Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen - Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
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Leitfaden Klima- und Energie- Modellregionen Jahresprogramm 2021 Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung Wien, Mai 2021
Inhalt Vorwort 3 1.0 Das Wichtigste in Kürze 4 2.0 Klima- und Energie-Modellregionen – A usschreibung 2021 6 2.1 Zielsetzung des Programms und der vorliegenden Ausschreibung 6 2.2 Zielgruppe der Ausschreibung 7 2.3 Modellregions-Management 7 2.4 Rechtsgrundlage: öffentlich-öffentliche Partnerschaft (ÖÖP) 9 2.5 Bundesenergieeffizienzgesetz 10 2.6 Publizität 10 3.0 Neue Klima- und Energie-Modellregionen 10 3.1 Zielgruppe 10 3.2 Programminhalte 10 3.3 Finanzielle Beteiligung 13 3.4 Antragstellung und Einreichunterlagen 15 3.5 Auswahlverfahren 16 3.6 Kooperationsvereinbarung und Auszahlung 17 4.0 Weiterführung bestehender Regionen 18 4.1 Zielgruppe der Weiterführungen 18 4.2 Programminhalte Weiterführungsanträge 19 4.3 Finanzielle Beteiligung in der Weiterführung 22 4.4 Antragstellung und Einreichunterlagen für Weiterführungsanträge 23 4.5 Auswahlverfahren der Weiterführung 24 4.6 Kooperationsvereinbarung und A uszahlung in der Weiterführung 24 4.7 Weiterführung ohne finanzielle Beteiligung des Klima- und Energiefonds 25 5.0 Qualitätsmanagement (KEM-QM) und Erfolgsdokumentation 26 6.0 Leitprojekte 30 6.1 Zielsetzung und Inhalt 30 6.2 Themen 30 6.3 Zielgruppe 30 6.4 Inhalte des Antrags 31 6.5 Projektkategorien und Antragstellung 31 Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 1
7.0 Investitionsförderungen in Klima- und Energie-Modellregionen 33 7.1 Photovoltaikanlagen mit und ohne Stromspeicher 38 7.2 Holzheizungen 41 7.3 Solarthermieanlagen 43 7.4 E-Ladeinfrastruktur 45 7.5 Mustersanierungen 45 7.6 Solarthermie – solare Großanlagen 45 7.7 Thermische Speicher für Wärme und Kälte 45 8.0 Budget 50 9.0 Einreichfristen 51 10.0 Wichtige Hinweise zur erfolgreichen Einreichung 51 11.0 Kontakt und Informationen 54 ANHANG 1 Erstellung eines regionalen Umsetzungskonzepts 55 ANHANG 2 Tätigkeitsprofil Klima- und Energie-Modellregions-Manager*innen 57 ANHANG 3 Leitbild 58 Impressum 59 Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 2
Vorwort Die COVID-19 Pandemie zeigt seit mehr als 1 Jahr die Verwundbarkeit von komplex vernetzten, globalen Wirtschaftsstrukturen auf. Diese Verwundbarkeit besteht auch bei der Klimakrise. Die gesundheitspolitischen Restriktionen zur Eindämmung der Corona Krise haben die Wirtschaft hart getroffen. Die zentrale Gemeinsamkeit der beiden Krisen liegt aber in der Dringlichkeit Maßnahmen zu ergreifen, um schwerwiegende Konsequenzen vermeiden. Wer früh in die Vermeidung von Risiken investiert, kann am Ende Kosten sparen, aber für eine solche Trendwende braucht es strukturell wirksame Maßnahmen. Das Programm Klima- und Energie-Modellregionen setzt genau da an und fördert das Vorantreiben von innovativen Klimaschutzprojekten und unterstützt die regionale Wertschöpfung und die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region. Seit dem Jahr 2009 haben sich 105 Klima- und Energie-Modellregionen auf den Weg gemacht, als Vorreiter ambitionierte klimapolitische Maßnahmen auf regionaler Ebene umzusetzen und langfristig unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden. Die 950 Gemeinden in den Klima- und Energie-Modellregionen beweisen tagtäglich wie groß die Bereitschaft auf Gemeinde- und Regionalebene ist, Klimaschutz und Energietransformation ernsthaft und ambitioniert voranzutreiben. Das Ergebnis sind bislang über 5.400 konkrete Projekte und Maßnahmen, die österreichweit umgesetzt wurden und werden. Vorbildwirkung der Regionen sowie Multiplikatoreffekte sind für uns von zentraler Bedeutung. Bottom-Up ist das Stichwort! Im Gegensatz zu Top-Down Ansätzen werden die Regionen gefragt was sie zur Energie- und M obilitätswende aufgrund Ihrer individuellen Stärken, Potentiale und regionaler Gegebenheiten beitragen können. Für die Umsetzungsbereitschaft der beteiligten Akteur*innen ist das der essentielle Faktor. Nur ein Zusammenspiel von Bottom-Up und Top-Down Modellen wird letztendlich zum Erfolg führen. Besonders freut uns, dass wir mit den Schwerpunktregionen (bislang KEM Tourismus und KEM Bioökonomie/ Kreislaufwirtschaft) starke Akzente setzen konnten. Diesen Ansatz werden wir weiter verfolgen und vertrauen darauf möglichst viele Nachahmer*innen zu finden. Im Jahr 2021 werden wir die bestehenden Regionen weiterhin stärken, denn Kontinuität ist ein wesentlicher Faktor bei der nachhaltigen Umstrukturierung unseres Energiesystems. Auch heuer suchen wir nach neuen, innovativen und ambitionierten Klima- und Energie-Modellregionen. Regionen, die ihr klima- und energie relevantes Handeln auf ein fundiertes Umsetzungskonzept stützen und dieses mit professionell agierenden KEM-Manager*innen umsetzen, kann es nicht genug geben. Wir freuen uns auf die Einreichung vieler inspirierender Projekte. Ingmar Höbarth Theresia Vogel Geschäftsführer Klima- und Energiefonds Geschäftsführerin Klima- und Energiefonds Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 3
1.0 Das Wichtigste in Kürze In den Klima- und Energie-Modellregionen wird die • Qualitätsmanagement (KEM-QM): Verpflichtende Kooperation von Gemeinden forciert, um die optimale Unterstützung der Modellregions-Manager*innen Nutzung natürlicher Ressourcen, die Ausschöpfung bei der Sicherung der Erfolge in den Regionen durch von Energieeinsparungspotenzialen und nachhaltiges eine kontinuierliche Begleitung vor Ort (gilt für alle Wirtschaften in den Regionen voranzutreiben. Sie Anträge [Neuantrag und Weiterführungsantrag]) demonstrieren erfolgreich, dass aktiver Klimaschutz • Leitprojekte: als Leuchtturm- und und ein Beitrag zur Energiewende auf regionaler Ebene multiplizierbare Projekte in den Regionen möglich sind. