Das Zusatzentgelt-System - Alle Informationen auf einen Blick Version 2020 - Amgen GmbH

 
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Alle Informationen auf einen Blick
Version 2020

Das Zusatzentgelt-System
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zu kalkulieren, den die Krankenkassen den Krankenhäusern für
Inhaltsverzeichnis                                                                          dieses Zusatzentgelt zahlen. Es muss lediglich noch die geplante
     1. Zusammenfassung: Das Wichtigste auf einen Blick .............. 2                    Menge für das laufende Budgetjahr verhandelt werden.

     2. Was sind Zusatzentgelte? ...................................................... 3
                                                                                            Daneben gibt es eine zunehmende Anzahl von Zusatzentgelten,
     3. Von NUB-Entgelten zu Zusatzentgelten:                                               die nicht bundesweit berechnet werden konnten (135 für das Jahr
        Unterschiede und Gemeinsamkeiten ..................................... 4            2020). Für diese Leistungen muss das Krankenhaus in der Bud-
     4. Zusatzentgelte 2020: Übersicht über den Gesamtkatalog .... 8                        getverhandlung daher neben der Menge auch das Entgelt mit den
     5. Das Zusatzentgelt für Carfilzomib .......................................... 10     Kostenträgern verhandeln.

     6. Das Zusatzentgelt für Blinatumomab ..................................... 11
                                                                                            Die Kodierung erfolgt durch Erfassung einer OPS-Ziffer für den
     7. Kodierhinweise und Abrechnungsregeln ............................... 12             addierten Gesamtverbrauch während eines stationären Aufenthal-
     8. Hilfestellungen für die Budgetverhandlungen ........................ 12             tes. So wird für Blinatumomab der OPS-Kode 6-008.7 verschlüs-
                                                                                            selt. Die 6. Stelle definiert die applizierte Menge. Für Carfilzomib
     9. Vorschlagsverfahren für Zusatzentgelte ................................ 15
                                                                                            existiert entsprechend der OPS-Kode 6-008.9. Daneben existieren
                                                                                            weitere OPS-Kodes für die Beschreibung einer Leistung, so z.B.
                                                                                            für die Gabe eines monoklonalen Antikörpers (z.B. Panitumumab
                                                                                            und Trastuzumab). Es empfehlen sich automatische Erfassungs-
                                                                                            systeme und manuelle Kontrollmechanismen, um Erlösverluste
1. Zusammenfassung:                                                                         und aufwändige Rechnungskorrekturen zu minimieren.

    Das Wichtigste auf einen Blick                                                          Die Applikation muss eindeutig und nachvollziehbar in den Kran-
                                                                                            kenunterlagen dokumentiert sein, um Prüfungen durch den MDK
    Seit 2005 gibt es neben dem DRG-Budget ein „Zusatzentgelt-Bud-                          standhalten zu können. So prüft der MDK regelhaft, ob die abge-
    get“, in dem alle zusatzentgelt-fähigen Medikamente und Metho-                          rechnete Menge eines Medikaments mit der in der Patientenkurve
    den zusätzlich zu einer Fallpauschale (DRG) vergütet werden. Von                        erfassten applizierten Menge übereinstimmt. Bei ZE und NUB-fä-
    den 218 Zusatzentgelten (ZE) des Jahres 2020 sind 83 „bewertet“.                        higen Produkten kommt es auch immer häufiger zu aufwändigen
    Dies bedeutet, dass das für das DRG-System zuständige „Institut                         Indikationsprüfungen mit Abgleich von Diagnosen mit Fachinfor-
    für das Entgeltsystem im Krankenhaus“ (InEK) in der Lage war,                           mationen und Zulassungsstudien. Daneben wird die Notwendig-
    aufgrund der Kostendaten einen bundesweit einheitlichen Preis                           keit und Dauer der stationären Behandlung überprüft, wozu v.a.

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Verlaufsbögen mit täglichen Eintragungen hilfreich sind. Sowohl für   Zusatzentgelte sorgen für eine gerechtere Abbildung teurer Ver-
  die Budgetverhandlungen als auch für die laufende Überwachung         fahren und Medikamente im DRG-System, indem nur in den Fällen
  gilt es, eine möglichst genaue Mengenplanung vorzunehmen. Da-         Entgelte fließen, in denen die entsprechenden Leistungen auch
  mit lassen sich Erlösverluste für das Krankenhaus vermeiden.          erbracht wurden. Eine Vergütung „mit der Gießkanne“ wird da-
                                                                        durch vermieden.
2. Was sind Zusatzentgelte?
                                                                        Die Erlösanteile von Zusatzentgelten werden bei jeder jährlichen
  Seit 2005 dürfen zusätzlich zu einer Fallpauschale (DRG) beson-       Neukalkulation des DRG-Katalogs aus den Erlösen der Fallpau-
  dere Leistungen, teure Arzneimittel- oder Blutprodukte als Zusat-     schalen herausgerechnet ("bereinigt"), so dass es zu keiner Dop-
  zentgelte nach einem bestimmten Zusatzentgeltkatalog abge-            pelvergütung kommt. So werden zum Beispiel die Kostenanteile
  rechnet werden.                                                       eines Medikamentes, das als ZE abgerechnet wird, aus den Medi-
                                                                        kamentenkosten der betroffenen Fallpauschalen abgezogen.
  Die meisten Medikamente benötigen keinerlei Sondervergütung in
  Form von NUB oder ZE, sondern können in der entsprechenden            Es ist zu unterscheiden zwischen den bundesweit einheitlich ver-
  Fallpauschale (DRG) abgerechnet werden. In den DRGs sind für          güteten Zusatzentgelten und den krankenhausindividuell zu ver-
  Medikamente eigene „Kostenstellen“ reserviert. Hier landen die        handelnden Zusatzentgelten: Bundesweit einheitlich vergütete
  Kosten der Medikamente, deren stationärer Einsatz zu keinen           ZE werden vom DRG-Institut InEK („Institut für das Entgeltsystem
  Erstattungsproblemen im DRG-System führt, da sie in der Re-           im Krankenhaus“, in Trägerschaft der Selbstverwaltungspartner)
  gel vergleichsweise günstig sind und häufig verwendet werden,         mit einem Erlös versehen, der für ein Kalenderjahr in allen deut-
  daher in die DRG „eingepreist“ sind. Hierzu zählt beispielsweise      schen Krankenhäusern gültig ist. 2020 gibt es 83 so bewertete
  das Medikament Denosumab (XGEVA®). Anders sieht es bei ver-           Zusatzentgelte, unter anderem für monoklonale Antikörper wie
  gleichsweise „teuren“ Medikamenten aus: Bei diesen droht ohne         Panitumumab (Vectibix®) oder für Wachstumsfaktoren wie Romi-
  Zusatzentgelte insbesondere bei sachmittel- und medikamenten-         plostim (NPlate®). Entscheidend ist bei diesen Zusatzentgelten:
  lastigen DRGs regelmäßig eine Schieflage in der Leistungsab-          Die Krankenhäuser müssen im Rahmen der Budgetverhandlun-
  bildung zwischen Krankenhäusern mit und ohne Einsatz dieser           gen lediglich die Mengen mit den Kostenträgern verhandeln. Die
  teuren Verfahren: Unabhängig vom Einsatz dieser Verfahren und         „Preise“ im Form von Zusatzentgelten sind im Fallpauschalenka-
  Medikamente würden alle Krankenhäuser immer nur eine einheit-         talog bereits nach Dosierungen gestaffelt festgelegt. Dies erfolgt
  liche DRG-Pauschale vergütet bekommen. In der Fallpauschale           durch das InEK nach speziellen Kalkulationsmodellen, in welche
  sind diese Präparate aber nur sehr gering abgebildet.                 u.a. die Einkaufspreise von etwa 250 „Kalkulationskrankenhäu-
                                                                        sern“ eingehen. Der Katalog dieser Zusatzentgelte befindet sich

                                                                                                                                        3
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in den Anlagen 2 (Zusammenfassung) und 5 (Details) der Fallpau-           Marktpreis gebildet hat, der manchmal eine erneute Bewertung
    schalenvereinbarung.                                                      ermöglicht:

    Davon abzugrenzen sind Zusatzentgelte, für die kein bundesweit                                                unbew.                    bewert.                    unbew.
                                                                                            NUB
    gültiger Erlös existiert und die daher in Menge und Preis auf lokaler                                           ZE                        ZE                         ZE
    Ebene zwischen Krankenhaus und Kostenträgern verhandelt wer-
                                                                                                                                                                       Patent-
    den müssen. Gelegentlich handelt es sich hierbei um sehr seltene                Zulassung                             Patentschutz
                                                                                                                                                                       ablauf
    und teure Leistungen, welche nur in wenigen Zentren vorgehalten
                                                                                                                                                                        Jahre
    werden. Viel häufiger jedoch können Preise deshalb nicht kalkuliert
    werden, da noch zu wenige oder zu unterschiedliche Kostendaten            Anm.: Dieser Verlauf ist nur einer von mehreren möglichen Varianten. Es existiert kein fester Algorithmus.
    aus den Krankenhäusern vorliegen. Dies ist regelmäßig bei Ablauf
    des Patentschutzes eines Medikaments der Fall, weshalb beispiels-       3. Der Unterschied zwischen
    weise die monoklonalen Antikörper Rituximab und Trastuzumab nun
    unbewertet sind. Weitere Beispiele sind Tumorprothesen oder spe-           Zusatzentgelten und NUB-Entgelten
    zielle Blutwäscheverfahren. 2020 haben auch erstmals alle G-CSF           Bis auf die bundesweite einheitliche Festlegung der Entgelte sind
    Präparate wie Pegfilgrastim, Lenogastrim, Filgastrim, Lipegfilgrastim     die bewerteten und die unbewerteten Zusatzentgelte in der Bud-
    kein bewertetes Zusatzentgelt mehr.                                       getverhandlung zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen
                                                                              gleich. Beide müssen die Krankenkassen den Krankenhäusern
    Für den Einsatz dieser Präparate bekommt das codierende Kran-             erstatten (Kontrahierungszwang), wenn diese die Patienten be-
    kenhaus eine Abschlagszahlung in Höhe der aus 2019 bekannten              handeln, die Leistungen erbringen und die Voraussetzungen dafür
    Entgelte. Diese haben bis zur neuen hausindividuellen Budgetver-          erfüllen (Krankenhausplanung, G-BA-Richtlinien usw.).
    einbarung Gültigkeit.
                                                                              Anders sieht es bei den NUB aus. Auch deren Entgelte müssen
    Die 135 krankenhaus-individuellen Zusatzentgelte für 2020 finden          zwischen den Verhandlungspartnern Jahr für Jahr bezüglich
    sich in den Anlagen 4 und 6 der Fallpauschalenvereinbarung (FPV).         des Preises neu vereinbart werden, nachdem das Krankenhaus
                                                                              (ebenfalls jedes Jahr erneut) eine formale Anfrage an das InEK
    Typischerweise finden Medikamente den Weg in die Vergütung als            gestellt und dieses die „Nichtabbildung“ im DRG-System (Status
    „Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“ (NUB) über                  1) bestätigt hat. Formal spielt die geplante Menge für das Bud-
    unbewertete in bewertete Zusatzentgelte, am Ende des Lebens-              getjahr bei NUB keine Rolle, trotzdem legen die Kassen für ihre
    zyklus dann wieder zurück in unbewertete ZE, bis sich ein neuer           interne Planung Wert auf eine Mengenabsprache. Ein Über- oder

