KV RECKLINGHAUSEN AKTUELL EXTRA 2020 - Westfälisch ...

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KV RECKLINGHAUSEN AKTUELL EXTRA 2020

                                                                           Recklinghausen, 15. Dezember 2020

 Liebe Bäuerinnen und Bauern im Vest Recklinghausen,
 man kann es nicht schöner reden als es in Wirklichkeit ist.
 Das Jahr 2020 war auch für uns Bauern ein Jahr mit außergewöhnlichen Herausforderungen. Während
 die persönlichen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie bei unserer Arbeit auf den Höfen
 sicherlich überschaubar waren, haben uns die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durchaus hart
 erwischt.
 Die Erzeugerpreise für Milch, Fleisch und Eier fielen im Laufe des Jahres auf ein nicht mehr akzeptables
 Niveau. Milch und Eierpreise deckten gerade die Produktionskosten, Unternehmergewinn und das Bilden
 von Reserven war nicht mehr möglich.
 Ferkelerzeuger müssen aktuell bei jedem verkauften Ferkel bares Geld drauflegen. Und gerade in diesem
 Produktionszweig sind aufgrund von Gesetzesänderungen erhebliche Investitionen getätigt worden und
 müssen noch getätigt werden.
 Auch die Diskussion um die veränderte Düngegesetzgebung, rote Grundwasserkörper, Einschränkungen
 beim Pflanzenschutz und Insektenschutz waren nicht immer einfach zu ertragen.
 Sicherlich gibt es auch in der Landwirtschaft, wie in allen anderen Wirtschaftsbereichen, immer noch
 Verbesserungspotenziale. Als Interessenvertreter haben wir als Bauernverband immer Wert gelegt auf
 fachlich und wissenschaftlich basierte Veränderungen. Das ist leider allzu oft in der Politik nicht
 durchsetzbar gewesen. Selbst konservative Politiker, die sich gerne landwirtschaftsnah geben, lassen sich
 immer häufiger lieber vom Mainstream leiten als von Fachlichkeit.
 Umso wichtiger ist es für uns, dass wir auf allen politischen Ebenen permanent das Gespräch mit
 politischen Entscheidungsträgern suchen und so Verständnis für unser Tun erzeugen.
 Zur erfolgreichen Interessenvertretung gehört aber auch die Bereitschaft, sich an der einen oder anderen
 Stelle zu Veränderungen zu bekennen. Wenn Veränderungen in unserer Produktion erforderlich sind, ist
 es für mich allerdings selbstverständlich, dass mögliche Kostensteigerungen, die wir durch die
 Veränderungen haben, ausgeglichen werden müssen. Von diesem Grundsatz werden wir uns als
 gewählte Interessenvertreter im WLV auch zukünftig leiten lassen.
 Ich bin sicher dafür von unseren Mitgliedern auch in Zukunft die volle Unterstützung zu bekommen.
 In diesen besonderen Zeiten wünschen wir Ihnen und Ihren Familien umso mehr ein harmonisches
 Weihnachtsfest, viel Glück und Gesundheit für das neue Jahr 2021.

 Herzlichst,
 Ihr Friedrich Steinmann

 Liebe Mitglieder, in der Anlage zum KV Aktuell EXTRA finden Sie eine Betriebsinformation.
 Wir bitten Sie diese zeitnah ausgefüllt (angekreuzt) an uns zurückzusenden. Die Informationen dienen
 dazu, gerade in der aktuellen Pandemie, die täglichen Beratungsleistungen zu verbessern und an Ihre
 Bedürfnisse anzupassen. Vielen Dank!

REDAKTION: WLV-KREISVERBAND // BÖRSTER WEG 20 // 45657 RECKLINGHAUSEN                                  SEITE 1
TEL.: 02361/10350 // FAX: 02361/1035-15 // E-MAIL: INFO-RE@WLV.DE // INTERNET: WWW.WLV.DE
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KV RECKLINGHAUSEN AKTUELL EXTRA 2020

 Corona und seine Auswirkungen im Kreisverband Recklinghausen
 Seit Ende Januar 2020 begleitet uns eine Pandemie, eine Lungenerkrankung aus China, die durch ein
 Coronavirus, das sogenannte Sars-CoV-2, verursacht, und Covid-19 (abgekürzt aus dem Englischen:
 Corona Virus Disease 2019) genannt wird.
 Am 22. März wurde das öffentliche Leben auch in Deutschland eingeschränkt, es kam zum sogenannten
 Lockdown bis zum 19. April. Schulen und Kindergärten waren geschlossen, viele Arbeitnehmer arbeiteten
 im Homeoffice oder gingen in Kurzarbeit, es gab Kontaktbeschränkungen um die Ausbreitung des Virus zu
 verhindern. Die Landwirte aus dem Vest haben im März Schutzbekleidung, wie Einweg-Overalls sowie
 Schutzmasken und Schuhüberzieher, an die Kassenärztliche Vereinigung in Recklinghausen übergeben.
 Für den November und Dezember 2020 verhängte die Bundesregierung einen „Lockdown Light“, bei dem
 soziale Kontakte beschränkt werden, um die stark steigenden Infektionszahlen auszubremsen. Ab dem
 16. Dezember gelten erneut verschärfte Regeln im bundesweiten Lockdown.
 Im Kreisverband Recklinghausen wurden wichtige Veranstaltungen abgesagt bzw. verschoben.
 Der Kreisverbandstag am 03. Dezember 2020 fällt aus. Die Winterversammlungen inklusive der
 turnusgemäßen Wahlen verschieben sich um ein halbes Jahr. Der „Tag des offenen Hofes“ verschiebt sich
 vom Juni 2020 auf das Jahr 2022.
 Der diesjährige Erntedank-Empfang mit dem ehemaligen Landrat Cay Süberkrüb fand am 06. Oktober auf
 dem Betrieb Godde in Herten statt. Aufgrund der bestehenden Corona-Hygienemaßnahmen musste die
 Teilnehmerzahl auf 20 Personen begrenzt werden.
 Neben der telefonischen Beratung bietet der Kreisverband Recklinghausen nach Rücksprache auch
 Termine im Breukersaal an. Hierfür steht ein abgesichertes Hygienekonzept zur Verfügung und die
 gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände können eingehalten werden.
 Der WLV ist nach wie vor für seine Mitglieder vor Ort. Die Beratungstermine finden allerdings
 vornehmlich telefonisch oder digital statt. Auch die Sitzungen und Besprechungen auf allen Ebenen des
 WLV finden weitestgehend kontaktlos statt.
 Uns sind der Kontakt und die Zusammenarbeit mit Ihnen wichtig. Um Sie über unsere Arbeit und aktuelle
 Themen zu informieren, haben wir ein umfassendes Mitgliederrundschreiben erstellt, das Sie nun in den
 Händen halten. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

