Wohnbauförderung Vorarlberg - VOL.AT
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Wohnbaufibel 2008 Wohnbauförderung Vorarlberg Sanieren. Bauen. Wohnen. Mehr Landgeld für Sanierung und ökologischen Wohnbau.
Inhalt 01 02 Vorwort Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber Landesrat Manfred Rein 05 Ökologisch bauen Natürlich. Daheim. und sanieren Wohnen mit Zukunft. 11 Neubau und Kauf Eigener Herd ist Goldes wert. 21 Sanierung Schönes Alter. Wenn Häuser jung werden. 27 Solaranlagen Solaranlagen. Lass die Sonne rein. Hinweis: Entscheidend für die Vergabe von Fördergeldern sind die von der Regierung beschlossenen Wohnbauförderungs-Richtlinien. In der vorliegenden Fibel finden Sie wichtige grundlegende Informationen zu den Maßnahmen der Wohnbauförderung sowie der 31 Wohnbeihilfe Wohnbeihilfe. Wohnbeihilfe. Alle Angaben sind gründlich geprüft, aber ohne Gewähr. Weitere Auskünfte erhalten Sie von der Abteilung Die eigenen vier Wände. Wohnbauförderung im Amt der Vorarlberger Landesregierung. Tel. 05574/511-8080 38 Beratung und Adressen Haben Sie noch Fragen?
02 Vowort Vowort 03 Wohnen verbindet Menschen. Energie ist teuer. Leistbarer Wohnraum für Generationen. Ökologisch bauen, hilft sparen. Das Thema „Wohnen“ nimmt in der Vorarlberger Landespolitik einen Seit jeher haben wir Vorarlberger einen starken Bezug zum Thema bedeutenden Platz ein. Leistbares Wohnen in einem attraktiven Lebens- Wohnen. Vorarlberg erweist sich dabei als Vorreiter, gerade in Bezug auf raum zu gewährleisten, ist eines der wichtigsten Anliegen des Landes. den ökologischen Wohnbau. Keineswegs ist es daher verwunderlich, Wohnen ist in starkem Maße Ausdruck der Lebensqualität in einer dass Vorarlberg schon seit vielen Jahren beweist, wie entscheidende Region. Wenn sich die Menschen in ihren eigenen vier Wänden wohl Impulse in Richtung ökologisches und energieeffizientes Bauen und fühlen, steigen nicht nur die persönliche Zufriedenheit und das Wohl- Wohnen gesetzt werden können. Neben dem Hauptziel, den Menschen befinden, sondern auch die Solidarität mit der Region und mit den zu erschwinglichen Bedingungen entsprechenden Wohnraum zu bieten, Menschen, die darin leben. spielt bei der Landes-Wohnbauförderung das Thema Energiesparen eine entscheidende Rolle. Das Gebot der Stunde heißt, vorausschauend Als wichtiger Impulsgeber für die heimische Wirtschaft und den Arbeits- planen, möglichst barrierefrei bauen und damit Wohnraum generations- markt bewirkt die Wohnbauförderung Investitionen von weit über 500 übergreifend attraktiv machen. Millionen Euro. Aufgrund der gezielten Förderung wird eine solide und attraktive Basis für die Lebensqualität in allen Regionen unseres Landes Bereits 82 Prozent aller Neubauten und 40 Prozent der Altbausanierung gelegt. werden umwelt- und ressourcenschonend durchgeführt. Diesen positi- ven Trend in Richtung ökologischer Wohnbau wollen wir mit den Wohn- Im Landesbudget sind für die Wohnbauförderung über 150 Millionen bauförderungsrichtlinien 2008 gezielt unterstützen. Euro vorgesehen. Neben dem Hauptziel, den Menschen Wohnraum zu erschwinglichen Bedingungen zu bieten, unterstützt die Landes- Planen Sie Ihr Zuhause mit Weitblick, die Energieberater in Ihrer Region Wohnbauförderung auch das „Zusammenleben der Generationen“, stehen Ihnen dabei gerne unterstützend zur Seite. damit ältere Menschen und Menschen mit besonderen Bedürfnissen „barrierefrei“ im Kreise ihrer Familie leben können. Das fördert den Zu- sammenhalt - nicht nur in der Familie, sondern in der ganzen Gesellschaft. Werden bestehende Häuser nach modernen Gesichtspunkten saniert, entstehen neue, gesunde Lebensräume. Somit trägt die Wohnbauförderung des Landes auch aktiv zum Klimaschutz und damit LR Manfred Rein zur Energiezukunft Vorarlbergs bei. LH Dr. Herbert Sausgruber
Ökologisch bauen und sanieren 05 Darauf haben viele lange gewartet. Aber jetzt ist es so weit. Leben im Einklang mit der Natur ist der große Trend des 21. Jahrhunderts. Selbst die Stars in Hollywood sind auf der Suche. Sie fahren Autos mit Hybridantrieb, bevorzugen biologische Nahrungsmittel und geben Kon- zerte für die Rettung des Planeten. Nur beim Wohnen sind sie noch nicht so weit wie die Vorarlberger Bevölkerung. Aber das liegt nicht an den Stars, sondern an den Rahmen- bedingungen, die in Vorarlberg einzigartig sind. Modernes Wohnen. Fragen Sie nach der Höchstförderung. Ökologisch bauen und sanieren Natürlich. Daheim. Wohnen mit Zukunft. Geringe Heizkosten, gesundes Raumklima und hohe Förderung.
06 Ökologisch bauen und sanieren Ökologisch bauen und sanieren 07 Förderstufen und Ökopunkte Beim Energiebedarf können Sie wirklich punkten… Leben im Einklang mit der Umwelt besitzt für viele VorarlbergerInnen einen Moderne Heizungs- und Warmwassersysteme zeichnen sich durch hohe Effizienz hohen Stellenwert. Das Land Vorarlberg fördert Baumaßnahmen bei und geringe Betriebskosten aus. Jede Verbesserung des Heizwärmebedarfes Sanierungen und bei Neubauten nach einem ökologisch abgestimmten bringt Ökopunkte. Grenzwerte und Heizsysteme bestimmen die Höhe der För- Maßnahmenkatalog. Mit Hilfe eines Punktesystems, das Ihr Bauvorhaben in die derstufe und damit die Höhe der Fördergelder. Nur für die hier angeführten Ökostufe 1 (Öko1), die Ökostufe 2 (Öko 2) oder die Ökostufe 3 (Öko 3) einstuft, Heizungen oder Heizungskombinationen werden Öko-Punkte vergeben. Reine wird die Höhe der Förderung ermittelt. Elektro- oder Kohleheizungen verhindern die Öko-Förderung. Neubau Sanierung Förderstufen: Von Öko 1 bis Öko 3. Die Grenzwerte auf einen Blick Förderstufe Eigenheim Mehrwohnungshaus Öko 1: Nicht erneuerbare Energieträger Grenzwert: 47,0 kWh pro m2/Jahr Öko 1 90 Ökopunkte 100 Ökopunkte 100 Ökopunkte Öko 1: Wärmepumpe Grenzwert: 50,5 kWh pro m2/ Jahr Öko 2 140 Ökopunkte 150 Ökopunkte 150 Ökopunkte Öko 1: Biomasseheizung Grenzwert: 54,0 kWh pro m2/Jahr Öko 3 200 Ökopunkte 200 Ökopunkte 175 Ökopunkte Öko 2: Grenzwert: 40,0 kWh pro m2/Jahr Öko 3: Grenzwert: 15,0 kWh pro m2/Jahr Bewertung: Bis zu 300 Ökopunkte Punkte sammeln ist ganz einfach für ökologische Maßnahmen Für die Förderstufe Öko 3 wird der Nachweis für die Hinweis: Die Grenzwerte für Öko 1 und Öko 2 beziehen Öko-Punkte sind schnell gesammelt. Bewertet werden Mit gezielten ökologischen Maßnahmen erhöhen Sie Ihr Passivhausqualität mit dem Passivhaus-Projektierungs- sich auf die Bruttogeschossfläche. Der Grenzwert für die Bereiche Planung, Energiebedarf, Haustechnik, Öko-Punkte-Konto ohne großen Aufwand. Entnehmen paket erbracht. Das Vorarlberger Energieinstitut infor- Öko 3 basiert auf der Nettogeschossfläche. Materialwahl und Innenraum. Sie dem Maßnahmenkatalog die Punkte-Kriterien für Ihre miert Sie gerne näher. Tipp: Kostenlose Energieberatung bei den regionalen persönliche Wahl. Energieberatungsstellen. Maßnahmenkatalog Kategorie Standort Energie- Material- Haus- Innen- Gesamt und Planung bedarf wahl technik raum Punkte 24 100 83 83 10 300 Bitte beachten Sie: Weitere Erläuterungen zum Thema Ökomaßnahmen finden Sie in den Wohnbauförderungs- richtlinien und auf der Ö-Box im Internet (www.oebox.at).
