KV RECKLINGHAUSEN AKTUELL EXTRA 2020 - Westfälisch ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
KV RECKLINGHAUSEN AKTUELL EXTRA 2020 Recklinghausen, 15. Dezember 2020 Liebe Bäuerinnen und Bauern im Vest Recklinghausen, man kann es nicht schöner reden als es in Wirklichkeit ist. Das Jahr 2020 war auch für uns Bauern ein Jahr mit außergewöhnlichen Herausforderungen. Während die persönlichen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie bei unserer Arbeit auf den Höfen sicherlich überschaubar waren, haben uns die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durchaus hart erwischt. Die Erzeugerpreise für Milch, Fleisch und Eier fielen im Laufe des Jahres auf ein nicht mehr akzeptables Niveau. Milch und Eierpreise deckten gerade die Produktionskosten, Unternehmergewinn und das Bilden von Reserven war nicht mehr möglich. Ferkelerzeuger müssen aktuell bei jedem verkauften Ferkel bares Geld drauflegen. Und gerade in diesem Produktionszweig sind aufgrund von Gesetzesänderungen erhebliche Investitionen getätigt worden und müssen noch getätigt werden. Auch die Diskussion um die veränderte Düngegesetzgebung, rote Grundwasserkörper, Einschränkungen beim Pflanzenschutz und Insektenschutz waren nicht immer einfach zu ertragen. Sicherlich gibt es auch in der Landwirtschaft, wie in allen anderen Wirtschaftsbereichen, immer noch Verbesserungspotenziale. Als Interessenvertreter haben wir als Bauernverband immer Wert gelegt auf fachlich und wissenschaftlich basierte Veränderungen. Das ist leider allzu oft in der Politik nicht durchsetzbar gewesen. Selbst konservative Politiker, die sich gerne landwirtschaftsnah geben, lassen sich immer häufiger lieber vom Mainstream leiten als von Fachlichkeit. Umso wichtiger ist es für uns, dass wir auf allen politischen Ebenen permanent das Gespräch mit politischen Entscheidungsträgern suchen und so Verständnis für unser Tun erzeugen. Zur erfolgreichen Interessenvertretung gehört aber auch die Bereitschaft, sich an der einen oder anderen Stelle zu Veränderungen zu bekennen. Wenn Veränderungen in unserer Produktion erforderlich sind, ist es für mich allerdings selbstverständlich, dass mögliche Kostensteigerungen, die wir durch die Veränderungen haben, ausgeglichen werden müssen. Von diesem Grundsatz werden wir uns als gewählte Interessenvertreter im WLV auch zukünftig leiten lassen. Ich bin sicher dafür von unseren Mitgliedern auch in Zukunft die volle Unterstützung zu bekommen. In diesen besonderen Zeiten wünschen wir Ihnen und Ihren Familien umso mehr ein harmonisches Weihnachtsfest, viel Glück und Gesundheit für das neue Jahr 2021. Herzlichst, Ihr Friedrich Steinmann Liebe Mitglieder, in der Anlage zum KV Aktuell EXTRA finden Sie eine Betriebsinformation. Wir bitten Sie diese zeitnah ausgefüllt (angekreuzt) an uns zurückzusenden. Die Informationen dienen dazu, gerade in der aktuellen Pandemie, die täglichen Beratungsleistungen zu verbessern und an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Vielen Dank! REDAKTION: WLV-KREISVERBAND // BÖRSTER WEG 20 // 45657 RECKLINGHAUSEN SEITE 1 TEL.: 02361/10350 // FAX: 02361/1035-15 // E-MAIL: INFO-RE@WLV.DE // INTERNET: WWW.WLV.DE
KV RECKLINGHAUSEN AKTUELL EXTRA 2020 Corona und seine Auswirkungen im Kreisverband Recklinghausen Seit Ende Januar 2020 begleitet uns eine Pandemie, eine Lungenerkrankung aus China, die durch ein Coronavirus, das sogenannte Sars-CoV-2, verursacht, und Covid-19 (abgekürzt aus dem Englischen: Corona Virus Disease 2019) genannt wird. Am 22. März wurde das öffentliche Leben auch in Deutschland eingeschränkt, es kam zum sogenannten Lockdown bis zum 19. April. Schulen und Kindergärten waren geschlossen, viele Arbeitnehmer arbeiteten im Homeoffice oder gingen in Kurzarbeit, es gab Kontaktbeschränkungen um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Die Landwirte aus dem Vest haben im März Schutzbekleidung, wie Einweg-Overalls sowie Schutzmasken und Schuhüberzieher, an die Kassenärztliche Vereinigung in Recklinghausen übergeben. Für den November und Dezember 2020 verhängte die Bundesregierung einen „Lockdown Light“, bei dem soziale Kontakte beschränkt werden, um die stark steigenden Infektionszahlen auszubremsen. Ab dem 16. Dezember gelten erneut verschärfte Regeln im bundesweiten Lockdown. Im Kreisverband Recklinghausen wurden wichtige Veranstaltungen abgesagt bzw. verschoben. Der Kreisverbandstag am 03. Dezember 2020 fällt aus. Die Winterversammlungen inklusive der turnusgemäßen Wahlen verschieben sich um ein halbes Jahr. Der „Tag des offenen Hofes“ verschiebt sich vom Juni 2020 auf das Jahr 2022. Der diesjährige Erntedank-Empfang mit dem ehemaligen Landrat Cay Süberkrüb fand am 06. Oktober auf dem Betrieb Godde in Herten statt. Aufgrund der bestehenden Corona-Hygienemaßnahmen musste die Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt werden. Neben der telefonischen Beratung bietet der Kreisverband Recklinghausen nach Rücksprache auch Termine im Breukersaal an. Hierfür steht ein abgesichertes Hygienekonzept zur Verfügung und die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände können eingehalten werden. Der WLV ist nach wie vor für seine Mitglieder vor Ort. Die Beratungstermine finden allerdings vornehmlich telefonisch oder digital statt. Auch die Sitzungen und Besprechungen auf allen Ebenen des WLV finden weitestgehend kontaktlos statt. Uns sind der Kontakt und die Zusammenarbeit mit Ihnen wichtig. Um Sie über unsere Arbeit und aktuelle Themen zu informieren, haben wir ein umfassendes Mitgliederrundschreiben erstellt, das Sie nun in den Händen halten. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen. Digitale Ortsverbandsversammlungen Aufgrund der weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie wurden die Winterversammlungen und viele weitere Veranstaltungen im WLV für dieses Jahr komplett abgesagt. Wir halten es für unverzichtbar, Ihnen die umfassende Verbandsarbeit trotz der fehlenden Winterversammlungen zu vermitteln und Sie über Neuerungen zu informieren. Denn wir haben uns im Haupt- und Ehrenamt in diesem Jahr auf vielfältige Weise für die Interessen des Berufsstandes stark gemacht. REDAKTION: WLV-KREISVERBAND // BÖRSTER WEG 20 // 45657 RECKLINGHAUSEN SEITE 2 TEL.: 02361/10350 // FAX: 02361/1035-15 // E-MAIL: INFO-RE@WLV.DE // INTERNET: WWW.WLV.DE
KV RECKLINGHAUSEN AKTUELL EXTRA 2020 Mit alternativen Formaten möchten wir trotz der Einschränkungen mit Ihnen im engen Austausch bleiben und diesen pflegen. Neben der WLV-App, digitalen Themenabenden und Erklär-Filmen stellt der WLV zukünftig Konferenzräume zur digitalen Durchführung von Gremiensitzungen zur Verfügung. Die WLV-App Mitte Juli 2020 ging die WLV-App an den Start. Die WLV-App ist gedacht für die schnelle und direkte Kommunikation mit dem Mitglied. Dafür hat die App eine Reihe von Funktionen, die sich grob in drei Gruppen aufteilen lassen. Zum einen gibt es den Bereich der Jetzt neu: Die WLV- Informationen, wie z.B. die AgrarInfos, Informationen vom App Kreisverband und zu öffentlichen Veranstaltungen sowie Bildergalerien. Infos & Anmeldecode Ein weiterer Bereich umfasst Dienstleistungen und Service hier: www.wlv.de/app. (Beratungsangebot der Kreisverbände, Dienstleistungsangebot und die Kontaktdaten der Geschäftsstellen). Der Allgemeine Bereich gliedert sich in Fragen & Antworten zum WLV, Infos zur Mitgliedschaft und wie werde ich Mitglied, Links zu Webseite, Facebook und Twitter sowie Kontaktmöglichkeiten. Überzeugen Sie sich selbst und laden die App im App-Store oder im Google Play Store auf Ihr Smartphone. ASP erreicht Deutschland Am 10. September 2020 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium offiziell bestätigt, dass im brandenburgischen Landkreis Oder-Spree nahe der polnischen Grenze ein Wildschwein gefunden wurde, das nachweislich an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verendet ist. Es folgten weitere Fälle. Hausschweine sind bisher nicht betroffen. Vorkehrungsmaßnahmen wurden getroffen und der Schweinemarkt brach ein. U. a. China untersagte den Import von Schweinefleisch aus Deutschland. Der Kreisverband Recklinghausen hat in Zusammenarbeit mit dem Kreisveterinäramt unter der Leitung von Herrn Dr. Gerwert frühzeitig ein Planspiel für das Szenario „Ausbruch der ASP“ im Kreis Recklinghausen durchgeführt um für den Ernstfall gewappnet zu sein. Alle Beteiligten stehen in ständigem Informationsaustausch. Geflügelpest erstmals in NRW nachgewiesen Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den ersten Ausbruch der Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen festgestellt. Das Virus wurde bei einer verendeten Wildgans in den Rheinauen im Kreis Kleve nachgewiesen. Das Veterinäramt weist darauf hin, dass es im Falle des Ausbruchs der Geflügelpest erforderlich sein REDAKTION: WLV-KREISVERBAND // BÖRSTER WEG 20 // 45657 RECKLINGHAUSEN SEITE 3 TEL.: 02361/10350 // FAX: 02361/1035-15 // E-MAIL: INFO-RE@WLV.DE // INTERNET: WWW.WLV.DE
KV RECKLINGHAUSEN AKTUELL EXTRA 2020 kann, Geflügel in geschlossenen Ställen oder Schutzvorrichtungen, die nach oben dicht abgedeckt und zu den Seiten wildvogeldicht sind, aufzustallen. Geflügelhalter sollten sich frühzeitig um derartige Aufstallmöglichkeiten kümmern. Wer seinen Geflügelbestand noch nicht bei der Tierseuchenkasse gemeldet hat, muss dies unbedingt sofort nachholen. Der Kreisverband Recklinghausen steht in ständigem Austausch mit dem Kreisveterinäramt um frühzeitig Informationen zu erhalten und weitergeben zu können. Bundesrat beschließt Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verabschiedet und den Antrag der Länder NRW, Niedersachsen und Schleswig-Holstein übernommen. Damit muss der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum