Wohnbauförderung Vorarlberg - VOL.AT

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Wohnbauförderung Vorarlberg - VOL.AT
Wohnbaufibel 2008

         Wohnbauförderung Vorarlberg
                    Sanieren. Bauen. Wohnen.
                      Mehr Landgeld für Sanierung
                      und ökologischen Wohnbau.
Wohnbauförderung Vorarlberg - VOL.AT
Inhalt 01

                                                                                                                                  02   Vorwort                 Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber
                                                                                                                                                               Landesrat Manfred Rein

                                                                                                                                  05   Ökologisch bauen        Natürlich. Daheim.

                                                                                                                                       und sanieren            Wohnen mit Zukunft.

                                                                                                                                  11   Neubau und Kauf         Eigener Herd ist
                                                                                                                                                               Goldes wert.

                                                                                                                                  21   Sanierung               Schönes Alter.
                                                                                                                                                               Wenn Häuser jung werden.

                                                                                                                                  27   Solaranlagen            Solaranlagen.
                                                                                                                                                               Lass die Sonne rein.

Hinweis: Entscheidend für die Vergabe von Fördergeldern sind die von der Regierung beschlossenen Wohnbauförderungs-Richtlinien.
In der vorliegenden Fibel finden Sie wichtige grundlegende Informationen zu den Maßnahmen der Wohnbauförderung sowie der          31   Wohnbeihilfe            Wohnbeihilfe.
Wohnbeihilfe. Alle Angaben sind gründlich geprüft, aber ohne Gewähr. Weitere Auskünfte erhalten Sie von der Abteilung                                          Die eigenen vier Wände.
Wohnbauförderung im Amt der Vorarlberger Landesregierung. Tel. 05574/511-8080

                                                                                                                                  38   Beratung und Adressen   Haben Sie noch Fragen?
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02 Vowort                                                                                                                                                           Vowort 03

            Wohnen verbindet Menschen.                                                   Energie ist teuer.
            Leistbarer Wohnraum für Generationen.                                        Ökologisch bauen, hilft sparen.

            Das Thema „Wohnen“ nimmt in der Vorarlberger Landespolitik einen             Seit jeher haben wir Vorarlberger einen starken Bezug zum Thema
            bedeutenden Platz ein. Leistbares Wohnen in einem attraktiven Lebens-        Wohnen. Vorarlberg erweist sich dabei als Vorreiter, gerade in Bezug auf
            raum zu gewährleisten, ist eines der wichtigsten Anliegen des Landes.        den ökologischen Wohnbau. Keineswegs ist es daher verwunderlich,
            Wohnen ist in starkem Maße Ausdruck der Lebensqualität in einer              dass Vorarlberg schon seit vielen Jahren beweist, wie entscheidende
            Region. Wenn sich die Menschen in ihren eigenen vier Wänden wohl             Impulse in Richtung ökologisches und energieeffizientes Bauen und
            fühlen, steigen nicht nur die persönliche Zufriedenheit und das Wohl-        Wohnen gesetzt werden können. Neben dem Hauptziel, den Menschen
            befinden, sondern auch die Solidarität mit der Region und mit den            zu erschwinglichen Bedingungen entsprechenden Wohnraum zu bieten,
            Menschen, die darin leben.                                                   spielt bei der Landes-Wohnbauförderung das Thema Energiesparen eine
                                                                                         entscheidende Rolle. Das Gebot der Stunde heißt, vorausschauend
            Als wichtiger Impulsgeber für die heimische Wirtschaft und den Arbeits-      planen, möglichst barrierefrei bauen und damit Wohnraum generations-
            markt bewirkt die Wohnbauförderung Investitionen von weit über 500           übergreifend attraktiv machen.
            Millionen Euro. Aufgrund der gezielten Förderung wird eine solide und
            attraktive Basis für die Lebensqualität in allen Regionen unseres Landes     Bereits 82 Prozent aller Neubauten und 40 Prozent der Altbausanierung
            gelegt.                                                                      werden umwelt- und ressourcenschonend durchgeführt. Diesen positi-
                                                                                         ven Trend in Richtung ökologischer Wohnbau wollen wir mit den Wohn-
            Im Landesbudget sind für die Wohnbauförderung über 150 Millionen             bauförderungsrichtlinien 2008 gezielt unterstützen.
            Euro vorgesehen. Neben dem Hauptziel, den Menschen Wohnraum zu
            erschwinglichen Bedingungen zu bieten, unterstützt die Landes-               Planen Sie Ihr Zuhause mit Weitblick, die Energieberater in Ihrer Region
            Wohnbauförderung auch das „Zusammenleben der Generationen“,                  stehen Ihnen dabei gerne unterstützend zur Seite.
            damit ältere Menschen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen
            „barrierefrei“ im Kreise ihrer Familie leben können. Das fördert den Zu-
            sammenhalt - nicht nur in der Familie, sondern in der ganzen Gesellschaft.

            Werden bestehende Häuser nach modernen Gesichtspunkten
            saniert, entstehen neue, gesunde Lebensräume. Somit trägt die
            Wohnbauförderung des Landes auch aktiv zum Klimaschutz und damit             LR Manfred Rein
            zur Energiezukunft Vorarlbergs bei.

            LH Dr. Herbert Sausgruber
Wohnbauförderung Vorarlberg - VOL.AT
Ökologisch bauen und sanieren 05

                                                                         Darauf haben viele lange gewartet. Aber jetzt ist es so weit. Leben im Einklang
                                                                         mit der Natur ist der große Trend des 21. Jahrhunderts.

                                                                                                       Selbst die Stars in Hollywood sind auf der Suche. Sie fahren Autos mit
                                                                                                       Hybridantrieb, bevorzugen biologische Nahrungsmittel und geben Kon-
                                                                                                       zerte für die Rettung des Planeten.

                                                                                                       Nur beim Wohnen sind sie noch nicht so weit wie die Vorarlberger
                                                                                                       Bevölkerung. Aber das liegt nicht an den Stars, sondern an den Rahmen-
                                                                                                       bedingungen, die in Vorarlberg einzigartig sind.

                                                                                                       Modernes Wohnen. Fragen Sie nach der Höchstförderung.

Ökologisch bauen und sanieren

          Natürlich. Daheim. Wohnen mit Zukunft.

                                Geringe Heizkosten, gesundes Raumklima
                                und hohe Förderung.
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06 Ökologisch bauen und sanieren                                                                                                                                                                               Ökologisch bauen und sanieren 07

Förderstufen und Ökopunkte                                                                                            Beim Energiebedarf können Sie wirklich punkten…
Leben im Einklang mit der Umwelt besitzt für viele VorarlbergerInnen einen                                            Moderne Heizungs- und Warmwassersysteme zeichnen sich durch hohe Effizienz
hohen Stellenwert. Das Land Vorarlberg fördert Baumaßnahmen bei                                                       und geringe Betriebskosten aus. Jede Verbesserung des Heizwärmebedarfes
Sanierungen und bei Neubauten nach einem ökologisch abgestimmten                                                      bringt Ökopunkte. Grenzwerte und Heizsysteme bestimmen die Höhe der För-
Maßnahmenkatalog. Mit Hilfe eines Punktesystems, das Ihr Bauvorhaben in die                                           derstufe und damit die Höhe der Fördergelder. Nur für die hier angeführten
Ökostufe 1 (Öko1), die Ökostufe 2 (Öko 2) oder die Ökostufe 3 (Öko 3) einstuft,                                       Heizungen oder Heizungskombinationen werden Öko-Punkte vergeben. Reine
wird die Höhe der Förderung ermittelt.                                                                                Elektro- oder Kohleheizungen verhindern die Öko-Förderung.

                                             Neubau                                          Sanierung                Förderstufen: Von Öko 1 bis Öko 3. Die Grenzwerte auf einen Blick
Förderstufe                                  Eigenheim             Mehrwohnungshaus                                   Öko 1: Nicht erneuerbare Energieträger             Grenzwert: 47,0 kWh pro m2/Jahr
Öko 1                                        90 Ökopunkte          100 Ökopunkte             100 Ökopunkte            Öko 1: Wärmepumpe                                  Grenzwert: 50,5 kWh pro m2/ Jahr
Öko 2                                        140 Ökopunkte         150 Ökopunkte             150 Ökopunkte            Öko 1: Biomasseheizung                             Grenzwert: 54,0 kWh pro m2/Jahr
Öko 3                                        200 Ökopunkte         200 Ökopunkte             175 Ökopunkte            Öko 2:                                             Grenzwert: 40,0 kWh pro m2/Jahr
                                                                                                                      Öko 3:                                             Grenzwert: 15,0 kWh pro m2/Jahr

Bewertung:                                                   Bis zu 300 Ökopunkte
Punkte sammeln ist ganz einfach                              für ökologische Maßnahmen                                Für die Förderstufe Öko 3 wird der Nachweis für die       Hinweis: Die Grenzwerte für Öko 1 und Öko 2 beziehen
Öko-Punkte sind schnell gesammelt. Bewertet werden           Mit gezielten ökologischen Maßnahmen erhöhen Sie Ihr     Passivhausqualität mit dem Passivhaus-Projektierungs-     sich auf die Bruttogeschossfläche. Der Grenzwert für
die Bereiche Planung, Energiebedarf, Haustechnik,            Öko-Punkte-Konto ohne großen Aufwand. Entnehmen          paket erbracht. Das Vorarlberger Energieinstitut infor-   Öko 3 basiert auf der Nettogeschossfläche.
Materialwahl und Innenraum.                                  Sie dem Maßnahmenkatalog die Punkte-Kriterien für Ihre   miert Sie gerne näher.                                    Tipp: Kostenlose Energieberatung bei den regionalen
                                                             persönliche Wahl.                                                                                                  Energieberatungsstellen.

