KURZDARSTELLUNGEN DER ALLGEGENWÄRTIGE DIGITALE BINNENMARKT
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KURZDARSTELLUNGEN DER ALLGEGENWÄRTIGE DIGITALE BINNENMARKT Der digitale Binnenmarkt bietet viele Vorteile für die Wirtschaft. Durch ihn werden die Umweltauswirkungen verringert und ein Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität durch elektronischen Handel und elektronische Verwaltung geleistet. Die Dienste verlagern sich von festen auf mobile Plattformen. Diese Entwicklung erfordert einen EU-Rahmen für Cloud-Computing, einen grenzüberschreitenden Zugang zu Inhalten und eine nahtlose mobile Datenkonnektivität, während gleichzeitig die Privatsphäre und die Cybersicherheit geschützt werden müssen. Während der COVID-19-Krise hat der europäische digitale Binnenmarkt eine wesentliche Rolle gespielt. In den kommenden Jahren wird der digitale Binnenmarkt durch das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte erheblich verändert. RECHTSGRUNDLAGE Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a sowie Artikel 26, 27, 114 und 115 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. ZIELE Mit dem digitalen Binnenmarkt sollen nationale Schranken für bargeldlose Transaktionen beseitigt werden, indem auf dem gemeinsamen Marktkonzept aufgebaut wird, das darauf ausgerichtet ist, Handelsbarrieren zwischen den Mitgliedstaaten abzuschaffen. Daraus entwickelte sich der Binnenmarkt, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital gefördert wird. In der Strategie Europa 2020 wurde die Digitale Agenda für Europa hervorgehoben und die Bedeutung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) betont, damit die EU ihre für 2020 gesteckten Ziele erreicht. Dem digitalen Binnenmarkt wurde eine vorrangige Stellung eingeräumt, sodass er wesentlicher Bestandteil der Agenda 2019-2024 der Präsidentin der Kommission[1] war. Mit dem digitalen Binnenmarkt kann der Zugang zu Informationen erweitert werden, während Transaktionskosten verringert, Umweltauswirkungen reduziert und bessere Geschäftsmodelle eingeführt werden können. Durch das Wachstum des elektronischen Handels werden den Verbrauchern greifbare Vorteile geboten – etwa neue Produkte, niedrigere Preise, eine größere Auswahl und qualitativ hochwertigere Waren. Gleichzeitig wird der grenzüberschreitende Handel angekurbelt und der Preisvergleich vereinfacht. Darüber hinaus wird durch die Ausweitung von elektronischen Behördendiensten die Online-Compliance optimiert und EU- Einrichtungen erhalten einen besseren Zugang zu Arbeits- und Geschäftsangeboten. [1]Siehe „Eine Union, die mehr erreichen will – Meine Agenda für Europa: politische Leitlinien für die künftige Europäische Kommission 2019-2014“. Kurzdarstellungen zur Europäischen Union - 2025 www.europarl.europa.eu/factsheets/de 1
KURZDARSTELLUNGEN ERRUNGENSCHAFTEN Angesichts des noch nicht vollständig ausgeschöpften Potenzials des Binnenmarkts haben das Parlament, der Rat und die Kommission Maßnahmen zu seiner Neubelebung auf den Weg gebracht und die Öffentlichkeit und die Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in den Mittelpunkt der Binnenmarktpolitik[2] gerückt. Dabei kommt dem digitalen Binnenmarkt eine entscheidende Rolle zu. In ihrer Mitteilung „Europa 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020) stellte die Kommission sieben Leitinitiativen vor - darunter die Digitale Agenda -, die dazu beitragen sollen, „die EU in eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft zu verwandeln, die durch ein hohes Beschäftigungs- und Produktivitätsniveau sowie einen ausgeprägten sozialen Zusammenhalt gekennzeichnet ist“. Die genannten Mitteilungen der Kommission und die Entschließung des Parlaments vom 20. Mai 2010 ebneten den Weg für eine weitere Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte“ (KOM(2010)0608), mit der Maßnahmen zur Förderung der EU-Wirtschaft und zur Schaffung von Arbeitsplätzen eingeführt werden. Im Oktober 2012 