Lehrereinstellung 2018 Wie bewerbe ich mich richtig? - Aktualisiert von: Nadine Possinger Geschäftsführerin VBE Südbaden, Vorsitzende des ...

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Lehrereinstellung 2018 Wie bewerbe ich mich richtig? - Aktualisiert von: Nadine Possinger Geschäftsführerin VBE Südbaden, Vorsitzende des ...
Lehrereinstellung 2018
       Wie bewerbe ich mich
             richtig?
Aktualisiert von:
Nadine Possinger (Geschäftsführerin VBE Südbaden, Vorsitzende des
Kreisverbandes Freiburg, Mitglied des Landesvorstandes, Mitglied des ÖPR
Freiburg)
Lehrereinstellung 2018 Wie bewerbe ich mich richtig? - Aktualisiert von: Nadine Possinger Geschäftsführerin VBE Südbaden, Vorsitzende des ...
Einstellungsverfahren 2018

▪Terminübersicht – wann passiert was?
▪Grundsätze des Auswahlverfahrens
▪Mangelfächer
▪Soziale Härtefälle
▪Beurlaubung an Privatschulen
▪Schulbezogene Stellenbesetzungen
▪Bewerbung konkret – Anmeldung bei lehrer-online-bw.de
▪Bewerbung im Listenauswahlverfahren
▪Einstellungszusagen
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Einstellungsverfahren 2018

                                            Ausschreibungs-
     Listenverfahren
                                               verfahren

              online                         direkt an der Schule

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Einstellungsverfahren 2018

Dezember       Januar     Februar       März         April          Mai          Juni          Juli        August         September

                                                             bis 04.05.18: Abschlusstermin für Änderungen jeglicher Art
                                                       !     bis 30.05.18: Meldung der Prüfungsergebnisse des
                                                                          LLPA an das RP

Sonderausschreibung
Grundschulen und
SBBZ
(04.-08.12.2017)                                      Sonderausschreibung GMS
                                                      Ausschreibungen im
     Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren    Internet:
     für den ländlichen Raum GHWRS und GMS            (30.04.-07.05.18)
                                                                                        Schulbezogene Stellenausschreibungen
     Ausschreibungen im Internet (08.02.-19.02.18)
                                                                                        im Nachrückverfahren für GHWRS und
                                                                                                         GMS:
                                                                                          Ausschreibung im Internet (02.07.-
                                                                                                       09.07.18)
                                                                                          Darüber hinaus werden bis zum 30.
                                                                                           September zum Teil noch weitere
                                                                                               Ausschreibungen bei den
                                                                                               Stelleninformationen der
                             Schulbezogenes                                               Regierungspräsidien veröffentlicht.
                             Stellenausschreibungsverfahren
                             (Hauptausschreibungsverfahren)
                             Ausschreibungen im Internet:
                             (22.03.-06.04.18) mit GMS

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Einstellungsverfahren 2018

Aufnahme in die Bewerberliste

                  Einstellung zum Schuljahr 2018/2019

                                 31. März 2018

                Ein Einstellungsverfahren zum 1. Februar
                2018 findet nicht statt!

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Einstellungsverfahren 2018

     Lehramtsanwärterinnen und -anwärter aus Baden-Württemberg, für die
     ein Nachprüfungstermin vorgesehen ist gilt:

     Schlusstermin für derartige Nachtermine 30. Mai 2018

                        Die Terminfestlegung mit dem Seminar und der
                        Außenstelle des Landeslehrerprüfungsamtes sollte
                        frühzeitig erörtert werden.

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Einstellungsverfahren 2018

      Zusammenfassung Einstellungstermine Schulbezogene
              Stellenausschreibungsverfahren

   1. Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren für den ländlichen Raum
                          08. Februar bis 19. Februar 2018

    2. Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren (Hauptausschreibungsverfahren)
                              22. März bis 06. April 2018
                              30. April bis 07. Mai 2018    (nur GMS – Sonderausschreibung)

   3. Schulbezogenes Stellenausschreibungsverfahren (Nachrückverfahren)
                                     02. Juli bis 09. Juli 2018

           Darüber hinaus werden bis zum 30. September 2018 zum Teil noch weitere
                              Ausschreibungen veröffentlicht.
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Einstellungsverfahren 2018

 Die Lehramtsbewerberinnen und -bewerber werden im Rahmen der

 verfügbaren Stellen und Mittel, nach dem regionalen und schulischen Bedarf,

 ihrer räumlichen Einsatzbereitschaft sowie nach dem sich aus den

 Prüfungsleistungen ergebenden Rangplatz auf der Bewerberliste

 (Gesamtqualifikation) für die Einstellung ausgewählt.