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Das Zusatzentgelt-System - Alle Informationen auf einen Blick Version 2020 - Amgen GmbH
Unterschreiten dieser Menge hat jedoch für das Krankenhaus                   Alle drei zusätzlichen Entgelte stehen in einer engen Beziehung
keinerlei Konsequenzen. Der entscheidende Unterschied zu den                 zueinander. In der Regel werden Innovationen zuerst als NUB
Zusatzentgelten ist jedoch, dass die Krankenkassen bei den NUB               vergütet, gehen dann aber in den Zusatzentgeltkatalog über, wo
nicht unter einem Kontrahierungszwang stehen. Sie können also                sie zwischen dem bewerteten und unbewerteten Teil hin und her
eine Vereinbarung zu allen oder bestimmten NUB in einzelnen                  wechseln können, je nach Marktsituation und Lebenszyklus. Eher
Krankenhäusern verweigern, solange sie eine flächendeckende                  selten finden Leistungen direkt oder über NUB den direkten Weg
Versorgung mit diesen Innovationen sicherstellen. Gegen eine                 in eine Fallpauschale (z.B. kardiologische Implantate). Niemals je-
solche Ablehnung kann das Krankenhaus zwar Rechtsmittel ein-                 doch kann eine NUB diesen Status zurückerlangen, wenn es ein-
legen, sieht aber in der Praxis oft davon ab.                                mal im DRG-System integriert wurde:

Hier eine kurze Übersicht der drei zusätzlichen Entgelte und
ihrer Unterschiede:

                        Bewertetes
                           ZE
                                       Unbewertetes
                                           ZE
                                                            NUB-Entgelt
                                                                                                            Unbewer-
Bundesweit                   ja              nein                nein                                         tetes
einheitliches Entgelt
                                                                                                               ZE
Vergütung ab wann?      ab 1. Januar    ab 1. Januar       ab Vereinbarung

Kontrahierungszwang          Ja               Ja                 nein
                         (Vergütung       (Vergütung
                          gesichert)       gesichert)

DRG-Katalog              Anlagen 2       Anlagen 4         nicht enthalten
                           und 5           und 6
                                                                                                                                       Bewer-
                                                                                       NUB
Verhandlung von           Menge          Menge und              Preis
                                           Preis
                                                                                                                                        tetes
                                                                                                                                         ZE
Mindererlösausgleich       nein             40%                  nein
                                       (nach BPflV 2003)

Mehrerlösausgleich         25%              25%                  nein
                                       (nach BPflV 2003)

Gesetzliche               § 7 (1)          § 7 (1)              § 6 (2)
Grundlage                KHEntgG          KHEntgG              KHEntgG                Eigene Darstellung 3. Zusatzentgelte 2020: Abbildung des Gesamtkatalogs

                                                                                                                                                                5
Das Zusatzentgelt-System - Alle Informationen auf einen Blick Version 2020 - Amgen GmbH
Onkologisch relevante Zusatzentgelte (Auswahl 2020)
    Monoklonale Antikörper                          Antimykotika                        Zytostatika               Wachstumsfaktoren                     Blutprodukte
    Bevacizumab                              Ampho-B-Lipidkomplex           Azacytidin                          Filgrastim                       Antithrombin

    Blinatumomab                             Anidulafungin                  Bortezomib                          Lenograstim                      ATG

    Brentuximab Vedotin                      Caspofungin                    Busulfan                            Lipegfilgrastim                  Erythrozytenkonzentrat

    Cetuximab                                Micafungin                     Cabazitaxel                         Palifermin                       Immunglobuline

    Daratumumab                              Voriconazol                    Docetaxel                           Pegfilgrastim                    Prothrombinkomplex

    Eculizumab                               Liposomales Ampho B            Gemcitabin                          Plerixafor                       Thrombozytenkonzentrat

    Ipilimumab                               Posaconazol oral               Irinotecan                          Romiplostim                      Gerinnungsfaktoren

    Nivolumab                                Posaconazol iv                 Nab-Paclitaxel

    Obinutuzumab                             Itraconazol                    Paclitaxel

    Ofatumumab                                                              Pemetrexed

    Pembrolizumab                                                           Pixantron

    Pertuzumab                                                              Topotecan

    Panitumumab                                                             Trabectedin

    Ramucirumab                                                             Vinflunin

    Rituximab iv/sc

    Trastuzumab iv/sc

    Für den stationären Einsatz relevante Amgen-Produkte
        Wirkstoff           Handelsname                    OPS-Kode   Vergütung als/in             Wirkstoff            Handelsname          OPS-Kode           Vergütung als/in

    Blinatumomab          BLINCYTO       ®
                                                     6-008.7*         unbewertetes ZE          Pegfilgrastim         Neulasta   ®
                                                                                                                                          6-002.7*              unbewertetes ZE

    Carfilzomib           Kyprolis   ®
                                                     6-008.9*         unbewertetes ZE          Filgrastim            Neupogen®            6-002.1*              unbewertetes ZE

    Denosumab             XGEVA®                     --               DRG                      Trastuzumab iv        KANJINTI     ®
                                                                                                                                          6-001.k*              unbewertetes ZE

    Romiplostim           Nplate®
                                                     6-005.9*         bewertetes ZE            Adalimumab            AMGEVITA         ®
                                                                                                                                          6-001.d*              unbewertetes ZE

    Panitumumab           Vectibix  ®
                                                     6-004.7*         bewertetes ZE

6
Das Zusatzentgelt-System - Alle Informationen auf einen Blick Version 2020 - Amgen GmbH
Von den 218 existierenden Zusatzentgelten für 2020 werden etwa        verschiedenen Abteilungen oder zwischenzeitlichem Absetzen
40% vor allem bei hämatologischen und onkologischen Patienten         eines Medikamentes addiert werden. Es gilt immer: ein Fall – ein
eingesetzt, unter anderem Blutprodukte, Zytostatika, Antimykotika,    Zusatzentgelt. Bei Wiederaufnahmen wird entsprechend neu ge-
monoklonale Antikörper und Wachstumsfaktoren. Daneben sind            zählt. Mitgegebene Medikamente können normalerweise nicht als
zahlreiche mit Status 1 gelistete NUB ebenfalls für die Hämatologie   ZE oder NUB abgerechnet werden. Wenn mit der Mitgabe nach
und Onkologie relevant.                                               Arzneimittel-Richtlinie des G-BA und Arzneimittel-Gesetz die Ver-
                                                                      sorgung sichergestellt wird (z.B. bei Entlassung am Wochenende),
Für jedes dieser Zusatzentgelte werden mehrere mengen- und ver-       wird die im Kurvenblatt gekennzeichnete Mitgabe aber in der Re-
brauchsabhängige Erlösstufen vorgegeben. Ein Zusatzentgelt kann       gel für die Abrechnung als ZE oder NUB akzeptiert.
dadurch bis zu 30 Dosisstufen mit jeweils eigenem Erlös haben.
Die Höhe der Dosisstufen wird bei den bundesweit bewerteten ZE        Grundsätzlich können nur tatsächlich verabreichte Mengen in Rech-
vom InEK so gewählt, dass zwischen den Stufen ein deutlicher Er-      nung gestellt werden. Verwurf aufgrund von Packungsgrößen sowie
lös- und Kostenunterschied gewahrt ist. Bei nicht bewerteten ZE       abgelaufene oder beschädigte Materialien und Medikamente gehen
werden ebenfalls Dosisstufen veröffentlicht, für diese müssen die     zu Lasten des Krankenhauses. Diese Regel gilt sowohl für die Zu-
Verhandlungspartner dann jeweils vor Ort ein Entgelt vereinbaren.     satzentgelte als auch für die NUB-Entgelte. Bei NUB-Entgelten wer-
                                                                      den häufig Einheitenpreise vereinbart (z.B. ein Preis pro Milligramm).
Seit dem Jahr 2010 kann ein bewertetes Zusatzentgelt (ZE116)
für den monoklonalen Antikörper Panitumumab (Vectibix®) abge-         Weitere Besonderheiten der Zusatzentgelte sind:
rechnet werden. Es sind ohne explizite Kindersplitts insgesamt 14     Unterer und oberer Schwellenwert
Dosisstufen zwischen 180 und 2460 mg eingeführt. Damit ist die
Vergütung bei einer Dosierung von 6 mg/kg Körpergewicht bereits       Nicht jeder Verbrauch ist als Zusatzentgelt abrechenbar. Zusatzent-
für Patienten ab 30 kg Gewicht als Zusatzentgelt abrechenbar. An      gelte werden erst ab einem bestimmten Mindestverbrauch entspre-
der oberen Schwellendosis ist ebenfalls eine ausreichende Men-        chend Mindestkosten relevant (unterer Schwellenwert). Verbräuche,
ge vorhanden, die für 4 Gaben eines 100 kg schweren Patienten         die darunterliegen, können nicht als ZE abgerechnet werden, sondern
ausreichen würde. An diesem Beispiel sieht man deutlich, dass die     werden im DRG-Erlös abgebildet. Die Grenzen werden für jedes Zu-
Schwellenwerte in der Regel so großzügig bemessen sind, dass          satzentgelt jährlich neu errechnet und folgen damit auch den „Markt-
fast alle Behandlungen damit zu vergüten sind.                        preisen“. Bei starkem Preisrückgang werden untere Dosisstufen
                                                                      entsprechend gestrichen und die unterste abzurechnende Schwelle
Ein Zusatzentgelt gilt für den gesamten stationären Fall, die         angehoben (Beispiele: Gemcitabin, Irinotecan und die Taxane) oder
Verbräuche müssen also bei internen Verlegungen zwischen              das Zusatzentgelt ganz gestrichen (Beispiel: Oxaliplatin).

