In der Regel findet jedes Jahr eine klassenübergreifende Projektwoche statt.
R Räbeliechtliumzug
Für die Kinder der Spielgruppe, des Kindergartens und der Unterstufe findet jeweils am ersten Donnerstag
im November ein Räbeliechtliumzug statt. Er wird organisatorisch vom Elternrat betreut.
Religion und Kultur
Der Bildungsrat hat beschlossen, Biblische Geschichte an der Primarschule durch das Fach Religion und
Kultur abzulösen. Die Primarschule Ottenbach hat mit der Umsetzung im August 2011 mit den SchülerInnen
der 1. Klasse begonnen. Jährlich kommt jeweils die1. Klasse dazu, so dass in sechs Jahren alle Kinder in
Religion und Kultur unterrichtet werden. Die Lehrkräfte besuchen zur Qualifikation eine spezielle Weiter-
bildung. Der Besuch des Unterrichtsfachs Religion und Kultur ist obligatorisch.ABC für Eltern
S Schneesportwoche
Alle 3 Jahre findet eine Schneesportwoche für die MittelstufenschülerInnen statt. Die SchülerInnen haben während
dieser Woche die Möglichkeit, verschiedene Wintersportarten kennen zu lernen.
Schüler- und Schülerinnen-Büro
Informationen dazu unter Rubrik 14.
Schulhausfest
Alljährlich findet am Donnerstagabend vor den Sportferien ein Schulhausfest für alle PrimarschülerInnen statt. Die
jeweiligen 6.-KlässlerInnen bestimmen das Motto dieses Abends. Dank der Mithilfe des Elternrates werden Ihre Kin-
der in der Dunkelheit sicher nach Hause begleitet.
Schulleitung
Die Schulleitung steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung. Sie ist unter der Telefonnummer
044 776 35 49 erreichbar.
Schulpflege
Mitglieder und Adressen siehe Rubrik 3, Besuchsplan und Zuständigkeiten siehe Rubrik 3.
Schulpsychologischer Dienst
Der Schulpsychologische Beratungsdienst (SPD) des Bezirks Affoltern ist eine neutrale Beratungs- und Abklärungs-
stelle, welche den Lehrkräften, SchülerInnen, Eltern und Behörden beratend zur Seite steht. Eltern und Lehrperso-
nen können sich direkt an die Beratungsstelle wenden: Schulpsychologischer Dienst, Untere Bahnhofstrasse 35,
8910 Affoltern a.A., Tel 043 322 70 90; www. spd-bezirk-affoltern.ch; E-Mail: sekretariat@spd-bezirk-affoltern.ch
Der SPD übernimmt auch Abklärungen von Kindern. Die Anmeldung erfolgt nach Rücksprache mit den Eltern
durch die jeweilige Lehrkraft und muss von der Schulpflege genehmigt werden.
Schulreisen
Für die 1. bis 4. Klassen findet jährlich eine Schulreise statt. Die 5. und 6. Klassen gehen anstelle einer Schulreise in
ein Klassenlager.
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Primarschule Ottenbach in Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend und
Berufsberatung des Kantons Zürich. Die Schulsozialarbeiterin, Heike Mueller, ist wie folgt erreichbar:
Montag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Freitag nach Vereinbarung
Telefon: 044 776 35 55 (Direktwahl)
Natel: 079 946 76 58
E-Mail: ssa.mueller@ps-ottenbach.ch
Schulverwaltung
Unsere Mitarbeiterinnen, Beatrice Müller und Corina Hegetschweiler, stehen Ihnen für Auskünfte und Fragen von
Montag bis Freitag von 08.00 - 10.00 Uhr und von 10.40 - 12.00 Uhr zur Verfügung:
Telefon : 044 776 35 41, E-Mail: schulverwaltung@ps-ottenbach.ch.ABC für Eltern
Schulweg
Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern, betreffend Benützung von Velos, Trottinetts und Kick-
boards siehe Rubrik 7. Beachten Sie zum Thema Schulweg auch den gesundheitlichen Aspekt im Schreiben der
Schulärzte unter Rubrik 11.
Schwimmunterricht
Der Schwimmunterricht ist Teil des Sportunterrichts. Bitte geben Sie Ihrem Kind einen Entschuldigungsbrief mit, wenn
es nicht am Schwimmunterricht teilnehmen darf. Kinder, die nicht schwimmen dürfen, gehen nicht nach Hause,
sondern werden im Schulzimmer bzw. Kindergarten durch die Lehrkraft beschäftigt. Kinder mit langen Haaren müs-
sen diese mit einem Haargummi zusammenbinden.
Sekundarschule
Die SchülerInnen der Primarschule Ottenbach treten nach der 6. Klasse in die Sekundarschule Obfelden-
Ottenbach über, wo eine dreiteilige Sekundarschule A, B und C geführt wird. Die Lehrkraft der 6. Klasse informiert
die Eltern zwischen den Sommer- und den Herbstferien über die Termine und Modalitäten des Übertritts. Zudem
informiert die Oberstufenschule Obfelden-Ottenbach ihrerseits an einer Informationsveranstaltung im Spätherbst/
Winter.
Für SchülerInnen mit einem höheren Leistungsniveau steht nach bestandener Aufnahmeprüfung der Übertritt ins
Langzeitgymnasium offen. Die Primarschule bietet diesen SchülerInnen einen Vorbereitungskurs an. Die Teilnahme
ist freiwillig
Skilager
Das Ski- und Snowboardlager wird durch die Lehrerschaft der Primarschule organisiert und während den Sportferi-
en durchgeführt. Es wird ein Elternbeitrag von CHF 325.00 erhoben.
