Umweltbericht und Eingriffsregelung - zum Bebauungsplan Nr. F 25 II "Spandauer Straße West", 1. Änderung der Stadt Falkensee

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Umweltbericht und Eingriffsregelung - zum Bebauungsplan Nr. F 25 II "Spandauer Straße West", 1. Änderung der Stadt Falkensee
Fachbericht H0120

            Umweltbericht und
             Eingriffsregelung
             zum Bebauungsplan Nr. F 25 II
          „Spandauer Straße West“, 1. Änderung
                  der Stadt Falkensee

                       Stand Mai 2021
Umweltbericht und Eingriffsregelung - zum Bebauungsplan Nr. F 25 II "Spandauer Straße West", 1. Änderung der Stadt Falkensee
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178

 Umweltbericht und Eingriffsregelung zum Bebauungsplan Nr. F 25 II
    „Spandauer Straße West“, 1. Änderung der Stadt Falkensee

Auftraggeber:                                                    Robert Bosch Wohnungsgesellschaft mbH
                                                                 Siegelbergstraße 60
                                                                 70469 Stuttgart

Auftrag vom:                                                     März 2019

Auftragnehmer:                                                   Büro für Umweltplanungen
                                                                 Dipl.-Ing. F. Schulze
                                                                 Kameruner Weg 1
                                                                 14641 Paulinenaue

Paulinenaue, 17.05.2021

Dipl.-Ing. F. Schulze

Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan Nr. F 25 II „Spandauer Straße West“ - 1. Änderung der Stadt Falkensee
Umweltbericht und Eingriffsregelung - zum Bebauungsplan Nr. F 25 II "Spandauer Straße West", 1. Änderung der Stadt Falkensee
Büro für Umweltplanungen, Dipl.-Ing. F. Schulze, 14641 Paulinenaue, Kameruner Weg 1, Tel.: 033237/88609, Fax: 70178

   Inhaltsverzeichnis

   1. VERANLASSUNG ................................................................................................................................................... 4
   1.2 INHALT DES UMWELTBERICHTES UND RECHTLICHE GRUNDLAGEN .................................................................... 4
   1.3. BESCHREIBUNG DER FESTSETZUNGEN ............................................................................................................... 5
   1.3.1 ANGABEN ZUM STANDORT .............................................................................................................................. 5
   1.3.2 ART DES VORHABENS UND DARSTELLUNG DER FESTSETZUNGEN ................................................................... 5
   1.3.3 UMFANG DES VORHABENS UND ANGABEN ZUM BEDARF AN GRUND UND BODEN .......................................... 5
   1.4. BESCHREIBUNG DER UMWELT UND IHRER BESTANDTEILE IM EINWIRKUNGSBEREICH DES VORHABENS .......... 5
   1.4.1 KURZDARSTELLUNG BESTAND ........................................................................................................................ 5
   1.4.2 UNTERSUCHUNGSRELEVANTE SCHUTZGÜTER UND IHRE FUNKTIONEN ........................................................... 6
   1.4.2.1 NATURRÄUMLICHE GEGEBENHEITEN ........................................................................................................... 6
   1.4.2.2 LAGE UND TOPOGRAPHIE ............................................................................................................................. 7
   1.4.2.3 SCHUTZGUT FLÄCHE .................................................................................................................................... 7
   1.4.2.4 SCHUTZGUT BODEN...................................................................................................................................... 8
   1.4.2.5 SCHUTZGUT WASSER ................................................................................................................................. 10
   1.4.2.6 SCHUTZGUT KLIMA/LUFT........................................................................................................................... 11
   1.4.2.7 SCHUTZGUT LANDSCHAFT.......................................................................................................................... 12
   1.4.2.8 SCHUTZGUT MENSCH ................................................................................................................................. 13
   1.4.2.9 SCHUTZGUT VEGETATION/TIERWELT ......................................................................................................... 15
   1.4.2.10 SCHUTZGUT KULTUR UND SONSTIGE SACHGÜTER ................................................................................... 36
   1.4.2.11 WECHSELWIRKUNGEN ZWISCHEN DEN SCHUTZGÜTERN ........................................................................... 37
   1.4.2.12 FLÄCHENBILANZ ...................................................................................................................................... 38
   1.5 ZUSAMMENFASSENDE BESTANDSBEWERTUNG ................................................................................................. 39
   1.6 PRÜFUNG VERSTOß GEGEN ARTENSCHUTZRECHTLICHE VERBOTE ................................................................... 41
   1.7 BESCHREIBUNG UMWELTRELEVANTER MAßNAHMEN....................................................................................... 55
   1.7.1 GEPLANTES BAUVORHABEN .......................................................................................................................... 55
   1.7.2 VERMEIDUNG, VERMINDERUNG .................................................................................................................... 63
   1.7.3 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN/ZIELE FÜR NATUR UND LANDSCHAFT .......................................................... 67
   1.8 BESCHREIBUNG DER ZU ERWARTENDEN ERHEBLICHEN NACHTEILIGEN UMWELTAUSWIRKUNGEN ................... 67
   1.9 NULLVARIANTE ................................................................................................................................................ 68
   1.10 DARSTELLUNG DER WICHTIGSTEN GEPRÜFTEN ANDERWEITIGEN LÖSUNGS-VORSCHLÄGE ............................. 69
   1.11 MONITORING .................................................................................................................................................. 69
   1.12 DARSTELLUNG DER SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN ................................. 69
   1.13 KURZE NICHT TECHNISCHE ZUSAMMENFASSUNG ........................................................................................... 70
   2. EINGRIFFSREGELUNG ......................................................................................................................................... 71
   2.1 GESETZLICHE GRUNDLAGEN DER NATURSCHUTZFACHLICHEN EINGRIFFSREGELUNG ...................................... 71
   2.2 BESTANDSAUFNAHME UND BEWERTUNG DER SCHUTZGÜTER .......................................................................... 72
   2.3 KONFLIKTANALYSE UND VERMEIDUNG/VERMINDERUNGSMAßNAHMEN ZU DEN SCHUTZGÜTERN ................... 72
   2.4 KOMPENSATIONSERMITTLUNG ......................................................................................................................... 72
   2.5 DARSTELLUNG DER AUSGLEICHSMAßNAHMEN IM PLANGEBIET ....................................................................... 76
   2.6 DARSTELLUNG DER AUSGLEICHSMAßNAHMEN AUßERHALB PLANGEBIET ........................................................ 77
   2.7 BILANZIERUNG ................................................................................................................................................. 78
   2.8 KOSTENSCHÄTZUNG KOMPENSATIONSMAßNAHMEN ........................................................................................ 85
   3. GEHÖLZARTEN FÜR ANPFLANZUNGEN ............................................................................................................... 86
   4. LITERATURVERZEICHNIS .................................................................................................................................... 90
   5. ANLAGEN ........................................................................................................................................................... 91
   5.1 FOTODOKUMENTATION .................................................................................................................................... 91
   5.2 KARTENTEIL ................................................................................................................................................... 100

Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan Nr. F 25 II „Spandauer Straße West“ - 1. Änderung der Stadt Falkensee                                                -3-
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1. Veranlassung
Im März 2019 wurde dem Büro für Umweltplanungen Frank Schulze der Auftrag erteilt, parallel
zum Projekt Bebauungsplan (B-Plan) Nr. F 25 II ‚Spandauer Straße West’, 1. Änderung der Stadt
Falkensee, einen Umweltbericht zu erarbeiten.
Für das Plangebiet lagen zur Bearbeitung ein Katasterauszug, Luftbilder sowie der Entwurf des B-
Plans des Büros BSM Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH,
Sanierungsbeauftragte des Landes Berlin, Katharinenstr.19-20, 10711 Berlin, Stand August 2020,
vor.

