Lärmaktionsplanung 3. Runde - Gemeinde Altlußheim Kurzbericht - Gemeinde Altlußheim

 
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Lärmaktionsplanung 3. Runde - Gemeinde Altlußheim Kurzbericht - Gemeinde Altlußheim
Gemeinde Altlußheim

Lärmaktionsplanung 3. Runde

Kurzbericht

Bruchsal
Februar 2020
Lärmaktionsplanung 3. Runde - Gemeinde Altlußheim Kurzbericht - Gemeinde Altlußheim
Gemeinde Altlußheim

           Lärmaktionsplanung 3. Runde

           Kurzbericht

           Bearbeiter

           Dr.-Ing. Frank Gericke (Projektleitung)

           Dipl.-Ing. Martin Reichert (Bauingenieur)

           Dipl. Wirt.-Ing (FH) Sandra Strünke-Banz

           Verfasser

           MODUS CONSULT
           Dr. Frank Gericke GmbH

           Pforzheimer Straße 15b
           76227 Karlsruhe
           0721 / 940060

           Erstellt im Auftrag der Gemeinde Altlußheim
           im Februar 2020

Gemeinde Altlußheim
Lärmaktionsplanung 3. Runde
Bruchsal 20.01.2020 Altlußheim LAP3 Kurzfassung.wpd
Zwischenbericht                                                                                                           3

Inhalt

1. Kurzfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
       1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

       1.2 Rechtlicher Hintergrund und Maßnahmenwerte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

       1.3 Ausgangssituation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

       1.4 Vergleich Lärmkartierungen des Landes von 2012 und 2017 . . . . . . . . . . . . 7

       1.5 Beschreibung der Hauptverkehrsstraßen und andere Lärmquellen . . . . 8

       1.5 Realisierte Lärmschutzmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

       1.6 Geplante Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

       1.7 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind . . . . . . . 10

       1.8 Schutz Ruhiger Gebiete . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

       1.9 Beteiligung der Öffentlichkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

       1.10 Link zum Aktionsplan im Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

Abbildungen
Abb. 1: Vergleich der Lärmkarten LDEN der 2. Stufe (2012) und der 3. Stufe (2017)                                         7

Tabellen
Tab. 1:          Ergebnis der Lärmkartierung des Landes Baden-Württemberg / Eisenbahn-Bundessamt, 2017
                                                                                                                          7

Tab. 2: Veränderungen der Betroffenheiten der Kartierung Stufe 2 (2012) zu 3. Runde (2017)                                8

Tab. 3: Veränderungen der Betroffenen in Altlußheim durch die Maßnahmen in Planfall 3                                   10

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Pläne
Plan 1                Untersuchungsrelevante Strecken und Querschnittsbelastungen
Plan 2                Zulässige Geschwindigkeiten, Analyse Bestand
Plan 3                Querschnittsbelastungen Kfz/d - [DTV], Analyse
Plan 4                Querschnittsbelastungen SV>3,5t/d- [DTV], Analyse
Plan 5                Nachkartierung Status quo, Straßenverkehrslärm 24 Stunden nach VBUS - L DEN in dB(A)
Plan 6                Nachkartierung Status quo, Straßenverkehrslärm Nacht nach VBUS - L Night in dB(A)
Plan 7                Nachkartierung des Status quo, Straßenverkehrslärm 24 Stunden - Hotspot
Plan 8                Nachkartierung des Status quo, Straßenverkehrslärm Nacht- Hotspot
Plan 9                Nachkartierung Status quo, Straßenverkehrslärm Tag nach RLS-90 - L rT in dB(A)
Plan 10 Nachkartierung Status quo, Straßenverkehrslärm Nacht nach RLS-90 - L LrN in dB(A)
Plan 11 Aktionsbereiche und Maßnahmenübersicht Planfall 1
Plan 12 Planfall 1: Straßenverkehrslärm 24 Stunden nach VBUS - L DEN in dB(A)
Plan 13 Planfall 1: Straßenverkehrslärm Nacht nach VBUS - L Night in dB(A)
Plan 14 Aktionsbereiche und Maßnahmenübersicht Planfall 2
Plan 15 Planfall 2: Straßenverkehrslärm 24 Stunden nach VBUS - L DEN in dB(A)
Plan 16 Planfall 2: Straßenverkehrslärm Nacht nach VBUS - L Night in dB(A)
Plan 17 Aktionsbereiche und Maßnahmenübersicht Planfall 3
Plan 18 Planfall 3: Straßenverkehrslärm 24 Stunden nach VBUS - L DEN in dB(A)
Plan 19 Planfall 3: Straßenverkehrslärm Nacht nach VBUS - L Night in dB(A)
Plan 20 Aktionsbereiche
Plan 21 Ruhige Gebiete