Sonderpädagogisches Angebot / Therapeutische Massnahmen
Bei Auffälligkeiten bezüglich Verhalten, Lernschwierigkeiten, Leistungen usw. ist generell mit der Lehrperson Kontakt
aufzunehmen. Über das weitere Vorgehen ist gemeinsam zu entscheiden, wobei allfällige Massnahmen von der
Schulpflege bewilligt werden müssen. Die Primarschule Ottenbach bietet intern folgende Unterstützungen/
Therapien an:
- Unterstützung durch Klassenhilfen während dem Unterricht
- Aufgabenhilfe
- Legasthenie- /Disksalkulie-Therapie
- Logopädie-Therapie
- klasseninterne Begleitung durch den schulischen Heilpädagogen
- heilpädagogische Begleitung im Kindergarten
Für Abklärungen siehe Schulpsychologischer Dienst.
Spielgruppe
Seit August 2012 ist auch die Spielgruppe ein Teil der Primarschule. Der Besuch ist für Kinder ab ca. 3 Jahren mög-
lich (kostenpflichtig). Informationen zur Spielgruppe finden Sie in Rubrik 15.
Sporttag
Jedes Jahr im Juni findet ein Sporttag für PrimarschülerInnen statt.
Sprachheilkindergarten
Der Sprachheilkindergarten des Schulzweckverbandes wurde im Juli 2010 geschlossen. Ab dem Schuljahr
2010/2011 werden Kinder mit einer sprachlichen Entwicklungsverzögerung oder Behinderung integrativ in den Re-
gelkindergarten eingeschult und gefördert oder bei ausgewiesenem Bedarf als externe SchülerInnen in die
Sprachheilschule Unterägeri aufgenommen.ABC für Eltern
Strategietag
Nach den Sportferien trifft sich das Schulteam, um Projekte und Schwerpunkte für das folgende Schuljahr festzule-
gen. Für die SchülerInnen ist dieser Tag schulfrei. Den aktuellen Ferien- und Terminplan finden Sie unter Rubrik 6.
T Tagesstrukturen
Siehe Rubrik 17.
U Unfallversicherung
Gemäss Krankenversicherungsgesetz ist jedes Kind über seine eigene Krankenkasse obligatorisch auch gegen Un-
fall versichert.
Unterstufe
Als Unterstufe werden die 1. bis 3. Klassen bezeichnet.
Unterrichtszeiten
Die Unterrichtszeiten am Morgen sind: 08.20 - 12.00 Uhr. Am Nachmittag findet nicht täglich Unterricht statt. Die
Kindertagesstätte Lollipop bietet von 07.00 bis 18.30 Uhr ein Betreuungsangebot ergänzend zum Schulunterricht
an.
V Verkehrsunterricht
Vom Kindergarten bis zur 6. Klasse (ausser 1. Klasse) findet mindestens einmal jährlich eine altersentsprechende
Schulung durch einen Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei Zürich statt.
Vermietungen
Die Primarschule Ottenbach vermietet bestimmte Räumlichkeiten auch an Private. Details und Preise siehe
Rubrik 9.ABC für Eltern
W
Waldspielgruppe
Siehe unter Spielgruppe, Rubrik 15.
Website
Informationen über die Schule sowie Aktuelles finden Sie auf unserer Homepage: www.ps-ottenbach.ch
Weiterbildungstage
An den Weiterbildungstagen treffen sich die Mitglieder des Schulteams zur internen Weiterbildung. Für die Schüle-
rInnen sind diese Tage schulfrei. Den aktuellen Ferien- und Terminplan finden Sie unter Rubrik 6.
Z Zahnpflege
Anfangs Schuljahr erhalten die Eltern für jedes Schulkind einen Gutschein, der zu einem kostenlosen Untersuch bei
einem Zahnarzt nach Wahl berechtigt.
Zweimal jährlich wird jede Klasse von einer Zahnpflegeinstruktorin besucht. Sie vermittelt den Kindern die richtige
Zahnputztechnik sowie Kenntnisse für eine gesunde, zahnschonende Ernährung (s. auch Rubrik 11).
Zecken
Siehe Merkblatt und Elternbrief Dres. E. Breidenstein und E. Villiger unter Rubrik 11.
Zeugnisse
Im Kindergarten und in der 1. Primarklasse gibt es keine Zeugnisse mit Noten. Es finden zwei Gespräche mit
Eltern oder den Erziehungsberechtigen statt (in der Regel ein Gespräch pro Halbjahr). Dort werden der Lern-
stand und die Entwicklung des Kindes besprochen. Auf der Kindergartenstufe können die Eltern im Einverneh-
men mit der Kindergartenlehrperson auf das zweite Gespräch verzichten. Es gibt ein Zeugnisformular. Mit ihrer
Unterschrift auf diesem Formular bestätigen die Eltern, dass das Gespräch stattgefunden hat oder dass sie auf
ein zweites Gespräch verzichten. Die Formulare werden in einer Mappe am Ende des Kindergartens bzw. am
Ende der 1. Klasse übergeben.
In allen anderen Klassen werden zweimal jährlich, jeweils Ende Januar und auf Ende des Schuljahres,
Zeugnisse mit Noten ausgestellt. Benotet werden alle Fächer des Lehrplans 21. Ist aus besonderen Gründen
eine Benotung nicht möglich, kann auf eine Notengebung verzichtet werden. Nicht benotet werden
Leistungen, die in freiwilligen Kursen erbracht werden.
