Besondere Bedingungen für die digitale Debitkarte - Fassung Juni 2019 - Raiffeisen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Besondere Bedingungen für die digitale Debitkarte Fassung Juni 2019
Besondere Bedingungen für die digitale Debitkarte I. ANWENDUNGSBEREICH DER BEDINGUNGEN Entgelte, die der Mobilfunkbetreiber im Zusammenhang mit der Nutzung der digitalen Debitkarte in Rechnung stellt, trägt Die digitale Debitkarte ist ein digitales Abbild der von der Raiff- der Karteninhaber. eisenbank an den Inhaber der digitalen Debitkarte („Karten- inhaber“) ausgegebenen physischen Debitkarte („physische 2. Persönlicher Code Debitkarte“). Der für Zahlungen mit der digitalen Debitkarte benötigte persön- liche Code entspricht dem persönlichen Code zur physischen Die konkreten Funktionen der digitalen Debitkarte sind mit der Debitkarte Raiffeisenbank zu vereinbaren. Die Raiffeisenbank ist nicht verpflichtet, andere als die von ihr mit dem Kontoinhaber ver- einbarten Funktionen der digitalen Debitkarte zu ermöglichen. III. AUSSTELLUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE Diese Bedingungen gelten für die Verwendung von digitalen 1. Kartenantrag Debitkarten, die die Raiffeisenbank für Bargeldbehebungen Ein Kontoinhaber, der die Ausstellung einer digitalen Debit- und/oder bargeldlose Zahlungen an gekennzeichneten Ak- karte wünscht, hat einen an die Raiffeisenbank gerichteten zeptanzstellen im Rahmen des mit der Raiffeisenbank jeweils Kartenantrag unter Angabe der Mobilfunknummer des mobilen vereinbarten Debitkarten-Services ausgegeben hat. Endgeräts zu stellen. Bei entsprechender technischer Ausstattung der Selbstbe- 2. Ausgabe an Kontoinhaber und Zeichnungsberechtigte dienungsgeräte der Raiffeisenbank oder einer anderen öster- Digitale Debitkarten werden nur an natürliche Personen ausge- reichischen Raiffeisenbank können die digitalen Debitkarten geben, die Inhaber einer physischen Debitkarte der Raiffeisen- wie die physischen Debitkarten auch zur Bedienung dieser bank sind. Bei Gemeinschaftskonten erfordert die Ausgabe von Selbstbedienungsgeräte verwendet werden. Dafür gelten die digitalen Debitkarten an Zeichnungsberechtigte die Zustimmung Regelungen in Abschnitt III der mit dem Karteninhaber verein- aller Kontoinhaber, die Ausgabe an einen Kontoinhaber ist ohne barten Besonderen Bedingungen für Debitkarten. Zustimmung der anderen Kontoinhaber zulässig. Zeichnungs- berechtigte, für die eine digitale Debitkarte ausgegeben wird, haben den Kartenantrag mit zu unterfertigen und damit die Geltung dieser Bedingungen zu akzeptieren. II. VORAUSSETZUNGEN DER NUTZUNG Die vorliegenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehung 1. Mobiles Endgerät und Wallet zwischen dem Inhaber eines Kontos, zu welchem digitale Für die Verwendung der digitalen Debitkarte wird ein geeig- Debitkarten ausgegeben sind, sowie dem jeweiligen netes mobiles Endgerät („mobiles Endgerät“) benötigt. Auf berechtigten Karteninhaber einerseits und der Raiffeisenbank dem mobilen Endgerät muss eine für die Nutzung der digitalen andererseits. Debitkarte vorgesehene Applikation („Wallet“) installiert sein. Dies kann eine entweder vom Hersteller des Endgeräts oder Alle Dispositionen des Karteninhabers unter Verwendung der dessen Betriebssystems („Endgeräte-Wallet“) oder von der digitalen Debitkarte erfolgen auf Rechnung des Kontoinhabers. Raiffeisenbank („Banken-Wallet“ wie zB ELBA-pay APP) zur Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Karteninhaber Verfügung gestellte Funktion oder App sein. zwar das 7., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, unabhängig davon, ob