Das Zusatzentgelt-System - Alle Informationen auf einen Blick Version 2020 - Amgen GmbH
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zu kalkulieren, den die Krankenkassen den Krankenhäusern für Inhaltsverzeichnis dieses Zusatzentgelt zahlen. Es muss lediglich noch die geplante 1. Zusammenfassung: Das Wichtigste auf einen Blick .............. 2 Menge für das laufende Budgetjahr verhandelt werden. 2. Was sind Zusatzentgelte? ...................................................... 3 Daneben gibt es eine zunehmende Anzahl von Zusatzentgelten, 3. Von NUB-Entgelten zu Zusatzentgelten: die nicht bundesweit berechnet werden konnten (135 für das Jahr Unterschiede und Gemeinsamkeiten ..................................... 4 2020). Für diese Leistungen muss das Krankenhaus in der Bud- 4. Zusatzentgelte 2020: Übersicht über den Gesamtkatalog .... 8 getverhandlung daher neben der Menge auch das Entgelt mit den 5. Das Zusatzentgelt für Carfilzomib .......................................... 10 Kostenträgern verhandeln. 6. Das Zusatzentgelt für Blinatumomab ..................................... 11 Die Kodierung erfolgt durch Erfassung einer OPS-Ziffer für den 7. Kodierhinweise und Abrechnungsregeln ............................... 12 addierten Gesamtverbrauch während eines stationären Aufenthal- 8. Hilfestellungen für die Budgetverhandlungen ........................ 12 tes. So wird für Blinatumomab der OPS-Kode 6-008.7 verschlüs- selt. Die 6. Stelle definiert die applizierte Menge. Für Carfilzomib 9. Vorschlagsverfahren für Zusatzentgelte ................................ 15 existiert entsprechend der OPS-Kode 6-008.9. Daneben existieren weitere OPS-Kodes für die Beschreibung einer Leistung, so z.B. für die Gabe eines monoklonalen Antikörpers (z.B. Panitumumab und Trastuzumab). Es empfehlen sich automatische Erfassungs- systeme und manuelle Kontrollmechanismen, um Erlösverluste 1. Zusammenfassung: und aufwändige Rechnungskorrekturen zu minimieren. Das Wichtigste auf einen Blick Die Applikation muss eindeutig und nachvollziehbar in den Kran- kenunterlagen dokumentiert sein, um Prüfungen durch den MDK Seit 2005 gibt es neben dem DRG-Budget ein „Zusatzentgelt-Bud- standhalten zu können. So prüft der MDK regelhaft, ob die abge- get“, in dem alle zusatzentgelt-fähigen Medikamente und Metho- rechnete Menge eines Medikaments mit der in der Patientenkurve den zusätzlich zu einer Fallpauschale (DRG) vergütet werden. Von erfassten applizierten Menge übereinstimmt. Bei ZE und NUB-fä- den 218 Zusatzentgelten (ZE) des Jahres 2020 sind 83 „bewertet“. higen Produkten kommt es auch immer häufiger zu aufwändigen Dies bedeutet, dass das für das DRG-System zuständige „Institut Indikationsprüfungen mit Abgleich von Diagnosen mit Fachinfor- für das Entgeltsystem im Krankenhaus“ (InEK) in der Lage war, mationen und Zulassungsstudien. Daneben wird die Notwendig- aufgrund der Kostendaten einen bundesweit einheitlichen Preis keit und Dauer der stationären Behandlung überprüft, wozu v.a. 2
Verlaufsbögen mit täglichen Eintragungen hilfreich sind. Sowohl für Zusatzentgelte sorgen für eine gerechtere Abbildung teurer Ver- die Budgetverhandlungen als auch für die laufende Überwachung fahren und Medikamente im DRG-System, indem nur in den Fällen gilt es, eine möglichst genaue Mengenplanung vorzunehmen. Da- Entgelte fließen, in denen die entsprechenden Leistungen auch mit lassen sich Erlösverluste für das Krankenhaus vermeiden. erbracht wurden. Eine Vergütung „mit der Gießkanne“ wird da- durch vermieden. 2. Was sind Zusatzentgelte? Die Erlösanteile von Zusatzentgelten werden bei jeder jährlichen Seit 2005 dürfen zusätzlich zu einer Fallpauschale (DRG) beson- Neukalkulation des DRG-Katalogs aus den Erlösen der Fallpau- dere Leistungen, teure Arzneimittel- oder Blutprodukte als Zusat- schalen herausgerechnet ("bereinigt"), so dass es zu keiner Dop- zentgelte nach einem bestimmten Zusatzentgeltkatalog abge- pelvergütung kommt. So werden zum Beispiel die Kostenanteile rechnet werden. eines Medikamentes, das als ZE abgerechnet wird, aus den Medi- kamentenkosten der betroffenen Fallpauschalen abgezogen. Die meisten Medikamente benötigen keinerlei Sondervergütung in Form von NUB oder ZE, sondern können in der entsprechenden Es ist zu unterscheiden zwischen den bundesweit einheitlich ver- Fallpauschale (DRG) abgerechnet werden. In den DRGs sind für güteten Zusatzentgelten und den krankenhausindividuell zu ver- Medikamente eigene „Kostenstellen“ reserviert. Hier landen die handelnden Zusatzentgelten: Bundesweit einheitlich vergütete Kosten der Medikamente, deren stationärer Einsatz zu keinen ZE werden vom DRG-Institut InEK („Institut für das Entgeltsystem Erstattungsproblemen im DRG-System führt, da sie in der Re- im Krankenhaus“, in Trägerschaft der Selbstverwaltungspartner) gel vergleichsweise günstig sind und häufig verwendet werden, mit einem Erlös versehen, der für ein Kalenderjahr in allen deut- daher in die DRG „eingepreist“ sind. Hierzu zählt beispielsweise schen Krankenhäusern gültig ist. 2020 gibt es 83 so bewertete das Medikament Denosumab (XGEVA®). Anders sieht es bei ver- Zusatzentgelte, unter anderem für monoklonale Antikörper wie gleichsweise „teuren“ Medikamenten aus: Bei diesen droht ohne Panitumumab (Vectibix®) oder für Wachstumsfaktoren wie Romi- Zusatzentgelte insbesondere bei sachmittel- und medikamenten- plostim (NPlate®). Entscheidend ist bei diesen Zusatzentgelten: lastigen DRGs regelmäßig eine Schieflage in der Leistungsab- Die Krankenhäuser müssen im Rahmen der Budgetverhandlun- bildung zwischen Krankenhäusern mit und ohne Einsatz dieser gen lediglich die Mengen mit den Kostenträgern verhandeln. Die teuren Verfahren: Unabhängig vom Einsatz dieser Verfahren und „Preise“ im Form von Zusatzentgelten sind im Fallpauschalenka- Medikamente würden alle Krankenhäuser immer nur eine einheit- talog bereits nach Dosierungen gestaffelt festgelegt. Dies erfolgt liche DRG-Pauschale vergütet bekommen. In der Fallpauschale durch das InEK nach speziellen Kalkulationsmodellen, in welche sind diese Präparate aber nur sehr gering abgebildet. u.a. die Einkaufspreise von etwa 250 „Kalkulationskrankenhäu- sern“ eingehen. Der Katalog dieser Zusatzentgelte befindet sich 3
in den Anlagen 2 (Zusammenfassung) und 5 (Details) der Fallpau- Marktpreis gebildet hat, der manchmal eine erneute Bewertung schalenvereinbarung. ermöglicht: Davon abzugrenzen sind Zusatzentgelte, für die kein bundesweit unbew. bewert. unbew. NUB gültiger Erlös existiert und die daher in Menge und Preis auf lokaler ZE ZE ZE Ebene zwischen Krankenhaus und Kostenträgern verhandelt wer- Patent- den müssen. Gelegentlich handelt es sich hierbei um sehr seltene Zulassung Patentschutz ablauf und teure Leistungen, welche nur in wenigen Zentren vorgehalten Jahre werden. Viel häufiger jedoch können Preise deshalb nicht kalkuliert werden, da noch zu wenige oder zu unterschiedliche Kostendaten Anm.: Dieser Verlauf ist nur einer von mehreren möglichen Varianten. Es existiert kein fester Algorithmus. aus den Krankenhäusern vorliegen. Dies ist regelmäßig bei Ablauf des Patentschutzes eines Medikaments der Fall, weshalb beispiels- 3. Der Unterschied zwischen weise die monoklonalen Antikörper Rituximab und Trastuzumab nun unbewertet sind. Weitere Beispiele sind Tumorprothesen oder spe- Zusatzentgelten und NUB-Entgelten zielle Blutwäscheverfahren. 