Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb - LFI Österreich Aktualisierte Neuauflage: Mai 2020 - InfoXgen
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Inhalt 1. Grundlagen zur Tierhaltung aus Sicht der VO (EG) 834/2007 und 889/2008 ................................................ Seite 4 2. Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung aus arzneimittelrechtlicher Sicht .................................. Seite 6 3. Homöopathie ..................................................................................................................................................... Seite 12 4. Heil- und Gewürzpflanzen ................................................................................................................................ Seite 15 5. Futtermittel ......................................................................................................................................................... Seite 17 6. Hausmittel und traditionelle Pflegemittel ....................................................................................................... Seite 19 7. Parasitenbekämpfung ...................................................................................................................................... Seite 21 8. Reinigung und Desinfektion ............................................................................................................................ Seite 23 Inhaltsverzeichnis Hinweis: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wurde zum Teil von geschlechtergerechten Formulierungen Abstand genommen. Die gewählte Form gilt jedoch für Frauen und Männer gleichermaßen. Impressum: Herausgeber: Ländliches Fortbildungsinstitut Österreich, Schauflergasse 6, 1015 Wien Autorenteam: DI Veronika Edler, Dr. Doris Gansinger, Dr. Werner Hagmüller, Mag. Alexandra Hozzank, Dr. Gabriele Moder, Dr. Gerhard Plakolm, Dr. Elisabeth Pöckl, Dr. Elisabeth Stöger © Copyright zum Schutz geistigen Eigentums: Alle Rechte liegen beim Autorenteam. Grafik und Satz: Abteilung 5, 1050 Wien Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb | Mai 2020 1
Vorwort Die österreichische Bio-Land- Tierbehandlung auf Bio-Betrieben. Zusätzlich wird eine wirtschaft steht vor vielfältigen umfangreiche und übersichtliche Auskunft über die Mög- und sich laufend verändernden lichkeiten der Tierbehandlung in biologisch geführten Be- Herausforderungen. Die Anfor- trieben gegeben. derungen der KonsumentInnen Die vorliegende Broschüre richtet sich jedoch nicht nur an an die biologische Lebensmit- Bio-LandwirtInnen, sondern auch an Bio-BeraterInnen, telproduktion wachsen stetig, Bio-KontrolleurInnen und behandelnden TierärztInnen. gerade auch was die biologische Nutzen Sie diese Broschüre für Ihre Weiterbildung Tierhaltung betrifft. Wir wollen und Ihren Wissensvorsprung auf dem Gebiet der Tierbe- nun den Bio-Landwirtinnen und handlung! Bio-Landwirten einen Überblick über die fachlichen Vorgaben in Mit besten Grüßen aktueller Form geben. Der Leitfaden bietet eine kom- DDI Sylvia Maria Schindecker und pakte Darstellung der recht- ÖR Elisabeth Leitner lichen Rahmenbedingungen zur Landwirtschaftskammer Österreich und LFI Österreich Optimale Betreuung der Tierbe Arzneimitteleinsatz mit dem Betreuungstierarzt abzu- stände und das Wissen um sprechen. Vorwort die Anforderungen der Tiere in Der „Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb“ ist den verschiedenen Bereichen nicht eine Anleitung zu Eigenbehandlungen, sondern gibt (Haltung, Fütterung, etc.) ist die einen Überblick über den gesetzlichen Rahmen und die Grundvoraussetzung um Tiere verschiedenen Möglichkeiten (Vorsorge, Behandlung, gesund zu halten. Die partner- Homöopathie, Gewürzpflanzen, Futtermittel, Hausmittel, schaftliche Zusammenarbeit zwi- Pflegemittel) bei Biobetrieben. Je besser Tierhalter und schen Tierhalter und Betreuungs- Tierärzte Bescheid wissen, desto weniger werden Fehler tierarzt im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes kann gemacht. dabei wertvolle Unterstützung sein. Kranke Tiere müssen rasch und fachgerecht behandelt werden, da Tiere vor unnötigen Schmerzen und Leiden zu schützen sind. Eine genaue Diagnosestellung ist Dr. Gottfried Schoder die Basis für eine korrekte Behandlung. Daher ist jeder Koordinator der Österreichischen Tiergesundheitsdienste 2 Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb | Mai 2020
Einleitung Die Grundlage der biologischen Tierhaltung ist die Die in diesem Leitfaden festgehaltenen Interpretationen Gesunderhaltung der Tiere durch die Wahl geeigneter und Rechtsauslegungen sind mit dem verantwortlichen Rassen und durch die Gewährleistung optimaler Hal- Ministerium für Frauen und Gesundheit und dem Mini- tungsbedingungen. Sollten Tiere dennoch erkranken, sterium für ein lebenswertes Österreich abgestimmt. standen und stehen seit jeher alternative Heilmethoden Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, die und traditionelle Hausmittel bei der Pflege der Tiere im nach Veröffentlichung des Leitfadens beschlossen Vordergrund. Diese regional oft sehr spezifischen Verfah werden, können zu neuen Interpretationen führen und ren sind schwer in Gesetzestexte zu fassen. Die teilweise bleiben von dieser Publikation unberührt. lückenhafte oder auch widersprüchliche Reglementierung in diesem Bereich führt in der Praxis oft zu Verwirrungen. Ergänzungen und Neuerungen im Bereich der Tierbehand Unterschiedliche Auslegungen der gesetzlichen Vorgaben lung am Bio-Betrieb, sowie der gesamte Leitfaden sind münden schlimmstenfalls in Sanktionen seitens der am auf folgenden Homepages abrufbar: www.infoxgen.com, landwirtschaftlichen Betrieb tätigen Kontrollorgane. www.raumberg-gumpenstein.at und www.bio-austria.at. Der vorliegende Leitfaden gibt daher einen Überblick über rechtlich relevante Fragestellungen in Zusammenhang mit Auch wenn die Auslegungen der wesentlichen Rechtsbe- der Tierbehandlung am Bio-Betrieb und versucht konkrete reiche nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, Lösungen für oben erwähnte immer wieder auftretende sind Fehler nicht gänzlich auszuschließen. Es kann daher Probleme im Bereich der Tierbehandlung am Bio-Betrieb kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. anzubieten. Der Leitfaden wendet sich in erster Linie an Tierhal Besonders wichtige Hinweise finden sich in den grün Einleitung terInnen und Kontrollorgane, aber auch an TierärztInnen hinterlegten Kästen. und BeraterInnen. Informationen, die speziell für Tierärzte interes- Die Autorengruppe setzt sich aus ExpertInnen der Be- sant sind, befinden sich in grün eingerahmten reiche Tiergesundheit, Beratung, Kontrolle sowie Vete Kästen. ri när- und Bio-Recht zusammen. Die interdisziplinäre Zusammenset zung der Gruppe garantiert ein sowohl Jene Textpassagen, die mittels eines seitlichen gelben fachlich hochwertiges als auch praktisch anwendbares Balkens hervorgehoben sind, kennzeichnen Bereiche, Nachschlagewerk für den Bereich Tierbehandlung und die im Rahmen der Cross Compliance Kontrollen be- Sicherstellung der Tiergesundheit auf Bio-Betrieben. achtet werden müssen. Das Autorenteam Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb | Mai 2020 3
