KURZDARSTELLUNGEN DER ALLGEGENWÄRTIGE DIGITALE BINNENMARKT

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KURZDARSTELLUNGEN

   DER ALLGEGENWÄRTIGE DIGITALE BINNENMARKT

 Der digitale Binnenmarkt bietet viele Vorteile für die Wirtschaft. Durch
 ihn werden die Umweltauswirkungen verringert und ein Beitrag zur
 Verbesserung der Lebensqualität durch elektronischen Handel und elektronische
 Verwaltung geleistet. Die Dienste verlagern sich von festen auf mobile
 Plattformen. Diese Entwicklung erfordert einen EU-Rahmen für Cloud-Computing,
 einen grenzüberschreitenden Zugang zu Inhalten und eine nahtlose mobile
 Datenkonnektivität, während gleichzeitig die Privatsphäre und die Cybersicherheit
 geschützt werden müssen. Während der COVID-19-Krise hat der europäische
 digitale Binnenmarkt eine wesentliche Rolle gespielt. In den kommenden Jahren
 wird der digitale Binnenmarkt durch das Gesetz über digitale Dienste und das
 Gesetz über digitale Märkte erheblich verändert.

RECHTSGRUNDLAGE
Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a sowie Artikel 26, 27, 114 und 115 des Vertrags über die
Arbeitsweise der Europäischen Union.

ZIELE
Mit dem digitalen Binnenmarkt sollen nationale Schranken für bargeldlose
Transaktionen beseitigt werden, indem auf dem gemeinsamen Marktkonzept
aufgebaut wird, das darauf ausgerichtet ist, Handelsbarrieren zwischen den
Mitgliedstaaten abzuschaffen. Daraus entwickelte sich der Binnenmarkt, in dem der
freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gefördert wird. In
der Strategie Europa 2020 wurde die Digitale Agenda für Europa hervorgehoben
und die Bedeutung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) betont,
damit die EU ihre für 2020 gesteckten Ziele erreicht. Dem digitalen Binnenmarkt
wurde eine vorrangige Stellung eingeräumt, sodass er wesentlicher Bestandteil der
Agenda 2019-2024 der Präsidentin der Kommission[1] war.
Mit dem digitalen Binnenmarkt kann der Zugang zu Informationen erweitert
werden, während Transaktionskosten verringert, Umweltauswirkungen reduziert und
bessere Geschäftsmodelle eingeführt werden können. Durch das Wachstum des
elektronischen Handels werden den Verbrauchern greifbare Vorteile geboten – etwa
neue Produkte, niedrigere Preise, eine größere Auswahl und qualitativ hochwertigere
Waren. Gleichzeitig wird der grenzüberschreitende Handel angekurbelt und
der Preisvergleich vereinfacht. Darüber hinaus wird durch die Ausweitung
von elektronischen Behördendiensten die Online-Compliance optimiert und EU-
Einrichtungen erhalten einen besseren Zugang zu Arbeits- und Geschäftsangeboten.

[1]Siehe „Eine Union, die mehr erreichen will – Meine Agenda für Europa: politische Leitlinien für die künftige Europäische
Kommission 2019-2014“.

