Freizeiten 2021 Termine, Seminare & Kontakte - Juenger Iserlohn
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Hallo, ihr seht: wir wagen es wieder! Nach einem (Corona)Jahr, das unsere Freizeitprogramme: an manchen Tagen darf es daher völlig anders verlief, wie wir es uns jemals vorgestellt hatten, auch mal weniger Fleisch geben! gibt es vom Jugendreferat nun die Angebote für das Jahr 2021. Wir tun alles dafür, damit unsere Freizeiten, Seminare und Fahrt mit, überzeugt euch von unserem Konzept und verbringt Begegnungen unter den bestmöglichen Sicherheitsstandards die Ferien mit Gleichaltrigen und findet dabei neue Freunde! Mit stattfinden, so dass wir euch eine gute und sichere Zeit abseits uns könnt ihr viel erleben. Als Gäste in einem fremden Land des Alltags anbieten können. wollen wir empfangene Freundlichkeit erwidern und zugleich die Lebenssituationen und Gewohnheiten von Einheimischen Und so freuen wir uns, euch bei der einen oder anderen achten und respektieren. Damit das in unserer gemeinsamen Gelegenheit kennen zu lernen. Ganz egal, wohin ihr auch Zeit gelingt, erwarten wir auch eure Mithilfe bei anfallenden mitkommt, ob weiter weg oder nur um die Ecke – Ferien und Diensten während der Freizeit. Freizeit mit uns, das heißt: gemeinsam leben auf Zeit, neue Menschen kennenlernen, neue Erfahrungen sammeln, mit Wie immer gibt es auch in diesem Heft die Angebotspalette Gleichaltrigen über Gott und die Welt reden, andere Kulturen, unserer Seminare. Diese sind für Mitarbeitende in der Arbeit mit Orte und Landschaften entdecken. Kindern und Jugendlichen vorgesehen, um in allen Belangen – In sonnigen Gefilden möglichst viel draußen erleben, fern von ob in der Gruppenarbeit oder während der Freizeiten – immer Massentrubel – das ist uns schon bei der Auswahl der Ziele gut ausgestattet zu sein. sehr wichtig gewesen. Im Mai soll der 3. Ökumenische Kirchentag vom 12.-16.05. in Übrigens: nicht erst seit der „Fridays-for-future“-Bewegung sind Frankfurt/Main stattfinden. Zumindest soll ein „starkes uns entscheidende Aspekte in Sachen Umwelt wichtig; in der ökumenisches Signal“ von Frankfurt ausgehen, denn eine Fahrt Regel fahren wir mit Bussen in unsere Freizeitorte und haben dorthin – so viel steht im Augenblick schon fest – wird es nicht schon unterwegs dorthin eine Menge Spaß. Die Bewahrung der geben. Ob eine (digitale) Teilnahme möglich sein wird, erfahrt ihr Schöpfung spielt für uns eine wichtige Rolle. Nachhaltigkeit und dann, zusammen mit noch mehr Infos, auf unserer Homepage: Ressourcen schonendes Handeln bestimmen daher auch www.juenger-iserlohn.de Viel Spaß jetzt beim Blättern und Stöbern im Prospekt; wir freuen uns auf die Begegnungen mit euch! Erich Reinke Michael Goebel Leiter des Jugendreferates Fachbereich: Freizeit und Erlebnis
Inhalt Daytrips 8 Erlebnistage für Jugendliche historymaker 9 Konfigottesdienste Konficamp Wilgersdorf 10 für Kirchengemeinden Kinderferienspiele 10 in verschiedenen Gemeinden Termine CVJM-Termine 2021 11 juenger 4.0 – Online-Seminare 12 digital in der Jugendarbeit Kindesschutz 13 Prävention vor sexuellem Missbrauch Krisenfest durch jede Freizeit 14 Krisenmangement für Freizeiten Rassismus erkennen und durchkreuzen 15 digitaler Fachtag Jugendarbeit „recht“ machen 16 Rechtskurs Deeskalationstraining 17 Freizeit-Teamer im Checkpoint-Camp 18 Grundkurs für Mitarbeitende 19 Fachtag gegen das Vergessen und für die Demokratie20 Fahrt zur Wewelsburg Mehr als ABC und 1x1 21 InHouse-Fortbildungstag für Mitarbeitende in der Betreuung an Schulen Seminare Seminar für neue Ideen 22 Spiel-Ideen und Erlebnispädagogik Ponyfreizeit in Hilbeck 24 für alle von 8 bis 14 Jahren Mädchenfreizeit in den Niederlanden 25 für Mädchen von 8 bis 12 Jahren Ensrø / Lägergård - Schweden 26 für Jugendliche ab 13 Jahren Checkpoint Camp 2021 - Gangs of New York 27 für alle zwischen 12 und 16 Jahren Freizeiten Segelfreizeit in den Niederlanden 28 für alle zwischen 12 und 23 Jahren Anmelde- und Teilnahmebedingungen 29 Anmeldung 33
Das Jugendreferat Geschäftsführung / Verwaltung Ev. Jugendreferat Iserlohn Erich Reinke Piepenstockstraße 21 Leitung und Geschäftsführung 58636 Iserlohn Tel.: 02371 / 795-151 Email: erich.reinke@kk-ekvw.de Email: juenger-iserlohn@kk-ekvw.de Heike Weber Verwaltung Tel.: 02371 / 795-151 Email: heike.weber@kk-ekvw.de 4
Fachbereich Spiritualität, Verkündigung und Kultur Katja Pischke Angebote unter anderem: Tel.: 02371 / 795-180 • Kinderbibeltage und -wochen Email: katja.pischke@kk-ekvw.de • Jugendkirche auf Zeit • Pädagogische Leitung der Offenen • historymaker – der Konfigottesdienst Ganztagsgrundschulen und weitere • Day Trips Betreuungen an Schulen • Konficamp Philipp Sternemann N.N. Tel.: 02371 / 795-177 • 50 % -Stelle Jugendreferat Email: philipp.sternemann@kk-ekvw.de • 50 % Jugendreferat Timon Tesche Daniel Stadie Büro Checkpoint Büro Checkpoint Am Bilstein 10–12 Am Bilstein 10–12 58636 Iserlohn 58636 Iserlohn Tel.: 0176 / 632 130 47 Tel.: 0171 / 77 18 376 Email: timon.tesche@bewegt-iserlohn.de Email: daniel.stadie@gmail.com Leitung Checkpoint • Gemeindejugend • Konfirmandenarbeit Christopher Hemmert • Projekt Jugend Aktiv Tel.: 0178 / 50 83 265 Email: haemmy@bewegt-iserlohn.de • Projekt Jugend Aktiv • Projekt Mobiles Atelier: Geflüchtete in Arbeit 5
Fachbereich kirchliche Jugendarbeit im Sozialraum Heike Müller-Gerlach Deborah Pahlmann Tel.: 02371 / 795-152 Tel.: 0151 / 176 353 41 Email: heike.mueller-gerlach@kk-ekvw.de Email: deborah.pahlmann@kk-ekvw.de Koordination der Schulen im Kirchenkreis Leitung – JuZ Nachrodter Kurve Sylvia Kothe-Frankholz Wibke Kramer Tel.: 02371 / 795-182 Tel : 0 23 52 / 31 677 Email: sylvia.kothe-frankholz@kk-ekvw.de mobil: 0151 / 744 110 43 Offene Arbeit im Kirchenkreis Email: wibke.kramer@kk-ekvw.de • Begleitung und Beratung der Teams in • 50% JuZ Nachrodter Kurve der Offenen Arbeit im Kirchenkreis • 50% Mobile aufsuchende Arbeit • Seminare für Mitarbeitende Jörg Chilla Hendrik Pausmer Tel.: 02371 / 795-158 Große Marktstraße 2 mobil: 0151 / 104 870 17 58239 Schwerte Email: joerg.chilla@kk-ekvw.de Tel.: 0176 / 649 871 92 • Jugendarbeit und Neue Medien Email: ev-jugendbuero-schwerte@gmx.de • Projekte • Leitung des • 50%-Stelle in der KG Elsey Pepper-Jugendtreffs Schwerte • Konfirmandenarbeit • Seminare für Mitarbeitende • 20%-Stelle Jugendreferat 6
