Laut schrift Informationen zu Lärmschutz in Österreich

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Laut schrift Informationen zu Lärmschutz in Österreich
[Laut]schrift
Informationen zu Lärmschutz in Österreich
Laut schrift Informationen zu Lärmschutz in Österreich
NACHHALTIG FÜR NATUR UND MENSCH
SUSTAINABLE FOR NATURE AND MANKIND

Lebensqualität / Quality of Life
Wir schaffen und sichern die Voraussetzungen für eine hohe Qualität des Lebens in Österreich.
We create and we safeguard the prerequisites for a high quality of life in Austria.

Lebensgrundlagen / Bases of life
Wir stehen für vorsorgende Verwaltung und verantwortungsvolle Nutzung der Lebensgrundlagen
Boden, Wasser, Luft, Energie und biologische Vielfalt.
Indispensable bases of life are clean air, pure water, unpolluted soil and intact ecosystems.

Lebensraum / Living environment
Wir setzen uns für eine umweltgerechte Entwicklung und den Schutz der Lebensräume in Stadt
und Land ein.
We support an effective protection against natural hazards as well as an ecological orientation
of the riverine landscapes of Austria.

Lebensmittel / Food
Wir sorgen für die nachhaltige Produktion insbesondere sicherer und hochwertiger Lebensmittel
und nachwachsender Rohstoffe.
We are shaping for our farmers and consumers a sustainable and environmentally benign
agricultural and food policy.

                                                           I M P R E S S U M

                                                     Medieninhaber und Herausgeber
                               Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
                                                        Stubenring 1, 1010 Wien
                                                        www.lebensministerium.at
                                                             Idee und Koordination
           DI Robert Thaler, DI Helfried Gartner, Mag. Katja Bratrschrovsky, Abteilung Verkehr, Mobilität, Siedlungswesen und Lärm,
                                Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
                                                          Stubenbastei 5, 1010 Wien
                                                        Text und Konzeption
                         Mag. Ingeborg Zechmann, Mag. Roman Ortner, Monika Mörth, MAS, alle Umweltbundesamt
                                                             Bildnachweis
          Bilderbox, Robert Deopito/CI&M, Claudia Kubelka, Maria Deweis/Umweltbundesamt, Bernhard Gröger/Umweltbundesamt,
      Manuela Kaitna/Umweltbundesamt, Roman Ortner/Umweltbundesamt, Arbeitsgemeinschaft Verbundplan/Bernard, MA29/Kronawetter
                                                                   Cover
                                                               Bernd Kastner
   Daten über die Lärmbelastung in Österreich stammen aus dem Mikrozensus „Umweltbedingungen, Umweltverhalten“ vom Dezember 2003,
                                       durchgeführt von der Statistik Austria im Auftrag des BMLFUW.
                                                                   Druck
                                                             Gugler, 3390 Melk
                                                         gedruckt mit Pflanzenfarben
                                                                 Wien 2006
Laut schrift Informationen zu Lärmschutz in Österreich
Lärm ist weit mehr als ein Ärgernis. Anhaltender Lärm belastet uns und unsere Gesundheit. Daher ist
es für mich ein großes Anliegen, die Lärmbelastung der österreichischen Bevölkerung zu verringern.
Immerhin fast ein Drittel der ÖsterreicherInnen und Österreicher leidet unter Lärm. Das zeigt die neues-
te Mikrozensus-Erhebung der Statistik Austia. Auch eine Umfrage von Fessel GfK bestätigt: In
Ballungsräumen erwarten 84 Prozent der Befragten von der Politik einen Beitrag zur Verbesserung der
Lärmbelastung.
Der Verkehr ist und bleibt Lärmverursacher Nummer eins: Rund 73 Prozent der Betroffenen sehen im
Verkehr den Hauptverursacher. Technischen Fortschritten und gesetzlichen Auflagen steht das jährlich
zunehmende Verkehrsaufkommen in Österreich gegenüber.
Mit dem Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz wurde ein wichtiger Schritt gesetzt, die Lärmbelastung in
Österreich einheitlich zu erfassen und für einen besseren Schutz vor Umgebungslärm zu sorgen. Dabei
ziehen Umweltministerium, Wirtschaftsministerium und Verkehrsministerium gemeinsam mit den Ländern
an einem Strang.
In dieser Broschüre sind das neue Gesetz und die neuesten Informationen über Lärmbelastung in Öster-
reich kompakt zusammengestellt. Die neuen gesetzlichen Vorgaben werden in den kommenden Jahren
viel Arbeit für Bund und Länder mit sich bringen, aber ich bin überzeugt, dass sich diese Anstrengungen
lohnen werden.

                                                                                             Josef Pröll
                                                                                        Umweltminister

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Lärmsituation in Österreich

    Lärm ist eine von den Menschen unmittelbar empfundene           Viertel davon wird Bussen und Lkw zugeordnet. Eisenbahnen
    Umweltbelastung. Mehr als 27 % der ÖsterreicherInnen füh-       werden von ca. 8 %, Flugzeuge von ca. 4 % und Straßenbah-
    len sich während des Tages durch Lärm gestört, nachts sind      nen von ca. 2 % der Befragten als Lärmverursacher genannt.
    es fast 22 %. Zu diesem Ergebnis kommt die letzte Mikro-        Der Straßenverkehrslärm setzt sich in erster Linie aus den
    zensus-Erhebung der Statistik Austria in Jahr 2003. Zum Ver-    Antriebsgeräuschen der unterschiedlichen Kraftfahrzeuge und
    gleich: 1998 waren es knapp 25 % der Bevölkerung tagsüber       dem Abrollgeräusch der Reifen auf der Fahrbahn zusammen.
    und 19 % nachts.                                                Die Höhe des Geräuschpegels des Straßenverkehrs wird
    Die Befragung ergab, dass die subjektive Lärmbelastung öster-   durch die Anzahl der Kraftfahrzeuge, deren Geschwindigkeit,
    reichweit in Gemeinden mit mehr als 20.000 EinwohnerInnen       von der Art des Fahrbahnbelags, der Beschaffenheit der
    (ausgenommen Wien) am höchsten ist: 38 %. In Wien selbst        Straße und einigen anderen Faktoren bestimmt. Der Ge-
    führen rund 35 % der Befragten an, durch Lärm gestört zu        räuschpegel eines Kraftfahrzeugs darf bei der Typenprüfung
    sein, in Gemeinden mit weniger als 20.000 EinwohnerInnen        und im späteren Betrieb einen bestimmten Wert nicht über-
    knapp 25 %.                                                     schreiten.
    Mit Abstand am häufigsten – in über 73 % der Antworten –        Diese Grenzwerte sind europaweit geregelt und wurden
    wird Verkehrslärm als Lärmquelle genannt. Lärm aus Nachbar-     zuletzt 1996 abgesenkt. Die einzelnen Fahrzeuge wurden
    wohnungen nennen nur noch ca. 10 % der Bevölkerung, die         dadurch bereits deutlich leiser. Weitere Verschärfungen sind
    sich durch Lärm gestört fühlen. An dritter Stelle kommen son-   aber auf europäischer Ebene notwendig.
    stige Lärmquellen mit ca. 6 %, Baustellen werden von weniger    Die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr hat nicht im sel-
    als 4 % der Befragten angegeben.                                ben Ausmaß abgenommen wie die Geräuschpegel der ein-
    Nach Verursachern beim Verkehrslärm liegen die Kraftfahr-       zelnen Fahrzeuge, da die jährliche Fahrleistung in Österreich
    zeuge an erster Stelle mit fast 60 % der Antworten. Rund ein    zunimmt.