2020 haben auch erstmals alle G-CSF Bis auf die bundesweite einheitliche Festlegung der Entgelte sind Präparate wie Pegfilgrastim, Lenogastrim, Filgastrim, Lipegfilgrastim die bewerteten und die unbewerteten Zusatzentgelte in der Bud- kein bewertetes Zusatzentgelt mehr. getverhandlung zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen gleich. Beide müssen die Krankenkassen den Krankenhäusern Für den Einsatz dieser Präparate bekommt das codierende Kran- erstatten (Kontrahierungszwang), wenn diese die Patienten be- kenhaus eine Abschlagszahlung in Höhe der aus 2019 bekannten handeln, die Leistungen erbringen und die Voraussetzungen dafür Entgelte. Diese haben bis zur neuen hausindividuellen Budgetver- erfüllen (Krankenhausplanung, G-BA-Richtlinien usw.). einbarung Gültigkeit. Anders sieht es bei den NUB aus. Auch deren Entgelte müssen Die 135 krankenhaus-individuellen Zusatzentgelte für 2020 finden zwischen den Verhandlungspartnern Jahr für Jahr bezüglich sich in den Anlagen 4 und 6 der Fallpauschalenvereinbarung (FPV). des Preises neu vereinbart werden, nachdem das Krankenhaus (ebenfalls jedes Jahr erneut) eine formale Anfrage an das InEK Typischerweise finden Medikamente den Weg in die Vergütung als gestellt und dieses die „Nichtabbildung“ im DRG-System (Status „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ (NUB) über 1) bestätigt hat. Formal spielt die geplante Menge für das Bud- unbewertete in bewertete Zusatzentgelte, am Ende des Lebens- getjahr bei NUB keine Rolle, trotzdem legen die Kassen für ihre zyklus dann wieder zurück in unbewertete ZE, bis sich ein neuer interne Planung Wert auf eine Mengenabsprache. Ein Über- oder 4
Unterschreiten dieser Menge hat jedoch für das Krankenhaus Alle drei zusätzlichen Entgelte stehen in einer engen Beziehung keinerlei Konsequenzen. Der entscheidende Unterschied zu den zueinander. In der Regel werden Innovationen zuerst als NUB Zusatzentgelten ist jedoch, dass die Krankenkassen bei den NUB vergütet, gehen dann aber in den Zusatzentgeltkatalog über, wo nicht unter einem Kontrahierungszwang stehen. Sie können also sie zwischen dem bewerteten und unbewerteten Teil hin und her eine Vereinbarung zu allen oder bestimmten NUB in einzelnen wechseln können, je nach Marktsituation und Lebenszyklus. Eher Krankenhäusern verweigern, solange sie eine flächendeckende selten finden Leistungen direkt oder über NUB den direkten Weg Versorgung mit diesen Innovationen sicherstellen. Gegen eine in eine Fallpauschale (z.B. kardiologische Implantate). Niemals je- solche Ablehnung kann das Krankenhaus zwar Rechtsmittel ein- doch kann eine NUB diesen Status zurückerlangen, wenn es ein- legen, sieht aber in der Praxis oft davon ab. mal im DRG-System integriert wurde: Hier eine kurze Übersicht der drei zusätzlichen Entgelte und ihrer Unterschiede: Bewertetes ZE Unbewertetes ZE NUB-Entgelt Unbewer- Bundesweit ja nein nein tetes einheitliches Entgelt ZE Vergütung ab wann? ab 1. Januar ab 1. Januar ab Vereinbarung Kontrahierungszwang Ja Ja nein (Vergütung (Vergütung gesichert) gesichert) DRG-Katalog Anlagen 2 Anlagen 4 nicht enthalten und 5 und 6 Bewer- NUB Verhandlung von Menge Menge und Preis Preis tetes ZE Mindererlösausgleich nein 40% nein (nach BPflV 2003) Mehrerlösausgleich 25% 25% nein (nach BPflV 2003) Gesetzliche § 7 (1) § 7 (1) § 6 (2) Grundlage KHEntgG KHEntgG KHEntgG Eigene Darstellung 3. Zusatzentgelte 2020: Abbildung des Gesamtkatalogs 5
Onkologisch relevante Zusatzentgelte (Auswahl 2020) Monoklonale Antikörper Antimykotika Zytostatika Wachstumsfaktoren Blutprodukte Bevacizumab Ampho-B-Lipidkomplex Azacytidin Filgrastim Antithrombin Blinatumomab Anidulafungin Bortezomib Lenograstim ATG Brentuximab Vedotin Caspofungin Busulfan Lipegfilgrastim Erythrozytenkonzentrat Cetuximab Micafungin Cabazitaxel Palifermin Immunglobuline Daratumumab Voriconazol Docetaxel Pegfilgrastim Prothrombinkomplex Eculizumab Liposomales Ampho B Gemcitabin Plerixafor Thrombozytenkonzentrat Ipilimumab Posaconazol oral Irinotecan Romiplostim Gerinnungsfaktoren Nivolumab Posaconazol iv Nab-Paclitaxel Obinutuzumab Itraconazol Paclitaxel Ofatumumab Pemetrexed Pembrolizumab Pixantron Pertuzumab Topotecan Panitumumab Trabectedin Ramucirumab Vinflunin Rituximab iv/sc Trastuzumab iv/sc Für den stationären Einsatz relevante Amgen-Produkte Wirkstoff Handelsname OPS-Kode Vergütung als/in Wirkstoff Handelsname OPS-Kode Vergütung als/in Blinatumomab BLINCYTO ® 6-008.7* unbewertetes ZE Pegfilgrastim Neulasta ® 6-002.7* unbewertetes ZE Carfilzomib Kyprolis ® 6-008.9* unbewertetes ZE Filgrastim Neupogen® 6-002.1* unbewertetes ZE Denosumab XGEVA® -- DRG Trastuzumab iv KANJINTI ® 6-001.k* unbewertetes ZE Romiplostim Nplate® 6-005.9* bewertetes ZE Adalimumab AMGEVITA ® 6-001.d* unbewertetes ZE Panitumumab Vectibix ® 6-004.7* bewertetes ZE 6
Von den 218 existierenden Zusatzentgelten für 2020 werden etwa verschiedenen Abteilungen oder zwischenzeitlichem Absetzen 40% vor allem bei hämatologischen und onkologischen Patienten eines Medikamentes addiert werden. Es gilt immer: ein Fall – ein eingesetzt, unter anderem Blutprodukte, Zytostatika, Antimykotika, Zusatzentgelt. Bei Wiederaufnahmen wird entsprechend neu ge- monoklonale Antikörper und Wachstumsfaktoren. Daneben sind zählt. Mitgegebene Medikamente können normalerweise nicht als zahlreiche mit Status 1 gelistete NUB ebenfalls für die Hämatologie ZE oder NUB abgerechnet werden. Wenn mit der Mitgabe nach und Onkologie relevant. Arzneimittel-Richtlinie des G-BA und Arzneimittel-Gesetz die Ver- sorgung sichergestellt wird (z.B. bei Entlassung am Wochenende), Für jedes dieser Zusatzentgelte werden mehrere mengen- und ver- wird die im Kurvenblatt gekennzeichnete Mitgabe aber in der Re- brauchsabhängige Erlösstufen vorgegeben. Ein Zusatzentgelt kann gel für die Abrechnung als ZE oder NUB akzeptiert. dadurch bis zu 30 Dosisstufen mit jeweils eigenem Erlös haben. Die Höhe der Dosisstufen wird bei den bundesweit bewerteten ZE Grundsätzlich können nur tatsächlich verabreichte Mengen in Rech- vom InEK so gewählt, dass zwischen den Stufen ein deutlicher Er- nung gestellt werden. Verwurf aufgrund von Packungsgrößen sowie lös- und Kostenunterschied gewahrt ist. Bei nicht bewerteten ZE abgelaufene oder beschädigte Materialien und Medikamente gehen werden ebenfalls Dosisstufen veröffentlicht, für diese müssen die zu Lasten des Krankenhauses. Diese Regel gilt sowohl für die Zu- Verhandlungspartner dann jeweils vor Ort ein Entgelt vereinbaren. satzentgelte als auch für die NUB-Entgelte. Bei NUB-Entgelten wer- den häufig Einheitenpreise vereinbart (z.B. ein Preis pro Milligramm). Seit dem Jahr 2010 kann ein bewertetes Zusatzentgelt (ZE116) für den monoklonalen Antikörper Panitumumab (Vectibix®) abge- Weitere Besonderheiten der Zusatzentgelte sind: rechnet werden. Es sind ohne explizite Kindersplitts insgesamt 14 Unterer und oberer Schwellenwert Dosisstufen zwischen 180 und 2460 mg eingeführt. Damit ist die Vergütung bei einer Dosierung von 6 mg/kg Körpergewicht bereits Nicht jeder Verbrauch ist als Zusatzentgelt abrechenbar. Zusatzent- für Patienten ab 30 kg Gewicht als Zusatzentgelt abrechenbar. An gelte werden erst ab einem bestimmten Mindestverbrauch entspre- der oberen Schwellendosis ist ebenfalls eine ausreichende Men- chend Mindestkosten relevant (unterer Schwellenwert). Verbräuche, ge vorhanden, die für 4 Gaben eines 100 kg schweren Patienten die darunterliegen, können nicht als ZE abgerechnet werden, sondern ausreichen würde. An diesem Beispiel sieht man deutlich, dass die werden im DRG-Erlös abgebildet. Die Grenzen werden für jedes Zu- Schwellenwerte in der Regel so großzügig bemessen sind, dass satzentgelt jährlich neu errechnet und folgen damit auch den „Markt- fast alle Behandlungen damit zu vergüten sind. preisen“. Bei starkem Preisrückgang werden untere Dosisstufen entsprechend gestrichen und die unterste abzurechnende Schwelle Ein Zusatzentgelt gilt für den gesamten stationären Fall, die angehoben (Beispiele: Gemcitabin, Irinotecan und die Taxane) oder Verbräuche müssen also bei internen Verlegungen zwischen das Zusatzentgelt ganz gestrichen (Beispiel: Oxaliplatin). 7
