Lehrgangskatalog 2021 - Juli 2021 - sachsen.de
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Inhalt
Hinweise für den Lehrgangsbetrieb an der Landesfeuerwehr- und
Katastrophenschutzschule Sachsen (LFS) ............................................................ 4
Laufbahnausbildung ................................................................................................ 6
L101e – Brandmeister*innen Grundausbildungslehrgang gemäß SächsFwAPO .................. 6
L101a Brandmeister – Abschlusslehrgang gemäß der SächsFwAPO.................................... 8
L105 – Zugführerlehrgang gemäß SächsFwAPO .................................................................. 9
Technische Ausbildung ......................................................................................... 10
L123 – Ausbilder Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2 ................................................ 10
L124 – Ausbilder Motorsägenführer Modul Feuerwehr ...................................................... 11
L124 D – Ausbilder Motorsägenführer Modul Feuerwehr F/D ........................................... 12
L130 – Gerätewart gemäß FwDV 2 ..................................................................................... 14
L134 – Beauftragte Atemschutz ........................................................................................... 15
L140 – Technische Hilfeleistung gemäß FwDV 2 ............................................................... 17
L145 – Ausbilder Technische Hilfeleistung gemäß FwDV 2 .............................................. 18
L150 – ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 1 ..................................................................... 19
L152 – ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 2 ..................................................................... 20
L153 – ABC-Dekontamination P/G gemäß FwDV 2 .......................................................... 21
L156 – Führen im ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 –Teil 1.................................................... 22
L158 – Führen im ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 – Teil 2 Gefahrgutzug............................ 23
L160 – Maschinisten Drehleiter ........................................................................................... 24
L163 – ABC-Erkundung gemäß FwDV 2 ............................................................................ 25
L164 G – Fahrsicherheitstraining Gelände .......................................................................... 26
L164 S – Fahrsicherheitstraining Straße .............................................................................. 27
L168 – Fachtagung Atemschutz ........................................................................................... 28
L175 – Fahrsicherheitstraining – Fahrsimulator .................................................................. 29
L250 – ABC-Fachberater ..................................................................................................... 30
L323 – Fortbildung Ausbilder Atemschutzgeräteträger....................................................... 31
L324 – Fortbildung Ausbilder Motorsägenführer Modul Feuerwehr .................................. 32
L330 – Fortbildung Gerätewarte .......................................................................................... 33
L331 – Fortbildung Atemschutzgerätewarte ........................................................................ 34
L341 – Fortbildung Technische Hilfeleistung ..................................................................... 35
L363 – Fortbildung ABC (CBRN)-Erkundung .................................................................... 36
L364 – Fortbildung Moderatoren Fahrsicherheitstraining ................................................... 37
Führungsausbildung .............................................................................................. 38
L110 – Gruppenführer gemäß FwDV 2 ............................................................................... 38
1L111 – Zugführer gemäß FwDV 2 ....................................................................................... 39
L112 – Verbandsführer gemäß FwDV 2 .............................................................................. 40
L114 – Leiter einer Feuerwehr gemäß FwDV 2 .................................................................. 41
L310 – Fortbildungslehrgang Gruppenführer Freiwillige Feuerwehr.................................. 42
L311 – Fortbildungslehrgang Zugführer Freiwillige Feuerwehr ......................................... 43
L312 – Fortbildungslehrgang Führungsstufe C ................................................................... 44
Stabsstelle............................................................................................................... 45
L122 – Ausbilder Sprechfunker gemäß FwDV 2................................................................. 45
L171 T – Leitstellendisponenten - Theorie .......................................................................... 46
L171 P – Leitstellendisponent - Praxis ................................................................................ 48
L322 – Fortbildung Ausbilder Sprechfunker ....................................................................... 50
L371 – Seminar für Leiter Leitstelle .................................................................................... 51
Katastrophenschutz ............................................................................................... 52
L113 – Einführung in die Stabsarbeit gemäß FwDV 2 ........................................................ 52
L189 – Einsatznachsorge ..................................................................................................... 53
L502 – Organisation Marschverband und Bereitstellungsraum ........................................... 54
L503 – Gebäudeschäden, Einsturz ....................................................................................... 55
L505 – Einführung in die Stabsarbeit Verwaltungsstab....................................................... 56
L508 – Zivilmilitärische Zusammenarbeit in Sachsen ......................................................... 57
L523 – Lagekartenführer operativ-taktisch (EL/TEL) ......................................................... 58
L524 – Sichter EL/TEL ........................................................................................................ 59
L525 – Sichter Verwaltungsstab .......................................................................................... 60
L530 – Einführung in Disaster Management (DISMA) 5 .................................................... 61
L531A Fortbildungslehrgang der DISMA Administratoren – Technische Administration 62
L531LP - Disaster Management (DISMA) 5 – Lagekarte und Gefahrenprognose ............. 63
L531 N DISMA Nutzer – Ausbaulehrgang/ Erfahrungsaustausch ...................................... 64
L541 – Einsatzkraft Hochwasserschutz ............................................................................... 65
L542 – Führungskraft Wasserwehr ...................................................................................... 66
Vorbeugender Brandschutz Grundlagenausbildung........................................... 67
L120 – Ausbilder Truppausbildung gemäß FwDV 2 ........................................................... 67
L127 – Ausbilder Gerätesatz Absturzsicherung................................................................... 68
L128 – Ausbilder der Feuerwehr gemäß FwDV 2 ............................................................... 69
L180 - Brandverhütungsschau ............................................................................................. 70
L190 - Jugendfeuerwehrarbeit ............................................................................................. 71
L191 – Ausbilder Jugendfeuerwehrarbeit ............................................................................ 72
L195 – Kampfrichter Feuerwehrsport .................................................................................. 73
L196 – Wertungsrichter Leistungsabzeichen ....................................................................... 74
2L240 - Grundlagen der Vegetationsbrandbekämpfung ........................................................ 75
L314 – Fortbildung Leiter der Feuerwehr ............................................................................ 76
L320 – Fortbildung Ausbilder Truppausbildung ................................................................. 77
L380 – Fortbildung Kreisbrandmeister und Leiter Berufsfeuerwehr................................... 78
L382 – Fortbildung Stellvertreter Kreisbrandmeister .......................................................... 79
L396 – Modulausbildung Kinder in der Feuerwehr ............................................................. 80
L670 – Umgang mit Migranten bei Feuerwehreinsätzen ..................................................... 81
L675 – Deeskalationstraining............................................................................................... 82
3Hinweise für den Lehrgangsbetrieb an der Landesfeuerwehr- und
Katastrophenschutzschule Sachsen (LFS)
1. Hinweise zur Anfahrt
Anschrift: St.-Florian-Weg 1
02979 Elsterheide OT Nardt
Telefon: 03571 472-0
Telefax: 03571 472-224
E-Mail: lehrgangsanmeldung@lfs.smi.sachsen.de
Eine Beschreibung der Anfahrt ist für Sie auf der Internet-Seite der LFS (www.lfs.sachsen.de)
hinterlegt.