1.2 Inhalt des Umweltberichtes und rechtliche Grundlagen
Die durch den Bebauungsplan getroffenen städtebaulichen Festsetzungen stellen gemäß § 10 des
Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchAG) einen Eingriff in Natur und Landschaft
dar. Gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und
§ 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen
Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet
werden. Die durch den Bebauungsplan getroffenen städtebaulichen Festsetzungen stellen gemäß
§ 14 BNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Der Umweltbericht nach § 2 Abs. 4
und § 2a Satz 2 Nr. 2 besteht aus
1. einer Einleitung mit folgenden Angaben:
a) Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans, einschließlich der
Beschreibung der Festsetzungen des Plans mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie
Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben, und
b) Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des
Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die
Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden,
2. einer Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 Satz 1 ermittelt wurden, mit Angaben der
a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands, einschließlich
der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden,
b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung und bei
Nichtdurchführung der Planung,
c) geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen und
d) in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der
räumliche Geltungsbereich des Bauleitplans zu berücksichtigen sind,
3. folgenden zusätzlichen Angaben:
a.) Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der
Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben
aufgetreten sind, zum Beispiel technische Lücken oder fehlende Kenntnisse,
b) Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der
Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt und
c) eine allgemein verständliche Zusammenfassung der erforderlichen Angaben.

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Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein
anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans
angemessener Weise verlangt werden kann.
Die Gemeinde legt fest, in welchem Umfang und Detaillierungsgrad die Ermittlung der Belange
für die Abwägung erforderlich ist. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu
berücksichtigen.

1.3. Beschreibung der Festsetzungen

1.3.1 Angaben zum Standort

Das Areal wird im Norden von der Spandauer Straße (L201) begrenzt. Östlich befinden sich
Wohnbauflächen mit mehrgeschossigen Wohnblöcken und neu gebauten Reihenhäusern. Im
Westen grenzen Wohnhäuser an. Im Süden wird das Plangebiet durch Grünflächen begrenzt.
Das Plangebiet ist im Nordwestlichen Bereich mit 2 Einfamilienhäusern und einem
Gewerbebetrieb (Firma für Pflanzen und Gartenbedarf) bebaut. Den Nord- und Westteil des
Plangebiets bilden Brachflächen, die mit einer geschlossenen Vegetationsschicht bewachsen sind
und die bebaut werden sollen. Es dominieren Grasland- und Ruderalfluren. Im Zentrum befinden
sich 2 viergeschossige Wohnblöcke. Hier verläuft auch die Straße „An der Lake“. Zwischen der
Straße „An der Lake“ und einer südlich befindlichen Geländekante, liegen weiteren Brachflächen,
die bebaut werden sollen.
Der Südteil des Plangebiets wird von Grasland-, Ruderal- und kleineren Gehölzflächen
eingenommen. Durch den Südteil verläuft im O-W Richtung der Schlaggraben.

1.3.2 Art des Vorhabens und Darstellung der Festsetzungen

Siehe aktuelle Begründung zum Entwurf des B-Plans.

1.3.3 Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden

Siehe Umweltbericht Punkt 1.7.1 „Geplantes Bauvorhaben“ oder aktuelle Begründung zum
Entwurf des B-Plans.

1.4. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im
     Einwirkungsbereich des Vorhabens

1.4.1 Kurzdarstellung Bestand

Wesentliche derzeitige Nutzungsmerkmale innerhalb des Plangebiets

    Nutzungstyp                                             Ausprägung
 Siedlungsflächen           Siedlungsflächen wurden innerhalb des Plangebiets in Form der
                            vorhandenen Bebauung und Verkehrsflächen vorgefunden.
 gewerbliche                Eine gewerbliche Nutzung liegt innerhalb des Plangebiets in Form von einer
 Nutzungen                  Firma für Pflanzen und Gartenbedarf vor.

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    Nutzungstyp                                             Ausprägung
 industrielle               Industrielle Nutzungen sind im Plangebiet und dessen Umgebung nicht
 Nutzungen                  vorhanden.
 landwirtschaftliche        Landwirtschaftliche Nutzungen liegen im Plangebiet in Form von
 Nutzungen                  unregelmäßig gemähten Grünlandflächen im Südteil vor.
 forstwirtschaftliche       Forstwirtschaftliche Nutzungen sind im Plangebiet nicht vorhanden.
 Nutzungen
 Grünflächen                Grünflächen sind im Plangebiet in Form von Grasland- und Gehölzflächen,
                            Wohngärten mit Rasen, Beeten, Rabatten usw. vorhanden.
 Erholungsflächen           Erholungsflächen sind im Plangebiet nicht vorhanden. Die Grünlandflächen
                            beidseitig des Schlaggraben im Südteil des Plangebiets besitzen jedoch ein
                            Aufwertungspotential.
 Flächen ohne               Die Baugebiete WA 2, 4, 5 und 6 liegen derzeit brach und weisen somit
 derzeitige Boden-          keine derzeitige Bodennutzung auf.
 nutzung
 Verkehr                    Das Plangebiet wird im Norden von der Spandauer Straße (L201) und im
                            Zentrum von der Straße „An der Lake“ begrenzt. Im Umfeld der
                            Wohnblöcke und des Gewerbebetriebs gibt es Kfz-Stellplätze.
 Ver- und                   Innerhalb des Plangebiets liegen Strom und Telekommunikation sowie
 Entsorgung                 Trink- und Abwasser an.

1.4.2 Untersuchungsrelevante Schutzgüter und ihre Funktionen

Durch das geplante Bauvorhaben wird deutlich, dass fast alle Schutzgüter in mehr oder minder
ausgeprägter Form betroffen sein werden und somit untersuchungsrelevant sind.
Eine entsprechende Abgrenzung wurde schutzgut- und wirkungsspezifisch durchgeführt und
umfasst u. a. auch die umliegenden Flächen des Plangebietes. Die für die einzelnen Schutzgüter
relevanten Aspekte und Funktionen, die durch die vorhabenbezogene Wirkung mehr oder minder
stark beeinträchtigt werden, werden hier nachfolgend aufgezeigt.
Die Bestandsaufnahme und Bewertung erfolgte an 7 Terminen im Zeitraum Juli bis Oktober 2018
(WA 2 mit Umgebung) sowie an 8 Terminen im März bis Juli 2019 (Gesamte Plangebiet mit
Umgebung und somit insgesamt 15 Begehungen), in Anlehnung an die allgemeinen
Anforderungen des Landesamtes für Umwelt (LfU) Brandenburg.
Gemäß dem gemeinsamen Runderlass „Bauleitplanung und Landschaftsplanung“ vom 29. April
1997 i.V. mit § 4 Abs. 1 Nr. 1 BbgNatSchG sollte nur der vorhandene und zu erwartende Zustand
von Natur und Landschaft berücksichtigt werden.

