Leitfaden für Ihre Versicherung bei der BG Verkehr - Zuständig für fast alles, was rollt, fliegt und schwimmt.

Die Seite wird erstellt Ben Bischoff
 
WEITER LESEN
Leitfaden für Ihre Versicherung bei der BG Verkehr - Zuständig für fast alles, was rollt, fliegt und schwimmt.
Informationen für Neumitglieder

Leitfaden für Ihre Versicherung
bei der BG Verkehr
Zuständig für fast alles, was rollt, fliegt und schwimmt.
Leitfaden für Ihre Versicherung bei der BG Verkehr - Zuständig für fast alles, was rollt, fliegt und schwimmt.
Index

    Ihre Mitgliedschaft bei der BG Verkehr              4

    Checkliste zur Mitgliedschaft auf einen Blick       7

    Unfallverhütung – eine zentrale Aufgabe             8

    Rehabilitations- und Entschädigungsleistungen       10

    Haben Sie Fragen?                                   11

    Die Gesetzliche Unfallversicherung                  12

    Adressen, Telefon- und Faxnummern                   14

    Rechtsgrundlagen                                    15

    Auszug aus der Satzung der Berufsgenossenschaft     16
    für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr)
    Unfallverhütungsvorschriften                        18

2
Leitfaden für Ihre Versicherung bei der BG Verkehr - Zuständig für fast alles, was rollt, fliegt und schwimmt.
Leitfaden für Ihre Versicherung
bei der BG Verkehr

Herzlich Willkommen bei der Berufsgenossenschaft für
Transport und Verkehrswirtschaft, kurz BG Verkehr. Ihr
Unternehmen ist bei uns gesetzlich unfallversichert.
Das bedeutet: Die Berufsgenossenschaft für Transport
und Verkehrswirtschaft übernimmt die Haftung, falls
Ihre Mitarbeiter bei der Arbeit verletzt werden oder aus
beruflichen Gründen erkranken. Die Kosten für ärztliche
Behandlung, Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben
oder Entschädigung durch Renten tragen wir. Für diesen
Versicherungsschutz zahlen Sie einen jährlichen Beitrag,
der nach Unternehmensgröße und Gefahrklasse indivi-
duell festgelegt wird.

In dieser Broschüre finden Sie die wichtigsten Informa-
tionen zur Mitgliedschaft in der BG Verkehr.

                                                           3
Leitfaden für Ihre Versicherung bei der BG Verkehr - Zuständig für fast alles, was rollt, fliegt und schwimmt.
Ihre Mitgliedschaft bei der BG Verkehr

Gewerbeanmeldung
Mit den vorbereitenden Tätigkeiten für ein
Unternehmen, etwa der Gewerbeanmel-
dung, beginnt der Versicherungsschutz
und somit auch die Zuständigkeit der
Berufsgenossenschaft (§ 136 Absatz 1
SGB VII). Dennoch muss sich jeder Un-
ternehmer nach Eröffnung des Unterneh-
mens bei der BG Verkehr anmelden.

Mitgliedsnummer
Sobald wir über die Unternehmenseröff-
nung informiert wurden (z. B. durch Ihre
telefonische Anmeldung oder eine Ab-
schrift der Gewerbeanmeldung), nehmen
wir Sie in das Mitgliederverzeichnis der
BG Verkehr auf. Damit erhalten Sie die
Mitgliedsnummer für Ihr Unternehmen.
Bitte nennen Sie diese Nummer künftig in
jedem Schreiben an die BG Verkehr und
halten Sie die Nummer auch bei telefoni-
schen Anfragen parat.

Versicherungsschutz für alle
Das Sozialgesetzbuch legt fest, dass alle
Beschäftigten der Betriebe, für die die BG
Verkehr zuständig ist, gegen die Folgen
von Arbeitsunfällen und Berufskrankhei-
ten versichert sind (§ 2 Absatz 1 Nr. 1 SGB
VII). Die Selbstverwaltung der BG Verkehr
hat darüber hinaus beschlossen, dass der
Versicherungsschutz auch für Einzelunter-     haben bei Arbeitsunfällen Anspruch auf        der Leistungs- und Beitragsberechnung
nehmer gilt, ebenso für die Gesellschafter    Leistungen aus der Unfallversicherung.        das tatsächliche Unternehmereinkom-
einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts,       Im Ausnahmefall ist für den Unternehmer       men (Jahresarbeitsverdienst). Durch den
einer offenen Handelsgesellschaft oder        unter bestimmten Voraussetzungen eine         Abschluss einer Zusatzversicherung hat
Kommanditgesellschaft (KG).                   Befreiung von der Versicherung möglich.       jeder Unternehmer die Möglichkeit, die
                                              (Informationen dazu finden Sie im Inter-      Geldleistungen der BG Verkehr zu erhö-
Die Ehepartner, Gesellschafter oder Ge-       net unter www.bg-verkehr.de oder Sie las-     hen und sie damit seinen persönlichen
schäftsführer einer GmbH bzw. GmbH &          sen sich persönlich von unseren Mitarbei-     Einkommensverhältnissen anzupassen.
Co. KG können sich in der Regel freiwillig    tern beraten). Aber Sie sollten bedenken:
absichern, ebenso Kommanditisten einer        Mit der Befreiung endet auch der Versi-       Beiträge
KG und Vorstandsmitglieder einer Aktien-      cherungsschutz durch die BG Verkehr. Die      Die Mitgliedsunternehmen zahlen Bei-
gesellschaft. Über den Abschluss und den      Folge? Nach einem schweren Arbeitsun-         träge an die BG Verkehr, mit denen die
Umfang der freiwilligen Versicherung be-      fall hätten Sie oder Ihre Hinterbliebenen     Leistungen an die Versicherten abgedeckt
raten wir Sie gern.                           zum Beispiel keinen Anspruch auf Rente.       sind – Leistungen für rund 440 Millionen
                                                                                            Euro im Jahr! Basis für die Beitragsbe-
Die Zugehörigkeit zur BG Verkehr ist nicht    In ihrer Satzung hat die BG Verkehr für die   rechnung sind die tatsächlichen Aufwen-
davon abhängig, dass Sie Mitarbeiter          Unternehmer derzeit eine Mindestversi-        dungen des zurückliegenden Jahres. Der
beschäftigen. Selbst allein arbeitende Un-    cherungssumme von 20.000 Euro festge-         Bedarf wird nach dem Jahresabschluss,
ternehmer sind persönlich versichert und      legt. Die Versicherungssumme ersetzt bei      verteilt auf Risikoklassen, auf alle Mit-

4
Leitfaden für Ihre Versicherung bei der BG Verkehr - Zuständig für fast alles, was rollt, fliegt und schwimmt.
Beratung und Information

                                                                               Bei Fragen zum Mitglieds- und Beitragsrecht
                                                                               stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mit-
                                                                               arbeiter der Mitgliederabteilung gerne auch
                                                                               telefonisch zur Verfügung. Ihren zuständigen
                                                                               Sachbearbeiter sowie Ihre Mitgliedsnummer
                                                                               finden Sie oben rechts auf allen Schreiben
                                                                               unserer Berufsgenossenschaft.