Maßnahmenkatalog
Kategorie                      Standort      Energie-        Material-       Haus-          Innen-        Gesamt
                               und Planung   bedarf          wahl            technik        raum

Punkte                         24            100             83              83             10            300

Bitte beachten Sie: Weitere Erläuterungen zum Thema Ökomaßnahmen finden Sie in den Wohnbauförderungs-
richtlinien und auf der Ö-Box im Internet (www.oebox.at).
Wohnbauförderung Vorarlberg - VOL.AT
08 Ökologisch bauen und sanieren                                                                                           Ökologisch bauen und sanieren 09

                                   Der Gebäudeausweis
                                   Der Gebäudeausweis wird durch ein technisches Büro oder einen Energieberater
                                   vor Baubeginn ausgestellt. Der Ausweis gibt – ähnlich wie der Typenschein beim
                                   Auto – die ökologischen Kennzahlen und die damit verbundenen Öko-Punkte für
                                   das Bauvorhaben an. Die Förderstufe richtet sich nach der Anzahl der Ökopunkte.

                                   Die vorgeschriebene, genaue Analyse des Bauvorhabens      Antragsformulare
                                   in der Planungsphase fördert den achtsamen und spar-      Antragsformulare erhalten Sie bei der Abteilung
                                   samen Umgang mit Ressourcen. Die vorausschauende          Wohnbauförderung im Amt der Landesregierung,
                                   Planung sichert eine hohe Werterhaltung und ermöglicht    bei den Gemeindeämtern, bei Banken und Bauträgern
                                   niedrige Heizkosten.                                      oder im Internet. Bitte legen Sie dem Antrag unbedingt
                                                                                             Einkommens- und Staatsbürgerschaftsnachweis, Baube-
                                   Die regionalen Energieberatungsstellen der Gemeinden      willigungsbescheid, Bauplan und Gebäudeausweis bei.
                                   sowie das Energieinstitut Vorarlberg geben gerne weite-
                                   re Auskünfte.
                                   Das Energieinstitut prüft die Ausführung des Bauvor-
                                   habens. Die Auszahlung des Wohnhaussanierungsdar-
                                   lehens/Zuschusses bzw. der letzen Rate des Neubau-
                                   förderungsdarlehens erfolgt durch die Abteilung Wohn-
                                   bauförderung.
Wohnbauförderung Vorarlberg - VOL.AT
Neubau und Kauf 11

                                                                              Es gibt für alle wesentlichen Fragen rund um das Bauen vertrauensvolle
                                                                              Ansprechpartner. So weisen beispielsweise ExpertInnen der Wohnbauförderung
                                                                              den besten Weg zu mehr Landgeld.

                                                                                                          Und für die großen Themenbereiche Planen-Bauen-Wohnen sind das
                                                                                                          Vorarlberger Architekturinstitut, das Vorarlberger Baugewerbe und das
                                                                                                          regionale Handwerk gute Adressen. Die heimischen Banken verfügen
                                                                                                          über bestens geschulte Finanzberater und das Energieinstitut zeigt,
                                                                                                          welche Investitionen die Betriebskosten langfristig niedrig halten.

                                                                                                          Bitte nutzen Sie das große Informationsangebot rund ums Bauen und
                                                                                                          Wohnen, bevor Sie das Großprojekt „Eigener Herd ist Goldes wert“
                                                                                                          starten. Es zahlt sich aus – im wahrsten Sinne des Wortes.

Neubau und Kauf
                                                                                                          Wir empfehlen Ihnen die kostenlose Beratung bei der regionalen Ener-
         Eigener Herd ist Goldes wert.                                                                    gieberatungsstelle in Ihrer Nähe und beim Institut für Sozialdienste (IfS)
                                                                                                          Menschengerechtes Bauen. Kontaktadressen finden Sie auf Seite 39/40.

                   Gute Energien für das Leben. Fragen Sie die ExpertInnen.
Wohnbauförderung Vorarlberg - VOL.AT
12 Neubau und Kauf                                                                                                                                                                                                        Neubau und Kauf 13

     Ablaufplan für Neubau

     Bevor Sie starten: Sich Zeit nehmen und die Kernfragen beantworten:                                                 Bauausführung                                                                                                              09
     Wie will ich wohnen? Was kann ich finanzieren? Wie sind meine Wohnbedürfnisse in 20 Jahren? (Barrierefrei bauen     Errichten des Gebäudes. Laufendes Sammeln der erforderlichen Nachweise gemäß Detailinformation im ökologischen
     bedeutet nachhaltig bauen)                                                                                          Maßnahmenkatalog bzw. unter www.oebox.at
     Informations- und Meinungsbildungsphase                                                                             Baufortschrittsmeldung                                                                                                     10
     Literaturstudium, Exkursionen, Vorträge, Informationsveranstaltungen, Gespräche mit Freunden, Verwandten, Archi-    Das Darlehen wird nach Baufortschritt ausbezahlt. Ist der Rohbau und das Dach fertig, können mit der Baufortschritts-
     tekten, Energieberatern, etc.                                                                                       meldung die ersten 60% angefordert werden.
                                                                                                                         Vor der Freigabe: Nachweis der Öko-Maßnahmen                                                                               11
01   Entscheidung                                                                                                        Antrag auf Abnahme inklusive Plänen, Gebäudeausweis und gesammelten Nachweisen an das Energieinstitut
     Gemeinnütziges Objekt: Kontakt mit dem Wohnungsamt der Gemeinde, der Stadt oder einer Gemeinnützigen Bauge-         schicken. Änderung des Gebäudeausweises, wenn das Haus anders errichtet wurde als geplant.
     sellschaft aufnehmen.                                                                                               Abnahme und Freigabe                                                                                                       12
     Wohnung eines Bauträgers: Angebote vergleichen und abwägen. Nach individuellen Bedürfnissen und finanziellen        Das Energieinstitut Vorarlberg führt die Endprüfung vor Ort durch. Entspricht die Bauausführung den Förderungs-
     Möglichkeiten entscheiden. Der Bauträger muss über eine gewerbliche Berechtigung nach österreichischem Recht        vorgaben, werden Abnahme und Freigabe bestätigt.
     verfügen.                                                                                                           Fertigstellungs- und Einzugsmeldung                                                                                        13
     Errichten eines Eigenheimes, Umbau oder Zubau an ein bestehendes Objekt z.B.: Dachbodenausbau.                      Fertigstellungsmeldung bei der Gemeinde abholen, ausfüllen und an das Bauamt schicken. Eine Kopie der Fertig-

02   Gute Planung spart Geld                                                                                             stellungsmeldung und einen Meldezettel aller Haushaltsangehörigen an die Abteilung Wohnbauförderung über-
     Planung mit einem befugten Planer. Festlegen der persönlichen Bedürfnisse und des Kostenrahmens. Barrierefreies     mitteln. Sind diese Kriterien erfüllt, wird das restliche Darlehen ausbezahlt. Die monatlichen Raten werden vorge-
     Bauen wird gefördert.                                                                                               schrieben. Am einfachsten ist es, wenn eine Einzahlungsermächtigung für das Land ausgestellt wird. Die Hypo-

03   Energie- und Ökologieplanung                                                                                        thekenbank betreut das Konto für das Land.
     Was bringt mir die Ökologie am Bau? Rechnen sich die Investitionen?
     Diese Fragen mit Energieberatern besprechen. Festlegen des gewünschten Heizwärmebedarfs und der angestrebten        Die Wohnbauförderung unterstützt Privatpersonen bei
     Förderstufe (Bau- und Dämmstoffauswahl etc.).                                                                       - Errichtung und Ersterwerb von Eigenheimen, Doppel- und Reihenhäusern, Wohnungen

04   Fertigstellen der Einreichplanung *                                                                                 - Errichtung von Wohnungen durch Zu-, Ein- und Umbauten
     Baukostenkalkulation und Finanzierung nochmals prüfen.                                                              - Wohnungserweiterungen

05   Erstellen des Gebäudeausweises *
     Vor Baubeginn den „Öko-Typenschein“ für das Bauvorhaben erstellen. Energieberater oder Energieinstitut geben        Grundvoraussetzungen
     gerne Auskunft.                                                                                                     - Österreichische Staatsbürgerschaft oder nach EU-Recht oder Staatsvertrag gleichgestellt