2. Hinweise zur Unterbringung
Für den Lehrgangsbetrieb verfügt die LFS über 52 Doppel- und 112 Einzelzimmer. Alle Zimmer
sind mit Dusche, WC und Waschbecken ausgestattet. Hiervon ausgenommen sind die Zimmer
im Haus D und Haus O (Sanitäreinrichtungen über den Flur). Die Bettwäsche wird gestellt.
Handtücher müssen mitgebracht werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass kein
Anspruch auf ein Einzelzimmer besteht.
Für die Dauer Ihres Aufenthaltes erhalten Sie Vollverpflegung. Diese beginnt am Anreisetag
mit dem Mittagessen und endet am Abreisetag mit dem Mittagessen.
3. Hinweise zur Lehrgangsanmeldung
Ausgehend vom Bedarf weist die LFS den Landkreisen, Berufsfeuerwehren und
Werkfeuerwehren Lehrgangsplätze zu. Diese werden in Form der Einladungsunterlagen
entsprechend den Erfordernissen weitergegeben.
Die Anmeldefrist beträgt sechs Wochen. Bitte beachten Sie, dass nach Verstreichen der Frist
der Lehrgangsplatz wieder neu vergeben wird.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Lehrgangsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der
Anmeldung vollständig erfüllt sein müssen. Werden bei einem Teilnehmer zu
Lehrgangsbeginn Abweichungen von den Voraussetzungen festgestellt, muss der
Teilnehmer nach Hause geschickt werden. Wir wissen, dass das zu großer Verärgerung
führen kann und bitten Sie, genauso wie die Verantwortlichen der entsendenden Stellen,
sorgfältig auf die Einhaltung der Lehrgangsvoraussetzungen zu achten und die Anmeldebögen
gewissenhaft, vollständig und gut lesbar auszufüllen.
Bei Angabe einer E-Mail-Adresse auf dem Anmeldeformular, erhalten Sie von uns automatisch
eine Anmeldebestätigung per E-Mail zugesandt.
4Am Tag der Anreise erfolgt die Anmeldung im Internatsgebäude. Dort wird Ihnen von den
Mitarbeitern des Teilnehmermanagements auch ein Parkplatz zugewiesen.
Auf der Internetseite der LFS ist eine Restplatzbörse über zur Verfügung stehende
Lehrgangsplätze eingerichtet. Vielleicht weckt es Ihr Interesse und Sie können darüber einen
noch offenen Lehrgangsplatz erhalten.
4. Hinweise zur Lehrgangsdurchführung
Der Unterricht beginnt am Anreisetag in der Regel um 09:40 Uhr. Zur ersten Unterrichtsstunde
(Eröffnung/Einweisung) sollten Sie immer in Dienstkleidung erscheinen. Beachten Sie
ansonsten die Hinweise zu den weiter mitzubringenden
Ausrüstungsgegenständen/Urkunden/Hilfsmaterialien, welche Sie mit den
Einladungsunterlagen erhalten.
Für Ihre Einsatzbekleidung steht Ihnen ein separater Spind zur Verfügung.
Zur Unterstützung Ihrer Lerntätigkeit steht Ihnen die gut ausgestattete Fachbibliothek der LFS
zur Verfügung. Zur Auswahl stehen Fachliteratur, Belletristik und Zeitschriften sowie CD und
DVD. Die Ausleihe ist kostenlos. Die Fachbibliothek ist geöffnet:
- Montag 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr
- Dienstag und Donnerstag 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr
- Mittwoch 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Freitag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
5. Hinweise zur Freizeitgestaltung
Zur Gestaltung der Freizeit stehen Ihnen u.a. ein moderner Sportplatz mit Basketball-, Fußball-
und Beachvolleyball-Anlage, ein Fitnessraum, vier Clubräume, ein Billardraum, zwei Grills, ein
Tischkicker, ein Dartspiel, ein Outdoor-Billard und eine Tischtennisplatte zur Verfügung. Im
Weiteren stellt Ihnen die LFS gern zur kostenfreien Ausleihe Fahrräder zur Verfügung
(insgesamt werden 25 Fahrräder vorgehalten). Empfehlen möchten wir Ihnen die Erkundung
des in unmittelbarer Nähe gelegenen Lausitzer Seenlandes. Weitere Informationen hierzu
finden Sie unter www.lausitzerseenland.de.
Auf Wunsch erhalten Sie Zugangsdaten für ein WLAN-Netz.
6. Ansprechpartner
Wenden Sie sich mit allen Fragen, welche die Anmeldung betreffen, bitte an:
Frau K. Wobar Tel.: 03571 472-211
E-Mail: lehrgangsanmeldung@lfs.smi.sachsen.de
Spezielle Fragen zu Lehrgangsvoraussetzungen u. ä. richten Sie bitte an
Herrn J. Meyer Tel.: 03571 472-231
E-Mail: jens.meyer@lfs.smi.sachsen.de
Bei Fragen zu Lehrgangsinhalten wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner, dessen
Daten im Lehrgangskatalog bei dem jeweiligen Lehrgang angegeben sind.