Fachbereich Bildung und Beratung Martin Ossenberg Sabine Hülsiepen Tel.: 02371 / 795-183 Tel.: 0152 / 337 166 93 Email: martin.ossenberg@kk-ekvw.de Email: sabine.huelsiepen@kk-ekvw.de Nachwuchsmitarbeiterausbildung (NaWuMi) • 50%-Stelle in der KG Menden Grund- und Aufbauseminare für Mitarbeitende incl. Fresh-X–Arbeit in Bereichen wie: • 50 % Jugendreferat • klassische Jugendarbeit • Konfirmandenarbeit • Beratung und Unterstützung von Mitarbeitenden in Mitarbeiterkreisen und Praxisteams Almuth Gärtner Tel.: 02371 / 795-270 Fachbereich Freizeit und Erlebnis mobil: 0160 / 80 34 037 Email: mv.gaertner@kk-ekvw.de Michael Goebel • 25% Kirchengemeinde Balve Tel.: 02371 / 795-181 Email: michael.goebel@kk-ekvw.de • Freizeiten • Freizeitleiterschulung • Erlebnispädagogische Projekte • Krisenmanagement • Angebote vor Ort • Redaktion der juenger-Homepage 7
Angebote & Termine tr ips Day Was ist ein Daytrip? Ein Tag voller Action, Spaß und Spiele erwarten dich und deine Freunde. In kleinen Gruppen werdet ihr Herausforderungen und Abenteuer bestehen. Hier wird Gemeinschaft groß geschrieben und ihr hört, was das alles mit Gott zu tun hat. Hier die geplanten Daytrip Termine: 20. Februar 2021 01. Mai 2021 02. Oktober 2021 27. November 2021 Jeweils von 10:00 bis 20:00 Uhr Freiwilliger Kostenbeitrag: 10,– € Checkpoint Kurt-Schumacher-Ring 12–14 58636 Iserlohn Info´s und Anmeldung bei Hämmy: Schau auch unter: daytrip@live.de www.juenger-iserlohn.de Tel.: 0178 / 508 32 65 www.checkpoint-is.de 825
historymaker Konfigottesdienst Geschichte schreiben, etwas Außergewöhnliches tun, ein Held werden und somit in die Chronik besonderer Persönlichkeiten eingehen. Das wär doch was! Jeder von uns schreibt von Geburt an seine ganz eigene Geschichte. Gott hat dich begabt und macht dich zu einer Persönlichkeit. Er möchte mit dir Geschichte schreiben und die Welt verändern. Dazu begeben wir uns gemeinsam in diesem Gottesdienst auf eine Reise, um uns selbst und Gott kennenzulernen. historymaker – mit Gott Geschichte schreiben. Diesen Gottesdienst wollen wir gemeinsam mit Konfirmanden und dem Team des historymakers vorbereiten. Coronabedingt auch digital – sprecht uns einfach an! Termine / Ort Termine und Orte werden zeitnah unter: www.juenger-iserlohn.de veröffentlicht Ansprechpartner Philipp Sternemann, Katja Pischke 259
Angebote & Termine rsd o rf Wilge mp 11. bis 15. August 2021 o nfica K für Kirchengemeinden des Kirchenkreises Iserlohn Konficamp! Zwischen Eskalation und Stille! Zwischen Event und persönlicher Zeit. Spaß, Kreativität, Sport. Glauben erleben und Gott kennenlernen. Konficamp kann man nicht in ein paar Sätze fassen, man muss es erleben. Das Jugendreferat Iserlohn bietet für die Gemeinden des Kirchenkreises ein Konficamp an. Im Zusammenhang mit der Konfiarbeit eröffnet das Konficamp neue Möglichkeiten die Konfirmanden zu begleiten und zu erleben. Neben den Konfis erleben auch die Teamer ein unvergessliches Highlight. Konficamp 2021 vom 11. bis 15. August in der CVJM-Jugendbildungsstätte Siegerland Kinderferienspiele Sauerlandpark Hemer: 5. Juli bis 6. August 2021 Altena, Gemeindezentrum Mühlendorf: 5. bis 9. Juli 2021 Sümmern: Termin wird noch bekannt gegeben Kalthof: Termin wird noch bekannt gegeben Hennen: Termin wird noch bekannt gegeben 10
CVJM KV-Iserlohn CVJM-Termine 2021 des Kreisverbandes Iserlohn 26. März bis 2. April 2021 Gruppenleiterseminar (GLS B, Pädagogik) 5. bis 7. März 2021 Gesamt-Mitarbeiter-Wochenende des CVJM-Kreisverbandes Iserlohn in Hattingen Info´s bei Sven Körber, Tel.: 0177 / 411 04 40 11
für dich! Seminare mi nare li ne -Se 0 – On er 4. g juen Digitale Angebote in der Jugendarbeit Der Lock-Down hat uns alle herausgefordert. In kürzester Zeit mussten wir lernen neue Methoden für Gruppenstunden, Teambesprechungen, Seminare und Events zu nutzen. Nicht wenigen von uns erging es dabei wie unseren Fröschen. So wie sie nur einen Teil ihrer Sinne einsetzen und mal Ohren, mal Augen oder Mund verdecken, so haben wir uns vielleicht mehr oder minder gut mit Online-Anwendungen arrangiert, ohne ihr Potential auszuschöpfen. In unserer diesjährigen juenger 4.0 – Online-Seminar-Reihe „Digitale Angebote in der Jugendarbeit“ wollen wir mit euch drei Tools unter die Lupe nehmen. Wir wollen die Anwendungen entdecken, ihre Möglichkeiten ausprobieren, Fragen klären und Ideen zur Nutzung während und nach einem Lock-Down austauschen. Diese Tools probieren wir zusammen aus: Zoom-Meetings: Zoom ist eine Software für Videokonferenzen, mit der man Besprechungen, Gruppenstunden, aber auch Events und Gottesdienste online durchführen und aufzeichnen kann. PowToon: Mit PowToon lassen sich ansprechende Präsentationen und Erklärvideos online erstellen und herunterladen. Mentimeter: Das Umfrage- und Brainstormingtool Mentimeter bietet eine Vielzahl von interaktiven Beteiligungs- und Feedback- Möglichkeiten. Und: Alle drei Anwendungen lassen sich in einer Veranstaltung kombinieren! – Wie das geht, entdecken wir gemeinsam: Also, sei kein Frosch und melde dich für die ganze Reihe oder einzelne Online-Seminare an! Termine Leitung 4x montags: 18 bis 19 Uhr auf Zoom Philipp Sternemann & Jörg Chilla Zoom statt. 01.02.21 (Zoom); Eine entsprechende Hardware (PC/ 15.02.21 (PowToon); TeilnehmerInnen Tablet mit Kamera und Mikrofon) und 01.03.21 (Mentimeter) und Jeweils 8 Mitarbeitende aus der Ev. ein Internetzugang sind Voraussetzung. 15.03.21 (Kombination der drei Tools) Jugendarbeit im Kirchenkreis Iserlohn. Die Seminare sind kostenlos, eine Die Seminare können einzeln oder als Anmeldung ist erforderlich, um die 12 Ort Reihe gebucht werden. Die Seminare Zugangsdaten mit der Online-Seminar via Zoom finden online über die Plattform Anmeldebestätigung zu erhalten.