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist dabei, • Investitionsförderungen aus folgenden Bereichen: dass die Regionen durch die unmittelbare Nähe zu – Photovoltaikanlagen (mit und ohne Stromspeicher) Entscheidungsträger*innen und Bürger*innen einen auf öffentlichen Objekten Prozess- und Strukturwandel vorantreiben und eine – Holzheizungen in öffentlichen Gebäuden Vielzahl an Maßnahmen anstoßen können. Daraus – thermische Solaranlagen auf öffentlichen Objekten entstanden bisher über 5400 erfolgreiche Projekte, – Ladestellen für E-Fahrzeuge etwa in den Bereichen erneuerbare Energie, Energie – Mustersanierungen von öffentlichen Gebäuden effizienz, nachhaltige Mobilität, Bewusstseinsbildung. – Solare Großanlagen • Pilotprojekte Thermische Speicher für Wärme Die treibende Kraft vor Ort in jeder Klima- und Energie- und Kälte Modellregion sind die Modellregions-Manager*innen. Sie initiieren und organisieren die Projekte zur erfolg Die gesonderte Einreichung von besonders innova reichen Umsetzung der klima- und energiepolitischen tiven Leitprojekten ist für Modellregionen und weitere Ziele des regionalen Konzepts und fungieren als zentrale Akteur*innen, die eine besondere Hilfestellung für Ansprechpersonen. Sie sind die Schlüsselpersonen für Modellregionen leisten, auch in diesem Jahr möglich. den Erfolg der Regionen. Die Details zu den Leitprojekten befinden sich in Ziele dieser Ausschreibung sind die weitere Stärkung Punkt 6 des Leitfadens. der bestehenden Klima- und Energie-Modellregionen sowie die Schaffung von neuen ambitionierten Klima- Die getrennte Ausschreibung einer neuen Schwer- und Energie-Modellregionen. punktregion (nach Tourismus und Bioökonomie/ Kreislaufwirtschaft in den Vorjahren) ist zum Aus- Schwerpunkte der vorliegenden A usschreibung sind: schreibungsstart noch ungewiss. Max. 1 Mio. Euro • Schaffung neuer Modellregionen: Erstellung werden bis zu einer Entscheidung dafür reserviert. eines Umsetzungskonzepts, Installierung des Bei Ausschreibung werden die Informationen spätes- Modellregions-Managements und Durchführung tens im Herbst 2021 unter www.klimafonds.gv.at von mindestens 10 konkreten Maßnahmen in veröffentlicht. einer 2 -jährigen Umsetzungsphase • Weiterführung bestehender Regionen: Durchführung von mindestens 10 konkreten Maßnahmen innerhalb einer 3-jährigen Weiterführungsphase Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 4
Einreichfristen Start: 07.05.2021 HINWEIS: Der Antrag gilt dann als eingereicht, Deadline: Neueinreichungen, Weiterführungen, wenn das Absenden des Antrags rechtzeitig und Leitprojekte: 25.10.2021, 12:00 Uhr vollständig vor Ende der Einreichfrist erfolgt. Als Deadline: Investitionsprojekte: 28.02.2022, 12:00 Uhr Bestätigung der fristgerechten Einreichung erhalten Antragsteller*innen eine automatisierte schriftliche Eine vorgezogene Einreichfrist für Investitions Benachrichtigung. Beachten Sie, dass beim förderungen und für abgelehnte Weiterführungsanträge Ausfüllen des Online-Antrags eine regelmäßige aus dem Jahr 2020 ist: 31.07.2021, 12:00 Uhr Speicherung der Daten zu empfehlen ist. Bei länge- ren Inaktivitäten im offenen Online-Antrag kann es Eine weitere vorgezogene Einreichfrist für Investitions- sonst zum Verlust der nicht gespeicherten Daten projekte (Ausnahme: thermische Speicher) ist: kommen! Eine Änderung von Daten nach Ende der 25.10.2021, 12:00 Uhr Einreichfrist ist nicht möglich. Bitte beginnen Sie rechtzeitig vor Ende der Einreichfrist und schließen Diese zusätzlichen Einreichfristen für Investitions Sie den Antrag jedenfalls vor Ende der Einreichfrist förderungen ermöglichen eine schnellere Genehmigung ab, indem Sie ihn vollständig ausgefüllt, inklusive der Projekte. aller notwendigen Unterlagen, absenden. Neueinreichungen und Regionen, die mit KEM QM (siehe Kapitel 5) beginnen, müssen spätestens 2 Wochen vor Zur besseren Lesbarkeit des Leitfadens: Einreichschluss ein Vor-Ort Abstimmungsgespräch (in der Region) mit einer KEM QM Stelle führen. Es ist jedoch Die umfangreichen Kapitel 4, 6 und 7 sind für empfohlen dieses Gespräch wesentlich früher zu suchen. Einreichungen von neuen Regionen nicht relevant und Dieses Gespräch kann in Ausnahmefällen auch über können vernachlässigt werden. Für Weiterführungen Videokonferenz geführt werden und ist kostenlos. Eine ist Kapitel 3 nicht relevant. Bestätigung über das erfolgte Gespräch muss erfolgen. Dazu wird von KEM-QM eine Dokumentation erstellt. Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zu einer erfolgreichen Einreichung am Ende des Leitfadens! Nach der Registrierung auf der Website des Klima- und Energiefonds müssen die vollständigen Antragsunterlagen online eingereicht werden. Einreichung: www.klimafonds.gv.at/kem Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 5
2.0 Klima- und Energie- Modellregionen – Ausschreibung 2021 2.1 Zielsetzung des Programms und der vorliegenden Ausschreibung Gegenständliches Programm trägt zur Erfüllung des • Sämtliche weitere Tätigkeiten die zur Reduktion von von Österreich ratifizierten Weltklimaabkommens bei. Treibhausgasen führen (z. B. Projekte zur Kohlen Ebenso unterstützt es die Zielerreichung im Rahmen stoffspeicherung) der Klima- und Energievorgaben der Europäischen • Festigung von geeigneten Strukturen für regionalen Union sowie bei der Umsetzung des Nationalen Klimaschutz Energie- und Klimaplans (NEKP). • Know-how-Vertiefung in den Regionen für Umsetzungsprojekte Mit dem Programm „Klima- und Energie-Modell • Identifikation der Umsetzungspotenziale regionen“ des Klima- und Energiefonds wird das Ziel • Anpassung an den Klimawandel (der klare Fokus verfolgt, Regionen auf dem Weg in eine nachhaltige des Programms KEM liegt jedoch auf Klimaschutz, Energieversorgung und weitgehende Unabhängigkeit einzelne Anpassungsaspekte können berücksichtigt von fossilen Energieträgern zu begleiten. Regionale werden). Falls die KEM auch KLAR ist, sind Klima Ressourcen sollen optimal genutzt, der Energiebedarf wandelanpassungsthemen ausschließlich in der bestmöglich aus erneuerbaren Energieträgern gedeckt KLAR unterzubringen und Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung und Bewusstseinsbildung durchgeführt werden. Das Programm wurde 2009 ins Leben gerufen. Mittler- weile arbeiten österreichweit 105 Klima- und Energie- Dazu werden folgende Ziele auf kommunaler und Modellregionen (KEM) an dem gemeinsamen Ziel. regionaler Ebene verfolgt: • Erkennen und Nutzen regionaler Potenziale zur Wesentliche Elemente in jeder KEM sind die Arbeit der Substitution fossiler Energieträger durch erneuerbare Modellregions-Manager*innen (MRM), die als zentrale Energieträger im Bereich Wärme, Strom und Verkehr Ansprechpersonen und Koordinator*innen der KEM- • Erhebung von Potenzialen zur Steigerung der Aktivitäten fungieren, konkrete Klimaschutzmaßnahmen Energieeffizienz und Nutzung dieser Potenziale sowie die breiten Bewusstseinsbildungsmaßnahmen, im Wirkungsbereich der Region die durchgeführt werden. Grundlage für die Arbeiten • Informations- und Bewusstseinsbildung bei ist immer ein umfassendes Konzept, in dem Potenziale Entscheidungsträger*innen der Gemeinden, Betriebe der Regionen erhoben, regionsspezifische Zielsetzungen und Haushalte, um Endenergie einzusparen, Energie und ein Leitbild erarbeitet sowie verankert werden und effizienz zu steigern und erneuerbare Energien zu ein Maßnahmenplan, der als Fahrplan für die Erreichung verwenden der Ziele dient, definiert wird. • Forcierung von Projekten im Bereich der nachhaltigen Mobilität • Leistung eines Beitrags zur nachhaltigen Wirtschafts- entwicklung in den Regionen durch die Reduktion der Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 6
