Leitfaden für Behörden zur Erläuterung der landwirtschaftlichen Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie auf Betriebsebene
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EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION UMWELT Direktion D - Wasser, Meeresumwelt und Chemikalien ENV.D.1 - Schutz von Wasserressourcen Leitfaden für Behörden zur Erläuterung der landwirtschaftlichen Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie auf Betriebsebene Dieser Leitfaden wurde in enger Abstimmung mit den Partnern der Gemeinsamen Umsetzungsstrategie (Common Implementation Strategy, CIS) der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erarbeitet. Er berücksichtigt die Ergebnisse der Diskussionen, die im Rahmen des CIS-Workshops „Clear measures for farmers“ („Klare Maßnahmen für Landwirte“) am 6. April 2011 in Brüssel geführt wurden, sowie die Anmerkungen und Beispiele, die von den Partnern und der Strategischen Koordinierungsgruppe (Strategic Coordination Group, SCG) beigesteuert wurden. Die Ausarbeitung der Leitlinien wurde vom Ecologic Institute in Berlin unterstützt. Die Wasserdirektoren haben dem Leitfaden am 26. Mai 2011 in Budapest zugestimmt. 1
Inhalt 1. Warum ein Leitfaden zur Erläuterung der landwirtschaftlichen Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie auf Betriebsebene? ............................................ 4 2. Die Perspektive des Mitgliedstaats: Nationale Verwaltungsansätze ............. 8 3. Die Perspektive der für die Einzugsgebiete zuständigen Behörden: Verwaltungskonzepte für die Umsetzung der Maßnahmen.......................... 16 4. Die Perspektive des landwirtschaftlichen Betriebs: Die Notwendigkeit klarer Maßnahmen zum Schutz der Wasserkörper .................................................. 32 2
Abkürzungsverzeichnis AUM Agrarumweltmaßnahmen BWP Bewirtschaftungsplan für die Einzugsgebiete CIS Gemeinsame Umsetzungsstrategie für die Wasserrahmenrichtlinie (Common Implementation Strategy for the Water Framework Directive) EPLR Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum FGE Flussgebietseinheit GAP Gemeinsame Agrarpolitik GLÖZ Guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand GÖP Gutes ökologisches Potenzial GÖZ Guter ökologischer Zustand GZ Guter Zustand MNP Maßnahmenprogramme MS Mitgliedstaat NRL Nitratrichtlinie NVZ Nitratgefährdete Gebiete (Nitrate Vulnerable Zone) RBN Netzwerk der Einzugsgebiete (River Basins Network) SMR Grundanforderungen an die Betriebsführung (Statutory Management Requirement) TWSG Trinkwasserschutzgebiete VOELR Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums WRRL Wasserrahmenrichtlinie 3
1. Warum ein Leitfaden zur Erläuterung der landwirtschaftlichen Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie auf Betriebsebene? Mit dem Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) am 22. Dezember 2000 wurde ein Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich Wasserpolitik geschaffen, um den Zustand aller Gewässer zu schützen und zu verbessern und einer weiteren Verschlechterung vorzubeugen. Um die Maßnahmen der Gemeinschaft in die Praxis umzusetzen und die Umweltziele zu erreichen, müssen notwendige Schritte zum Schutz, zur Verbesserung und zur Sanierung der Gewässer sowie zur Vorbeugung einer Verschlechterung eingeleitet werden. Ziel ist es, bis 2015 für alle Gewässer in der Gemeinschaft einen „guten Zustand“ zu erreichen. Diese Frist kann im Wege einer Ausnahmeregelung gemäß den Bestimmungen der WRRL bis 2021 oder 2027 verlängert werden, doch müssen geeignete Maßnahmen ab 2012 auf den Weg gebracht werden. In den meisten Regionen Europas sind die Oberflächengewässer und das Grundwasser nach wie vor hohen Belastungen durch die Landwirtschaft ausgesetzt. 1 Die Landwirtschaft ist nachweislich in hohem Maße für die Verunreinigung von Gewässern und die übermäßige Entnahme von Wasser sowie in gewissem Umfang für die Verschlechterung von Lebensräumen verantwortlich. Aber sie spielt auch eine positive Rolle, zum Beispiel bei der Bereitstellung öffentlicher Güter, zu denen auch die Umweltqualität zählt. Die Landwirtschaft birgt ein großes Potenzial für die Lösung von Problemen des Gewässerschutzes und hat hierzu bereits wesentliche Beiträge geleistet. Nach der Wasserrahmenrichtlinie sind die Mitgliedstaaten (MS) verpflichtet, die Wasserkörper zu ermitteln, die die Anforderung des guten Zustands gegenwärtig nicht erfüllen, die Ursachen hierfür festzustellen und notwendige Maßnahmen zu bestimmen, um diese Wasserkörper bis 2015 in einen guten Zustand zu überführen. Ein wichtiges Instrument in diesem Prozess sind die Bewirtschaftungspläne (BWP) für die Einzugsgebiete, die bis 2009 vorgelegt werden mussten, sowie die entsprechenden Maßnahmenprogramme (MNP). Bis Mai 2011 hatten 20 Länder ihre Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete angenommen. Gemäß Artikel 11 Absatz 3 der WRRL soll das MNP sowohl obligatorische als auch freiwillige Maßnahmen umfassen. Darüber hinaus werden grundlegende und ergänzende Maßnahmen unterschieden. Grundlegende Maßnahmen werden als die zu erfüllenden Mindestanforderungen beschrieben und beziehen sich auf die Umsetzung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften (z. B. der Nitratrichtlinie), auf Begrenzungen der Entnahme von Oberflächenwasser und Grundwasser sowie auf die Begrenzung von Praktiken, die die Einleitung von Schadstoffen durch Punktquellen und diffuse Quellen verursachen können. Sie erfordern die Anwendung des Prinzips der Kostendeckung. Wo dies zur Erreichung der Ziele der WRRL erforderlich ist, haben die Mitgliedstaaten über die grundlegenden Maßnahmen hinaus „ergänzende Maßnahmen“ identifiziert, deren Definition gemäß 1 http://ec.europa.eu/environment/water/quantity/pdf/summary050510.pdf 4