1. Grundlagen zur Tierhaltung aus Sicht der EU-Bio-Verordnung Die EU-Bio-Verordnung ist eine Wettbewerbs- und Kon- Die Bio-Kontrolle erfolgt in Österreich durch akkreditierte sumentenschutzregel. Sie setzt europaweit einheitliche private Kontrollstellen. Die Verbindung von detaillierten Standards für die (landwirtschaftliche) Erzeugung, Verar- gesetzlichen Vorschriften mit strikten Kontrollen ergibt beitung und den Handel von Bio-Produkten. Dabei handelt eine sehr hohe Verbindlichkeit der Vorschriften. Dies es sich um einen Mindeststandard, der auch ausführliche bringt eine hohe Sicherheit für Konsumenten, doch das Vorschriften für die Kontrolle und Kennzeichnung vorsieht. Zusammentreffen mit anderen Rechtsnormen (v. a. Die Verordnung (EG) 834/2007 legt als Basis die Ziele, Arzneimittel- und Futtermittelrecht) verursacht in der Grundsätze und allgemeinen Vorschriften fest, während die Praxis immer wieder Probleme, insbesondere dann, Durchführungsvorschriften in der Verordnung (EG) 889/ wenn diese Gesetze nicht auf einander abgestimmt sind. 2008 sehr konkrete Vorgaben z. B. für die pflanzliche und Gerade im Bereich der Tiergesundheit gibt es diesbe- tierische Erzeugung einschließlich Fütterung sowie Krank züglich viele Stolpersteine. In diesem Leitfaden wird ver- heitsvorsorge und tierärztliche Behandlung enthalten. sucht, praktikable Lösungen anzubieten. Grundlagen zur Tierhaltung Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlungen TierhalterInnen müssen die nötigen Grundkenntnisse folgen. Erforderlichenfalls dürfen aber zur Behand lung und -fähigkeiten in Bezug auf Tierhaltung, Tiergesundheit auch chemisch-synthetische allopathische Tier arznei sowie Tierschutz besitzen. mittel einschließlich Antibiotika verwendet werden, aller- Die Gesundheit der Tiere ist in erster Linie durch vor dings mit der Folge, dass die gesetzliche Wartezeit zu beugende Maßnahmen sicher zu stellen, wie verdoppeln ist. 1 • Stärkung der natürlichen Abwehrkräfte durch Bewe- gung und Zugang zu Auslauf- und Weideflächen; Eine Verdoppelung der Wartezeit ist nur für chemisch- • Wahl geeigneter Rassen und synthetische Arzneimittel notwendig. Phytotherapeu • entsprechender Haltungspraktiken (z. B. Besatzdichten, tika und Homöopathika sind von der Verdopplung der artgerechte Fütterung); Wartezeit ausgenommen. • Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen. Am Bio-Betrieb gibt es also seitens der EU-Bio-Verord- Wichtig ist vor allem auch die Tierbetreuung – die Zu nung keine Einschränkungen hinsichtlich der Auswahl wendung ist ein entscheidender Wohlfühlfaktor für die der Arzneimittel, sehr wohl jedoch bei der Anzahl der Tiere. Einerseits beugt man dadurch Krankheiten vor Behandlungen mit chemisch-synthetischen Arzneimitteln. und andererseits erhöht eine ausreichend bemessene Bei Überschreitung ist entweder nur eine konventionelle Kommunikation mit den Tieren die Sensibilität des Be- Vermarktung möglich 2 oder ein neuerliches Durchlaufen treuers für etwaige Störungen. der Umstellungsfristen (siehe Kapitel 2, Anzahl der er- laubten Behandlungen, Seite 10) notwendig. Erkranken Tiere trotzdem, so sind sie unverzüglich zu behandeln, um Leiden zu vermeiden. Alle Behand- Die Verwendung von wachstums- oder leistungsfördern lungen sind grundsätzlich unter der Verantwortung den Substanzen, der vorbeugende Einsatz von Anti eines Tierarztes durchzuführen. biotika und chemisch-synthetischen Tierarzneimitteln sowie der systematische Einsatz von Hormonen zur Der Tierarzt darf am Bio-Betrieb alle Tierarzneimittel ein Kontrolle der Fortpflanzung (z. B. Brunsteinleitung, setzen. Bevorzugt soll die Krankheitsbehandlung jedoch Geburtseinleitung, Synchronisation) ist verboten. Die mit phytotherapeutischen (pflanzlichen) und homöo therapeutische Verwendung von Hormonen bei Einzel- pathischen Präparaten sowie mit Spurenelementen er- tieren ist erlaubt. 1 VO (EG) 889/2008, Art.24 2 VO (EG) 889/2008, Art.24, Abs.4 4 Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb | Mai 2020
Eingriffe am Tier Neben der EU-Bio-Verordnung gelten für diesen Bereich lich bestätigten betrieblichen Notwendigkeit höchstens auch noch die rechtlichen Bestimmungen des Öster- die Hälfte des Schwanzes entfernt werden. Der Eingriff reichischen Tierschutzgesetzes (TschG), BGBl. I Nr. muss durch scharfes Abtrennen mit gleichzeitigem Ver 118/2004 idgF und der 1. Tierhaltungsverordnung, BGBl. öden durchgeführt werden. II Nr. 485/2004 idgF. Die EU-Bio-Verordnung macht zu den Eingriffen an den Eine fallbezogene Ausnahmegenehmigung ist not- Tieren folgende Vorgaben3: wendig für das Enthornen von Kälbern über sechs Wochen und Rindern sowie beim Einziehen eines Na- Eingriffe wie das Kupieren von Schwänzen oder die Ent senringes bei Zuchtstieren. hornung dürfen in der biologischen Tierhaltung nicht routinemäßig durchgeführt werden. Aus Sicherheits- Die chirurgische Kastration ist zulässig. Auch hier ist gründen oder wenn sie der Verbesserung der Gesund- das Leid der Tiere durch Verwendung von Betäubungs- heit, des Befindens oder der Hygienebedingungen der und/oder Schmerzmitteln auf ein Minimum zu begrenzen. Tiere dienen, können einige dieser Eingriffe von der Ferkel dürfen bis zu einem Lebensalter von 7 Tagen zuständigen Behörde (in Österreich: nationale Gesetz- mit Verabreichung von Schmerzmitteln, die auch post- gebung) jedoch fallweise genehmigt werden. Jegliches operativ wirksam sind, vom Landwirt kastriert werden. Leid der Tiere ist auf ein Minimum zu begrenzen, in- Über 7 Tage alte Ferkel werden vom Tierarzt nach