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Einstellungsverfahren 2018

Rangplatz auf der Bewerberliste/ Berechnung der Gesamtqualifikation

Leistungszahl/Gesamtqualifikation
Leistungszahl (Summe aus Erster Lehramtsprüfung x Faktor 20 und Zweiter
Lehramtsprüfung x Faktor 20)

Boni/Mali

Boni/Mali werden ab dem Einstellungsverfahren 2017 nicht mehr berechnet. Der
Rangplatz orientiert sich ausschließlich an der erreichten
Gesamtqualifikation/Leistungszahl/Laufbahnprüfungsnote. Erteilte Boni/Mali zum
Seminar- und Jahrgangsausgleich aus früheren Bewerbungen bleiben erhalten.

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Einstellungsverfahren 2018

Vorstellungsgespräche

Mit allen Bewerberinnen und Bewerbern, die ein Einstellungsangebot erhalten
sollen, sind grundsätzlich Vorstellungsgespräche zu führen. Sofern ein telefonischer
Kontakt mit den Bewerberinnen und Bewerbern nicht zustande kommt, muss die
Kontaktaufnahme unter der von den Bewerberinnen und Bewerbern im
Übernahmeantrag angegebenen Anschrift schriftlich oder gegebenenfalls in
elektronischer Form erfolgen.
Sofern sich die angeschriebenen Bewerberinnen und Bewerber nicht innerhalb von
zwei Arbeitstagen nach Zugang der schriftlichen Benachrichtigung äußern, findet
das Nachrückverfahren Anwendung.

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Einstellungsverfahren 2018

 Engpassfächer
Grundschulen:

▪ Zu den Engpassfächern zählen Musik, Religionslehre, Sport, Technik, Englisch und
  Französisch, Chemie und Physik.

▪ Weiter können für den Fremdsprachenunterricht an der Grundschule Lehrkräfte
  bevorrechtigt übernommen werden, die das Europalehramt bzw. den Integrierten
  Teilstudiengang studiert haben.

▪ Französisch wird nur in den Einstellungsbezirken Karlsruhe (Stadtkreis Karlsruhe und
  südlich), Rastatt, Baden-Baden, Ortenaukreis, Emmendingen, Freiburg, Breisgau-
  Hochschwarzwald und Lörrach flächendeckend angeboten. Deshalb können nur in
  diesen Einstellungsbezirken Bewerber/innen mit Französisch bevorrechtigt eingestellt
  werden.

▪ Für den islamischen Religionsunterricht können Bewerberinnen und Bewerber mit dem
  Erweiterungsstudiengang „Islamische Theologie“ übernommen werden.
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Einstellungsverfahren 2018

 Werkreal-, Haupt und Realschulen
▪Engpassfächer sind Kunst, Französisch, Mathematik, Physik, Chemie, Technik,
 Religion, Sport und Musik.
 Zusätzlich können Bewerberinnen und Bewerber nach fächerspezifischen
 Gesichtspunkten bevorrechtigt eingestellt werden. Für den
 Fremdsprachenunterricht können Lehrkräfte bevorrechtigt übernommen werden,
 die das Europalehramt studiert haben. Für den islamischen Religionsunterricht
 können Bewerberinnen und Bewerber mit dem Erweiterungsstudiengang Islamische
 Theologie übernommen werden.

▪Wichtig: Bewerberinnen und Bewerber mit dem Lehramt Grund-, Haupt- und
 Werkrealschulen müssen sich beim Antragsverfahren entscheiden, ob sie –
 unabhängig vom Stufenschwerpunkt – am Einstellungsverfahren für Grundschulen
 (mit GMS) und /oder am Einstellungsverfahren für Werkreal-, Haupt- sowie
 Gemeinschaftsschulen teilnehmen möchten. Das Auswahlverfahren für die GS
 erfolgt vor dem gemeinsamen Auswahlverfahren für Werkreal-, Haupt- und
 Realschulen sowie GMS.