Artikel 11 Absatz 4 der WRRL dem Ermessen der Mitgliedstaaten überlassen ist. Diese ergänzenden Maßnahmen können auch obligatorischer Natur sein. Nach der Annahme der BWP stehen die Mitgliedstaaten und die für die Einzugsgebiete zuständigen Behörden nun vor der Herausforderung, die in den MNP ermittelten Maßnahmen gemäß Artikel 11 Absatz 7 der WRRL bis Ende 2012 in die Praxis umzusetzen. Eine Grundvoraussetzung dafür, dass die landwirtschaftlichen Maßnahmen der MNP auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe in die Praxis umgesetzt werden, ist, dass die Maßnahmen, die die Landwirte ergreifen sollen, klar und transparent sind. Dies bedeutet, dass die Landwirte zum einen genau wissen, was sie zu tun haben, um die Wasserressourcen zu schützen, und dass sie zum anderen wissen, ob die dazu erforderliche Umstellung ihrer Bewirtschaftungsverfahren vorgeschrieben ist und/oder ob es Anreize dafür gibt. Die Maßnahmen und anderen Anforderungen sollten so konkret und spezifisch wie nötig formuliert werden. Auch zur Sicherstellung einer angemessenen administrativen Überwachung der Umsetzung der WRRL ist es erforderlich, dass die Maßnahmen der WRRL auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe klar definiert sind. Wie in der WRRL vorgesehen, sollte die für die Anwendung der Vorschriften verantwortliche Stelle die im Planungsverfahren bestimmte zuständige Behörde der WRRL sein. Obwohl die Hauptverantwortung auf der Ebene der Flussgebietseinheit bei dieser zuständigen Behörde liegt, erfordert eine angemessene administrative Überwachung, die alle Ebenen erfasst, die Beteiligung weiterer Behörden, Stellen und Interessengruppen. Für die oben genannten Aufgaben ist es ein Vorteil, dass die Wasserbewirtschaftung in Europa auf eine lange Tradition zurückblickt und die Wasserpolitik in der EU kein neuer Politikbereich ist. So sind zum Beispiel die Wasserbehörden entwickelte Organisationen mit einer langen Geschichte und soliden Strukturen, und viele wichtige Maßnahmen der WRRL, darunter auch obligatorische Maßnahmen, werden bereits durchgeführt. Im Zusammenhang mit der Umsetzung der WRRL in nationales Recht, die bis 2003 zu erfolgen hatte, haben die Mitgliedstaaten weitere Verwaltungsvorschriften entwickelt, die viele für die Landwirtschaft relevante Themen wie zum Beispiel die Entnahme von Wasser, die Ableitung von Abwässern, die Begrenzung diffuser Verschmutzung oder die physikalische Veränderung von Wasserkörpern betreffen. Das Bestreben, die landwirtschaftlichen Maßnahmen der WRRL für die landwirtschaftlichen Betriebe klar und transparent zu machen, kann von vielen vorangegangenen Bemühungen und Studien profitieren. So sind zum Beispiel mögliche landwirtschaftliche WRRL- Maßnahmen sehr umfassend von der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) und dem Netzwerk der Einzugsgebiete (RBN) sowie im Rahmen einer von der GD Umwelt geleiteten Studie beschrieben worden. All diese Informationen wurden in einem Maßnahmenkatalog (MNK) 2 zusammengefasst. Die wesentlichen Maßnahmen in diesem MNK werden darüber hinaus derzeit vom Netzwerk der Einzugsgebiete im Rahmen seines neuen Mandats (2010- 2012) näher spezifiziert. 2 http://rbn-water-agri.jrc.ec.europa.eu/ 5
In Anbetracht dessen, dass die nationale Planung oftmals von der EU vorangetrieben wird, ist man zu der Erkenntnis gelangt, dass eine Koordination der Bereiche und Dienststellen, die Einfluss auf die Gewässerbelastung durch die Landwirtschaft haben können, auch auf EU-Ebene wichtig ist. Eine weitere Harmonisierung der WRRL mit anderen wichtigen EU- Politiken wäre nützlich und würde in den Mitgliedstaaten eine bessere Abstimmung der Planung auf nationaler Ebene fördern. Ebenso notwendig ist es, die Querschnittsthemen und Synergien zwischen den verschiedenen Instrumenten der EU-Wasserpolitik weiterzuentwickeln, eine Arbeit, mit der bereits im Rahmen der Gemeinsamen Umsetzungsstrategie (CIS) für die WRRL begonnen wurde. Ziel des Leitfadens Das Ziel des Leitfadens ist es, die nationalen Behörden und die für die Verwaltung der Einzugsgebiete zuständigen Behörden bei der Umsetzung der landwirtschaftlichen Maßnahmen der MNP zu unterstützen. Dazu werden insbesondere die administrativen Grundsätze, Methoden und Instrumente für die Umsetzung der Maßnahmen auf Betriebsebene sowie die verschiedenen Instrumente zur Kommunikation und Unterstützung der Entscheidungsfindung ermittelt und erörtert - Instrumente, die zum einen den Landwirten klare und transparente Informationen zur Verfügung stellen und zum anderen den zuständigen Behörden der WRRL Hilfsmittel für die Erfolgskontrolle an die Hand geben. Der Schwerpunkt liegt dabei zwar auf den landwirtschaftsbezogenen Maßnahmen der MNP, doch viele Feststellungen sind auch für andere Maßnahmenarten von Belang. Technische Aspekte der Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen sind dagegen nicht Gegenstand dieses Leitfadens. Der Leitfaden als Werkzeugkasten Die komplexe Vielfalt der Betriebsstrukturen, institutionellen Vereinbarungen, Umweltbedingungen und Quellen von Umweltbelastungen für Gewässer in den Regionen Europas macht einen flexiblen Ansatz erforderlich. Patentlösungen gibt es nicht. Um die Landwirte wirksam zu unterstützen, müssen notwendigerweise individuelle Lösungen für verschiedene Regionen und verschiedene Arten von Betrieben entwickelt werden. Mit diesem Leitfaden soll ein Werkzeugkasten mit Methoden und spezifischen Instrumenten zur Verfügung gestellt werden, die die Behörden an ihre jeweiligen Bedingungen anpassen können. Zu den spezifischen Bedingungen, die die Auswahl geeigneter Methoden und Instrumente beeinflussen, zählen viele verschiedene Parameter, von der Art der Umweltbelastung bis zu den IT-Kenntnissen des Landwirts. Um die Herausforderungen bei der Bewirtschaftung der Flusseinzugsgebiete erfolgreich zu bewältigen, wird eine Kombination verschiedener Methoden und Instrumente sowie ein maßgeschneiderter Ansatz benötigt, der ökologische, ökonomische und soziale Aspekte berücksichtigt. 6
In den folgenden drei Kapiteln werden diese Methoden und die auf nationaler Ebene, auf Ebene der Einzugsgebiete und auf Betriebsebene zu ergreifenden Maßnahmen erläutert, wobei berücksichtigt wird, dass es zu Überschneidungen zwischen den verschiedenen Ebenen kommen kann und die Behörden in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Zuständigkeiten haben. 7