Die Erfahrung der letzten Jahre der Zusammenarbeit Neuzusammensetzung von Regionen, deren mit den Klima- und Energie-Modellregionen zeigt, dass Gemeinden bereits in einer KEM aktiv waren die angestrebten Transformationsprozesse und die (siehe dazu auch Kapitel 4.1): langfristige Etablierung der Energiethemen in den Wenn sich eine KEM in der Zusammensetzung maß Regionen mehrere Jahre aktive Arbeit brauchen. Um geblich verändert (mehr als Verdoppelung oder Halbie- die gemeinsamen Ziele des Klima- und Energiefonds rung der Einwohner*innenzahl oder Gemeinden), ist ein und der KEM zu erreichen, werden deshalb länger Neuantrag zu stellen. Die Regionen müssen sowohl fristige Kooperationen mit den Regionen angestrebt und neuerlich ein Umsetzungskonzept (passend zur neuen unterstützt. Eine kontinuierliche Steigerung der Qualität Regionsstruktur) erarbeiten als auch als gesamte der energiepolitischen Arbeit in den Klima- und Energie- Region erneut in die 2-jährige Umsetzungsphase gehen. Modellregionen und die langfristige Sicherung der Erfolge vor Ort sind durch die Einführung eines In diesen Fällen ist im Antrag darauf einzugehen, welche Qualitätsmanagements in den Regionen (KEM-QM) Faktoren zur Neuzusammensetzung der Region geführt vorzusehen. Die Einführung des KEM-QMs ist in allen haben und wie auf den Erfahrungen der bisherigen Phasen der Modellregionen erforderlich. Nähere KEM-Phase aufgebaut wird. Informationen dazu finden Sie im Kapitel 5. HINWEIS: Es können nur ganze Gemeinden Teil 2.2 Zielgruppe der Ausschreibung einer Klima- und Energie-Modellregion werden. Es ist nicht möglich, dass einzelne Ortsteile, In Rahmen der vorliegenden Ausschreibung werden Katastralgemeinden u. dgl. Teil einer KEM werden. Klima- und Energie-Modellregionen gesucht, die in einer Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds die Erreichung der Programmziele anstreben. Bestehende regionale Strukturen und räumliche Ab- grenzungen sollen genutzt werden bzw. soll auf diesen Dazu werden bestmöglich aufgesetzt werden, um die Identifikation • neue Modellregionen gesucht: Mehrere (mindestens 2) der Bevölkerung mit der KEM-Region zu gewährleisten. Gemeinden stellen einen gemeinsamen Antrag zur Etablierung einer neuen Klima- und Energie- Grundlage für die Zusammenarbeit ist eine Koopera Modellregion. tionsvereinbarung im Rahmen einer öffentlich-öffent • bestehende Modellregionen angesprochen, die lichen Partnerschaft, die im Falle der Genehmigung eine bestehende KEM weiterführen möchten. eines Antrags zwischen dem Klima- und Energiefonds (vertreten durch die KPC) und der Klima- und Energie- Als geeignete Klima- und Energie-Modellregionen sind Modellregion abgeschlossen wird (Details siehe 2.4). Regionen im ländlichen Raum bis hin zu Kleinstädten mit Umlandgemeinden zu verstehen. Diese Regionen müssen aus mehreren Gemeinden (mindestens 2) 2.3 Modellregions-Management bestehen, damit eine kritische Masse vorhanden ist, mit der geschaffene Strukturen auch langfristig erhalten Als entscheidender Erfolgsfaktor für eine Klima- und werden können. Um die Identifizierbarkeit der Bevölke- Energie-Modellregion hat sich die Arbeit der Modell rung mit dem Regionsgedanken sicher zu stellen und regions-Manager*innen herauskristallisiert. Diese eine reibungslose Kommunikation zwischen der Träger- koordinieren alle Agenden der Klima- und Energie- schaft, den Stakeholder*innen und der Bevölkerung Modellregion vor Ort und sind zentraler Dreh- und innerhalb der Region zu gewährleisten, wird die Regions Angelpunkt in den Modellregionen. Neben der Initiierung größe auf eine Einwohner*innenzahl von mindestens und dem Management von Projekten und der aktiven 3.000 und maximal 60.000 limitiert. Diese kann nur Öffentlichkeitsarbeit sind die Vernetzungsaktivitäten in inhaltlich sehr gut begründeten Fällen geringfügig mit den lokalen Entscheidungsträger*innen und Stake überschritten werden. holder*innen sowie die Vernetzung und der Austausch mit anderen Modellregionen und dem Klima- und Energiefonds wesentliche Aufgaben. Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 7
In allen Klima- und Energie-Modellregionen müssen Eine Reduzierung der KLAR Aktivitäten durch die Modellregions-Manager*innen ab der Umsetzungsphase Aufnahme der KEM Aktivitäten ist keinesfalls erwünscht installiert sein, die vor Ort arbeiten. Das Büro (Informa (und vice versa). Es ist jedoch auf eine Ausgewogenheit tionszentrale) muss fixe Öffnungszeiten haben, um der Arbeit hinsichtlich der Tätigkeiten im Bereich der die Erreichbarkeit für eine breite Öffentlichkeit zu Anpassung sowie im Klimaschutz, unter Berücksichti- gewährleisten. Die fachliche Qualifikation und persön gung der jeweiligen Unterstützung durch die beiden liche Eignung der MRM sind spätestens im Umsetzungs- Förderprogramme, zu achten und diese ist auch zu konzept bzw. im Weiterführungsantrag darzustellen. dokumentieren. (Hinweis: KEM und KLAR! Management- Die MRM müssen durch eine Tätigkeit von zumindest aufgaben unterscheiden sich im inhaltlichen Anforde- 20 Stunden pro Woche (rein für die Umsetzung der rungsprofil). Eine hundertprozentige Trennung der eingereichten Maßnahmen – ohne z. B. Klimaschulen finanziellen Gebarung der KEM und der KLAR ist zu oder Leitprojekte) dafür sorgen, dass die KEM konti gewährleisten und muss jederzeit nachweisbar sein. nuierlich betreut wird. Sollte sich die KEM Region mit einer KLAR! Region Eine Tätigkeitsbeschreibung und ein Anforderungsprofil teilweise, aber weniger als 80 % decken (gemessen liegen dem Leitfaden im Anhang 2 bei. Die Nennung der an den Gemeinden), so kann entweder a) das KEM und MRM ist als wesentlicher Erfolgsfaktor ein zentrales