Lehrgangskatalog 2021 - Juli 2021 - sachsen.de
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Inhalt Hinweise für den Lehrgangsbetrieb an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen (LFS) ............................................................ 4 Laufbahnausbildung ................................................................................................ 6 L101e – Brandmeister*innen Grundausbildungslehrgang gemäß SächsFwAPO .................. 6 L101a Brandmeister – Abschlusslehrgang gemäß der SächsFwAPO.................................... 8 L105 – Zugführerlehrgang gemäß SächsFwAPO .................................................................. 9 Technische Ausbildung ......................................................................................... 10 L123 – Ausbilder Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2 ................................................ 10 L124 – Ausbilder Motorsägenführer Modul Feuerwehr ...................................................... 11 L124 D – Ausbilder Motorsägenführer Modul Feuerwehr F/D ........................................... 12 L130 – Gerätewart gemäß FwDV 2 ..................................................................................... 14 L134 – Beauftragte Atemschutz ........................................................................................... 15 L140 – Technische Hilfeleistung gemäß FwDV 2 ............................................................... 17 L145 – Ausbilder Technische Hilfeleistung gemäß FwDV 2 .............................................. 18 L150 – ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 1 ..................................................................... 19 L152 – ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 2 ..................................................................... 20 L153 – ABC-Dekontamination P/G gemäß FwDV 2 .......................................................... 21 L156 – Führen im ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 –Teil 1.................................................... 22 L158 – Führen im ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 – Teil 2 Gefahrgutzug............................ 23 L160 – Maschinisten Drehleiter ........................................................................................... 24 L163 – ABC-Erkundung gemäß FwDV 2 ............................................................................ 25 L164 G – Fahrsicherheitstraining Gelände .......................................................................... 26 L164 S – Fahrsicherheitstraining Straße .............................................................................. 27 L168 – Fachtagung Atemschutz ........................................................................................... 28 L175 – Fahrsicherheitstraining – Fahrsimulator .................................................................. 29 L250 – ABC-Fachberater ..................................................................................................... 30 L323 – Fortbildung Ausbilder Atemschutzgeräteträger....................................................... 31 L324 – Fortbildung Ausbilder Motorsägenführer Modul Feuerwehr .................................. 32 L330 – Fortbildung Gerätewarte .......................................................................................... 33 L331 – Fortbildung Atemschutzgerätewarte ........................................................................ 34 L341 – Fortbildung Technische Hilfeleistung ..................................................................... 35 L363 – Fortbildung ABC (CBRN)-Erkundung .................................................................... 36 L364 – Fortbildung Moderatoren Fahrsicherheitstraining ................................................... 37 Führungsausbildung .............................................................................................. 38 L110 – Gruppenführer gemäß FwDV 2 ............................................................................... 38 1
L111 – Zugführer gemäß FwDV 2 ....................................................................................... 39 L112 – Verbandsführer gemäß FwDV 2 .............................................................................. 40 L114 – Leiter einer Feuerwehr gemäß FwDV 2 .................................................................. 41 L310 – Fortbildungslehrgang Gruppenführer Freiwillige Feuerwehr.................................. 42 L311 – Fortbildungslehrgang Zugführer Freiwillige Feuerwehr ......................................... 43 L312 – Fortbildungslehrgang Führungsstufe C ................................................................... 44 Stabsstelle............................................................................................................... 45 L122 – Ausbilder Sprechfunker gemäß FwDV 2................................................................. 45 L171 T – Leitstellendisponenten - Theorie .......................................................................... 46 L171 P – Leitstellendisponent - Praxis ................................................................................ 48 L322 – Fortbildung Ausbilder Sprechfunker ....................................................................... 50 L371 – Seminar für Leiter Leitstelle .................................................................................... 51 Katastrophenschutz ............................................................................................... 52 L113 – Einführung in die Stabsarbeit gemäß FwDV 2 ........................................................ 52 L189 – Einsatznachsorge ..................................................................................................... 53 L502 – Organisation Marschverband und Bereitstellungsraum ........................................... 54 L503 – Gebäudeschäden, Einsturz ....................................................................................... 