Anhang

Tabelle 1 Auswertung Betroffenheiten
Tabelle 2 Auswertung Lärmschadenkosten

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1. Kurzfassung

1.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde

Gemäß § 47e BImSchG sind die zuständigen Behörden für Lärmaktionspläne die
Städte bzw. Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Zu-
ständig für die vorliegende Lärmaktionsplanung ist:

Gemeinde Altlußheim
Rathausplatz 1
68804 Altlußheim

1.2 Rechtlicher Hintergrund und Maßnahmenwerte

Rechtsgrundlage und Auslöser der Kartierung ist die EU-Richtlinie 2002/49/EG
(Umgebungslärmrichtlinie), welche im Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 47a-f
BImSchG) sowie in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in
Deutsches Recht umgesetzt wurde. Anlass für die vorliegende Lärmaktionspla-
nung der 3. Runde ist die Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmkartierung
2017 für Hauptverkehrsstraßen1 durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen
und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) am 19.12. 2018. Aus den Kartierungs-
ergebnissen erwächst für die Städte und Gemeinden die Verpflichtung zur Auf-
stellung des Lärmaktionsplanes (§ 47d BImSchG).

Für die Aktionsplanung gibt es nach EU-Umgebungslärmrichtlinie keine gesetzlich
festgesetzten Grenzwerte. Jedoch vertritt die EU-Kommission die Auffassung,
Lärmaktionspläne seien für alle kartierten Gebiete zu erstellen, unabhängig
davon, ob Lärmprobleme bzw. vom Lärm Betroffene in einem kartierten Gebiet
vorhanden sind.

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg vertritt hingegen die im ´Koopera-
tionserlass Lärmaktionsplanung´, Stand 29.10.2018, die modifizierte Auffassung,
dass Lärmaktionspläne grundsätzlich nur für die nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Ver-
ordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) kartierten Gebiete aufzustellen
sind, in denen die Umgebungslärmkartierung Lärmbetroffene ausweist.

Somit ergibt sich für Gemeinden mit mehr als 50 Lärmbetroffenen in Bereichen
mit Lärmpegeln über 55 dB(A) LDEN und 50 dB(A) LNight eine Verpflichtung zur Auf-
stellung eines Lärmaktionsplans.

1)
     Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr – dies entspricht 8.200
     Kfz/Tag (§ 47b Nr.3 BImSchG)

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Dies trifft für die Gemeinde Altlußheim mit 39 Lärmbetroffenen über 55 dB(A) LDEN
und 26 Betroffenen über 50 dB(A) LNight bezogen auf die Lärmkartierung des Lan-
des nicht unmittelbar zu, da hier nur die Autobahnen, Bundes- und Landes-
straßen kartiert wurden, nicht jedoch die Kreisstraßen, die in Altlußheim in Form
der Hauptstraße bzw. der Rheinhauser Straße das Gemeindegebiet durchqueren.

Das Verkehrsministerium empfiehlt den Gemeinden für eine zielgerichtete Lärm-
aktionsplanung darüber hinaus, die Lärmkartierung des Landes mit weiteren
Strecken zu ergänzen und durch eine räumlich differenzierte Betroffenheits-
analyse zu verfeinern. Einzubeziehen sind hierbei zusätzlich verkehrsreiche Kreis-
und Gemeindestraßen oder auch lärmrelevante Straßen mit weniger als 8.200
Kfz/Tag. Bezogen auf die Ergebnisse der durchgeführten Nachkartierung liegen
insgesamt 779 Lärmbetroffenen über 55 dB(A) LDEN und 452 Betroffenen über 50
dB(A) LNight.