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Lärmarmer Lkw
Lärmarme Lkw gibt es in Österreich seit 1989. Seit 1996 müs-   Aufgrund der ständigen Flottenerneuerung ist der Anteil nicht
sen diese Grenzwerte von allen in der EU neu zugelassenen      lärmarmer Lkw, die in Österreich unterwegs sind, stark gesun-
Lkw eingehalten werden. Lärmarme Lkw sind vom Lkw-             ken – das Fahrverbot betrifft nur noch einen kleinen Teil der
Nachtfahrverbot (zwischen 22:00 und 05:00 Uhr), das in der     Lkw-Flotte.
Straßenverkehrsordnung festgelegt ist, ausgenommen.

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Schneller ist lauter                                         Reifen und Fahrbahn
    Die Geschwindigkeit ist für die Entstehung von Lärm im       Mit zunehmender Geschwindigkeit überwiegt das Abroll-
    Straßenverkehr entscheidend: Mit zunehmender Geschwin-       geräusch eines Fahrzeugs gegenüber dem Antriebsgeräusch
    digkeit steigt der Schalldruckpegel deutlich an.             – der Lärm wird ab diesem Zeitpunkt größtenteils durch
    Gegenüber 130 km/h bedeuten bei Pkw 100 km/h eine signi-     Beschaffenheit von Reifen und Fahrbahn bestimmt.
    fikante Lärmreduktion um 3 dB. Die gleiche Lärmreduktion     Bei neueren Kraftfahrzeugen (ab 1996) übertönt das Abroll-
    würde bei einer Reduktion des Verkehrsaufkommens um die      geräusch bereits bei deutlich geringerer Geschwindigkeit das
    Hälfte erzielt werden. Verkehrsberuhigte Zonen mit 30 km/h   Antriebsgeräusch.
    können gegenüber den üblichen 50 km/h im Ortsgebiet eine
    Reduktion des Lärmpegels um fast 6 dB bringen.

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Schienenverkehrslärm                                            Flugverkehrslärm
Bei Eisenbahnstrecken ist die Entwicklung von Lärm vor allem    Fluglärm wird hauptsächlich in der Umgebung eines Flug-
von Verkehrsaufkommen, Anteil der Güterzüge, Geschwindig-       hafens und dessen Einflugschneisen wahrgenommen. Ver-
keit und dem Zustand der Schienen abhängig. Durch Rauig-        ursacht wird er vor allem durch das Triebwerk, die Luftverwir-
keiten von Rad oder Schiene werden mechanische Schwin-          belungen am Flugzeugrumpf (aerodynamischer Lärm) und die
gungen hervorgerufen, die beim Abrollen das für Schienenver-    Kerosinverbrennung. Die Größe eines Flugzeugs ist für die
kehr typische Rollgeräusch erzeugen. Rauigkeiten entstehen      aerodynamische Komponente entscheidend. Beim Starten
durch direkte Reibung von Bremsklötzen auf der Lauffläche.      dominiert der Triebwerkslärm, beim Landen überwiegt das
Während Personenzüge mit Scheibenbremsen ausgestattet           durch das Fahrwerk und die ausgefahrenen Landeklappen
sind, bremsen Güterzüge großteils noch mit Grauguss-            verursachte aerodynamische Geräusch. Nach dem Aufsetzen
Bremsklötzen. Dazu kommt, dass Schienengüterverkehr aus         verstärkt der Umkehrschub beim Abbremsen den Triebwerks-
Kapazitätsgründen vor allem in der Nacht abgewickelt wird.      lärm.

Gewerbelärm
Als Industrie- und Gewerbelärm wird nicht nur Lärm von gro-
ßen Industrieanlagen bezeichnet, sondern auch von kleineren
Betrieben, wie z. B. einer Bäckerei oder Schlosserei. Die
Quellen für Industrie- und Gewerbelärm sind vielfältig, Lärm
entsteht vor allem im Produktionsprozess durch die eingesetz-
ten Maschinen und Geräte. Oft sind auch Liefer- und Lade-
tätigkeiten etc. im Freien sehr störend.

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Lärm ist nicht gleich Lärm

    Schall breitet sich als Luftdruckschwankung im Raum aus und   Lärm hängt von vielen Faktoren ab
    ist das Bindeglied zwischen Geräuschquelle und Gehör.         Schall kann gemessen werden, Lärm nicht. Die subjektive
    Schall wird dann als Geräusch bezeichnet, wenn er aus einer   Wahrnehmung von Lärm wird von physiologischen, psycholo-
    Vielzahl von Schwingungen unterschiedlicher Frequenz be-      gischen und sozialen Faktoren bestimmt:
    steht. Das menschliche Gehör wandelt diese Luftdruck-         1. vom Geräusch selbst, d. h. von seinen physikalischen Ei-
    schwankungen in eine Sinneswahrnehmung um.                      genschaften, wie z. B. Frequenz, Schalldruckpegel und Zeit-
    Intensität und Frequenzzusammensetzung eines Geräusches         verlauf des Geräusches;
    können, wie etwa das von einem Transformator abgestrahlte     2. von der Person, die dem Geräusch ausgesetzt ist, mit ihren
    Geräusch, zeitlich konstant sein oder, wie das Geräusch         persönlichen Einstellungen zu Schallquelle und Geräusch,
    neben einer Bahnstrecke, über die Zeit stark schwanken.         ihrem Befinden und ihrer Tätigkeit;
                                                                  3. von der Situation, d. h. von Ort und Zeitpunkt des auftreten-
                                                                    den Geräusches.