innerhalb von 8 Jahren erfolgen. Für die Übergangsfrist sind drei Jahre für ein Umbaukonzept, weitere zwei Jahre für die Stellung eines Bauantrages und dann drei Jahre bis zur Umsetzung der vorgesehenen Baumaßnahme vorgesehen. Für Härtefälle sollen noch zwei weitere Jahre hinzukommen. Betriebe, die die Sauenhaltung aufgeben wollen, sollen dies binnen drei Jahren verbindlich erklären und können dann noch zwei Jahre weiterarbeiten. Innerhalb der Übergangsfrist soll eine Haltung in vorhandenen Kastenständen unter der Voraussetzung zulässig sein, dass dem Schwein in Seitenlage beim Ausstrecken der Gliedmaßen kein bauliches Hindernis entgegensteht. Nach der Übergangsfrist sind die Sauen in Gruppen zu halten, die dann nur noch zur Besamung fixiert werden dürfen. Für das Deckzentrum ist künftig ein Platzangebot von 5 m²/Sau erforderlich, welches in einen Liegebereich, Aktivitätsbereich und Rückzugsbereich aufgeteilt werden soll. Im Abferkelbereich bleibt die ursprüngliche Übergangsfrist von 12+3+2 Jahren. Danach soll die Abferkelbucht 6,5 m² groß sein und die Fixierungsdauer auf max. 5 Tage um den Zeitpunkt des Abferkelns begrenzt sein. Der DBV und der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband sehen nun eine enorme Belastung auf die deutschen Tierhalter zukommen. Aus Sicht des DBV und des WLV war diese grundsätzliche Entscheidung dennoch dringend geboten, damit die Tierhalter u.a. wegen des Magdeburger Urteils endlich Planungs- und Rechtssicherheit bekommen. BMEL-Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung („Borchert-Kommission“) Im April vergangenen Jahres wurde Bundesminister a.D. Jochen Borchert beauftragt, mit Hilfe eines Kompetenznetzwerkes Vorschläge für die Umsetzung einer Nutztierstrategie zu erarbeiten. Das Kompetenznetzwerk empfahl im Februar 2020 einen Umbau der Nutztierhaltung bei entsprechender Finanzierung über eine Tierwohlprämie. Die Ergebnisse wurden als „politische Richtschnur“ veröffentlicht und die grundsätzliche Zielsetzung im Juli durch einen Entschließungsantrag im Bundestag bestätigt. Für die konkrete Ausarbeitung der gesetzten Ziele wurden vom BMEL unterschiedliche Arbeitsgruppen REDAKTION: WLV-KREISVERBAND // BÖRSTER WEG 20 // 45657 RECKLINGHAUSEN SEITE 4 TEL.: 02361/10350 // FAX: 02361/1035-15 // E-MAIL: INFO-RE@WLV.DE // INTERNET: WWW.WLV.DE
KV RECKLINGHAUSEN AKTUELL EXTRA 2020 eingerichtet. Vertreten sind in diesen Arbeitsgruppen vor allem Wissenschaft und Beratung; Akteure aus der Lebensmittelkette (Landwirtschaft, Verarbeitung, Lebensmittelhandel) sind unterrepräsentiert bzw. wurden erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeladen. Die AGs sollen Kriterien für eine dreistufige Tierwohlkennzeichnung definieren, auch als Grundlage für die Berechnung der Mehrkosten der Landwirte. Der Vorsitzende des Kreisverbandes als Mitglied im Vorstand des WLV und die gewählten Vertreter aus unserem Kreisverband im Veredelungsausschuss sind permanent mit in die Diskussion einbezogen. Konjunkturprogramm NRW; Förderung von speziellen Investitionen zum Tierwohl und Zukunftsprogramm Am 24. September 2020 ist die „Verwaltungsvorschrift zur Förderung von speziellen Investitionen zum Tierwohl in landwirtschaftlichen Unternehmen nach dem NRW-Corona-Konjunkturprogramm“ in Kraft getreten. NRW will damit Tierwohlmaßnahmen in den landwirtschaftlichen Betrieben fördern. Aus diesem Grund können Landwirte ab sofort Zuschüsse für spezielle Investitionen zum Tierwohl in landwirtschaftlichen Unternehmen beantragen. Allerdings sind die Mittel begrenzt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 40 % der förderfähigen Ausgaben. Der Mindestzuschuss beläuft sich auf 1.000 Euro. Im Rahmen der Antragstellung sind jeweils drei Vergleichsangebote je Gewerk zur Kostenplausibilisierung einzureichen. Die Zuwendungshöhe wird anhand des wirtschaftlichsten Angebots festgelegt. Der Antrag einschließlich der erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise sind bei der zuständigen Kreisstelle einzureichen. Informationen und Anträge finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer. Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ab dem 11. Januar 2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe und Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe. Förderfähig sind Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik, z. B. Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Anlagen zur Gülleseparation. Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt 10 000 Euro. Insgesamt darf der Zuschuss 40 % der Investitionssumme (max. 500 000 Euro) je Zuwendungsempfänger bei landwirtschaftlichen Betrieben und 10 Prozent (20 % bei Kleinunternehmern bis 10 Beschäftigten) der Investitionssumme (max. 200 000 Euro) je Zuwendungsempfänger bei landwirtschaftlichen Lohnunternehmen und gewerblichen Maschinenringen nicht überschreiten. Nähere Einzelheiten finden Sie unter https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft Neue Verordnung zur Prüfung elektrischer Anlagen in Tierhaltungsanlagen Ab 01. Oktober 2020 ist die Verordnung über die Prüfung elektrischer Anlagen in Tierhaltungsanlagen des Landes NRW in Kraft getreten. Die Verordnung verpflichtet Bauherrn und Betreiber, elektrische Anlagen REDAKTION: WLV-KREISVERBAND // BÖRSTER WEG 20 // 45657 RECKLINGHAUSEN SEITE 5 TEL.: 02361/10350 // FAX: 02361/1035-15 // E-MAIL: INFO-RE@WLV.DE // INTERNET: WWW.WLV.DE