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Einstellungsverfahren 2018

  Sonderpädagogik:
  ▪ Beim Lehramt Sonderpädagogik wird ausschließlich nach sonderpädagogischen
   Fachrichtungen ausgewählt. Stellen an beruflichen Schulen für Sonderschullehrkräfte
   werden schulbezogen ausgeschrieben.

  Gemeinschaftsschulen:

  ▪ An den Gemeinschaftsschulen werden Bewerberinnen und Bewerber aus dem
    Haupt-/Werkrealschul; Realschul- und Gymnasialbereich eingestellt. Die Auswahl
    erfolgt i. d. R. über schulbezogene Stellenausschreibungen. Es können auch
    Teilabordnungen von im Schuldienst tätigen Realschullehrkräften erfolgen, wenn
    dies vom Bedarf her angezeigt ist.

  Für Einstellungen zu Beginn des Schuljahres 2018/2019 werden die Auswahlsitzungen
  zum Listenauswahlverfahren Mitte/Ende Juni 2018 durchgeführt. Die zur Einstellung
  vorgesehenen Bewerberinnen und Bewerber werden vom zuständigen RP oder dem
  Staatlichen Schulamt über die weiteren Schritte informiert.

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Einstellungsverfahren 2018

Räumliche Einsatzbereitschaft

•möglichst weiträumige Mobilität erhöht die Einstellungschancen

•räumliche Mobilität hat oftmals größere Bedeutung als die erreichte
 Gesamtqualifikation

•Übersicht über die Schulen: www.lehrer-online-bw.de im Menüpunkt „Einstellung“  „Service“ und
 „Adressdatenbank“

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Einstellungsverfahren 2018

Soziale Härtefalle

Bewerberinnen und Bewerber, bei denen eine gravierende soziale Härte vorliegt,
können neben dem Antrag auf Aufnahme in die Bewerberliste zusätzlich einen Antrag
für das so genannte Härtefallverfahren bei dem Regierungspräsidium stellen, in
dessen Bezirk eine Einstellung vorrangig angestrebt wird. Der entsprechende
Vordruck ist bei den Regierungspräsidien erhältlich.
Die Härtefallregelung kann grundsätzlich nur bei Bewerberinnen und Bewerbern
Anwendung finden, die ihre Lehrbefähigung in Baden-Württemberg erworben oder
ihren Lebensmittelpunkt in Baden-Württemberg haben und die zuvor in die
Bewerberliste aufgenommen wurden.

Bewerbungsschluss ist der 2. Juli 2018.

Für das Härtefallverfahren ist keine Online-Bewerbung möglich.

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Einstellungsverfahren 2018

 Schwerbehindertenverfahren

 Schwerbehinderte oder Schwerbehinderten gleichgestellte Bewerberinnen und
 Bewerber können neben dem Antrag auf Übernahme in die Bewerberliste
 zusätzlich ihre Einstellung als Schwerbehinderte/r bei dem Regierungspräsidium
 beantragen, in dessen Bezirk eine Einstellung vorrangig angestrebt wird.

 Diese Regelung kann grundsätzlich nur bei Bewerberinnen und Bewerbern
 Anwendung finden, die ihre Lehrbefähigung in Baden-Württemberg erworben oder
 ihren Lebensmittelpunkt in Baden-Württemberg haben und die zuvor in die
 Bewerberliste aufgenommen wurden.

          Bewerbungsschluss ist der 2. Mai 2018
 Dem Antrag ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises beizufügen. Der
 entsprechende Vordruck kann auf der Internetseite (www.lehrereinstellung-bw.de)
 unter „Einstellung" -> Downloads herunter geladen werden bzw. ist bei den
 Regierungspräsidien erhältlich.

 Für das Schwerbehindertenverfahren ist eine Online-Bewerbung geplant. Bitte
 informieren Sie sich auf der Internetseite: www.lehrer-online-bw.de.
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Einstellungsverfahren 2018
 Zusatzqualifikationsverfahren

 Insbesondere nach der Zweiten Lehramtsprüfung erworbene Zusatzqualifikationen werden
 berücksichtigt. Dazu zählen beispielsweise Vertretungstätigkeiten , Tätigkeiten an Privat- und
 Auslandsschulen, Erweiterungsprüfungen, pädagogische Zusatzausbildungen, Tätigkeit als
 Pädagogische Assistentin, bzw. Assistent oder Erzieher/in in einer
 Kindertagesstätte/Kindergarten.

