Lebensmittelsicherheit und Etikettierungsvorschriften - WKO
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Lebensmittelsicherheit und Etikettierungsvorschriften Wir beginnen in Kürze … Mag. Eva Maria Weithaler Wirtschaftsdelegierte Stv. in Italien – AußenwirtschaftsCenter Mailand Kristina Vojinovic BSc. Marketing Officer – AußenwirtschaftsBüro Padua Dr. Ariane Titz Senior Scientific Officer - Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit Parma (EFSA) Dr. Barbara Klaus Rechtsanwältin – Rödl & Partner Mailand
AGENDA KRISTINA VOJINOVIC BSC. DR. BARBARA KLAUS Branchenmanagerin Rechtsanwältin – Rödl & Partner AußenwirtschaftsBüro Padua Mailand ENTWICKLUNGEN UND TRENDS NATIONALE UND EUROPÄISCHE IM LEBENSMITTELSEKTOR ETIKETTIERUNGSVORSCHRIFTEN MAG. EVA MARIA WEITHALER DR. ARIANE TITZ QUESTIONS Wirtschaftsdelegierte Stv. Senior Scientific Officer - & ANSWERS AußenwirtschaftsCenter Europäische Behörde für Mailand Lebensmittelsicherheit Parma PRAGMATISMUS UND LEBENSMITTELSICHERHEIT FLEXIBILITÄT 2
NEUSTART IN ITALIEN PRAGMATISMUS UND FLEXIBILITÄT SIND GEFRAGT Stand 26.11.2020 Mag. Eva Maria Weithaler Wirtschaftsdelegierte Stv. in Mailand
ITALIEN täglich aktualisierte FAQs AKTUELLER LAGEBERICHT und COVID-19 Bulletin Italien • Corona-Notstand seit Februar 2020 bis 31.01.2021 verlängert. (Hintergrund: rasche Entscheidungen der Regierung ohne Zustimmung des Parlaments). Sicherheits- und Hygienemaßnahmen (Social Distancing, MNS-Pflicht, Sicherheitsprotokolle etc.) für ganz Italien, Risikozonen (rot, orange, gelb) bis vorerst 3.12. (Dekret) – Verlängerung/regional und lokal verschärfte Maßnahmen möglich. • Einreise aus Österreich (und den meisten anderen EU-Staaten) aus Arbeitsgründen frei, neu: Einreiseformular (Homepage des ital. Außenministeriums). Rückreise nach Österreich seit Mitte Juni frei – Warenverkehr/Berufsverkehr waren immer – unter Auflagen – erlaubt. Zusätzlich für rote und orange Zonen (darunter z.B. Lombardei und Südtirol): inneritalienische Eigenerklärung. • I: zweitwichtigster Wirtschaftspartner Österreichs (nach D) mit einem Handelsvolumen von fast 26 Mrd. Euro (2019). Beschaffungs- und Absatzmarkt. Kein Lockdown der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen - aber deutlicher Einbruch I-VIII 2020 (Exporte/Importe -13,2%/-14,5%). • Top 3 Warenexportmarkt (DL: Top 2) nach D und USA: 9,8 Mrd. Euro (2019).1.100 ital. Firmen mit österr. Beteiligung (1/3 in Südtirol), FDI 4,4 Mrd. Euro – Wirtschaftsbericht Italien. 4
ITALIEN SERVICELEISTUNGEN • BUSINESSLEADS: maßgeschneiderte Selektion von branchenspezifischen Firmenkontakten. • DIREKTKONTAKT: Vorstellung Ihres Unternehmens und Angebotes bei den richtigen Ansprechpartnern, via Telefon und Mail auf Italienisch. • INDIVIDUELLE GESCHÄFTSREISE: Terminplanung und Unterstützung bei allen Stationen Ihrer Reise in Italien. • EVENTORGANISATION: Organisation, Bewerbung und Durchführung Ihrer Veranstaltung in Italien – beispielsweise einer Pressekonferenz. • SERIOSITÄTSCHECK: Sie möchten mehr über Ihre italienischen Businesspartnerinnen und –partner erfahren? Wir prüfen die Firmendaten für Sie. • ÜBERSETZUNGEN: von Werbetexten, Produktinformationen, Dokumenten….außerdem Sprachservice bei Meetings, Messen etc. Siehe auch go-international, einer gemeinsamen Initiative des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort und der Wirtschaftskammer Österreich. 5
ITALIEN EMPFEHLUNGEN / PROGNOSEN Erfahrungen aus der Krise – Trends und Chancen • Neues Bewusstsein: Ö ist mit I eng verflochten - Top-Absatz- und auch Beschaffungsmarkt • Ö Unternehmen sind verlässliche Partner auch in Krisenzeiten – und umgekehrt • Qualität statt Quantität - Pragmatismus, Flexibilität und Kreativität gefragt • Nachhaltiger Trend Nearshoring – Nahrungsmittel, Mode&Textil, Möbel, Industrie, etc • Firmengründungen und –übernahmen – vor allem in Norditalien • Teaming-Up Industrie/F&E: Kooperationsabkommen WKÖ - Politecnico di Milano • Teaming-Up Kreativ/Design: Kooperationsabkommen WKÖ - Istituto Europeo di Design IED • Investitionen in Infrastruktur|Umwelttechnologien|Tourismus etc. - siehe Hotelprojekte • Zugang zu Top-Unternehmen z.B. im Modesektor – neue Geschäftskontakte • Fokus Förderprogramme - Digitalisierung, eMobility, eHealth, eGovernment etc siehe Publikationen Siehe Veranstaltungsprogramm und Schlagzeilen der AUSSENWIRTSCHAFT der AUSSENWIRTSCHAFT AUSTRIA in Italien! AUSTRIA in Italien! 6