das Rechtsgeschäft, das unter Ver- Die Verwendung der in einer Endgeräte-Wallet gespeicherten wendung der digitalen Debitkarte geschlossen wurde, wegen digitalen Debitkarte setzt die Kundenauthentifizierung („Kun- der Minderjährigkeit des Karteninhabers gültig ist. denauthentifizierung“) am mobilen Endgerät voraus. Diese Kundenauthentifizierung erfolgt durch Eingabe der Geräte-PIN Unternehmer haften für Schäden, die der Raiffeisenbank aus (je nach Gerätetyp ein vier- oder sechsstelliger Zugangs- der Verletzung der in diesen Bedingungen festgelegten Sorg- code) oder über die am mobilen Endgerät eingerichteten faltspflichten durch die Inhaber einer Karte, die zum Konto des biometrischen Mittel (zB Fingerabdruck, Gesichtserkennung, Unternehmers ausgegeben wurde, bei jeder Art des Verschul- Iris-Scan). dens des Karteninhabers betraglich unbegrenzt. Sämtliche Anliegen im Zusammenhang mit dem mobilen 3. Aktivierung der digitalen Debitkarte Endgerät hat der Karteninhaber an den Mobilfunkbetreiber, Bei Verwendung der Endgeräte-Wallet erfolgt die Aktivierung mit dem er ein Vertragsverhältnis eingegangen ist, zu richten. mit Hilfe eines Einmalpasswortes, das der Karteninhaber per 2
Besondere Bedingungen für die digitale Debitkarte SMS, E-Mail oder App-Nachricht erhält. Bei Verwendung der POS-Kasse Lieferungen und Leistungen von Vertragsunternehmen Banken-Wallet erfolgt die Aktivierung unter Verwendung des im In- und Ausland bis zum Betrag von EUR 25,00 pro Einzel- zwischen der Raiffeisenbank und dem Karteninhaber für das transaktion kontaktlos zu bezahlen („Kleinbetragszahlungen“). Electronic Banking vereinbarten Identifikationsverfahrens (smsTAN oder Raiffeisen Signatur-App, siehe dazu Punkt 4. In der Folge weist der Karteninhaber bei Kleinbetragszahlungen der Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen (Internet durch bloßes Hinhalten des mobilen Endgeräts zur POS-Kasse Banking und ELBA business) der Raiffeisenbank). des Vertragsunternehmens die Raiffeisenbank unwiderruflich an, den Rechnungsbetrag an das jeweilige Vertragsunternehmen Auf einem mobilen Endgerät kann nur eine digitale Debitkarte zu zu zahlen. Die Raiffeisenbank nimmt diese Anweisung bereits ein und derselben physischen Debitkarte gespeichert werden. jetzt an. Aus Sicherheitsgründen ist die Summe der Beträge, die mit direkt IV. NUTZUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE AN aufeinander folgenden Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe GELDAUSGABEAUTOMATEN UND POS- des persönlichen Codes bezahlt werden können, auf insgesamt KASSEN SOWIE FÜR ZAHLUNGEN IN APPS EUR 125,00 beschränkt. Wird dieser Betrag durch direkt auf- UND IM INTERNET einanderfolgende Kleinbetragszahlungen überschritten, muss der Karteninhaber eine Zahlung mit persönlichem Code durch- 1. Geldausgabeautomaten führen, um weitere Kleinbetragszahlungen freizuschalten Der Karteninhaber ist berechtigt, an Geldausgabeautomaten im In- und Ausland, die mit dem „Kontaktlos“ Symbol des 4. Zahlungen in Apps und im Internet (e-commerce) bei Spei- Debitkarten-Services gekennzeichnet sind, mit der digitalen cherung der digitalen Debitkarte in der Endgeräte-Wallet Debitkarte und dem persönlichen Code Bargeld bis zu dem Wenn der Karteninhaber seine digitale Debitkarte in der End- vereinbarten Limit zu beheben. geräte-Wallet gespeichert hat und die Verwendung der dort gespeicherten digitalen Debitkarte als Zahlungsoption an- 2. POS-Kassen geführt ist, ist der Karteninhaber berechtigt, mit der digitalen Der Karteninhaber ist berechtigt, an Kassen, die mit dem „Kon- Debitkarte in Apps und im Internet auf Websites Lieferungen