 Die Regierungspräsidien können bis zu 10% der besetzbaren Stellen dafür verwenden. Auswahl
 trifft eine Kommission unter Beteiligung des BPR.

 Diese Regelung kann grundsätzlich nur bei Bewerberinnen und Bewerbern Anwendung finden,
 die ihre Lehrbefähigung in Baden-Württemberg erworben oder ihren Lebensmittelpunkt in
 Baden-Württemberg haben und die zuvor in die Bewerberliste aufgenommen wurden.

 Anträge sind bis 1. Februar 2018 bei den Regierungspräsidien zu stellen, in deren Bezirk eine
 Einstellung angestrebt wird. Beizulegen ist jeweils eine Bewerbungsmappe, die alle Nachweise
 und Dokumentationen über die geltend gemachten Zusatzqualifikationen enthält. Der
 Belegausdruck der Online-Bewerbung muss ebenfalls bis zum 1. Februar 2018 beim RP
                                                                                                  !
 Stuttgart vorliegen.

 Das Antragsformular kann auf der Homepage heruntergeladen werden. Eine Online-Bewerbung
 für dieses Verfahren ist derzeit in Planung.
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Einstellungsverfahren 2018

Nachrückverfahren
Die Lehramtsbewerberinnen und -bewerber, die in der Hauptzuweisung des
Listenauswahlverfahrens kein Angebot erhalten haben, können gegebenenfalls in
einem Nachrückverfahren Berücksichtigung finden. Neben dem Nachrückverfahren
über die Bewerberliste können Stellen über folgende Verfahren besetzt werden:
a) Stelleninformationen der Regierungspräsidien ab dem 2. Juli 2018
b) Schulbezogene Stellenausschreibungen vom 2.-9. Juli 2018
c) Unterjährige Stellenausschreibungen

Die ausgeschriebenen Stellen sind unter: www.lehrer-online-bw.de über den
Menüpunkt „Stellen“ abrufbar.

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Einstellungsverfahren 2018

Vertretungslehrkraft (KV)
Als Überbrückung bis zu einer endgültigen Einstellung über die Bewerberliste ist vielfach
eine Beschäftigung als Vertretungslehrkraft möglich. Durch nicht vorhersehbaren
Ausfall von Lehrkräften bestehen immer wieder befristete Beschäftigungsmöglichkeiten
im Beschäftigungsverhältnis. Lehrkräfte, die hieran interessiert sind, können sich online
auf www.lehrer-online-bw.de im Menüpunkt „Einstellung“ und „Befristete Beschäftigung
als Vertretungslehrkraft“ für die Aufnahme in den Vertretungspool Online (VPO)
bewerben. Nach erfolgter Online-Bewerbung im Vertretungspool Online und
Übersendung des Belegausdrucks an das zuständige RP können sich Bewerberinnen und
Bewerber auch auf entsprechende Stellenausschreibungen für befristete
Beschäftigungen bewerben (siehe Menüpunkt „Stellen“). Über Vertretungstätigkeiten
können Lehrkräfte auch Qualifikationen erwerben, die im besonderen Auswahlverfahren
für Bewerberinnen und Bewerber mit Zusatzqualifikationen berücksichtigt werden
können.                               VBE Südbaden                                   19
Einstellungsverfahren 2018

Beurlaubung an Privatschulen
• Bewerberinnen und Bewerber, die in einem unbefristeten Vertragsverhältnis mit
  einer staatlich anerkannten Privatschule stehen, bzw. in ein unbefristetes
  Beschäftigungsverhältnis treten, können gleichzeitig mit ihrer Einstellung an diese
  Privatschule beurlaubt werden. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
a) In der Hauptzuweisung des Listenverfahrens müssen die Leistungskriterien für eine
    Einstellung erfüllt werden.
b) Allgemeine Voraussetzungen für Übernahme ins Beamtenverhältnis müssen
    vorliegen, z.B. das 42. Lebensjahr bei Einstellung noch nicht vollendet ist.
c) Eine dem Bildungsgang der Privatschule entsprechende Lehrbefähigung muss
    vorliegen.
d) Freie und besetzbare Stellen.
e) Ein bedingungsfreier unbefristeter Vertrag vorliegt oder ein unbefristeter Vertag
    mit aufschiebender Bedingung (Dieser Vertrag entfaltet seine Wirkung erst, wenn die
    Beurlaubung in den Privatschuldienst realisiert ist. Erst dann liegt ein unbefristeter Vertrag vor) mit der
    Privatschule nachgewiesen werden kann.
f) Eine Zustimmungserklärung der Privatschule zur Beurlaubung fristgerecht vorgelegt
    wird.
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Einstellungsverfahren 2018

