Laut schrift Informationen zu Lärmschutz in Österreich
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NACHHALTIG FÜR NATUR UND MENSCH SUSTAINABLE FOR NATURE AND MANKIND Lebensqualität / Quality of Life Wir schaffen und sichern die Voraussetzungen für eine hohe Qualität des Lebens in Österreich. We create and we safeguard the prerequisites for a high quality of life in Austria. Lebensgrundlagen / Bases of life Wir stehen für vorsorgende Verwaltung und verantwortungsvolle Nutzung der Lebensgrundlagen Boden, Wasser, Luft, Energie und biologische Vielfalt. Indispensable bases of life are clean air, pure water, unpolluted soil and intact ecosystems. Lebensraum / Living environment Wir setzen uns für eine umweltgerechte Entwicklung und den Schutz der Lebensräume in Stadt und Land ein. We support an effective protection against natural hazards as well as an ecological orientation of the riverine landscapes of Austria. Lebensmittel / Food Wir sorgen für die nachhaltige Produktion insbesondere sicherer und hochwertiger Lebensmittel und nachwachsender Rohstoffe. We are shaping for our farmers and consumers a sustainable and environmentally benign agricultural and food policy. I M P R E S S U M Medieninhaber und Herausgeber Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Stubenring 1, 1010 Wien www.lebensministerium.at Idee und Koordination DI Robert Thaler, DI Helfried Gartner, Mag. Katja Bratrschrovsky, Abteilung Verkehr, Mobilität, Siedlungswesen und Lärm, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Stubenbastei 5, 1010 Wien Text und Konzeption Mag. Ingeborg Zechmann, Mag. Roman Ortner, Monika Mörth, MAS, alle Umweltbundesamt Bildnachweis Bilderbox, Robert Deopito/CI&M, Claudia Kubelka, Maria Deweis/Umweltbundesamt, Bernhard Gröger/Umweltbundesamt, Manuela Kaitna/Umweltbundesamt, Roman Ortner/Umweltbundesamt, Arbeitsgemeinschaft Verbundplan/Bernard, MA29/Kronawetter Cover Bernd Kastner Daten über die Lärmbelastung in Österreich stammen aus dem Mikrozensus „Umweltbedingungen, Umweltverhalten“ vom Dezember 2003, durchgeführt von der Statistik Austria im Auftrag des BMLFUW. Druck Gugler, 3390 Melk gedruckt mit Pflanzenfarben Wien 2006
Lärm ist weit mehr als ein Ärgernis. Anhaltender Lärm belastet uns und unsere Gesundheit. Daher ist es für mich ein großes Anliegen, die Lärmbelastung der österreichischen Bevölkerung zu verringern. Immerhin fast ein Drittel der ÖsterreicherInnen und Österreicher leidet unter Lärm. Das zeigt die neues- te Mikrozensus-Erhebung der Statistik Austia. Auch eine Umfrage von Fessel GfK bestätigt: In Ballungsräumen erwarten 84 Prozent der Befragten von der Politik einen Beitrag zur Verbesserung der Lärmbelastung. Der Verkehr ist und bleibt Lärmverursacher Nummer eins: Rund 73 Prozent der Betroffenen sehen im Verkehr den Hauptverursacher. Technischen Fortschritten und gesetzlichen Auflagen steht das jährlich zunehmende Verkehrsaufkommen in Österreich gegenüber. Mit dem Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz wurde ein wichtiger Schritt gesetzt, die Lärmbelastung in Österreich einheitlich zu erfassen und für einen besseren Schutz vor Umgebungslärm zu sorgen. Dabei ziehen Umweltministerium, Wirtschaftsministerium und Verkehrsministerium gemeinsam mit den Ländern an einem Strang. In dieser Broschüre sind das neue Gesetz und die neuesten Informationen über Lärmbelastung in Öster- reich kompakt zusammengestellt. Die neuen gesetzlichen Vorgaben werden in den kommenden Jahren viel Arbeit für Bund und Länder mit sich bringen, aber ich bin überzeugt, dass sich diese Anstrengungen lohnen werden. Josef Pröll Umweltminister 3
Lärmsituation in Österreich Lärm ist eine von den Menschen unmittelbar empfundene Viertel davon wird Bussen und Lkw zugeordnet. Eisenbahnen Umweltbelastung. Mehr als 27 % der ÖsterreicherInnen füh- werden von ca. 8 %, Flugzeuge von ca. 4 % und Straßenbah- len sich während des Tages durch Lärm gestört, nachts sind nen von ca. 2 % der Befragten als Lärmverursacher genannt. es fast 22 %. Zu diesem Ergebnis kommt die letzte Mikro- Der Straßenverkehrslärm setzt sich in erster Linie aus den zensus-Erhebung der Statistik Austria in Jahr 2003. Zum Ver- Antriebsgeräuschen der unterschiedlichen Kraftfahrzeuge und gleich: 1998 waren es knapp 25 % der Bevölkerung tagsüber dem Abrollgeräusch der Reifen auf der Fahrbahn zusammen. und 19 % nachts. Die Höhe des Geräuschpegels des Straßenverkehrs wird Die Befragung ergab, dass die subjektive Lärmbelastung öster- durch die Anzahl der Kraftfahrzeuge, deren Geschwindigkeit, reichweit in Gemeinden mit mehr als 20.000 EinwohnerInnen von der Art des Fahrbahnbelags, der Beschaffenheit der (ausgenommen Wien) am höchsten ist: 38 %. In Wien selbst Straße und einigen anderen Faktoren bestimmt. Der Ge- führen rund 35 % der Befragten an, durch Lärm gestört zu räuschpegel eines Kraftfahrzeugs darf bei der Typenprüfung sein, in Gemeinden mit weniger als 20.000 EinwohnerInnen und im späteren Betrieb einen bestimmten Wert nicht über- knapp 25 %. schreiten. Mit Abstand am häufigsten – in über 