5Laufbahnausbildung
Lehrgang:
L101e – Brandmeister*innen Grundausbildungslehrgang gemäß SächsFwAPO
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Ziel ist es, Mitarbeiter von Feuerwehren auszubilden, die nach Vorbeugender Brandschutz / Grundlagenausbildung
ihren allgemeinen und fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten
für den feuerwehrtechnischen Dienst geeignet sind. E-Mail:
LFS.FB-Grundlagenausbildung@lfs.smi.sachsen.de
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Staatsbürgerkunde
- Geschichte der Feuerwehr
- Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr
- Beamtenrecht
- Personalvertretungsrecht
- Unfallverhütung
- Katastrophenschutzrecht
- Mathematik
- Physik
- Chemie
- Schriftverkehr
- Ersthelfer-Ausbildung
- Brand- und Löschprozesse
- Vorbeugender Brandschutz
- Fahrzeugkunde
- Gerätekunde
- Einsatzplanung
- Gefahren an der Einsatzstelle/Gefahrenmatrix
- Löschwasserversorgung und -förderung
- Atemschutzeinsatz
- Sprechfunkdienst
- Führungslehre
- Löscheinsatz
- Technische Hilfeleistung
- ABC-Einsatz
- Schutz vor Wärme
- Brandsicherheitswachdienst
- Sport (einschließlich Schwimmen)
Voraussetzungen:
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 26.3 und
G 41
- Verpflichtungserklärung BOS-Funk
- Deutsches Sportabzeichen „Silber“
Lehrgangsdauer: 6 Monate
6Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
- Fahrerlaubnis
- Verpflichtungserklärung BOS-Funk
- Nachweis der arbeitsmedizinischen
Vorsorgeuntersuchungen G 26.3 und G 41
- Dienstkleidung
- Persönliche Schutzkleidung (Feuerwehrjacke,
Feuerwehrhose, Feuerwehrhelm,
Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehr-
Sicherheitsschuhwerk, Feuerwehr-Haltegurt, Feuerwehr-
Überjacke, Feuerwehr-Überhose, Flammschutzhaube)
- Sportbekleidung
- Schwimmbekleidung
- Deutsches Sportabzeichen „Silber“
- PC-Technik mit aktuellem Betriebssystem
- Sicherheitsbrille nach EN166
Brillenträger müssen ihren eigenen Atemanschluss (mit
Bänderung) mit Maskenbrille mitbringen. Die Verwendung von
Helm-Masken-Kombinationen ist nicht möglich
7Lehrgang:
L101a Brandmeister – Abschlusslehrgang gemäß der SächsFwAPO
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Ziel ist es, Mitarbeiter von Feuerwehren auszubilden, die nach Führungsausbildung
ihren allgemeinen und fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten
für den feuerwehrtechnischen Dienst geeignet sind. E-Mail:
LFS.FB-Fuehrungsausbildung@lfs.smi.sachsen.de
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Rechts- und Verwaltungskunde
- Berichtswesen
- Verkehrsrecht
- Gebührenrecht
- Menschenführung
- Lehren
- Fahrzeug- und Gerätekunde
- Führungslehre
- Gefahrenbeurteilung
- Taktische Ventilation
- Einsatzstellenkommunikation
- Löschmitteleinsatz
- Löschwasserversorgung und –förderung
- Brand, -Hilfeleistungs- und ABC-Einsatz
- Vorbeugender Brandschutz
Voraussetzungen:
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 26.3
- Führerscheinklasse C
Lehrgangsdauer: 3 Monate
Hinweise:
Der Lehrgang erfolgt auf Grundlage der Verordnung des
Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung
und Prüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst
(SächsFwAPO).
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
- Dienstanzug,
- Fw-Schutzhelm,
- Fw-Schuhwerk,
- Fw-Überjacke,
- Fw-Überhose,
- Feuerschutzhaube,
- Fw-Haltegurt
- PC-Technik mit aktuellem Betriebssystem
8Lehrgang:
L105 – Zugführerlehrgang gemäß SächsFwAPO
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Ziel ist es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Feuerwehren Vorbeugender Brandschutz / Grundlagenausbildung
heranzubilden, die nach ihren allgemeinen und fachlichen
Kenntnissen und Fähigkeiten für den feuerwehrtechnischen E-Mail:
Dienst in der Laufbahngruppe 2, 1.Einstiegsebene der LFS.FB-Grundlagenausbildung@lfs.smi.sachsen.de
Fachrichtung Feuerwehr geeignet sind.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Staatsbürger-, Rechts- und Verwaltungskunde
- Fachbezogene naturwissenschaftlich-technische
Grundlagen zur Anwendung in der nichtpolizeilichen
Gefahrenabwehr
- Einsatztaktik-Führen von taktischen Verbänden bis
Zugstärke
- Grundlagen des Führens von taktischen Verbänden bei
Großschadenslagen und im Katastrophenfall
- Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz
- Menschenführung/Förderung persönlicher Kompetenzen
- ABC-Gefahrenabwehr
- Einsatztechnik
Voraussetzungen:
- gemäß SächsFwAPO
Lehrgangsdauer: 5 Monate
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
- Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u. a. Jacke,
Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe);
Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO
(Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, -
sicherheitsschuhwerk und -haltegurt); Überhose und
Überjacke; Flammschutzhaube;
- die einschlägigen Feuerwehrdienstvorschriften;
- Führerschein;
- Ärztliche Bescheinigung über die arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchung G 26.3; Ärztliche Bescheinigung
über die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 41;
- Persönlicher Atemschutznachweis (Atemschutzpass);
- Brillenträger haben zwingend eine Bänderungsmaske
mitzubringen.
- PC-Technik mit aktuellem Betriebssystem
9Technische Ausbildung
Lehrgang:
L123 – Ausbilder Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Die Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Technik
Kreisebene stattfindenden Lehrgänge.
E-Mail:
Inhaltliche Schwerpunkte: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de
- Rechtsgrundlagen und Organisation
- Grundlagen des Ausbildens
- Ausbildungseinheit
- Lehrgangs- und Unterrichtsgestaltung
- Leistungsnachweis
Voraussetzungen:
- Lehrgang „Gruppenführer gemäß FwDV 2“
- Lehrgang „Ausbilder der Feuerwehr gemäß FwDV 2“ oder
gleich- bzw. höherwertige Ausbildung, z. B.