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ERRUNGENSCHAFTEN
Angesichts des noch nicht vollständig ausgeschöpften Potenzials des Binnenmarkts
haben das Parlament, der Rat und die Kommission Maßnahmen zu seiner Neubelebung
auf den Weg gebracht und die Öffentlichkeit und die Verbraucher sowie kleine und
mittlere Unternehmen (KMU) in den Mittelpunkt der Binnenmarktpolitik[2] gerückt.
Dabei kommt dem digitalen Binnenmarkt eine entscheidende Rolle zu.
In ihrer Mitteilung „Europa 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges
und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020) stellte die Kommission sieben
Leitinitiativen vor - darunter die Digitale Agenda -, die dazu beitragen sollen, „die EU in
eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft zu verwandeln, die durch ein
hohes Beschäftigungs- und Produktivitätsniveau sowie einen ausgeprägten sozialen
Zusammenhalt gekennzeichnet ist“.
Die genannten Mitteilungen der Kommission und die Entschließung des Parlaments
vom 20. Mai 2010 ebneten den Weg für eine weitere Mitteilung der Kommission
mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte“ (KOM(2010)0608),
mit der Maßnahmen zur Förderung der EU-Wirtschaft und zur Schaffung von
Arbeitsplätzen eingeführt werden. Im Oktober 2012 präsentierte die Kommission
die Binnenmarktakte II (COM(2012)0573), in der zwölf Leitaktionen vorgeschlagen
werden, deren Schwerpunkt auf den vier wichtigsten Motoren für Wachstum,
Beschäftigung und Vertrauen liegt: integrierte Netze, grenzüberschreitende Mobilität,
digitale Wirtschaft sowie Maßnahmen zur Förderung des Zusammenhalts und zur
Erhöhung des Nutzens für die Verbraucher.
Am 6. Mai 2015 veröffentlichte die Kommission die Strategie für einen digitalen
Binnenmarkt, die auf drei Pfeilern beruht: besserer Zugang zu digitalen Waren
und Diensten in der gesamten EU, Schaffung günstiger Bedingungen für digitale
Netze und innovative Dienste sowie Optimierung des Wachstumspotenzials der
digitalen Wirtschaft. Seit der Veröffentlichung der Strategie wurden mehrere
Legislativmaßnahmen zur Schaffung eines digitalen Binnenmarkts angenommen,
die sich mit Themen wie grenzüberschreitenden Paketzustelldiensten, der
grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten, audiovisuellen
Mediendiensten, dem digitalen Urheberrecht (Richtlinie (EU) 2019/790), Verträgen
über den Online-Warenhandel und andere Formen des Fernabsatzes von Waren
sowie Verträgen über die Bereitstellung von digitalen Inhalten und Dienstleistungen
(Richtlinie (EU) 2019/770) befassen. Der digitale Binnenmarkt wurde unter
anderem durch die folgenden Maßnahmen weiter verbessert: die Abschaffung der
Roamingentgelte am 15. Juni 2017 (Verordnung (EU) 2015/2120 und Verordnung
(EU) 2022/612), das Verbot von ungerechtfertigtem Geoblocking (Verordnung (EU)
2018/302), die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors (Verordnung
(EU) 2018/1724), die Reduzierung der Kosten von Hochgeschwindigkeitsnetzen für
die elektronische Kommunikation (Richtlinie 2014/61/EU) und die Einführung von

[2]Frühere Initiativen zielten darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und für mehr Verbraucherschutz
zu sorgen. Dazu gehören unter anderem die Datenschutzrichtlinie (95/46/EG), die Richtlinie über den elektronischen
Geschäftsverkehr (2000/31/EG), das Telekommunikationspaket einschließlich der Datenschutzrichtlinie für elektronische
Kommunikation (2002/58/EG), die Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (2007/64/EG), die Richtlinie über die
Rechte der Verbraucher (2011/83/EU) und die Roaming-Verordnung ((EU) Nr. 531/2012).

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Vorschriften für die elektronische Identifizierung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014) und
für die europäische Cybersicherheit (Richtlinie (EU) 2016/1148).
Im Jahr 2018 stellte die Kommission eine Strategie für künstliche Intelligenz (KI)
für Europa (COM(2018)0237) vor und einigte sich mit den Mitgliedstaaten auf
einen koordinierten Plan[3]. Im April 2019 legte die hochrangige Expertengruppe
für künstliche Intelligenz ihre „Ethik-Leitlinien für eine vertrauenswürdige KI“
vor, und im Februar 2020 stellte die Kommission ein Weißbuch mit dem
Titel „Zur Künstlichen Intelligenz - ein europäisches Konzept für Exzellenz
und Vertrauen“ (COM(2020)0065), ihre Mitteilungen über die Gestaltung der
digitalen Zukunft Europas (COM(2020)0067) und eine europäische Datenstrategie
(COM(2020)0066) vor. Im März 2021 veröffentlichte sie ihre Mitteilung mit
dem Titel „Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale
Dekade“ (COM(2021)0118). Das ehrgeizige Ziel, den ersten horizontalen
Rechtsrahmen für KI zu schaffen, führte schließlich dazu, dass die Kommission im April
2021 einen Vorschlag für ein Gesetz über künstliche Intelligenz (COM(2021)0206)
vorlegte.
Im Frühjahr 2020 veröffentlichte die Kommission eine Empfehlung für ein
gemeinsames Instrumentarium der Union für den Einsatz von Technik und Daten
zur Bekämpfung und Überwindung der COVID-19-Krise. In ihrer Mitteilung mit dem
Titel „Die Stunde Europas – Schäden beheben und Perspektiven für die nächste
Generation eröffnen“ (COM(2020)0456) kündigte die Kommission an, dass der
digitale Binnenmarkt eine Säule des Plans für die Erholung nach der COVID-19-
Pandemie sein würde. In der Mitteilung wird der Schwerpunkt auf folgende
Aspekte gelegt: 1) Investitionen in die Verbesserung der Konnektivität, 2) eine
stärkere industrielle und technologische Präsenz in strategischen Teilen der digitalen
Lieferkette (z. B. KI, Cybersicherheit, 5G, Cloud-Infrastruktur), 3) eine Wirtschaft
auf Grundlage realer Daten und europäische Datenräume sowie 4) ein faires und
unkomplizierteres Geschäftsmodell.