73 % der Antworten – Diese Grenzwerte sind europaweit geregelt und wurden wird Verkehrslärm als Lärmquelle genannt. Lärm aus Nachbar- zuletzt 1996 abgesenkt. Die einzelnen Fahrzeuge wurden wohnungen nennen nur noch ca. 10 % der Bevölkerung, die dadurch bereits deutlich leiser. Weitere Verschärfungen sind sich durch Lärm gestört fühlen. An dritter Stelle kommen son- aber auf europäischer Ebene notwendig. stige Lärmquellen mit ca. 6 %, Baustellen werden von weniger Die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr hat nicht im sel- als 4 % der Befragten angegeben. ben Ausmaß abgenommen wie die Geräuschpegel der ein- Nach Verursachern beim Verkehrslärm liegen die Kraftfahr- zelnen Fahrzeuge, da die jährliche Fahrleistung in Österreich zeuge an erster Stelle mit fast 60 % der Antworten. Rund ein zunimmt. 4
Lärmarmer Lkw Lärmarme Lkw gibt es in Österreich seit 1989. Seit 1996 müs- Aufgrund der ständigen Flottenerneuerung ist der Anteil nicht sen diese Grenzwerte von allen in der EU neu zugelassenen lärmarmer Lkw, die in Österreich unterwegs sind, stark gesun- Lkw eingehalten werden. Lärmarme Lkw sind vom Lkw- ken – das Fahrverbot betrifft nur noch einen kleinen Teil der Nachtfahrverbot (zwischen 22:00 und 05:00 Uhr), das in der Lkw-Flotte. Straßenverkehrsordnung festgelegt ist, ausgenommen. 5
Schneller ist lauter Reifen und Fahrbahn Die Geschwindigkeit ist für die Entstehung von Lärm im Mit zunehmender Geschwindigkeit überwiegt das Abroll- Straßenverkehr entscheidend: Mit zunehmender Geschwin- geräusch eines Fahrzeugs gegenüber dem Antriebsgeräusch digkeit steigt der Schalldruckpegel deutlich an. – der Lärm wird ab diesem Zeitpunkt größtenteils durch Gegenüber 130 km/h bedeuten bei Pkw 100 km/h eine signi- Beschaffenheit von Reifen und Fahrbahn bestimmt. fikante Lärmreduktion um 3 dB. Die gleiche Lärmreduktion Bei neueren Kraftfahrzeugen (ab 1996) übertönt das Abroll- würde bei einer Reduktion des Verkehrsaufkommens um die geräusch bereits bei deutlich geringerer Geschwindigkeit das Hälfte erzielt werden. Verkehrsberuhigte Zonen mit 30 km/h Antriebsgeräusch. können gegenüber den üblichen 50 km/h im Ortsgebiet eine Reduktion des Lärmpegels um fast 6 dB bringen. 6
Schienenverkehrslärm Flugverkehrslärm Bei Eisenbahnstrecken ist die Entwicklung von Lärm vor allem Fluglärm wird hauptsächlich in der Umgebung eines Flug- von Verkehrsaufkommen, Anteil der Güterzüge, Geschwindig- hafens und dessen Einflugschneisen wahrgenommen. Ver- keit und dem Zustand der Schienen abhängig. Durch Rauig- ursacht wird er vor allem durch das Triebwerk, die Luftverwir- keiten von Rad oder Schiene werden mechanische Schwin- belungen am Flugzeugrumpf (aerodynamischer Lärm) und die gungen hervorgerufen, die beim Abrollen das für Schienenver- Kerosinverbrennung. Die Größe eines Flugzeugs ist für die kehr typische Rollgeräusch erzeugen. Rauigkeiten entstehen aerodynamische Komponente entscheidend. Beim Starten durch direkte Reibung von Bremsklötzen auf der Lauffläche. dominiert der Triebwerkslärm, beim Landen überwiegt das Während Personenzüge mit Scheibenbremsen ausgestattet durch das Fahrwerk und die ausgefahrenen Landeklappen sind, bremsen Güterzüge großteils noch mit Grauguss- verursachte aerodynamische Geräusch. Nach dem Aufsetzen Bremsklötzen. Dazu kommt, dass Schienengüterverkehr aus verstärkt der Umkehrschub beim Abbremsen den Triebwerks- Kapazitätsgründen vor allem in der Nacht abgewickelt wird. lärm. Gewerbelärm Als Industrie- und Gewerbelärm wird nicht nur Lärm von gro- ßen Industrieanlagen bezeichnet, sondern auch von kleineren Betrieben, wie z. B. einer Bäckerei oder Schlosserei. Die Quellen für Industrie- und Gewerbelärm sind vielfältig, Lärm entsteht vor allem im Produktionsprozess durch die eingesetz- ten Maschinen und Geräte. Oft sind auch Liefer- und Lade- tätigkeiten etc. im Freien sehr störend. 7
Lärm ist nicht gleich Lärm Schall breitet sich als Luftdruckschwankung im Raum aus und Lärm hängt von vielen Faktoren ab ist das Bindeglied zwischen Geräuschquelle und Gehör. Schall kann gemessen werden, Lärm nicht. Die subjektive Schall wird dann als Geräusch bezeichnet, wenn er aus einer Wahrnehmung von Lärm wird von physiologischen, psycholo- Vielzahl von Schwingungen unterschiedlicher Frequenz be- gischen und sozialen Faktoren bestimmt: steht. Das menschliche Gehör wandelt diese Luftdruck- 1. vom Geräusch selbst, d. h. von seinen physikalischen Ei- schwankungen in eine Sinneswahrnehmung um. genschaften, wie z. B. Frequenz, Schalldruckpegel und Zeit- Intensität und Frequenzzusammensetzung eines Geräusches verlauf des Geräusches; können, wie etwa das von einem Transformator abgestrahlte 2. von der Person, die dem Geräusch ausgesetzt ist, mit ihren Geräusch, zeitlich konstant sein oder, wie das Geräusch persönlichen Einstellungen zu Schallquelle und Geräusch, neben einer Bahnstrecke, über die Zeit stark schwanken. ihrem Befinden und ihrer Tätigkeit; 3. von der Situation, d. h. von Ort und Zeitpunkt des auftreten- den Geräusches. Eine Vielzahl von Faktoren spielen eine Rolle, ob ein Ge- räusch als störend oder angenehm empfunden wird. Diese Tatsache macht einerseits eine objektive Beschreibung der Störwirkung schwierig und andererseits auch die Lärmbe- kämpfung. 8