2. Die Perspektive des Mitgliedstaats: Nationale Verwaltungsansätze Obwohl in der Regel die Flussgebietseinheit (FGE) die primäre Ebene im Rahmen der WRRL-Planung in den Mitgliedstaaten ist, spielen auch nationale und subnationale Verwaltungsinstrumente eine wichtige Rolle bei der Umsetzung der MNP auf Betriebsebene. Rechtsvorschriften, ökonomische Anreize und Informationsinstrumente auf nationaler oder föderaler Ebene geben allgemeine Rahmenbedingungen vor und erleichtern die Umsetzung der MNP. Damit die MNP umgesetzt und die WRRL-Ziele erreicht werden, ist ein Tätigwerden nicht nur der Wasserbehörden, sondern auch der Behörden anderer Sektoren, einschließlich der Landwirtschaft, auf nationaler Ebene erforderlich. Es ist außerdem erforderlich, dass die Mitgliedstaaten sorgfältig überwachen, ob die Ziele erreicht werden oder nicht. Dies schließt ein, dass die Ursachen eines möglichen Scheiterns untersucht und notwendige zusätzliche Maßnahmen ausgearbeitet werden. Der erste Zwischenbericht über die Fortschritte bei der Durchführung der geplanten MNP sollte innerhalb von drei Jahren nach der Veröffentlichung jedes BWP für die Einzugsgebiete vorgelegt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten die MNP auch, wie bereits erwähnt, in die Praxis umgesetzt worden sein. Aus diesem Grund wird empfohlen, maßgebliche politische Entscheidungen und Verwaltungsverfahren, die nach der Annahme der BWP zu befolgen sind, zu erörtern und einvernehmlich festzulegen. Im vorliegenden Kapitel werden mehrere Grundsätze dargelegt, die die praktische Umsetzung landwirtschaftlicher Maßnahmen in den Betrieben durch eine Planung auf nationaler Ebene erleichtern können. Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den maßgeblichen nationalen Behörden und den Interessengruppen (Planung, Budget und Überwachung) Die Mitgliedstaaten sind verantwortlich für die Auswahl und die Ausgestaltung der Instrumente auf nationaler Ebene; dies schließt zum Beispiel die Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum und die weitere Spezifizierung von Cross-Compliance-Auflagen ein. Sie entscheiden somit, welche Maßnahmen in den FGE zur Bekämpfung der landwirtschaftlichen Belastungen zur Verfügung stehen. Um sicherzustellen, dass alle relevanten Verwaltungsbereiche der Umsetzung der WRRL Rechnung tragen und Synergien zwischen den verschiedenen Zielen genutzt werden, müssen die Wasserplanungsbehörden und die Behörden anderer Sektoren eng zusammenarbeiten. Der landwirtschaftliche Sektor ist einer der Schlüsselbereiche, die in diese integrierte Planung einbezogen werden müssen, aber er ist nicht der einzige. Die Erfahrungen zeigen, dass ein sektorübergreifender, integrierter Ansatz bei der Planung, Konzipierung und Auswahl der Maßnahmen, wirksamer und effizienter ist. 8
Die Ausarbeitung der BWP für die Einzugsgebiete hat dazu beigetragen, die maßgeblichen Behörden und Interessengruppen, die in die bevorstehende Durchführung der MNP einbezogen werden müssen, zu identifizieren, und sie hat eine solide Grundlage für die weitere Arbeit geschaffen. Angemessene Verwaltungsvereinbarungen, auch im Hinblick auf die internationalen Einzugsgebiete, sind bereits in Kraft. Die zu beteiligenden Sektoren sind bekannt, was auf die Überprüfung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf die Umwelt, die wirtschaftliche Analyse der Wassernutzung und die Anhörung im Rahmen der Erstellung der BWP für die Einzugsgebiete zurückzuführen ist. Eine solche gemeinsame Planungsanstrengung weist oftmals ein gutes Kosten-Nutzen- Verhältnis auf, sowohl was die Finanzierung als auch die Erreichung vielfältiger Umweltziele anbelangt. So spart eine von den beteiligten Behörden gemeinsam ausgearbeitete und zielgerichtete Finanzierung oftmals Ressourcen und ist manchmal sogar die Voraussetzung dafür, dass ausreichende Finanzmittel (was den Gesamtbetrag betrifft) zur Verfügung stehen oder die zur Verfügung stehenden Finanzmittel für die in den BWP aufgestellten Ziele und Maßnahmen bestmöglich genutzt werden. Sie kann außerdem eine Doppelfinanzierung vermeiden. Über die gemeinsame Planung hinaus wird empfohlen, eine Bewertung der Möglichkeiten und Lücken bestehender Verwaltungsverfahren in den verschiedenen Sektoren (insbesondere Landwirtschaft und Wasser) vorzunehmen, so zum Beispiel der rechtlichen, ökonomischen und informationsbezogenen Maßnahmen. Eine solche Bewertung ist notwendig, um festzustellen, inwieweit die vorhandenen Verwaltungsverfahren geeignet sind, die Ziele der WRRL zu erreichen, und wie sie gegebenenfalls verbessert werden könnten und sollten. Für die Evaluierung sind alle Instrumente relevant, die sich direkt oder indirekt positiv/negativ auf den Gewässerzustand auswirken können. Die bestehenden BWP für die Einzugsgebiete stärken nicht nur die Kooperation, sondern bilden auch eine solide Grundlage für die Bewertung dessen, was mit bestehenden Verwaltungsverfahren erreicht werden kann und was der weiteren Entwicklung bedarf, damit die Ziele erreicht werden. Je nach Detaillierungsgrad bei der Ausarbeitung der BWP für die Einzugsgebiete kann dies eine weitere Prüfung relevanter Informationen und beispielsweise eine Verbesserung der Aggregationen und Zusammenfassungen der BWP auf nationaler Ebene erfordern. Nach der Bewertung der Möglichkeiten und Lücken bestehender Verwaltungsverfahren ist es erforderlich, Einvernehmen darüber zu erzielen, wie mit den ermittelten entwicklungsbedürftigen Schlüsselbereichen wie etwa der Finanzierung der Umsetzung der BWP für die Einzugsgebiete weiter umzugehen ist. Die Einbeziehung aller betroffenen Interessengruppen (Landwirte, NRO, Wasserkunden, Unternehmen) in die Diskussion darüber, wie der gute ökologische Zustand und andere Ziele der WRRL, wie z. B. der Trinkwasserschutz, zu erreichen sind, sollte auf allen räumlichen Ebenen, von der nationalen Ebene bis zur Betriebsebene, fortgesetzt werden. Dies schließt ein, dass die Interessengruppen auf transparente Weise an der Detailplanung zur Umsetzung der MNP beteiligt werden. Bei der Planung der landwirtschaftlichen Maßnahmen ist es von größter Bedeutung, gute Beziehungen zu den landwirtschaftlichen Berufsverbänden zu pflegen und in einem regen Austausch mit ihnen zu stehen. Best-Practice-Beispiel: Einbindung von Behörden und Interessengruppen auf nationaler Ebene (Finnland) 9
