Lärmaktionsplanung 3. Runde - Gemeinde Pfinztal Endbericht - Lärmaktionsplanung 3. Runde
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Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde (Fortschreibung) Endbericht Bearbeiter Dr.-Ing. Frank Gericke (Projektleitung) Dipl.-Ing. Martin Reichert (Bauingenieur) Dipl. Wirt.-Ing (FH) Sandra Strünke-Banz Verfasser MODUS CONSULT Gericke GmbH & Co. KG Pforzheimer Straße 15b 76227 Karlsruhe 0721/ 94006-0 Erstellt im Auftrag der Gemeinde Pfinztal im März 2021 Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 3 Inhalt 1. Aufgabenstellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 2. Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 2.1 Rechtlicher Hintergrund und Maßnahmenwerte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 2.2 Aufgaben, Ziele und Ablauf der Lärmaktionsplanung . . . . . . . . . . . . . . . . 10 3. Allgemeine Angaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 3.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 3.2 Beschreibung der Hauptverkehrsstraßen und andere Lärmquellen . . . 16 4. Bewertung der Ist-Situation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 4.1 Vergleich Lärmkartierungen 2012 und 2017 (LUBW) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 4.2 Ergebnisse der gemeindeeigenen Nachkartierung der 3. Runde . . . . . . . 19 4.2 Lärmschwerpunkte / Hot-Spot-Bereiche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 4.3 Vergleich der Ergebnisse der eigenen Nachkartierungen 2015/19 . . . . . 20 4.4 Festlegung von Aktionsbereichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 4.5 Lärmkennziffer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 4.6 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten der 3. Runde . . . . . . . . . . 23 4.7 Vorhandene Lärmprobleme / verbesserungsbedürftige Situationen. . . 23 5. Maßnahmenplanung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 5.1 Realisierte Lärmschutzmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 5.2 Allgemeine Maßnahmen im Straßenverkehr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 5.3 Geplante Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 5.4 Abwägung der geplanten Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 6. Verfahren und Beteiligung der Öffentlichkeit. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 7. Schutz ‘Ruhiger Gebiete’ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 8. Link zum Lärmaktionsplan im Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 9. Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 9.1 Begriffserklärungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 4 9.2 Literatur und Quellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55 9.3 Abkürzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59 Abbildungen Abb. 1: Vergleich der Lärmkarten LDEN der 2. Stufe (2012) und der 3. Stufe (2017) 18 Abb. 2: Buslinien in Pfinztal 35 Abb. 3: Prinzip der Verkehrssättigungsstärke (Quelle: UBA) 37 Abb. 4: Verlauf der mittleren Kfz-Geschwindigkeit vor/nach T30-Anordnung in Monaten (Quelle: UBA) 37 Abb. 5: Anhalteweg bei Tempo 30 und bei Tempo 50 (Quelle: UBA) 38 Abb. 6: Differenzen von Luftschadstoffen vor/nach T 30-Anordnung über 3 Jahre hinweg (Quelle: UBA) 39 Abb. 7: Schalldruckpegel und Schallpegel im Vergleich 48 Abb. 8: Pegeländerung nach Zunahme der Schallquelle 52 Tabellen Tab. 1: Ergebnis aus der Lärmkartierung 2017 - Belastungsstatistik der LUBW für Pfinztal 7 Tab. 2: Lärmindizes und Handlungsziele für die Lärmaktionsplanung 10 Tab. 3: Veränderungen der Betroffenheiten der Kartierung Stufe 2 (2012) zu 3. Runde (2017) 18 Tab. 4: Veränderungen der Betroffenheiten der Nachkartierung Stufe 2 (2015) zu 3. Runde (2019) 21 Tab. 5: Beschreibung der Aktionsbereiche zum Straßenverkehrslärm 22 Tab. 6: Gebäude mit Überschreitung des Auslöswertes ‘Lärmsanierung an Landesstraßen’ 22 Tab. 7: Ergebnisse der Nachkartierung der Gemeinde Pfinztal zur 3. Runde für 2019 23 Tab. 8: Bewertung der möglichen Maßnahmen zum Straßenverkehrslärm für Pfinztal 32 Tab. 9: Fahrzeitvergleich ohne/mit T 30 für Busverbindung Linie 151 Wöschbach 36 Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 5 Pläne Plan 1 Untersuchungsrelevante Strecken Plan 2 Zulässige Geschwindigkeiten, Analyse Bestand Plan 3 Querschnittsbelastungen Kfz/d - [DTV], Analyse Plan 4 Querschnittsbelastungen SV>3,5t/d- [DTV], Analyse Plan 5 Nachkartierung Status quo, Straßenverkehrslärm 24 Stunden nach VBUS - L DEN in dB(A Plan 6 Nachkartierung Status quo, Straßenverkehrslärm Nacht nach VBUS - L Night in dB(A) Plan 7 Nachkartierung des Status quo, Straßenverkehrslärm 24 Stunden - Hotspot Plan 8 Nachkartierung des Status quo, Straßenverkehrslärm Nacht- Hotspot Plan 9 Aktionsbereiche Plan 10 Planfall 1: Maßnahmenübersicht Fahrbahnsanierung Plan 11 Planfall 2: Maßnahmenübersicht Tempo 30 Anhang Tabelle 1 Betroffenheiten - Straße Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 6 1. Aufgabenstellung Anlass für die Lärmaktionsplanung ist die Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 (3. Runde) für Hauptverkehrsstraßen1 und nicht-bundes- eigene Hauptseisenbahnstrecken durch die Landesanstalt für Umwelt, Messun- gen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW). Rechtsgrundlage und Auslöser der Kartierung ist die EU-Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), welche im Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 47a-f BImSchG) sowie in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in deutsches Recht umgesetzt wurde. Aus den Kartierungsergebnissen erwächst für die Städte und Gemeinden – nach europäischer Rechtssetzung – die Verpflich- tung zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes (§ 47d BImSchG). Für eine zielgerichtete Lärmaktionsplanung ist es im Fall der Gemeinde Pfinztal erforderlich, die Lärmkartierung der 3. Runde für Hauptverkehrsstraßen zu ergän- zen. Einzubeziehen sind hier verkehrsreiche Kreis- und Gemeindestraßen oder auch lärmrelevante Straßen mit weniger als 8.200 Kfz/Tag, insbesondere dann, wenn Wohngebäude nahe der Straße stehen. Nach der Lärmkartierung 2017 der LUBW (3. Runde, Stand: 19.12.2018) für Haupt- verkehrsstraßen, die noch keine verkehrsreichen Kreis- und