KV RECKLINGHAUSEN AKTUELL EXTRA 2020 und Photovoltaikanlagen in und auf Schweineställen durch Sachkundige wiederkehrend prüfen zu lassen. Die Vorschrift gilt für Mast- oder Aufzuchtbetriebe, die mehr als 700 Plätze haben sowie Zuchtbetriebe, die mehr als 150 Sauenplätze haben sowie gemischte Betriebe, die mehr als 100 Sauenplätze haben. Vor der Erstinbetriebnahme und vor der Inbetriebnahme nach wesentlichen Änderungen sind alle 4 Jahre wiederkehrende Prüfungen zu leisten. Die Bauherren/Betreiber haben die Prüfung auf eigene Kosten zu veranlassen, die Unterlagen für die Prüfung bereitzuhalten, festgestellte Mängel mit konkreten Gefahren für die Sicherheit unverzüglich und sonstige Mängel in angemessener Frist zu beseitigen, die Beseitigung der Mängel mitzuteilen, die Berichte mindestens 8 Jahre aufzubewahren und bei amtlichen Kontrollen vorzuweisen und die Prüfung durch Sachkundige zu veranlassen. Landesbauordnung Die Landesregierung NRW plant die Novellierung der Landesbauordnung 2018. Die Verbände wurden zur Anhörung gebeten und der WLV hat eine Stellungnahme versandt. Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden. Kammer informiert mit Videos zur Düngeverordnung Am 01.05.2020 ist die neue Düngeverordnung in Kraft getreten. Da Corona-bedingt derzeit keine Informationsveranstaltungen stattfinden können, hat die Landwirtschaftskammer NRW bis heute 13 Videos zum Thema veröffentlicht. Diese finden Sie im YouTube Kanal der Landwirtschaftskammer NRW in der Playlist Düngeverordnung. Für weitergehende Fragen stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater der Kammer in Coesfeld gern zur Verfügung. KlimaBeHageN - Wassermangel durch Klimawandel – Folgen und Handlungsansätze für die Landwirtschaft Das dritte Trockenjahr in Folge zeigt verheerende Wirkung auf Land- und Forstwirtschaft. Die Experten sind sich einig – die Fichte wird aus unseren Wäldern verschwinden. Aber was bedeutet der Klimawandel für die Landwirtschaft? Bekommen wir auch hier ein anderes Landschaftsbild? Vertrocknete Pflanzen, Bäche ohne Wasser und eingestellte Schifffahrt zeigen die Handlungsnotwendigkeiten drastisch auf. Wenn man schon die Regenmenge nicht Viele Betriebe entnehmen traditionell Grundwasser für die beeinflussen kann, so ist jedoch die Verteilung, ein Beregnung und betriebliche Zwecke. reduzierter Abfluss oder eine angepasste Wirt- REDAKTION: WLV-KREISVERBAND // BÖRSTER WEG 20 // 45657 RECKLINGHAUSEN SEITE 6 TEL.: 02361/10350 // FAX: 02361/1035-15 // E-MAIL: INFO-RE@WLV.DE // INTERNET: WWW.WLV.DE
KV RECKLINGHAUSEN AKTUELL EXTRA 2020 schaftsweise vielleicht ein Lösungsweg, der auch für die Landwirtschaft langfristig existenzsichernd ist. Das Hammbach-Einzugsgebiet in Dorsten als Pilotregion Das Hammbach-Einzugsgebiet liegt im südlichen Münsterland und der Hammbach mündet in Dorsten in die Lippe. Die Region erhält ihr Trinkwasser aus den Brunnengalerien Holsterhausen und Üfter Mark. Neben der Stadt Dorsten, kleinen Mooren, Feuchtgebieten und Waldbereichen finden sich im Projektgebiet viele landwirtschaftliche Nutzungen mit unterschiedlichen Strukturen (wie Mais, Getreide, Gemüse, Obst, Viehwirtschaft) sowohl in der Produktion wie in der Weiterverarbeitung. Viele Betriebe entnehmen traditionell Grundwasser für die Beregnung und betriebliche Zwecke. Ein 2019 abgeschlossenes Förderprojekt der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) kam bereits zu dem Ergebnis: „Der landwirtschaftliche Wasserbedarf … von geschätzten 27 Mio. m³/a in Trockenjahren ist wasserhaushaltlich, … nicht gewinnbar. Oberste Priorität muss daher eine effizientere Bewässerung und Anpassung der angebauten Kulturen haben.