LAK aktuell Ausgabe 02/2022 - Landesapothekerkammer Hessen

 
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LAK aktuell Ausgabe 02/2022 - Landesapothekerkammer Hessen
LAK aktuell
Ausgabe 02/2022

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LAK aktuell Ausgabe 02/2022 - Landesapothekerkammer Hessen
Inhaltsverzeichnis

Editorial                                                  3

Online-Seminare                                            5

ATHINA-Seminar                                             7

ZFB@home am 13./14.11.2021                                 9

Arzt-Apotheker-Dialog                                      10

Zertifikatfortbildung Palliativpharmazie                   11

AMINO                                                      13

PKA-Prüfungen und Termin Begleitender Unterricht           14

Externe Qualitätsüberprüfung                               15

Notfalldepot                                               16

Explosivgrundstoffüberwachung – Korrektur Kontaktstellen   19

Bad Nauheimer Gespräche                                    20

Aktionsbündnis Patientensicherheit – Infoflyer             21

Aktuell                                                    22

Veranstaltungen                                            22

Stellenmarkt                                               22

Impressum                                                  23

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LAK aktuell Ausgabe 02/2022 - Landesapothekerkammer Hessen
Editorial

                         Impfen in Apotheken

                         Liebe Kolleginnen und Kollegen,

                         der Auftakt ist gemacht: In ersten Apotheken impfen Apothekerinnen und
                         Apotheker gegen Covid-19.

                           Vor der Pandemie war eine Impfung durch Apotheker fast unvorstellbar. Im
                           Herbst vergangenen Jahres wurde der Ruf immer lauter, weitere Heilberufe
                           in die Impfkampagne einzubinden, was von allen Gesundheitsministern der
                           Länder, allen Ministerpräsidenten befürwortet und gefordert wurde. So
wurden Zahnärzte, Tierärzte und wir Apotheker in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen und
auch in der Coronaimpfverordnung wurde kurz vor Weihnachten das Impfen durch Apotheker
geregelt. Alle drei Heilberufe mussten in Abstimmung mit der Bundesärztekammer jeweils ein
Curriculum zur Fortbildung erstellen, damit impfwillige Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker für diese
neue Aufgabe gerüstet werden. Wir haben dies seitens der Bundesapothekerkammer schnell und
zielorientiert direkt vor Weihnachten sowie zwischen den Jahren erarbeitet und einvernehmlich mit
der Bundesärztekammer in den ersten Tagen des neuen Jahres verabschiedet. Für die theoretische
Schulung wurden Videos erstellt, die praktische Schulung wurde konzipiert und bereits vielfach
angeboten. Das Bestätigungsverfahren durch die Kammer läuft, Impfsurveillance,
Abrechnungsverfahren und die Bestellmöglichkeit des Impfstoffes wurden geregelt. Hierfür gilt allen
Beteiligten auf Bundesebene wie in unserer Kammer ein großer Dank: Es ging extrem schnell und
reibungslos über die Bühne, trotz Feiertagen, Jahreswechsel und als zusätzliche Aufgaben!

Dies alles hat dazu geführt, dass wir Apotheker als erster der drei Heilberufe dabei sind. Zwar fällt
unser Impfstart in eine Phase, in der die Zahl der Impfwilligen stark rückläufig ist, die Kapazitäten in
den Impfzentren und in den Arztpraxen bei Weitem nicht ausgeschöpft sind, aber wir haben die
Voraussetzungen, die Grundlagen gelegt. Es wird ganz sicher nur ein Teil der Apotheken auch in den
nächsten Monaten Impfungen anbieten können oder wollen, sowohl personelle wie auch räumliche
Voraussetzungen sind nicht zu unterschätzen, aber wir haben sozusagen den „Grundstein“ für das
Impfen in Apotheken und durch Apotheker gelegt, was uns rüstet, in einer künftigen (Booster-
)Impfwelle die Impfkampagne zu verstärken. Ich hoffe auch sehr, dass wir im kommenden Herbst
auch in Hessen Grippeimpfungen in Apotheken durchführen können, am besten als Regelversorgung
und nicht nur im Rahmen von Modellprojekten. Unsere Impfangebote ergänzen das ärztliche Impfen,
wir sind keine Konkurrenten, unser gemeinsames Ziel ist die Erhöhung der Impfquote – sowohl bei
Corona, um alles zu tun, den Weg aus der Pandemie zu gehen, als auch bei Influenza, wo hinsichtlich
der Impfquote ebenfalls noch sehr viel Luft nach oben ist! Ich bin überzeugt, dass hier die Heilberufe
gemeinsam viel Sinnvolles und Gutes für die Bevölkerung leisten können!

Wir Apotheker haben wiederum gezeigt, dass wir neue Aufgaben anpacken, schnell und zielorientiert
umsetzen, und das ist für mich ein gutes Fundament für die Etablierung weiterer pharmazeutischer
Dienstleistungen, für die der DAV und der GKV-Spitzenverband bei der Schiedsstelle hoffentlich bald
ein Ergebnis erzielen.

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LAK aktuell Ausgabe 02/2022 - Landesapothekerkammer Hessen
Jede Apothekenleiterin und jeder Apothekenleiter kann und darf für sich entscheiden, ob und, wenn
ja, welche Dienstleitungen sie oder er anbieten will, welche Möglichkeiten die jeweilige Apotheke
hat, welche Patientenklientel der jeweiligen Apotheke welche Bedürfnisse hat. Allerdings zeigen wir
alle gemeinsam, dass wir uns neuen Entwicklungen, Herausforderungen und Aufgaben stellen – ganz
nah bei den Menschen, vor Ort im Viertel, im Stadtteil, im Dorf.

Ich bin sicher, Politik und Gesellschaft erkennen und schätzen unser Engagement und unseren
Nutzen für die Bevölkerung, die wir gerade durch die zahlreichen zusätzlichen Aufgaben in der
Pandemie unter Beweis stellen. Daher müssen sie uns auch unterstützen, unser System auch
wirtschaftlich stärken und uns von überbordender Bürokratie befreien. Seien Sie versichert, dass wir
das in jedem Politikergespräch (wie beispielsweise derzeit in zahlreichen Einzelgesprächen mit
hessischen Abgeordneten) stets verdeutlichen und anmahnen.

Kommen Sie weiterhin gut durch die Pandemie und bleiben Sie gesund!