                                                                  Eine Vielzahl von Faktoren spielen eine Rolle, ob ein Ge-
                                                                  räusch als störend oder angenehm empfunden wird. Diese
                                                                  Tatsache macht einerseits eine objektive Beschreibung der
                                                                  Störwirkung schwierig und andererseits auch die Lärmbe-
                                                                  kämpfung.

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Lärm ABC

Schalldruck                                                     Addition von Schalldruckpegeln
Schalldruck sind Druckschwankungen der Luft, die sich wel-      Schalldruckpegel kann man nicht einfach arithmetisch
lenförmig ausbreiten – als Schallwellen.                        zusammenzählen: Zwei gleiche Lärmquellen sind nicht dop-
                                                                pelt so laut wie eine.
Schalldruckpegel
Der Schalldruckpegel gibt an, wie laut ein Geräusch ist. Die
Einheit des Schalldruckpegels ist das Dezibel (dB). Null dB
entsprechen der Wahrnehmbarkeitsschwelle. Die Höhe des
Schalldruckpegels hängt insbesonders von der Schallquelle
und ihrer Entfernung ab.
Je höher der Schalldruckpegel, desto lauter ist das Geräusch.
Die Schmerzschwelle des menschlichen Gehörs liegt bei ca.
130 dB.

Schallleistung                                                  Energieäquivalenter Dauerschallpegel Leq
Auch die Schallleistung wird in dB angegeben. Die Schall-       Der energieäquivalente Dauerschallpegel dient zur Beschrei-
leistung bezeichnet im Gegensatz zum Schalldruckpegel nicht     bung von Geräuschen, deren Intensität im Verlauf der Zeit
die Lautstärke, sondern die abgestrahlte Energie einer          schwankt (z. B. Straßenverkehr).
Schallquelle pro Zeiteinheit in Form von Schall.                Er ist ein Mittelwert und wird durch die gleichmäßige
Sie findet insbesondere bei der Geräuschkennzeichnung von       Verteilung der von einer Schallquelle abgestrahlten Energie
Geräten Anwendung.                                              über die Zeitdauer berechnet.

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Frequenz                                                      Lärmindizes
     Die Frequenz ist die Anzahl der Schallschwingungen pro Se-    Ein Lärmindex dient dazu, die Lärmbelastung zu quantifizieren.
     kunde. Je mehr Schwingungen eine Schallquelle pro Sekunde     Die Lärmindizes Lday, Levening und Lnight entsprechen den
     abgibt, desto höher empfinden wir den Ton. Gemessen wird      energieäquivalenten Dauerschallpegeln für den Tag-, Abend-
     die Frequenz in Hertz (Hz). Das menschliche Gehör kann        und Nachtzeitraum.
     Töne in einem Frequenzbereich von 16 bis 20.000 Hertz wahr-   In Österreich sind in der Verordnung zum Bundes-Umge-
     nehmen.                                                       bungslärmschutzgesetz die Zeiten für den Tag von 06:00 bis
                                                                   19:00 Uhr, für den Abend von 19:00 bis 22:00 Uhr und für die
     A-Bewertung                                                   Nacht von 22:00 bis 6:00 Uhr vorgesehen.
     Die A-Bewertung ist eine Methode zur Korrektur von Schall-
     pegeln, um das für verschiedene Frequenzen sehr unter-        Tag-Abend-Nacht-Lärmindex Lden
     schiedliche Hörvermögen des Menschen besser zu berücksich-    Der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex wurde mit der EU-Richtlinie
     tigen.                                                        zum Umgebungslärm eingeführt. Er entspricht dem energeti-
                                                                   schen Mittelungspegel der Lärmindizes für den Tag-, Abend-
                                                                   und Nachtzeitraum. Die Dauer der Zeiträume wird bei der
                                                                   Mittelung berücksichtigt. Zusätzlich werden Zuschläge für den
                                                                   Abend – 5 dB – und für die Nacht – 10 dB – bei der Quanti-
                                                                   fizierung der Lärmbelastung durch den Lden berücksichtigt.

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Lärmwirkung

Lärmwirkung                                                      eine Störung der Entspannungsphasen und des Schlafes ist
Das Ohr ist das empfindlichste Sinnesorgan und verbindet         möglich. Bereits ab 55 dB können eine Beeinträchtigung der
den Menschen unmittelbar mit der Umwelt. Jedes Geräusch          Kommunikation, der akustischen Orientierung sowie Störun-
wird registriert und sofort an das Gehirn weitergeleitet. Erst   gen bei konzentrierter Arbeit erfolgen.
dort wird entschieden, ob es Gefahr bedeutet oder nicht.         Ab 85 dB droht bei Langzeiteinwirkung die Zerstörung der
Daher lässt sich das Hören auch nicht abschalten. Auch nicht     empfindlichen Sinneszellen im Innenohr. Gibt es keine Erho-
in der Nacht, da stören und belasten bereits geringere Lärm-     lungsphasen für das Ohr, kommt es zu dauerhaften Hör-
pegel als tagsüber.                                              schäden.
Lärm ist ein Zeichen für Gefahr und versetzt den Körper in       Geräusche werden erst durch die subjektive Bewertung in
Alarmbereitschaft. Unseren Vorfahren diente das als Vor-         „Lärm“ oder „Ruhe“ unterteilt, da die Wirkung eines Geräu-
bereitung zur Verteidigung oder Flucht. Der erzeugte Stress      sches von folgenden Merkmalen abhängt:
bewirkt eine Aktivierung des Herz-Kreislauf-Systems, Erhö-
hung der Pulsfrequenz, Anspannung der Muskeln sowie eine         Akustische Geräuschmerkmale
Beschleunigung der Atmung. Begleitet werden diese Reak-          z Lautstärke, Dauer, zeitlicher Verlauf (gleich bleibend,
tionen durch eine verstärkte Ausschüttung von Stresshor-           schwankend bis impulshaltig)
monen. Im Alltag nutzt diese Tatsache beim Einsatz von Sire-     z Frequenzspektrum (ohne/mit hervortretenden Tönen)
nen und Hupen. Diese Signale sollen und müssen alarmieren.       z Häufigkeit des Geräusches (dauerhaft, einmalig)
Viele Geräusche haben diese funktion allerdings nicht und        z Differenz zwischen Stör- und Grundgeräuschpegel
belasten dennoch den Körper.                                     Art der Geräuschquelle
Bereits ab einem Schalldruckpegel von 35 dB erfolgt eine         z Natur (Vögel, Blätterrauschen, Wasserfall, Gewitter, Wellen)
Aktivierung des zentralen und vegetativen Nervensystems –        z Musik und Sprache