08 Ökologisch bauen und sanieren Ökologisch bauen und sanieren 09 Der Gebäudeausweis Der Gebäudeausweis wird durch ein technisches Büro oder einen Energieberater vor Baubeginn ausgestellt. Der Ausweis gibt – ähnlich wie der Typenschein beim Auto – die ökologischen Kennzahlen und die damit verbundenen Öko-Punkte für das Bauvorhaben an. Die Förderstufe richtet sich nach der Anzahl der Ökopunkte. Die vorgeschriebene, genaue Analyse des Bauvorhabens Antragsformulare in der Planungsphase fördert den achtsamen und spar- Antragsformulare erhalten Sie bei der Abteilung samen Umgang mit Ressourcen. Die vorausschauende Wohnbauförderung im Amt der Landesregierung, Planung sichert eine hohe Werterhaltung und ermöglicht bei den Gemeindeämtern, bei Banken und Bauträgern niedrige Heizkosten. oder im Internet. Bitte legen Sie dem Antrag unbedingt Einkommens- und Staatsbürgerschaftsnachweis, Baube- Die regionalen Energieberatungsstellen der Gemeinden willigungsbescheid, Bauplan und Gebäudeausweis bei. sowie das Energieinstitut Vorarlberg geben gerne weite- re Auskünfte. Das Energieinstitut prüft die Ausführung des Bauvor- habens. Die Auszahlung des Wohnhaussanierungsdar- lehens/Zuschusses bzw. der letzen Rate des Neubau- förderungsdarlehens erfolgt durch die Abteilung Wohn- bauförderung.
Neubau und Kauf 11 Es gibt für alle wesentlichen Fragen rund um das Bauen vertrauensvolle Ansprechpartner. So weisen beispielsweise ExpertInnen der Wohnbauförderung den besten Weg zu mehr Landgeld. Und für die großen Themenbereiche Planen-Bauen-Wohnen sind das Vorarlberger Architekturinstitut, das Vorarlberger Baugewerbe und das regionale Handwerk gute Adressen. Die heimischen Banken verfügen über bestens geschulte Finanzberater und das Energieinstitut zeigt, welche Investitionen die Betriebskosten langfristig niedrig halten. Bitte nutzen Sie das große Informationsangebot rund ums Bauen und Wohnen, bevor Sie das Großprojekt „Eigener Herd ist Goldes wert“ starten. Es zahlt sich aus – im wahrsten Sinne des Wortes. Neubau und Kauf Wir empfehlen Ihnen die kostenlose Beratung bei der regionalen Ener- Eigener Herd ist Goldes wert. gieberatungsstelle in Ihrer Nähe und beim Institut für Sozialdienste (IfS) Menschengerechtes Bauen. Kontaktadressen finden Sie auf Seite 39/40. Gute Energien für das Leben. Fragen Sie die ExpertInnen.
12 Neubau und Kauf Neubau und Kauf 13 Ablaufplan für Neubau Bevor Sie starten: Sich Zeit nehmen und die Kernfragen beantworten: Bauausführung 09 Wie will ich wohnen? Was kann ich finanzieren? Wie sind meine Wohnbedürfnisse in 20 Jahren? (Barrierefrei bauen Errichten des Gebäudes. Laufendes Sammeln der erforderlichen Nachweise gemäß Detailinformation im ökologischen bedeutet nachhaltig bauen) Maßnahmenkatalog bzw. unter www.oebox.at Informations- und Meinungsbildungsphase Baufortschrittsmeldung 10 Literaturstudium, Exkursionen, Vorträge, Informationsveranstaltungen, Gespräche mit Freunden, Verwandten, Archi- Das Darlehen wird nach Baufortschritt ausbezahlt. Ist der Rohbau und das Dach fertig, können mit der Baufortschritts- tekten, Energieberatern, etc. meldung die ersten 60% angefordert werden. Vor der Freigabe: Nachweis der Öko-Maßnahmen 11 01 Entscheidung Antrag auf Abnahme inklusive Plänen, Gebäudeausweis und gesammelten Nachweisen an das Energieinstitut Gemeinnütziges Objekt: Kontakt mit dem Wohnungsamt der Gemeinde, der Stadt oder einer Gemeinnützigen Bauge- schicken. Änderung des Gebäudeausweises, wenn das Haus anders errichtet wurde als geplant. sellschaft aufnehmen. Abnahme und Freigabe 12 Wohnung eines Bauträgers: Angebote vergleichen und abwägen. Nach individuellen Bedürfnissen und finanziellen Das Energieinstitut Vorarlberg führt die Endprüfung vor Ort durch. Entspricht die Bauausführung den Förderungs- Möglichkeiten entscheiden. Der Bauträger muss über eine gewerbliche Berechtigung nach österreichischem Recht vorgaben, werden Abnahme und Freigabe bestätigt. verfügen. Fertigstellungs- und Einzugsmeldung 13 Errichten eines Eigenheimes, Umbau oder Zubau an ein bestehendes Objekt z.B.: Dachbodenausbau. Fertigstellungsmeldung bei der Gemeinde abholen, ausfüllen und an das Bauamt schicken. Eine Kopie der Fertig- 02 Gute Planung spart Geld stellungsmeldung und einen Meldezettel aller Haushaltsangehörigen an die Abteilung Wohnbauförderung über- Planung mit einem befugten Planer. Festlegen der persönlichen Bedürfnisse und des Kostenrahmens. Barrierefreies mitteln. Sind diese Kriterien erfüllt, wird das restliche Darlehen ausbezahlt. Die monatlichen Raten werden vorge- Bauen wird gefördert. schrieben. Am einfachsten ist es, wenn eine Einzahlungsermächtigung für das Land ausgestellt wird. Die Hypo- 03 Energie- und Ökologieplanung thekenbank betreut das Konto für das Land. Was bringt mir die Ökologie am Bau? Rechnen sich die Investitionen? Diese Fragen mit Energieberatern besprechen. Festlegen des gewünschten Heizwärmebedarfs und der angestrebten Die Wohnbauförderung unterstützt Privatpersonen bei Förderstufe (Bau- und Dämmstoffauswahl etc.). - Errichtung und Ersterwerb von Eigenheimen, Doppel- und Reihenhäusern, Wohnungen 04 Fertigstellen der Einreichplanung * - Errichtung von Wohnungen durch Zu-, Ein- und Umbauten Baukostenkalkulation und Finanzierung nochmals prüfen. - Wohnungserweiterungen 05 Erstellen des Gebäudeausweises * Vor Baubeginn den „Öko-Typenschein“ für das Bauvorhaben erstellen. Energieberater oder Energieinstitut geben Grundvoraussetzungen gerne Auskunft. - Österreichische Staatsbürgerschaft oder nach EU-Recht oder Staatsvertrag gleichgestellt 06 Baueingabe * - Einhaltung der Einkommensgrenze und der gesetzlichen Bauvorschriften Eingabe bei der zuständigen Baubehörde wie Stadt, Gemeinde oder BH. - Wohnungsbedarf 07 Baubewilligung * - Versteuerung des Einkommens in Österreich Sie bekommen den Baubescheid von der Baubehörde. - Gesicherte Finanzierung 08 Antrag auf Wohnbauförderung stellen - Nachgewiesenes Eigentums- bzw. Baurecht Anträge erhalten Sie bei der Gemeinde, Stadt, im Internet oder direkt bei der Abteilung Wohnbauförderung. Die - Angemessener Preis für Bau und Baugrundstück Wohnbauförderung benötigt alle Unterlagen und den Eigentümernachweis im Grundbuch (schriftlicher Auszug). Sie - Maximale Wohnnutzfläche darf nicht überschritten werden erhalten die Zusicherung, wenn alle Anforderungen erfüllt sind. Die übermittelte Darlehens- und Pfandbestellungs- - Gebäudeausweis (siehe S. 8) urkunde beglaubigt unterzeichnen und an die Hypothekenbank zurücksenden. - Finanzierungsdefizit - Gewerbliche Berechtigung des Bauträgers nach österreichischem Recht * Viele Architekten, Bauträger, Planer oder Energieberater bieten Ihnen Unterstützung bei diversen Behördenwegen.