Lärm ABC Schalldruck Addition von Schalldruckpegeln Schalldruck sind Druckschwankungen der Luft, die sich wel- Schalldruckpegel kann man nicht einfach arithmetisch lenförmig ausbreiten – als Schallwellen. zusammenzählen: Zwei gleiche Lärmquellen sind nicht dop- pelt so laut wie eine. Schalldruckpegel Der Schalldruckpegel gibt an, wie laut ein Geräusch ist. Die Einheit des Schalldruckpegels ist das Dezibel (dB). Null dB entsprechen der Wahrnehmbarkeitsschwelle. Die Höhe des Schalldruckpegels hängt insbesonders von der Schallquelle und ihrer Entfernung ab. Je höher der Schalldruckpegel, desto lauter ist das Geräusch. Die Schmerzschwelle des menschlichen Gehörs liegt bei ca. 130 dB. Schallleistung Energieäquivalenter Dauerschallpegel Leq Auch die Schallleistung wird in dB angegeben. Die Schall- Der energieäquivalente Dauerschallpegel dient zur Beschrei- leistung bezeichnet im Gegensatz zum Schalldruckpegel nicht bung von Geräuschen, deren Intensität im Verlauf der Zeit die Lautstärke, sondern die abgestrahlte Energie einer schwankt (z. B. Straßenverkehr). Schallquelle pro Zeiteinheit in Form von Schall. Er ist ein Mittelwert und wird durch die gleichmäßige Sie findet insbesondere bei der Geräuschkennzeichnung von Verteilung der von einer Schallquelle abgestrahlten Energie Geräten Anwendung. über die Zeitdauer berechnet. 9
Frequenz Lärmindizes Die Frequenz ist die Anzahl der Schallschwingungen pro Se- Ein Lärmindex dient dazu, die Lärmbelastung zu quantifizieren. kunde. Je mehr Schwingungen eine Schallquelle pro Sekunde Die Lärmindizes Lday, Levening und Lnight entsprechen den abgibt, desto höher empfinden wir den Ton. Gemessen wird energieäquivalenten Dauerschallpegeln für den Tag-, Abend- die Frequenz in Hertz (Hz). Das menschliche Gehör kann und Nachtzeitraum. Töne in einem Frequenzbereich von 16 bis 20.000 Hertz wahr- In Österreich sind in der Verordnung zum Bundes-Umge- nehmen. bungslärmschutzgesetz die Zeiten für den Tag von 06:00 bis 19:00 Uhr, für den Abend von 19:00 bis 22:00 Uhr und für die A-Bewertung Nacht von 22:00 bis 6:00 Uhr vorgesehen. Die A-Bewertung ist eine Methode zur Korrektur von Schall- pegeln, um das für verschiedene Frequenzen sehr unter- Tag-Abend-Nacht-Lärmindex Lden schiedliche Hörvermögen des Menschen besser zu berücksich- Der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex wurde mit der EU-Richtlinie tigen. zum Umgebungslärm eingeführt. Er entspricht dem energeti- schen Mittelungspegel der Lärmindizes für den Tag-, Abend- und Nachtzeitraum. Die Dauer der Zeiträume wird bei der Mittelung berücksichtigt. Zusätzlich werden Zuschläge für den Abend – 5 dB – und für die Nacht – 10 dB – bei der Quanti- fizierung der Lärmbelastung durch den Lden berücksichtigt. 10
Lärmwirkung Lärmwirkung eine Störung der Entspannungsphasen und des Schlafes ist Das Ohr ist das empfindlichste Sinnesorgan und verbindet möglich. Bereits ab 55 dB können eine Beeinträchtigung der den Menschen unmittelbar mit der Umwelt. Jedes Geräusch Kommunikation, der akustischen Orientierung sowie Störun- wird registriert und sofort an das Gehirn weitergeleitet. Erst gen bei konzentrierter Arbeit erfolgen. dort wird entschieden, ob es Gefahr bedeutet oder nicht. Ab 85 dB droht bei Langzeiteinwirkung die Zerstörung der Daher lässt sich das Hören auch nicht abschalten. Auch nicht empfindlichen Sinneszellen im Innenohr. Gibt es keine Erho- in der Nacht, da stören und belasten bereits geringere Lärm- lungsphasen für das Ohr, kommt es zu dauerhaften Hör- pegel als tagsüber. schäden. Lärm ist ein Zeichen für Gefahr und versetzt den Körper in Geräusche werden erst durch die subjektive Bewertung in Alarmbereitschaft. Unseren Vorfahren diente das als Vor- „Lärm“ oder „Ruhe“ unterteilt, da die Wirkung eines Geräu- bereitung zur Verteidigung oder Flucht. Der erzeugte Stress sches von folgenden Merkmalen abhängt: bewirkt eine Aktivierung des Herz-Kreislauf-Systems, Erhö- hung der Pulsfrequenz, Anspannung der Muskeln sowie eine Akustische Geräuschmerkmale Beschleunigung der Atmung. Begleitet werden diese Reak- z Lautstärke, Dauer, zeitlicher Verlauf (gleich bleibend, tionen durch eine verstärkte Ausschüttung von Stresshor- schwankend bis impulshaltig) monen. Im Alltag nutzt diese Tatsache beim Einsatz von Sire- z Frequenzspektrum (ohne/mit hervortretenden Tönen) nen und Hupen. Diese Signale sollen und müssen alarmieren. z Häufigkeit des Geräusches (dauerhaft, einmalig) Viele Geräusche haben diese funktion allerdings nicht und z Differenz zwischen Stör- und Grundgeräuschpegel belasten dennoch den Körper. Art der Geräuschquelle Bereits ab einem Schalldruckpegel von 35 dB erfolgt eine z Natur (Vögel, Blätterrauschen, Wasserfall, Gewitter, Wellen) Aktivierung des zentralen und vegetativen Nervensystems – z Musik und Sprache 11