                                                                                                                                  11
z Arbeitsplatz (PC bis Presslufthammer)                     Geräuschempfindlichkeit der Betroffenen
     z Verkehr (Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehr)   z Geräusch ungewohnt oder gewohnt
     z Anlagen (Betriebe, Gaststätten, Sport- und                z Person entspannt, ruhig, erholt, angespannt, nervös,
       Freizeitanlagen, Baustellen)                                müde oder erschöpft
                                                                 Einstellung zur Geräuschquelle
     Ortsüblichkeit des Geräusches                               z Persönliche Einstellung zur/m GeräuschverursacherIn
     z Wohn-, Misch-, Gewerbe- und Erholungsgebiet               z geräuschvolle Tätigkeit sinnvoll oder unsinnig
     Zeitpunkt                                                   z geräuschverursachendes Verhalten allgemein anerkannt
     z allgemein (Tag, Abend und Nacht)                            oder abgelehnt
     z individuell (Wach- oder Schlafzustand, Arbeiten, Lesen,
       Wohnen und Erholen, Konzentration)                        Dosis-Wirkungsrelation
                                                                 Aus einer Untersuchung für die Europäische Kommission geht
     Informationsgehalt und Bedeutung des Geräusches
                                                                 hervor, dass je nach Lärmquelle ein gleich hoher Geräusch-
     z tropfender Wasserhahn
                                                                 pegel unterschiedlich wahrgenommen wird. Handelt es sich
     z Weinen eines Babys für Eltern oder für Fremde
                                                                 um Fluglärm, fühlen sich mehr als 45 % der Personen, die
     z Musik als Entspannung oder Ruhestörung
                                                                 einem Pegel von 65 dB ausgesetzt sind, belästigt. Im
                                                                 Vergleich dazu sind es bei Straßenverkehrslärm mit gleicher
                                                                 Lautstärke knapp 35 % und bei Schienenverkehrslärm sogar
                                                                 unter 25 %.

12
Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz
          Bekämpfung von Umgebungslärm

Die Verringerung der Lärmbelastung ist als Ziel und als           und Flugverkehr sowie von bestimmten Industrieanlagen in
Grundprinzip der Gesundheitsvorsorge in der Österreichischen      Ballungsräumen ausgehen. Ob eine Bundesstraße, eine Bahn-
Nachhaltigkeitsstrategie verankert. Mit der Richtlinie über die   strecke, ein Flughafen oder ein Ballungsraum in den Geltungs-
Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm – der Um-              bereich des Gesetzes fällt, hängt vom jeweiligen Verkehrsauf-
gebungslärmrichtlinie – hat auch die Europäische Union einen      kommen bzw. von der Anzahl der EinwohnerInnen ab.
ersten Schritt zu einer umfassenden rechtlichen Regelung von      Die durchschnittliche Bevölkerungsdichte der Ballungsräume,
Lärm in der Umwelt gesetzt.                                       in denen auch für weniger stark befahrene Autobahnen,
Das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz setzt diese Richt-           Schnellstraßen und Schienenwege, wie auch für bestimmte
linie auf Bundesebene in österreichisches Recht um. Parallel      größere Industrieanlagen (IPPC-Anlagen) eine Erhebung der
dazu sind für eine vollständige Umsetzung auch landesge-          Lärmbelastung durchgeführt wird, ist mit 1.000 Einwohner-
setzliche Regelungen bzw. Anpassungen notwendig.                  Innen oder mehr pro Quadratkilometer bzw. mit einer insge-
Ziel des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes ist es, einer-        samt 100.000 EinwohnerInnen übersteigenden Einwoh-
seits die Lärmbelastung der Bevölkerung nach objektiven           nerInnenzahl angegeben. Ein Ballungsraum kann sich auch
Kriterien und einheitlichen Indizes in strategischen Umge-        über mehrere Gemeinden erstrecken. Diese Flächen sind per
bungslärmkarten zu erfassen und andererseits Aktionspläne         Verordnung auszuweisen.
zur Vermeidung und Verminderung von Lärm zu entwickeln.           Die wichtigsten Indizes für die Angabe der Belastung durch
Öffentliche Information über die Lärmbelastung und das Er-        den Lärm – der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex Lden und der
höhen des Lärmbewusstseins in der Bevölkerung sind eben-          Nachtlärmindex Lnight – sind ebenfalls im Bundes-Umgebungs-
falls als Ziele festgelegt.                                       lärmschutzgesetz verankert. Der Lden fasst die Belastung in
Zu Umgebungslärm zählen unerwünschte und gesundheits-             den Zeiträumen Tag, Abend und Nacht zusammen, wobei
schädliche Geräusche im Freien, die vom Straßen-, Schienen-       Abend und Nacht strenger als der Tag beurteilt werden.

Zeitplan des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes

2005                  Erste Erhebung, welche
                      z Autobahnen und Schnellstraßen mehr als 3 bzw. 6 Mio. Kfz-Fahrten/Jahr,
                      z Eisenbahnstrecken mehr als 30.000 bzw. 60.000 Fahrten/Jahr,
                      z Flughäfen mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr
                      aufweisen.

Bis 31. Mai 2007      Erstellung von strategischen Umgebungslärmkarten für alle
                      z Autobahnen und Schnellstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz-Fahrten/Jahr,
                      z Eisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Fahrten/Jahr und
                      z Flughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr
                      sowie in Ballungsräumen mit mehr als 250.000 EinwohnerInnen auch für alle weniger stark
                      frequentierten Autobahnen und Schnellstraßen, Eisenbahnstrecken und Flughäfen sowie für
                      Straßenbahnstrecken und bestimmte größere Industrieanlagen (IPPC-Anlagen).

Bis 31. Mai 2008      Erstellung von Aktionsplänen für die mit den strategischen Umgebungslärmkarten erfassten Gebiete.

Bis 31. Mai 2012      Erstellung von strategischen Umgebungslärmkarten für alle
                      z Autobahnen und Schnellstraßen,
                      z Eisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Fahrten/Jahr und
                      z Flughäfen
                      sowie in Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern auch für weniger stark frequentierte Eisen-
                      bahnstrecken sowie für Straßenbahnstrecken und bestimmte größere Industrieanlagen (IPPC-Anlagen).

Bis 31. Mai 2013      Erstellung von Aktionsplänen für die mit den strategischen Umgebungslärmkarten erfassten Gebiete.

Über die erhobenen Daten, strategischen Umgebungslärmkarten wie auch Aktionspläne erfolgt jeweils eine Mitteilung an die
Europäische Kommission. Alle fünf Jahre werden die Lärmkarten und Aktionspläne überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet.