Meisterausbildung, Laufbahnausbildung in der Fachrichtung
Feuerwehr, Lehrrettungsassistent, Pädagogikstudium oder
ein bereits abgeschlossener [Fach-]Ausbilderlehrgang
(hiervon ausgenommen: Lehrgang „Ausbilder Gerätesatz
Absturzsicherung bis 2015)
- gültige Eignungsuntersuchung G 26.3
- Lehrgang „Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2
- Lehrgang „BOS – Sprechfunkausbildung gemäß FwDV 2“
Lehrgangsdauer: 5 Tage
Hinweise:
Im Lehrgang werden keine Grundkenntnisse vermittelt.
Umfangreiche Kenntnisse aus dem Themenfeld Atemschutz,
Gerätetechnik und Atemschutznotfallrettung müssen vorhanden
sein.
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
- Dienstkleidung
- Persönliche Schutzkleidung
- Überhose und Überjacke (EN469 Leistungsstufe 2 bzw.
nach HuPF Teil 1 + Teil 4), Flammschutzhaube (DIN EN 13
911),
- Ärztliche Bescheinigung über die arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchung G 26.3
- Brillenträger haben den persönlichen Atemanschluss mit
Maskenbrille mitzubringen
10Lehrgang:
L124 – Ausbilder Motorsägenführer Modul Feuerwehr
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Die Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Technik
Kreisebene stattfindenden Lehrgänge.
E-Mail:
Inhaltliche Schwerpunkte: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de
- Rechtsgrundlagen und Organisation
- Grundlagen des Ausbildens
- Lehrgangs- und Unterrichtsgestaltung
- Leistungsnachweis
Voraussetzungen:
- Lehrgang „Gruppenführer gemäß FwDV 2“
- Lehrgang „Ausbilder der Feuerwehr gemäß FwDV 2“ oder
gleich- bzw. höherwertige Ausbildung, z. B.
Meisterausbildung, Laufbahnausbildung in der Fachrichtung
Feuerwehr, Lehrrettungsassistent, Pädagogikstudium oder
ein bereits abgeschlossener [Fach-]Ausbilderlehrgang
(hiervon ausgenommen: Lehrgang „Ausbilder Gerätesatz
Absturzsicherung bis 2015)
- Teilnehmer muss das Modul F oder Modul 1-3 oder das
Modul B absolviert haben;
- Nachweis einer fachlichen Eignung durch Berufsausbildung,
die den Umgang mit der Motorsäge beinhaltet oder durch
Fortbildung im Umgang mit der Motorsäge oder durch
Qualifizierungsmaßnahmen im Umgang mit der Motorsäge
Lehrgangsdauer: 5 Tage
Hinweise:
Im Lehrgang werden keine Grundkenntnisse vermittelt.
Umfangreiche Kenntnisse aus dem Themenfeld MKS müssen
vorhanden sein. Der Ausbilder Motorsägenführer darf nur
Motorsägenführer für den Bereich der Feuerwehr ausbilden bzw.
unterweisen. Die durch ihn erteilte Befähigung ist nicht in der
privaten Wirtschaft verwendbar.
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
- Dienstkleidung
- Persönliche Schutzkleidung
- Schnittschutzhose Form C entspr. DIN EN 381-5; Schnitt-
schutzjacke entspr. DIN EN 381 Teil 11; Schnittschutz-
handschuhe entspr. DIN EN 381-7; Forsthelm entspr. DIN
EN 397; Schuhwerk entspr. DIN EN 15090 mit
Schnittschutzeinlage
11Lehrgang:
L124 D – Ausbilder Motorsägenführer Modul Feuerwehr F/D
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung der auf Technik
Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Lehrgänge.
E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Lehrgangs- und Unterrichtsgestaltung
- Arbeitsschutz
- Gefährdungsbeurteilung
- Absperrmaßnahmen
- Wahl Arbeitsposition
- persönliche Schutzausrüstung
- Arbeitstechniken im Korb
- Beurteilung Baum
- Positionierung Korb
- Start Motorsäge
- Schnitttechniken im Korb
Voraussetzungen:
- Lehrgang „Gruppenführer gemäß FwDV 2“
- Lehrgang „Ausbilder der Feuerwehr gemäß FwDV 2“ oder
gleich- bzw. höherwertige Ausbildung, z. B.
Meisterausbildung, Laufbahnausbildung in der Fachrichtung
Feuerwehr, Lehrrettungsassistent, Pädagogikstudium oder
ein bereits abgeschlossener [Fach-]Ausbilderlehrgang
(hiervon ausgenommen: Lehrgang „Ausbilder Gerätesatz
Absturzsicherung bis 2015)
- abgeschlossener Lehrgang Modul F/D oder Modul 5
- abgeschlossener Lehrgang Ausbilder Modul F oder
Ausbilder Modul 5
- regelmäßiger Umgang mit Motorkettensägen (z.B. gem. den
Anforderungen der DGUV I 214-059 oder komplette oder
teilweise Durchführung von mindestens zwei Lehrgängen im
Bereich Motorkettensäge - Modul F oder F/D pro Jahr) -
durch die entsendende Dienststelle zu bestätigen
- „Maschinist Drehleiter“
Lehrgangsdauer: 3 Tage
Hinweise:
Im Lehrgang werden keine Grundkenntnisse vermittelt.
Umfangreiche Kenntnisse aus dem Themenfeld MKS müssen
vorhanden sein.
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
12- Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke,
Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe);
- Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO
(Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, -
sicherheitsschuhwerk und -haltegurt).
- Schnittschutzhose Form C entspr. DIN EN 381-5;
Schnittschutzjacke entspr. DIN EN 381 Teil 11;
Schnittschutzhandschuhe entspr. DIN EN 381-7;
- Forsthelm entspr. DIN EN 397;
- Schuhwerk entspr. DIN EN 15090 mit Schnittschutzeinlage
13Lehrgang:
L130 – Gerätewart gemäß FwDV 2
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Technik
Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Beladung von
Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de
dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird, sowie zur
Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an
Feuerwehrfahrzeugen.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Rechtsgrundlagen
- Geräteprüfung
- Leistungsnachweis
Voraussetzungen:
- Lehrgänge „Truppführer gemäß FwDV 2“
- „Maschinisten gemäß FwDV 2“
Lehrgangsdauer: 5 Tage
Hinweise:
Im Lehrgang werden keine Grundkenntnisse vermittelt.