 Digitale Ortsverbandsversammlungen
 Aufgrund der weiteren Ausbreitung der Corona-Pandemie wurden die Winterversammlungen und viele
 weitere Veranstaltungen im WLV für dieses Jahr komplett abgesagt. Wir halten es für unverzichtbar,
 Ihnen die umfassende Verbandsarbeit trotz der fehlenden Winterversammlungen zu vermitteln und Sie
 über Neuerungen zu informieren. Denn wir haben uns im Haupt- und Ehrenamt in diesem Jahr auf
 vielfältige Weise für die Interessen des Berufsstandes stark gemacht.

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 Mit alternativen Formaten möchten wir trotz der Einschränkungen mit Ihnen im engen Austausch bleiben
 und diesen pflegen. Neben der WLV-App, digitalen Themenabenden und Erklär-Filmen stellt der WLV
 zukünftig Konferenzräume zur digitalen Durchführung von Gremiensitzungen zur Verfügung.

 Die WLV-App
 Mitte Juli 2020 ging die WLV-App an den Start. Die WLV-App ist gedacht für die schnelle und direkte
 Kommunikation mit dem Mitglied. Dafür hat die App eine Reihe von Funktionen, die sich grob in drei
 Gruppen aufteilen lassen. Zum einen gibt es den Bereich der
                                                                            Jetzt neu: Die WLV-
 Informationen, wie z.B. die AgrarInfos, Informationen vom
                                                                            App
 Kreisverband und zu öffentlichen Veranstaltungen sowie Bildergalerien.
                                                                            Infos & Anmeldecode
 Ein weiterer Bereich umfasst Dienstleistungen und Service                  hier: www.wlv.de/app.
 (Beratungsangebot der Kreisverbände, Dienstleistungsangebot und die
 Kontaktdaten der Geschäftsstellen). Der Allgemeine Bereich gliedert
 sich in Fragen & Antworten zum WLV, Infos zur Mitgliedschaft und wie
 werde ich Mitglied, Links zu Webseite, Facebook und Twitter sowie
 Kontaktmöglichkeiten.
 Überzeugen Sie sich selbst und laden die App im App-Store oder im
 Google Play Store auf Ihr Smartphone.

 ASP erreicht Deutschland
 Am 10. September 2020 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium offiziell bestätigt, dass im
 brandenburgischen Landkreis Oder-Spree nahe der polnischen Grenze ein Wildschwein gefunden wurde,
 das nachweislich an der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verendet ist. Es folgten weitere Fälle.
 Hausschweine sind bisher nicht betroffen. Vorkehrungsmaßnahmen wurden getroffen und der
 Schweinemarkt brach ein. U. a. China untersagte den Import von Schweinefleisch aus Deutschland.
 Der Kreisverband Recklinghausen hat in Zusammenarbeit mit dem Kreisveterinäramt unter der Leitung
 von Herrn Dr. Gerwert frühzeitig ein Planspiel für das Szenario „Ausbruch der ASP“ im Kreis
 Recklinghausen durchgeführt um für den Ernstfall gewappnet zu sein. Alle Beteiligten stehen in
 ständigem Informationsaustausch.

 Geflügelpest erstmals in NRW nachgewiesen
 Das Friedrich-Loeffler-Institut hat den ersten Ausbruch der Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen
 festgestellt. Das Virus wurde bei einer verendeten Wildgans in den Rheinauen im Kreis Kleve
 nachgewiesen.
 Das Veterinäramt weist darauf hin, dass es im Falle des Ausbruchs der Geflügelpest erforderlich sein

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 kann, Geflügel in geschlossenen Ställen oder Schutzvorrichtungen, die nach oben dicht abgedeckt und zu
 den Seiten wildvogeldicht sind, aufzustallen. Geflügelhalter sollten sich frühzeitig um derartige
 Aufstallmöglichkeiten kümmern. Wer seinen Geflügelbestand noch nicht bei der Tierseuchenkasse
 gemeldet hat, muss dies unbedingt sofort nachholen. Der Kreisverband Recklinghausen steht in
 ständigem Austausch mit dem Kreisveterinäramt um frühzeitig Informationen zu erhalten und
 weitergeben zu können.