Detailliertere Informationen finden Sie auf der Homepage vom Volksschulamt unter:
https://vsa.zh.ch/internet/bildungsdirektion/vsa/de/schulbetrieb_und_unterricht/zeugnisse_absenzen.html
Znüni
Siehe Rubrik 11.Rubrik 2 /Klasseninformationen KLASSENINFOMRATIONEN
Rubrik 3 / Primarschulpflege
ZUSTÄNDIGKEITEN UND ADRESSEN DER PRIMARSCHULPFLEGE
Schulpflege
Präsidium und Schülerbelange Stv. K. Niederer E-Mail: schwarzenbach@ps-ottenbach.ch
Gioia Schwarzenbach
Pfaffächerstrasse 47
8913 Ottenbach
Vizepräsidium/Personal/KiTa/ Stv. G. Pelizzoni E-Mail: niederer@ps-ottenbach.ch
Spielgruppe
Katja Niederer
Pfaffächerstrasse 28
8913 Ottenbach
Infrastruktur Stv. D. Burkart E-Mail: schelbert@ps-ottenbach.ch
Paul Schelbert
Rüchligstrasse 28
8913 Ottenbach
Vernetzung und Kommunikation Stv. P. Schelbert E-Mail: burkart@ps-ottenbach.ch
Daniela Burkart
Steinerstrasse 17a
8913 Ottenbach
Finanzen Stv. G. Schwarzenbach E-Mail: pelizzoni@ps-ottenbach.ch
Guido Pelizzoni
Stüdlerstrasse 26
8913 Ottenbach
Kindertagesstätte Marlies Dürst Katja Niederer
Nathalie Ebneter Katja Niederer
Birgit Lasser Katja Niederer
Jacqueline Beltrami Katja Niederer
Spielgruppe Sandra Schmidlin Katja Niederer
Flurin Meister Katja NiedererRubrik 3 / Schulbesuchsordnung
Kindergarten Andrea Bieler Daniela Burkart
Sina Dummermuth Paul Schelbert
François Vaucher Paul Schelbert
Primarschule Andrea Crescionini Daniela Burkart
1
Dora Farago Paul Schelbert
Barbara Steiner Daniela Burkart
1
Andrea Lippmann Daniela Burkart
Deborah Buchs Katja Niederer
2
Seraina Andreossi Daniela Burkart
Evi Halioua Daniela Burkart
3
Seraina Andreossi Daniela Burkart
ADL Aygül Suter Katja Niederer
5-6 Peter Heggli Daniela Burkart
Peter Heggli Daniela Burkart
4
Dora Farago Paul Schelbert
Beat Weber Guido Pelizzoni
5
Dino Wolf Guido Pelizzoni
Simone Küttel Katja Niederer
6
Ramon Krapf Katja Niederer
Handarbeit / Fachlehrpersonen Ursula Greutmann Paul Schelbert
Jasmin Sandmeier Paul Schelbert
Schulische Heilpädagoginnen Jeanette Besmer Gioia Schwarzenbach
Integrative Förderlehrpersonen Blanca Duschletta Gioia Schwarzenbach
Susanne von Arx Gioia Schwarzenbach
Deutsch als Zusatzsprache Katrin Müller Gioia Schwarzenbach
Logopädie Ruth Meier Gioia Schwarzenbach
Livia Werthmüller Gioia Schwarzenbach
Förderunterricht Helen Spörri Paul Schelbert
Schwimmen Claudia Alvarez Paul SchelbertRubrik 3 / Schulsozialarbeit SCHULSOZIALARBEIT IN OTTENBACH Die Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Primarschule Ottenbach in Zusammenarbeit mit dem Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich (Projektstelle Schulsozialarbeit, AJB Region Süd). Ziel der Schulsozialarbeit an der Primarschule Ottenbach ist es, die Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zum Übertritt in die Oberstufe insbesondere in schwierigen Situationen während ih- res Entwicklungsprozesses zu unterstützen, ihre sozialen Kompetenzen zu fördern und mit ihnen zu- sammen positive Bewältigungsstrategien zu erarbeiten. Die Schulsozialarbeit fördert die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus und entlastet die Schule zugunsten ihrer Kernaufgaben im pädagogischen Bereich. Sie trägt dazu bei, Probleme in der Schule und deren Umfeld frühzeitig zu erkennen und gezielt anzugehen. Die SSA arbeitet unabhängig, ist kostenlos und kann grundsätzlich auf freiwilliger Basis von Schülerin- nen und Schülern, Eltern und Lehrpersonen genutzt werden. Die SSA untersteht der Schweigepflicht. Unsere Schulsozialarbeiterin, Heike Mueller ist wie folgt erreichbar: Montag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr Freitag nach Vereinbarung Schulsozialarbeit Heike Mueller Schulweg 4 Postfach 13 8913 Ottenbach Telefon: 044 776 35 55 (Direktwahl) Natel: 079 946 76 58 E-Mail: ssa.mueller@ps-ottenbach.ch
Rubrik 4 / Leitbild LEITBILD • Unsere Schule ist eine lernende Gemeinschaft, die eine ganzheitliche Bildung fördert Die von Heinrich Pestalozzi geprägten Begriffe Kopf, Herz und Hand sind für uns der Inbegriff einer ganzheitlichen Bildung. Deshalb wählen wir geeignete Unterrichts- formen, die diesem Anliegen gerecht werden. Die Menschen an unserer Schule sind bereit, sich weiterzubilden. Die gemeinsame Weiterbildung wird institutionali- siert und die Schule stellt die notwendigen Mittel zur Verfügung. • An unserer Schule sind Wissensvermittlung sowie Förderung von Eigenverantwor- tung und Teamfähigkeit gleichwertige Ziele. Stufen- und klassenübergreifendes Lehren und Lernen sind uns ein Anliegen. Gemeinschaftsbildende und individualisierende Unterrichtsformen gehören zu un serem Schulalltag. Um stufen- und klassenübergreifendes Lernen und Lehren zu fördern, führen wir regelmässig altersdurchmischte Projekte durch. • Durch Zusammenarbeit aller an unserer Schule Beteiligten erreichen wir die gemeinsam festgelegten Ziele An regelmässigen Aussprachen zwischen Lehrkräften, Hauswarten und Schulpflege setzen wir soziale, pädagogische und organisatorische Ziele fest, die von allen ge- tragen werden. Eine gute Erziehung der Kinder erreichen wir nur durch gemein- same Zusammenarbeit des Schulteams und der Eltern. • Unsere Schule ist ein Ort der Begegnung für die ganze Gemeinde, wo Wissen, Können und Erfahrungen gegenseitig ausgetauscht werden. Die Schule bietet die Möglichkeit, Einblick in schulische und ausserschulische Be- reiche zu gewinnen. Die Lehrkräfte tauschen im Team regelmässig ihr Fachwissen aus. • Unsere Schule ist sozial engagiert und unterstützt zeitgemässe Lern- und Betreuungs- angebote Die Schule überprüft laufend die Integrationsmöglichkeiten von Kindern mit be- sonderen Bedürfnissen. Schulnahe Angebote werden nach Möglichkeit unterstützt. • Offene Kommunikation und regelmässige Information machen unsere Schule transparent. Die Menschen in unserem Dorf sollen wissen, was wir tun und womit wir uns aus- einander setzen. Elterngespräche, Besuchsmorgen und Elternabende sorgen für einen regel- mässigen Dialog zwischen allen an der Schule Beteiligten. Oktober 1999
Rubrik 4 / Gemeindeordnung
GEMEINDEORDNUNG
DER PRIMARSCHULGEMEINDE
OTTENBACH
2009Rubrik 4 / Gemeindeordnung
Inhaltsverzeichnis
Seite
Allgemeine Bestimmungen ................................................................................................. 2
Die Stimmberechtigten ........................................................................................................ 2
Urnenwahl und -abstimmung ........................................................................................2 - 3
Schulgemeindeversammlung ........................................................................................3 - 4
Die Primarschulpflege .....................................................................................................5 - 7
Die Schulleitung .................................................................................................................... 8
Die Schulkonferenz ............................................................................................................... 8
Beratende Kommissionen und Sachverständige ............................................................. 8
Rechnungsprüfungskommission ......................................................................................... 9
Schlussbestimmungen.......................................................................................................... 9Rubrik 4 / Gemeindeordnung
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
Gemeindeordnung Die Gemeindeordnung regelt den Bestand und die Organisation der Schul-
gemeinde und bestimmt die Befugnisse ihrer Organe.