Gemeindestraßen beinhaltet, werden für die Gemeinde Pfinztal folgende Betroffenheiten fest- gestellt und nachrichtlich in der Lärmaktionsplanung dokumentiert. Nach EU- Vorgabe relevante bundeseigene bzw. nicht-bundeseigene Haupteisenbahn- strecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr sind in Pfinztal vorzufinden. Hauptverkehrsstraßen Nicht-bundeseigene Haupteisenbahnstrecke Einwohner Schule Krankenhaus Einwohner Schule Krankenhaus Pegelbereich LDEN in dB(A) >55 - 60 404 74 1 0 1 0 >60 - 65 341 58 >65 - 70 478 1 0 0 0 0 >70 - 75 467 0 > 75 19 0 0 0 0 0 Pegelbereich LNight in dB(A) >50 - 55 340 72 0 0 0 0 >55 - 60 486 3 >60 - 65 477 0 0 0 0 0 >65 - 70 99 0 >70 1 0 0 0 0 0 Tab. 1: Ergebnis aus der Lärmkartierung 2017 - Belastungsstatistik der LUBW für Pfinztal 1) Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr – dies entspricht 8.200 Kfz/Tag (§ 47b Nr.3 BImSchG) Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 7 Es werden 1.709 Lärmbetroffene über 55 dB(A) LDEN und 1.403 Betroffene über 50 dB(A) LNight festgestellt. Im Ergebnis der Nachberechnung der Gemeinde Pfinztal unter Berücksichtigung verkehrsreicher Regional- und Hauptstraßen zeigt sich eine deutlich größere Betroffenheit bis in die höheren Pegelbereiche größer 65 dB(A) LDEN und größer 55 dB(A) LNight, wo sich ingesamt 1.126 Betroffene am Tag und 1.098 Betroffene in der Nacht wiederfinden und damit die Notwendigkeit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans unterstreichen. Ziel ist es daher, ein Konzept für die Gemeinde zu erarbeiten, welches schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm weiter verhindert, vorbeugt oder mindert. Der Öffentlichkeit ist bei der Ausarbeitung von Lärmaktionsplänen rechtzeitig die Möglichkeit zur Mitwirkung zu geben; außerdem ist sie über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten (§ 47d Abs. 3 BimSchG). Lärmaktionspläne unter- liegen der Berichtspflicht an die EU-Kommission (§ 47d Abs. 2 i.V.m. § 47d Abs. 7 BImSchG). Dies gilt auch für den Fall, dass ein Lärmaktionsplan – über die bereits umgesetzten Lärmschutzmaßnahmen hinaus – keine weiteren Maßnahmen ent- halten sollte. 2. Grundlagen 2.1 Rechtlicher Hintergrund und Maßnahmenwerte Rechtsgrundlage und Auslöser der Kartierung ist die EU-Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie), welche im Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 47a-f BImSchG) sowie in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Deutsches Recht umgesetzt wurde. Anlass für die vorliegende Lärmaktionspla- nung der 3. Runde ist die Veröffentlichung der Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 für Hauptverkehrsstraßen2 und nicht-bundeseigene Haupteisenbahnstre- cken durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) am 19.12. 2018. Aus den Kartierungsergebnissen erwächst für die Städte und Gemeinden die Verpflichtung zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes (§ 47d BImSchG). Die bundeseigene Bahnstrecke als Lärmquelle wird mit Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in dessen Zuständig- keit betreut; die Beteiligung erfolgt über die Homepage: http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de. 2) Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr – dies entspricht 8.200 Kfz/Tag (§ 47b Nr.3 BImSchG) Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 8 Für die Aktionsplanung gibt es nach EU-Umgebungslärmrichtlinie keine gesetzlich festgesetzten Grenzwerte. Jedoch vertritt die EU-Kommission die Auffassung, Lärmaktionspläne seien für alle kartierten Gebiete zu erstellen, unabhängig davon, ob Lärmprobleme bzw. vom Lärm Betroffene in einem kartierten Gebiet vorhanden sind. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg vertritt hingegen die im Koopera- tionserlass - Lärmaktionsplanung, Stand 29.10.2018, die modifizierte Auffassung, dass Lärmaktionspläne grundsätzlich nur für die nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Ver- ordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) kartierten Gebiete aufzustellen sind, in denen die Umgebungslärmkartierung Lärmbetroffene ausweist. Somit ergibt sich für Gemeinden mit mehr als 50 Lärmbetroffenen in Bereichen mit Lärmpegeln über 55 dB(A) LDEN und 50 dB(A) LNight eine Verpflichtung zur Auf- stellung eines Lärmaktionsplans. Dies trifft für die Gemeinde Pfinztal mit 1.709 Lärmbetroffenen über 55 dB(A) LDEN und 1.403 Betroffenen über 50 dB(A) LNight bezogen auf die Lärmkartierung des Landes unmittelbar zu, auch wenn hier keine Kreisstraßen und vielbefahrenen Hauptstraßen kartiert wurden. Das Verkehrsministerium empfiehlt den Gemeinden für eine zielgerichtete Lärm- aktionsplanung darüber hinaus, die Lärmkartierung des Landes zu ergänzen und durch eine räumlich differenzierte Betroffenheitsanalyse zu verfeinern. Ein- zubeziehen sind hierbei zusätzlich verkehrsreiche Kreis- und Gemeindestraßen oder auch lärmrelevante Straßen mit weniger als 8.200 Kfz/Tag. Bezogen auf die Ergebnisse der durchgeführten Nachkartierung liegen insgesamt 2.172 Lärm- betroffene über 55 dB(A) LDEN und 1.618 Betroffene über 50 dB(A) LNight vor. Lärmbelastungen oberhalb von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht liegen in einem gesundheitskritischen Bereich. Daher sind die Bereiche mit Lärmbela- stungen über 65 dB(A) LDEN und 55 dB(A) LNight einer qualifizierten Lärmaktions- planung zu unterziehen und Maßnahmen – auch verkehrsrechtlicher Art – zur Minderung der Lärmbelastung umzusetzen. Ein vordringlicher Handlungsbedarf zur Lärmminderung und zur Verringerung der Anzahl der Betroffenen besteht zudem in Bereichen mit sehr hohen Lärmbelastungen jenseits des Schwellen- wertes der Gesundheitsgefährdung über 70 dB(A) LDEN und 60 dB(A) LNight. Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 9 2.2 Aufgaben, Ziele und Ablauf der Lärmaktionsplanung 2.2.1 Aufgaben und Ziele der Lärmaktionsplanung Laut eines Berichts der Europäischen Umweltagentur (EEA) leidet jeder fünfte Europäer unter Lärm. Insbesondere der Straßenverkehrslärm macht vielen Men- schen zu schaffen und gilt als Lärmverursacher Nummer eins. Europaweit sind laut EEA-Bericht schätzungsweise 113 Millionen Menschen von einer durch den Straßenverkehr verursachten Lärmbelastung jenseits von 55 Dezibel betroffen. Neben dem Straßenverkehrslärm und neben dem Nachbarschaftslärm werden insbesondere die Lärmquellen Flugverkehr, Schienenverkehr, Gewerbe- und Industriebetriebe als störend genannt. Lärm hat negative Auswirkungen auf das Leben der Menschen und birgt Gesund- heitsgefahren. Neben der Konzentration, der Erholung und vor allem dem Schlaf, kann auch die Kommunikation gestört werden. In der folgenden Tabelle sind die Einteilungen der Pegelbereiche in drei Kategorien und die jeweiligen Handlungs- ziele der Lärmaktionsplanung zu erkennen. Bewertung Handlungsziel Zeit Pegelbereich Tag (LDEN) Nacht Vermeidung von Gesund- Sehr hohe Belastung sofort > 70 dB(A) > 60 dB(A) heitsgefährdung Minderung von hohe Belastung kurzfristig 65-70 dB(A) 55-60 dB(A) Gesundheitsgefährdung Vermeidung von kurz- / Belastung/Belästigung gesundheitskritischen < 65 dB(A) < 55 dB(A) mittelfristig Belastungen Tab. 2: Lärmindizes und Handlungsziele für die Lärmaktionsplanung Aufgabe von Lärmminderungsplänen ist es, bei vorhandenen oder zu erwarten- den Einwirkungen verschiedenartiger Lärmquellen, ein Programm zur systemati- schen Verminderung der Lärmbelastung der Bevölkerung zu erstellen und eine koordinierte Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen. Hierzu werden in den Lärmminderungsplänen die technischen, baulichen, ge- stalterischen, verkehrlichen und organisatorischen Maßnahmen festgelegt, um schädliche Umwelteinwirkungen zu beseitigen oder bei zu erwartenden Belastun- gen ihr Entstehen zu verhindern. Die formalen Anforderungen an den Lärmaktionsplan werden wie folgt definiert: Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 10 < Bewertung der Lärmsituation mit der Hotspot-Analyse (Lärmschwerpunkt), < Bewertung von Maßnahmen zur Minderung, < Angabe der erreichten Verminderung betroffener Personen, < Kosten-Nutzen-Bewertung, < Dokumentation der Öffentlichkeitsbeteiligung, < Abwägung der Anregungen und Argumente, < Maßnahmenbeschluss, < Meldung der Ergebnisse an die EU. Bei der Auswahl der Gebiete, für die eine Maßnahmenplanung aufgestellt wird, soll nicht starr nach Dezibel-Werten vorgegangen werden. Gerade im Hinblick auf die weitere Entwicklung ist es sinnvoller, vorausschauend bereits größere Ein- heiten zu betrachten. Dies gilt z. B. auch, wenn mehrere Lärmquellen vorliegen oder im Hinblick darauf, dass für Maßnahmen wie Verkehrslenkung oder städte- bauliche Neuordnung ein größerer Zusammenhang zu betrachten ist. Eine sinn- volle Ausgestaltung muss die jeweiligen örtlichen und tatsächlichen Verhältnisse berücksichtigen. Neben der Festschreibung konkreter Maßnahmen zur Minderung der Lärmbela- stung ist die Lärmaktionsplanung ein wichtiges fachübergreifendes Planungs- instrument. Es wird damit die Voraussetzung geschaffen, die Belange des Lärm- schutzes möglichst bei allen relevanten Planungen im Infrastruktur- und Umwelt- bereich zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird das Thema “Lärmbelastung” im Bewusstsein der Bevölkerung und der politischen Entscheidungsträger verankert. 2.2.2 Ablauf der Lärmaktionsplanung Die Lärmaktionsplanung gliedert sich grob in die folgenden Abschnitte: a. Lärmkartierung, mit Feststellung der flächenhaften Ausbreitung, b. Ermittlung der betroffenen Gebäude und Personen, c. Festlegung von Aktionsbereichen und Ermittlung der Betroffenenstatistik, d. Prüfung und Bewertung von Maßnahmen zur Lärmminderung, e. Nutzen- / Kostenermittlung, f. Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Zwischenergebnissen, Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 11 g. Nachbereitung der Stellungnahmen aus der Beteiligung, h. Beschreibung des empfohlenen Maßnahmenkatalogs, i. Bewertung des empfohlenen Maßnahmenkatalogs, j. Abwägung und Beschluss der Maßnahmen, k. Zusammenstellung der Berichtsgrundlagen an die EU, l. Information der Bürger über die Lärmaktionsplanung. P Lärmkartierung Die Ergebnisse der Lärmkartierung durch die LUBW sowie die Arbeitsgrundlagen aus Geländemodell, Verkehrslärmemissionen und Anzahl der Einwohner werden von der LUBW zur Verfügung gestellt. Die Lärmkartierung für die Hauptverkehrs- straßen3 erfolgte durch die LUBW. Diese hat mit Datum zum 19.12.2018 die Ergeb- nisse der 3. Runde der Lärmkartierung 2017 zur Verfügung gestellt. Die übernom- menen Daten der LUBW werden für die Nachkartierung in der Gemeinde Pfinztal anhand der vorliegenden Zahlen aus der Verkehrsuntersuchung 2017 der Ge- meinde Pfinztal ergänzt, um die weiteren verkehrswichtigen Straßen mit 4.000 Kfz/d oder weniger mit abbilden zu können, sodass ein vollständiges Strecken- netz der Hauptverkehrsstraßen erreicht wird. Von der EU sind die Berechnungsverfahren für die Lärmkartierung vorgegeben. Folgende Vorschriften kommen für die Gemeinde Pfinztal zur Anwendung: < Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS), < Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB). Bei den Berechnungen werden gegenüber den nationalen Vorgaben unterschied- liche Zeiträume berechnet: < Lärmindex LDEN (day, evening, night), welcher die vollen 24 Stunden des Tages umfasst. < Lärmindex LNight beschreibt den Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr, also den reinen Nachtzeitraum. Die Lärmkarten werden nach einheitlichen Vorgaben auf Grundlage der oben genannten Berechnungsvorschriften erstellt. 3) Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr – dies entspricht 8.200 Kfz/Tag (§ 47b Nr.3 BImSchG) Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 12 P Lärmaktionsplan Laut § 47d Abs. 1 BImSchG sollen mit Lärmaktionsplänen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen gemindert werden. Somit müssen Lärmaktionspläne ge- eignete Maßnahmen zur Lärmminderung aufweisen. Unterschieden wird zwischen kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen. Außerdem soll der Lärmaktionsplan die für die Umsetzung zuständige Stelle, die ungefähren voraussichtlichen Kosten (soweit möglich) und Nutzen sowie den Umsetzungszeitraum der Maßnahmen aufführen. Neben der integrierten Beurteilung der Lärmsituation und Bewertung von Maß- nahmen durch schalltechnische Berechnungen steht bei der Lärmaktionsplanung viel mehr die Öffentlichkeitsbeteiligung im Mittelpunkt. Dies bedeutet die Ein- beziehung der Träger Öffentlicher Belange genauso wie die Beteiligung der Bürger. Aus beiden Beteiligungsprozessen werden die Anregungen aufgegriffen und zu einer Gesamtbeurteilung zusammen gefasst, beurteilt und im Gemeinde- rat mit Blick auf die Interessen des Gemeinwohls abgewogen. Danach wird das Maßnahmenpaket zur Lärmaktionsplanung in Verbindung mit einer groben Kos- tenschätzung und einer Angabe der entlasteten Einwohner als Handlungsrahmen der nächsten 5 Jahre beschlossen. 