 Bundesrat beschließt Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO
 Der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 die Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
 verabschiedet und den Antrag der Länder NRW, Niedersachsen und Schleswig-Holstein übernommen.
 Damit muss der Ausstieg aus der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum innerhalb von 8 Jahren
 erfolgen. Für die Übergangsfrist sind drei Jahre für ein Umbaukonzept, weitere zwei Jahre für die Stellung
 eines Bauantrages und dann drei Jahre bis zur Umsetzung der vorgesehenen Baumaßnahme vorgesehen.
 Für Härtefälle sollen noch zwei weitere Jahre hinzukommen. Betriebe, die die Sauenhaltung aufgeben
 wollen, sollen dies binnen drei Jahren verbindlich erklären und können dann noch zwei Jahre
 weiterarbeiten. Innerhalb der Übergangsfrist soll eine Haltung in vorhandenen Kastenständen unter der
 Voraussetzung zulässig sein, dass dem Schwein in Seitenlage beim Ausstrecken der Gliedmaßen kein
 bauliches Hindernis entgegensteht. Nach der Übergangsfrist sind die Sauen in Gruppen zu halten, die
 dann nur noch zur Besamung fixiert werden dürfen. Für das Deckzentrum ist künftig ein Platzangebot von
 5 m²/Sau erforderlich, welches in einen Liegebereich, Aktivitätsbereich und Rückzugsbereich aufgeteilt
 werden soll.
 Im Abferkelbereich bleibt die ursprüngliche Übergangsfrist von 12+3+2 Jahren. Danach soll die
 Abferkelbucht 6,5 m² groß sein und die Fixierungsdauer auf max. 5 Tage um den Zeitpunkt des Abferkelns
 begrenzt sein.
 Der DBV und der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband sehen nun eine enorme Belastung auf die
 deutschen Tierhalter zukommen. Aus Sicht des DBV und des WLV war diese grundsätzliche Entscheidung
 dennoch dringend geboten, damit die Tierhalter u.a. wegen des Magdeburger Urteils endlich Planungs-
 und Rechtssicherheit bekommen.

 BMEL-Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung („Borchert-Kommission“)
 Im April vergangenen Jahres wurde Bundesminister a.D. Jochen Borchert beauftragt, mit Hilfe eines
 Kompetenznetzwerkes Vorschläge für die Umsetzung einer Nutztierstrategie zu erarbeiten. Das
 Kompetenznetzwerk empfahl im Februar 2020 einen Umbau der Nutztierhaltung bei entsprechender
 Finanzierung über eine Tierwohlprämie. Die Ergebnisse wurden als „politische Richtschnur“ veröffentlicht
 und die grundsätzliche Zielsetzung im Juli durch einen Entschließungsantrag im Bundestag bestätigt.
 Für die konkrete Ausarbeitung der gesetzten Ziele wurden vom BMEL unterschiedliche Arbeitsgruppen

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 eingerichtet. Vertreten sind in diesen Arbeitsgruppen vor allem Wissenschaft und Beratung; Akteure aus
 der Lebensmittelkette (Landwirtschaft, Verarbeitung, Lebensmittelhandel) sind unterrepräsentiert bzw.
 wurden erst zu einem späteren Zeitpunkt eingeladen. Die AGs sollen Kriterien für eine dreistufige
 Tierwohlkennzeichnung definieren, auch als Grundlage für die Berechnung der Mehrkosten der
 Landwirte.
 Der Vorsitzende des Kreisverbandes als Mitglied im Vorstand des WLV und die gewählten Vertreter aus
 unserem Kreisverband im Veredelungsausschuss sind permanent mit in die Diskussion einbezogen.

 Konjunkturprogramm NRW; Förderung von speziellen Investitionen zum Tierwohl und Zukunftsprogramm
 Am 24. September 2020 ist die „Verwaltungsvorschrift zur Förderung von speziellen Investitionen zum
 Tierwohl in landwirtschaftlichen Unternehmen nach dem NRW-Corona-Konjunkturprogramm“ in Kraft
 getreten. NRW will damit Tierwohlmaßnahmen in den landwirtschaftlichen Betrieben fördern. Aus
 diesem Grund können Landwirte ab sofort Zuschüsse für spezielle Investitionen zum Tierwohl in
 landwirtschaftlichen Unternehmen beantragen. Allerdings sind die Mittel begrenzt. Die Höhe der
 Zuwendung beträgt 40 % der förderfähigen Ausgaben. Der Mindestzuschuss beläuft sich auf 1.000 Euro.
 Im Rahmen der Antragstellung sind jeweils drei Vergleichsangebote je Gewerk zur Kostenplausibilisierung
 einzureichen. Die Zuwendungshöhe wird anhand des wirtschaftlichsten Angebots festgelegt. Der Antrag
 einschließlich der erforderlichen Bescheinigungen und Nachweise sind bei der zuständigen Kreisstelle
 einzureichen. Informationen und Anträge finden Sie auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer.
 Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und
 Landwirtschaft (BMEL) ab dem 11. Januar 2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und
 klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe und
 Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe. Förderfähig sind Investitionen in umwelt- und
 ressourcenschonende Technik, z. B. Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten
 Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung
 sowie bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Anlagen zur
 Gülleseparation. Das Mindestinvestitionsvolumen je Antrag beträgt 10 000 Euro. Insgesamt darf der
 Zuschuss 40 % der Investitionssumme (max. 500 000 Euro) je Zuwendungsempfänger bei
 landwirtschaftlichen Betrieben und 10 Prozent (20 % bei Kleinunternehmern bis 10 Beschäftigten) der
 Investitionssumme (max. 200 000 Euro) je Zuwendungsempfänger bei landwirtschaftlichen
 Lohnunternehmen und gewerblichen Maschinenringen nicht überschreiten. Nähere Einzelheiten finden
 Sie unter https://www.rentenbank.de/foerderangebote/bundesprogramme/landwirtschaft

 Neue Verordnung zur Prüfung elektrischer Anlagen in Tierhaltungsanlagen
 Ab 01. Oktober 2020 ist die Verordnung über die Prüfung elektrischer Anlagen in Tierhaltungsanlagen des
 Landes NRW in Kraft getreten. Die Verordnung verpflichtet Bauherrn und Betreiber, elektrische Anlagen