KLAR! Management von einer Person durchgeführt Beurteilungskriterium im Rahmen der Bewertung des werden und es gelten dieselben Bedingungen wie bei Umsetzungskonzepts bzw. des Weiterführungsantrags einer mehr als 80 % Deckung oder b) es können für für die Fachjury des Programms. eine KEM Region eigene Modellregions-Manager*innen installiert werden. In diesem Fall ist eine regelmäßige, Ein*eine KEM-Manager*in kann jeweils nur eine KEM zumindest quartalsweise Abstimmung zu dokumentie- betreuen. Weiters ist eine räumliche Nähe des Wohnorts ren. Diese Abstimmung hat neben inhaltlichen Aspekten der KEM Manager*innen zur KEM empfohlen. insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Arbeit mit den regionalen Entscheidungsträger*innen zu Die Nutzung von bestehenden Strukturen ist erwünscht. umfassen. Die Unterstützung des Aufbaus von Doppelgleisigkeiten ist seitens des Klima- und Energiefonds nicht möglich. Sollte es zwischen KEM und LEADER-Region eine geographische Überschneidung geben, so muss eine Sollte sich eine KEM mit einer Klimawandel-Anpassungs detaillierte Absprache mit zuständigen LEADER- modellregion (KLAR!) zu mehr als 80 % decken (gemessen Manager*innen bereits im Vorfeld der Einreichung an den Gemeinden) so wird empfohlen, dass das KEM erfolgen. Dies ist im Formular zur Bestätigung der und KLAR! Management von einer Person durchgeführt öffentlich-öffentlichen Partnerschaft zu dokumentieren. wird. Sollte durch die Übernahme beider Management- aufgaben die Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche (für Weiters ist im Einreichformular ein Prozess dazulegen, die beiden Tätigkeiten als Modellregionsmanager*in) wie die regelmäßige Abstimmung mit Leader Regionen bei einer Person überschritten werden, so soll eine erfolgen wird. Ein koordiniertes Zusammenspiel beider Assistenzstelle geschaffen werden. Manager*innen Programme kann zu hohen Synergieeffekten führen. (mind. 15 h) und Assistenz müssen in diesem Fall in Summe für zumindest jeweils 20 Stunden (rein für die Die Eingliederung der KEM in die bestehenden Umsetzung der eingereichten Maßnahmen – ohne z. B. Strukturen ist jedenfalls im Antrag darzustellen. Klimaschulen oder Leitprojekte) pro Woche für jedes Programm tätig sein. Wenn die Programme nicht in einer Personalunion abgewickelt werden, gilt weiterhin, dass mind. 20 h direkt von den Manager*innen geleistet werden müssen. Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 8
2.4 Rechtsgrundlage: öffentlich-öffentliche Partnerschaft (ÖÖP) Die Zusammenarbeit des Klima- und Energiefonds Dazu muss eine Gemeinde stellvertretend im Antrag mit den Klima- und Energie-Modellregionen wird im genannt werden, die als Ansprechpartner (für Informa Rahmen einer öffentlich-öffentlichen Partnerschaft tionen, Fragen, Auszahlungen etc.) fungiert. Die Koopera- (ÖÖP) abgeschlossen. tionsvereinbarung wird von allen Gemeinden und dem Klima- und Energiefonds (vertreten durch die KPC) Die Vertretung der Klima- und Energie-Modellregion eingegangen. muss durch einen rein öffentlichen Partner erfolgen. Dazu können die Gemeinden der KEM eine Kooperation Ergänzende Informationen zu den Voraussetzungen mit dem Klima-und Energiefonds eingehen. Die Gemein- einer ÖÖP sowie der Anwendung im Rahmen der den können sich aber auch in Form verschiedener Klima- und Energie-Modellregionen sind im möglicher Rechtspersönlichkeiten (Vereine, Verbände, Informationsdokument auf www.umweltfoerderung.at/ Gemeinden, GmbHs) zu KEM zusammenschließen – klimaundenergiemodellregionen zu finden. wesentlich ist allerdings, dass ausschließlich öffent liche Stellen ohne jegliche private oder betriebliche 2.4.1 Leistungen des Klima- und Energiefonds Beteiligung im Träger der Klima- und Energie-Modell für die Partnerschaft mit den KEM region vertreten sein dürfen. Im Zuge der Antragstellung ist dies zu beschreiben und zu bestätigen. • Maßnahmensetzung zur bundesweiten Vernetzung der KEM • Angebot und Durchführung von fachspezifischen HINWEIS: ARGE können nicht als Vertretungen Schulungen für MRM der KEM gegründet werden! • bundesweite Koordination des KEM-QM (Qualitäts management in Klima- und Energie-Modellregionen) • Betreuung der Online-Plattform Sofern kein neuer Rechtsträger gegründet wird, der www.klimaundenergiemodellregionen.at die Aufgaben der Klima- und Energie-Modellregion als • finanzielle Beteiligung an der Kooperation Kooperationspartner übernehmen soll, ist zu beachten, • Öffentlichkeitsarbeit dass die Ziele und Aufgaben der KEM im Zweck des Rechtsträgers dennoch verankert sein müssen (z. B. im 2.4.2 Leistungen der Modellregion Vereinszweck in den Vereinsstatuten etc.). Institutionen, in der Kooperation die zwar rein öffentlich sind, aber einem ausschließlich anderen Zweck dienen, können nicht Partner der Die Leistungen der Klima- und Energie-Modellregionen Kooperation werden. Dies muss im Zuge der Antrag für die Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds stellung beschrieben und bestätigt werden. müssen im Antrag genau dargestellt werden. Diese müssen den regionalen Anforderungen und Erforder Es ist möglich, dass alle Gemeinden einer Klima- und nissen angepasst sein und zur Erreichung der Ziele Energie-Modellregion ohne Gründung eines eigenen des Programms „KEM“ bzw. zur Erreichung der Ziele Rechtsträgers gemeinsam eine Kooperationsverein vor Ort beitragen. barung mit dem Klima- und Energiefonds abschließen. Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 9
2.5 Bundesenergieeffizienzgesetz 2.6 Publizität Soweit die aus den Tätigkeiten der Modellregions- Für Neueinreichungen (Kapitel 3), Weiterführungen Manager*innen (siehe Seite 7 ff. und 12 ff., mindestens (Kapitel 4), Leitprojekte (Kapitel 6) und Pilotprojekte 10 Maßnahmenpakete) unterstützten Maßnahmen als für thermische Speicher Wärme und Kälte (Kapitel 7.7) Endenergieverbrauchseinsparungen im Sinne des gilt Folgendes: EEffG anrechenbar sind und es sich um direkte Investi tionen in erneuerbare Energie-, Energieeffizienz oder Entsprechend der allgemeinen Ziele und Aufgaben Mobilitätstechnologien mit einem Anschaffungswert des Klima- und Energiefonds, definiert in §1 und §3 über 5.000 Euro handelt, werden diese zur Gänze dem des Klima- und Energiefondsgesetzes und der speziellen Klima- und Energiefonds als strategische Maßnahme Charakteristik dieses Förderprogrammes, welches gemäß §5 Abs. 1 Z 17 EEffG zugerechnet. Eine Geltend- besonders auf die Veröffentlichung von Projekt- und machung (falls möglich) der durch die Tätigkeiten der Kontaktdaten zur Verbreitung der Projektergebnisse Modellregions-Manager*innen anrechenbaren weiteren abzielt, ist die Zustimmung zur Veröffentlichung (ins Maßnahmen durch Dritte, insbesondere durch Über besondere auf www.klimaundenergiemodellregionen.at) tragung zum Zwecke der Anrechnung auf Individual eine Förderungsvoraussetzung. verpflichtungen gemäß § 10 EEffG, ist ohne weitere Zustimmung des Klima- und Energiefonds möglich. 