1.4.2.1 Naturräumliche Gegebenheiten

Das Plangebiet wird der Großeinheit Luchland, speziell der Untereinheit Havelländisches Luch,
zugeordnet. Im deutlichen Gegensatz zu den im Norden, Osten und Süden angrenzenden weiten
Grundmoränenplatten (Nauener Platte) und Sanderflächen (Hochflächen des Glien) herrschen hier
breite, feuchte, vermoorte Niederungen vor, die verschiedentlich von Talsandflächen und
aufsitzenden Dünen unterbrochen werden.
Das Luchland ist im Wesentlichen durch das Zusammentreffen zweier Hauptschmelzwasserwege
der letzten Vereisung (Berliner und Eberswalder Urstromtal) charakterisiert, was eine Auflösung
der Grundmoränenflächen in kleine Grundmoräneninseln bedingte. Mit dem Abfluss des
Schmelzwassers im Berliner Urstromtal wurden mitgeführte Sand- und Kiesmassen in den
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Niederungen als diluviale Talsande abgelagert. In der nachfolgenden Phase des Spätglazials sank
der Wasserstand im Urstromtal. Winde trugen die noch nicht oder kaum bewachsenen, feineren
Fraktionen der Talsande ab oder lagerten diese um. Es entstanden in den Niederungen und an deren
Rändern Dünenfelder (z. B. Bredower Forst). Die Entwässerungsrinnen wurden im Laufe der
Jahrtausende überlagert, ein erhöhter Grundwasserspiegel, bedingt durch den Wasserrückstau der
Elbe und einem Eindringen der Elbhochwässer in die havelländischen Niederungen sowie der
verstärkte Pflanzenbewuchs führten zur Verlandung von Gewässern und zur Entstehung
flächenhafter Moore, die vor allem aus Schilftorf bestehen. Insgesamt entwickelte sich damit in
der Nacheiszeit (Holozän) eine Landschaft, die sich durch feuchte, vermoorte Niederungen,
unterbrochen von gehölzbedeckten Talsandflächen und Dünen auszeichnet.

1.4.2.2 Lage und Topographie

Lage
Das Plangebiet liegt im östlichen Bereich von Falkensee, ca. 2,2 km östlich des Falkenseer
Stadtzentrums (Kirche Seegefeld) und umfasst eine Fläche von ca. 63.262 m². Die Stadtgrenze
von Berlin verläuft ca. 1,1 km östlich.

Topographie
Nach topographischer Karte N-33-123-A-d-1 (Falkensee), Maßstab 1:10.000, befindet sich das
Zentrum des Plangebiets auf folgenden Koordinaten:
Hochwert:                   5824820
Rechtswert:                 3373170
Topographische Elemente im Plangebiet sind die mehrgeschossigen Wohnblöcke im Süden und
Osten sowie die Spandauer Straße und Straße „An der Lake“.
Topographische Elemente in der näheren und weiteren Umgebung des Plangebiets sind nördlich
der Neue See (750 m) Falkenhagener See (720 m), südlich die ICE-Strecke Berlin-Hamburg
(1 km), westlich die Seeburger Straße (Landesstraße L20, ca. 230 m) sowie östlich die Stadt Berlin
(700 m).
Die höchsten natürlichen Erhebungen (40,2 m ü. HN) der Umgebung befinden sich nordwestlich
des Plangebiets, in ca. 2,2 km Entfernung, in den ‘Falkenhagener Alpen’ sowie westlich des Areals
(45,4 m ü. HN, ca. 3,2 km).
Das Geländeniveau im Plangebiet ist relativ eben und liegt bei ca. 32 m ü. DHHN92 im Norden,
Zentrum, Westen und Osten. Im Süden (Grünlandflächen) fällt das Gelände jedoch auf ca. 30,1 m
-30,8 m ü. DHHN92 ab.

1.4.2.3 Schutzgut Fläche

Das Plangebiet umfasst Flächen mit Wohn- und Gewerbenutzung, die von Straßen (Asphalt) mit
begleitenden Geh-, Fuß- und Radwegen (Betonpflaster, Betonplatten, Schotter) erschlossen
werden sowie unbebaute Flächen, die mit Grasland- und Ruderalvegetation bestanden sind.
Als stärker versiegelte bzw. bebaute Bereiche können die Bauflächen des WA 4, die Spandauer
Straße (L201) und die Straße „An der Lake“ bezeichnet werden, da hier mehrgeschossige Gebäude
in Form von Wohnblöcken mit Kfz-Stellplätzen und Gehwegen vorhanden sind. Die
Flächenversiegelung liegt hier bei ca. 60 % und ist dementsprechend hoch.
Geringe bis mittel versiegelte Flächen finden sich im Bereich des WA 1 an der Spandauer Straße
(L201). Hier liegen die Flächenversiegelungen bei maximal 20-30 % und somit unter der
ansonsten nach § 19 BauNVO maximal möglichen Überbauung von 60 %.
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Die nicht bebauten, jedoch auch anthropogen beeinflussten, Flächen ziehen sich entlang des
Schlaggrabens bzw. liegen im Nord- und Ostteil des Plangebiets. Hierbei handelt es sich um den
Grünzug am Schlaggraben (Gehölzstrukturen, aufgelassene Graslandflächen und Bereiche mit
Ruderalfluren). Diese Flächen weisen bis auf den Schotterweg im Südteil, keine Versiegelung auf.
Doch auch diese unbebauten Bereiche werden größtenteils von Verkehrs- und Siedlungsflächen
eingerahmt bzw. grenzen an diese an, so dass hier anthropogene Beeinträchtigungen vorhanden
sind.
Der o. g. Schlaggraben verläuft in O-W Richtung durch den Südteil des Plangebiets. Der
Schlaggraben ist ein schmales geradliniges Fließgewässer.

Bewertung
Die Fläche des Plangebiets ist aufgrund der Lage an der Spandauer Straße (L201), die eine der
Hauptverkehrsachsen nach Berlin darstellt, großflächig anthropogen beeinträchtigt, so dass hier je
nach Größe der Versiegelung und Intensität der Nutzung eine mehr oder weniger starke
Vorbelastung besteht.
Die zur Bebauung vorgesehenen und derzeit nicht bebauten Flächen liegen direkt an der Spandauer
Straße (WA 2) oder der Straße „An der Lake“ (WA 3, WA 5 und WA 6).
Aufgrund der innerstädtischen Lage, der angrenzenden Straßen mit Gehwegen und Parkplätzen
und der Wohnblockbebauung im unmittelbaren Umfeld der unbebauten Flächen, sind hier jedoch
Beeinträchtigungen vorhanden, so dass das Plangebiets als vorbelastet bezeichnet werden.