z Arbeitsplatz (PC bis Presslufthammer) Geräuschempfindlichkeit der Betroffenen z Verkehr (Straßen-, Schienen-, Schiffs- und Luftverkehr) z Geräusch ungewohnt oder gewohnt z Anlagen (Betriebe, Gaststätten, Sport- und z Person entspannt, ruhig, erholt, angespannt, nervös, Freizeitanlagen, Baustellen) müde oder erschöpft Einstellung zur Geräuschquelle Ortsüblichkeit des Geräusches z Persönliche Einstellung zur/m GeräuschverursacherIn z Wohn-, Misch-, Gewerbe- und Erholungsgebiet z geräuschvolle Tätigkeit sinnvoll oder unsinnig Zeitpunkt z geräuschverursachendes Verhalten allgemein anerkannt z allgemein (Tag, Abend und Nacht) oder abgelehnt z individuell (Wach- oder Schlafzustand, Arbeiten, Lesen, Wohnen und Erholen, Konzentration) Dosis-Wirkungsrelation Aus einer Untersuchung für die Europäische Kommission geht Informationsgehalt und Bedeutung des Geräusches hervor, dass je nach Lärmquelle ein gleich hoher Geräusch- z tropfender Wasserhahn pegel unterschiedlich wahrgenommen wird. Handelt es sich z Weinen eines Babys für Eltern oder für Fremde um Fluglärm, fühlen sich mehr als 45 % der Personen, die z Musik als Entspannung oder Ruhestörung einem Pegel von 65 dB ausgesetzt sind, belästigt. Im Vergleich dazu sind es bei Straßenverkehrslärm mit gleicher Lautstärke knapp 35 % und bei Schienenverkehrslärm sogar unter 25 %. 12
Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz Bekämpfung von Umgebungslärm Die Verringerung der Lärmbelastung ist als Ziel und als und Flugverkehr sowie von bestimmten Industrieanlagen in Grundprinzip der Gesundheitsvorsorge in der Österreichischen Ballungsräumen ausgehen. Ob eine Bundesstraße, eine Bahn- Nachhaltigkeitsstrategie verankert. Mit der Richtlinie über die strecke, ein Flughafen oder ein Ballungsraum in den Geltungs- Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm – der Um- bereich des Gesetzes fällt, hängt vom jeweiligen Verkehrsauf- gebungslärmrichtlinie – hat auch die Europäische Union einen kommen bzw. von der Anzahl der EinwohnerInnen ab. ersten Schritt zu einer umfassenden rechtlichen Regelung von Die durchschnittliche Bevölkerungsdichte der Ballungsräume, Lärm in der Umwelt gesetzt. in denen auch für weniger stark befahrene Autobahnen, Das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz setzt diese Richt- Schnellstraßen und Schienenwege, wie auch für bestimmte linie auf Bundesebene in österreichisches Recht um. Parallel größere Industrieanlagen (IPPC-Anlagen) eine Erhebung der dazu sind für eine vollständige Umsetzung auch landesge- Lärmbelastung durchgeführt wird, ist mit 1.000 Einwohner- setzliche Regelungen bzw. Anpassungen notwendig. Innen oder mehr pro Quadratkilometer bzw. mit einer insge- Ziel des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes ist es, einer- samt 100.000 EinwohnerInnen übersteigenden Einwoh- seits die Lärmbelastung der Bevölkerung nach objektiven nerInnenzahl angegeben. Ein Ballungsraum kann sich auch Kriterien und einheitlichen Indizes in strategischen Umge- über mehrere Gemeinden erstrecken. Diese Flächen sind per bungslärmkarten zu erfassen und andererseits Aktionspläne Verordnung auszuweisen. zur Vermeidung und Verminderung von Lärm zu entwickeln. Die wichtigsten Indizes für die Angabe der Belastung durch Öffentliche Information über die Lärmbelastung und das Er- den Lärm – der Tag-Abend-Nacht-Lärmindex Lden und der höhen des Lärmbewusstseins in der Bevölkerung sind eben- Nachtlärmindex Lnight – sind ebenfalls im Bundes-Umgebungs- falls als Ziele festgelegt. lärmschutzgesetz verankert. Der Lden fasst die Belastung in Zu Umgebungslärm zählen unerwünschte und gesundheits- den Zeiträumen Tag, Abend und Nacht zusammen, wobei schädliche Geräusche im Freien, die vom Straßen-, Schienen- Abend und Nacht strenger als der Tag beurteilt werden. Zeitplan des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes 2005 Erste Erhebung, welche z Autobahnen und Schnellstraßen mehr als 3 bzw. 6 Mio. Kfz-Fahrten/Jahr, z Eisenbahnstrecken mehr als 30.000 bzw. 60.000 Fahrten/Jahr, z Flughäfen mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr aufweisen. Bis 31. Mai 2007 Erstellung von strategischen Umgebungslärmkarten für alle z Autobahnen und Schnellstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz-Fahrten/Jahr, z Eisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Fahrten/Jahr und z Flughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen/Jahr sowie in Ballungsräumen mit mehr als 250.000 EinwohnerInnen auch für alle weniger stark frequentierten Autobahnen und Schnellstraßen, Eisenbahnstrecken und Flughäfen sowie für Straßenbahnstrecken und bestimmte größere Industrieanlagen (IPPC-Anlagen). Bis 31. Mai 2008 Erstellung von Aktionsplänen für die mit den strategischen Umgebungslärmkarten erfassten Gebiete. Bis 31. Mai 2012 Erstellung von strategischen Umgebungslärmkarten für alle z Autobahnen und Schnellstraßen, z Eisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Fahrten/Jahr und z Flughäfen sowie in Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern auch für weniger stark frequentierte Eisen- bahnstrecken sowie für Straßenbahnstrecken und bestimmte größere Industrieanlagen (IPPC-Anlagen). Bis 31. Mai 2013 Erstellung von Aktionsplänen für die mit den strategischen Umgebungslärmkarten erfassten Gebiete. Über die erhobenen Daten, strategischen Umgebungslärmkarten wie auch Aktionspläne erfolgt jeweils eine Mitteilung an die Europäische Kommission. Alle fünf Jahre werden die Lärmkarten und Aktionspläne überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. 13