3.0 Neue Klima- und Energie-Modellregionen Im Rahmen des Programms werden neue Klima- 3.2 Programminhalte und Energie-Modellregionen gesucht. Eine Klima- und Energie-Modellregion reicht den Antrag ein und erarbeitet im ersten Schritt nach der 3.1 Zielgruppe Genehmigung des Antrags ein Umsetzungskonzept, das als Fahrplan der Modellregion dient. Für die Erarbeitung Die Antragstellung für neue Klima- und Energie- eines Umsetzungskonzepts ist maximal 1 Jahr vor Modellregionen erfolgt durch einen öffentlichen Träger, zusehen. der die Klima- und Energie-Modellregion in der Koopera- Danach werden Maßnahmen, die im Umsetzungs tion mit dem Klima- und Energiefonds vertritt (siehe konzept definiert sind, in einer 2-jährigen Umsetzungs- dazu auch Kapitel 2.2 „Zielgruppe der Ausschreibung“ phase realisiert. und 2.4 „Rechtsgrundlage“ sowie das Informations dokument zur ÖÖP auf www.umweltfoerderung.at/ klimaundenergiemodellregionen). Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 10
3.2.1 Schritt 1: Erstellung eines Umsetzungskonzepts Nach der Einreichung und Antragsgenehmigung ist die • Absicherung der Umsetzung; Akzeptanz und Unter- Erstellung des Umsetzungskonzepts der erste Schritt. stützung der Gemeinden (idealerweise nachgewiesen Das Umsetzungskonzept muss unter anderem die durch z. B. Gemeinderatsbeschlüsse oder LOI der nachstehenden Aussagen liefern, wobei die Tätigkeiten Bürgermeister*innen) der Modellregions-Manager*innen in der 2-jährigen • Maßnahmenpool: Im Umsetzungskonzept müssen die Umsetzungsphase und der Maßnahmenpool (mindes- Maßnahmen, die zur Zielerreichung der Klima- und tens 10 konkrete Maßnahmen) den Kern darstellen Energie-Modellregion identifiziert und geplant werden, (detaillierte Ausführungen zu den Anforderungen an dargestellt sein. Mindestens 10 Maßnahmen müssen ein Umsetzungskonzept finden Sie im Anhang 1). für den Umsetzungszeitraum der Klima- und Energie- Modellregion (2 Jahre) definiert sein. Jeder Maßnahme Inhalte eines Umsetzungskonzepts sind im Umsetzungskonzept ein oder mehrere • Standortfaktoren Leistungsindikatoren zuzuordnen. Leistungsindikatoren • Stärken-Schwächen-Analyse sind quantifizierbare und messbare Ergebnisse der • Energie-Ist-Analyse, Potenzialanalyse Maßnahme (z. B. 5 Veranstaltungen, 50 Beratungen, und/oder CO₂ -Bilanzen Erstellung einer Broschüre, Aufbau von vier Carsharing- • Strategien, Leitlinien, Leitbild Standorten etc.). • Managementstrukturen (inkl. Modellregions-Mana- ger*innen), Know-how (interne, externe Partner*innen). Die fachliche Qualifikation und persönliche Eignung der MRM sind wesentliche Erfolgsfaktoren einer KEM. Die Wahl der MRM ist spätestens im Umset- zungskonzept zu beschreiben. Ein Tätigkeits- und Anforderungsprofil an MRM liegt im Anhang 2 bei. • Ziele und Zwischenziele bis 2030 • Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 11
Maßnahmenbeschreibung In einem zusätzlichen Dokument müssen die Maß In diesen Fällen ist im Antrag darauf einzugehen, welche nahmen, die im Umsetzungskonzept dargestellt sind, Faktoren zur Neuzusammensetzung der Region geführt nochmals kurz beschrieben und geclustert werden. haben und wie auf den Erfahrungen der bisherigen Zusätzlich müssen hier Erfolgsindikatoren gewählt KEM-Phase aufgebaut wird. werden (Vorlage steht zur Verfügung). Leistungsverzeichnis HINWEIS: Wenn bei einem neuen Antrag Gemeinden Hier werden die Maßnahmen und die damit verbundenen teilnehmen, die schon einmal in einer KEM aktiv Leistungen einzelner Arbeitspakete detaillierten Kosten waren, beachten Sie bitte die Informationen zur zugeordnet (Vorlage steht zur Verfügung). Neuzusammensetzung von Regionen in Punkt 2 und Punkt 4 des Leitfadens. Im Zuge der Erstellung des Umsetzungskonzepts sind Erfolgsindikatoren zu wählen (siehe Kapitel 5). Jede KEM muss mindestens 5 Erfolgsindikatoren 3.2.2 Schritt 2: wählen und diese während der Laufzeit erheben. Umsetzung des Konzepts Informationen zu KEM QM und Erfolgsdokumentation sind auch unter www.umweltfoerderung.at/ Zur Sicherstellung der Umsetzung, zur breitest klimaundenergiemodellregionen auffindbar. Die zu möglichen Durchdringung sowie zur dauerhaften den geplanten Maßnahmen passenden Indikatoren Verankerung gewonnener Erfahrungen ist eine sind im Rahmen der Erarbeitung der Maßnahmen kompetente, treibende Kraft vor Ort notwendig, um gemeinsam mit KEM-QM-Berater*innen zu definieren Know-how in der Region zu bündeln. Diese treibende und werden im Rahmen des KEM-QM abgebildet. Kraft sollen die Modellregions-Manager*innen sein. Die Erreichbarkeit vor Ort und die Identifikation mit Regionen, die bereits über ein regionales Energie der Region sind sehr wichtig, daher können die Modell konzept o. Ä. verfügen, können dieses als Basis für die regions-Manager*innen nur eine Region betreuen. Erarbeitung des Umsetzungskonzepts entsprechend den Die einreichenden Trägerorganisationen haben sicher definierten Anforderungen lt. Anhang 1 heranziehen und zustellen, dass die Modellregions-Manager*innen die adaptieren. Die Vorgaben für das Umsetzungskonzept Position im Sinn des Leitfadens ausfüllen und keine bleiben jedoch unverändert bestehen und sind jedenfalls Unvereinbarkeiten vorliegen. vollständig einzuhalten. Eine Aufwandsabschätzung für die Adaptierung ist im Zuge der Antragstellung beizu Die Modellregions-Manager*innen koordinieren die legen. Die Kosten sind im Leistungsverzeichnis als Umsetzung der Maßnahmen, die im Konzept für die Arbeitspaket zu erfassen. Klima- und Energie-Modellregion vorgesehen sind. Neuzusammensetzung von Regionen, deren Die Umsetzung des Konzepts muss mittels folgender Gemeinden bereits in einer KEM aktiv waren Maßnahmen erreicht werden: (siehe dazu auch Kapitel 4.1): Wenn sich eine KEM in der Zusammensetzung Modellregions-Management maßgeblich verändert (mehr als Verdoppelung oder • MUSS: Ressourcenverfügbarkeit Modellregions- Halbierung der Einwohner*innenzahl oder Gemeinden), Manager*innen: mindestens 20 Stunden nachweisbare ist ein Neuantrag zu stellen. Die Regionen müssen Wochenarbeitszeit ausschließlich für die Modellregion. sowohl neuerlich ein Umsetzungskonzept (passend Das Verhältnis der Verwendung der Mittel für Perso- zur neuen Regionsstruktur) erarbeiten also auch als nalaufwand und für sonstigen Projektaufwand kann gesamte Region erneut in die 2-jährige Umsetzungs in den Regionen unterschiedlich sein. Zentral sind phase gehen. die Arbeiten der Modellregions-Manager*innen. Stundenaufstellungen sind zu führen und auf Ver langen vorzulegen Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 12