Lärmbelastungen oberhalb von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht liegen
in einem gesundheitskritischen Bereich. Daher sind die Bereiche mit Lärmbela-
stungen über 65 dB(A) LDEN und 55 dB(A) LNight einer qualifizierten Lärmaktions-
planung zu unterziehen und Maßnahmen – auch verkehrsrechtlicher Art – zur
Minderung der Lärmbelastung umzusetzen. Ein vordringlicher Handlungsbedarf
zur Lärmminderung und zur Verringerung der Anzahl der Betroffenen besteht
zudem in Bereichen mit sehr hohen Lärmbelastungen jenseits des Schwellen-
wertes der Gesundheitsgefährdung über 70 dB(A) LDEN und 60 dB(A) LNight.

1.3 Ausgangssituation

Nach der Lärmkartierung der 3. Runde (2017) der LUBW für Hauptverkehrsstraßen,
die noch keine verkehrsreichen Kreis- und Gemeindestraßen beinhaltet sowie der
Lärmkartierung der 3. Runde der Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000
Zügen pro Jahr durch das Eisenbahn-Bundesamt in 2017 werden für die Gemeinde
Altlußheim folgende Betroffenheiten festgestellt und nachrichtlich in der Lärm-
aktionsplanung dokumentiert.

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 3. Runde                      Hauptverkehrsstraßen
                                           bundeseigene
                                           Haupteisenbahnstrecke
              Einwohner Schule Krankenhaus Einwohner Schule Krankenhaus
 Pegelbereich LDEN in dB(A)
 >55 - 60            20                         0
                              0     0                    0        0
 >60 - 65            11                         0
 >65 - 70             8                        70 - 75             0                         75                 0       0     0           0        0        0
 Pegelbereich LNight in dB(A)
 >50 - 55            14                        90
                              0     0                    0        0
 >55 - 60            11                        60 - 65             1                        65 - 70             0                        70                  0       0     0           0        0        0

Tab. 1: Ergebnis der Lärmkartierung des Landes Baden-Württemberg / Eisenbahn-Bundesamt, 2017

1.4 Vergleich Lärmkartierungen des Landes von 2012 und 2017

Nachstehende Abbildung zeigt eine Gegenüberstellung der Ergebnisse der Lärm-
kartierung 2012 (linke Bildhälfte) zur Lärmkartierung 2017 (rechte Bildhälfte) der
LUBW im Beurteilungszeitraum LDEN.

Abb. 1: Vergleich der Lärmkarten LDEN der 2. Stufe (2012) und der 3. Stufe (2017)

In der nachfolgenden Tabelle sind die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse der
Stufe 2 der Lärmkartierung (2012) denen der 3. Runde (2017) gegenübergestellt.

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 Pegel                                  Stufe 2 (2012)                      3. Runde (2017)                     Differenz
 [dB(A)]                 Zeitraum DEN                 Zeitraum Night   Zeitraum DEN   Zeitraum Night   Zeitraum DEN   Zeitraum Night

 Hauptverkehrsstraßen
 über 50                           –                       17               –              14               -               -3
 über 55                          29                       11              20              11              -9               0
 über 60                          15                        2              11               1              -4               -1
 über 65                          10                        0               8               0              -2               0
 über 70                            1                       0               0               0              -1               0
 über 75                           0                        0               0               0               0               0

Tab. 2: Veränderungen der Betroffenheiten der Kartierung Stufe 2 (2012) zu 3. Runde (2017)

Wie in der Gegenüberstellung der Lärmkarten deutlich wird, lassen sich nur
geringe Differenzen in der Ausdehnung, jedoch deutlichere Unterschiede in der
Höhe der Lärmbetroffenheit im Gemeindegebiet von Altlußheim feststellen. Hier
zeigt sich, dass sich die Zahl der Betroffenen im Beurteilungszeitraum LDEN im
Pegelbereich über 55 dB(A) von 55 auf 39, d.h. um ca. 30 % zurückgegangen ist. Im
Zeitraum für LDEN hat sich die Zahl der Betroffenen im Pegelbereich über 50 dB(A)
von 30 auf 26 um ca. 15 % reduziert.