Strategische Umgebungslärmkarten und Aktionspläne In der zweiten Phase bis 2012 wird die Erstellung der strate- Für die erste Phase bis zum Jahr 2007 sieht das Gesetz vor, gischen Umgebungslärmkarten auf alle Ballungsräume über die Lärmbelastung österreichweit für Ballungsräume mit mehr 100.000 EinwohnerInnen und auf das gesamte österreichi- als 250.000 EinwohnerInnen und für Autobahnen und Schnell- sche Autobahn- und Schnellstraßennetz mit einer Strecken- straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als sechs länge von insgesamt mehr als 2.000 km ausgedehnt. Straßen, Millionen Kraftfahrzeugfahrten pro Jahr zu erheben. Dieses die in den Kompetenzbereich der Bundesländer fallen, wer- Verkehrsaufkommen entspricht etwa 16.500 Kfz pro Tag im den im Rahmen des Bundes-Umgebungslärmschutzgesetzes Straßenquerschnitt. Auch für Schienenwege mit mehr als nicht erfasst, sondern werden von den Bundesländern gere- 60.000 Zugfahrten pro Jahr – das sind etwa 200 pro Werktag gelt. Für Schienenwege ist vorgesehen, die Lärmbelastung für – und Flughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen pro die Eisenbahnstrecken zu erheben, die mit mehr als 30.000 Jahr ist die Lärmbelastung zu erheben. Zugfahrten jährlich befahren werden – eine Streckenlänge von Dokumentiert wird die Lärmbelastung in strategischen rund 1.600 Linienkilometern. Umgebungslärmkarten, die zukünftig auf Basis EU-weit ein- Das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz regelt zudem, heitlicher Bewertungsmethoden berechnet werden. dass ab 2012 für alle Flughäfen in Österreich, die für den Bis 2007 wird dadurch eine Strecke von 1.590 km des Auto- internationalen Zivilflugverkehr bestimmt sind, strategische bahn- und Schnellstraßennetzes in Österreich mit strategi- Umgebungslärmkarten zu erstellen sind – die Flughäfen schen Umgebungslärmkarten erfasst. Für Eisenbahnstrecken Wien, Graz, Salzburg, Linz, Innsbruck und Klagenfurt. ist die Lärmbelastung für rund 600 km der insgesamt 5.600 Darauf basierend werden anschließend (d. h. 2008 bzw. 2013) österreichischen Linienkilometer zu berechnen. Aktionspläne zur Vermeidung und Verminderung der Lärm- belastung ausgearbeitet. 14
Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung Zeiträume Die Ballungsräume, Zeiträume für die Berechnung der Indizes Die für die Berechnung der Lärmindizes relevanten Zeiträume für Tag, Abend und Nacht sowie Schwellenwerte für die werden mit 06:00 bis 19:00 Uhr für den Tag, mit 19:00 bis Aktionsplanung wurden mit der Verordnung gemäß § 11 Bun- 22:00 Uhr für den Abend und mit 22:00 bis 06:00 Uhr für die des-Umgebungslärmschutzgesetz festgelegt. Nacht per Verordnung festgelegt. In dieser ebenfalls enthalten ist die Art und Weise, wie der Tag-Abend-Nachtlärmindex Lden Ballungsräume und der Nachtlärmindex Lnight ermittelt werden. Laut Verordnung zum Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz ist als Ballungsraum mit mehr als 250.000 EinwohnerInnen Schwellenwerte der Ballungsraum „Wien“ anzusehen, der die Gemeinde- Als Grundlage für die Aktionsplanung wurden im Einver- gebiete von Wien, Perchtoldsdorf, Brunn am Gebirge, Wiener nehmen mit dem zuständigen Bundesministerium für Verkehr, Neudorf, Maria Enzersdorf und Mödling umfasst. Als Ballungs- Innovation und Technologie sowie dem Bundesministerium für räume wurden der Ballungsraum „Graz“ (Gemeindegebiet von Wirtschaft und Arbeit für die Bewertung von Umgebungslärm Graz), der Ballungsraum „Linz“ (Gemeindegebiet von Linz und Schwellenwerte definiert. Traun), der Ballungsraum „Salzburg“ (Gemeindegebiet von Den Werten für Verkehrslärm liegt ein Ausgangspegel von Salzburg) und der Ballungsraum „Innsbruck“ (Gemeinde- 65 dB für den Lden und 55 dB für den Lnight zugrunde. Auf- gebiet von Innsbruck und Völs) festgelegt. Die Ballungsräume grund der unterschiedlichen Belästigungswirkung werden die wurden in Abstimmung mit den Bundesländern festgelegt. Werte für Straßenverkehr um 5 dB verringert und die für Schienenverkehr um 5 dB erhöht. 15
Umgebungslärm berechnen Für den Fluglärm sind Informationen wie z. B. Anzahl der In einer Lärmkarte wird dargestellt, an welcher Stelle welche Flugbewegungen und eingesetzte Typen entscheidend. Für Lautstärke erreicht wird. Für die Berechnung einer solchen Industrie- und Gewerbelärm müssen mögliche Lärmquellen Lärmkarte ist eine detaillierte Kenntnis der Lärmquellen not- einzeln untersucht werden. wendig, wie z. B. die genaue Lage und das Ausmaß der Emis- Um den Beitrag einer einzelnen Schallquelle zu quantifizieren, sionen. Die Lärmemissionen von Straßen- und Schienen- werden Abstand, Luftabsorption, Reflexionen, Abschirmungen, verkehr werden vor allem durch Verkehrsaufkommen, Ge- Meteorologie, Vegetation und Bodendämpfung berücksichtigt. schwindigkeit und Lkw- bzw. Güterzuganteil bestimmt. Für die Berechnung ist es daher notwendig, Gelände und Bebauung genau zu kennen. In den strategischen Umgebungslärmkarten wird zusätzlich noch die Anzahl der Bevölkerung in den jeweiligen Lärmzonen dargestellt. 16