Zusatzentgelte decken auch nur bis zu einem bestimmten Maxi- einem eigenen Regelwerk, das unter www.g-drg.de einzusehen malverbrauch die Kosten ab, darüberliegende Verbräuche müssen ist. Neben dem Auftreten einer Leistung in mehreren DRGs und wieder über das DRG-Entgelt vergütet werden. Allerdings sind die anderen Voraussetzungen werden auch gewisse Mindestkosten oberen Schwellen so gesetzt, dass statistisch nur sehr wenige Fälle gefordert, ohne dass diese genauer definiert sind. Die Einstiegs- diese Schwelle überschreiten. Aufgrund der Verbrauchs- und Kal- schwelle liegt bei Dosisstufen für Erwachsene in der Regel bei 500 kulationsdaten von Extremkostenfällen werden die oberen Schwel- bis 600 Euro pro Fall. Damit können sowohl vergleichsweise teure lenwerte bei Bedarf deutlich angehoben (so geschehen bei den Produkte als Einmalgabe, aber auch über einen längeren Zeitraum Gerinnungsfaktoren). Anpassungen erfolgen auch, wenn bei neuen gegebene Medikamente mit mittleren Tagestherapiekosten die Indikationen höhere Mengen verabreicht werden. Zusammenfas- „Kostenschwelle“ für ein ZE überschreiten. Es gilt das Produkt send stellen Zusatzentgelte damit eine Art „Teilkaskoversicherung aus Preis mal Behandlungsdauer. Diese Regelungen gelten ein- mit Selbstbehalt“ für die Krankenhäuser dar. heitlich für bewertete und unbewertete Zusatzentgelte. Bei den unbewerteten ZE reichen lediglich die Kostendaten nicht für eine Kinder- oder Alterssplitts bundesweit einheitliche Bepreisung aus. Aber auch bei diesen ZE werden die aus den DRGs bereinigt. Für geringe Mengen wurden eigene Dosisstufen kalkuliert, welche nur bei Patienten unterhalb eines bestimmten Alters (maximal 15 Dabei werden bei Medikamenten und Medizinprodukten nicht aus- Jahre) abzurechnen sind. Kindersplitts wurden eingeführt, um auch schließlich Einkaufspreise berücksichtigt, sondern es wird eine Dif- geringe Verbräuche bei pädiatrischen Patienten abrechenbar zu ferenzkostenermittlung angewandt, bei der Fallkosten mit Einsatz machen, die üblicherweise unter dem unteren Schwellenwert gele- des Zusatzentgelts mit vergleichbaren Fällen ohne dieses ZE vergli- gen hätten. Es existieren Alterssplitts für unter 3, unter 5, unter 10 chen werden. Ziel ist die Ermittlung des Mehraufwands außerhalb und unter 15 Jahre. der Streuung einer Fallpauschale. Daher gehen neben den Ein- kaufspreisen auch weitere Faktoren in die Kalkulation ein (mögliche 4. Kalkulation der Zusatzentgelte durch das Beispiele: Mehrkosten bei Einsatz von Antimykotika für zusätzliche Intensivaufenthalte oder Diagnostik der Pilzinfektion). Die tatsächli- InEK. Abbildung des Gesamtkatalogs che Preisbildung ist jedoch nicht einsehbar, sodass die Gründe für Veränderungen nur vermutet werden können. Ein Teil der Kosten Die Erlöse der Zusatzentgelte werden jährlich aus den tatsächli- eines Zusatzentgeltes (nämlich der Anteil unter dem unteren und chen Leistungs- und Kostendaten des Vorjahres der Kalkulations- über dem oberen Schwellenwert) verbleibt jeweils in der Fallpau- krankenhäuser neu kalkuliert (also Katalog 2020 aus Daten 2018). schale, so dass die Finanzierung einer ZE-fähigen Leistung immer Das InEK folgt bei der Auswahl und Kalkulation der Zusatzentgelte eine Mischung aus DRG- und Zusatzentgelt darstellt. 8
Die jährlich schwankenden Erlöse im Katalog der Zusatzentgelte un- häuser (Preiserhöhungen, Generika, Mengenrabatte und ähnliches) terliegen also neben veränderten Einkaufspreisen der Kalkulations- auch Einflüssen der Zusatzentgelte auf die Kosten der DRGs. 9
5. Das Zusatzentgelt für Carfilzomib Nachdem Carfilzomib in den ersten Jahren als NUB vergütet wur- wobei Menge und Preis in den Budgetverhandlungen definiert werden de, ist es seit 2019 im ZE Katalog zu finden. müssen. Oft dient für die Preisverhandlung das ehemalige NUB-Entgelt Somit können alle Krankenhäuser mit entsprechenden Patienten als Grundlage. und Behandlungen Carfilzomib als Zusatzentgelt vereinbaren, ZE Bezeichnung OPS Version 2019 Betrag OPS Version 2019 Betrag OPS-Kode OPS-Text OPS-Kode OPS-Text 1 2 4 5 6 4 5 6 ZE 2020-162 4) Gabe von Applikation von Medikamenten, Applikation von Medikamenten, Carfilzomib, Liste 8: Carfilzomib, parenteral Liste 8: Carfilzomib, parenteral parenteral 6-008.90 30 mg bis unter 60 mg v. Ort z. verhandeln 6-008.9e 960 mg bis unter 1080 mg v. Ort z. verhandeln 6-008.91 60 mg bis unter 90 mg v. Ort z. verhandeln 6-008.9f 1080 mg bis unter 1320 mg v. Ort z. verhandeln 6-008.92 90 mg bis unter 120 mg v. Ort z. verhandeln 6-008.9g 1320 mg bis unter 1560 mg v. Ort z. verhandeln 6-008.93 120 mg bis unter 150 mg v. Ort z. verhandeln 6-008.9h 1560 mg bis unter 1800 mg v. Ort z. verhandeln 6-008.94 150 mg bis unter 180 mg v. Ort z. verhandeln 6-008.9j 1800 mg bis unter 2040 mg v. Ort z. verhandeln 6-008.95 180 mg bis unter 240 mg v. Ort z. verhandeln 6-008.9k 2040 mg bis unter 2280 mg v. Ort z. verhandeln 6-008.96 240 mg bis unter 300 mg v. Ort z. verhandeln 6-008.9m 2280 mg bis unter 2760 mg v. Ort z. verhandeln 6-008.97 300 mg bis unter 360 mg v. Ort z. verhandeln 6-008.9n 2760 mg bis unter 3240 mg v. Ort z. verhandeln 6-008.98 360 mg bis unter 420 mg v. Ort z. verhandeln 6-008.9p 3240 mg bis unter 3720 mg v. Ort z. verhandeln 6-008.99 420 mg bis unter 480 mg v. Ort z. verhandeln 6-008.9q 3720 mg bis unter 4200 mg v. Ort z. verhandeln 6-008.9a 480 mg bis unter 600 mg v. Ort z. verhandeln 6-008.9r 4200 mg oder mehr v. Ort z. verhandeln 6-008.9b 600 mg bis unter 720 mg v. Ort z. verhandeln Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2019 ist für diese Zusatzentgelte das bisher kran- 4) kenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirk- 6-008.9c 720 mg bis unter 840 mg v. Ort z. verhandeln samwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte. 6-008.9d 840 mg bis unter 960 mg v. Ort z. verhandeln 10
6. Das Zusatzentgelt für Blinatumomab Auch Blinatumomab wurde in den ersten Jahren als NUB vergü- Somit können alle Krankenhäuser mit entsprechenden Patienten und tet. 2019 konnte das InEK wie bei Carfilzomib erstmals ausrei- Behandlungen Blinatumomab als Zusatzentgelt vereinbaren, wobei chende Daten für eine Aufnahme in den ZE-Katalog identifizie- Menge und Preis in den Budgetverhandlungen vereinbart werden ren, jedoch noch nicht für eine bundesweite Bewertung. Daher müssen. Oft dient auch hier für die Preisverhandlung das ehemalige wird für Blinatumomab ein unbewertetes ZE definiert. NUB-Entgelt als Grundlage. ZE Bezeichnung OPS Version 2019 Betrag OPS Version 2019 Betrag OPS-Kode OPS-Text OPS-Kode OPS-Text 1 2 4 5 6 4 5 6 ZE 2020-159 4) Gabe von Bli- Applikation von Medikamenten, Applikation von Medikamenten, natumomab, Liste 8: Blinatumomab, parenteral Liste 8: Carfilzomib, parenteral parenteral 6-008.70* 9 μg bis unter 18 μg v. Ort z. verhandeln 6-008.7e 520 μg bis unter 640 μg v. Ort z. verhandeln 6-008.71 18 μg bis unter 27 μg v. Ort z. verhandeln 6-008.7f 640 μg bis unter 760 μg v. Ort z. verhandeln 6-008.72 27 μg bis unter 36 μg v. Ort z. verhandeln 6-008.7g 760 μg bis unter 1000 μg v. Ort z. verhandeln 6-008.73 36 μg bis unter 45 μg v. Ort z. verhandeln 6-008.7h 1000 μg bis unter 1480 μg v. Ort z. verhandeln 6-008.74 45 μg bis unter 54 μg v. Ort z. verhandeln 6-008.7j 1480 μg bis unter 1960 μg v. Ort z. verhandeln 6-008.75 54 μg bis unter 63 μg v. Ort z. verhandeln 6-008.7k 1960 μg bis unter 2920 μg v. Ort z. verhandeln 6-008.76 63 μg bis unter 72 μg v. Ort z. verhandeln 6-008.7m 2920 μg bis unter 3880 μg v. Ort z. verhandeln 6-008.77 72 μg bis unter 100 μg v. Ort z. verhandeln 6-008.7n 3880 μg bis unter 4840 μg v. Ort z. verhandeln 6-008.78 100 μg bis unter 130 μg v. Ort z. verhandeln 6-008.7p 4840 μg bis unter 5800 μg v. Ort z. verhandeln 6-008.79 130 μg bis unter 160 μg v. Ort z. verhandeln 6-008.7q 5800 μg oder mehr v. Ort z. verhandeln 6-008.7a 160 μg bis unter 220 μg v. Ort z. verhandeln 4) Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2019 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhau- sindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der 6-008.7b 220 μg bis unter 280 μg v. Ort z. verhandeln neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte. 6-008.7c 280 μg bis unter 400 μg v. Ort z. verhandeln *Hinweis: Dieser Kode ist für Patienten mit einem Alter bei Aufnahme von unter 15 Jahren 6-008.7d 400 μg bis unter 520 μg v. Ort z. verhandeln anzugeben 11