Be- Grundlagen zur Tierhaltung dem angemessene Betäubungs- und/oder Schmerz- täubung kastriert. Die Kastration von Kälbern, Läm- mittel verabreicht werden und der Eingriff nur im ge mern und Kitzen ist erlaubt, wenn der Eingriff durch eigneten Alter und von qualifiziertem Personal vorge- einen Tierarzt nach wirksamer Betäubung und mit nommen wird. postoperativ wirksamer Schmerzbehandlung durch geführt wird. Eingriffe, wie das Enthornen, das Schwanzkupieren und das Einziehen eines Nasenringes dürfen nur nach einer Für die Verkleinerung der Eckzähne bei Ferkeln sowie vorhergehenden behördlichen Genehmigung durchgeführt dem Stutzen von Schnäbeln werden von der Behörde werden. Die Notwendigkeit des Eingriffes muss dabei keine Genehmigungen für Bio-Betriebe mehr erteilt. plausibel begründet werden. Falls im Einzelfall eine betriebliche Notwendigkeit Für die Antragstellung ist verpflichtend die Formularvor besteht, ist dies vorab mit der zuständigen Behörde zu lage der Behörde zu verwenden. klären. Bei diesen Eingriffen sind die Vorgaben der https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/lebensmittel/ österreichischen Tierhalteverordnung einzuhalten. bio/Bioformulare.html Eine betriebsbezogene Ausnahmegenehmigung ist not- wendig für das Zerstören der Hornknospen bei Kälbern unter sechs Wochen und bei weiblichen Kitzen für die Nutzung als Milchziegen bis zu einem Alter von vier Wochen. Jedes Zerstören einer Hornanlage bzw. das Enthornen ist grundsätzlich in Sedierung, unter Einsatz von Lokal anästhesie und mit postoperativ wirksamen Schmerzmit- teln durchzuführen. Schwanzkupieren bei weiblichen Lämmern, die für die Zucht bestimmt sind, bis zu einem Alter von sieben Tagen bei einer tierärztlich bestätigten betrieblichen Notwendigkeit. Der Eingriff muss durch eine sachkundige Person unter wirksamer Schmerzbehandlung, die auch postoperativ wirkt, vorgenommen werden. Es darf höchstens ein Drittel oder im Falle einer tierärzt- 3 itat nicht wörtlich, da in Österreich einige Eingriffe, die in der EU-Bio-Verordnung angeführt sind, aufgrund des Tierschutzgesetzes verboten sind, Z wie der Einsatz von Gummiringen zum Kupieren des Schwanzes und zur Kastration. Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb | Mai 2020 5
2. Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung aus arzneimittelrechtlicher Sicht Grundsätzlich ist bei allen arzneimittelrechtlichen An- Tierarzneimittelkontrollgesetz mit dazugehörigen Verord- gelegenheiten die nationale Gesetzgebung – also das nungen – bindend. Was sind Arzneimittel? Arzneimittel sind nach dem Arzneimittelgesetz 4 Stoffe, gleichen Bezeichnung in einer zur Abgabe an den Ver- die am oder im menschlichen oder tierischen Körper braucher oder Anwender bestimmten Form in Verkehr angewendet werden und Krankheiten bzw. Leiden ver- gebracht werden. Darunter sind Arzneimittel zu verste- hindern, heilen oder lindern können. Zu den Arzneimit- hen, bei deren Herstellung ein industrielles Verfahren Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung teln zählen u. a. Antibiotika, Phytotherapeutika, Homöo zur Anwen dung kommt oder die gewerbsmäßig her pathika, fiebersenkende Mittel, manche Vitamin prä - gestellt werden. parate, Mineralstoffpräparate, Hormone, etc. Arzneimittel für Tiere werden als Tierarzneimittel, Veterinär Arzneispezialitäten sind Arzneimittel, die im Voraus stets arzneispezialitäten oder „Arzneispezialitäten für Tiere“ be- in gleicher Zusammensetzung hergestellt und unter der zeichnet und sind für die Behandlung von Tieren bestimmt. Arzneimittel (Stoffe zur Vorbeuge und Heilung von Krankheiten) frei verkäufliche Arzneimittel z. B. ALLIUM CEPA Urtinktur Arzneispezialitäten für Menschen z. B. Sinupret (beim Tier nur durch Umwidmung vom Tierarzt anwendbar) Arzneispezialitäten für Tiere (Tierarzneimittel, Veterinärarzneispezialitäten) Rezeptpflichtige Veterinärarzneispezialitäten frei verkäufliche Veterinärarzneispezialitäten z. B. Baytril z. B. Colosan (Anwendungs- und Abgabebeleg vom Tierarzt nötig) (können in jeder öffentlichen Apotheke bezogen werden) Abbildung 1: Unterteilung von Arzneimitteln 4 AMG §1 Abs. 1 6 Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb | Mai 2020
Keine Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und sind: Pflegemittel, Lebens- und Futtermittel, Lebensmittel Futtermitteln zusatzstoffe (z. B. Zitronensäure), natürliche Heilvorkom Futtermittel sind von Arzneimitteln zu unterscheiden, men (Moortränke), Desinfektionsmittel und Abwehrmittel auch wenn sie in Verpackung und Wirkung den Arznei gegen Insekten, sofern ihre Anwendung und Wirkung auf mitteln sehr ähnlich erscheinen und manche Futter die gesunde Haut, Klauen und Gefieder beschränkt sind. mittel von Tierärzten verkauft werden (siehe Kapitel 5, Auch ätherische Öle und frei verkäufliche Heilpflanzen Seite 17). sind keine Arzneimittel. Damit es im Zuge der Bio-Kontrolle keine Schwierig- keiten gibt, wird empfohlen, bei vom Tierarzt abge gebenen Produkten nachzufragen, ob es sich um ein Arzneimittel oder ein Futtermittel handelt. Auch aus dem Etikett oder der Verpackung geht hervor, ob es ein Arzneimittel oder Futtermittel ist. Arzneimit- tel weisen neben der Zulassungsnummer auch einen Abgabehinweis – z. B. apothekenpflichtig – auf. Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung Was dürfen Tierhalter zur Gesunderhaltung ihrer Tiere selbst anwenden? Die Anwendung von rezeptfreien homöopathischen durch den Landwirt ist ohne tierärztliche Einbindung Einzelmitteln, rezeptfreien homöopathischen Tierarz erlaubt. Alle übrigen Tierarzneimittel dürfen nur vom neimitteln, frei verkäuflichen (rezeptfreien) Veterinär Tierarzt oder unter seiner Verantwortung angewen- arzneispezialitäten und frei verkäuflichen Heilpflanzen det werden. Dürfen Tierhalter kranke Tiere selbst behandeln? Die Behandlung kranker Tiere ist grundsätzlich dem Arz neimitteln bei landwirtschaftlichen Nutztieren ein- Tierarzt vorbehalten. Im Rahmen eines ständigen binden, wenn dies unter genauer Anleitung, Aufsicht Betreuungsverhältnisses (Tiergesundheitsdienst) darf und schriftlicher Dokumentation erfolgt. ein Tierarzt den Tierhalter in die Anwendung von Wo sind Arzneimittel zu beziehen und welche Arzneimittel dürfen eingesetzt werden? • Rezeptpflichtige Tierarzneimittel (das sind Veteri- • Homöopathische Einzelarzneimittel dürfen über den närarzneispezialitäten) können entweder direkt beim Tierarzt oder in jeder öffentlichen Apotheke ohne Tierarzt – aus seiner tierärztlichen Hausapotheke – Rezept bezogen und angewendet werden. oder mit einem tierärztlichen Rezept in einer öffent • Humanarzneimittel dürfen von Landwirten an Tieren lichen Apotheke bezogen werden. nicht angewendet werden. Beispielsweise darf Aspirin zur Fiebersenkung bei Sauen nicht eingesetzt werden. Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb | Mai 2020 7