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 und Photovoltaikanlagen in und auf Schweineställen durch Sachkundige wiederkehrend prüfen zu lassen.
 Die Vorschrift gilt für Mast- oder Aufzuchtbetriebe, die mehr als 700 Plätze haben sowie Zuchtbetriebe,
 die mehr als 150 Sauenplätze haben sowie gemischte Betriebe, die mehr als 100 Sauenplätze haben. Vor
 der Erstinbetriebnahme und vor der Inbetriebnahme nach wesentlichen Änderungen sind alle 4 Jahre
 wiederkehrende Prüfungen zu leisten.
 Die Bauherren/Betreiber haben die Prüfung auf eigene Kosten zu veranlassen, die Unterlagen für die
 Prüfung bereitzuhalten, festgestellte Mängel mit konkreten Gefahren für die Sicherheit unverzüglich und
 sonstige Mängel in angemessener Frist zu beseitigen, die Beseitigung der Mängel mitzuteilen, die
 Berichte mindestens 8 Jahre aufzubewahren und bei amtlichen Kontrollen vorzuweisen und die Prüfung
 durch Sachkundige zu veranlassen.

 Landesbauordnung
 Die Landesregierung NRW plant die Novellierung der Landesbauordnung 2018. Die Verbände wurden zur
 Anhörung gebeten und der WLV hat eine Stellungnahme versandt. Über die weitere Entwicklung halten
 wir Sie auf dem Laufenden.

 Kammer informiert mit Videos zur Düngeverordnung
 Am 01.05.2020 ist die neue Düngeverordnung in Kraft getreten. Da Corona-bedingt derzeit keine
 Informationsveranstaltungen stattfinden können, hat die Landwirtschaftskammer NRW bis heute 13
 Videos zum Thema veröffentlicht. Diese finden Sie im YouTube Kanal der Landwirtschaftskammer NRW
 in der Playlist Düngeverordnung. Für weitergehende Fragen stehen Ihnen die Beraterinnen und Berater
 der Kammer in Coesfeld gern zur Verfügung.

 KlimaBeHageN - Wassermangel durch Klimawandel – Folgen und Handlungsansätze für die Landwirtschaft
 Das dritte Trockenjahr in Folge zeigt verheerende
 Wirkung auf Land- und Forstwirtschaft. Die
 Experten sind sich einig – die Fichte wird aus
 unseren Wäldern verschwinden. Aber was
 bedeutet der Klimawandel für die Landwirtschaft?
 Bekommen wir auch hier ein anderes
 Landschaftsbild? Vertrocknete Pflanzen, Bäche
 ohne Wasser und eingestellte Schifffahrt zeigen
 die Handlungsnotwendigkeiten drastisch auf.
 Wenn man schon die Regenmenge nicht
                                                      Viele Betriebe entnehmen traditionell Grundwasser für die
 beeinflussen kann, so ist jedoch die Verteilung, ein Beregnung und betriebliche Zwecke.
 reduzierter Abfluss oder eine angepasste Wirt-

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 schaftsweise vielleicht ein Lösungsweg, der auch für die Landwirtschaft langfristig existenzsichernd ist.

 Das Hammbach-Einzugsgebiet in Dorsten als Pilotregion
 Das Hammbach-Einzugsgebiet liegt im südlichen Münsterland und der Hammbach mündet in Dorsten in
 die Lippe. Die Region erhält ihr Trinkwasser aus den Brunnengalerien Holsterhausen und Üfter Mark.
 Neben der Stadt Dorsten, kleinen Mooren, Feuchtgebieten und Waldbereichen finden sich im
 Projektgebiet viele landwirtschaftliche Nutzungen mit unterschiedlichen Strukturen (wie Mais, Getreide,
 Gemüse, Obst, Viehwirtschaft) sowohl in der Produktion wie in der Weiterverarbeitung. Viele Betriebe
 entnehmen traditionell Grundwasser für die Beregnung und betriebliche Zwecke. Ein 2019
 abgeschlossenes Förderprojekt der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) kam bereits zu dem
 Ergebnis: „Der landwirtschaftliche Wasserbedarf … von geschätzten 27 Mio. m³/a in Trockenjahren ist
 wasserhaushaltlich, … nicht gewinnbar. Oberste Priorität
 muss daher eine effizientere Bewässerung und Anpassung
 der angebauten Kulturen haben.“

 Abflüsse reduzieren, Bewirtschaftung anpassen, Nutzung
 verstetigen
 Im Projekt KlimaBeHageN werden nun bis 2022
 Wissenschaftler, Ökonomen, wasserwirtschaftliche Ver-
 und Entsorger und landwirtschaftliche
 Interessensvertretungen gemeinsam versuchen,
 übertragbare Lösungen zu finden. Der landwirtschaftliche
 Kreisverband Recklinghausen und der Wasser- und               Die Anforderungen der Behörden an einen besonders
 Bodenverband Rhader Bach/Wienbach leisten einen               bodenschonenden Transport durch das Moor wurden mit
                                                               diesem Kettenfahrzeug gelungen umgesetzt.
 eigenen finanziellen Beitrag um die Belange der
 Landwirtschaft in dem Projekt mit der nötigen Intensität einzubringen.
 Ziel des Projekts KlimaBeHageN ist einerseits ein ausgeglichenerer Wasserhaushalt mit messbarer
 Dämpfung von Verbrauchsspitzen insbesondere in Trockenperioden; andererseits sollen wirtschaftliche
 Tätigkeiten und bezahlbare Wasserpreise auch zukünftig gewährleistet werden.
 Untersuchungen gehen den Fragen nach: Kann Wasser z.B. vom Hammbach-Unterlauf zur Bewässerung
 in den Norden gepumpt werden? Welchen Bewässerungsbedarf hat die Landwirtschaft in Trockenjahren
 und können sparsamere Bewässerungstechniken eingesetzt werden? Gibt es Kulturpflanzen, die hier
 besser zum Einsatz kämen und weniger Wasser benötigen? Zudem wird der Frage nachgegangen, wie die
 künftige Organisation und Finanzierung der Wasserbereitstellung erfolgen können. Des Weiteren sollen
 ökologische Verbesserungen erfolgen. Ganz praktisch wurde im November 2020 damit begonnen,
 wasserregulierende Maßnahmen im Deutener Moor und Brosthauser Wiesenmoor umzusetzen, um die
 Versickerung ins Grundwasser zu erhöhen.