Art. 2
Primarschulgemeinde Die Primarschulgemeinde umfasst das Gebiet der politischen Gemeinde
Ottenbach.
Die Primarschulgemeinde führt die Kindergarten- und die Primarstufe der
öffentlichen Volksschule und nimmt weitere Aufgaben im Bereich Schule
und Bildung wahr.
II. Die Stimmberechtigten
Art. 3
Politische Rechte Die Wählbarkeit sowie das Recht, an Wahlen und Abstimmungen der Ge
meinde teilzunehmen (und Wahlvorschläge einzureichen) richten sich nach
der Kantonsverfassung, dem Gemeindegesetz und dem Gesetz über die
politischen Rechte.
I Initiativ- und Anfragerecht richten sich nach dem Gemeindegesetz.
Die Stimmberechtigten üben ihre Rechte an der Urne und in der Ge-
meindeversammlung aus.
III. Urnenwahl und -abstimmung
Art. 4
Wahl- und Ab Die Primarschulpflege ist wahlleitende Behörde. Sie kann die Aufgaben der
-stimmungsverfahren Wahlleitung ganz oder teilseise der politischen Gemeinde übertragen, in
Deren Gebiet die Primaschulgemeinde liegt. Sie setzt die Wahl– und
Abstimmunstage in Absprache mit dem Gemeinderat fest.
Das Verfahren richtet sich nach dem Gemeindegesetz und dem Gesetz
über die politischen Rechte.
Die Durchführung der Urnenwahlen und -abstimmungen ist Sache des
Wahlbüros der politischen Gemeinde.
Art. 5
Urnenwahl Die Stimmberechtigten wählen die Mitglieder und den Präsidenten bzw. die
Präsidentin der Primarschulpflege durch die Urne auf die gesetzliche Amts-
dauer.Rubrik 4 / Gemeindeordnung
Art. 5a
Urnenabstimmung Der Urnenabstimmung sind zu unterbreiten:
Der Erlass und die Änderung der Gemeindeordnung.
Die Beschlüsse über neue einmalige Ausgaben und Zusatzkredite für die Er
höhung von einmaligen Ausgaben von mehr als Fr. 1‘000‘000.-- und über
neue jährlich wiederkehrende Ausgaben und Zusatzkredite für die Erhöhung
von jährlich wiederkehrenden Ausgaben von mehr als Fr. 200‘000.--.
Art. 6
Erneuerungswahl Für die Erneuerungswahl der Primarschulpflege gelten die Bestimmungen
des Gesetzes über die politischen Rechte über die Wahl mit gedruckten
Wahlvorschlägen.
Art. 7
Ersatzwahl Für die Ersatzwahlen der Primarschulpflege gelten die Bestimmungen des
Gesetzes über die politischen Rechte über die stille Wahl. Sind die
Voraussetzungen für die stille Wahl nicht erfüllt, werden leere Wahlzettel
Verwenet.
IV. Schulgemeindeversammlung
Art. 8
Befugnisse Der Schulgemeindeversammlung stehen zu:
1. der Erlass und die Änderung der Besoldungsverordnung und weiterer Ver
ordnungen von grundlegender Bedeutung.
2. die Oberaufsicht über die gesamte Verwaltung der Primarschulgemeinde
3. die Übernahme neuer Aufgaben und die Bestimmun der zuständigen
Organe.
4. die Behandlung von Anfragen und Initiativen, letztere unter Vorbehalt
Von § 5a GO.
5. der Abschluss von Vereinbarungen mit anderen Gemeinden über die ge
meinsame Besorgung von Aufgaben und die Schaffung von Zweckver
bänden.
6. die Festsetzung des jährlichen Voranschlages.
7. die Festsetzung des Steuerfusses der Primarschulgemeinde
8. der Beschluss über Zusatzkredite insoweit, als sich die Primarschulpflege
diese nicht auf ihre eigene Ausgabenkompetenz nach Art. 16 anrechnen
will.
9. Spezialbeschlüsse für im Voranschlag enthaltene neue Ausgabe und
Zusatzkredite von mehr als CHF 30‘000.- bis 1‘000‘000.– bei einmaligen
Und von mehr als CHF 10‘000.– bis 200‘000.– bei jährlichen wiederkehren-
den Ausgaben im Einzelfall.Rubrik 4 / Gemeindeordnung
10. der Beschluss über im Voranschlag nicht enthaltene Ausgaben von
mehr als CHF 20‘000.– bei einmaligen und von mehr als CHF 5‘000.– bei
jährlich wiederkehrenden Ausgaben im Einzelfall.