Für Tierärzte: Die Abgabe von Tierarzneimitteln nur an TGD-Betriebe abgegeben werden. Für Prä ist über das Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) parate mit dem Zusatz „TGD-AB“ ist die Abgabe im geregelt. Es dürfen vom Tierarzt prinzipiell nur Mittel Rah men des Tiergesundheitsdienstes nur auf Basis aus der „Positivliste“ (Kundmachung gemäß §2 Abs.2 besonderer veterinärmedizinischer Erfordernisse ge- der Veterinär-Arzneispezialitäten-Anwendungs-VO) abge stattet und der Einsatz ist durch geeignete objektivier- geben werden. Der Zusatz „NE“ (nicht eingeschränkt) bare diagnostische Maßnahmen zu rechtfertigen. bedeutet dabei, dass eine Abgabe für alle Betriebe Link zur „Positivliste“: möglich ist. „TGD“ (Tiergesundheits)-Präparate dürfen www.bmg.gv.at oder www.tgd.at Aufzeichnungen über die Arzneimittelanwendung am Bio-Betrieb Werden vom Tierarzt oder Landwirt Arzneimittel ange- Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung wendet, ist diese Anwendung laut EU-Bio- Verordnung (Art. 76 e der VO 889/2008) und Tierarz- neimittelkontrollgesetz folgendermaßen schriftlich zu dokumentieren: • Datum der Behandlung • Einzelheiten der Diagnose • Dosierung • welches Tier/welche Tiergruppe wurde behandelt (Eine eindeutige Identifikation des behandelten Tieres bzw. der behandel ten Tiergruppe muss jederzeit möglich sein!) •e ingesetztes Mittel (Markenname), daraus ergibt sich automatisch der Wirkstoff •B ehandlungsmethode (oral – ins Maul, subcutan – unter die Haut, intramuskulär – in das Muskelgewebe,....) • g esetzliche Wartezeit sowie die verdoppelte Wartezeit für Bio-Tiere • Behandlung durchgeführt von: • verschrieben von: Unterschrift/Stempel • Beleg-Nummer aus der betriebseigenen Beleg sammlung Die tierärztlichen Abgabe- und Anwendungsbelege ent- Abbildung 2: Beispiel für einen Arzneimittelabgabe- und halten vielfach bereits eine Möglichkeit zur zusätz- Arzneimittelanwendungsbeleg; die Vorderseite wird vom lichen Dokumentation der Arzneimittelanwendung durch Tierarzt ausgefüllt, die Rückseite vom Tierhalter. den Tierhalter. Sofern die oben angeführten Kriterien eingehalten werden, können auch andere Vordrucke Zusätzlich zu diesem Beleg sind vom Landwirt lediglich verwendet werden (z. B. Vor la gen von Kontrollstellen die Belegnummer für die eigene Belegsammlung und die oder des TGD). Wichtig ist, dass alle geforderten Punkte doppelte Wartezeit für Bio-Tiere anzuführen, sofern sie dokumentiert werden! nicht schon der Tierarzt dokumentiert hat. 8 Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb | Mai 2020
Dürfen Arzneimittel am Bio-Betrieb vorrätig gehalten werden? Orale und äußerlich anzuwendende Tierarzneimittel die für die Behandlung notwendigen Mengen bzw. (Veterinärarzneispezialitäten, die zur Abgabe an den maximal der Bedarf für einen Monat abgegeben Landwirt vorgesehen sind) dürfen vom Tierarzt in der werden. Diese rechtlichen Beschränkungen dienen für den Therapieerfolg der jeweiligen Behandlung er- dazu, einen Missbrauch von Arzneimitteln zu ver- forderlichen Menge abgegeben werden. Dies betrifft hindern. Reine Managementpräparate wie Vitamine allerdings maximal den Monatsbedarf. Bei äußerlich dürfen für den Bedarf von zwei Monaten abgegeben anzuwendenden Präparaten zur Parasitenbekämpfung werden. Nicht zur Gänze aufgebrauchte Arzneimittel kann die Abgabemenge für die Dauer eines Behand- dürfen vom Tierarzt innerhalb des Haltbarkeitsdatums lungszyklus festgelegt werden, auch wenn der Monats- auch für weitere notwendige Behandlungen am selben bedarf überschritten wird. Betrieb wiederverschrieben werden, sodass angebro- TGD Betriebe: An Mitglieder eines Tiergesundheits- chene Gebinde nicht zwangsweise nach einer erfolgten dienstes dürfen auch Injektionspräparate und Euter Behandlung entsorgt werden müssen. injektoren abgegeben werden. Es dürfen höchstens Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung Welche Wartezeiten sind einzuhalten? Grundsätzlich ist zwischen der gesetzlichen Wartezeit Wenn der Tierarzt diese Verdoppelung auf dem für die (= allgemein gültig) und der für Bio-Tiere erforderlichen – Arzneimittelanwendung vorgesehenen Beleg nicht ver- meist längeren – Wartezeit zu unterscheiden. merkt, muss dies durch den Landwirt erfolgen, da er für Innerhalb der gesetzlichen Wartezeit dürfen Tiere diese Dokumentation verantwortlich ist. grundsätzlich nicht zur Gewinnung von Lebensmitteln Darüber hinaus gibt es des Öfteren seitens einzelner herangezogen werden. Handelspartner zusätzliche Auflagen, die dann betriebs Diese Wartezeit ist spezifisch für jedes Arzneimittel und intern dementsprechend zusätzlich dokumentiert werden abhängig davon, ob von den Tieren Fleisch, Milch oder sollten, um nicht den Überblick zu verlieren. Eier gewonnen werden. Die gesetzliche Wartezeit beginnt am ersten Tag nach Abschluss der Behandlung (siehe Beispiel: Kuh mit Euterentzündung untenstehendes Beispiel) und muss immer eingehalten Eine Kuh hat eine Euterentzündung und wird 3 Tage lang werden, sowohl von konventionellen als auch von Bio- mit einem Antibiotikum behandelt, das eine gesetzliche Betrieben. Wartezeit von 5 Tagen hat. Der Tag nach der letzten Behandlung gilt als erster Tag der 5-tägigen Wartezeit. Damit ein tierisches Produkt als Bio-Produkt vermarktet Danach darf die Milch wieder konventionell vermarktet werden darf, ist die gesetzliche Wartezeit bei chemisch- werden. Die doppelte Wartezeit für Bio beträgt in diesem synthetischen Arzneimitteln zu verdoppeln. Fall 10 Tage, also darf die Milch erst nach weiteren 5 Tagen wieder als Bio-Milch vermarktet werden. Abbildung 3: Berechnung der Wartezeit Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb | Mai 2020 9