taktlos“ Symbol des Debitkarten-Services gekennzeichnet sind und Leistungen von Vertragsunternehmen im In- und Ausland („POS-Kassen“), mit der digitalen Debitkarte durch Hinhalten bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen. des mobilen Endgerätes und Eingabe des persönlichen Codes Lieferungen und Leistungen von Handels- und Dienstleistungs- Der Zahlungsvorgang wird durch Auswahl der für diese Zahlung unternehmen (im folgenden „Vertragsunternehmen“) im In- und vorgesehenen Schaltfläche eingeleitet. Durch das Bestätigen der Ausland bis zu dem vereinbarten Limit bargeldlos zu bezahlen. Zahlung mittels der Kundenauthentifizierung weist der Karten- inhaber die Raiffeisenbank unwiderruflich an, den Rechnungs- Der Karteninhaber weist durch Eingabe des persönlichen Codes betrag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten und – sofern an der POS-Kasse gefordert – Betätigung der Taste Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Das „OK“ die Raiffeisenbank unwiderruflich an, den Rechnungsbe- Kreditinstitut nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. trag im Rahmen des dafür mit dem Kontoinhaber vereinbarten Limits an das jeweilige Vertragsunternehmen zu zahlen. Die 5. Streitigkeiten im Grundgeschäft Raiffeisenbank nimmt diese Anweisung bereits jetzt an. Meinungsverschiedenheiten und wechselseitige Ansprüche, die sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber Wenn die digitale Debitkarte in einer Endgeräte-Wallet gespei- und seinem Vertragspartner über Lieferungen und Leistungen chert ist, beginnt die Zahlungsanweisung an die Raiffeisenbank ergeben, die der Karteninhaber unter Verwendung der digi- mit der Kundenauthentifizierung am mobilen Endgerät. Je nach talen Debitkarte bargeldlos bezahlt hat, sind direkt mit dem Anforderung der POS-Kasse kann in diesem Fall die Eingabe Vertragspartner zu klären. Dies gilt insbesondere auch für die des persönlichen Codes entfallen. Höhe des Rechnungsbetrages. Die Raiffeisenbank übernimmt keine Haftung für die vertragskonforme Abwicklung des Grund- 3. Kleinbetragszahlungen bei Speicherung der digitalen geschäftes durch den Vertragspartner. Debitkarte in der Banken-Wallet An POS-Kassen, die mit dem „Kontaktlos“ Symbol des Debit- 6. Verfügbarkeit der Systeme karten-Services gekennzeichnet sind, ist der Karteninhaber be- Achtung: Es kann insbesondere im Ausland zu technischen, rechtigt, mit der digitalen Debitkarte ohne Eingabe des persön- nicht im Einflussbereich der Raiffeisenbank liegenden Abschal- lichen Codes durch bloßes Hinhalten des mobilen Endgeräts zur tungen der Betriebssysteme kommen. Auch kann es durch 3
Besondere Bedingungen für die digitale Debitkarte Manipulationen Dritter zu Beeinträchtigungen der Funktions- währung auf www.austrofx.at gegenübergestellten Devi- fähigkeiten der Akzeptanzstellen oder des mobilen Endgeräts senverkaufskurse ohne Berücksichtigung des Kurses der kommen. Auch in solchen Fällen darf der persönliche Code der Raiffeisen Bankengruppe zugehörenden Kreditinstitute nicht an Dritte weitergegeben werden. Es wird empfohlen, ins- gebildet. besondere auf Reisen auch andere Zahlungsmittel mitzuführen. In den genannten Fällen kann es auch zu Verzögerungen in der Für die Ermittlung eines Fremdwährungskurses sind mindestens Kontobelastung kommen. 5 auf www.austrofx.at veröffentlichte Kurse (ohne den Kurs der der Raiffeisen Bankengruppe zugehörenden Kreditinstitute) erforderlich. Stehen weniger Kurse zur Verfügung, gelangt der V. LIMITE FÜR DIE NUTZUNG, KONTODECKUNG auf der Homepage der PSA Payment Services Austria GmbH UND ABRECHNUNG www.psa.at ersichtliche Referenzwechselkurs von OANDA Cor- poration zur Anwendung. 