7. Kodierhinweise und Abrechnungsregeln Patienten mit langen Verweildauern, welche innerhalb des Kranken- hauses wiederholt verlegt werden. Bewährt haben sich automati- Zusatzentgelte haben zur Kodierung eigene OPS-Ziffern. Der sche Erfassungs- und Kodiersysteme, die bei der Bestellung des Übersichtlichkeit halber wurde für Zusatzentgelt-Medikamente ZE-fähigen Materials/Medikaments ansetzen oder direkt vor Appli- ein eigenes Kapitel 6 „Medikamente“ im OPS-Katalog eingeführt. kation per Scan die Menge erfassen. Entsprechend lassen sich diese Zusatzentgelte an der OPS-Ziffer 6- erkennen. Dabei werden die OPS-Kodes in „Jahreslisten“ einge- Für die Abrechnung gilt: Nur die tatsächlich applizierte Menge darf führt und durchnummeriert. Carfilzomib und Blinatumomab wurden abgerechnet werden und pro Fall nur ein Zusatzentgelt, das den beide im Jahr 2017 auf der Liste 8 in den Katalog aufgenommen. summierten Verbrauch wiedergibt. Die Dokumentation in der Kran- kenakte muss eindeutig und nachvollziehbar sein. Der MDK prüft Die Kodierung für Blinatumomab erfolgt über den Schlüssel auch, ob Verbräuche plausibel sind und in den Unterlagen korrekt 6-008.7*. Die 6. Ziffer an der Stelle des Sterns beschreibt die ver- dokumentiert wurden. abreichte Menge. Mit Erfassung des OPS-Kodes ist das Zusat- zentgelt bereits abrechenbar, es bedarf keiner weiteren Diagno- 8. Hilfestellungen zur se- oder Prozeduren-Kodes. Zusätzlich zu diesem Kode wird bei Verabreichung monoklonaler Antikörper der OPS-Kode 8-547.0 Verhandlungsvorbereitung „Immuntherapie mit nicht modifizierten Antikörpern“ ergänzend Nicht nur für die Abrechnung des einzelnen Falles, auch für die Steu- eingegeben. Für die Abrechnung des ZE ist jedoch der Kode aus erung des Zusatzentgelt-Budgets sowie der NUB-Entgelte und die Kapitel 6 entscheidend. zukünftige Budgetplanung ist die zeitnahe und exakte fallbezogene Erfassung der Zusatzentgelte und NUB-Vergütungen von enormer Der entsprechende OPS-Kode für Carfilzomib lautet 6-008.9*. Hier Bedeutung. In der Praxis hat sich bewährt, die unbewerteten ZE ist kein ergänzender OPS-Kode zusätzlich einzugeben. und die NUB in den Verhandlungen gemeinsam zu besprechen, da für beide Preis und Menge vereinbart werden. Die bewerteten ZE Es empfiehlt sich, die abgerechneten Mengen mindestens stich- sind aufgrund der (oft unkritischen) Mengenverhandlungen davon probenartig zu kontrollieren, um nicht einerseits zu niedrige Ver- abzugrenzen. bräuche mit der Folge von Erlösverlust zu kodieren und ande- rerseits nicht durch zu hohe Verbräuche Rückforderungen der Auch in den Budgetverhandlungen kommen die oben beschrie- Kostenträger auszulösen. benen Unterschiede zwischen Zusatzentgelten und NUB-Entgel- ten deutlich zutage: Für die ZE besteht von Seiten der Kranken- Zu niedrige Mengen bei der Abrechnung entstehen vor allem bei kassen eine Vereinbarungspflicht, sobald das Krankenhaus den 12
entsprechenden Versorgungsauftrag und das Vorhandensein von Preis können unbewertete ZE mit einem Abschlag vergütet werden, geeigneten Patienten nachgewiesen hat. Die Krankenkasse kann die Differenz zum endgültigen Entgelt wird später ausgeglichen. lediglich bei der zu vereinbarenden Menge und bei den unbewer- Diese Sicherheit besteht bei NUB nicht, da hier keine rückwirkende teten ZE beim Preis einen gewissen Verhandlungsdruck ausüben. Vergütung vorgesehen ist, sondern erst ab Vereinbarung. Bei sehr Bei den NUB dagegen kann die Kassengemeinschaft einem Kran- spätem Verhandlungsabschluss wären damit neue, erstmal verhan- kenhaus die Vereinbarung von Entgelten verweigern, solange die delte NUB bis dahin nicht vergütet. Für im Vorjahr bereits vereinbar- Versorgungssicherheit insgesamt gewahrt ist. Der Verweis auf ein te NUB gelten jedoch diese Preise bis zu einer neuen Vereinbarung anderes erreichbares Krankenhaus, das die NUB-Leistung erbrin- weiter, so dass das Risiko vor allem die neuen Innovationen betrifft. gen kann, genügt dann. In der Praxis gehen Krankenhäuser auch Daher empfiehlt sich hier eine möglichst frühe Vereinbarung im ers- vor die Schiedsstelle, um so verweigerte NUB-Entgelte auf dem ten Quartal. Rechtsweg zu bekommen, was oft gelingt. Im Ergebnis bestehen daher in der Fläche deutlich mehr NUB-Entgelte, als ursprünglich Zusatzentgelte unterliegen, genau wie Fallpauschalen, einem Min- vom Gesetzgeber vorgesehen waren. der- und Mehrerlösausgleich. Am Jahresanfang werden zwischen Krankenhaus und Kostenträgern die Mengen für jedes Teilbudget Eine weitere Besonderheit der NUB-Verhandlungen ist die häufi- (unter anderem Zusatzentgelte und Fallpauschalen) vereinbart. ge Ablehnung der Kassen mit dem Hinweis auf fehlende Evidenz Werden weniger Zusatzentgelte erbracht als verhandelt („Minde- des neuen Verfahrens. Dies gilt vor allem für Medikalprodukte, bei rerlöse“), verliert das Krankenhaus diesen Minderverbrauch aus Medikamenten ist die Zulassung durch die EMA inzwischen als seinem Budget. Die Grundidee hinter dieser Regelung ist, dass Fix- ausreichend akzeptiert. Hier werden jedoch immer häufiger die kosten (z.B. Personal) abgekoppelt von der tatsächlichen Leistung Nutzenbewertungen im AMNOG-Verfahren von den Kostenträgern gezahlt werden, nicht jedoch Sachkosten (diese nur bei Auftreten). genutzt, um in den stationären Preisverhandlungen Preisdruck auf die Krankenhäuser auszuüben, obwohl die AMNOG-Nutzenbewer- Bei den bundesweit bewerteten Zusatzentgelten (u.a. Romiplostim tung hierfür weder geeignet noch vorgesehen ist. Diese Differenzen und Panitumumab) müsste das Krankenhaus bei fehlender Leis- bestehen bei den ZE-Verhandlungen fast nie. tung 100% „zurückzahlen“. Bei den krankenhausindividuellen Ent- gelten (wozu auch Carfilzomib und Blinatumomab zählen) werden Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen NUB und ZE ist der nach § 6 Absatz 3 KHEntG immer noch 60% zur Rückzahlung an Zeitpunkt, ab dem ein vereinbarter Preis in Kraft tritt. Bei ZE hat der die Krankenkassen fällig. Zusätzlich werden noch weitere Minder- Gesetzgeber explizit eine rückwirkende Vergütung ab Jahresbeginn leistungsabschläge fällig. Daher ist sowohl die Kalkulation der er- vorgesehen, so dass hier eine wirtschaftliche Sicherheit auch ohne warteten Verbräuche als auch die laufende Überwachung während abgeschlossene Verhandlung besteht. Bis zu einem vereinbarten des Jahres unabdingbar. 13