2.2.3 Beurteilungs- und Berechnungsgrundlagen Lärmbelastungen oberhalb von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht liegen in einem gesundheitskritischen Bereich. Daher sind die Bereiche mit Lärmbela- stungen über 65 dB(A) LDEN und 55 dB(A) LNight einer qualifizierten Lärmaktions- planung zu unterziehen. Ein vordringlicher Handlungsbedarf zur Lärmminderung und zur Verringerung der Anzahl der Betroffenen besteht zudem in Bereichen mit sehr hohen Lärmbela- stungen jenseits des Schwellenwertes der Gesundheitsgefährdung über 70 dB(A) LDEN und 60 dB(A) LNight. Die Berechnungen zum Straßenverkehrslärm werden auf Grundlage der VBUS (vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen) durch- geführt. Als Grundlage zur Berechnung von Untersuchungen außerhalb der Lärm- aktionsplanung dient die RLS-90 für die Beurteilung nach der 16. BImSchV (Ver- kehrslärmschutzverordnung) oder den Lärmschutz-Richtlinien-StV. Da es sich um unterschiedliche Berechnungsvorschriften handelt, können die Ergebnisse nicht direkt miteinander verglichen werden. Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 13 Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur regt an, bei der Beurteilung, ob und wo ein Lärmaktionsplan aufgestellt wird, auf jeden Fall die Bereiche zu betrachten, in denen folgende Lärmpegel erreicht oder überschritten werden (Auslösewerte): < 65 dB(A) bezogen auf den Lärmindex LDEN bzw. < 55 dB(A) bezogen auf den Lärmindex LNight. Neben diesen Auslösewerten in Baden-Württemberg sind ggf. auch die Auslöse- werte der Lärmsanierung von Bedeutung. Mit Schreiben vom 20.08.2020 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Auslösewerte der Lärmsanierung für Bundesstraßen rückwirkend zum 01.08.2020 erneut abgesenkt. Dieser Absenkung ist das Verkehrsministerium des Landes Baden-Württemberg für Landesstraßen ebenfalls rückwirkend zum 01.08.2020 gefolgt. Somit gelten folgende Auslösewerte für die Lärmsanierung für Bundesfernstraßen und Lan- desstraße in Baden-Württemberg: < 64 dB(A) tags und 54 dB(A) nachts für Reine/Allgemeine Wohngebiete, < 66 dB(A) tags und 56 dB(A) nachts für Mischgebiete und Dorfgebiete, < 72 dB(A) tags und 62 dB(A) nachts für Gewerbegebiete. Für den Fall, dass Maßnahmen ergriffen werden sollen, die nach der Straßen- verkehrsordnung anzuordnen sind, d. h. z. B. eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, dann muss diese Maßnahme im Rahmen der Lärmaktionsplanung mit allen Vor- und Nachteilen aufbereitet und bewertet sein, denn die Interessen der Lärmbetroffenen können den öffentlichen Interessen nur vorangestellt werden, wenn keine weiteren öffentlichen Belange einer Geschwindigkeitsredu- zierung entgegen stehen. 2.2.4 Beurteilungshinweise Zu den Inhalten der Lärmaktionspläne gehört laut der Umgebungslärmrichtlinie auch die Angabe der nationalen Lärmgrenzwerte. Da der Bundesgesetzgeber für die Durchführung der Lärmaktionsplanung keine Grenzwerte festgesetzt hat, ist eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse mit den Grenzwerten oder deren Bewertung anhand von Grenz-/ Richtwerten nicht möglich. Vor dem Hintergrund der hier aufgezeigten Rahmenbedingungen wird folgende Vorgehensweise gewählt: Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 14 A) Ermittlung der Lärmschwerpunkte (Hot-Spot) • Auslösewerte: 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts. Dies orientiert sich an den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg. Das Mi- nisterium für Verkehr gibt vor, bei Überschreiten obiger Werte, die im gesund- heitskritischen Bereich liegen, einen qualifizierten Lärmaktionsplan durchzufüh- ren (vgl. Kooperationserlass - Lärmaktionsplanung vom 29.10.2018). Die Lärm- kennziffer, die zur Beurteilung des Bestands und der Maßnahmen gebildet wird, wird für Einwohner ermittelt, die von Lärmpegeln ab dem Auslösewert betroffen sind. B) Begründung der kurzfristigen Maßnahmen • Richtwerte: 65 dB(A) und 55 dB(A) für Wohn-, Misch- und Dorfgebiete. Vordringlicher Handlungsbedarf zur Lärmminderung liegt in Bereichen mit sehr hohen Lärmbelastungen jenseits von 70 / 60 dB(A) bezogen auf LDEN bzw. LNight vor. Bei Lärmbelastungen über 65 dB(A) am Tag oder 55 dB(A) in der Nacht wird darü- ber hinaus ein gesundheitskritischer Bereich erkannt, der ebenfalls zum Anlass für kurzfristige Maßnahmen herangezogen werden kann. Insofern wird diese Auswertung nach den Ergebnissen der RLS-90-Berechnung zur Betonung der Priorität gewählt und im Zusammenhang mit den Gebietsnutzungen bewertet. C) Mittelfristige Beurteilung Eine schrittweise Absenkung der Auslösewerte oder Beurteilungswerte ist im Zuge der Fortschreibung der Lärmaktionsplanung möglich. Dies wird automatisch erfolgen, wenn sich die gesetzlichen Vorgaben ändern oder die Ziele der Ge- meinde in Bezug auf den Lärmschutz weiter entwickelt werden. Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 15 3. Allgemeine Angaben 3.1 Für die Aktionsplanung zuständige Behörde Gemäß § 47e BImSchG sind die zuständigen Behörden für Lärmaktionspläne die Städte bzw. Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden. Zu- ständig für die vorliegende Lärmaktionsplanung ist: Bürgermeisteramt Pfinztal Hauptstraße 70 76327 Pfinztal Gemeindekennziffer: 08 2 15 101 3.2 Beschreibung der Hauptverkehrsstraßen und andere Lärmquellen Bei den Berechnungen zur Lärmaktionsplanung der Gemeinde Pfinztal werden, entsprechend der Empfehlung des aktuellen Kooperationserlasses – Lärmak- tionsplanung vom 29.10.2018, zusätzlich zu den kartierten Straßen B 10 und B 293 sowie der L 563 (Bockstalstraße), die K 3451 (Wöschbacher Straße) sowie die Bahnhofstraße im Ortsteil Söllingen berücksichtigt. Plan 1 Eine Übersicht der in der Lärmaktionsplanung betrachteten Straßen bildet die Darstellung der stark belasteten Straßen innerhalb der Gemeinde Pfinztal. Plan 2 Zusätzlich zu den Straßenbelastungen wird in Plan 2 dokumentiert, wie hoch die derzeitig zulässigen Höchstgeschwindigkeiten auf Straßenabschnitten in der Gemeinde Pfinztal sind. Auf den innerörtlichen Abschnitten der B 10 sowie der B 293 ist aktuell, d. h. nach Umsetzung der straßenverkehrsbehördlichen An- ordnungen von 2015 sowie von 2018, auch in den Ortsteilen Söllingen und Klein- steinbach, wie bereits im Ortsteil Berghausen, Tempo 30 als Höchstgeschwindig- keit zulässig; zudem ist auf den Anliegerstraßen zum Großteil Tempo 30 zulässig. Die Ortsverbindungsstraßen können außerorts schneller als 50 km/h befahren werden. Plan 3,4 Die Querschnittsbelastungen im Bestand werden in Plan 3 für den durchschnitt- lichen täglichen Verkehr (DTV) in Kfz/d sowie in Plan 4 für den Schwerverkehr > 3,5 to dokumentiert. Bei den Berechnungen zur Lärmaktionsplanung in Pfinztal werden die nachfol- gend aufgelisteten Straßen mit folgenden Verkehrsbelastungen berücksichtigt: Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 16 P Fernverkehrsstraßen: < B 10 / B 293 Berghausen: ca. 26.500 Kfz/d, < B 293 Berghausen: zwischen 12.400 und 12.700 Kfz/d, < B 10 Berghausen: zwischen 12.700 und 13.000 Kfz/d, < B 10 Söllingen: zwischen 11.700 und 13.600 Kfz/d < B 10 Kleinsteinbach: zwischen 12.700 und 14.100 Kfz/d. P Regionalstraßen: < K 3541 (Wöschbacher Straße inBerghausen): zwischen 4.800 und 10.200 Kfz/d. P Hauptstraßen: < Bahnhofstraße (Söllingen): ca. 4.900 Kfz/d. Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 17 4. Bewertung der Ist-Situation 4.1 Vergleich Lärmkartierungen 2012 und 2017 (LUBW) Nachstehende Abbildung zeigt eine Gegenüberstellung der Ergebnisse der Lärm- kartierung 2012 (linke Bildhälfte) zur Lärmkartierung 2017 (rechte Bildhälfte) der LUBW im Beurteilungszeitraum LDEN. Abb. 1: Vergleich der Lärmkarten LDEN der 2. Stufe (2012) und der 3. Stufe (2017) In der nachfolgenden Tabelle sind die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse der Stufe 2 der Lärmkartierung (2012) denen der 3. Runde (2017) gegenübergestellt. Pegel Stufe 2 (2012) 3. Runde (2017) Differenz [dB(A)] Zeitraum DEN Zeitraum Night Zeitraum DEN Zeitraum Night Zeitraum DEN Zeitraum Night Hauptverkehrsstraßen über 50 n.n. 397 n.n. 340 n.n. -57 über 55 470 539 404 486 -66 -53 über 60 389 504 341 477 -48 -27 über 65 530 76 478 99 -52 23 über 70 502 0 467 1 -35 1 über 75 35 0 19 0 -16 0 Tab. 3: Veränderungen der Betroffenheiten der Kartierung Stufe 2 (2012) zu 3. Runde (2017) Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 18 Während in der Gegenüberstellung der Lärmkarten des Landes nur geringfügige Differenzen auszumachen sind, die auf eine etwas weiträumigere Ausdehnung der farbigen Lärmflächen hindeuten, kann der Tabelle konkret entnommen werden, dass sich die Zahl der Betroffenen aus der Belastungsstatistik 2017 im Beur- teilungszeitraum LDEN von 1.926 auf 1.709 im Pegelbereich über 55 dB(A) verringert hat. Im Zeitraum LNight verringert sich die Anzahl der Betroffenen im Pegelbereich über 50 dB(A) von insgesamt 1.516 auf 1.403. Der Grund dafür ist in den zwischenzeitlich umgesetzten verkehrsrechtlichen Anordnungen aus dem Jahr 2015 von Tempo 30 in den Ortsteilen Kleinsteinbach und Söllingen zu finden. 4.2 Ergebnisse der gemeindeeigenen Nachkartierung der 3. Runde Die Rasterlärmkarten zeigen die flächenhafte Lärmbelastung anhand von Isopho- nenbändern. Die Pläne werden auf der Grundlage der Verordnung über die Lärm- kartierung (34. BImSchV) erstellt. Plan 5,6 Das Ergebnis der Nachkartierung des Status quo, also der Bestandssituation als Ausgangspunkt für die 3. Runde der Lärmaktionsplanung, wird in den Plänen 5 und 6 dokumentiert. Zur Ermittlung der Berechnungsergebnisse wird das Verfah- ren nach der VBUS verwendet. Plan 5 zeigt dabei den Straßenverkehrslärm für 24 Stunden, den LDEN für die Gemeinde Pfinztal. Plan 6 zeigt den Straßenverkehrs- lärm in der Nacht, den LNight für den Zeitbereich zwischen 22:00 und 6:00 Uhr. ‘Ruhige Gebiete’ mit weniger als 50 dB(A) finden sich im Nordosten und Süd- westen des Gemeindegebietes außerhalb des Einwirkungsbereiches der über- regionalen Hauptverkehrsstraßen B 10 / B 293 sowie der Bahnstrecke Karlsruhe -Pforzheim im Talgrund des Pfinztals. Die ausgedehnten Waldgebiete und land- wirtschaftlichen Außenbereiche können dabei als potentielle ‘Ruhige Gebiete’ eingestuft werden. 4.2 Lärmschwerpunkte / Hot-Spot-Bereiche Plan 7 Für die Ermittlung der Lärmschwerpunkte über 24 Stunden wird der Schwellen- wert von 65 dB(A) für den LDEN gewählt. Es wird nach dem Berechnungsergebnis geprüft, welche Gebäude von Beurteilungspegeln mit 65 dB(A) oder höher betrof- fen sind. Diese Gebäude, sofern es Wohn- oder Bürogebäude sind, werden in Plan 7 grün eingefärbt. Gebäude, an denen der maßgebende früheren Auslösewert der Lärmsanierung von 67 dB(A) überschritten wird, werden gelb dargestellt; Gebäu- de, an denen der Schwellenwert der Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 19 überschritten wird, werden rot dargestellt; Gebäude jenseits von 72 dB(A) zusätz- lich in magenta. Daraufhin wird nach den Berechnungsvorschriften der VBEB festgestellt, welche Einwohnermengen davon betroffen sind. Da dieses vor- gegebene Verfahren zur Ermittlung der Einwohner allerdings sehr vereinfacht und abstrakt ist, wird im Folgenden eher von Einwohner-Einheiten gesprochen, denn es findet keine Überprüfung der Lage der Wohnungen an den Fassaden oder der Lage der Aufenthaltsräume in den Wohnungen statt. Aus dem Verhältnis von betroffenen Einwohnern und der betroffenen Fläche wird die Dichte der betroffenen Einwohner errechnet und in Plan 7 in Form von rötlichen Farbflächen eingetragen. Damit ist die Lage von Lärmschwerpunkten sehr gut erkennbar. Plan 8 Für die Ermittlung der Lärmschwerpunkte für den Zeitbereich Nacht wird der Schwellenwert von 55 dB(A) für den LNight gewählt. Es wird nach dem Berechnungs- ergebnis geprüft, welche Gebäude von Beurteilungspegeln mit 55 dB(A) oder höher betroffen sind. Diese Gebäude werden in Plan 8 grün eingefärbt. Gebäude, an denen der maßgebende Auslösewert der Lärmsanierung von 57 dB(A) in der Nacht überschritten wird, werden gelb dargestellt; Gebäude, an denen der Schwellenwert der Gesundheitsgefährdung Nacht von 60 dB(A) überschritten wird, werden rot dargestellt; Gebäude jenseits von 72 dB(A) zusätzlich in magenta. Daraufhin wird nach den Berechnungsvorschriften der VBEB festgestellt, welche Einwohnermengen davon betroffen sind. Die Dichte der betroffenen Einwohner wird errechnet und in Plan 8 in Form von rötlichen Farbflächen eingetragen. Damit ist die Lage von Lärmschwerpunkten auch hier sehr gut erkennbar. 