Die Entscheidung der finnischen Regierung im Dezember 2009, die BWP für die Einzugsgebiete anzunehmen, machte es erforderlich, bis 2010 in einem breiten kooperativen Prozess ein spezifischeres nationales Umsetzungsprogramm zu erstellen. Eines der Ziele dieses Programms zur Umsetzung der BWP bestand darin, alle maßgeblichen nationalen Behörden und Interessengruppen, deren Mitwirkung und finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung der MNP benötigt werden, in den Prozess einzubeziehen. Das nationale Umsetzungsprogramm umfasst: • eine nach Sektoren gegliederte Zusammenfassung der Maßnahmen und politischen Instrumente, einschließlich Finanzierungsinstrumente, die zur Erreichung der WRRL- Ziele erforderlich sind, • die Finanzierungsinstrumente und politischen Instrumente sowie weitere Voraussetzungen für die Umsetzung der ermittelten Maßnahmen, • die Aufgaben und Zuständigkeiten der verschiedenen Stellen (Behörden, Forschungsinstitute, private Akteure, einschließlich Landwirte), • einen Zeitplan für die Umsetzung und Priorisierung der Maßnahmen (auf einer allgemeinen Ebene), • die Überwachung der Umsetzungsprogramms. Im Februar 2011 nahm die Regierung das Programm zur Umsetzung der BWP für die Einzugsgebiete im Zeitraum 2010-2015, einschließlich gezielter nationaler Handlungsgrundsätze für verschiedene Sektoren zur Erreichung der WRRL-Ziele, förmlich an. Dies wäre ohne einen breiten Dialog zwischen den verschiedenen staatlichen Ressorts und Interessengruppen nicht möglich gewesen. Der Dialog im Landwirtschaftssektor umfasste Verhandlungen zwischen den maßgeblichen Ministerien, dem zentralen Bauernverband und Vertretern der entsprechenden regionalen Verwaltungen, an denen sowohl hochrangige Beamte als auch Experten beteiligt waren. Als die wesentlichen Instrumente wurden dabei die Mittelzuweisung, die Entwicklung von Rechtsvorschriften und andere politische Instrumente sowie Forschung und Entwicklung ermittelt. Auf der Grundlage des nationalen Umsetzungsprogramms haben die regionalen Behörden nun regionale Kooperationsprozesse zur Umsetzung der Maßnahmen in Gang gesetzt. Mögliche politische Maßnahmen auf nationaler Ebene Entwicklung nationaler Durchführungsvorschriften und -strategien Ein wesentliches Prinzip der WRRL besteht darin, dass sie gemeinsame Umweltziele vorgibt, aber den Mitgliedstaaten beträchtliche Flexibilität bei der Erreichung der vorgegebenen Standards lässt. Um die Durchführung der MNP zu erleichtern, ist es zusätzlich zur Planung auf der Ebene der Flussgebietseinheit (FGE) oft erforderlich, nationale Vorschriften und Prioritäten zu vereinbaren und auszuarbeiten. Dies gilt insbesondere für die Belastungen, die auf nationaler Ebene als besonders gravierend identifiziert wurden und die ihrem Wesen nach sektorübergreifend sind. Bei der Entwicklung solcher Vorschriften und Strategien sind die folgenden Elemente wichtig: 10
• Bewertung der Möglichkeiten und Lücken bestehender Verwaltungsverfahren, zum Beispiel der rechtlichen, wirtschaftlichen und informationsbezogenen Instrumente • Ermittlung und Nutzung von Synergien zwischen den Sektoren, einschließlich Berücksichtigung des Zusammenspiels der verschiedenen EU-Verordnungen • Erstellung/Vereinbarung eines Umsetzungsplans einschließlich vorrangig zu schützender Einzugsgebiete (Frankreich, Schottland) oder gegebenenfalls Festlegung der Landwirtschaft als vorrangiger Sektor • Sicherstellung der Koordination zwischen nationaler und regionaler/lokaler Ebene. Die Zuständigkeiten und Befugnisse im Bereich der Flächennutzungsplanung sind zum Beispiel oftmals auf regionaler/lokaler Ebene angesiedelt, doch kann es aufgrund des erheblichen Einflusses der Flächennutzungsplanung auf verschiedene landwirtschaftliche Maßnahmen notwendig sein, die Planung auf nationaler Ebene zu koordinieren. • Ermittlung und Entwicklung weiterer Finanzierungsmöglichkeiten. Die maßgeblichen Behörden auf nationaler Ebene können die Umsetzung geeigneter Maßnahmen fördern, indem sie Synergien zwischen verschiedenen staatlichen Beihilfeinstrumenten ermitteln. Außerdem kann es zweckmäßig und möglich sein, die Entwicklung neuer Finanzierungsstrukturen wie zum Beispiel öffentlich-privater Partnerschaften auf nationaler Ebene zu fördern. • Partnerschaften zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sind in mehreren Ländern erfolgreich angewendet worden. Obwohl öffentlich-private Partnerschaften selten auf nationaler Ebene umgesetzt werden, können sie durch Maßnahmen auf nationaler Ebene gefördert werden. In Frankreich zeigt das Beispiel einer Kooperation zwischen einem privaten Wasserunternehmen und Landwirten im Gebiet der Vogesen die Möglichkeiten für Initiativen auf lokaler Ebene auf. In diesem Fall führte die Kooperation zwischen verschiedenen Interessengruppen dazu, dass finanzielle Anreize für Landwirte geschaffen wurden, die intensive Landwirtschaft aufzugeben, was sich positiv auf den Schutz der Wasserressourcen auswirkte. 3 Umfassende Nutzung der im Rahmen der derzeitigen GAP zur Verfügung stehenden Wasserschutzmaßnahmen Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) übt erheblichen Einfluss auf die landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverfahren aus und stellt eines der wichtigsten Instrumente dar, um die negativen Auswirkungen der Landwirtschaft auf die europäischen Gewässer zu verringern. So leistet die GAP einen zunehmenden Beitrag zum Schutz der Gewässer, indem sie die Landwirte verpflichtet, Cross-Compliance-Anforderungen einzuhalten, von denen sich viele auf den Gewässerschutz beziehen. 3 Perrot-Maître, D. (2006), „The Vittel payments for ecosystem services: a „perfect” PES case?“, Internationales Institut für Umwelt und Entwicklung, London, Vereinigtes Königreich. 11
Trotzdem ist es auch weiterhin notwendig und möglich, einzelne GAP-Vorschriften und Verordnungen auf nationaler Ebene unter Einbeziehung des Landwirtschafts- und des Wassersektors darauf hin zu analysieren, ob sie besser darauf ausgerichtet werden können, negative Auswirkungen der Landwirtschaft auf die europäischen Gewässer zu verringern. In einzelnen Mitgliedstaaten besteht noch eine gewisse Flexibilität, was die Annahme der Vorschriften der ersten Säule und insbesondere die Annahme von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum betrifft. Im Folgenden sind einige Beispiele dafür aufgeführt, wie die derzeitige GAP genutzt werden könnte, um besser zur Erreichung der WRRL-Ziele beizutragen: • Neuspezifizierung der GLÖZ-Anforderungen (auf der Grundlage eines gemeinsamen Normenrahmens) im Hinblick auf das Erreichen der WRRL-Ziele; • Gewährung von Unterstützung für besondere Formen der landwirtschaftlichen Tätigkeit, die dem Schutz oder der Verbesserung der Umwelt dienen (Artikel 68 der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates); • Umfassende Nutzung von Agrarumweltmaßnahmen gemäß Artikel 39 der Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums; • Nutzung des Artikels 38 der Verordnung über die Entwicklung des ländlichen Raums, der Ausgleichszahlungen für Landwirte vorsieht, um sie für Kosten und Einkommensverluste zu entschädigen, die ihnen aus der verpflichtenden Umsetzung der WRRL entstehen; • Umsetzung weiterer einschlägiger Maßnahmen aus den Schwerpunkten 1, 2 und 3 der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum, wie sie im Abschlussbericht „WFD and Agriculture Linkages at the EU Level“ (Verknüpfungen von WRRL und Landwirtschaft auf EU-Ebene) ermittelt und beschrieben wurden. 