Kindesschutz Prävention vor sexuellem Missbrauch Seit 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz gültig und wird im Kirchenkreis Iserlohn im Bereich der verbandlichen und offenen Jugendarbeit gemäß den §§ 8a und 72 des Gesetzes umgesetzt. Dies hat für unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen Konsequenzen. Vorrangig geht es dabei um die Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen und Schulungen für das hauptamtliche Personal nach § 8a (GemeindepädagogInnen, DiakonInnen, PfarrerInnen) und ehrenamtlich Mitarbeitende nach § 72. Der Schutz von Kindern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und in gemeinsamer Verantwortung für unsere Kinder als Auftrag an die vielen Systeme in unserer Gesellschaft zu verstehen – also auch an die evangelische Jugend. Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie die Konfirmandenarbeit leben davon, dass in Gruppen Gemeinschaft erlebt und erfahren wird. Kinder und Jugendliche erleben persönliche Beziehungen und ein Netzwerk mit unterschiedlichen Bindungen. Beziehungsarbeit, das Gestalten von Nähe, das Lernen von Verantwortung füreinander kennzeichnen die Arbeit. Diese Nähe birgt aber auch die Gefahr von potentiellen Tätern ausgenutzt zu werden. In diesem Fall wird die Jugendarbeit von einem Erfahrungs- und Lernraum zu einem Gefährdungsraum. Täter und Täterinnen nutzen Vertrauensverhältnisse nicht selten geschickt aus. Dies muss verhindert werden. Diese Schulung soll für das Thema „sexuelle Gewalt“ sensibilisieren und helfen sprachfähig zu werden. Sie richtet sich an alle, die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie in der Konfirmandenarbeit mitarbeiten oder Verantwortung tragen. Damit sind gleichsam Ehrenamtliche gemeint, ebenso auch Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen, Diakoninnen und Diakone sowie Pfarrerinnen und Pfarrer. Termine Mitarbeitende bis 16 Jahren: Samstag, 6. März 2021 Mitarbeitende ab 16 Jahren: Samstag, 5. Juni 2021 Leitung Philipp Sternemann und Katja Pischke Ort wird noch bekannt gegeben 13
für dich! Seminare i ze iten t für Fre ng e men ma K risen Krisenfest durch jede Freizeit! Freizeitleitung und Krisenmanagement Eine Freizeit zu leiten, macht unglaublich viel Spaß: Kinder und Jugendliche erleben eine unvergessliche Zeit – und ihr macht es möglich! Was aber ist, wenn trotzdem etwas passiert? Was ist überhaupt eine Krise? Was muss beachtet werden, damit eine Freizeit gut gelingt? Welche Vorkehrungen müssen getroffen werden? Was bedeutet dabei Krisenmanagement? Exemplarisch schauen wir uns gemeinsam eine Freizeit an und spielen einzelne Abläufe durch; das Krisenmanagement im Kirchenkreis ist dabei eine wichtige Unterstützung. Zielgruppe Ehrenamtliche, die Freizeiten begleiten Termin Samstag, 17. April 2021 Leitung Michael Goebel Ort Haus des Kirchenkreises Piepenstockstraße 21 58636 Iserlohn 14
Digitaler Fachtag : „Ev. Jugend im Happyland?! Rassismus erkennen und durchkreuzen“ Während dieser Veranstaltung gibt es eine Einführung in das Thema, sowie Erfahrungsberichte von Betroffenen. Ziel des Fachtages ist es, sich mit dem Thema Rassismus in Workshops auseinanderzusetzen und zu sensibilisieren, Termin Handlungsperspektiven zu entwickeln und sich zu vernetzen. 17. April 2021, 11.00 bis 15.00 Uhr, Zoom Eingeladen sind interessierte Jugendliche, Ehrenamtliche und Veranstalter Hauptamtliche sowie junge Menschen mit Fluchterfahrung. Arbeitskreis „Interkulturelles und Interreligiöses“ Wir werden uns über das Programm ZOOM treffen und ihr erhaltet den Einladungslink vor der Veranstaltung. Nähere Info´s Sylvia Kothe-Frankholz, Jugendreferat Iserlohn Email: sylvia.kothe-frankholz@kk-ekvw.de Annika Huneke, Amt für Jugendarbeit Email: annika.huneke@afj-ekvw.de Anmeldung ab Januar www.ev-jugend-westfalen.de/ seminare-und-veranstaltungen/seminare/ 15
für dich! Seminare hen ht “ mac rec b eit „ ndar Juge Rechtskurs 2021 In der Jugendarbeit steht man immer mit einem Bein im Gefängnis? Ganz bestimmt nicht der, der sich auskennt! Denn die Gesetze zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sind ja nicht entworfen worden, um Jugendarbeiter/innen das Leben zu versauern, sondern um ihnen Leitlinien an die Hand zu geben: Wer die rechtlichen Grenzen und Voraussetzungen kennt, kann ohne Bedenken und mit größtmöglicher Absicherung mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. An unserem Rechts-Schulungstag geht es um Basics in Rechtsfragen und um die Vertiefung eines Schwerpunktthemas: In einem Planspiel und anhand vieler Praxisbeispiele werden aus trockenen Paragrafen spannende und interessante Inhalte! Termin 29. Mai 2021 Leitung Katja Pischke Martin Ossenberg Ort wird noch bekannt gegeben 16
Deeskalationstraining für Mitarbeitende Ist das jetzt noch eine harmlose Kabbelei unter Jugendlichen oder ist einer der Beteiligten bereits überfordert mit der Situation? In der Arbeit mit Jugendlichen kann es immer wieder zu Gewaltsituationen kommen, die aufgelöst werden müssen. Das Deeskalationstraining für Mitarbeitende beginnt bei der Frage, wie du Gewalt erkennst und eine Situation richtig einschätzt und keiner ist der Profi! In dieser Fortbildung entwickeln wir aber nicht nur Strategien zur Gewaltdeeskalation, sondern probieren sie auch aus: Theorie ist nur ein kleiner Teil dieses Seminars, wir werden viele praktische Übungen machen, in denen du deinen eigenen Anleitungsstil weiterentwickeln kannst. Außerdem sprechen wir darüber, wie du dich in Eskalationsmomenten selbst schützt. Es besteht auch die Möglichkeit Situationen aus der eigenen Praxis nachzustellen und im geschützten Rahmen zu bearbeiten. Zielgruppe ehrenamtlich/hauptamtlich Mitarbeitende aus Jugendgruppen, Jugendtreffs, Schulen, Konfirmandenarbeit... Termin 12. & 19. Juni 2021 von 10:00 bis 17:00 Uhr Leitung Sylvia Kothe-Frankholz, Jugendreferentin und Deeskalationstrainerin Hendrik Pausmer, Jugendreferent und Deeskalationstrainer Ort wird noch bekannt gegeben 17
für dich! Seminare g schulun rb eiter Mi t a Freizeit-Teamer im Checkpoint-Camp Du bist mindestens 16 Jahre alt und bringst dich gerne in die Jugendarbeit ein? Du möchtest beim Checkpoint-Camp 2021 mitarbeiten? Dann ist diese Schulung etwas für dich. Vom 12. bis 15. Juli 2021 werden wir mit dir und allen anderen Teamern schon das Checkpoint-Camp beziehen. Du lernst etwas über Gruppendynamik, Spielepädagogik, Konfliktlösung und Jugendschutzgesetz. Wir werden theoretisch und praktisch schöne und auch herausfordernde Situationen erleben, reflektieren und Verhaltensweisen einüben. Anschließend wirst du dann dein neues Wissen direkt anwenden: Als Mitarbeiter beim Checkpoint-Camp vom 15. bis 22. Juli 2021 Termin 12. bis 15. Juli 2021 im Münsterland Preis Kostenlos! Bitte trotzdem anmelden. Inkl. Fahrgemeinschaften von Iserlohn, Unterkunft im Camp, Verpflegung, Anleitung, Auswertung, Mitarbeiterbescheinigung. 18