“ Abflüsse reduzieren, Bewirtschaftung anpassen, Nutzung verstetigen Im Projekt KlimaBeHageN werden nun bis 2022 Wissenschaftler, Ökonomen, wasserwirtschaftliche Ver- und Entsorger und landwirtschaftliche Interessensvertretungen gemeinsam versuchen, übertragbare Lösungen zu finden. Der landwirtschaftliche Kreisverband Recklinghausen und der Wasser- und Die Anforderungen der Behörden an einen besonders Bodenverband Rhader Bach/Wienbach leisten einen bodenschonenden Transport durch das Moor wurden mit diesem Kettenfahrzeug gelungen umgesetzt. eigenen finanziellen Beitrag um die Belange der Landwirtschaft in dem Projekt mit der nötigen Intensität einzubringen. Ziel des Projekts KlimaBeHageN ist einerseits ein ausgeglichenerer Wasserhaushalt mit messbarer Dämpfung von Verbrauchsspitzen insbesondere in Trockenperioden; andererseits sollen wirtschaftliche Tätigkeiten und bezahlbare Wasserpreise auch zukünftig gewährleistet werden. Untersuchungen gehen den Fragen nach: Kann Wasser z.B. vom Hammbach-Unterlauf zur Bewässerung in den Norden gepumpt werden? Welchen Bewässerungsbedarf hat die Landwirtschaft in Trockenjahren und können sparsamere Bewässerungstechniken eingesetzt werden? Gibt es Kulturpflanzen, die hier besser zum Einsatz kämen und weniger Wasser benötigen? Zudem wird der Frage nachgegangen, wie die künftige Organisation und Finanzierung der Wasserbereitstellung erfolgen können. Des Weiteren sollen ökologische Verbesserungen erfolgen. Ganz praktisch wurde im November 2020 damit begonnen, wasserregulierende Maßnahmen im Deutener Moor und Brosthauser Wiesenmoor umzusetzen, um die Versickerung ins Grundwasser zu erhöhen. REDAKTION: WLV-KREISVERBAND // BÖRSTER WEG 20 // 45657 RECKLINGHAUSEN SEITE 7 TEL.: 02361/10350 // FAX: 02361/1035-15 // E-MAIL: INFO-RE@WLV.DE // INTERNET: WWW.WLV.DE
KV RECKLINGHAUSEN AKTUELL EXTRA 2020 Betriebsbefragung von landwirtschaftlichen Betrieben im Hammbachgebiet Anfang 2021 wird die Landwirtschaftskammer mit einer Umfrage unter rund 350 landwirtschaftlichen Betrieben im Hammbachgebiet beginnen. Die langfristige Sicherung der Wasservorräte als Lebensgrundlage kann nur in Zusammenarbeit aller Akteure gelingen. Wir bitten Sie herzlich an der Umfrage teilzunehmen. Nur auf einer verlässlichen Datenbasis sind die Interessen der Landwirtschaft nachhaltig zu vertreten. Der Datenschutz ist bei der Befragung selbstverständlich gesichert. Der Projektname „KlimaBeHageN“ (Klima-Bewusstsein im Hammbachgebiet NRW: Nachhaltiges Wassermanagement für Landwirtschaft, Landschaft & Wasserversorgung) bedeutet, auch in Zeiten des Klimawandels durch verantwortungsvolles und soziales Handeln den Wohlstand und das Miteinander in der Region zu pflegen. Fördergeber Deutsche Bundesstiftung Umwelt Projektpartner Lippeverband (Antragsteller, Projektleitung) Lippe Wassertechnik GmbH Universität Kassel Hochschule Ruhr West Mühlheim RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH Landwirtschaftskammer Coesfeld (NRW) Landwirtschaftlicher Kreisverband Recklinghausen e.V. Wasser- und Bodenverband Rhader Bach/Wienbach Die Stadt Castrop-Rauxel plant Einführung einer Gewässerunterhaltungsgebühr Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, AöR, plant die Einführung einer sogenannten Gewässerunterhaltungsgebühr. Vorbehaltlich der entsprechenden politischen Beschlüsse soll diese ab dem Jahr 2021 in Castrop-Rauxel erstmals mit dem bereits bekannten Bescheid über Grundsteuern und sonstige Abgaben festgesetzt werden. Mit der Gebühr wird – wie der Name bereits andeutet – die Pflege der Gewässer im Stadtgebiet gewährleistet. Die dafür entstehenden Kosten sollen dabei zu 90 Prozent auf die Eigentümer der versiegelten und zu 10 % auf die Eigentümer von unversiegelten Flächen umgelegt werden. Für ein Beispiel-Flurstück im Außenbereich, mit einer Gesamtgröße von 10.000 Quadratmetern (mit 500 m² versiegelter und 9.500 m² sonstiger Flächen), ist dabei mit einer jährlichen Gebühr von etwa 34,80 Euro zu rechnen. Die Mitarbeiter des EUV Stadtbetrieb stehen gerne unter der Telefonnummer 02305/9686444 für Rückfragen zur Verfügung. Anfragen können auch per E-Mail an Gewaesserunterhaltung@euv-stadtbetrieb.de gerichtet werden. REDAKTION: WLV-KREISVERBAND // BÖRSTER WEG 20 // 45657 RECKLINGHAUSEN SEITE 8 TEL.: 02361/10350 // FAX: 02361/1035-15 // E-MAIL: INFO-RE@WLV.DE // INTERNET: WWW.WLV.DE
KV RECKLINGHAUSEN AKTUELL EXTRA 2020 Der landwirtschaftliche Kreisverband Recklinghausen befindet sich in Gesprächen mit der Stadt Castrop- Rauxel um Potenziale auszuloten um Einsparungen bei der Gewässerunterhaltungsgebühr zu erreichen. Herr Markus Soddemann (AUD) steht für weitere Auskünfte unter Tel. 02361/1035-17 zur Verfügung. Landschaftsplanung im Kreis Recklinghausen Der Landschaftsplan Ost-Vest ist mit öffentlicher Bekanntmachung vom 18. Mai 2020 in Kraft getreten! Der Kreistag des Kreises Recklinghausen hatte den Landschaftsplan „Ost-Vest“ in seiner 27. Sitzung am 23.11.2019 als Satzung beschlossen. Die Bezirksregierung Münster als Höhere Naturschutzbehörde hat dann am 13.05.2020 die Anzeige des Landschaftsplanes bestätigt und keine Verletzung von Rechtsvorschriften beim ordnungsgemäßen Zustandekommen des Landschaftsplans festgestellt. Für betroffene Mitglieder haben wir im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung 2014 sowie im Rahmen der Offenlage 2016 Stellung genommen. Letzte Entwurfsänderungen wurden im Sommer 2019 vorgenommen und überwiegend in Einzelgesprächen mit unseren Mitgliedern abgestimmt. Der nunmehr