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 Betriebsbefragung von landwirtschaftlichen Betrieben im Hammbachgebiet
 Anfang 2021 wird die Landwirtschaftskammer mit einer Umfrage unter rund 350 landwirtschaftlichen
 Betrieben im Hammbachgebiet beginnen. Die langfristige Sicherung der Wasservorräte als
 Lebensgrundlage kann nur in Zusammenarbeit aller Akteure gelingen.
 Wir bitten Sie herzlich an der Umfrage teilzunehmen. Nur auf einer verlässlichen Datenbasis sind die
 Interessen der Landwirtschaft nachhaltig zu vertreten. Der Datenschutz ist bei der Befragung
 selbstverständlich gesichert.
 Der Projektname „KlimaBeHageN“ (Klima-Bewusstsein im Hammbachgebiet NRW: Nachhaltiges
 Wassermanagement für Landwirtschaft, Landschaft & Wasserversorgung) bedeutet, auch in Zeiten des
 Klimawandels durch verantwortungsvolles und soziales Handeln den Wohlstand und das Miteinander in
 der Region zu pflegen.

                 Fördergeber      Deutsche Bundesstiftung Umwelt
                 Projektpartner   Lippeverband (Antragsteller, Projektleitung)
                                  Lippe Wassertechnik GmbH
                                  Universität Kassel
                                  Hochschule Ruhr West Mühlheim
                                  RWW Rheinisch-Westfälische Wasserwerksgesellschaft mbH
                                  Landwirtschaftskammer Coesfeld (NRW)
                                  Landwirtschaftlicher Kreisverband Recklinghausen e.V.
                                  Wasser- und Bodenverband Rhader Bach/Wienbach

 Die Stadt Castrop-Rauxel plant Einführung einer Gewässerunterhaltungsgebühr
 Der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel, AöR, plant die Einführung einer sogenannten
 Gewässerunterhaltungsgebühr. Vorbehaltlich der entsprechenden politischen Beschlüsse soll diese ab
 dem Jahr 2021 in Castrop-Rauxel erstmals mit dem bereits bekannten Bescheid über Grundsteuern und
 sonstige Abgaben festgesetzt werden.
 Mit der Gebühr wird – wie der Name bereits andeutet – die Pflege der Gewässer im Stadtgebiet
 gewährleistet. Die dafür entstehenden Kosten sollen dabei zu 90 Prozent auf die Eigentümer der
 versiegelten und zu 10 % auf die Eigentümer von unversiegelten Flächen umgelegt werden. Für ein
 Beispiel-Flurstück im Außenbereich, mit einer Gesamtgröße von 10.000 Quadratmetern (mit 500 m²
 versiegelter und 9.500 m² sonstiger Flächen), ist dabei mit einer jährlichen Gebühr von etwa 34,80 Euro
 zu rechnen. Die Mitarbeiter des EUV Stadtbetrieb stehen gerne unter der Telefonnummer
 02305/9686444 für Rückfragen zur Verfügung. Anfragen können auch per E-Mail an
 Gewaesserunterhaltung@euv-stadtbetrieb.de gerichtet werden.

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 Der landwirtschaftliche Kreisverband Recklinghausen befindet sich in Gesprächen mit der Stadt Castrop-
 Rauxel um Potenziale auszuloten um Einsparungen bei der Gewässerunterhaltungsgebühr zu erreichen.
 Herr Markus Soddemann (AUD) steht für weitere Auskünfte unter Tel. 02361/1035-17 zur Verfügung.

 Landschaftsplanung im Kreis Recklinghausen
 Der Landschaftsplan Ost-Vest ist mit öffentlicher Bekanntmachung vom 18. Mai 2020 in Kraft getreten!
 Der Kreistag des Kreises Recklinghausen hatte den Landschaftsplan „Ost-Vest“ in seiner 27. Sitzung am
 23.11.2019 als Satzung beschlossen. Die Bezirksregierung Münster als Höhere Naturschutzbehörde hat
 dann am 13.05.2020 die Anzeige des Landschaftsplanes bestätigt und keine Verletzung von
 Rechtsvorschriften beim ordnungsgemäßen Zustandekommen des Landschaftsplans festgestellt.
 Für betroffene Mitglieder haben wir im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung 2014 sowie im
 Rahmen der Offenlage 2016 Stellung genommen. Letzte Entwurfsänderungen wurden im Sommer 2019
 vorgenommen und überwiegend in Einzelgesprächen mit unseren Mitgliedern abgestimmt.
 Der nunmehr rechtskräftige Landschaftsplan „Ost-Vest“ wird auf der Internetseite des Kreises
 Recklinghausen (www.kreis-re.de) bereitgestellt. Für weitere Informationen steht Ihnen gerne Frau Ass´in
 jur. Ursula Pawlik (Tel. 02361/1035-18) zur Verfügung.