Beurlaubung an Privatschulen
• Eine Bewerbung für den öffentlichen Schuldienst und parallel um Einstellung bei
  gleichzeitiger Beurlaubung in den Privatschuldienst ist für Bewerberinnen und
  Bewerber mit einem bedingungsfreien unbefristeten Vertrag nicht möglich!

• Bewerberinnen und Bewerber, die eine Einstellung unter gleichzeitiger Beurlaubung
  an eine Privatschule beantragt haben, können dies nur bis spätestens 4. Mai 2018
  ändern.

• Wird der Antrag auf Einstellung unter gleichzeitiger Beurlaubung an eine Privatschule
  über diesen Termin hinaus aufrechterhalten, ist für diese Bewerberinnen und
  Bewerber eine Einstellung in den öffentlichen Schuldienst im Jahr 2018 nicht mehr
  möglich!

• Bewerberinnen und Bewerber mit einem unbefristeten Vertrag mit aufschiebender
  Bedingung können sich bei den schulbezogenen Stellenausschreibungen und den
  Stelleninformationen im Nachrückverfahren beteiligen, wenn eine Beurlaubung in
  den Privatschuldienst nicht erfolgt.
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Einstellungsverfahren 2018

          Schulbezogene Stellenausschreibungen für Lehrkräfte

 Die Zusammenstellung aller Stellenausschreibungen erfolgt durch die oberen
 Schulaufsichtsbehörden. Die Stellenausschreibungen werden durch die oberen
 Schulaufsichtsbehörden für das Internet

                         www.lehrer-online-bw.de

 Im Menüpunkt „Stellen“ freigegeben. Diese Internetseite enthält außerdem
 Informationen zur Lehrereinstellung, insbesondere zu weiteren
 Ausschreibungsterminen und ist das zentrale Lehrereinstellungsportal des Landes.

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Einstellungsverfahren 2018

Unterlagen für das Regierungspräsidium

(Neubewerberinnen und -bewerber aus Baden-Württemberg müssen Unterlagen, die bereits für den
Vorbereitungsdienst vorgelegt wurden, nicht nochmals übersenden.)

Bei erstmaliger Bewerbung:
• unterschriebener Belegausdruck des Online-Bewerbungsantrags

• Zeugnisse der 1. und 2. Staatsprüfung (beglaubigt)

• tabellarischer Lebenslauf

• ggf. Anerkennungs- oder Gleichstellungsbescheid für die 1. und 2. Staatsprüfung
  (beglaubigt) - soweit vorhanden

• ggf. Erweiterungsprüfungen (beglaubigt)

• Bestätigung der Privatschule bei Antrag auf Einstellung bei gleichzeitiger Beurlaubung in
  den Privatschuldienst
  (kann ggf. bis 04. Mai 2018 nachgereicht werden)
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Einstellungsverfahren 2018

▪ Freigabeerklärung bei unbefristeter Beschäftigung in einem anderen Bundesland
  (kann ggf. bis 04. Mai 2018 nachgereicht werden)

▪ ggf. Schwerbehindertenausweis / Gleichstellungsbescheid (beglaubigt; nur dann
  können die besonderen Rechte der Schwerbehinderten im Auswahlverfahren
  berücksichtigt werden)

▪ ggf. Wehr- bzw. Zivildienstbescheinigung (unbeglaubigt; bei erstmaliger Bewerbung
  unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung und entsprechender Verzögerung)

▪ ggf. Vocatio / Missio canonica (unbeglaubigt)

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Einstellungsverfahren 2018

Bei Erneuerung der Bewerbung:
•unterschriebener Belegausdruck des Online-Bewerbungsantrags