ROLLE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
Das Parlament spielt eine führende Rolle bei der Neubelebung des Binnenmarkts. Es
setzt sich entschieden für die Weiterentwicklung des digitalen Binnenmarkts ein und
legt dabei Schwerpunkte fest.
In seiner Entschließung vom 20. April 2012 unterstrich das Parlament die
Notwendigkeit für einen klaren und zusammenhängenden EU-Rechtsrahmen zur
gegenseitigen Anerkennung von elektronischer Authentifizierung und elektronischen
Signaturen, um EU-weit länderübergreifende Dienste sicherzustellen. Am
11. Dezember 2012 nahm das Parlament Entschließungen zur Vollendung des digitalen
Binnenmarkts und zur digitalen Freiheit in der Außenpolitik der EU an. Ferner
unterstrich das Parlament in seiner Entschließung vom 4. Juli 2013 die Möglichkeit,
das volle Potenzial des digitalen Binnenmarkts nutzbar zu machen, den Mangel an
Kenntnissen zu überwinden, die Sicherheit zu verbessern, das Vertrauen und das

[3]Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 7. Dezember 2018 mit dem Titel „Mitgliedstaaten und Kommission
arbeiten gemeinsam an Förderung künstlicher Intelligenz ‚Made in Europe‘“.

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Selbstvertrauen der Verbraucher zu erhöhen, den Zugang zu legalen digitalen Inhalten
zu fördern sowie Mobilitätsdienste mit internationaler Dimension einzuführen.
Als Reaktion auf die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt verabschiedete das
Parlament seine Entschließung vom 19. Januar 2016 mit dem Titel „Auf dem Weg zu
einer Akte zum digitalen Binnenmarkt“. Darin forderte es die Kommission auf, dem
ungerechtfertigtem Geoblocking ein Ende zu setzen, den Zugang von Verbrauchern
zu Waren/Dienstleistungen zu verbessern und einen einheitlichen Verbraucherschutz
für alle digitalen Inhalte sicherzustellen. Zudem betonte es, dass bessere Lösungen
für grenzüberschreitende Paketzustelldienste notwendig sind und dass KMU und
Start-up-Unternehmen unterstützt werden müssen, während es auch auf neue IKT-
Technologien wie etwa Massendaten und 3D-Druck einging. In seiner Entschließung
sprach sich das Parlament ferner für eine innovationsfreundliche Politik gegenüber
Online-Plattformen sowie für die Überarbeitung der Datenschutzrichtlinie für die
elektronische Kommunikation aus, um diese mit den EU-Datenschutzstandards in
Einklang zu bringen.
Mit robusten legislativen Maßnahmen zu den oben genannten Rechtsvorschriften,
die die Kommission zur Umsetzung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt
vorgeschlagen hat, hat das Parlament den digitalen Binnenmarkt vorangebracht.
Vorbereitende Arbeiten der Arbeitsgruppe zum digitalen Binnenmarkt, die von
Forschungsarbeiten und wissenschaftlichen Erkenntnissen gestützt werden, bilden
die Grundlage für die Errungenschaften des Parlaments im digitalen Bereich. In
Studien, die im Auftrag vom Parlament durchgeführt wurden, wurde das beträchtliche
Potenzial des digitalen Binnenmarkts gezeigt – insbesondere zur Senkung von Kosten
und zum Abbau von Hindernissen für Verbraucher und Unternehmen in der EU
sowie zur umweltfreundlicheren und sozialeren Gestaltung der EU-Wirtschaft. In
der EU kann ein maßgeblicher Teil dieses Potenzials durch die Entwicklung von E-
Government und damit zusammenhängenden Diensten – wie eHealth – erschlossen
werden.
Mit dem Datenschutzpaket, das am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist und
die Verordnung (EU) 2016/679 und die Richtlinie (EU) 2016/680 umfasst, wird
der Zugang zu personenbezogenen Daten vereinfacht, ein klares „Recht auf
Vergessenwerden“ sichergestellt und für die Datenportabilität und Fachwissen
über Datenschutzverletzungen gesorgt. Des Weiteren wurde am 20. Juni 2019 die
Verordnung (EU) 2019/1150 über Online-Vermittlungsdienste angenommen. Am
18. Dezember 2019 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zur digitalen
Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege im digitalen Binnenmarkt.
Mit seinen Legislativtätigkeiten im Zusammenhang mit dem digitalen Binnenmarkt
trägt das Parlament jährlich ca. 177 Mrd. EUR zu der EU-Wirtschaft bei. Gemäß
einer Studie liegen die größten Vorteile der europäischen Gesetzgebung in
Schlüsselbereichen wie den elektronischen Kommunikationsdiensten (86,1 Mrd. EUR),
Datenverkehr und KI (51,6 Mrd. EUR), dem einheitlichen digitalen Zugangstor
(20 Mrd. EUR) und den Verordnungen über Geoblocking und Online-Plattformen
(14 Mrd. EUR). In seiner Entschließung vom April 2020, machte das Parlament deutlich,
dass der Schwerpunkt bei der Erholung nach der COVID-19-Krise auf dem digitalen
Wandel liegen würde, um die Wirtschaft zu beleben.

