LEITFADEN der österreichischen Bestatter - WKO

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LEITFADEN der österreichischen Bestatter - WKO
LEITFADEN DER ÖSTERREICHISCHEN BESTATTER 2. AUFLAGE

                                 LEITFADEN
der österreichischen Bestatter
LEITFADEN der österreichischen Bestatter - WKO
INHALTSVERZEICHNIS

            Vorwort .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                   5

            Einleitung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                      7
            Aufbau des Bestatterleitfadens .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                     8

1. Erste Kontakt­aufnahme .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                             9
            Vorbemerkung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                          9
            Ablauf: Art der Kontaktaufnahme .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                              9
            Rechtliche Hinweise  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                 10
            Praktische Hinweise .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                               10
            Trauerdruck  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                 11
            Erfassungsblatt für die erste telefonische Kontaktaufnahme – Muster .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                  12

2. Beratung /Aufnahme  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                   13
            Vorbemerkung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                         13
            Ablauf: Aufnahme des Todesfalles und Beratung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                         13
            Rechtliche Hinweise  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                 14
            Praktische Hinweise .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                               15
            Aufnahmeblatt – Muster (nach regionalen Erfordernissen zu gestalten) .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                       17

3. Besorgungen / Behördenwege .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                             21
            Vorbemerkung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                         21
            Ablauf: Beschaffungen und Besorgungen im unmittelbaren
            Zusammenhang mit der Bestattung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                   21
            Rechtliche Hinweise  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                 22
            Praktische Hinweise .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                               23

4. Einsargung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                    25
            Vorbemerkung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                         25
            Ablauf: Vorgangsweise bei der Einsargung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                            25
            Rechtliche Hinweise  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                 26
            Vorgehen bei ansteckenden Krankheiten .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                            27
            Exhumierung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                     28
            Urne  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .   28
            Praktische Hinweise .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                               29
            Vorschlag für Hygienemaßnahmen – Hygieneplan .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                31
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5. Überführung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                       33
             Vorbemerkung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                     33   VORWORT
             Ablauf: Überführung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                              33
             Rechtliche Hinweise  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                             33
             Praktische Hinweise .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                           35
             Vorschlag für Autoausrüstung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                   36

6. Aufbahrung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                    37
             Vorbemerkung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                     37
             Ablauf der Aufbahrung | Rechtliche Hinweise .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                              38   Untersuchungen zeigen, dass der Faktor Qualität im Wirtschaftsleben immer höher bewertet
             Praktische Hinweise .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                           39   wird. Anfangs wurde lediglich die Produktqualität verbessert, nunmehr steht aber auch die Qua-
                                                                                                                                                                                                                                                               lität der Dienstleistungen und damit das menschliche Verhalten im Mittelpunkt.
7. Durchführung Der Trauerfeier                                                                                                                                                                                                                                   Gerade in unserem Gewerbe, bei unserer Dienstleistung, ist der Faktor Qualität entscheidend,
   Verabschiedung / Beisetzung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                     41   da unsere Leistungen stets durch unsere Kunden individuell beurteilt werden. Wird ihren Erwar-
             Vorbemerkung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                     41   tungen entsprochen, oder werden diese übertroffen, dann empfinden sie die Qualität unserer
             Ablauf: Verabschiedung und Beisetzung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                     41   Leistungen als gut, sonst aber als schlecht.
             Rechtliche Hinweise | Praktische Hinweise .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                       42      Eine Bestattung ist ein einmaliges Ereignis – und nicht wiederholbar! Ist eine Leistung oder sind
             Begräbnisablaufplan – Muster .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                44   gar mehrere Leistungen mangelhaft, schlecht und gar nicht vorhanden, so ist die Unzufriedenheit
                                                                                                                                                                                                                                                               unseres/r Auftraggeber/s, bei den Angehörigen eines Verstorbenen, oder der gesamten Trauerfa-
8. Rechnungslegung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                     45   milie berechtigt. Daher haben wir eine qualitativ hochwertige Arbeit zu leisten.
             Die Ausstellung von Rechnungen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                       45      Wir haben uns in den letzten Jahrzehnten in den Fachorganisationen verstärkt bemüht, das
             Muster  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .   47   Ansehen der Bestatter, und damit unseres Berufsstandes, in der Öffentlichkeit wesentlich zu ver-
                                                                                                                                                                                                                                                               bessern. Ein eigenes, auf den Standesregeln aufbauendes Berufsbild, strengere Vorschriften für
9. Verlassenschafts­abhandlungen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                            49   die Prüfung zum Nachweis der Befähigung sowie umfangreiches Schulungsmaterial gewährleisten
             Abmeldung eines Verstorbenen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                      49   eine qualifizierte Ausbildung des Gewerbetreibenden und seiner Mitarbeiter.
             Bedachtnahme auf Berechtigungen und Verpflichtungen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                         50      Das relativ neue Gebiet der Thanatopraxie bringt eine Erweiterung der Bestatterdienstleistun-
             Weiterführung oder Einstellung eines Betriebes .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                 51   gen – wobei dadurch ein Imagegewinn der gesamten Branche erreicht wird. Durch hochwertige,
             Bestattungskosten als außergewöhnliche Belastung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                             51   qualitätvolle Anwendung der Thanatopraxie wird Angehörigen eine neue Ebene der Trauerbe-
             Friedhofsordnung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                        51   wältigung eröffnet. Die Kunst der Thanatopraxie kann Schockerlebnisse z. B. nach Unfalltod oder
                                                                                                                                                                                                                                                               anderen dramatischen Ereignissen mindern oder den Anblick von Verstorbenen erträglicher und
10. Betreuung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                               53   somit besser bewältigbar machen. Auch bleibende Erinnerungen wie Gesichtsmasken oder Fin-
             Vorbemerkung | Danksagung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                  53   gerabdrücke werden durch die Thanatopraxie in einer besseren Qualität möglich. Bestatter ohne
             Rechtliches .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .           54   die Zusatzausbildung der Thanatopraxie sind gut beraten, diese Dienstleistungen bei Bedarf zu-
             Hinweise zur Weitergabe an die Hinterbliebenen – Muster .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                         54   zukaufen.
                                                                                                                                                                                                                                                                  Aber auch das äußere Erscheinungsbild des Unternehmens und seiner Mitarbeiter ist sehr
11. DSGVO  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                         55   wichtig. Entsprechende Geschäftsräume, einfühlsame Kundengesprächsführung, ordentliches
             Vorbemerkung | Datenschutzvereinbarung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                             55   Anbieten der Waren und Dienstleistungen, die Ausstattung der Bestattungsfahrzeuge sowie die
                                                                                                                                                                                                                                                               Kleidung der Mitarbeiter helfen mit, beim Kunden einen positiven Eindruck zu hinterlassen und
12. Zusatzvereinbarung  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                            57   vermitteln das Gefühl, dass er seinen Auftrag einem qualifizierten Gewerbetreibenden erteilt.
             Zusatzvereinbarung zum Bestattungsauftrag  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                               57      Das Bestattungsgewerbe ist ein Dienstleistungsgewerbe, bei dem das Ansehen des Berufsstan-
                                                                                                                                                                                                                                                               des in der Öffentlichkeit abhängt von
13. Epidemie | Pandemie  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                 59   • der Qualität der erbrachten Dienstleistungen,
             Bundesgesetz .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                59   • den bereitgestellten Betriebsmitteln und
                                                                                                                                                                                                                                                               • der Güte der verkauften Produkte.
14. Sicherheit  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                             65
             Empfehlung zum Umgang mit SARS-CoV-2 infizierten Verstorbenen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                                                                 65   Dies bedeutet, dass Dienstleistungen, Betriebsmittel und Produkte einerseits gleiche Qualität ha-
                                                                                                                                                                                                                                                               ben sowie den Erwartungen des Kunden entsprechen sollen und andererseits den gesetzlichen
                                                                                                                                                                                                                                                               Erfordernissen entsprechen (nachkommen) müssen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Vorwort     | 5
LEITFADEN der österreichischen Bestatter - WKO
Grundvoraussetzungen für den Bestatter sind daher:
  • die jeweiligen Aufgabenbereiche genau festzulegen,                                                  EINLEITUNG
  • sich selbst und allen Mitarbeitern die allgemeinen und speziellen Kenntnisse für ihre Tätigkeit
    anzueignen,
  • die Produkte und Leistungen zu kontrollieren,
  • die Qualität durch ein (betriebseigenes) Qualitätssicherungssystem zu sichern.