55 L505 – Einführung in die Stabsarbeit Verwaltungsstab....................................................... 56 L508 – Zivilmilitärische Zusammenarbeit in Sachsen ......................................................... 57 L523 – Lagekartenführer operativ-taktisch (EL/TEL) ......................................................... 58 L524 – Sichter EL/TEL ........................................................................................................ 59 L525 – Sichter Verwaltungsstab .......................................................................................... 60 L530 – Einführung in Disaster Management (DISMA) 5 .................................................... 61 L531A Fortbildungslehrgang der DISMA Administratoren – Technische Administration 62 L531LP - Disaster Management (DISMA) 5 – Lagekarte und Gefahrenprognose ............. 63 L531 N DISMA Nutzer – Ausbaulehrgang/ Erfahrungsaustausch ...................................... 64 L541 – Einsatzkraft Hochwasserschutz ............................................................................... 65 L542 – Führungskraft Wasserwehr ...................................................................................... 66 Vorbeugender Brandschutz Grundlagenausbildung........................................... 67 L120 – Ausbilder Truppausbildung gemäß FwDV 2 ........................................................... 67 L127 – Ausbilder Gerätesatz Absturzsicherung................................................................... 68 L128 – Ausbilder der Feuerwehr gemäß FwDV 2 ............................................................... 69 L180 - Brandverhütungsschau ............................................................................................. 70 L190 - Jugendfeuerwehrarbeit ............................................................................................. 71 L191 – Ausbilder Jugendfeuerwehrarbeit ............................................................................ 72 L195 – Kampfrichter Feuerwehrsport .................................................................................. 73 L196 – Wertungsrichter Leistungsabzeichen ....................................................................... 74 2
L240 - Grundlagen der Vegetationsbrandbekämpfung ........................................................ 75 L314 – Fortbildung Leiter der Feuerwehr ............................................................................ 76 L320 – Fortbildung Ausbilder Truppausbildung ................................................................. 77 L380 – Fortbildung Kreisbrandmeister und Leiter Berufsfeuerwehr................................... 78 L382 – Fortbildung Stellvertreter Kreisbrandmeister .......................................................... 79 L396 – Modulausbildung Kinder in der Feuerwehr ............................................................. 80 L670 – Umgang mit Migranten bei Feuerwehreinsätzen ..................................................... 81 L675 – Deeskalationstraining............................................................................................... 82 3
Hinweise für den Lehrgangsbetrieb an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen (LFS) 1. Hinweise zur Anfahrt Anschrift: St.-Florian-Weg 1 02979 Elsterheide OT Nardt Telefon: 03571 472-0 Telefax: 03571 472-224 E-Mail: lehrgangsanmeldung@lfs.smi.sachsen.de Eine Beschreibung der Anfahrt ist für Sie auf der Internet-Seite der LFS (www.lfs.sachsen.de) hinterlegt. 2. Hinweise zur Unterbringung Für den Lehrgangsbetrieb verfügt die LFS über 52 Doppel- und 112 Einzelzimmer. Alle Zimmer sind mit Dusche, WC und Waschbecken ausgestattet. Hiervon ausgenommen sind die Zimmer im Haus D und Haus O (Sanitäreinrichtungen über den Flur). Die Bettwäsche wird gestellt. Handtücher müssen mitgebracht werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass kein Anspruch auf ein Einzelzimmer besteht. Für die Dauer Ihres Aufenthaltes erhalten Sie Vollverpflegung. Diese beginnt am Anreisetag mit dem Mittagessen und endet am Abreisetag mit dem Mittagessen. 3. Hinweise zur Lehrgangsanmeldung Ausgehend vom Bedarf weist die LFS den Landkreisen, Berufsfeuerwehren und Werkfeuerwehren Lehrgangsplätze zu. Diese werden in Form der Einladungsunterlagen entsprechend den Erfordernissen weitergegeben. Die Anmeldefrist beträgt sechs Wochen. Bitte beachten Sie, dass nach Verstreichen der Frist der Lehrgangsplatz wieder neu vergeben wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Lehrgangsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Anmeldung vollständig erfüllt sein müssen. Werden bei einem Teilnehmer zu Lehrgangsbeginn Abweichungen von den Voraussetzungen festgestellt, muss der Teilnehmer nach Hause geschickt werden. Wir wissen, dass das zu großer Verärgerung führen kann und bitten Sie, genauso wie die Verantwortlichen der entsendenden Stellen, sorgfältig auf die Einhaltung der Lehrgangsvoraussetzungen zu achten und die Anmeldebögen gewissenhaft, vollständig und gut lesbar auszufüllen. Bei Angabe einer E-Mail-Adresse auf dem Anmeldeformular, erhalten Sie von uns automatisch eine Anmeldebestätigung per E-Mail zugesandt. 4
Am Tag der Anreise erfolgt die Anmeldung im Internatsgebäude. Dort wird Ihnen von den Mitarbeitern des Teilnehmermanagements auch ein Parkplatz zugewiesen. Auf der Internetseite der LFS ist eine Restplatzbörse über zur Verfügung stehende Lehrgangsplätze eingerichtet. Vielleicht weckt es Ihr Interesse und Sie können darüber einen noch offenen Lehrgangsplatz erhalten. 