                                                                                                                                  13
Strategische Umgebungslärmkarten und Aktionspläne             In der zweiten Phase bis 2012 wird die Erstellung der strate-
     Für die erste Phase bis zum Jahr 2007 sieht das Gesetz vor,   gischen Umgebungslärmkarten auf alle Ballungsräume über
     die Lärmbelastung österreichweit für Ballungsräume mit mehr   100.000 EinwohnerInnen und auf das gesamte österreichi-
     als 250.000 EinwohnerInnen und für Autobahnen und Schnell-    sche Autobahn- und Schnellstraßennetz mit einer Strecken-
     straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs        länge von insgesamt mehr als 2.000 km ausgedehnt. Straßen,
     Millionen Kraftfahrzeugfahrten pro Jahr zu erheben. Dieses    die in den Kompetenzbereich der Bundesländer fallen, wer-
     Verkehrsaufkommen entspricht etwa 16.500 Kfz pro Tag im       den im Rahmen des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes
     Straßenquerschnitt. Auch für Schienenwege mit mehr als        nicht erfasst, sondern werden von den Bundesländern gere-
     60.000 Zugfahrten pro Jahr – das sind etwa 200 pro Werktag    gelt. Für Schienenwege ist vorgesehen, die Lärmbelastung für
     – und Flughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro        die Eisenbahnstrecken zu erheben, die mit mehr als 30.000
     Jahr ist die Lärmbelastung zu erheben.                        Zugfahrten jährlich befahren werden – eine Streckenlänge von
     Dokumentiert wird die Lärmbelastung in strategischen          rund 1.600 Linienkilometern.
     Umgebungslärmkarten, die zukünftig auf Basis EU-weit ein-     Das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz regelt zudem,
     heitlicher Bewertungsmethoden berechnet werden.               dass ab 2012 für alle Flughäfen in Österreich, die für den
     Bis 2007 wird dadurch eine Strecke von 1.590 km des Auto-     internationalen Zivilflugverkehr bestimmt sind, strategische
     bahn- und Schnellstraßennetzes in Österreich mit strategi-    Umgebungslärmkarten zu erstellen sind – die Flughäfen
     schen Umgebungslärmkarten erfasst. Für Eisenbahnstrecken      Wien, Graz, Salzburg, Linz, Innsbruck und Klagenfurt.
     ist die Lärmbelastung für rund 600 km der insgesamt 5.600     Darauf basierend werden anschließend (d. h. 2008 bzw. 2013)
     österreichischen Linienkilometer zu berechnen.                Aktionspläne zur Vermeidung und Verminderung der Lärm-
                                                                   belastung ausgearbeitet.

14
Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung                           Zeiträume
Die Ballungsräume, Zeiträume für die Berechnung der Indizes    Die für die Berechnung der Lärmindizes relevanten Zeiträume
für Tag, Abend und Nacht sowie Schwellenwerte für die          werden mit 06:00 bis 19:00 Uhr für den Tag, mit 19:00 bis
Aktionsplanung wurden mit der Verordnung gemäß § 11 Bun-       22:00 Uhr für den Abend und mit 22:00 bis 06:00 Uhr für die
des-Umgebungslärmschutzgesetz festgelegt.                      Nacht per Verordnung festgelegt. In dieser ebenfalls enthalten
                                                               ist die Art und Weise, wie der Tag-Abend-Nachtlärmindex Lden
Ballungsräume                                                  und der Nachtlärmindex Lnight ermittelt werden.
Laut Verordnung zum Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz
ist als Ballungsraum mit mehr als 250.000 EinwohnerInnen       Schwellenwerte
der Ballungsraum „Wien“ anzusehen, der die Gemeinde-           Als Grundlage für die Aktionsplanung wurden im Einver-
gebiete von Wien, Perchtoldsdorf, Brunn am Gebirge, Wiener     nehmen mit dem zuständigen Bundesministerium für Verkehr,
Neudorf, Maria Enzersdorf und Mödling umfasst. Als Ballungs-   Innovation und Technologie sowie dem Bundesministerium für
räume wurden der Ballungsraum „Graz“ (Gemeindegebiet von       Wirtschaft und Arbeit für die Bewertung von Umgebungslärm
Graz), der Ballungsraum „Linz“ (Gemeindegebiet von Linz und    Schwellenwerte definiert.
Traun), der Ballungsraum „Salzburg“ (Gemeindegebiet von        Den Werten für Verkehrslärm liegt ein Ausgangspegel von
Salzburg) und der Ballungsraum „Innsbruck“ (Gemeinde-          65 dB für den Lden und 55 dB für den Lnight zugrunde. Auf-
gebiet von Innsbruck und Völs) festgelegt. Die Ballungsräume   grund der unterschiedlichen Belästigungswirkung werden die
wurden in Abstimmung mit den Bundesländern festgelegt.         Werte für Straßenverkehr um 5 dB verringert und die für
                                                               Schienenverkehr um 5 dB erhöht.

                                                                                                                                15
Umgebungslärm berechnen                                         Für den Fluglärm sind Informationen wie z. B. Anzahl der
     In einer Lärmkarte wird dargestellt, an welcher Stelle welche   Flugbewegungen und eingesetzte Typen entscheidend. Für
     Lautstärke erreicht wird. Für die Berechnung einer solchen      Industrie- und Gewerbelärm müssen mögliche Lärmquellen
     Lärmkarte ist eine detaillierte Kenntnis der Lärmquellen not-   einzeln untersucht werden.
     wendig, wie z. B. die genaue Lage und das Ausmaß der Emis-      Um den Beitrag einer einzelnen Schallquelle zu quantifizieren,
     sionen. Die Lärmemissionen von Straßen- und Schienen-           werden Abstand, Luftabsorption, Reflexionen, Abschirmungen,
     verkehr werden vor allem durch Verkehrsaufkommen, Ge-           Meteorologie, Vegetation und Bodendämpfung berücksichtigt.
     schwindigkeit und Lkw- bzw. Güterzuganteil bestimmt.            Für die Berechnung ist es daher notwendig, Gelände und
                                                                     Bebauung genau zu kennen.
                                                                     In den strategischen Umgebungslärmkarten wird zusätzlich
                                                                     noch die Anzahl der Bevölkerung in den jeweiligen Lärmzonen
                                                                     dargestellt.