                                                                                                                                          7
Das Zusatzentgelt-System - Alle Informationen auf einen Blick Version 2020 - Amgen GmbH
Zusatzentgelte decken auch nur bis zu einem bestimmten Maxi-             einem eigenen Regelwerk, das unter www.g-drg.de einzusehen
    malverbrauch die Kosten ab, darüberliegende Verbräuche müssen            ist. Neben dem Auftreten einer Leistung in mehreren DRGs und
    wieder über das DRG-Entgelt vergütet werden. Allerdings sind die         anderen Voraussetzungen werden auch gewisse Mindestkosten
    oberen Schwellen so gesetzt, dass statistisch nur sehr wenige Fälle      gefordert, ohne dass diese genauer definiert sind. Die Einstiegs-
    diese Schwelle überschreiten. Aufgrund der Verbrauchs- und Kal-          schwelle liegt bei Dosisstufen für Erwachsene in der Regel bei 500
    kulationsdaten von Extremkostenfällen werden die oberen Schwel-          bis 600 Euro pro Fall. Damit können sowohl vergleichsweise teure
    lenwerte bei Bedarf deutlich angehoben (so geschehen bei den             Produkte als Einmalgabe, aber auch über einen längeren Zeitraum
    Gerinnungsfaktoren). Anpassungen erfolgen auch, wenn bei neuen           gegebene Medikamente mit mittleren Tagestherapiekosten die
    Indikationen höhere Mengen verabreicht werden. Zusammenfas-              „Kostenschwelle“ für ein ZE überschreiten. Es gilt das Produkt
    send stellen Zusatzentgelte damit eine Art „Teilkaskoversicherung        aus Preis mal Behandlungsdauer. Diese Regelungen gelten ein-
    mit Selbstbehalt“ für die Krankenhäuser dar.                             heitlich für bewertete und unbewertete Zusatzentgelte. Bei den
                                                                             unbewerteten ZE reichen lediglich die Kostendaten nicht für eine
    Kinder- oder Alterssplitts                                               bundesweit einheitliche Bepreisung aus. Aber auch bei diesen ZE
                                                                             werden die aus den DRGs bereinigt.
    Für geringe Mengen wurden eigene Dosisstufen kalkuliert, welche
    nur bei Patienten unterhalb eines bestimmten Alters (maximal 15          Dabei werden bei Medikamenten und Medizinprodukten nicht aus-
    Jahre) abzurechnen sind. Kindersplitts wurden eingeführt, um auch        schließlich Einkaufspreise berücksichtigt, sondern es wird eine Dif-
    geringe Verbräuche bei pädiatrischen Patienten abrechenbar zu            ferenzkostenermittlung angewandt, bei der Fallkosten mit Einsatz
    machen, die üblicherweise unter dem unteren Schwellenwert gele-          des Zusatzentgelts mit vergleichbaren Fällen ohne dieses ZE vergli-
    gen hätten. Es existieren Alterssplitts für unter 3, unter 5, unter 10   chen werden. Ziel ist die Ermittlung des Mehraufwands außerhalb
    und unter 15 Jahre.                                                      der Streuung einer Fallpauschale. Daher gehen neben den Ein-
                                                                             kaufspreisen auch weitere Faktoren in die Kalkulation ein (mögliche
4. Kalkulation der Zusatzentgelte durch das                                  Beispiele: Mehrkosten bei Einsatz von Antimykotika für zusätzliche
                                                                             Intensivaufenthalte oder Diagnostik der Pilzinfektion). Die tatsächli-
   InEK. Abbildung des Gesamtkatalogs                                        che Preisbildung ist jedoch nicht einsehbar, sodass die Gründe für
                                                                             Veränderungen nur vermutet werden können. Ein Teil der Kosten
    Die Erlöse der Zusatzentgelte werden jährlich aus den tatsächli-         eines Zusatzentgeltes (nämlich der Anteil unter dem unteren und
    chen Leistungs- und Kostendaten des Vorjahres der Kalkulations-          über dem oberen Schwellenwert) verbleibt jeweils in der Fallpau-
    krankenhäuser neu kalkuliert (also Katalog 2020 aus Daten 2018).         schale, so dass die Finanzierung einer ZE-fähigen Leistung immer
    Das InEK folgt bei der Auswahl und Kalkulation der Zusatzentgelte        eine Mischung aus DRG- und Zusatzentgelt darstellt.

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Das Zusatzentgelt-System - Alle Informationen auf einen Blick Version 2020 - Amgen GmbH
Die jährlich schwankenden Erlöse im Katalog der Zusatzentgelte un-   häuser (Preiserhöhungen, Generika, Mengenrabatte und ähnliches)
terliegen also neben veränderten Einkaufspreisen der Kalkulations-   auch Einflüssen der Zusatzentgelte auf die Kosten der DRGs.

                                                                                                                                   9
Das Zusatzentgelt-System - Alle Informationen auf einen Blick Version 2020 - Amgen GmbH
5. Das Zusatzentgelt für Carfilzomib
     Nachdem Carfilzomib in den ersten Jahren als NUB vergütet wur-                     wobei Menge und Preis in den Budgetverhandlungen definiert werden
     de, ist es seit 2019 im ZE Katalog zu finden.                                      müssen. Oft dient für die Preisverhandlung das ehemalige NUB-Entgelt
     Somit können alle Krankenhäuser mit entsprechenden Patienten                       als Grundlage.
     und Behandlungen Carfilzomib als Zusatzentgelt vereinbaren,

          ZE            Bezeichnung               OPS Version 2019                       Betrag                     OPS Version 2019                                Betrag

                                       OPS-Kode             OPS-Text                                  OPS-Kode                   OPS-Text

           1                 2            4                     5                          6               4                          5                                6

     ZE 2020-162   4)
                        Gabe von                     Applikation von Medikamenten,                                        Applikation von Medikamenten,
                        Carfilzomib,                 Liste 8: Carfilzomib, parenteral                                     Liste 8: Carfilzomib, parenteral
                        parenteral

                                       6-008.90     30 mg bis unter      60 mg v. Ort z. verhandeln   6-008.9e       960 mg bis unter         1080 mg       v. Ort z. verhandeln

                                       6-008.91     60 mg bis unter      90 mg v. Ort z. verhandeln   6-008.9f      1080 mg bis unter         1320 mg       v. Ort z. verhandeln

                                       6-008.92     90 mg bis unter    120 mg v. Ort z. verhandeln    6-008.9g      1320 mg bis unter         1560 mg       v. Ort z. verhandeln

                                       6-008.93    120 mg bis unter    150 mg v. Ort z. verhandeln    6-008.9h      1560 mg bis unter         1800 mg       v. Ort z. verhandeln

                                       6-008.94    150 mg bis unter    180 mg v. Ort z. verhandeln    6-008.9j      1800 mg bis unter         2040 mg       v. Ort z. verhandeln

                                       6-008.95    180 mg bis unter    240 mg v. Ort z. verhandeln    6-008.9k      2040 mg bis unter         2280 mg       v. Ort z. verhandeln

                                       6-008.96    240 mg bis unter    300 mg v. Ort z. verhandeln    6-008.9m      2280 mg bis unter 2760 mg               v. Ort z. verhandeln

                                       6-008.97    300 mg bis unter    360 mg v. Ort z. verhandeln    6-008.9n      2760 mg bis unter 3240 mg               v. Ort z. verhandeln

                                       6-008.98    360 mg bis unter    420 mg v. Ort z. verhandeln    6-008.9p      3240 mg bis unter 3720 mg               v. Ort z. verhandeln

                                       6-008.99    420 mg bis unter    480 mg v. Ort z. verhandeln    6-008.9q      3720 mg bis unter 4200 mg               v. Ort z. verhandeln

                                       6-008.9a    480 mg bis unter    600 mg v. Ort z. verhandeln    6-008.9r      4200 mg oder mehr                       v. Ort z. verhandeln

                                       6-008.9b    600 mg bis unter    720 mg v. Ort z. verhandeln     Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2019 ist für diese Zusatzentgelte das bisher kran-
                                                                                                      4)

                                                                                                      kenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirk-
                                       6-008.9c    720 mg bis unter    840 mg v. Ort z. verhandeln    samwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch,
                                                                                                      sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
                                       6-008.9d    840 mg bis unter    960 mg v. Ort z. verhandeln

10
6. Das Zusatzentgelt für Blinatumomab
   Auch Blinatumomab wurde in den ersten Jahren als NUB vergü-                          Somit können alle Krankenhäuser mit entsprechenden Patienten und
   tet. 2019 konnte das InEK wie bei Carfilzomib erstmals ausrei-                       Behandlungen Blinatumomab als Zusatzentgelt vereinbaren, wobei
   chende Daten für eine Aufnahme in den ZE-Katalog identifizie-                        Menge und Preis in den Budgetverhandlungen vereinbart werden
   ren, jedoch noch nicht für eine bundesweite Bewertung. Daher                         müssen. Oft dient auch hier für die Preisverhandlung das ehemalige
   wird für Blinatumomab ein unbewertetes ZE definiert.                                 NUB-Entgelt als Grundlage.