4. Hinweise zur Lehrgangsdurchführung Der Unterricht beginnt am Anreisetag in der Regel um 09:40 Uhr. Zur ersten Unterrichtsstunde (Eröffnung/Einweisung) sollten Sie immer in Dienstkleidung erscheinen. Beachten Sie ansonsten die Hinweise zu den weiter mitzubringenden Ausrüstungsgegenständen/Urkunden/Hilfsmaterialien, welche Sie mit den Einladungsunterlagen erhalten. Für Ihre Einsatzbekleidung steht Ihnen ein separater Spind zur Verfügung. Zur Unterstützung Ihrer Lerntätigkeit steht Ihnen die gut ausgestattete Fachbibliothek der LFS zur Verfügung. Zur Auswahl stehen Fachliteratur, Belletristik und Zeitschriften sowie CD und DVD. Die Ausleihe ist kostenlos. Die Fachbibliothek ist geöffnet: - Montag 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr - Dienstag und Donnerstag 07:00 Uhr bis 16:30 Uhr - Mittwoch 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr - Freitag 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr 5. Hinweise zur Freizeitgestaltung Zur Gestaltung der Freizeit stehen Ihnen u.a. ein moderner Sportplatz mit Basketball-, Fußball- und Beachvolleyball-Anlage, ein Fitnessraum, vier Clubräume, ein Billardraum, zwei Grills, ein Tischkicker, ein Dartspiel, ein Outdoor-Billard und eine Tischtennisplatte zur Verfügung. Im Weiteren stellt Ihnen die LFS gern zur kostenfreien Ausleihe Fahrräder zur Verfügung (insgesamt werden 25 Fahrräder vorgehalten). Empfehlen möchten wir Ihnen die Erkundung des in unmittelbarer Nähe gelegenen Lausitzer Seenlandes. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.lausitzerseenland.de. Auf Wunsch erhalten Sie Zugangsdaten für ein WLAN-Netz. 6. Ansprechpartner Wenden Sie sich mit allen Fragen, welche die Anmeldung betreffen, bitte an: Frau K. Wobar Tel.: 03571 472-211 E-Mail: lehrgangsanmeldung@lfs.smi.sachsen.de Spezielle Fragen zu Lehrgangsvoraussetzungen u. ä. richten Sie bitte an Herrn J. Meyer Tel.: 03571 472-231 E-Mail: jens.meyer@lfs.smi.sachsen.de Bei Fragen zu Lehrgangsinhalten wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner, dessen Daten im Lehrgangskatalog bei dem jeweiligen Lehrgang angegeben sind. 5
Laufbahnausbildung Lehrgang: L101e – Brandmeister*innen Grundausbildungslehrgang gemäß SächsFwAPO Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Ziel ist es, Mitarbeiter von Feuerwehren auszubilden, die nach Vorbeugender Brandschutz / Grundlagenausbildung ihren allgemeinen und fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten für den feuerwehrtechnischen Dienst geeignet sind. E-Mail: LFS.FB-Grundlagenausbildung@lfs.smi.sachsen.de Inhaltliche Schwerpunkte: - Staatsbürgerkunde - Geschichte der Feuerwehr - Rechtsgrundlagen und Organisation der Feuerwehr - Beamtenrecht - Personalvertretungsrecht - Unfallverhütung - Katastrophenschutzrecht - Mathematik - Physik - Chemie - Schriftverkehr - Ersthelfer-Ausbildung - Brand- und Löschprozesse - Vorbeugender Brandschutz - Fahrzeugkunde - Gerätekunde - Einsatzplanung - Gefahren an der Einsatzstelle/Gefahrenmatrix - Löschwasserversorgung und -förderung - Atemschutzeinsatz - Sprechfunkdienst - Führungslehre - Löscheinsatz - Technische Hilfeleistung - ABC-Einsatz - Schutz vor Wärme - Brandsicherheitswachdienst - Sport (einschließlich Schwimmen) Voraussetzungen: - Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 26.3 und G 41 - Verpflichtungserklärung BOS-Funk - Deutsches Sportabzeichen „Silber“ Lehrgangsdauer: 6 Monate 6
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: - Fahrerlaubnis - Verpflichtungserklärung BOS-Funk - Nachweis der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen G 26.3 und G 41 - Dienstkleidung - Persönliche Schutzkleidung (Feuerwehrjacke, Feuerwehrhose, Feuerwehrhelm, Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehr- Sicherheitsschuhwerk, Feuerwehr-Haltegurt, Feuerwehr- Überjacke, Feuerwehr-Überhose, Flammschutzhaube) - Sportbekleidung - Schwimmbekleidung - Deutsches Sportabzeichen „Silber“ - PC-Technik mit aktuellem Betriebssystem - Sicherheitsbrille nach EN166 Brillenträger müssen ihren eigenen Atemanschluss (mit Bänderung) mit Maskenbrille mitbringen. Die Verwendung von Helm-Masken-Kombinationen ist nicht möglich 7
Lehrgang: L101a Brandmeister – Abschlusslehrgang gemäß der SächsFwAPO Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Ziel ist es, Mitarbeiter von Feuerwehren auszubilden, die nach Führungsausbildung ihren allgemeinen und fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten für den feuerwehrtechnischen Dienst geeignet sind. E-Mail: LFS.FB-Fuehrungsausbildung@lfs.smi.sachsen.de Inhaltliche Schwerpunkte: - Rechts- und Verwaltungskunde - Berichtswesen - Verkehrsrecht - Gebührenrecht - Menschenführung - Lehren - Fahrzeug- und Gerätekunde - Führungslehre - Gefahrenbeurteilung - Taktische Ventilation - Einsatzstellenkommunikation - Löschmitteleinsatz - Löschwasserversorgung und –förderung - Brand, -Hilfeleistungs- und ABC-Einsatz - Vorbeugender Brandschutz Voraussetzungen: - Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 26.3 - Führerscheinklasse C Lehrgangsdauer: 3 Monate Hinweise: Der Lehrgang erfolgt auf Grundlage der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den feuerwehrtechnischen Dienst (SächsFwAPO). Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: - Dienstanzug, - Fw-Schutzhelm, - Fw-Schuhwerk, - Fw-Überjacke, - Fw-Überhose, - Feuerschutzhaube, - Fw-Haltegurt - PC-Technik mit aktuellem Betriebssystem 8
Lehrgang: L105 – Zugführerlehrgang gemäß SächsFwAPO Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Ziel ist es, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Feuerwehren Vorbeugender Brandschutz / Grundlagenausbildung heranzubilden, die nach ihren allgemeinen und fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten für den feuerwehrtechnischen E-Mail: Dienst in der Laufbahngruppe 2, 1.Einstiegsebene der LFS.FB-Grundlagenausbildung@lfs.smi.sachsen.de Fachrichtung Feuerwehr geeignet sind. Inhaltliche Schwerpunkte: - Staatsbürger-, Rechts- und Verwaltungskunde - Fachbezogene naturwissenschaftlich-technische Grundlagen zur Anwendung in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr - Einsatztaktik-Führen von taktischen Verbänden bis Zugstärke - Grundlagen des Führens von taktischen Verbänden bei Großschadenslagen und im Katastrophenfall - Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz - Menschenführung/Förderung persönlicher Kompetenzen - ABC-Gefahrenabwehr - Einsatztechnik Voraussetzungen: - gemäß SächsFwAPO Lehrgangsdauer: 5 Monate Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: - Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u. a. Jacke, Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe); Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, - sicherheitsschuhwerk und -haltegurt); Überhose und Überjacke; Flammschutzhaube; - die einschlägigen Feuerwehrdienstvorschriften; - Führerschein; - Ärztliche Bescheinigung über die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 26.3; Ärztliche Bescheinigung über die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 41; - Persönlicher Atemschutznachweis (Atemschutzpass); - Brillenträger haben zwingend eine Bänderungsmaske mitzubringen. - PC-Technik mit aktuellem Betriebssystem 9