Sollte im Verlauf des Jahres eine Leistungsausweitung absehbar Mehrerlösausgleich bei ZE Mindererlösausgleich bei ZE sein, zum Beispiel wegen Indikationsausweitung oder Änderung des Behandlungsspektrums, sollte die Klinikleitung informiert und 25% mit den Kostenträgern nachverhandelt werden. Auch werden die zurück Zusatzentgelte in einem gemeinsamen Budget bewertet, sodass eine Mehrleistung bei einem Zusatzentgelt durch Leistungsunter- 75% schreitung bei anderen ZE ausgeglichen werden kann. Auch hier Mehrerlös 100% sind die NUB ausgeschlossen. Hier gilt: Geld nur für die tatsächli- zurück che Leistung. erreicht geplant Krankenhäuser, die bis 2018 Blinatumomab oder Carfilzomib noch geplant erreicht nicht als NUB verhandelt hatten, können selbstverständlich ein Zu- satzentgelt dafür verhandeln. Allerdings muss den Krankenkassen schlüssig dargelegt werden, warum diese Leistungen nun erbracht werden sollen (Vorhandensein von entsprechenden Patienten mit ALL oder Multiplem Myelom, Erweiterung des Behandlungsspek- trums usw.). Dabei kommt es auf langfristige verlässliche Planung und sinnvolle medizinische Behandlungsstrategien an. Leistungs- Bei Mehrleistung bewerteter Zusatzentgelte darf das Krankenhaus änderungen die sich lediglich am jährlichen DRG- und ZE-Katalog immerhin 75% der zusätzlichen Erlöse behalten. Das heißt aber orientieren, sind keine sinnvolle Verhandlungsgrundlage und wer- umgekehrt, dass 25% zurückgezahlt werden müssen, was zur Kos- den von den Kostenträgern nicht akzeptiert. tenunterdeckung führen kann. Nur geplante „echte“ Mehrleistungen können mit dem Ziel der Bud- Dagegen hat der Gesetzgeber einen Ausgleich für Mehr- oder Min- geterhöhung verhandelt werden. derleistung bei NUB nicht vorgesehen. Diese Entgelte sind weder dem Erlösbudget nach § 4 KHEntgG noch dem der Bundespflege- Sollten sich untere Schwellenwerte bei Zusatzentgelten ändern, satzverordnung unterliegenden Budgetbereich nach § 6 Absatz 3 muss für die Leistungsplanung geprüft werden, wie viele Fälle im KHEntgG (Erlössumme) zugeordnet. Sie sind somit Preise, die al- Vergleich zum Vorjahr nun unter dieser Schwelle bleiben und damit lein in Abhängigkeit von der Leistungserbringung gezahlt werden. kein entsprechendes Zusatzentgelt mehr generieren. Dies war in Daher ist die Vereinbarung einer Menge vorab auch nicht relevant. den vergangenen Jahren wiederholt bei Zytostatika der Fall, deren 14
Patentschutz auslief. der Fall. Ein Verfahren fand sogar den direkten Weg vom NUB- Auch Verschiebungen zwischen den NUB- und ZE-Budgets sind in den DRG-Katalog. genau zu analysieren. Dies gilt auch für 2020 vermehrt. Wer bis 2019 Medikamente als NUB abgerechnet hat, muss nun die Über- Antragsfrist für Vorschläge zu DRG und ZE ist jeweils der 31. leitung in das ZE-Budget mit anderen Regeln für Ausgleiche planen. März für den Katalog des Folgejahres. Das Antragsverfahren ist Von 2019 nach 2020 wurden vier Medikamente vom NUB- in das standardisiert und wird im Datenportal des InEK (www.g-drg. ZE-Budget verschoben. de) bereitgehalten. Dort finden sich auch die Verfahrensregeln zum Ablauf des Antrags. Nicht automatisch ist ein NUB als „On-top-Leistung“ für das Budget besser als ein ZE. Hier gehen unter anderem individuelle Verhand- Das InEK berechnet anhand der Kalkulationsdaten der an der lungen, Minder- und Mehrerlösausgleiche sowie die strategische DRG-Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser die Sachge- Ausrichtung in die Überlegungen ein. Sobald ein Verfahren oder rechtigkeit des Antrags. Sollte der Antrag in den Daten nach- Medikament in den ZE-Katalog aufgenommen ist, sind die dort be- vollzogen werden können, werden die Änderungen in den stehenden Regeln für Vergütung und Rückerstattung zu beachten. nächsten Katalog aufgenommen. Für die Schaffung eines Zusatzentgelts müssen bestimmte 9. Vorschlagsverfahren für Zusatzentgelte Voraussetzungen bestehen: Vorschläge für Zusatzentgelte können von Krankenhäusern, 1. Zusatzentgeltfähige Leistungen müssen bei verschiedenen Fachgesellschaften, aber auch von einzelnen Ärzten und wei- DRGs auftreten (Beispiel: Pegfilgrastim wird bei zahlreichen teren Selbstverwaltungspartnern eingebracht werden. Dabei hämatoonkologischen Malignomen nach Chemotherapie ein- können sowohl Zusatzentgelte für Innovationen und neue Medi- gesetzt und wird daher neben verschiedenen DRGs abgerech- kamente als auch Änderungen der bestehenden Zusatzentgelte net). Verfahren und Medikamente, die nur in einer Basis-DRG beantragt werden, wenn der Antragsteller der Meinung ist, dass Anwendung finden, können theoretisch in die DRG kalkuliert die Leistung bisher noch nicht (ausreichend) im DRG-System werden, ein Zusatzentgelt ist dann überflüssig. vergütet ist. 2. ZE-Leistungen sollten selten und ohne feste Zuordnung zu einer DRG auftreten. Massenleistungen bieten keine „Trenn- Bei NUB mit Status 1 prüft das InEK bereits von sich aus, ob die schärfe“ gegenüber Fällen ohne diese Leistung und sind daher Kosten- und Leistungsdaten eine Aufnahme in den ZE-Katalog eher in den Basiskosten der DRGs abgebildet. rechtfertigen. Dies war für 2020 bei vier weiteren Medikamenten 15
3. Die hinter dem Zusatzentgelt stehende Leistung muss genau definiert sein. Medikamente erfüllen diese Bedingung per se. 4. Die Leistungen müssen bestimmte Mindestkosten haben, um in den ZE-Katalog aufgenommen zu werden. Der untere Schwel- lenwert für Erwachsene liegt bei mindestens 500 €, in der Regel Weitere Informationen zur Kalkulation von Zusatzentgelten darüber. So liegt der Erlös für die untere Schwellendosis bei finden Sie auf der Homepage des InEK, unter anderem: Romiplostim bei etwa 675 €. Bei Auslaufen des Patentschut- zes und Absinken der Kosten werden ZE auf der anderen Seite • Vereinbarung zu NUB auch wieder abgesenkt oder gestrichen. Bei nicht bewerteten (www.g-drg.de/Neue_Untersuchungs-_und_Behandlungsmethoden_ ZE ist dieser Wert nicht aus dem offiziellen Katalog abzuleiten. NUB/Rechtsgrundlage/Vereinbarung_gem._6_Abs._2_KHEntgG) Wenn vorher eine NUB-Vergütung vorhanden war (wie bei Bli- • Liste der NUB für 2019 natumomab), ist jedoch von ausreichend hohen Zusatzkosten (www.g-drg.de/G-DRG-System_2019/Neue_Untersuchungs-_ auszugehen. und_Behandlungsmethoden_NUB/Aufstellung_der_Informationen_ 5. Durch die teuren Leistungen würde zwischen Erbringern und nach_6_Abs._2_KHEntgG_fuer_2019). Nichterbringern der ZE-Leistung (durch Abrechnung der glei- Die nächste Liste wird Ende Januar 2020 an gleicher Stelle chen DRG) eine Schieflage in der Leistungserbringung beste- veröffentlicht. hen. Würde zum Beispiel für Blinatumomab kein Zusatzentgelt • Fallpauschalenkatalog 2020 bestehen, müssten die Kosten des Medikaments über alle (www.g-drg.de/G-DRG-System_2020/Fallpauschalen-Katalog) ALL-Fälle gleichmäßig verteilt werden, unabhängig von der • Empfehlung für die Kalkulation von Zusatzentgelten Anwendung im Einzelfall. Dadurch würden Fälle mit Blinatu- (www.g-drg.de/Kalkulation2/Empfehlung_fuer_die_Kalkulation_von_ momab automatisch untervergütet, Fälle ohne Blinatumomab Zusatzentgelten) -Gabe jedoch etwas übervergütet werden. Es bestünde ein • Liste der Krankenhäuser mit Kalkulationsvereinbarung theoretischer Fehlanreiz, das Medikament nicht einzusetzen. (www.g-drg.de/Kalkulation2) Dieser Fehlanreiz wird durch das Zusatzentgelt vermieden. • Informationen zum G-DRG-Vorschlagsverfahren Gleiches ließe sich für Carfilzomib und die Kostenverteilung auf (www.g-drg.de/G-DRG-Vorschlagsverfahren2) alle Myelomfälle sagen. 16
Zusatzentgelte und OPS-KODES wichtiger Amgen-Produkte: Romiplostim (Nplate®) ZE Bezeichnung OPS Version 2019 Betrag ZE Bezeichnung OPS Version 2019 Betrag OPS-Kode OPS-Text OPS-Kode OPS-Text 1 2 4 5 6 1 2 4 5 6 ZE144 Gabe von Applikation von Medikamenten, ZE144 Gabe von Applikation von Medikamenten, Romiplostim, Liste 5: Romiplostim, parenteral Romiplostim, Liste 5: Romiplostim, parenteral parenteral parenteral 6-005.90* 100 μg bis unter 200 μg 368,24 € 6-005.9d 1800 μg bis unter 2000 μg 5.155,36 € 6-005.91 200 μg bis unter 300 μg 644,42 € 6-005.9e 2000 μg bis unter 2400 μg 5.891,84 € 6-005.92 300 μg bis unter 400 μg 920,60 € 6-005.9f 2400 μg bis unter 2800 μg 6.996,56 € 6-005.93 400 μg bis unter 500 μg 1.196,78 € 6-005.9g 2800 μg bis unter 3200 μg 8.101,28 € 6-005.94 500 μg bis unter 600 μg 1.398,33 € 6-005.9h 3200 μg bis unter 3600 μg 9.206,00 € 6-005.95 600 μg bis unter 700 μg 1.749,14 € 6-005.9j 3600 μg bis unter 4000 μg 10.310,72 € 6-005.96 700 μg bis unter 800 μg 2.025,32 € 6-005.9k 4000 μg bis unter 4400 μg 11.415,44 € 6-005.97 800 μg bis unter 900 μg 2.301,50 € 6-005.9m 4400 μg bis unter 4800 μg 12.520,16 € 6-005.98 900 μg bis unter 1000 μg 2.577,68 € 6-005.9n 4800 μg bis unter 5200 μg 13.624,88 € 6-005.99 1000 μg bis unter 1200 μg 2.945,92 € 6-005.9p 5200 μg bis unter 5600 μg 14.729,60 € 6-005.9a 1200 μg bis unter 1400 μg 3.498,28 € 6-005.9q 5600 μg oder mehr 15.834,32 € 6-005.9b 1400 μg bis unter 1600 μg 4.050,64 € *Hinweis: Dieser Kode ist für Patienten mit einem Alter bei Aufnahme von unter 15 Jahren anzugeben 6-005.9c 1600 μg bis unter 1800 μg 4.603,00 € 17