14 Neubau und Kauf Neubau und Kauf 15 Einkommen Beispiel Einkommensberechnung für Arbeitnehmer Die Wohnbauförderung ist an Einkommensgrenzen gebunden, die sich auf das Haushaltseinkommen beziehen. Bei der Berechnung wird das gemeinsame Berechnung des monatlichen Nettoeinkommens: Einkommen aller in einem Haushalt lebenden Personen berücksichtigt. Das Ein- Bruttobezüge EUR 36.492,00 Sozialversicherungsbeiträge, kommen der Kinder (bis 27 Jahre) wird nur zu 50 Prozent angerechnet, eine Kammerumlage und Wohnbauförderung EUR 6.390,00 Lehrlingsentschädigung zählt nicht zum Haushaltseinkommen. Die Eckdaten für Einbehaltene Lohnsteuer EUR 6.008,70 die Einkommensberechnung sind für alle Förderungen gleich. 50 % der steuerfreien Bezüge gem. § 26 EUR 288,00 : 2 + EUR 144,00 Das Haushaltseinkommen darf die festgesetzten Grenzwerte nicht übersteigen. Jahres-Nettoeinkommen EUR 24.237,30 Die Grenzwerte auf einen Blick: Monatliches Netto-Einkommen EUR 24.237,30 : 12 EUR 2,019,78 Eine Person EUR 2.500,– Zwei und drei Personen EUR 4.000,– Wohnungsbedarf Maximale Wohnnutzfläche Vier und mehr Personen EUR 4.300,– Der Wohnungsbedarf wird grundsätzlich für alle Per- Die maximale Wohnungsgröße hängt von der Anzahl der sonen angenommen, die kein Wohnobjekt im Eigentum Bewohner ab: Bis zu einem Fünf-Personen-Haushalt darf besitzen und auch über kein Wohnrecht verfügen. Wer die Nutzfläche 150 m2 betragen. Ab einem Sechs-Per- Werden die Einkommensgrenzen überschritten, kann Einkommenssteuer sowie die genannten Beträge bei bereits eine Wohnung besitzt, kann das volle Neubau- sonen-Haushalt bzw. einem vorliegenden Wohnrecht für Privatpersonen ein eingeschränktes Darlehen gewährt Arbeitnehmern. Darlehen erhalten, wenn er seine Wohnung an eine die Eltern oder nahe Angehörige ist die Wohnnutzfläche werden. Das Darlehen wird für jeweils begonnene förderbare Person verkauft. Bleibt das Objekt im Eigen- mit 170 m2 begrenzt. Bei Wohnobjekten ohne Unter- EUR 50,–, um welche die festgelegte Einkommensgrenze Wissenswertes tum oder erfolgt der Verkauf an eine nicht förderbare kellerung und Dachboden können – ohne Auswirkungen überschritten wird, um 10 % gekürzt. Mit Überschreiten - Gerichtlich festgesetzte Alimentations- und Person reduziert sich die Förderung auf 60 Prozent. auf die Nutzflächen-Obergrenze – außerhalb der Woh- der höchstzulässigen Einkommensgrenze von EUR 4.500,– Unterhaltszahlungen werden anerkannt, wenn Besitzer von zwei Wohnungen sind von der Förderung nung für Lagerzwecke oder technische Nutzung zusätz- endet der Anspruch auf Förderung. deren tatsächliche Zahlung nachgewiesen wird. ausgeschlossen. lich Flächen von weniger als 30 m2 gebaut werden. Einkommensberechnung für Arbeitnehmer - Als Einkommensnachweis gilt der Steuerbescheid Vom Jahresbruttobezug einschließlich aller Sonderzu- bzw. der Jahreslohnzettel. lagen und Zuschüsse werden gesetzliche Versicherungs- Darlehensberechnung beiträge, der Wohnbauförderungsbeitrag, Kammerum- - Die dargestellte Berechnungsbasis des Haushalts- Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Nutzflächenzahl - die den Grad der Verdichtung ausweist - und dem lagen sowie die Lohnsteuer abgezogen. Dieser Betrag einkommens gilt – wenn im Einzelfall nicht anders Ökologiestandard. wird durch 12 Monate dividiert. angegeben – für alle Förderungsarten rund ums Für die Höhe des Darlehens werden für Bauen und Wohnen. 1 Person maximal 80 m2 Einkommensberechnung für Selbstständige 2 Personen maximal 100 m2 Vorzeitige Abschreibungen, Investitionsrücklagen und 3 Personen maximal 120 m2 Sonderausgaben werden dem Einkommen hinzugerech- 4 und 5 Personen maximal 130 m2 net. Negative Einkünfte und Verlustvorträge können ab 6 Personen maximal 150 m2 Nutzfläche berechnet. nicht berücksichtigt werden. Abgezogen werden die
16 Neubau und Kauf Neubau und Kauf 17 Höhe des Förderungsdarlehens Neubauförderungsdarlehen, einschließlich der Darlehen für gemeinnützige Mietkaufwohnungen, sind abhängig von Pro m2 förderbare Nutzfläche beträgt die Förderung für Eigenheime und Wohnungen in Euro der Förderstufe jährlich zu folgenden Prozentsätzen zu verzinsen. Förderstufen Öko1 und Öko 2 Förderstufe Öko 3 Förderstufe Öko 1 Öko 2 Öko 3 Zins Tilgung Zins Tilgung Mit einer Nutzflächenzahl bis 32,4 320 420 550 1. bis 5. Jahr 1,0 % 0,5 % 1. bis 10. Jahr 1,0 % 0,5 % Mit einer Nutzflächenzahl ab 32,5 400 520 650 6. bis 10. Jahr 1,5 % 1,0 % 11. bis 20. Jahr 2,0 % 1,0 % 33,0 410 530 660 11. bis 15. Jahr 2,0 % 2,5 % 21. bis 30. Jahr 3,0 % 3,0 % 34,0 420 540 670 16. bis 20. Jahr 3,0 % 4,0 % 31. bis 35. Jahr 4,0 % 5,5 % 35,0 430 550 680 21. bis 27. Jahr 4,0 % 5,0 % 36,0 440 560 690 37,0 450 570 700 Die Verzinsung beginnt mit der Auszahlung der ersten Rate. Die Tilgung startet mit Bezug des geförderten Objektes. 38,0 460 580 710 39,0 470 590 720 40,0 490 615 745 41,0 510 640 770 Neubaubeispiele 42,0 530 665 795 Wohnung mit 80 m2, Nutzflächenzahl ab 55 (höchste Verdichtung): 43,0 550 690 820 44,0 570 715 845 Förderstufe Öko 1 45,0 590 740 870 Darlehensbetrag EUR 68.000,– 46,0 610 765 895 80 m2 x EUR 850,– 47,0 630 790 920 Monatsrate 48,0 650 815 945 einschließlich Verwaltungsbeitrag 49,0 670 840 970 1. bis 5. Jahr EUR 85,60 50,0 700 870 1000 6. bis 10. Jahr EUR 142,27 51,0 730 900 1030 11. bis 15. Jahr EUR 255,60 52,0 760 930 1060 16. bis 20. Jahr EUR 397,27 53,0 790 960 1090 21. bis 27. Jahr EUR 510,60 54,0 820 990 1120 55,0 850 1020 1150 Förderstufe Öko 2 Darlehensbetrag EUR 81.600,– 80 m2 x EUR 1.020,– Darlehensbedingungen Neubau und Kauf Verzinsung und Rückzahlung Monatsrate Die Auszahlung des Neubauförderungsdarlehens richtet Die Zinsen für das Förderungsdarlehen starten bei 1 %. einschließlich Verwaltungsbeitrag sich nach dem Baufortschritt: Rohbau und Dachein- Gegen Ende der Laufzeit steigen die Darlehenszinsen 1. bis 5. Jahr EUR 102,60 deckung: 60 %. Bauvollendung/Bezug und Abnahme auf 4 %. 6. bis 10. Jahr EUR 170,60 durch das Energieinstitut: 40 %. 11. bis 15. Jahr EUR 306,60 16. bis 20. Jahr EUR 476,60 21. bis 27. Jahr EUR 612,60