                                                                               Die Zeitschrift „VerkehrsRundschau“ ist das
                                                                               amtliche Mitteilungsblatt der BG Verkehr. Sie
                                                                               erhalten die Zeitschrift achtmal jährlich kosten-
                                                                               los. Im Informationsteil der BG Verkehr, dem
                                                                               „SicherheitsProfi“, finden Sie neben Artikeln
                                                                               zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
                                                                               auch aktuelle Berichte und Informationen der
                                                                               gesetzlichen Unfallversicherung.

gliedsunternehmen umgelegt. Nicht mehr       Beitragshöhe
und nicht weniger – einen Gewinn dürfen      Der Beitrag kann je nach Art des Gewer-
und wollen wir nicht erzielen. Ihre Zah-     bes unterschiedlich hoch sein. Fragen
lungen sind also ein Vorschuss an die        zur Beitragshöhe beantworten Ihnen gern
Berufsgenossenschaft, damit die laufen-      unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
den Kosten gedeckt sind. Die Beiträge        in der Mitgiederabteilung. Einen Beitrags-
zur gesetzlichen Unfallversicherung trägt,   vorschuss müssen auch neu gegründete
anders als bei der gesetzlichen Kranken-     Firmen leisten. Um Ihnen die Zahlung zu
oder Rentenversicherung, allein der          erleichtern, ist bei der BG Verkehr grund-
Arbeitgeber.                                 sätzlich die Zahlung des Vorschusses in
                                             sechs Raten möglich.
Übrigens: Sie können Ihre Beiträge zur BG
Verkehr als Betriebsausgabe zu 100 Pro-
zent steuerlich absetzen! Auch die Leis-
tungen der BG Verkehr sind im Gegensatz
zu denen der privaten Unfallversicherung
steuerfrei (§ 3 Nr. 1a EStG).

                                                                                                                               5
Leitfaden für Ihre Versicherung bei der BG Verkehr - Zuständig für fast alles, was rollt, fliegt und schwimmt.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach
    dem jeweiligen Unfallrisiko (Gefahrklas-
    se), der Versicherungssumme der Unter-
    nehmerversicherung, der Höhe der ge-
    zahlten Bruttoarbeitsentgelte und dem
    jährlich ermittelten Beitragsfuß. Mit dem
    Umlagebeitragsbescheid im April jeden
    Jahres wird den Unternehmen der Beitrag
    bekannt geben.

    Die Formel zur Beitragsberechnung lautet:

     Versicherungssumme / Entgelt
     × Gefahrklasse × Beitragsfuß
                                    = Beitrag
                 1.000

    Gefahrklassen und Gefahrtarif
    Das Unfallrisiko ist in den Branchen, die
    bei der BG Verkehr versichert sind, un-
    terschiedlich hoch. Deswegen fassen wir
    Unternehmen mit einer ähnlichen Gefähr-
    dung zu Risikogemeinschaften zusam-
    men, die einer Gefahrklasse zugeordnet
    werden. Die einzelnen Gefahrklassen
    stellt die BG Verkehr in einem Gefahr-
    tarif zusammen, der als Grundlage für
    die Beitragsberechnung dient. Selbstver-
    ständlich überprüfen wir den Gefahrtarif
    und die Zuordnung zu den Gefahrklassen
    regelmäßig.

      Nutzen Sie die schnelle papierlose
      Kommunikation mit Ihrer BG!
      Unsere Mitgliedsunternehmen
      können online unter BGdirekt die
      wichtigsten Formulare abrufen:
      Neben den jährlichen Entgeltmel-
      dungen können Sie über BGdirekt
      auch Unfälle melden und jederzeit
      die von Ihnen benötigten Unbe-
      denklichkeitsbescheinigungen
      ausdrucken.

6
Leitfaden für Ihre Versicherung bei der BG Verkehr - Zuständig für fast alles, was rollt, fliegt und schwimmt.
Entgeltnachweis                                  Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Entgelt-     Änderungen in Ihrem Unternehmen
Am Jahresende holt die BG Verkehr von            meldungen an die BG Verkehr mit Ihren           Hat sich Ihre Bankverbindung geändert?
allen Mitgliedsbetrieben einen Entgelt-          DEÜV-Meldungen übereinstimmen. An-              Sind Sie umgezogen? Hat sich Ihre ge-
nachweis ein. Darin melden Sie unter             sonsten können Probleme bei Betriebs-           werbliche Tätigkeit geändert oder ist ein
Berücksichtigung der Mindestentgelt-             prüfungen durch die Deutsche Rentenver-         Gesellschafter ausgetreten? Bitte teilen
grenzen die jährlichen Bruttoentgelte der        sicherung entstehen. Bitte geben Sie Ihre       Sie uns Änderungen jeglicher Art in Ihrem
Arbeitnehmer und Aushilfskräfte (§ 165           Mitgliedsnummer bei der DEÜV-Meldung            Unternehmen unverzüglich mit. Nur so
SGB VII). Wichtig: Sie müssen den Entgelt-       ohne Leerzeichen an, damit diese von            können wir Ihre Daten aktualisieren und
nachweis auch dann einreichen, wenn Sie          den Lohnprogrammen akzeptiert wird.             Veränderungen kurzfristig berücksichti-
in Ihrem Unternehmen keine Arbeitneh-            Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie           gen.
mer beschäftigen. In diesem Fall heißt es        sich gerne an unsere Mitarbeiter oder
einfach „Fehlanzeige“.                           mailen Sie uns unter service-deuev@bg-          Gewerbeabmeldung
                                                 verkehr.de.                                     Die Zuständigkeit der BG Verkehr endet,
Den Entgeltnachweis können Sie selbst-                                                           wenn Sie Ihr Unternehmen vollständig
verständlich online einreichen. Der ge-          Einzugsermächtigung                             aufgeben. Bitte denken Sie daran, uns
schützte Zugang ist über das Extranet            Für die bequeme Beitragszahlung bieten          eine Kopie der Abmeldung vom Gewer-
BGdirekt
   direkt möglich, auf das ausschließlich        wir ein Lastschriftverfahren an: Damit          beamt zu schicken. Danach löschen wir
die Mitgliedsbetriebe Zugriff haben.             wird keine Rate vergessen und Sie vermei-       Ihr Unternehmen aus dem Mitgliederver-
                                                 den unnötige Säumniszuschläge.                  zeichnis und erstellen die Endabrech-
DEÜV                                                                                             nung.
Zusätzlich zu den jährlichen Meldungen           Ratenzahlung
an die Unfallversicherung, muss eine             Sollte es Ihnen einmal nicht möglich sein,
monatliche Entgeltmeldung (DEÜV) an die          einen Beitrag fristgerecht zu überweisen,
so genannten Einzugsstellen (Kranken-            rufen Sie bitte Ihren zuständigen Sachbe-
kasse, Bundesknappschaft) erfolgen. Die          arbeiter an. Gemeinsam werden wir gerne
hierzu benötigten Daten, zum Beispiel die        versuchen, eine Lösung – zum Beispiel in
Gefahrtarifstelle, finden Sie in den Mit-        Form einer Stundung – zu finden.
gliedsunterlagen.

Checkliste zur Mitgliedschaft auf einen Blick
 Was ist passiert?                                                     Was ist zu tun?

 In meinem Unternehmen gibt es im laufenden Jahr größere               Melden Sie die Veränderung über das Extranet BGdirekt
 Veränderungen bei den Entgelten.                                      oder rufen Sie Ihren Sachbearbeiter an.