Wie erfolgt die Wartezeit-Berechnung bei antibiotischen Trockenstellern? Es gibt bei den Trockenstellern eine Milchwartezeit vor Hinweis zur Anwendung von Trockenstellern: lt. EU- der Geburt sowie eine nach dem Abkalben ab Laktations- Bio-Verordnung ist eine präventive Verabreichung von beginn. Die übliche Wartezeit von 5 Tagen auf Milch ab Antibiotika nicht erlaubt. Für Einzeltiere mit hoher Zell- Laktationsbeginn bedeutet für biologisch wirtschaftende zahl, Euterinfektion oder mangelndem Zitzenverschluss Betriebe 10 Tage Wartezeit ab Laktationsbeginn. Dies dürfen sie eingesetzt werden. setzt voraus, dass die gesetzliche Wartezeit vor der Ge- burt (bei mehreren Präparaten beträgt sie beispielsweise Wartezeit bei Phytotherapeutika und Homöo 35 Tage) eingehalten wurde. pathika Beispiele: Bei der Verabreichung von phytotherapeutischen a) Applikation früher als 35 Tage vor dem Abkalben: die Tierarzneimitteln kommt es zu keiner Verdoppelung gesetzliche Wartezeit beträgt 5 Tage ab Laktationsbe- der Wartezeit. Homöopathische Arzneimittel ab D4 ginn, für BIO somit 10 Tage ab Laktationsbeginn. bzw. C2 verursachen auch im Bio-Betrieb keine b) Applikation innerhalb von 35 Tagen vor dem Abkalben: Wartezeit. Die Behandlung ist aber in jedem Fall Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung verdoppelt werden die verbleibenden Tage vom Abkal- aufzuzeichnen. bezeitpunkt bis zu den vorgesehenen 35 Tagen plus die 5 Tage Wartezeit ab Laktationsbeginn. Gesetzliche Wartezeit = 0 Tage Als Beispiel: Abkalbetermin am Tag 28, es fehlen Bei chemisch synthetischen Arzneimitteln sieht die EU- 7 Tage auf 35 Tage plus 5 Tage nach Laktations Bio-Verordnung eine Mindestwartezeit von 48 Stunden beginn, in Summe 12 Tage, auf Bio-Betrieben gilt für Milch, Fleisch und Eier vor, auch wenn die gesetz- daher eine daher eine Wartezeit von 24 Tagen. liche Wartezeit 0 Tage beträgt. Werden jedoch Homöopathika und Phytotherapeutika Für die Lieferung von Fleisch ist die gesetzliche Warte- mit einer Wartezeit von 0 Tagen eingesetzt, so be- zeit zu verdoppeln. trägt die Wartezeit für Bio-Tiere dennoch nur 0 Tage. Anzahl der erlaubten Behandlungen Die Anzahl der Behandlungen mit chemisch-synthetischen Unter Behandlung ist nicht die einmalige Verabreichung allopathischen Tierarzneimitteln ist gemäß EU-Bio-Ver- eines Arzneimittels zu verstehen, sondern die Behand- ordnung beschränkt und zwar auf maximal drei Behand- lung einer Krankheit vom Beginn bis zu ihrer Ausheilung. lungen innerhalb von 12 Monaten, oder maximal eine Somit kann eine Behandlung die wiederholte Verabrei- Behandlung bei Tieren, deren produktiver Lebenszyklus chung eines oder mehrerer Arzneimittel umfassen und weniger als ein Jahr beträgt. sich über mehrere Tage erstrecken. Es kann auch ein Ausgenommen hiervon sind Impfungen, Parasitenbe Wechsel von Arzneimitteln erforderlich sein. Das erneute hand lungen und obligatorische Tilgungs-Maßnahmen Auftreten dieser Krankheit zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. Rauschbrandimpfung, Dasselbekämpfung,...) sowie gehört dann nicht mehr zu dieser Behandlung. die Behandlung mit homöopathischen und phytothera peutischen Arzneimitteln. Weiters trifft diese Ausnahme Beispiel: auf die Anwendung von betäubenden/schmerzstillenden Milchfieber bei einer Muttersau nach dem Abferkeln Mitteln wie, z. B. im Zuge von Kastration und Enthor Die 3-tägige Gabe von Antibiotika bis zur Ausheilung ent- nung5 zu. spricht nur einer Behandlung. 5 VO (EG) 889/2008, Art. 18 10 Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb | Mai 2020
Wann liegt ein Therapienotstand vor? Für Tierärzte, Hinweis auf das TAKG, §4 3. wenn ein Arzneimittel nach Punkt 1 und 2 nicht (Tierarzneimittelkontrollgesetz): Als Tierarz- zugelassen oder verfügbar ist, ein Tierarznei- neimittel dürfen – abgesehen von §4a des Tierärzte- mittel, das in einer Apotheke auf Grund der Her- gesetzes – nur in Österreich zugelassene Arzneispe- stellungsanweisung eines zur selbständigen Be- zialitäten angewendet werden. Die Fachinformation rufsausübung im Inland berechtigten Tierarztes im Sinne des Arzneimittelgesetzes ist für den Tierarzt hergestellt wird (magistrale Zubereitung). verbindlich. Er darf nur bei Vorliegen eines Therapie notstandes davon abweichen. Bei Vorliegen eines Solcherart umgewidmete Arzneimittel, bei denen Therapienotstandes darf von einem Tierarzt oder keine Wartezeit für die betroffene Tierart angegeben unter der direkten persönlichen Verantwortung eines ist, müssen vom behandelnden Tierarzt mit einer Tierarztes angewendet werden („Umwidmung“): angemessenen Mindestwartezeit versehen werden. 1. ein Tierarzneimittel, das in Österreich für eine an- Diese gesetzliche Wartezeit darf 28 Tage für Fleisch dere Tierart oder für dieselbe Tierart, aber für eine und 7 Tage für Milch und Eier nicht unterschreiten Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung andere Indikation zugelassen ist und muss für Bio-Tiere zusätzlich noch verdoppelt 2. wenn ein Arzneimittel nach Punkt 1 nicht zugelas- werden (ausgenommen Phytotherapeutika). sen oder verfügbar ist entweder Umgewidmete Arzneimittel dürfen nur zur oralen a. ein Arzneimittel, das in Österreich für die An- oder äußerlichen Anwendung an Tierhalter abgege- wendung am Menschen zugelassen ist, oder ben werden. b. ein in einem anderen Mitgliedstaat der EU für die gleiche oder eine andere zur Nahrungsmit- telerzeugung genutzte Tierart für die betreffen- de oder eine andere Indikation zugelassenes Tierarzneimittel oder Impfungen Impfungen nehmen im Rahmen der Behandlung am müssen auch Bio-Betriebe keine Wartezeit einhalten. Bei Bio-Betrieb eine Sonderstellung ein, da sie immuno- der Anwendung von Impfstof fen mit Wartezeit kommt logische Wirkung haben. In der EU-Bio-Verordnung im es auch im Bio-Betrieb zu keiner Verdoppelung der Kapitel „Tierärztliche Behandlung“ werden sie hinsichtlich Wartezeit. Auch über Impfungen sind Aufzeichnungen zu der Behandlungshäufigkeit mit Parasitenbehandlungen führen. und obligatorischen Tilgungsplänen gleichgestellt. Dem- Gleichzeitig mit einer Impfung sollen Sanierungsmaß nach kann ein Tier auch mehrmals pro Jahr geimpft nahmen (z. B. Verbesserung der Hygiene oder Anpas werden ohne von der biologischen Vermarktung aus- sung der Nährstoffversorgung) durchgeführt werden, die geschlossen zu werden. Die meisten Impfstoffe dürfen zur nachhaltigen Stabilisierung der Herdengesundheit ohne Einhaltung einer Wartezeit angewendet werden. führen, um auch Impfungen nur als zeitlich beschränkte Wenn diese gesetzliche Wartezeit 0 Tage beträgt, dann Maßnahme einzusetzen. Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb | Mai 2020 11