18 Neubau und Kauf Förderstufe Öko 3 Darlehensbetrag EUR 92.000,– 80 m2 x EUR 1.150,– Monatsrate einschließlich Verwaltungsbeitrag 1. bis 10. Jahr EUR 115,60 11. bis 20. Jahr EUR 230,60 21. bis 30. Jahr EUR 460,60 31. bis 35. Jahr EUR 728,93 Wissenswertes Darlehen - Das Darlehen kann jederzeit vorzeitig zurückbezahlt werden. - Die Antragsteller müssen nicht verheiratet sein. Es ist ausreichend, wenn das Objekt gemeinsam bezogen wird. Wohnungsbedarf - Wer bereits eine Wohnung besitzt, kann das volle Neubau-Darlehen erhalten. Voraussetzung: Die Wohnung muss an eine förderbare Person verkauft werden. - Zusätzlich zum Neubau-Darlehen können Sie Förderungen für Solaranlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen beantragen. - Der Antrag auf Neubauförderung muss beim Kauf einer Wohnung innerhalb von drei Monaten nach Kaufabschluss gestellt werden. Bei Errichtung eines Wohnobjektes muss der Antrag innerhalb von drei Monaten nach der baurechtlichen Genehmigung vorliegen. - Vor dem positiven Bescheid über das Neubau-Darlehen darf mit der Bauausführung nicht begonnen werden.
Sanierung 21 Eine Liebesbeziehung: Junge Paare und alte Häuser. Sanieren macht froh – nicht nur wegen der Höchstförderung. Wer ein altes Haus saniert, kann viel erzählen. Viele positive Überraschungen warten auf dem Weg zum neuen Wohngefühl. Wer weiß schon, dass für ökologisch optimale Althaussanierungen die höchsten Fördersätze und die geringste Zinsbelastung wirksam werden. Und noch eine gute Nachricht für alle, die aufs Geld schauen: Moderne Sanierungen reduzieren auch die permanenten Betriebskosten nach- haltig. Moderne Heiz- und Lüftungssysteme, gute Dämmung und erfahrene PlanerInnen machen die Althaussanierung zur reizvollen Neubau-Alter- native mit hohem Wohnkomfort. Sanierung Schönes Alter. Wenn Häuser jung werden. Für immer mehr Menschen sind Althaussanierungen die ideale Alternative zum Neubau oder Kauf.
22 Sanierung Sanierung 23 Voraussetzungen für die Förderung Für die Sanierungsberatung EUR 600 vom Land Der Weg zu Darlehen und Zuschüssen Wird mit dem Förderungsantrag ein umfassendes Sanierungsförderungen können Eigentümer wie Mieter - Gefördert werden Privatpersonen, Eigentümer oder Mieter, Gesamtsanierungskonzept (Gebäudeausweis, Beratungs- beantragen. Je nach Höhe der anerkannten Sanierungs- die ein mindestens 20 Jahre altes Gebäude sanieren. protokoll mit Umsetzungskonzept samt Zeitplan) über kosten erfolgt die Förderung in Form eines langfristigen - Eigenbedarf das gesamte Wohnobjekt vorgelegt, werden die Kosten Darlehens oder einmaligen Zuschusses. dafür mit einmalig EUR 600,– gefördert. - Österreichische Staatsbürgerschaft oder nach EU-Recht oder Staatsvertrag gleichgestellt - Einkommensobergrenze nicht überschritten Förderstufen und Förderungshöhe Einzelmaßnahmen und Förderstufen Anerkannte Sanierungskosten Einkommen Gefördert werden Die Wohnbauförderung ist an Einkommensgrenzen Sanierungen im Energiebereich sowie alle Erhaltungs- Einzelmaßnahmen laut Richtlinien Bis EUR 17.000,– Über EUR 17.000,– gebunden. Die Eckdaten für die persönliche Einkom- und Verbesserungsmaßnahmen für: - Heizung (bei fossilen Brennstoffen nur 10 % als 30 % als Darlehen mensberechnung sind für alle Förderungen gleich. Sie - Außenwand mit Brennwerttechnik; Wärmepumpen Einmalzuschuss finden sie auf S 14. - Fenster, Fensterverglasung und Fensterläden müssen die Qualitätskriterien der - Dach, OG-Decke Wärmepumpenförderung des Bitte Gebäudeausweis vorzeigen. - Unterste Geschossdecke (Boden gegen unbeheizt) - Heizung (bei fossilen Brennstoffen nur mit Landes erfüllen.) Der Gebäudeausweis wird durch ein technisches Büro Brennwerttechnik; Wärmepumpen müssen die - Warmwasseraufbereitung oder einen Energieberater vor Baubeginn ausgestellt. Der Qualitätskriterien der Wärmepumpenförderung - Elektroanlagen Ausweis gibt – ähnlich wie der Typenschein beim Auto – des Landes erfüllen.) - Wasserinstallation die ökologischen Kennzahlen und die damit verbundenen - Warmwasseraufbereitung - Nachträglicher Lifteinbau Öko-Punkte für das Bauvorhaben an. Die Förderstufe - Elektroanlagen im Mehrwohnungshaus richtet sich nach der Anzahl der Ökopunkte. - Wasserinstallation - Nachträglicher Lifteinbau im Mehrwohnungshaus Öko 1 Bis EUR 25.000,– Über EUR 25.000,– Achten Sie auf den 20 % als Einmalzuschuss 40 % als Darlehen U-Wert bei Bauteilsanierungen Nicht gefördert werden Bei Bauteilsanierungen ist besonders auf die Wärme- - Holz- und Kunststoff-Fenster, die schwermetall- und Öko 2 und Bis EUR 40.000,– Über EUR 40.000,– dämmung zu achten. Wie gut ein Bauteil die Wärme chlorhältig hergestellt werden Erhaltenswerte Wohnobjekte 25 % als Einmalzuschuss 50 % als Darlehen halten kann, hängt vor allem von seiner Dicke und den - Kanalisierung verwendeten Baustoffen ab. Die Kennzahl für dieses - Kachelofen, sofern er nicht die einzige Heizung ist Öko 3 Bis EUR 50.000,– Über EUR 50.000,– Wärmedämm-Vermögen ist der sogenannte U-Wert, der - Eigenleistungen sowie der Kauf von Haushalts- 30 % als Einmalzuschuss 60 % als Darlehen früher K-Wert hieß. geräten und Möbel
24 Sanierung Sanierung 25 Die besten Darlehenskonditionen: Wissenswertes 1 Prozent oder zinsfrei bis zum fünften Jahr. - Innensanierungen werden nicht gefördert. Ausnahme: Heizung, Heizkörper, Wasser- und Elektroinstallationen im Mauerwerk. - Die Sanierungskosten werden bis zu einer Obergrenze von EUR 1.000,– (inkl. USt.) je m2 Nutzfläche Für Sanierungsmaßnahmen gibt es das Landgeld besonders günstig. gestützt, begrenzt jedoch auf eine Nutzfläche von 130 m2 je Gebäude oder Wohnung bzw. auf 150 m2 Nutzfläche bei Haushalten mit mindestens 6 Personen. Einzelmaßnahmen, Förderstufen Öko 1 und Öko 2 Förderstufe Öko 3 - Bei Ansuchen durch einen Mieter muss dieser die Förderkriterien erfüllen und darf keine Wohnung im 1. bis 20. Jahr 1 % Zins 4,6 % Tilgung 1. bis 5. Jahr zinsfrei 4,6 % Tilgung Eigentum haben. Die Miethöhe muss ortsüblich sein. 6. bis 20. Jahr 1 % Zins 4,6 % Tilgung - Die Umsatzsteuer kann bei den Sanierungskosten nur dann berücksichtigt werden, wenn keine Möglichkeit zum Vorsteuerabzug besteht. Extrageld für schöne, erhaltenswerte Objekte Abrechnung und Auszahlung - Grundvoraussetzung für den Erhalt der erhöhten Öko-Förderung ist ein Gebäudeausweis. Vereinzelt sieht man sie noch, regionaltypische Gebäude Bitte senden Sie nach Abschluss der Sanierungsarbeiten - Bei stufenweiser Umsetzung sind entsprechend gute U-Werte Voraussetzung für eine Förderzusage. wie Rheintal- oder Bregenzerwälderhäuser. Sind diese spätestens zwei Jahre nach der Förderzusage - die Rech- - Gefördert wird nur das Hauptheizsystem. Bei fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas ist Brennwerttechnik Häuser in einem noch substanziell unverfälschten Bauzu- nungen und Zahlungsbelege an die Wohnbauförderung. erforderlich. Die Wärmepumpenförderung unterliegt den Wärmepumpenrichtlinien des Landes. stand, gelten sie als erhaltenswerte Objekte und beson- Eigenleistungen können leider nicht berücksichtigt - Für Hausgemeinschaften gilt folgende Vorgangsweise: Kostenvoranschläge für die Sanierung, Liste der ders förderungswürdig. In der Regel fallen darunter werden. Darlehen oder einmaliger Zuschuss werden Bewohner der einzelnen Wohnungen mit Angabe der jeweiligen m2 Wohnnutzfläche, anteiligen Kosten Gebäude, welche vor 1900 erbaut wurden. nach vorliegender und überprüfter Endabrechnung über- und Grundbuchauszug vorlegen. Je nach Sanierungsumfang ist die Angabe des U- Wertes oder ein Voraussetzung für die Förderung: Das ursprüngliche wiesen. Gebäudeausweis notwendig. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können die Wohnungseigentümer Erscheinungsbild des Sanierungsobjektes darf keine Förderungen eigenständig beantragen. nachteilige Veränderung erfahren und vorhandene Antragsformulare - Folgeanträge sind nach Ablauf einer Frist von drei Jahren möglich, sofern die Sanierungskostengrenze nicht „Bausünden“ müssen getilgt werden. Der Sanierungs- sind an folgenden Stellen erhältlich: schon erreicht wurde. aufwand in der Bauhülle muss mindestens EUR 14.500,– - Abteilung Wohnbauförderung im Landhaus betragen. - Gemeindeämter Für weitere Fragen steht Ihnen das Team der Wohnbauförderung gerne zur Verfügung. - Geldinstitute Besondere Verfahren und Bestimmungen - Internet: www.vorarlberg.at Kommt im Zuge einer Althaussanierung gleichzeitig ein Neubau-Anteil dazu, so kann bei einem Verhältnis von Den Antrag auf Wohnbauförderung mindestens 60 % Althaussanierung und 40 % Neubau vor Baubeginn stellen. die gesamte Abwicklung über ein Althaussanierungsdar- Bitte geben Sie die Antragsformulare im Gemeindeamt lehen erfolgen. jener Gemeinde ab, in der sich das Gebäude befindet.
Solaranlagen 27 Mit einer Solaranlage gehen Sie einen Schritt in Richtung Unabhängigkeit vom Auf und Ab der Energiepreise. Bei der Energiegewinnung für Warmwasser und Heizung zählen Solar- anlagen zu den technisch modernsten und nachhaltigsten Lösungen. Arbeiten sie doch umweltfreundlich und weitgehend unabhängig von den Ressourcen des Energiemarktes. Ohne Solaranlagen ausgestattete Häuser und Wohnanlagen bekommen bald Seltenheitswert in Vorarlberg. Immer weniger Menschen wollen auf die saubere und günstige Energiequelle verzichten. Solaranlagen Lass die Sonne rein. Ohne Solaranlagen ausgestattete Häuser und Wohnanlagen bekommen bald Seltenheitswert in Vorarlberg.
28 Solaranlagen Solaranlagen 29 Förderung für alle 3. Anlagen mit Raumheizung mit einer Jahresabdeckung über 20 % für Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage): Die Solar-Förderung steht allen Personen zur Verfügung und ist an keine - Sockelförderung EUR 2.200,– plus Einkommensgrenze gebunden. je m2 Bruttokollektorfläche EUR 75,– - Maximal EUR 3.700,– - Mehrwohnungshäuser 30 % der Investitionskosten (begrenzt mit EUR 500,– pro m2 Kollektorfläche) Grundvoraussetzungen - Der Eigentümer oder Mieter muss das Wohnobjekt Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Brutto- ganzjährig bewohnen. kollektorfläche und bei Mehrwohnungshäusern nach - Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist den Investitionskosten. Für den Austausch von Altkollektoren (frühestens nach torfläche von mehr als 20 m2 wird Ihnen ein Service- 2 die Beratung vor der Errichtung der Solaranlage. 10 Jahren) wird je m Bruttokollektorfläche ein Betrag scheck in Höhe von EUR 150,– ausgestellt. Den Service - Die Solaranlage muss mit einem Wärmemengenzähler Beratung ist Pflicht von EUR 75,– ausbezahlt. Werden Altanlagen (älter als muss ein Fachbetrieb innerhalb von zwei Jahren nach ausgestattet sein. Die nachweisbare Fachberatung vor der Errichtung ist 10 Jahre) bis in die Installation erneuert, werden die Inbetriebnahme der Anlage durchführen. - Inbetriebnahmeprotokoll eines gewerblich befugten Voraussetzung für die Förderung. Für Beratungen stehen Kollektorfläche mit EUR 75,– pro m2 und die Installations- Unternehmens oder eines autorisierten Büros über die folgende Ansprechpartner zur Verfügung: arbeiten mit 25 % gefördert. Antragsformulare fachgerechte Ausführung der Solaranlage. - Energiesparberater des Energieinstituts Vorarlberg Antragsformulare erhalten Sie im Gemeindeamt und im - Die Anlage muss mindestens zehn Jahre ab der Aus- in Dornbirn Servicescheck Landhaus bei der Abteilung Wohnbauförderung. Die zahlung des Direktzuschusses widmungsgemäß ver- - illwerke vkw Mit der Förderungszusage erhalten Sie einen Service- ausgefüllten Formulare im Gemeindeamt abgeben. wendet werden. - Stadtwerke scheck als finanziellen Wartungsbeitrag für die neue Solaranlagen werden mit einem einmaligen Direktzu- - gewerblich befugte Unternehmer Solaranlage. Bis 20 m2 Bruttokollektorfläche erhalten schuss gefördert, der nicht zurückbezahlt werden muss. - autorisierte Büros für Installationstechnik Sie einen Scheck über EUR 110,–. Bei einer Bruttokollek- Gefördert werden 1. Anlagen zur Warmwasserbereitung für Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage): - Sockelförderung EUR 1.100,– plus je m2 Bruttokollektorfläche EUR 75,– - Maximal EUR 1.900,– - Mehrwohnungshäuser 25 % der Investitionskosten (begrenzt mit EUR 600,– pro m2 Kollektorfläche) 2. Anlagen mit Raumheizung mit einer Jahresabdeckung zwischen 15 % und 20 % für Eigenheime (max. 2 Wohnungen) und Reihenhäuser (dezentrale Anlage): - Sockelförderung EUR 1.500,– plus je m2 Bruttokollektorfläche EUR 75,– - Maximal EUR 3.000,– - Mehrwohnungshäuser 30 % der Investitionskosten (begrenzt mit EUR 500,– pro m2 Kollektorfläche)
Wohnbeihilfe 31 Wohnqualität für alle Menschen. Mit der Wohnbeihilfe werden Menschen unter- stützt, deren Einkommen für die Mietzahlung oder Darlehenszahlung kaum ausreicht. Sie können anhand der angeführten Richtlinien und der Tabelle konkret überprüfen, ob Sie Anspruch auf Wohnbeihilfe haben. Basis für die Berechnung der Wohnbeihilfe ist das Nettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Nicht berechnet werden Lehrlingsent- schädigungen. Einkommen von Kindern (bis 27 Jahren) werden nur zu 50 Prozent berücksichtigt. Wohnbeihilfe Die eigenen vier Wände. Menschenwürdig wohnen. Auch wenn das Geld knapp ist.