 Ich habe eine Mahnung bekommen,                                       Bitte holen Sie die Zahlung schnell nach.
 weil ich vergessen habe, die Rate zu zahlen.

 Ich habe eine Mahnung erhalten, aber ich weiß nicht warum.            Bitte rufen Sie Ihren Sachbearbeiter an.

 In meinem Unternehmen gibt es einen neuen Betriebsteil.               Bitte rufen Sie Ihren Sachbearbeiter an.

 Ich möchte mein Unternehmen abmelden.                                 Bitte senden Sie uns eine Kopie der Abmeldung vom Gewerbeamt.

 In meinem Beitragsbescheid habe ich einen Fehler entdeckt.            Bitte rufen Sie Ihren Sachbearbeiter an.

 In unserem Betrieb gab es einen Unfall. Was muss ich tun?             Bitte informieren Sie die Unfallabteilung der für Ihren Betrieb
                                                                       zuständigen Bezirksverwaltung.

                                                                                                                                           7
Leitfaden für Ihre Versicherung bei der BG Verkehr - Zuständig für fast alles, was rollt, fliegt und schwimmt.
Unfallverhütung –
eine zentrale Aufgabe

                  Bei drei von vier schweren Unfällen kann
                   der Sicherheitsgurt die Verletzungen der
                    Lkw-Fahrer vermindern oder sogar vermeiden.
                    Mit ihrem Überschlagsimulator geht die
                    BG Verkehr deshalb auf Tour und macht
                   Sicherheit erfahrbar. www.hatsgeklickt.de

8
Leitfaden für Ihre Versicherung bei der BG Verkehr - Zuständig für fast alles, was rollt, fliegt und schwimmt.
Prävention – der technische                   Schulung                                    heitsgesetz von 1974 fest. Wir unterstüt-
Aufsichtsdienst (TAD)                         Die BG Verkehr bietet zahlreiche Lehrgän-   zen unsere Mitglieder bei dieser Aufgabe
Die wichtigste Aufgabe der BG Verkehr ist     ge zur Verhütung von Arbeitsunfällen und    und bieten Betrieben mit durchschnitt-
es, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsun-   arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren        lich bis zu 30 Beschäftigten die Beratung
fälle zu verhüten und Gesundheitsschäden      an. In den Lehrgängen erfahren Unter-       durch den Arbeitsmedizinischen und
vorzubeugen. Aber: Die Verantwortung für      nehmer, Führungskräfte, Beschäftigte,       Sicherheitstechnischen Dienst (ASD) an.
Sicherheit und Gesundheitsschutz in           Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicher-   Der ASD hat sich auf das Verkehrsgewer-
seinem Betrieb trägt der Unternehmer! Er      heitsbeauftragte, Betriebsräte und Perso-   be spezialisiert. Neue Mitgliedsbetriebe
muss alle notwendigen Maßnahmen tref-         nalvertreter alles über wirksame Unfall-    müssen dem Technischen Aufsichtsdienst
fen und für sichere und gesunde Arbeits-      verhütung und die gesunde Gestaltung        der BG Verkehr innerhalb von 15 Monaten
plätze sorgen. Dabei berät ihn der Techni-    der Arbeitsplätze. Die Lehrgangskosten      einen schriftlichen Nachweis über die
sche Aufsichtsdienst der BG Verkehr.          (für Schulung, An- und Abreise, Übernach-   gewählte Betreuung erbringen. Anderen-
                                              tung und Verpflegung) trägt die BG Ver-     falls werden sie gemäß der Satzung der
Informationsmaterial                          kehr. Die Lehrgänge finden vorrangig im     BG Verkehr dem ASD angeschlossen
Um die Betriebe bei der Unfallverhütung       Winterhalbjahr statt. Informationen dazu    (§ 41 Abs. 2). Sie erreichen den ASD in
zu unterstützen, stellt der TAD den Mit-      finden Sie im Magazin „SicherheitsProfi“    der Hauptverwaltung der BG Verkehr in
gliedsunternehmen alle gewünschten            der BG Verkehr und im Internet.             Hamburg (Adressverzeichnis finden Sie
Vorschriften kostenlos zur Verfügung.                                                     auf Seite 14).
Eine Liste unserer wichtigsten Informatio-    Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik
nen, Handbücher und Filme finden Sie als      Alle Unternehmer, die Arbeitskräfte be-
Beilage in dieser Broschüre. Sie können       schäftigen, müssen sich von Sicherheits-
aber auch online bestellen. Die Adresse:      fachkräften und Betriebsärzten beraten
www.bg-verkehr.de.                            lassen – so legt es das Arbeitssicher-

Beratung
Der TAD berät gern auch vor Ort in den
Mitgliedsbetrieben. Diese Beratung ist
kostenlos und umfasst alle Fragen der
Unfallverhütung und des Gesundheits-
schutzes im Zusammenhang mit Arbeits-
mitteln, Arbeitsabläufen, baulichen Ein-
richtungen, Arbeitsstoffen, persönlichem
Körperschutz, Einwirkungen chemischer,
physikalischer oder biologischer Art. Ru-
fen Sie den für Ihren Betrieb zuständigen
Technischen Aufsichtsbeamten (TAB) vor
Ort in den Regionalabteilungen Präventi-
on an oder schreiben Sie uns, wenn Sie
Beratungsbedarf haben.

Mit Unterstützung des Messtechnischen
Dienstes können wir ermitteln, ob eine
Belastung durch chemische Stoffe, Lärm,
Schwingungen oder das Heben und Tra-
gen von Lasten besteht.

                                                                                                                                 9
Leitfaden für Ihre Versicherung bei der BG Verkehr - Zuständig für fast alles, was rollt, fliegt und schwimmt.
Rehabilitations- und
Entschädigungsleistungen
Trotz der Erfolge der Prävention, erleidet etwa jeder 10. Versicherte der BG
Verkehr pro Jahr einen Arbeitsunfall. Mehr als 100.000 Arbeitsunfälle werden
uns jedes Jahr gemeldet und entschädigt. Der Rentenbestand der BG Verkehr
umfasst mehr als 43.000 Verletzten- und Hinterbliebenenrenten. Die Renten
werden zum Teil vorübergehend, zum Teil aber auch ein Leben lang gezahlt.
Wir wenden jährlich knapp 500 Millionen Euro für Unfallentschädigungen auf.