 Vorsicht bei Branchenbuch Nordrhein-Westfalen/Firmensuche 24/Firmensuche 24 Ltd.
 Immer wieder werden an Unternehmer und Gewerbetreibende massenhaft Formulare versandt, in
 denen es angeblich um einen Branchenbucheintrag geht. Zuletzt berichteten Mitglieder von Schreiben
 der Firmensuche 24 / Firmensuche 24 Ltd. bzw. Branchenbuch Nordrhein-Westfalen. Auf den Schreiben
 sind bereits einige Daten des angeschriebenen Betriebs eingetragen und es wird der Eindruck vermittelt,
 die Angaben sollen lediglich geprüft, ergänzt und an den Absender zurückgefaxt werden, um einen
 bestehenden Branchenbucheintrag zu aktualisieren.
 Doch Achtung: liest man das Kleingedruckte, so soll es sich um einen Vertragsabschluss handeln,
 verbunden mit einer happige Zahlungsklausel! Wer also unbedacht unterschreibt, erhält wenig später
 eine Rechnung über 984,00 € (!) für einen 24 -Monatsvertrag über den Eintrag in einem Online-
 Branchenbuch.
 Mit der oder ähnlicher Masche sind bereits seit Jahren wechselnde Firmen unterwegs und machen sich
 zunutze, dass von vielen Unternehmern und Gewerbetreibenden im Alltagsstress nicht jedes Schreiben
 gründlich geprüft wird. Gerade eine Rückantwort per Fax wird schnell mal verschickt, um den Schreibtisch
 freizubekommen. Doch hiervor kann nur eindringlich gewarnt werden, beantworten Sie keine Anfragen
 von Absendern, die Sie nicht kennen bzw. geprüft haben.
 Weitere Auskünfte zu diesem Thema erteilt Ihnen Frau Ass´in jur. Ursula Pawlik (Tel. 02361/1035-18).

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 SVLFG stellt „Rentenschätzer“ online
 Die SVLFG (Landwirtschaftliche Alterskasse) hat auf ihrer Homepage einen „Rentenschätzer“ zur
 Verfügung gestellt, mit dem Versicherte nach Eingabe einiger Daten ihre Rentenansprüche abschätzen
 können. Der Rentenschätzer gibt keine Auskunft über das Vorliegen der Rentenvoraussetzungen,
 insbesondere der Erfüllung erforderlicher Wartezeiten, Anrechnung der verschiedenen rentenrechtlichen
 Zeiten, etc.
 Bei Fragen rund um die vorzeitige Altersrente und zu den bestehenden Hinzuverdienstgrenzen und den
 Auswirkungen bei der Krankenkasse nehmen Sie Kontakt mit dem WLV auf. Die Beratung zum
 Landwirtschaftlichen Sozialrecht ist kostenfrei. Auskünfte hierzu erhalten Sie bei Herrn Heinrich Stroszeck
 (Tel. 02361/1035-13).

 Geänderte Rentenauskunft
 Versicherte der Landwirtschaftlichen Alterskasse erhalten zukünftig ab dem 55. Lebensjahr automatisch
 alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Das haben Bundestag und Bundesrat beschlossen. Bislang erfolgte die
 Rentenauskunft nur auf Antrag. Wenn Sie Fragen zu Ihrer LAK-Rentenauskunft haben, helfen die WLV-
 Sozialberater kostenfrei. Für weitere Informationen steht Ihnen gerne Herr Heinrich Stroszeck (Tel.
 02361/1035-13) zur Verfügung.

 Neue Bestimmungen zum Beitragszuschuss bei den Alterskassenbeiträgen
 Die Beitragszahlung zur Alterskasse kann eine finanzielle Belastung sein. Helfen kann hier der
 Beitragszuschuss der Alterskasse. Er kann die Beiträge erheblich senken, ohne dass dadurch
 Rentenanwartschaften gemindert werden. Der Beitragszuschuss wird vollständig vom Bund aus
 Steuermitteln finanziert. Die Zuschussgewährung ist an bestimmte Leistungsvoraussetzungen gebunden.
 Hierzu steht Ihnen Herr Heinrich Stroszeck (Tel. 02361/1035-13) jederzeit für Fragen zur Verfügung.

 Prämienzahlung bei Nichtinanspruchnahme von LKK-Leistungen
 Mitglieder, die im abgelaufenen Kalenderjahr länger als drei Monate bei der LKK versichert waren,
 erhalten eine Prämienzahlung in Höhe von einem Zwölftel der im Kalenderjahr an die LKK gezahlten
 Beiträge, wenn sie und ihre über 18 Jahre alten mitversicherten Angehörigen in diesem Kalenderjahr
 keine Leistungen zu Lasten der LKK in Anspruch genommen haben. Herr Heinrich Stroszeck ist als
 Ansprechpartner unter Telefon 02361/1035-13 erreichbar.

 Vorsicht bei Betriebsteilungen, Stall- und Gebäudeverpachtungen
 Ist der Eigentümer/Verpächter verantwortlich für Schäden, die beim Pächter entstehen, so besteht oft
 kein Versicherungsschutz oder der Versicherer nimmt beim Landwirt Regress, wenn die Versicherungen

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 nicht blitzsauber aufeinander abgestimmt sind. In einem aktuellen Fall musste der Verpächter den
 Betriebsunterbrechungsschaden des Pächters in fünfstelliger Höhe selbst übernehmen, nachdem bei
 Reparaturarbeiten ein Feuerschaden entstanden war. Bei Betriebsteilungen und Gebäudeverpachtungen
 müssen unbedingt die jeweiligen Versicherungen aufeinander abgestimmt werden, was im Alltag häufig –
 auch von den Versicherungsagenturen – übersehen wird. Bei einer umfassenden Risikoanalyse und der
 Erstellung des richtigen Versicherungskonzeptes unterstützt die unabhängige WLV-
 Versicherungsberatung. Melden Sie sich gern bei Herrn Martin Röttgermann (Telefon: 0172/5311469).