16
Lärmschutzmaßnahmen wirken
         Lärmvermeidung und Lärmschutz

Die wirksamste Methode zum Lärmschutz ist die Lärmver-         Zusätzlich können Maßnahmen gesetzt werden, die den
meidung. In der örtlichen Raumplanung können wesentliche       Verkehr lenken oder beschränken. Dazu zählen Nachtfahr-
Prinzipien des Lärmschutzes berücksichtigt und angewendet      oder Wochenendfahrverbote, Tempolimits, Verkehrsverla-
werden. Mögliche Konflikte können damit vermieden werden,      gerungen, Zufahrtsbeschränkungen, Parkraumoptimierung
noch bevor sie entstehen.                                      und die Verlagerung auf öffentliche Verkehrsmittel.
Wenn Lärm entsteht, setzt technischer Lärmschutz am besten     Ein großes Potential für den Schutz vor Straßenlärm liegt in
an der Quelle an. Die erlaubten Grenzwerte für die Antriebs-   der Verminderung der gefahrenen Geschwindigkeiten.
geräusche der Motoren – bei Pkw, Lkw, Motorrädern oder         Eine zusätzliche Möglichkeit liegt in der Reduktion des domi-
Flugzeugen – wurden bereits erheblich abgesenkt. Bei Pkw       nanten Abrollgeräusches von Reifen auf der Fahrbahn.
und Lkw betrug diese Absenkung in den letzten 25 bis 30 Jah-   Mit den derzeit geltenden Grenzwerten für Reifen wird das
ren etwa 8–12 dB.                                              Verminderungspotential allerdings noch nicht genutzt.
Lärmschutzmaßnahmen in Österreich sind vor allem infra-
strukturelle Maßnahmen entlang eines Verkehrsweges.
                                                               Lärmschutz an Straßen
Die Wirkung von Lärmschutzwänden oder -wällen ist umso
                                                               Für die lärmtechnische Sanierung des bestehenden österrei-
effektiver, je näher sie sich an der Straße oder der Schiene
                                                               chischen Autobahnen- und Schnellstraßenverkehrsnetzes
befinden. Einhausungen einzelner Streckenabschnitte schir-
                                                               werden zunehmend mehr Mittel aufgewendet. Die Investitio-
men den Lärm direkt am Ort des Entstehens ab, sind jedoch
                                                               nen fließen vor allem in die Errichtung von Lärmschutzwänden.
sehr kostspielig.
Der Einbau von Lärmschutzfenstern als Instrument gegen die
Lärmbelastung der Bevölkerung wird gefördert – Freiräume
wie z. B. Gärten bleiben aber ungeschützt.

                                                                                                                               17
Bei der Errichtung neuer Strecken im österreichischen          entsteht das lauteste Geräusch, sie sollten daher nur dort ein-
     Autobahnen- und Schnellstraßennetz werden laut ASFiNAG         gesetzt werden, wo langsam gefahren wird. Mit lärmarmen
     bereits ca. 20–30 % des Gesamtbauvolumens für Lärm- und        Fahrbahnbelägen lässt sich der Straßenlärm an der Quelle
     Umweltschutz veranschlagt.                                     reduzieren. Wirtschaftlich tragbar realisiert werden können sie
     Auch die Bundesländer setzen Maßnahmen im Lärmschutz an        im Rahmen von ohnehin anfallenden Instandsetzungs-
     den Straßen, die in ihrem Kompetenzbereich liegen.             arbeiten, allerdings ist auch mit einem höheren Aufwand für
                                                                    den Winterdienst und einer kürzeren Nutzungsdauer zu rech-
     Projekt „Lästigkeitsindex“                                     nen.
     Ziel dieses Forschungsprojektes der ASFINAG ist es, zur
     Beurteilung des Straßenverkehrslärms einen Lästigkeitsindex    Lärmschutz an Schienen
     auf Basis psycho-akustischer Grundlagen zu entwickeln.         Für die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der
     Damit soll für Planer und Betreiber von Verkehrsanlagen ein    bestehenden Schieneninfrastruktur wurde 1993 der Schienen-
     Instrumentarium geschaffen werden, in das die objektiven       lärmkataster erstellt. Im Zeitraum von 1993 bis Ende 2004
     Auswirkungen und subjektiven Störwirkungen einfließen und      wurden im Rahmen der Bestandsstreckensanierung entlang
     in Folge reduziert werden können.                              österreichischer Eisenbahnstrecken Lärmschutzmaßnahmen
                                                                    – Wände, Wälle und Sockel – mit einer Ansichtsfläche von
     Lärmarme Fahrbahnbeläge                                        rund 787.000 m² errichtet. Das zwischen Bund, Ländern und
     Geteert ist nicht geteert. Unterschiedliche Fahrbahnbeläge     Gemeinden vereinbarte Investitionsvolumen für bereits
     erzeugen unterschiedlich laute Geräusche. Struktur, Korngrö-   geplante oder durchgeführte Maßnahmen betrug im selben
     ße und die Anzahl absorbierender Hohlräume des Belags füh-     Zeitraum österreichweit rund 317 Millionen Euro.
     ren zu markanten Lärmunterschieden. Auf Pflasterbelägen

18
Im Zuge des Neu- oder Ausbaus von Bahnstrecken wurden           Der Lärmschutz wurde großteils beidseitig der rd. 2 km langen
bereits Lärmschutzmaßnahmen im Ausmaß von mehr als              Strecke errichtet. Dafür wurden unterschiedliche Systeme –
468.000 m² errichtet.                                           von Altreifen- und Steilwall-Dammsystemen über verschiede-
Erhaltungsmaßnahmen wie das Schleifen von Schienen, das         ne Kunststoff-, Aluminium-, Holz- und Betonwände bis hin zu
auf etwa 500 km pro Jahr erfolgt, tragen ebenfalls zu einer     transparenten Elementen – eingesetzt. Untersucht wurden die
Verringerung der Lärmbelastung bei.                             Systeme hinsichtlich ihrer Errichtung, Schutzwirkung, Ge-
Zur Verringerung des Lärms, der durch Schienenverkehr ent-      staltungsmöglichkeiten, Wartungsaufwand und Kosten.
steht, setzen die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) über      Untersuchungen vor und nach der Errichtung der Lärmschutz-
die baulichen Maßnahmen im Rahmen der Bestands-                 maßnahmen dienten zur Beurteilung ihrer Wirkung.
sanierung hinaus weitere Initiativen.
                                                                Projekt „Low Noise Train“
Projekt „Leise Bahn Favoriten“                                  Gemeinsam mit der Schweizerischen Bundesbahn und
Im Zeitraum von 1991 bis 1999 wurden im Rahmen dieses           Trenitalia führen die ÖBB seit 2000 die Arbeitsgemeinschaft
gemeinsamen Forschungsprojekts von ÖBB und Stadt Wien           Low Noise Train (LNT). Ziel dieser Arbeitsgemeinschaft ist es,
entlang einer Versuchsstrecke in Favoriten unterschiedlichste   leisere Güterwaggons von der Entwicklung bis zur Zulassung
Lärmschutzsysteme getestet. Die Dimensionierung der             zu forcieren. Eine der notwendigen Rahmenbedingungen
Lärmschutzwände und -wälle erfolgte in Hinblick auf die Ein-    dafür sind gleich bleibende Anschaffungskosten. Neben
haltung der für Neu- und größere Umbauten geltenden             Kunststoff-Sohlen für das Bremssystem und einer hinsichtlich
Grenzwerte. Im begleitenden Projektbeirat waren auch            der Lärmentwicklung optimierten Federung kommen auch
AnrainerInnen vertreten, da das Siedlungsgebiet an manchen      spezielle Anstriche und Puffer zum Einsatz. Die ersten
Stellen bis unmittelbar an die Bahntrasse heranreicht.          Prototypfahrzeuge sind bereits seit Anfang 2003 in der