1.4.2.4 Schutzgut Boden

Laut geologischer Karte 3444, Section Rohrbeck, Maßstab 1:25.000 des preußischen
Generalstabes, befinden sich innerhalb des Plangebiets und seiner näheren Umgebung humose
Talsande aus dem Alluvium, die sich aus glazifluvialen Sanden, Kiesen und Schotter (durch
Schmelzwasser der Gletscher gebildet) zusammensetzen.
Bis auf den Bereich des geplanten WA 1 und WA 4 sowie die Verkehrsflächen und Wege, kann
das Gelände des Plangebiets als unversiegelt bezeichnet werden. In diesen unversiegelten
Bereichen erfolgt jedoch teilweise eine landwirtschaftliche Nutzung in form von unregelmäßiger
Graslandmahd (Südteil).
Als Einschränkung für das Schutzgut Boden können im Zentrum (geplantes WA 4) und
Nordwestteil (geplantes WA 1) des Plangebiets genannt werden:
-    Großflächige Bodenbeeinträchtigungen durch Voll- u. Teilversiegelung in Form von
     Bebauung und somit Verlust der Bodenfunktionen sowie
     Zerstörung bzw. Beeinträchtigung des natürlich gewachsenen Bodenprofils in diesen
     Bereichen
Laut der o. g. topographischen Karte war das WA 2 zu DDR-Zeiten mit einem großen U-förmigen
Gebäude (ehemals Kinderkrippe und Kindergarten der Fleisch- u. Frischeierproduktion Falkensee)
bebaut, dass zurück gebaut wurde. Nach dem Rückbau der Bebauung fiel das Areal
augenscheinlich brach. Zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme wies das WA 2 keine jedoch
sichtbaren oberirdischen Versiegelungen auf.
In den unversiegelten Bereichen des Plangebiets sind folgende Funktionen gewährleistet:
   Pflanzenstandort,
   Nährstoff- und Wasserreservoir für die vorhandene Vegetation,
   Lebensraum für eine Vielzahl von Mikroorganismen und Kleinstlebewesen,
   Regulator für den Wasserhaushalt im Areal,
   Ort des Abbaus organischer Substanz zu Humus und Pflanzennährstoffen sowie

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 Filter- und Abbaustätte von eingetragenen Schadstoffen.

Puffer- und Filterfunktion
Durch die Voll- und Teilversiegelung ist die Puffer- und Filterfunktion des Bodens großflächig
sehr starken Beeinträchtigungen unterworfen.
Dies stellt sich wie folgt dar:
-    großflächige Bodenversiegelung bzw. -überprägung durch Bebauung
-    Störungen durch regelmäßiges Betreten und Befahren,
-    Starker Fahrzeugverkehr auf der Spandauer Straße (L201) sowie Anliegerverkehr im Bereich
     der Straße „An der Lake“ und somit möglicher Schadstoffeintrag über den Luft- und eventuell
     Wasserpfad ins Grundwasser.
In den unbebauten Bereichen sind diese Funktionen noch relativ intakt. Doch auch hier liegen
großflächig Beeinträchtigungen durch die unmittelbar angrenzende Wohnnutzung (geplante WA
2, WA 3, WA 5 und WA 6, Betreten, Befahren, Vermüllung) und Landwirtschaft (Südteil) vor.

Bodenschutzfunktion
Durch die vorhandene Überbauung wurde in den geplanten WA 1 und WA 4 sowie der
Verkehrsflächen schon fruchtbarer Boden abgetragen bzw. überlagert, so dass diese
Bodenfunktion hier nicht mehr vorhanden ist. Die anderen Bereiche können als relativ intakt
bezeichnet werden.

Lebensraumfunktion
Die Funktion des Bodens als Lebensraum für Tiere und Vegetationsstandort ist im Bereich der
überbauten Flächen nur noch stark eingeschränkt gewährleistet. Hinzu kommen Störungen durch
den Kfz-Verkehr.
In den unbebauten Bereichen steht der Boden noch großflächig als Lebensraum für Tiere und auch
Vegetationsstandort zur Verfügung. Doch auch hier liegen Beeinträchtigungen durch die
unmittelbar angrenzende Wohnnutzung (geplante WA 2, WA 3, WA 5 und WA 6, Betreten,
Befahren, Vermüllung) und Landwirtschaft (Südteil) vor.

Biotische Ertragsfunktion
Die biotische Ertragsfunktion des Bodens im Bereich des Plangebiets kann derzeit für die bebauten
Bereiche als gering, für die unbebauten Bereiche als mittel eingeschätzt werden.

Funktion als Lagerstättenressource
Ist im Bereich des Plangebiets nicht vorhanden, da keine Bodenschätze vorkommen.

Bewertung
Das Plangebiet weist im Bereich der geplanten WA 1 und WA 4 Beeinträchtigungen in Form von
Versiegelung und Verdichtung auf.
Im Niederungsbereich des Schlaggrabens (Südteil) sowie den Bereichen der geplanten WA 2, WA
3, WA 5 und WA 6 ist keine bzw. nur eine sehr geringere Versiegelung vorhanden, so dass hier
noch intakte Bodenfunktionen vorhanden sind. Aufgrund der Talsande und der Vorbelastungen
können die Böden im Plangebiet nach HVE als Böden allgemeiner Funktionsausprägung
eingeschätzt werden.