  Die Voraussetzung, dass der Bestatter die fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen
  besitzt, um die dem Gewerbe eigentümlichen Tätigkeiten selbständig auszuüben, wird durch die
  positive Ablegung der Befähigungsprüfung erbracht. Ein Auseinandersetzen mit den sich stän-           Was verstehen wir unter Qualität?
  dig ändernden Anforderungen, Wünschen, Vorstellungen und Erwartungen der Kunden ist aber              Die Qualität unserer Leistungen beurteilen nicht alle unsere Kunden gleich. Sie sind zum Zeit-
  ebenso verpflichtend und unumgänglich.                                                                punkt der Bewertung unserer Leistungen durch den Tod eines Angehörigen oftmals in einem Aus-
     Der Beruf des Bestatters ist kaum mit einem anderen Beruf zu vergleichen. In einer Zeit, in der    nahmezustand. Außerdem sind Alter, Ausbildung, Erfahrung und sozialer Hintergrund oft sehr
  der Tod aus dem Gesellschaftsleben verdrängt wird, ist der Bestatter ein Helfer jener, die durch      unterschiedlich. Die Kunden werden also unsere Arbeit so beurteilen, wie es uns gelingt, unsere
  den Tod eines nahestehenden Angehörigen in einer Ausnahmesituation sind. Daher bedürfen die           Tätigkeiten und Produkte ihren Vorstellungen anzupassen.
  Angehörigen der Unterstützung eines Bestatters als Dienstleister, der die Trauer nicht geschäftlich
  ausnützt.                                                                                             Um die geforderte Qualität sicherzustellen, müssen wir organisatorische und technische Maßnah-
     Nur ein intensives Auseinandersetzen mit Stärken und Schwächen des eigenen Betriebes und           men treffen. Zur Qualitätssicherung gehören Qualitätsprüfung und Qualitätslenkung als Teilbe-
  den einzelnen Leistungen führt zum Erfolg. Damit sichern wir auch die Leistungsfähigkeit des Be-      reiche des Qualitätsmanagements. Sie sind Voraussetzung dafür, dass die Qualität der Dienst-
  triebes und die Qualität im Interesse unserer Kunden und unseres Ansehens in der Öffentlichkeit.      leistungen und der Produkte gegeben ist.
     Wir haben uns deshalb dazu entschlossen, diesen aktualisierten Bestatterleitfaden als Orien-
  tierungshilfe für den Alltag neu aufzulegen. Um eine qualitativ hochwertige Dienstleistung zu         Für Sie als Bestatter gelten daher im Rahmen unseres Qualitäts­
  gewährleisten, ist es wichtig Weiterbildungskurse der Bestatterakademie zu besuchen. (www.be-         managements (ÖNORM ISO 8402 und ÖNORM EN 15017 ) folgende Punkte:
  statterakademie.at)                                                                                   • Planen Sie einen klaren organisatorischen Aufbau! Regeln Sie die Zuständigkeit der Mitarbeiter,
                                                                                                          eventuell in einer Betriebsordnung.
                                                                                                        • Dokumentieren Sie den Auftragsdurchlauf! Dazu gehören z. B.: Kostenvoranschlag, Auftrags-
                                                                                                          annahme (Bestellschein), Faktura und Nachbetreuung.
                                     Bundesverband der Bestatter                                        • Überprüfen Sie eingegangene Lieferungen auf Qualität, Einhalten der Lieferbedingungen, Ter-
                                                                                                          mintreue usw.!
              Franz Nechansky                                          Mag. Jakob Wild                  • Kontrollieren Sie die von Ihnen ausgehenden Handelswaren und Dienstleistungen!
              Bundesinnungsmeister                                     Geschäftsführer                  • Halten Sie sich an die Standesregeln! Sind die Preise der Handelswaren und Dienstleistungen
                                                                                                          nicht im Höchsttarif festgesetzt, müssen die Kalkulationen nachvollziehbar sein. Sind für spe-
                                        KommR Anton Klocker                                               zielle Bereiche Tarife mit der Landes- oder Bundesvertretung vereinbart, so sind diese Tarife
                                     Vorsitzender des Arbeitskreises                                      anzuwenden und einzuhalten.
                                                                                                        • Managen Sie Ihr Personal so, dass sämtliche Arbeiten, Tätigkeiten oder Dienstleistungen or-
  Wien, Oktober 2020                                                                                      dentlich durchgeführt werden und setzen Sie dieses so ein, dass möglichst die betriebliche
                                                                                                          Wirtschaftlichkeit nicht unter den Kosten leidet.
                                                                                                        • Bilden Sie Ihre Mitarbeiter ständig weiter! Zum Beispiel durch Gespräche, in denen Sie
                                                                                                          – über gesetzliche und betriebliche Änderungen informieren,
                                                                                                          – über Stärken und Schwächen der geleisteten Arbeit sprechen und
                                                                                                          – die Reaktion Ihrer Kunden auswerten
                                                                                                          – Aus- und Weiterbildungskurse an der Bestatterakademie nutzen
                                                                                                        • Ein ruhiges und geordnetes Betriebsklima garantiert eine gute Leistung! Dazu tragen ent-
                                                                                                          sprechende Arbeits- und Geschäftsräume, die erforderlichen Dienst- bzw. Arbeitskleider, vor-
                                                                                                          schriftsmäßig ausgestattete und betriebssichere Fahrzeuge sowie eine möglichst geregelte Ar-
                                                                                                          beitszeit bei.
                                                                                                        • Selbstverständlich ist, dass Sie für die von Ihnen erbrachten eigenen Dienstleistungen sowie
                                                                                                          für die Qualität der vermittelten Dienstleistungen verantwortlich bzw. haftbar sind.

6 |   LEITFADEN DER ÖSTERREICHISCHEN BE STAT TER                                                                                                                                           Einleitung   | 7
LEITFADEN der österreichischen Bestatter - WKO
• Achten Sie auf Sauberkeit und Hygiene! Die thanatopraktische Behandlung mindert deutlich
    ein eventuelles Infektionsrisiko durch die Leichen (Verstorbenen). Somit dient dies auch der        1. ERSTE KONTAKT­
    Mitarbeiterhygiene und dem Eigenschutz des Bestattungspersonals.
  • Zur Betriebsausstattung gehören: Lager für Särge sowie für Hilfs- und Zusatzmaterialien (Sarg­         AUFNAHME
    ausstattung, Totenbekleidung, Einbettungen, Metalleinsätze, Urnen, Aufbahrungsgegenstände
    usw.) und der Fuhrpark. Von Vorteil ist ein eigener Hygieneraum (Versorgungsraum), in dem
    die Leichen (Verstorbenen) gewaschen, hygienisch grundversorgt und ggf. auch thanatoprak-
    tisch behandelt werden können.
    Das Lager sollte 10 Prozent des durchschnittlichen Jahresbedarfes betragen. Darüber hinaus
    ist ein dem Geschäftsumfang entsprechender Bestand an Sanitätssärgen – mindestens jedoch
    zwei – bereitzuhalten (§ 10 Abs. 2 Z 5 der Standesregeln).
  • Zur Geschäftsausstattung gehören: ein kundenfreundliches Büro mit entsprechendem tech-
    nischen Standard für Beratung und Betreuung
  • ein eigener Sargausstellungsraum ist empfehlenswert                                                 Vorbemerkung
  • sorgen Sie für eine genaue Dokumentation der von Ihnen durchgeführten Beerdigungen
                                                                                                        Die erste Kontaktaufnahme kann unterschiedlich erfolgen. Angehörige kommen zum Bestatter,             notwendige
                                                                                                        um einen Todesfall anzumelden. Dieses Gespräch mündet meist nahtlos in ein vollwertiges Bera-         Information
  Aufbau des Bestatterleitfadens                                                                        tungs- und Aufnahmegespräch. Eine andere, häufige erste Kontaktaufnahme passiert meist durch
                                                                                                        Anruf eines Angehörigen. Bei dieser Art der ersten Kontaktaufnahme gilt es, mit möglichst weni-
  Für den Aufbau der vorliegenden Arbeit diente die unten angeführte Chronologie eines Bestat-          gen Fragen die notwendigen Informationen zu erhalten. Die besonders belastete Situation, in der
  tungsfalles als Grundlage.                                                                            sich die Rat- und Hilfesuchenden befinden, muss berücksichtigt werden. Ganz wichtig ist dabei,
     Der jeweilige Arbeitsvorgang wird durch eine Vorbemerkung eingeleitet, ergänzt durch prak-         dass der Bestatter oder sein Mitarbeiter aufgrund eines soliden Fachwissens den Anfragenden das
  tische und rechtliche Hinweise. Grundlagen für die rechtlichen Hinweise sind die zum Zeitpunkt        Gefühl vermittelt, gut und umfassend beraten zu werden. Bereits in dieser Phase muss es gelingen,
  der Erstellung bzw. Überarbeitung des Leitfadens geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften. Den        die überaus wichtige Vertrauensbasis zu unseren Kunden zu schaffen.
  Abschluss bildet eine Checkliste, die als Grundlage für einen Vergleich mit der eigenen betriebsin-
  ternen Organisation gedacht ist und zu Überlegungen zur Qualität unserer Leistungen anregen
  soll.                                                                                                 Ablauf: Art der Kontaktaufnahme
  Die Chronologie eines Bestattungsfalles (Gliederung der Arbeitsvorgänge)                              Telefonische Information durch
  1.	 Erste Kontaktaufnahme                                                                             • Angehörige/Hinterbliebene
  2.	 Beratung / Aufnahme                                                                               • Freunde/Mitbewohner/Bevollmächtigte
  3.	 Besorgungen / Behördenwege                                                                        • Polizei
  4.	 Einsargung                                                                                        • Arzt/Rettungsorganisation
  5.	 Überführung                                                                                       • Behörden
  6.	 Aufbahrung                                                                                        • Sonstige, z. B. Landesalarmzentrale, Anatomisches Institut, Nachbarn, Versicherung
  7.	 Durchführung der Trauerfeier / Verabschiedung / Beisetzung
  8.	 Betreuung                                                                                         Persönliche Vorsprache in den Geschäftsräumen des Bestatters durch
                                                                                                        • Angehörige/Hinterbliebene
                                                                                                        • Freunde/Mitbewohner/Bevollmächtigte
                                                                                                        • Behörden
                                                                                                        • Sonstige