1.5 Beschreibung der Hauptverkehrsstraßen und andere Lärmquellen

Bei den Berechnungen zur Lärmaktionsplanung der Gemeinde Altlußheim wer-
den, entsprechend der Empfehlung des aktuellen Kooperationserlasses – Lärm-
aktionsplanung vom 29.10.2018, zusätzlich zu den vom Land kartierten Straßen
weitere kommunale Straßen mit Belastungen deutlich unter 8.200 Kfz/d mit
folgenden Verkehrsbelastungen berücksichtigt:

     P Fernverkehrsstraßen (aus Lärmkartierung 2017):

< B 39: rund 11.100 bis 11.800 Kfz/d.

< L 546: rund 8.600 Kfz/d.

< L 560: rund 17.000 bis 17.800 Kfz/d.

< L 722: rund 16.000 Kfz/d.

     P Regionalstraßen:

< K 4151: rund 4.100 bis 6.100 Kfz/d.

< K 4252 (Hauptstraße): rund 5.300 bis 9.500 Kfz/d.

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                P Hauptstraßen:

           < Friedenstraße: rund 1.600 bis 2.300 Kfz/d.

           < Hockenheimer Straße: rund 1.400 bis 2.600 Kfz/d.

           < Kirschenstraße: rund 2.000 bis 2.100 Kfz/d.

           < Zweite Industriestraße: rund 1.100 bis 2.300 Kfz/d.

           < Badenwerkstraße: rund 5.100 Kfz/d.

           1.5 Realisierte Lärmschutzmaßnahmen

           In der Gemeinde Altlußheim ist im Zuge der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung eine
           Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h tags un nachts entlang der Haupt-
           straße zwischen der Kirschenstraße und der Schillerstraße umgesetzt worden.

           1.6 Geplante Maßnahmen

Plan 11    Im Zuge der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Altlußheim sind gemäß Planfall 1
           folgende Maßnahmen im innerörtlichen Bereich vorgesehen (siehe Plan 11):

           < Fahrbahndeckensanierung auf der Hauptstraße zwischen der Kirschenstraße
                  und der Schiller Straße (im Bereich mit bestehendem Tempo 30),

           < Fahrbahndeckensanierung auf der Rheinhäuser Straße zwischen der Haupt-
                  straße und dem südlichen Ortsausgang an der Zufahrt zum Festplatz.

Plan 14    Gemäß Planfall 2 sind im Zuge der Lärmaktionsplanung folgende Maßnahmen im
           innerörtlichen Bereich vorgesehen (siehe Plan 14):

           < Fahrbahndeckensanierung auf der Hauptstraße zwischen der Kirschenstraße
                  und der Schiller Straße entsprechend Planfall1,

           < Geschwindigkeitsreduzierung auf ganztägig 30 km/h auf der Hauptstraße
                  zwischen Schillerstraße und Blautannenstraße (als Verlängerung des beste-
                  henden T 30),

           < Geschwindigkeitsreduzierung auf ganztägig 30 km/h auf der Rheinhäuser
                  Straße zwischen Hauptstraße und südlichem Ortsausgang an der Zufahrt zum
                  Festplatz.

 Plan 17   Der Planfall 3 der Lärmaktionsplanung der Gemeinde Altlußheim sieht folgende
           Maßnahmen vor (siehe Plan 17):

           < Fahrbahndeckensanierung auf der Hauptstraße zwischen der Kirschenstraße
                  und der Schiller Straße entsprechend Planfall1 und 2,

           Gemeinde Altlußheim
           Lärmaktionsplanung 3. Runde
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< Fahrbahndeckensanierung auf der Rheinhäuser Straße zwischen Hauptstraße
       und südlichem Ortsausgang an der Zufahrt zum Festplatz,

< Geschwindigkeitsreduzierung auf ganztägig 30 km/h auf der Hauptstraße
       zwischen Schillerstraße und Blautannenstraße (als Verlängerung des beste-
       henden T 30) entsprechend Planfall 2,

< Geschwindigkeitsreduzierung auf ganztägig 30 km/h auf der Rheinhäuser
       Straße zwischen Hauptstraße und südlichem Ortsausgang an der Zufahrt zum
       Festplatz (entsprechend Planfall 2).