3. Homöopathie Was ist Homöopathie? Homöopathie ist eine alternative Heilmethode, die um Die Verschreibung der Arzneimittel erfolgt nach der 1800 vom deutschen Arzt Samuel Hahnemann be Ähnlichkeitsregel: „Ähnliches möge mit Ähnlichem geheilt gründet wurde. In der Homöopathie werden pflanzliche, werden.“ Die Homöopathie regt die Selbstheilungskräfte mineralische und tierische Ausgangsstoffe verwendet. an, folglich kann nur dann erfolgreich therapiert werden, Diese Ausgangsstoffe werden potenziert, d.h. verdünnt wenn das Tier zur Selbstregulation noch in der Lage ist. und verschüttelt. Wie werden homöopathische Arzneimittel hergestellt? Als Ausgangsprodukte von homöopathischen Arzneien Die Herstellung homöopathischer Arzneimittel obliegt dienen entweder flüssige Urtinkturen oder feste Zube Apothekern, sie dürfen aber auch von Ärzten und Tier reitungen, sogenannte Verreibungen. Nach dem gelten ärzten mit Hausapotheken hergestellt werden. den Europäischen Arzneibuch werden die Urtink turen stufenweise mit Alkohol verdünnt und nach jedem Ver- Die Potenzen werden durch das Verdünnungsverhältnis dünnungsschritt verschüttelt. Die Verreibungen werden und die Zahl der Potenzierungsschritte benannt. mit Milchzucker verdünnt und eine Stunde lang verrie- ben. Dieses Verdünnen und Verschütteln bzw. Verreiben Beispiel: für Arnica D6 wird die Urtinktur aus Arnika Homöopathie wird Potenzieren genannt. Die Verdünnungsschritte kön- sechs Mal 1:10 verdünnt und jedes Mal kräftig verschüt- nen 1:10 (D-Potenzen), 1:100 (C-Potenzen) und 1:50.000 telt. Eine D12 wird zwölf Mal 1:10 verdünnt und ver- (Q-Potenzen) sein. Die flüssigen Verdünnungen werden schüttelt, eine D30 dreißig Mal. Bei den C-Potenzen ist Dilutionen genannt, die festen Verdünnungen Triturati- der Verdünnungsgrad 1:100 und auch hier wird jede onen. Die Potenzierung ist der Weg, gängige Heilpflan- Stufe verschüttelt. Also Aconit C30 wird dreißig Mal 1:100 zen, aber auch Giftpflanzen und mineralische oder tie- verdünnt und in jeder Verdünnungsstufe nach Herstel- rische Ausgangsstoffe zu homöopathischen Arzneimitteln lungsvorschrift verschüttelt. zu verarbeiten. Werden abgetötete Krankheitserreger potenziert, so nennt man diese Homöopathika Nosoden. Was ist Allopathie, was heißt allopathisch? Allopathie ist ein Begriff aus der Homöopathie: So be- Fieber Arzneimittel, die das Fieber senken, also gegen zeichnen homöopathische Ärzte die nicht-homöopa- Fieber wirken. Dem gegenüber verwendet die Homöo- thischen Behandlungsmethoden, also v. a. die Schul- pathie bei Fieber ein Arzneimittel, das beim gesunden medizin. Wörtlich bedeutet Allopathie „Behandlung mit Menschen Fieber erzeugen kann. Allopathisch könnte Arzneimitteln mit entgegengesetzter Wirkung“. Bei- man daher mit „schulmedizinisch“ übersetzen. spielsweise verwendet man in der Schulmedizin bei Was ist Isopathie? Die Isopathie ist eine Behandlungsmethode, die sich (”Ähnliches wird Ähnliches heilen“) das Gleichheits- von der Homöopathie ableitet. Sie wurde 1833 vom Prinzip: „Gleiches wird Gleiches heilen“. In der Isopa- Leipziger Tierarzt Johann Lux begründet. Lux setzte thie wird z. B. Eigenblut verwendet oder Blütenpollen anstelle des Ähnlichkeits-Prinzips der Homöopathie bei Heuschnupfen. 12 Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb | Mai 2020
Wie sind Homöopathika rechtlich einzuordnen und welche Wartezeiten sind einzuhalten? Homöopathische Arzneien sind Arzneimittel. Homöo- Für Tierärzte: Das TAKG nimmt seinerseits Be- pathische Einzelmittel (z. B.: Arnica D12) und regis- zug auf die Verordnung (EG) Nr. 2377/90, Anhang trierte homöopathische Veterinärarzneispezialitäten II (bzw. deren Nachfolgeverordnungen: Verordnung (z. B.: Warzentropfen für Tiere) sind – soweit rezept- (EG) Nr. 470/2009 und Verordnung (EU) Nr. 37/2010). frei – frei verkäuflich, dürfen in Apotheken erworben Der Anhang zur Verordnung (EU) Nr. 37/2010 ent- und auch vom Tier halter im Rahmen der üblichen hält u. a. pharmakologisch wirksame Stoffe, für die Tierpflege angewendet werden. Homöopathische keine Höchstmengen für Rückstände gelten und die Humanarzneispezialitäten (z. B. Schnupfentropfen somit keine Wartezeiten erfordern. Zu den in für Kinder) dürfen jedoch am lebensmittelliefernden homöopathischen Tierarzneimitteln verwendeten Tier nicht angewendet werden. Stoffen gibt die Verordnung (EU) Nr. 37/2010 folgen des vor: In homöopathischen Tierarzneimitteln ver Homöopathische Arzneimittel dürfen in Apotheken wen dete Stoffe, die mindestens 1:10.000 ver dünnt gekauft und vom Tierhalter an Tieren zur Verbesse- sind, erfordern keine Rückstandshöchstmengen. rung der Befindlichkeit angewendet werden. Dement- sprechend dürfen frei verkäufliche homöopathische Einzelmittel (z. B. Nux vomica D6), die zur Anwen- Bei homöopathischen Potenzen ab D4 bzw. C2 dung an Menschen bereits vorrätig sind, auch für eine (also D4, D6, D12 sowie C2, C4, C6 und höhere appetitlose Sau verwendet werden. Wichtig ist, dass Potenzen) ist keine Wartezeit erforderlich. Dies die Anwendung von Homöopathika nie dazu führen gilt auch für die Anwendung im Bio-Betrieb und für alle zur Lebensmittele rzeugung genutzten Tiere. Homöopathie darf, dass Tiere zu spät, falsch oder unzureichend be- handelt werden. Kranke Tiere müssen unverzüglich Die Verdoppelung der Wartez eit für Bio-Betriebe vom Tierarzt untersucht und behandelt werden um bzw. die Einhaltung einer Mindest wartezeit gilt Tierleid zu vermeiden. nicht für homöopathische Arzneimittel. Bei den Stoffen in der nachfolgenden Tabelle besteht eine grundsätzliche Unbedenklichkeit bezüglich möglicher Rück- stände, sodass sie bereits ab der Urtinktur oder in niedrigeren Potenzen als in der D4 ohne Wartezeit eingesetzt wer- den dürfen; z. B. darf Arnika-Wurzel (Arnica radix) ab der D1 ohne Wartezeit angewendet werden. Tabelle 1: Alphabetische Liste der Stoffe, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 37/2010 an Tieren, die der Lebens mittelgewinnung dienen, auch unter der D4 ohne Wartezeit angewendet werden dürfen. Mit Stand September 2016 sind 21 Urtinkturen gelistet. Anwendung möglich ab Urtinktur: Anwendung möglich ab Urtinktur: Anwendung möglich ab 1:10 (ab D1): Agnus Castus Harpagophytum procumbens Aesculus hippocastanum Ailanthus altissima Arnicae radix Hypericum perforatum Calendula officinalis Allium cepa Lobaria pulmonaria Echinacea (innerlich) Artemisia abrotanum Okoubaka aubrevillei Hamamelis virginiana Bellis perennis Serenoa repens Cardiospermum halicacabum Anwendung möglich ab 1:100 (ab D2): Silybum marianum Crataegus Adonis vernalis Solidago vigaurea Echinacea (äußerlich) Apocynum cannabinum (nur oral) Syzygium cumini Atropa belladonna Eukalyptus globulus Euphrasia officinalis Turnera diffusa Camphora Viscum album Selenicereus grandiflorus Ginseng Thuja occidentalis Urginea maritima (nur oral) Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb | Mai 2020 13