DER NAHRUNGSMITTEL- UND GETRÄNKEMARKT IN ITALIEN AKTUELLE ENTWICKLUNGEN UND TRENDS 26.11.2020 Kristina Vojinovic BSc. AußenwirtschaftsBüro Padua
AUSGANGSSITUATION PRE-COVID-19 Europäischer Leader im Lebensmittelsektor: über 800 Produkte mit DOP, IGP bzw. DOCG, DOC, IGT - Kennzeichnungen -> Platz 1 der EU-Herkunftsregistrierungen Platz 1 der weltweiten Weinproduktion (49,2 Mio. Hl), Platz 2 (€6,4 Mrd. 2019) im europäischen Weinexport Italien belegt mit ca. 236.000 Hektar Platz 2 der größten Anbaufläche für biologische Oliven (26,70% der weltweiten biologischen Olivenanbauten) Mit 15% der gesamten landwirtschaftlichen Anbaufläche, die der biologischen Produktion gewidmet ist, liegt Italien im europäischen Vergleich auf Platz 4. Vergleich: Platz 1 Österreich (24%) Quelle: The European House - Ambrosetti 9
AUSGANGSSITUATION PRE-COVID-19 Marktsituation bis 2019 Umsatzentwicklung Lebensmittel und Getränkeindustrie 160,00 150,00 145,00 140,00 140,00 137,00 130,00 120,00 2017 2018 2019 Umsatz in Mrd. EUR Mit ca. 8% des gesamten erwirtschafteten BIP einer der führendsten Wirtschaftssektoren Italiens 10 Quelle: AC Nielsen
AUSGANGSSITUATION PRE-COVID-19 Außenwirtschaft Exporte und Importe des Agrar- und Lebensmittelsektors in Mrd. Euro Exportprodukte in Mio. Euro 46 Öle und Fette 44 Andere Getränke 42 Fleisch (und Tiere) 40 Milch und Milchprodukte Gemüse 38 Obst 36 Wein und Most 34 Getreideerzeugnisse 2016 2017 2018 2019 0 1000 2000 3000 4000 5000 6000 7000 Exporte Importe durchschn. jährl. Exportwachstum seit 2010: +6,1% Produkte mit höchster Wachstumsrate: 2019: +5,3% auf 44,6 Milliarden Euro – Platz 4 in EU Getreideerzeugnisse (+11,6%) gereifter Käse: +10,7% Parmigiano Reggiano+Grana Padano = € 113 Mio. 11
EINFLUSS VON COVID-19 DERZEITIGE ENTWICKLUNGEN 2. 12
EINFLUSS COVID-19 Konsum +3,1% Umsatzsteigerung von Lebensmitteln und Getränken (vgl.1. HJ 2019) Anstieg des häuslichen Lebensmittelkonsums Erstes Halbjahr 2020: Ausgaben italienischer Haushalte für Lebensmittel +9,2% Ausgaben alleine für Getränke +7,4% Rückgang des außerhäuslichen Lebensmittelkonsums Rückgang von bis zu -48% durch Einschränkungen des Hotel-Restaurant-Catering-Kanals (Gesamtverlust 41 Mrd. Euro) Für den gesamten italienischen Lebensmittelkonsum 2020 rechnet man mit einem Verlust von -12% 13
EINFLUSS COVID-19 Distributionskanäle des organisierten LEH Umsatzänderungen Aufteilung des LEH 2019 Distributionskanäle des LEH 2019 & 1. HJ 2020 12,0% 9,0% 38,0% Mini-Märkte -0,6% 22,0% -1,3% Hypermärkte 0,8% 11,7% 28,0% Discounter 4,7% 11,6% Supermärkte (400-2500 m²) Supermärkte 2,3% Discounter -2,0% 0,0% 2,0% 4,0% 6,0% 8,0% 10,0% 12,0% 14,0% Hypermärkte (>2500 m²) 2020 2019 Mini-Märkte "Libero Servizio" (100-400 m²)
EINFLUSS COVID-19 Produktkategorien Zuwächse bei fast allen Produktkategorien: Kartoffeln (+20,2%), tomatenbasierte Produkte (+19,6%) und Zitrusfrüchte (+20%) „Star“-Produkt Mehl: durchschnittlichen Wachstum von fast +60% im ersten Halbjahr 2020, in einigen Wochen des Lockdowns sogar +160% -> eigene Zubereitung von Pizza, Pasta oder anderen Backwaren Rückgänge: Bspw. frischer Fisch oder Kategorie des Obst & Gemüse-FreshCut (frisch, gewaschen, verzehrfertig): -6,1%
NEUE TENDENZEN TRENDS 3. 16
AKTUELLE TRENDS Neue Werte und Einstellungen durch Corona-Einfluss verstärkt: Mittelpunkt des Interesses : Gesundheit, Sicherheit, Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit Konsumenten kauften vermehrt… regionale Produkte (28%) Nahrungsmittel mit niedriger Umweltbelastung (20%) Lebensmittel in nachhaltigen Verpackungen (12%) Fokus-Themen im Food-Bereich International: Lebensmittelsicherheit und kontrollierte Transformationsprozesse zusätzlich in Italien: Nährwertangaben und Tradition 17