1. Limit Die mit dem Kontoinhaber zur physischen Debitkarte vereinbar- Die Fremdwährungskurse können beim Kreditinstitut erfragt ten Limite gelten einheitlich für die Nutzung der physischen und oder auf www.psa.at abgefragt werden. Der Kurstag für die digitalen Debitkarte. Behebungen/Zahlungen mit der digitalen Umrechnung ist der Tag, an dem die Payment Services Austria Debitkarte über ein zur physischen Karte bereits vereinbartes GmbH, über die diese Zahlungen abgewickelt werden, die Limit hinaus sind daher nicht zulässig. Änderungen der Limite Belastung erhält. Der Kurs sowie das Kursdatum werden dem gelten immer für die physische und die digitale Debitkarte ge- Kontoinhaber in der mit ihm für den Zugang von Erklärungen meinsam. vereinbarten Form bekannt gegeben. 2. Kontodeckung Der Karteninhaber darf im Rahmen der vereinbarten Limits Bargeld von Geldausgabeautomaten und bargeldlose VI. GÜLTIGKEITSDAUER DER DIGITALEN Zahlungen (einschließlich Kleinbetragszahlungen) nur in dem DEBITKARTE Ausmaß beheben bzw. vornehmen, als das Konto, zu dem die digitale Debitkarte ausgestellt wurde, die erforderliche Die digitale Debitkarte steht dem Karteninhaber auf Dauer der Deckung (Guthaben und eingeräumte Kontoüberziehung) Gültigkeit der physischen Debitkarte zur Verfügung, wobei die aufweist. Raiffeisenbank jederzeit berechtigt ist, dem Karteninhaber eine neue digitale Debitkarte zur Verfügung zu stellen. 3. Abrechnung Mit der digitalen Debitkarte getätigte Bargeldbehebungen und bargeldlose Zahlungen (einschließlich Kleinbetragszahlungen) VII. BEENDIGUNG DES KARTENVERTRAGS werden vom Konto abgebucht und in der mit dem Kontoinhaber für den Zugang von Erklärungen vereinbarten Form bekannt gegeben. Der Kartenvertrag über die digitale Debitkarte wird auf unbe- Bei der Verrechnung von Bargeldbehebungen bzw. bargeldlosen stimmte Zeit abgeschlossen. Er endet jedenfalls ohne weiteres Zahlungen an POS-Kassen im Ausland wird der jeweilige Betrag mit der Beendigung der Kontoverbindung des Kontoinhabers der ausländischen Währung wie folgt umgerechnet: sowie mit dem Ende des Kartenvertrags der in der digitalen - bei zum Euro fixierten nationalen Währungseinheiten zum Debitkarte abgebildeten physischen Debitkarte. Bei Beendigung jeweiligen Fixkurs; des Kartenvertrags über die digitale Debitkarte bleibt hingegen - bei Währungen von Staaten, die nicht Mitgliedstaaten der der Kartenvertrag über die physische Debitkarte weiter aufrecht, Europäischen Währungsunion sind, zu dem wie nachstehend sofern er nicht ebenfalls gekündigt wird. beschrieben ermittelten Fremdwährungskurs. Sowohl der Kontoinhaber als auch der Karteninhaber können Der Fremdwährungskurs wird auf Basis der auf der von den Kartenvertrag jederzeit zum Letzten eines jeden Monats Teletrader Software GmbH betriebenen Internetseite kündigen. Kündigungen, die am letzten Geschäftstag eines www.austrofx.at öffentlich zugänglich gemachten Devisen- Monats ausgesprochen werden, wirken erst zum ersten Ge- verkaufskurse von inländischen und ausländischen Kredit- schäftstag des folgenden Monats. instituten ermittelt. Die Raiffeisenbank kann den Kartenvertrag unter Einhaltung Der in Rechnung gestellte Fremdwährungskurs wird für jede einer Kündigungsfrist von 2 Monaten kündigen. Bei Vorliegen Fremdwährung aus dem Mittelwert aller zu dieser Fremd- eines wichtigen Grundes kann der Kartenvertrag vom Konto- 4