Umfangreiche Kenntnisse aus dem Themenfeldern Fahrzeug -
und Pumpenkunde müssen vorhanden sein.
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
- Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke,
Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe);
- Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO
(Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, -
sicherheitsschuhwerk).
Wenn vorhanden den Feuerwehrhaltegurt.
14Lehrgang:
L134 – Beauftragte Atemschutz
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Befähigung: Technik
- zur Kontrolle der Atemschutzausrüstung,
- zum Lagern und Verwalten im Atemschutz, E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de
- zur einfachen Fehlersuche,
- zur sicheren Handlungsfähigkeit nach thermischer
Überlastung der Atemschutzgeräte,
- zum Wechsel von Lungenautomaten außerhalb von
Atemschutzwerkstätten sowie
- zum Führen der persönlichen Atemschutznachweise
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Rechtsgrundlagen Atemschutz
- Verwalten (Atemschutzgeräte und –träger)
- Lagern
- Atemluft/Druckluft
- Druckbehälter (Handhabung, Verlastung, Transport)
- Fortbildung Atemschutzgeräteträger
- Einsatzbereitschaft Filter
- Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle
- Vollmaske und Pressluftatmer
- einfache Fehlersuche
- Aufgaben bei Fehlerfindung und Vorgehensweise bei
Gerätedefekten
- Reinigung
- Unfallverhütung
- Wechsel Druckluftflaschen
- Wechsel Lungenautomat
- thermische Überlastung
Voraussetzungen:
- Lehrgänge "Truppführer gemäß FwDV 2"
- "Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2"
Lehrgangsdauer: 2 Tage
Hinweise:
Absolventen werden in die Lage versetzt:
1. Atemschutzgeräte zu reinigen, zu verwalten und zu lagern,
2. Atemschutzgeräteträger fortzubilden,
3. die Unfallverhütung im Atemschutz zu stärken
15Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
- Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke,
Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe);
- Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO
(Feuerwehrjacke, -hose, -schutzhandschuhe, -
sicherheitsschuhwerk).
- FwDV 7
16Lehrgang:
L140 – Technische Hilfeleistung gemäß FwDV 2
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Technik
Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für
technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges. E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Gesetzliche Grundlagen
- Mechanik
- Heben und Ziehen
- Hydraulische Rettungsgeräte
- Geräte technische Hilfeleistung (u.a. Stromerzeuger,
Belüftungsgeräte)
- Pflege und Wartung
- Leistungsnachweis
Voraussetzungen:
- Lehrgang "Truppmannausbildung gemäß FwDV 2"
Lehrgangsdauer: 5 Tage
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
- Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke,
Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe);
- Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO
(Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, -
sicherheitsschuhwerk); Sicherheitsbrille nach EN166
17Lehrgang:
L145 – Ausbilder Technische Hilfeleistung gemäß FwDV 2
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung der auf Technik
Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Lehrgänge.
E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Gesetzliche Grundlagen
- Mechanik
- Heben und Ziehen
- Hydraulische Rettungsgeräte
- Geräte technische Hilfeleistung (u.a. Stromerzeuger,
Belüftungsgeräte)
- Pflege und Wartung
- Leistungsnachweis
Voraussetzungen:
- Lehrgänge „Gruppenführer nach FwDV 2“
- "Ausbilder der Feuerwehr gemäß FwDV 2" (oder gleich bw.
höherwertige Ausbildung (bspw. Meisterausbildung,
Laufbahnausbildung in der Fachrichtung Feuerwehr,
Lehrrettungsassistent, Pädagogikstudium) oder ein bereits
abgeschlossener (Fach)-Ausbilderlehrgang (hiervon
ausgenommen: Lehrgang Ausbilder Gerätesatz
Absturzsicherung bis 2015))
- Lehrgang L 140 absolviert an der LFS oder auf Stadt-,
Gemeindeebene (Nachweis ist zu erbringen) oder
Laufbahnausbildung 1.2 absolviert an der LFS
Lehrgangsdauer: 5 Tage
Hinweise:
Im Lehrgang werden keine Grundkenntnisse vermittelt.
Umfangreiche Kenntnisse aus dem Themenfeld Technische
Hilfeleistung müssen vorhanden sein.
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
- Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke,
Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe);
- Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO
(Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, -
sicherheitsschuhwerk).
Für die Erstellung der Lehrprobe wird ggf. ein Notebook
benötigt.
18Lehrgang:
L150 – ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 1
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Erwerb von grundlegendem Fachwissen für den Technik
Gefahrguteinsatz sowie die Befähigung zur sicheren
Handhabung der ABC-Sonderausrüstung, einschließlich der E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de
Schutzkleidung.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Gliederung des ABC-Schutzes
- Schutzkleidung ABC
- Arten und Eigenschaften von ABC-Gefahrstoffen
- allgemeine Einsatzmaßnahmen
- Identifizierung
- Einsatzgrundsätze
- Erste Hilfe-Maßnahmen im ABC-Einsatz
- Ausbildungseinheit
- Pflege und Wartung
- Leistungsnachweis
Voraussetzungen:
- Lehrgang "Truppmann Teil 2"
- Lehrgang "Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2“
- Lehrgang "Sprechfunker gemäß FwDV 2"
- gültige Tauglichkeit gemäß G 26.3.
Lehrgangsdauer: 5 Tage
Hinweise:
Der Lehrgang entspricht dem bis 2014 an der LFS Sachsen
angebotenen Lehrgang "ABC-Basis".
Ausbildung für Mitglieder von Feuerwehren, welche über die
Fahrzeuge GW-G oder MLW oder CBRN-ErkKW oder GW-
Dekon-P oder LF des ABC-Gefahrgutzuges verfügen.
Der Lehrgang stellt den Grundlehrgang für den Bereich ABC dar
und ist Voraussetzung für die weiterführenden Lehrgänge "ABC-
Erkundung gemäß FwDV 2", "ABC-Dekontamination P/G gemäß
FwDV 2", ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 2“ sowie
"Maschinisten - Dekontamination".