Ursula Funke

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Online-Abend-Seminare 2021

„Der klassische dritte Mittwoch“
Die Online-Seminare finden, wenn nicht anders angegeben, von 20:00 bis 21:30 Uhr über pharma4u
statt. Die Teilnahme ist gebührenfrei. Informationen zur Anmeldung der klassischen Mittwochs-
Termine entnehmen Sie bitte unserer >> Homepage.

16.03.2022                          „Wenn sich die Haut verändert – Antimykotika in der
                                    Selbstmedikation“
                                    Daniel Finke

20.04.2022                          „Warnhinweise und UAW – Gesprächsführungstechniken mit
                                    Arzt und Kunden“
                                    Hartmuth Brandt

18.05.2022                          „Kinderwunsch auf Rezept“
                                    Gesche Ratfeld

15.06.2022                          „Dokumentation in der Apotheke“
                                    Elke Jungbluth

Für die Teilnahme an einem abendlichen Online-Seminar erhalten Sie zwei Fortbildungspunkte.
Wenn Sie möchten, können Sie nach dem Online-Seminar fünf Lernerfolgsfragen beantworten, für
die Sie – bei richtiger Antwort – ebenfalls einen Fortbildungspunkt erhalten. Nach Beginn der
Bearbeitung hat man ein Zeitfenster von 15 Minuten.
Die Teilnahmebescheinigungen werden innerhalb von 8 Tagen nach dem Online-Seminar
automatisch erstellt und Ihnen per E-Mail zugesandt.

Abendveranstaltungen der LAK Hessen

Wegen der Corona-Pandemie werden im ersten Quartal 2022 sämtliche Fortbildungen entweder
Online oder als Hybrid-Veranstaltungen abgebildet werden. Eine Anmeldung zu diesen – auch den
kostenfreien – Abend-Seminaren ist über unseren Veranstaltungskalender möglich:
https://obs.apothekerkammer.de/front/select_product.php . Beachten Sie, dass wir auch bei den
ersten Präsenzveranstaltungen ausnahmsweise eine Anmeldung voraussetzen, um den notwendigen
Hygienekonzepten gerecht werden zu können.

Die Online-Abendveranstaltungen finden in der Regel von 20:00 – 21:30 Uhr statt, eine Anmeldung
ist bis 24:00 Uhr am Vortag möglich.

Bitte denken Sie daran, den Bestellvorgang abzuschließen, damit Ihre Anmeldung bei uns eingeht.

Wenn Sie einen Termin trotz Buchung doch nicht wahrnehmen können, bitten wir um eine kurze
Rückmeldung per E-Mail, damit der Platz Interessenten von der Warteliste angeboten werden kann.

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Die nächsten Termine sind:

 19.02.2022    Nocebo/Placebo
 03.03.2022    Arzneimitteltherapiesicherheit bei Patienten*innen mit chronischer
               Niereninsuffizienz
 12.03.2022    ZFB@home – Virale Erkrankungen, Teil 1 (15:00-18:45 Uhr)
 13.03.2022    ZFB@home – Virale Erkrankungen, Teil 2 (09:15-12:45 Uhr)
 15.03.2022    Ernährung in der Schwangerschaft und Stillzeit
 21.03.2022    Arzneimittelwerbung bewerten
 28.03.2022    Arzneimittel in der Stillzeit
 29.03.2022    Europäische Impfwoche: Herausforderung Hürden der Impfberatung - von
               kniffligen Impf-Fragen bis zum Umgang mit Impfgegnern
 30.03.2022    Europäische Impfwoche: Herausforderung Hürden der Impfberatung - von
               kniffligen Impf-Fragen bis zum Umgang mit Impfgegnern
 04.04.2022    Europäische Impfwoche: Herausforderung Hürden der Impfberatung - von
               kniffligen Impf-Fragen bis zum Umgang mit Impfgegnern
 05.04.2022    Best of Neue Arzneistoffe 2021
 07.04.2022    Arzneimittel in der Stillzeit
 25.04.2022    Arzneimittelwerbung bewerten
 27.04.2022    Ärzte und Apotheker im Dialog – Reisemedizin
 28.04.2022    Arzneimittelwerbung bewerten
 28.04.2022    Kardio-Reno-Vaskuläre Risikoprävention bei T2D

Die Teilnahmebescheinigungen werden nach Online-Seminaren innerhalb einer Woche per E-Mail
zugesandt.

Die Punktevergabe erfolgt gemäß der Richtlinie zur Einführung eines Fortbildungszertifikates durch
die Landesapothekerkammer Hessen für Apothekerinnen und Apotheker.

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ATHINA-Seminar

 Referentinnen:       Dr. Pamela Reißner, Apothekerin, Friedrichsdorf
                      Dr. Inga Leo-Gröning, Apothekerin, Bad Vilbel

 Termine:              Februar/März 2022                                             Online
                       21.02.2022          20:00 – 22:00 Uhr                         Interaktionen
                       26.02.2022          08:00 – 15:00 Uhr                         ATHINA Teil 1
                       27.02.2022          08:30 – 15:30 Uhr                         ATHINA Teil 2
                       22.03.2022          20:00 – 21:30 Uhr                         Fallkonferenz

Die Teilnahme an allen vier Terminen ist zwingend notwendig, um die Schulung zu absolvieren.
Die Unterstützung bei der Fallbearbeitung in der praktischen Phase sowie die Ausstellung eines
Zertifikates ist nur für Mitglieder der LAK Hessen möglich.

                      Gebühr:         220,00 Euro

Information:          Die Teilnehmer erhalten im Vorfeld alle Zugangsdaten sowie Skripte und
                      vorbereitende Literatur.

Anmeldung:            www.apothekerkammer.de
                      Weitere Informationen (z. B. zu Skripten) erhalten Sie per E-Mail, daher
                      bitten wir um Angabe einer E-Mail-Adresse.

Inhalt:
Medikationsanalyse/Medikationsmanagement als Prozess – ATHINA

Ziel dieser Fortbildung ist die Vermittlung von Kenntnissen zur Durchführung der Medikationsanalyse
2a und des darauf basierenden Medikationsmanagements als Prozess. Eine praxisbezogene Umsetzung
findet man in dem Projekt „ATHINA“ (Arzneimitteltherapiesicherheit in Apotheken). Die Schulung soll
die Basis dafür schaffen, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) durch eine strukturierte
Medikationsanalyse mit einem vertretbaren Aufwand in der öffentlichen Apotheke zu verbessern.