4.3 Vergleich der Ergebnisse der eigenen Nachkartierungen 2015/19 In der nachfolgenden Tabelle sind die geschätzten Personenzahlen – basierend auf den eigenen Nachberechnungen der Stufe 2 der Gemeinde Pfinztal aus dem Jahr 2015 mit zusätzlichen Regional- und Hauptstraßen – denen aus dem Jahr 2019 der 3. Runde gegenübergestellt. Anh-Tab. 1 Für die 3. Runde wird als status quo in Pfinztal für den Straßenverkehr die Lärm- kennziffer 25.690 ermittelt. Die Lärmkennziffer beinhalten für die 3. Runde das gesamte Gemeindegebiet, d. h. neben den Aktionsbereichen auch alle Betroffe- nen in den übrigen Gemeindeteilen. Das Ergebnis im Detail kann der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden. Zur besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse zur Stufe 2 der Lärmaktionsplanung aus 2015 sind in nachfolgender Tabelle aus- schließlich die Werte für die Aktionsbereiche angegeben. Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 20 Pegel Stufe 2 (2015) 3. Runde (2019) Differenz [dB(A)] Zeitraum DEN Zeitraum Night Zeitraum DEN Zeitraum Night Zeitraum DEN Zeitraum Night Hauptverkehrsstraßen über 50 639 445 845 461 206 16 über 55 358 571 442 558 84 -13 über 60 499 460 439 407 -60 -53 über 65 540 19 575 98 35 79 über 70 378 0 441 0 63 0 über 75 2 0 74 0 72 0 Tab. 4: Veränderungen der Betroffenheiten der Nachkartierung Stufe 2 (2015) zu 3. Runde (2019) Wie dem Vergleich der Betroffenenzahlen entnommen werden kann, hat sich die Zahl der Betroffenen trotz der seit der Stufe 2 umgesetzten Maßnahmen der Geschwindigkeitsreduzierung sowie der beiden realisierten Fahrbahnsanierungen weiter erhöht. So finden sich trotz der getroffenen Maßnahmen nun + 135 / + 26 Betroffene mehr im Pegelbereich LDEN > 70 / LNight > 60 dB(A). Die im Lärmaktionsplan Pfinztal auf Basis der Überschreitung der Auslösewerte von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) in der Nacht ermittelte Lärmkennziffer zum Straßenverkehr von 21.990 in der Stufe 2 erhöht sich in der 3. Runde auf 25.055, jeweils nur bezogen auf die Aktionsbereiche. 4.4 Festlegung von Aktionsbereichen Aktionsbereiche, in denen sich auch mehrere Lärmschwerpunkte (sog. Hot-Spots) befinden können, werden einzeln und mit Bezug auf die Örtlichkeit bzw. mögliche Maßnahmen projektspezifisch festgelegt und bilden eine statistische Einheit, die für Auswertungen und Vergleiche herangezogen werden. Plan 9 Die Aktionsbereiche ergeben sich aus der Lage der Lärmschwerpunkte (Hot-Spot) für den Straßenverkehrslärm und werden in der Tabelle 5 aufgelistet. Die räumli- che Lage der Aktionsbereiche kann dem Plan 9 entnommen werden. Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 21 Aktionsbereich Straße von bis Lärmschwerpunkt (Hot-Spot) 1 Berghausen - B 10 Weiherer Straße B 10 Karlsruher Straße 194 2 Berghausen - B 293 B 10 Karlsruher Straße Jöhlinger Straße 78 A 3 Berghausen - Jöhlinger Straße Finkenstraße Wöschbacher Straße 4 Söllingen - B10 B 10 Hauptstraße 1 Kleinsteinbacher Straße 16 5 Kleinsteinbach - L 563 Schauinslandstraße B 10 Pforzheimer Straße 6 Kleinsteinbach - B 10 B 10 Pforzheimer Straße Höhe Bockstalstraße Sportplatz Tab. 5: Beschreibung der Aktionsbereiche zum Straßenverkehrslärm Maßgeblich für die Bewertung ist, dass in den Aktionsbereichen tatsächlich Gebäude ermittelt werden, die mit 65 / 55 dB(A) oder mehr belastet sind. Tabella- risch zusammengefasst ergibt sich folgendes Bild, welches u. a. Grundlage und Anlass für weitere Verkehrsbeschränkungen nach §45 Straßenverkehrsordnung sein kann: Aktionsbereich Straße Gebäude über 65 dB(A) tags Gebäude über 55 dB(A) nachts Lärmschwerpunkt (Hot-Spot) Berghausen - B 10 136 137 Berghausen - B 293 73 74 Berghausen - 28 52 Wöschbacher Straße Söllingen - B 10 146 144 Kleinsteinbach - L 563 92 87 Kleinsteinbach - B 10 40 40 Summe 515 534 Tab. 6: Gebäude mit Überschreitung des Auslöswertes ‘Lärmsanierung an Landesstraßen’ 4.5 Lärmkennziffer Die Lärmkennziffer wird aus der Anzahl der betroffenen Einwohner-Einheiten gebildet, die den gewählten Schwellenwert von 65 dB(A) am Tag und 55 dB(A) (nach Vorschlag LAI; dieser Auslösewert entspricht dem WHO-Ziel der kurzfristi- gen Vermeidung von Gesundheitsbeeinträchtigungen) in der Nacht überschritten haben. Es wird in diesem Fall die Anzahl der Einwohner-Einheiten multipliziert mit dem Wert der Pegel-Differenz zum Schwellenwert (z. B. die Anzahl Betroffe- nen im Bereich von 65 - 70 dB(A) am Tag werden mit dem Wert 5 (70 - 65 = 5) multipliziert). Die Pegeldifferenz im Nachtzeitraum wird doppelt gewichtet, um Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 22 Veränderungswirkungen insbesondere in der Nacht aufgrund des Ruhe- und Schlafbedürfnisses zu priorisieren. Anh.-Tab 1 Für den Status quo wird in Pfinztal für den Straßenverkehr die Lärmkennziffer 25.690 ermittelt. Das Ergebnis im Detail kann der Tabelle 1 im Anhang entnom- men werden. 