8 |   LEITFADEN DER ÖSTERREICHISCHEN BE STAT TER                                                        1.	                                                                Erste Kontakt­aufnahme       | 9
LEITFADEN der österreichischen Bestatter - WKO
Rechtliche Hinweise                                                                                             CHECKLISTE
Erreichbarkeit   Um die unverzügliche Abholung von Verstorbenen im öffentlichen aber auch im Interesse der                  9 Erreichbarkeit
                 Hinterbliebenen sicherzustellen, hat der Bestatter entweder jederzeit erreichbar zu sein oder für          9 Auftrag
                 eine entsprechende Vertretung vorzusorgen. (§ 6 Z 3 der Standesregeln)                                     9 Sind Mitarbeiter entsprechend geschult bzw. ausgebildet, um alle anfallenden Fragen aus-
                                                                                                                              reichend beantworten zu können?
                 Ein standeswidriges Verhalten liegt vor, wenn
                 • die Annahme eines behördlichen Bestattungsauftrages verweigert wird (§ 4 Z 12 der Standes-
                    regeln) oder
                 • ein Auftrag angenommen bzw. zu erlangen versucht wird, über den bei sorgfältiger Prüfung           Trauerdruck
                    bekannt sein müsste, dass er bereits einem anderen befugten Bestatter erteilt wurde und noch
                    aufrecht ist. (§ 5 Z 4 der Standesregeln)                                                         Die Bestatter bieten im Rahmen ihrer Dienstleistung sämtliche Drucksorten im Zuge eines Ster-
                                                                                                                      befalles an. Dazu zählen insbesondere:
                 Wer weder durch ausdrücklichen oder stillschweigenden Vertrag, noch vom Gerichte, noch aus
                 dem Gesetze die Befugnis erhalten hat, darf sich der Regel nach nicht in das Geschäft eines ande-    •     die Erstellung und Gestaltung der Parte,
                 ren mengen. Hat er sich dies angemaßt, so ist er für alle Folgen verantwortlich. (Geschäftsführung   •     der Trauerbilder,
                 ohne Auftrag, § 1035 ABGB).                                                                          •     der Danksagungskarten,
                                                                                                                      •     Traueranzeigen in Zeitungen.
                                                                                                                      Gemäß § 32 Abs 1 Z1 GewO sind Bestatter zur sinnvollen Ergänzung ihrer Dienstleistung berech-
                 Praktische Hinweise
                                                                                                                      tigt, Trauerdrucksorten im Rahmen ihrer Geschäftsfälle zu erstellen.
   telefonisch   Erfolgt die erste Kontaktaufnahme telefonisch, gelten – wie bei allen Telefongesprächen – die        Für im Trauerdruck verwendete Bilder sollte sich der Bestatter unbedingt vom Auftraggeber per
                 Regeln des guten Benehmens:                                                                          Unterschrift die erforderlichen Fotorechte bestätigen lassen. Ebenso ist bei den verwendeten
                 • Melden Sie sich mit dem Namen der Firma und Ihrem Namen sowie einem der Tageszeit ange-            Vordrucken auf das Urheberrecht zu achten.
                    passten höflichen Gruß.
                 • Achten Sie beim Telefonieren auf eine gute, sprachliche Ausdrucksform. Sprechen Sie klar und       Die Veröffentlichungen von Trauerdrucksorten auf Internetplattformen bedarf der Zustimmung
                    deutlich und formulieren Sie das Notwendige in kurzen Sätzen.                                     des Auftraggebers.
                 • Vergewissern Sie sich, ob Ihr Gesprächspartner alles verstanden hat.
                 • Vergewissern Sie sich im Zweifelsfall durch Rückruf über die Richtigkeit der telefonischen Kon-
                    taktaufnahme, um Fehleinsätze auszuschließen.                                                     Notizen:
                 • Listen Sie alle erforderlichen Fragen in einem Formblatt auf, das auch genügend Platz für Noti-
                    zen bietet (siehe Anlage zu Punkt 1).                                                                       .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .

                                                                                                                                .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .
  persönliche    Dient eine persönliche Vorsprache vorerst nur der Information über Maßnahmen, die im Zu-
  Vorsprache     sammenhang mit einem Todesfall zu treffen sind, dann müssen die Kontaktpersonen umfassend                      .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .
                 informiert werden über
                 • Maßnahmen oder/und Zeitpunkt der Abholung des Verstorbenen vom Sterbeort (landesge-                          .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .
                    setzliche Vorschriften sind hier unterschiedlich!)
                 • Maßnahmen im Hinblick auf die Todesursache                                                                   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .
                 • Maßnahmen im Hinblick auf den Sterbeort
                 • die Reihenfolge aller Maßnahmen und                                                                          .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .
                 • ggf. auch über den Ablauf einer Bestattungsdurchführung
                                                                                                                                .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .
                 Diese Information muss so vollständig sein, dass ein – späterer – Bestattungsauftrag klaglos abge-
                 wickelt werden kann.                                                                                           .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .

                                                                                                                                .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .

             10 |   LEITFADEN DER ÖSTERREICHISCHEN BE STAT TER                                                        1.	                                                                                                                                                                                              Erste Kontakt­aufnahme                                             | 11
LEITFADEN der österreichischen Bestatter - WKO
Anlage zu Punkt 1:
   Erfassungsblatt für die erste telefonische Kontaktaufnahme –   2. BERATUNG / AUFNAHME
   Muster

   Datum:
   Uhrzeit:
   Sachbearbeiter:

       FR AGE                     ANT WORT
       Name                                                       Vorbemerkung
       der/s Anrufers
                                                                  Im Beratungsgespräch anlässlich der Aufnahme eines Todesfalles soll der Bestatter dem Bestel-        Beratungs­
                                                                  ler (den Angehörigen) einen umfassenden Kundendienst anbieten. Zudem hat der Bestatter in            gespräch
       Adresse                                                    diesem Gespräch die Möglichkeit, für diesen Geschäftsfall sein ganzes Wissen und Können, seine
       der/s Anrufers                                             Erfahrung und Flexibilität sowie die Leistungsfähigkeit seines Betriebes unter Beweis zu stellen.