Technische Ausbildung Lehrgang: L123 – Ausbilder Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2 Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Die Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Technik Kreisebene stattfindenden Lehrgänge. E-Mail: Inhaltliche Schwerpunkte: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de - Rechtsgrundlagen und Organisation - Grundlagen des Ausbildens - Ausbildungseinheit - Lehrgangs- und Unterrichtsgestaltung - Leistungsnachweis Voraussetzungen: - Lehrgang „Gruppenführer gemäß FwDV 2“ - Lehrgang „Ausbilder der Feuerwehr gemäß FwDV 2“ oder gleich- bzw. höherwertige Ausbildung, z. B. Meisterausbildung, Laufbahnausbildung in der Fachrichtung Feuerwehr, Lehrrettungsassistent, Pädagogikstudium oder ein bereits abgeschlossener [Fach-]Ausbilderlehrgang (hiervon ausgenommen: Lehrgang „Ausbilder Gerätesatz Absturzsicherung bis 2015) - gültige Eignungsuntersuchung G 26.3 - Lehrgang „Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2 - Lehrgang „BOS – Sprechfunkausbildung gemäß FwDV 2“ Lehrgangsdauer: 5 Tage Hinweise: Im Lehrgang werden keine Grundkenntnisse vermittelt. Umfangreiche Kenntnisse aus dem Themenfeld Atemschutz, Gerätetechnik und Atemschutznotfallrettung müssen vorhanden sein. Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: - Dienstkleidung - Persönliche Schutzkleidung - Überhose und Überjacke (EN469 Leistungsstufe 2 bzw. nach HuPF Teil 1 + Teil 4), Flammschutzhaube (DIN EN 13 911), - Ärztliche Bescheinigung über die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 26.3 - Brillenträger haben den persönlichen Atemanschluss mit Maskenbrille mitzubringen 10
Lehrgang: L124 – Ausbilder Motorsägenführer Modul Feuerwehr Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Die Befähigung zur Durchführung der auf Gemeinde- oder Technik Kreisebene stattfindenden Lehrgänge. E-Mail: Inhaltliche Schwerpunkte: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de - Rechtsgrundlagen und Organisation - Grundlagen des Ausbildens - Lehrgangs- und Unterrichtsgestaltung - Leistungsnachweis Voraussetzungen: - Lehrgang „Gruppenführer gemäß FwDV 2“ - Lehrgang „Ausbilder der Feuerwehr gemäß FwDV 2“ oder gleich- bzw. höherwertige Ausbildung, z. B. Meisterausbildung, Laufbahnausbildung in der Fachrichtung Feuerwehr, Lehrrettungsassistent, Pädagogikstudium oder ein bereits abgeschlossener [Fach-]Ausbilderlehrgang (hiervon ausgenommen: Lehrgang „Ausbilder Gerätesatz Absturzsicherung bis 2015) - Teilnehmer muss das Modul F oder Modul 1-3 oder das Modul B absolviert haben; - Nachweis einer fachlichen Eignung durch Berufsausbildung, die den Umgang mit der Motorsäge beinhaltet oder durch Fortbildung im Umgang mit der Motorsäge oder durch Qualifizierungsmaßnahmen im Umgang mit der Motorsäge Lehrgangsdauer: 5 Tage Hinweise: Im Lehrgang werden keine Grundkenntnisse vermittelt. Umfangreiche Kenntnisse aus dem Themenfeld MKS müssen vorhanden sein. Der Ausbilder Motorsägenführer darf nur Motorsägenführer für den Bereich der Feuerwehr ausbilden bzw. unterweisen. Die durch ihn erteilte Befähigung ist nicht in der privaten Wirtschaft verwendbar. Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: - Dienstkleidung - Persönliche Schutzkleidung - Schnittschutzhose Form C entspr. DIN EN 381-5; Schnitt- schutzjacke entspr. DIN EN 381 Teil 11; Schnittschutz- handschuhe entspr. DIN EN 381-7; Forsthelm entspr. DIN EN 397; Schuhwerk entspr. DIN EN 15090 mit Schnittschutzeinlage 11
Lehrgang: L124 D – Ausbilder Motorsägenführer Modul Feuerwehr F/D Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung der auf Technik Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Lehrgänge. E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de Inhaltliche Schwerpunkte: - Lehrgangs- und Unterrichtsgestaltung - Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung - Absperrmaßnahmen - Wahl Arbeitsposition - persönliche Schutzausrüstung - Arbeitstechniken im Korb - Beurteilung Baum - Positionierung Korb - Start Motorsäge - Schnitttechniken im Korb Voraussetzungen: - Lehrgang „Gruppenführer gemäß FwDV 2“ - Lehrgang „Ausbilder der Feuerwehr gemäß FwDV 2“ oder gleich- bzw. höherwertige Ausbildung, z. B. Meisterausbildung, Laufbahnausbildung in der Fachrichtung Feuerwehr, Lehrrettungsassistent, Pädagogikstudium oder ein bereits abgeschlossener [Fach-]Ausbilderlehrgang (hiervon ausgenommen: Lehrgang „Ausbilder Gerätesatz Absturzsicherung bis 2015) - abgeschlossener Lehrgang Modul F/D oder Modul 5 - abgeschlossener Lehrgang Ausbilder Modul F oder Ausbilder Modul 5 - regelmäßiger Umgang mit Motorkettensägen (z.B. gem. den Anforderungen der DGUV I 214-059 oder komplette oder teilweise Durchführung von mindestens zwei Lehrgängen im Bereich Motorkettensäge - Modul F oder F/D pro Jahr) - durch die entsendende Dienststelle zu bestätigen - „Maschinist Drehleiter“ Lehrgangsdauer: 3 Tage Hinweise: Im Lehrgang werden keine Grundkenntnisse vermittelt. Umfangreiche Kenntnisse aus dem Themenfeld MKS müssen vorhanden sein. Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: 12
- Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke, Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe); - Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, - sicherheitsschuhwerk und -haltegurt). - Schnittschutzhose Form C entspr. DIN EN 381-5; Schnittschutzjacke entspr. DIN EN 381 Teil 11; Schnittschutzhandschuhe entspr. DIN EN 381-7; - Forsthelm entspr. DIN EN 397; - Schuhwerk entspr. DIN EN 15090 mit Schnittschutzeinlage 13