4.6 Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten der 3. Runde Hauptverkehrsstraßen Einwohner Fläche Wohnungen Schule Krankenhaus Pegelbereich LDEN in dB(A) >55 - 60 551 2,38 995 2 0 >60 - 65 495 >65 - 70 602 0,67 524 1 0 >70 - 75 450 > 75 74 0,12 34 0 0 Pegelbereich LNight in dB(A) >50 - 55 520 >55 - 60 587 >60 - 65 413 >65 - 70 98 >70 0 Tab. 7: Ergebnisse der Nachkartierung der Gemeinde Pfinztal zur 3. Runde für 2019 4.7 Vorhandene Lärmprobleme / verbesserungsbedürftige Situationen Plan 7,8 Wie den Lärmschwerpunktkarten (´Hot-Spot-Pläne´) entnommen werden kann, treten noch immer sehr hohe Lärmbelastungen aus den Straßenverkehr entlang der beiden Bundesstraßen B 10 und B 293 sowie der Landesstraße L 563 (Bocks- talstraße) und der Wöschbacher Straße in allen Ortsteilen der Gemeinde auf. Insbesondere der stetig zunehmende Lkw-Anteil hat trotz eines ganztätigen Verbotes für den Lkw-Durchgangsverkehr > 7,5 to auf der B 10 und B 293, der Einführung der Mautpflicht auf Bundesstraßen und den eingeführten Geschwin- digkeitsbeschränkungen die bisher umgesetzten Lärmminderungsmaßnahmen konterkariert, sodass in der 3. Runde der Lärmaktionsplanung mehr Betroffenhei- ten vorliegen, als in der Stufe 2. Zusätzlich wirken die Schienenverkehrsgeräusche der Bundeseigenen Bahn- strecke Karlsruhe - Pforzheim mit den zahlreichen Güterverkehren sowie die Nicht-bundeseigenen Stadtbahnlinien S4 und S5 auf die vorhandene Wohnbe- bauung ein, sodass die Gesamtlärmbelastung der Gemeinde insgesamt nochmals höher liegt Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 23 5. Maßnahmenplanung 5.1 Realisierte Lärmschutzmaßnahmen Seit der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung in der Gemeinde Pfinztal wurden um- fangreiche Tempo 30 -Ausweisungen in den Ortsteilen Söllingen und Kleinstein- bach als Ergebnis verkehrsbehördlicher Anordnungen auf Basis des Lärmaktions- plans vorgenommen. Das sind: im Ortsteil Söllingen < die B 10 (Hauptstraße) zwischen der Salzwiesenstraße im Nordwesten und dem Ortsausgang in Richtung Kleinsteinbach und im Ortsteil Kleinsteinbach < die Bockstalstraße (L 563) zwischen Kreisverkehr und Schlangenrain und < die Pforzheimer Straße (B 10) zwischen Bockstalstraße und Ortsausgang. Darüber hinaus sind in der Gemeinde Pfinztal vorgeschlagene Maßnahmen der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung in Bezug auf Fahrbahnsanierungen im Bereich der B10 Wiesenstraße in Kleinsteinbach und der B 10 Hauptstraße in Söllingen umgesetzt worden. 5.2 Allgemeine Maßnahmen im Straßenverkehr 5.2.1 Aktive Maßnahmen a) Lärmmindernde Fahrbahndeckschichten Einfluss auf die Schallabstrahlung sowie die Entstehung des Lärms haben auch die herkömmlichen Fahrbahndeckschichten, welche eine dichte Deckschicht haben. Durch den Einsatz von lärmmindernden Fahrbahnbelägen, z. B. mit so- genannten lärmoptimierten Asphalten (Beispiel: AC D LOA 5 und SMA LA) kann die Entstehung des Reifen-Fahrbahngeräusches um rund 2 - 3 dB(A) im Geschwindig- keitsbereich zwischen 30 und 50 km/h gedämpft werden. Die Mehrkosten von lärmmindernden Fahrbahndeckschichten (z. B. SMA-LA 08) können generell rund 5 €/m² im Verhältnis zu den normalen Straßenbaumaterialien betragen. Nach- dem noch keine ausreichende Erfahrungen über die Langzeitwirkung vorliegen, muss auch damit gerechnet werden, dass die Deckschicht nach kürzerer Zeit als sonst üblich erneuert werden muss. Eine Zulassung dieser Beläge liegt noch nicht vor. Ein Austausch bestehender Fahrbahnbeläge bzw. deren Sanierung kann ebenfalls zu spürbaren Verbesserungen der Geräuschemissionen führen, wenn Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 24 die bestehende Fahrbahndecke erhebliche Mängel aufweist und sanierungs- bedürftig ist. Man kann für die ersten Jahre nach Fertigstellung daher eine Min- derung um 2 dB(A) ansetzen, diese Minderung verliert sich allerdings mit den Jahren. b) Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle Eine hohe bis sehr hohe Lärmpegelminderung kann man durch den Bau von Lärmschutzwänden und -wällen erreichen. Die Wirkung dieser Wände und Wälle hängt einerseits von dem Material ab, aber auch von deren Höhe. Mit Abschir- mungen kann man eine Minderung von 15 dB(A) und mehr erreichen. Dazu muss die Wand bzw. der Wall quellennah errichtet werden. Neben den positiven Eigen- schaften kann es jedoch auch zu einer massiven Sichteinschränkung und einer ungewünschten Trennwirkung kommen. In der Regel sind innerstädtisch keine Flächen dafür vorhanden oder die hohe Anzahl an Grundstückszugängen verhin- dert eine effiziente Lösung. Lärmschutzanlagen kommen in Pfinztal bestenfalls an den Ortsrandlagen in Frage, sind aber keine kurzfristige Lösung. c) Troganlagen, Teilabdeckungen, Tunnel Durch den Bau von Troganlagen, Teilabdeckungen und Tunnel kann ebenfalls eine Lärmminderung erfolgen. Die größte Wirkung kann man mit einer Eintunne- lung erreichen, wenn diese lang genug ist. Dies hängt jedoch von den örtlichen Gegebenheiten ab und vor allem von dem finanziellen Rahmen. Durch eine Troganlage kann bei einem ebenerdigen Straßenverlauf ebenso wie bei tieferge- legten Straßen mit einer Teilabdeckung eine Lärmminderung erzielt werden. Die Tunnelmaßnahme (“Hopfenbergtunnel”) wird für Pfinztal im Ortsteil Berghausen seit langem bereits diskutiert und findet sich im vordringlichen Bedarf des Be- darfsplans 2030. Eine kurz- bis mittelfristige Realisierung ist jedoch nicht zu erwarten. d) Bau von Umgehungsstraßen Die wirksamste Schallminderung ist die Reduktion der Verkehrsmenge z. B. durch eine Umgehungsstraße. Der Durchgangsverkehr kann dabei völlig umgeleitet werden. Gerade in Gemeinden, durch die Bundes- oder Landesstraßen mit hohen Verkehrsmengen im Durchgangsverkehr verlaufen (was exakt für die Gemeinde Pfinztal zutrifft), bringt eine solche Maßnahme eine direkt spürbare und erhebli- che Entlastung für die Anwohner. Aus diesem Grund sind in der Vergangenheit bereits in vielen Fällen Umgehungsstraßen geplant und gebaut worden. Von der Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 25 ersten Überlegung und Planung bis zum Abschluss der Maßnahme vergehen in der Regel Jahre, z.T. Jahrzehnte. Es sind aufwändige Genehmigungsverfahren abzuwickeln, in denen unterschiedliche Belange abzuwägen sind. Und nicht zuletzt ist oftmals die Kostenfrage entscheidend. Durch den Bau von Umgehungs- oder Ortsentlastungsstraßen kann eine Minderung der Geräuschbelastung er- reicht werden. Ein Halbierung der Verkehrsmenge bringt danach bereits eine Reduzierung um rund 3 dB(A). Aktuell wird die Ortsumfahrung Berghausen - B 293 neu beplant, die insbesonde- re für die Anwohner der B 10 westlich der ´Laubkreuzung´ sowie entlang der B 293 eine spürbare Entlastung bringen wird. Der Vorentwurf wurde vom Bund geneh- migt. Das Planfeststellungsverfahren wird voraussichtlich 2021 eingeleitet. e) Leisere Autos Im November 2013 hat die EU beschlossen, dass neue Autos niedrigere Lärm- grenzwerte einhalten müssen, welche die Hersteller bei der Typgenehmigung neuer Automodelle nachweisen müssen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes im Juli 2016 werden die Lärmgrenzwerte stufenweise heruntergesetzt, sodass 2026 die maximale Geräuschbelastung bei 68 bzw. 72 dB(A) liegen darf. Gleichzeitig kann mit dem Einsatz von Elektroautos – zumindest in den Innenortslagen – in Zukunft eine Minderung der Straßenverkehrsgeräusche erreicht werden, solange die zum Fußgängerschutz erforderlichen ´Ersatzklänge´ bei niedrigen Geschwindigkeiten diesen Minderungseffekt nicht wieder kompensieren.. 