06   Baueingabe *                                                                                                        - Einhaltung der Einkommensgrenze und der gesetzlichen Bauvorschriften
     Eingabe bei der zuständigen Baubehörde wie Stadt, Gemeinde oder BH.                                                 - Wohnungsbedarf

07   Baubewilligung *                                                                                                    - Versteuerung des Einkommens in Österreich
     Sie bekommen den Baubescheid von der Baubehörde.                                                                    - Gesicherte Finanzierung

08   Antrag auf Wohnbauförderung stellen                                                                                 - Nachgewiesenes Eigentums- bzw. Baurecht
     Anträge erhalten Sie bei der Gemeinde, Stadt, im Internet oder direkt bei der Abteilung Wohnbauförderung. Die       - Angemessener Preis für Bau und Baugrundstück
     Wohnbauförderung benötigt alle Unterlagen und den Eigentümernachweis im Grundbuch (schriftlicher Auszug). Sie       - Maximale Wohnnutzfläche darf nicht überschritten werden
     erhalten die Zusicherung, wenn alle Anforderungen erfüllt sind. Die übermittelte Darlehens- und Pfandbestellungs-   - Gebäudeausweis (siehe S. 8)
     urkunde beglaubigt unterzeichnen und an die Hypothekenbank zurücksenden.                                            - Finanzierungsdefizit
                                                                                                                         - Gewerbliche Berechtigung des Bauträgers nach österreichischem Recht

     * Viele Architekten, Bauträger, Planer oder Energieberater bieten Ihnen Unterstützung bei diversen Behördenwegen.
Wohnbauförderung Vorarlberg - VOL.AT
14 Neubau und Kauf                                                                                                                                                                                                Neubau und Kauf 15

Einkommen                                                                                                     Beispiel
                                                                                                              Einkommensberechnung für Arbeitnehmer
Die Wohnbauförderung ist an Einkommensgrenzen gebunden, die sich auf
das Haushaltseinkommen beziehen. Bei der Berechnung wird das gemeinsame                                       Berechnung des monatlichen Nettoeinkommens:

Einkommen aller in einem Haushalt lebenden Personen berücksichtigt. Das Ein-                                  Bruttobezüge                                               EUR 36.492,00
                                                                                                              Sozialversicherungsbeiträge,
kommen der Kinder (bis 27 Jahre) wird nur zu 50 Prozent angerechnet, eine
                                                                                                              Kammerumlage und Wohnbauförderung                          EUR 6.390,00
Lehrlingsentschädigung zählt nicht zum Haushaltseinkommen. Die Eckdaten für                                   Einbehaltene Lohnsteuer                                    EUR 6.008,70
die Einkommensberechnung sind für alle Förderungen gleich.                                                    50 % der steuerfreien Bezüge gem. § 26
                                                                                                              EUR 288,00 : 2                                            + EUR   144,00

Das Haushaltseinkommen darf die festgesetzten Grenzwerte nicht übersteigen.                                   Jahres-Nettoeinkommen                                      EUR 24.237,30

Die Grenzwerte auf einen Blick:                                                                               Monatliches Netto-Einkommen
                                                                                                              EUR 24.237,30 : 12                                         EUR 2,019,78

Eine Person                                EUR 2.500,–
Zwei und drei Personen                     EUR 4.000,–                                                        Wohnungsbedarf                                              Maximale Wohnnutzfläche
Vier und mehr Personen                     EUR 4.300,–                                                        Der Wohnungsbedarf wird grundsätzlich für alle Per-         Die maximale Wohnungsgröße hängt von der Anzahl der
                                                                                                              sonen angenommen, die kein Wohnobjekt im Eigentum           Bewohner ab: Bis zu einem Fünf-Personen-Haushalt darf
                                                                                                              besitzen und auch über kein Wohnrecht verfügen. Wer         die Nutzfläche 150 m2 betragen. Ab einem Sechs-Per-
Werden die Einkommensgrenzen überschritten, kann         Einkommenssteuer sowie die genannten Beträge bei
                                                                                                              bereits eine Wohnung besitzt, kann das volle Neubau-        sonen-Haushalt bzw. einem vorliegenden Wohnrecht für
Privatpersonen ein eingeschränktes Darlehen gewährt      Arbeitnehmern.
                                                                                                              Darlehen erhalten, wenn er seine Wohnung an eine            die Eltern oder nahe Angehörige ist die Wohnnutzfläche
werden. Das Darlehen wird für jeweils begonnene
                                                                                                              förderbare Person verkauft. Bleibt das Objekt im Eigen-     mit 170 m2 begrenzt. Bei Wohnobjekten ohne Unter-
EUR 50,–, um welche die festgelegte Einkommensgrenze     Wissenswertes
                                                                                                              tum oder erfolgt der Verkauf an eine nicht förderbare       kellerung und Dachboden können – ohne Auswirkungen
überschritten wird, um 10 % gekürzt. Mit Überschreiten   - Gerichtlich festgesetzte Alimentations- und
                                                                                                              Person reduziert sich die Förderung auf 60 Prozent.         auf die Nutzflächen-Obergrenze – außerhalb der Woh-
der höchstzulässigen Einkommensgrenze von EUR 4.500,–     Unterhaltszahlungen werden anerkannt, wenn
                                                                                                              Besitzer von zwei Wohnungen sind von der Förderung          nung für Lagerzwecke oder technische Nutzung zusätz-
endet der Anspruch auf Förderung.                         deren tatsächliche Zahlung nachgewiesen wird.
                                                                                                              ausgeschlossen.                                             lich Flächen von weniger als 30 m2 gebaut werden.

Einkommensberechnung für Arbeitnehmer                    - Als Einkommensnachweis gilt der Steuerbescheid
Vom Jahresbruttobezug einschließlich aller Sonderzu-      bzw. der Jahreslohnzettel.
lagen und Zuschüsse werden gesetzliche Versicherungs-                                                         Darlehensberechnung
beiträge, der Wohnbauförderungsbeitrag, Kammerum-        - Die dargestellte Berechnungsbasis des Haushalts-   Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Nutzflächenzahl - die den Grad der Verdichtung ausweist - und dem
lagen sowie die Lohnsteuer abgezogen. Dieser Betrag       einkommens gilt – wenn im Einzelfall nicht anders   Ökologiestandard.
wird durch 12 Monate dividiert.                           angegeben – für alle Förderungsarten rund ums       Für die Höhe des Darlehens werden für
                                                          Bauen und Wohnen.                                   1 Person                                                    maximal 80 m2
Einkommensberechnung für Selbstständige                                                                       2 Personen                                                  maximal 100 m2
Vorzeitige Abschreibungen, Investitionsrücklagen und                                                          3 Personen                                                  maximal 120 m2
Sonderausgaben werden dem Einkommen hinzugerech-                                                              4 und 5 Personen                                            maximal 130 m2
net. Negative Einkünfte und Verlustvorträge können                                                            ab 6 Personen                                               maximal 150 m2 Nutzfläche berechnet.
nicht berücksichtigt werden. Abgezogen werden die
Wohnbauförderung Vorarlberg - VOL.AT
16 Neubau und Kauf                                                                                                                                                                                                   Neubau und Kauf 17

Höhe des Förderungsdarlehens                                                                                      Neubauförderungsdarlehen, einschließlich der Darlehen für gemeinnützige Mietkaufwohnungen, sind abhängig von
Pro m2 förderbare Nutzfläche beträgt die Förderung für Eigenheime und Wohnungen in Euro                           der Förderstufe jährlich zu folgenden Prozentsätzen zu verzinsen.