Grundkurs für Mitarbeitende des Ev. Jugendreferates Iserlohn und des CVJM-Kreisverbandes Iserlohn e.V. Ihr arbeitet seit kurzem z. B. in einer Jungschar- / Kindergrupppe bzw. im Kindergottesdienst mit, wollt das bald – und ihr habt schon einen NaWuMi-Kurs besucht oder seid mindestens 15 Jahre alt, dann seid ihr im Mitarbeiter/innen-Kurs richtig. Dieser Kurs gibt euch Informationen und Anregungen für die Gruppenarbeit – ganz praktisch: Ihr entwerft selbst Gruppenstunden, führt sie ansatzweise durch und wertet sie anschließend aus; gemeinsam setzen wir uns auseinander mit biblischen und pädagogischen Themen. Aus dem Selbsterlebten in der Gemeinschaft heraus lernt ihr für die ehrenamtliche Mitarbeit. Mit der Anmeldung erklärt ihr euch bereit, am gesamten Grundkurs teilzunehmen. Leitung Sabine Hülsiepen Michael Goebel Martin Ossenberg Termin 9. bis 14. Oktober 2021 Ort Die Kluse, Menden 19
für dich! Seminare e lsburg r Wew t zu Fahr Fachtag gegen das Vergessen und für die Demokratie Wir laden euch ein mit uns die Wewelsburg bei Paderborn zu besuchen. Dieser Ort ist in verschiedener Hinsicht ein ganz besonderer. Es ist die einzige Dreiecksburg in Deutschland und hat eine lange historische Geschichte, gebaut wurde sie um das Jahr 1600. Zwischen 1933 und 1945 sollte hier das „Zentrum der Welt“ unter Heinrich Himmler entstehen. Heute ist die Burg eine Erinnerungs- und Gedenkstätte und bietet mit ihren Ausstellungen eine intensive Möglichkeit sich mit der Geschichte des Nationalsozialismus auseinander zu setzten. Wir werden vor Ort begleitet und haben Zeit für gemeinsame Reflexionen. Zielgruppe alle ab 15 Jahren Referenten Sylvia Kothe-Frankholz, Hendrik Pausmer, Volker Kohlschmidt (Museum Wewelsburg) Termin 06. November 2021, ca. 9:00 Uhr bis 18.00 Uhr Treffpunkt und genauere Angaben zur gemeinsamen An- und Abreise werden aktuell bekannt gegeben Kosten evtl. Beteiligung für Hin- und Rückfahrtkosten 20 ©André Heinermann
Betreuung an Schulen: Mehr als ABC und 1x1 InHouse-Fortbildungstag für Mitarbeitende in der Betreuung an Schulen Ein Fortbildungstag für Mitarbeitende in Offenen Ganztagsgrundschulen, der Betreuung „Acht bis Eins“ sowie der Übermittagbetreuung der weiterführenden Schulen. Am Vormittag wird es einen Impulsvortrag zu einem aktuellen Thema geben. Am Nachmittag können die Teilnehmenden in Rundgesprächen, kollegialem Austausch und Workshops ihre Tätigkeit reflektieren. Sie erhalten pädagogische, kreative und auch konzeptionelle Anregungen für die Praxis. Der Fortbildungstag ist eine Kooperationsveranstaltung des Ev. Jugendreferats, des Schulreferats und der Ev. Erwachsenenbildung Iserlohn. Zielgruppe Mitarbeitende des Jugendreferats an Schulen Termin Samstag, 13. November 2021 Leitung Katja Pischke und Jörg Chilla Ort wird noch bekannt gegeben 21
für dich! Seminare Seminar für neue Ideen Spiel-Ideen und Erlebnispädagogik Wie cool ein Spiel ist, wie viel Spaß es bringt und was dieses Spiel mit einer Gruppe macht, erfährt man am besten, wenn man es selbst spielt. Deswegen bekommt ihr in diesem Seminar interessante, ganz persönliche Erfahrungen in der Erlebnispädagogik geboten. Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen lebt vom gemeinsamen Spiel: Es vermittelt Werte wie Fairness und Miteinander, trainiert Ehrgeiz und Frustrationstoleranz, fördert Talente und stärkt soziale Gruppenstrukturen – und das „nebenbei“, ohne Unterrichtslektionen. Damit es für die Teilnehmenden spannend bleibt, bekommt ihr an diesem Tag neue Ideen und könnt ausprobieren, was sich wie für die Gruppenarbeit eignet. Neugierig? Dann meldet euch rechtzeitig an! Termin Samstag, 20. November 2021 15:00 bis 18:00 Uhr Leitung Martin Ossenberg Michael Goebel Ort Varnhagenhaus Piepenstockstraße 27 58636 Iserlohn 22
Jedes Kind braucht Urlaub! Helge möchte gerne zu einer Ferienfreizeit in den Sommerferien mitfahren, aber Helges Mutter weiß nicht, wie sie den kompletten Teilnahmepreis aufbringen soll… So wie Helge geht es vielen Kindern und Jugendlichen; man möchte gerne mit, aber dann ist da die Sache mit dem Geld. Urlaub vom Alltag brauchen eigentlich alle Kinder und Jugendlichen. „Ferienfreizeiten“ sind seit je her fester Bestandteil evangelischer Jugendarbeit. Das Evangelische Jugendreferat legt hier einen Schwerpunkt in seiner Arbeit. Kinder und Jugendliche sollen ihren Urlaub während einer Freizeit in Gemeinschaft kreativ, erholsam und sinnvoll erleben. Die Durchführung und Betreuung wird durch qualifizierte und geschulte ehren- und hauptamtliche Freizeitleiter/ innen gewährleistet. Die Angebote des Jugendreferates stehen allen Interessierten offen. Dabei sollen auch sozial-, körperlich-, oder auch finanziell Benachteiligte die Möglichkeit erhalten, das Evangelium kennen zu lernen und in ihrem Leben die Liebe Gottes und christliche Nächstenliebe zu erleben. Hieraus können Beziehungen und Impulse entstehen, die Kinder und Jugendliche über die Freizeit hinaus in ihrer Lebensgestaltung und Lebensbewertung positiv begleiten. Das Projekt „Jedes Kind braucht Urlaub“ hat zum Ziel, die Teilnahme an einer Freizeit für finanziell schwächer gestellte Kinder- und Jugendliche zu Brauchen Sie schnelle und unbürokratische Hilfe, um ihrem ermöglichen. Wir stehen auf dem Standpunkt: niemand darf und muss aus Kind die Teilnahme an einer Freizeit zu ermöglichen? finanzieller Sicht zu Hause bleiben! Und genau da kommen Sie mit ins Spiel: Einen Antrag auf einen Zuschuss für die Teilnahme ihrer Tochter / ihres Sohnes an einer Kinder- und Jugendfreizeit des Mit Ihrer Spende schenken Sie Kindern Urlaub! Ev. Jugendreferates können sie persönlich in der Geschäftsstelle des Ev. Jugendreferates im Haus des Kirchenkreises in der Piepenstockstr. 21, 58636 Iserlohn, Träger des Projekts „Jedes Kind braucht Urlaub“ ist der Kirchenkreis Tel. 02371 / 795-151, stellen. Iserlohn, vertreten durch den Leitungsausschuss Jugend des Hier erhalten Sie auch Informationen zu den Ev. Jugendreferates. Kriterien für die Vergabe der Zuschüsse. KREISKIRCHENKASSE ISERLOHN IBAN: DE89 3506 0190 20011690 28 Verwendungszweck: Az. 112008 23