Unfälle sofort melden                        Verletztengeld
Sobald ein Arbeitsunfall eine Arbeits-       Zur finanziellen Absicherung während der
unfähigkeit von mehr als drei Tagen ver-     Arbeitsunfähigkeit zahlt die BG Verkehr
ursacht, melden Sie diesen Unfall bitte      Verletztengeld. Es beträgt 80 Prozent des
der zuständigen Bezirksverwaltung. Ein       regelmäßigen Bruttoentgeltes. Bei Unter-
Formular für die Unfallanzeige senden wir    nehmern richtet sich das Verletztengeld
                                                                                         Unsere Leistungen im Überblick
Ihnen gerne zu. Sie finden die Vordrucke     nach der in der Satzung festgesetzten
für die Unfallanzeige und für die „Anzeige   Versicherungssumme bzw. dem Betrag          stationäre, ärztliche und
auf Verdacht einer Berufskrankheit“ auch     einer gesondert abgeschlossenen Zusatz-     zahnärztliche Behandlung
im Internet unter www.bg-verkehr.de zum      versicherung.
                                                                                         Massagen, Physiotherapie
Herunterladen.
                                             Verletztenrente                             Zahnersatz
Über BGdirekt, das Serviceportal der         Wir zahlen auf der Basis des Jahresar-
                                                                                         Ausstattung mit Hilfsmitteln
BG Verkehr, ist eine online-Meldung der      beitsverdienstes vor dem Unfall eine        (Brillen, orthopädische Schuhe usw.)
Unfallanzeige möglich. Ihren Benutzer-       Rente, wenn die Erwerbsfähigkeit eines
                                                                                         Transport- und Reisekosten (zum Beispiel
namen und das Passwort für BGdirekt          Versicherten um mindestens 20 Prozent
                                                                                         von der Unfallstelle in das Krankenhaus und
erhalten Sie mit den Aufnahmeunter-          gemindert ist. Voraussetzung ist, dass      für Fahrten zur ambulanten Behandlung)
lagen. Bitte bedenken Sie: Eine schnelle     diese Minderung der Erwerbsfähigkeit
                                                                                         Verletztengeld
Hilfe ist uns nur dann möglich, wenn Sie     über die 26. Woche nach dem Arbeits-
Arbeitsunfälle möglichst sofort melden.      unfall hinaus andauert.                     Pflegegeld

                                                                                         Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Gesund zurück                                Geldleistungen im Todesfall
Bei schweren Unfällen ist eine intensive     Erleidet ein Versicherter einen tödlichen   finanzielle Unterstützung zur
Betreuung der Versicherten wichtig. Dafür    Arbeitsunfall, übernimmt die BG Verkehr     Anpassung von Wohnung und PKW
setzen wir uns ein. Unsere Mitarbeiter und   die Überführungskosten zum Ort der          Verletztenrente
Reha-Berater koordinieren die medizini-      Bestattung und zahlt ein Sterbegeld.
sche Behandlung, veranlassen Maßnah-         Selbstverständlich sind auch die Hin-       Überführungskosten und Sterbegeld
men zur Rehabilitation und unterstützen      terbliebenen, zum Beispiel Witwen und       Hinterbliebenenrenten
bei der Wiedereingliederung in den Beruf     Waisen, durch Rentenleistungen der BG
und das soziale Umfeld. Dabei schöpfen       Verkehr abgesichert.                        Eingliederungsbeihilfe an den Arbeitgeber
wir alle geeigneten Mittel aus, um zu er-                                                Aus-, Fortbildungs- und Umschulungs
reichen, dass unsere Versicherten wieder     Möchten Sie mehr über die Leistungen        maßnahmen sowie die Übernahme aller
vollständig geheilt werden oder trotz        der BG Verkehr wissen, rufen Sie uns an.    dafür notwendigen Kosten (Lernmittel)
eines bleibenden Handicaps wieder am         Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in     Wohnungshilfe (zum Beispiel der
Berufsleben teilnehmen können. Unsere        den Unfallabteilungen der Bezirksverwal-    rollstuhlgerechte Umbau der Wohnung)
Versicherten erhalten alle Leistungen aus    tungen informieren Sie gern über Details.
                                                                                         Hilfe zur Beschaffung und Umrüstung eines
einer Hand: Medizinische Behandlung,                                                     behinderungsgerechten Kraftfahrzeuges
Verletztengeld, Renten und Unterstützung
bei der beruflichen und sozialen Wieder-                                                 Pflege in einem Pflegeheim
                                                                                         oder im eigenen Haushalt
eingliederung.

10
Haben Sie Fragen?

                    • In der Mitgliederabteilung unserer
                      Hauptverwaltung in Hamburg erhalten
                      Sie Auskunft zur Mitgliedschaft und zu
                      Beitragszahlungen.

                    • Bei Fragen zu Arbeitsunfällen und
                      Leistungen stehen Ihnen die Mitar-
                      beiterinnen und Mitarbeiter der Unfall-
                      abteilungen in den Bezirksverwaltungen
                      zur Verfügung

                    • Benötigen Sie Informationen zum
                      Thema Berufskrankheiten, wenden Sie
                      sich bitte an unsere Bezirksverwaltung
                      in Hamburg

                    • In den Regionalabteilungen Prävention
                      erreichen Sie die Technischen Auf-
                      sichtsbeamten der BG Verkehr. Sie
                      beraten zu allen Fragen im Zusammen-
                      hang mit Arbeitssicherheit und Unfall-
                      verhütung.

                    Unser Magazin „SicherheitsProfi“ wird
                    Ihnen acht Mal im Jahr kostenlos als Teil
                    der Zeitschrift „VerkehrsRundschau“ oder
                    der Taxi-Ausgabe der „VerkehrsRundschau“
                    zugesandt.

                    Aktuelle Informationen und Bekannt-
                    machungen der BG Verkehr finden Sie im
                    Internet unter www.bg-verkehr.de.

                                                           11
Die Gesetzliche Unfallversicherung

Seit 125 Jahren bewährt                      gesund gearbeitet wird. Dies ist nur durch   Dort werden Beschlüsse zur Satzung, zu
Es war ein großer Fortschritt für die Un-    vorbeugendes und bewusstes Handeln zu        Unfallverhütungsvorschriften, zum Ge-
ternehmer und ihre Beschäftigten, als vor    erreichen. Deswegen ist die Vermeidung       fahrtarif und zur Dienstordnung gefasst.
125 Jahren in Deutschland die gesetzliche    (Prävention) von Arbeitsunfällen von An-     Daneben stellt die Vertreterversammlung
Unfallversicherung eingeführt wurde. Erst-   fang an eine wichtige Aufgabe der Berufs-    den Haushaltsplan fest und wählt die
mals hatten die Arbeiter und ihre Familien   genossenschaften.                            Vorstandsmitglieder sowie die Geschäfts-
einen gesetzlich verankerten Anspruch                                                     führung.
auf Hilfe, wenn sie durch arbeitsbedingte    Selbstverwaltung entscheidet
Unfälle oder Erkrankungen in Not gerie-      Die Berufsgenossenschaften sind selbst-      Beschäftigte und Unternehmer wählen
ten. Das finanzielle Risiko des einzelnen    ständige Körperschaften des öffentlichen     bei den Sozialwahlen ihre Vertreter ge-
Unternehmers wurde durch den Zusam-          Rechts mit dem Recht der Selbstverwal-       trennt über Listen der Arbeitgeber- und
menschluss innerhalb der Berufsgenos-        tung. Sie sind an gesetzliche Vorgaben       Arbeitnehmervereinigungen. Die Sozial-
senschaft auf viele Schultern verteilt.      gebunden und unterliegen der staatlichen     wahlen finden alle sechs Jahre statt – die
Im Schadensfall, der jeden treffen kann,     Aufsicht.                                    letzte Wahl war 2011. Die Mitglieder der
werden die Kosten aus den Beiträgen                                                       Selbstverwaltung sind ehrenamtlich tätig.
aller getragen.                              Das wichtigste Gremium der Selbstver-        Vorstand und Vertreterversammlung so-
                                             waltung ist die Vertreterversammlung. Bei    wie Ausschüsse und Gremien bestehen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben           der BG Verkehr sind in der Vertreterver-     jeweils zur Hälfte aus Vertretern der
selbstverständlich großes Interesse da-      sammlung alle Branchen durch Arbeitge-       Arbeitnehmer und der Arbeitgeber.
ran, dass im Unternehmen sicher und          ber- und Arbeitnehmervertreter vertreten.