                                                                                                                  Förderstufen Öko1 und Öko 2                                 Förderstufe Öko 3
Förderstufe                                            Öko 1          Öko 2           Öko 3
                                                                                                                                            Zins           Tilgung                                    Zins           Tilgung
Mit einer Nutzflächenzahl bis      32,4                  320             420              550
                                                                                                                  1. bis 5. Jahr            1,0 %          0,5 %              1. bis 10. Jahr         1,0 %          0,5 %
Mit einer Nutzflächenzahl ab       32,5                  400             520              650
                                                                                                                  6. bis 10. Jahr           1,5 %          1,0 %              11. bis 20. Jahr        2,0 %          1,0 %
                                   33,0                  410             530              660
                                                                                                                  11. bis 15. Jahr          2,0 %          2,5 %              21. bis 30. Jahr        3,0 %          3,0 %
                                   34,0                  420             540              670
                                                                                                                  16. bis 20. Jahr          3,0 %          4,0 %              31. bis 35. Jahr        4,0 %          5,5 %
                                   35,0                  430             550              680
                                                                                                                  21. bis 27. Jahr          4,0 %          5,0 %
                                   36,0                  440             560              690
                                   37,0                  450             570              700
                                                                                                                  Die Verzinsung beginnt mit der Auszahlung der ersten Rate. Die Tilgung startet mit Bezug des geförderten Objektes.
                                   38,0                  460             580              710
                                   39,0                  470             590              720
                                   40,0                  490             615              745
                                   41,0                  510             640              770
                                                                                                                  Neubaubeispiele
                                   42,0                  530             665              795
                                                                                                                  Wohnung mit 80 m2, Nutzflächenzahl ab 55 (höchste Verdichtung):
                                   43,0                  550             690              820
                                   44,0                  570             715              845
                                                                                                                  Förderstufe Öko 1
                                   45,0                  590             740              870
                                                                                                                  Darlehensbetrag                      EUR 68.000,–
                                   46,0                  610             765              895
                                                                                                                                                       80 m2 x EUR 850,–
                                   47,0                  630             790              920
                                                                                                                  Monatsrate
                                   48,0                  650             815              945
                                                                                                                  einschließlich Verwaltungsbeitrag
                                   49,0                  670             840              970
                                                                                                                  1. bis 5. Jahr                       EUR 85,60
                                   50,0                  700             870            1000
                                                                                                                  6. bis 10. Jahr                      EUR 142,27
                                   51,0                  730             900            1030
                                                                                                                  11. bis 15. Jahr                     EUR 255,60
                                   52,0                  760             930            1060
                                                                                                                  16. bis 20. Jahr                     EUR 397,27
                                   53,0                  790             960            1090
                                                                                                                  21. bis 27. Jahr                     EUR 510,60
                                   54,0                  820             990            1120
                                   55,0                  850           1020             1150
                                                                                                                  Förderstufe Öko 2
                                                                                                                  Darlehensbetrag                      EUR 81.600,–
                                                                                                                                                       80 m2 x EUR 1.020,–
Darlehensbedingungen Neubau und Kauf                     Verzinsung und Rückzahlung
                                                                                                                  Monatsrate
Die Auszahlung des Neubauförderungsdarlehens richtet     Die Zinsen für das Förderungsdarlehen starten bei 1 %.
                                                                                                                  einschließlich Verwaltungsbeitrag
sich nach dem Baufortschritt: Rohbau und Dachein-        Gegen Ende der Laufzeit steigen die Darlehenszinsen
                                                                                                                  1. bis 5. Jahr                       EUR 102,60
deckung: 60 %. Bauvollendung/Bezug und Abnahme           auf 4 %.
                                                                                                                  6. bis 10. Jahr                      EUR 170,60
durch das Energieinstitut: 40 %.
                                                                                                                  11. bis 15. Jahr                     EUR 306,60
                                                                                                                  16. bis 20. Jahr                     EUR 476,60
                                                                                                                  21. bis 27. Jahr                     EUR 612,60
18 Neubau und Kauf

Förderstufe Öko 3
Darlehensbetrag                      EUR 92.000,–
                                     80 m2 x EUR 1.150,–
Monatsrate
einschließlich Verwaltungsbeitrag
1. bis 10. Jahr                      EUR 115,60
11. bis 20. Jahr                     EUR 230,60
21. bis 30. Jahr                     EUR 460,60
31. bis 35. Jahr                     EUR 728,93

Wissenswertes

Darlehen
- Das Darlehen kann jederzeit vorzeitig zurückbezahlt werden.
- Die Antragsteller müssen nicht verheiratet sein. Es ist ausreichend, wenn das Objekt
  gemeinsam bezogen wird.

Wohnungsbedarf
- Wer bereits eine Wohnung besitzt, kann das volle Neubau-Darlehen erhalten.
  Voraussetzung: Die Wohnung muss an eine förderbare Person verkauft werden.

- Zusätzlich zum Neubau-Darlehen können Sie Förderungen für Solaranlagen, Biomasseheizungen und
  Wärmepumpen beantragen.

- Der Antrag auf Neubauförderung muss beim Kauf einer Wohnung innerhalb von drei Monaten nach
  Kaufabschluss gestellt werden. Bei Errichtung eines Wohnobjektes muss der Antrag innerhalb von drei
  Monaten nach der baurechtlichen Genehmigung vorliegen.

- Vor dem positiven Bescheid über das Neubau-Darlehen darf mit der Bauausführung nicht begonnen werden.
Sanierung 21

                                                                     Eine Liebesbeziehung: Junge Paare und alte Häuser. Sanieren macht froh – nicht
                                                                     nur wegen der Höchstförderung. Wer ein altes Haus saniert, kann viel erzählen.
                                                                     Viele positive Überraschungen warten auf dem Weg zum neuen Wohngefühl.

                                                                                                   Wer weiß schon, dass für ökologisch optimale Althaussanierungen die
                                                                                                   höchsten Fördersätze und die geringste Zinsbelastung wirksam werden.
                                                                                                   Und noch eine gute Nachricht für alle, die aufs Geld schauen: Moderne
                                                                                                   Sanierungen reduzieren auch die permanenten Betriebskosten nach-
                                                                                                   haltig.

                                                                                                   Moderne Heiz- und Lüftungssysteme, gute Dämmung und erfahrene
                                                                                                   PlanerInnen machen die Althaussanierung zur reizvollen Neubau-Alter-
                                                                                                   native mit hohem Wohnkomfort.

Sanierung

   Schönes Alter. Wenn Häuser jung werden.

                   Für immer mehr Menschen sind Althaussanierungen
                   die ideale Alternative zum Neubau oder Kauf.
22 Sanierung                                                                                                                                                                                                           Sanierung 23

Voraussetzungen für die Förderung                                                                                  Für die Sanierungsberatung EUR 600 vom Land           Der Weg zu Darlehen und Zuschüssen
                                                                                                                   Wird mit dem Förderungsantrag ein umfassendes         Sanierungsförderungen können Eigentümer wie Mieter
- Gefördert werden Privatpersonen, Eigentümer oder Mieter,
                                                                                                                   Gesamtsanierungskonzept (Gebäudeausweis, Beratungs-   beantragen. Je nach Höhe der anerkannten Sanierungs-
  die ein mindestens 20 Jahre altes Gebäude sanieren.                                                              protokoll mit Umsetzungskonzept samt Zeitplan) über   kosten erfolgt die Förderung in Form eines langfristigen

- Eigenbedarf                                                                                                      das gesamte Wohnobjekt vorgelegt, werden die Kosten   Darlehens oder einmaligen Zuschusses.
                                                                                                                   dafür mit einmalig EUR 600,– gefördert.
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder nach EU-Recht oder
  Staatsvertrag gleichgestellt
- Einkommensobergrenze nicht überschritten                                                                         Förderstufen und Förderungshöhe

                                                                                                                   Einzelmaßnahmen und Förderstufen                Anerkannte Sanierungskosten
Einkommen                                                  Gefördert werden
Die Wohnbauförderung ist an Einkommensgrenzen              Sanierungen im Energiebereich sowie alle Erhaltungs-
                                                                                                                   Einzelmaßnahmen laut Richtlinien                Bis EUR 17.000,–                   Über EUR 17.000,–
gebunden. Die Eckdaten für die persönliche Einkom-         und Verbesserungsmaßnahmen für:
                                                                                                                   - Heizung (bei fossilen Brennstoffen nur        10 % als                           30 % als Darlehen
mensberechnung sind für alle Förderungen gleich. Sie       - Außenwand
                                                                                                                     mit Brennwerttechnik; Wärmepumpen             Einmalzuschuss
finden sie auf S 14.                                       - Fenster, Fensterverglasung und Fensterläden
                                                                                                                     müssen die Qualitätskriterien der
                                                           - Dach, OG-Decke
                                                                                                                     Wärmepumpenförderung des
Bitte Gebäudeausweis vorzeigen.                            - Unterste Geschossdecke (Boden gegen unbeheizt)
                                                           - Heizung (bei fossilen Brennstoffen nur mit              Landes erfüllen.)
Der Gebäudeausweis wird durch ein technisches Büro
                                                             Brennwerttechnik; Wärmepumpen müssen die              - Warmwasseraufbereitung
oder einen Energieberater vor Baubeginn ausgestellt. Der
                                                             Qualitätskriterien der Wärmepumpenförderung           - Elektroanlagen
Ausweis gibt – ähnlich wie der Typenschein beim Auto –
                                                             des Landes erfüllen.)                                 - Wasserinstallation
die ökologischen Kennzahlen und die damit verbundenen
                                                           - Warmwasseraufbereitung                                - Nachträglicher Lifteinbau
Öko-Punkte für das Bauvorhaben an. Die Förderstufe
                                                           - Elektroanlagen                                          im Mehrwohnungshaus
richtet sich nach der Anzahl der Ökopunkte.
                                                           - Wasserinstallation
                                                           - Nachträglicher Lifteinbau im Mehrwohnungshaus         Öko 1                                           Bis EUR 25.000,–                   Über EUR 25.000,–
Achten Sie auf den
                                                                                                                                                                   20 % als Einmalzuschuss            40 % als Darlehen
U-Wert bei Bauteilsanierungen
                                                           Nicht gefördert werden
Bei Bauteilsanierungen ist besonders auf die Wärme-
                                                           - Holz- und Kunststoff-Fenster, die schwermetall- und   Öko 2 und                                       Bis EUR 40.000,–                   Über EUR 40.000,–
dämmung zu achten. Wie gut ein Bauteil die Wärme
                                                             chlorhältig hergestellt werden                        Erhaltenswerte Wohnobjekte                      25 % als Einmalzuschuss            50 % als Darlehen
halten kann, hängt vor allem von seiner Dicke und den
                                                           - Kanalisierung
verwendeten Baustoffen ab. Die Kennzahl für dieses
                                                           - Kachelofen, sofern er nicht die einzige Heizung ist   Öko 3                                           Bis EUR 50.000,–                   Über EUR 50.000,–
Wärmedämm-Vermögen ist der sogenannte U-Wert, der
                                                           - Eigenleistungen sowie der Kauf von Haushalts-                                                         30 % als Einmalzuschuss            60 % als Darlehen
früher K-Wert hieß.
                                                             geräten und Möbel
24 Sanierung                                                                                                                                                                                                                    Sanierung 25