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
- Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke,
Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe);
- Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO
(Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, -
sicherheitsschuhwerk)
19Lehrgang:
L152 – ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 2
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung des GW-G Technik
und Festigung des Wissens zur Schutzkleidung.
E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Nachschlagewerke
- Nachweisführung
- Fahrzeuge und Geräte
- Gerätetraining C
- Gerätetraining A
- Gerätekunde A- und C-Geräte
- Einsatzübung
- Einsatztechnik ABC (außer Dekon P-Fahrzeug)
- Pflege und Wartung
- Leistungsnachweis
Voraussetzungen:
- Lehrgang "Truppmann Teil 2"
- Lehrgang "Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2",
- Lehrgang "Sprechfunker gemäß FwDV 2"
- Lehrgang "ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 1"
(Bezeichnung bis 2014: L 150 ABC-Basis)
- Gültige Atemschutztauglichkeit gemäß G 26.3.
Lehrgangsdauer: 5 Tage
Hinweise:
Der Lehrgang entspricht dem bis 2014 an der LFS Sachsen
angebotenen Lehrgang "ABC-Technik".
Ausbildung für Mitglieder von Feuerwehren, welche über die
Fahrzeuge GW-G oder LF des Gefahrgutzuges verfügen.
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
- Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke,
Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe);
- Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO
(Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, -
sicherheitsschuhwerk)
20Lehrgang:
L153 – ABC-Dekontamination P/G gemäß FwDV 2
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Befähigung zur Handhabung der Fahrzeuge und Geräte der Technik
Einheiten ABC-Dekontamination Personen/Geräte.
E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Grundlagen der ABC-Reinigung
- Gerätekunde Strahlenschutz
- Geräte und Schutzbekleidung Dekon
- Dekonplätze ABC
- Aufbau und Betrieb Dekon
- Pflege und Wartung
- Leistungsnachweis
Voraussetzungen:
- Lehrgang "Truppmann Teil 2"
- Lehrgang "Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2",
- Lehrgang "Sprechfunker gemäß FwDV 2"
- Lehrgang "ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 1"
(Bezeichnung bis 2014: L 150 ABC-Basis)
- Gültige Atemschutztauglichkeit gemäß G 26.3.
Lehrgangsdauer: 5 Tage
Hinweise:
Für Mitglieder von Feuerwehren, welche über ein Fahrzeug GW
Dekon P verfügen.
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
- Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke,
Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe);
- Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO
(Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, -
sicherheitsschuhwerk).
21Lehrgang:
L156 – Führen im ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 –Teil 1
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrüstung Technik
und zum Führen entsprechend ausgebildeter taktischer
Einheiten im ABC-Einsatz. E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Rechtskunde
- Gefahrenbeurteilung
- Einsatztaktik
- Führen von Gruppen eines ABC-Zuges
- Exkursion
- Leistungsnachweis
Voraussetzungen:
- Lehrgang "Gruppenführer gemäß FwDV 2 oder B3"
- BOS-Sprechfunkausbildung gemäß FwDV 2“
- Lehrgang „ABC Erkundung gemäß FwDV 2" (Bezeichnung
bis 2014: ABC-Messen) oder Lehrgang "ABC-Einsatz
gemäß FwDV 2 - Teil 2" (Bezeichnung bis 2014: ABC-
Technik) oder Lehrgang "ABC-Dekontamination P/G gemäß
FwDV 2" (Bezeichnung bis 2014: ABC-Dekon)
Lehrgangsdauer: 5 Tage
Hinweise:
Die vermittelten Inhalte der unter den
Teilnahmevoraussetzungen genannten Lehrgänge werden als
bekannt vorausgesetzt. Eine Nachschulung oder Wiederholung
im Unterricht ist aus Zeitgründen nicht möglich. Es wird daher
empfohlen, sich eingehend auf den Lehrgang vorzubereiten.
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
- Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke,
Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe);
- FwDV 100,
- FwDV 500,
- Schreibmaterial
22Lehrgang:
L158 – Führen im ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 – Teil 2 Gefahrgutzug
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrüstung Technik
und zum Führen entsprechend ausgebildeter taktischer
Einheiten im ABC-Einsatz. E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Retten von Menschen und Tieren
- Bergen oder in Sicherheit bringen von Sachwerten
- Sichern und Überwachen von Gefahrenbereichen zum
Schutz von Menschen, Tieren, Sachwerten und der Umwelt
vor ABC-/CBRN-Gefahren
- Vorläufiges Sichern von Gefahrstoffen
- Kontaminationskontrolle und Dekontamination von
Einsatzkräften sowie verletzten und betroffenen Personen
auch im Rahmen eines Behandlungsplatzes und vorläufige
Dekontamination der Einsatzausstattung und Mitwirkung bei
der Kontaminationskontrolle und der Dekontamination von
Sachwerten
- Führungssystem im ABC-Einsatz
- Einsatzvorbereitung, Einsatztaktik
- Datenbanken und Ausbreitungsmodell
- Einsatztaktik ABC-Erkundung
- Analytik und Dekontamination
- chemische und Explosionsgefahren
Leistungsnachweis
Voraussetzungen:
- Lehrgang „Zugführer gemäß FwDV 2 oder
Laufbahnausbildung LG, 1. EE Fachrichtung Feuerwehr“
- Lehrgang "Führen im ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 –Teil 1"
- Lehrgang “BOS-Sprechfunkausbildung gemäß FwDV 2“
Lehrgangsdauer: 5 Tage
Hinweise:
Die vermittelten Inhalte der unter den
Teilnahmevoraussetzungen genannten Lehrgänge werden als
bekannt vorausgesetzt. Eine Nachschulung oder Wiederholung
im Unterricht ist aus Zeitgründen nicht möglich. Es wird daher
empfohlen, sich eingehend auf den Lehrgang vorzubereiten.
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
- Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke,
Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe);
- FwDV 100 und FwDV 500,
- Taschenrechner
23Lehrgang:
L160 – Maschinisten Drehleiter
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Sicheres Arbeiten mit der DLK in unterschiedlichen Technik
Einsatzsituationen.