Anwendung möglich ab 1:1000 (ab D3): Für Tierärzte: Tierärzte können im Rahmen Convallaria majalis ihrer Tätigkeit homöopathische Arzneimittel Gingko biloba anwenden und abgeben. In der tierärztlichen Haus Harunga madagascariensis apotheke dürfen homöopathische Arzneimittel vom Lachnanthes tinctoria Tierarzt selbst hergestellt werden. Werden vom Tier Phytolacca americana arzt Arzneimittel abgegeben, so ist immer ein Abgabe Prunus laurocerasus beleg auszufüllen – auch wenn es sich um ein rezept- Ruta graveolens (nicht bei milchliefernden Tieren) freies (z. B. homöopathisches) Arzneimittel handelt. Virola sebifera Wie werden homöopathische Arzneien verabreicht? Homöopathische Arzneimittel werden meist oral (über Arznei üblicherweise direkt ins Maul eingegeben oder auf das Maul) verabreicht. Sie stehen in flüssiger Form als das Flotzmaul getropft. In größeren Beständen (Schaf- Tropfen (Dilution) oder in Form von Globuli (Milchzucker- herde, Gruppe von Schweinen, Hühnerherde) ist es kügelchen) zur Verfügung. Seltener werden homöopa- praktikabel, die homöopathische Arznei über das Trink- thische Arzneimittel in Form von Salben oder Injektionen wasser, Futter oder durch Versprühen mit Sprühflaschen verabreicht. Bei Einzeltieren wird die homöopathische zu verabreichen. Aufzeichnungen bei der Anwendung von Homöopathika Homöopathie Die Anwendung von homöopathischen Arzneimitteln ist nach den gleichen Vorgaben wie die Verabreichung Für Tierärzte: Gilt für homöopathische von chemisch-synthetischen allopathischen Arznei Arzneimittel die Kaskadenregelung? mitteln zu dokumentieren. Laut TAKG §4 Abs. 6 und 8 gilt für homöopathische Arzneien, deren Wirkstoffe im Anhang der VO (EU) Nr. 37/2010 genannt sind, die Kaskadenregelung nicht. Homöopathische Arzneimittel können also jederzeit angewendet werden, auch wenn es für die jeweilige Indikation allopathische Medikamente gibt. Dürfen alle homöopathischen Einzelmittel bei lebensmittelliefernden Tieren angewendet werden? Bis auf Aristolochia, welches überhaupt nicht, auch Stoffe gemäß Verordnung (EU) Nr. 37/2010 bereits nicht in einer Verdünnung, angewendet werden darf, als Urtinkturen bzw. in Potenzen unter der D4 (siehe sind alle homöopathischen Arzneimittel ab D4 bzw. Tabelle 1, Seite 13 und 14) angewendet werden. C2 erlaubt. Wie oben beschrieben, dürfen bestimmte Literaturhinweise Alois Tiefenthaler: Homöopathie und biologische Medizin für Haus- und Nutztiere. Sonntagverlag, 2006. Birgit Gnadl: Klassische Homöopathie für Rinder. www.nutztierhomoeopathie.de, 2011. Herausgeber FiBL: Handbuch Tiergesundheit: Leitfaden über Vorbeugung und Behandlung von Tierkrankheiten mit natürlichen Heilmethoden, www.fibl.org, 2006. Achim Schütte: Leitfaden zur homöopathischen Behandlung von Schweinen. KVC-Verlag, 2014. 14 Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb | Mai 2020
4. Heil- und Gewürzpflanzen Die Anwendung von Heilpflanzen ist sicher die älteste 2. Futtermittel: Viele Heil- und Gewürzpflanzen werden Form der Behandlung von Krankheiten. Eine Anwen- auch im Futtermittelsektor eingesetzt. Sie unterliegen dung beim Menschen besteht nachweislich seit 60 000 in diesem Fall dem Futtermittelrecht (siehe Kapitel 5, Jahren. Die Anfänge liegen vermutlich noch viel weiter Seite 17). zurück. Auch Tiere nutzen intuitiv Pflanzen zur Erhal- 3. Pflanzliche Hausmittel werden mit einfachen häus- tung der Gesundheit und zur Selbstbehandlung. Über lichen Methoden hergestellt, z. B. die Ringelblumen die Anwendung von Heilpflanzen gibt es schon sehr salbe. Im Rahmen der üblichen Tierhaltung und frühe schriftliche Aufzeichnungen, etwa in den „Veden“, Tierpflege dürfen diese eingesetzt werden. Haus- welche in Indien zwischen 4500 und 1500 vor Christus mittel sind keine Arzneimittel und unterliegen daher niedergeschrieben wurden. nicht den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes. Heute erfolgt die Anwendung von Heil- und Gewürzpflan- Die Anwendung solcher Mittel durch den Landwirt zen in drei möglichen Formen: ist also keine Behandlung im Sinne des Tierärztege- 1. Phytotherapeutika sind zugelassene pflanzliche setzes. Frei verkäufliche Pflanzen, wie z. B: Salbei- Arzneimittel. Sie unterliegen wie Homöopathika dem blätter, können ohne rechtliche Einschränkungen in Arzneimittelgesetz. Hausmitteln verwendet werden. Heil- und Gewürzpflanzen Heil- und Gewürzpflanzen als Phytotherapeutika Der Begriff Phytotherapie wurde durch den französischen Tabelle 2: Liste der Phytotherapeutika, die für lebens Arzt Henri Leclerc (1870-1955) eingeführt. Die Phyto mittelliefernde Tiere zugelassen sind. Stand September therapie beschäftigt sich mit der Verbesserung der 2016. Befindlichkeit und mit der Behandlung und Vorbeugung Produkt Hersteller von Krankheiten mittels Arzneipflanzen und Zuberei- Dysticum Pharmawerk Weinböhla tungen daraus, wie z. B.: Tees, Tinkturen, Presssäfte, Pulver, Tabletten, Salben … Stullmisan Pulver Pharma Stullin Laut Arzneimittelgesetz sind Phytotherapeutika all jene Colosan Saluvet GmbH Arzneimittel, die als Wirkstoffe ausschließlich einen oder Kamilloplant Lösung Saluvet GmbH mehrere pflanzliche Stoffe bzw. Zubereitungen daraus, Vulnoplant Creme und Spray Saluvet GmbH auch in Kombination, enthalten. Phytotherapeutika wer- den in Form von Arzneispezialitäten von Pharmafirmen hergestellt und sind als Tabletten, Kapseln, Säfte oder Tees beim Tierarzt oder in Apotheken rezeptfrei oder Tabelle 3: Phytotherapeutikum, das für lebensmittel mit tierärztlichem Rezept erhältlich. liefernde Tiere zugelassen ist und das nur vom Tierarzt angewendet werden darf. Stand September 2016. Leider sind nur wenige Phytotherapeutika für die Anwen- Produkt Hersteller dung am lebensmittelliefernden Tier zugelassen. Diese Eucacomp VANA GmbH sind im Austria Codex gelistet. Welche Aufzeichnungen müssen geführt werden? Bezüglich der Dokumentation sind die gleichen Vorga tischen allopathischen und homöopathischen Arzneimit ben wie bei der Verabreichung von chemisch-synthe- teln zu beachten (Musterblatt siehe Seite 8). Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb | Mai 2020 15