präsentierte die Kommission die Binnenmarktakte II (COM(2012)0573), in der zwölf Leitaktionen vorgeschlagen werden, deren Schwerpunkt auf den vier wichtigsten Motoren für Wachstum, Beschäftigung und Vertrauen liegt: integrierte Netze, grenzüberschreitende Mobilität, digitale Wirtschaft sowie Maßnahmen zur Förderung des Zusammenhalts und zur Erhöhung des Nutzens für die Verbraucher. Am 6. Mai 2015 veröffentlichte die Kommission die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt, die auf drei Pfeilern beruht: besserer Zugang zu digitalen Waren und Diensten in der gesamten EU, Schaffung günstiger Bedingungen für digitale Netze und innovative Dienste sowie Optimierung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft. Seit der Veröffentlichung der Strategie wurden mehrere Legislativmaßnahmen zur Schaffung eines digitalen Binnenmarkts angenommen, die sich mit Themen wie grenzüberschreitenden Paketzustelldiensten, der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten, audiovisuellen Mediendiensten, dem digitalen Urheberrecht (Richtlinie (EU) 2019/790), Verträgen über den Online-Warenhandel und andere Formen des Fernabsatzes von Waren sowie Verträgen über die Bereitstellung von digitalen Inhalten und Dienstleistungen (Richtlinie (EU) 2019/770) befassen. Der digitale Binnenmarkt wurde unter anderem durch die folgenden Maßnahmen weiter verbessert: die Abschaffung der Roamingentgelte am 15. Juni 2017 (Verordnung (EU) 2015/2120 und Verordnung (EU) 2022/612), das Verbot von ungerechtfertigtem Geoblocking (Verordnung (EU) 2018/302), die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors (Verordnung (EU) 2018/1724), die Reduzierung der Kosten von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation (Richtlinie 2014/61/EU) und die Einführung von [2]Frühere Initiativen zielten darauf ab, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und für mehr Verbraucherschutz zu sorgen. Dazu gehören unter anderem die Datenschutzrichtlinie (95/46/EG), die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (2000/31/EG), das Telekommunikationspaket einschließlich der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58/EG), die Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (2007/64/EG), die Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (2011/83/EU) und die Roaming-Verordnung ((EU) Nr. 531/2012). Kurzdarstellungen zur Europäischen Union - 2025 www.europarl.europa.eu/factsheets/de 2
KURZDARSTELLUNGEN Vorschriften für die elektronische Identifizierung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014) und für die europäische Cybersicherheit (Richtlinie (EU) 2016/1148). Im Jahr 2018 stellte die Kommission eine Strategie für künstliche Intelligenz (KI) für Europa (COM(2018)0237) vor und einigte sich mit den Mitgliedstaaten auf einen koordinierten Plan[3]. Im April 2019 legte die hochrangige Expertengruppe für künstliche Intelligenz ihre „Ethik-Leitlinien für eine vertrauenswürdige KI“ vor, und im Februar 2020 stellte die Kommission ein Weißbuch mit dem Titel „Zur Künstlichen Intelligenz - ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen“ (COM(2020)0065), ihre Mitteilungen über die Gestaltung der digitalen Zukunft Europas (COM(2020)0067) und eine europäische Datenstrategie (COM(2020)0066) vor. Im März 2021 veröffentlichte sie ihre Mitteilung mit dem Titel „Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade“ (COM(2021)0118). Das ehrgeizige Ziel, den ersten horizontalen Rechtsrahmen für KI zu schaffen, führte schließlich dazu, dass die Kommission im April 2021 einen Vorschlag für ein Gesetz über künstliche Intelligenz (COM(2021)0206) vorlegte. Im Frühjahr 2020 veröffentlichte die Kommission eine Empfehlung für ein gemeinsames Instrumentarium der Union für den Einsatz von Technik und Daten zur Bekämpfung und Überwindung der COVID-19-Krise. In ihrer Mitteilung mit dem Titel „Die Stunde Europas – Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen“ (COM(2020)0456) kündigte die Kommission an, dass der digitale Binnenmarkt eine Säule des Plans für die Erholung nach der COVID-19- Pandemie sein würde. In der Mitteilung wird der Schwerpunkt auf folgende Aspekte gelegt: 1) Investitionen in die Verbesserung der Konnektivität, 2) eine stärkere industrielle und technologische Präsenz in strategischen Teilen der digitalen Lieferkette (z. B. KI, Cybersicherheit, 5G, Cloud-Infrastruktur), 3) eine Wirtschaft auf Grundlage realer Daten und europäische Datenräume sowie 4) ein faires und unkomplizierteres Geschäftsmodell. ROLLE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS Das Parlament spielt eine führende Rolle bei der Neubelebung des Binnenmarkts. Es setzt sich entschieden für die Weiterentwicklung des digitalen Binnenmarkts ein und legt dabei Schwerpunkte fest. In seiner Entschließung vom 20. April 2012 unterstrich das Parlament die Notwendigkeit für einen klaren und zusammenhängenden EU-Rechtsrahmen zur gegenseitigen Anerkennung von elektronischer Authentifizierung und elektronischen Signaturen, um EU-weit länderübergreifende Dienste sicherzustellen. Am 11. Dezember 2012 nahm das Parlament Entschließungen zur Vollendung des digitalen Binnenmarkts und zur digitalen Freiheit in der Außenpolitik der EU an. Ferner unterstrich das Parlament in seiner Entschließung vom 4. Juli 2013 die Möglichkeit, das volle Potenzial des digitalen Binnenmarkts nutzbar zu machen, den Mangel an Kenntnissen zu überwinden, die Sicherheit zu verbessern, das Vertrauen und das [3]Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 7. Dezember 2018 mit dem Titel „Mitgliedstaaten und Kommission arbeiten gemeinsam an Förderung künstlicher Intelligenz ‚Made in Europe‘“. Kurzdarstellungen zur Europäischen Union - 2025 www.europarl.europa.eu/factsheets/de 3
KURZDARSTELLUNGEN Selbstvertrauen der Verbraucher zu erhöhen, den Zugang zu legalen digitalen Inhalten zu fördern sowie Mobilitätsdienste mit internationaler Dimension einzuführen. Als Reaktion auf die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt verabschiedete das Parlament seine Entschließung vom 19. Januar 2016 mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt“. Darin forderte es die Kommission auf, dem ungerechtfertigtem Geoblocking ein Ende zu setzen, den Zugang von Verbrauchern zu Waren/Dienstleistungen zu verbessern und einen einheitlichen Verbraucherschutz für alle digitalen Inhalte sicherzustellen. Zudem betonte es, dass bessere Lösungen für grenzüberschreitende Paketzustelldienste notwendig sind und dass KMU und Start-up-Unternehmen unterstützt werden müssen, während es auch auf neue IKT- Technologien wie etwa Massendaten und 3D-Druck einging. In seiner Entschließung sprach sich das Parlament ferner für eine innovationsfreundliche Politik gegenüber Online-Plattformen sowie für die Überarbeitung der Datenschutzrichtlinie für die elektronische Kommunikation aus, um diese mit den EU-Datenschutzstandards in Einklang zu bringen. Mit robusten legislativen Maßnahmen zu den oben genannten Rechtsvorschriften, die die Kommission zur Umsetzung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt vorgeschlagen hat, hat das Parlament den digitalen Binnenmarkt vorangebracht. Vorbereitende Arbeiten der Arbeitsgruppe zum digitalen Binnenmarkt, die von Forschungsarbeiten und wissenschaftlichen Erkenntnissen gestützt werden, bilden die Grundlage für die Errungenschaften des Parlaments im digitalen Bereich. In Studien, die im Auftrag vom Parlament durchgeführt wurden, wurde das beträchtliche Potenzial des digitalen Binnenmarkts gezeigt – insbesondere zur Senkung von Kosten und zum Abbau von Hindernissen für Verbraucher und Unternehmen in der EU sowie zur umweltfreundlicheren und sozialeren Gestaltung der EU-Wirtschaft. In der EU kann ein maßgeblicher Teil dieses Potenzials durch die Entwicklung von E- Government und damit zusammenhängenden Diensten – wie eHealth – erschlossen werden. Mit dem Datenschutzpaket, das