AKTUELLE TRENDS vegan, vegetarisch, flexitarisch 4,5 Mio. Veganer und Vegetarier + ca. 9 Mio. Flexitarier Ausgaben für vegetarische und vegane Produkte 2019: +4,5% (2018 +5,8%) Seit Corona: -30% weniger Fleischkonsum bis 2050 wird die Hälfte der Bevölkerung auf Fleisch verzichten biologisch Nachfrage bereits 2019 um +9% gestiegen Frühjahr 2020: bis zu +20,1% mehr biologische Produkte im organisierten LEH verkauft Bsp. Bio-Fleisch: +31% Bei stabiler Produktion hat sich der Konsum von biologischen Nahrungsmitteln verdoppelt Auf Import angewiesen
AKTUELLE TRENDS digital – E-Commerce E-Commerce im Lebensmittelsektor (LEH, Restaurantzulieferungen, spezialisierte Online-Shops) – während Lockdown explosionsartige Zuwächse bis zu +300% Lebensmittel – Heimlieferungen (+187%) Restaurant-Bestellung: ca. 20-25% des gesamten Heimliefersektors; 2019: 18% Für 2020 - Gesamtumsatz im Lebensmittel-Onlinehandel von 2,5 Mrd. Euro (+55%)
KURZZEIT- UND LANGZEITPERSPEKTIVEN ZUKUNFTSAUSSICHTEN 4. 20
ZUKUNFTSAUSSICHTEN Die meisten Trends werden nach COVID-19 nicht zurückgehen Bsp.: Online-Lebensmitteleinkauf aus Einfachheits- und Zeitgründen zur Gewöhnung Bedeutung der Themen (Nachhaltigkeit, Gesundheit, Sicherheit, Regionalität,...) wird steigen DIGITALISIERUNG und NACHHALTIGKEIT unabdingbare Voraussetzungen für zukünftige Formen von Wertschöpfung und Konsum! 21
Weitere Informationen finden Sie in unserem Fachprofil für Nahrungsmittel und Getränke! KONTAKT Kristina Vojinovic BSc. AußenwirtschaftsBüro Padua T +39 049 981 35 00 E padua@wko.at W wko.at/aussenwirtschaft/it
26 November 2020 Wissenschaftliche Bewertungen als Basis für Etikettierungs-vorschriften in der Europäischen Union Dr. Ariane Titz Senior Scientific Officer Nutrition Unit
Überblick Wer ist EFSA? Fragen Wie EFSA Allergen- arbeitet kennzeichnugn G esundheits- Nährwert- bezogene Angaben kennzeichnung
EU Agenturen ECDC ECHA EMA EFSA
HEADQUARTERS in the heart of Parma
EFSA … ...führt Risikobewertungen im Bereich von Lebensmitteln und Futtermitteln auf Europäischer Ebene durch – umfasst die gesamte Lebensmittelkette ...ist eine von vielen Agenturen, die sich mit Lebensmittelsicherheit in der EU beschäftigen – nationale Agenturen
Aufgaben von EFSA Durchführung von unabhängigen wissenschaftlichen Gutachten zur Unterstützung der Entscheidungen von Risikomanagern Risikokommunikation Wissenschaftliche Kooperationen
Was EFSA nicht macht Strategische Entscheidungen zur Lebensmittelsicherheit Gesetzgebung, Zulassung von Produkten Lebensmittelüberwachung
Wer kann EFSA beauftragen? EU EU Member EFSA self Commission Parliament States mandate Mandat EFSA Wissenschafter bewerten die Evidenzlage EFSA Gremien ‘peer-reviewen’ Gutachten und nehmen sie an Publikation
Wissenschaftliche Gremien Plant protection Plant health GMO Nutrition Animal feed Food Packaging Animal health & welfare Food additives Biological hazards Chemical contaminants
EFSA AT A GLANCE > 450 staff 1,350 experts ESTABLISHED 2002 1,000 meetings/year 5,000 outputs / 500 a year
Gesundheitsbezogene Angaben (VO 1924/2006) General function claims (Art 13.5): z.B. xx trägt zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels bei Disease risk reduction claims (Art. 14): z.B. xx trägt zur Senkung des Cholesterinspiegels bei; ein hoher Cholesterinspiegel ist ein Risikofaktor für kardiovaskuläre Erkrankungen Gesundheitsbezogene Angaben Kinder (Art. 14) Nutrition claims: Bewertung nur in Ausnahmefällen Bewertung Charakterisierung des Lebensmittels Wissenschaftliche Belege Randomisierte, kontrollierte Interventionsstudien am Menschen Beobachtungsstudien Tierstudien, in vitro Studien – supportive, z.B. um den Wirkmechanismus zu demonstrieren Wortlaut 11
Prozess - Dossier Leitlinie zur Antragsstellung https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/4680 Wissenschafliche Leitlinien Generelle Leitlinie https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/4367 Nervensystem und psychologische Funktionen https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/2816 Muskelfunktion und physische Leistungsfähigkeit https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/5434 Knochen-, Gelenk-, Haut- und Mundgesundheit https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/2702 Appetit, Gewichtsmanagement, Blutglukosekonzentrationen https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/2604 Antioxidantien, oxidative Schädigungen und kardiovaskuläre Gesundheit https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/5136 12