Zusatzentgelte und OPS-KODES wichtiger Amgen-Produkte: Panitumumab (Vectibix®) Pegfilgrastim (Neulasta®) ZE Bezeichnung OPS Version 2019 Betrag ZE Bezeichnung OPS Version 2019 Betrag OPS-Kode OPS-Text OPS-Kode OPS-Text 1 2 4 5 6 1 2 4 5 6 ZE116 Gabe von Applikation von Medikamenten, ZE71 Gabe von Applikation von Medikamenten, Panitu- Liste 4: Panitumumab, parenteral Pegfilgra- Liste 2: Pegfilgrastim, parenteral mumab, stim, parenteral parenteral 6-004.70 180 mg bis unter 300 mg 1.110,87 € 6-002.70* 1 mg bis unter 3 mg 130,90 € 6-004.71 300 mg bis unter 420 mg 1.716,80 € 6-002.71* 3 mg bis unter 6 mg 314,15 € 6-004.72 420 mg bis unter 540 mg 2.322,72 € 6-002.72 6 mg bis unter 12 mg 280,11 € 6-004.73 540 mg bis unter 660 mg 2.928,65 € 6-002.73 12 mg bis unter 18 mg 751,34 € 6-004.74 660 mg bis unter 780 mg 3.534,58 € 6-002.74 18 mg bis unter 24 mg 1.222,57 € 6-004.75 780 mg bis unter 900 mg 4.125,56 € 6-002.75 24 mg bis unter 30 mg 1.693,81 € 6-004.76 900 mg bis unter 1020 mg 4.746,44 € 6-002.76 30 mg oder mehr 2.165,04 € 6-004.77 1020 mg bis unter 1260 mg 5.554,34 € *Hinweis: Dieser Kode ist für Patienten mit einem Alter bei Auf- nahme von unter 15 Jahren anzugeben 6-004.78 1260 mg bis unter 1500 mg 6.766,20 € 6-004.79 1500 mg bis unter 1740 mg 7.978,05 € 6-004.7a 1740 mg bis unter 1980 mg 9.189,91 € 6-004.7b 1980 mg bis unter 2220 mg 10.401,76 € 6-004.7c 2220 mg bis unter 2460 mg 11.613,62 € 6-004.7d 2460 mg oder mehr 12.825,48 € 18
Zusatzentgelte und OPS-KODES wichtiger Amgen-Produkte: Filgrastim (Neupogen®) ZE Bezeichnung OPS Version 2019 Betrag ZE Bezeichnung OPS Version 2019 Betrag OPS-Kode OPS-Text OPS-Kode OPS-Text 1 2 4 5 6 1 2 4 5 6 ZE40 Gabe von Applikation von Medikamenten, ZE40 Gabe von Applikation von Medikamenten, Filgrastim, Liste 2: Filgrastim, parenteral Filgrastim, Liste 2: Filgrastim, parenteral parenteral parenteral 6-002.10* 70 Mio. IE bis unter 130 Mio. IE 23,28 € 6-002.1a 950 Mio. IE bis unter 1050 Mio. IE 254,39 € 6-002.11* 130 Mio. IE bis unter 190 Mio. IE 38,81 € 6-002.1b 1050 Mio. IE bis unter 1250 Mio. IE 288,88 € 6-002.12* 190 Mio. IE bis unter 250 Mio. IE 54,33 € 6-002.1c 1250 Mio. IE bis unter 1450 Mio. IE 340,62 € 6-002.13 250 Mio. IE bis unter 350 Mio. IE 73,30 € 6-002.1d 1450 Mio. IE bis unter 1650 Mio. IE 392,36 € 6-002.14 350 Mio. IE bis unter 450 Mio. IE 99,17 € 6-002.1e 1650 Mio. IE bis unter 1850 Mio. IE 444,10 € 6-002.15 450 Mio. IE bis unter 550 Mio. IE 125,04 € 6-002.1f 1850 Mio. IE bis unter 2050 Mio. IE 495,84 € 6-002.16 550 Mio. IE bis unter 650 Mio. IE 150,91 € 6-002.1g 2050 Mio. IE bis unter 2250 Mio. IE 547,58 € 6-002.17 650 Mio. IE bis unter 750 Mio. IE 176,78 € 6-002.1h 2250 Mio. IE bis unter 2450 Mio. IE 599,32 € 6-002.18 750 Mio. IE bis unter 850 Mio. IE 202,65 € 6-002.1j 2450 Mio. IE oder mehr 651,06 € 6-002.19 850 Mio. IE bis unter 950 Mio. IE 228,52 € *Hinweis: Dieser Kode ist für Patienten mit einem Alter bei Aufnahme von unter 15 Jahren anzugeben 19
Kyprolis® 10 mg/30 mg/60 mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung. Wirkstoff: Carfilzomib. Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung. Jeder Verdachtsfall einer Nebenwirkung sollte gemeldet werden. Zusammensetzung: Arzneilich wirksamer Bestandteil: Jede Durchstechflasche enthält 10 mg/30 mg/60 mg Carfilzomib. Nach Rekonstitution enthält 1 ml Lösung 2 mg Carfilzomib. Sonstige Bestandteile: Hexakis- und Heptakis-O-(4-sulfobutyl)cyclomaltohep- taose-Natriumsalz (1:6,2-6,9), Citronensäure (E 330), Natriumhydroxid (zur pH-Wert-Einstellung). Jeder ml der rekonstituierten Lösung enthält 7 mg Natrium. Anwendungsgebiet: Kyprolis ist in Kombination mit entweder Lenalidomid und Dexamethason oder Dexamethason alleine zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit multiplem Myelom indiziert, die mindestens eine vorangegangene Therapie erhal- ten haben. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile. Stillende Frauen. Da Kyprolis in Kombination mit anderen Arzneimitteln angewendet wird, sind deren Fachinformationen bezügl. zusätzlicher Gegenanzeigen zu beachten. Nebenwirkungen: Sehr häufig: Pneumonie, Infektion der Atemwege, Thrombozytopenie, Neutropenie, Anämie, Lymphopenie, Leukopenie, Hypokaliämie, Hyperglykämie, verminderter Appetit, Schlaflosigkeit, Schwindel, periphere Neuropathie, Kopfschmerzen, Hypertonie, Dyspnoe, Husten, Erbrechen, Diarrhö, Konstipation, abdo- minale Schmerzen, Übelkeit, Rückenschmerzen, Arthralgie, Schmerzen in den Extremitäten, Muskelkrämpfe, erhöhtes Kreatinin im Blut, Pyrexie, periphere Ödeme, Asthenie, Fatigue, Schüttelfrost. Häufig: Sepsis, Infektion der Lunge, Grippe, Herpes zoster, Infektion der Harnwege, Bronchitis, Gastroenteritis, Virusinfektion, Nasopharyngitis, Rhinitis, febrile Neutropenie, Dehydratation, Hyperkaliämie, Hypoma- gnesiämie, Hyponatriämie, Hyperkalzämie, Hypokalzämie, Hypophosphatämie, Hyperurikämie, Hypoalbuminämie, Angstzustände, Verwirrtheit, Parästhesie, Hypoästhesie, Katarakt, verschwommenes Se- hen, Tinnitus, Herzinsuffizienz, Myokardinfarkt, Vorhofflimmern, Tachykardie, verringerte Ejektionsfraktion, Herzklopfen, tiefe Venenthrombose, Hypotonie, Hautrötung, Lungenembolie, Lungenödem, Epistaxis, oropharyngeale Schmerzen, Dysphonie, Keuchen, pulmonale Hypertonie, gastrointestinale Hämorrhagie, Dyspepsie, Zahnschmerzen, erhöhte Alanin-Aminotransferase, erhöhte Aspartat-Aminotransferase, erhöhte Gammaglutamyl-Transferase, Hyperbilirubinämie, Hautausschlag, Pruritus, Erythem, Hyperhidrose, muskuloskelettale Schmerzen, muskuloskelettale Schmerzen in der Brust, Knochenschmerzen, Myalgie, Muskelschwäche, akute Nierenschädigung, Nierenversagen, Nierenfunktionsstörung, verminderte renale Kreatinin-Clearance, Brustschmerzen, Schmerzen, Reaktionen an der Infusionsstelle, grippe- ähnliche Erkrankung, Malaise, erhöhtes C-reaktives Protein, erhöhte Harnsäure im Blut, infusionsbedingte Reaktionen. Gelegentlich: Clostridium-difficile-Kolitis, Zytomegalie-Virusinfektion, Reaktivierung des Hepatitis-B-Virus, Arzneimittelüberempfindlichkeit, hämolytisch-urämisches Syndrom, Tumorlyse-Syndrom, intrakranielle Hämorrhagie, Schlaganfall, Herzstillstand, myokardiale Ischämie, Perikarditis, Perikar- derguss, hypertensive Krisen, Hämorrhagie, ARDS, akutes Lungenversagen, pulmonale Hämorrhagie, interstitielle Lungenerkrankung, Pneumonitis, gastrointestinale Perforation, Leberversagen, Cholestase, Multiorgan-Dysfunktionssyndrom. Selten: thrombotisch-thrombozytopenische Purpura, thrombotische Mikroangiopathie, posteriores reversibles Enzephalopathie-Syndrom, hypertensive Notfälle, Angioödem. Allgemeine Vorsichtsmaßnahme: Carfilzomib ist eine zytotoxische Substanz. Weitere Angaben: s. Fach- und Gebrauchsinformation. Verschreibungspflichtig. Stand der Information: November 2019. BLINCYTO® 38,5 Mikrogramm Pulver für ein Konzentrat und Lösung zur Herstellung einer Infusionslösung. Wirkstoff: Blinatumomab. Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung. Jeder Verdachtsfall einer Nebenwirkung sollte gemeldet werden. Zusammensetzung: Arzneilich wirksamer Be- standteil: Eine Durchstechflasche mit Pulver enthält 38,5 Mikrogramm Blinatumomab. Die Rekonstitution mit Wasser für Injektionszwecke führt zu einer finalen Blinatumomab-Konzentration von 12,5 Mi- krogramm/ml. Sonstige Bestandteile: Pulver: Citronensäure-Monohydrat (E 330), Trehalose-Dihydrat, Lysinhydrochlorid, Polysorbat 80, Natriumhydroxid (zur pH-Wert-Einstellung). Lösung (Stabilisator): Citronensäure-Monohydrat (E 330), Lysinhydrochlorid, Polysorbat 80, Natriumhydroxid (zur pH-Wert-Einstellung), Wasser für Injektionszwecke. Blinatumomab wird mittels rekombinanter DNA-Technologie in Ovarialzellen des Chinesischen Hamsters hergestellt. Anwendungsgebiet: BLINCYTO® wird als Monotherapie angewendet zur Behandlung von Erwachsenen mit Philadelphia-Chromosom-negativer, CD19-positiver, rezidivierter oder refraktärer B-Vorläufer akuter lymphatischer Leukämie (ALL). BLINCYTO® wird als Monotherapie angewendet zur Behandlung von Erwachsenen mit Philadelphia-Chro- mosom-negativer, CD19-positiver B-Vorläufer-ALL in erster oder zweiter kompletter Remission mit einer minimalen Resterkrankung (MRD) von mindestens 0,1 %. BLINCYTO® wird als Monotherapie an- gewendet zur Behandlung von pädiatrischen Patienten im Alter von 1 Jahr oder älter mit Philadelphia-Chromosom-negativer, CD19-positiver B-Vorläufer-ALL, die refraktär ist oder nach mindestens zwei vorangegangenen Therapien rezidiviert ist oder nach vorangegangener allogener hämatopoetischer Stammzelltransplantation rezidiviert ist. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile. Stillen. Nebenwirkungen: Sehr häufig: bakterielle Infektionen, Pilzinfektionen, virale Infektionen, Infektionen – Pathogen nicht spezifiziert, febrile Neutropenie, Anä- mie, Neutropenie, Thrombozytopenie, Leukopenie, Zytokinfreisetzungs-Syndrom, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Tremor, Tachykardie, Hypotonie, Husten, Übelkeit, Diarrhoe, Erbrechen, Obstipation, Ab- dominalschmerz, Hautausschlag, Rückenschmerzen, Gliederschmerzen, Pyrexie, Schüttelfrost, Ödem, erhöhte Leberenzyme, erniedrigte Immunglobuline, infusionsbedingte Reaktionen. Häufig: Sepsis, Pneumonie, Leukozytose, Lymphopenie, Überempfindlichkeit, Tumorlyse-Syndrom, Verwirrtheit, Desorientierung, Enzephalopathie, Aphasie, Parästhesie, Krämpfe, kognitive Störungen, Gedächtnisstörun- gen, Schwindel, Somnolenz, Hypästhesie, Hirnnervenstörung, Ataxie, Hypertonie, Hautrötung, Dyspnoe, produktiver Husten, respiratorische Insuffizienz, Giemen, Hyperbilirubinämie, Knochenschmerzen, Brustschmerzen, Schmerzen, Gewichtszunahme, erhöhte alkalische Phosphatase im Blut. Gelegentlich: Lymphadenopathie, hämophagozytische Histiozytose, Zytokinsturm, Sprachstörungen, Kapillar- leck-Syndrom, Belastungsdyspnoe, akute respiratorische Insuffizienz, Pankreatitis. Weitere Angaben: s. Fach- und Gebrauchsinformation. Verschreibungspflichtig. Stand der Information: Oktober 2019. Neulasta® 6 mg Injektionslösung. Wirkstoff: Pegfilgrastim. Zusammensetzung: Arzneilich wirksamer Bestandteil: Jede Fertigspritze Neulasta® enthält 6 mg Pegfilgrastim in 0,6 ml Injektionslösung. Basierend auf dem Proteinanteil beträgt die Konzentration 10 mg/ml. Pegfilgrastim wird mittels rekombinanter DNA-Technologie aus Escherichia coli und nachfolgender Konjugation mit Polyethylenglykol (PEG) hergestellt. Die Konzentration beträgt 20 mg/ml, wenn der PEG-Anteil eingerechnet wird. Sonstige Bestandteile: Natriumacetat, Sorbitol (E 420), Polysorbat 20, Wasser für Injektionszwecke. Anwendungsgebiete: Zur Verkürzung der Dauer von Neut- ropenien sowie zur Verminderung der Häufigkeit neutropenischen Fiebers bei erwachsenen Patienten, die wegen einer malignen Erkrankung mit zytotoxischer Chemotherapie behandelt werden (mit Ausnahme von chronisch-myeloischer Leukämie und Myelodysplastischem Syndrom). Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile. Nebenwirkungen: Sehr häufig: Kopfschmerzen, Übelkeit, Knochenschmerzen; häufig: Thrombozytopenie, Leukozytose, Kontaktdermatitis, muskuloskelettale Schmerzen (Myalgie, Arthralgie, Schmerzen in den Extremitäten, Rückenschmer- zen, muskuloskelettale Schmerzen, Nackenschmerzen), Schmerzen an der Injektionsstelle, Reaktionen an der Anwendungsstelle, nicht vom Herzen ausgehende Schmerzen im Brustkorb; Gelegentlich: Sichel- zellkrisen, Splenomegalie, Milzruptur, Überempfindlichkeitsreaktionen, Anaphylaxie, Erhöhung des Harnsäurewertes, Kapillarlecksyndrom, akutes Atemnotsyndrom, pulmonale Nebenwirkungen (interstitielle Pneumonie, Lungenödem, Lungeninfiltrate und Lungenfibrose), Hämoptyse, Sweet-Syndrom (akute febrile Dermatose), kutane Vaskulitis, Glomerulonephritis, Reaktionen an der Injektionsstelle, Erhöhung der Werte von Laktatdehydrogenase und alkalischer Phosphatase, vorübergehende Erhöhung der Werte von ALAT und ASAT bei der Kontrolle der Leberfunktionswerte; Selten: Aortitis, Lungenhämorrhagie, Ste- vens-Johnson-Syndrom. Weitere Angaben: siehe Fach- und Gebrauchsinformation. Verschreibungspflichtig. Stand der Information: November 2019. Neupogen® 30 Mio.E./48 Mio.E. Fertigspritze konz. (300 µg/0,5 ml)/(480 µg/0,5 ml) Neupogen® 30 Mio.E. (300 µg/1,0 ml). Wirkstoff: Filgrastim. Zusammensetzung: Arzneilich wirksamer Bestandteil: Neupogen® 30 Mio.E./48 Mio.E. Fertigspritze konz. (300 μg/0,5 ml)/(480 μg/0,5 ml) enthält je Faltschachtel als Wirkstoff 300 μg/480 20
μg Filgrastim, 1 Durchstechflasche Neupogen® 30 Mio.E. (300 μg/1,0 ml) enthält als Wirkstoff 300 μg Filgrastim, gentechnologisch hergestellt aus E. coli (K12). Sonstige Bestandteile: Natriumacetat, Sorbitol (E 420), Polysorbat 80, Wasser für Injektionszwecke. 30 Mio.E./48 Mio.E. Fertigspritze konz. (300 μg/0,5 ml)/(480 μg/0,5 ml): Jeder ml Lösung enthält 0,0015 bis 0,0023 mmol oder 0,035 bis 0,052 mg Natrium und 50 mg Sorbitol (E 420); Durchstechflasche 30 Mio.E. (300 μg/1,0 ml): Jeder ml Lösung enthält 0,0010 bis 0,0022 mmol oder 0,023 bis 0,051 mg Natrium und 50 mg Sorbitol (E 420). Anwendungsgebiete: Zur Verkürzung der Dauer von Neutropenien sowie zur Verminderung der Häufigkeit neutropenischen Fiebers bei Patienten mit üblicher zytotoxischer Chemotherapie (außer CML und MDS). Zur Verkürzung der Dauer von Neutropenien bei myeloablativer Behandlung mit anschließender Knochenmarktransplantation bei Patienten mit erhöhtem Risiko einer verlängerten schweren Neutropenie. Zur Mobilisierung peripherer Blutvorläuferzellen. Zur Langzeitbehandlung bei Patienten mit schwerer kongenitaler, zyklischer oder idiopathischer Neutropenie. Zur Behandlung von andauernder Neutropenie bei Patienten mit fortgeschrittener HIV-Infektion zur Verminderung des Risikos bakterieller Infektionen, falls andere therapeutische Maßnahmen unzureichend sind. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen Filgrastim oder einen der sonstigen Bestandteile. Nebenwirkungen: Sehr häufig: Thrombozytopenie, Anämie, Kopfschmerzen, Durchfall, Erbrechen, Übelkeit, Haarausfall, muskuloskelettale Schmerzen, Fatigue, Schleimhau- tentzündung, Pyrexie. Häufig: Sepsis, Bronchitis, Infektion der oberen Atemwege, Infektion der Harnwege, Splenomegalie, erniedrigte Hämoglobinwerte, verminderter Appetit, erhöhte Laktatdehydrogenase im Blut, Schlafstörungen, Schwindel, Hypästhesie, Parästhesie, Hypertonie, Hypotonie, Hämoptyse, Dyspnoe, Husten, oropharyngeale Schmerzen, Epistaxis, Schmerzen im Mund, Verstopfung, Hepatomegalie, erhöhte alkalische Phosphatase, Ausschlag, Erythem, Muskelkrämpfe, Dysurie, Hämaturie, Schmerzen im Brustkorb, Schmerzen, Asthenie, allgemeines Unwohlsein, peripheres Ödem, Transfusionsreaktion. Gelegentlich: Leukozytose, Überempfindlichkeit, Arzneimittelüberempfindlichkeit, GvHD, Hyperurikämie, erhöhte Blutharnsäurewerte, Venenverschlusskrankheit, akutes Atemnotsyndrom, Atemstillstand, Lun- genödem, pulmonale Hämorrhagie, interstitielle Lungenerkrankung, Lungeninfiltration, Hypoxie, erhöhte Aspartat-Aminotransferase, erhöhte γ-Glutamyl-Transferase, makulopapulöser