4 Vor- und Nachteile von Bottom-up- und Top-down-Verfahren bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen Was die verschiedenen Ansätze in Bezug auf die Planung und Umsetzung von Maßnahmen betrifft, so kann zwischen Bottom-up- (von der lokalen zur nationalen Ebene) und Top-down- Konzepten (von der nationalen zur lokalen Ebene) unterschieden werden. Die Erfahrungen in den Mitgliedstaaten zeigen, dass sowohl Bottom-up- als auch Top-down-Ansätze funktionieren können, zum Beispiel bei der Einbeziehung der maßgeblichen Behörden und Interessengruppen. Im Folgenden werden die Unterschiede zwischen diesen Ansätzen erläutert und einige Aspekte beleuchtet, die bei der Planung dieser Verfahren zu berücksichtigen sind (siehe Tabelle 1). 4 Dworak, T., Berlund, M., Liesbet, V. et al. (2009) „WFD and Agriculture Linkages at the EU Level. Summary report on an in-depth assessment of RD-programmes 2007-2013 as regards water management“, Abschlussbericht. Verfügbar unter: http://ecologic.eu/download/projekte/1900- 1949/1937/final_report.pdf 12
Bei Bottom-up-Ansätzen werden Interessengruppen direkt am Planungsprozess für eine Maßnahme beteiligt. Dies ist für die Zielgruppe, in diesem Fall die Landwirte, von Vorteil, da sie sich von einem frühen Zeitpunkt an mit dem Thema befasst und Kenntnisse erwirbt, wodurch die Akzeptanz der Maßnahme gefördert wird. Dies kann eine bessere Umsetzung der Maßnahmen begünstigen, da die lokalen Bedürfnisse berücksichtigt und konkrete und pragmatische Ziele angestrebt werden. Top-down-Ansätze können den Vorteil haben, dass sie die allgemeinen Ziele der WRRL besser im Blick behalten und somit einen präziseren methodischen Ansatz ermöglichen. Insbesondere auf nationaler und regionaler Ebene erlauben Top-down-Ansätze die Einführung einheitlicherer Maßnahmen, was die Umsetzung und Überwachung erleichtert. Dieser Ansatz eignet sich somit gut für Maßnahmen, die eine breite Anwendung finden. Darüber hinaus erfordern Top-down-Ansätze nicht unbedingt viele Verwaltungs- und andere Ressourcen auf lokaler Ebene. Der effektivste Weg schließlich, um Wasserschutzmaßnahmen auf der Ebene der landwirtschaftlichen Betriebe zu entwickeln und auszuarbeiten, kann oftmals eine Kombination beider Ansätze sein. Während ein Bottom-up-Ansatz erforderlich ist, um die Einbeziehung der Landwirte und die Auswahl der Maßnahmen mit der größten Durchführungswahrscheinlichkeit sicherzustellen, dürfte ein Top-down-Ansatz bei der Planung und Priorisierung der Maßnahmen notwendig sein, um zu gewährleisten, dass die WRRL-Ziele erreicht werden. Die oben erläuterten Vor- und Nachteile von Bottom-up- und Top-down-Ansätzen sind in Tabelle 1 zusammengefasst. Tabelle 1: Vor- und Nachteile von Bottom-up- und Top-down-Verfahren bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen Bottom-up Top-down Vorteile • Größere Wahrscheinlichkeit einer • Potenziell besserer aktiven Beteiligung methodischer Ansatz (erheblich veränderte • Stärkt die Unterstützung der Wasserkörper, gutes Landwirte für die Maßnahmen ökologisches Potenzial, Analyse der • Stärkere Berücksichtigung der lokalen Kostenwirksamkeit und der Situation Verhältnismäßigkeit) • Ermöglichung konkreterer • Größere Klarheit im Hinblick Maßnahmen auf die ehrgeizigen Gesamtziele • Landwirte werden stärker angeregt, sich zu beteiligen und ihre • Einheitlichkeit der unternehmerischen Kompetenzen Maßnahmen einzubringen • Gleiche 13
Rahmenbedingungen für alle • Langfristige Vereinfachung und Landwirte in einem Reduzierung des Mitgliedstaat Verwaltungsaufwands • Ermöglicht Ausrichtung der Maßnahmen auf die regionale Ebene/ Flussgebietsebene Nachteile • Gesamtziele der WRRL können aus • Beteiligung der Öffentlichkeit dem Blickfeld geraten ist schwieriger • Kompromisse mit den lokalen • Berücksichtigung der lokalen Akteuren werden wichtiger als das Situation ist schwieriger Erreichen der Ziele der WRRL • Maßnahmen sind zu • Konzepte der WRRL (erheblich abstrakt, was die Umsetzung veränderte Wasserkörper, Definition der MNP erschwert des guten ökologischen Potenzials, Analyse der Verhältnismäßigkeit) sind schwer zu berücksichtigen • Ansatz ist zu detailliert für einen guten Überblick • Beteiligung der Landwirte ist möglicherweise gering, wenn die Ansätze auf Freiwilligkeit beruhen Wie bereits erwähnt, müssen verschiedene Bedingungen und Anforderungen erfüllt sein, damit ein guter gemeinsamer und integrierter Planungsprozess möglich ist. Eine Patentlösung gibt es nicht. Jedes Einzugsgebiet ist verschieden und zeichnet sich durch spezifische Umwelteigenschaften, Bewirtschaftungsverfahren und unterschiedliche bereits praktizierte Verfahren zum Gewässerschutz aus. Auch die wirtschaftliche und soziale Situation der landwirtschaftlichen Betriebe muss bei der Einführung von Maßnahmen berücksichtigt werden, um zu vermeiden, dass die landwirtschaftlichen Einkommen beeinträchtigt werden. Transparenz und eine von Offenheit und Kooperationsbereitschaft geprägte Haltung fördern die gemeinschaftliche Entwicklung von Maßnahmen und die Konzipierung eines Werkzeugkastens von Maßnahmen, der geeignet ist, individuellen Anforderungen gerecht zu werden und eine zuverlässige Finanzierung zu gewährleisten. Es ist bereits deutlich geworden, dass die Beteiligung der Interessengruppen von großer Bedeutung für eine erfolgreiche Umsetzung der MNP ist. Die öffentliche Beteiligung kann beispielsweise auf folgende Weise sichergestellt werden: Verbreitung der Ergebnisse der Diagnose der Wasserressourcen; Förderung der Meinungsäußerung von Interessengruppen; Förderung von Ansätzen, die auf vertraglichen Regelungen beruhen, als Ergänzung zu obligatorischen Maßnahmen sowie Entwicklung einer realistischen wirtschaftlichen Bewertung der Auswirkungen von Maßnahmen. Bewährt hat sich die Einrichtung von Kooperationsbündnissen unter der Leitung beauftragter Berater, in denen Landwirte, 14
Behörden und andere Interessengruppen auf lokaler Ebene zusammenkommen. Eine der Herausforderungen besteht darin, dass Ansätze, die im Hinblick auf das Erreichen der Umweltziele der WRRL notwendig und wirksam sind, bei den Interessengruppen nicht immer beliebt sind und dass sich Widerstand gegen zusätzliche Maßnahmen regen kann. Dies sollte jedoch nicht bedeuten, dass wirksame Maßnahmen nicht ergriffen werden, sondern dass vielmehr Anstrengungen unternommen werden müssen, um über die Umsetzung solcher Maßnahmen Einvernehmen zu erzielen. 15