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Im Vorfeld eines Vorschlags der Kommission zu KI hat das Parlament einen
Sonderausschuss zu künstlicher Intelligenz im digitalen Zeitalter eingesetzt, der die
Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf die Wirtschaft der EU analysieren soll.
Am 20. Oktober 2020 nahm es drei Entschließungen an, in denen auf der Grundlage
mehrerer Studien dargelegt wird, wie die EU die künstliche Intelligenz am besten
regulieren und zugleich die Rechte des geistigen Eigentums, die ethischen Standards
und die zivilrechtliche Haftung wahren kann.
Am 21. April 2022 veranstalteten der Ausschuss für Binnenmarkt und
Verbraucherschutz (IMCO) und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und
Inneres (LIBE) des Parlaments eine gemeinsame Anhörung zu dem Gesetz über
künstliche Intelligenz, um die Vorschläge der Kommission zu erörtern. Daraufhin
nahmen die Ausschüsse einen Bericht an, in dem empfohlen wurde, verschiedene
Änderungen vorzunehmen, wie vorhersagende Polizeiarbeit zu verbieten und die
Liste von Hochrisiko-KI-Systemen zu erweitern. In diesem Bericht wurde zudem
vorgeschlagen, dem Europäischen Amt für Künstliche Intelligenz eine umfassendere
Rolle zuzuweisen und dessen Arbeit stärker mit der Datenschutz-Grundverordnung
in Einklang zu bringen. Im Anschluss an interinstitutionelle Verhandlungen wurde
das Gesetz über künstliche Intelligenz im April bzw. Mai 2024 vom Parlament und
vom Rat angenommen. Es soll 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt
der Europäischen Union in Kraft treten und 24 Monate nach seinem Inkrafttreten
uneingeschränkt anwendbar sein, mit Ausnahme verbotener Praktiken, die bereits
ab dem 6. Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes verboten sind. Verhaltenskodizes
gelten ab dem 9. Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes, Vorschriften für KI-Systeme
mit allgemeinem Verwendungszweck, einschließlich Governance, ab dem 12. Monat
und Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme ab dem 36 Monat.
Ein gutes Verständnis der Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten ist für das
reibungslose Funktionieren des digitalen Binnenmarkts ausschlaggebend. Eine vom
IMCO-Ausschuss in Auftrag gegebene Studie vom November 2020 mit dem Titel
„Legal Obstacles in Member States to Single Market Rules“ (Rechtliche Hindernisse
in den Mitgliedstaaten für Binnenmarktregeln) ergab, dass die Hindernisse nicht nur
digitaler Natur sind. Zahlreiche Strategiemaßnahmen für den digitalen Binnenmarkt
zielen darauf ab, grenzüberschreitende Fragen zum Online-Handel anzugehen.
Auch wenn weiterhin keine verlässlichen Informationen über die Gesetzgebung
der Mitgliedstaaten vorliegen, soll dieses Problem durch das einheitliche digitale
Zugangstor (Verordnung (EU) 2018/1724) bis Ende 2023 angegangen werden. In
einer weiteren vom IMCO-Ausschuss in Auftrag gegebenen Studie aus dem Jahr
2020 wurden die einheitlichen Ansprechpartner und die damit verbundenen Dienste
bewertet, wobei die Notwendigkeit einer besseren Überwachung im Hinblick auf die
bevorstehende Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor hervorgehoben
wurde.
Um weitere Fortschritte hinsichtlich des digitalen Binnenmarkts zu erzielen, nahm
das Parlament am 20. Oktober 2020 eine Entschließung zu dem Gesetz über digitale
Dienste an. In seiner Entschließung vertritt das Parlament die Ansicht, dass mit dem
Paket der Binnenmarkt unterstützt, der Verbraucherschutz sichergestellt und die
Transparenz aufrechterhalten wird, während die Rechte geachtet und Organisationen
aus Drittländern, die Einfluss auf die Verbraucher in der Union haben, integriert