•Bestätigung der Privatschule bei Antrag auf Einstellung bei gleichzeitiger Beurlaubung in
den Privatschuldienst
(kann ggf. bis 04. Mai 2018 nachgereicht werden)

•Freigabeerklärung bei unbefristeter Beschäftigung in einem anderen Bundesland
(kann ggf. bis 04. Mai 2018 nachgereicht werden)

Die Unterlagen senden Sie bitte an das im Bewerbungsbeleg genannte
Regierungspräsidium.
Nur an dieses Regierungspräsidium senden Sie künftige Mitteilungen über die Bewerbung
auf ausgeschriebene Stellen oder sonstige Unterlagen, Änderungen, etc.

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Einstellungsverfahren 2018

  Unterlagen für die ausschreibende Schule

  ▪ Bewerbungsschreiben (Nehmen Sie bitte Stellung zum Anforderungsprofil im Ausschreibungstext)

  ▪ Belegausdruck der Online-Meldung der Bewerbung auf die ausgeschriebene Stelle.
    Ohne diesen Belegausdruck kann die Bewerbung im Auswahlverfahren nicht
    berücksichtigt werden.

  ▪ tabellarischer Lebenslauf

  ▪ ggf. Nachweis über Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung (nur dann können die
    besonderen Rechte der Schwerbehinderten im Auswahlverfahren berücksichtigt
    werden)

  ▪ Zeugnisse der 1. u. 2. Staatsprüfung (unbeglaubigt)

  ▪ unbeglaubigte Kopien von sonstigen im Ausschreibungstext geforderten
    Qualifikationsnachweisen

  ▪ Aufnahmebestätigung in die Bewerberliste (gilt nicht für Neubewerberinnen bzw.
    Neubewerber aus Baden-Württemberg)
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Einstellungsverfahren 2018

▪ Hinweis: Nachweise von weiteren relevanten Qualifikationen in Form von
  unbeglaubigten Kopien oder Lichtbilder können Sie ebenfalls einreichen

▪ Kopie der letzten dienstlichen Beurteilung (gilt nur für Versetzungsbewerber aus dem
  Schuldienst des Landes bzw. unbefristet im Schuldienst eines anderen Bundeslandes
  beschäftigte Bewerberinnen und Bewerber)

▪ Freigabeerklärung der abgebenden Behörde / Kündigungsnachweis (betrifft nur
  Bewerberinnen und Bewerber, die unbefristet im Schuldienst eines anderen
  Bundeslandes tätig sind).

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Einstellungsverfahren 2018

 Schulbezogene Stellenangebote:
▪ Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist
  direkt der jeweiligen Schule in Papierform vorliegen.
▪ Die schulbezogenen Bewerbungen müssen von den Bewerberinnen und Bewerbern
  online dem RP mitgeteilt werden, bei dem der Antrag auf Einstellung in den
  Schuldienst gestellt wurde. D.h. die ausgewählten schulbezogenen Stellen werden in
  die persönliche Merkliste übernommen und anschließend mit „Bewerbung erweitern“
  in die bereits vorhandenen Daten eingefügt. (Vorgehensweise auf der genannten
  Internetseite unter „Einstellung“ - „Benutzerhinweise“ - Anleitung „Online-
  Bewerbung“
▪ wer kann sich bewerben ?
  ✓ Lehramtsbewerberinnen und -bewerber, die in eine Bewerberliste in Baden-Württemberg
    aufgenommen wurden sowie bereits im Dienst des Landes stehende Lehrkräfte.
  ✓ Bewerberinnen und Bewerber, die noch nicht alle Einstellungsvoraussetzungen nachweisen
    können.
  ✓ Lehrkräfte, die sich bereits im Dienst des Landes befinden (Bewerbung auf dem Dienstweg.
    Parallel dazu übersenden der Bewerbungsunterlagen an die jeweilige Schule.