32 Wohnbeihilfe Wohnbeihilfe 33 Grundvoraussetzungen für den Erhalt der Wohnbeihilfe Zum Einkommen zählen auch Kranken-, Arbeitslosen- und Kinderbetreuungsgeld, Gemeindeämtern. Bitte legen Sie Ihrem Antrag die Die Wohnbeihilfe unterstützt Sie bei der Zahlung von Mieten oder Wohnbau- Notstandshilfe sowie Unfallrenten. Bei Unterhalts- und Mietbestätigung und den Mietvertrag, Rückzahlungs- darlehen. Alimentationszahlungen wird der gerichtlich festgelegte nachweis und Einkommensnachweis bei. Die Antrags- Betrag der Einkommensberechnung zu Grunde gelegt. formulare müssen im Gemeindeamt des Wohnsitzes Ausnahme bildet die gerichtlich oder von der BH bestä- abgegeben werden. Grundvoraussetzungen Anrechenbarer Wohnungsaufwand tigte Uneinbringlichkeit von Unterhalts- und Alimenta- - Österreichische oder eine nach dem Recht der Alle Rückzahlungen, die der Finanzierung des Wohn- tionszahlungen. Bei freiwilligen oder nicht vereinbarten Sie können anhand der angeführten Richtlinien und der Europäischen Union oder aufgrund eines Staats- objektes dienen (einschließlich der Wohnbauförderung), Alimentationszahlungen werden die Durchschnitts- Tabelle konkret überprüfen, ob Sie Anspruch auf Wohn- vertrages gleichgestellte Staatsbürgerschaft werden zur Berechnung herangezogen. Generell werden bedarfssätze herangezogen. beihilfe haben. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte - Eigennutzung der Wohnung maximal EUR 6,60 pro m2 Nutzfläche inkl. EUR 1,10 an das Team der Wohnbauförderung: 05574/511-8080. - Einkommen aus vollberuflicher Tätigkeit oder Betriebskostenanteil anerkannt. Antragsformulare Wir sind gerne für Sie da. einem daraus resultierenden Folgeeinkommen wie Antragsformulare erhalten Sie bei der Abteilung Wohn- Rente oder Arbeitslosenbezug. Anrechenbare Größe der Wohnung bauförderung im Amt der Landesregierung und bei den Teilzeitbeschäftigung kann nur Zur Ermittlung der Wohnbeihilfe sind bei einer Person • aus gesundheitlichen Gründen (fachärztliche maximal 50 m2, bei zwei Personen maximal 70 m2, und Bestätigung) für jede weitere Person zusätzlich 10 m2 Wohnnutzfläche • aus Altersgründen (Unzumutbarkeit) anrechenbar – aber nie mehr als die tatsächliche Nutz- • bei beruflichem Wiedereinstieg (nach längerer fläche. Wissenswertes Arbeitslosigkeit oder bedingt durch eine Scheidung) anerkannt werden. Nettoeinkommen - Leben mehrere Einkommensbezieher in einem Haushalt, müssen alle Einkommen offen gelegt werden. Die Teilzeitbeschäftigung muss die Geringfügig- Nettoeinkommen = Bruttogehalt inklusive Sonderzah- - Bei laufendem Scheidungsverfahren können wir den Antrag leider nicht bearbeiten. Sie können nach der keitsgrenze hinsichtlich der Sozialversicherung lungen (Weihnachts- und Urlaubsgelder) abzüglich So- rechtskräftigen Scheidung um Wohnbeihilfe ansuchen. überschreiten. zialversicherung und Lohnsteuer. Das Jahreseinkommen - Minderjährige, Schüler, Lehrlinge und Studenten haben keinen Anspruch auf Wohnbeihilfe. Ausnahme: wird durch zwölf (Monate) geteilt. Personen, die zur besseren beruflichen Qualifizierung aus einer Arbeitslosigkeit oder aus einer Hilfstätigkeit AlleinerzieherInnen mit Kindern unter 6 Jahren und in ein Lehrverhältnis wechseln. Die Höhe richtet sich nach dem neuen Einkommen. AlleinerzieherInnen mit 3 oder mehr Kindern im Alter von Basis für die Berechnung der Wohnbeihilfe ist das Netto- - Präsenzdiener können um Wohnbeihilfe ansuchen, wenn sie vom Heeresgebührenamt eine 6 bis 18 Jahren müssen keine Beschäftigung nachweisen. einkommen aller im Haushalt lebenden Personen. Ein- Wohnkostenbeihilfe bekommen. AlleinerzieherInnen mit bis zu 2 Kindern im Alter von 6 kommen von Kindern (bis zu 27 Jahren) werden nur zur - Bei Mietverhältnissen zwischen nahen Verwandten wird keine Wohnbeihilfe gewährt. bis 18 Jahren müssen eine Teilzeitbeschäftigung nach- Hälfte, Lehrlingsentschädigung gar nicht berücksichtigt. - Die Ortsüblichkeit der Miethöhe wird von der Gemeinde geprüft. weisen. Der Einkommensnachweis erfolgt mittels Jahreslohn- - Als Miete bzw. Darlehenszahlung können wir maximal 6,60 EUR/m2 anerkennen. Dieser Betrag beinhaltet zettel, Arbeitnehmerveranlagung bzw. letztem Steuer- EUR 1,10 Betriebskostenpauschale. Berechnung bescheid. Jede noch so geringfügige Beschäftigung - Die Überweisung der Wohnbeihilfe erfolgt frühestens Ende des Monats, der auf die Antragstellung folgt und Die Wohnbeihilfe errechnet sich aus dem anrechenbaren müssen Sie angeben. setzt den Bezug der Wohnung durch den Förderungswerber voraus. Aufwand durch Miete oder Darlehensrückzahlungen abzüglich der zumutbaren Zahlungen für das Wohn- Tipp: Anträge vollständig beim Gemeindeamt einreichen, sonst verzögert sich die Auszahlung. objekt. Die zumutbaren Zahlungen hängen vom Haus- haltseinkommen ab. Mehrere Faktoren werden berück- sichtigt:
34 Wohnbeihilfe Wohnbeihilfe 35 Beispiel 1 Zumutbare Wohnungsaufwandsbelastung in Prozenten des Haushaltseinkommens 1 Person Anzahl der Familienmitglieder Einkommen EUR 900,– Mietwohnung 60 m2 % 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Miete ohne Betriebskosten: EUR 291,– 0 776 886 996 1106 1216 1326 1436 1546 1656 1766 2 das sind EUR 4,85 pro m (291 : 60) 1 798 908 1018 1128 1238 1348 1458 1568 1678 1788 2 820 930 1040 1150 1260 1370 1480 1590 1700 1810 3 842 952 1062 1172 1282 1392 1502 1612 1722 1832 Berechnung 4 864 974 1084 1194 1304 1414 1524 1634 1744 1854 5 886 996 1106 1216 1326 1436 1546 1656 1766 1876 EUR 5,95 (inkl. 1,10 EUR Betriebskostenanteil) x 50 m2 6 908 1018 1128 1238 1348 1458 1568 1678 1788 1898 (anrechenbare Fläche bei 1 Person) = EUR 297,50 7 930 1040 1150 1260 1370 1480 1590 1700 1810 1920 8 952 1062 1172 1282 1392 1502 1612 1722 1832 1942 6 % des Einkommens sind für Mietzahlungen 9 974 1084 1194 1304 1414 1524 1634 1744 1854 1964 zumutbar (siehe Tabelle Seite 35) = EUR 54,– 10 996 1106 1216 1326 1436 1546 1656 1766 1876 1986 11 1018 1128 1238 1348 1458 1568 1678 1788 1898 2008 12 1040 1150 1260 1370 1480 1590 1700 1810 1920 2030 Die Differenz zum anrechenbaren Aufwand 13 1062 1172 1282 1392 1502 1612 1722 1832 1942 2052 14 1084 1194 1304 1414 1524 1634 1744 1854 1964 2074 ergibt die Wohnbeihilfe: EUR 243,50 15 1106 1216 1326 1436 1546 1656 1766 1876 1986 2096 16 1128 1238 1348 1458 1568 1678 1788 1898 2008 2118 Beispiel 2 17 1150 1260 1370 1480 1590 1700 1810 1920 2030 2140 18 1172 1282 1392 1502 1612 1722 1832 1942 2052 2162 4-köpfige Familie 19 1194 1304 1414 1524 1634 1744 1854 1964 2074 2184 Einkommen EUR 1.400,– 20 1216 1326 1436 1546 1656 1766 1876 1986 2096 2206 21 1238 1348 1458 1568 1678 1788 1898 2008 2118 2228 Eigentumswohnung: 100 m2 22 1260 1370 1480 1590 1700 1810 1920 2030 2140 2250 Rückzahlungen: EUR 700,– 23 1282 1392 1502 1612 1722 1832 1942 2052 2162 2272 24 1304 1414 1524 1634 1744 1854 1964 2074 2184 2294 25 1326 1436 1546 1656 1766 1876 1986 2096 2206 2316 Berechnung 26 1348 1458 1568 1678 1788 1898 2008 2118 2228 2338 27 1370 1480 1590 1700 1810 1920 2030 2140 2250 2360 Umgerechnet auf die Obergrenze der Wohnnutzfläche betragen die Rückzahlungen: 28 1392 1502 1612 1722 1832 1942 2052 2162 2272 2382 2 EUR 594,– (90 m x EUR 6,60) 29 1414 1524 1634 1744 1854 1964 2074 2184 2294 2404 30 1436 1546 1656 1766 1876 1986 2096 2206 2316 2426 14 % des Einkommens sind für Rückzahlungen 31 1458 1568 1678 1788 1898 2008 2118 2228 2338 2448 zumutbar (siehe Tabelle Seite 35) = EUR 196,– 32 1480 1590 1700 1810 1920 2030 2140 2250 2360 2470 33 1502 1612 1722 1832 1942 2052 2162 2272 2382 2492 34 1524 1634 1744 1854 1964 2074 2184 2294 2404 2514 Die Differenz zum anrechenbaren Aufwand 35 1546 1656 1766 1876 1986 2096 2206 2316 2426 2536 ergibt die Wohnbeihilfe: EUR 398,– 36 1568 1678 1788 1898 2008 2118 2228 2338 2448 2558 37 1590 1700 1810 1920 2030 2140 2250 2360 2470 2580 38 1612 1722 1832 1942 2052 2162 2272 2382 2492 2602 39 1634 1744 1854 1964 2074 2184 2294 2404 2514 2624 40 1656 1766 1876 1986 2096 2206 2316 2426 2536 2646 Für Haushalte, bei denen ein Mitglied eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 55 Prozent aufweist, für Haushalte mit einem Kind mit Behinderung sowie bei Haushalten mit drei und mehr unterhaltspflichtigen Kindern ver- ringert sich der Prozentsatz des Familieneinkommens um 10 Prozentpunkte. Die Begünstigungsklausel kann nur ein- mal zur Anwendung kommen.
36 Begriffe Begriffe, die beim Berechnen der Wohnbauförderung wichtig sind… Eigenheim Ein Wohnwintergarten wird zur Nutzfläche gezählt, Wohnhaus mit höchstens zwei Wohnungen. wenn die U-Werte der Förderstufe Öko 1 eingehalten werden und der Raum beheizbar ist. Einkommen Das Einkommen wird für alle Förderarten gleich berech- Nutzflächenzahl net. Siehe S. 14 Die Nutzflächenzahl gibt das Verhältnis zwischen der gesamten Wohnnutzfläche zur Netto-Grundfläche an. Haushaltseinkommen (Nutzflächenzahl = 100 x Gesamt-Wohnnutzfläche: Die Summe der Einkommen aller im gemeinsamen Haus- Netto-Grundfläche). halt lebenden Personen. Das Einkommen von Kindern Die Gesamt-Wohnnutzfläche ergibt sich durch die (bis 27 Jahre) wird nur zur Hälfte, die Lehrlingsentschä- Addition der Wohnnutzfläche der einzelnen Wohnun- digung gar nicht berücksichtigt. gen sowie der Hauptwidmung Gewerbe, ohne Neben- und Lagerräume. Bei der Ermittlung der Nutzflächenzahl Mehrwohnungshaus (Eigentumswohnung) kann pro Wohnung eine maximale Wohnnutzfläche von Wohnhaus mit mindestens drei Wohnungen in Geschoss- 130 m2 bzw. bei 6-Personen-Haushalten oder Rollstuhl- ebenenbauweise. fahrern von 150 m2 angenommen werden. Netto-Grundfläche U-Wert Das ist die Baugrundstücksgröße abzüglich 50 % der Er gibt an, welche Wärmemenge pro Quadratmeter Fläche allfälliger Geh- und Fahrrechte. Grundflächen, die durch einen Außenbauteil verloren geht, wenn die im Flächenwidmungsplan nicht als Bauflächen ausgewie- Temperatur im Freien 1°C niedriger ist als im Raum. sen sind, werden entsprechend der tatsächlichen Nut- zung berücksichtigt. Im Grundbuch ausgewiesene Weg- Wohnhaus parzellenanteile (mindestens drei Wegbeteiligte) können Gebäude, das überwiegend Wohnzwecken dient. bei nachvollziehbarer Begründung die Nettogrundfläche reduzieren. Wohnsitz Maßgeblich für die Förderung ist, an welchem Haupt- Nutzfläche wohnsitz der ganzjährige Wohnungsbedarf abgedeckt Nutzfläche ist die gesamte Bodenfläche einer Wohnung wird. Für Ehegatten kann nur ein gemeinsamer Haupt- mit Ausnahme von: wohnsitz angenommen werden. - Keller und Dachbodenräumen, deren Fenstergröße nicht mehr als 6 % der Bodenfläche umfasst Wohnung - Flächen mit einer Raumhöhe unter 1,8 m Eine baulich in sich abgeschlossene Wohneinheit ab - Treppen einer Nutzfläche von 30 m2, die mindestens aus einem - Zwischenwände Zimmer, Küche (Kochnische), WC, Dusche oder Bad - Balkone und Terrassen (auch verglast) besteht.