 Erhöhte Kontrollen bei Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen bei Gebäude- & Sachversicherungen
 In der letzten Zeit konnte vermehrt festgestellt werden, dass die Versicherungsgesellschaften im
 Schadenfall das Verletzen von Sicherheitsvorschriften prüfen und es aus diesem Grunde immer häufiger
 zu Abzügen bei der Schadenzahlung kommt. Zu den Sicherheitsvorschriften gehören Punkte wie
 Entfernung Großballenlager zu Gebäuden, Abstand Arbeitsmaschinen zum Stroh, Schweißarbeiten in
 Ställen (Vorsichtsmaßnahmen bei Güllegasen und Strohlagerung) und regelmäßige Überprüfung von allen
 elektrischen Anlagen mit Protokollen sowie Temperaturentwicklung in Heu- und Strohlagerung (ebenfalls
 mit Protokollen). Dieses sind nur einige der Sicherheitsvorschiften, die zu einer Quotelung der
 Schadenzahlung führen können. Für weitere Informationen sowie für die Versicherungsberatung steht
 Ihnen Herr Martin Röttgermann gern unter der Telefonnummer 0172/5311469 zur Verfügung.

 Neues von der AUD
 Die Agrar- und Umweltdienste GmbH (AUD GmbH) steht Ihnen als kompetenter Partner neben der
 baurechtlichen Beratung auch in der planerischen und baulichen Umsetzung zur Seite. Unser
 Aufgabenspektrum reicht vom Wohnungsbau bis zum Stallgebäude. Ein großer Bestandteil unserer Arbeit
 sind die immer wachsenden Anfragen von Nutzungsänderungen landwirtschaftlicher Gebäude. Vermehrt
 erhalten wir Aufträge für die Umnutzung von Stall- und Lagergebäuden – u.a. zu Wohnzwecken.
 Besonders wichtig ist uns hierbei, den richtigen Weg zwischen landwirtschaftlichen
 Entwicklungsinteressen sowie sinnvoller und wirtschaftlicher Nutzung von Gebäuden zu finden.
 Neu in unserem Team ist seit Juli 2020 Bauzeichnerin Vivien Stegemann. Sie übernimmt die Aufgaben von
 Jana Hess, die sich in Elternzeit befindet. Seit November 2020 ergänzt Mine Pusat das jetzt vierköpfige
 Architekten-Team der AUD. Die Entwässerungsabteilung der AUD hat ebenfalls ein neues Gesicht. Tina
 Wessinghage verstärkt seit September 2020 als technische Angestellte das Team und ist
 Ansprechpartnerin u.a. für den Bereich Niederschlagswasser.

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 Sachverständigenprüfung von JGS-Anlagen gem. AwSV
 Seit Frühjahr 2019 kann die AUD GmbH in Zusammenarbeit mit der GEOPOHL AG die
 Sachverständigenprüfung nach AwSV durchführen. Die Sachverständigenprüfung ist unter anderem bei
 der Neuerrichtung von Fahrsiloanlagen und Mistlager mit einem Lagervolumen von 1.000m³ sowie bei
 Güllebehältern bzw. Güllelagerräumen von mehr als 500m³ erforderlich. Die Sachverständigenprüfung ist
 vor der Nutzung bzw. Inbetriebnahme der Anlage durchzuführen. In diesem Zusammenhang steht die
 AUD GmbH auch als kompetenter Partner bei der Beratung und Planung von JGS-Anlagen zur Verfügung.
 Ansprechpartner bei der AUD ist Herr Markus Soddemann (Tel. 02361/1035-17).

 Baurecht – Baulandmobilisierungsgesetz – Umnutzung von landwirtschaftlichen Gebäuden
 Durch die Umnutzung ehemaliger privilegierter landwirtschaftlicher Gebäude will der Bund den
 Strukturwandel abfedern und Gebäudesubstanz erhalten. Es ist zu erwarten, dass eine Erhöhung der
 begünstigten Umwandlung von 3 auf 5 Wohnungen umgesetzt wird. Der Bundesrat berät über das
 Baulandmobilisierungsgesetz voraussichtlich noch am 18.12.2020. Ein Beratungstermin im Bundestag
 steht noch nicht fest. DBV und WLV fordern nach wie vor, dass der Gesetzesentwurf um eine Regelung
 zur Privilegierung für Tierwohlställe erweitert wird. Bei Fragen berät Sie unser Architekten-Team gern.

 Wasser- und Bodenverbände
 In diesem Jahr waren die nach §74 des Landeswassergesetzes geforderten Maßnahmenübersichten mit
 der Ziel der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie durch die Gewässerausbaupflichtigen zu erstellen. Im
 Kreis Recklinghausen sind dies größtenteils die zuständigen Wasser- und Bodenverbände. Die
 Maßnahmenübersichten sollen nach Willen der Landesregierung die Umsetzung der
 Wasserrahmenrichtlinie weiter voranbringen. Für die Bearbeitung dieser anspruchsvollen Aufgabe wurde
 Frau Nina Schneider durch den IWABO e.V. eingestellt. Nach intensiver Abstimmung mit den Verbänden
 hat Frau Schneider die fertigen Maßnahmenübersichten im März der Bezirksregierung zur Prüfung
 vorgelegt.
 Die Umsetzung von einzelnen Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird weiterhin von Herrn
 Gehling betreut. In diesem Jahr bildeten Hauptgewässerläufe in den Verbänden Marl Ost und Rhader
 Bach/Wienbach die Arbeitsschwerpunkte. Hier konnten mehrere große Maßnahmen nach jahrelanger
 Vorbereitung erfolgreich umgesetzt werden. In den kommenden Jahren sind größere Maßnahmen in den
 Verbänden Marl West und Schwarzbach geplant. Die Planungen und Abstimmungen für diese
 Maßnahmen laufen auf Hochtouren und die Umsetzung von ersten Maßnahmen aus diesem Paket ist für
 2021 vorgesehen.
 Neben den Anstrengungen zur Umsetzung der WRRL übernimmt der IWABO e.V. auch die
 Geschäftsführung fast aller Wasser- und Bodenverbände im Kreis Recklinghausen und darüber hinaus.
 Herr Markus Soddemann und Herr Jan Gehling organisieren hier die Gewässerpflege und die übrige
 Verbandsarbeit. Im Jahr 2020 standen zudem die Novellierung von Verbandssatzungen und die
 Erweiterung von Verbandsgebieten mit der Übernahme von weiteren Gewässerstrecken auf dem