Lehrgang: L130 – Gerätewart gemäß FwDV 2 Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Wartung, Technik Instandsetzung, Pflege und Prüfung der Beladung von Feuerwehrfahrzeugen und der persönlichen Ausrüstung, soweit E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de dies nicht in anderen Lehrgängen vermittelt wird, sowie zur Durchführung einfacher Wartungs- und Pflegearbeiten an Feuerwehrfahrzeugen. Inhaltliche Schwerpunkte: - Rechtsgrundlagen - Geräteprüfung - Leistungsnachweis Voraussetzungen: - Lehrgänge „Truppführer gemäß FwDV 2“ - „Maschinisten gemäß FwDV 2“ Lehrgangsdauer: 5 Tage Hinweise: Im Lehrgang werden keine Grundkenntnisse vermittelt. Umfangreiche Kenntnisse aus dem Themenfeldern Fahrzeug - und Pumpenkunde müssen vorhanden sein. Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: - Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke, Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe); - Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, - sicherheitsschuhwerk). Wenn vorhanden den Feuerwehrhaltegurt. 14
Lehrgang: L134 – Beauftragte Atemschutz Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Befähigung: Technik - zur Kontrolle der Atemschutzausrüstung, - zum Lagern und Verwalten im Atemschutz, E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de - zur einfachen Fehlersuche, - zur sicheren Handlungsfähigkeit nach thermischer Überlastung der Atemschutzgeräte, - zum Wechsel von Lungenautomaten außerhalb von Atemschutzwerkstätten sowie - zum Führen der persönlichen Atemschutznachweise Inhaltliche Schwerpunkte: - Rechtsgrundlagen Atemschutz - Verwalten (Atemschutzgeräte und –träger) - Lagern - Atemluft/Druckluft - Druckbehälter (Handhabung, Verlastung, Transport) - Fortbildung Atemschutzgeräteträger - Einsatzbereitschaft Filter - Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle - Vollmaske und Pressluftatmer - einfache Fehlersuche - Aufgaben bei Fehlerfindung und Vorgehensweise bei Gerätedefekten - Reinigung - Unfallverhütung - Wechsel Druckluftflaschen - Wechsel Lungenautomat - thermische Überlastung Voraussetzungen: - Lehrgänge "Truppführer gemäß FwDV 2" - "Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2" Lehrgangsdauer: 2 Tage Hinweise: Absolventen werden in die Lage versetzt: 1. Atemschutzgeräte zu reinigen, zu verwalten und zu lagern, 2. Atemschutzgeräteträger fortzubilden, 3. die Unfallverhütung im Atemschutz zu stärken 15
Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: - Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke, Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe); - Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (Feuerwehrjacke, -hose, -schutzhandschuhe, - sicherheitsschuhwerk). - FwDV 7 16
Lehrgang: L140 – Technische Hilfeleistung gemäß FwDV 2 Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Technik Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges. E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de Inhaltliche Schwerpunkte: - Gesetzliche Grundlagen - Mechanik - Heben und Ziehen - Hydraulische Rettungsgeräte - Geräte technische Hilfeleistung (u.a. Stromerzeuger, Belüftungsgeräte) - Pflege und Wartung - Leistungsnachweis Voraussetzungen: - Lehrgang "Truppmannausbildung gemäß FwDV 2" Lehrgangsdauer: 5 Tage Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: - Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke, Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe); - Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, - sicherheitsschuhwerk); Sicherheitsbrille nach EN166 17
Lehrgang: L145 – Ausbilder Technische Hilfeleistung gemäß FwDV 2 Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur Durchführung der auf Technik Gemeinde- oder Kreisebene stattfindenden Lehrgänge. E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de Inhaltliche Schwerpunkte: - Gesetzliche Grundlagen - Mechanik - Heben und Ziehen - Hydraulische Rettungsgeräte - Geräte technische Hilfeleistung (u.a. Stromerzeuger, Belüftungsgeräte) - Pflege und Wartung - Leistungsnachweis Voraussetzungen: - Lehrgänge „Gruppenführer nach FwDV 2“ - "Ausbilder der Feuerwehr gemäß FwDV 2" (oder gleich bw. höherwertige Ausbildung (bspw. Meisterausbildung, Laufbahnausbildung in der Fachrichtung Feuerwehr, Lehrrettungsassistent, Pädagogikstudium) oder ein bereits abgeschlossener (Fach)-Ausbilderlehrgang (hiervon ausgenommen: Lehrgang Ausbilder Gerätesatz Absturzsicherung bis 2015)) - Lehrgang L 140 absolviert an der LFS oder auf Stadt-, Gemeindeebene (Nachweis ist zu erbringen) oder Laufbahnausbildung 1.2 absolviert an der LFS Lehrgangsdauer: 5 Tage Hinweise: Im Lehrgang werden keine Grundkenntnisse vermittelt. Umfangreiche Kenntnisse aus dem Themenfeld Technische Hilfeleistung müssen vorhanden sein. Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: - Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke, Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe); - Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, - sicherheitsschuhwerk). Für die Erstellung der Lehrprobe wird ggf. ein Notebook benötigt. 18
Lehrgang: L150 – ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 1 Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Erwerb von grundlegendem Fachwissen für den Technik Gefahrguteinsatz sowie die Befähigung zur sicheren Handhabung der ABC-Sonderausrüstung, einschließlich der E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de Schutzkleidung. Inhaltliche Schwerpunkte: - Gliederung des ABC-Schutzes - Schutzkleidung ABC - Arten und Eigenschaften von ABC-Gefahrstoffen - allgemeine Einsatzmaßnahmen - Identifizierung - Einsatzgrundsätze - Erste Hilfe-Maßnahmen im ABC-Einsatz - Ausbildungseinheit - Pflege und Wartung - Leistungsnachweis Voraussetzungen: - Lehrgang "Truppmann Teil 2" - Lehrgang "Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2“ - Lehrgang "Sprechfunker gemäß FwDV 2" - gültige Tauglichkeit gemäß G 26.3. Lehrgangsdauer: 5 Tage Hinweise: Der Lehrgang entspricht dem bis 2014 an der LFS Sachsen angebotenen Lehrgang "ABC-Basis". Ausbildung für Mitglieder von Feuerwehren, welche über die Fahrzeuge GW-G oder MLW oder CBRN-ErkKW oder GW- Dekon-P oder LF des ABC-Gefahrgutzuges verfügen. Der Lehrgang stellt den Grundlehrgang für den Bereich ABC dar und ist Voraussetzung für die weiterführenden Lehrgänge "ABC- Erkundung gemäß FwDV 2", "ABC-Dekontamination P/G gemäß FwDV 2", ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 2“ sowie "Maschinisten - Dekontamination". Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: - Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke, Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe); - Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, - sicherheitsschuhwerk) 19