Umweltbericht und Eingriffsregelung zum B-Plan Nr. F 25 II „Spandauer Straße West“ - 1. Änderung der Stadt Falkensee   -9-
Umweltbericht und Eingriffsregelung - zum Bebauungsplan Nr. F 25 II "Spandauer Straße West", 1. Änderung der Stadt Falkensee
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1.4.2.5 Schutzgut Wasser
Oberflächengewässer
Als Oberflächengewässer kann der Schlaggraben im Plangebiet genannt werden. Der
Schlaggraben, der das Plangebiet im Südteil durchquert, ist durch seine Lage in einer eiszeitlichen
Abflussrinne (sog. "Lake") natürlichen Ursprung. Er zeigt sich durch die vorgenommene
Begradigung und den Ausbau im Regelprofil heute jedoch naturfern. Er führt das ganze Jahr über
Wasser und fließt von Nordost nach Südwest. Als Landesgewässer wird der Schlaggraben vom
Wasser- und Bodenverband Großer Havelländischer Hauptkanal-Havelkanal-Havelseen (GHHK-
HK-HS) bewirtschaftet. In seinem weiteren Verlauf fließt der Graben hinter Falkensee bei
Zeestow über den Nauen-Paretzer Kanal in den Großen-Havelländischen-Hauptkanal. Am Zulauf
in den Nauen-Paretzer Kanal ist ein Schöpfwerk installiert, um in abflussschwachen Zeiten eine
ausreichende Entwässerung des Schlaggrabens zu ermöglichen, da ein Teil des Grabensystems
von Falkensee eine künstliche Vorflut darstellt. Der Schlaggraben führt ganzjährig Wasser und hat
die Funktion der Entwässerung und der Hochwasserfreihaltung. Um einen hindernisfreien Ablauf
des Wassers auch bei Starkregenereignissen zu gewährleisten, wird er in den meisten Bereichen
des Stadtgebiets von Falkensee regelmäßig gepflegt. Die Böschungen und die Sohle des
Schlaggrabens werden dort mindestens einmal jährlich entkrautet bzw. gemäht. Eine
Grundräumung der Sohle findet gelegentlich (nach Bedarf) und abschnittsweise statt, ebenso eine
Entschlammung, wobei das ausgehobene Material vor Ort seitlich an den Böschungen abgelagert
wird. Im Plangebiet stellt sich die Situation so dar, dass der Schlaggraben zum Zeitpunkt der
Bestandsaufnahmen komplett zugewachsen war und nur geringe Wasserstände aufwies.
Weitere Oberflächengewässer sind ein temporäres Kleingewässers im Südteil und ein künstlich
angelegter Teich im geplanten WA 1. Größere Oberflächengewässer in der Umgebung des
Plangebiets sind ca. 300 m südlich die beiden Panzerteiche, nördlich der Falkenhagener (720 m)
und der Neue See ( 750 m) sowie der nordwestlich ca. 1,8 km entfernte Teich am Falkenhagener
Anger.
Grundwasser
Wie das gesamte Havelländische Luch, so zeichnet sich auch das Plangebiet durch gute
Grundwasservorkommen aus.
Nach hydrogeologischer Karte der DDR 0808-1/2 Hennigsdorf b. Berlin/Berlin-Mitte, Maßstab
1:50.000     einschließlich    Karte     der    Grundwassergefährdung      und     Karte      der
Grundwasserhydroisohypsen liegt das Grundwasser im Plangebiet als ungespanntes Grundwasser
(A1.1) im Lockergestein mit einem Anteil bindiger Bildungen von < 20 % vor und ist gegenüber
flächenhaft eindringenden Schadstoffen nicht geschützt. Die Teufenlage des obersten geschützten
Grundwasserleiters beträgt > 20-40 m. Das Gebiet entwässert in Richtung Süden in die Havel. Die
Geländehöhe im Plangebiet liegt im Bereich de Bauflächen bei ca. 32 m ü. DHHN92. In der
hydrogeologischen Karte verläuft eine Grundwasserhydroisohypse von 30 m. ü. HN östlich des
Plangebiets. Somit liegt der durchschnittlich Grundwasserflurabstand im Bereich der Bauflächen
von WA 1 bis WA 6 bei ca. 2 m unter Geländeoberkante (GOK).
Im Südteil, im Bereich der nicht zur Bebauung vorgesehenen Grünfläche, ändert sich die Situation.
Hier liegt die Geländehöhe bei 30,1 m-30,8 m, so dass der Grundwasserflurabstand hier nur bei
0,1-0,8 m liegt.
Das gesamte Plangebiet befindet sich in der Trinkwasserschutzzone III B des Wasserwerkes
Staaken. Die „Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerkes
Staaken“ vom 20.2.2001 (GVBl. Für das Land Brandenburg Teil II/01 Nr. 5) ist zu beachten.
Grundwasserneubildungsfunktion
Durch die Versiegelung ist im Bereich der vollversiegelten Flächen die
Grundwasserneubildungsfunktion und die Infiltrationsfunktion des Bodens verloren gegangen
bzw. wurde im Bereich der teilversiegelten Flächen stark beeinträchtigt, da versickerungsfähige
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Grundfläche überbaut wurde und somit anfallendes Niederschlagswasser nicht mehr vor Ort bzw.
nur stark eingeschränkt versickern kann. Das anfallende Niederschlagswasser versickert zumeist
in den an den voll- und teilversiegelten Flächen angrenzenden Bereichen. Eine uneingeschränkte
Versickerung und somit Grundwasserneubildung ist derzeit nur noch in den unversiegelten
Flächen im Nordteil (WA 2), Westteil (WA 3 und WA 5), Ostteil (WA 6) und Südteil möglich.
Grundwasserschutzfunktion
Das Grundwasser im Bereich des Plangebiets ist gegenüber flächenhaft eindringenden
Schadstoffen als nicht geschützt anzusehen. Somit besteht hier eine potentielle Gefährdung.
Das Grundwasservorkommen im Plangebiet besitzt jedoch weder wasserwirtschaftlich noch
landschaftsökologisch, im Sinne einer Beeinflussung benachbarter Ökosysteme, eine Relevanz, so
dass insgesamt von einer eher geringen Bedeutung für den Wasserhaushalt der näheren Umgebung
ausgegangen werden kann.
Oberflächenwasserschutzfunktion
Oberflächengewässer wurden im Bereich des Plangebiets nur in Form des Schlaggrabens, eines
temporären Kleingewässers im Südteil und eines künstlich angelegten Teiches im geplanten
WA 1, vorgefunden. Von diesen Gewässern liegt nur der Teich im Bereich von geplanten
Bauflächen. Da es sich um ein künstlich angelegtes Gewässer handelt, sind hier
Beeinträchtigungen zu erwarten, die jedoch als gering eingeschätzt werden, da der Teich innerhalb
vorhandener Bauflächen liegt.
Abflussregulations- und Retentionsfunktion
Wie oben schon erwähnt, kann anfallendes Niederschlagswasser nur im Bereich der unbebauten
Flächen ungestört versickern. Somit liegen innerhalb des Plangebiets Störungen der
Abflussregulationsfunktionen im Bereich der bebauten Flächen vor, da eine flächige Versickerung
von Niederschlägen nur noch in Südteil (Schlaggrabenniederung) sowie Westen (WA 3 und WA
5), Norden (WA 2) und Osten (WA 6) möglich ist. Die Retentionsfunktion (Wasserhaltevermögen)
hängt vom Anteil bindiger Bildungen am Substrat ab. Im Bereich des Plangebiets liegt der Anteil
bindiger Bildungen an der Versickerungszone bei  80
% hoch).
Bewertung
Aufgrund der o. g. Kriterien waren zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme Beeinträchtigungen und
somit Gefährdungen des Schutzgutes Wasser innerhalb des Plangebiets schon vorhanden.