• MUSS: Einrichtung einer Informationszentrale Die hier angeführten Aktivitäten zur Vernetzung und (Büro der Modellregions-Manager*innen) mit klar Kommunikation haben allgemeinen Charakter und sind definierter Ansprechperson, fixen Öffnungszeiten, in jeder Region notwendig. Die oben angesprochenen Telefonnummer und E-Mail-Adresse mindestens 10 konkreten Maßnahmen sind von jeder • MUSS: regionsbezogener Internetauftritt der Klima- Region einzeln im Rahmen der Konzepterarbeitung und Energie-Modellregion. Erforderliche Mindest auszuarbeiten und spezifisch, je nach den regionalen inhalte sind Kontakt zu Modellregions-Management, Voraussetzungen, zu gestalten. Im Antrag für eine neue Ziele, Maßnahmen, Veranstaltungen, Aktionen, Hinweis Klima- und Energie-Modellregion ist die geplante auf den Klima- und Energiefonds als Partner sowie inhaltliche Ausrichtung der KEM mit thematischen Verlinkung zur Modellregionen-Homepage des Schwerpunkten bzw. einzelnen Maßnahmen, die Klima- und Energiefonds bereits bekannt sind, zu beschreiben. (Im Falle der Genehmigung des KEM-Antrags ist spätestens bis Initiierung, Koordination und Durchführung von zum Zeitpunkt der Gegenzeichnung der Kooperations konkreten Klimaschutzmaßnahmen vereinbarung ein Auftrag für die KEM-QM Begleitung zu erteilen; siehe Kapitel 5 „KEM-QM“.) Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung • Durchführung von jährlich stattfindenden Vernetzungs workshops von potenziellen externen Akteur*innen zu 3.3 Finanzielle Beteiligung relevanten Themen ist dringend empfohlen. • Durchführung von jährlich mindestens 3 Informations- Die finanzielle Beteiligung des Klima- und Energiefonds veranstaltungen für die Bevölkerung in Bezug auf die ist abhängig von der Anzahl der Gemeinden sowie der Schwerpunktsetzung der Klima- und Energie-Modell- Anzahl der Einwohner*innen (Statistik Austria) einer region ist dringend empfohlen. KEM. Die Höhe der maximalen Klima- und Energie- • MUSS: Erstellung und Verbreitung von Informations- fonds-Beteiligung sowie der mindestens erforderliche material und begleitende Bewusstseinsbildungs Eigenmittelanteil hängen von der Gemeinde- und maßnahmen Einwohner*innenanzahl ab (siehe nachfolgende Tabelle). In einem ersten Schritt sind die Punkte für die Weitere Maßnahmen Gemeindeanzahl und für die Einwohner*innenzahl zu • mindestens jährliche Planungs- und Evaluierungs- summieren und im zweiten Schritt sind aus der Über- workshops mit relevanten Akteur*innen (das Team sicht der Tabelle die maximalen Unterstützungshöhen um die Modellregions-Manager*innen unter Einbin- gemäß den Gesamtpunkten zu entnehmen. dung der kommunalen Entscheidungsträger*innen) zur Erreichung der Ziele im Umsetzungskonzept Regionen müssen neben den definierten Leistungen ist dringend empfohlen auch einen Nachweis über die aufgebrachten Eigen • Akquisition und Koordination sowie Erhebung von mittel, die für die Tätigkeiten in der Modellregion Fördermöglichkeiten der im Umsetzungskonzept eingesetzt werden, erbringen. Die Höhe der mindestens herausgearbeiteten Klima- und Energieprojekte sowie erforderlichen Eigenmittelquote an der Klima- und die Initiierung von Machbarkeits-Checks für weitere Energiefonds-Beteiligung ist ebenfalls der nach Projekte ist dringend empfohlen folgenden Tabelle zu entnehmen. Der Nachweis der • MUSS: verpflichtende Inanspruchnahme und Eigenmittelaufbringung muss im Zuge der Antrag zeitliche Einplanung des KEM-Qualitätsmanagements stellung erbracht werden. Zu beachten ist, dass (KEM-QM) mindestens 50 % der Eigenmittel als Barleistungen und maximal 50 % als In-Kind-Leistungen (freiwillige Personalleistungen etc.) zugesichert werden müssen. Die Kofinanzierungsmittel in Form von Barleistungen müssen von den Kooperationspartnern, d. h. von öffent lichen Stellen, eingebracht werden. Bei der Antrag stellung sind verbindliche, schriftliche Bestätigungen vorzulegen. Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 13
Punkte nach Gemeindezahl Punkte nach Einwohner*innenzahl KEM mit KEM mit KEM mit KEM mit KEM mit KEM mit 2–5 Gemeinden 6–15 Gemeinden > 15 Gemeinden 3.000 –15.000 EW 15.001–30.000 EW > 30.000 EW 1 2 3 1 2 3 Ermittlung der Gesamtpunkte: Summe aus Punkte pro KEM nach Anzahl an Gemeinden und nach Anzahl der Einwohner*innen Konzept- und Umsetzungsphase Gesamtpunkte max. Höhe min. Kofinanzie- max. Höhe min. Kofinanzie- max. gesamte Konzept rungsmittel an Umsetzungs rungsmittel an Klima- und unterstützung den Konzept unterstützungs- den Umsetzungs- Energiefonds- Klima- und kosten durch kosten Klima- kosten durch KEM Unterstützung Energiefonds KEM in % und Energiefonds in % 2 € 22.000 25 % € 110.000 25 % € 132.000 3 € 22.000 25 % € 115.000 25 % € 137.000 4 € 22.000 25 % € 121.000 25 % € 143.000 5 € 27.000 25 % € 126.000 25 % € 153.000 6 € 27.000 25 % € 132.000 25 % € 159.000 Maximale Beteiligungshöhen und erforderliche Eigenmittelanteile nach Gesamtpunkten für max. 3 Jahre: Konzept und 2 Jahre Umsetzung Die Gesamtprojektkosten, aufgegliedert nach Maß Sämtliche gegebenenfalls anfallenden Steuern und nahmen, müssen im Leistungsverzeichnis als Teil Abgaben, die in der Modellregion entstehen, sind in des Antrags dargestellt werden. den Gesamtprojektkosten zu berücksichtigen. Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 14