Die besten Darlehenskonditionen:                                                                                     Wissenswertes
1 Prozent oder zinsfrei bis zum fünften Jahr.
                                                                                                                     - Innensanierungen werden nicht gefördert. Ausnahme: Heizung, Heizkörper, Wasser- und
                                                                                                                      Elektroinstallationen im Mauerwerk.
                                                                                                                     - Die Sanierungskosten werden bis zu einer Obergrenze von EUR 1.000,– (inkl. USt.) je m2 Nutzfläche
Für Sanierungsmaßnahmen gibt es das Landgeld besonders günstig.
                                                                                                                      gestützt, begrenzt jedoch auf eine Nutzfläche von 130 m2 je Gebäude oder Wohnung bzw. auf 150 m2
                                                                                                                      Nutzfläche bei Haushalten mit mindestens 6 Personen.
Einzelmaßnahmen, Förderstufen Öko 1 und Öko 2             Förderstufe Öko 3
                                                                                                                     - Bei Ansuchen durch einen Mieter muss dieser die Förderkriterien erfüllen und darf keine Wohnung im
1. bis 20. Jahr   1 % Zins   4,6 % Tilgung                1. bis 5. Jahr    zinsfrei   4,6 % Tilgung
                                                                                                                      Eigentum haben. Die Miethöhe muss ortsüblich sein.
                                                          6. bis 20. Jahr   1 % Zins    4,6 % Tilgung
                                                                                                                     - Die Umsatzsteuer kann bei den Sanierungskosten nur dann berücksichtigt werden, wenn keine Möglichkeit
                                                                                                                      zum Vorsteuerabzug besteht.
Extrageld für schöne, erhaltenswerte Objekte              Abrechnung und Auszahlung                                  - Grundvoraussetzung für den Erhalt der erhöhten Öko-Förderung ist ein Gebäudeausweis.
Vereinzelt sieht man sie noch, regionaltypische Gebäude   Bitte senden Sie nach Abschluss der Sanierungsarbeiten -    Bei stufenweiser Umsetzung sind entsprechend gute U-Werte Voraussetzung für eine Förderzusage.
wie Rheintal- oder Bregenzerwälderhäuser. Sind diese      spätestens zwei Jahre nach der Förderzusage - die Rech-    - Gefördert wird nur das Hauptheizsystem. Bei fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas ist Brennwerttechnik
Häuser in einem noch substanziell unverfälschten Bauzu-   nungen und Zahlungsbelege an die Wohnbauförderung.          erforderlich. Die Wärmepumpenförderung unterliegt den Wärmepumpenrichtlinien des Landes.
stand, gelten sie als erhaltenswerte Objekte und beson-   Eigenleistungen können leider nicht berücksichtigt         - Für Hausgemeinschaften gilt folgende Vorgangsweise: Kostenvoranschläge für die Sanierung, Liste der
ders förderungswürdig. In der Regel fallen darunter       werden. Darlehen oder einmaliger Zuschuss werden            Bewohner der einzelnen Wohnungen mit Angabe der jeweiligen m2 Wohnnutzfläche, anteiligen Kosten
Gebäude, welche vor 1900 erbaut wurden.                   nach vorliegender und überprüfter Endabrechnung über-       und Grundbuchauszug vorlegen. Je nach Sanierungsumfang ist die Angabe des U- Wertes oder ein
Voraussetzung für die Förderung: Das ursprüngliche        wiesen.                                                     Gebäudeausweis notwendig. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können die Wohnungseigentümer
Erscheinungsbild des Sanierungsobjektes darf keine                                                                    Förderungen eigenständig beantragen.
nachteilige Veränderung erfahren und vorhandene           Antragsformulare                                           - Folgeanträge sind nach Ablauf einer Frist von drei Jahren möglich, sofern die Sanierungskostengrenze nicht
„Bausünden“ müssen getilgt werden. Der Sanierungs-        sind an folgenden Stellen erhältlich:                       schon erreicht wurde.
aufwand in der Bauhülle muss mindestens EUR 14.500,–      - Abteilung Wohnbauförderung im Landhaus
betragen.                                                 - Gemeindeämter                                            Für weitere Fragen steht Ihnen das Team der Wohnbauförderung gerne zur Verfügung.
                                                          - Geldinstitute
Besondere Verfahren und Bestimmungen                      - Internet: www.vorarlberg.at
Kommt im Zuge einer Althaussanierung gleichzeitig ein
Neubau-Anteil dazu, so kann bei einem Verhältnis von      Den Antrag auf Wohnbauförderung
mindestens 60 % Althaussanierung und 40 % Neubau          vor Baubeginn stellen.
die gesamte Abwicklung über ein Althaussanierungsdar-     Bitte geben Sie die Antragsformulare im Gemeindeamt
lehen erfolgen.                                           jener Gemeinde ab, in der sich das Gebäude befindet.
Solaranlagen 27

                                                                           Mit einer Solaranlage gehen Sie einen Schritt in Richtung Unabhängigkeit vom
                                                                           Auf und Ab der Energiepreise.

                                                                                                           Bei der Energiegewinnung für Warmwasser und Heizung zählen Solar-
                                                                                                           anlagen zu den technisch modernsten und nachhaltigsten Lösungen.
                                                                                                           Arbeiten sie doch umweltfreundlich und weitgehend unabhängig von
                                                                                                           den Ressourcen des Energiemarktes.

                                                                                                           Ohne Solaranlagen ausgestattete Häuser und Wohnanlagen bekommen
                                                                                                           bald Seltenheitswert in Vorarlberg. Immer weniger Menschen wollen
                                                                                                           auf die saubere und günstige Energiequelle verzichten.

Solaranlagen

       Lass die Sonne rein.

                  Ohne Solaranlagen ausgestattete Häuser und Wohnanlagen
                  bekommen bald Seltenheitswert in Vorarlberg.
28 Solaranlagen                                                                                                                                                                                                            Solaranlagen 29

Förderung für alle                                                                                                  3. Anlagen mit Raumheizung mit einer Jahresabdeckung über 20 % für Eigenheime
                                                                                                                    (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage):
Die Solar-Förderung steht allen Personen zur Verfügung und ist an keine
                                                                                                                    - Sockelförderung                 EUR 2.200,– plus
Einkommensgrenze gebunden.                                                                                            je m2 Bruttokollektorfläche     EUR 75,–
                                                                                                                    - Maximal                         EUR 3.700,–
                                                                                                                    - Mehrwohnungshäuser              30 % der Investitionskosten (begrenzt mit EUR 500,– pro m2 Kollektorfläche)
Grundvoraussetzungen
- Der Eigentümer oder Mieter muss das Wohnobjekt           Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Brutto-
   ganzjährig bewohnen.                                    kollektorfläche und bei Mehrwohnungshäusern nach
- Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist     den Investitionskosten.                                  Für den Austausch von Altkollektoren (frühestens nach        torfläche von mehr als 20 m2 wird Ihnen ein Service-
                                                                                                                                          2
   die Beratung vor der Errichtung der Solaranlage.                                                                 10 Jahren) wird je m Bruttokollektorfläche ein Betrag        scheck in Höhe von EUR 150,– ausgestellt. Den Service
- Die Solaranlage muss mit einem Wärmemengenzähler         Beratung ist Pflicht                                     von EUR 75,– ausbezahlt. Werden Altanlagen (älter als        muss ein Fachbetrieb innerhalb von zwei Jahren nach
   ausgestattet sein.                                      Die nachweisbare Fachberatung vor der Errichtung ist     10 Jahre) bis in die Installation erneuert, werden die       Inbetriebnahme der Anlage durchführen.
- Inbetriebnahmeprotokoll eines gewerblich befugten        Voraussetzung für die Förderung. Für Beratungen stehen   Kollektorfläche mit EUR 75,– pro m2 und die Installations-
   Unternehmens oder eines autorisierten Büros über die    folgende Ansprechpartner zur Verfügung:                  arbeiten mit 25 % gefördert.                                 Antragsformulare
   fachgerechte Ausführung der Solaranlage.                - Energiesparberater des Energieinstituts Vorarlberg                                                                  Antragsformulare erhalten Sie im Gemeindeamt und im
- Die Anlage muss mindestens zehn Jahre ab der Aus-          in Dornbirn                                            Servicescheck                                                Landhaus bei der Abteilung Wohnbauförderung. Die
   zahlung des Direktzuschusses widmungsgemäß ver-         - illwerke vkw                                           Mit der Förderungszusage erhalten Sie einen Service-         ausgefüllten Formulare im Gemeindeamt abgeben.
   wendet werden.                                          - Stadtwerke                                             scheck als finanziellen Wartungsbeitrag für die neue
Solaranlagen werden mit einem einmaligen Direktzu-         - gewerblich befugte Unternehmer                         Solaranlage. Bis 20 m2 Bruttokollektorfläche erhalten
schuss gefördert, der nicht zurückbezahlt werden muss.     - autorisierte Büros für Installationstechnik            Sie einen Scheck über EUR 110,–. Bei einer Bruttokollek-