        ZE            Bezeichnung                 OPS Version 2019                       Betrag                         OPS Version 2019                                     Betrag

                                      OPS-Kode             OPS-Text                                     OPS-Kode                      OPS-Text

         1                 2              4                     5                          6                 4                              5                                    6

   ZE 2020-159   4)
                      Gabe von Bli-                  Applikation von Medikamenten,                                             Applikation von Medikamenten,
                      natumomab,                    Liste 8: Blinatumomab, parenteral                                          Liste 8: Carfilzomib, parenteral
                      parenteral

                                      6-008.70*       9 μg bis unter    18 μg    v. Ort z. verhandeln   6-008.7e          520 μg bis unter            640 μg         v. Ort z. verhandeln

                                      6-008.71       18 μg bis unter    27 μg    v. Ort z. verhandeln   6-008.7f          640 μg bis unter            760 μg         v. Ort z. verhandeln

                                      6-008.72       27 μg bis unter    36 μg    v. Ort z. verhandeln   6-008.7g          760 μg bis unter           1000 μg         v. Ort z. verhandeln

                                      6-008.73       36 μg bis unter    45 μg    v. Ort z. verhandeln   6-008.7h         1000 μg bis unter           1480 μg         v. Ort z. verhandeln

                                      6-008.74       45 μg bis unter    54 μg    v. Ort z. verhandeln   6-008.7j         1480 μg bis unter           1960 μg         v. Ort z. verhandeln

                                      6-008.75       54 μg bis unter    63 μg    v. Ort z. verhandeln   6-008.7k         1960 μg bis unter           2920 μg         v. Ort z. verhandeln

                                      6-008.76       63 μg bis unter    72 μg    v. Ort z. verhandeln   6-008.7m         2920 μg bis unter 3880 μg                   v. Ort z. verhandeln

                                      6-008.77       72 μg bis unter   100 μg    v. Ort z. verhandeln   6-008.7n         3880 μg bis unter 4840 μg                   v. Ort z. verhandeln

                                      6-008.78      100 μg bis unter   130 μg    v. Ort z. verhandeln   6-008.7p         4840 μg bis unter 5800 μg                   v. Ort z. verhandeln

                                      6-008.79      130 μg bis unter   160 μg    v. Ort z. verhandeln   6-008.7q         5800 μg oder mehr                           v. Ort z. verhandeln

                                      6-008.7a      160 μg bis unter   220 μg    v. Ort z. verhandeln   4)
                                                                                                          Nach § 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2019 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhau-
                                                                                                        sindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der
                                      6-008.7b      220 μg bis unter   280 μg    v. Ort z. verhandeln   neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der
                                                                                                        entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
                                      6-008.7c      280 μg bis unter   400 μg    v. Ort z. verhandeln
                                                                                                        *Hinweis: Dieser Kode ist für Patienten mit einem Alter bei Aufnahme von unter 15 Jahren
                                      6-008.7d      400 μg bis unter   520 μg    v. Ort z. verhandeln   anzugeben

                                                                                                                                                                                             11
7. Kodierhinweise und Abrechnungsregeln                                       Patienten mit langen Verweildauern, welche innerhalb des Kranken-
                                                                              hauses wiederholt verlegt werden. Bewährt haben sich automati-
     Zusatzentgelte haben zur Kodierung eigene OPS-Ziffern. Der               sche Erfassungs- und Kodiersysteme, die bei der Bestellung des
     Übersichtlichkeit halber wurde für Zusatzentgelt-Medikamente             ZE-fähigen Materials/Medikaments ansetzen oder direkt vor Appli-
     ein eigenes Kapitel 6 „Medikamente“ im OPS-Katalog eingeführt.           kation per Scan die Menge erfassen.
     Entsprechend lassen sich diese Zusatzentgelte an der OPS-Ziffer
     6- erkennen. Dabei werden die OPS-Kodes in „Jahreslisten“ einge-         Für die Abrechnung gilt: Nur die tatsächlich applizierte Menge darf
     führt und durchnummeriert. Carfilzomib und Blinatumomab wurden           abgerechnet werden und pro Fall nur ein Zusatzentgelt, das den
     beide im Jahr 2017 auf der Liste 8 in den Katalog aufgenommen.           summierten Verbrauch wiedergibt. Die Dokumentation in der Kran-
                                                                              kenakte muss eindeutig und nachvollziehbar sein. Der MDK prüft
     Die Kodierung für Blinatumomab erfolgt über den Schlüssel                auch, ob Verbräuche plausibel sind und in den Unterlagen korrekt
     6-008.7*. Die 6. Ziffer an der Stelle des Sterns beschreibt die ver-     dokumentiert wurden.
     abreichte Menge. Mit Erfassung des OPS-Kodes ist das Zusat-
     zentgelt bereits abrechenbar, es bedarf keiner weiteren Diagno-        8. Hilfestellungen zur
     se- oder Prozeduren-Kodes. Zusätzlich zu diesem Kode wird bei
     Verabreichung monoklonaler Antikörper der OPS-Kode 8-547.0                Verhandlungsvorbereitung
     „Immuntherapie mit nicht modifizierten Antikörpern“ ergänzend            Nicht nur für die Abrechnung des einzelnen Falles, auch für die Steu-
     eingegeben. Für die Abrechnung des ZE ist jedoch der Kode aus            erung des Zusatzentgelt-Budgets sowie der NUB-Entgelte und die
     Kapitel 6 entscheidend.                                                  zukünftige Budgetplanung ist die zeitnahe und exakte fallbezogene
                                                                              Erfassung der Zusatzentgelte und NUB-Vergütungen von enormer
     Der entsprechende OPS-Kode für Carfilzomib lautet 6-008.9*. Hier         Bedeutung. In der Praxis hat sich bewährt, die unbewerteten ZE
     ist kein ergänzender OPS-Kode zusätzlich einzugeben.                     und die NUB in den Verhandlungen gemeinsam zu besprechen, da
                                                                              für beide Preis und Menge vereinbart werden. Die bewerteten ZE
     Es empfiehlt sich, die abgerechneten Mengen mindestens stich-            sind aufgrund der (oft unkritischen) Mengenverhandlungen davon
     probenartig zu kontrollieren, um nicht einerseits zu niedrige Ver-       abzugrenzen.
     bräuche mit der Folge von Erlösverlust zu kodieren und ande-
     rerseits nicht durch zu hohe Verbräuche Rückforderungen der              Auch in den Budgetverhandlungen kommen die oben beschrie-
     Kostenträger auszulösen.                                                 benen Unterschiede zwischen Zusatzentgelten und NUB-Entgel-
                                                                              ten deutlich zutage: Für die ZE besteht von Seiten der Kranken-
     Zu niedrige Mengen bei der Abrechnung entstehen vor allem bei            kassen eine Vereinbarungspflicht, sobald das Krankenhaus den

12
entsprechenden Versorgungsauftrag und das Vorhandensein von               Preis können unbewertete ZE mit einem Abschlag vergütet werden,
geeigneten Patienten nachgewiesen hat. Die Krankenkasse kann              die Differenz zum endgültigen Entgelt wird später ausgeglichen.
lediglich bei der zu vereinbarenden Menge und bei den unbewer-            Diese Sicherheit besteht bei NUB nicht, da hier keine rückwirkende
teten ZE beim Preis einen gewissen Verhandlungsdruck ausüben.             Vergütung vorgesehen ist, sondern erst ab Vereinbarung. Bei sehr
Bei den NUB dagegen kann die Kassengemeinschaft einem Kran-               spätem Verhandlungsabschluss wären damit neue, erstmal verhan-
kenhaus die Vereinbarung von Entgelten verweigern, solange die            delte NUB bis dahin nicht vergütet. Für im Vorjahr bereits vereinbar-
Versorgungssicherheit insgesamt gewahrt ist. Der Verweis auf ein          te NUB gelten jedoch diese Preise bis zu einer neuen Vereinbarung
anderes erreichbares Krankenhaus, das die NUB-Leistung erbrin-            weiter, so dass das Risiko vor allem die neuen Innovationen betrifft.
gen kann, genügt dann. In der Praxis gehen Krankenhäuser auch             Daher empfiehlt sich hier eine möglichst frühe Vereinbarung im ers-
vor die Schiedsstelle, um so verweigerte NUB-Entgelte auf dem             ten Quartal.
Rechtsweg zu bekommen, was oft gelingt. Im Ergebnis bestehen
daher in der Fläche deutlich mehr NUB-Entgelte, als ursprünglich          Zusatzentgelte unterliegen, genau wie Fallpauschalen, einem Min-
vom Gesetzgeber vorgesehen waren.                                         der- und Mehrerlösausgleich. Am Jahresanfang werden zwischen
                                                                          Krankenhaus und Kostenträgern die Mengen für jedes Teilbudget
Eine weitere Besonderheit der NUB-Verhandlungen ist die häufi-            (unter anderem Zusatzentgelte und Fallpauschalen) vereinbart.
ge Ablehnung der Kassen mit dem Hinweis auf fehlende Evidenz              Werden weniger Zusatzentgelte erbracht als verhandelt („Minde-
des neuen Verfahrens. Dies gilt vor allem für Medikalprodukte, bei        rerlöse“), verliert das Krankenhaus diesen Minderverbrauch aus
Medikamenten ist die Zulassung durch die EMA inzwischen als               seinem Budget. Die Grundidee hinter dieser Regelung ist, dass Fix-
ausreichend akzeptiert. Hier werden jedoch immer häufiger die             kosten (z.B. Personal) abgekoppelt von der tatsächlichen Leistung
Nutzenbewertungen im AMNOG-Verfahren von den Kostenträgern                gezahlt werden, nicht jedoch Sachkosten (diese nur bei Auftreten).
genutzt, um in den stationären Preisverhandlungen Preisdruck auf
die Krankenhäuser auszuüben, obwohl die AMNOG-Nutzenbewer-                Bei den bundesweit bewerteten Zusatzentgelten (u.a. Romiplostim
tung hierfür weder geeignet noch vorgesehen ist. Diese Differenzen        und Panitumumab) müsste das Krankenhaus bei fehlender Leis-
bestehen bei den ZE-Verhandlungen fast nie.                               tung 100% „zurückzahlen“. Bei den krankenhausindividuellen Ent-
                                                                          gelten (wozu auch Carfilzomib und Blinatumomab zählen) werden
Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen NUB und ZE ist der         nach § 6 Absatz 3 KHEntG immer noch 60% zur Rückzahlung an
Zeitpunkt, ab dem ein vereinbarter Preis in Kraft tritt. Bei ZE hat der   die Krankenkassen fällig. Zusätzlich werden noch weitere Minder-
Gesetzgeber explizit eine rückwirkende Vergütung ab Jahresbeginn          leistungsabschläge fällig. Daher ist sowohl die Kalkulation der er-
vorgesehen, so dass hier eine wirtschaftliche Sicherheit auch ohne        warteten Verbräuche als auch die laufende Überwachung während
abgeschlossene Verhandlung besteht. Bis zu einem vereinbarten             des Jahres unabdingbar.