Schulungsphase:
Sie erfahren,
    − welche Patienten von der Medikationsanalyse und dem Medikationsmanagement besonders
        profitieren,
    − wie Sie auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Datenquellen die Gesamtmedikation
        des Patienten erfassen,
    − wie Sie auf der Grundlage der pharmazeutischen AMTS-Prüfung arzneimittelbezogene
        Probleme erkennen und lösen (Interaktionsmanagement),
        und Sie haben Ihre Kenntnisse an Fallbeispielen diverser Brown-Bag-Reviews geübt.

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Tool-Workshop inklusive Patienten- und Arztansprache, Erprobung der einzelnen Arbeitsschritte von
ATHINA-Fällen, Organisation der Abläufe in der Apotheke, Tipps und Tricks auf der Grundlage der
bisher gemachten Erfahrungen.

Praxisphase:
 − praktisches Bearbeiten von mindestens vier Patientenfällen (in sechs Monaten)
 − persönliche Betreuung durch eine Koordinationsstelle
 − fachliche Unterstützung durch ein Tutorenteam (bei besonders komplexen Fällen kann die
   Apotheke für die Beratung des Patienten oder das Gespräch mit dessen Arzt weitergehende
   Hintergrundinformationen zum aktuellen Fall anfordern)
− Dokumentation aller ATHINA-Fälle in anonymisierter Form durch die Koordinationsstelle für eine
   spätere Auswertung

Basis des Arzneimittelchecks ist der in den USA schon seit Jahren eingesetzte „Brown Bag Review".
Hierbei bringt der Patient alle seine Medikamente in einer Tüte (Brown Bag) mit in die Apotheke. Dort
findet ein kurzes Anamnesegespräch statt. Die Medikamente werden durchgesehen und überprüft.

Das wichtigste Hilfsmittel dieses Konzepts ist ein elektronischer Erfassungsbogen, der die
systematische und komplette Aufnahme aller Medikamente eines Patienten erleichtert; dieser
entspricht dem Medikationsplan des Bundesgesundheitsministeriums (Aktionsplan AMTS). Bei
Unstimmigkeiten oder Problemen kann sich die Apotheke an einen Tutor wenden, der auch den ersten
Fall mit überprüft. In dem abschließenden intensiven Beratungsgespräch werden mit dem Patienten
die Ergebnisse besprochen und Optimierungsvorschläge gemacht, um seine Adhärenz zu steigern und
unerwünschte Arzneimittelwirkungen möglichst zu vermeiden. Der gesamte Prozess wird
dokumentiert; dem Patienten wird ein aktueller Medikationsplan ausgehändigt, den er mit seinem Arzt
besprechen sollte.

Zusätzlich zu diesem Seminar besteht die Möglichkeit, an abendlichen „Online-Seminaren“ zu
Krankheitsbildern und Therapien teilzunehmen.

Achtung:
Beachten Sie bitte, dass für Fallbearbeitungen ein Zugang zum Programm Microsoft Office® Excel
benötigt wird.

Ein ATHINA-Zertifikat wird an die Teilnehmer verliehen, die das Schulungsseminar und vier Online-
Seminare absolvieren sowie vier Patientenfälle in einem Zeitraum von sechs Monaten erfolgreich
bearbeiten. Bitte beachten Sie: Das Absolvieren der praktischen Schulungsphase (Online-Seminare,
Unterstützung bei Fallbearbeitung) sowie die Ausstellung eines Zertifikates ist nur für Mitglieder der
LAK Hessen möglich.

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ZFB@home – 12./13. März 2022 – „Virale Erkrankungen“

Samstag, 12. März 2022

15:00 – 15:15 Uhr                     Eröffnung und Begrüßung
                                      Ursula Funke
                                      Präsidentin der LAK Hessen

15:15 – 16:15 Uhr                     COVID-19 Therapie: Update und Rückblick
                                      Dr. med. Tilman Lingscheid
                                      Charité – Universitätsmedizin Berlin
                                      Medizinische Klinik, Campus Virchow Klinikum, Berlin

16:30 – 17:30 Uhr                     Chronische virale Hepatitiden und deren Behandlung –
                                      wo stehen wir 2022?
                                      Dr. med. Kai-Henrik Peiffer
                                      Zentrum der Inneren Medizin/Medizinische Klinik I
                                      Universitätsklinikum Frankfurt, Goethe-Universität, Frankfurt am
                                      Main

17:45 – 18:45 Uhr                     HIV-State of the Art
                                      Prof. Dr. med. Christoph Stephan
                                      Zentrum der Inneren Medizin/Medizinische Klinik II
                                      Universitätsklinikum Frankfurt, Goethe-Universität, Frankfurt am
                                      Main

Sonntag, 13. März 2022

09:15 – 10:15 Uhr                     Aktuelles zur Influenza-Impfung
                                      Prof. Dr. med. Thomas Weinke
                                      Ernst von Bergmann Klinikum gGmbH, Zentrum für Innere Medizin 1
                                      Klinik für Gastroenterologie und Infektiologie, Potsdam

10:30 – 11:30 Uhr                     Herpesviren: Erkrankungen und Therapiemöglichkeiten
                                      Prof. Dr. med. Bernd Salzberger
                                      Universitätsklinikum Regensburg, Regensburg

11:45 – 12:45 Uhr                     Impfprävention von HPV-assoziierten Erkrankungen
                                      Prof. Dr. med. Ulrike Wieland
                                      Institut für Virologie, Universitätsklinikum Köln (AöR), Köln

Moderation:                           Prof. Dr. rer. nat. Dieter Steinhilber
                                      Dr. rer. nat. Nils Keiner
                                      Sprecher der Akademie für Pharmazeutische Fortbildung der LAK
                            Hessen

                            Eine Anmeldung bis 24 Uhr am Vortag ist erforderlich.