Kinderfreizeiten Ponyfreizeit in Hilbeck 12. bis 16. Mai 2021 / für alle von 8 bis 14 Jahren Wir suchen mutige Kinder für ein unvergessliches Abenteuer auf dem Ponyhof in Hilbeck. Zusammen wollen wir auf den Spuren der Indianer Tage voller Freude, Lachen und Glück erleben. An der Seite erfahrener Reitpädagoginnen und Teamer*innen werdet ihr eure Ponys kennenlernen, pflegen und reiten lernen. Auch der wunderbare Garten, die Gruppenräume im Bauernhaus, kreative Spiel- und Bastelangebote und spannende Geschichten von Indianern, Gott und der Welt, lassen keine Langeweile aufkommen. Auf unserer Freizeit sind uns alle Kinder willkommen: Mit und ohne Reiterfahrung, Jungen und Mädchen, evangelisch oder nicht. Getragen von einem, allen Menschen zugewandten Gottesverständnis, wollen wir mit den Kindern wunderbare Tage erleben. Smartphone, Internet & Co lassen wir bis auf wenige Minuten am Tag „ruhen“ und verbringen möglichst viel Zeit aktiv und kreativ im Freien. Und selbst Gemeinschaftsaufgaben gehen mit Musik und Spaß leicht von der Hand. Mit einem erprobten Corona-Schutzkonzept des Ponyhof-Hilbeck, der Vollverpflegung durch einen professionellen Caterer, dem Verzicht auf eine gemeinsame An- und Abreise in einem Bus, sowie einem hohen Betreuungsschlüssel, wollen wir uns, so gut es geht, schützen. Wir wollen aber ein unbeschwertes Freizeitgefühl vermitteln. Wie der Tagesablauf aussieht, welches Gepäck ihr braucht, mit wem ihr ein Zimmer teilt sowie eure Rückfragen klären wir auf unserem Vortreffen. Selbstverständlich beobachten wir das Infektionsgeschehen bis zum Freizeittermin und berücksichtigen aktuelle Änderungen der NRW-Corona Schutzverordnungen. Wir laden euch ein: Erlebt mit uns und euren neuen tierischen Freunden spannende Tage auf dem Ponyhof! Leitung Termin Grenzen geraten sind, aus dem Fördertopf: Jörg Chilla, Wibke Kramer, Debbie Pahlmann Mittwoch, 12. Mai ab 18 Uhr bis Sonntag, 16. Jedes Kind braucht Urlaub! Bitte rufen Sie uns und weitere ehrenamtliche Mitarbeitende Mai, 18 Uhr (verlängertes Christi-Himmelfahrt- bei Bedarf an.) Leistung Wochenende) Träger und Anmeldung Unterkunft in Mehrbettzimmern mit eigenem TeilnehmerInnen Ev. Jugendreferat Iserlohn Bad, Vollverpflegung durch Caterer, Mädchen und Jungen von 8 bis 14 Jahren aus Piepenstockstr. 21 Reitpädagogisches Programm, Spiel- und Hohenlimburg, Nachrodt und dem gesamten 58636 Iserlohn Kreativprogramm, Bastelmaterial, Vortreffen, Kirchenkreis Iserlohn! Tel.: 02371 / 795-151 Corona-Schutzkonzept und Versicherung Mindestteilnehmerzahl: 20 Anzahlung und Bankverbindung: (Die An- und Abreise zum Ponyhof erfolgt in Preis 20,- € innerhalb von 14 Tagen nach eigener Organisation und wird auf dem 150,- € / 115,- € für ev. Kinder aus Anmeldung Vortreffen verabredet.) Hohenlimburg auf das Konto der Kreiskirchenkasse Iserlohn, (Und: Kein Kind, das mitfahren möchte, soll zu IBAN: DE89 3506 0190 2001 1690 28 Hause bleiben! Diskret und unkompliziert Verwendungszweck: 24 fördern wir Kinder aus Familien, die vor und Az. 111 098 + Name des Kindes während der Pandemie finanziell an ihre
Mädchenfreizeit in den Niederlanden 16. bis 23. Juli 2021 / für Mädchen von 8 bis 12 Jahren Was kann es Schöneres geben, als acht Tage mit einer lustigen Gruppe von gleichaltrigen Mädchen zu verbringen, die Lust haben gemeinsam auf das Klettergerüst zu steigen, eine Modenschau zu machen, schwimmen zu gehen, mit dem hofeigenen Kettcar zu fahren, die Ziegen und Hühner zu füttern, zu singen und sonntags Gottesdienst zu feiern? Der Hof Eelink liegt sehr ländlich und wir werden auf den Nachbarhöfen Kühe besuchen und auch die eine oder andere Ziege melken. Wir wohnen auf dem Hof Eelink und sind in 8er-Zimmern untergebracht mit Etagenbetten und ausreichenden Sanitäranlagen. In dem Haus gibt es eine Selbstversorgerküche, in der uns unsere Küchenfee mit leckeren Köstlichkeiten verwöhnen wird. Das Haus ist von einem großen Außengelände mit Spielgeräten und Fußballtoren, einem Volleyballfeld, einem Lagerfeuerplatz und einer großen Terrasse mit Grill umgeben. Das heißt, wir werden viele Spielideen mit ins Gepäck nehmen und den großen Platz zum Spielen nutzen. Darüber hinaus werden wir uns mit einem Planwagen zum Badesee oder Schwimmbad bringen lassen und Ausflüge in der näheren Umgebung unternehmen. Auf die coronabedingten Hygienevorschriften werden wir gewissenhaft achten! Leitung Teilnehmerinnen Katja Pischke, Jugendreferentin, Mädchen im Alter von 8 bis 12 Jahren Anzahlung und Bankverbindung sowie ein Team von Mitarbeiterinnen Preis 60,– € innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt Tel.: 02371/ 795-180 oder 320,– € der Bestätigung auf das Konto der mobil: 0160 / 904 159 56 Träger und Anmeldung Kreiskirchenkasse Iserlohn, Leistung Ev. Jugendreferat Iserlohn, IBAN: DE89 3506 0190 2001 1690 28 Anreise im Reisebus, Unterkunft und Piepenstockstr.21, 58636 Iserlohn, Verwendungszweck: Vollverpflegung am Ort, vielfältiges 02371/ 795-151 Az. 111 097 + Name des Kindes Programm, Spiel- und Kreativmaterial, motiviertes Team, Versicherung 25
Jugendfreizeiten Ensrø / Lägergård - Schweden 03. bis 18. Juli 2021 / für Jugendliche ab 13 Jahren Zwei Wochen Schweden! Natur, Abenteuer, Gemeinschaft! Braucht es noch mehr, um dich zu überzeugen? Schweden weckt in uns die Abenteuerlust und der wollen wir nachgehen. Wir werden Natur pur erleben und uns von ihr begeistern lassen, ob am See oder auf dem See und in den Wäldern direkt an unserem Haus. Sommerfreizeit heißt aber auch ein besonderes Gemeinschaftserlebnis. Das alles sind Zutaten, um sich selbst, anderen und Gott zu begegnen. Unser Freizeithaus liegt im Zentrum Schwedens in Dalarna direkt am See Ensen in einer absolut schwedentypischen Landschaft. Es besteht aus zwei Haupthäusern und fünf Hütten mit Mehrbettzimmern. Die Sanitäranlagen befinden sich auf den Fluren. Das Haus verfügt über eine gut ausgestattete Küche, in der wir gemeinsam kochen werden. Ein abwechslungsreiches Programm, ein Haus in toller Umgebung und Ausflüge wie z.B. Stockholm werden keine Langeweile aufkommen lassen. Erlebe Schweden. Leistung Träger und Anmeldung Anzahlung und Bankverbindung Busfahrt, Unterkunft, Verpflegung, Ev. Jugendreferat Iserlohn 125,– € Euro innerhalb von 8 Tagen Versicherung, Ausflüge, Programm Piepenstockstr. 21 nach Erhalt der Bestätigung auf das TeilnehmerInnen 58636 Iserlohn Konto der Kreiskirchenkasse Iserlohn, Jugendliche ab 13 Jahren, mind. 35 TN Tel.: 02371/795-151 IBAN: DE89 3506 0190 2001 1690 28 Leitung Kosten Verwendungszweck: Jugendreferent Philipp Sternemann 625,– € Az. 111 096 + Name des TN und Team, Tel.: 0178/2121612, Email: sternemann.juengeriserlohn@gmail.com 26
Checkpoint Camp 2021 - Gangs of New York 15. bis 22. Juli 2021 / von 12 bis 16 Jahren NY 1929. Aus trendigen Clubs ertönt Jazz und Swing, über den Hudson River schwebt ein Zeppelin, die Baupläne für das Empire State Building als höchstes Gebäude der Welt sind fertig. Doch diese leuchtende Welt gerät aus den Fugen. Hinter den strahlenden Fassaden sammeln sich kriminelle Clans. Illegale Alkohol-Brennereien befinden sich in vielen dunklen Kellern und dort liegt auch so manche Leiche, die den Gangstern im Weg war. Ein Börsencrash führt dazu, dass Millionen von Menschen ihren Besitz und ihre Arbeit verlieren und lässt die Kriminellen immer skrupelloser werden. Jetzt heißt es: Zusammen halten! Einige Familien stellen sich der scheinbar hoffnungslosen Situation entgegen. Ist ihr Zusammenhalt stark genug, um die Spirale aus Armut und Gewalt zu stoppen? Deine Hilfe wird gebraucht, deine Geschicklichkeit als Baumeister, deine Kreativen Ideen, dein wachsames Auge in der Nacht, dein Sportgeist im Wettkampf, dein Teamwork. Komm mit ins Checkpoint Camp und bring die Hoffnung zurück nach New York! Ort TeilnehmerInnen Anzahlung und Bankverbindung Steinfurt, Münsterland Jugendliche im Alter von 12 bis 16 Jahren 50,– € innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt Leitung Preis der Bestätigung auf das Jugendreferent Christopher Hemmert, das 180,– € Konto der Kreiskirchenkasse Iserlohn, erfahrene Team vom Jugendcafé Checkpoint Träger und Anmeldung IBAN: DE89 3506 0190 2001 1690 28 Leistung Ev. Jugendreferat Iserlohn, Verwendungszweck: Busfahrt, Unterkunft im Camp, Piepenstockstr. 21, 58636 Iserlohn, Az. 111 102 + Name TN Vollverpflegung, Versicherung, Programm 02371/795-151 Termin 15. bis 22. Juli 2021 27