Gefördert werden

1. Anlagen zur Warmwasserbereitung für Eigenheime (max. 2 Wohnungen)
und Reihenhäuser (dezentrale Anlage):
- Sockelförderung                 EUR 1.100,– plus
  je m2 Bruttokollektorfläche     EUR 75,–
- Maximal                         EUR 1.900,–
- Mehrwohnungshäuser              25 % der Investitionskosten (begrenzt mit EUR 600,– pro m2 Kollektorfläche)

2. Anlagen mit Raumheizung mit einer Jahresabdeckung zwischen 15 % und 20 % für Eigenheime (max.
2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage):
- Sockelförderung                 EUR 1.500,– plus
  je m2 Bruttokollektorfläche     EUR 75,–
- Maximal                         EUR 3.000,–
- Mehrwohnungshäuser              30 % der Investitionskosten (begrenzt mit EUR 500,– pro m2 Kollektorfläche)
Wohnbeihilfe 31

                                                                       Wohnqualität für alle Menschen. Mit der Wohnbeihilfe werden Menschen unter-
                                                                       stützt, deren Einkommen für die Mietzahlung oder Darlehenszahlung kaum
                                                                       ausreicht.

                                                                                                    Sie können anhand der angeführten Richtlinien und der Tabelle konkret
                                                                                                    überprüfen, ob Sie Anspruch auf Wohnbeihilfe haben.

                                                                                                    Basis für die Berechnung der Wohnbeihilfe ist das Nettoeinkommen aller
                                                                                                    im Haushalt lebenden Personen. Nicht berechnet werden Lehrlingsent-
                                                                                                    schädigungen. Einkommen von Kindern (bis 27 Jahren) werden nur zu
                                                                                                    50 Prozent berücksichtigt.

Wohnbeihilfe

      Die eigenen vier Wände.

                Menschenwürdig wohnen. Auch wenn das Geld knapp ist.
32 Wohnbeihilfe                                                                                                                                                                                                                  Wohnbeihilfe 33

Grundvoraussetzungen für den Erhalt der Wohnbeihilfe                                                                  Zum Einkommen zählen auch
                                                                                                                      Kranken-, Arbeitslosen- und Kinderbetreuungsgeld,            Gemeindeämtern. Bitte legen Sie Ihrem Antrag die
Die Wohnbeihilfe unterstützt Sie bei der Zahlung von Mieten oder Wohnbau-
                                                                                                                      Notstandshilfe sowie Unfallrenten. Bei Unterhalts- und       Mietbestätigung und den Mietvertrag, Rückzahlungs-
darlehen.                                                                                                             Alimentationszahlungen wird der gerichtlich festgelegte      nachweis und Einkommensnachweis bei. Die Antrags-
                                                                                                                      Betrag der Einkommensberechnung zu Grunde gelegt.            formulare müssen im Gemeindeamt des Wohnsitzes
                                                                                                                      Ausnahme bildet die gerichtlich oder von der BH bestä-       abgegeben werden.
Grundvoraussetzungen                                       Anrechenbarer Wohnungsaufwand                              tigte Uneinbringlichkeit von Unterhalts- und Alimenta-
- Österreichische oder eine nach dem Recht der             Alle Rückzahlungen, die der Finanzierung des Wohn-         tionszahlungen. Bei freiwilligen oder nicht vereinbarten     Sie können anhand der angeführten Richtlinien und der
  Europäischen Union oder aufgrund eines Staats-           objektes dienen (einschließlich der Wohnbauförderung),     Alimentationszahlungen werden die Durchschnitts-             Tabelle konkret überprüfen, ob Sie Anspruch auf Wohn-
  vertrages gleichgestellte Staatsbürgerschaft             werden zur Berechnung herangezogen. Generell werden        bedarfssätze herangezogen.                                   beihilfe haben. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte
- Eigennutzung der Wohnung                                 maximal EUR 6,60 pro m2 Nutzfläche inkl. EUR 1,10                                                                       an das Team der Wohnbauförderung: 05574/511-8080.
- Einkommen aus vollberuflicher Tätigkeit oder             Betriebskostenanteil anerkannt.                            Antragsformulare                                             Wir sind gerne für Sie da.
  einem daraus resultierenden Folgeeinkommen wie                                                                      Antragsformulare erhalten Sie bei der Abteilung Wohn-
  Rente oder Arbeitslosenbezug.                            Anrechenbare Größe der Wohnung                             bauförderung im Amt der Landesregierung und bei den
  Teilzeitbeschäftigung kann nur                           Zur Ermittlung der Wohnbeihilfe sind bei einer Person
  • aus gesundheitlichen Gründen (fachärztliche            maximal 50 m2, bei zwei Personen maximal 70 m2, und
    Bestätigung)                                           für jede weitere Person zusätzlich 10 m2 Wohnnutzfläche
  • aus Altersgründen (Unzumutbarkeit)                     anrechenbar – aber nie mehr als die tatsächliche Nutz-
  • bei beruflichem Wiedereinstieg (nach längerer          fläche.                                                    Wissenswertes
    Arbeitslosigkeit oder bedingt durch eine
    Scheidung) anerkannt werden.                           Nettoeinkommen                                             - Leben mehrere Einkommensbezieher in einem Haushalt, müssen alle Einkommen offen gelegt werden.
Die Teilzeitbeschäftigung muss die Geringfügig-            Nettoeinkommen = Bruttogehalt inklusive Sonderzah-         - Bei laufendem Scheidungsverfahren können wir den Antrag leider nicht bearbeiten. Sie können nach der
keitsgrenze hinsichtlich der Sozialversicherung            lungen (Weihnachts- und Urlaubsgelder) abzüglich So-        rechtskräftigen Scheidung um Wohnbeihilfe ansuchen.
überschreiten.                                             zialversicherung und Lohnsteuer. Das Jahreseinkommen       - Minderjährige, Schüler, Lehrlinge und Studenten haben keinen Anspruch auf Wohnbeihilfe. Ausnahme:
                                                           wird durch zwölf (Monate) geteilt.                          Personen, die zur besseren beruflichen Qualifizierung aus einer Arbeitslosigkeit oder aus einer Hilfstätigkeit
AlleinerzieherInnen mit Kindern unter 6 Jahren und                                                                     in ein Lehrverhältnis wechseln. Die Höhe richtet sich nach dem neuen Einkommen.
AlleinerzieherInnen mit 3 oder mehr Kindern im Alter von   Basis für die Berechnung der Wohnbeihilfe ist das Netto-   - Präsenzdiener können um Wohnbeihilfe ansuchen, wenn sie vom Heeresgebührenamt eine
6 bis 18 Jahren müssen keine Beschäftigung nachweisen.     einkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Ein-         Wohnkostenbeihilfe bekommen.
AlleinerzieherInnen mit bis zu 2 Kindern im Alter von 6    kommen von Kindern (bis zu 27 Jahren) werden nur zur       - Bei Mietverhältnissen zwischen nahen Verwandten wird keine Wohnbeihilfe gewährt.
bis 18 Jahren müssen eine Teilzeitbeschäftigung nach-      Hälfte, Lehrlingsentschädigung gar nicht berücksichtigt.   - Die Ortsüblichkeit der Miethöhe wird von der Gemeinde geprüft.
weisen.                                                    Der Einkommensnachweis erfolgt mittels Jahreslohn-         - Als Miete bzw. Darlehenszahlung können wir maximal 6,60 EUR/m2 anerkennen. Dieser Betrag beinhaltet
                                                           zettel, Arbeitnehmerveranlagung bzw. letztem Steuer-        EUR 1,10 Betriebskostenpauschale.
Berechnung                                                 bescheid. Jede noch so geringfügige Beschäftigung          - Die Überweisung der Wohnbeihilfe erfolgt frühestens Ende des Monats, der auf die Antragstellung folgt und
Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren      müssen Sie angeben.                                         setzt den Bezug der Wohnung durch den Förderungswerber voraus.
Aufwand durch Miete oder Darlehensrückzahlungen
abzüglich der zumutbaren Zahlungen für das Wohn-                                                                      Tipp: Anträge vollständig beim Gemeindeamt einreichen, sonst verzögert sich die Auszahlung.
objekt. Die zumutbaren Zahlungen hängen vom Haus-
haltseinkommen ab. Mehrere Faktoren werden berück-
sichtigt:
34 Wohnbeihilfe                                                                                                                                                                         Wohnbeihilfe 35