am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist und die Verordnung (EU) 2016/679 und die Richtlinie (EU) 2016/680 umfasst, wird der Zugang zu personenbezogenen Daten vereinfacht, ein klares „Recht auf Vergessenwerden“ sichergestellt und für die Datenportabilität und Fachwissen über Datenschutzverletzungen gesorgt. Des Weiteren wurde am 20. Juni 2019 die Verordnung (EU) 2019/1150 über Online-Vermittlungsdienste angenommen. Am 18. Dezember 2019 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zur digitalen Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege im digitalen Binnenmarkt. Mit seinen Legislativtätigkeiten im Zusammenhang mit dem digitalen Binnenmarkt trägt das Parlament jährlich ca. 177 Mrd. EUR zu der EU-Wirtschaft bei. Gemäß einer Studie liegen die größten Vorteile der europäischen Gesetzgebung in Schlüsselbereichen wie den elektronischen Kommunikationsdiensten (86,1 Mrd. EUR), Datenverkehr und KI (51,6 Mrd. EUR), dem einheitlichen digitalen Zugangstor (20 Mrd. EUR) und den Verordnungen über Geoblocking und Online-Plattformen (14 Mrd. EUR). In seiner Entschließung vom April 2020, machte das Parlament deutlich, dass der Schwerpunkt bei der Erholung nach der COVID-19-Krise auf dem digitalen Wandel liegen würde, um die Wirtschaft zu beleben. Kurzdarstellungen zur Europäischen Union - 2025 www.europarl.europa.eu/factsheets/de 4
KURZDARSTELLUNGEN Im Vorfeld eines Vorschlags der Kommission zu KI hat das Parlament einen Sonderausschuss zu künstlicher Intelligenz im digitalen Zeitalter eingesetzt, der die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf die Wirtschaft der EU analysieren soll. Am 20. Oktober 2020 nahm es drei Entschließungen an, in denen auf der Grundlage mehrerer Studien dargelegt wird, wie die EU die künstliche Intelligenz am besten regulieren und zugleich die Rechte des geistigen Eigentums, die ethischen Standards und die zivilrechtliche Haftung wahren kann. Am 21. April 2022 veranstalteten der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Parlaments eine gemeinsame Anhörung zu dem Gesetz über künstliche Intelligenz, um die Vorschläge der Kommission zu erörtern. Daraufhin nahmen die Ausschüsse einen Bericht an, in dem empfohlen wurde, verschiedene Änderungen vorzunehmen, wie vorhersagende Polizeiarbeit zu verbieten und die Liste von Hochrisiko-KI-Systemen zu erweitern. In diesem Bericht wurde zudem vorgeschlagen, dem Europäischen Amt für Künstliche Intelligenz eine umfassendere Rolle zuzuweisen und dessen Arbeit stärker mit der Datenschutz-Grundverordnung in Einklang zu bringen. Im Anschluss an interinstitutionelle Verhandlungen wurde das Gesetz über künstliche Intelligenz im April bzw. Mai 2024 vom Parlament und vom Rat angenommen. Es soll 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten und 24 Monate nach seinem Inkrafttreten uneingeschränkt anwendbar sein, mit Ausnahme verbotener Praktiken, die bereits ab dem 6. Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes verboten sind. Verhaltenskodizes gelten ab dem 9. Monat nach Inkrafttreten des Gesetzes, Vorschriften für KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck, einschließlich Governance, ab dem 12. Monat und Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme ab dem 36 Monat. Ein gutes Verständnis der Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten ist für das reibungslose Funktionieren des digitalen Binnenmarkts ausschlaggebend. Eine vom IMCO-Ausschuss in Auftrag gegebene Studie vom November 2020 mit dem Titel „Legal Obstacles in Member States to Single Market Rules“ (Rechtliche Hindernisse in den Mitgliedstaaten für Binnenmarktregeln) ergab, dass die Hindernisse nicht nur digitaler Natur sind. Zahlreiche Strategiemaßnahmen für den digitalen Binnenmarkt zielen darauf ab, grenzüberschreitende Fragen zum Online-Handel anzugehen. Auch wenn weiterhin keine verlässlichen Informationen über die Gesetzgebung der Mitgliedstaaten vorliegen, soll dieses