Lärmschutzmaßnahmen wirken Lärmvermeidung und Lärmschutz Die wirksamste Methode zum Lärmschutz ist die Lärmver- Zusätzlich können Maßnahmen gesetzt werden, die den meidung. In der örtlichen Raumplanung können wesentliche Verkehr lenken oder beschränken. Dazu zählen Nachtfahr- Prinzipien des Lärmschutzes berücksichtigt und angewendet oder Wochenendfahrverbote, Tempolimits, Verkehrsverla- werden. Mögliche Konflikte können damit vermieden werden, gerungen, Zufahrtsbeschränkungen, Parkraumoptimierung noch bevor sie entstehen. und die Verlagerung auf öffentliche Verkehrsmittel. Wenn Lärm entsteht, setzt technischer Lärmschutz am besten Ein großes Potential für den Schutz vor Straßenlärm liegt in an der Quelle an. Die erlaubten Grenzwerte für die Antriebs- der Verminderung der gefahrenen Geschwindigkeiten. geräusche der Motoren – bei Pkw, Lkw, Motorrädern oder Eine zusätzliche Möglichkeit liegt in der Reduktion des domi- Flugzeugen – wurden bereits erheblich abgesenkt. Bei Pkw nanten Abrollgeräusches von Reifen auf der Fahrbahn. und Lkw betrug diese Absenkung in den letzten 25 bis 30 Jah- Mit den derzeit geltenden Grenzwerten für Reifen wird das ren etwa 8–12 dB. Verminderungspotential allerdings noch nicht genutzt. Lärmschutzmaßnahmen in Österreich sind vor allem infra- strukturelle Maßnahmen entlang eines Verkehrsweges. Lärmschutz an Straßen Die Wirkung von Lärmschutzwänden oder -wällen ist umso Für die lärmtechnische Sanierung des bestehenden österrei- effektiver, je näher sie sich an der Straße oder der Schiene chischen Autobahnen- und Schnellstraßenverkehrsnetzes befinden. Einhausungen einzelner Streckenabschnitte schir- werden zunehmend mehr Mittel aufgewendet. Die Investitio- men den Lärm direkt am Ort des Entstehens ab, sind jedoch nen fließen vor allem in die Errichtung von Lärmschutzwänden. sehr kostspielig. Der Einbau von Lärmschutzfenstern als Instrument gegen die Lärmbelastung der Bevölkerung wird gefördert – Freiräume wie z. B. Gärten bleiben aber ungeschützt. 17
Bei der Errichtung neuer Strecken im österreichischen entsteht das lauteste Geräusch, sie sollten daher nur dort ein- Autobahnen- und Schnellstraßennetz werden laut ASFiNAG gesetzt werden, wo langsam gefahren wird. Mit lärmarmen bereits ca. 20–30 % des Gesamtbauvolumens für Lärm- und Fahrbahnbelägen lässt sich der Straßenlärm an der Quelle Umweltschutz veranschlagt. reduzieren. Wirtschaftlich tragbar realisiert werden können sie Auch die Bundesländer setzen Maßnahmen im Lärmschutz an im Rahmen von ohnehin anfallenden Instandsetzungs- den Straßen, die in ihrem Kompetenzbereich liegen. arbeiten, allerdings ist auch mit einem höheren Aufwand für den Winterdienst und einer kürzeren Nutzungsdauer zu rech- Projekt „Lästigkeitsindex“ nen. Ziel dieses Forschungsprojektes der ASFINAG ist es, zur Beurteilung des Straßenverkehrslärms einen Lästigkeitsindex Lärmschutz an Schienen auf Basis psycho-akustischer Grundlagen zu entwickeln. Für die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Damit soll für Planer und Betreiber von Verkehrsanlagen ein bestehenden Schieneninfrastruktur wurde 1993 der Schienen- Instrumentarium geschaffen werden, in das die objektiven lärmkataster erstellt. Im Zeitraum von 1993 bis Ende 2004 Auswirkungen und subjektiven Störwirkungen einfließen und wurden im Rahmen der Bestandsstreckensanierung entlang in Folge reduziert werden können. österreichischer Eisenbahnstrecken Lärmschutzmaßnahmen – Wände, Wälle und Sockel – mit einer Ansichtsfläche von Lärmarme Fahrbahnbeläge rund 787.000 m² errichtet. Das zwischen Bund, Ländern und Geteert ist nicht geteert. Unterschiedliche Fahrbahnbeläge Gemeinden vereinbarte Investitionsvolumen für bereits erzeugen unterschiedlich laute Geräusche. Struktur, Korngrö- geplante oder durchgeführte Maßnahmen betrug im selben ße und die Anzahl absorbierender Hohlräume des Belags füh- Zeitraum österreichweit rund 317 Millionen Euro. ren zu markanten Lärmunterschieden. Auf Pflasterbelägen 18