3.4 Antragstellung und Einreichunterlagen Im ersten Schritt müssen sich Antragsteller*innen auf Weitere Einreichunterlagen ohne Vorlage der KPC sind: der Website des Klima- und Energiefonds elektronisch • Angebot für die Einführung des KEM-QMs registrieren, in dem sie eine Klimafondsnummer (Näheres siehe Kapitel 5) beantragen: www.klimafonds.gv.at/ausschreibungen/ • Bestätigung über Vorgespräch mit KEM QM klimafondsnummer. • falls vorhanden: aktuelles regionales Energiekonzept bzw. – falls Gemeinden schon einmal in einer KEM vertreten waren – bestehendes Umsetzungskonzept HINWEIS: der Name der Klima- und Energie • Lebensläufe des Projektkernteams bzw. der geplanten Modellregion soll kurz und prägnant sein. Es darf MRM, sofern schon bekannt dem Namen nicht „KEM“ oder „Klima- und Energie- Modellregion“ vorangestellt werden, Begriffe wie Der Antrag für eine neue Klima- und Energie-Modell „Energieregion“ „Region“ sollen auch vermieden region muss folgende wesentliche Inhalte umfassen: werden, da das Präfix „Klima- und Energie-Modell • Chancen und Visionen der Klima- und Energie- region“ automatisch jedem Antrag vorangestellt wird. Modellregion Verwenden Sie geographische oder regions • Beitrag zur regionalen Wertschöpfung durch spezifische Begriffe: Beispiel für Projektname: die Klima- und Energie-Modellregion „Rosental“; „Carnuntum“ etc. • Öffentlichkeitsmaßnahmen und Bewusstseinsbildung: „Wer sind die Zielgruppen, wie werden sie erreicht?“ • Beschreibung der beabsichtigten Fokussierung der Die Einreichung der Antragsunterlagen erfolgt Klima- und Energie-Modellregion mit Begründung im Anschluss über einen Link direkt zur der geplanten Ausrichtung (z. B. Verkehr, erneuerbare Abwicklungsstelle (KPC). Energien, Energieeffizienz in Gebäuden, Adaption an Dort stehen im Bereich „Wie verläuft der Unterstützungs- den Klimawandel etc.). Integrative Konzepte, die sich Prozess?“ unter „Antrag“ alle Einreichformulare zur mehreren Themen (z. B. Ansätze für das gesamte Antragstellung neue KEM bereit: regionale Energiesystem, von der Erzeugung bis • das vollständig ausgefüllte Antragsformular hin zum Endverbrauch) widmen, sind besonders • Absichtserklärung zur Kofinanzierung: verbindliche erwünscht Absichtserklärung zur Kofinanzierung und zur • Skizzierung der Maßnahmen bzw. Beschreibung der Darstellung der gesicherten Kofinanzierung inhaltlichen Ausrichtung (thematische Schwerpunkte), des Gesamtprojekts (im Falle der Genehmigung) die für die Umsetzungsphase bereits geplant sind. • Leistungsverzeichnis Neueinreichung: Darstellung der Ein Schwerpunkt soll auf Maßnahmen gelegt werden, Kosten für die Erstellung des Umsetzungskonzepts die über bewusstseinsbildende Maßnahmen hinaus und Darstellung der Kosten, die für die Umsetzungs- gehen und zu konkreten Klimaschutzprojekten führen. phase (Kosten Modellregions-Manager*innen, Kosten • Darstellung des regionalen Bezugs des Antrags Maßnahmenumsetzung) budgetiert werden (z. B. durch lokale Akteur*innen und Maßnahmen, • Bestätigung zur ÖÖP: Bestätigung öffentlich-öffent die spezifisch auf die Stärken und Schwächen der liche Partnerschaft inkl. Bestätigung der Absprache Region eingehen) mit dem LEADER-Management (falls geografische • Beschreibung der Ambition der Region sowie Überschneidung) der Involvierung der Stakeholder*innen Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 15
• Beschreibung der bestehenden Struktur und Beurteilungskriterien des bisherigen sowie zukünftigen Ablaufs des Entwicklungsprozesses in der Region • Formalkriterien • Projektmanagement: Beschreibung der Qualifikation – Vollständigkeit: Alle erforderlichen Antragsunter und Herangehensweise der Modellregions-Mana- lagen und alle Kofinanzierungsbestätigungen in der ger*innen (sofern diese schon bekannt sind; Anforde- erforderlichen Höhe liegen vollständig ausgefüllt rungsprofil siehe Anhang 2) und der Management- und fristgerecht vor struktur; geplante Unterstützung und die jeweiligen • Kosten Trägerstrukturen (Verband, Gemeinden, Verein), – Angemessenheit der Kosten hinsichtlich Größe Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten, Kompetenzen der Region und der dargestellten Leistung und Aktivitäten (der Klima- und Energiefonds behält sich vor, • Neben technologisch orientierten Anträgen sollen die finanzielle Unterstützung anzupassen) auch Ansätze entwickelt werden, die auf strukturelle – Ausgewogenheit der unterschiedlichen regionalwirtschaftliche und regionalplanerische Kostenpunkte bzgl. der Programminhalte Innovationen abzielen und den Aufbau von Netz • Projektmanagement werken und Interessenverbünden weiterhin forcieren – Managementstrukturen: Modellregions- (z. B. Aufbau von Wertschöpfungsketten im Bereich Manager*innen und Umsetzungsstrukturen vor Ort der Biomasse; regionale Klimaschutzaktivitäten, die – Zeitplan über 2 Jahre zur Umsetzung und auf spezielle Bevölkerungsgruppen oder Branchen Möglichkeiten zur Weiterführung der Modellregion ausgerichtet sind) • inhaltliche Kriterien • Additionalität der Maßnahmen: Es muss deutlich – Eignung der Modellregion aufgrund des Potenzials dargestellt werden, inwieweit die Unterstützung für Energieverbrauchssenkungsmaßnahmen, durch den Klima- und Energiefonds zu zusätzlichen Einsatz erneuerbarer Energien, nachhaltige Ver- Maßnahmen führt. Es muss gewährleistet werden, kehrslösungen sowie aller anderen Treibhausgas dass bestehende Programme und Tätigkeiten nicht reduktionsmaßnahmen durch die Mittel des Klima- und Energiefonds – Modellhaftigkeit des vorgeschlagenen Projekts kofinanziert werden, sondern neue, zusätzliche – Ambition des vorgeschlagenen Projekts Aktivitäten e ntstehen – Additionalität der durch den Klima- und Energiefonds unterstützten Maßnahmen – Eignung und Umsetzbarkeit der inhaltlichen 3.5 Auswahlverfahren Ausrichtung (thematische Schwerpunkte, bereits skizzierte Maßnahmen) für die KEM Die vollständigen Antragsunterlagen müssen inner- – Involvierung von Stakeholder*innen, Bevölkerung halb der Einreichfrist über die Website www.umwelt- und insbesondere Kommunen (Nachweise zur foerderung.at/klimaundenergiemodellregionen Einbindung der Gemeinden – idealerweise durch hochgeladen werden. Nach Prüfung der formalen Gemeinderatsbeschlüsse oder auch LOI der Voraussetzungen der Anträge durch die Abwicklungs- Bürgermeister*innen – fallen bei der Bewertung stelle (KPC) werden diese einer externen Fachjury positiv ins Gewicht) zur Beurteilung vorgelegt. Bei der Jurierung müssen – Regionen, die mit einem fundierten Umsetzungs die Anträge inhaltlich überzeugen. Es werden nur konzept einreichen, werden gegen über jenen, die jene Anträge für eine Partnerschaft ausgewählt, die ohne Umsetzungskonzept einreichen, bevorzugt qualitativ den im vorliegenden Leitfaden angeführten Kriterien entsprechen. Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 16