                                                                  Das Gelingen eines harmonischen Beratungsgespräches hängt wesentlich ab von
       Telefonnummer                                              • den Umgangsformen
       der/s Anrufers                                             • dem Einfühlungsvermögen
                                                                  • der Wortwahl und
                                                                  • dem Tonfall des Beraters (Bestatters oder Mitarbeiters)
       Name
       der/s Verstorbenen
                                                                  Der Berater muss stets vor Augen haben, dass alle Leistungen, die anlässlich eines Todesfalles er-
                                                                  bracht werden, für die Betroffenen von einmaliger Bedeutung sind.
       Sterbeort?
       Sterbedatum / -zeitpunkt
                                                                  Ablauf: Aufnahme des Todesfalles und Beratung
       Totenbeschau wann?                                         • Festhalten der Notwendigkeiten (insbesondere Totenbeschau, Freigabe des Verstorbenen) und
       Arzt?                                                        der Wünsche zur Durchführung des Bestattungsauftrages
       Behandlungsschein,                                         • Erfassen der Daten des Verstorbenen und des Auftraggebers
       behördl. Anordnung?                                        • Wahl der Bestattungsart (Erd-, Gruft- oder Feuerbestattung, Anatomie, Sonderformen wie
                                                                    z. B. Waldbestattung)
       Bestimmungsort                                             • Erfassen des Friedhofs/Krematoriums und der Grabstelle
       (Transport)                                                • Ablauf der Trauerfeier/Beerdigung (Gestaltung der Aufbahrung, kirchlicher Ritus, ohne Ritus,
                                                                    Nachrufredner, Musik, usw.)
       Abholung mit                Sanitätssarg                  • die Dienstleistung der Thanatopraxie anbieten – Verabschiedung am offenen Sarg, Bestat-
                                   ausgesuchtem Sarg               tungsfristverlängerung, ggf. Rekonstruktion der/s Verstorbenen
                                                                  • Terminisierung der Beisetzung/Verabschiedung
                                                                  • Terminabstimmung mit Friedhofsverwaltung oder Krematorium
       Bestattungsart                                             • Terminabstimmung mit Pfarrer/Trauerredner und anderen Mitwirkenden
                                                                  • Koordination des gesamten Ablaufes (Freigabe, Thanatopraxie, Einsargen, Überführen, Aufbah-
                                                                    ren, Bestattung)
                                                                  • Textierung der Parte/Todesanzeige, Sterbebilder u. a.
                                                                  • Auswahl von Sarg/Urne, Sargausstattung, Totenbekleidung, Grabkreuz
                                                                  • Sonstiges (z. B. Lautsprecheranlage, Rednerpult, Kondolenzbuch)

12 |   LEITFADEN DER ÖSTERREICHISCHEN BE STAT TER                                                                                        Beratung / Aufnahme       | 13
LEITFADEN der österreichischen Bestatter - WKO
• besondere, persönliche Erinnerungsstücke an den Verstorbenen wie z. B. Fingerprints, Gesichts-       • Bestatter dürfen nicht die Annahme eines behördlichen angeordneten Auftrages gegen Ersatz
                 oder Handabdruck anbieten                                                                              der Kosten verweigern;.

               Kontrollieren Sie, ob die Angaben, die in das Aufnahmeblatt (siehe Anlage zu Punkt 2) eingetra-
               gen sind, vollständig und richtig sind.                                                                Praktische Hinweise
                                                                                                                      Begrüßen
               Rechtliche Hinweise                                                                                    Grüßen Sie den Kunden vernehmlich, wenn er den Geschäftsraum betritt. Wenden Sie sich dabei          Umgang mit
                                                                                                                      dem Kunden zu, da das ansonsten dem Verhalten einer argen Taktlosigkeit gleichkäme. Gehen Sie,       dem Kunden
 Entgegen­     Der Bestatter hat über geeignete Räumlichkeiten für den Kundenverkehr und über das erforder-           wenn möglich, dem Eintreffenden entgegen, laden Sie ihn ein, eventuelle Überkleider abzulegen
nahme von      liche, geschulte Personal für die Entgegennahme von Bestattungsaufträgen sowie für die Durch-          und seien Sie dabei behilflich. Bieten Sie anschließend dem Kunden einen Platz an, und nehmen
 Aufträgen     führung von Bestattungen und Totentransporten zu verfügen. (§ 10 Abs. 2 Z 2 der Standesre-             Sie selbst erst nachher Platz. Bieten Sie dem Kunden auch beim Weggehen an, ihm beim Anlegen
               geln) Bestatter, die Thanatopraktiker sind bzw. ausgebildete Thanatopraktiker in den Reihen der        seiner Überkleider zu helfen.
               Mitarbeiter haben, müssen auch entsprechendes Equipment und auch eventuell einen eigenen
               Versorgungsraum haben.                                                                                 Kleidung
                  Nach § 101 Abs. 5 der Gewerbeordnung 1994 ist das Sammeln von Bestellungen auf Leistungen           Achten Sie stets darauf, sich dem Anlassfall entsprechend zu kleiden.                                Kleidung
               des Bestattergewerbes grundsätzlich nur in den Betriebsstätten des Gewerbetreibenden gestattet.
               AUSNAHME: Bei Vorliegen einer ausdrücklichen Aufforderungen ist auch das Aufsuchen von Pri-            Ansprache
               vatpersonen zu diesem Zwecke gestattet.                                                                Passen Sie – und Ihre Mitarbeiter – Ihr persönliches Benehmen und Verhalten dem Naturell des         Verhalten
  Preis­aus­      Nach dem Preisauszeichnungsgesetz (BGBl.Nr.146/1992) sind die Preise für Sachgüter (wie             Kunden an. Unstimmigkeiten entstehen meist dann, wenn den Eigenheiten des Kunden keine
 zeichnung     auch für Attrappen oder Muster) dann auszuzeichnen, wenn sie sichtbar ausgestellt sind oder in         oder zu wenig Beachtung entgegengebracht wurde. Irren Sie sich nicht bei der Aussprache des
               den Geschäftsräumlichkeiten in anderer Weise zum Verkauf bereitgehalten werden (z. B. Schau-           Namens Ihres Kunden.
               räume für Särge). Die Preise sind inklusive Mehrwertsteuer anzuführen.                                    Sollten es zwingende Gründe notwendig machen, einen Wunsch des Bestellers abzulehnen,
                  Ebenso haben die Bestatter nach einer Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche An-        begründen Sie die Ablehnung und sprechen Sie sie in höflicher Form aus.
               gelegenheiten (BGBl.Nr.813/1992) die Preise ihrer typischen Leistungen, die sie in der angeführten        Gehen Sie während des Beratungsgespräches sehr sparsam mit Fachausdrücken und betrieb-
               Eigenschaft an Verbraucher erbringen, auszuzeichnen.                                                   lichen Abkürzungen um und vermeiden Sie Störungen. Benützen Sie bei Telefongesprächen in
   standes­       Auf Grund der Standesregeln ist jeder Bestatter verpflichtet, jedes standeswidrige Verhalten zu     Anwesenheit des Kunden sorgsam gewählte Ausdrücke, Sie können sonst Ihren Kunden verletzen
   widriges    unterlassen (§ 2 der Standesregeln). Ein Verhalten ist dann standeswidrig, wenn es geeignet ist, das   oder verstören. Unterlassen Sie im Umgang mit Hinterbliebenen den Gruß „Auf Wiedersehen“.
  Verhalten    Ansehen des Berufsstandes zu beeinträchtigen oder gemeinsame Interessen des Berufsstandes zu           Wenden Sie „Guten Tag“ oder „Grüß Gott“ an.
               schädigen (§ 3 der Standesregeln).
                  Wann ein Verhalten im Geschäftsverkehr mit Auftraggebern standeswidrig ist, wird im § 4 der         Aufnahme
               Standesregeln umfassend beschrieben.                                                                   Verwenden Sie für die Aufnahme des Todesfalles ein eigenes Formular, das als Grundlage für die       Aufnahme­
                                                                                                                      Erstellung des Kostenvoranschlages (des Bestellscheines) und der Rechnung dienen kann.               formular
               Hier genügt eine kurze Aufzählung der Regelungen, die unbedingt beachtet werden müssen:                   Die von Ihnen angebotenen Leistungen (z. B. Aufbahrung), Handelswaren (z. B. Särge, Urnen)
               • Dienstleistungen und Waren sind wahrheitsgetreu anzubieten;                                          sollen, wenn erforderlich, dem Besteller durch geeignete Unterlagen illustriert werden. Das Reper-
    Kosten­    • vor Auftragserteilung muss dem Auftraggeber unaufgefordert ein entsprechender Kostenvor-             toire der gesanglichen und musikalischen Leistungen soll ebenso zur Einsicht aufliegen.
voranschlag      anschlag gelegt werden (Ausnahme: bei behördlichen Anweisungen und bei auf Grund der                    Verschiedene, fallweise Zusatzdienstleitungen (z. B. Fingerprints, Gesichts- oder Handabdrü-
                 Sachlage gewünschte oder erforderliche kurzfristiger Leistungserbringung);                           cke, Trauerkerzen, Sonderdekorationen für die Verabschiedung oder/und Aufbahrung, uvm.) soll-
               • nach Auftragserteilung ist eine entsprechende Auftragsbestätigung auszufolgen;                       ten auf jeden Fall in ihrem Aufnahmebogen gelistet sein.
               • Nach der Durchführung ist eine aufgeschlüsselte Rechnung zu legen (siehe Anlage zu Punkt 2);            Informationen über jene Maßnahmen, die vom Besteller bzw. den Angehörigen vor oder nach           Merkblatt
               • Leistungen, die über behördliche Anordnungen hinausgehen oder für die kein Auftrag vorliegt,         der Bestattungsdurchführung zu beachten oder von der Bestattung zu veranlassen sind, sollten
                 dürfen nicht erbracht werden;                                                                        als Merkblätter aufliegen.
               • Für den Auftraggeber bestimmte Zahlungen dürfen ohne Ermächtigung nicht angenommen                      Verwenden Sie geeignete Hüllen, um die Ihnen übergebenen Dokumente, Fotos und derglei-
                 werden; anvertraute Gelder, Urkunden und sonstige Gegenstände müssen unverzüglich weiter             chen schonend behandeln zu können.
                 gegeben werden;                                                                                         Die für den Verstorbenen entgegengenommene Bekleidung müssen Sie z. B. in einem mit Na-
               • Die Bestatter sind über alle ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung bekannt gewordenen Tat-            men beschrifteten Kleidersack verwahren.
                 sachen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dazu haben sie auch ihre Arbeitnehmer sowie sonst             Übergeben Sie, wenn möglich, bereits anlässlich der Bestellung der Bestattungsdurchführung
                 in Pfllicht genommene zu verpflichten.                                                               dem Kunden die Briefumschläge, die er für das Versenden der Trauernachrichten (Parten) benötigt.