rechtskräftige Landschaftsplan „Ost-Vest“ wird auf der Internetseite des Kreises Recklinghausen (www.kreis-re.de) bereitgestellt. Für weitere Informationen steht Ihnen gerne Frau Ass´in jur. Ursula Pawlik (Tel. 02361/1035-18) zur Verfügung. Vorsicht bei Branchenbuch Nordrhein-Westfalen/Firmensuche 24/Firmensuche 24 Ltd. Immer wieder werden an Unternehmer und Gewerbetreibende massenhaft Formulare versandt, in denen es angeblich um einen Branchenbucheintrag geht. Zuletzt berichteten Mitglieder von Schreiben der Firmensuche 24 / Firmensuche 24 Ltd. bzw. Branchenbuch Nordrhein-Westfalen. Auf den Schreiben sind bereits einige Daten des angeschriebenen Betriebs eingetragen und es wird der Eindruck vermittelt, die Angaben sollen lediglich geprüft, ergänzt und an den Absender zurückgefaxt werden, um einen bestehenden Branchenbucheintrag zu aktualisieren. Doch Achtung: liest man das Kleingedruckte, so soll es sich um einen Vertragsabschluss handeln, verbunden mit einer happige Zahlungsklausel! Wer also unbedacht unterschreibt, erhält wenig später eine Rechnung über 984,00 € (!) für einen 24 -Monatsvertrag über den Eintrag in einem Online- Branchenbuch. Mit der oder ähnlicher Masche sind bereits seit Jahren wechselnde Firmen unterwegs und machen sich zunutze, dass von vielen Unternehmern und Gewerbetreibenden im Alltagsstress nicht jedes Schreiben gründlich geprüft wird. Gerade eine Rückantwort per Fax wird schnell mal verschickt, um den Schreibtisch freizubekommen. Doch hiervor kann nur eindringlich gewarnt werden, beantworten Sie keine Anfragen von Absendern, die Sie nicht kennen bzw. geprüft haben. Weitere Auskünfte zu diesem Thema erteilt Ihnen Frau Ass´in jur. Ursula Pawlik (Tel. 02361/1035-18). REDAKTION: WLV-KREISVERBAND // BÖRSTER WEG 20 // 45657 RECKLINGHAUSEN SEITE 9 TEL.: 02361/10350 // FAX: 02361/1035-15 // E-MAIL: INFO-RE@WLV.DE // INTERNET: WWW.WLV.DE
KV RECKLINGHAUSEN AKTUELL EXTRA 2020 SVLFG stellt „Rentenschätzer“ online Die SVLFG (Landwirtschaftliche Alterskasse) hat auf ihrer Homepage einen „Rentenschätzer“ zur Verfügung gestellt, mit dem Versicherte nach Eingabe einiger Daten ihre Rentenansprüche abschätzen können. Der Rentenschätzer gibt keine Auskunft über das Vorliegen der Rentenvoraussetzungen, insbesondere der Erfüllung erforderlicher Wartezeiten, Anrechnung der verschiedenen rentenrechtlichen Zeiten, etc. Bei Fragen rund um die vorzeitige Altersrente und zu den bestehenden Hinzuverdienstgrenzen und den Auswirkungen bei der Krankenkasse nehmen Sie Kontakt mit dem WLV auf. Die Beratung zum Landwirtschaftlichen Sozialrecht ist kostenfrei. Auskünfte hierzu erhalten Sie bei Herrn Heinrich Stroszeck (Tel. 02361/1035-13). Geänderte Rentenauskunft Versicherte der Landwirtschaftlichen Alterskasse erhalten zukünftig ab dem 55. Lebensjahr automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Bislang erfolgte die Rentenauskunft nur auf Antrag. Wenn Sie Fragen zu Ihrer LAK-Rentenauskunft haben, helfen die WLV- Sozialberater kostenfrei. Für weitere Informationen steht Ihnen gerne Herr Heinrich Stroszeck (Tel. 02361/1035-13) zur Verfügung. Neue Bestimmungen zum Beitragszuschuss bei den Alterskassenbeiträgen Die Beitragszahlung zur Alterskasse kann eine finanzielle Belastung sein. Helfen kann hier der Beitragszuschuss der Alterskasse. Er kann die Beiträge erheblich senken, ohne dass dadurch Rentenanwartschaften gemindert werden. Der Beitragszuschuss wird vollständig vom Bund aus Steuermitteln finanziert. Die Zuschussgewährung ist an bestimmte Leistungsvoraussetzungen gebunden. Hierzu steht Ihnen Herr Heinrich Stroszeck (Tel. 02361/1035-13) jederzeit für Fragen zur Verfügung. Prämienzahlung bei Nichtinanspruchnahme von LKK-Leistungen Mitglieder, die im abgelaufenen Kalenderjahr länger als drei Monate bei der LKK versichert waren, erhalten eine Prämienzahlung in Höhe von einem Zwölftel der im Kalenderjahr an die LKK gezahlten Beiträge, wenn sie und ihre über 18 Jahre alten mitversicherten Angehörigen in diesem Kalenderjahr keine Leistungen zu Lasten der LKK in Anspruch genommen haben. Herr Heinrich Stroszeck ist als Ansprechpartner unter Telefon 02361/1035-13 erreichbar. Vorsicht bei Betriebsteilungen, Stall- und Gebäudeverpachtungen Ist der Eigentümer/Verpächter verantwortlich für Schäden, die beim Pächter entstehen, so besteht oft kein Versicherungsschutz oder der Versicherer nimmt beim Landwirt Regress, wenn die Versicherungen REDAKTION: WLV-KREISVERBAND // BÖRSTER WEG 20 // 45657 RECKLINGHAUSEN SEITE 10 TEL.: 02361/10350 // FAX: 02361/1035-15 // E-MAIL: INFO-RE@WLV.DE // INTERNET: WWW.WLV.DE