1.4.2.6 Schutzgut Klima/Luft

Das Klima eines Standortes definiert sich über die klimatischen Gegebenheiten einer Region bzw.
naturräumlichen Einheit. Wichtige Einflussfaktoren sind dabei geographische Breite, allgemeine
Höhenlage und die Entfernung zum Meer.
Die klimatischen Verhältnisse einer Stadt unterscheiden sich aufgrund dichter Bebauung vom
Umland durch niedrigere Windgeschwindigkeit, modifizierte Windrichtung, erhöhte Temperatur,
geringere Feuchte, geringere Einstrahlung, mehr Niederschlag und höheren Bewölkungsgrad, so
dass sich kleinräumig das Klima durch örtliche Gegebenheiten, wie Relief,
Oberflächenbeschaffenheit, bzw. Nutzung verändern kann. Hinzu kommen die im Vergleich zum
Umland ungleich höheren Luftverunreinigungen.
In Falkensee befindet sich eine Wetterstation. Die kältesten Temperaturwerte werden im Januar
gemessen. Die Mitteltemperaturen liegen durchschnittlich zwischen -0,4°C und -1°C. Der wärmste
Monat ist der Juli mit Mitteltemperaturen von 18,1°C bis 18,3°C. Die Jahresniederschlagssumme
beträgt 547 mm und liegt somit um 10-40 mm unter den Niederschlagssummen angrenzender
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Gebiete. Das Niederschlagsmaximum wurde im Sommer ermittelt. Die Vorherrschaft atlantischer
Großwetterlagen führt zu einer Dominanz der Westwindlagen (W, WSW, WNW), gefolgt von
einem deutlich geringeren zweiten Maximum aus den östlichen Richtungen (bei kontinentalen
Großwetterlagen). Die Windrichtungen werden in Bodennähe jedoch häufig durch das Relief
abgelenkt.
Das Plangebiet wird die klimatisch-lufthygienische Situation in Falkensee von der unmittelbaren
Nachbarschaft zur Großstadt Berlin geprägt. Zum einen wirkt sich vor allem die erhöhte
Luftverschmutzung besonders bei schwachen Ostwinden bis in den Falkenseer Raum aus, zum
anderen erfüllt die offene Landschaft im Umfeld des Plangebiets wichtige Aufgaben und
Funktionen bei der Verbesserung des Stadtklimas (Kalt- und Frischluftproduktion, Be- und
Entlüftung des städtischen Siedlungsgebietes).
Das Plangebiet ist derzeit nur teilweise bebaut und in den unbebauten Bereichen mit einer
geschlossenen klimatisch positiv wirkenden Vegetationsschicht aus Gras- und Ruderalfluren
sowie einzelnen Gehölzstrukturen bestanden.
Klimatische und lufthygienische Beeinträchtigungen liegen derzeit in Form des starken Verkehrs
auf der Spandauer Straße (Nordgrenze) und der L20 Seeburger Straße (östliche Umgehungsstraße
Falkensee, Entfernung 230 m) sowie geringfügig auf der angrenzenden Straße „An der Lake“, vor.
Hinzu kommen Belastungen durch weitere siedlungsbedingte Immissionen (Warmluft, Hausbrand
usw.) der umliegenden Wohn- und Gewerbeflächen des Falkenseer und Berliner Stadtgebiets.
Der im Südteil des Plangebiets verlaufende Schlaggraben kann als relativ unbelastet eingeschätzt
werden, da hier, zusammen mit den angrenzenden Grasland-, Ruderal- und Gehölzflächen, weitere
positiv klimatische wirksame Strukturen in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet
vorhanden sind.
Bewertung
Das Plangebiet kann aus klimatischer Sicht als negativ vorbelastet bezeichnet werden.

1.4.2.7 Schutzgut Landschaft

Die bebauten Bereiche von Falkensee sind gekennzeichnet durch Mehr-, Einfamilien- und
Wochenendhäuser unterschiedlicher Bauart mit großen Gartengrundstücken und
landwirtschaftlich genutzten Flächen ( 700 m² und mehr), aufgrund dessen die Stadt den
Beinamen ‘Gartenstadt’ erhalten hat und gern zur Wochenenderholung durch die Berliner
Bevölkerung genutzt wird.
Viele Grundstücke werden vom Baumbestand der vorherigen Waldnutzung geprägt. Ebenfalls
typisch für den Siedlungsbereich von Falkensee sind viele kleine, unbebaute Bereiche, die
teilweise Reste ehemaliger Wälder aufweisen sowie teilweise offenen Charakter tragen
(Gartenbereiche, kleinere landwirtschaftliche Nutzflächen).
Durch die Stadt ziehen sich entlang eines Großteils der Straßen (z. B. Spandauer Straße,
Kantstraße, Freimuthstraße, Karl-Marx-Straße, Karl-Liebknecht-Straße usw.) relativ geschlossene
Alleen, die die Grünzonen inner- und außerhalb der Ortschaft vernetzen sowie Falkensee
überörtlich mit der Großstadt Berlin und den Nachbargemeinden Alt Brieselang, Brieselang und
Schönwalde verbinden.
Im Bereich der Spandauer Straße ändert sich das Landschaftsbild insofern, da hier
Einfamilienhausbebauung mit relativ kleinen Grundstücken, gewerbliche Bebauung und
Wohnbebauung in Geschossbauweise, z. T. von landwirtschaftlichen Nutzflächen unterbrochen,
ineinander übergehen. Die Höhen der Bebauung schwanken hier zwischen 8-10 m im Norden
(Einfamilienhausbebauung) und 8-20 m (Gewerbe, Einfamilienhausbebauung und
Geschosswohnungsbau) im Osten, Westen und Süden.

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Die derzeit im geplanten WA 1 vorhandenen 3 Grundstücke sind mit zwei zweigeschossigen
Einfamilienhäusern (Satteldach) und Nebenanlagen sowie gewerblicher Bebauung
(zweigeschossiges Einfamilienhaus mit eingeschossigen gewerblichen Bauten) bestanden. Die
Gebäudehöhen liegen hier bei bis zu 8 m über Geländeoberkante (GOK). Die Grundstücke können
als gut durchgrünt bezeichnet werden, so dass die negativ auf das Landschaftsbild wirkende
Bebauung teilweise verdeckt und somit abgemindert wird. Es finden sich Bäume, Sträucher,
Hecken, Rabatten mit Gehölzen und Rasenflächen. Die Gehölzhöhen liegen hier bei ca. 0,5 bis 20
m.
Im WA 4 stehen 2 viergeschossige Wohnblöcke mit ca. 20 m Höhe. Das Wohnumfeld der
Wohnblöcke wird durch Rasenflächen und Gehölzanpflanzungen von 1 m-20 m Höhe. Aufgrund
der Größe und Höhe ist Bebauung im Plangebiet und der angrenzenden Umgebung stark
wahrnehmbar und wirkt sich somit negativ auf das Landschaftsbild aus.
Der unbebaute Bereich im Nordteil des Plangebiets stellt sich als ungenutzte Brachfläche dar, die
sich, aufgrund der zurück gebauten Bausubstanz, positiv auf das Landschaftsbild auswirkt. Hier
verläuft eine ca. 2-3 m hohe Laubhecke, die in einen überschirmten Windschutzstreifen übergeht
(Höhe ca. 4-20 m). Des Weiteren findet sich ein kleines Feldgehölz mit einer Höhe von bis zu 20
m. Weitere einzelne Gehölzstrukturen sind in Form von Laub- und Nadelgehölzen an der
nördlichen Plangebietsgrenze (Höhen ca. 2-6 m) sowie von einzelnen kleineren Inseln aus
Gehölzjungwuchs (Höhen ca. 0,5-3 m) vorhanden.
Die unbebauten Flächen im Bereich der geplanten WA 3, 5 und 6 sind mit einer von Grasland
dominierten Ruderalflur bestanden. Gehölzstrukturen finden sich nur im nördlichen Randbereich
der Fläche des WA 3 (Höhen 2-20 m) sowie in Form von Laubgebüschen (Höhe 1-3 m) im WA
6. Da es sich um unbebaute Fläche handelt, wird deren Wirkung auf das Landschaftsbild als positiv
eingeschätzt.
Der südliche Bereich des Plangebiets gehört zum Niederungsbereich um den Schlaggraben. Hier
finden sich unregelmäßig genutzte Grünland- und aufgelassene Graslandflächen sowie kleinere
Feldgehölze und einzelne Bäume und Sträucher, die sich positiv auf das Landschaftsbild
auswirken.
Im angrenzenden Umfeld des Plangebiets kann die bis zu viergeschossige Bebauung im Osten,
Nordosten (Rotunde), Norden und weiter westlich (SB-Möbelmark, Hellweg-Baumarkt,
Dänisches Bettenlager, Jet-Tankstelle), als negativ auf das Landschaftsbild wirkend, genannt
werden.