Beispiel 1                                                                      Zumutbare Wohnungsaufwandsbelastung in Prozenten des Haushaltseinkommens
1 Person                                                                        Anzahl der Familienmitglieder
Einkommen EUR 900,–
Mietwohnung 60 m2
                                                                                %       1          2          3          4          5          6           7          8          9             10
Miete ohne Betriebskosten: EUR 291,–                                            0       776        886        996        1106       1216       1326        1436       1546       1656          1766
                        2
das sind EUR 4,85 pro m (291 : 60)                                              1       798        908        1018       1128       1238       1348        1458       1568       1678          1788
                                                                                2       820        930        1040       1150       1260       1370        1480       1590       1700          1810
                                                                                3       842        952        1062       1172       1282       1392        1502       1612       1722          1832
Berechnung                                                                      4       864        974        1084       1194       1304       1414        1524       1634       1744          1854
                                                                                5       886        996        1106       1216       1326       1436        1546       1656       1766          1876
EUR 5,95 (inkl. 1,10 EUR Betriebskostenanteil) x 50 m2                          6       908        1018       1128       1238       1348       1458        1568       1678       1788          1898
(anrechenbare Fläche bei 1 Person) = EUR 297,50                                 7       930        1040       1150       1260       1370       1480        1590       1700       1810          1920
                                                                                8       952        1062       1172       1282       1392       1502        1612       1722       1832          1942
6 % des Einkommens sind für Mietzahlungen
                                                                                9       974        1084       1194       1304       1414       1524        1634       1744       1854          1964
zumutbar (siehe Tabelle Seite 35) = EUR 54,–                                    10      996        1106       1216       1326       1436       1546        1656       1766       1876          1986
                                                                                11      1018       1128       1238       1348       1458       1568        1678       1788       1898          2008
                                                                                12      1040       1150       1260       1370       1480       1590        1700       1810       1920          2030
Die Differenz zum anrechenbaren Aufwand                                         13      1062       1172       1282       1392       1502       1612        1722       1832       1942          2052
                                                                                14      1084       1194       1304       1414       1524       1634        1744       1854       1964          2074
ergibt die Wohnbeihilfe: EUR 243,50
                                                                                15      1106       1216       1326       1436       1546       1656        1766       1876       1986          2096
                                                                                16      1128       1238       1348       1458       1568       1678        1788       1898       2008          2118
Beispiel 2                                                                      17      1150       1260       1370       1480       1590       1700        1810       1920       2030          2140
                                                                                18      1172       1282       1392       1502       1612       1722        1832       1942       2052          2162
4-köpfige Familie                                                               19      1194       1304       1414       1524       1634       1744        1854       1964       2074          2184
Einkommen EUR 1.400,–                                                           20      1216       1326       1436       1546       1656       1766        1876       1986       2096          2206
                                                                                21      1238       1348       1458       1568       1678       1788        1898       2008       2118          2228
Eigentumswohnung: 100 m2                                                        22      1260       1370       1480       1590       1700       1810        1920       2030       2140          2250
Rückzahlungen: EUR 700,–                                                        23      1282       1392       1502       1612       1722       1832        1942       2052       2162          2272
                                                                                24      1304       1414       1524       1634       1744       1854        1964       2074       2184          2294
                                                                                25      1326       1436       1546       1656       1766       1876        1986       2096       2206          2316
Berechnung                                                                      26      1348       1458       1568       1678       1788       1898        2008       2118       2228          2338
                                                                                27      1370       1480       1590       1700       1810       1920        2030       2140       2250          2360
Umgerechnet auf die Obergrenze der Wohnnutzfläche betragen die Rückzahlungen:
                                                                                28      1392       1502       1612       1722       1832       1942        2052       2162       2272          2382
                  2
EUR 594,– (90 m x EUR 6,60)                                                     29      1414       1524       1634       1744       1854       1964        2074       2184       2294          2404
                                                                                30      1436       1546       1656       1766       1876       1986        2096       2206       2316          2426
14 % des Einkommens sind für Rückzahlungen
                                                                                31      1458       1568       1678       1788       1898       2008        2118       2228       2338          2448
zumutbar (siehe Tabelle Seite 35) = EUR 196,–                                   32      1480       1590       1700       1810       1920       2030        2140       2250       2360          2470
                                                                                33      1502       1612       1722       1832       1942       2052        2162       2272       2382          2492
                                                                                34      1524       1634       1744       1854       1964       2074        2184       2294       2404          2514
Die Differenz zum anrechenbaren Aufwand                                         35      1546       1656       1766       1876       1986       2096        2206       2316       2426          2536
ergibt die Wohnbeihilfe: EUR 398,–                                              36      1568       1678       1788       1898       2008       2118        2228       2338       2448          2558
                                                                                37      1590       1700       1810       1920       2030       2140        2250       2360       2470          2580
                                                                                38      1612       1722       1832       1942       2052       2162        2272       2382       2492          2602
                                                                                39      1634       1744       1854       1964       2074       2184        2294       2404       2514          2624
                                                                                40      1656       1766       1876       1986       2096       2206        2316       2426       2536          2646

                                                                                Für Haushalte, bei denen ein Mitglied eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 55 Prozent aufweist, für
                                                                                Haushalte mit einem Kind mit Behinderung sowie bei Haushalten mit drei und mehr unterhaltspflichtigen Kindern ver-
                                                                                ringert sich der Prozentsatz des Familieneinkommens um 10 Prozentpunkte. Die Begünstigungsklausel kann nur ein-
                                                                                mal zur Anwendung kommen.
36 Begriffe

Begriffe, die beim Berechnen der Wohnbauförderung wichtig sind…

Eigenheim                                                   Ein Wohnwintergarten wird zur Nutzfläche gezählt,
Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen.                      wenn die U-Werte der Förderstufe Öko 1 eingehalten
                                                            werden und der Raum beheizbar ist.
Einkommen
Das Einkommen wird für alle Förderarten gleich berech-      Nutzflächenzahl
net. Siehe S. 14                                            Die Nutzflächenzahl gibt das Verhältnis zwischen der
                                                            gesamten Wohnnutzfläche zur Netto-Grundfläche an.
Haushaltseinkommen                                          (Nutzflächenzahl = 100 x Gesamt-Wohnnutzfläche:
Die Summe der Einkommen aller im gemeinsamen Haus-          Netto-Grundfläche).
halt lebenden Personen. Das Einkommen von Kindern           Die Gesamt-Wohnnutzfläche ergibt sich durch die
(bis 27 Jahre) wird nur zur Hälfte, die Lehrlingsentschä-   Addition der Wohnnutzfläche der einzelnen Wohnun-
digung gar nicht berücksichtigt.                            gen sowie der Hauptwidmung Gewerbe, ohne Neben-
                                                            und Lagerräume. Bei der Ermittlung der Nutzflächenzahl
Mehrwohnungshaus (Eigentumswohnung)                         kann pro Wohnung eine maximale Wohnnutzfläche von
Wohnhaus mit mindestens drei Wohnungen in Geschoss-         130 m2 bzw. bei 6-Personen-Haushalten oder Rollstuhl-
ebenenbauweise.                                             fahrern von 150 m2 angenommen werden.