Problem durch das einheitliche digitale Zugangstor (Verordnung (EU) 2018/1724) bis Ende 2023 angegangen werden. In einer weiteren vom IMCO-Ausschuss in Auftrag gegebenen Studie aus dem Jahr 2020 wurden die einheitlichen Ansprechpartner und die damit verbundenen Dienste bewertet, wobei die Notwendigkeit einer besseren Überwachung im Hinblick auf die bevorstehende Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor hervorgehoben wurde. Um weitere Fortschritte hinsichtlich des digitalen Binnenmarkts zu erzielen, nahm das Parlament am 20. Oktober 2020 eine Entschließung zu dem Gesetz über digitale Dienste an. In seiner Entschließung vertritt das Parlament die Ansicht, dass mit dem Paket der Binnenmarkt unterstützt, der Verbraucherschutz sichergestellt und die Transparenz aufrechterhalten wird, während die Rechte geachtet und Organisationen aus Drittländern, die Einfluss auf die Verbraucher in der Union haben, integriert Kurzdarstellungen zur Europäischen Union - 2025 www.europarl.europa.eu/factsheets/de 5
KURZDARSTELLUNGEN werden. Die Entschließung stützt sich auf die Forschung, einen Workshop und eine Reihe von Studien, die vom IMCO-Ausschuss in Auftrag gegeben wurden. Am 15. Dezember 2020 legte die Kommission zwei Gesetzgebungsvorschläge vor: das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte. Ihre Hauptziele bestehen darin, einen sichereren digitalen Raum zu schaffen, in dem die Grundrechte der Nutzer von digitalen Diensten geschützt sind, sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen zur Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im EU-Binnenmarkt und weltweit sicherzustellen. Der Umstand, dass sich die Gesetzesvorschläge für digitale Dienste und digitale Märkte an der vorstehend genannten Entschließung des Parlaments orientieren, zeigt, dass das Parlament auch ohne formales Initiativrecht Einfluss auf die legislative Agenda nehmen kann. Das Gesetz über digitale Dienste (Verordnung (EU) 2022/2065) und das Gesetz über digitale Märkte (Verordnung (EU) 2022/1925) traten im Mai 2023 in Kraft. In einer für das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte relevanten Studie wurden die Auswirkungen von personalisierter Werbung auf die Verbraucher und den Markt untersucht. Auch ein Workshop, in dem die Auswirkungen des Gesetzes über digitale Dienste und des Gesetzes über digitale Märkte erörtert wurden, sowie eine Anhörung mit der Facebook-Whistleblowerin Frances Haugen, in der die Missstände in der Big-Tech-Branche aufgezeigt wurden, brachten neue Erkenntnisse. In einer Studie vom Februar 2022 wurden die Auswirkungen von „Influencern“ auf Werbung und Verbraucherschutz im Binnenmarkt untersucht. Insbesondere wurde untersucht, inwieweit Influencer für die Verbreitung irreführender Informationen und die Förderung unsicherer Produkte verantwortlich sind. Die Ergebnisse dieser Studie könnten als Grundlage für künftige Rechtsvorschriften zu diesem Thema dienen. In der sich rasant entwickelnden Influencer-Marketingindustrie werden häufig betrügerische Taktiken verwendet, um schutzbedürftige Verbraucher anzusprechen. Mit dem Gesetz über digitale Dienste und dem Gesetz über digitale Märkte wird auf die Erhöhung der Transparenz und der Regulierung der Gatekeeper von Online-Plattformen abgezielt, was im Hinblick auf die Aktivitäten von Influencern ausschlaggebend ist. In einer vom IMCO-Ausschuss in Auftrag gegebenen und im Dezember 2022 veröffentlichten Studie wird der Umweltfußabdruck des Online-Handels im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft analysiert. Außerdem bietet die Studie Informationen über die Rolle des elektronischen Handels bei der Umsetzung des europäischen Grünen Deals sowie Empfehlungen für zukünftiges Handeln. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz. Barbara Martinello 05/2024 Kurzdarstellungen zur Europäischen Union - 2025 www.europarl.europa.eu/factsheets/de 6
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