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Einstellungsverfahren 2018

Schulbezogene Stellenangebote – Ablauf des Verfahrens
▪ Die Schulleitung der ausschreibenden Schule führt mit den Bewerberinnen oder
  Bewerbern oder mit einer Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern ein
  Bewerbergespräch.
▪ Bewerbergespräche werden nur mit Bewerberinnen und Bewerbern geführt, die in
  ihrer Bewerbung die in der Stellenausschreibung genannten besonderen
  Anforderungen nachweisen.
▪ Sollen Bewerbergespräche nur mit einer Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern
  geführt werden, ist die Auswahl nach der Gesamtqualifikation/ Leistungszahl/
  Laufbahnprüfungsnote vorzunehmen.
▪ Sollen neben Altbewerberinnen und Altbewerbern auch Neubewerberinnen und
  Neubewerber in die Einstellungsentscheidung einbezogen werden, können die
  Schulen bei Altbewerberinnen und Altbewerbern aufgrund der Gesamtqualifikation/
  Leistungszahl/ Laufbahnprüfungsnote eine begründete Vorauswahl treffen.

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Einstellungsverfahren 2018

▪ Im öffentlichen Schuldienst des Landes befindliche Lehrkräfte werden unabhängig von
  der Gesamtqualifikation/ Leistungszahl/ Laufbahnprüfungsnote in die Auswahl
  einbezogen.
▪ Bei den Gesprächen soll ein von der Gesamtlehrerkonferenz gewähltes Mitglied
  hinzugezogen werden.
▪ Bewerberinnen und Bewerber, die nicht zu einem Bewerbergespräch eingeladen
  werden, erhalten baldmöglichst von der Schulleiterin bzw. vom Schulleiter eine
  Absage und die Bewerbungsunterlagen zurück (Garantierte Rücksendung der
 Bewerbungsunterlagen nur dann, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt
 wurde).

▪ Die Schulleiterin bzw. der Schulleiter teilt der oberen Schulaufsichtsbehörde nach
  Abschluss des Auswahlverfahrens die Bewerberinnen und Bewerber mit, die für eine
  Tätigkeit an dieser Schule in Frage kommen. Kommen mehrere Bewerberinnen oder
  Bewerber in Frage, ist eine schriftlich begründete Rangfolge zu bilden. Für diese
  Entscheidung sind ausschließlich die in der Stellenausschreibung genannten
  besonderen Anforderungen maßgebend.
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Einstellungsverfahren 2018

▪ Die Unterlagen der von der Schulleitung favorisierten Bewerberinnen und Bewerber
  sind der oberen Schulaufsichtsbehörde zu übersenden.
▪ Diese entscheidet abschließend auf der Grundlage der von der Schulleiterin oder
  vom Schulleiter genannten Rangfolge, insbesondere unter Würdigung der
  Gesamtqualifikation, Leistungszahl und Laufbahnprüfungsnote über die konkrete
  Besetzung der ausgeschriebenen Stelle
▪ das Regierungspräsidium unterbreitet der Bewerberin bzw. dem Bewerber ein
  Einstellungsangebot.

Die Annahme der Stelle ist verbindlich. Mit Annahme eines Einstellungsangebots
nehmen Bewerberinnen und Bewerber am weiteren Einstellungsverfahren nicht
mehr teil! Wird die Annahme später von der Bewerberin/dem Bewerber
zurückgenommen, ist eine weitere Teilnahme am Einstellungsverfahren grundsätzlich
nicht mehr möglich. Lehnt eine Bewerberin/ein Bewerber ein Angebot sofort ab, kann
 er/sie an den weiteren Einstellungsverfahren teilnehmen. Bei einer Einstellung im
schulbezogenen Stellenausschreibungsverfahren kann in der Regel erst nach drei
Jahren eine Versetzung an einen anderen Dienstort beantragt werden.
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Einstellungsverfahren 2018

                 Bewerbung konkret
1) Internetseite: www.lehrer-online-bw.de aufrufen

2) Menüpunkt „Einstellungen“anklicken  „Anleitung Online Bewerbung“ gibt die
   nötigen Informationen

3) Die Bewerbung erfordert zunächst eine Registrierung. Um sich zu registrieren klicken Sie
   im Menüpunkt „Einstellung“ auf „Bewerbung Einstellung“ und dann unten auf
  „Bewerbung“ bzw. „Erneuern“ (falls Sie schon registriert sind), tragen Ihre E-Mail Adresse
   ein und wählen „…neues Benutzerkonto registrieren“.

4) Maske sorgfältig ausfüllen. Der Datentransfer war erfolgreich, wenn Sie eine
  Bewerbungsnummer erhalten.