Welche Wartezeiten sind einzuhalten? Phytotherapeutika, die bei lebensmittelliefernden Frei verkäufliche Heilpflanzen in Arzneibuchqualität Tieren ohne Wartezeit zugelassen sind, verursa- können vom Tierarzt zur Anwendung empfohlen wer- chen auch bei Bio-Tieren keine Wartezeit. Besteht den. In diesem Fall entstehen keine Wartezeiten. eine gesetzliche Wartezeit, ist eine Verdoppelung im Bio-Betrieb nicht erforderlich. Für Tierärzte: Phytotherapeutika sind im Gegensatz zu Homöopathika von der Kaska- denregelung nicht ausgenommen. Ein auf Rezept zubereitetes oder umgewidmetes Phytotherapeu- tikum bedarf daher einer Mindestwartezeit von 28 Tagen bei Fleisch bzw. 7 Tagen bei Milch und Eiern. Eine Sonderstellung nehmen homöopathische Ur tinkturen ein, da sie auch nach phytotherapeutischen Gesichtspunkten eingesetzt werden können. Die Urtinkturen und niedrigen Verdünnungen (Poten zen) aus Tabelle 1 (siehe Seite 13 und 14) verursa- chen keine Wartezeit. Weiters gibt die Verordnung Heil- und Gewürzpflanzen (EU) Nr. 37/2010 noch eine Reihe von Pflanzen an, für die keine Rückstandshöchstmengen gelten und damit keine Wartezeiten erforderlich sind, z. B. Wermutextrakt, Fenchelöl oder Goldrutenauszug. Heil- und Gewürzpflanzen als Futtermittel Viele Kräuter und Gewürzpflanzen sind Futterpflanzen Futtermittel dienen zur Ernährung von Tieren, Arzneimit- und Heilpflanzen zugleich. Eine exakte Abgrenzung ist tel hingegen sind zur Behandlung von Krankheiten vorge meist nicht möglich. sehen. Daher ist es nicht zulässig, Kräuterfuttermittel als Heilmittel zur Behandlung von Krankheiten anzupreisen! Im Rahmen der Fütterung werden Heil- und Gewürz- pflanzen nach dem Futtermittelrecht als Einzelfutter Weitere Informationen und spezielle Vorgaben zur Fütte- mittel, Mischfuttermittel oder als Futterzusatzstoff ein- rung am Bio-Betrieb sind dem folgenden Kapitel 5 auf gestuft. Seite 17 zu entnehmen. Heil- und Gewürzpflanzen als Hausmittel Pflanzliche Hausmittel werden seit Jahrtausenden bei Unterschiede in der Zubereitung und Anwendung gibt. Mensch und Tier eingesetzt. Das Wissen über Zuberei- Bei pflanzlichen Hausmitteln sind daher – im Gegensatz tung und Anwendung wird großteils mündlich von Gene- zu Arzneimitteln – Konzentration und Wirksamkeit unter- ration zu Generation überliefert, wodurch es regional oft schiedlich (siehe Kapitel 6, Seite 19). Literaturhinweise Aichberger et al.: Kräuter für Nutz- und Heimtiere, Ratgeber für die Anwendung ausgewählter Heil- und Gewürz- pflanzen. www.phytovet.at, 2012. Reichling et al.: Heilpflanzenkunde für die Veterinärpraxis. Springerverlag 2008. Richard Willfort: Gesundheit durch Heilkräuter, Rudolf Trauner Verlag, 1997. Hermann-Josef Weidinger: Haustiere, Heilpflanzen und Du. Verlag Freunde der Heilkräuter Karlstein/ Thaya, 1993. (vergriffen) Cäcilia Brendieck-Worm: Heilende Kräuter für Tiere, Hauptverlag, 2015. 16 Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb | Mai 2020
5. Futtermittel Futtermittel ist ein allgemeiner Sammelbegriff für alle dienen. Dazu zählen nicht nur landwirtschaftliche Nutz- Formen von Tiernahrung. Der Begriff umfasst alle Stoffe, tiere, sondern auch Sport- oder Heimtiere. die zur Ernährung aller von Menschen gehaltenen Tiere Futtermittel oder Arzneimittel? Futtermittel sind immer von Arzneimitteln zu unter zwar ebenfalls Vitamin E und Selen als Wirksubstan scheiden, auch wenn sie in Verpackung und Wirkung zen enthält, aber als biotaugliches Futtermittel einge- manchen Arzneimitteln sehr ähnlich erscheinen und stuft ist. manche Futtermittel von Tierärzten verkauft werden. Ob es sich um ein Arznei- oder Futtermittel handelt, ist der Produktbeschreibung am Etikett zu entnehmen. Wäh- rend Tierarzneimittel unter der Verantwortung eines Tierarztes grundsätzlich eingesetzt werden dürfen, unterliegen Futtermittel am Bio-Betrieb gewissen Ein- schränkungen. Sie dürfen am Bio-Betrieb nur dann verwendet werden, wenn sie den Regelungen der EU-Bio-Verordnung entsprechen. Wenn ein Futtermit- tel vermeintlich als Arzneimittel eingesetzt wird, weil es z. B. vom Tierarzt abgegeben wurde, es als Futtermit- Futtermittel tel aber nicht biotauglich ist, so kann dies im Zuge der Bio-Kontrolle zu Sanktionen führen. Erhält ein Tierhal- ter beim Tierarzt ein Präparat zur oralen Eingabe bzw. Abb. 6: Flushing – Abb. 7: Tylan – Verfütterung, so sollte er unbedingt nachfragen, ob es Ergänzungsfuttermittel Arzneimittel mit Antibiotika sich dabei um ein Arzneimittel oder ein Futtermittel mit Bio-Tauglichkeit handelt. Bei Ergänzungs- bzw. Diät futtermitteln besteht leicht die Gefahr von Verwechs- Tylan ist ein Arzneimittel, Flushing ist ein nicht biotaug- lungen mit Arzneimitteln. liches Ergänzungsfuttermittel. Futtermittel sind eindeutig auf der Verpackung und/oder auf dem Sackanhänger als solche gekennzeichnet, auch jene, die von Tierärzten abgeben werden (z. B. Ergän- zungsfuttermittel, Diätfuttermittel). Futtermittel können – im Gegensatz zu Arznei mitteln – vom Tierarzt zwar abgegeben, aber nicht verschrieben werden. Damit es im Zuge der Bio- Kontrolle keine Schwierigkeiten gibt, wird empfoh- len beim Tierarzt nachzufragen, ob es sich um ein Arzneimittel oder ein Futtermittel handelt. Auch auf dem Etikett oder der Verpackung sind Arzneimittel und Futtermittel zu unterscheiden. Abb. 4: Chevivit E-Selen ® Abb. 5: Selen E-sol ®- Es ist daher nicht nur bei Produkten, die über den biotaugliches Ergänzungs Arzneimittel – enthält Agrarhandel bezogen werden, sondern auch bei sol- futtermittel – enthält Vitamin E und Selen chen, die vom Tierarzt empfohlen oder verkauft werden, Vitamin E und Selen darauf zu achten, dass sie den Vorgaben der EU-Bio- Verordnung entsprechen. Bei Unklarheiten empfiehlt Das Injektionspräparat Selen E-Sol® (rechts, Abb. 5) sich vor dem Zukauf die Rücksprache mit der zustän- ist ein Arzneimittel, während das über das Maul zu ver- digen Bio-Kontrollstelle oder dem Verein InfoXgen. abreichende Präparat Chevivit E-Selen® (links, Abb. 4) Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb | Mai 2020 17
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