                                                                                                                                 19
Schweiz im Einsatz. Messungen haben gezeigt, dass die            Mobilitätsmanagement
     LNT-Waggons um 10 bis 15 Dezibel leiser sind als die derzeit     klima:aktiv→mobil ist die Klimaschutzinitiative des Lebens-
     eingesetzten Güterwaggons. Eine solche Reduktion wird als        ministerium im Verkehr. Über drei Schienen sollen die CO2-
     nur noch halb so laut bzw. sogar noch leiser empfunden.          Emissionen aus dem Verkehr sowie Feinstaub und weitere
                                                                      Schadstoffemissionen reduziert werden:

     Lärmschutzfenster                                                z Aktions- und Beratungsprogramme

     Passiver Lärmschutz wird erst dann an Straßen- oder              z Bewusstseinsbildungskampagnen
     Schienenverkehrswegen eingesetzt, wenn alle anderen Mög-         z Förderprogramme
     lichkeiten ausgeschöpft sind. Die technischen Anforderungen
     sind hoch: Lärmschutzfenster und -türen müssen ein bewerte-      Durch die Forcierung umweltfreundlicher Verkehrsarten kann
     tes Schalldämmmaß im Bereich von 38 dB bis 45 dB aufwei-         auch ein Beitrag zur Minderung des Verkehrslärms geleistet
     sen. Für eine ausreichende Schalldämmung müssen Fenster          werden.
     und -stöcke meistens erneuert werden. Zusätzlich zu Lärm-        Die Programme bauen auf Beratung zu Instrumenten des
     schutzfenstern sind vor allem in Schlafräumen und Räumen,        Mobilitätsmanagements für unterschiedliche Zielgruppen:
     in denen die Frischluftzufuhr nur über die dem Lärm zuge-
                                                                      z Betriebliches Mobilitätsmanagement
     wandte Seite erfolgen kann, Schalldämmlüfter erforderlich.
                                                                      z Schulisches Mobilitätsmanagement
     An Autobahnen, Schnellstraßen und Schienenverkehrswegen
                                                                      z Mobilitätsmanagement in der öffentlichen Verwaltung
     gilt österreichweit eine einheitliche Förderung für den Einbau
                                                                      z Kommunales und regionales Mobilitätsmanagement
     von passiven Lärmschutzmaßnahmen. In den einzelnen
     Bundesländern werden Maßnahmen an Landesstraßen unter-           z Mobilitätsmanagement im Freizeit und Tourismusverkehr

     schiedlich gefördert.                                            z Spritspar-Initiative

20
Was kann jede/r Einzelne tun?
         Wenig Aufwand – große Wirkung

Lärm entsteht nicht von alleine – von Lärm Betroffene sind        z Kurze Wegstrecken mit dem Rad oder zu Fuß zurücklegen.
auch oft Verursacher. Allgemein gelten die Zeit von 22 Uhr bis    z Auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.
6 Uhr sowie Sonn- und Feiertage als Ruhezeit. Es gibt jedoch      z Unnötige Autofahrten vermeiden.
regionale Unterschiede bei den Ruhezeiten und den erlaubten
                                                                  Mit dem Kauf von regionalen Produkten werden lange
Tätigkeiten – über die genauen Bestimmungen informiert das
                                                                  Transportwege und damit auch Lärm vermieden.
jeweilige Gemeindeamt. Generell sollte in den Zeiten erhöhter
                                                                  Beim Verlassen von Lokalen zu später Stunde sollte Rück-
Ruheerwartung, wie z. B. mittags, auf lärmende Tätigkeiten ver-
                                                                  sicht genommen und Lärm vermieden werden. Die Toleranz-
zichtet werden. Dass es eine Ruhezeit gibt, bedeutet jedoch
                                                                  grenze steigt, wenn bei Festen und Parties die Nachbarn vor-
nicht, dass in der restlichen Zeit Lärm gemacht werden darf.
                                                                  her informiert sind.
Das alltägliche persönliche Verhalten kann dazu beitragen,
                                                                  Zimmerlautstärke bei Fernseher und Radio schont das eigene
Lärm zu vermeiden oder zu verringern, z. B. im Straßenverkehr:
                                                                  Gehör und die Nachbarn.
z Lärmarme Reifen kaufen.
                                                                  Aber auch der Kauf von „leisen“ Haushaltsgeräten kann einen
  Wären alle Fahrzeuge auf Österreichs Straßen mit lärmar-
                                                                  großen Beitrag zur individuellen Lärmvermeidung leisten. Je
  men Reifen ausgestattet, würde sich der Straßenverkehrs-
                                                                  leiser ein Mixer, ein Staubsauger, ein Geschirrspüler oder ein
  lärm um rund 3 Dezibel verringern. Zum Vergleich: Mit
                                                                  Rasenmäher ist, desto angenehmer ist seine Verwendung für
  einer Reduktion des Verkehrsaufkommens auf die Hälfte
                                                                  die persönliche Umwelt. Informationen zum Schallleistungs-
  könnte ein gleich starker Effekt erzielt werden.
                                                                  pegel finden sich in Prospekten, Bedienungsanleitungen oder
z Lärmarm fahren – langsamer fahren: niedertourig, gleich-
                                                                  Testzeitschriften. Auch   durch die richtige Aufstellung der
  mäßiger und vorausschauend.
                                                                  Geräte kann unnötiger Lärm vermieden werden.
z Unnötige Beschleunigungsvorgänge vermeiden.
z Fahrzeugtüren möglichst leise schließen.