38 Beratung und Adressen Beratung und Adressen 39 Haben Sie noch Fragen? Beratung und Adressen Leitung Althaussanierung Neubau Information Wohnbeihilfe Energieberatung Hinterwald Telefon: 05574/697-43 Au, Bezau, Bizau, Damüls, Mellau, Reuthe, Schnepfau, e-mail: karin.koeppl@hard.at Schoppernau, Schröcken; im Gemeindeamt Bezau, jeden 1. und 3. Mittwoch im Energieberatung Hofsteig Monat von 18.00 bis 19:30 Uhr Alberschwende, Bildstein, Buch, Telefon: 05514/2213-16 Kennelbach, Langen, Lauterach, Schwarzach, Wolfurt; Mag. Lothar Hinteregger Günter Dalpiaz Angelika Klettl Anna Kresser Gerhard Sulzbacher Ökowerkstatt Wolfurt, Unterlinden 12 Energieberatung Vorder-/Mittelwald jeden Mittwoch von 18.00 bis 20.00 Uhr Andelsbuch, Doren, Egg, Hittisau, Krumbach, Telefon: 05574/76580 Langenegg, Lingenau, Riefensberg, Schwarzenberg, e-mail: oekowerkstatt@vol.at Sibratsgfäll, Sulzberg; im Gemeindeamt Lingenau, jeden Dienstag Energieberatung Lustenau - Rheindelta Konrad Fessler Cornelia Gantner Dietmar Brunner Eveline Schwärzler Gurdrun Gasser von 18.00 bis 20.00 Uhr Fußach, Gaißau, Höchst, Lustenau; Telefon: 05513/6464-14 Lustenau, Rathaus - Bauamt, Rathausstr. 1, UG, Zimmer 2 Energieberatung Kleinwalsertal jeden Dienstag von 17.30 bis 19.00 Uhr Beratung nach Voranmeldung in der Gemeinde Telefon: 05577/8181-529 Mittelberg e-mail: energieberatung@lustenau.at Iris Malang Elmar Rauch Dr. Wilfried Leimser Helga Kühr Günter Allgäuer Telefon: 05517/5315-210 e-mail: alexandra.schaecher@gde-mittelberg.at Energieberatung Dornbirn Neues Rathaus, Rathausplatz 3, 2. OG, Zi. 229, Energieberatung Leiblachtal jeden Dienstag und Donnerstag von Eichenberg, Hohenweiler, Hörbranz, Lochau, Möggers; 17.00 bis 19.00 Uhr im Wirtschaftshof der Gemeinde Lochau, Hoferstraße 5 Telefon: 05572/306-5530 Angelika Pfanner Mag. Karl Ladenhauf Kezban Sahin jeden Dienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr e-mail: energieberatung@dornbirn.at Wir geben Ihnen Telefon: 05574/53115 e-mail: energieberatung@lochau.cnv.at Energieberatung Hohenems gerne Auskunft Bürgerservicestelle-Rathaus, EG, Energieberatung Bregenz Kaiser-Franz-Josef-Str. 6 Telefon 05574/511-8080 Umweltamt, Belruptstraße 1 jeden 1. und 3. Montag im Monat www.vorarlberg.at Andreas Colle Margit Sigg Silvia Gugele Beratung nach Voranmeldung von 17.00 bis 19.00 Uhr Telefon: 05574/410-1380 Telefon: 05576/7101-1228 e-mail: energieberatung@hohenems.at Energieberatung Hard Beratung nach Voranmeldung in der Gemeinde jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat ab 18.00 Uhr im Rathaus. Peter Hinterauer
40 Beratung und Adressen Impressum: Herausgeber: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, Landhaus, A-6901 Bregenz Text + Konzept: Spiritworks, Dr. Gerhard Hofer, A-6890 Lustenau; Grafik: Allouche Adwork, Manuel Berninger, A-6850 Dornbirn Fotos: Holzbaupreis; Matthias Weissengruber, A-6900 Bregenz; Studio 22, Marcel Hagen, A-6890 Lustenau; Johannes Kaufmann Architektur; Bruno Klomfar; Dipl. Ing. Richard Bereuter; Atrium Wohnbau; Energieinstitut Vorarlberg, Landespressestelle, A-6900 Bregenz; Druck: Druckerei Teutsch, A-6900 Bregenz Beratung und Adressen Energieberatung „am Kumma“ Energieberatung Großes Walsertal Altach, Götzis, Koblach, Mäder; Blons, Fontanella, Raggal, St. Gerold, Sonntag, im Gemeindeamt Götzis Thüringerberg im Büro Biosphärenpark jeden Dienstag von17.00 bis 19.00 Uhr jeden 1. und 3. Dienstag im Monat Telefon: 05523/5986-60 von 18.30 bis 19.30 Uhr e-mail: eb.kummenberg@cable.vol.at Telefon: 05550/20360 e-mail: energieberatung@grosseswalsertal.at Energieberatung Vorderland Fraxern, Göfis, Klaus, Laterns, Meiningen, Rankweil, Energieberatung Bludenz Röthis, Sulz, Übersaxen, Viktorsberg, Weiler, Bludenz, Brand, Bürs, Dalaas, Innerbraz, Klösterle, Lech, Zwischenwasser; Nüziders, Stallehr; Voranmeldung im Gemeindeamt der Rathausgasse 12, 3. Stock Wohnsitzgemeinde. jeden Dienstag von 18.00 bis 20.00 Uhr Terminabsprache erfolgt mit dem Energieberater. Telefon: 05552/68334 e-mail: energie.bludenz@aon.at Energieberatung Feldkirch im Rathaus, Bürgerservice, Schmiedgasse 1-3 Energieberatung Montafon jeden Dienstag von 18.00 bis 19.00 Uhr Bartholomäberg, Gaschurn, Lorüns, Schruns, Silbertal, Telefon: 05522/304-1234 St. Anton, St. Gallenkirch, Taschagguns, Vandans; e-mail: energieberatung@feldkirch.at Beratung nach Voranmeldung im Stand Montafon Telefon: 05556/72132 Energieberatung Frastanz e-mail: info@stand-montafon.at Beratung nach Voranmeldung in der Gemeinde Frastanz Energieinstitut Vorarlberg Markus Burtscher, Telefon: 05522/51 534-22 Competencecenter CCD, e-mail: markus.burtscher@frastanz.at Stadtstraße 33, 6850 Dornbirn Telefon: 05572/31202-60 Energieberatung Walgau e-mail: info@energieinstitut.at Bludesch, Düns, Dünserberg, Ludesch, Nenzing, Röns, Satteins,Schlins, Thüringen; Institut für Sozialdienste (IfS) im Rathaus Nenzing, Landstraße 1 Menschengerechtes Bauen jeden Mittwoch von 18.00 bis 20.00 Uhr Vbg. Wirtschaftspark, 6840 Götzis Telefon: 05525/62215-150 Telefon: 05523/5582-60 e-mail: eberatung.walgau@aon.at e-mail: menschengerechtes.bauen@ifs.at
Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung Wohnbauförderung Landhaus, A-6901 Bregenz Telefon 05574/511-8080
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