          14 |   LEITFADEN DER ÖSTERREICHISCHEN BE STAT TER                                                                                                                                   Beratung / Aufnahme      | 15
LEITFADEN der österreichischen Bestatter - WKO
Unterlagen                                                                                                                                                                                                                                                        Anlage zu Punkt 2:
Hausbesuch   Damit Sie einem angeforderten Hausbesuch unverzüglich nachkommen können, halten Sie stets                                                                                                                                                                         Aufnahmeblatt – Muster
             dir für die Aufnahme eines Todesfalles benötigten Unterlagen (Formulare, u. a. m.) bereit. Sorgen
             Sie auch dafür, dass diese Unterlagen immer auf dem neuesten Stand sind.                                                                                                                                                                                          (nach regionalen Erfordernissen zu gestalten)

                                                                                                                                                                                                                                                                               Aufnahmedatum:
                                                                                                                                                                                                                                                                               Vor- und Nachname des Bestatters (Beraters):
                      CHECKLISTE
                                                                                                                                                                                                                                                                                Angaben zum Besteller:
                9 Sind die Räumlichkeiten für den Kundenverkehr, d. h. auch für den ungestörten Ablauf
                    eines Beratungsgespräches geeignet?                                                                                                                                                                                                                         Vorname, Titel
                9   Ist dafür gesorgt, dass die Ausbildung und der Wissensstand der Mitarbeiter stets dem                                                                                                                                                                       Nachname
                    letzten Stand (z. B. Änderung gesetzlicher Bestimmungen, Einschulung bei technischen                                                                                                                                                                        vollständige Adresse
                    Neueinführungen, Lokalaugenschein bei Neubauten oder baulichen Änderungen von                                                                                                                                                                               (Straße / Gasse / Platz / Hausnummer)
                    Aufbahrungshallen, Urlaubsvertretung anderer z. B. Ärzte, Priester, u. a. m.) entspricht?
                                                                                                                                                                                                                                                                                PLZ, Wohnort
                9   Entspricht das Leistungsangebot den Wünschen der Kunden?
                                                                                                                                                                                                                                                                                (ordentlicher Wohnsitz = Rechnungsadresse)
                9   Entspricht die Illustration des Leistungsangebotes dem letzten Stand?
                9   Gibt es eine Kontrolle, um eventuell Mängel auszuschalten (z. B. bezüglich der Vollstän-                                                                                                                                                                    Telefon, Fax
                    digkeit des Auftrages, Terminabstimmung, Sicherstellung der Weiterleitung von Aufträ-                                                                                                                                                                       Bankverbindung, Kontonummer
                    gen an Dritte)?                                                                                                                                                                                                                                             Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen
                9   Welche Maßnahmen werden bei Qualitätsmängeln gesetzt?
                9   Welche Lösungsmöglichkeiten werden bei – berechtigten – Beschwerden von Kunden
                                                                                                                                                                                                                                                                                Angaben zum Verstorbenen:
                    angeboten (Entschuldigung, Ersatzleistungen, oder Preisnachlass u. a. m.)?                                                                                                                                                                                  Vorname, Titel
                9   WICHTIG: Urheberrechte der zur Verfügung gestellten Fotos klären                                                                                                                                                                                            Nachname
                9   Zustimmung der Angehörigen, dass die Parte und das Andenkenbild im Internet veröf-
                                                                                                                                                                                                                                                                                Geburtsname
                    fentlicht werden darf
                                                                                                                                                                                                                                                                                Geburtsdatum
                                                                                                                                                                                                                                                                                Geburtsort
             Notizen:                                                                                                                                                                                                                                                           Körpergröße / -gewicht
                                                                                                                                                                                                                                                                                Familienstand
                     .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .
                                                                                                                                                                                                                                                                                Konfession
                     .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .    Beruf
                                                                                                                                                                                                                                                                                Sterbeort
                     .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .
                                                                                                                                                                                                                                                                                Sterbetag
                     .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .    Standesamt
                                                                                                                                                                                                                                                                                letzte Wohnadresse
                     .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .
                                                                                                                                                                                                                                                                                vollständige Adresse
                                                                                                                                                                                                                                                                                (Straße / Gasse / Platz / Hausnummer)
                     .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .
                                                                                                                                                                                                                                                                                PLZ, Ort (ordentlicher Wohnsitz)
                     .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .    ggf. letzte Wohnadresse (z. B. Pflegeheim)
                                                                                                                                                                                                                                                                                Staatsbürgerschaft
                     .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .
                                                                                                                                                                                                                                                                                Mitgliedschaften
                                                                                                                                                                                                                                                                                Vorsorgeversicherungen

         16 |   LEITFADEN DER ÖSTERREICHISCHEN BE STAT TER                                                                                                                                                                                                                                                                     Beratung / Aufnahme   | 17
LEITFADEN der österreichischen Bestatter - WKO
Angaben zur Bestattung:                                                    Fremdleistungen:
       Freigabe                                                                   Anstaltsleistungen
       Bestattungsart                                                             Parten, Zeitungseinschaltungen,
       (Begräbnis, Kremationsfeier, Exhumierung)                                  Sterbebilder und Danksagungen
       Termin der Abholung / Überführung                                          Gesangliche Leistungen oder Musik
       Kleidung                                                                   Pflanzendekorationen
       Termin der Aufbahrung                                                      Nachruf
       Termin der Trauerfeier / Verabschiedung                                    thanatoprakitsche Behandlung* /
       Termin des Begräbnisses /                                                  Rekonstruktion*
       der Urnenbestattung                                                        Abnahme von Gesichtsmaske,
       Termin für Exhumierung                                                     Handabdruck, Fingerprint
                                                                                  * wenn der Bestatter diese Dienstleistung zukauft
       Termin für die Wiederbeerdigung
       Friedhof                                                                   Auslagen für den Auftraggeber:
       Krematorium / Urnenhain                                                    Gebühren, Verwaltungsabgaben
       Grabstellenbezeichnung                                                     Entgelte und Leistungen
                                                                                  der Friedhofsverwaltung / Feuerhalle
       Geistlichkeit / Nachrufredner / Musik
                                                                                  Kirchengebühr
       Überführung von / nach; am … um …
       Eintreffzeit …                                                             Leistungen durch andere Unternehmen