Eine Beschreibung zur Teilnahme an Online-Seminaren finden Sie unter www.apothekerkammer.de
Die Anmeldelinks von pharma4u werden rechtzeitig auf der Homepage freigeschaltet.
Die Teilnahmebescheinigungen werden in der Woche nach der ZFB von pharma4u versandt.
Es bestehen seitens der wissenschaftlichen Leitung und des Veranstalters an beiden Tagen keinerlei Interessenkonflikte.
Bestehende Interessenkonflikte werden erklärt. Entsprechende Erklärungen sind in die Vortragsfolien integriert.
Die Vorträge sind produkt- und dienstleistungsneutral.
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Ärzte und Apotheker im Dialog - „Reisemedizin“
   Interdisziplinäre Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte sowie für Apothekerinnen und Apotheker

Termin/Uhrzeit:                    27.04.2022, 19:00 bis 21:30 Uhr
Leitung:                           Dr. med. Armin Wunder, Prof. Dr. rer. nat. Dieter Steinhilber
Referenten:                        Dr. med. Ulrich Klinsing, Dr. rer. nat. Christian Ude
Ort:                               Landesärztekammer Hessen
                                   Hanauer Landstraße 152, 60314 Frankfurt am Main
Kosten:                            30,00 Euro
Anmeldung:                         Christina Ittner
                                   Tel. 06032 782-223 / Fax 069 97672-67223
                                   E-Mail: christina.ittner@laekh.de

Achtung: Die Anzahl der Plätze ist begrenzt!

Wenn die Medikation nicht greift: Leitlinienorientierte Therapie – wann und warum sind Anpassungen bei der
Medikation nötig

Ärzte und Apotheker sind einander im gemeinsamen Bemühen um die bestmögliche Versorgung der Kranken
verbunden. Dabei haben sie eine unterschiedliche Sicht auf Krankheitsbilder und Therapiekonzepte. Unsere
gemeinsame Fortbildung soll den unterschiedlichen Sichtweisen und Arbeitsumfeldern gerecht werden und den
Dialog der beiden Berufsgruppen unterstützen.

In dieser Fortbildungsreihe wird praxisnah, ausgehend von Fallbeispielen, über häufige Erkrankungen und die
leitliniengerechten Therapien berichtet.

Unser besonderes Augenmerk gilt dabei denjenigen Patienten, die nicht wie erwartet auf eine Medikation
ansprechen. Warum wirken einige Medikamente bei manchen Menschen besonders stark und bei anderen fast
gar nicht? Wie kann zwischen Wirkmechanismen, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen die passende
Therapie gefunden werden?
Darüber hinaus befassen wir uns mit denjenigen Patienten, bei denen z.B. aufgrund einer Vorerkrankung oder
einer chronischen Erkrankung besondere Therapieoptionen erwogen werden müssen. Diese Patienten suchen in
Praxen und Apotheken Beratung – zum Beispiel bezüglich sportlicher Aktivitäten oder bei Reiseplänen.

In jeder Veranstaltung wird ein aktuelles Thema oder Krankheitsbild aufgegriffen. Es wird im Dialog von einem
Arzt und einem Apotheker vorgestellt – idealerweise steigen die Teilnehmer in diesen Dialog ein.

Alle – insbesondere auch die Kolleginnen und Kollegen in Weiterbildung – sind eingeladen, eigene Fragen und
Fälle mitzubringen.

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in Kooperation mit

Zertifikatfortbildung Palliativpharmazie - Der Apotheker als Teil des Palliative-Care-Teams
Der Zertifikatkurs orientiert sich am Curriculum der Bundesapothekerkammer, das im
Mitgliederbereich der ABDA-Homepage hinterlegt ist (www.abda.de – Fort- und Weiterbildung –
Fortbildung – Zertifikatfortbildungen). Er umfasst u.a. die Themengebiete Kommunikation, Ethik,
Pflege, Symptombehandlung, Arzneimitteltherapie und Spiritualität/ Trauer. Referenten aus
verschiedensten Berufsgruppen beleuchten die Aspekte der Palliativversorgung allgemein und die
Aufgaben des Pharmazeuten im Besonderen. Der Kurs richtet sich an alle Apothekerinnen und
Apotheker, die sich für die interdisziplinäre, multiprofessionelle Betreuung schwerstkranker Menschen
interessieren und eignet sich als Qualifikationsnachweis für die Beteiligung an palliativen Netzwerken.
Für die Erlangung des Zertifikates sind neben der Teilnahme an den theoretischen Unterrichtseinheiten
(beide Teile), die schriftliche Dokumentation eines Patientenfalles sowie eine dreitägige Hospitation in
einem Hospiz, einer Palliativstation oder einem ambulanten Palliativdienst mit SAPV erforderlich.

Bitte beachten Sie ferner, dass dieser Kurs aus zwei Teilen besteht. statt. Wenn Sie beide Teile
absolvieren möchten, müssen Sie sich für beide Teile schriftlich über die Homepage anmelden. Sie
erhalten pro Kursteil eine Rechnung.

Teil 1

Termin: 20.05. bis 22.05.2022

Der Kurs beginnt Freitag um 9.00 Uhr und endet Sonntag um 13.00 Uhr. Die detaillierten
Informationen zu dem Kurs erhalten Sie nach Ihrer verbindlichen Anmeldung mit dem jeweiligen
Kursprogramm.

Bitte beachten Sie, dass dieser Kurs aus zwei Teilen besteht. Teil 2 findet vom 24. bis 26.06.2022
statt. Wenn Sie beide Teile absolvieren möchten, müssen Sie sich für beide Teile schriftlich über die
Homepage anmelden. Sie erhalten pro Kursteil eine Rechnung.

Teilnehmerzahl/ Kursgebühr:

Maximal 20 Personen                                             375,00€ pro Person für Teil 1

Die Akkreditierung ist mit 40 Punkten bei der Landesapothekerkammer Hessen beantragt.

Kursleitungen: Claudia Wegener und Dr. Silke Lauterbach (Zertifizierte Kursleitung DGP)

Veranstalter:

Akademie für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit Nordhessen (APPH) e.V.

Telefon: 0175 9269597           E-Mail: info@apph-nordhessen.de          www.apph-nordhessen.de

Veranstaltungsort:              Apothekerhaus           Frankfurter Straße 229A          34134 Kassel

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Anmeldung/Rücktritt Teil 1:
Wir bitten um eine möglichst frühzeitige schriftliche und somit verbindliche Anmeldung über unsere
Homepage. Bei Überbelegung berücksichtigen wir die Anmeldungen nach der Reihenfolge des
Eingangs.
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis spätestens zum 15. April 2022 kostenlos möglich. Die Absage
bedarf der Schriftform. Bei späterer Absage wird die Kursgebühr als Ausfallgebühr fällig.
Sollte die Nachfrage zu gering sein, erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor Beginn eine Absage der
Veranstaltung sowie eine Rückerstattung der Kursgebühr in voller Höhe.
Mit der Speicherung der o. a. Daten zu Zwecken der Auftragsbearbeitung bin ich ausdrücklich
einverstanden.