                                                                                                                                            13
Sollte im Verlauf des Jahres eine Leistungsausweitung absehbar
     Mehrerlösausgleich bei ZE         Mindererlösausgleich bei ZE
                                                                         sein, zum Beispiel wegen Indikationsausweitung oder Änderung
                                                                         des Behandlungsspektrums, sollte die Klinikleitung informiert und
           25%                                                           mit den Kostenträgern nachverhandelt werden. Auch werden die
          zurück                                                         Zusatzentgelte in einem gemeinsamen Budget bewertet, sodass
                                                                         eine Mehrleistung bei einem Zusatzentgelt durch Leistungsunter-
           75%                                                           schreitung bei anderen ZE ausgeglichen werden kann. Auch hier
         Mehrerlös                                            100%       sind die NUB ausgeschlossen. Hier gilt: Geld nur für die tatsächli-
                                                             zurück
                                                                         che Leistung.
                         erreicht

                                             geplant                     Krankenhäuser, die bis 2018 Blinatumomab oder Carfilzomib noch
          geplant                                           erreicht     nicht als NUB verhandelt hatten, können selbstverständlich ein Zu-
                                                                         satzentgelt dafür verhandeln. Allerdings muss den Krankenkassen
                                                                         schlüssig dargelegt werden, warum diese Leistungen nun erbracht
                                                                         werden sollen (Vorhandensein von entsprechenden Patienten mit
                                                                         ALL oder Multiplem Myelom, Erweiterung des Behandlungsspek-
                                                                         trums usw.). Dabei kommt es auf langfristige verlässliche Planung
                                                                         und sinnvolle medizinische Behandlungsstrategien an. Leistungs-
     Bei Mehrleistung bewerteter Zusatzentgelte darf das Krankenhaus     änderungen die sich lediglich am jährlichen DRG- und ZE-Katalog
     immerhin 75% der zusätzlichen Erlöse behalten. Das heißt aber       orientieren, sind keine sinnvolle Verhandlungsgrundlage und wer-
     umgekehrt, dass 25% zurückgezahlt werden müssen, was zur Kos-       den von den Kostenträgern nicht akzeptiert.
     tenunterdeckung führen kann.
                                                                         Nur geplante „echte“ Mehrleistungen können mit dem Ziel der Bud-
     Dagegen hat der Gesetzgeber einen Ausgleich für Mehr- oder Min-     geterhöhung verhandelt werden.
     derleistung bei NUB nicht vorgesehen. Diese Entgelte sind weder
     dem Erlösbudget nach § 4 KHEntgG noch dem der Bundespflege-         Sollten sich untere Schwellenwerte bei Zusatzentgelten ändern,
     satzverordnung unterliegenden Budgetbereich nach § 6 Absatz 3       muss für die Leistungsplanung geprüft werden, wie viele Fälle im
     KHEntgG (Erlössumme) zugeordnet. Sie sind somit Preise, die al-     Vergleich zum Vorjahr nun unter dieser Schwelle bleiben und damit
     lein in Abhängigkeit von der Leistungserbringung gezahlt werden.    kein entsprechendes Zusatzentgelt mehr generieren. Dies war in
     Daher ist die Vereinbarung einer Menge vorab auch nicht relevant.   den vergangenen Jahren wiederholt bei Zytostatika der Fall, deren

14
Patentschutz auslief.                                                der Fall. Ein Verfahren fand sogar den direkten Weg vom NUB-
  Auch Verschiebungen zwischen den NUB- und ZE-Budgets sind            in den DRG-Katalog.
  genau zu analysieren. Dies gilt auch für 2020 vermehrt. Wer bis
  2019 Medikamente als NUB abgerechnet hat, muss nun die Über-         Antragsfrist für Vorschläge zu DRG und ZE ist jeweils der 31.
  leitung in das ZE-Budget mit anderen Regeln für Ausgleiche planen.   März für den Katalog des Folgejahres. Das Antragsverfahren ist
  Von 2019 nach 2020 wurden vier Medikamente vom NUB- in das           standardisiert und wird im Datenportal des InEK (www.g-drg.
  ZE-Budget verschoben.                                                de) bereitgehalten. Dort finden sich auch die Verfahrensregeln
                                                                       zum Ablauf des Antrags.
  Nicht automatisch ist ein NUB als „On-top-Leistung“ für das Budget
  besser als ein ZE. Hier gehen unter anderem individuelle Verhand-    Das InEK berechnet anhand der Kalkulationsdaten der an der
  lungen, Minder- und Mehrerlösausgleiche sowie die strategische       DRG-Kalkulation teilnehmenden Krankenhäuser die Sachge-
  Ausrichtung in die Überlegungen ein. Sobald ein Verfahren oder       rechtigkeit des Antrags. Sollte der Antrag in den Daten nach-
  Medikament in den ZE-Katalog aufgenommen ist, sind die dort be-      vollzogen werden können, werden die Änderungen in den
  stehenden Regeln für Vergütung und Rückerstattung zu beachten.       nächsten Katalog aufgenommen.

                                                                       Für die Schaffung eines Zusatzentgelts müssen bestimmte
9. Vorschlagsverfahren für Zusatzentgelte                              Voraussetzungen bestehen:

  Vorschläge für Zusatzentgelte können von Krankenhäusern,             1. Zusatzentgeltfähige Leistungen müssen bei verschiedenen
  Fachgesellschaften, aber auch von einzelnen Ärzten und wei-             DRGs auftreten (Beispiel: Pegfilgrastim wird bei zahlreichen
  teren Selbstverwaltungspartnern eingebracht werden. Dabei               hämatoonkologischen Malignomen nach Chemotherapie ein-
  können sowohl Zusatzentgelte für Innovationen und neue Medi-            gesetzt und wird daher neben verschiedenen DRGs abgerech-
  kamente als auch Änderungen der bestehenden Zusatzentgelte              net). Verfahren und Medikamente, die nur in einer Basis-DRG
  beantragt werden, wenn der Antragsteller der Meinung ist, dass          Anwendung finden, können theoretisch in die DRG kalkuliert
  die Leistung bisher noch nicht (ausreichend) im DRG-System              werden, ein Zusatzentgelt ist dann überflüssig.
  vergütet ist.                                                        2. ZE-Leistungen sollten selten und ohne feste Zuordnung zu
                                                                          einer DRG auftreten. Massenleistungen bieten keine „Trenn-
  Bei NUB mit Status 1 prüft das InEK bereits von sich aus, ob die        schärfe“ gegenüber Fällen ohne diese Leistung und sind daher
  Kosten- und Leistungsdaten eine Aufnahme in den ZE-Katalog              eher in den Basiskosten der DRGs abgebildet.
  rechtfertigen. Dies war für 2020 bei vier weiteren Medikamenten

                                                                                                                                    15
3. Die hinter dem Zusatzentgelt stehende Leistung muss genau
        definiert sein. Medikamente erfüllen diese Bedingung per se.
     4. Die Leistungen müssen bestimmte Mindestkosten haben, um in
        den ZE-Katalog aufgenommen zu werden. Der untere Schwel-
        lenwert für Erwachsene liegt bei mindestens 500 €, in der Regel    Weitere Informationen zur Kalkulation von Zusatzentgelten
        darüber. So liegt der Erlös für die untere Schwellendosis bei      finden Sie auf der Homepage des InEK, unter anderem:
        Romiplostim bei etwa 675 €. Bei Auslaufen des Patentschut-
        zes und Absinken der Kosten werden ZE auf der anderen Seite        • Vereinbarung zu NUB
        auch wieder abgesenkt oder gestrichen. Bei nicht bewerteten          (www.g-drg.de/Neue_Untersuchungs-_und_Behandlungsmethoden_
        ZE ist dieser Wert nicht aus dem offiziellen Katalog abzuleiten.     NUB/Rechtsgrundlage/Vereinbarung_gem._6_Abs._2_KHEntgG)
        Wenn vorher eine NUB-Vergütung vorhanden war (wie bei Bli-        • Liste der NUB für 2019
        natumomab), ist jedoch von ausreichend hohen Zusatzkosten            (www.g-drg.de/G-DRG-System_2019/Neue_Untersuchungs-_
        auszugehen.                                                          und_Behandlungsmethoden_NUB/Aufstellung_der_Informationen_
     5. Durch die teuren Leistungen würde zwischen Erbringern und            nach_6_Abs._2_KHEntgG_fuer_2019).
        Nichterbringern der ZE-Leistung (durch Abrechnung der glei-          Die nächste Liste wird Ende Januar 2020 an gleicher Stelle
        chen DRG) eine Schieflage in der Leistungserbringung beste-          veröffentlicht.
        hen. Würde zum Beispiel für Blinatumomab kein Zusatzentgelt        • Fallpauschalenkatalog 2020
        bestehen, müssten die Kosten des Medikaments über alle               (www.g-drg.de/G-DRG-System_2020/Fallpauschalen-Katalog)
        ALL-Fälle gleichmäßig verteilt werden, unabhängig von der          • Empfehlung für die Kalkulation von Zusatzentgelten
        Anwendung im Einzelfall. Dadurch würden Fälle mit Blinatu-           (www.g-drg.de/Kalkulation2/Empfehlung_fuer_die_Kalkulation_von_
        momab automatisch untervergütet, Fälle ohne Blinatumomab             Zusatzentgelten)
        -Gabe jedoch etwas übervergütet werden. Es bestünde ein            • Liste der Krankenhäuser mit Kalkulationsvereinbarung
        theoretischer Fehlanreiz, das Medikament nicht einzusetzen.          (www.g-drg.de/Kalkulation2)
        Dieser Fehlanreiz wird durch das Zusatzentgelt vermieden.          • Informationen zum G-DRG-Vorschlagsverfahren
        Gleiches ließe sich für Carfilzomib und die Kostenverteilung auf     (www.g-drg.de/G-DRG-Vorschlagsverfahren2)
        alle Myelomfälle sagen.

16
Zusatzentgelte und OPS-KODES wichtiger Amgen-Produkte:
Romiplostim (Nplate®)
 ZE     Bezeichnung                OPS Version 2019                    Betrag       ZE     Bezeichnung                  OPS Version 2019                          Betrag

                       OPS-Kode              OPS-Text                                                     OPS-Kode                   OPS-Text

  1           2            4                      5                       6          1           2             4                          5                             6

ZE144   Gabe von                   Applikation von Medikamenten,                   ZE144   Gabe von                     Applikation von Medikamenten,
        Romiplostim,               Liste 5: Romiplostim, parenteral                        Romiplostim,                 Liste 5: Romiplostim, parenteral
        parenteral                                                                         parenteral

                       6-005.90*     100 μg bis unter    200 μg        368,24 €                           6-005.9d       1800 μg bis unter       2000 μg        5.155,36 €

                       6-005.91      200 μg bis unter    300 μg        644,42 €                           6-005.9e       2000 μg bis unter       2400 μg        5.891,84 €

                       6-005.92      300 μg bis unter    400 μg        920,60 €                           6-005.9f       2400 μg bis unter       2800 μg        6.996,56 €

                       6-005.93      400 μg bis unter    500 μg       1.196,78 €                          6-005.9g       2800 μg bis unter       3200 μg        8.101,28 €

                       6-005.94      500 μg bis unter    600 μg       1.398,33 €                          6-005.9h       3200 μg bis unter       3600 μg        9.206,00 €

                       6-005.95      600 μg bis unter    700 μg       1.749,14 €                          6-005.9j       3600 μg bis unter       4000 μg      10.310,72 €