1.7 Bewertung der Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind

Im Gebiet der Gemeinde Altlußheim werden gegenüber der Lärmkartierung 2017
des Landes deutlich mehr Straßen mit relevanten Lärmbelastungen kartiert. Die
erweiterte Nachberechnung der Lärmbelastung im Ort zeigt eine deutlich größere
Betroffenheit bis in die höheren Pegelbereiche größer 65 dB(A) tags oder 55 dB(A)
nachts.

In der nachfolgenden Tabelle ist die geschätzte Zahl an Personen – basierend auf
den aktuellen Nachberechnungen der Gemeinde Altlußheim mit zusätzlichen
Straßen – zusammengestellt, die vom Straßenlärm betroffen sind. Die nachfol-
gende Tabelle zeigt außerdem anschaulich die positiven Veränderungen (Lärm-
minderungen) durch die geplanten Maßnahmen des Planfall 3 (Geschwindigkeits-
reduzierung auf 30 km/h sowie Fahrbahndeckensanierungen) für den Straßen-
verkehrslärm, die im Zeitraum DEN die Zahl der Betroffenen um 60 und im Zeit-
raum Night um -86 mindert.

Pegel                             Ausgangssituation              Planung (PF 3)              Minderung
[dB(A)]
                       Zeitraum DEN Zeitraum Night Zeitraum DEN Zeitraum Night Zeitraum DEN Zeitraum Night
Hauptverkehrsstraßen nach Planfall 2 Straße
über 50                          401                  207   396               264      -5                57
über 55                          331                  242   367               100     36                 -142
über 60                          182                   3    225                   2   43                  -1
über 65                          251                  0     132                   0   -119                0
über 70                           15                  0      2                    0   -13                 0
über 75                            0                  0     0                     0    0                  0

Tab. 3: Veränderungen der Betroffenen in Altlußheim durch die Maßnahmen in Planfall 3

Die im Lärmaktionsplan Altlußheim auf Basis der Überschreitung der Auslöse-
werte von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht ermittelte Lärmkennziffer
zum Straßenverkehr von 3.885 in der Ausgangssituation (vor der Maßnahmen-

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Zwischenbericht                                                                   11

umsetzung), von 2.280 nach Umsetzung der Maßnahmen des Planfall 1, von 1.995
nach Umsetzung der Maßnahmen des Planfall 2 sowie von 1.700 nach Umsetzung
der Maßnahmen nach Planfall 3, welche die Veränderung gesamthaft beschreibt,
zeigt auf, dass mit den umgesetzten Maßnahmen eine sehr deutliche Minderung
der Betroffenheiten erreicht werden kann. Die Lärmkennziffer wird somit im
Planfall 1 um -1.605 (-31%), im Planfall 2 um 1.890 (- %) bzw. im Planfall 3 um 2.185
(- %) gemindert.

Vor dem Hintergrund der erreichten Minderung der Betroffenenzahl müssen die
Maßnahmen der Geschwindigkeitsreduzierungen auf der Hauptstraße sowie auf
der Rheinhäuser Straße auf 30 km/h detailliert geführt.

Die geringfügige Fahrzeiterhöhung durch Erweiterung des T 30 um ca. 150 m in der
Ortsdurchfahrt (Hauptstraße) sowie durch Einführung des T 30 auf der Rheinhäu-
ser Straße auf einer Länge von ca. 740 m, die beide im Gesamtverkehrsnetz aus
regionaler Sicht eine eher untergeordnete Bedeutung in der Verbindungsfunktion
der Straßen aufnehmen, für den regionalen Verkehr schon derzeit keine attrakti-
ve Verbindung darstellen und im Wesentlichen den örtlichen Quell- und Ziel-
verkehr aufnehmen, wird hier mit Blick auf die hohe Lärmbetroffenheit, ins-
besondere der Rheinhäuser Straße, als verträglich und angemessen eingestuft.