12
125 Jahre Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland.
                                                BG Verkehr: 200.000 Mitgliedsunternehmen und
                                                1,4 Millionen Versicherte.

                                             Was wir tun
                                             Die BG Verkehr übernimmt die Haftung
                                             des Unternehmens. Damit sind die Mit-
                                             arbeiter und ihre Angehörigen gegen die
Plakate von Berufsgenossenschaften aus       Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufs-
den letzten 125 Jahren rund um das Thema     krankheiten abgesichert. Und zwar von
Verkehrssicherheit.
                                             Anfang an, ohne langwierige Organisation
                                             des Haftpflichtschutzes. Die BG Verkehr
                                             übernimmt nach einem Arbeitsunfall oder
                                             bei einer schwerwiegenden Erkrankung
                                             die Kosten der medizinischen Behand-
                                             lung, koordiniert die Maßnahmen und
                                             sorgt für Rehabilitation und die Wieder-
                                             eingliederung in den Beruf und das so-
Wer ist bei der BG Verkehr versichert?       ziale Umfeld. Der Lebensunterhalt der
Die BG Verkehr ging aus der Fusion der       Versicherten ist durch Verletztengeld,
BG für Fahrzeughaltungen und der See-        Übergangsgeld und Renten gesichert. Das
Berufsgenossenschaft zum 1. Januar 2010      Ziel: Wiederherstellung der Gesundheit
hervor. Die neue BG ist zuständig für fast   mit allen geeigneten Mitteln.
alles, was rollt, fliegt und schwimmt. Bei
ihr sind die großen Branchen Güter- und      Die technischen Aufsichtsbeamten der
Personentransport, Entsorgung, Logistik,     BG Verkehr beraten praxisnah und bran-
Luftfahrt, Binnenschifffahrt, Seeschiff-     chenbezogen zu Arbeitssicherheit und
fahrt und Fischerei versichert, aber auch    Gesundheitsschutz. Sie sorgen gemein-
Flieger- und Fahrschulen, Lotsbetriebe,      sam mit den Unternehmen für gesunde
Abschleppdienste, Bestattungsunterneh-       und sichere Arbeitsplätze. Das Konzept
men und gewerbliche Reittierhaltungen        geht auf, denn das Unfallrisiko sinkt seit
gehören dazu.                                Jahren!
                                                                                           Klaus Peter Röskes, Vorstandsvorsitzender der
Die BG Verkehr hat rund 200.000 Mit-         Die Dienststelle Schiffssicherheit arbeitet   BG für Fahrzeughaltungen (l.) und Frank Jung-
                                                                                           mann, Vorstandsvorsitzender der See-BG, bei
gliedsunternehmen und etwa 1,4 Millio-       ebenfalls unter dem Dach der BG Verkehr.
                                                                                           der Unterzeichnung des Fusionsvertrages am
nen Versicherte. Die Hauptverwaltung ist     Sie überprüft im Auftrag des Verkehrsmi-      29. September 2009 in Hamburg
in Hamburg.                                  nisteriums, ob nationale und internationale
                                             Vorgaben zur Sicherheit auf See und zum
                                             Meeresumweltschutz eingehalten werden.

                                                                                                                                      13
Adressen, Telefon- und Faxnummern

Hauptverwaltung Hamburg                    Bezirksverwaltung Berlin                     Bezirksverwaltung Wiesbaden
Alle Aufgaben von zentraler Bedeutung      Die Bezirksverwaltung in Berlin ist zu-      Die Bezirksverwaltung in Wiesbaden ist
regeln Geschäftsleitung und Fachabtei-     ständig für die Länder Berlin und Bran-      zuständig für die Länder Baden-Württem-
lungen in der Hauptverwaltung in Ham-      denburg und im Land Sachsen-Anhalt für       berg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das
burg. Auch alle Themen zu Mitgliedschaft   die Kreise Stendal, Altmarkkreis Salzwe-     Saarland.
und Beitrag werden hier zentral betreut.   del, Börde, Jerichower Land, Harz und
                                           Salzland und für die Stadt Magdeburg.        Wiesbadener Straße 70
Ottenser Hauptstraße 54                                                                 65197 Wiesbaden
22765 Hamburg                              Axel-Springer-Straße 52                      Telefon: +49 611 9413-0
Telefon: +49 40 3980-0                     10969 Berlin                                 Fax:     +49 611 9413-106
Fax:      +49 40 3980-1666                 Telefon: +49 30 25997-0                      E-Mail: wiesbaden@bg-verkehr.de
Internet: www.bg-verkehr.de                Fax:     +49 30 25997-299                    praevention-wiesbaden@bg-verkehr.de
                                           E-Mail: berlin@bg-verkehr.de
Geschäftsbereich Prävention (TAD):         praevention-berlin@bg-verkehr.de
prävention@bg-verkehr.de                                                                Bezirksverwaltung München
Mitgliederabteilung:                                                                    Die Bezirksverwaltung in München ist
mitglieder@bg-verkehr.de                   Bezirksverwaltung Dresden                    zuständig für das Land Bayern.
Abteilung Unfallrecht:                     Die Bezirksverwaltung in Dresden ist
unfallrecht@bg-verkehr.de                  zuständig für die Länder Sachsen und         Deisenhofener Str. 74
Allgemeine Informationen:                  Thüringen und im Land Sachsen-Anhalt         81539 München
info@bg-verkehr.de                         für die Kreise Anhalt-Bitterfeld, Witten-    Telefon: +49 89 62302-0
                                           berg, Mansfeld-Südharz, Saalekreis und       Fax:     +49 89 62302-100
                                           Burgenland und für die Städte Dessau-        E-Mail: muenchen@bg-verkehr.de
Bezirksverwaltung Hamburg                  Roßlau und Halle.                            praevention-muenchen@bg-verkehr.de
Die Bezirksverwaltung in Hamburg ist
zuständig für die Länder Hamburg,          Hofmühlenstrasse 4
Schleswig-Holstein und Mecklenburg-        01187 Dresden
Vorpommern sowie für die bundesweite       Telefon: +49 351 4236-50
Bearbeitung der Berufskrankheiten.         Fax:      +49 351 4236-581
                                           E-Mail: dresden@bg-verkehr.de
Ottenser Hauptstraße 54                    praevention-dresden@bg-verkehr.de
22765 Hamburg                                                                           Arbeitsmedizinischer und
Telefon: +49 40 325220-0                                                                Sicherheitstechnischer Dienst
Fax:     +49 40 325220-2699                Bezirksverwaltung Wuppertal                  Ottenser Hauptstraße 54
E-Mail: hamburg@bg-verkehr.de              Die Bezirksverwaltung in Wuppertal ist zu-   22765 Hamburg
praevention-hamburg@bg-verkehr.de          ständig für das Land Nordrhein-Westfalen.    Telefon: +49 40 3980-2250
                                                                                        Fax:      +49 40 3980-2257
                                           Aue 96                                       E-Mail: asd@bg-verkehr.de
Bezirksverwaltung Hannover                 42103 Wuppertal                              www.asd-bg-verkehr.de
Die Bezirksverwaltung in Hannover ist      Telefon: +49 202 3895-0
zuständig für die Länder Bremen und        Fax:     +49 202 3895-400
Niedersachsen.                             E-Mail: wuppertal@bg-verkehr.de
                                           praevention-wuppertal@bg-verkehr.de
Walderseestraße 5
30163 Hannover                             Außenstelle Duisburg                         Dienststelle Schiffssicherheit
Telefon: +49 511 3995-6                    Düsseldorfer Straße 193                      der BG Verkehr
Fax:     +49 511 995-700                   47053 Duisburg                               Brandstwiete 1
E-Mail: hannover@bg-verkehr.de             Telefon: +49 203 2952-0                      20457 Hamburg
praevention-hannover@bg-verkehr.de         Fax:     +49 203 2952-135                    Telefon: +49 40 36137-0