                       6-005.96      700 μg bis unter    800 μg       2.025,32 €                          6-005.9k       4000 μg bis unter       4400 μg      11.415,44 €

                       6-005.97      800 μg bis unter    900 μg       2.301,50 €                          6-005.9m       4400 μg bis unter 4800 μg            12.520,16 €

                       6-005.98      900 μg bis unter 1000 μg         2.577,68 €                          6-005.9n       4800 μg bis unter 5200 μg            13.624,88 €

                       6-005.99     1000 μg bis unter 1200 μg         2.945,92 €                          6-005.9p       5200 μg bis unter 5600 μg            14.729,60 €

                       6-005.9a     1200 μg bis unter 1400 μg         3.498,28 €                          6-005.9q       5600 μg oder mehr                    15.834,32 €

                       6-005.9b     1400 μg bis unter 1600 μg         4.050,64 €                          *Hinweis: Dieser Kode ist für Patienten mit einem Alter bei
                                                                                                          Aufnahme von unter 15 Jahren anzugeben
                       6-005.9c     1600 μg bis unter 1800 μg         4.603,00 €

                                                                                                                                                                            17
Zusatzentgelte und OPS-KODES wichtiger Amgen-Produkte:
Panitumumab (Vectibix®)                                                             Pegfilgrastim (Neulasta®)
     ZE   Bezeichnung              OPS Version 2019                     Betrag        ZE   Bezeichnung                OPS Version 2019                        Betrag

                        OPS-Kode             OPS-Text                                                    OPS-Kode                 OPS-Text

     1         2           4                     5                        6           1         2            4                         5                         6

ZE116     Gabe von                  Applikation von Medikamenten,                   ZE71   Gabe von                   Applikation von Medikamenten,
          Panitu-                  Liste 4: Panitumumab, parenteral                        Pegfilgra-                 Liste 2: Pegfilgrastim, parenteral
          mumab,                                                                           stim,
          parenteral                                                                       parenteral

                        6-004.70    180 mg bis unter    300 mg         1.110,87 €                        6-002.70*         1 mg bis unter         3 mg         130,90 €

                        6-004.71    300 mg bis unter    420 mg         1.716,80 €                        6-002.71*         3 mg bis unter         6 mg         314,15 €

                        6-004.72    420 mg bis unter    540 mg         2.322,72 €                        6-002.72          6 mg bis unter       12 mg          280,11 €

                        6-004.73    540 mg bis unter    660 mg         2.928,65 €                        6-002.73        12 mg bis unter        18 mg          751,34 €

                        6-004.74    660 mg bis unter    780 mg         3.534,58 €                        6-002.74        18 mg bis unter        24 mg        1.222,57 €

                        6-004.75    780 mg bis unter    900 mg         4.125,56 €                        6-002.75        24 mg bis unter        30 mg        1.693,81 €

                        6-004.76    900 mg bis unter 1020 mg           4.746,44 €                        6-002.76        30 mg oder mehr                     2.165,04 €

                        6-004.77   1020 mg bis unter 1260 mg           5.554,34 €                        *Hinweis: Dieser Kode ist für Patienten mit einem Alter bei Auf-
                                                                                                         nahme von unter 15 Jahren anzugeben
                        6-004.78   1260 mg bis unter 1500 mg           6.766,20 €

                        6-004.79   1500 mg bis unter 1740 mg           7.978,05 €

                        6-004.7a   1740 mg bis unter 1980 mg           9.189,91 €

                        6-004.7b   1980 mg bis unter 2220 mg          10.401,76 €

                        6-004.7c   2220 mg bis unter 2460 mg          11.613,62 €

                        6-004.7d   2460 mg oder mehr                  12.825,48 €

18
Zusatzentgelte und OPS-KODES wichtiger Amgen-Produkte:
Filgrastim (Neupogen®)
 ZE    Bezeichnung                 OPS Version 2019                    Betrag      ZE       Bezeichnung                            OPS Version 2019                                Betrag

                     OPS-Kode                OPS-Text                                                          OPS-Kode                         OPS-Text

 1           2          4                        5                        6         1               2                4                                5                                6

ZE40   Gabe von                   Applikation von Medikamenten,                   ZE40      Gabe von                              Applikation von Medikamenten,
       Filgrastim,                 Liste 2: Filgrastim, parenteral                          Filgrastim,                            Liste 2: Filgrastim, parenteral
       parenteral                                                                           parenteral

                     6-002.10*    70 Mio. IE bis unter   130 Mio. IE    23,28 €                                 6-002.1a        950 Mio. IE bis unter 1050 Mio. IE                254,39 €

                     6-002.11*   130 Mio. IE bis unter   190 Mio. IE    38,81 €                                 6-002.1b 1050 Mio. IE bis unter 1250 Mio. IE                      288,88 €

                     6-002.12*   190 Mio. IE bis unter   250 Mio. IE    54,33 €                                 6-002.1c 1250 Mio. IE bis unter 1450 Mio. IE                      340,62 €

                     6-002.13    250 Mio. IE bis unter   350 Mio. IE    73,30 €                                 6-002.1d 1450 Mio. IE bis unter 1650 Mio. IE                      392,36 €

                     6-002.14    350 Mio. IE bis unter   450 Mio. IE    99,17 €                                 6-002.1e 1650 Mio. IE bis unter 1850 Mio. IE                      444,10 €

                     6-002.15    450 Mio. IE bis unter   550 Mio. IE   125,04 €                                 6-002.1f      1850 Mio. IE bis unter 2050 Mio. IE                 495,84 €

                     6-002.16    550 Mio. IE bis unter   650 Mio. IE   150,91 €                                 6-002.1g 2050 Mio. IE bis unter 2250 Mio. IE                      547,58 €

                     6-002.17    650 Mio. IE bis unter   750 Mio. IE   176,78 €                                 6-002.1h 2250 Mio. IE bis unter 2450 Mio. IE                      599,32 €

                     6-002.18    750 Mio. IE bis unter   850 Mio. IE   202,65 €                                 6-002.1j      2450 Mio. IE oder mehr                              651,06 €

                     6-002.19    850 Mio. IE bis unter   950 Mio. IE   228,52 €   *Hinweis: Dieser Kode ist für Patienten mit einem Alter bei Aufnahme von unter 15 Jahren anzugeben

                                                                                                                                                                                           19
Kyprolis® 10 mg/30 mg/60 mg Pulver zur Herstellung einer Infusionslösung.
Wirkstoff: Carfilzomib. Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung. Jeder Verdachtsfall einer Nebenwirkung sollte gemeldet werden. Zusammensetzung: Arzneilich wirksamer Bestandteil:
Jede Durchstechflasche enthält 10 mg/30 mg/60 mg Carfilzomib. Nach Rekonstitution enthält 1 ml Lösung 2 mg Carfilzomib. Sonstige Bestandteile: Hexakis- und Heptakis-O-(4-sulfobutyl)cyclomaltohep-
taose-Natriumsalz (1:6,2-6,9), Citronensäure (E 330), Natriumhydroxid (zur pH-Wert-Einstellung). Jeder ml der rekonstituierten Lösung enthält 7 mg Natrium. Anwendungsgebiet: Kyprolis ist in Kombination
mit entweder Lenalidomid und Dexamethason oder Dexamethason alleine zur Behandlung von erwachsenen Patienten mit multiplem Myelom indiziert, die mindestens eine vorangegangene Therapie erhal-
ten haben. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile. Stillende Frauen. Da Kyprolis in Kombination mit anderen Arzneimitteln angewendet wird, sind
deren Fachinformationen bezügl. zusätzlicher Gegenanzeigen zu beachten. Nebenwirkungen: Sehr häufig: Pneumonie, Infektion der Atemwege, Thrombozytopenie, Neutropenie, Anämie, Lymphopenie,
Leukopenie, Hypokaliämie, Hyperglykämie, verminderter Appetit, Schlaflosigkeit, Schwindel, periphere Neuropathie, Kopfschmerzen, Hypertonie, Dyspnoe, Husten, Erbrechen, Diarrhö, Konstipation, abdo-
minale Schmerzen, Übelkeit, Rückenschmerzen, Arthralgie, Schmerzen in den Extremitäten, Muskelkrämpfe, erhöhtes Kreatinin im Blut, Pyrexie, periphere Ödeme, Asthenie, Fatigue, Schüttelfrost. Häufig:
Sepsis, Infektion der Lunge, Grippe, Herpes zoster, Infektion der Harnwege, Bronchitis, Gastroenteritis, Virusinfektion, Nasopharyngitis, Rhinitis, febrile Neutropenie, Dehydratation, Hyperkaliämie, Hypoma-
gnesiämie, Hyponatriämie, Hyperkalzämie, Hypokalzämie, Hypophosphatämie, Hyperurikämie, Hypoalbuminämie, Angstzustände, Verwirrtheit, Parästhesie, Hypoästhesie, Katarakt, verschwommenes Se-
hen, Tinnitus, Herzinsuffizienz, Myokardinfarkt, Vorhofflimmern, Tachykardie, verringerte Ejektionsfraktion, Herzklopfen, tiefe Venenthrombose, Hypotonie, Hautrötung, Lungenembolie, Lungenödem, Epistaxis,
oropharyngeale Schmerzen, Dysphonie, Keuchen, pulmonale Hypertonie, gastrointestinale Hämorrhagie, Dyspepsie, Zahnschmerzen, erhöhte Alanin-Aminotransferase, erhöhte Aspartat-Aminotransferase,
erhöhte Gammaglutamyl-Transferase, Hyperbilirubinämie, Hautausschlag, Pruritus, Erythem, Hyperhidrose, muskuloskelettale Schmerzen, muskuloskelettale Schmerzen in der Brust, Knochenschmerzen,
Myalgie, Muskelschwäche, akute Nierenschädigung, Nierenversagen, Nierenfunktionsstörung, verminderte renale Kreatinin-Clearance, Brustschmerzen, Schmerzen, Reaktionen an der Infusionsstelle, grippe-
ähnliche Erkrankung, Malaise, erhöhtes C-reaktives Protein, erhöhte Harnsäure im Blut, infusionsbedingte Reaktionen. Gelegentlich: Clostridium-difficile-Kolitis, Zytomegalie-Virusinfektion, Reaktivierung des
Hepatitis-B-Virus, Arzneimittelüberempfindlichkeit, hämolytisch-urämisches Syndrom, Tumorlyse-Syndrom, intrakranielle Hämorrhagie, Schlaganfall, Herzstillstand, myokardiale Ischämie, Perikarditis, Perikar-
derguss, hypertensive Krisen, Hämorrhagie, ARDS, akutes Lungenversagen, pulmonale Hämorrhagie, interstitielle Lungenerkrankung, Pneumonitis, gastrointestinale Perforation, Leberversagen, Cholestase,
Multiorgan-Dysfunktionssyndrom. Selten: thrombotisch-thrombozytopenische Purpura, thrombotische Mikroangiopathie, posteriores reversibles Enzephalopathie-Syndrom, hypertensive Notfälle, Angioödem.
Allgemeine Vorsichtsmaßnahme: Carfilzomib ist eine zytotoxische Substanz. Weitere Angaben: s. Fach- und Gebrauchsinformation. Verschreibungspflichtig. Stand der Information: November 2019.