Lehrgang: L152 – ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 2 Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung des GW-G Technik und Festigung des Wissens zur Schutzkleidung. E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de Inhaltliche Schwerpunkte: - Nachschlagewerke - Nachweisführung - Fahrzeuge und Geräte - Gerätetraining C - Gerätetraining A - Gerätekunde A- und C-Geräte - Einsatzübung - Einsatztechnik ABC (außer Dekon P-Fahrzeug) - Pflege und Wartung - Leistungsnachweis Voraussetzungen: - Lehrgang "Truppmann Teil 2" - Lehrgang "Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2", - Lehrgang "Sprechfunker gemäß FwDV 2" - Lehrgang "ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 1" (Bezeichnung bis 2014: L 150 ABC-Basis) - Gültige Atemschutztauglichkeit gemäß G 26.3. Lehrgangsdauer: 5 Tage Hinweise: Der Lehrgang entspricht dem bis 2014 an der LFS Sachsen angebotenen Lehrgang "ABC-Technik". Ausbildung für Mitglieder von Feuerwehren, welche über die Fahrzeuge GW-G oder LF des Gefahrgutzuges verfügen. Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: - Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke, Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe); - Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, - sicherheitsschuhwerk) 20
Lehrgang: L153 – ABC-Dekontamination P/G gemäß FwDV 2 Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Befähigung zur Handhabung der Fahrzeuge und Geräte der Technik Einheiten ABC-Dekontamination Personen/Geräte. E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de Inhaltliche Schwerpunkte: - Grundlagen der ABC-Reinigung - Gerätekunde Strahlenschutz - Geräte und Schutzbekleidung Dekon - Dekonplätze ABC - Aufbau und Betrieb Dekon - Pflege und Wartung - Leistungsnachweis Voraussetzungen: - Lehrgang "Truppmann Teil 2" - Lehrgang "Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2", - Lehrgang "Sprechfunker gemäß FwDV 2" - Lehrgang "ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 1" (Bezeichnung bis 2014: L 150 ABC-Basis) - Gültige Atemschutztauglichkeit gemäß G 26.3. Lehrgangsdauer: 5 Tage Hinweise: Für Mitglieder von Feuerwehren, welche über ein Fahrzeug GW Dekon P verfügen. Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: - Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke, Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe); - Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, - sicherheitsschuhwerk). 21
Lehrgang: L156 – Führen im ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 –Teil 1 Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrüstung Technik und zum Führen entsprechend ausgebildeter taktischer Einheiten im ABC-Einsatz. E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de Inhaltliche Schwerpunkte: - Rechtskunde - Gefahrenbeurteilung - Einsatztaktik - Führen von Gruppen eines ABC-Zuges - Exkursion - Leistungsnachweis Voraussetzungen: - Lehrgang "Gruppenführer gemäß FwDV 2 oder B3" - BOS-Sprechfunkausbildung gemäß FwDV 2“ - Lehrgang „ABC Erkundung gemäß FwDV 2" (Bezeichnung bis 2014: ABC-Messen) oder Lehrgang "ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 2" (Bezeichnung bis 2014: ABC- Technik) oder Lehrgang "ABC-Dekontamination P/G gemäß FwDV 2" (Bezeichnung bis 2014: ABC-Dekon) Lehrgangsdauer: 5 Tage Hinweise: Die vermittelten Inhalte der unter den Teilnahmevoraussetzungen genannten Lehrgänge werden als bekannt vorausgesetzt. Eine Nachschulung oder Wiederholung im Unterricht ist aus Zeitgründen nicht möglich. Es wird daher empfohlen, sich eingehend auf den Lehrgang vorzubereiten. Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: - Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke, Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe); - FwDV 100, - FwDV 500, - Schreibmaterial 22
Lehrgang: L158 – Führen im ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 – Teil 2 Gefahrgutzug Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Befähigung zum taktisch richtigen Einsatz der ABC-Ausrüstung Technik und zum Führen entsprechend ausgebildeter taktischer Einheiten im ABC-Einsatz. E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de Inhaltliche Schwerpunkte: - Retten von Menschen und Tieren - Bergen oder in Sicherheit bringen von Sachwerten - Sichern und Überwachen von Gefahrenbereichen zum Schutz von Menschen, Tieren, Sachwerten und der Umwelt vor ABC-/CBRN-Gefahren - Vorläufiges Sichern von Gefahrstoffen - Kontaminationskontrolle und Dekontamination von Einsatzkräften sowie verletzten und betroffenen Personen auch im Rahmen eines Behandlungsplatzes und vorläufige Dekontamination der Einsatzausstattung und Mitwirkung bei der Kontaminationskontrolle und der Dekontamination von Sachwerten - Führungssystem im ABC-Einsatz - Einsatzvorbereitung, Einsatztaktik - Datenbanken und Ausbreitungsmodell - Einsatztaktik ABC-Erkundung - Analytik und Dekontamination - chemische und Explosionsgefahren Leistungsnachweis Voraussetzungen: - Lehrgang „Zugführer gemäß FwDV 2 oder Laufbahnausbildung LG, 1. EE Fachrichtung Feuerwehr“ - Lehrgang "Führen im ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 –Teil 1" - Lehrgang “BOS-Sprechfunkausbildung gemäß FwDV 2“ Lehrgangsdauer: 5 Tage Hinweise: Die vermittelten Inhalte der unter den Teilnahmevoraussetzungen genannten Lehrgänge werden als bekannt vorausgesetzt. Eine Nachschulung oder Wiederholung im Unterricht ist aus Zeitgründen nicht möglich. Es wird daher empfohlen, sich eingehend auf den Lehrgang vorzubereiten. Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: - Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke, Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe); - FwDV 100 und FwDV 500, - Taschenrechner 23