Ausschlag, Osteoporose, Proteinurie, Reaktion an der Einstichstelle. Selten: Milzruptur, Sichelzellanämie mit Krise, anaphylaktische Reaktion, erniedrigter Blutzucker, Pseudogicht (Chondrokalzinose), Störungen im Flüssigkeitsvolumen, Kapillarlecksyndrom, Aortitis, kutane Vaskulitis, Sweet-Syndrom (akute febrile neutrophile Dermatose), verringerte Knochendichte, Verschlechterung von rheumatoider Arthritis, Glomerulonephritis, Harnabnor- malitäten. Weitere Angaben: s. Fach- und Gebrauchsinformation. Verschreibungspflichtig. Stand der Information: Oktober 2018. Vectibix® 20 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung. Wirkstoff: Panitumumab. Zusammensetzung: Arzneilich wirksamer Bestandteil: Jede Durchstechflasche enthält 100 mg Panitumumab in 5 ml bzw. 400 mg Panitumumab in 20 ml. Panitumumab ist ein voll humaner monoklonaler IgG2-Antikörper, der mittels rekombinanter DNA-Technologie in einer Säugetierzelllinie (CHO) hergestellt wird. Sonstige Bestandteile: Natriumchlorid, Natriumacetat-Trihydrat, Essigsäure (Eisessig, zur pH-Wert-Einstellung), Wasser für Injektionszwecke. Jeder ml des Konzentrates enthält 0,150 mmol Natrium. Anwendungsgebiete: Vectibix® ist indiziert zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit metastasiertem kolorektalem Karzinom (mCRC, metastatic colorectal cancer) mit RAS-Wildtyp in der Erstlinientherapie in Kombination mit FOLFOX oder FOLFIRI, in der Zweitlinientherapie in Kombination mit FOLFIRI bei Patienten, die in der Erstlinientherapie eine Fluoropyrimidin-haltige Chemotherapie erhalten haben (ausgenommen Irinotecan), oder als Monotherapie nach Versagen von Fluoropyrimidin-, Oxa- liplatin- und Irinotecan-haltigen Chemotherapieregimen. Gegenanzeigen: Patienten mit einer Vorgeschichte schwerer oder lebensbedrohlicher Überempfindlichkeitsreaktionen gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile. Patienten mit einer interstitiellen Pneumonie oder Lungenfibrose. Kombination von Vectibix mit Oxaliplatin-haltiger Chemotherapie bei Patienten mit RAS-mutiertem mCRC oder bei unbekanntem RAS-mCRC-Status. Nebenwirkungen: Sehr häufig: Konjunktivitis, Paronychie, Anämie, Hypokaliämie, Hypomagnesiämie, verminderter Appetit, Insomnie, Dyspnoe, Husten, Diarrhö, Übelkeit, Erbrechen, abdominale Schmerzen, Stomatitis, Konstipation, akneiforme Dermatitis, Hautausschlag, Erythem, Pruritus, trockene Haut, Fissuren der Haut, Akne, Alopezie, Rückenschmerzen, Fatigue, Pyrexie, Asthenie, Entzündung der Schleimhaut, peripheres Ödem, Gewichtsabnahme. Häufig: eitriger Hautausschlag, bakterielle Entzündung des Unterhautgewebes, Harnwegsinfektion, Follikulitis, örtlich begrenzte Infektion, Leukopenie, Überempfindlichkeit, Hypokalzämie, Dehydratation, Hyperglykämie, Hypophosphatämie, Angstgefühl, Kopfschmerzen, Schwindel, Blepharitis, Wimpernwachstum, verstärkte Tränen- sekretion, okuläre Hyperämie, trockenes Auge, Augenpruritus, Irritation des Auges, Tachykardie, tiefe Venenthrombose, Hypotonie, Hypertonie, Hautrötung, Lungenembolie, Epistaxis, rektale Hämorrhagie, trockener Mund, Dyspepsie, aphthöse Geschwüre, Lippenentzündung, gastroösophageale Refluxkrankheit, Hautgeschwür, Exfoliation der Haut, exfoliativer Hautausschlag, Dermatitis, papulöser Hautausschlag, juckender Hautausschlag, geröteter Hautausschlag, generalisierter Hautausschlag, makulöser Hautausschlag, makulo-papulöser Hautausschlag, Läsionen der Haut, Hauttoxizität, Wundschorf, Hypertrichose, Onychoklasie, Nagelerkrankung, Hyperhidrose, palmar-plantares Erythrodysästhesie-Syndrom, Schmerzen in den Extremitäten, Brustschmerzen, Schmerzen, Schüttelfrost, Abfall des Magnesiumspiegels im Blut. Gelegentlich: Augenentzündung, Infektion des Augenlides, anaphylaktische Reaktion, ulzerative Keratitis, Keratitis, Irritation des Augenlides, Zyanose, interstitielle Lungenerkrankung, Bronchospasmus, Nasentrockenheit, aufgesprungene Lippen, trockene Lippen, toxische epidermale Nekrolyse, Stevens-Johnson-Syndrom, Hautnekrose, Angioödem, Hirsutismus, eingewachsener Nagel, Onycholyse, Infusions- reaktion. Weitere Angaben: s. Fach- und Gebrauchsinformation. Verschreibungspflichtig. Stand der Information: September 2019 Nplate® 125/250/500 Mikrogramm Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung. Nplate® 250/500 Mikrogramm Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslösung. Wirkstoff: Romiplostim. Zusammensetzung: Arzneilich wirksamer Bestandteil: Jede Durchstechflasche enthält 125/250/500 µg Romiplostim. Nach der Rekonstitution enthalten 0,25/0,5/1 ml entnehmbares Volumen der Injektionslösung 125/250/500 µg Romiplostim (500 µg/ml). Zusätzlich enthält jede Durchstechflasche eine Überfüllung, um sicherzustellen, dass 125/250/500 µg Romiplostim entnommen werden können. Romiplostim wird mittels rekombinanter DNA-Technologie in Escherichia coli (E. coli) hergestellt. Sonstige Bestandteile: Mannitol (E 421), Sucrose, Histidin, Salzsäure (zur pH-Wert-Einstellung), Po- lysorbat 20. Lösungsmittel: Wasser für Injektionszwecke. Anwendungsgebiete: Nplate® 125/250/500 Mikrogramm Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung - Nplate® ist für die Behandlung von Patienten mit chronischer immun-(idiopathischer)thrombozytopenischer Purpura (ITP) im Alter von 1 Jahr oder älter indiziert, die gegenüber anderen Therapien refraktär sind (z.B. Kortikosteroide, Immunglobuline); Nplate® 250/500 Mikrogramm Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslösung - Nplate® ist für die Behandlung erwachsener Patienten mit chronischer immun-(idiopathischer)thrombozytope- nischer Purpura (ITP) indiziert, die gegenüber anderen Therapien refraktär sind (z.B. Kortikosteroide, Immunglobuline). Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff, gegen einen der sonstigen Bestandteile oder gegen aus E. coli stammende Proteine. Nebenwirkungen: Sehr häufig: Infektion der oberen Atemwege, Überempfindlichkeit, Kopfschmerzen; häufig: Gastroenteritis, Knochenmarkstörung, Thrombozytopenie, Anämie, Angioödem, Schlaflosigkeit, Schwindel, Migräne, Parästhesie, Palpitationen, Rötungen, Lungenembolie, Übelkeit, Diarrhö, Abdominalschmerzen, Konstipation, Dyspepsie, Pruritus, Ekchymose, Hautausschlag, Arthralgie, Myalgie, Muskelkrämpfe, Schmerzen in den Extremitäten, Rückenschmerzen, Knochenschmerzen, Fatigue, periphere Ödeme, Influenza-ähnliche Erkrankung, Schmer- zen, Asthenie, Pyrexie, Schüttelfrost, Reaktion an der Injektionsstelle, Kontusion; gelegentlich: Influenza, örtlich begrenzte Infektion, Nasopharyngitis, Multiples Myelom, Myelofibrose, aplastische Anämie, Knochenmarkversagen, Leukozytose, Splenomegalie, Thrombozythämie, erhöhte Thrombozytenzahl, abnorme Thrombozytenzahl, Alkoholintoleranz, Anorexie, verringerter Appetit, Dehydratation, Gicht, De- pression, Alpträume, Klonus, Dysgeusie, Hypästhesie, Hypogeusie, periphere Neuropathie, Sinus-transversus-Thrombose, konjunktivale Hämorrhagie, Störung der Akkommodation, Blindheit, Funktionsstörung des Auges, juckende Augen, gesteigerte Tränensekretion, Stauungspapille, Sehstörungen, Vertigo, Myokardinfarkt, erhöhte Herzfrequenz, tiefe Beinvenenthrombose, Hypotonie, periphere Embolie, periphere Ischämie, Phlebitis, oberflächliche Thrombophlebitis, Thrombose, Erythromelalgie, Husten, Rhinorrhö, trockener Hals, Dyspnoe, Verstopfung der Nase, schmerzhafte Atmung, Erbrechen, rektale Hämorrhagie, Mundgeruch, Dysphagie, gastroösophagealer Reflux, Hämatochezie, Hämorrhagie im Mund, Magenbeschwerden, Stomatitis, Zahnverfärbung, Pfortaderthrombose, Erhöhung der Transaminase, Alopezie, photosensible Reaktion, Akne, Kontaktdermatitis, trockene Haut, Ekzem, Erythem, exfoliativer Hautausschlag, ungewöhnliches Haarwachstum, Prurigo, Purpura, papulöser Hautausschlag, juckender Hautau- 21
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