14
Rechtsgrundlagen

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie      Auszug aus dem 7. Buch des Sozialgesetz-    einer besonderen, die Versicherung be-
Auszüge aus der Satzung der BG Verkehr       buches zur gesetzlichen Unfallversiche-     gründenden Beziehung stehen. Die nach
sowie Informationen zu den Unfallverhü-      rung:                                       § 2 versicherten Unternehmer sowie die
tungsvorschriften der Berufsgenossen-                                                    nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 und § 6 Abs. 1 Versi-
schaften. Bei Interesse senden wir Ihnen     § 136                                       cherten sind selbst beitragspflichtig. […]
gern die vollständige Satzung zu. Ein Vor-   Bescheid über die Zuständigkeit, Begriff
druck für die Bestellung und der für Ihren   des Unternehmers                            § 159
Betrieb erforderlichen Unfallverhütungs-     (1) Der Unfallversicherungsträger stellt    Veranlagung der Unternehmen zu den
vorschriften ist dieser Broschüre beige-     Beginn und Ende seiner Zuständigkeit        Gefahrklassen
fügt. Der vollständige Satzungstext steht    für ein Unternehmen durch schriftlichen     (1) Der Unfallversicherungsträger veran-
zum Herunterladen auch im Internet für       Bescheid gegenüber dem Unternehmer          lagt die Unternehmen für die Tarifzeit
Sie bereit. Unter der Adresse www.bg-        fest. Ein Unternehmen beginnt bereits mit   nach dem Gefahrtarif zu den Gefahr-
verkehr.de finden Sie außerdem ein Ver-      den vorbereitenden Arbeiten für das Un-     klassen. […]
zeichnis aller von der BG Verkehr veröf-     ternehmen. […]                              (2) Soweit die Unternehmer ihrer Aus-
fentlichten Schriften.                                                                   kunftspflicht nach § 98 des Zehnten
                                             § 150                                       Buches nicht nachkommen, nimmt der
                                             Beitragspflichtige                          Unfallversicherungsträger die Veranla-
                                             (1) Beitragspflichtig sind die Unterneh-    gung nach eigener Einschätzung der
                                             mer, für deren Unternehmen Versicherte      betrieblichen Verhältnisse vor.
                                             tätig sind oder zu denen Versicherte in