Prozess – Antragsstellung bisher Antrag an Mitgliedstaat prüft Validität EFSA Applikation Desk prüft Vollständigkeit Im Vorfeld: Beratung zu administrativen Dingen möglich EFSA informiert die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission EFSA Evaluierung Entscheidung über Vertraulichkeit von Daten Annahme des Gutachtens (5 Monate + 1 oder 2 Monate (wenn clock stop)) Notifizierung an den Antragssteller Publikation Öffentlichkeit hat 30 Tage, Kommentare an die Kommission zu übermitteln 13
Transparency Regulation: Neue Anforderungen possibility to request general pre-submission advice (Article 32a(1)) mandatory notification of information related to studies commissioned/carried out by business operators to support an Gültig für alle Anträge application (Article 32b) ab 27. März 2021 Where an opinion of EFSA is requested, publication of all information submitted in support of an application unless granted confidential status by EFSA pursuant to Article 23 public consultation on the non-confidential version of submitted applications (Article 32c(2) Anträge müssen über das e-submission System eingereicht werden 14
Nährwertkennzeichnung Sehr spezielle Fragestellungen 2009: ob die von der Kommission vorgeschlagene Nährwertkennzeichnung wissenschaftlich haltbar ist 2016: energy conversion factor für D-tagatose Derzeit laufende Arbeit: Umrechnungfator(en) für CaLMF und 5MTHF-glucosamine in Dietary Folate Equivalents (DFEs) 15
Allergenkennzeichnung Liste von 14 Allergenen, die zu kennzeichnen sind, in VO 1169/2011 Ausnahmen können für weiterverarbeitete Produkte (allergen-derived preparations) beantragt werden Wissenschaftliche Leitlinie und Antragsformular https://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/pub/3417 Augenmerk u.a. auf Herstellungsprozess, Restprotein/allergengehalt des Erzeugnisses, Allergiestudien in Mensch und Tier, in vitro Studien, Exposition Antrag an Europäische Kommission (und nicht an Mitgliedstaaten wie be gesundheitsbezogenen Angaben) Keine gesetzlich vorgebene Fristen für die Bewertung; mit Kommission verhandelte Fristen 16
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RECHTLICHE ASPEKTE DER LEBENSMITTELKENNZEICHNUNG UND WERBUNG IN ITALIEN – EUROPÄISCHE BESTIMMUNGEN UND LANDESSPEZIFISCHE BESONDERHEITEN WEBINAR „LEBENSMITTELSICHERHEIT UND Dr. Barbara Klaus ETIKETTIERUNGSVORSCHRIFTEN“ Mailand, 26.11.2020
© Rödl & Partner LEBENSMITTELRECHT - RECHTSGRUNDLAGEN Art. 3 Nr. 1 der Verordnung (EG) 178/2002 (BasisVO): „Lebensmittelrecht sind die Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Lebensmittel im Allgemeinen und die Lebensmittelsicherheit im Besonderen, sei es auf gemeinschaftlicher oder einzelstaatlicher Ebene…“ Lebensmittelsicherheit Information über Lebensmittel Art. 16 BasisVO: „Unbeschadet spezifischer Bestimmungen des Lebensmittelrechts dürfen die Kennzeichnung, Werbung, und Aufmachung von Lebensmitteln […] die Verbraucher nicht irreführen.“ 41
© Rödl & Partner INFORMATION ÜBER LEBENSMITTEL Pflichtinformationen Freiwillige Informationen 42
© Rödl & Partner PFLICHTANGABEN Artikel 9 LMIV: Liste der Pflichtangaben für vorverpackte Lebensmittel Nach Maßgabe der Artikel 10 bis 35 und vorbehaltlich der in diesem Kapitel vorgesehenen Ausnahmen sind folgende Angaben verpflichtend: (a) die Bezeichnung des Lebensmittels; (b) das Verzeichnis der Zutaten; (c) alle in Anhang II aufgeführten Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe sowie Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Derivate eines in Anhang II aufgeführten Stoffes oder Erzeugnisses sind, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden und — gegebenenfalls in veränderter Form — im Enderzeugnis vorhanden sind und