KV RECKLINGHAUSEN AKTUELL EXTRA 2020 nicht blitzsauber aufeinander abgestimmt sind. In einem aktuellen Fall musste der Verpächter den Betriebsunterbrechungsschaden des Pächters in fünfstelliger Höhe selbst übernehmen, nachdem bei Reparaturarbeiten ein Feuerschaden entstanden war. Bei Betriebsteilungen und Gebäudeverpachtungen müssen unbedingt die jeweiligen Versicherungen aufeinander abgestimmt werden, was im Alltag häufig – auch von den Versicherungsagenturen – übersehen wird. Bei einer umfassenden Risikoanalyse und der Erstellung des richtigen Versicherungskonzeptes unterstützt die unabhängige WLV- Versicherungsberatung. Melden Sie sich gern bei Herrn Martin Röttgermann (Telefon: 0172/5311469). Erhöhte Kontrollen bei Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen bei Gebäude- & Sachversicherungen In der letzten Zeit konnte vermehrt festgestellt werden, dass die Versicherungsgesellschaften im Schadenfall das Verletzen von Sicherheitsvorschriften prüfen und es aus diesem Grunde immer häufiger zu Abzügen bei der Schadenzahlung kommt. Zu den Sicherheitsvorschriften gehören Punkte wie Entfernung Großballenlager zu Gebäuden, Abstand Arbeitsmaschinen zum Stroh, Schweißarbeiten in Ställen (Vorsichtsmaßnahmen bei Güllegasen und Strohlagerung) und regelmäßige Überprüfung von allen elektrischen Anlagen mit Protokollen sowie Temperaturentwicklung in Heu- und Strohlagerung (ebenfalls mit Protokollen). Dieses sind nur einige der Sicherheitsvorschiften, die zu einer Quotelung der Schadenzahlung führen können. Für weitere Informationen sowie für die Versicherungsberatung steht Ihnen Herr Martin Röttgermann gern unter der Telefonnummer 0172/5311469 zur Verfügung. Neues von der AUD Die Agrar- und Umweltdienste GmbH (AUD GmbH) steht Ihnen als kompetenter Partner neben der baurechtlichen Beratung auch in der planerischen und baulichen Umsetzung zur Seite. Unser Aufgabenspektrum reicht vom Wohnungsbau bis zum Stallgebäude. Ein großer Bestandteil unserer Arbeit sind die immer wachsenden Anfragen von Nutzungsänderungen landwirtschaftlicher Gebäude. Vermehrt erhalten wir Aufträge für die Umnutzung von Stall- und Lagergebäuden – u.a. zu Wohnzwecken. Besonders wichtig ist uns hierbei, den richtigen Weg zwischen landwirtschaftlichen Entwicklungsinteressen sowie sinnvoller und wirtschaftlicher Nutzung von Gebäuden zu finden. Neu in unserem Team ist seit Juli 2020 Bauzeichnerin Vivien Stegemann. Sie übernimmt die Aufgaben von Jana Hess, die sich in Elternzeit befindet. Seit November 2020 ergänzt Mine Pusat das jetzt vierköpfige Architekten-Team der AUD. Die Entwässerungsabteilung der AUD hat ebenfalls ein neues Gesicht. Tina Wessinghage verstärkt seit September 2020 als technische Angestellte das Team und ist Ansprechpartnerin u.a. für den Bereich Niederschlagswasser. REDAKTION: WLV-KREISVERBAND // BÖRSTER WEG 20 // 45657 RECKLINGHAUSEN SEITE 11 TEL.: 02361/10350 // FAX: 02361/1035-15 // E-MAIL: INFO-RE@WLV.DE // INTERNET: WWW.WLV.DE
KV RECKLINGHAUSEN AKTUELL EXTRA 2020 Sachverständigenprüfung von JGS-Anlagen gem. AwSV Seit Frühjahr 2019 kann die AUD GmbH in Zusammenarbeit mit der GEOPOHL AG die Sachverständigenprüfung nach AwSV durchführen. Die Sachverständigenprüfung ist unter anderem bei der Neuerrichtung von Fahrsiloanlagen und Mistlager mit einem Lagervolumen von 1.000m³ sowie bei Güllebehältern bzw. Güllelagerräumen von mehr als 500m³ erforderlich. Die Sachverständigenprüfung ist vor der Nutzung bzw. Inbetriebnahme der Anlage durchzuführen. In diesem Zusammenhang steht die AUD GmbH auch als kompetenter Partner bei der Beratung und Planung von JGS-Anlagen zur Verfügung. Ansprechpartner bei der AUD ist Herr Markus Soddemann (Tel. 02361/1035-17). Baurecht – Baulandmobilisierungsgesetz – Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden Durch die Umnutzung ehemaliger privilegierter landwirtschaftlicher Gebäude will der Bund den Strukturwandel abfedern und Gebäudesubstanz erhalten. Es ist zu erwarten, dass eine Erhöhung der begünstigten Umwandlung von 3 auf 5 Wohnungen umgesetzt wird. Der Bundesrat berät über das Baulandmobilisierungsgesetz voraussichtlich noch am 18.12.2020. Ein Beratungstermin im Bundestag steht noch nicht fest. DBV und WLV fordern nach wie vor, dass der Gesetzesentwurf um eine Regelung zur Privilegierung für Tierwohlställe erweitert wird. Bei Fragen berät Sie unser Architekten-Team gern. Wasser- und Bodenverbände In diesem Jahr waren die nach §74 des Landeswassergesetzes geforderten Maßnahmenübersichten mit der Ziel der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durch die Gewässerausbaupflichtigen zu erstellen. Im Kreis Recklinghausen sind dies größtenteils die zuständigen Wasser- und Bodenverbände. Die Maßnahmenübersichten sollen nach Willen der Landesregierung die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie weiter voranbringen. Für die Bearbeitung dieser anspruchsvollen Aufgabe wurde Frau Nina Schneider durch den IWABO e.V. eingestellt. Nach intensiver Abstimmung mit den Verbänden hat Frau Schneider die fertigen Maßnahmenübersichten im März der Bezirksregierung zur Prüfung vorgelegt. Die Umsetzung von