                                                                                                                                    15
Auszug aus der Satzung der Berufsgenossenschaft
für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr)
§2                                                       § 26                                                       verringert oder, sofern ein Nachlass nicht bewilligt
Aufgaben                                                 Beiträge                                                   worden ist, ein Zuschlag erhoben
(1) Die Berufsgenossenschaft ist Träger der gesetzli-    (1) Beitragspflichtig sind die Unternehmer / innen, für    (2) Unberücksichtigt bleiben:
chen Unfallversicherung.                                 deren Unternehmen Versicherte tätig sind oder zu de-       1. Wegeunfälle (§ 8 Absatz 2 Nummer 1 – 4 SGB VIl),
(2) Aufgabe der Berufsgenossenschaft ist es,             nen Versicherte in einer besonderen, die Versicherung      2. Berufskrankheiten (§ 9 SGB VII),
1. mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und       begründenden Beziehung stehen.                             3. auf Antrag der Beitragspflichtigen: Versicherungs-
   Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesund-       Die nach § 2 Absatz 1 Nummer 7 SGB VII versicher-             fälle, die nachweislich auf höhere Gewalt oder auf
   heitsgefahren zu verhüten und für eine wirksame       ten Unternehmer / innen sowie die nach §§ 44 ff. der          alleiniges Verschulden nicht zum Unternehmen
   Erste Hilfe zu sorgen (§§ 1 Nummer 1, 14 Absatz 1     Satzung Versicherten sind selbst beitragspflichtig. Die       gehörender Personen zurückzuführen sind. Die
   SGB VII),                                             Unternehmer / innen der Küstenfischerei (§ 163 Absatz         Beitragspflichtigen haben die höhere Gewalt oder
2. nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrank-   3 SGB VII) werden zur Umlage unter Berücksichtigung           das alleinige Verschulden nicht zum Unternehmen
   heiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit      der Beitragszuschüsse der Länder, Gemeinden und               gehörender Personen nachzuweisen.
   der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wie-    Gemeindeverbände (§ 163 Absatz 1 und 2 SGB VII)            […]
   derherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen     herangezogen.
   durch Geldleistungen zu entschädigen (§ 1 Nummer      Neben den Unternehmer / innen sind die Reeder /            § 41
   2 SGB VII). […]                                       innen beitragspflichtig, soweit bei dem Betrieb von        Überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicher-
                                                         Seeschiffen andere Unternehmer / innen sind oder auf       heitstechnischer Dienst 3
§3                                                       Seeschiffen durch andere ein Unternehmen betrieben         (1) Die Berufsgenossenschaft richtet für die Unter-
Sachliche Zuständigkeit                                  wird (§ 150 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 SGB VII). Sie         nehmer/innen, für die sie zuständig ist, einen eige-
(1) Die Berufsgenossenschaft ist sachlich zuständig      haften ebenso wie die in § 130 Absatz 2 und 3 SGB VII      nen überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und
für Unternehmen folgender Gewerbszweige:                 genannten Bevollmächtigen mit den Unternehmer / in-        sicherheitstechnischen Dienst ein, der als Organi-
1. das gesamte straßengebundene Verkehrsgewerbe          nen als Gesamtschuldner (§ 150 Absatz 2 Satz 2 i.V.m.      sationseinheit räumlich, personell und organisato-
   mit seinen Einrichtungen,                             § 130 Absatz 2 und 3 SGB VII).                             risch getrennt von den übrigen Teilen der Verwaltung
2. den Flugverkehr mit seinen Einrichtungen,             (2) Die Beiträge müssen den Bedarf des abgelaufenen        geführt wird (§ 24 SGB VII). Dieser trägt die Bezeich-
3. die Binnenschifffahrt mit ihren Einrichtungen,        Kalenderjahres (Jahresbedarf) einschließlich der zur       nung „Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechni-
4. die Seefahrt mit ihren Einrichtungen                  Ansammlung der Rücklage sowie des Verwaltungsver-          scher Dienst der Berufsgenossenschaft für Transport
und die jeweils artverwandten Unternehmen.               mögens nötigen Beträge decken. Darüber hinaus dür-         und Verkehrswirtschaft“. Er hat für die Unternehmer/
[…]                                                      fen Beiträge nur zur Zuführung zu den Betriebsmitteln      innen, soweit diese für ihre Betriebe an den Dienst
                                                         erhoben werden (§§ 21, 81 und 82 SGB IV i.V.m. §§ 152      angeschlossen sind, die Aufgaben nach den §§ 3 und
§6                                                       Absatz 1, 172 bis 172c, 219a SGB VII).                     6 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsinge-
Begriff der Unternehmerin / des Unternehmers,            (3) Berechnungsgrundlagen für die Beiträge sind der        nieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Beginn und Ende der Zuständigkeit                        Finanzbedarf (Umlagesoll), die Arbeitsentgelte der         (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG) wahrzunehmen. Zur
(1) Unternehmer / in ist                                 Versicherten und die Gefahrklassen. Das Arbeitsent-        Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Arbeitssicher-
diejenige natürliche oder juristische Person, der das    gelt der Versicherten wird bis zur Höhe des Höchstjah-     heitsgesetz beauftragt der Dienst in der Regel andere
Ergebnis des Unternehmens unmittelbar zum Vor-           resarbeitsverdienstes zugrunde gelegt, soweit sich         geeignete Personen oder Institutionen.
oder Nachteil gereicht (§ 136 Absatz 3 Nummer 1 SGB      aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes          (2) Angeschlossen sind alle Unternehmer / innen für
VII),                                                    ergibt (§ 153 SGB VII).                                    ihre Betriebe mit jeweils nicht mehr als durchschnitt-
1. beim Betrieb eines Seeschiffs die Reederin / der      […]                                                        lich 30 Beschäftigten im Jahr, sofern sie nicht inner-
   Reeder (§ 136 Absatz 3 Nummer 4 SGB VII).                                                                        halb von 15 Monaten nach Beginn ihrer Zugehörigkeit
Die Zuständigkeit beginnt mit der Eröffnung des Un-      § 29                                                       zur Berufsgenossenschaft den Verpflichtungen aus
ternehmens oder der Aufnahme der vorbereitenden          Entgeltnachweis 1                                          der für sie geltenden Unfallverhütungsvorschrift („Be-
Arbeiten für das Unternehmen (§ 136 Absatz 1 Satz 2      (1) Die Unternehmer / innen haben zur Berechnung           triebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (BGV
SGB VII).                                                der Umlage innerhalb von sechs Wochen nach Ablauf          A2)“ oder den Unfallverhütungsvorschriften für Un-
(2) Die Berufsgenossenschaft stellt Beginn und Ende      eines Kalenderjahres die Arbeitsentgelte der Versi-        ternehmen der Seefahrt (UVV See)) nachgekommen
ihrer Zuständigkeit für ein Unternehmen durch schrift-   cherten, die geleisteten Arbeitsstunden sowie die zur      sind. Für die Unternehmen der Seefahrt (§ 3 Absatz 1
lichen Bescheid gegenüber der Unternehmerin / dem        Berechnung der Beiträge nach § 42 der Satzung erfor-       Satz 1 Nummer 4 der Satzung) gilt § 114 Absatz 3 des
Unternehmer fest (§ 136 Absatz 1 Satz 1 SGB VII).        derlichen Daten in der von der Berufsgenossenschaft        Betriebsverfassungsgesetzes zur Bestimmung eines
[…]                                                      geforderten Aufteilung zu melden (Entgeltnachweis).        Betriebes im Sinne von Satz 1 entsprechend.
                                                         Wenn die Unternehmer / innen während des abgelau-          Der Anschluss wird mit dem 01. des Monats wirksam,
§ 24                                                     fenen Jahres keine Versicherten beschäftigt hatten,        der auf den Ablauf der vorgenannten Frist folgt.
Anzeige der Unfälle und Berufskrankheiten                ist dies anzuzeigen. Für den Nachweis ist der von der      Unternehmer /innen können für ihre Betriebe im Sinne
(1) Die Unternehmer / innen haben Unfälle von Versi-     Berufsgenossenschaft für das Kalenderjahr übersand-        von Satz 1 jederzeit, auch vor Ablauf der Frist, durch
cherten in ihrem Unternehmen der Berufsgenossen-         te Entgeltnachweisvordruck oder die entsprechende          schriftliche Erklärung dem Dienst beitreten.
schaft anzuzeigen, wenn Versicherte getötet oder so      elektronische Übermittlungsform zu verwenden (§ 165        (3) Vom Anschluss an den Dienst werden auf schrift-
verletzt sind, dass sie mehr als drei Tage arbeitsun-    Absatz 1 SGB VII).                                         lichen Antrag diejenigen Unternehmer / innen befreit,
fähig werden (§ 193 Absatz 1 SGB VII). Ebenso haben      (2) Reichen die Unternehmer / innen den Entgeltnach-       die nachweisen, dass sie ihrer Verpflichtung durch
sie Anhaltspunkte für eine Berufskrankheit anzuzei-      weis nicht, nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig   Bestellung geeigneter Betriebsärzte und Fachkräfte
gen (§ 193 Absatz 2 SGB VII). […]                        ein, kann die Berufsgenossenschaft eine Schätzung          für Arbeitssicherheit oder entsprechender Dienste
                                                         vornehmen (§ 165 Absatz 3 SGB VII). […]                    nachkommen. Die Befreiung wird wirksam mit einer
§ 25                                                                                                                Frist von drei Monaten zum Ablauf eines Quartals,
Unterstützung der Berufsgenossenschaft durch die         § 30                                                       nach dem der Nachweis erbracht ist. Bei einer Ent-
Unternehmer / innen                                      Beitragsausgleichsverfahren 2                              scheidung für ein alternatives Betreuungsmodell nach
Über die gesetzlich im Einzelnen festgelegten Pflich-    (1) Unter Berücksichtigung der Zahl und Schwere der        der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und
ten hinaus haben die Unternehmer / innen die Berufs-     anzuzeigenden Versicherungsfälle wird auf den Bei-         Fachkräfte für Arbeitssicherheit” (BGV A2) werden die
genossenschaft bei der Durchführung der Unfallversi-     trag ein Nachlass bewilligt. Für jeden anzeigepflichti-    Unternehmer / innen auf schriftlichen Antrag vom An-
cherung zu unterstützen (§ 191 SGB VII). […]             gen und jeden entschädigten Unfall wird der Nachlass       schluss an den Dienst mit Ablauf des Monats befreit,
                                                         1
                                                             Übergangsregelung in § 66 der Satzung.                 3
                                                                                                                        Übergangsregelung in § 73 der Satzung.
                                                         2
                                                             Übergangsregelung in § 67 der Satzung.

