LEITFADEN ENTSENDUNG VON MITARBEITERN NACH FRANKREICH - AUSSENWIRTSCHAFTSCENTER PARIS - WKO
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WICHTIGE HINWEISE ZUR ENTSENDUNG VON MITARBEITERN NACH FRANKREICH … Die vorübergehende Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich ist - wie in Österreich – ohne vorhergehende Genehmigung möglich. Verpflichtend vorgesehen ist dabei aber eine Entsendungsmeldung. Im Rahmen des französischen Gesetzes Loi Macron kam es zu Änderungen bei den Formalitäten. Bitte beachten Sie dabei, dass die Entsendungsmeldungen in vielen Fällen erforderlich sind, für die es in Österreich Ausnahmen gibt. Wir haben die wesentlichen Informationen zur Entsendungsmeldung für Sie zusammengefasst. 2/17
… WAS MÜSSEN SIE BEACHTEN? Was ist eine Mitarbeiterentsendung? Ist Ihr Unternommen betroffen? Ausnahmen von der Meldepflicht Nachtragsvereinbarung zum Arbeitsvertrag Übermittlung der Entsendemeldung an die Behörde Bestellung eines Behördenvertreters in Frankreich Arbeitsrechtliche Aspekte - Welche Normen sind zu beachten? Beizubringende Dokumente Besonderheiten im Transportgewerbe Sanktionen - Was droht bei Nichtbeachtung der Vorschriften? Praktische Anleitung für das elektronische Meldeverfahren 3/17
DEFINITION DER MITARBEITERENTSENDUNG Verschärfung der französischen Vorschriften für die Mitarbeiterentsendung Entsendung = Auftrag des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, vorübergehend eine bestimmte Aufgabe in Frankreich zu erfüllen mit anschließender Wiederaufnahme der Tätigkeit in Österreich. Es ist keine Mindestdauer festgelegt. Code du travail Art L 1262-1: Sobald ein Arbeitnehmer eines ausländ. Unternehmens auf fr. Hoheitsgebiet tätig wird Definition erfüllt (Art. R1263-1 + R 1263-4) Meldung! 4/17
IST IHR UNTERNEHMEN BETROFFEN? Es gibt dzt. keine Ausnahmen von der Regel das Gesetz ist anwendbar auf: • Grenzüberschreitende Ausbildungen (L 1262-1, Abs. 1) • Gewerbliche Kundenwerbung, Kundenbesuche (L 1262-1, Abs. 3) • Mobilität innerhalb eines Konzerns als grenzüber-schreitende Arbeitnehmerüberlassung (L 1262-1, Abs. 2) • Teilnahme an Messen/Ausstellungen (L 1262-1, Abs. 3) • Reparaturarbeiten bei Kunden (L 1262-1, Abs. 1) • Alle geographische Zonen, auch grenznahe Keine pauschale Jahresmeldung möglich 5/17
AUSNAHMEN VON DER MELDEPFLICHT Selbstständige, Geschäftsführer, Vorstände (außer angestellte GF/Vorstände) jedoch müssen diese bestimmte Unterlagen (Firmenbuchauszug, Sozialversicherungsnachweis A1) mitführen Mitarbeiter öffentlicher Körperschaften Treffen zwischen Kollegen oder mit einer Verwaltung Praktikanten als „besondere Arbeitnehmer“ (keine Angestellten) 6/17
NACHTRAGSVEREINBARUNG Sofern keine Entsendemöglichkeit im Arbeitsvertrag vorgesehen zusätzliche Vereinbarung erforderlich (Ausnahme: Dienstreisecharakter) Ab Entsendungsdauer von über einem Monat sind neben Arbeitsort, Arbeitsentgelt oder Kündigungsfristen zusätzliche Aspekte schriftlich niederzulegen: Entsendungsdauer, Arbeitsentgelt, Zusatzzahlungen, Sachleistungen, Rückkehrbedingungen Recht des gewöhnlichen Arbeitsortes für Entsendedauer anwendbar, außer für zwingende Bestimmungen des Arbeitsrechts: Entgelt, Urlaub, Vorhandensein einer Sozialversicherung 7/17
ÜBERMITTLUNG DER ENTSENDEMELDUNG Entsendemeldung in franz. Sprache im Voraus und verpflichtend mittels Internet-Portal SIPSI übermitteln (https://www.sipsi.travail.gouv.fr) Ausfüllen und Übermitteln einer Entsendemeldung an die zuständige französische Arbeitsaufsichtsbehörde Inhalt (s. u. Screenshots mit Erklärungen): • Angaben zum Unternehmen • Art, Beginn, voraussichtliche Dauer und Ort des Einsatzes • Personalien der betroffenen Mitarbeiter • Arbeitszeiten • Unterkunft der Arbeitnehmer in Frankreich • Gehaltsdaten 8/17
BEHÖRDENVERTRETER IN FRANKREICH Schriftliche Benennung eines Behördenvertreters in Frankreich + dessen Akzeptanz Aufgabe:Aufbewahrung + unmittelbare Zurverfügungstellung der Unterlagen bei Anfrage Aufsichtsbehörde (Arbeitsinspektion Direccte), s. Art. R 1263-1 Code du travail Übermittlung folgender Informationen an die Behörde: Name, Geburtsort- /datum, Anschrift, Kontaktdaten (Art. R1263-3 bzw. R1263-4) Anforderungen an den Vertreter: • der französischen Sprache mächtig • natürliche oder juristische Person • kann auch ein entsendeter Mitarbeiter sein, allerdings mit franz. Postanschrift • E-Mail-Zustelladresse in Frankreich • Nur die ausländischen Unternehmen sind von Bußgeldern und Strafen bedroht, aber Vertreter können wegen Ordnungswidrigkeiten belangt werden 9/17
ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE Artikel L 1262-4 Code du travail regelt, welche franz. Rechtsnormen zwingend einzuhalten sind: z.B.: Mindestlohn, Arbeitszeit und -sicherheit • Arbeitsentgelt allgemein garantierter, gesetzlicher Mindestlohn SMIC (salaire minimum interprofessonnel de croissance) jährlich festgesetzt, derzeit bei EUR 9,76 brutto/Std. allg. gültige franz. Kollektivverträge Spesenregelungen der Tarifverträge einhalten 10/17
ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE • Arbeitszeit − Höchstarbeitszeit : 10 Std./Tag bzw. 48 Std./Woche (bzw. 44 Std. im Schnitt von 12 aufeinanderfolgenden Wochen) − Gesetzliche Mindestruhezeiten : 11 Std./Tag (bzw. 35 Std. durchgehendes Wochenende) − Für Mitarbeiter unter 18 : max. 8 Std./Tag bzw. 2 volle Tage Wochenende − Sonderregelungen der Kollektivverträge beachten − Pausenzeiten (mind. 20 Min. nach 6 Std.) − 35h-Stunden-Woche (max. 220 ÜStd./Jahr) Überstunden Aufschläge (25% für 1.-8. Üstd., > 50%) − Keine Sonntagsarbeit (aber viele Ausnahmen) 11/17
BEIZUBRINGENDE DOKUMENTE Artikel R 1263-1: Erforderliche Dokumente und unter welchen Bedingungen, diese zur Verfügung gestellt werden müssen (für ausl. Arbeitgeber auf franz. Staatsgebiet verwahrt) Für den Nachweis der Entsendung erforderliche Dokumente: • Arbeitsmedizinisches Attest aus dem Ursprungsland • Gehaltszettel oder sonstiger Nachweis über die Einhaltung des Mindestlohns (Zusatzvergütungen, auch kurzfristige f. Entsendung) • Nachweis über Auszahlung der Gehalts (bei Entsendungsdauer von > 1 Monat) • Arbeitsvertrag • Nachweis über Sozialversicherung im Entsendeland (A1) • Tägl. u. wöch. Arbeitszeiterfassung (Höchstarbeitszeit, Pausen!) • Behördenvertreterbestellungsurkunde • Wenn Mehrfachmeldungen im Jahr ggfs. auch Nachweis über Auftragsvolumen • Ggf. Arbeitsgenehmigung (Nicht-EU-Bürger) 12/17
BEIZUBRINGENDE DOKUMENTE • Kopie der Vertreterbenennung • Nachweis einer Aktivität im Sitzland (bei außerhalb der EU niedergelassenen Unternehmen Nachweis von internationalem Sozialversicherungsabkommen) • Schriftlicher Arbeitsvertrag oder Anstellungsnachweis • Nachweis über anzuwendendes (Vertrags)Recht • Nachweis über Aufträge und Umsätze • A 1 Bescheinigung für entsandten Arbeitnehmer Der Arbeitgeber ist für die Aufbewahrung und pflichtgemäße Vorlage der Dokumente verantwortlich! 13/17
BESONDERHEITEN IM TRANSPORTGEWERBE Nach jeder grenzüberschreitender Dienstleistung Sieben Tage Zeit für Durchführung von drei Be- oder Entladungen auf französischem Hoheitsgebiet Gewerbl. Güterkraftverkehr mit Kfz über 3,5 t zGG Angabe der EU-Lizenznummer Im Feld „Références d‘immatriculation au register électronique national des entreprises de transport“ 14/17
SANKTIONEN Bis zu EUR 2.000,- Sanktion pro entsandten Arbeitnehmer, max. EUR 500.000,- Bußgeld, wenn: • fehlende Entsendungserklärung • fehlende Bestellung und Benennung des Behördenvertreters • fehlende Überprüfung, ob der Vertragspartner die Entsendungsmeldung an die Aufsichtsbehörde gemacht oder einen Behördenvertreter bestellt hat Bußgeld iHv EUR 225.000,- und bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe • bei fehlender Arbeitsgenehmigung (falls erforderlich) 15/17
ELEKTRONISCHES MELDEVERFAHREN Die elektronischen Meldungen der zu entsendenden Mitarbeiter erfolgen verpflichtend über die Internetseite www.sipsi.travail.gouv.fr 16/17
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! AußenwirtschaftsCenter Paris advantageaustriaFR Erwin Strutzenberger T +33 (0)1 53 23 05 07 @wko_ac_FRA E paris@advantageaustria.org W wko.at/aussenwirtschaft /fr Aussenwirtschaft Austria Diese Präsentation wurde in advantage_austria_fra Zusammenarbeit mit SFA - CCM erstellt Aussenwirtschaft Austria SFA - CCM Paris SAS ADVANTAGE AUSTRIA France & Monaco Dieter Oelpmann T + 33 (0)1 42 33 06 60 E oelpmann@sfa-ccm.eumann@sfa-ccm.eu W sfa-audit.fr 17
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