Für die ortskundigen Bewohner der Gemeinde führt die Vereinheitlichung der
zugelassenen Geschwindigkeit auf der Hauptstraße sowie der Rheinhäuser Straße
und fast aller Nebenstraßen eher zu einer Akzeptanzsteigerung, da die Maß-
nahmen allen Bewohnern zugute kommen. Aufgrund des örtlichen Verkehrs-
angebotes ist auch nicht mit Verlagerungsverkehr auf Nebenstraßen zu rechnen,
da die Alternativstrecken im Ort nicht besser nutzbar sind, meist bereist T 30
angeordnet ist und die beiden Ortsdurchfahrten auch weiterhin als Vorfahrts-
straßen zügig befahrbar bleiben.

Für den ÖPNV stellt sich der Bahnhof in Neulußheim sowie Hockenheim als eine
wichtige ‘Drehscheibe’ mit Verbindung zur Bahn dar. Die Buslinien 717 / 718 fahren
über die Hauptstraße zu den Haltepunkten und so von der Ausweitung der ge-
planten Geschwindigkeitsveränderung über zusätzliche 150 m Länge auf der
Hauptstraße betroffen. Hier wirkt sich die Geschwindigkeitsveränderung auf
150 m Länge dahingehend aus, dass sich die Fahrzeit bei Reduzierung von durch-
schnittlich gefahrenen 40 km/h auf 30 km/h insgesamt 6 sec. verlängert.

Im Bereich der Rheinhäuser Straße zwischen der Hauptstraße und dem südlichen
Ortsausgang in Höhe des Festplatzes wirkt sich die Geschwindigkeitsveränderung
auf einer Länge von 740 m aus und beträgt für die Buslinie 128 bei Reduzierung
von durchschnittlich gefahrenen 40 km/h auf 30 km/h etwa 22 sec.

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Entsprechend den Vorgaben des ´Kooperationserlass Lärmaktionsplanung´ des
Landes werden Fahrzeitverluste von wenige als 30 sec. als vertretbar abgesehen,
d.h. sich die Veränderungen nicht wesentlich auf den Betrieb des ÖPNV aus-
wirken. Die Reduzierung der Geschwindigkeit, die neben der Lärmminderung auch
eine Erhöhung der Verkehrssicherheit bewirkt, wird mit Blick auf die gesundheits-
schädlichen Wirkungen der Lärmbelastung als notwendig eingestuft.

1.8 Schutz Ruhiger Gebiete

Große zusammenhängende Ruhige Gebiete finden sich in Altlußheim insbesonde-
re entlang des Rheins, der Seen (Bärlach, Blausee, Eichelgartenssen) im Süden
sowie entlang des Hockenheimer Rheinbogens im Norden des Gemeindegebietes.
Als weiteres weitgehend Ruhiges Gebiet außerhalb der Einwirkungen der
Schnellfahrstrecke sowie der L 560 ist der Hubwald im Osten des Gemeinde-
gebietes zu nennen.

Bei möglichen Planungen sollen die Ziele der Lärmaktionsplanung zum Schutz
und Ausbau “Ruhiger Gebiete” berücksichtigt werden und im Zusammenhang mit
der Stadtentwicklungs- und Landschaftsplanung sowie Freiflächenentwicklung
weiterentwickelt werden.

1.9 Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Unterlagen werden nach Beschlussfassung im Gemeinderat zur öffentlichen
Einsicht ausgelegt. Den Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange wird er-
möglicht, innerhalb einer Frist von vier Wochen, Stellungnahmen zum Entwurf in
schriftlicher Form abzugeben. Anregungen dazu werden danach aufgegriffen und
für die Erarbeitung des Lärmaktionsplanes verwendet. Das Ergebnis wird dem
Gemeinderat vorgestellt, dort beraten und bewertet.

1.10 Link zum Aktionsplan im Internet

Die Darstellung zu den Ergebnissen der Lärmaktionsplanung der Gemeinde
Altlußheim können während der Offenlage auf der Internetpräsenz unter
www.altlussheim.de eingesehen werden.

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