16
in dem sie nachgewiesen haben, dass sie an einer         rungssumme als die in § 45 der Satzung bestimmte            mern/Unternehmerinnen der in § 3 Absatz 1 Satz 1
Grundschulung erfolgreich teilgenommen haben.            zugrunde zu legen (§ 83 Satz 2 SGB VII). Der Betrag         Nummer 1 bis 4 der Satzung genannten Unternehmen
Die Befreiung nach Satz 1 kann widerrufen werden,        muss auf volle 1.000 Euro lauten und darf 72.000            sowie Unternehmer / innen gemäß § 3 Absatz 1 Satz
wenn die Voraussetzungen, unter denen sie eingetre-      Euro nicht übersteigen. Die Versicherungssumme soll         1 Nummer 4 der Satzung können sich freiwillig versi-
ten ist bzw. erteilt wurde, entfallen sind.              das tatsächliche Einkommen aus der versicherten             chern, soweit sie nicht schon auf Grund anderer Vor-
[…]                                                      Unternehmertätigkeit nicht übersteigen. Die Berufs-         schriften versichert sind. Dies gilt auch für Personen,
                                                         genossenschaft kann einen entsprechenden Nach-              die in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften
§ 44                                                     weis verlangen.                                             regelmäßig wie Unternehmer / innen selbstständig
Kreis der Versicherten                                   Die Beitragsberechnung erfolgt nach § 45 Absatz 3           tätig sind (§ 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 SGB VII).
(1) Die Versicherung wird auf die Unternehmer / in-      der Satzung.                                                […]
nen der in § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 der Satzung       (2) Die Versicherungssumme für die nach § 44 Absatz 1
genannten Betriebe erstreckt (§ 3 Absatz 1 SGB VII)      der Satzung versicherten Personen, die wegen Auf-           § 52
sowie auf patentierte Binnenlotsinnen und Binnenlot-     nahme einer selbstständigen Tätigkeit Geldleistungen        Beitrag
sen, die ein amtliches Lotsenpatent besitzen und den     beziehen, mit denen diese Tätigkeit nach dem SGB II         (1) Die Beitragsberechnung erfolgt nach § 45 Absatz 3
Lotsendienst auf der im Patent bezeichneten Strecke      oder SGB III gefördert wird, darf für die Zeit der Förde-   der Satzung.
versehen.                                                rung 25.000 Euro nicht übersteigen.                         [...]
(2) Die nach Absatz 1 versicherten Personen können       […]
von der Versicherungspflicht befreit werden, wenn im
Jahresdurchschnitt regelmäßig mehr als fünf Perso-       § 50
nen beschäftigt werden. Teilzeitkräfte sind entspre-     Kreis der Versicherungsberechtigten
chend auf Vollzeitkräfte umzurechnen, dabei wird         (1) Mitarbeitende Ehegattinnen / Ehegatten oder
von einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden ausge-        Lebenspartner / Lebenspartnerinnen von Unterneh-
gangen.
(3) Die nach Absatz 1 versicherten Personen können
für die Zeit von der Versicherungspflicht befreit wer-
den, in der sie wegen Aufnahme einer selbstständi-
gen Tätigkeit Geldleistungen beziehen, mit denen
diese Tätigkeit nach dem SGB II oder SGB III gefördert
wird.
(4) Die übrigen nach Absatz 1 versicherten Personen
können befreit werden, wenn sie nach ihren Angaben
im Unternehmen dauernd nicht oder nur geringfügig
tätig werden.
(5) Eine geringfügige Tätigkeit im Sinne von Absatz 4
kann angenommen werden, wenn die wöchentliche
Arbeitszeit weniger als 15 Stunden beträgt oder wenn
die jährliche Tätigkeit zwei Monate oder 50 Arbeitsta-
ge nicht überschreitet.
(6) Die Befreiung von der Versicherungspflicht muss
bei der Berufsgenossenschaft schriftlich mit eigen-
händiger Unterzeichnung beantragt werden. Sie wird
mit dem Beginn des Monats wirksam, der auf den
Monat folgt, in dem der Antrag bei der Berufsgenos-
senschaft eingegangen ist. Bei der Neueintragung
in das Unternehmerverzeichnis wird die Befreiung
ab Beginn der Eintragung ausgesprochen, wenn der
Antrag innerhalb eines Monats nach Zustellung des
Zuständigkeitsbescheides bei der Berufsgenossen-
schaft eingeht. […]

§ 45
Versicherungssumme
(1) Für die Berechnung der Beiträge und Geldleistun-
gen der Versicherten nach § 44 der Satzung gilt als
Jahresarbeitsverdienst der Betrag von 20.000 Euro.
[…]
(4) Beginnt oder endet die Versicherung im Laufe des
Kalenderjahres, wird der Beitragsberechnung nur ein
entsprechender Teil des Jahresarbeitsverdienstes zu-
grunde gelegt (§ 154 Absatz 1 SGB VII).

§ 46
Zusatzversicherung
(1) Die Berufsgenossenschaft hat der Versicherung
auf schriftlichen Antrag der nach § 44 Absatz 1 der
Satzung versicherten Person eine höhere Versiche-

                                                                                                                                                                          17
Unfallverhütungsvorschriften

Die Unfallversicherungsträger erlassen        Der Unternehmer hat die Versicherten       ordnung und setzt hierbei eine Frist, in-
als autonomes Recht Unfallverhütungs-         über die bei der Arbeit auftretenden Ge-   nerhalb der die verlangten Maßnahmen
vorschriften. Diese Vorschriften gelten für   fahren und deren Abwendung sowie über      zu treffen sind, so hat der Unternehmer
Unternehmer und Versicherte. Danach ge-       Sicherheit und Gesundheitsschutz bei       nach Ablauf der Frist unverzüglich mitzu-
hört es zu den Grundpflichten des Unter-      der Arbeit zu unterweisen. Diese Unter-    teilen, ob er die verlangten Maßnahmen
nehmers, die erforderlichen Maßnahmen         weisung ist regelmäßig, mindestens aber    getroffen hat.
zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Be-        einmal jährlich zu wiederholen.
rufskrankheiten und arbeitsbedingten Ge-                                                 Die entsprechenden Bestimmungen sind
sundheitsgefahren und einer wirksamen         Den Aufsichtspersonen (Technischen         nachzulesen im Siebten Buch Sozialge-
Ersten Hilfe zu treffen. Grundlage dazu       Aufsichtsbeamten) der Berufsgenos-         setzbuch (SGB VII) und in den Unfallver-
sind die Unfallverhütungsvorschriften der     senschaft hat der Unternehmer die Be-      hütungsvorschriften der Berufsgenossen-
Berufsgenossenschaften und staatliche         sichtigung seines Unternehmens zu er-      schaften. Ein Verzeichnis der Vorschriften
Arbeitsschutzvorschriften.                    möglichen und die für seine Aufgaben       sowie aller weiteren Informationsmedien
                                              notwendigen Auskünfte zu erteilen. Er-     der BG Verkehr ist dieser Broschüre bei-
                                              lässt die Berufsgenossenschaft eine An-    gefügt.

18
Impressum

Herausgeber:
Berufsgenossenschaft für Transport
und Verkehrswirtschaft 2012

Verantwortlich für den Inhalt:
Sabine Kudzielka

Gestaltungskonzept:
Liebchen+Liebchen
Visuelle Unternehmenskommunikation GmbH
Frankfurt am Main

Druck:
Langebartels & Jürgens Druckereigesellschaft mbH
Hamburg

                                                   19
BG Verkehr

Gesetzliche Unfallversicherung
Ottenser Hauptstraße 54
22765 Hamburg
Telefon: 040 3980-0
Fax:     040 3980-1666
E-Mail: info@bg-verkehr.de
www.bg-verkehr.de
Sie können auch lesen