Tierbehandlung am Bio-Betrieb - Leitfaden für die Stand: Mai 2011 - HBLFA ...
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Inhalt 1. Grundlagen zur Tierhaltung aus Sicht der VO (EG) 834/2007 und 889/2008 ................................................. Seite 6 2. Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung aus arzneimittelrechtlicher Sicht ....................................Seite 8 3. Homöopathie ...................................................................................................................................................... Seite 14 4. Heil- und Gewürzpflanzen ................................................................................................................................ Seite 17 5. Futtermittel ....................................................................................................................................................... Seite 19 6. Hausmittel und traditionelle Pflegemittel ...................................................................................... ................. Seite 21 7. Parasitenbekämpfung ....................................................................................................................................... Seite 23 8. Reinigung und Desinfektion ............................................................................................................................. Seite 25 Inhaltsverzeichnis Hinweis: Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wurde zum Teil von geschlechtergerechten Formulierungen Abstand genommen. Die gewählte Form gilt jedoch für Frauen und Männer gleichermaßen. Impressum: Herausgeber: Ländliches Fortbildungsinstitut Österreich, © Copyright zum Schutz geistigen Eigentums: Alle Rechte Schauflergasse 6, 1014 Wien liegen bei der Autorengruppe. Nachdruck, Übersetzung, Redaktion: Doris Gansinger, Dr. Werner Hagmüller, Umsetzung in audiovisuelle Medien oder Wiedergabe für das Mag. Alexandra Hozzank, Dr. Gerhard Plakolm, Dr. Elisabeth Gehör, sowie fotomechanische Wiedergabe (Kopie), Mikrofilm Pöckl, Dr. Elisabeth Stöger und Speicherung auf Datenträger aller Art sind – auch aus- Grafik und Satz: co2 – Werbe- und Designagentur, 1070 Wien zugsweise – nur mit Zustimmung der Autorengruppe erlaubt. Druck: Produziert in Österreich, gedruckt von gugler cross Aufgrund der ständigen Weiterentwicklung behalten wir uns media /Melk und gebunden von GG Buchbinderei/Hollabrunn Änderungen vor. Dieses Druckprodukt wurde auf Hello Silk gedruckt. Es enthält PEFC-zertifizierten Zellstoff. Die Produktion erfolgt mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern unter Berücksichtigung der strengen Öko-Richtlinien von green- print*. Die bei der Papier- und Druckproduktion entstandenen CO2-Emissionen wurden durch Erwerb von Gold- Standard-Zertifikaten neutralisiert. Der Beitrag fließt in ein vom WWF ausgewähltes Klimaschutzprojekt in Indien. Produziert in Österreich, gedruckt und gebunden von gugler cross media/Melk. Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb 3
Bio-Landwirtschaft bleibt Zukunftsthema Österreich ist Bio-Weltmeister. stets am neuesten Stand und gehen in ihrer täglichen Die biologisch bewirtschaftete Arbeit mit großem Engagement und innovativen Ideen Fläche beträgt in Österreich be- den vorbildlichen Weg einer umfassenden und nachhal- reits 20 Prozent. Kein Land auf tigen Bewirtschaftung. Zur Unterstützung habe ich die der Welt schafft das sonst. Die Initiative „Unternehmen Landwirtschaft 2020“ ins Leben Biologische Landwirtschaft hat gerufen, denn Unternehmergeist und Innovation sollen neben der Erzeugung von hochwertigen Lebensmitteln zukünftig noch stärker auf den Höfen vertreten sein. auch die Funktion einer besonders nachhaltigen Landbe- Schließlich tragen die landwirtschaftlichen Betriebe zu wirtschaftung und Tierhaltung. Der Boden und das Was- aktiven, lebendigen ländlichen Räumen bei. ser werden dabei geschont, damit wir die Lebensqualität für unsere Kinder sichern. Das sind entscheidende Grün- Bio-Landwirtschaft bleibt für mich auf jeden Fall ein de zur massiven Unterstützung der Biologischen Land- Zukunftsthema. Ich erwarte eine weitere Steigerung der wirtschaft. Auch die Gewährleistung optimaler Haltungs- Bioflächen. Die biologische Landwirtschaft muss auch bedingungen ist den Biobäuerinnen und Biobauern ein nach 2013 weiterhin ganz oben auf der Prioritätenliste großes Anliegen. der Gemeinsamen Agrarpolitik stehen. Österreich braucht wettbewerbsfähige Betriebe. Schon DI Niki Berlakovich heute sind eine Vielzahl von Bäuerinnen und Bauern Landwirtschaftsminister Vorwort 4 Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb
Einleitung Die Grundlage der biologischen Tierhaltung ist die Ge- ges als auch praktisch anwendbares Nachschlagewerk sunderhaltung der Tiere durch die Wahl geeigneter für den Bereich Tierbehandlung und Sicherstellung der Rassen und durch die Gewährleistung optimaler Hal- Tiergesundheit auf Bio-Betrieben. tungsbedingungen. Sollten Tiere dennoch erkranken, Die in diesem Leitfaden festgehaltenen Interpretationen standen und stehen seit jeher alternative Heilmethoden und Rechtsauslegungen sind mit den verantwortlichen und traditionelle Hausmittel bei der Pflege der Tiere im Ministerien Gesundheitsministerium und Lebensministe- Vordergrund. Diese regional oft sehr spezifischen Verfah- rium abgestimmt. Änderungen der rechtlichen Rahmen- ren sind schwer in Gesetzestexte zu fassen. Die teilweise bedingungen, die nach Veröffentlichung des Leitfadens lückenhafte oder auch widersprüchliche Reglementierung beschlossen werden, können zu neuen Interpretationen in diesem Bereich führt in der Praxis oft zu Verwirrungen. führen und bleiben von dieser Publikation unberührt. Unterschiedliche Auslegungen der gesetzlichen Vorgaben münden schlimmstenfalls in Sanktionen seitens der am Ergänzungen und Neuerungen im Bereich der Tierbehand- landwirtschaftlichen Betrieb tätigen Kontrollorgane. lung am Bio-Betrieb, sowie der gesamte Leitfaden sind Der vorliegende Leitfaden gibt daher einen Überblick über auf folgenden Homepages abrufbar: www.infoxgen.com rechtlich relevante Fragestellungen in Zusammenhang mit und www.raumberg-gumpenstein.at. der Tierbehandlung am Bio-Betrieb und versucht konkrete Lösungen für oben erwähnte immer wieder auftretende Auch wenn die Auslegungen der wesentlichen Rechtsbe- Probleme im Bereich der Tierbehandlung am Bio-Betrieb reiche nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, anzubieten. sind Fehler nicht gänzlich auszuschließen. Es kann daher kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. Der Leitfaden wendet sich in erster Linie an Tierhal- Einleitung terInnen und Kontrollorgane, aber auch an TierärztInnen Besonders wichtige Hinweise finden sich in den grün und BeraterInnen. hinterlegten Kästen. Informationen, die speziell für Tier- ärzte interessant sind, befinden sich in grün eingerahmten Die Autorengruppe setzt sich aus ExpertInnen der Bereiche Kästen. Jene Textpassagen, die mittels eines seitlichen Tiergesundheit, Beratung, Kontrolle sowie Veterinär- und gelben Balkens hervorgehoben sind, kennzeichnen Be- Bio-Recht zusammen. Die interdisziplinäre Zusammenset- reiche, die im Rahmen der Cross Compliance Kontrollen zung der Gruppe garantiert ein sowohl fachlich hochwerti- beachtet werden müssen. Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb 5