5) Den Belegausdruck 2x ausdrucken. Ein Ausdruck ist für Ihre Unterlagen bestimmt, der
  zweite unterschreiben Sie und senden ihn zusammen mit weiteren geforderten
  Nachweisen innerhalb von 7 Werktagen an das im Ausdruck genannte RP.

6) Änderungen der Daten können nachträglich über die Option „vorhandene Bewerbung“
   und „Anmelden“ vorgenommen werden.
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Einstellungsverfahren 2018

    Schulbezogene Bewerbungen
1) Die schulbezogenen Bewerbungen müssen von den Bewerberinnen und Bewerbern
   online dem RP mitgeteilt werden. D.h. die ausgewählten schulbezogenen Stellen werden
   in die persönliche Merkliste übernommen und anschließend mit „Bewerbung erweitern“
   in die bereits vorhandenen Daten eingefügt. (Vorgehensweise auf der Internetseite
   unter dem Menüpunkt „Einstellung“ „Benutzerhinweise“  „Anleitung Online Bewerbung“)

2) Der Belegausdruck dieser Meldung (Pflichtanschreiben) erfolgt gesondert für jede
   einzelne Bewerbung und muss der ausschreibenden Schule rechtzeitig innerhalb der
   Bewerbungsfrist mit den übrigen Bewerbungsunterlagen übersandt werden.
   Nur so kann die Bewerbung im Auswahlverfahren berücksichtigt werden.

3) An den vorhin erwähnten Ausschreibungszeiträumen können Sie auf der Internetseite
   www.lehrer-online-bw.de , Menüpunkt „Stellen“  schulbezogene Ausschreibungen
   anklicken.

4) Nach Angabe Ihres Lehramtes kommt folgende Internetseite:

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Einstellungsverfahren 2018

                             VBE Südbaden   34
Einstellungsverfahren 2018

    Schulbezogene Bewerbungen
5) Geben Sie Ihre studierten Fächer nicht alle auf einmal ein, sondern nacheinander. Z.B.

  Dadurch ist garantiert, dass Ihnen alle Stellen angezeigt werden, die es für das Fach Deutsch
  gibt.
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Einstellungsverfahren 2018

                             VBE Südbaden   36
Einstellungsverfahren 2018

                             VBE Südbaden   37
Einstellungsverfahren 2018

             Bewerbung im Listenauswahlverfahren

  • Im Einstellungsantrag geben Sie ihre Einsatzwünsche an. Es können bis zu
    14 Einsatzwünsche angegeben werden.

  • Die Bewerbungen werden in der Rangfolge ihrer individuellen Qualifikation
    grundsätzlich nur in den Bezirken berücksichtigt, die Sie angegeben haben.

  • Bewerber, die sich für alle vier Regierungsbezirke einsatzbereit erklärt haben, werden
    landesweit in die Einstellungsentscheidungen einbezogen. Dabei wird in der Reihen-
    folge der angegebenen Präferenzen – zunächst nach Einstellungsbezirken und dann
    nach Regierungsbezirken entschieden.

  • Die Einsatzwünsche sollten im Blick auf die persönliche Situation realistisch, aber so
    weiträumig wie nur möglich angegeben werden.

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Einstellungsverfahren 2018

                          Einstellungszusagen
•     Lehramtsbewerber mit minderjährigem Kind, die im Listenauswahlverfahren
      ein Einstellungsangebot für den Schuldienst des Landes erhalten, können für den
      Fall, dass sie zunächst auf eine Einstellung verzichten, von dem Regierungspräsidium,
      dem sie zugewiesen worden sind, die Zusage auf Einstellung zu einem späteren Zeitpunkt
      erhalten. Das gilt nur bei den Bewerbern, bei denen seit der Antragstellung eine Ver-
      änderung im sozialen und familiären Bereich eingetreten ist.

• Für Schwangere und für Bewerber mit Anspruch auf Elternzeit gilt diese Regelung
  entsprechend und findet auch im Nachrückverfahren Anwendung.

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Einstellungsverfahren 2018

  Der VBE wünscht Ihnen
     viel Erfolg bei den
anstehenden Prüfungen und
  anschließend ein gutes
   Einstellungsangebot!
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