Jugendfreizeiten Segelfreizeit in den Niederlanden 8. bis 15. August 2021 / von 12 bis 23 Jahren Es erwartet euch ein vielfältiges Programm bei dem für jeden was dabei sein wird. Wir werden in der Sonne chillen, das Wattenmeer und seine Inseln erkunden, uns gemütlich zusammensetzen und lustige Spieleabende verbringen. Beim Segeln übers Watten- und Ijsselmeer müssen alle tatkräftig mit anpacken, aber dafür erhält man einen einzigartigen Blick über die Weite des Meeres. Ihr dürft euch also auf eine Woche voller Spaß, Sonne und Gott an unserer Seite freuen. Leitung Preis Anzahlung und Bankverbindung Michael Frank und Leonie Engel-Busch 360,– € 75,– € innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt Leistung: Unterkunft, Vollverpflegung, Träger und Anmeldung der Bestätigung auf das Konto der Fahrt im Reisebus, Programm, Ev. Jugendreferat Iserlohn Kreiskirchenkasse Iserlohn Versicherung, Vor- & Nachtreffen Piepenstockstr. 21 IBAN: DE89 3506 0190 2001 1690 28 Termin 58636 Iserlohn Verwendungszweck: 08. bis 15. August 2021 02371/795-151 Az. 111 099 + Name des TN TeilnehmerInnen Für Fragen zu Programm und Ablauf von 12 bis 23 Jahren wenden Sie sich bitte an: 0160/8129715 (Mindestteilnehmerzahl: 15) 28
Anmelde- und Teilnahmebedingungen Für Ferienfreizeiten bzw. Kinder- und Jugendreisen* des ev. Jugendreferats Iserlohn 1. Abschluss des Pauschalreisevertrages Informationen auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Formular (Freizeitpass) Mit der Anmeldung wird dem Amt für Jugendarbeit der Evangelischen Kirche von mitzuteilen. Der Veranstalter behält sich vor, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn der Westfalen als Veranstalter der Ferienfreizeit vom Anmeldenden der Abschluss eines Anmeldende dieses Formular ungeachtet einer Nachfrist nicht vollständig ausgefüllt bei Pauschalreisevertrages aufgrund der in der Ausschreibung genannten ihm einreicht. Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Anmelde- und Der Veranstalter kann nach Vertragsabschluss Änderungen und Abweichungen von Teilnahmebedingungen verbindlich angeboten, der Anmeldende ist an sein Angebot für einzelnen Leistungen oder Pflichten vornehmen, wenn diese nicht erheblich sind, den die Dauer von 14 Tagen ab dessen Eingang beim Veranstalter gebunden. Gesamtzuschnitt der Ferienfreizeit nicht beeinträchtigen oder sonst für den/die Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vom Veranstalter hierfür vorgesehenen Teilnehmende/n zumutbar sind. Der Veranstalter behält sich Erhöhungen des Formular; Anmeldungen per Telefon oder auf elektronischem Wege werden nicht ausgeschriebenen oder vereinbarten Reisepreises aufgrund einer bei Vertragsschluss angenommen. Bei Minderjährigen ist sie von einem Personensorgeberechtigten zu noch nicht eingetretenen oder für ihn nicht vorhersehbaren Erhöhung der unterschreiben. Mit dem Eingang einer Teilnahmebestätigung des Veranstalters beim Beförderungskosten infolge einer Erhöhung der Treibstoff- oder Energiekosten, der Anmeldenden kommt der Pauschalreisevertrag zustande. Sollte die Ferienfreizeit bereits Steuern oder Abgaben für bestimmte Reiseleistungen oder der für die betreffende voll belegt sein oder der Teilnahme sonstige Gründe entgegenstehen, wird der Maßnahme geltenden Wechselkurse vor. Preiserhöhungen sind nicht erheblich, wenn sie Anmeldende umgehend benachrichtigt. 8% des Reisepreises nicht übersteigen. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung oder einer 2. Bezahlung Erhöhung des Reisepreises um mehr als 8% hat der Veranstalter den Anmeldenden Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises pro angemeldete/n Teilnehmer/in ist unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Fahrtantritt, davon in Kenntnis zu setzen; bis spätestens eine Woche nach Erhalt der Teilnahmebestätigung des Veranstalters sowie spätere Änderungen sind nicht zulässig. des Sicherungsscheins fällig. Der restliche Reisepreis ist, sofern in der Ausschreibung Der Anmeldende ist dann berechtigt, unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag nichts Abweichendes vermerkt ist, spätestens drei Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu fällig, in keinem Fall aber vor Ablauf der Frist nach Ziffer 6 f dieser Bedingungen. Bei verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihm eine solche aus seinem Angebot Buchungen kürzer als drei Wochen vor Beginn der Ferienfreizeit bzw. nach Ablauf der ohne Mehrpreis anzubieten. Er hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung des Frist nach Ziffer 6 f ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Zahlungen sind auf das Konto des Veranstalters zu leisten. Der Veranstalter bittet, beim Ebenfalls kann der Anmeldende eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und Verwendungszweck der Zahlung unbedingt die in der Ausschreibung angegebene soweit die vorgenannten Kosten, Steuern, Abgaben oder Wechselkurse zu niedrigeren Freizeit bzw. das Az. und den Namen des/der Teilnehmenden anzugeben. Barzahlungen Kosten für den Veranstalter führen. werden vom Veranstalter nicht entgegen genommen. Hat der Anmeldende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag bezahlt, ist der Mehrbetrag vom Veranstalter zu erstatten. Entstandene Verwaltungsausgaben können 3. Vertragliche Leistungen, Leistungs- und Preisänderungen vom Erstattungsbetrag abgezogen werden; diese sind vom Veranstalter auf Verlangen Der Umfang der vereinbarten Leistungen sowie der beidseitigen Rechte und Pflichten nachzuweisen. ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in der Ausschreibung, den evtl. ergänzenden Leistungs- und Preisänderungen sind dem Anmeldenden auf einem dauerhaften Angaben auf der Homepage des Veranstalters, den Angaben in der Fahrtanmeldung, der Datenträger klar und verständlich mitzuteilen. Teilnahmebestätigung sowie dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen. Dem Veranstalter bzw. den Leitenden und Betreuenden der Ferienfreizeit obliegt im 4. Teilnahme eines Ersatzreisenden Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Der/die Teilnehmende kann sich bis zum Beginn der Ferienfreizeit durch eine/n Dritte/n Teilnehmenden. Dem Anmeldenden ist bekannt, dass hierfür möglichst schon vorab eine ersetzen lassen, sofern diese/r den in der Ausschreibung angegebenen besonderen genaue Kenntnis etwaiger besonderer Umstände (z.B. Krankheiten, Notwendigkeit einer Fahrterfordernissen genügt und ihrer/seiner Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften Medikamenteneinnahme, spezielle Nahrungsbedürfnisse, Schwimmfähigkeiten etc.) der oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. In diesem Fall wird lediglich eine Teilnehmenden erforderlich ist; er verpflichtet sich daher, dem Veranstalter diese Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00 berechnet. * Der besseren Lesbarkeit halber wird im folgenden Text einheitlich nur der Begriff der Ferienfreizeit verwendet. 29