1. Grundlagen zur Tierhaltung aus Sicht der EU-Bio-Verordnung Die EU-Bio-Verordnung ist eine Wettbewerbs- und Kon- Praxis immer wieder Probleme, insbesondere dann, sumentenschutzregel. Sie setzt europaweit einheitliche wenn diese Gesetze nicht auf einander abgestimmt sind. Standards für die (landwirtschaftliche) Erzeugung, Verar- Gerade im Bereich der Tiergesundheit gibt es diesbe- beitung und den Handel von Bio-Produkten. Dabei han- züglich viele Stolpersteine. In diesem Leitfaden wird ver- delt es sich um einen Mindeststandard, der auch ausführ- sucht, praktikable Lösungen anzubieten. liche Vorschriften für die Kontrolle und Kennzeichnung vorsieht. Die Bio-Kontrolle erfolgt in Österreich durch Seit 2009 gilt die neue EU-Bio-Verordnung. Die Verord- akkreditierte private Kontrollstellen. Die Verbindung von nung (EG) 834/2007 legt als Basis die Ziele, Grundsätze detaillierten gesetzlichen Vorschriften mit strikten Kontrol- und allgemeinen Vorschriften fest, während die Durch- len ergibt eine sehr hohe Verbindlichkeit der Vorschriften. führungsvorschriften in der Verordnung (EG) 889/2008 Dies bringt eine hohe Sicherheit für Konsumenten, doch sehr konkrete Vorgaben z. B. für die pflanzliche und das Zusammentreffen mit anderen Rechtsnormen (v. a. tierische Erzeugung einschließlich Fütterung sowie Krank- Arzneimittel- und Futtermittelrecht) verursacht in der heitsvorsorge und tierärztliche Behandlung enthalten. Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlungen Grundlagen zur Tierhaltung TierhalterInnen müssen die nötigen Grundkenntnisse auch chemisch-synthetische allopathische Tierarznei- und -fähigkeiten in Bezug auf Tierhaltung, Tiergesundheit mittel einschließlich Antibiotika verwendet werden, aller- sowie Tierschutz besitzen. dings mit der Folge, dass die gesetzliche Wartezeit zu Die Gesundheit der Tiere ist in erster Linie durch vor- verdoppeln ist. 1 beugende Maßnahmen sicher zu stellen, wie • Stärkung der natürlichen Abwehrkräfte durch Bewe- gung und Zugang zu Auslauf- und Weideflächen; Eine Verdoppelung der Wartezeit ist nur für chemisch- • Wahl geeigneter Rassen und synthetische Arzneimittel notwendig. Phytotherapeu- • entsprechender Haltungspraktiken (z. B. Besatzdichten, tika und Homöopathika sind von der Verdopplung der artgerechte Fütterung); Wartezeit ausgenommen. • Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen. Wichtig ist vor allem auch die Tierbetreuung – die Zu- Am Bio-Betrieb gibt es also seitens der EU-Bio-Verord- wendung ist ein entscheidender Wohlfühlfaktor für die nung keine Einschränkungen hinsichtlich der Auswahl Tiere. Einerseits beugt man dadurch Krankheiten vor der Arzneimittel, sehr wohl jedoch bei der Anzahl der und andererseits erhöht eine ausreichend bemessene Behandlungen mit chemisch-synthetischen Arzneimitteln. Kommunikation mit den Tieren die Sensibilität des Be- Bei Überschreitung ist entweder nur eine konventionelle treuers für etwaige Störungen. Vermarktung möglich 2 oder ein neuerliches Durchlaufen der Umstellungsfristen (siehe Kapitel 2, Anzahl der er- Erkranken Tiere trotzdem, so sind sie unverzüglich zu laubten Behandlungen, Seite 12) notwendig. behandeln, um Leiden zu vermeiden. Alle Behand- lungen sind grundsätzlich unter der Verantwortung Die Verwendung von wachstums- oder leistungsfördern- eines Tierarztes durchzuführen. den Substanzen, der vorbeugende Einsatz von Anti- biotika und chemisch-synthetischen Tierarzneimitteln Der Tierarzt darf am Bio-Betrieb alle Tierarzneimittel ein- sowie der systematische Einsatz von Hormonen zur setzen. Bevorzugt soll die Krankheitsbehandlung jedoch Kontrolle der Fortpflanzung (z. B. Brunsteinleitung, mit phytotherapeutischen (pflanzlichen) und homöo- Geburtseinleitung, Synchronisation) ist verboten. Die pathischen Präparaten sowie mit Spurenelementen er- therapeutische Verwendung von Hormonen bei Einzel- folgen. Erforderlichenfalls dürfen aber zur Behandlung tieren ist erlaubt. 1 VO (EG) 889/2008, Art.24 2 VO (EG) 889/2008, Art.24, Abs.4 6 Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb
Eingriffe am Tier Routinemäßige Eingriffe wie z. B. das Kupieren von Die Verkleinerung der Eckzähne bei Ferkeln gilt als Schwänzen, die Enthornung und das Abkneifen von genehmigt, sofern folgende Punkte aus der 1. Tierhal- Zähnen sind grundsätzlich verboten, können jedoch tungsverordnung 4 eingehalten werden: fallweise aus Sicherheitsgründen oder zur Verbesse- • diese sind nicht älter als sieben Tage, rung des Befindens der Tiere von der Behörde geneh- • durch Abschleifen entsteht eine glatte und intakte migt werden. Oberfläche und Dabei ist das Leid der Tiere auf ein Minimum zu begrenzen. • der Eingriff darf nicht routinemäßig, sondern nur zur Vermeidung von weiteren Verletzungen am Gesäuge Die Enthornung von Rindern und die Enthornung der Sauen durchgeführt werden. von weiblichen Kitzen bis zu einem Alter von vier Wochen gelten aus Gründen der Sicherheit für das Diese Maßnahme ist von der Verpflichtung der Verab- Betreuungspersonal der Tiere oder jener der anderen reichung angemessener Betäubungs- und/oder Schmerz- Tiere als genehmigt. Jede Enthornung ist grundsätz- mittel ausgenommen 5. lich unter wirksamer Betäubung durchzuführen. Die Enthornung weiblicher Kitze, die für die Nutzung als Die chirurgische Kastration ist zulässig. Hier ist das Milchziegen in einem überwiegend auf Milchproduk- Leid der Tiere durch Verwendung von Betäubungs- tion ausgerichteten Betrieb bestimmt sind, war bis und/oder Schmerzmitteln auf ein Minimum zu be- Grundlagen zur Tierhaltung zum 31.12.2010 zulässig, vorausgesetzt der Ein- grenzen. Ferkel dürfen bis 31.12.2011 bis zu einem griff wurde von einem Tierarzt nach wirksamer Be- Lebensalter von 7 Tagen noch ohne Verabreichung täubung durchgeführt.3 Eine befristete Verlängerung von Betäubungs- und/oder Schmerzmitteln kastriert der Enthornungsmöglichkeit ist derzeit in Diskus- werden. Dies gilt nicht für BIO AUSTRIA-Betriebe, sion, sobald in diesem Bereich Ergebnisse erzielt diese müssen Ferkel seit 1.1.2011 bei der Kastration wurden, sind diese unter www.infoxgen.com oder mit einem Schmerzmittel behandeln. www.raumberg-gumpenstein.at abrufbar. Das Kupieren des Schwanzes bei weiblichen für die Zucht bestimmten Lämmern gilt im Falle einer tierärzt- lich bestätigten betrieblichen Notwendigkeit als ge- nehmigt. 3 1. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004 idgF, Anlage 4 Ziffer 2.11.2 4 1. Tierhaltungsverordnung, BGBl. II Nr. 485/2004 idgF, Anlage 5 Ziffer 2.10 5 VO (EG) 889/2008, Artikel 18 Abs.1 Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb 7
2. Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung aus arzneimittelrechtlicher Sicht Grundsätzlich ist bei allen arzneimittelrechtlichen An- Tierarzneimittelkontrollgesetz mit dazugehörigen Verord- gelegenheiten die nationale Gesetzgebung – also das nungen – bindend. Was sind Arzneimittel? Arzneimittel sind nach dem Arzneimittelgesetz 6 Stoffe, gleichen Bezeichnung in einer zur Abgabe an den Ver- die am oder im menschlichen oder tierischen Körper braucher oder Anwender bestimmten Form in Verkehr angewendet werden und Krankheiten bzw. Leiden ver- gebracht werden. Darunter sind Arzneimittel zu verste- hindern, heilen oder lindern können. Zu den Arzneimit- hen, bei deren Herstellung ein industrielles Verfahren Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung teln zählen u. a. Antibiotika, Phytotherapeutika, Homöo- zur Anwendung kommt oder die gewerbsmäßig her- pathika, fiebersenkende Mittel, manche Vitaminprä- gestellt werden. parate, Mineralstoffpräparate, Hormone, etc. Arzneimittel für Tiere werden als Tierarzneimittel, Veterinär- Arzneispezialitäten sind Arzneimittel, die im Voraus stets arzneispezialitäten oder „Arzneispezialitäten für Tiere“ be- in gleicher Zusammensetzung hergestellt und unter der zeichnet und sind für die Behandlung von Tieren bestimmt. Arzneimittel (Stoffe zur Vorbeuge und Heilung von Krankheiten) frei verkäufliche Arzneimittel z. B. ALLIUM CEPA Urtinktur Arzneispezialitäten für Menschen z. B. Sinupret (beim Tier nur durch Umwidmung vom Tierarzt anwendbar) Arzneispezialitäten für Tiere (Tierarzneimittel, Veterinärarzneispezialitäten) Rezeptpflichtige Veterinärarzneispezialitäten frei verkäufliche Veterinärarzneispezialitäten z. B. Baytril z. B. Colosan (Anwendungs- und Abgabebeleg vom Tierarzt nötig) (können in jeder öffentlichen Apotheke bezogen werden) Abbildung 1: Unterteilung von Arzneimitteln 6 AMG §1 Abs. 1 8 Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb
Keine Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und sind: Pflegemittel, Lebens- und Futtermittel, Lebensmittel- Futtermitteln zusatzstoffe (z. B. Zitronensäure), natürliche Heilvorkom- Futtermittel sind von Arzneimitteln zu unterscheiden, men (Moortränke), Desinfektionsmittel und Abwehrmittel auch wenn sie in Verpackung und Wirkung den Arz- gegen Insekten, sofern ihre Anwendung und Wirkung auf neimitteln sehr ähnlich erscheinen und manche Futter- die gesunde Haut, Klauen und Gefieder beschränkt sind. mittel von Tierärzten verkauft werden (siehe Kapitel 5, Auch ätherische Öle und frei verkäufliche Heilpflanzen Seite 19). sind keine Arzneimittel. Damit es im Zuge der Bio-Kontrolle keine Schwierig- keiten gibt, wird empfohlen, bei vom Tierarzt abge- gebenen Produkten nachzufragen, ob es sich um ein Arzneimittel oder ein Futtermittel handelt. Auch aus dem Etikett oder der Verpackung geht hervor, ob es ein Arzneimittel oder Futtermittel ist. Arzneimit- tel weisen neben der Zulassungsnummer auch einen Abgabehinweis – z. B. apothekenpflichtig – auf. Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung Was dürfen Tierhalter zur Gesunderhaltung ihrer Tiere selbst anwenden? Die Anwendung von rezeptfreien homöopathischen Einbindung erlaubt. Alle übrigen Tierarzneimittel dür- Arzneimitteln, frei verkäuflichen (rezeptfreien) Veteri- fen nur vom Tierarzt oder unter seiner Verantwortung när arzneispezialitäten und frei verkäuflichen Heil- angewendet werden. pflanzen durch den Landwirt ist ohne tierärztliche Dürfen Tierhalter kranke Tiere selbst behandeln? Die Behandlung kranker Tiere ist grundsätzlich dem neimitteln bei landwirtschaftlichen Nutztieren einbin- Tierarzt vorbehalten. Im Rahmen eines ständigen Be- den, wenn dies unter genauer Anleitung, Aufsicht und treuungsverhältnisses (Tiergesundheitsdienst) darf ein schriftlicher Dokumentation erfolgt. Tierarzt den Tierhalter in die Anwendung von Arz- Wo sind Arzneimittel zu beziehen und welche Arzneimittel dürfen eingesetzt werden? • Rezeptpflichtige Tierarzneimittel (das sind Veteri- • Homöopathische Einzelarzneimittel dürfen über den närarzneispezialitäten) können entweder direkt beim Tierarzt oder in jeder öffentlichen Apotheke ohne Tierarzt – aus seiner tierärztlichen Hausapotheke – Rezept bezogen und angewendet werden. oder mit einem tierärztlichen Rezept in einer öffent- • Humanarzneimittel dürfen von Landwirten an Tieren lichen Apotheke bezogen werden. nicht angewendet werden. Beispielsweise darf Aspirin zur Fiebersenkung bei Sauen nicht eingesetzt werden. Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb 9
Für Tierärzte: Die Abgabe von Tierarzneimitteln nur an TGD-Betriebe abgegeben werden. Für Prä- ist über das Tierarzneimittelkontrollgesetz (TAKG) parate mit dem Zusatz „TGD-AB“ ist die Abgabe im geregelt. Es dürfen vom Tierarzt prinzipiell nur Mittel Rahmen des Tiergesundheitsdienstes nur auf Basis aus der „Positivliste“ (Kundmachung gemäß §2 Abs.2 besonderer veterinärmedizinischer Erfordernisse ge- der Veterinär-Arzneispezialitäten-Anwendungs-VO) abge- stattet und der Einsatz ist durch geeignete objektivier- geben werden. Der Zusatz „NE“ (nicht eingeschränkt) bare diagnostische Maßnahmen zu rechtfertigen. bedeutet dabei, dass eine Abgabe für alle Betriebe Link zur „Positivliste“: möglich ist. „TGD“ (Tiergesundheits)-Präparate dürfen www.bmg.gv.at oder www.tgd.at Aufzeichnungen über die Arzneimittelanwendung am Bio-Betrieb Werden vom Tierarzt oder Landwirt Arzneimittel Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung angewendet, ist diese Anwendung laut EU-Bio- Verordnung (Art. 76 e der VO 889/2008) und Tier- arzneimittelkontrollgesetz folgendermaßen schrift- lich zu dokumentieren: • Datum der Behandlung • Einzelheiten der Diagnose • Dosierung • welches Tier/welche Tiergruppe wurde behandelt (Eine eindeutige Identifikation des behandelten Tieres bzw. der behandelten Tiergruppe muss jederzeit möglich sein!) • eingesetztes Mittel (Markenname), daraus er- gibt sich automatisch der Wirkstoff • Behandlungsmethode (oral – ins Maul, subcutan – unter die Haut, intramuskulär – in das Muskelge- webe,....) • gesetzliche Wartezeit sowie die verdoppelte Wartezeit für Bio-Tiere • Behandlung durchgeführt von: • verschrieben von: Unterschrift/Stempel • Beleg-Nummer aus der betriebseigenen Be leg- sammlung Abbildung 2: Beispiel für einen Arzneimittelabgabe- und Die tierärztlichen Abgabe- und Anwendungsbelege ent- Arzneimittelanwendungsbeleg; die Vorderseite wird vom halten viel fach bereits eine Möglichkeit zur zusätz- Tierarzt ausgefüllt, die Rückseite vom Tierhalter. lichen Dokumentation der Arzneimittelanwendung durch den Tierhalter. Sofern die oben angeführten Kriterien eingehalten werden, können auch andere Vordrucke Zusätzlich zu diesem Beleg sind vom Landwirt lediglich verwendet werden (z. B. Vorlagen von Kontrollstellen die Belegnummer für die eigene Belegsammlung und die oder des TGD). Wichtig ist, dass alle geforderten Punkte doppelte Wartezeit für Bio-Tiere anzuführen, sofern sie dokumentiert werden! nicht schon der Tierarzt dokumentiert hat. 10 Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb
Dürfen Arzneimittel am Bio-Betrieb vorrätig gehalten werden? Orale und äußerlich anzuwendende Tierarzneimittel für die Behandlung notwendigen Mengen bzw. maxi- (Veterinärarzneispezialitäten, die zur Abgabe an den mal der Bedarf für einen Monat abgegeben werden. Landwirt vorgesehen sind) dürfen vom Tierarzt in der Diese rechtlichen Beschränkungen dienen dazu, einen für den Therapieerfolg der jeweiligen Behandlung er- Missbrauch von Arzneimitteln zu verhindern. Reine forderlichen Menge abgegeben werden. Dies betrifft Managementpräparate wie Vitamine dürfen für den allerdings maximal den Monatsbedarf. Bei äußerlich Bedarf von zwei Monaten abgegeben werden. Nicht anzuwendenden Präparaten zur Parasitenbekämpfung zur Gänze aufgebrauchte Arzneimittel dürfen vom Tier- kann die Abgabemenge für die Dauer eines Behand- arzt innerhalb des Haltbarkeitsdatums auch für weitere lungszyklus festgelegt werden, auch wenn der Monats- notwendige Behandlungen am selben Betrieb wieder- bedarf überschritten wird. verschrieben werden, sodass angebrochene Gebinde TGD Betriebe: An Mitglieder eines Tiergesundheits- nicht zwangsweise nach einer erfolgten Behandlung dienstes dürfen auch Injektionspräparate und Euterin- entsorgt werden müssen. jektoren abgegeben werden. Es dürfen höchstens die Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung Welche Wartezeiten sind einzuhalten? Grundsätzlich ist zwischen der gesetzlichen Wartezeit Wenn der Tierarzt diese Verdoppelung auf dem für die (= allgemein gültig) und der für Bio-Tiere erforderlichen – Arzneimittelanwendung vorgesehenen Beleg nicht ver- meist längeren – Wartezeit zu unterscheiden. merkt, muss dies durch den Landwirt erfolgen, da er für Innerhalb der gesetzlichen Wartezeit dürfen Tiere diese Dokumentation verantwortlich ist. grundsätzlich nicht zur Gewinnung von Lebensmitteln Darüber hinaus gibt es des Öfteren seitens einzelner herangezogen werden. Handelspartner zusätzliche Auflagen, die dann betriebs- Diese Wartezeit ist spezifisch für jedes Arzneimittel und intern dementsprechend zusätzlich dokumentiert werden abhängig davon, ob von den Tieren Fleisch, Milch oder sollten, um nicht den Überblick zu verlieren. Eier gewonnen werden. Die gesetzliche Wartezeit beginnt am ersten Tag nach Abschluss der Behandlung (siehe Beispiel: Kuh mit Euterentzündung untenstehendes Beispiel) und muss immer eingehalten Eine Kuh hat eine Euterentzündung und wird 3 Tage lang werden, sowohl von konventionellen als auch von Bio- mit einem Antibiotikum behandelt, das eine gesetzliche Betrieben. Wartezeit von 5 Tagen hat. Der Tag nach der letzten Behandlung gilt als erster Tag der 5-tägigen Wartezeit. Damit ein tierisches Produkt als Bio-Produkt vermarktet Danach darf die Milch wieder konventionell vermarktet werden darf, ist die gesetzliche Wartezeit bei chemisch- werden. Die doppelte Wartezeit für Bio beträgt in die- synthetischen Arzneimitteln zu verdoppeln. sem Fall 10 Tage, also darf die Milch erst nach weiteren 5 Tagen wieder als Bio-Milch vermarktet werden. Abbildung 3: Berechnung der Wartezeit Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb 11
Wie erfolgt die Wartezeit-Berechnung bei antibiotischen Trockenstellern? Es gibt bei den Trockenstellern eine Milchwartezeit vor Wartezeit bei Phytotherapeutika und Homöo- der Geburt sowie eine nach dem Abkalben ab Laktations- pathika beginn. Die übliche Wartezeit von 5 Tagen auf Milch ab Bei der Verabreichung von phytotherapeutischen Laktationsbeginn bedeutet für biologisch wirtschaftende Tierarzneimitteln kommt es zu keiner Verdoppelung Betriebe 10 Tage Wartezeit ab Laktationsbeginn. Dies der Wartezeit. Homöopathische Arzneimittel ab D4 setzt voraus, dass die gesetzliche Wartezeit vor der Ge- bzw. C2 verursachen auch im Bio-Betrieb keine burt (35 Tage) eingehalten wurde. Wartezeit. Die Behandlung ist aber in jedem Fall Beispiele: aufzuzeichnen. a) Applikation früher als 35 Tage vor dem Abkalben: die gesetzliche Wartezeit beträgt 5 Tage ab Laktationsbe- Gesetzliche Wartezeit = 0 Tage ginn, für BIO somit 10 Tage ab Laktationsbeginn. Bei chemisch synthetischen Arzneimitteln sieht die EU- b) Applikation innerhalb von 35 Tagen vor dem Abkalben: Bio-Verordnung eine Mindestwartezeit von 48 Stunden die gesetzliche Wartezeit beträgt 40 Tage ab Verabrei- für Milch, Fleisch und Eier vor, auch wenn die gesetz- Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung chung, für BIO somit 80 Tage ab Verabreichung. liche Wartezeit 0 Tage beträgt. Werden jedoch Homöopathika und Phytotherapeutika Für die Lieferung von Fleisch ist die gesetzliche Warte- mit einer Wartezeit von 0 Tagen eingesetzt, so be- zeit zu verdoppeln. trägt die Wartezeit für Bio-Tiere dennoch nur 0 Tage. Hinweis zur Anwendung von Trockenstellern: lt. EU- Bio-Verordnung ist eine präventive Verabreichung von Antibiotika nicht erlaubt. Für Einzeltiere mit hoher Zell- zahl, Euterinfektion oder mangelndem Zitzenverschluss dürfen sie eingesetzt werden. Anzahl der erlaubten Behandlungen Die Anzahl der Behandlungen mit chemisch-synthetischen Unter Behandlung ist nicht die einmalige Verabreichung allopathischen Tierarzneimitteln ist gemäß EU-Bio-Ver- eines Arzneimittels zu verstehen, sondern die Behand- ordnung beschränkt und zwar auf maximal drei Behand- lung einer Krankheit vom Beginn bis zu ihrer Ausheilung. lungen innerhalb von 12 Monaten, oder maximal eine Somit kann eine Behandlung die wiederholte Verabrei- Behandlung bei Tieren, deren produktiver Lebenszyklus chung eines oder mehrerer Arzneimittel umfassen und weniger als ein Jahr beträgt. sich über mehrere Tage erstrecken. Es kann auch ein Ausgenommen hiervon sind Impfungen, Parasitenbe- Wechsel von Arzneimitteln erforderlich sein. Das erneute handlungen und obligatorische Tilgungs-Maßnahmen Auftreten dieser Krankheit zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. Rauschbrandimpfung, Dasselbekämpfung,...) sowie gehört dann nicht mehr zu dieser Behandlung. die Behandlung mit homöopathischen und phytothera- peutischen Arzneimitteln. Weiters trifft diese Ausnahme Beispiel: auf die Anwendung von betäubenden/schmerzstillenden Milchfieber bei einer Muttersau nach dem Abferkeln Mitteln wie, z. B. im Zuge von Kastration und Enthor- Die 3-tägige Gabe von Antibiotika bis zur Ausheilung ent- nung7 zu. spricht nur einer Behandlung. 7 VO (EG) 889/2008, Art. 18 12 Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb
Wann liegt ein Therapienotstand vor? Für Tierärzte: Ist in Österreich ein entspre- 2. ein in Österreich zugelassenes Humanarznei- chendes Arzneimittel für die Behandlung mittel oder ein in der EU zugelassenes Tierarz- einer bestimmten Erkrankung eines Tieres nicht neimittel, das für eine lebensmittelliefernde Tier- zugelassen oder lieferbar („Therapienotstand“), kann art für die gleiche oder eine andere Erkrankung nach den geltenden Vorschriften des Tierarznei- zugelassen ist; mittelkontroll gesetzes (TAKG) ein geeignetes 3. ein Tierarzneimittel, das in einer Apotheke auf Arzneimittel „umgewidmet“ werden. Grund der Herstellungsanweisung eines zur selbständigen Berufsausübung im Inland be- Bei einem Therapienotstand ist bei der Wahl eines rechtigten Tierarztes hergestellt wird (magistrale geeigneten Arzneimittels in unten stehender Reihen- Zubereitung). folge vorzugehen (= Kaskadenregel). Ein Arzneimit- Solcherart umgewidmete Arzneimittel müssen vom tel nach Punkt 2 kann demnach nur dann gewählt behandelnden Tierarzt mit einer angemessenen werden, wenn kein Arzneimittel gemäß Punkt 1 ge- Mindestwartezeit versehen werden. Diese gesetz- Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung eignet erscheint. liche Wartezeit darf 28 Tage für Fleisch und 7 Tage Bei Vorliegen eines Therapienotstandes darf von für Milch und Eier nicht unterschreiten und muss einem Tierarzt oder unter der direkten persönlichen für Bio-Tiere zusätzlich noch verdoppelt werden Verantwortung eines Tierarztes entsprechend § 4 (2) (ausgenommen Phytotherapeutika). TAKG angewendet werden: Umgewidmete Arzneimittel dürfen nur zur oralen 1. ein in Österreich für eine andere Tierart oder für oder äußerlichen Anwendung an Tierhalter abge- dieselbe Tierart, aber eine andere Erkrankung geben werden. zugelassenes Tierarzneimittel; Impfungen Impfungen nehmen im Rahmen der Behandlung mit 0 Tage beträgt, dann müssen auch Bio-Betriebe keine chemisch-synthetischen Arzneimitteln eine Sonderstel- Wartezeit einhalten. Bei der Anwendung von Impfstoffen lung ein, da sie immunologische Wirkung haben. In der mit Wartezeit kommt es jedoch im Bio-Betrieb zu einer EU-Bio-Verordnung im Kapitel „Tierärztliche Behandlung“ Verdoppelung der Wartezeit. Auch über Impfungen sind werden sie hinsichtlich der Behandlungshäufigkeit mit Aufzeichnungen zu führen. Parasitenbehandlungen und obligatorischen Tilgungs- Gleichzeitig mit einer Impfung sollen Sanierungsmaß- plänen gleichgestellt. Demnach kann ein Tier auch mehr- nahmen (z. B. Verbesserung der Hygiene oder An- mals pro Jahr geimpft werden ohne von der biologischen passung der Nährstoffversorgung) durchgeführt werden, Vermarktung ausgeschlossen zu werden. Die meisten die zur nachhaltigen Stabilisierung der Herdengesundheit Impfstoffe dürfen ohne Einhaltung einer Wartezeit an- führen, um auch Impfungen nur als zeitlich beschränkte gewendet werden. Wenn diese gesetzliche Wartezeit Maßnahme einzusetzen. Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb 13
3. Homöopathie Was ist Homöopathie? Homöopathie ist eine alternative Heilmethode, die um Die Verschreibung der Arzneimittel erfolgt nach der 1800 vom deutschen Arzt Samuel Hahnemann be- Ähnlichkeitsregel: „Ähnliches möge mit Ähnlichem geheilt gründet wurde. In der Homöopathie werden pflanzliche, werden.“ Die Homöopathie regt die Selbstheilungskräfte mineralische und tierische Ausgangsstoffe verwendet. an, folglich kann nur dann erfolgreich therapiert werden, Diese Ausgangsstoffe werden potenziert, d.h. verdünnt wenn das Tier zur Selbstregulation noch in der Lage ist. und verschüttelt. Wie werden homöopathische Arzneimittel hergestellt? Als Ausgangsprodukte von homöopathischen Arzneien Die Herstellung homöopathischer Arzneimittel obliegt dienen entweder flüssige Urtinkturen oder feste Zube- Apothekern, sie dürfen aber auch von Ärzten und Tier- reitungen, sogenannte Verreibungen. Nach dem gelten- ärzten mit Hausapotheken hergestellt werden. den Europäischen Arzneibuch werden die Urtinkturen stufenweise mit Alkohol verdünnt und nach jedem Ver- Die Potenzen werden durch das Verdünnungsverhältnis dünnungsschritt verschüttelt. Die Verreibungen werden und die Zahl der Potenzierungsschritte benannt. mit Milchzucker verdünnt und eine Stunde lang verrie- ben. Dieses Verdünnen und Verschütteln bzw. Verreiben Beispiel: für Arnica D6 wird die Urtinktur aus Arnika Homöopathie wird Potenzieren genannt. Die Verdünnungsschritte kön- sechs Mal 1:10 verdünnt und jedes Mal kräftig verschüt- nen 1:10 (D-Potenzen), 1:100 (C-Potenzen) und 1:50.000 telt. Eine D12 wird zwölf Mal 1:10 verdünnt und ver- (Q-Potenzen) sein. Die flüssigen Verdünnungen werden schüttelt, eine D30 dreißig Mal. Bei den C-Potenzen ist Dilutionen genannt, die festen Verdünnungen Triturati- der Verdünnungsgrad 1:100 und auch hier wird jede onen. Die Potenzierung ist der Weg, gängige Heilpflan- Stufe verschüttelt. Also Aconit C30 wird dreißig Mal 1:100 zen, aber auch Giftpflanzen und mineralische oder tie- verdünnt und in jeder Verdünnungsstufe nach Herstel- rische Ausgangsstoffe zu homöopathischen Arzneimitteln lungsvorschrift verschüttelt. zu verarbeiten. Werden abgetötete Krankheitserreger potenziert, so nennt man diese Homöopathika Nosoden. Was ist Allopathie, was heißt allopathisch? Allopathie ist ein Begriff aus der Homöopathie: So be- Fieber Arzneimittel, die das Fieber senken, also gegen zeichnen homöopathische Ärzte die nicht-homöopa- Fieber wirken. Dem gegenüber verwendet die Homöo- thischen Behandlungsmethoden, also v. a. die Schul- pathie bei Fieber ein Arzneimittel, das beim gesunden medizin. Wörtlich bedeutet Allopathie „Behandlung mit Menschen Fieber erzeugen kann. Allopathisch könnte Arzneimitteln mit entgegengesetzter Wirkung“. Bei- man daher mit „schulmedizinisch“ übersetzen. spielsweise verwendet man in der Schulmedizin bei Was ist Isopathie? Die Isopathie ist eine Behandlungsmethode, die sich (”Ähnliches wird Ähnliches heilen“) das Gleichheits- von der Homöopathie ableitet. Sie wurde 1833 vom Prinzip: „Gleiches wird Gleiches heilen“. In der Isopa- Leipziger Tierarzt Johann Lux begründet. Lux setzte thie wird z. B. Eigenblut verwendet oder Blütenpollen anstelle des Ähnlichkeits-Prinzips der Homöopathie bei Heuschnupfen. 14 Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb
Wie sind Homöopathika rechtlich einzuordnen und welche Wartezeiten sind einzuhalten? Homöopathische Arzneien sind Arzneimittel. Homöo- Für Tierärzte: Das TAKG nimmt seinerseits be- pathische Einzelmittel (z. B.: Arnica D12) und regis- zug auf die Verordnung (EG) Nr. 2377/90, Anhang trierte homöopathische Veterinärarzneispezialitäten II (bzw. deren Nachfolgeverordnungen: Verordnung (z. B.: Warzentropfen für Tiere) sind – soweit rezept- (EG) Nr. 470/2009 und Verordnung (EU) Nr. 37/2010). frei – frei verkäuflich, dürfen in Apotheken erworben Der Anhang zur Verordnung (EU) Nr. 37/2010 ent- und auch vom Tierhalter im Rahmen der üblichen hält u. a. pharmakologisch wirksame Stoffe, für die Tierpflege angewendet werden. Homöopathische keine Höchstmengen für Rückstände gelten und die Humanarznei spezialitäten (z. B. Schnupfentropfen somit keine Wartezeiten erfordern. Zu den in für Kinder) dürfen jedoch am lebensmittelliefernden homöopathischen Tierarzneimitteln verwendeten Tier nicht angewendet werden. Stoffen gibt die Verordnung (EU) Nr. 37/2010 folgen- des vor: In homöopathischen Tierarzneimitteln ver- Homöopathische Arzneimittel dürfen in Apotheken wendete Stoffe, die mindestens 1:10.000 verdünnt gekauft und vom Tierhalter an Tieren zur Verbesse- sind, erfordern keine Rückstandshöchstmengen. rung der Befindlichkeit angewendet werden. Dement- sprechend dürfen frei verkäufliche homöopathische Einzelmittel (z. B. Nux vomica D6), die zur Anwen- Bei homöopathischen Potenzen ab D4 bzw. C2 dung an Menschen bereits vorrätig sind, auch für eine (also D4, D6, D12 sowie C2, C4, C6 und höhere appetitlose Sau verwendet werden. Wichtig ist, dass Potenzen) ist keine Wartezeit erforderlich. Dies die Anwendung von Homöopathika nie dazu führen gilt auch für die Anwendung im Bio-Betrieb und für darf, dass Tiere zu spät, falsch oder unzureichend be- Homöopathie alle zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tiere. handelt werden. Kranke Tiere müssen unverzüglich Die Verdoppelung der Warte zeit für Bio-Betriebe vom Tierarzt untersucht und behandelt werden um bzw. die Einhaltung einer Mindestwartezeit gilt Tierleid zu vermeiden. nicht für homöopathische Arzneimittel. Bei den Stoffen in der nachfolgenden Tabelle besteht eine grundsätzliche Unbedenklichkeit bezüglich möglicher Rückstände, sodass sie bereits ab der Urtinktur oder in niedrigeren Potenzen als in der D4 ohne Wartezeit ein- gesetzt werden dürfen; z. B. darf Arnika-Wurzel (Arnica radix) ab der D1 ohne Wartezeit angewendet werden. Tabelle 1: Alphabetische Liste der Stoffe, die gemäß Verordnung (EG) Nr. 37/2010 an Tieren, die der Lebens- mittelgewinnung dienen, auch unter der D4 ohne Wartezeit angewendet werden dürfen. Mit Stand März 2011 sind 21 Urtinkturen gelistet. Anwendung möglich ab Urtinktur: Anwendung möglich ab Urtinktur: Anwendung möglich ab 1:10 (ab D1): Agnus Castus Harpagophytum procumbens Aesculus hippocastanum Ailanthus altissima Arnicae radix Hypericum perforatum Calendula officinalis Allium cepa Lobaria pulmonaria Echinacea (innerlich) Artemisia abrotanum Okoubaka aubrevillei Hamamelis virginiana Bellis perennis Serenoa repens Cardiospermum halicacabum Anwendung möglich ab 1:100 (ab D2): Silybum marianum Crataegus Adonis vernalis Solidago vigaurea Echinacea (äußerlich) Apocynum cannabinum (nur oral) Syzygium cumini Atropa belladonna Eukalyptus globulus Euphrasia officinalis Turnera diffusa Camphora Viscum album Selenicereus grandiflorus Ginseng Thuja occidentalis Urginea maritima (nur oral) Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb 15
Anwendung möglich ab 1:1000 (ab D3): Für Tierärzte: Tierärzte können im Rahmen Convallaria majalis ihrer Tätigkeit homöopathische Arzneimittel Gingko biloba anwenden und abgeben. In der tierärztlichen Haus- Harunga madagascariensis apotheke dürfen homöopathische Arzneimittel vom Lachnanthes tinctoria Tierarzt selbst hergestellt werden. Werden vom Tier- Phytolacca americana arzt Arzneimittel abgegeben, so ist immer ein Abgabe- Prunus laurocerasus beleg auszufüllen – auch wenn es sich um ein rezept- Ruta graveolens (nicht bei milchliefernden Tieren) freies (z. B. homöopathisches) Arzneimittel handelt. Virola sebifera Wie werden homöopathische Arzneien verabreicht? Homöopathische Arzneimittel werden meist oral (über Arznei üblicherweise direkt ins Maul eingegeben oder auf das Maul) verabreicht. Sie stehen in flüssiger Form als das Flotzmaul getropft. In größeren Beständen (Schaf- Tropfen (Dilution) oder in Form von Globuli (Milchzucker- herde, Gruppe von Schweinen, Hühnerherde) ist es kügelchen) zur Verfügung. Seltener werden homöopa- praktikabel, die homöopathische Arznei über das Trink- thische Arzneimittel in Form von Salben oder Injektionen wasser, Futter oder durch Versprühen mit Sprühflaschen verabreicht. Bei Einzeltieren wird die homöopathische zu verabreichen. Aufzeichnungen bei der Anwendung von Homöopathika Die Anwendung von homöopathischen Arzneimitteln Homöopathie ist nach den gleichen Vorgaben wie die Verabreichung Für Tierärzte: Gilt für homöopathische von chemisch-synthetischen allopathischen Arznei- Arzneimittel die Kaskadenregelung? mitteln zu dokumentieren. Laut TAKG §4 Abs. 6 und 8 gilt für homöopathische Arzneien, deren Wirkstoffe im Anhang der VO (EU) Nr. 37/2010 genannt sind, die Kaskadenregelung nicht. Homöopathische Arzneimittel können also jederzeit angewendet werden, auch wenn es für die jeweilige Indikation allopathische Medikamente gibt. Dürfen alle homöopathischen Einzelmittel bei lebensmittelliefernden Tieren angewendet werden? Bis auf Aristolochia, welches überhaupt nicht, auch Stoffe gemäß Verordnung (EU) Nr. 37/2010 bereits nicht in einer Verdünnung, angewendet werden darf, als Urtinkturen bzw. in Potenzen unter der D4 (siehe sind alle homöopathischen Arzneimittel ab D4 bzw. Tabelle 1, Seite 15 und 16) angewendet werden. C2 erlaubt. Wie oben beschrieben, dürfen bestimmte Literaturhinweise Alois Tiefenthaler: Homöopathie und biologische Medizin für Haus- und Nutztiere. Sonntagverlag, 2006. Birgit Gnadl: Klassische Homöopathie für Rinder. www.nutztierhomoeopathie.de, 2008. Herausgeber FiBL: Handbuch Tiergesundheit: Leitfaden über Vorbeugung und Behandlung von Tierkrankheiten mit natürlichen Heilmethoden, www.fibl.org, 2006. Achim Schütte: Leitfaden zur homöopathischen Behandlung von Schweinen. KVC-Verlag, 2006. 16 Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb
4. Heil- und Gewürzpflanzen Die Anwendung von Heilpflanzen ist sicher die älteste 2. Futtermittel: Viele Heil- und Gewürzpflanzen werden Form der Behandlung von Krankheiten. Eine Anwen- auch im Futtermittelsektor eingesetzt. Sie unterliegen dung beim Menschen besteht nachweislich seit 60 000 in diesem Fall dem Futtermittelrecht (siehe Kapitel 5, Jahren. Die Anfänge liegen vermutlich noch viel weiter Seite 19). zurück. Auch Tiere nutzen intuitiv Pflanzen zur Erhal- 3. Pflanzliche Hausmittel werden mit einfachen häus- tung der Gesundheit und zur Selbstbehandlung. Über lichen Methoden hergestellt, z. B. die Ringelblumen- die Anwendung von Heilpflanzen gibt es schon sehr salbe. Im Rahmen der üblichen Tierhaltung und frühe schriftliche Aufzeichnungen, etwa in den „Veden“, Tierpflege dürfen diese eingesetzt werden. Haus- welche in Indien zwischen 4500 und 1500 vor Christus mittel sind keine Arzneimittel und unterliegen daher niedergeschrieben wurden. nicht den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes. Heute erfolgt die Anwendung von Heil- und Gewürzpflan- Die Anwendung solcher Mittel durch den Landwirt zen in drei möglichen Formen: ist also keine Behandlung im Sinne des Tierärztege- 1. Phytotherapeutika sind zugelassene pflanzliche setzes. Frei verkäufliche Pflanzen, wie z. B: Salbei- Arzneimittel. Sie unterliegen wie Homöopathika dem blätter, können ohne rechtliche Einschränkungen in Arzneimittelgesetz. Hausmitteln verwendet werden. Heil- und Gewürzpflanzen Heil- und Gewürzpflanzen als Phytotherapeutika Der Begriff Phytotherapie wurde durch den französischen Tabelle 2: Liste der Phytotherapeutika, die für lebensmit- Arzt Henri Leclerc (1870-1955) eingeführt. Die Phyto- telliefernde Tiere zugelassen sind. Stand Februar 2011. therapie beschäftigt sich mit der Verbesserung der Produkt Hersteller Befindlichkeit und mit der Behandlung und Vorbeugung Dysticum Pharmawerk Weinböhla von Krankheiten mittels Arzneipflanzen und Zuberei- tungen daraus, wie z. B.: Tees, Tinkturen, Presssäfte, Stullmisan Pulver Pharma Stullin Pulver, Tabletten, Salben … Colosan Dr. Schätte KG Laut Arzneimittelgesetz sind Phytotherapeutika all jene Euterbalsam „Vana“ Dr. Schätte KG Arzneimittel, die als Wirkstoffe ausschließlich einen oder Arnika Tinktur „Vana“ Dr. Schätte KG mehrere pflanzliche Stoffe bzw. Zubereitungen daraus, Kamilloplant Lösung Dr. Schätte KG auch in Kombination, enthalten. Phytotherapeutika wer- Vulnoplant Salbe Dr. Schätte KG den in Form von Arzneispezialitäten von Pharmafirmen Wundbalsam „Vana“ Dr. Schätte KG hergestellt und sind als Tabletten, Kapseln, Säfte oder Klausan Tinktur Dr. Schätte KG Tees beim Tierarzt oder in Apotheken rezeptfrei oder mit tierärztlichem Rezept erhältlich. Restitutionsfluid „Vana“ Dr. Schätte KG Leider sind nur wenige Phytotherapeutika für die Anwen- Tabelle 3: Liste der Phytotherapeutika, die für lebensmit- dung am lebensmittelliefernden Tier zugelassen. Diese telliefernde Tiere zugelassen sind und nur vom Tierarzt sind im Austria Codex gelistet. angewendet werden dürfen. Stand Februar 2011. Produkt Hersteller Eucacomp Dr. Schätte KG Lyptonol Piette Laboratoires Welche Aufzeichnungen müssen geführt werden? Bezüglich der Dokumentation sind die gleichen Vorga- tischen allopathischen und homöopathischen Arzneimit- ben wie bei der Verabreichung von chemisch-synthe- teln zu beachten (Musterblatt siehe Abb. 2, Seite 10). Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb 17
Welche Wartezeiten sind einzuhalten? Phytotherapeutika, die bei lebensmittelliefernden Frei verkäufliche Heilpflanzen in Arzneibuchqualität Tieren ohne Wartezeit zugelassen sind, verursa- können vom Tierarzt zur Anwendung empfohlen wer- chen auch bei Bio-Tieren keine Wartezeit. Besteht den. In diesem Fall entstehen keine Wartezeiten. eine gesetzliche Wartezeit, ist eine Verdoppelung im Bio-Betrieb nicht erforderlich. Für Tierärzte: Phytotherapeutika sind im Gegensatz zu Homöopathika von der Kaska- denregelung nicht ausgenommen. Ein auf Rezept zubereitetes oder umgewidmetes Phytotherapeu- tikum bedarf daher einer Mindestwartezeit von 28 Tagen bei Fleisch bzw. 7 Tagen bei Milch und Eiern. Eine Sonderstellung nehmen homöopathische Ur- tinkturen ein, da sie auch nach phytotherapeutischen Gesichtspunkten eingesetzt werden können. Die Urtinkturen und niedrigen Verdünnungen (Poten- zen) aus Tabelle 1 (siehe Seite 15 und 16) verursa- chen keine Wartezeit. Weiters gibt die Verordnung (EU) Nr. 37/2010 noch eine Reihe von Pflanzen Heil- und Gewürzpflanzen an, für die keine Rückstandshöchstmengen gelten und damit keine Wartezeiten erforderlich sind, z. B. Wermutextrakt, Fenchelöl oder Goldrutenauszug. Heil- und Gewürzpflanzen als Futtermittel Viele Kräuter und Gewürzpflanzen sind Futterpflanzen und Heilpflanzen zugleich. Eine exakte Abgrenzung ist Futtermittel dienen zur Ernährung von Tieren, Arzneimit- meist nicht möglich. tel hingegen sind zur Behandlung von Krankheiten vorge- Im Rahmen der Fütterung werden Heil- und Gewürz- sehen. Daher ist es nicht zulässig, Kräuterfuttermittel als pflanzen nach dem Futtermittelrecht als Einzelfuttermit- Heilmittel zur Behandlung von Krankheiten anzupreisen! tel, Mischfuttermittel oder als Futterzusatzstoff einge- Weitere Informationen und spezielle Vorgaben zur Fütte- stuft. rung am Bio-Betrieb sind dem folgenden Kapitel 5 auf Seite 19 zu entnehmen. Heil- und Gewürzpflanzen als Hausmittel Pflanzliche Hausmittel werden seit Jahrtausenden bei Unterschiede in der Zubereitung und Anwendung gibt. Mensch und Tier eingesetzt. Das Wissen über Zuberei- Bei pflanzlichen Hausmitteln sind daher – im Gegensatz tung und Anwendung wird großteils mündlich von Gene- zu Arzneimitteln – Konzentration und Wirksamkeit unter- ration zu Generation überliefert, wodurch es regional oft schiedlich (siehe Kapitel 6, Seite 21). Literaturhinweise Aichberger et al.: Kräuter für Nutz- und Heimtiere, Ratgeber für die Anwendung ausgewählter Heil- und Gewürz- pflanzen. www.infoxgen.com, 2006. Reichling et al.: Heilpflanzenkunde für die Veterinärpraxis. Springerverlag 2008. Richard Willfort: Gesundheit durch Heilkräuter, Rudolf Trauner Verlag, 1997. Hermann-Josef Weidinger: Haustiere, Heilpflanzen und Du. Verlag Freunde der Heilkräuter Karlstein/ Thaya, 1993. (vergriffen) Sigrid Hirsch: Kräuter-Rezeptbuch, Freya Verlag, 2007. 18 Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb
5. Futtermittel Futtermittel ist ein allgemeiner Sammelbegriff für alle dienen. Dazu zählen nicht nur landwirtschaftliche Nutz- Formen von Tiernahrung. Der Begriff umfasst alle Stoffe, tiere, sondern auch Sport- oder Heimtiere. die zur Ernährung aller von Menschen gehaltenen Tiere Futtermittel oder Arzneimittel? Futtermittel sind immer von Arzneimitteln zu unter- zwar ebenfalls Vitamin E und Selen als Wirksubstan- scheiden, auch wenn sie in Verpackung und Wirkung zen enthält, aber als bio-taugliches Futtermittel einge- manchen Arzneimitteln sehr ähnlich erscheinen und stuft ist. manche Futtermittel von Tierärzten verkauft werden. Ob es sich um ein Arznei- oder Futtermittel handelt, ist der Produktbeschreibung am Etikett zu entnehmen. Wäh- rend Tierarzneimittel unter der Verantwortung eines Tierarztes grundsätzlich eingesetzt werden dürfen, unterliegen Futtermittel am Bio-Betrieb gewissen Ein- schränkungen. Sie dürfen am Bio-Betrieb nur dann verwendet werden, wenn sie den Regelungen der EU-Bio-Verordnung entsprechen. Wenn ein Futtermit- tel vermeintlich als Arzneimittel eingesetzt wird, weil es z. B. vom Tierarzt abgegeben wurde, es als Futtermit- Futtermittel tel aber nicht bio-tauglich ist, so kann dies im Zuge der Bio-Kontrolle zu Sanktionen führen. Erhält ein Tierhal- ter beim Tierarzt ein Präparat zur oralen Eingabe bzw. Abb. 6: Flushing – Abb. 7: Tylan – Verfütterung, so sollte er unbedingt nachfragen, ob es Ergänzungsfuttermittel Arzneimittel mit Antibiotika sich dabei um ein Arzneimittel oder ein Futtermittel mit Bio-Tauglichkeit handelt. Bei Ergänzungs- bzw. Diät- futtermitteln besteht leicht die Gefahr von Verwechs- Tylan ist ein Arzneimittel, Flushing ist ein nicht bio-taug- lungen mit Arzneimitteln. liches Ergänzungsfuttermittel. Futtermittel sind eindeutig auf der Verpackung und/oder auf dem Sackanhänger als solche gekennzeichnet, auch jene, die von Tierärzten abgeben werden (z. B. Ergän- zungsfuttermittel, Diätfuttermittel). Futtermittel können – im Gegensatz zu Arznei- mitteln – vom Tierarzt zwar abgegeben, aber nicht verschrieben werden. Damit es im Zuge der Bio- Kontrolle keine Schwierigkeiten gibt, wird empfoh- len beim Tierarzt nachzufragen, ob es sich um ein Arzneimittel oder ein Futtermittel handelt. Auch auf dem Etikett oder der Verpackung sind Arzneimittel und Futtermittel zu unterscheiden. Abb. 4: Chevivit E-Selen ® Abb. 5: Selen E-sol ®- Es ist daher nicht nur bei Produkten, die über den biotaugliches Ergänzungs- Arzneimittel – enthält Agrarhandel bezogen werden, sondern auch bei sol- futtermittel – enthält Vitamin E und Selen chen, die vom Tierarzt empfohlen oder verkauft werden, Vitamin E und Selen darauf zu achten, dass sie den Vorgaben der EU-Bio- Verordnung entsprechen. Bei Unklarheiten empfiehlt Das Injektionspräparat Selen E-Sol® (rechts, Abb. 5) sich vor dem Zukauf die Rücksprache mit der zustän- ist ein Arzneimittel, während das über das Maul zu ver- digen Bio-Kontrollstelle oder dem Verein infoXgen. abreichende Präparat Chevivit E-Selen® (links, Abb. 4) Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb 19
Oral zu verabreichende Vitamin- oder Spurenelement- logischen Landwirtschaft zulässig, die auf dem Etikett präparate fallen oft unter die Gruppe der Ergänzungs- den Hinweis auf die Bio-Verordnung und die Nummer futtermittel und müssen, um am Bio-Betrieb eingesetzt der Kontrollstelle tragen, die den Futtermittelhersteller werden zu können, den Bestimmungen der EU-Bio-Ver- kontrolliert. (Verbandseinschränkungen z. B. für BIO ordnung entsprechen. AUSTRIA sind im Betriebsmittelkatalog hervorgehoben und können auch direkt beim Verband erfragt werden.) Der Betriebsmittelkatalog für die biologische Landwirt- Eine weitere Übersicht erlaubter Betriebsmittel bietet schaft, jährlich herausgegeben vom Verein infoXgen, listet die Listung der InfoXGen-Datenbank (www.infoxgen. jene Betriebsmittel (u. a. Futtermittel, Düngemittel) auf, com). Für Produkte, die nicht im Betriebsmittelkata- die der EU-Bio-Verordnung entsprechen. Er stellt somit log aufgeführt sind, empfiehlt sich vor dem Einsatz die eine Hilfestellung für Landwirte und die Bio-Kontrolle Rücksprache mit der Bio-Kontrollstelle oder dem Verein dar. Grundsätzlich sind nur jene Futtermittel in der bio- InfoXgen! 100 %-Bio-Fütterung Weiters ist zu beachten, dass laut EU-Bio-Verordnung men. Für Schweine und Geflügel gilt dies ab 1.1.2012. an Wiederkäuer nur Futtermittel verfüttert werden dür- Davon ausgenommen sind Heilkräuter und Gewürze in fen, die zu 100% aus biologischer Landwirtschaft stam- Arzneibuchqualität zur Förderung der Gesundheit. Futtermittel 20 Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb
6. Hausmittel und traditionelle Pflegemittel In den letzten Jahren ist das Interesse am traditio- Die meisten dieser Anwendungen haben ihren Ursprung nellen, oft nur mündlich von Generation zu Generation in der Natur- oder Pflanzenheilkunde. Wie der Name überlieferten Wissen der Bauern über Pflege und Ge- schon sagt, basieren Hausmittel auf Zutaten, die in den sunderhaltung ihrer Tiere stark gestiegen. Etwa stellen meisten Haushalten ohnehin vorhanden oder leicht zu Landwirte seit Generationen mit einfachen häuslichen beschaffen sind. Mitteln Salben (Ringelblumensalbe), Ölauszüge (Johan- niskrautöl) und Tees her. Daneben gibt es auch regional [Die Verwendung von Hausmitteln ist in der EU-Bio- traditionelle Produkte, die über den Agrarhandel angebo- Verordnung nicht geregelt. In Tabelle 4 (siehe Seite 22) ten werden. finden sich einige Mittel, die oben genannter Definition entsprechen und eingesetzt werden können.]* Unter Hausmitteln versteht man eine Reihe bewährter Mittel und Maßnahmen, die zur Verbesserung der Be- findlichkeit eingesetzt werden. Hausmittel und traditionelle Pflegemittel Verwendung von Hausmitteln stoffen kontrolliert sind und daher der gewünschten Hausmittel werden zur Pflege des gesunden Tieres Qualität entsprechen. oder zur Verbesserung der Befindlichkeit verwendet. Nach Absprache mit dem Tierarzt können Hausmittel Die Sammlung von Wildpflanzen darf nur von biozerti- unter bestimmten Umständen auch zur Unterstützung fizierten Flächen erfolgen, zusätzlich sind die Bestim- der tierärztlichen Behandlung eingesetzt werden (z. B. mungen des Naturschutzes einzuhalten. Baden einer Zitzenverletzung mit Käsepappeltee). Wichtig ist, dass die Anwendung von Hausmitteln Um die Wirksamkeit von Hausmitteln zu sichern, ist die und traditionellen Pflegemitteln nie dazu führen darf, Verwendung qualitativ hochwertiger Heil- und Gewürz- dass Tiere zu spät, falsch oder unzureichend be- pflanzen sehr wichtig. Sind diese Pflanzen in Bio-Quali- handelt werden. Kranke Tiere müssen unverzüglich tät nicht verfügbar, sind sie in öffentlichen Apotheken, vom Tierarzt untersucht und behandelt werden um tierärztlichen Hausapotheken oder Drogerien zu bezie- Tierleid zu vermeiden. hen, da diese Produkte hinsichtlich Reinheit und Inhalts- Herstellung von Hausmitteln Bei den Hausmitteln werden sehr oft pflanzliche, tierische Die Zubereitung eines Hausmittels erfolgt regional oft sehr und mineralische Stoffe einzeln oder in Kombination ver- unterschiedlich. Aufzeichnungen über die Herstellung und wendet. Daneben gibt es eine Reihe von Stoffen, die seit Anwendung der familiär überlieferten Rezepte gibt es Jahrhunderten zur Pflege und Gesunderhaltung einge- kaum, wodurch eine objektive Bewertung der Hausmittel setzt werden (siehe Tabelle 4, Seite 22). schwierig ist. * Inhalte zum Zeitpunkt der Drucklegung noch in Diskussion Leitfaden für die Tierbehandlung am Bio-Betrieb 21
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