BLINCYTO® 38,5 Mikrogramm Pulver für ein Konzentrat und Lösung zur Herstellung einer Infusionslösung.
Wirkstoff: Blinatumomab. Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung. Jeder Verdachtsfall einer Nebenwirkung sollte gemeldet werden. Zusammensetzung: Arzneilich wirksamer Be-
standteil: Eine Durchstechflasche mit Pulver enthält 38,5 Mikrogramm Blinatumomab. Die Rekonstitution mit Wasser für Injektionszwecke führt zu einer finalen Blinatumomab-Konzentration von 12,5 Mi-
krogramm/ml. Sonstige Bestandteile: Pulver: Citronensäure-Monohydrat (E 330), Trehalose-Dihydrat, Lysinhydrochlorid, Polysorbat 80, Natriumhydroxid (zur pH-Wert-Einstellung). Lösung (Stabilisator):
Citronensäure-Monohydrat (E 330), Lysinhydrochlorid, Polysorbat 80, Natriumhydroxid (zur pH-Wert-Einstellung), Wasser für Injektionszwecke. Blinatumomab wird mittels rekombinanter DNA-Technologie
in Ovarialzellen des Chinesischen Hamsters hergestellt. Anwendungsgebiet: BLINCYTO® wird als Monotherapie angewendet zur Behandlung von Erwachsenen mit Philadelphia-Chromosom-negativer,
CD19-positiver, rezidivierter oder refraktärer B-Vorläufer akuter lymphatischer Leukämie (ALL). BLINCYTO® wird als Monotherapie angewendet zur Behandlung von Erwachsenen mit Philadelphia-Chro-
mosom-negativer, CD19-positiver B-Vorläufer-ALL in erster oder zweiter kompletter Remission mit einer minimalen Resterkrankung (MRD) von mindestens 0,1 %. BLINCYTO® wird als Monotherapie an-
gewendet zur Behandlung von pädiatrischen Patienten im Alter von 1 Jahr oder älter mit Philadelphia-Chromosom-negativer, CD19-positiver B-Vorläufer-ALL, die refraktär ist oder nach mindestens zwei
vorangegangenen Therapien rezidiviert ist oder nach vorangegangener allogener hämatopoetischer Stammzelltransplantation rezidiviert ist. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff
oder einen der sonstigen Bestandteile. Stillen. Nebenwirkungen: Sehr häufig: bakterielle Infektionen, Pilzinfektionen, virale Infektionen, Infektionen – Pathogen nicht spezifiziert, febrile Neutropenie, Anä-
mie, Neutropenie, Thrombozytopenie, Leukopenie, Zytokinfreisetzungs-Syndrom, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Tremor, Tachykardie, Hypotonie, Husten, Übelkeit, Diarrhoe, Erbrechen, Obstipation, Ab-
dominalschmerz, Hautausschlag, Rückenschmerzen, Gliederschmerzen, Pyrexie, Schüttelfrost, Ödem, erhöhte Leberenzyme, erniedrigte Immunglobuline, infusionsbedingte Reaktionen. Häufig: Sepsis,
Pneumonie, Leukozytose, Lymphopenie, Überempfindlichkeit, Tumorlyse-Syndrom, Verwirrtheit, Desorientierung, Enzephalopathie, Aphasie, Parästhesie, Krämpfe, kognitive Störungen, Gedächtnisstörun-
gen, Schwindel, Somnolenz, Hypästhesie, Hirnnervenstörung, Ataxie, Hypertonie, Hautrötung, Dyspnoe, produktiver Husten, respiratorische Insuffizienz, Giemen, Hyperbilirubinämie, Knochenschmerzen,
Brustschmerzen, Schmerzen, Gewichtszunahme, erhöhte alkalische Phosphatase im Blut. Gelegentlich: Lymphadenopathie, hämophagozytische Histiozytose, Zytokinsturm, Sprachstörungen, Kapillar-
leck-Syndrom, Belastungsdyspnoe, akute respiratorische Insuffizienz, Pankreatitis. Weitere Angaben: s. Fach- und Gebrauchsinformation. Verschreibungspflichtig. Stand der Information: Oktober 2019.

Neulasta® 6 mg Injektionslösung.
Wirkstoff: Pegfilgrastim. Zusammensetzung: Arzneilich wirksamer Bestandteil: Jede Fertigspritze Neulasta® enthält 6 mg Pegfilgrastim in 0,6 ml Injektionslösung. Basierend auf dem Proteinanteil beträgt die
Konzentration 10 mg/ml. Pegfilgrastim wird mittels rekombinanter DNA-Technologie aus Escherichia coli und nachfolgender Konjugation mit Polyethylenglykol (PEG) hergestellt. Die Konzentration beträgt 20
mg/ml, wenn der PEG-Anteil eingerechnet wird. Sonstige Bestandteile: Natriumacetat, Sorbitol (E 420), Polysorbat 20, Wasser für Injektionszwecke. Anwendungsgebiete: Zur Verkürzung der Dauer von Neut-
ropenien sowie zur Verminderung der Häufigkeit neutropenischen Fiebers bei erwachsenen Patienten, die wegen einer malignen Erkrankung mit zytotoxischer Chemotherapie behandelt werden (mit Ausnahme
von chronisch-myeloischer Leukämie und Myelodysplastischem Syndrom). Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der sonstigen Bestandteile. Nebenwirkungen: Sehr häufig:
Kopfschmerzen, Übelkeit, Knochenschmerzen; häufig: Thrombozytopenie, Leukozytose, Kontaktdermatitis, muskuloskelettale Schmerzen (Myalgie, Arthralgie, Schmerzen in den Extremitäten, Rückenschmer-
zen, muskuloskelettale Schmerzen, Nackenschmerzen), Schmerzen an der Injektionsstelle, Reaktionen an der Anwendungsstelle, nicht vom Herzen ausgehende Schmerzen im Brustkorb; Gelegentlich: Sichel-
zellkrisen, Splenomegalie, Milzruptur, Überempfindlichkeitsreaktionen, Anaphylaxie, Erhöhung des Harnsäurewertes, Kapillarlecksyndrom, akutes Atemnotsyndrom, pulmonale Nebenwirkungen (interstitielle
Pneumonie, Lungenödem, Lungeninfiltrate und Lungenfibrose), Hämoptyse, Sweet-Syndrom (akute febrile Dermatose), kutane Vaskulitis, Glomerulonephritis, Reaktionen an der Injektionsstelle, Erhöhung der
Werte von Laktatdehydrogenase und alkalischer Phosphatase, vorübergehende Erhöhung der Werte von ALAT und ASAT bei der Kontrolle der Leberfunktionswerte; Selten: Aortitis, Lungenhämorrhagie, Ste-
vens-Johnson-Syndrom. Weitere Angaben: siehe Fach- und Gebrauchsinformation. Verschreibungspflichtig. Stand der Information: November 2019.

Neupogen® 30 Mio.E./48 Mio.E.
Fertigspritze konz. (300 µg/0,5 ml)/(480 µg/0,5 ml)
Neupogen® 30 Mio.E. (300 µg/1,0 ml).
Wirkstoff: Filgrastim. Zusammensetzung: Arzneilich wirksamer Bestandteil: Neupogen® 30 Mio.E./48 Mio.E. Fertigspritze konz. (300 μg/0,5 ml)/(480 μg/0,5 ml) enthält je Faltschachtel als Wirkstoff 300 μg/480

20
μg Filgrastim, 1 Durchstechflasche Neupogen® 30 Mio.E. (300 μg/1,0 ml) enthält als Wirkstoff 300 μg Filgrastim, gentechnologisch hergestellt aus E. coli (K12). Sonstige Bestandteile: Natriumacetat, Sorbitol
(E 420), Polysorbat 80, Wasser für Injektionszwecke. 30 Mio.E./48 Mio.E. Fertigspritze konz. (300 μg/0,5 ml)/(480 μg/0,5 ml): Jeder ml Lösung enthält 0,0015 bis 0,0023 mmol oder 0,035 bis 0,052 mg Natrium
und 50 mg Sorbitol (E 420); Durchstechflasche 30 Mio.E. (300 μg/1,0 ml): Jeder ml Lösung enthält 0,0010 bis 0,0022 mmol oder 0,023 bis 0,051 mg Natrium und 50 mg Sorbitol (E 420). Anwendungsgebiete:
Zur Verkürzung der Dauer von Neutropenien sowie zur Verminderung der Häufigkeit neutropenischen Fiebers bei Patienten mit üblicher zytotoxischer Chemotherapie (außer CML und MDS). Zur Verkürzung
der Dauer von Neutropenien bei myeloablativer Behandlung mit anschließender Knochenmarktransplantation bei Patienten mit erhöhtem Risiko einer verlängerten schweren Neutropenie. Zur Mobilisierung
peripherer Blutvorläuferzellen. Zur Langzeitbehandlung bei Patienten mit schwerer kongenitaler, zyklischer oder idiopathischer Neutropenie. Zur Behandlung von andauernder Neutropenie bei Patienten mit
fortgeschrittener HIV-Infektion zur Verminderung des Risikos bakterieller Infektionen, falls andere therapeutische Maßnahmen unzureichend sind. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen Filgrastim oder
einen der sonstigen Bestandteile. Nebenwirkungen: Sehr häufig: Thrombozytopenie, Anämie, Kopfschmerzen, Durchfall, Erbrechen, Übelkeit, Haarausfall, muskuloskelettale Schmerzen, Fatigue, Schleimhau-
tentzündung, Pyrexie. Häufig: Sepsis, Bronchitis, Infektion der oberen Atemwege, Infektion der Harnwege, Splenomegalie, erniedrigte Hämoglobinwerte, verminderter Appetit, erhöhte Laktatdehydrogenase im
Blut, Schlafstörungen, Schwindel, Hypästhesie, Parästhesie, Hypertonie, Hypotonie, Hämoptyse, Dyspnoe, Husten, oropharyngeale Schmerzen, Epistaxis, Schmerzen im Mund, Verstopfung, Hepatomegalie,
erhöhte alkalische Phosphatase, Ausschlag, Erythem, Muskelkrämpfe, Dysurie, Hämaturie, Schmerzen im Brustkorb, Schmerzen, Asthenie, allgemeines Unwohlsein, peripheres Ödem, Transfusionsreaktion.
Gelegentlich: Leukozytose, Überempfindlichkeit, Arzneimittelüberempfindlichkeit, GvHD, Hyperurikämie, erhöhte Blutharnsäurewerte, Venenverschlusskrankheit, akutes Atemnotsyndrom, Atemstillstand, Lun-
genödem, pulmonale Hämorrhagie, interstitielle Lungenerkrankung, Lungeninfiltration, Hypoxie, erhöhte Aspartat-Aminotransferase, erhöhte γ-Glutamyl-Transferase, makulopapulöser Ausschlag, Osteoporose,
Proteinurie, Reaktion an der Einstichstelle. Selten: Milzruptur, Sichelzellanämie mit Krise, anaphylaktische Reaktion, erniedrigter Blutzucker, Pseudogicht (Chondrokalzinose), Störungen im Flüssigkeitsvolumen,
Kapillarlecksyndrom, Aortitis, kutane Vaskulitis, Sweet-Syndrom (akute febrile neutrophile Dermatose), verringerte Knochendichte, Verschlechterung von rheumatoider Arthritis, Glomerulonephritis, Harnabnor-
malitäten. Weitere Angaben: s. Fach- und Gebrauchsinformation. Verschreibungspflichtig. Stand der Information: Oktober 2018.