Anmelde- und Teilnahmebedingungen 5. Rücktritt des Anmeldenden vor Reisebeginn Der Anmeldende kann jederzeit vor Beginn der Ferienfreizeit vom Pauschalreisevertrag der Entschädigung zu begründen. zurücktreten, der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Der/dem Teilnehmenden ist bewusst, dass im Falle bezuschusster Reiseangebote, bei Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einer/ denen die Reisekosten vom Reisepreis allein nicht gedeckt werden, der beim Veranstalter einem Personensorgeberechtigten erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des im Rücktrittsfall verbleibende Schaden höher sein kann als der vom Anmeldenden Reisepreises ist keine Rücktrittserklärung. bezahlte Reisepreis. Tritt der Anmeldende vom Pauschalreisevertrag zurück oder tritt der/die Teilnehmende die Ferienfreizeit nicht an, so kann der Veranstalter einen angemessenen pauschalen 6. Rücktritt des Veranstalters vor Reisebeginn Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung Der Veranstalter kann vom Pauschalreisevertrag zurücktreten einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung verlangen. Dieser beträgt bei einem a) wenn die/der Anmeldende die Teilnehmendeninformationen ungeachtet der ihr/ihm Rücktritt: hierfür gesetzten Frist und einer schriftlichen Nachfrist von mindestens einer Woche nicht beim Veranstalter einreicht. a) bei Gruppen-Busreisen (Reisebus oder Kleinbus/Bulli) b) bis eine Woche nach Erhalt der Teilnehmendeninformationen, wenn für ihn erkennbar bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 5 % des Reisepreises ist, dass – etwa aus medizinischen, gesundheitlichen, pädagogischen oder aus bis 21 Tage vor Fahrtbeginn: 30 % des Reisepreises Gründen der Aufsichtsführung – die Teilnahme der angemeldeten Person mit einem bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreises nicht vertretbaren Risiko für die/den betreffende/n Teilnehmende/n, die anderen bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 65 % des Reisepreises Teilnehmenden oder den Veranstalter verbunden ist. ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des Reisepreises c) wenn der/die Teilnehmende ohne ausreichende Entschuldigung nicht an dem/den und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Reisepreises vom Veranstalter mitgeteilten Vorbereitungstag/en teilnimmt. d) wenn die/der Anmeldende oder der/die Teilnehmende seine vertraglichen Pflichten b) bei Gruppen-Flugreisen und Gruppen-Zugreisen nicht einhält, insbesondere der Reisepreis nicht fristgerecht (Anzahlung und bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 20 % des Reisepreises Restzahlung) bezahlt wird; bis 21 Tage vor Fahrtbeginn: 35 % des Reisepreises e) beim Bekanntwerden für die Aufsichtsführung oder die Durchführung der Ferienfahrt bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreises wesentlicher persönlicher Umstände des/der Teilnehmenden nach Abschluß des bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 65 % des Reisepreises Pauschalreisevertrages, wenn durch diese eine geordnete oder sichere Durchführung ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 80 % des Reisepreises der Ferienfreizeit für den/die Teilnehmende oder die anderen Teilnehmenden nicht und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Reisepreises gewährleistet ist. f) bis zu c) bei Reisen mit eigener Anreise und sonstige Reisen - 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 5 % des Reisepreises - 7 Tagen vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und bis 21 Tage vor Fahrtbeginn: 20 % des Reisepreises höchstens sechs Tagen bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 40 % des Reisepreises - 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 50 % des Reisepreises wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmendenzahl für die ab 7 Tage bis zum Fahrtbeginn: 60 % des Reisepreises betreffende Maßnahme nicht erreicht wird. und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90 % des Reisepreises Der/die Anmeldende ist dann berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ferienfreizeit zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, ihr/ihm Der/dem Anmeldenden wie auch dem Veranstalter bleibt der Nachweis unbenommen, eine solche aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. dass dem Veranstalter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der tatsächliche In allen anderen Fällen wird der etwa schon geleistete Reisepreis in voller Höhe Schaden geringer oder höher ist als die pauschale Entschädigung. Der Veranstalter ist zurückerstattet, weitere Ansprüche der/des Anmeldenden sind ausgeschlossen. auf Verlangen der/des Anmeldenden bzw. der/des Teilnehmenden verpflichtet, die Höhe 30
Anmelde- und Teilnahmebedingungen 7. Rücktritt im Falle unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände 10. Pass- und Visavorschriften Wird die Durchführung der Ferienfreizeit infolge bei Vertragsabschluss nicht Der Veranstalter verpflichtet sich, deutsche Staatsangehörige oder Staatsangehörige des vorhersehbarer, unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Krieg, innere Staates, in dem die Ferienfreizeit angeboten wird, bei Auslandsreisen über geltende Unruhen, Streiks, Naturkatastrophen, hoheitliche Anordnungen, Pandemien etc.) Pass- und Visavorschriften zu informieren, für Angehörige anderer Staaten erteilt das wesentlich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so sind beide Seiten zur Kündigung zuständige Konsulat Auskunft. Für die Erfüllung behördlicher Auflagen, Zoll- und des Reisevertrages berechtigt. In diesem Fall kann der Veranstalter für die bereits Gesundheitsvorschriften sowie die Beschaffung der notwendigen Reisedokumente ist, erbrachten oder zur Beendigung der Ferienfreizeit noch zu erbringenden Leistungen eine sofern dies der Veranstalter nicht ausdrücklich übernommen hat, die/der Anmeldende Entschädigung verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nicht für unvorhersehbare Verzögerungen Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die