E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Rechtsgrundlagen
- Aufbau und Funktion der DLK
- Bedienung DLK
- Pflege und Wartung
- Leistungsnachweis
Voraussetzungen:
- Lehrgang "Maschinisten gemäß FwDV 2"
Lehrgangsdauer: 5 Tage
Hinweise:
Der Lehrgang erfolgt gemäß der Empfehlung für die Aus- und
Fortbildung an Hubrettungsfahrzeugen der AGBF Bund.
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
- Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke,
Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe);
- Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO
(Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, -
sicherheitsschuhwerk).
Wenn vorhanden den Feuerwehrhaltegurt.
24Lehrgang:
L163 – ABC-Erkundung gemäß FwDV 2
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Befähigung zur Bedienung und zum Betrieb des CBRN- Technik
Erkundungskraftwagens.
E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Radiologische und chemische Grundlagen
- Gerätekunde
- Kartenkunde
- Einsatztaktik zur Gefahrenermittlung
- Handhabung Messgeräte für AC-Einsatz
(vorrangig CBRN-ErkKW-Geräte)
- Messstrategie
- CBRN Probeentnahme
- Wartung und Pflege
- Leistungsnachweis
Voraussetzungen:
- Lehrgang „Truppmann Teil 2“,
- Lehrgang „Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2“,
- Lehrgang „Sprechfunker gemäß FwDV 2“
- Lehrgang „ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 – Teil 1"
(Bezeichnung bis 2014: ABC-Basis)
- Gültige Tauglichkeit gemäß G 26.3.
Lehrgangsdauer: 10 Tage
Hinweise:
Für Mitglieder von Feuerwehren, welche über die Fahrzeuge
MLW oder CBRN-ErkKW verfügen.
Die vermittelten Inhalte der unter den
Teilnahmevoraussetzungen genannten Lehrgänge werden als
bekannt vorausgesetzt. Eine Nachschulung oder Wiederholung
im Unterricht ist aus Zeitgründen nicht möglich. Es wird daher
empfohlen, sich eingehend auf den Lehrgang vorzubereiten.
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
- Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke,
Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe);
- Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO
(Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, -
sicherheitsschuhwerk)
- FwDV 500
25Lehrgang:
L164 G – Fahrsicherheitstraining Gelände
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Schulung der Teilnehmer hinsichtlich einer vorausschauenden Technik
Fahrweise im Gelände und einer den Geländeverhältnissen
angepassten Geschwindigkeit und Fahrwegauswahl. E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Besonderheiten von Feuerwehrfahrzeugen welche
mindestens geländefähig sind
(Fahrzeugkonfigurationen, Sperren, Verteilergetriebe)
- Praxistraining: (Anwendung der technischen Ausstattung der
Fahrzeuge im Gelände)
Voraussetzungen:
- Führerschein der entsprechenden Klasse, welcher zum
Führen des mitzubringenden Einsatzfahrzeuges berechtigt
- Freiwillige Feuerwehren: Lehrgang "Truppmann gemäß
FwDV 2"
- Berufsfeuerwehren: abgeschlossene Laufbahnausbildung
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene (ehem. mittlerer
Dienst)
Lehrgangsdauer: 1 Tag
Hinweise:
Der Lehrgang ist für Einsatzfahrzeuge, welche mindestens der
Kategorie 2 – geländefähig – zugeordnet sind. Das Training
erfolgt mit eigenen Einsatzfahrzeugen, nicht mit Fahrzeugen der
LFS. Die Lehrgangsanmeldung über den Kreisbrandmeister
bzw. Leiter der Berufsfeuerwehr erfolgt erst im laufenden
Kalenderjahr entsprechend der Terminvereinbarung LFS mit den
jeweiligen Trainingsstrecken. Jedes angemeldete Fahrzeug ist
mit 2 Fahrer/innen zu besetzen. Alle Angaben zum
Ausbildungsort erfolgen mit dem Formular der
Lehrgangsanmeldung.
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO
(Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, -
sicherheitsschuhwerk).
26Lehrgang:
L164 S – Fahrsicherheitstraining Straße
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Schulung der Teilnehmer hinsichtlich einer vorausschauenden Technik
Fahrweise und einer den Fahrverhältnissen angepassten
Geschwindigkeit. E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Besonderheiten von Feuerwehrfahrzeugen
(Beladung, Schwerpunkt, Achslast, Bereifung)
- Praxistraining: (Sitzposition/Spiegelblick; Führung des
Fahrzeuges; Gefahrenbremsung auf unterschiedlichen
Untergründen; Ausweichen)
Voraussetzungen:
- Führerschein der entsprechenden Klasse, welcher zum
Führen des mitzubringenden Einsatzfahrzeuges berechtigt
- Freiwillige Feuerwehren: Lehrgang "Truppmann gemäß
FwDV 2"
- Berufsfeuerwehren: abgeschlossene Laufbahnausbildung
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene (ehem. mittlerer
Dienst)
Lehrgangsdauer: 1 Tag
Hinweise:
Das Training erfolgt mit eigenen Einsatzfahrzeugen, nicht mit
Fahrzeugen der LFS. Die Lehrgangsanmeldung über den
Kreisbrandmeister bzw. Leiter der Berufsfeuerwehr erfolgt erst
im laufenden Kalenderjahr entsprechend der
Terminvereinbarung LFS mit den jeweiligen Trainingsstrecken.
Jedes angemeldete Fahrzeug ist mit 2 Fahrer/innen zu
besetzen. Alle Angaben zum Ausbildungsort erfolgen mit dem
Formular der Lehrgangsanmeldung.
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
- Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO
(Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, -
sicherheitsschuhwerk)
27Lehrgang:
L168 – Fachtagung Atemschutz
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Vermittlung von aktuellen Erkenntnissen, Entwicklungen und Technik
Tendenzen im Atem- und Körperschutz, Erläuterung neuer
Entwicklungen in der Normung sowie bei Einsätzen, Vermittlung E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de
von Erfahrungen aus aktuellen Unfällen.