11. die Abnahme der Jahresrechnung
12. die Genehmigung der Bauabrechnungen über neue Ausgaben, die von
den Stimmberechtigten an der Urne oder an der Primarschulgemeinde-
versammlung beschlossen worden sind.
13. die Vorfinanzierung von Investitionen.
14. Errichtung von neuen vollamtlichen Stellen für Angestellte der
Primarschulgemeinde.
15. Verfügungen über Grundeigentum und beschränkte dringliche Rechte
im Bereich des Finanzvermögens im Wert von mehr als CHF 50‘000.– im
Einzelfall.
Art. 9
Einberufung und Für die Einberufung, Aktenauflage und Geschäftsbehandlung gelten
Verfahren die Vorschriften des Gemeindegesetzes.
Art. 10
Leitung und Protokoll Die schulgemeindeversammlung wird vom Präsidenten bzw. von der
Präsidentin der Primarschulgemeinde geleitet. Das Protokoll wird von der
Schulverwaltung geführt.
Art. 11
Publikationsmittel Die von der politischen Gemeinde Ottenbach bestimmten Publikations-
mittel gelten auch für die Primarschulgemeinde.
V. Die Primarschulpflege
Art. 12
Primarschulpflege Die Primarschulpflege besteht auf 5 Mitgliedern, Präsident bzw. Präsidentin
inbegriffen, deren Wahl an der Urne gemäss Art. 5 erfolgt.
Die Geschäftsbehandlung der Schulpflege richtet sich nach dem Gemein
degesetz und der von Ihr erlassenen Geschäftsordnung.
Bei Bedarf wird zu Beratung von Fragen, die für mehrere Gemeindebehör
den von grundsätzlicher Bedeutung sind, von der Schulpflege eine Behör
denkonferenz einberufen.
Art. 13
Vertretung der An den Sitzungen der Schulpflege nehmen alle Schulleiter und Schulleiter-
innen und eine Vertretung von einer Leherperson mit beratender Stimme
teil.Rubrik 4 / Gemeindeordnung
Art. 14
Wahl– und An- Die Primarschulpflege wählt aus Ihrer Mitte:
stellungsbefugnisse - den Vizepräsidenten bzw. die Vizepräsidentin
- die Ressortvorstände
- die Präsidenten bzw. Präsidentinnen und die Mitglieder der
Beratenden Kommissionen der Schulpflege
Die schulverwalterin bzw. der Schulverwalter hat als Schreiberin bzw. Schrei-
ber der Schulpflege an den Sitzungen der Schulpflege beratende Stimme.
Die Primaschulpflege stellt an uoder wählt:
- die Schulleiterinnen bzw. Schulleiter
- die Lehrkräfte der Primarschule
- die Lehrkräfte des Kindergartens
Art. 15
Allgemeine Befugnisse Der Primarschulpflege stehen zu:
1. die Ausführung der Ihr durch die eidgenössische und kantolane Gesetz
gebung oder die Behörden des Bundes, des Kantons und des Bezirks
übertragenen Aufgaben im Bereich von Schule und Bildung, soweit
nicht andere Organe dafür zuständig sind.
2. die Vorberatung der Geschäfte der Primarschulgemeindeversammlung
Und der Urnenabstimmung und die Antragsstellung darüber.
3. der Vollzug der Gemeindebeschlüsse sofern nicht andere Organe dafür
zuständig sind.
4. die Besorgung sämtlicher Gemeindeangelegenheiten, insbesondere
des gesamten Gemeindehaushalts, soweit dafür nicht ein anderes
Organ die Gemeindeversammlung zuständig ist oder die Beschluss-
fassung durch die Urne erfolgt.
5. die Vertretung der Primarschulgemeinde nach aussen.
6. die Bestimmung der rechtsverbindlichen Unterschriften.
7. der Erlass und die Änderungen:
a) von Reglementen, Benützungsvorschriften und Gebühren für
Gebäude und Schulanlagen.
b) allgemeiner Bestimmungen betreffend Schulordnung.
c) von weiteren Verordnungen und Reglementen, die nicht in die
Kompetenz der Primarschulgemeindeversammlung fallen.
d) des Organisationsstatuts
e) der Rahmenbedingungen für die Schulprogrammen
f) Ihrer Geschäftsordnung sowie der Geschäftsordnungen für die ihr
Unterstellten Verwaltungsabteilungen, Ausschüsse und beratenden
Kommissionen.Rubrik 4 / Gemeindeordnung
g) von Reglementen, Pflichtenheften und Dienstanweisungen für die Ihr
Unterstellten Organe und Angestellte.
8. die Schaffung von Aushilfs– und nebenamtlichen Stellen.
9. der Entscheid über die Aufnahme auswärtiger Schüler und die
Festsetzung der Schulgelder für diese.
10. der Erlass von Tarifen für Elternbeiträge ausserhalb der unentgeltlichen
Volksschule.
11. die Führung von Prozessen mit dem Recht auf Stellvertrettung.
12. die Aufteilung der vom Kanton in Vollzeiteinheiten zugeordneten Stellen
für Lehrpersonen und Schulleitungen der öffentlichen Volksschule in
einem Stellenbereich.
13. die Genehmigung die Veröffentlichung der Schulprogramme.
14. die Genehmigung von Anschluss– und Zusammenarbeitsverträgen mit
Anderen Gemeinden über die Gemeinsame Durchführung von Aufga
ben und deren Änderungen, soweit nicht die Gemeindeversammlung
zuständig ist.
Art. 16
Finanzielle Befugnisse Der Primarschulpflege steht die Verfügung über den Schulgemeindehaus
halt unter Vorbehalt der Befugnisse der Stimmberechtigen in der
Gemeindeversammlung zu insbesondere:
1. der Ausgabenvollzug im Rahmen des Voranschlags und der Spezialbe
schlüsse, swoeit nicht andere Organe zuständig sind.