Lehrgang: L160 – Maschinisten Drehleiter Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Sicheres Arbeiten mit der DLK in unterschiedlichen Technik Einsatzsituationen. E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de Inhaltliche Schwerpunkte: - Rechtsgrundlagen - Aufbau und Funktion der DLK - Bedienung DLK - Pflege und Wartung - Leistungsnachweis Voraussetzungen: - Lehrgang "Maschinisten gemäß FwDV 2" Lehrgangsdauer: 5 Tage Hinweise: Der Lehrgang erfolgt gemäß der Empfehlung für die Aus- und Fortbildung an Hubrettungsfahrzeugen der AGBF Bund. Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: - Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke, Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe); - Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, - sicherheitsschuhwerk). Wenn vorhanden den Feuerwehrhaltegurt. 24
Lehrgang: L163 – ABC-Erkundung gemäß FwDV 2 Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Befähigung zur Bedienung und zum Betrieb des CBRN- Technik Erkundungskraftwagens. E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de Inhaltliche Schwerpunkte: - Radiologische und chemische Grundlagen - Gerätekunde - Kartenkunde - Einsatztaktik zur Gefahrenermittlung - Handhabung Messgeräte für AC-Einsatz (vorrangig CBRN-ErkKW-Geräte) - Messstrategie - CBRN Probeentnahme - Wartung und Pflege - Leistungsnachweis Voraussetzungen: - Lehrgang „Truppmann Teil 2“, - Lehrgang „Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV 2“, - Lehrgang „Sprechfunker gemäß FwDV 2“ - Lehrgang „ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 – Teil 1" (Bezeichnung bis 2014: ABC-Basis) - Gültige Tauglichkeit gemäß G 26.3. Lehrgangsdauer: 10 Tage Hinweise: Für Mitglieder von Feuerwehren, welche über die Fahrzeuge MLW oder CBRN-ErkKW verfügen. Die vermittelten Inhalte der unter den Teilnahmevoraussetzungen genannten Lehrgänge werden als bekannt vorausgesetzt. Eine Nachschulung oder Wiederholung im Unterricht ist aus Zeitgründen nicht möglich. Es wird daher empfohlen, sich eingehend auf den Lehrgang vorzubereiten. Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: - Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke, Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe); - Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, - sicherheitsschuhwerk) - FwDV 500 25
Lehrgang: L164 G – Fahrsicherheitstraining Gelände Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Schulung der Teilnehmer hinsichtlich einer vorausschauenden Technik Fahrweise im Gelände und einer den Geländeverhältnissen angepassten Geschwindigkeit und Fahrwegauswahl. E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de Inhaltliche Schwerpunkte: - Besonderheiten von Feuerwehrfahrzeugen welche mindestens geländefähig sind (Fahrzeugkonfigurationen, Sperren, Verteilergetriebe) - Praxistraining: (Anwendung der technischen Ausstattung der Fahrzeuge im Gelände) Voraussetzungen: - Führerschein der entsprechenden Klasse, welcher zum Führen des mitzubringenden Einsatzfahrzeuges berechtigt - Freiwillige Feuerwehren: Lehrgang "Truppmann gemäß FwDV 2" - Berufsfeuerwehren: abgeschlossene Laufbahnausbildung Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene (ehem. mittlerer Dienst) Lehrgangsdauer: 1 Tag Hinweise: Der Lehrgang ist für Einsatzfahrzeuge, welche mindestens der Kategorie 2 – geländefähig – zugeordnet sind. Das Training erfolgt mit eigenen Einsatzfahrzeugen, nicht mit Fahrzeugen der LFS. Die Lehrgangsanmeldung über den Kreisbrandmeister bzw. Leiter der Berufsfeuerwehr erfolgt erst im laufenden Kalenderjahr entsprechend der Terminvereinbarung LFS mit den jeweiligen Trainingsstrecken. Jedes angemeldete Fahrzeug ist mit 2 Fahrer/innen zu besetzen. Alle Angaben zum Ausbildungsort erfolgen mit dem Formular der Lehrgangsanmeldung. Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, - sicherheitsschuhwerk). 26
Lehrgang: L164 S – Fahrsicherheitstraining Straße Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Schulung der Teilnehmer hinsichtlich einer vorausschauenden Technik Fahrweise und einer den Fahrverhältnissen angepassten Geschwindigkeit. E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de Inhaltliche Schwerpunkte: - Besonderheiten von Feuerwehrfahrzeugen (Beladung, Schwerpunkt, Achslast, Bereifung) - Praxistraining: (Sitzposition/Spiegelblick; Führung des Fahrzeuges; Gefahrenbremsung auf unterschiedlichen Untergründen; Ausweichen) Voraussetzungen: - Führerschein der entsprechenden Klasse, welcher zum Führen des mitzubringenden Einsatzfahrzeuges berechtigt - Freiwillige Feuerwehren: Lehrgang "Truppmann gemäß FwDV 2" - Berufsfeuerwehren: abgeschlossene Laufbahnausbildung Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsebene (ehem. mittlerer Dienst) Lehrgangsdauer: 1 Tag Hinweise: Das Training erfolgt mit eigenen Einsatzfahrzeugen, nicht mit Fahrzeugen der LFS. Die Lehrgangsanmeldung über den Kreisbrandmeister bzw. Leiter der Berufsfeuerwehr erfolgt erst im laufenden Kalenderjahr entsprechend der Terminvereinbarung LFS mit den jeweiligen Trainingsstrecken. Jedes angemeldete Fahrzeug ist mit 2 Fahrer/innen zu besetzen. Alle Angaben zum Ausbildungsort erfolgen mit dem Formular der Lehrgangsanmeldung. Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: - Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, - sicherheitsschuhwerk) 27
Lehrgang: L168 – Fachtagung Atemschutz Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Vermittlung von aktuellen Erkenntnissen, Entwicklungen und Technik Tendenzen im Atem- und Körperschutz, Erläuterung neuer Entwicklungen in der Normung sowie bei Einsätzen, Vermittlung E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de von Erfahrungen aus aktuellen Unfällen. Veranstaltungsbegleitend präsentieren einzelne Hersteller ihre aktuellen Produkte im Bereich Atem- und Körperschutz. Im Weiteren wird das Thema Atemschutzhistorik gepflegt. Inhaltliche Schwerpunkte: - Aktuelle Themen im Atem- und Körperschutz Lehrgangsdauer: 1 Tag Hinweise: Jährlich aktuelles Programm. Zielgruppe je nach Programminhalt. 28