Netto-Grundfläche                                           U-Wert
Das ist die Baugrundstücksgröße abzüglich 50 % der          Er gibt an, welche Wärmemenge pro Quadratmeter
Fläche allfälliger Geh- und Fahrrechte. Grundflächen, die   durch einen Außenbauteil verloren geht, wenn die
im Flächenwidmungsplan nicht als Bauflächen ausgewie-       Temperatur im Freien 1°C niedriger ist als im Raum.
sen sind, werden entsprechend der tatsächlichen Nut-
zung berücksichtigt. Im Grundbuch ausgewiesene Weg-         Wohnhaus
parzellenanteile (mindestens drei Wegbeteiligte) können     Gebäude, das überwiegend Wohnzwecken dient.
bei nachvollziehbarer Begründung die Nettogrundfläche
reduzieren.                                                 Wohnsitz
                                                            Maßgeblich für die Förderung ist, an welchem Haupt-
Nutzfläche                                                  wohnsitz der ganzjährige Wohnungsbedarf abgedeckt
Nutzfläche ist die gesamte Bodenfläche einer Wohnung        wird. Für Ehegatten kann nur ein gemeinsamer Haupt-
mit Ausnahme von:                                           wohnsitz angenommen werden.
- Keller und Dachbodenräumen, deren Fenstergröße
   nicht mehr als 6 % der Bodenfläche umfasst               Wohnung
- Flächen mit einer Raumhöhe unter 1,8 m                    Eine baulich in sich abgeschlossene Wohneinheit ab
- Treppen                                                   einer Nutzfläche von 30 m2, die mindestens aus einem
- Zwischenwände                                             Zimmer, Küche (Kochnische), WC, Dusche oder Bad
- Balkone und Terrassen (auch verglast)                     besteht.
38 Beratung und Adressen                                                                                                                                                                                       Beratung und Adressen 39

Haben Sie noch Fragen?                                                                                            Beratung und Adressen

        Leitung            Althaussanierung         Neubau               Information         Wohnbeihilfe         Energieberatung Hinterwald                             Telefon: 05574/697-43
                                                                                                                  Au, Bezau, Bizau, Damüls, Mellau, Reuthe, Schnepfau,   e-mail: karin.koeppl@hard.at
                                                                                                                  Schoppernau, Schröcken;
                                                                                                                  im Gemeindeamt Bezau, jeden 1. und 3. Mittwoch im      Energieberatung Hofsteig
                                                                                                                  Monat von 18.00 bis 19:30 Uhr                          Alberschwende, Bildstein, Buch,
                                                                                                                  Telefon: 05514/2213-16                                 Kennelbach, Langen, Lauterach, Schwarzach, Wolfurt;

Mag. Lothar Hinteregger       Günter Dalpiaz      Angelika Klettl         Anna Kresser       Gerhard Sulzbacher                                                          Ökowerkstatt Wolfurt, Unterlinden 12
                                                                                                                  Energieberatung Vorder-/Mittelwald                     jeden Mittwoch von 18.00 bis 20.00 Uhr
                                                                                                                  Andelsbuch, Doren, Egg, Hittisau, Krumbach,            Telefon: 05574/76580
                                                                                                                  Langenegg, Lingenau, Riefensberg, Schwarzenberg,       e-mail: oekowerkstatt@vol.at
                                                                                                                  Sibratsgfäll, Sulzberg;
                                                                                                                  im Gemeindeamt Lingenau, jeden Dienstag                Energieberatung Lustenau - Rheindelta
      Konrad Fessler         Cornelia Gantner    Dietmar Brunner        Eveline Schwärzler    Gurdrun Gasser      von 18.00 bis 20.00 Uhr                                Fußach, Gaißau, Höchst, Lustenau;
                                                                                                                  Telefon: 05513/6464-14                                 Lustenau, Rathaus - Bauamt, Rathausstr. 1,
                                                                                                                                                                         UG, Zimmer 2
                                                                                                                  Energieberatung Kleinwalsertal                         jeden Dienstag von 17.30 bis 19.00 Uhr
                                                                                                                  Beratung nach Voranmeldung in der Gemeinde             Telefon: 05577/8181-529
                                                                                                                  Mittelberg                                             e-mail: energieberatung@lustenau.at
       Iris Malang             Elmar Rauch      Dr. Wilfried Leimser       Helga Kühr         Günter Allgäuer     Telefon: 05517/5315-210
                                                                                                                  e-mail: alexandra.schaecher@gde-mittelberg.at          Energieberatung Dornbirn
                                                                                                                                                                         Neues Rathaus, Rathausplatz 3, 2. OG, Zi. 229,
                                                                                                                  Energieberatung Leiblachtal                            jeden Dienstag und Donnerstag von
                                                                                                                  Eichenberg, Hohenweiler, Hörbranz, Lochau, Möggers;    17.00 bis 19.00 Uhr
                                                                                                                  im Wirtschaftshof der Gemeinde Lochau, Hoferstraße 5   Telefon: 05572/306-5530
                                                 Angelika Pfanner      Mag. Karl Ladenhauf     Kezban Sahin       jeden Dienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr                 e-mail: energieberatung@dornbirn.at
Wir geben Ihnen                                                                                                   Telefon: 05574/53115
                                                                                                                  e-mail: energieberatung@lochau.cnv.at                  Energieberatung Hohenems
gerne Auskunft
                                                                                                                                                                         Bürgerservicestelle-Rathaus, EG,
                                                                                                                  Energieberatung Bregenz                                Kaiser-Franz-Josef-Str. 6
Telefon 05574/511-8080
                                                                                                                  Umweltamt, Belruptstraße 1                             jeden 1. und 3. Montag im Monat
www.vorarlberg.at
                                                  Andreas Colle            Margit Sigg          Silvia Gugele     Beratung nach Voranmeldung                             von 17.00 bis 19.00 Uhr
                                                                                                                  Telefon: 05574/410-1380                                Telefon: 05576/7101-1228
                                                                                                                                                                         e-mail: energieberatung@hohenems.at
                                                                                                                  Energieberatung Hard
                                                                                                                  Beratung nach Voranmeldung in der Gemeinde jeden
                                                                                                                  1. und 3. Mittwoch im Monat ab 18.00 Uhr im Rathaus.
                                                                                              Peter Hinterauer
40 Beratung und Adressen                                                                                           Impressum: Herausgeber: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Landhaus, A-6901 Bregenz
                                                                                                                   Text + Konzept: Spiritworks, Dr. Gerhard Hofer, A-6890 Lustenau; Grafik: Allouche Adwork, Manuel Berninger, A-6850 Dornbirn
                                                                                                                   Fotos: Holzbaupreis; Matthias Weissengruber, A-6900 Bregenz; Studio 22, Marcel Hagen, A-6890 Lustenau; Johannes Kaufmann Architektur;
                                                                                                                   Bruno Klomfar; Dipl. Ing. Richard Bereuter; Atrium Wohnbau; Energieinstitut Vorarlberg, Landespressestelle, A-6900 Bregenz;
                                                                                                                   Druck: Druckerei Teutsch, A-6900 Bregenz

Beratung und Adressen

Energieberatung „am Kumma“                             Energieberatung Großes Walsertal
Altach, Götzis, Koblach, Mäder;                        Blons, Fontanella, Raggal, St. Gerold, Sonntag,
im Gemeindeamt Götzis                                  Thüringerberg im Büro Biosphärenpark
jeden Dienstag von17.00 bis 19.00 Uhr                  jeden 1. und 3. Dienstag im Monat
Telefon: 05523/5986-60                                 von 18.30 bis 19.30 Uhr
e-mail: eb.kummenberg@cable.vol.at                     Telefon: 05550/20360
                                                       e-mail: energieberatung@grosseswalsertal.at
Energieberatung Vorderland
Fraxern, Göfis, Klaus, Laterns, Meiningen, Rankweil,   Energieberatung Bludenz
Röthis, Sulz, Übersaxen, Viktorsberg, Weiler,          Bludenz, Brand, Bürs, Dalaas, Innerbraz, Klösterle, Lech,
Zwischenwasser;                                        Nüziders, Stallehr;
Voranmeldung im Gemeindeamt der                        Rathausgasse 12, 3. Stock
Wohnsitzgemeinde.                                      jeden Dienstag von 18.00 bis 20.00 Uhr
Terminabsprache erfolgt mit dem Energieberater.        Telefon: 05552/68334
                                                       e-mail: energie.bludenz@aon.at
Energieberatung Feldkirch
im Rathaus, Bürgerservice, Schmiedgasse 1-3            Energieberatung Montafon
jeden Dienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr                 Bartholomäberg, Gaschurn, Lorüns, Schruns, Silbertal,
Telefon: 05522/304-1234                                St. Anton, St. Gallenkirch, Taschagguns, Vandans;
e-mail: energieberatung@feldkirch.at                   Beratung nach Voranmeldung im Stand Montafon
                                                       Telefon: 05556/72132
Energieberatung Frastanz                               e-mail: info@stand-montafon.at
Beratung nach Voranmeldung in der
Gemeinde Frastanz                                      Energieinstitut Vorarlberg
Markus Burtscher, Telefon: 05522/51 534-22             Competencecenter CCD,
e-mail: markus.burtscher@frastanz.at                   Stadtstraße 33, 6850 Dornbirn
                                                       Telefon: 05572/31202-60
Energieberatung Walgau                                 e-mail: info@energieinstitut.at
Bludesch, Düns, Dünserberg, Ludesch, Nenzing, Röns,
Satteins,Schlins, Thüringen;                           Institut für Sozialdienste (IfS)
im Rathaus Nenzing, Landstraße 1                       Menschengerechtes Bauen
jeden Mittwoch von 18.00 bis 20.00 Uhr                 Vbg. Wirtschaftspark, 6840 Götzis
Telefon: 05525/62215-150                               Telefon: 05523/5582-60
e-mail: eberatung.walgau@aon.at                        e-mail: menschengerechtes.bauen@ifs.at
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Wohnbauförderung
Landhaus, A-6901 Bregenz
Telefon 05574/511-8080
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