Teil 2

Termin: 24. bis 26.06.2022

Der Kurs beginnt Freitag um 9.00 Uhr und endet Sonntag um 13.00 Uhr. Die detaillierten
Informationen zu dem Kurs erhalten Sie nach Ihrer verbindlichen Anmeldung mit dem jeweiligen
Kursprogramm.

Teilnehmerzahl/ Kursgebühr:

Maximal 20 Personen                                             375,00€ pro Person für Teil 2

Die Akkreditierung ist mit 40 Punkten bei der Landesapothekerkammer Hessen beantragt.

Kursleitungen: Claudia Wegener und Dr. Silke Lauterbach (Zertifizierte Kursleitung DGP)

Veranstalter: Akademie für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit Nordhessen (APPH) e.V.

Telefon: 0175 9269597          E-Mail: info@apph-nordhessen.de         www.apph-nordhessen.de

Veranstaltungsort: Apothekerhaus       Frankfurterstraße 229A          34134 Kassel

Anmeldung/Rücktritt Teil 2:
Wir bitten um eine möglichst frühzeitige schriftliche und somit verbindliche Anmeldung über unsere
Homepage. Bei Überbelegung berücksichtigen wir die Anmeldungen nach der Reihenfolge des
Eingangs.
Ein Rücktritt von der Anmeldung ist bis spätestens zum 15. Mai 2022 kostenlos möglich. Die Absage
bedarf der Schriftform. Bei späterer Absage wird die Kursgebühr als Ausfallgebühr fällig.
Sollte die Nachfrage zu gering sein, erfolgt bis spätestens 4 Wochen vor Beginn eine Absage der
Veranstaltung sowie eine Rückerstattung der Kursgebühr in voller Höhe.
Mit der Speicherung der o. a. Daten zu Zwecken der Auftragsbearbeitung bin ich ausdrücklich
einverstanden.

                                                                                                  12
Arzneimittelinformation, AMINO-Datenbank

Die AMINO-Datenbank ist auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen im Mitgliederbereich
verlinkt: https://www.apothekerkammer.de/pharmazie/apotheke/am+informationen/amino/

Frage:
Wir haben bei einem externen Lieferanten eine Salbengrundlage ausdrücklich ohne Konservierung
bestellt. Normalerweise verwenden wir die vorkonservierte Grundlage.
Müssen bzw. sollten wir nun bei der Eingangsprüfung die in der Prüfvorschrift nicht ausdrücklich
genannte Abwesenheit der Konservierung prüfen?

Kommentar:
Der Umfang der Prüfungen ist vom zuständigen Apotheker anhand der Gegebenheiten des
Einzelfalles so festzulegen, dass die möglicherweise auftretenden Verwechslungen ausgeschlossen
werden können.

Laut EuAB ist eine Konservierung (nur) in den Fällen vorgeschrieben, in denen die Zubereitung selbst
keine ausreichenden antimikobiellen Eigenschaften besitzt [1]. Damit kann eine Prüfung auf
Abwesenheit von Konservierungsmitteln nicht pauschal für alle unkonservierten Rezepturen
gefordert werden.

Wenn aber, wie im vorliegenden Falle, die Konservierung bei Ihnen (oder ggf. auch beim Lieferanten)
der Normalfall ist oder aus Stabilitätsgründen bei der betreffenden Grundlage naheliegend erscheint,
sollte die Identitätsprüfung in der Apotheke auch eine Verwechslung mit konservierter Grundlage
sicherstellen. Eine Ausnahme wäre nur möglich, wenn die Abwesenheit der Konservierungsmittel im
Rahmen der Reinheitsprüfung auf dem Zertifikat für die betreffende Charge bereits deklariert wurde.

D.h. die zusätzliche Prüfung auf Konservierung im Rahmen der Identitätsprüfung erscheint im
vorliegenden Falle notwendig, um Verwechslungen beim Lieferanten wie auch spätere Schäden beim
Patienten auszuschließen.

Quelle: AMINO-Datenbank

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Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA)
im Sommer 2022

Die schriftliche Abschlussprüfung für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) findet am 4.
Mai 2022 an den Prüfungsorten Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Kassel, Limburg und
Wiesbaden statt. Die praktische Abschlussprüfung wird am 21., 22., 23. und 24. Juni 2022 in Frankfurt
am Main und am 23. Juni 2022 in Kassel durchgeführt.

Anmeldeformulare werden den Berufsschulen zur Verteilung zugehen.

Die Landesapothekerkammer Hessen bittet, alle für die Zulassung zur Prüfung notwendigen
Unterlagen − einschließlich der Ausbildungsnachweise (Berichtsheft) − in einem mit dem Namen der
Auszubildenden beschrifteten Schnellhefter (kein Ordner) einzureichen.

Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung können von Auszubildenden, die die Prüfung
gemäß § 9 Abs. 1 der Prüfungsordnung für PKA vorziehen möchten, von der Homepage der
Landesapothekerkammer Hessen unter Service / Formulare und Merkblätter / Ausbildung PKA /
Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung heruntergeladen werden. Die Ausbildungszeit
kann jedoch um höchstens sechs Monate verkürzt werden.

Anmeldeschluss ist der 23. März 2022.
Danach eingehende Anmeldungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Der nächste Termin der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen für Pharmazeuten im
Praktikum
Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen nach § 4 Abs. 4 der Approbationsordnung für
Apotheker finden ganztags statt.

Teilnahmevoraussetzung ist der bestandene zweite Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

Termin Teil 1:
21. Februar bis 4. März 2022

Die Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen werden als Online-Seminar durchgeführt. Weitere
Informationen gehen den Pharmazeuten im Praktikum nach Anmeldeschluss zu.

Die Anmeldung zu den Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen erfolgt online auf der >> Homepage
der Landesapothekerkammer Hessen und muss nachfolgende Daten enthalten: Name, Vorname,
Privatanschrift, den zu absolvierenden Teil.

Die Pharmazeuten im Praktikum erhalten nach Anmeldeschluss (31. Dezember 2021) eine
Anmeldebestätigung und weitere Informationen von der Geschäftsstelle. Der Stundenplan steht kurz
vor den Veranstaltungen auf der Homepage der Landesapothekerkammer Hessen.