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werden. Die Entschließung stützt sich auf die Forschung, einen Workshop und eine
Reihe von Studien, die vom IMCO-Ausschuss in Auftrag gegeben wurden.
Am 15. Dezember 2020 legte die Kommission zwei Gesetzgebungsvorschläge
vor: das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte.
Ihre Hauptziele bestehen darin, einen sichereren digitalen Raum zu schaffen,
in dem die Grundrechte der Nutzer von digitalen Diensten geschützt sind,
sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen zur Förderung von Innovation, Wachstum
und Wettbewerbsfähigkeit im EU-Binnenmarkt und weltweit sicherzustellen. Der
Umstand, dass sich die Gesetzesvorschläge für digitale Dienste und digitale Märkte
an der vorstehend genannten Entschließung des Parlaments orientieren, zeigt, dass
das Parlament auch ohne formales Initiativrecht Einfluss auf die legislative Agenda
nehmen kann. Das Gesetz über digitale Dienste (Verordnung (EU) 2022/2065) und
das Gesetz über digitale Märkte (Verordnung (EU) 2022/1925) traten im Mai 2023 in
Kraft.
In einer für das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte
relevanten Studie wurden die Auswirkungen von personalisierter Werbung auf die
Verbraucher und den Markt untersucht. Auch ein Workshop, in dem die Auswirkungen
des Gesetzes über digitale Dienste und des Gesetzes über digitale Märkte erörtert
wurden, sowie eine Anhörung mit der Facebook-Whistleblowerin Frances Haugen,
in der die Missstände in der Big-Tech-Branche aufgezeigt wurden, brachten neue
Erkenntnisse.
In einer Studie vom Februar 2022 wurden die Auswirkungen von „Influencern“ auf
Werbung und Verbraucherschutz im Binnenmarkt untersucht. Insbesondere wurde
untersucht, inwieweit Influencer für die Verbreitung irreführender Informationen
und die Förderung unsicherer Produkte verantwortlich sind. Die Ergebnisse dieser
Studie könnten als Grundlage für künftige Rechtsvorschriften zu diesem Thema
dienen. In der sich rasant entwickelnden Influencer-Marketingindustrie werden häufig
betrügerische Taktiken verwendet, um schutzbedürftige Verbraucher anzusprechen.
Mit dem Gesetz über digitale Dienste und dem Gesetz über digitale Märkte
wird auf die Erhöhung der Transparenz und der Regulierung der Gatekeeper von
Online-Plattformen abgezielt, was im Hinblick auf die Aktivitäten von Influencern
ausschlaggebend ist.
In einer vom IMCO-Ausschuss in Auftrag gegebenen und im Dezember 2022
veröffentlichten Studie wird der Umweltfußabdruck des Online-Handels im
Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft analysiert. Außerdem bietet die Studie
Informationen über die Rolle des elektronischen Handels bei der Umsetzung des
europäischen Grünen Deals sowie Empfehlungen für zukünftiges Handeln.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Ausschusses
für Binnenmarkt und Verbraucherschutz.

Barbara Martinello
05/2024

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