       Eigenleistungen:                                                           Auftrag sbestätigung:
       Sanitätssarg                                                               Der Auftrag muss schriftlich festgehalten werden. Die Auftragsbestätigung ist vom Besteller zu
                                                                                  unterschreiben.
       Sarg
                                                                                  Gliederung:
       Einbettung
                                                                                  Eigenleistungen
       Urne                                                                       Fremdleistungen
       Grabkreuz                                                                  Auslagen für den Auftraggeber
                                                                                  Mehrwertsteuer (getrennt anführen)
       thanatoprakitsche Behandlung* /
                                                                                  durchlaufende Posten
       Rekonstruktion*
                                                                                  (die Reihenfolge kann sich je nach steuerrechtlicher Behandlung ändern)
       Abnahme von Gesichtsmaske,
                                                                                  Der Besteller erhält das Original, ein Duplikat bleibt beim Bestatter.
       Handabdruck, Fingerprint
       Versargen
       Abholung
       Überführung
       Aufbahrung
       Kondukt
       Zusatzleistungen (z. B. Musik,
       Gedenkkerze, Kranzwagen, Rednerpult,
       Kondolenzbuch)
       Besorgungen
       Erschwernis, Mehraufwand (Zuschläge)
       * wenn der Bestatter oder ein Mitarbeiter geprüfter Thanatopraktiker ist

18 |   LEITFADEN DER ÖSTERREICHISCHEN BE STAT TER                                                                                                          Beratung / Aufnahme     | 19
Notizen:
                                                                                                                                                                                                                                                             3. BESORGUNGEN /
   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .
                                                                                                                                                                                                                                                                BEHÖRDENWEGE
   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .

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                                                                                                                                                                                                                                                             Vorbemerkung
   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .
                                                                                                                                                                                                                                                             Mit dem Angebot, Dienstleistungen und Besorgungen für den Auftraggeber zu verrichten, die           Übernahme
   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .   unmittelbar mit der Bestattung zusammenhängen, übernimmt der Bestatter im Rahmen eines              von Zusatz­
                                                                                                                                                                                                                                                             vorzüglichen Kundendienstes eine wichtige Aufgabe. Diese bringt nicht nur Verantwortung mit         leisungen
   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .   sich, sondern auch eine Erweiterung seines Tätigkeitsbereiches. Vor allem für ältere Menschen
                                                                                                                                                                                                                                                             oder für Personen, die dafür die erforderliche Zeit nicht aufbringen, bedeutet die Übernahme die-
   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .   ser Wege durch den Bestatter eine wesentliche Entlastung. Viele Standesbeamten verlangen eine
                                                                                                                                                                                                                                                             unterzeichnete Vollmacht eines nächsten Angehörigen des Verstorbenen.
   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .

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                                                                                                                                                                                                                                                             im unmittelbaren Zusammenhang mit der
   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .
                                                                                                                                                                                                                                                             Bestattung
   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .
                                                                                                                                                                                                                                                             Auf Grund gesetzlicher Bestimmungen
   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .   •   Behandlungsschein / -bericht (Bestattungsgesetz)
                                                                                                                                                                                                                                                             •   Obduktionsauftrag (Bestattungsgesetz)
   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .   •   Ansuchen auf Konservierung (Bestattungsgesetz)
                                                                                                                                                                                                                                                             •   Anzeige des Todes (Personenstandsgesetz)
   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .   •   Sterbeurkunden (Personenstandsgesetz)
                                                                                                                                                                                                                                                             •   Totenbeschauschein (Bestattungsgesetz)
   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .   •   Fristverlängerung (Bestattungsgesetz)
                                                                                                                                                                                                                                                             •   Überführungsbewilligung (Bestattungsgesetz)
   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .   •   Sonstiges, z. B. Konsulat

   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .   Im Auftrag des Bestellers
                                                                                                                                                                                                                                                             •   Parten (Todesanzeigen), Sterbebilder
   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .   •   Zeitungseinschaltungen
                                                                                                                                                                                                                                                             •   Anschlagen/Versenden von Parten
   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .   •   Verständigung von Vereinen/Organisationen
                                                                                                                                                                                                                                                             •   Inkasso von Vorsorgeversicherungen
   .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .   •   Sonstiges, z. B. Grabstelle, Blumenspenden