die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen; (d) die Menge bestimmter Zutaten oder Klassen von Zutaten; (e) die Nettofüllmenge des Lebensmittels; (f) das Mindesthaltbarkeitsdatum oder das Verbrauchsdatum; (g) gegebenenfalls besondere Anweisungen für Aufbewahrung und/oder Anweisungen für die Verwendung; (h) der Name oder die Firma und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers nach Artikel 8 Absatz 1; (i) das Ursprungsland oder der Herkunftsort, wo dies nach Artikel 26 vorgesehen ist; (j) eine Gebrauchsanleitung, falls es schwierig wäre, das Lebensmittel ohne eine solche angemessen zu verwenden; (k) für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent die Angabe des vorhandenen Alkoholgehalts in Volumenprozent; (l) eine Nährwertdeklaration. 43
© Rödl & Partner VERPACKTE LEBENSMITTEL – BESONDERHEITEN BEI PFLICHTANGABEN: BEZEICHNUNG Artikel 17 Abs. 1 LMIV: Ein Lebensmittel wird mit seiner rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnung bezeichnet. Fehlt eine solche, so wird das Lebensmittel mit seiner verkehrsüblichen Bezeichnung oder, falls es keine verkehrsübliche Bezeichnung gibt oder diese nicht verwendet wird, mit einer beschreibenden Bezeichnung bezeichnet. Rechtlich vorgeschrieben ist eine Verkehrsüblich ist eine Bezeichnung, die von Beschreibend ist eine Bezeichnung, die das Bezeichnung die durch Rechtsvorschriften der den Verbrauchern in dem Mitgliedstaat, in Lebensmittel und ggf. seine Verwendung Union, oder durch Rechts- und dem das Lebensmittel verkauft wird, als beschreibt und die hinreichend genau ist, um Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten Bezeichnung akzeptiert wird, ohne das eine es den Verbrauchern zu ermöglichen die als Bezeichnung für ein Lebensmittel weitere Erläuterung notwendig wäre. tatsächliche Art des Lebensmittels zu vorgeschrieben ist. erkennen und es von vergleichbaren Italien: Erzeugnissen zu unterscheiden. EU-Recht: italienischen Begriff der EU- Italien: Norm verwenden (z. B. Apfelsaft = succo di mela) Bei der Formulierung im Italienischen zu beachten: muss hinreichend genau sein, um es den italienischen Verbrauchern zu ermöglichen, die tatsächliche Art des Keine EU-Vorschriften: prüfen, ob ital. Rechts- oder Verwaltungsvorschrift Lebensmittels zu erkennen und es von Erzeugnissen zu unterscheiden, mit denen besteht (z. B. Yogurt nur für mit es verwechselt werden könnte Lactobacillus bulgaricus und Leitsätze anderer Mitgliedstaaten (z. B. Österreich) spiegeln nicht zwingend die Streptococcus thermophilus italienische Verbraucherauffassung wider. fermentierte Kuhmilch) WICHTIG: eine wörtliche Übersetzung der Verkehrsbezeichnung ist nicht immer ausreichend um den nationalen Anforderungen zu genügen! Fehlerhafte Verkehrsbezeichnung kann zur Irreführung geeignet sein ! 44
© Rödl & Partner VERPACKTE LEBENSMITTEL – BESONDERHEITEN IN ITALIEN BEI WEITEREN PFLICHTANGABEN Besondere Anweisungen für Aufbewahrung und/oder Anweisungen für die Verwendung und/oder Gebrauchsanleitung • Immer prüfen, ob es in Italien für das spezifische Lebensmittel Besonderheiten gibt (Leitlinien des Gesundheitsministerium; Hinweise von Verbänden, Rechtsprechung). Beispiel: Zusätzliche Warnhinweise für NEM die bestimmte Stoffe enthalten (z.B. Monacolin K, Aloe) Name oder Firma und die Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers • SONDERAUSLEGUNG dieser Vorgabe durch das italienische Ministerium für landwirtschaftliche Ernährung und Forstpolitik • ZUDEM IN ITALIEN: Wiedereinführung der Pflicht zur Angabe der Produktions- oder Verpackungsstätte für Lebensmittel, die in Italien hergestellt werden und für den ital. Markt bestimmt sind (DECRETO LEGISLATIVO 15 settembre 2017, n. 145). • ABER: Gericht in Rom hat entschieden, dass diese Vorschrift unvereinbar mit dem EU Recht ist → nicht anwendbar Ursprungsland oder Herkunftsort, falls ohne diese Angabe eine Irreführung der Verbraucher über das tatsächliche Ursprungsland oder den tatsächlichen Herkunftsort des Lebensmittels möglich wäre • VORSICHT bei Verwendung auf der Verpackung/ in der Werbung von