5.2.2 Passive Maßnahmen Passive Schallschutzmaßnahmen kommen meist dann zum Einsatz, wenn aktive Maßnahmen nicht ausreichend Lärmminderung bieten oder nicht realisierbar sind. Passive Maßnahmen werden direkt am Immissionsort eingebaut, beispiels- weise in Form von Schallschutzfenstern in Kombination mit Schalldämmlüftern, um die Frischluftzufuhr auch bei geschlossenem Fenster zu sichern. Durch diese Maßnahmen können Aufenthaltsräume vor den Lärmeinwirkungen geschützt werden. Im Gegensatz zu den aktiven Schallschutzmaßnahmen, die an der Lärm- quelle ansetzen, werden passive Maßnahmen quellenfern am Immissionsort, also bei den Betroffenen am Gebäude geplant. So sind beispielsweise hohe Wohn- gebäude in Straßennähe in den oberen Stockwerken nicht mehr durch Schall- schutzwände geschützt und dort wird mit passiven Schutzmaßnahmen reagiert. Passive Schutzmaßnahmen werden im Rahmen der Lärmsanierung stets in Ab- stimmung und unter Kostenbeteiligung mit den Eigentümern gemeinsam umge- setzt Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 26 a) Lärmschutzfenster mit Schalldämmlüftern Alte Fenster stellen sich zumeist als das lärmdurchlässigste Bauteil des Gebäudes dar, da sie nur aus dünnem Glas bestehen und ungeeignete Fensterrahmen haben. Die einfachste Fensterschalldämmung hat mit rund 25 dB(A) die Schutz- klasse 1, handelsübliche isolierte Fenster erreichen die Schutzklasse 3. Insgesamt gibt es sechs Schutzklassen, welche bis zu 55 dB(A) Schalldämmung erreichen können. Zwischen dem einfachen Fenster und dem höchsten Schalldämmwert besteht bei der Differenz von 30 dB(A) das enorme Schalldämm-Verhältnis von 1:1.000. Die Dimensionierung der Schallschutzeigenschaften der Außenbauteile wird nach der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau) bemessen, die einen Innenraumpegel von unter 30 dB(A) vorschreibt und damit einen ungestörten Schlaf ermöglicht. Da die Schallschutzfenster sehr gut abgedichtet sind, muss für die Belüftung der Räume in der Regel eine künstliche Belüftung vorgesehen werden. Mit Schall- dämmlüftern wird der erforderliche Luftstrom und die Zufuhr von Frischluft gesichert. Dies beugt Schimmelbildung vor und sichert in Schlafräumen die Luftversorgung. Es haben derzeit alle lärmbetroffenen Bewohner an Bundes- und Landesstraßen, deren Haus vor 1974 gebaut wurde, die Möglichkeit, sich an das zuständige Regie- rungspräsidium (hier: Karlsruhe) zu wenden und einen Antrag auf Förderung von Schallschutzfenstern zu stellen, wenn die maßgebenden Auslösewerte der Lärm- sanierung überschritten sind. Ein entsprechendes Antragsformular findet sich auf der Homepage des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg unter: https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Themenportal/Verkehr/Laer mschutz/_DocumentLibraries/Documents/Antrag_Sanierung.pdf b) Dämmung am Haus Die Schalldämmung am Haus wird über die Außenbauteile erreicht. Zu einer Erhöhung der Schalldämmung tragen u. a. die Verbesserung der Dämmung von Außenwänden und -türen sowie Dächern bei. Auch die Verkleidung von Terrassen und Balkonen kann als sinnvoll erachtet werden. In der Regel wird jedoch bereits durch die Verbesserung der Fenster eine ausreichende Verbesserung erreicht, sodass die deutlich teureren Maßnahmen am Gebäude nicht erforderlich werden. Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
Endbericht 27 5.2.3 Planerische und organisatorische Maßnahmen a) Geschwindigkeit beschränken Zu den Schallschutzmaßnahmen an der Quelle zählen auch Geschwindigkeits- reduzierungen. Durch eine Reduzierung der innerörtlichen Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h kann eine Pegelminderung von bis zu 3 dB(A), d. h. eine auch akustisch wahrnehmbare Minderung erreicht werden. Eine Pegelreduzierung von 3 dB(A) entspricht dabei der Halbierung der Verkehrsmenge auf der Straße. Es ist zu beachten, dass die Wirkung zusätzlicher Geschwindigkeitsbeschränkun- gen nicht zu einer Verunstetigung des Verkehrsflusses führen darf und damit die Lärmminderung zunichte gemacht würde. Der Tenor der Planung muss daher heißen: Langsamer aber stetig. Dadurch wird die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht, die Ab- und Einbiegevorgänge werden deutlich erleichtert und das Zusammenspiel mit dem ÖPNV und Radverkehr wird durch die Harmonisierung der Geschwindigkeiten deutlich verbessert, bzw. ist dann die Nutzung von Busbuchten nicht mehr erforderlich, was unterm Strich zu einer Beschleunigung des Busverkehrs beiträgt. In der Gemeinde Pfinztal sind nur mehr wenige hochlärmbelastete innerörtliche Abschnitte ohne ein Tempo 30 vorhanden. Dies betrifft zum einen den Abschnitt am südlichen Ortsausgang von Berghausen entlang der B 10 (Karlsruher Straße) zwischen Hausnummer Karlsruher Straße 148 A und Karlsruher Straße 194 sowie die Wöschbacher Straße zwischen der Jöhlinger Straße (B 293) und dem Finken- weg am Ortsausgang Richtung Wöschbach. b) Straßenraum gestalten Die Gestaltung des Straßenraums hat unmittelbaren Einfluss auf das Fahrverhal- ten der Autofahrer. Je nach Breite der Fahrbahn, Übersichtlichkeit und Nutzung der Straßenränder werden Fahrgeschwindigkeit und Verlauf (Homogenität des Verkehrsflusses) bestimmt. Die Vorteile einer Reduzierung des Straßenquer- schnitts (weniger und/oder engere Fahrstreifen) und einer ansprechenden Ge- staltung der Straßenseitenräume sind: • Vergrößerung des Abstands zwischen Fahrbahn und Gebäude, • Verstetigung des Verkehrs, da Überholvorgänge mit störenden Beschleuni- gungsgeräuschen vermindert werden, • intensive Nutzung und attraktive Gestaltung des Straßenseitenraums (Radfah- rer, parkende Autos, hohe Fußgängerfrequenz) sorgen für niedrigere Geschwindigkeiten, Gemeinde Pfinztal Lärmaktionsplanung 3. Runde Karlsruhe 09.03.21 Pfinztal-LAP3-Endbericht.wpd
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