Im Zuge des Neu- oder Ausbaus von Bahnstrecken wurden Der Lärmschutz wurde großteils beidseitig der rd. 2 km langen bereits Lärmschutzmaßnahmen im Ausmaß von mehr als Strecke errichtet. Dafür wurden unterschiedliche Systeme – 468.000 m² errichtet. von Altreifen- und Steilwall-Dammsystemen über verschiede- Erhaltungsmaßnahmen wie das Schleifen von Schienen, das ne Kunststoff-, Aluminium-, Holz- und Betonwände bis hin zu auf etwa 500 km pro Jahr erfolgt, tragen ebenfalls zu einer transparenten Elementen – eingesetzt. Untersucht wurden die Verringerung der Lärmbelastung bei. Systeme hinsichtlich ihrer Errichtung, Schutzwirkung, Ge- Zur Verringerung des Lärms, der durch Schienenverkehr ent- staltungsmöglichkeiten, Wartungsaufwand und Kosten. steht, setzen die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) über Untersuchungen vor und nach der Errichtung der Lärmschutz- die baulichen Maßnahmen im Rahmen der Bestands- maßnahmen dienten zur Beurteilung ihrer Wirkung. sanierung hinaus weitere Initiativen. Projekt „Low Noise Train“ Projekt „Leise Bahn Favoriten“ Gemeinsam mit der Schweizerischen Bundesbahn und Im Zeitraum von 1991 bis 1999 wurden im Rahmen dieses Trenitalia führen die ÖBB seit 2000 die Arbeitsgemeinschaft gemeinsamen Forschungsprojekts von ÖBB und Stadt Wien Low Noise Train (LNT). Ziel dieser Arbeitsgemeinschaft ist es, entlang einer Versuchsstrecke in Favoriten unterschiedlichste leisere Güterwaggons von der Entwicklung bis zur Zulassung Lärmschutzsysteme getestet. Die Dimensionierung der zu forcieren. Eine der notwendigen Rahmenbedingungen Lärmschutzwände und -wälle erfolgte in Hinblick auf die Ein- dafür sind gleich bleibende Anschaffungskosten. Neben haltung der für Neu- und größere Umbauten geltenden Kunststoff-Sohlen für das Bremssystem und einer hinsichtlich Grenzwerte. Im begleitenden Projektbeirat waren auch der Lärmentwicklung optimierten Federung kommen auch AnrainerInnen vertreten, da das Siedlungsgebiet an manchen spezielle Anstriche und Puffer zum Einsatz. Die ersten Stellen bis unmittelbar an die Bahntrasse heranreicht. Prototypfahrzeuge sind bereits seit Anfang 2003 in der 19
Schweiz im Einsatz. Messungen haben gezeigt, dass die Mobilitätsmanagement LNT-Waggons um 10 bis 15 Dezibel leiser sind als die derzeit klima:aktiv→mobil ist die Klimaschutzinitiative des Lebens- eingesetzten Güterwaggons. Eine solche Reduktion wird als ministerium im Verkehr. Über drei Schienen sollen die CO2- nur noch halb so laut bzw. sogar noch leiser empfunden. Emissionen aus dem Verkehr sowie Feinstaub und weitere Schadstoffemissionen reduziert werden: Lärmschutzfenster z Aktions- und Beratungsprogramme Passiver Lärmschutz wird erst dann an Straßen- oder z Bewusstseinsbildungskampagnen Schienenverkehrswegen eingesetzt, wenn alle anderen Mög- z Förderprogramme lichkeiten ausgeschöpft sind. Die technischen Anforderungen sind hoch: Lärmschutzfenster und -türen müssen ein bewerte- Durch die Forcierung umweltfreundlicher Verkehrsarten kann tes Schalldämmmaß im Bereich von 38 dB bis 45 dB aufwei- auch ein Beitrag zur Minderung des Verkehrslärms geleistet sen. Für eine ausreichende Schalldämmung müssen Fenster werden. und -stöcke meistens erneuert werden. Zusätzlich zu Lärm- Die Programme bauen auf Beratung zu Instrumenten des schutzfenstern sind vor allem in Schlafräumen und Räumen, Mobilitätsmanagements für unterschiedliche Zielgruppen: in denen die Frischluftzufuhr nur über die dem Lärm zuge- z Betriebliches Mobilitätsmanagement wandte Seite erfolgen kann, Schalldämmlüfter erforderlich. z Schulisches Mobilitätsmanagement An Autobahnen, Schnellstraßen und Schienenverkehrswegen z Mobilitätsmanagement in der öffentlichen Verwaltung gilt österreichweit eine einheitliche Förderung für den Einbau z Kommunales und regionales Mobilitätsmanagement von passiven Lärmschutzmaßnahmen. In den einzelnen Bundesländern werden Maßnahmen an Landesstraßen unter- z Mobilitätsmanagement im Freizeit und Tourismusverkehr schiedlich gefördert. z Spritspar-Initiative 20
Was kann jede/r Einzelne tun? Wenig Aufwand – große Wirkung Lärm entsteht nicht von alleine – von Lärm Betroffene sind z Kurze Wegstrecken mit dem Rad oder zu Fuß zurücklegen. auch oft Verursacher. Allgemein gelten die Zeit von 22 Uhr bis z Auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. 6 Uhr sowie Sonn- und Feiertage als Ruhezeit. Es gibt jedoch z Unnötige Autofahrten vermeiden. regionale Unterschiede bei den Ruhezeiten und den erlaubten Mit dem Kauf von regionalen Produkten werden lange Tätigkeiten – über die genauen Bestimmungen informiert das Transportwege und damit auch Lärm vermieden. jeweilige Gemeindeamt. Generell sollte in den Zeiten erhöhter Beim Verlassen von Lokalen zu später Stunde sollte Rück- Ruheerwartung, wie z. B. mittags, auf lärmende Tätigkeiten ver- sicht genommen und Lärm vermieden werden. Die Toleranz- zichtet werden. Dass es eine Ruhezeit gibt, bedeutet jedoch grenze steigt, wenn bei Festen und Parties die Nachbarn vor- nicht, dass in der restlichen Zeit Lärm gemacht werden darf. her informiert sind. Das alltägliche persönliche Verhalten kann dazu beitragen, Zimmerlautstärke bei Fernseher und Radio schont das eigene Lärm zu vermeiden oder zu verringern, z. B. im Straßenverkehr: Gehör und die Nachbarn. z Lärmarme Reifen kaufen. Aber auch der Kauf von „leisen“ Haushaltsgeräten kann einen Wären alle Fahrzeuge auf Österreichs Straßen mit lärmar- großen Beitrag zur individuellen Lärmvermeidung leisten. Je men Reifen ausgestattet, würde sich der Straßenverkehrs- leiser ein Mixer, ein Staubsauger, ein Geschirrspüler oder ein lärm um rund 3 Dezibel verringern. Zum Vergleich: Mit Rasenmäher ist, desto angenehmer ist seine Verwendung für einer Reduktion des Verkehrsaufkommens auf die Hälfte die persönliche Umwelt. Informationen zum Schallleistungs- könnte ein gleich starker Effekt erzielt werden. pegel finden sich in Prospekten, Bedienungsanleitungen oder z Lärmarm fahren – langsamer fahren: niedertourig, gleich- Testzeitschriften. Auch durch die richtige Aufstellung der mäßiger und vorausschauend. Geräte kann unnötiger Lärm vermieden werden. z Unnötige Beschleunigungsvorgänge vermeiden. z Fahrzeugtüren möglichst leise schließen. 21