2. gebundene Ausgaben.
3. der Schluss über im Voranschlag enthaltene neue Ausgaben bis
CHF 30‘000.– bei einmaligen und bis CHF 10‘000.– bei jährlichen wieder-
kehrenden ausgaben im Einzelfall.
4. der Beschluss über im Voranschlag nicht enthaltene Ausgaben bis
CHF 20‘000.-, höchstens CHF 40‘000.– im Jahr, bei einmaligen und bis
CHF 5‘000.-, höchstens CHF 15‘000.– im Jahr, bei jährlichen wieder-
kehrenden Ausgaben im Einzelfall.
Art. 17
Geschäftsführung Die Primarschulpflege erfüllt ihre Aufgabe in der Regel als Gesamtbehörde.
Der Präsident bzw. die Präsidentin übt die allgemeine Aufsicht über den
Geschäftsgang aus.
Art. 18
Verwaltungsabteilungen Die Primarschulpflege bildet durch Zuordnung der Verwaltungsaufgaben
die zweckmässige Zahl von Verwaltungsabteilungen. Zu Beginn jeder Amts-
dauer teilt sie jedem Mitglied die Leitung einer oder mehrerer Verwaltungs-
abteilungen zu.Rubrik 4 / Gemeindeordnung
Jedes Mitglied ist zur Übernahme der entsprechenden Verwaltungsabtei-
lungen verpflichtet.
Die Schulpflege kann jederzeit beschliessen, welche Geschäfte oder Ge-
schäftsbereiche durch die einzelnen Mitglieder oder durch Ausschüsse von
Mitgliedern in eigener Verantwortung erledigt werden können, und sie
legt deren Finanzkompetenzen fest.
Die Überprüfung von Anordnungen dieser Organe kann innert 30 Tagen
seit der Mitteilung schriftlich, mit Antrag und Begründung versehen, bei der
Schulpflege verlangt werden, sofern nicht ein anderes Verfahren vor-
geschrieben ist.
Art. 19
Schulverwaltung Zur Besorgung der administrativen Aufgaben der Primarschulpflege,
Kommissionen sowie der Lehrkräfte kann die Primarschulpflege eine Schul-
verwaltung einsetzen.
VI. Die Schulleitung
Art. 20a
Befugnisse Die Schulleitung ist zuständig für die administrative, personelle und
finanzielle Führung und Entwicklung der Schule.
Die Aufgaben und Kompetenzen der Schulleitung richten sich nach der
Schulgesetzgebung und dem Organisationsstatut.
Die Schule wird nach aussen von der Schulleitung vertreten, soweit nicht die
Schulpflege zuständig ist.
Die Schulleitung kann der Schulpflege Antrag stellen.
Die Überprüfung von Anordnungen der Schulleitung kann innert 10 Tagen
seit der Mitteilung schriftlich bei der Schulpflege verlangt werden.
VII. Die Schulkonferenz
Art. 20b
Zusammensetzung Die mit einem Mindestpensum gemäss kantonalem Recht an einer Schule
und Befugnisse unterrichtenden Lehrpersonen und die Schulleitung bilden die Schul-
konferenz.Rubrik 4 / Gemeindeordnung
Die Schulpflege regelt die Teilnahme und das Stimmrecht weiterer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Sitzungen der Schulkonferenz
Die Schulkonferenz legt das Schulprogramm fest, beschliesst über die
Massnahmen zu dessen Umsetzung sowie über konkrete Aktivitäten und
Projekte in einer Jahresplanung.
Sie kann der Schulpflege Antrag stellen.
VIII. Beratende Kommissionen und Sachverständige
Art. 21
Beratende Die Primarschulfplge kann jederzeit nach freiem Ermessen für die Vor-
Kommissionen und beratung und die Begutachtungeinzelner Geschäfte Sachverständige
Sachverständige beiziehen oder Kommissionen ohne selbständige Verwaltungsbefugnisse
Bilden. Den Vorsitz in diesen beratenden Kommissionen führt in der Regel
ein Mitglied der Primarschulpflege.
IX. Rechnungsprüfungskommission
Art. 22
Rechnungsprüfungs- Als Rechnungsprüfungskommission amtet diejenige der politischen
kommission Gemeinde Ottenbach.
X. Schlussbestimmungen
Art. 23
Inkraftsetzung Diese Gemeindeordnung der Primarschulgemeinde Ottenbach tritt nach
ihrer Annahme durch die Stimmberechtigten in der Urnenabstimmung
und nach Genehmigung duch den Regierungsrat per 23. Dezember 2009
in Kraft.
Art. 24
Ausserkraftsetzung Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Schulgemeindeordnung wird die
die Gemeindeordnung vom 1. Oktober 2004 mit den seitherigen
Änderungen aufgehoben.
Ottenbach, 19. März 2009Rubrik 4 / Gemeindeordnung Primarschulpflege Ottenbach Der Präsident: Die Schulverwaltungssekretärin: Dr. Thomas Müller M. Wirth Diese Gemeindeverordnung der Primarschulgemeinde Ottenbach wurde an der Urnenabstimmung vom 17.05.2009 genehmigt. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat diese Gemeindeordnung mit Beschluss-Nr. 2095 am 23. Dezember 2009 genehmigt.
Rubrik 5 / Erreichbarkeit
ERREICHBARKEITEN LEHRPERSONEN, SCHULLEITUNG, SCHULSOZIALARBEIT UND
SCHULVERWALTUNG
Lehrkräfte
Per Telefon: Die Lehrpersonen sind an ihren Arbeitstagen grundsätzlich von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
über die Telefone in den Lehrerzimmern oder über die im Klassen-/Telefonalarm kommunizierte pri-
vate Nummer erreichbar:
Schulhaus Chappelistein 1: 044 776 35 46
Schulhaus Chappelistein 2 / Lehrerzimmer: 044 776 35 47
Während des Unterrichtes sind die Lehrkräfte telefonisch über die Schulverwaltung erreichbar:
Schulverwaltung: 044 776 35 41
Ausserhalb dieser Zeiten kann eine Nachricht auf das Band der Schulverwaltung gesprochen wer-
den.