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Externe Qualitätsüberprüfung

Rezepturringversuche des Zentrallaboratoriums Deutscher Apotheker e.V.

Auch dieses Jahr unterstützen wir Sie gerne und übernehmen die Kosten für einen Rezeptur-
Ringversuch. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist die Übermittlung des kammereigenen
Anmeldeformulars an die Landesapothekerkammer Hessen. Dies gilt auch für ZL-Abonnenten. Das
Formular für die Anmeldung zum 3. Rezeptur-Ringversuch 2022 (Flüssige Zubereitung mit Minoxidil)
finden Sie auf unserer Homepage unter „Service“. Anmeldeschluss ist der 1. November 2022.

Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum

Seit 2018 besteht für Pharmazeuten im Praktikum in hessischen Apotheken die Möglichkeit, die
eigenen Stärken und Schwächen bei der Rezepturherstellung in einem Kapselringversuch überprüfen
zu lassen. Auch in 2022 bietet die Landesapothekerkammer Hessen dies wieder an. Das Angebot ist
kostenfrei für Pharmazeuten im Praktikum, die Mitglied der LAK Hessen sind.

Im März 2022 findet der erste Kapsel-Ringversuch statt, weitere Möglichkeiten einen
Kapselringversuch durchzuführen gibt es im Mai sowie im September.

Kostenfreie Teilnahme möglich

Mit der Teilnahme am Kapselringversuch kann bereits in der Ausbildung junger Kolleginnen und
Kollegen die Bedeutung der Rezeptur dargestellt werden. Die Landesapothekerkammer Hessen bietet
daher ihren Mitgliedern einen kostenfreien Kapsel-Ringversuch für Pharmazeuten im Praktikum an.
Dieser kann von jedem Pharmazeuten im Praktikum, der Mitglied der LAK Hessen ist, einmalig während
seiner Ausbildungszeit in der Apotheke durchgeführt werden. Bei der Herstellung sollte der
Pharmazeut im Praktikum die in 2018 von der LAK Hessen versendete, zum Aushang in der Rezeptur
gedachte Kapselkarte nutzen. Die Herstellung und Einsendung der Kapseln muss jeweils in der ersten
Hälfte des genannten Prüfmonats erfolgen (März, Mai oder September). Die Ergebnismitteilung erfolgt
nach ca. zwei bis drei Monaten an die Apotheke; der Pharmazeut im Praktikum erkundigt sich dort
selbstständig nach den Ergebnissen, sofern er zum Zeitpunkt der Mitteilung nicht mehr in seiner
Praktikumsapotheke tätig ist. Eine zusammenfassende und anonymisierte Vorstellung der Ergebnisse
mit möglichen Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Rezepturqualität erfolgt zusätzlich
während der Begleitenden Unterrichtsveranstaltungen im Herbst.

Die      Anmeldung     erfolgt   mit      dem      Anmeldeformular,       welches            unter
https://www.apothekerkammer.de/service/ zum Download zur Verfügung steht.

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Notfallbevorratung in der Apotheke, Notfalldepots und Empfehlungen zur
Palliativversorgung – ein Überblick

Regelung in der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO):

§ 15 Absatz 1 ApBetrO

Der Apothekenleiter hat die Arzneimittel und apothekenpflichtigen Medizinprodukte, die zur
Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung notwendig sind, in
einer Menge vorrätig zu halten, die mindestens dem durchschnittlichen Bedarf für eine Woche
entspricht. Darüber hinaus sind in der Apotheke vorrätig zu halten:

1.     Analgetika
2.     Betäubungsmittel, darunter Opioide zur Injektion sowie zum Einnehmen mit unmittelbarer
       Wirkstofffreisetzung und mit veränderter Wirkstofffreisetzung
3.     Glucocorticosteroide zur Injektion
4.     Antihistaminika zur Injektion
5.     Glucocorticoide zur Inhalation zur Behandlung von Rauchgas-Intoxikationen
6.     Antischaum-Mittel zur Behandlung von Tensid-Intoxikationen
7.     medizinische Kohle, 50 Gramm Pulver zur Herstellung einer Suspension
8.     Tetanus-Impfstoff*
9.     Tetanus-Hyperimmun-Globulin 250 I. E.
10.    Epinephrin zur Injektion
11.    0,9 Prozent Kochsalzlösung zur Injektion
12.    Verbandstoffe, Einwegspritzen und -kanülen, Katheter, Überleitungsgeräte für Infusionen
       sowie Produkte zur Blutzuckerbestimmung

Hinweis der LAK Hessen:

* Da der monovalente Tetanus-Impfstoff außer Handel ist, empfiehlt die STIKO generell die
Verwendung von Tetanus-Kombinationsimpfstoffen.

Die nach § 15 Absatz 1 aufgelisteten Präparate müssen in der Apotheke vorrätig gehalten werden.
Eine Liste mit Empfehlungen ist auf der Homepage der LAK Hessen hinterlegt. Der Apothekenleiter
entscheidet selbst, welche den Vorgaben entsprechenden Fertigarzneimittel er an Lager legt.

                                                                                                  16
§ 15 Absatz 2 ApBetrO

Der Apothekenleiter muss sicherstellen, dass die Arzneimittel mit folgenden Wirkstoffen entweder in
der Apotheke vorrätig gehalten werden oder kurzfristig beschafft werden können:

1.     Botulismus-Antitoxin vom Pferd**
2.     Diphtherie-Antitoxin vom Pferd**
3.     Schlangengift-Immunserum, polyvalent, Europa**
4.     Tollwut-Impfstoff
5.     Tollwut-Immunglobulin
6.     Varizella-Zoster-Immunglobulin
7.     C1-Esterase-Inhibitor**
8.     Hepatitis-B-Immunglobulin
9.     Hepatitis-B-Impfstoff
10.    Digitalis-Antitoxin**
11.    Opioide in transdermaler und in transmucosaler Darreichungsform

Hinweis der LAK Hessen:

Die Präparate 1 – 10 werden in den Notfalldepots der LAK Hessen vorrätig gehalten, die mit **
gekennzeichneten Präparate ausschließlich zentral in Frankfurt am Main.