Besondere Bedingungen für die digitale Debitkarte inhaber, vom Karteninhaber und von der Raiffeisenbank mit der Karteninhaber bzw. der Kontoinhaber, unverzüglich sobald sofortiger Wirkung aufgelöst werden. er davon Kenntnis erlangt, bei der kontoführenden Stelle oder Bestehende Verpflichtungen des Konto- und Karteninhabers über den Sperrnotruf eine Sperre der digitalen Debitkarte zu werden durch die Kündigung oder vorzeitige Auflösung nicht veranlassen. berührt und sind zu erfüllen. Laufende periodische Entgelte für die Verwendung der digi- X. SPERRE DER DIGITALEN DEBITKARTE talen Debitkarte werden dem Kontoinhaber, der Verbraucher ist, bei Beendigung des Kartenvertrags anteilig rückerstattet. 1. Sperre durch Konto- oder Karteninhaber Dies gilt nicht für einmal anlässlich der Ausgabe der digitalen Die Sperre einer digitalen Debitkarte kann vom Kontoinha- Debitkarte anfallende Entgelte für die Ausstellung der digitalen ber oder vom betreffenden Karteninhaber wie folgt beauftragt Debitkarte. werden: - jederzeit telefonisch bei der dafür eingerichteten Raiffeisen SperrHotline für Karten und Electronic Banking, deren VIII. LÖSCHUNG DER DIGITALEN DEBITKARTE Telefonnummer die Raiffeisenbank dem Kontoinhaber bekannt gegeben hat und die auf der Internet-Seite Mit Ende des Kartenvertrags www.raiffeisen.at abrufbar ist, oder - hat der Karteninhaber die digitale Debitkarte am mobilen - jederzeit über eine für diese Zwecke von der Payment Endgerät zu löschen. Services Austria GmbH eingerichtete Sperrnotrufnummer - ist die Raiffeisenbank berechtigt, die digitale Debitkarte zu („PSA- Sperrnotruf“) (die Telefonnummer der Sperrnot- löschen. rufnummer kann im Inland einer Aufschrift an jedem Geldausgabeautomaten bzw. der Internetseite www.bankomat- karte.at oder www.psa.at entnommen und bei jedem Kredit- IX. SCHUTZ DER DIGITALEN DEBITKARTE VOR institut erfragt werden), oder DEM ZUGRIFF DRITTER UND - zu den jeweiligen Öffnungszeiten bei der Raiffeisenbank. GEHEIMHALTUNG DES PERSÖNLICHEN In den oben genannten Fällen wird eine Sperre unmittel- CODES, DES MOBILEN CODES bar mit Einlangen des Sperrauftrags wirksam. Eine Sperre ohne Angabe der Kartenfolgenummer bewirkt bis auf weiteres Der Karteninhaber ist im eigenen Interesse verpflichtet, das die Sperre aller zum Konto ausgegebenen digitalen Debit- mobile Endgerät, auf dem die digitale Debitkarte aktiviert ist, karten. sorgfältig zu verwahren und die digitale Debitkarte vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Eine Weitergabe des mobilen End- Eine Sperre der physischen Debitkarte bewirkt nicht auch gerätes an dritte Personen ohne vorherige Deaktivierung der die Sperre der digitalen Debitkarte. Eine Sperre der digi- darauf gespeicherten digitalen Debitkarte(n) ist nicht zulässig. talen Debitkarte hat keine Auswirkung auf die physische Debitkarte. Die Sperre der physischen Debitkarte und der Warnhinweis: Wenn die am mobilen Endgerät in der Banken- digitalen Debitkarte müssen also gesondert beauftragt Wallet gespeicherte digitale Debitkarte nicht deaktiviert wird, werden. sind Kleinbetragszahlungen ohne Eingabe des persönlichen Codes (siehe Punkt IV.3) weiterhin möglich. Der Kontoinhaber ist berechtigt, die Aufhebung der Sperre von digitalen Debitkarten bzw. einzelner digitaler Debitkarten zu Der persönliche Code und bei Verwendung einer Endge- seinem Konto zu veranlassen. Nach vorgenommener Sperre räte-Wallet auch die Geräte-PIN sind geheim zu halten und wird eine neue digitale Debitkarte nur aufgrund eines Antrags dürfen niemandem, insbesondere auch nicht Mitarbeitern der des Kontoinhabers erstellt. Raiffeisenbank, anderen Kontoinhabern oder anderen Karten- inhabern bekannt gegeben werden. Der persönliche Code darf 2. Sperre durch die Raiffeisenbank nicht am mobilen Endgerät abgespeichert werden. Bei der