Abbildungen/Angaben mit Italienbezug, obwohl Lebensmittel nicht in Italien hergestellt wurde, bzw. Zutaten enthält die nicht aus Italien stammen. • SONDERVORSCHRIFTEN zur obligatorischen Angabe des Ursprungs von Milch als Zutat in Milchprodukten sowie Reis, Hartweizenpasta und Tomatenderivaten (siehe nächstes Slide) Sprachliche Anforderungen an die Pflichtkennzeichnung: • Artikel 9 Verbraucherschutzgesetz (Codice del Consumo): Pflichtangaben müssen in italienischer Sprache gemacht werden. Gilt auch für Südtirol. Mehrsprachige Etiketten zugelassen. • Rundschreiben MICA Nr. 165 vom 31. März 2000: nur im B2B-Bereich (d.h. wenn die Lebensmittel nicht für den Endverbraucher bestimmt sind) kann die zugelassene Sprache von der Amtssprache des Staates abweichen, in dem das Lebensmittel vermarktet wird. 45
© Rödl & Partner NEUES EUGH URTEIL ZUR KENNZEICHNUNG DES URSPRUNGSLANDES / HERKUNFTSORTES Grundsatz: Die Angabe des Ursprungslandes oder Herkunftsort ist grundsätzlich freiwillig. Ausnahme: Angabe verpflichtend bei gesetzliche Vorschriften, die eine solche Kennzeichnung vorsehen (z. B. für Honig, Obst und Gemüse, Fisch, Rindfleisch, Olivenöl, etc.) Ausnahme: Art. 9 Abs. 1 lit. i) i.V.m. Art. 26 Abs. 2 LMIV: die Angabe des Ursprungslandes oder Herkunftsort von Lebensmitteln ist auch dann verpflichtend, wenn der Verbraucher andernfalls in die Irre geführt werden könnte. Aktuelles Urteil des EuGH v. 01.10.2020, C-485/18: Bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln dürfen die EU-Mitgliedstaaten zusätzliche Angaben zur Herkunft auf der Verpackung vorschreiben (Rechtfertigung z. B. aus Gründen des Verbraucherschutzes oder dem Schutz von gewerblichen und kommerziellen Eigentumsrechten). Für eine weitergehende Kennzeichnung müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Nachweis einer Verbindung zwischen Qualität des Lebensmittels und seinem Ursprungsland und Nachweis, dass eine Mehrheit der Verbraucher diesen Angaben wesentliche Bedeutung beimisst. Italien: Ministerialdekrete vom 09.12.2016, vom 26.07.2017 und vom 16.11.2017: Für Milch oder Milch als Zutat in Milchprodukten (unabhängig von der verwendeten Menge) ist immer die Herkunft anzugeben Verpflichtung den Ursprung von Tomatenderivaten, Reis und Hartweizen-Pasta anzugeben PROBLEM: Nachweis einer Verbindung zwischen Qualität und Ursprungsland ? Nachweis der Bedeutung für die italienischen Verbraucher dieser Angabe? JEDENFALLS: Anwendung nur bis 31.12.2021 ZUDEM: Klausel zur gegenseitigen Anerkennung 46
© Rödl & Partner ART. 14 LMIV: FERNABSATZ Art. 14 LMIV enthält Regelungen zum Fernabsatz von Lebensmitteln die unbedingt zu beachten sind. Werden vorverpackte Lebensmittel durch den Einsatz von Fernkommunikationstechniken zum Verkauf angeboten, müssen „verpflichtende Informationen über Lebensmittel mit Ausnahme der Angaben gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe f vor dem Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein und auf dem Trägermaterial des Fernabsatzgeschäfts erscheinen oder durch andere geeignete Mittel, die vom Lebensmittelunternehmer eindeutig anzugeben sind, bereitgestellt werden […]; alle verpflichtenden Angaben müssen zum Zeitpunkt der Lieferung verfügbar sein.“ Argumentation: Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags: abzustellen ist auf den Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung des Verbrauchers Spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung müssen dem Verbraucher alle Pflichtinformationen zur Verfügung gestellt werden. Art. 14 Abs. 1 lit. a) LMIV dient dem Schutz des Verbrauchers vor Unsicherheit: Angaben im Internet müssen zutreffend und verbindlich sein. Dies ist v.a. im Hinblick auf die Allergenkennzeichnung relevant. Vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2020 – I - 15 U 82/19 47