Weiterhin muss der Apothekenleiter nach § 15 Abs. 2 ApBetrO sicherstellen, dass Opioide in
transdermaler und transmucosaler Darreichungsform entweder in der Apotheke vorrätig gehalten
werden oder kurzfristig beschafft werden können. Nachdem in der Regel eine kurzfristige
Beschaffung über den Großhandel und eine Bevorratung der Notfalldepots mit Betäubungsmitteln
nicht möglich ist, empfehlen wir Ihnen, zumindest jeweils eine Packung eines Opioid-Pflasters und
eines sublingual anzuwendenden Opiats auf Lager zu legen.

Standorte der Notfalldepots in Hessen:

           •   Klinikum Darmstadt GmbH
           •   Universitätsklinikum Frankfurt
           •   Apotheke im Martinshof, Gießen, Standort Fernwald
           •   Klinikum Fulda gAG
           •   Gesundheit Nordhessen Holding AG

Details und Merkblätter finden Sie unter
www.apothekerkammer.de/pharmazie/apotheke/notfalldepot

                                                                                                    17
Wie entnehme ich ein Präparat aus dem Notfalldepot?

    •   Der verschreibende Arzt kann den Patienten mit dem Rezept nicht direkt zum Notfalldepot
        schicken. Die Entnahme kann nur durch eine Apotheke erfolgen.
    •   Die Apotheke muss im Depot die Entnahme telefonisch ankündigen und einen Boten
        autorisieren (In einigen Depots ist dies über ein Fax-Formular geregelt, dass Sie nach dem Log-
        In unter Service in der Rubrik „Merkblätter, Muster und Vordrucke“ unter Position 6 "Muster-
        AM Bevollmächtigung zur Abholung eines Arzneimittels aus dem Notfalldepot" finden ).
    •   Die Entnahme kann ausschließlich in Notfällen erfolgen, wenn über die normalen
        Beschaffungswege das Präparat nicht rechtzeitig besorgt werden kann.
    •   Die Bevorratung der Unfallambulanzen in den Kliniken hat durch die entsprechenden
        Krankenhausapotheken oder krankheitsversorgenden Apotheken zu erfolgen. Es darf nicht
        regelhaft auf das Notfalldepot der Landesapothekerkammer zurückgegriffen werden.
    •   Die Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen der das Notfalldepot betreibenden Einrichtung
        (Krankenhausapotheke/Krankenhaus versorgende Apotheke) und der entnehmenden
        Apotheke zum Apothekeneinkaufspreis.

Für die Entnahme aus den Notfalldepots gilt allgemein: Die Apotheke, die ein Präparat für einen akuten
Notfall benötigt, nimmt unter der angegebenen Telefonnummer Kontakt mit dem nächstgelegenen
Notfalldepot auf und fordert das Präparat an. Anschließend kann das Präparat von der anfordernden
Apotheke gegen Quittung abgeholt werden. Das Präparat wird der abholenden Apotheke in Rechnung
gestellt. Die notwendige Dokumentation, z. B. von Blutprodukten, erfolgt im Notfalldepot und in der
abholenden Apotheke.

Versorgung von Palliativpatienten im Notdienst – Empfehlung zur Bevorratung nach Vereinbarung
des Hessischen Sozialministeriums, der Landesapothekerkammer Hessen und des Hessischen
Apothekerverbands für die Notfallversorgung von Palliativpatienten im Notdienst.

Sie werden gebeten, die in der Tabelle aufgeführten Arzneimittel im Notdienst an Lager zu nehmen,
sodass der behandelnde Arzt diese Arzneimittel nach Rücksprache mit der Apotheke verordnen kann.

  Arzneistoff         Darreichungsform      Dosierung
  Morphin             Injektionslösung      10 mg/ml
  Morphin             Tropfen               20 mg/ml
  Morphin             Retardtabletten       30 mg
  Fentanyl            Pflaster              25 µg/h
  Fentanyl            Nasenspray            0,1 mg/
                                            pro ED
  Lorazepam           Plättchen             1 mg
  Diazepam            Rektallösung          5 mg
  Dimenhydrinat       Suppositorien         150 mg
  Dimenhydrinat       Tabletten             50 mg
  Haloperidol         Tropfen               2 mg/ml
  Butylscopolamin     Injektionslösung      20 mg/ml

Diese Liste finden Sie auch auf der Homepage im Downloadbereich unter „Arbeitshilfen“:
http://www.apothekerkammer.de/service/formulare+und+merkblaetter/

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Explosivgrundstoffüberwachung – Kontaktstellen in Hessen - KORREKTUR

Apotheken stellen zum Teil beschränkte und regulierte Ausgangsstoffe im Sinne der EU-
ExplosivgrundstoffVO (VO (EU) 2019/1148) und dem Ausgangstoffgesetz bereit und unterliegen
insofern bestimmten Meldepflichten bei verdächtigen Transaktionen. Entsprechende Vorgaben, die
Offenbarungsbefugnisse im Sinne des § 203 StGB (Schweigepflichtverletzung) beinhalten, finden sich
insbesondere in Art. 9 EU-ExplosivgrundstoffVO. Nach § 3 AusgangsstoffG bestimmten die
Bundesländer Kontaktstellen, die zur Entgegennahme dieser Meldungen befugt sind. Nationale
Inspektionsbehörden, die nach Art. 11 EU-ExplosivgrundstoffVO für die Erfüllung der auch für
Apotheken relevanten Pflichten nach den Art. 5-9 EU-ExplosivgrundstoffVO zuständig sind,
bestimmten die Bundesländer nach § 5 AusgangsstoffG.