Nach 18 Uhr sowie an den Wochenenden und während den Schulferien sind die Lehrpersonen nicht
persönlich erreichbar. Jede Lehrperson vereinbart mit Ihnen einen Abend pro Arbeitswoche, an
dem sie zusätzlich nach 18.00 Uhr erreicht werden kann.
Per E-Mail: Die Lehrpersonen überprüfen ihre Schul-E-Mails an ihren Arbeitstagen täglich.
nachname@ps-ottenbach.ch
An den Wochenenden und während den Schulferien sind die Lehrpersonen via E-Mail nicht erreich-
bar. Die Bearbeitung einer am Wochenende oder während den Schulferien geschriebenen E-Mail
erfolgt am nächst folgenden Arbeitstag der Lehrperson.
Schulleitung
Die Schulleitung ist grundsätzlich von Montag bis Freitag erreichbar:
- Montag bis Freitag nach Vereinbarung
Bei Abwesenheiten der Schulleitung (Schulbesuche, Gespräche etc.) ist die Erreichbarkeit über die
Schulverwaltung gewährleistet. Ausserhalb der Bürozeiten der Schulleitung kann eine Nachricht auf
das Band der Schulverwaltung gesprochen werden.
Nach 18 Uhr sowie an den Wochenenden ist die Schulleitung nicht persönlich erreichbar.Rubrik 5 / Erreichbarkeit
Per E-Mail: Die Schulleitung bearbeitet an ihren Arbeitstagen täglich ihre Schulleitungs-E-Mails:
Schulleitung Ch. Grob: schulleitung.grob@ps-ottenbach.ch
Schulleitung D. Wolf: schulleitung.wolf@ps-ottenbach.ch
An den Wochenenden ist die Schulleitung via E-Mail nicht erreichbar. Die Bearbeitung einer am Wo-
chenende geschriebenen E-Mail erfolgt am darauf folgenden Arbeitstag der Schulleitung.
Bei Ferienabwesenheit ist die Schulleitung nur über die Schulverwaltung erreichbar.
Schulsozialarbeit
Der Schulsozialarbeiterin, Heike Mueller ist für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen wie
folgt erreichbar:
Montag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Freitag nach Vereinbarung
Telefon: 044 776 35 55 (Direktwahl)
Natel: 079 946 76 58
E-Mail: ssa.mueller@ps-ottenbach.ch
Schulverwaltung
Die Schulverwaltung ist von Montag bis Freitag zu den folgenden Bürozeiten anwesend:
Bürozeiten: 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr
10.40 Uhr bis 12.00 Uhr
Ausserhalb dieser Zeiten kann eine Nachricht auf Band gesprochen werden. Die Bearbeitung einer
Bandanfrage erfolgt am nächst folgenden Arbeitstag.
Per E-Mail: Die Schulverwaltung bearbeitet täglich ihre Schulverwaltungs-E-Mails.
Schulverwaltung: schulverwaltung@ps-ottenbach.ch
An den Wochenenden ist die Schulverwaltung via E-Mail nicht erreichbar. Die Bearbeitung einer
am Wochenende geschriebenen E-Mail erfolgt am darauf folgenden Montag.
Bei Ferienabwesenheit werden die Anfragen via Telefonbeantworter und via E-Mail am ersten Ar-
beitstag der Schulverwaltung bearbeitet.
Beschluss der Primarschulpflege vom 20. August 2009Rubrik 5 / Kontaktadressen KONTAKTADRESSEN SCHULLEITUNG Adresse: Schulweg 4, Postfach 13, 8913 Ottenbach, Tel. 044 776 35 49 Christina Grob schulleitung.grob@ps-ottenbach.ch Dino Wolf schulleitung.wolf@ps-ottenbach.ch SCHULVERWALTUNG Adresse: Schulweg 4, Postfach 13, 8913 Ottenbach, Tel. 044 776 35 41 Montag bis Freitag von 08.00 bis 10.00 Uhr und von 10.40 bis 12.00 Uhr Beatrice Müller (Leitung) Corina Hegetschweiler schulverwaltung@ps-ottenbach.ch LEHRPERSONEN KINDERGARTEN Adresse: Schulweg 4, Postfach 13, 8913 Ottenbach Andrea Bieler Tel. Kindergarten 044 776 35 43 E-Mail bieler@ps-ottenbach.ch Sina Dummermuth Tel. Kindergarten 044 776 35 44 E-Mail dummermuth@ps-ottenbach.ch Françoise Vaucher Tel. Kindergarten 044 776 35 42 E-Mail vaucher@ps-ottenbach.ch
Rubrik 5 / Kontaktadressen LEHRPERSONEN UNTERSTUFE Adresse: Schulhaus Chappelistein 1, Schulweg 4, Postfach 87, 8913 Ottenbach, Tel. 044 776 35 46 Seraina Andreossi E-Mail andresossi@ps-ottenbach.ch Deborah Buchs E-Mail buchs@ps-ottenbach.ch Andrea Crescionini E-Mail crescionini@ps-ottenbach.ch Dora Farago E-Mail farago@ps-ottenbach.ch Evi Halioua E-Mail halioua@ps-ottenbach.ch Andrea Lippmann E-Mail lippmann@ps-ottenbach.ch Barbara Steiner E-Mail steiner@ps-ottenbach.ch LEHRPERSONEN MITTELSTUFE Adresse: Schulhaus Chappelistein 2, Schulweg 4, Postfach 87, 8913 Ottenbach, Tel. 044 776 35 47 Aygül Suter E-Mail suter@ps-ottenbach.ch Dora Farago E-Mail farago@ps-ottenbach.ch Peter Heggli E-Mail heggli@ps-ottenbach.ch Ramon Krapf E-Mail krapf@ps-ottenbach.ch Simone Küttel E-Mail küttel@ps-ottenbach.ch Beat Weber E-Mail weber@ps-ottenbach.ch Dino Wolf E-Mail wolf@ps-ottenbach.ch