© Rödl & Partner FREIWILLIGE INFORMATIONEN ÜBER LEBENSMITTEL, ART. 36 LMIV Das Etikett eines Lebensmittels kann freiwillige Angaben enthalten, wie z.B. die Marke, die Beschreibung der Eigenschaften eines Lebensmittels, positive Wirkungen, solange diese Angaben nicht irreführend sind. Lebensmittelinformationen, die auf freiwilliger Basis bereitgestellt werden, müssen die folgenden Anforderungen erfüllen: Sie stützten sich Sie dürfen den Sie dürfen für den gegebenenfalls auf Verbraucher nicht Verbraucher nicht einschlägige irreführen (Artikel 7 mehrdeutig oder wissenschaftliche LMIV) verwirrend sein; und Daten. 48
© Rödl & Partner FREIWILLIGE ANGABE: CLEAN LABEL Das Konzept des CLEAN LABEL bezieht sich auf eine Kennzeichnung, die angibt, dass bestimmte Zutaten bei der Herstellung bestimmter Lebensmittel nicht verwendet wurden. Zum Beispiel kann das Etikett Angaben wie "keine Zusatzstoffe", "keine künstlichen Farbstoffe", "keine Aromastoffe", "kein Zucker" enthalten. Dieses Konzept wird weder durch die Gesetzgebung festgelegt noch durch spezifische Bestimmungen geregelt. Es gibt Initiativen, die darauf abzielen, Kriterien für CLEAN LABEL festzulegen, die die Erwartungen der Verbraucher in Bezug auf bestimmte Arten von Botschaften bewerten. Aus rechtlicher Sicht ist das CLEAN LABEL eine freiwillige Angabe, mit der ein bestimmtes Lebensmittel beworben werden soll. Dies ist legitim, solange die Bestimmungen zum Schutz der Verbraucher vor irreführender Kommunikation eingehalten werden. 49
© Rödl & Partner ALKOHOLFREI / LACTOSEFREI / VEGAN Mangels Harmonisierung ist Auslobung frei verwendbar, solange nicht irreführend International geschützte Maßstab Durchschnittsverbraucher im Marke jeweiligen Vermarktungsland, z.B. Italien Nutzungsberechtigung Besonderheit in Italien: muss in allen Ländern in Verbraucherauffassung gesetzlich denen das Label normiert: nicht alkoholische Getränke verwendet wird vorliegen dürfen nicht beabsichtigte Spuren von Nutzungsbedingungen Ethylalkoholgehalt (der z.B. aus müssen erfüllt sein Extraktionsprozess der Zutaten stammt) bis zu 1%. enthalten Mangels Harmonisierung ist Auslobung frei verwendbar, solange nicht irreführend Maßstab Durchschnittsverbraucher im jeweiligen Vermarktungsland, z.B. Italien Es muss ermittelt werden, welche Bedeutung diese Werbeaussage nach dem Verständnis der dort angesprochenen Verkehrskreise hat und ob diese mit der Realität divergiert Zur Ermittlung der Verkehrsauffassung kann hierbei auf die Erläuterungen der italienischen Vereinigung für Laktoseintoleranz (Associazione Italiana Latto-Intolleranti) zurückgegriffen werden. Danach dürfen Produkte dann als „laktosefrei“ gekennzeichnet werden, wenn deren Gehalt an Laktose kleiner als 0.01% des verzehrfertigen Lebensmittels ist (d.h. weniger als 0.01 g / 100 g bzw. als 10 mg/100 g bzw. als 100 ppm) Produkte, die weniger als 0.1% (bzw. weniger als 0.1 g /100 g) Laktose enthalten, dürfen lediglich mit der Auslobung „a basso/ridotto contenuto di lattosio“ sprich „geringer Laktosegehalt“ gekennzeichnet werden. 50
© Rödl & Partner BESONDERHEIT: HEALTH CLAIMS EU-Recht Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 2006/1924 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln Definition: Jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass Zusammenhang zwischen einem Lebensmittel und der Gesundheit besteht Grundsatz: Nur zulässig, wenn auf EU-Ebene zugelassen (Liste in Verordnung (EU) Nr. 432/2012 oder Einzelgenehmigung) Nicht umfasst: Pflichtangaben Problem: „Claims on hold“ (Warteschleifenangaben) - gesundheitsbezogene Angaben im Nachprüfungsverfahren bei der EFSA - gesundheitsbezogene Angaben, die der weiteren Beratung durch das Risk Management bedürfen - gesundheitsbezogene Angaben zu Pflanzenstoffen Ital. Lösung für Health Claims über die Wirkung von Pflanzenstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln Rechtsgrundlage: Auf der Etikette von Nahrungsergänzungsmitteln muss angegeben werden, für welchen ernährungsphysiologischen Zweck sie bestimmt sind (Legislativdekret Nr. 169 vom 21. Mai 2004) → Pflichtangabe → keine Zulassung notwendig weil Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 nicht gilt Gesundheitsministerium: Veröffentlichung einer Liste mit Pflanzenstoffen die in NEM zulässig sind und dazugehörigem ernährungsphysiologischen Zweck → diese Angaben dürfen für NEM gemacht werden Rechtsprechung: Vorrang des EU-Rechts, daher zumindest wissenschaftlicher Nachweis für solche „Claims on hold“ notwendig“. 51