Lehrgang: L175 – Fahrsicherheitstraining – Fahrsimulator Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Schulung der Teilnehmer hinsichtlich einer vorausschauenden Technik Fahrweise und einer den Fahrverhältnissen angepassten Geschwindigkeit. E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de Inhaltliche Schwerpunkte: - Durchführen von simulierten Fahrten unter Sonderrecht (Training Fahrsimulator) - statisches und dynamisches Fahrtraining Voraussetzungen: - Lehrgang „Maschinist gemäß FwDV 2“ oder vergleichbare Vorgabe der Hilfsorganisation - Feuerwehr = Führerschein entsprechend der Erfordernis für das Fahrzeug am Standort - Hilfsorganisation = Führerschein entsprechend der Erfordernis für das Fahrzeug am Standort - Hilfsorganisationen führen das Training mit eigenen Fahrzeugen durch Lehrgangsdauer: 1 Tag Hinweise: Die Nutzung eigener Einsatzfahrzeuge ist möglich, ansonsten Nutzung Fahrzeuge LFS (Führerschein C erforderlich). Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: - Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, - sicherheitsschuhwerk). 29
Lehrgang: L250 – ABC-Fachberater Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Befähigung der Lehrgangsteilnehmer zur Übernahme der Technik Aufgabe Fachberater der Feuerwehr in ABC-Einsätzen. E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de Inhaltliche Schwerpunkte: - Fachberater ABC - Zusammenwirken mit Behörden und Einrichtungen - Arbeiten mit Führungsmitteln - Naturwissenschaftliche Grundlagen der Ausbreitungsberechnung - Messwertinterpretation - Strahlenschutzberechnung - Infektionsschutz und Pandemielagen - Dekontamination - Bedarfsplanung im ABC-Schutz - Strukturen der Einsatzführung - Lagedarstellung / Dokumentation - Leistungsnachweis Voraussetzungen: - Lehrgang "Zugführer gemäß FwDV 2" oder Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2 Fachrichtung Feuerwehr und - Lehrgang „Führen im ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 2 Gefahrgutzug" oder Lehrgang "Führen im ABC-Einsatz gemäß FwDV 2 - Teil 2 Erkundungszug" oder Lehrgang 10.600 „Messleitung“ der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz (AKNZ) - Quereinsteiger gemäß FwDV 500, Anlage 1, Definition Fachberater in der Feuerwehr, möglich Lehrgangsdauer: 5 Tage Hinweise: Die vermittelten Inhalte der unter den Teilnahmevoraussetzungen genannten Lehrgänge werden als bekannt vorausgesetzt. Eine Nachschulung oder Wiederholung im Unterricht ist aus Zeitgründen nicht möglich. Es wird daher empfohlen, sich eingehend auf den Lehrgang vorzubereiten. Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: - Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke, Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe); - FwDV 100, - FwDV 500, - Taschenrechner - Fachberater – Laptop (wenn vorhanden) - eigene Führungsmittel 30
Lehrgang L323 – Fortbildung Ausbilder Atemschutzgeräteträger Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Vermittlung aktueller fachlicher, methodischer und didaktischer Technik Hinweise zur Ausbildung von Atemschutzgeräteträgern. E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de Inhaltliche Schwerpunkte: - Vorschriften - Erfahrungsaustausch Voraussetzungen: - Lehrgang "Ausbilder Atemschutzgeräteträger gemäß FwDV2" Lehrgangsdauer: 1 Tag Hinweise: Zu empfehlen für Funktionsträger, deren Ausbildung mehr als 6 Jahre zurückliegt. Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: - Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke, Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe) - Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, - sicherheitsschuhwerk und -haltegurt), - Überhose und Überjacke (EN469 Leistungsstufe 2 bzw. nach HuPF Teil 1 + Teil 4), - Flammschutzhaube (DIN EN 13 911), - Ärztliche Bescheinigung über die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 26.3 Brillenträger haben den persönlichen Atemanschluss mit Maskenbrille mitzubringen. 31
Lehrgang: L324 – Fortbildung Ausbilder Motorsägenführer Modul Feuerwehr Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Lernzielen vom Technik Modul F und das praktische Vorzeigen von neuen Elementen in der Ausbildung. E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de Inhaltliche Schwerpunkte: - Rechtsgrundlagen und Organisation - Grundlagen des Ausbildens - Lehrgangs- und Unterrichtsgestaltung Voraussetzungen: - Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr die als Ausbilder für Motorkettensägen eingesetzt werden und die noch keine Ausbildung Modul F absolviert haben Lehrgangsdauer: 1 Tag Hinweise: Im Lehrgang werden keine Grundkenntnisse vermittelt. Umfangreiche Kenntnisse aus dem Themenfeld MKS müssen vorhanden sein. Der Ausbilder Motorsägenführer darf nur Motorsägenführer für den Bereich der Feuerwehr ausbilden bzw. unterweisen. Die durch ihn erteilte Befähigung ist nicht in der privaten Wirtschaft verwendbar. Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: - Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke, Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe); - Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, - sicherheitsschuhwerk und -haltegurt). - Schnittschutzhose Form C entspr. DIN EN 381-5; Forstarbeiterhelm 32
Lehrgang: L330 – Fortbildung Gerätewarte Ziel der Veranstaltung: Zuständiger Fachbereich: Vermittlung aktueller fachlicher Hinweise für die Tätigkeit Technik Gerätewart. E-Mail: LFS.FB-Technik@lfs.smi.sachsen.de Inhaltliche Schwerpunkte: - Rechtsgrundlagen - Fachliche Neuerungen - Erfahrungsaustausch Voraussetzungen: - Lehrgang "Gerätewarte gemäß FwDV 2" Lehrgangsdauer: 1 Tag Hinweise: Zu empfehlen für Funktionsträger, deren Ausbildung mehr als 5 Jahre zurückliegt. Mitzubringende Literatur und Ausrüstung: - Dienstkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (u.a. Jacke, Hose bzw. Damenrock, Diensthemd, schwarze Schuhe); - Persönliche Schutzkleidung gemäß Anlage 3 SächsFwVO (Feuerwehrjacke, -hose, -helm, -schutzhandschuhe, - sicherheitsschuhwerk). Wenn vorhanden den Feuerwehrhaltegurt. 33
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