der diplomatischen Vertretungen bei der Ausstellung von Reisedokumenten und beim Rückbeförderung umfasste, den/die Teilnehmende zurückzubefördern. Die Mehrkosten Zugang, sofern ihn nicht ein eigenes Verschulden trifft. für die Rückbeförderung tragen der Veranstalter und die/der Anmeldende je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten der/dem Anmeldenden zur Last. 11. Haftung des Veranstalters Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden der/des Teilnehmenden, die nicht 8. Kündigung des Veranstalters Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Reisepreises, Der Veranstalter bzw. die Leitenden der Ferienfreizeit als dessen bevollmächtigte soweit ein solcher Schaden vom Veranstalter nicht schuldhaft herbeigeführt wird oder Vertreter/innen können den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, soweit der Veranstalter für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines wenn der/die Teilnehmende die Durchführung der Ferienfreizeit ungeachtet einer Leistungsträgers verantwortlich ist. Abmahnung der Freizeitleitung so nachhaltig stört, dass der Veranstalter seine Bei Schäden durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, durch vorwerfbar Aufsichtspflicht gegenüber den Teilnehmenden der Ferienfreizeit oder die weitere fehlerhafte Angaben in der Fahrtanmeldung oder infolge von vorwerfbaren Verstößen schadensfreie Durchführung der Ferienfreizeit nicht mehr gewährleisten kann oder wenn des/der Teilnehmenden gegen Anordnungen der Freizeitleitung, übernimmt der sich der/die Teilnehmende ungeachtet einer Abmahnung der Freizeitleitung sonst in Veranstalter keinerlei Haftung. Er haftet auch nicht für Schäden, Krankheit, Unfall oder einem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Verlust von Gegenständen, die durch fahrlässiges Verhalten der/des Teilnehmenden Pauschalreisevertrages gerechtfertigt ist. verursacht werden. Die Kosten für die vorzeitige Rückbeförderung des/der Teilnehmenden nach einer Der Veranstalter haftet ferner nicht für Leistungsstörungen, Personen-, Sach- oder Kündigung sowie weitere damit im Zusammenhang anfallende Kosten werden der/dem Vermögensschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen Anmeldenden bzw. der/dem Personensorgeberechtigten in Rechnung gestellt. In diesem lediglich vermittelt werden und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fall behält der Veranstalter den Anspruch auf den vollen Reisepreis; er muss sich jedoch Fremdleistungen gekennzeichnet sind. den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer Erstattung oder einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen 12. Pflichten der/des Anmeldenden und der/des Teilnehmenden erlangt. Bei auftretenden Schwierigkeiten ist jede/jeder Teilnehmende verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutragen und evtl. Schäden für alle 9. Versicherungen Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Der Veranstalter hat für die Teilnehmenden während der Dauer der Ferienfreizeit eine Sie/er ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Leitung der Unfall- und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Letztere tritt jedoch nur bei Ferienfreizeit oder dem Veranstalter mitzuteilen und dieser eine angemessene Frist zur Schäden gegenüber Dritten ein, nicht bei Schäden, die sich die Teilnehmenden Abhilfe zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der Leitung der untereinander zufügen und gilt nur subsidiär zu anderen bestehenden Versicherungen. Ferienfreizeit oder vom Veranstalter ernsthaft verweigert wird oder wenn die sofortige Kein Versicherungsschutz besteht bei Ansprüchen aus dem Verlust oder Kündigung des Pauschalreisevertrags durch ein besonderes Interesse der/des Abhandenkommen von Sachen aller Art. Der Veranstalter empfiehlt ggf. den Abschluss Teilnehmenden gerechtfertigt wird. Kommt eine/ein Teilnehmende/r dieser Verpflichtung eigener zusätzlicher Versicherungen (Reiserücktrittkosten, Reisegepäck, Haftpflicht, schuldhaft nicht nach, so stehen ihr/ihm oder der/dem Anmeldenden Ansprüche Auslandskrankenschutz etc.), um die mit der Anmeldung/Teilnahme an der Ferienfreizeit insoweit nicht zu. verbundenen Risiken zu mindern. 31
Anmelde- und Teilnahmebedingungen Die Leitung der Ferienfreizeit ist beauftragt und verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich und zumutbar ist. Ansprüche der/des Anmeldenden wegen Reisemängeln nach den §§ 651 i bis j des Bürgerlichen Gesetzbuches verjähren nach Ablauf von zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Ferienfreizeit. 13. Datenschutz Der Veranstalter versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der/des Anmeldenden und der/des Teilnehmenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen sowie die Löschung der Daten, sofern diese nicht mehr für die Abwicklung der Ferienfreizeit erforderlich sind. Er erteilt der/dem Anmeldenden auf Anfrage Auskunft, welche ihrer/seiner Daten bei ihm gespeichert sind. Die Verwendung von Daten zu Werbezwecke oder die Weitergabe von Daten an Dritte ohne Einwilligung der/des Anmeldenden ist ausgeschlossen außer an Unternehmen und Personen, die mit der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Ferienfreizeit beauftragt sind. 14. Schlussbestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalreisevertrags oder dieser Anmelde- und Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge. Die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht. Gerichtsstand des Veranstalters ist Iserlohn. Stand: 01. November 2020 Veranstalter: Ev. Jugendreferat des Kirchenkreises Iserlohn Piepenstockstr.21 58636 Iserlohn Tel. 02371/795-151 Fax. 02371/795-251 Mail juenger-iserlohn@kk-ekvw.de 32
Anmeldung: Freizeit / Seminar / Veranstaltung Freizeit / Seminar / Veranstaltung von… / bis… weiblich männlich divers Name, Vorname Straße Geburtsdatum PLZ und Ort Telefonnummer Email-Adresse Konfession Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir im Falle der Rückzahlungsverpflichtung eines Teiles des Kirchengemeinde Teilnehmendenpreises in Folge höherer als der kalkulierten öffentlichen Zuschüsse („Überschuss“) durch den Veranstalter den entsprechenden Betrag Private Haftpflichtversicherung der / des Teilnehmenden zurückerhalten möchte. den entsprechenden Betrag für „Jedes Kind braucht Urlaub“ spenden Krankenversicherung der / des Teilnehmenden (s. Seite 23) möchte. Mit meiner Unterschrift bestätige ich/wir, dass die/der oben genannte Mit meiner Unterschrift erkenne ich die rechtsverbindlichen Minderjährige an der Freizeit teilnimmt und akzeptiere/n die Bestimmungen an. Ich nehme an den gemeinsamen Veranstaltungen teil. rechtsverbindlichen Bestimmungen. Ort, Datum / Unterschrift des/der Teilnehmenden Ort, Datum / Unterschrift eines/einer Personensorgeberechtigten 33
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