Bewertung
Aufgrund der bis zu viergeschossigen Wohnblockbebauung im Plangebiet und dessen
angrenzenden Umfeld, waren zum Zeitpunkt der Bestandsaufnahme schon optisch negativ
wirkende Beeinträchtigungen in Bezug auf das Orts- und Landschaftsbild vorhanden. Das
Landschaftsbild im Plangebiet kann demnach als negativ vorbelastet bezeichnet werden.

1.4.2.8 Schutzgut Mensch

Für den Menschen sind sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren, wie die Wohnfunktion, die
Erholungs- und Freizeitfunktion sowie Aspekte des Lärmschutzes sowie auch wirtschaftliche
Funktionen, wie z. B. die Land- und Forstwirtschaft, im Rahmen der weiteren Betrachtung von
Bedeutung.
Das Plangebiet stellt sich überwiegend als intensiv genutzter Wohn- und Gewerbestandort mit
Grünflächen unmittelbar südlich des Stadtzentrums von Falkensee dar.

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Schutzwürdige Bebauung
Die nächstgelegenen, zusammenhängenden Wohngebäude liegen im WA 1 (zweigeschossige
Einfamilienhäuser) sowie im WA 4 (2 viergeschossige Wohnblöcke).
Außerhalb des Plangebiets befinden sich entlang der Straßen, in erster und stellenweise auch
zweiter Reihe, Wohn-, Gewerbe- bzw. Mischbauflächen.

Immissionen
Lärmvorbelastungen gibt es im Plangebiet durch den Verkehr auf der Spandauer Straße (16.000
Kfz/Tag bei Verkehrszählungen festgestellt), der L20 Seeburger Straße (ca. 230 m westlich,
>5.000 Kfz/Tag) und der Straße „An der Lake“ sowie der ICE-Hochgeschwindigkeitsstrecke
Berlin-Hamburg (ca. 1 km südlich, >50 Züge/Tag, Geschwindigkeiten bis zum 160 km/h).
Zudem liegt Falkensee in der Einflugschneise und Warteschleife des Flughafens Berlin Tegel. Die
Flugzeuge fliegen hier teilweise nur bis zu 300 m über dem Stadtgebiet.

Erholungsausstattung
Erholungsfunktionen sind innerhalb des Plangebiets nicht vorhanden, da eine erholungsrelevante
Infrastruktur fehlt und von der Stadt Falkensee hier augenscheinlich auch nicht angestrebt wird,
da das Plangebiet, bis auf den Südteil, als Wohnstandort mit mehrgeschossiger Bebauung
entwickelt werden soll.
Die WA 1, WA 2 und das WA 4 sind komplett eingezäunt und/oder von geschlossenen
Gehölzstrukturen eingegrünt und weisen somit starke Trennwirkungen auf, so dass sich nicht oder
nur über Gehwege gequert werden können.
Weitere starke Trennwirkungen entfalten die Spandauer Straße im Norden, da hier ein Passieren
nur eingeschränkt im Bereich von Ampeln gefahrlos möglich ist sowie auch die östlich, nördlich
und westlich liegenden Wohn- und Gewerbeflächen, da hier ein Betreten nur eingeschränkt
erfolgen kann (Zäune, Privatgrundstücke, Gehölzstrukturen).
Landschaftsprägende Strukturelemente finden sich in Form der geschlossenen Vegetationsdecke
und der Gehölzstrukturen.
Die im WA 1 und WA 4 liegenden Wohnbauflächen (Einfamilienhäuser, Firma für Pflanzen und
Gartenbedarf, Geschosswohnungsbau) befinden sich im Privateigentum und dienen den jeweiligen
Eigentümern bzw. Mietern zum Wohnen und Arbeiten und natürlich auch zur Erholung. Die hier
befindlichen Straßen und Gehwege werden zum Spazierengehen, Joggen und Radfahren genutzt.
Der im Südteil des Plangebiets verlaufende Niederungsbereich am Schlaggraben wird derzeit nur
über einen geschotterten Weg erschlossen, der Bestandteil des „Radwegs der Sympathie“ ist und
der vor allem von Fußgängern und Radfahrern als kurze Verbindung zum südlich liegenden
Bahnhof Seegefeld bzw. den beiden Panzerteichen und dem Netto-Markt in der Semmelhaak-
Siedlung, genutzt wird. Aufgrund der unregelmäßigen Mahd der Graslandflächen ist ein Betreten
der Grünlandbereiche entlang des Schlaggrabens im Südteil des Areals jedoch nur schwer
möglich, so dass eine Erholungsnutzung der relativ großen Flächen nur im Randbereich des
querenden Schotterweges möglich ist. Zudem fehlt hier eine erholungsrelevante Grundausstattung,
wie z. B. Bänke bzw. weitere Wege oder Pfade. Eine überregionale Bekanntheit oder touristische
Nutzung liegt nicht vor.
Die unbebauten Flächen des WA 2, WA 3, WA 5 und WA 6 sowie der Schotterweg im Südteil
des Plangebiets werden jedoch augenscheinlich regelmäßig zum „Gassi gehen“ durch die
Anwohner der umliegenden Wohnblöcke genutzt.
Ausgewiesene Wanderwege wurden im Plangebiet und seinem angrenzenden Umfeld nicht
vorgefunden. Wie oben schon erwähnt, quert im Bereich des Schotterweges der „Radweg der
Sympathie“ das Plangebiet im Süden.
Die beiden Panzerteiche mit Umfeld ca. 90 m südlich des Plangebiets weisen ein geringe
Erholungsausstattung in Form von Rundwegen und Gewässer-Stegen auf und werden von der

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ortsansässigen Bevölkerung zum Angeln, Feiern, Campen, Spazieren gehen, Joggen und Rad
fahren, genutzt. Eine überregionale Bekanntheit oder touristische Nutzung liegt jedoch auch hier
nicht vor.
Der nördlich liegende Falkenhagener See und Neue See mit umgebenden Waldflächen werden
durch verschiedene Wege und Schneisen erschlossen und zum Spazieren gehen, Rad fahren,
Joggen, Boot fahren, schwimmen, angeln usw. genutzt. Einschränkungen sind hier jedoch bei den
o. g. Seen in Form einer Bebauung bis an den Gewässerrand sowie der kreuzenden vielbefahrenen
Straßen vorhanden.