3. Die Perspektive der für die Einzugsgebiete zuständigen Behörden: Verwaltungskonzepte für die Umsetzung der Maßnahmen Die erste Phase der WRRL und der Umsetzung der MNP ist darauf ausgerichtet, die Umsetzung der auf den Gewässerschutz gerichteten landwirtschaftlichen Maßnahmen zu harmonisieren und zu stärken. Der vorliegende Leitfaden stützt sich auf die Erfahrungen, die dabei in den zuständigen Behörden für die Einzugsgebiete in ganz Europa gesammelt wurden, sowie auf die zugrunde gelegten Ansätze. Darüber hinaus werden auch relevante Einzelerfahrungen berücksichtigt, die nicht mit der Umsetzung der WRRL zusammenhängen. Mehrere Methoden haben sich bewährt, um Landwirte einzubeziehen und dadurch das Ziel der Umsetzung der MNP zu fördern. Im Folgenden werden drei Haupttätigkeitsbereiche aus der Sicht der für die Einzugsgebiete zuständigen Behörden erörtert: der Planungsprozess für die Umsetzung der landwirtschaftlichen Maßnahmen der MNP, die Auswahl geeigneter Finanzierungsmechanismen und Überwachungstätigkeiten. Planung der Umsetzung der landwirtschaftlichen Maßnahmen der MNP In einigen BWP für Einzugsgebiete werden die landwirtschaftlichen Maßnahmen in gewissem Umfang näher beschrieben: So machen manche BWP im Rahmen ihrer MNP bereits klare Vorgaben für Bodenbewirtschaftungsmaßnahmen (wie zum Beispiel Pufferzonen, Feuchtgebiete, Deckpflanzen, Umwandlung von Ackerland in Grünland) oder geben sogar den Grad der erforderlichen Aufnahme an. In anderen bleibt das MNP jedoch ein Strategiepapier und enthält keine detaillierten Vorgaben für die Umsetzung spezifischer Maßnahmen auf Betriebsebene. Sie führen lediglich die allgemeinen Durchführungsmechanismen (zum Beispiel die Hauptmaßnahmen) auf und bedürfen zu ihrer praktischen Umsetzung gemäß Artikel 11 Absatz 7 der WRRL zusätzlicher Angaben, zum Beispiel zu den spezifischen Maßnahmen und den vorgesehenen Fristen. Solche Angaben können detailliertere sektorale Maßnahmen, spezifische Projekte, Planungsdokumente, Vorschriften, Regelungen etc. umfassen. In dieser Hinsicht unterscheidet sich die WRRL nicht von anderen Umweltrichtlinien (etwa der Vogelschutzrichtlinie und der Habitatrichtlinie, die die Grundlage für das Natura-2000-Netz darstellt). Best-Practice-Beispiel: Die „Plateforme-sur-l'eau“-Vereinbarung im Rhein-Maas- Flusseinzugsgebiet (Ostfrankreich) Die Vereinbarung wurde im April 2011 von Vertretern der für die WRRL zuständigen Behörde, der Wasserbehörde, der lokalen Behörden und der Landwirte unterzeichnet. Es handelt sich dabei um ein Zusatzdokument zum MNP, das die Ziele für den landwirtschaftlichen Sektor und die zu ihrer Verwirklichung notwendigen Mittel gemäß der nationalen Umweltstrategie (die im Rahmen des nationalen Umweltgipfels „Grenelle de l'Environnement“ vereinbart wurde) näher beschreibt. 16
In diesem Dokument werden gezielte Maßnahmen für Gebiete entwickelt, in denen der gute Zustand der Gewässer durch die Landwirtschaft gefährdet ist, z. B. vorrangig zu schützende Trinkwassereinzugsgebiete. Die Maßnahmen umfassen die Umwandlung in Dauergrünland, die Umstellung auf den ökologischen Landbau (20 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Frankreich bis 2020), eine ehrgeizige Umsetzung des GLÖZ auf Pufferstreifen, die Einführung von Low-Input-Kulturen, die Verwendung alternativer Verfahren als Ersatz für Pestizide (mechanische Unkrautvernichtung, biologische Schädlingsbekämpfung), die Verringerung des Pestizideinsatzes um 50 % bis 2018 („Ecophyto 2018“), eine auf den Gewässerzustand abgestimmte Umsetzung der EPLR, Raumordnungsmaßnahmen wie z. B. den Flächentausch zwischen Landwirten oder den Landerwerb durch lokale Behörden. Die Vereinbarung läuft bis Ende 2012. Ein Ausschuss, dem Vertreter aller Partner angehören, sorgt für ihre ordnungsgemäße Umsetzung. Um die MNP erfolgreich umzusetzen, müssen die Ziele und Anforderungen, die zur Verwirklichung der angestrebten Ergebnisse notwendig sind, sehr klar gefasst sein. Es muss festgelegt werden, welche grundlegenden Maßnahmen (z. B. gemäß der Nitratrichtlinie, anderer Rechtsvorschriften, GLÖZ) und welche zusätzlichen Maßnahmen zum Erreichen der Ziele beitragen. Diese Anforderungen wurden bereits in den BWP für die Einzugsgebiete ausgearbeitet, doch je nachdem, welcher Ansatz für die Ausarbeitung der Pläne gewählt wurde, kann es notwendig sein, diese Vorgaben weiter auszuführen. Die Umsetzung der MNP sollte in einem kooperativen Prozess erfolgen, an dem sich die Interessengruppen mit Vorschlägen für wirksame Lösungen, die dem Ausmaß des Problems gerecht werden, beteiligen. Diese im Rahmen der Ausarbeitung der BWP für die Einzugsgebiete geschaffenen Zusammenschlüsse von Interessengruppen sollten von den für die WRRL zuständigen Behörden dauerhaft in vollem Umfang genutzt werden. Eine der auf regionaler Ebene wichtigsten Kooperationen ist die zwischen den WRRL-Behörden und den regionalen Landwirtschaftsbehörden. Sie ist von größter Bedeutung, um die Maßnahmen der WRRL auf Betriebsebene in die Praxis umzusetzen und ihren Erfolg zu überwachen. In manchen Fällen kann es notwendig sein, weitere regionale und lokale Strukturen zu entwickeln. So werden Bewässerungsnetze heute im Mittelmeerraum oftmals kollektiv bewirtschaftet (z. B. durch Eigentümerkonsortien oder regionale Entwicklungsgesellschaften). Dieser kollektive Ansatz erlaubt ein besseres Wassermanagement und die gemeinsame Nutzung von Wasser in Dürrezeiten. Für die Umsetzung der MNP wird empfohlen, die bestehenden kollektiven Strukturen, in die auch Landwirte eingebunden sind, in vollem Umfang zu nutzen. Best-Practice-Beispiel: „Agri-Mieux” (Frankreich) Die Kooperationsvereinbarungen im Rahmen des „Agri-mieux“-Programms (vormals „Ferti- mieux“) in Frankreich zielen darauf ab, die Wasserqualität zu verbessern und zu schützen, ohne dass es zu Einkommenseinbußen für die Landwirte kommt. Das Programm wurde vom Nationalen Verband für landwirtschaftliche Entwicklung in Kooperation mit staatlichen Stellen und landwirtschaftlichen Organisationen wie zum Beispiel den Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft, den Landwirtschaftskammern und den Wasserbetrieben initiiert. 17