Die Raiffeisenbank ist berechtigt, die digitale Debitkarte ohne Verwendung des persönlichen Codes und der Geräte-PIN ist Mitwirkung des Kontoinhabers oder des Karteninhabers zu darauf zu achten, dass diese nicht von Dritten ausgespäht sperren oder die zur digitalen Debitkarte vereinbarten Limits werden. herabzusetzen, wenn I. objektive Gründe im Zusammenhang mit der Sicherheit der Bei Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder digitalen Debitkarte oder der Systeme, die mit ihr in Anspruch sonstiger nicht autorisierter Nutzung der digitalen Debitkarte hat genommen werden können, dies rechtfertigen; 5
Besondere Bedingungen für die digitale Debitkarte II. der Verdacht einer nicht autorisierten oder betrügerischen Ver- XI. ÄNDERUNGEN DES KARTENVERTRAGS wendung der digitalen Debitkarte besteht; oder ODER DIESER BEDINGUNGEN III. der Kontoinhaber seinen Zahlungspflichten im Zusammenhang mit einer mit dem Zahlungsinstrument verbundenen Kreditge- Änderungen des Kartenvertrags oder der Besonderen Be- währung (eingeräumte Kontoüberziehung oder Überschreitung) dingungen werden dem Kontoinhaber – auch mit Wirkung für nicht nachgekommen ist, und den Karteninhaber – von der Raiffeisenbank spätestens zwei - entweder die Erfüllung dieser Zahlungspflichten aufgrund Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens einer Verschlechterung oder Gefährdung der Vermögens- wie in Z 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen verhältnisse des Kontoinhabers oder eines Mitverpflichteten angeboten. Die Zustimmung des Kontoinhabers – auch mit gefährdet ist oder Wirkung für den Karteninhaber – zu diesen Änderungen gilt als - beim Kontoinhaber die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist erteilt, wenn bei der Raiffeisenbank vor dem vorgeschlagenen oder diese unmittelbar droht. Zeitpunkt des Inkrafttretens kein Widerspruch des Kontoinha- In den Fällen (I) und (III) ist die Raiffeisenbank auch berechtigt, bers einlangt. Darauf wird die Raiffeisenbank den Kontoinhaber die zur digitalen Debitkarte vereinbarten Limits ohne Mitwirkung im Änderungsangebot hinweisen. Ein Änderungsangebot im des Kontoinhabers oder des Karteninhabers herabzusetzen. Sinne dieser Z 2 zu Änderungen der im Kartenvertrag oder den Besonderen Bedingungen vereinbarten Leistungen der Eine von der Raiffeisenbank veranlasste Sperre der digitalen Raiffeisenbank und der Entgelte des Kontoinhabers ist nur Debitkarte wird von der Raiffeisenbank aufgehoben, sobald die zulässig und wirksam, wenn die dafür in den Ziffern 43 Abs Gründe für die Sperre nicht mehr vorliegen. 2, 44 und 46 bis 47a der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Eine Sperre aus den vorstehend in (i) genannten Sicherheitsgrün- vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. den kann sich zum Schutz vor missbräuchlicher Verwendung ausgespähter Kartendaten auch nur auf bestimmte Länder Der Kontoinhaber, der Verbraucher ist, hat das Recht, den beziehen. Der geografische Umfang derartiger Sperren ist auf Rahmenvertrag für Zahlungsdienste (Girokontovertrag) oder der Internetseite der Raiffeisenbank zum Stichwort „GeoControl“ auch nur den Kartenvertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung abfragbar. In diesem Fall hat der Karteninhaber die Möglichkeit, kostenlos fristlos zu kündigen. Auch darauf wird die Raiffeisen- die Sperre für die gesperrten Länder insgesamt mit Wirkung für bank den Kontoinhaber im Änderungsangebot hinweisen. die physische und die digitale Debitkarte aufheben zu lassen, um die tatsächliche Verwendung der Debitkarten in diesen Ländern zu ermöglichen. 6
Sie können auch lesen