Veranstaltungsbegleitend präsentieren einzelne Hersteller ihre
aktuellen Produkte im Bereich Atem- und Körperschutz. Im
Weiteren wird das Thema Atemschutzhistorik gepflegt.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Aktuelle Themen im Atem- und Körperschutz
Lehrgangsdauer: 1 Tag
Hinweise:
Jährlich aktuelles Programm.
Zielgruppe je nach Programminhalt.
28Lehrgang:
L175 – Fahrsicherheitstraining – Fahrsimulator
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Schulung der Teilnehmer hinsichtlich einer vorausschauenden Technik
Fahrweise und einer den Fahrverhältnissen angepassten
Geschwindigkeit. E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Durchführen von simulierten Fahrten unter Sonderrecht
(Training Fahrsimulator)
- statisches und dynamisches Fahrtraining
Voraussetzungen:
- Lehrgang „Maschinist gemäß FwDV 2“ oder vergleichbare
Vorgabe der Hilfsorganisation
- Feuerwehr = Führerschein entsprechend der Erfordernis für
das Fahrzeug am Standort
- Hilfsorganisation = Führerschein entsprechend der
Erfordernis für das Fahrzeug am Standort
- Hilfsorganisationen führen das Training mit eigenen
Fahrzeugen durch
Lehrgangsdauer: 1 Tag
Hinweise:
Die Nutzung eigener Einsatzfahrzeuge ist möglich, ansonsten
Nutzung Fahrzeuge LFS (Führerschein C erforderlich).
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
- Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO
(Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, -
sicherheitsschuhwerk).
29Lehrgang:
L250 – ABC-Fachberater
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Befähigung der Lehrgangsteilnehmer zur Übernahme der Technik
Aufgabe Fachberater der Feuerwehr in ABC-Einsätzen.
E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Fachberater ABC
- Zusammenwirken mit Behörden und Einrichtungen
- Arbeiten mit Führungsmitteln
- Naturwissenschaftliche Grundlagen der
Ausbreitungsberechnung
- Messwertinterpretation
- Strahlenschutzberechnung
- Infektionsschutz und Pandemielagen
- Dekontamination
- Bedarfsplanung im ABC-Schutz
- Strukturen der Einsatzführung
- Lagedarstellung / Dokumentation
- Leistungsnachweis
Voraussetzungen:
- Lehrgang "Zugführer gemäß FwDV 2" oder
Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2 Fachrichtung
Feuerwehr und
- Lehrgang „Führen im ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 2
Gefahrgutzug" oder Lehrgang "Führen im ABC-Einsatz
gemäß FwDV 2 - Teil 2 Erkundungszug" oder Lehrgang
10.600 „Messleitung“ der Akademie für Krisenmanagement,
Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ)
- Quereinsteiger gemäß FwDV 500, Anlage 1, Definition
Fachberater in der Feuerwehr, möglich
Lehrgangsdauer: 5 Tage
Hinweise:
Die vermittelten Inhalte der unter den
Teilnahmevoraussetzungen genannten Lehrgänge werden als
bekannt vorausgesetzt. Eine Nachschulung oder Wiederholung
im Unterricht ist aus Zeitgründen nicht möglich. Es wird daher
empfohlen, sich eingehend auf den Lehrgang vorzubereiten.
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
- Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke,
Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe);
- FwDV 100,
- FwDV 500,
- Taschenrechner
- Fachberater – Laptop (wenn vorhanden)
- eigene Führungsmittel
30Lehrgang
L323 – Fortbildung Ausbilder Atemschutzgeräteträger
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Vermittlung aktueller fachlicher, methodischer und didaktischer Technik
Hinweise zur Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern.
E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Vorschriften
- Erfahrungsaustausch
Voraussetzungen:
- Lehrgang "Ausbilder Atemschutzgeräteträger gemäß
FwDV2"
Lehrgangsdauer: 1 Tag
Hinweise:
Zu empfehlen für Funktionsträger, deren Ausbildung mehr als 6
Jahre zurückliegt.
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
- Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke,
Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe)
- Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO
(Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, -
sicherheitsschuhwerk und -haltegurt),
- Überhose und Überjacke (EN469 Leistungsstufe 2 bzw. nach
HuPF Teil 1 + Teil 4),
- Flammschutzhaube (DIN EN 13 911),
- Ärztliche Bescheinigung über die arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchung G 26.3
Brillenträger haben den persönlichen Atemanschluss mit
Maskenbrille mitzubringen.
31Lehrgang:
L324 – Fortbildung Ausbilder Motorsägenführer Modul Feuerwehr
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Lernzielen vom Technik
Modul F und das praktische Vorzeigen von neuen Elementen in
der Ausbildung. E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Rechtsgrundlagen und Organisation
- Grundlagen des Ausbildens
- Lehrgangs- und Unterrichtsgestaltung
Voraussetzungen:
- Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr die als Ausbilder für
Motorkettensägen eingesetzt werden und die noch keine
Ausbildung Modul F absolviert haben
Lehrgangsdauer: 1 Tag
Hinweise:
Im Lehrgang werden keine Grundkenntnisse vermittelt.
Umfangreiche Kenntnisse aus dem Themenfeld MKS müssen
vorhanden sein.
Der Ausbilder Motorsägenführer darf nur Motorsägenführer für
den Bereich der Feuerwehr ausbilden bzw. unterweisen. Die
durch ihn erteilte Befähigung ist nicht in der privaten Wirtschaft
verwendbar.
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
- Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke,
Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe);
- Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO
(Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, -
sicherheitsschuhwerk und -haltegurt).
- Schnittschutzhose Form C entspr. DIN EN 381-5;
Forstarbeiterhelm
32Lehrgang:
L330 – Fortbildung Gerätewarte
Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich:
Vermittlung aktueller fachlicher Hinweise für die Tätigkeit Technik
Gerätewart.
E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Rechtsgrundlagen
- Fachliche Neuerungen
- Erfahrungsaustausch
Voraussetzungen:
- Lehrgang "Gerätewarte gemäß FwDV 2"
Lehrgangsdauer: 1 Tag
Hinweise:
Zu empfehlen für Funktionsträger, deren Ausbildung mehr als 5
Jahre zurückliegt.
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung:
- Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke,
Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe);
- Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO
(Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, -
sicherheitsschuhwerk).
Wenn vorhanden den Feuerwehrhaltegurt.
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