Vectibix® 20 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung.
Wirkstoff: Panitumumab. Zusammensetzung: Arzneilich wirksamer Bestandteil: Jede Durchstechflasche enthält 100 mg Panitumumab in 5 ml bzw. 400 mg Panitumumab in 20 ml. Panitumumab ist ein voll
humaner monoklonaler IgG2-Antikörper, der mittels rekombinanter DNA-Technologie in einer Säugetierzelllinie (CHO) hergestellt wird. Sonstige Bestandteile: Natriumchlorid, Natriumacetat-Trihydrat, Essigsäure
(Eisessig, zur pH-Wert-Einstellung), Wasser für Injektionszwecke. Jeder ml des Konzentrates enthält 0,150 mmol Natrium. Anwendungsgebiete: Vectibix® ist indiziert zur Behandlung von erwachsenen Patienten
mit metastasiertem kolorektalem Karzinom (mCRC, metastatic colorectal cancer) mit RAS-Wildtyp in der Erstlinientherapie in Kombination mit FOLFOX oder FOLFIRI, in der Zweitlinientherapie in Kombination
mit FOLFIRI bei Patienten, die in der Erstlinientherapie eine Fluoropyrimidin-haltige Chemotherapie erhalten haben (ausgenommen Irinotecan), oder als Monotherapie nach Versagen von Fluoropyrimidin-, Oxa-
liplatin- und Irinotecan-haltigen Chemotherapieregimen. Gegenanzeigen: Patienten mit einer Vorgeschichte schwerer oder lebensbedrohlicher Überempfindlichkeitsreaktionen gegen den Wirkstoff oder einen
der sonstigen Bestandteile. Patienten mit einer interstitiellen Pneumonie oder Lungenfibrose. Kombination von Vectibix mit Oxaliplatin-haltiger Chemotherapie bei Patienten mit RAS-mutiertem mCRC oder bei
unbekanntem RAS-mCRC-Status. Nebenwirkungen: Sehr häufig: Konjunktivitis, Paronychie, Anämie, Hypokaliämie, Hypomagnesiämie, verminderter Appetit, Insomnie, Dyspnoe, Husten, Diarrhö, Übelkeit,
Erbrechen, abdominale Schmerzen, Stomatitis, Konstipation, akneiforme Dermatitis, Hautausschlag, Erythem, Pruritus, trockene Haut, Fissuren der Haut, Akne, Alopezie, Rückenschmerzen, Fatigue, Pyrexie,
Asthenie, Entzündung der Schleimhaut, peripheres Ödem, Gewichtsabnahme. Häufig: eitriger Hautausschlag, bakterielle Entzündung des Unterhautgewebes, Harnwegsinfektion, Follikulitis, örtlich begrenzte
Infektion, Leukopenie, Überempfindlichkeit, Hypokalzämie, Dehydratation, Hyperglykämie, Hypophosphatämie, Angstgefühl, Kopfschmerzen, Schwindel, Blepharitis, Wimpernwachstum, verstärkte Tränen-
sekretion, okuläre Hyperämie, trockenes Auge, Augenpruritus, Irritation des Auges, Tachykardie, tiefe Venenthrombose, Hypotonie, Hypertonie, Hautrötung, Lungenembolie, Epistaxis, rektale Hämorrhagie,
trockener Mund, Dyspepsie, aphthöse Geschwüre, Lippenentzündung, gastroösophageale Refluxkrankheit, Hautgeschwür, Exfoliation der Haut, exfoliativer Hautausschlag, Dermatitis, papulöser Hautausschlag,
juckender Hautausschlag, geröteter Hautausschlag, generalisierter Hautausschlag, makulöser Hautausschlag, makulo-papulöser Hautausschlag, Läsionen der Haut, Hauttoxizität, Wundschorf, Hypertrichose,
Onychoklasie, Nagelerkrankung, Hyperhidrose, palmar-plantares Erythrodysästhesie-Syndrom, Schmerzen in den Extremitäten, Brustschmerzen, Schmerzen, Schüttelfrost, Abfall des Magnesiumspiegels im
Blut. Gelegentlich: Augenentzündung, Infektion des Augenlides, anaphylaktische Reaktion, ulzerative Keratitis, Keratitis, Irritation des Augenlides, Zyanose, interstitielle Lungenerkrankung, Bronchospasmus,
Nasentrockenheit, aufgesprungene Lippen, trockene Lippen, toxische epidermale Nekrolyse, Stevens-Johnson-Syndrom, Hautnekrose, Angioödem, Hirsutismus, eingewachsener Nagel, Onycholyse, Infusions-
reaktion. Weitere Angaben: s. Fach- und Gebrauchsinformation. Verschreibungspflichtig. Stand der Information: September 2019

Nplate® 125/250/500 Mikrogramm Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung.
Nplate® 250/500 Mikrogramm Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslösung.
Wirkstoff: Romiplostim. Zusammensetzung: Arzneilich wirksamer Bestandteil: Jede Durchstechflasche enthält 125/250/500 µg Romiplostim. Nach der Rekonstitution enthalten 0,25/0,5/1 ml entnehmbares
Volumen der Injektionslösung 125/250/500 µg Romiplostim (500 µg/ml). Zusätzlich enthält jede Durchstechflasche eine Überfüllung, um sicherzustellen, dass 125/250/500 µg Romiplostim entnommen werden
können. Romiplostim wird mittels rekombinanter DNA-Technologie in Escherichia coli (E. coli) hergestellt. Sonstige Bestandteile: Mannitol (E 421), Sucrose, Histidin, Salzsäure (zur pH-Wert-Einstellung), Po-
lysorbat 20. Lösungsmittel: Wasser für Injektionszwecke. Anwendungsgebiete: Nplate® 125/250/500 Mikrogramm Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung - Nplate® ist für die Behandlung von Patienten
mit chronischer immun-(idiopathischer)thrombozytopenischer Purpura (ITP) im Alter von 1 Jahr oder älter indiziert, die gegenüber anderen Therapien refraktär sind (z.B. Kortikosteroide, Immunglobuline);
Nplate® 250/500 Mikrogramm Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionslösung - Nplate® ist für die Behandlung erwachsener Patienten mit chronischer immun-(idiopathischer)thrombozytope-
nischer Purpura (ITP) indiziert, die gegenüber anderen Therapien refraktär sind (z.B. Kortikosteroide, Immunglobuline). Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff, gegen einen der sonstigen
Bestandteile oder gegen aus E. coli stammende Proteine. Nebenwirkungen: Sehr häufig: Infektion der oberen Atemwege, Überempfindlichkeit, Kopfschmerzen; häufig: Gastroenteritis, Knochenmarkstörung,
Thrombozytopenie, Anämie, Angioödem, Schlaflosigkeit, Schwindel, Migräne, Parästhesie, Palpitationen, Rötungen, Lungenembolie, Übelkeit, Diarrhö, Abdominalschmerzen, Konstipation, Dyspepsie, Pruritus,
Ekchymose, Hautausschlag, Arthralgie, Myalgie, Muskelkrämpfe, Schmerzen in den Extremitäten, Rückenschmerzen, Knochenschmerzen, Fatigue, periphere Ödeme, Influenza-ähnliche Erkrankung, Schmer-
zen, Asthenie, Pyrexie, Schüttelfrost, Reaktion an der Injektionsstelle, Kontusion; gelegentlich: Influenza, örtlich begrenzte Infektion, Nasopharyngitis, Multiples Myelom, Myelofibrose, aplastische Anämie,
Knochenmarkversagen, Leukozytose, Splenomegalie, Thrombozythämie, erhöhte Thrombozytenzahl, abnorme Thrombozytenzahl, Alkoholintoleranz, Anorexie, verringerter Appetit, Dehydratation, Gicht, De-
pression, Alpträume, Klonus, Dysgeusie, Hypästhesie, Hypogeusie, periphere Neuropathie, Sinus-transversus-Thrombose, konjunktivale Hämorrhagie, Störung der Akkommodation, Blindheit, Funktionsstörung
des Auges, juckende Augen, gesteigerte Tränensekretion, Stauungspapille, Sehstörungen, Vertigo, Myokardinfarkt, erhöhte Herzfrequenz, tiefe Beinvenenthrombose, Hypotonie, periphere Embolie, periphere
Ischämie, Phlebitis, oberflächliche Thrombophlebitis, Thrombose, Erythromelalgie, Husten, Rhinorrhö, trockener Hals, Dyspnoe, Verstopfung der Nase, schmerzhafte Atmung, Erbrechen, rektale Hämorrhagie,
Mundgeruch, Dysphagie, gastroösophagealer Reflux, Hämatochezie, Hämorrhagie im Mund, Magenbeschwerden, Stomatitis, Zahnverfärbung, Pfortaderthrombose, Erhöhung der Transaminase, Alopezie,
photosensible Reaktion, Akne, Kontaktdermatitis, trockene Haut, Ekzem, Erythem, exfoliativer Hautausschlag, ungewöhnliches Haarwachstum, Prurigo, Purpura, papulöser Hautausschlag, juckender Hautau-

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