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                          Besorgungen / Behördenwege         | 21
Rechtliche Hinweise                                                                                  stellenden Weise erörtert oder dargestellt, dann ist die Übernahme eines solchen Druckauftrages
                                                                                                                    abzulehnen.
               Gemäß § 101 Abs 1 der Gewerbeordnung (GewO 1994) gehören folgende Tätigkeiten in den Vor-               Nach § 2 des Gesetzes über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden        Titel und
               behaltsbereich der Bestatter:                                                                        und gewisser Titel und Würden (Staatsgesetzblatt für den Staat Deutschösterreich / Staatsgesetz-    Würden
               • Durchführung von Totenaufbahrungen, -feierlichkeiten und -überführungen,                           blatt für die Republik Österreich vom 3. April 1919, Nr. 211/1919) ist lediglich den Lebenden die
               • Bestattungen und Exhumierungen.                                                                    Führung von Adelsbezeichnungen, Titel und Würden gemäß § 1 dieses Gesetzes untersagt. Daher
                                                                                                                    besteht kein Einwand, in Traueranzeigen Adelsbezeichnungen, gewisser Titel und Würden beim
               Gemäß § 101 Abs 2 der GewO sind die in den Vorbehaltsbereich fallenden Tätigkeiten insbeson-         Namen des verstorbenen anzuführen.
               dere folgende:                                                                                          Gemäß § 5 Z 2 der Standesregeln für Bestatter darf das die Bestattung durchführende Unter-       Firmenhinweis
               • Waschen, Ankleiden und Einsargen des Toten                                                         nehmen (= Erfüllungsgehilfe des beauftragten Bestatters) ohne die ausdrückliche Zustimmung
               • Thanatopraxie (Anmerkung: jeder Bestatter darf die Thanatopraxie anbieten, durchführen jedoch      des beauftragten Bestatters nicht mit dem Kunden direkt in Verbindung treten (dazu gehören
                 nur der Befähigte).                                                                                u. a. Firmenhinweise auf Parten oder Trauernachrichten).
                                                                                                                       Das Bestattergewerbe ist weiters sowohl zur Besorgung als auch zur Vermittlung der Anfer-        Blumen­
               Darüber hinaus fallen folgende Tätigkeiten in den Vorbehaltsbereich des Bestattergewerbes:           tigung von Blumenspenden für die Personen, durch die der Bestatter zur Durchführung der Be-         spenden
               • Beratung von Hinterbliebenen in Bezug auf die Organisation von Totenfeierlichkeiten,               stattung beauftragt wurde, berechtigt – dies gilt jedoch nicht für alle anderen Angehörigen der
               • jede Beratung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den vorbehaltenen Tätigkeiten steht           Trauergemeinde.
                 (z. B. Beratungen hinsichtlich Überführungen des Toten, Besorgung einer Grabstätte),
               • Beratung über die thanatopraktischen Tätigkeiten
                 – (Flugtransport-) Konservierung oder bestattungsfristverlängernd                                  Praktische Hinweise
                 – Rekonstruktionen
                 – Abnahme von Gesichtsmasken, Handabdrücken oder Fingerprints                                      Wenn unterschiedliche Trauerdrucksorten (Parten, Trauerbriefe, Danksagungen, Sterbebildchen)        Trauerdruck­
                 – ggf. Entfernungen medizinischer Implantate (je nach Landesbestattungsgesetz)                     angeboten werden, legen Sie ein Musterbuch auf, das dem Besteller bei der Beratung vorgelegt        sorten
               • Vorbereitungen des Leichnams für die Feuerbestattung,                                              werden soll.
               • Schließen (Verlöten, Verschrauben, usw.) des Sarges,                                                 Auch bei Zeitungseinschaltungen sollte der Besteller an Hand schematischer Darstellungen
               • Durchführung der künstlerischen Ausgestaltung der Trauerfeier                                      vom Bestatter über die verschiedenen Möglichkeiten informiert werden.
               • Verrichtung von unmittelbar mit der Bestattung zusammenhängenden Dienstleistungen
                 (z. B. Beschaffung der erforderlichen Urkunden, Aufgabe von Zeitungsanzeigen, Besorgung der
                 Parten von befugten Unternehmen.
Kenntnis der
 Rechtslage    Für den Bestatter ist mit der Übernahme dieser Tätigkeit eine große Verantwortung verbunden,               CHECKLISTE
               die Genauigkeit und Verlässlichkeit sowie eine genaue Kenntnis der jeweiligen Rechtslage erfor-
               dern. Dabei wird im Besonderen auf das Personenstandsgesetz (BGBl. Nr. 60/1983 in der jeweils          9 Sind Mitarbeiter regelmäßig geschult, um umfassenden Dienstleistungen anbieten zu
               geltenden Fassung) und die Personenstandsverordnung (BGBl. Nr. 629/1983 in der jeweils gelten-            können?
               den Fassung) sowie auf das jeweilige Landesleichen- und Bestattungsgesetz verwiesen.                   9 Liegen jene Gesetze, Verordnungen u. a. m. auf bzw. sind Zugänge zu Online-Nachschlage-
                  Darüber hinaus wird auf die Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über             werken (z. B. www.bestatter.at, RIS, dgl.) vorhanden, die eine genaue Kenntnis der Rechts-
               Standesregeln für Bestatter (BGBl. II Nr. 476/2004) hingewiesen, wonach der Bestatter Wahrneh-           lage bei der Durchführung der angebotenen Leistungen gewährleisten?
               mungen, die das Ergebnis der Totenbeschau beeinflussen können, unverzüglich den zuständigen            9 Liegt eine Vollmacht auf?
               Behörden bekannt zu geben hat (siehe § 6 Z 6 der Standesregeln). Weiters hat der Bestatter bei der     9 Ist das Musterbuch für die Trauerdrucksorten auf dem aktuellen Stand?
               ordnungsgemäßen Personenstandsführung (Sterbebuch), vor allem durch zweckentsprechende                 9 Bei Unklarheiten bzw. Unsicherheiten empfiehlt es sich, die Standesvertretung (Landes-
               Information der Hinterbliebenen, mitzuwirken (siehe § 6 Z 4 der Standesregeln).                          innungsmeister/in, Geschäftsstelle der Landesinnung in der Landes-WK) zu kontaktieren.
                  Aber auch auf die entsprechenden Bestimmungen der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwal-
               tungsabgabenverordnungen ist Bedacht zu nehmen.
Formulierung      Bezüglich der Formulierung des Partentextes wird insbesondere auf die dem Persönlichkeits-
  Partentext   schutz dienenden Bestimmungen des Mediengesetzes (BGBl. Nr. 314/1981 in der jeweils geltenden
               Fassung) verwiesen. Liegt bei der Textierung eines Trauerdruckwerkes (Parte, Zeitungseinschal-
               tung, Sterbebild oder Danksagung) eine beleidigende Äußerung (Üble Nachrede, Beschimpfung,
               Verspottung oder Verleumdung) gegenüber einer lebenden oder verstorbenen Person vor oder
               wird der höchstpersönliche Lebensbereich eines Menschen in einer ihn in der Öffentlichkeit bloß-

           22 |   LEITFADEN DER ÖSTERREICHISCHEN BE STAT TER                                                                                                                     Besorgungen / Behördenwege          | 23
4. EINSARGUNG

                  Vollmacht, Auftragserteilung der Leistungen wie                                                   Vorbemerkung
                  in der Kostenaufstellung
                                                                                                                    Beim Herrichten des Sarges, bei Tätigkeiten aus dem Bereich der Thanatopraxie und dem Einsar-         Einsargen
                                                                                                                    gen des Verstorbenen sind alle Leistungen, die in der Beratung besprochen und bei der Aufnahme
Mustervertrag Die Firma (Bestattung, Anschrift) führt über Auftrag durch mich, (AuftraggeberAnrede Auftragge-       des Todesfalles bestellt wurden, auszuführen. Die zu liefernden Waren (z. B. Sarg, Sargausstattung)
   Vollmacht berTitel AuftraggeberVorname AuftraggeberName) die Bestattung von (SterbefallAnrede Sterbefall-        sind bei der Bereitstellung auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen.
              Titel SterbefallVorname SterbefallName) durch.                                                           Thanatopraktische Behandlungen (Konservierung und Rekonstruktion) dürfen nur in vorgese-
                                                                                                                    henen Räumlichkeiten durchgeführt werden. Anders ist das bei der Abnahme von Gesichtsmas-
                  Ich erteile daher (GeschäftsführerAnrede GeschäftsführerTitel GeschäftsführerVorname Geschäfts-   ken, Handabdrücken oder Fingerprints. Dementsprechend hat der Bestatter bzw. Thanatopraktiker
                  führerName, Geschäftsführerin der Firma Bestattung) Vollmacht mich im Zusammenhang mit die-       die Örtlichkeit zu wählen und darauf zu achten, dass optimale Arbeitsbedingungen gegeben sind.
                  ser Bestattung zu vertreten, Verträge mit Dritten wie Behörden, Gemeinden, Pfarren, Trauerspre-      Anlässlich des Einsargens des Verstorbenen ist die Wahrung der Pietät oberstes Gebot, im Ein-
                  cher, Steinmetz und dgl. in meinem Namen abzuschließen.                                           klang mit den hygienischen Maßnahmen und der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

                  Ich erkläre mich ausdrücklich damit einverstanden, dass mich betreffende Daten (Name, Wohn-
                  anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer) an die jeweiligen zur Vertragserfüllung notwendi-      Ablauf:
                  gen Partner(Behörden, Gemeinden, Pfarren, Trauersprecher, Steinmetz und dgl.) der Bestattung      Vorgangsweise bei der Einsargung
                  übermittelt werden.

                  Diese Vollmacht berechtigt (GeschäftsführerVorname GeschäftsführerName) auch Schriftstücke,       Sargbereitung
                  einschließlich amtlicher Verfügungen und Bescheide zu übernehmen.                                 Unter Berücksichtigung der bestellten Leistungen und der für das Einsargen benötigten Behelfe
                                                                                                                    • Sarg
                  Die Zustimmung zur Datenverarbeitung ist jederzeit widerrufbar, wobei ein Widerruf die Auflö-     • Sargausstattung inkl. Hygienematerial
                  sung und Rückabwicklung des Vertrages zur Folge haben kann.                                       • Sargzettel (Name, Beerdigungsort, -datum)
                                                                                                                    • Totenbekleidung
                                                                                                                    • Metalleinsatz
                                                                                                                    • Einsargungsbehelfe, z. B. Schutzkleidung, Werkzeuge
                  (Autor Rainer Wernhard April 2018)                                                                • Sonstiges, z. B. Grabkreuz

                                                                                                                    Thanatopraxie / Rekonstruktion
                                                                                                                    Die Thanatopraxie ist ein Tätigkeitsbereich, der nach der Gewerbeordnung (§101, Abs. 2) dem
                                                                                                                    Bestatter vorbehalten ist. Sie darf nur von Personen ausgeführt werden, die zur Ausführung dieser
                                                                                                                    Arbeiten fachlich befähigt sind (geprüfte und in Österreich beim Bundesverband der Bestatter
                                                                                                                    registrierte Thanatopraktiker).
                                                                                                                       Unter Thanatopraxie versteht man insbesondere die Verzögerung der Autolyse (Verwesung)
                                                                                                                    und die rekonstruktiven Arbeiten z. B. an einem Unfalltoten sowie die Wiederherstellung der op-
                                                                                                                    tisch-ästhetischen Erscheinung von Verstorbenen zum Zweck der pietätvollen Abschiednahme
                                                                                                                    unter Berücksichtigung der jeweils geltenden landesrechtlichen Vorschriften.
                                                                                                                       Ist es aufgrund der Sachlage notwendig, dass die Leiche thantopraktisch behandelt wird / werden