Die Vereinbarungen betreffen im Wesentlichen die Bereitstellung von Unterstützung bei der Kommunikation und technische Hilfestellung. Die Programme sind nicht bindend, freiwillig und beinhalten keine Ausgleichszahlungen. Mit der Annahme des „Agri-Mieux“-Siegels erklären sich die Landwirte bereit, u. a. Maßnahmen zur Veränderung des Düngemitteleinsatzes zu ergreifen. Der Anreiz für Landwirte, an diesem Programm teilzunehmen, besteht in einem Siegel, das an Vereinigungen von Landwirten in einer Region verliehen wird, die sich an freiwilligen Maßnahmen zum Schutz der Wasserressourcen beteiligen. Seit der Anwendung dieser Maßnahmen sind die Rückstände von Düngemitteln in den Gewässern um 40 % zurückgegangen. Diese Programme haben erfolgreich dazu beigetragen, die Landwirtschaft besser in die lokale Wasserpolitik zu integrieren. Sie haben in der Phase der Vorbereitung und Einführung des Umweltzeichens die Kooperation zwischen Akteuren der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft angeregt. Mehrere Maßnahmen wie zum Beispiel die breite Ausbringung von Dung und die Kompostierung von Dung wurden erfolgreich eingeführt. Die starke Beteiligung der Landwirte und die wirksame Kommunikation zwischen Landwirtschaftsverbänden, Verwaltung und Wasserwissenschaftlern haben neue Wege zur Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität erschlossen, ohne dass dies für die Landwirte mit Einkommenseinbußen verbunden ist. Der Erfolg und die Funktionsweise der „Agri-mieux“-Programme wird über „Transferbetriebe“, die als Best-Practice-Beispiele fungieren, an andere Landwirte kommuniziert. Zu diesem Zweck bieten die Transferbetriebe vier Tage der Offenen Tür pro Jahr und Schulungen an. 5 Ausrichtung von Maßnahmen auf Teileinzugsgebiete/Regionen Im nationalen Planungsrahmen sind die Flussgebietseinheiten/Regionen die primäre Planungsebene, um das MNP in den landwirtschaftlichen Betrieben umzusetzen. Zur besseren Ausgestaltung und Ausrichtung der Maßnahmen scheint man in vielen Flussgebietseinheiten (z. B. in Deutschland und Schottland) operationelle Maßnahmenpläne für Teileinzugsgebiete oder Wasserkörper zu entwickeln. In Schottland beispielsweise werden Maßnahmen, wie im nachfolgenden Beispiel erläutert, auf nationaler Ebene und auf der Ebene der vorrangig zu schützenden Einzugsgebiete geplant und durchgeführt. Die Maßnahmen können nach ihrer potenziellen Wirksamkeit für die angestrebten Ziele und die vorherrschende betriebswirtschaftliche Ausrichtung in einem bestimmten Teileinzugsgebiet, einer Region (oder einer kleineren geeigneten hydrologischen Einheit) priorisiert und auf dieses Gebiet ausgerichtet werden. Mehrfachziele oder ein Mehrfachnutzen der Maßnahme können darüber hinaus als ein Kriterium für Synergien mit anderen Umweltzielen dienen. Als sehr nützlich bei der möglichst wirksamen Priorisierung und Ausrichtung von Maßnahmen haben sich geografische Informationssysteme und andere computergestützte Analysewerkzeuge erwiesen. 5 http://www.cra-lorraine.fr/fichiers/plaquette-agrimieux.pdf 18
Eine lokale Planung (z. B. die Entwicklung eines auf die lokalen Bedürfnisse abgestimmten Leitfadens oder die Ausarbeitung individueller Maßnahmenpläne für einzelne Betriebe) fördert die Umsetzung und Akzeptanz der Maßnahmen. Obwohl eine solche Planung ressourcenintensiv sein kann, lässt sich die Effizienz dieses Ansatzes ohne Einbußen bei der Qualität oder der Informationsaufnahme verbessern, indem zum Beispiel die Betriebe nach Betriebsmerkmalen, Verwaltungseinheiten und/oder Teileinzugsgebieten zusammengefasst werden. Die Wahl eines auf Umweltmerkmalen basierenden Ansatzes für die Regional- oder Teileinzugsgebietsebene ist wichtig, um die Anwendbarkeit der Maßnahmen zu verbessern und sie genauer auf die unterschiedlichen Umweltbedingungen in der EU abzustimmen. Ebenso wichtig ist es, die Maßnahmen auf die typischen landwirtschaftlichen Tätigkeiten auszurichten. In Gebieten mit intensiver Tierhaltung dürften zum Beispiel andere Maßnahmen greifen als in Gebieten, in denen der Ackerbau vorherrscht. Eine präzisere Ermittlung der Verschmutzungsquellen kann ebenfalls notwendig sein, um Maßnahmen auf die Regional- oder Teileinzugsgebietsebene auszurichten. Ein klares Verständnis der wichtigsten Eutrophierungsquelle ermöglicht zum Beispiel die Auswahl geeigneter Maßnahmen, um die negativen Auswirkungen einzudämmen. Dabei ist es wichtig, die Maßnahme genau auf das Teileinzugsgebiet oder das regionale/lokale Gebiet abzustimmen, da die Verschmutzung von einem räumlich sehr begrenzten Gebiet ausgehen kann und die Fokussierung der Maßnahme auf die Hauptquelle somit gute Ergebnisse bei minimalem Aufwand erbringt (zum Beispiel können Erosionsrisikokarten und der P-Index benutzt werden, um Gebiete zu ermitteln, in denen das Risiko für eine Phosphatbelastung erhöht ist). Schließlich kann es hilfreich sein, wie das Beispiel Niedersachsen in Deutschland gezeigt hat, einen Werkzeugkasten verfügbarer Maßnahmen zu entwickeln und die Auswahl der passenden Maßnahmen den Behörden auf regionaler Ebene oder Teileinzugsgebietsebene zu überlassen. Ein flexibler Ansatz erlaubt es, die Maßnahmen, die die Landwirte ergreifen, an die spezifischen Bedürfnisse ihrer Tätigkeit anzupassen. Ein ähnlicher Ansatz wird in Finnland angewandt, wo auf nationaler Ebene ein umfassender Maßnahmenkatalog mit entsprechenden Anreizen eingeführt wurde. Zur weiteren wirksamen Ausrichtung dieser Maßnahmen werden zusätzlich Pläne für die Region oder das Einzugsgebiet erstellt, z. B. für die Einrichtung breiterer Pufferzonen und Feuchtgebiete. Die Planung auf Regional- oder Einzugsgebietsebene dient als Ausgangsbasis für eine detailliertere Planung auf lokaler und schließlich betrieblicher Ebene. Best-Practice-Beispiel: Bekämpfung diffuser Verschmutzung in Schottland 6 6 Die schottischen Behörden haben ein ergänzendes Papier zum Bewirtschaftungsplan veröffentlicht, in dem diese Aufgaben näher erläutert werden („The Rural Diffuse Pollution Plan for Scotland“): http://www.sepa.org.uk/water/river_basin_planning/diffuse_pollution_mag.aspx. Weitere Informationen über diffuse Gewässerbelastungen in vorrangig zu schützenden Einzugsgebieten sind unter http://www.sepa.org.uk/water/river_basin_planning/dp_priority_catchments.aspx abrufbar. 19