Seit 1. Februar 2021 ist die neue EU-Explosivgrundstoffverordnung (Verordnung (EU) 2019/1148) in
Kraft getreten. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber mit dem Ausgangsstoffgesetz (AusgStG) flankierende
nationale Maßnahmen getroffen, die ebenfalls seit 1. Februar 2021 berücksichtigt werden müssen.
Wir hatten bereits in den LAK aktuell-Ausgaben 03/21 und 11/21 ausführlich berichtet.
Der Vollzug des Gesetzes wurde inzwischen in Hessen geregelt, das Regierungspräsidium Gießen ist
zuständige Inspektionsbehörde. Somit sind die zuständigen Ansprechpartner in Hessen folgende:
Kontaktstelle:
Hessisches Landeskriminalamt
Hauptsachgebiet 41
SG 416 (Waffen-, Sprengstoff- und Falschgeld)
Herr Thomas Knieling Couto
Frau Brigitte Hunold
Monitoring-ausgangsstoffgesetz.hlka@polizei.hessen.de
(während der Regeldienstzeit)
Ful.hlka@polizei.hessen.de
(außerhalb der Regeldienstzeit)
0611 83 8486

NEU: Inspektionsbehörde:
Regierungspräsidium Gießen
Dezernat 25.2
Postfach 10 08 51
35338 Gießen
Ausgangsstoffgesetz-hessen@rpgi.hessen.de
http://www.rp-giessen.de

Weitere Informationen sowie einen Flyer finden Sie hier:

https://rp-giessen.hessen.de/inneres-arbeit/technischer-
verbraucherschutz/chemikaliensicherheit/bedrohung-durch-selbst

                                                                                                 19
Terminhinweis: Bad Nauheimer Gespräche – 7. März 2022

COVID-19 aktuell: Impfempfehlung oder Impfpflicht?
Live-online-Veranstaltung am Montag, den 7. März 2022, 19 Uhr

Die Corona-Pandemie beschäftigt uns seit nun 2 Jahren. Die verfügbaren Impfungen geben einen
guten Schutz vor schwerer Erkrankung und Tod. Ein Großteil der Bevölkerung hat die Impfangebote
angenommen. Was ist darüber hinaus sinnvoll und erforderlich?
Die Bad Nauheimer Gespräche greifen dieses hochaktuelle gesundheitspolitische Thema auf und
konnten ausgewiesene Experten gewinnen, hierüber mit Ihnen zu diskutieren

Prof. Fred Zepp wird die Bedeutung von Impfungen und die Empfehlungen der Ständigen
Impfkommission (STIKO) vorstellen. Prof. Malte Thießen beleuchtet die Frage von
Impfungen und Impfpflicht aus medizinhistorischer Sicht. Prof. Steffen Augsberg, Mitglied des
Deutschen Ethikrates, greift ethische und juristische Fragen zur Impfpflicht auf. Hören Sie zu und
diskutieren Sie mit.

Moderation: Prof. Dr. Ursel Heudorf

Anmeldung und Zugangsdaten: https://www.fazh.de/veranstaltungen/12059-22001 oder QR-Code

Die Inhalte der Fortbildungsmaßnahme sind produkt- und/oder dienstleistungsneutral gestaltet.
Potentielle Interessenkonflikte des Veranstalters, der wissenschaftlichen Leitung und der Referenten
werden offengelegt. Die Veranstaltung wurde mit 3 Punkten zertifiziert.

                                                                                                     20
Patientenbroschüre „Infektionen vermeiden – aber wie?“ des APS

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), dessen Mitglied die Landesapothekerkammer Hessen
ist, hat eine neue Patientenbroschüre „Infektionen vermeiden – aber wie?“ veröffentlicht. Die
Broschüre basiert auf der Handlungsempfehlung „Hygiene in der Arztpraxis“ und wurde erstellt, um
Patienten und ihre Angehörigen die wichtigsten Kenntnisse zum Thema Infektionen zu vermitteln. Sie
beantwortet Fragen, z.B. welche Arten von Krankheitserregern es gibt und warum es wichtig ist, sich
vor Infektionen zu schützen. Es werden konkrete Empfehlungen genannt, die Patienten und
Angehörige eigenständig in Praxen und im häuslichen Umfeld umsetzen können.

Die Druckexemplare können in der APS-Geschäftsstelle bestellt werden, für höhere Auflagen stellt
Ihnen diese gerne die Druckdaten zur Verfügung.

Um die Broschüre für möglichst viele Menschen verständlich zu machen, wird sie noch in leichte
Sprache und einige Fremdsprachen übersetzt werden.

Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. (APS)
Alte Jakobstraße 81
10179 Berlin
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VERANSTALTUNGEN
Mit der Kammer fortbilden

Die Landesapothekerkammer Hessen unterstützt Sie kontinuierlich mit einem umfangreichen
Fortbildungsprogramm. Das vielfältige Veranstaltungsangebot deckt alle relevanten Themen ab. Wir
möchten Sie damit nicht nur in Ihrer täglichen Arbeit unterstützen, sondern auch eine erfolgreiche
Basis für Ihre weitere Qualifizierung legen.

https://www.apothekerkammer.de/pharmazie/fortbildung/

STELLENMARKT
Im Stellenmarkt der Landesapothekerkammer Hessen können Sie die aktuellen Stellenangebote und -
gesuche finden. Unter der Rubrik Angebote und Gesuche können Sie nach aktuellen Stellenanzeigen
suchen, aber auch eine Anzeige online aufgeben. Bitte beachten Sie, dass Ihr Stellenangebot oder
Stellengesuch erst durch uns kontrolliert und freigeschaltet werden muss und daher nicht sofort auf
unserer Seite erscheint. Die Veröffentlichung Ihrer Stellenanzeige erfolgt für Sie kostenlos.

https://www.apothekerkammer.de/stellenmarkt/

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IMPRESSUM

LAK aktuell ist das amtliche Mitteilungsblatt der Landesapothekerkammer Hessen.
Herausgeber: Landesapothekerkammer Hessen, K.d.ö.R.
Chefredaktion: AzetPR
Ständige Mitarbeit: Ulrich Laut, Michael Aland, Johanna Hauser, Birgit Wolfraum, Dr Matti Zahn
Verantwortlich für namentlich gezeichnete Beiträge: die Verfasser

Redaktionsbeirat: Ursula Funke (Vorsitzende), Dr. Viola Schneider, Dr. Cora Menkens, Prof. Dr. Mona
Abdel Tawab, Dr. Otto Quintus Russe, Dr. Sebastian Barzen, Claudia Wegener

Anschrift des Herausgebers:
Landesapothekerkammer Hessen
Lise-Meitner-Str. 4, 60486 Frankfurt am Main
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E-Mail: info(at)apothekerkammer.de

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Erscheinungsort: Frankfurt am Main. Erscheinungsweise: 10 Ausgaben pro Jahr. Für Mitglieder der
Landesapothekerkammer Hessen ist der Bezug kostenfrei.

Druck, Kopien, Aufnahme in elektronische Medien (auch auszugsweise) für Nicht-Mitglieder nur mit
schriftlicher Genehmigung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos etc. keine Gewähr. Die
Redaktion behält sich die (sinngemäße) Kürzung von Leserzuschriften vor.

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