                                                                                                                                                                                                       Einsargung     | 25
muss oder Rekonstruktionen durchzuführen sind, so muss dies in geeigneten Räumen vor der Ver-      • Neben den vom Totenbeschauarzt im Zusammenhang mit einem „Infektionstoten“ vorge-                   „Infektions­
                 sargung von berechtigten Personen durchgeführt werden.                                               schriebenen Maßnahmen sind bei der Abholung von Verstorbenen, die mit einer nach dem                tote“
                    Ist in einem Bestattungsunternehmen kein ausgebildeter Thanatopraktiker, so kann diese            Epidemiegesetz oder sonstigen Vorschriften anzeigepflichtigen, übertragbaren Krankheit be-
                 Dienstleistung von einem anderen Bestattungsbetrieb zugekauft werden.                                haftet sind, folgende Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:
                    Gleiches gilt für die Abnahme von persönlichen Erinnerungen, wie z. B. Gesichtsmaske, Hand-       Leichen von mit Scharlach, Diphtherie, Typhus (Abdominaltyphus = Bauchtyphus), übertrag-
                 abdruck oder Fingerprint.                                                                            barer Ruhr (Dysenterie), Fleckfieber (Flecktyphus), Pocken (Blattern), Asiatischer Cholera, Pest,
                                                                                                                      Milzbrand oder Rotz behafteten Personen müssen, sobald der Totenbeschauer den Eintritt des
                 Einsargen                                                                                            Todes vorschriftsmäßig festgestellt hat,
                 Unter Berücksichtigung der bestellten Leistungen und der für                                         – möglichst rasch in mit Desinfektionsflüssigkeit getränkte Tücher gehüllt und
                 • Kontrolle des Hand- und/oder Fußzettels bzw. überprüfen der Todesursache* (*Anm: wegen             – in dicht schließende Särge (innen verdichtete Holzsärge oder gut zu verschraubende oder zu
                   sanitärer Vorkehrungen)                                                                               verlötende Metallsärge) gelegt werden, deren Boden mit einer reichlichen Schicht eines gut
                 • waschen                                                                                               saugenden Mittels (Sägespäne, Torfmull, Holzkohlenpulver usw.) bedeckt ist
                 • rasieren                                                                                           – Im Sinne des Arbeitnehmer/-innen-Schutzgesetzes ist dem Personal entsprechende Schutz-
                 • thanatopraktische Behandlung                                                                          kleidung zur Verfügung zu stellen und diese ist zu verwenden. Im Sinne des Eigenschutzes des
                 • ankleiden                                                                                             Bestatters sollte er dieselben Maßstäbe anwenden und Vorbild für seine Mitarbeiter sein.
                 • frisieren                                                                                          – Die Infektionsleiche sollte vom Totenbeschauarzt gekennzeichnet werden
                 • einbetten
                 • angurten
                 • Sarg schließen: verschrauben, verkitten, luftdicht verschließen, verlöten                        Vorgehen bei
                 • Essen, trinken oder rauchen ist während des Hantierens mit dem Verstorbenen und in den           ansteckenden Krankheiten
                   Versargungsräumen, Prosekturen oder gar im Trauerhaus vom Bestattungspersonal zu unter-
                   lassen                                                                                           • Im Sinne des Arbeitnehmer/-innen-Schutzgesetzes ist dem Personal entsprechende Schutzklei-
                                                                                                                      dung, die mehr als das übliche Maß ist, zur Verfügung zu stellen und diese ist zu verwenden. Im
                                                                                                                      Sinne des Eigenschutzes des Bestatters sollte er dieselben Maßstäbe anwenden und Vorbild für
                 Rechtliche Hinweise                                                                                  seine Mitarbeiter sein.
                                                                                                                    • Das Waschen, Frisieren, Rasieren oder Ankleiden der Leichen von mit Fleckfieber (Flecktyphus),
     Sarg­be­    • Bezüglich der Beschaffenheit der Särge bzw. der Sargausmaße sind folgende Bestimmungen zu          Pocken (Blattern), Asiatischer Cholera oder Pest behafteten Personen ist verboten.
 schaffen­heit     beachten:                                                                                        • Die mit dem Waschen, Frisieren, Rasieren, Ankleiden, Einsargen oder der Überwachung der             Desinfektion
                   – das Landesleichen- und Bestattungsgesetz sowie                                                   Leiche beschäftigten Personen müssen vor Betreten des Raumes, in dem die Leiche verwahrt
                   – die dazu erlassenen Durchführungsverordnungen                                                    ist, ein waschbares Überkleid anziehen und dürfen während ihrer Tätigkeit in diesem Raume
                   – die Friedhofsordnung des jeweiligen Beerdigungsfriedhofes. Beachten Sie bitte die im Kapitel     weder essen, noch trinken oder rauchen. Nach Beendigung ihrer Arbeit müssen sie die hierbei
                     Überführungen angeführten Hinweise.                                                              verwendeten Gegenstände (Schwämme, Kämme, Tücher usw.) entweder zur Leiche in den Sarg
Krematorium      • Bei der Überführung eines Verstorbenen zur Kremation in die hierfür vorgesehene Feuerbestat-       legen oder gründlich desinfizieren. Ferner haben sie das Überkleid abzulegen und es gründlich
                   tungsanlage sind die für diese Anlage geltenden Bestimmungen zu beachten wie                       zu desinfizieren, die Schuhe zu reinigen und die Hände, im Falle einer Verunreinigung auch
                   – die Beschaffenheit des Sarges                                                                    das Gesicht, Haupt- oder Barthaar einer genauen Reinigung und Desinfektion (Bad) zu unter-
                   – die Sargausstattung                                                                              ziehen.
                   – die Sargausmaße                                                                                • Diese Vorschriften gelten auch für die hierbei mit rituellen Funktionen befassten Personen und
                   – Maximalgewicht beachten                                                                          jenen, die sich mit dem Öffnen oder Schließen der Särge oder mit der Aufbahrung der Leichen
                   – ggf. die Entfernung medizinischer Implantate, die auch Thanatopraktiker entnehmen dürfen.        beschäftigen.
                 • Beachten Sie die vom Totenbeschauer bezüglich des zu verwendenden Sarges vorgeschriebe-          • Leichen von mit Fleckfieber (Flecktyphus), Pocken (Blattern), Asiatischer Cholera oder Pest         Epidemie­
                   nen Auflagen.                                                                                      behafteten Personen sind raschest in eine Leichenkammer zu überführen. Aber auch bei Schar-         gesetz
Totenbeschau     • Grundsätzlich sehen alle Landesleichen- und Bestattungsgesetze vor, dass ein Verstorbener bis      lach, Diphtherie, Milzbrand oder Rotz kann gleichfalls die Überführung in eine Leichenkammer
am Sterbeort       zur Durchführung der Totenbeschau am Sterbeort zu belassen ist und keine Veränderung an            angeordnet werden. Die Überführung der Leichen aus dem Sterbehaus in die Leichenkammer
                   der Lage der Leiche vorgenommen werden darf. Unter welchen Voraussetzungen davon abge-             hat ohne Begleitung, die Überführung aus dem Sterbehaus auf den Friedhof in aller Stille und
                   gangen werden kann, ist dem jeweiligen Landesgesetz zu entnehmen.                                  auf dem kürzesten Weg stattzufinden. Zur Überführung dürfen nur solche Transportmittel be-
                 • Wahrnehmungen, die das Ergebnis einer Totenbeschau beeinflussen können, hat der Bestatter          nützt werden, die leicht gereinigt und desinfiziert werden können.
                   unverzüglich dem Totenbeschauer oder der zuständigen Behörde zu melden (§ 6 Z 6 der Stan-        • Bei Todesfällen von Personen, die zum Zeitpunkt des Todes an HIV infiziert waren, sind die von      HIV
                   desregeln).                                                                                        der Landessanitätsbehörde erlassenen Vorschriften zu beachten.

            26 |   LEITFADEN DER ÖSTERREICHISCHEN BE STAT TER                                                                                                                                          Einsargung     | 27
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