                                                                                                                                   21
Service

     Lärm allgemein                                            Straßenverkehrslärm
     Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,          Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
     Umwelt und Wasserwirtschaft                               Technologie
     Abteilung V/5: Verkehr, Mobilität, Siedlungswesen, Lärm   Abteilung ST 1: Planung und Umwelt
     Stubenbastei 5, 1010 Wien                                 Stubenring 1, 1010 Wien
     E-Mail: umgebungslaerm@lebensministerium.at               E-Mail: info@bmvit.at

     Umweltbundesamt
                                                               Schienenverkehrslärm
     Abt. Umweltmanagement, Verkehr & Lärm
                                                               Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
     Spittelauer Lände 5, 1090 Wien
                                                               Technologie
     E-Mail: laerm@umweltbundesamt.at
                                                               Abteilung SCH 5: Technik und Sicherheit
                                                               Radetzkystraße 2, 1030 Wien
     Gewerbelärm                                               E-Mail: info@bmvit.at
     Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
     Abteilung I/2: Gewerbetechnik
                                                               Flugverkehrslärm
     Stubenring 1, 1010 Wien
                                                               Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
     E-Mail: herbert.lang@bmwa.gv.at
                                                               Technologie
                                                               Abteilung L 3: Flughäfen, Flugbetrieb und Technik
                                                               Radetzkystraße 2, 1030 Wien
                                                               E-Mail: info@bmvit.at

22
Bundesländer                                         Oberösterreich
Burgenland                                           Bürgerservice des Amtes der Oberösterreichischen
Bürgerservice des Amtes der Burgenländischen         Landesregierung
Landesregierung                                      Tel: +43 732/7720-11 130
Tel: +43 2682/600-20 00                              E-Mail: buergerservice@ooe.gv.at
E-Mail: post.buergerservice@bgld.gv.at               www.land-oberoesterreich.gv.at
www.bgld.gv.at
                                                     Salzburg
Kärnten
                                                     Umweltschutzabteilung des Amtes der Salzburger
Bürgerservice der Kärntner Landesregierung
                                                     Landesregierung
Servicenummer: +43 50/536-53 000
                                                     Tel: +43 662/8042-45 44
Tel: +43 50/536-22 805
E-Mail: post.ladion@ktn.gv.at                        E-Mail: umweltschutz@salzburg.gv.at

www.ktn.gv.at                                        www.salzburg.gv.at/themen/nuw/umwelt/laerm.htm

Niederösterreich                                     Steiermark
Bürgerservice des Amtes der Niederösterreichischen   Bürgerberatung des Amtes der Steiermärkischen
Landesregierung
                                                     Landesregierung
Tel: +43 2742/9005-90 05                             Tel: +43 810/900-222
E-Mail: post.landnoe@noel.gv.at
                                                     E-Mail: fa1a-bb@stmk.gv.at
www.noel.gv.at
                                                     www.verwaltung.steiermark.at

                                                                                                        23
Tirol                                                 Umweltanwaltschaften
     Umweltschutzabteilung des Amtes der Tiroler           Burgenland
     Landesregierung                                       Prof. Mag. Hermann FRÜHSTÜCK
     Tel: +43 512/508-34 50                                Tel: +43 2682/600-2191
     E-Mail: umweltschutz@tirol.gv.at                      E-Mail: umweltanwalt.burgenland@bgld.gv.at
     www.tirol.gv.at
                                                           Kärnten
     Vorarlberg                                            Naturschutzbeirat

     Umweltschutzabteilung des Amtes der Vorarlberger      Tel: +43 50/536-30871

     Landesregierung                                       E-Mail: post.abt8@ktn.gv.at
     Tel: +43 5574/511-24 505
     E-Mail: umwelt@vorarlberg.at                          Niederösterreich
     www.vlr.gv.at                                         Univ.-Prof. Dr. Harald ROSSMANN
                                                           Tel: +43 2742/9005-12 972
     Wien                                                  E-Mail: post.lad1ua@noel.gv.at
     Umweltschutzabteilung des Magistrats der Stadt Wien
     MA 22/Lärmschutz                                      Oberösterreich
                                                           DI Dr. Johann WIMMER
     Tel: +43 1/4000-88 325
                                                           Tel: +43 732/7720-13 450
     E-Mail: post@m22.magwien.gv.at
                                                           E-Mail: uanw.post@ooe.gv.at
     www.wien.at/ma22

24
Salzburg                                 Wien
Dr. Wolfgang WIENER                      Dr. Andrea SCHNATTINGER

Tel: +43 662/629805-0                    Tel: +43 1/37979

E-Mail: office@lua-sbg.at                E-Mail: post@wua.magwien.gv.at

Steiermark                               Links
MMag. Ute Pöllinger                      Österreich
Tel: +43 316/877-29 65                   www.umgebungslaerm.at
E-Mail: umweltanwalt@stmk.gv.at
                                         www.lebensministerium.at
                                         www.bmvit.gv.at
Tirol
DI Sigbert RICCABONA                     www.bmwa.gv.at
                                         www.oeal.at
Tel: +43 512 / 508-3492
                                         www.umweltbundesamt.at/laerm
E-Mail: landesumweltanwalt@tirol.gv.at
                                         www.umweltbundesamt.at/forumschall
                                         www.asfinag.at
Vorarlberg
                                         www.vie-umwelt.at
DI Katharina LINS                        www.spritspar.at
Tel: +43 5572/25 108                     www.mobilitaetsmanagement.at
E-Mail: office@naturschutzanwalt.at
                                         International
                                         www.who.int
                                         europa.eu.int/comm/environment/noise

                                                                                25
Informationen zu Landwirtschaft, Lebensmittel,
     Wald, Umwelt und Wasser:
                        www.lebensministerium.at

     Das Aktionsprogramm des Lebensministeriums
     für aktiven Klimaschutz:
                               www.klimaaktiv.at

     Die Jugendplattform rund ums Wasser:
                            www.generationblue.at

     Die bundesweite Initiative zur getrennten
     Sammlung von Altstoffen:
                             www.richtigsammeln.at

     Die Internetseite zur Österreichischen
     Nachhaltigkeitsstrategie:
                              www.nachhaltigkeit.at

     Das Internetportal der Österreichischen
     Nationalparks:
                              www.nationalparks.at

     Der Walddialog ist die Suche nach Problem-
     lösungen für Interessenkonflikte im Waldbereich:
                                  www.walddialog.at

     Das Österreichische Umweltzeichen ist
     Garant für umweltfreundliche Produkte und
     Dienstleistungen:
                             www.umweltzeichen.at

     Umweltdaten u. a. zu den Bereichen Wasser,
     Luft, Lärm, Kernenergie, Klima, Gentechnik, Alt-
     lasten, erhebt laufend das Umweltbundesamt:
                          www.umweltbundesamt.at

     Waldforschungszentrum BFW. Forschung,
     Monitoring und Wissenstransfer zu Wald und
     Naturgefahren:
                                http://bfw.ac.at

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