© Rödl & Partner EINFÜHRUNG DER „ITALIENISCHEN BATTERIE“ ZUR FREIWILLIGEN NÄHRWERTKENNZEICHNUNG Pressemitteilung vom 27.10.2020 zur NutrInform-Battery: Unterzeichnung des Ministerialerlasses zur Einführung des Logos des italienischen freiwilligen Kennzeichnungsmodells. Teresa Bellanova: "Wir stellen den Verbraucher und die Prinzipien der mediterranen Ernährung in den Mittelpunkt". Was ist Nutrinform-Battery ? Das freiwillige Kennzeichnungsmodell ist ein Symbol in Form einer Batterie (vergleichbar dem Akkuladestand bei einem Smartphone), das das Vorhandensein von Kalorien, Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker und Salz in einem Lebensmittel pro Portion anzeigt. Der geladene Teil der Batterie stellt den prozentualen Anteil, der in einer einzigen Portion enthaltenen Energie oder Nährstoffe grafisch dar, so dass der Verbraucher diese visuell und auf sehr intuitive Weise verstehen kann. Auf diese Weise soll eine ausgewogene tägliche Ernährung gewährleistet werden, indem der Verbraucher die Summe dessen, was er/sie während des Tages isst, leicht abschätzen kann. Verwendungsbedingungen sind im Annex des Ministerialerlasses festgelegt. Frankreich, Belgien, Spanien und zuletzt auch Deutschland haben sich für ein anderes Modell entschieden: den Nutri-Score 52
© Rödl & Partner LEBENSMITTELÜBERWACHUNG UND SANKTIONEN IN ITALIEN Ministerium für Wirtschaftsentwicklung und Handel (Lebensmittelkennzeichnung): Comando Carabinieri per la tutela della salute attraverso i Nuclei Antisofisticazione e Sanità (NAS) – nationale Ebene Aziende Sanitarie Locali (ASL) – lokale Ebene (Gemeinden) Bei Verstoß: Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Autorità Garante (Wettbewerbsbehörde) Im Lebensmittelbereich Kontrolle der Lauterkeit der Geschäftspraktiken (Werbung) zwischen Unternehmen und Verbrauchern, insbesondere irreführende und unzulässige vergleichende Werbung z. B. aktuelles Verfahren gegen Hersteller von Pasta wegen irreführender Angaben für Verbraucher: Kennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung „100 % italiano“ oder „Grano 100 % italiano“ mit Farben der ital. Flagge bei gleichzeitiger Angabe auf der Rückseite: „Grano di UE e non UE“. Bei Verstoß: Werbeverbot und Geldbußen bis zu 5 Mio Euro Istituto dell’ Autodisciplina Pubblicitaria (Selbstregulierungsbehörde) Zusammenschluss von Werbeagenturen, Unternehmen und Medien, die sich zwecks pragmatischerem und konkretem System der Werbekontrolle im Jahr 1966 - und damit zu einem Zeitpunkt, als es die spezifischen EU-Werbevorgaben noch nicht gab - einen Kodex von zu befolgenden Regeln gab, den sog. „Codice di Autodisciplina della Comunicazione Commerciale“ (in der aktuellen Fassung vom 22. März 2016). Grundsätzlich gilt dieser Kodex nur für solche natürlichen und juristischen Personen, die ihm durch aktive Mitgliedschaft an der freiwilligen Selbstkontrolle zugestimmt haben. In der Praxis ist jedoch in nahezu jedem Standardvertrag mit italienischen Werbeagenturen und Mediengesellschaften eine Unterwerfungsklausel vorhanden, mittels der man eine Einverständniserklärung abgibt, so dass dieser Kodex auf nahezu alle in Italien geschaltete Werbung anwendbar ist. Bei Verstoß: Werbeverbot 53
© Rödl & Partner FACHKUNDIG BERATEN Ihre Ansprechpartnerin DR. BARBARA KLAUS Rechtsanwältin | Avvocato T +49 911 9193 1613 T +39 02 6328 841 barbara.klaus@roedl.com 54
Haben Sie noch Fragen? AußenwirtschaftsCenter Mailand Mag. Eva Maria Weithaler T +39 02 87 90 911 E mailand@wko.at W wko.at/aussenwirtschaft/it AußenwirtschaftsBüro Padua Kristina Vojinovic BSc. T +39 049 981 35 00 E padua@wko.at W wko.at/aussenwirtschaft/it European Food Safety Authority Dr. Ariane Titz T +39 0521 036111 E Ariane.TITZ@efsa.europa.eu W www.efsa.europa.eu Rödl & Partner Mailand Dr. Barbara Klaus T +39 02 63 28 841 E barbara.klaus@roedl.com W www.roedl.de/unternehmen/standorte/italien/mailand 55
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