einzelnen Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird weiterhin von Herrn Gehling betreut. In diesem Jahr bildeten Hauptgewässerläufe in den Verbänden Marl Ost und Rhader Bach/Wienbach die Arbeitsschwerpunkte. Hier konnten mehrere große Maßnahmen nach jahrelanger Vorbereitung erfolgreich umgesetzt werden. In den kommenden Jahren sind größere Maßnahmen in den Verbänden Marl West und Schwarzbach geplant. Die Planungen und Abstimmungen für diese Maßnahmen laufen auf Hochtouren und die Umsetzung von ersten Maßnahmen aus diesem Paket ist für 2021 vorgesehen. Neben den Anstrengungen zur Umsetzung der WRRL übernimmt der IWABO e.V. auch die Geschäftsführung fast aller Wasser- und Bodenverbände im Kreis Recklinghausen und darüber hinaus. Herr Markus Soddemann und Herr Jan Gehling organisieren hier die Gewässerpflege und die übrige Verbandsarbeit. Im Jahr 2020 standen zudem die Novellierung von Verbandssatzungen und die Erweiterung von Verbandsgebieten mit der Übernahme von weiteren Gewässerstrecken auf dem REDAKTION: WLV-KREISVERBAND // BÖRSTER WEG 20 // 45657 RECKLINGHAUSEN SEITE 12 TEL.: 02361/10350 // FAX: 02361/1035-15 // E-MAIL: INFO-RE@WLV.DE // INTERNET: WWW.WLV.DE
KV RECKLINGHAUSEN AKTUELL EXTRA 2020 Programm. Für weitere Informationen erreichen Sie Herrn Markus Soddemann unter 02361/1035-17 und Herrn Jan Gehling unter 02361/1035-24. Erweiterung des Wasser- und Bodenverbandes Gahlener Torfvenn im Bereich der Gemeinde Schermbeck Nach längeren Gesprächen und Verhandlungen steht die Erweiterung des Wasser- und Bodenverbandes Gahlener Torfvenn unmittelbar bevor. Das Verbandsgebiet vergrößert sich auf dem Gebiet der Gemeinde Schermbeck von 90 ha auf etwa 900 ha und umfasst hier das Einzugsgebiet des Rehrbaches. Weitere Information oder Karten können in der Geschäftsstelle des IWABO e. V. erfragt werden. Ansprechpartner sind Herr Markus Soddemann (Tel. 02361/1035-17) und Herr Jan Gehling (Tel. 02361/1035-24). Außerfamiliäre Hofnachfolge Viele Hofbesitzer suchen einen Hofnachfolger, viele junge Landwirte suchen einen Hof. Und sie kommen doch nicht zueinander! Wie kann das sein? Wie kann Abhilfe geschaffen werden? Landjugend, Kammer und Verbände stellen sich dieser Herausforderung und haben die „NRW-Initiative außerfamiliäre Hofnachfolge“ gegründet. Eine Vertrauensstelle – angesiedelt bei der Landwirtschaftskammer – dient als Anlaufstelle und bringt gezielt einzelne Hofsucher und Nachfolgesucher in Kontakt. Infos unter: https://hofnachfolge-nrw.de/ Landwirt schafft Leben GmbH Mit der Landwirt schafft Leben GmbH gibt es seit 2018 eine Struktur, die Imagearbeit für unsere Landwirtschaft plant und koordiniert. Die Bäuerinnen und Bauern in Westfalen-Lippe haben die außergewöhnliche Initiative „Mag doch jeder“ selbst ins Leben gerufen. Sie investieren ihr eigenes Geld, um Verbraucher auf ihre tägliche Arbeit und den Wert regionaler Landwirtschaft aufmerksam zu machen. „Mag doch jeder“ steht für die ganze Vielfalt tausender Höfe: Kleine und große Höfe, Ackerbau und Tierhaltung, konventionell wie auch ökologisch. Rund 1.000 Höfe finanzieren freiwillig mit ihren Beiträgen die Kampagne. Hierzu gehören auch Landwirte aus dem Kreisverband Recklinghausen, die diesen freiwilligen Beitrag zahlen. Bitte überprüfen auch Sie die Erlössituation Ihres Betriebes und beteiligen sich - falls möglich - mit einem Solidaritätsbeitrag. Seit Ende August steht fest, dass diese Arbeit auch außerhalb von Westfalen-Lippe Anerkennung und Zustimmung findet. Präsidium und Vorstand des RLV haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, der Landwirt schafft Leben GmbH als dritter Gesellschafter (neben WLV und RVWL) beizutreten und die angelaufene Imagewerbung zu unterstützen. Die Kampagnenarbeit und die Einwerbung neuer Unterstützer werden daher in den kommenden Wochen und Monaten ins Rheinland ausgeweitet. Seien auch Sie dabei für die Zukunft Ihres Hofes! Denn „Landwirtschaft – MAG DOCH JEDER“ REDAKTION: WLV-KREISVERBAND // BÖRSTER WEG 20 // 45657 RECKLINGHAUSEN SEITE 13 TEL.: 02361/10350 // FAX: 02361/1035-15 // E-MAIL: INFO-RE@WLV.DE // INTERNET: WWW.WLV.DE
BETRIEBSINFORMATIONEN MITGLIEDER Tierhaltung Rinder Schweine Milchkühe Sauen u. Zuchtschweine Mastrinder Mastschweine Mutterkühe Ferkelerzeugung Kälbermast Jungvieh Pferde Pferde Schafe Pensionspferdehaltung Ziegen Geflügel Legehennen Junghennen Masthähnchen Puten Gänse Enten Pflanzenproduktion Andere Einkommensquellen Ackerbau Getreide Partyservice Kartoffeln Urlaub auf dem Bauernhof Mais Direktvermarktung Zuckerrüben Photovoltaik Feldgras Wind Grünland Arbeitgeber Forst Festangestellte Auszubildende Sonderkulturen Saison-Arbeitskräfte 450,00 EUR-Kräfte Bitte nur ankreuzen! Persönliche Daten Name: Vorname: Anschrift: Telefon: Telefax: Handynummer: E-Mail: Bitte zurücksenden: Per Telefax: 02361/103515 o d e r Per E-Mail: heike.domin@wlv.de
Sie können auch lesen