Vorhandene Nutzungsansprüche
Wirtschaftliche Nutzungsansprüche bestehen im Plangebiet nur in der vorhandenen gewerblichen
Nutzung im WA 1 und der landwirtschaftlichen Nutzung im Südteil des Plangebiets.

Bewertung
Eine erholungs- bzw. freizeitrelevante Ausstattung wurde im Plangebiet nicht vorgefunden.
Aufgrund der teilweise fast geschlossenen Einzäunungen von Teilen des Areals liegen lokal starke
Trennwirkungen vor, die durch die umliegenden Straßen, Wohn- und Gewerbeflächen noch
verstärkt werden.
Für das Schutzgut Mensch bestehen derzeit im Plangebiet und seiner unmittelbar angrenzenden
Umgebung vor allem zumutbare Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm in Form von Kfz- und
Bahnverkehr, was sich negativ auf die Wohn- und Arbeitsverhältnisse auswirken kann. Zudem
liegt das Stadtgebiet von Falkensee in der Einflugschneise und Warteschleife für Flugzeuge des
Flughafens Berlin-Tegel. Es sind demnach mehr (im WA 1, WA 2 an Spandauer Straße) und
weniger (WA 3, WA 4, WA 5 und WA 6) starke Vorbelastungen beim Schutzgut Mensch
vorhanden.

1.4.2.9 Schutzgut Vegetation/Tierwelt

Potentiell natürliche Vegetation

Die potentiell natürliche Vegetation stellt das heutige natürliche Wuchspotential einer Landschaft
dar. Sie bezeichnet diejenige Vegetationsstruktur bzw. Pflanzengesellschaft, die sich unter den
derzeitigen Klima- und Bodenverhältnissen anstelle der heutigen nutzungsbedingten
Sekundärvegetation einstellen würde, wenn jeglicher aktueller menschlicher Einfluss durch Land-
und Forstwirtschaft, Verkehr und Industrie schlagartig ausgeschaltet werden würde. Es handelt
sich demnach um eine gedankliche Konstruktion, die eine Beschreibung der Standorte und ihrer
Merkmale unterstützt.
Im Bereich des Plangebiets wäre als potentiell natürliche Vegetation der Kiefern-
Traubeneichenwald möglich. Im Bereich der südlich verlaufenden Schlaggrabenniederung wäre
der Erlen-Eschenwald, Erlenbruchwald und feuchte Stieleichen-Buchenwald als potentiell
natürliche Vegetation möglich.

Schutzgebiete

Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Naturschutz-, Landschaftsschutz-, FFH- oder SPA-
Gebieten bzw. Naturdenkmalen, Geschützten Landschaftsbestandteilen, Bodendenkmalen und
kulturhistorischen Denkmalen.

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Nördlich, in ca. 550 m Entfernung, verläuft die Grenze des LSG Nauen-Brieselang-Krämer (DE
3343-602) sowie nordöstlich, in 1,45 km Entfernung, befindet sich das FFH-Gebiet Falkenseer
Kuhlake (DE 3444-306).
Westlich in 6 km Entfernung befindet sich das FFH-Gebiet Heimsche Heide (DE 3444-304) sowie
das NSG Bredower Forst (DE 3444-501).
Entlang der Spandauer Straße verläuft eine Lindenallee, die nach § 29 BNatSchG geschützt ist. In
Höhe des Plangebiets wurde diese jedoch aufgrund des Straßenausbaus größtenteils entfernt.
Im Südteil des Plangebiets befindet sich in der Schlaggrabenniederung ein temporäres
Kleingewässer (02131 §), das nach § 30 BNatSchG geschützt ist.
Weitere geschützte Biotope nach § 29 oder § 30 des BNatSchG wurden im Plangebiet nicht
vorgefunden.

Biotoptypen

Das Plangebiet wurde auf Grundlage gemäß Kartieranleitung der Biotopkartierung Brandenburg
(Biotopkartierung Brandenburg -Kartierungsanleitung, Hrsg. Landesumweltamt, 28.02.2017)
erfasst.
Im Plangebiet finden sich intensiv genutzte Siedlungsbiotope sowie auch relativ naturnahe
Vegetationsbereiche. Der vorgefundene Vegetationsbestand kann weitgehend als anthropogen
beeinflusst eingestuft werden. Dies ist durch den vorherrschenden Siedlungscharakter des
Plangebiets und der damit verbundenen Überformung begründet. In den Bereichen, in denen der
Mensch unmittelbar und ständig die Vegetation beeinflusst, können sich nur wenige Arten
entwickeln. Zumeist handelt es sich dabei um wenig spezialisierte Pflanzen ("Ubiquisten").
Insbesondere die regelmäßig und intensiv genutzten Flächen weisen nur eine geringe strukturelle
und artenbiologische Vielfalt auf. Relativ naturnah sind die nicht bewirtschafteten Ruderal-,
Brach- und aufgelassene Graslandflächen sowie die Gehölzbiotope vor allem im Bereich der WA
2, WA 3, WA 5 und WA 6 sowie der gesamte Südteil des Plangebiets (Schlaggrabenniederung).
Die Biotoptypen sind im beiliegenden „Bestandsplan“ dargestellt und können wie folgt
beschrieben und bewertet werden:
Gewerbeflächen (12310), Blockbebauung (12224), Einzel- oder Reihenhausbebauung (12260)
und Gemeinbedarfsflächen (12330)
Hierbei handelt es sich um Flächen des Siedlungsbereichs, die das Plangebiet im WA 1 und WA
4 einnehmen.
Einzelhausbebauung findet sich im WA 1 (Flst. 460 u. 461/2) im Nordwestteil des Plangebiets an
der Spandauer Straße. Hierbei handelt es sich um Wohnbebauung mit Rasen, Garten- und
Gehölzflächen. Aufgrund der intensiven Nutzungsstrukturen, wird die Wertigkeit aus
naturschutzfachlicher Sicht als gering bis maximal mittel eingeschätzt.
Eine gewerblich genutzte Fläche liegt im WA 1 (Flst. 458 u. 459). Hierbei handelt es sich um eine
Firma für Pflanzen und Gartenbedarf. Des Weiteren grenzen westlich die Fliedner-Werkstätten an
das Plangebiet, die ebenfalls teilweise gewerblich genutzt werden (Wäscherei usw.). Aufgrund der
starken Frequentierung durch Kunden und der intensiven Nutzungsstrukturen wird die Wertigkeit
als gering eingeschätzt.
Blockbebauung mit Wohnnutzung befindet sich im WA 4. Hierbei handelt es sich um
2 viergeschossige Wohnblöcke. Des Weiteren grenzen östlich weitere viergeschossige
Wohnblöcke an das Plangebiet. Das Wohnumfeld der Wohnblöcke wird durch Rasenflächen und
Gehölzanpflanzungen von 1 m-20 m Höhe geprägt. Die Wertigkeit kann als gering eingeschätzt
werden.
Westlich grenzt ein Asylbewerberheim (12330) an das Plangebiet. Hierbei handelt es sich um
einen zweigeschossigen Wohnkomplex im Containerbauweise. Das Umfeld wurde mit Rasen
begrünt. Die Wertigkeit ist gering.
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