Das schottische Vorgehen zur Bekämpfung diffuser Gewässerbelastungen kann als ein nützliches Beispiel für die Kombination eines nationalen Ansatzes mit einem auf Teileinzugsgebiete ausgerichteten Ansatz sowie für die Kombination verschiedener Instrumente und Maßnahmen (obligatorischer und freiwilliger) zur Erreichung von gesetzten Ziele dienen. Im Jahr 2010 startete die schottische Umweltschutzbehörde (SEPA) ein neues Programm zur Bekämpfung ländlicher diffuser Verschmutzung, das dazu beitragen soll, die in den kürzlich veröffentlichten Bewirtschaftungsplänen (BWP) für die Einzugsgebiete festgelegten Ziele zu erreichen. Ein wichtiger Bestandteil dieser Bemühungen bestand auf Anregung der schottischen Regierung darin, eine Gruppe von Interessenvertretern einzurichten. Um die Wasserqualität zu schützen und zu verbessern, wurde ein zweigleisiger Ansatz entwickelt: 1) Initiierung einer landesweiten Aufklärungs-, Orientierungs- und Schulungskampagne; 2) Entwicklung eines auf „vorrangig zu schützende Einzugsgebiete“ ausgerichteten Ansatzes mit einem schrittweisen Prozess der Datensammlung, Sensibilisierung und Durchführung von Besuchen in landwirtschaftlichen Betrieben, um Probleme zu ermitteln, Maßnahmen zielgenau auszurichten und Einzelberatungen anzubieten. Im Rahmen des nationalen Ansatzes werden verschiedene Maßnahmen genutzt, darunter das Versenden von Briefen zur Information von Landbewirtschaftern, die Herausgabe von Pressemitteilungen und die Veröffentlichung von Artikeln in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen. Verbesserungen der Umwelt müssen durch wirtschaftliche Effizienz vorangetrieben werden und Sprache ist dabei ein wichtiges Instrument. Der auf „vorrangig zu schützende Einzugsgebiete“ gerichtete Ansatz soll dazu beitragen, die angestrebten Umweltziele durch eine Kombination der folgenden Maßnahmen zu erreichen: Informationssammlung, Sensibilisierung der Landwirte und Einzelbesuche in landwirtschaftlichen Betrieben zum Zweck der Unterstützung der Landbewirtschafter beim Gewässerschutz. Um die Betriebsebene zu erreichen, werden gebietsspezifische landwirtschaftliche Ereignisse, Pressemitteilungen, Radiointerviews, postalische Einladungen zu Veranstaltungen und Twitter genutzt. Wanderungen durch das Einzugsgebiet zur Ermittlung von Risiken und Gebieten mit starker diffuser Verschmutzung haben sich als sehr wichtig erwiesen, um Landbewirtschaftern Art und Umfang des Problems klarzumachen. Weitere Besuche werden dazu dienen, die Fortschritte in den Betrieben zu verfolgen. Die wesentlichen obligatorischen Maßnahmen sind in zwei Rechtsakten niedergelegt: „The Water Environment (Controlled Activities) (Scotland) Regulations 2011 (CAR)“ und „Action Programme for Nitrate Vulnerable Zones (Scotland) Regulations“. Die CAR-Verordnung enthält eine Sammlung einfacher „allgemeiner bindender Vorschriften“', die die wichtigsten Risiken für die aquatische Umwelt aus ländlicher (nicht nur landwirtschaftlicher) Bodennutzung erfasst. Die Umsetzung dieser Vorschriften beruht auf Beratung und Anleitung. Neben den obligatorischen Maßnahmen werden freiwillige Maßnahmen, Leitlinien und Instrumente eingesetzt, die die Landwirte bei der Erreichung ihrer Ziele unterstützen sollen, so zum Beispiel sektor- und schadstoffspezifische Regeln für die gute landwirtschaftliche Praxis, Musterbetriebe sowie Schulungen und Instrumente zum Nährstoffmanagement. Das schottische Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum stellt ein weiteres wichtiges Instrument zur Finanzierung von Maßnahmen dar, die über die vorgeschriebenen Grundanforderungen der guten fachlichen Praxis hinaus zur 20
Verbesserung der Wasserqualität beitragen. Damit die EPLR-Maßnahmen kostenwirksam umgesetzt werden können, ist es wichtig, Prioritäten zu setzen, Maßnahmen zielgerichtet auszugestalten und das gesamte Einzugsgebiet zu erfassen. Aufstellung eines klaren Zeitplans für das MNP Es wird dringend empfohlen, einen genauen Zeitplan mit klaren Zielvorgaben für die MNP aufzustellen und den Fortschritt zu überwachen. Wenn es sich abzeichnet, dass die Zielvorgaben nicht erreicht werden, sollten weitere Maßnahmen geprüft werden, einschließlich einer Verschärfung der Anforderungen. Dieses Problem könnte zum Beispiel durch das Vorsehen eines „Plans B“ oder einer Ersatzstrategie in der Planung berücksichtigt werden. Auswahl der Finanzierungsmechanismen Die Wasserrahmenrichtlinie sieht vor, dass bei der Entscheidung über Finanzmittel und Zahlungen die „Kostendeckung für Wasserdienstleistungen“ und das Verursacherprinzip berücksichtigt werden. Gemäß Artikel 9 der WRRL müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass die verschiedenen Wassernutzungen einen angemessenen Beitrag zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen leisten. Dabei können die Mitgliedstaaten den sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Kostendeckung Rechnung tragen, wie zum Beispiel im CIS-Leitfaden zum Thema Wirtschaft und Umwelt 7 erläutert. Wasserverträgliche Bewirtschaftungsverfahren erfordern oftmals Investitionen oder eine Umstellung landwirtschaftlicher Verfahren, wodurch es in manchen Fällen zu Einkommensverlusten für die Landwirte kommt. Aus diesem Grund sollte sichergestellt werden, dass angemessene Anreize zur Förderung der Umstellung landwirtschaftlicher Verfahren bestehen und dass gegebenenfalls die Opportunitätskosten der Durchführung von Wasserschutzmaßnahmen durch ausreichende Zahlungen gedeckt werden. Außerdem sollten die Landwirte, die alle bestehenden Anforderungen einhalten, ermutigt werden, an den guten landwirtschaftlichen Praktiken festzuhalten. Solche Anreize in Verbindung mit maßgeschneiderten, gezielten und kostenwirksamen Maßnahmen sind wesentliche Voraussetzungen für die praktische Umsetzung von Maßnahmen auf betrieblicher Ebene. Vielfache Erfahrung zeigt, dass sich Landwirte mit größerer Wahrscheinlichkeit an freiwilligen Regelungen beteiligen, wenn sie den Nutzen dieser Regelungen klar erkennen können und wenn die Zahlungsstruktur angemessen ist. Zum Beispiel sollten die Zahlungen so bemessen sein, dass sie nicht nur Einkommensverluste und Investitionen, sondern auch Instandhaltungs- und Verwaltungskosten decken. Die Zahlungen sollten ferner möglichst gut auf den Standort zugeschnitten, mittelfristig gesichert und an die Anforderungen der neuen GAP angepasst sein. Die Schaffung von Möglichkeiten für Landwirte, Vergütungen für vielfältige Ökosystemleistungen zu erhalten, kann ebenfalls einen guten Anreiz bieten. 7 WRRL CIS-Leitfaden Nr. 1 "Economics and the Environment - The Implementation Challenge of the Water Framework Directive" 21
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