Service Lärm allgemein Straßenverkehrslärm Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Umwelt und Wasserwirtschaft Technologie Abteilung V/5: Verkehr, Mobilität, Siedlungswesen, Lärm Abteilung ST 1: Planung und Umwelt Stubenbastei 5, 1010 Wien Stubenring 1, 1010 Wien E-Mail: umgebungslaerm@lebensministerium.at E-Mail: info@bmvit.at Umweltbundesamt Schienenverkehrslärm Abt. Umweltmanagement, Verkehr & Lärm Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Spittelauer Lände 5, 1090 Wien Technologie E-Mail: laerm@umweltbundesamt.at Abteilung SCH 5: Technik und Sicherheit Radetzkystraße 2, 1030 Wien Gewerbelärm E-Mail: info@bmvit.at Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Abteilung I/2: Gewerbetechnik Flugverkehrslärm Stubenring 1, 1010 Wien Bundesministerium für Verkehr, Innovation und E-Mail: herbert.lang@bmwa.gv.at Technologie Abteilung L 3: Flughäfen, Flugbetrieb und Technik Radetzkystraße 2, 1030 Wien E-Mail: info@bmvit.at 22
Bundesländer Oberösterreich Burgenland Bürgerservice des Amtes der Oberösterreichischen Bürgerservice des Amtes der Burgenländischen Landesregierung Landesregierung Tel: +43 732/7720-11 130 Tel: +43 2682/600-20 00 E-Mail: buergerservice@ooe.gv.at E-Mail: post.buergerservice@bgld.gv.at www.land-oberoesterreich.gv.at www.bgld.gv.at Salzburg Kärnten Umweltschutzabteilung des Amtes der Salzburger Bürgerservice der Kärntner Landesregierung Landesregierung Servicenummer: +43 50/536-53 000 Tel: +43 662/8042-45 44 Tel: +43 50/536-22 805 E-Mail: post.ladion@ktn.gv.at E-Mail: umweltschutz@salzburg.gv.at www.ktn.gv.at www.salzburg.gv.at/themen/nuw/umwelt/laerm.htm Niederösterreich Steiermark Bürgerservice des Amtes der Niederösterreichischen Bürgerberatung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung Landesregierung Tel: +43 2742/9005-90 05 Tel: +43 810/900-222 E-Mail: post.landnoe@noel.gv.at E-Mail: fa1a-bb@stmk.gv.at www.noel.gv.at www.verwaltung.steiermark.at 23
Tirol Umweltanwaltschaften Umweltschutzabteilung des Amtes der Tiroler Burgenland Landesregierung Prof. Mag. Hermann FRÜHSTÜCK Tel: +43 512/508-34 50 Tel: +43 2682/600-2191 E-Mail: umweltschutz@tirol.gv.at E-Mail: umweltanwalt.burgenland@bgld.gv.at www.tirol.gv.at Kärnten Vorarlberg Naturschutzbeirat Umweltschutzabteilung des Amtes der Vorarlberger Tel: +43 50/536-30871 Landesregierung E-Mail: post.abt8@ktn.gv.at Tel: +43 5574/511-24 505 E-Mail: umwelt@vorarlberg.at Niederösterreich www.vlr.gv.at Univ.-Prof. Dr. Harald ROSSMANN Tel: +43 2742/9005-12 972 Wien E-Mail: post.lad1ua@noel.gv.at Umweltschutzabteilung des Magistrats der Stadt Wien MA 22/Lärmschutz Oberösterreich DI Dr. Johann WIMMER Tel: +43 1/4000-88 325 Tel: +43 732/7720-13 450 E-Mail: post@m22.magwien.gv.at E-Mail: uanw.post@ooe.gv.at www.wien.at/ma22 24
Salzburg Wien Dr. Wolfgang WIENER Dr. Andrea SCHNATTINGER Tel: +43 662/629805-0 Tel: +43 1/37979 E-Mail: office@lua-sbg.at E-Mail: post@wua.magwien.gv.at Steiermark Links MMag. Ute Pöllinger Österreich Tel: +43 316/877-29 65 www.umgebungslaerm.at E-Mail: umweltanwalt@stmk.gv.at www.lebensministerium.at www.bmvit.gv.at Tirol DI Sigbert RICCABONA www.bmwa.gv.at www.oeal.at Tel: +43 512 / 508-3492 www.umweltbundesamt.at/laerm E-Mail: landesumweltanwalt@tirol.gv.at www.umweltbundesamt.at/forumschall www.asfinag.at Vorarlberg www.vie-umwelt.at DI Katharina LINS www.spritspar.at Tel: +43 5572/25 108 www.mobilitaetsmanagement.at E-Mail: office@naturschutzanwalt.at International www.who.int europa.eu.int/comm/environment/noise 25
Informationen zu Landwirtschaft, Lebensmittel, Wald, Umwelt und Wasser: www.lebensministerium.at Das Aktionsprogramm des Lebensministeriums für aktiven Klimaschutz: www.klimaaktiv.at Die Jugendplattform rund ums Wasser: www.generationblue.at Die bundesweite Initiative zur getrennten Sammlung von Altstoffen: www.richtigsammeln.at Die Internetseite zur Österreichischen Nachhaltigkeitsstrategie: www.nachhaltigkeit.at Das Internetportal der Österreichischen Nationalparks: www.nationalparks.at Der Walddialog ist die Suche nach Problem- lösungen für Interessenkonflikte im Waldbereich: www.walddialog.at Das Österreichische Umweltzeichen ist Garant für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen: www.umweltzeichen.at Umweltdaten u. a. zu den Bereichen Wasser, Luft, Lärm, Kernenergie, Klima, Gentechnik, Alt- lasten, erhebt laufend das Umweltbundesamt: www.umweltbundesamt.at Waldforschungszentrum BFW. Forschung, Monitoring und Wissenstransfer zu Wald und Naturgefahren: http://bfw.ac.at 26
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