Rubrik 5 / Kontaktadressen LEHRPERSONEN HANDARBEIT Ursula Greutmann E-Mail: greutmann@ps-ottenbach.ch Jasmin Sandmeier E-Mail sandmeier@ps-ottenbach.ch FACHLEHRPERSONEN Claudia Alvarez (Schwimmen E-Mail: alvarez@ps-ottenbach.ch Ivo Benz (Klassenassistenz) E-Mail benz@ps-ottenbach.ch Jeanette Besmer (Schulische Heilpädagogin) E-Mail besmer@ps-ottenbach.ch Blanca Lanicca (Schulische Heilpädagogin) E-Mail: lanicca@ps-ottenbach.ch Marianne Lang (Musikgrundschule) E-Mail lang@ps-ottenbach.ch Ruth Meier (Logopädie) E-Mail meier@ps-ottenbach.ch Katrin Müller (DaZ) E-Mail mueller@ps-ottenbach.ch Helen Spörri (Förderunterricht) E-Mail spoerri@ps-ottenbach.ch Susanne von Arx (Schulische Heilpädagogin) E-Mail vonarx@ps-ottenbach.ch Claudia Villiger (Klassenassistenz) E-Mail villiger@ps-ottenbach.ch Livia Werthmüller (Logopädie) E-Mail werthmueller@ps–ottenbach.ch
Rubrik 5 / Kontaktadressen SCHULSOZIALARBEIT Adresse: Schulhaus Oberdorf, Schulweg 4, Postfach 13, 8913 Ottenbach, Tel. 044 776 35 55 Heike Mueller E-Mail ssa.mueller@ps-ottenbach.ch Mobile 079 946 76 58 KINDERTAGESSTÄTTE Adresse: Schulhaus Oberdorf, Schulweg 4, Postfach 13, 8913 Ottenbach, Tel. 044 776 35 53 E-Mail Team: lollipop@ps-ottenbach.ch Marlies Dürst (Leitung Kindertagesstätte) E-Mail: duerst@ps-ottenbach.ch Jaqueline Beltrami (Fachfrau Betreuung) Helene Casanova (Betreuung) Nathalie Ebneter (Fachfrau Betreuung) Mirjam Hinterberger (Praktikantin Fachfrau Betreuung) Leana Kellenberger (Fachfrau Betreuung in Ausbildung) Birgit Lasser (Stv. Leitung Kita, Fachfrau Betreuung) Loretta Lehmann (Betreuung) Julia Thurnherr (Fachfrau Betreuung in Ausbildung) SPIELGRUPPE Sandra Schmidlin (Hauptleitung) E-Mail schmidlin@ps-ottenbach.ch Flurin Meister (Begleiter Waldspielgruppe) E-Mail rainierwolfcastle@gmx.ch
Rubrik 5 / Kontaktadressen MUSIKSCHULE KNONAUERAMT Marianne Lang (Musikalische Grundausbildung) E-Mail lang@ps-ottenbach.ch WAHLFÄCHER Esmeralda Büchler (Fussball) E-Mail buechler@ps-ottenbach.ch Sina Dummermuth (Theatergrüppli) E-Mail dummermuth@ps-ottenbach.ch Ursi und Kurt Graber (Flöte und LineDance) E-Mail kurt.graber@mail.com
Rubrik 6 / Absenzen
ABSENZEN, DISPENSATIONEN UND JOKERTAGE
Absenzen sind grundsätzlich in der Volksschulverordnung geregelt (§ 28 - § 30, Volksschul-
verordnung vom 28. Juni 2006). Demgemäss hat die Primarschule Ottenbach folgende Regelung
beschlossen:
Jokertage:
Pro Schuljahr können 2 ganze Tage in Form von Jokertagen ohne Vorliegen von Dispensations-
gründen bezogen werden. Diese können auch als Ferienverlängerung eingesetzt werden.
Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur wäh-
rend eines Halbtags stattfindet.
Sämtliche auf der Kindergartenstufe, auf die 1. – 3. Primarklasse und auf die 4 – 6. Primarklasse
fallenden Jokertage können auch stufenweise zusammengefasst bezogen werden.
Nicht bezogene Jokertage auf einer Schulstufe verfallen und können nicht auf die nächste Schul-
stufe übertragen werden.
Jokertage, welche nicht als Ferienverlängerung eingesetzt werden, sollten nach Möglichkeit spä-
testens am Vortag bei der Lehrperson eingegeben werden.
Jokertage, welche als Ferienverlängerung eingesetzt werden, sind nach Möglichkeit spätestens 1
Woche vor dem gewünschten Bezug bei der Lehrperson einzugeben,
Für alle Jokertagsgesuche ist das zur Verfügung gestellte Formular zu benutzen.
Die Schulverwaltung führt eine Kontrollliste über die Jokertage. Die Lehrperson übergibt die ein-
gereichten Formulare jeweils sofort der Schulverwaltung
Verpasster Schulstoff ist selbständig aufzuarbeiten. Die Klassenlehrperson entscheidet, ob Prüfun-
gen nachgeholt werden müssen.
Sperrzeiten Jokertage
Als Sperrzeiten, an denen keine Jokertage bezogen werden können, gelten besondere Schul-
anlässe wie beispielsweise Klassen- und Sportlager.
Dispensationen aus wichtigen Gründen
Schülerinnen und Schüler können aus zureichenden Gründen ohne Einsetzen der Jokertage vom
Unterrichtsbesuch dispensiert werden. Als Dispensationsgründe gelten u.a. (siehe auch § 28 VSG,
§ 29 VSV):
Ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler.
Aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler.
Hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art.
Vorbereitung und aktive Teilnehme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen.
Aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen.Sie können auch lesen