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 Programm.
 Für weitere Informationen erreichen Sie Herrn Markus Soddemann unter 02361/1035-17 und Herrn Jan
 Gehling unter 02361/1035-24.

 Erweiterung des Wasser- und Bodenverbandes Gahlener Torfvenn im Bereich der Gemeinde Schermbeck
 Nach längeren Gesprächen und Verhandlungen steht die Erweiterung des Wasser- und Bodenverbandes
 Gahlener Torfvenn unmittelbar bevor. Das Verbandsgebiet vergrößert sich auf dem Gebiet der Gemeinde
 Schermbeck von 90 ha auf etwa 900 ha und umfasst hier das Einzugsgebiet des Rehrbaches.
 Weitere Information oder Karten können in der Geschäftsstelle des IWABO e. V. erfragt werden.
 Ansprechpartner sind Herr Markus Soddemann (Tel. 02361/1035-17) und Herr Jan Gehling (Tel.
 02361/1035-24).

 Außerfamiliäre Hofnachfolge
 Viele Hofbesitzer suchen einen Hofnachfolger, viele junge Landwirte suchen einen Hof.
 Und sie kommen doch nicht zueinander! Wie kann das sein? Wie kann Abhilfe geschaffen werden?
 Landjugend, Kammer und Verbände stellen sich dieser Herausforderung und haben die „NRW-Initiative
 außerfamiliäre Hofnachfolge“ gegründet.
 Eine Vertrauensstelle – angesiedelt bei der Landwirtschaftskammer – dient als Anlaufstelle und bringt
 gezielt einzelne Hofsucher und Nachfolgesucher in Kontakt. Infos unter: https://hofnachfolge-nrw.de/

 Landwirt schafft Leben GmbH
 Mit der Landwirt schafft Leben GmbH gibt es seit 2018 eine Struktur, die Imagearbeit für unsere
 Landwirtschaft plant und koordiniert.
 Die Bäuerinnen und Bauern in Westfalen-Lippe haben die außergewöhnliche Initiative „Mag doch jeder“
 selbst ins Leben gerufen. Sie investieren ihr eigenes Geld, um Verbraucher auf ihre tägliche Arbeit und
 den Wert regionaler Landwirtschaft aufmerksam zu machen. „Mag doch jeder“ steht für die ganze Vielfalt
 tausender Höfe: Kleine und große Höfe, Ackerbau und Tierhaltung, konventionell wie auch
 ökologisch. Rund 1.000 Höfe finanzieren freiwillig mit ihren Beiträgen die Kampagne. Hierzu gehören
 auch Landwirte aus dem Kreisverband Recklinghausen, die diesen freiwilligen Beitrag zahlen. Bitte
 überprüfen auch Sie die Erlössituation Ihres Betriebes und beteiligen sich - falls möglich - mit einem
 Solidaritätsbeitrag.
 Seit Ende August steht fest, dass diese Arbeit auch außerhalb von Westfalen-Lippe Anerkennung und
 Zustimmung findet. Präsidium und Vorstand des RLV haben sich einstimmig dafür ausgesprochen, der
 Landwirt schafft Leben GmbH als dritter Gesellschafter (neben WLV und RVWL) beizutreten und die
 angelaufene Imagewerbung zu unterstützen. Die Kampagnenarbeit und die Einwerbung neuer
 Unterstützer werden daher in den kommenden Wochen und Monaten ins Rheinland ausgeweitet.
 Seien auch Sie dabei für die Zukunft Ihres Hofes! Denn „Landwirtschaft – MAG DOCH JEDER“

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TEL.: 02361/10350 // FAX: 02361/1035-15 // E-MAIL: INFO-RE@WLV.DE // INTERNET: WWW.WLV.DE
BETRIEBSINFORMATIONEN MITGLIEDER
Tierhaltung
Rinder                          Schweine
Milchkühe                       Sauen u. Zuchtschweine
Mastrinder                      Mastschweine
Mutterkühe                      Ferkelerzeugung
Kälbermast
Jungvieh

Pferde
Pferde                          Schafe
Pensionspferdehaltung           Ziegen

Geflügel
Legehennen
Junghennen
Masthähnchen
Puten
Gänse
Enten

Pflanzenproduktion              Andere Einkommensquellen
Ackerbau
Getreide                        Partyservice
Kartoffeln                      Urlaub auf dem Bauernhof
Mais                            Direktvermarktung
Zuckerrüben                     Photovoltaik
Feldgras                        Wind

Grünland
                                Arbeitgeber
Forst                           Festangestellte
                                Auszubildende
Sonderkulturen                  Saison-Arbeitskräfte
                                450,00 EUR-Kräfte
Bitte nur ankreuzen!
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