3.6 Kooperationsvereinbarung und Auszahlung Auf Grundlage der Empfehlungen der externen Jury Zwischenbericht und Endbericht trifft das Präsidium des Klima- und Energiefonds die Die Modellregion muss in den Berichten u. a. den Entscheidung, mit welchen Klima- und Energie-Modell- Umsetzungsstand der Maßnahmen und die Ziel regionen eine Kooperation eingegangen werden soll. erreichung beschreiben. Vorlagen für die Berichts Die Kooperation wird durch eine Vereinbarung geregelt. legung stehen unter www.umweltfoerderung.at/ In der Kooperationsvereinbarung werden die Leistungen, klimaundenergiemodellregionen zur V erfügung. die beide Partner in die Kooperation einbringen, defi- niert. Die Kooperationsvereinbarung beinhaltet die Auf Verlangen sind der Abwicklungsstelle Nachweise Erstellung des Umsetzungskonzepts und, vorbehaltlich der Tätigkeiten der Modellregions-Manager*innen der positiven Evaluierung desselben durch die externe (detaillierte Stundenlisten, Büroöffnungszeiten etc.) Fachjury, die 2-jährige Umsetzung der im Konzept defi- und Belege der angefallenen Kosten sowie alle weiteren nierten Inhalte. Das Umsetzungskonzept ist in längstens von dieser als notwendig erachteten Unterlagen vor 12 Monaten zu erstellen. Die Leistungen des Klima- zuweisen. und Energiefonds werden ab der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung erbracht. Die Auszahlung der finanziellen Beteiligung an der Erarbeitung des Umsetzungskonzepts und der Um setzung wird in den entsprechenden Verträgen geregelt, kann jedoch in 5 Tranchen erfolgen: 1. nach Unterzeichnung der Konzeptvereinbarung und des KEM-QM-Vertrags, 2. nach der positiven Evaluierung des Konzepts durch die Fachjury, 3. nach Unterzeichnung der Vereinbarung für die Umsetzungsphase, 4. nach positiver Evaluierung des Zwischenberichts und des 5. Endberichts sowie Durchführung des KEM-QM-Audits. Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 17
4.0 Weiterführung bestehender Regionen Die Erfahrungen der ersten Jahre der Klima- und Im Zuge eines Weiterführungsantrags ist es prinzipiell Energie-Modellregionen haben gezeigt, dass die Arbeit möglich, dass Regionen um Gemeinden vergrößert in den Regionen über lange Zeiträume angelegt sein oder verkleinert werden, solange diese der prinzipiellen muss, um nachhaltig zu wirken. Viele Projekte haben Zielgruppe der Ausschreibung (Mindestanforderung lange Laufzeiten bzw. erst nach einigen Jahren zeigen Gemeindeanzahl, Begrenzung Einwohner*innenzahl) die Projekte ihre Wirkung und tragen zur Erreichung der entsprechen. klima- und energiepolitischen Ziele der Regionen bei. Neuzusammensetzung von Regionen, deren Der Klima- und Energiefonds bietet den Regionen, Gemeinden bereits in einer KEM aktiv waren die sich bereits in der Umsetzungs- oder Weiter Wenn sich eine KEM in der Zusammensetzung führungsphase befinden, die Kooperationsmöglichkeit maßgeblich verändert (mehr als Verdoppelung oder in weiteren 3-jährigen Weiterführungsphasen an, in Halbierung der Einwohner*innenzahl oder Gemeinden), der die Strukturen und Netzwerke weiter gestärkt ist ein Neuantrag zu stellen. Die Regionen müssen und konkrete Maßnahmen am Weg zur Erreichung sowohl neuerlich ein Umsetzungskonzept (passend zur der klima- und energiepolitischen Ziele umgesetzt neuen Regionsstruktur) erarbeiten als auch als gesamte werden können. Region erneut in die 2-jährige Umsetzungsphase gehen. In diesen Fällen ist im Antrag darauf einzugehen, 4.1 Zielgruppe der Weiterführungen welche Faktoren zur Neuzusammensetzung der Region geführt haben und wie auf den Erfahrungen der bis Einen Antrag auf Weiterführung können Klima- und herigen KEM-Phase aufgebaut wird. Es sind nicht nur Energie-Modellregionen stellen, die zumindest das erste aktive Klima- und Energie-Modellregionen antrag Jahr der Umsetzungsphase abgeschlossen und einen stellungsberechtigt. Auch Modellregionen, deren Vertrag vollständigen Zwischenbericht vorliegen haben. Außer- bereits ausgelaufen ist und die sich dazu entschließen, dem können Klima- und Energie-Modellregionen, die die Arbeiten der Klima- und Energie-Modellregion bereits in einer Weiterführungsphase sind, erneut einen wieder aufzunehmen, können einen Antrag (mit dem Weiterführungsantrag stellen. Auch hierbei muss sich Endbericht der Umsetzungs- bzw. Weiterführungsphase) die Modellregion zum Zeitpunkt der Antragstellung stellen. In diesen Fällen ist eine nachvollziehbare zumindest im zweiten Jahr der Weiterführung befinden Begründung für die Neuaufnahme der Tätigkeiten als und der Zwischenbericht vorliegen. Weitere Vorausset- KEM erforderlich. zungen und notwendige Dokumente siehe u. a. in Pkt. 4.4. Die Antragstellung zur Weiterführung einer KEM erfolgt durch einen öffentlichen Träger, der die Klima- und Energie-Modellregion in der Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds vertritt. Siehe dazu Kapitel 2.2 „Zielgruppe der Ausschreibung“ und 2.4 „Rechtsgrundlage“ sowie das Informations dokument zur ÖÖP auf www.umweltfoerderung.at/ klimaundenergiemodellregionen Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 18
4.2 Programminhalte Weiterführungsanträge In einem Antrag zur Weiterführung einer Klima- und Energie-Modellregion müssen die folgenden aufgeliste- ACHTUNG: jede Modellregion deren Erstantrag 2013 ten Inhalte dargestellt werden. Aus dem Antrag müssen oder davor eingereicht wurde, hat ihr Umsetzungs auf der einen Seite die bisherigen Ergebnisse/Erfolge konzept im Zuge der Weiterführung in allen Punkten der Umsetzungs- bzw. Weiterführungsphase klar her- (Kapitel 5 ist nicht notwendig, da es die Maßnahmen vorgehen und auf der anderen Seite die Planung der separat eingereicht werden) zu aktualisieren und zu nächsten Jahre dargestellt werden. Die Leistungen ergänzen. Das Umsetzungskonzept übernimmt dann der Modellregions-Manager*innen und die geplanten die Rolle als strategisches Planungsdokument für die Maßnahmen sind wesentliche Inhalte des Antrags. weiteren Jahre. Diese Überarbeitung ist nicht bei der Einreichung, sondern erst im Zuge der neuerlichen Voraussetzung für eine Weiterführung Weiterführung durchzuführen. Dafür ist eine eigene Das Umsetzungskonzept einer Klima- und Energie- Maßnahme (eine der 10 Maßnahmen) zu budgetieren. Modellregion ist die zentrale Grundlage für alle Arbeiten Eine Überarbeitung des UK (Addendum) bei der in der Region. Einem Antrag auf Weiterführung ist Einreichung ist in diesem Fall nicht notwendig. immer das Umsetzungskonzept der Region beizulegen. Insbesondere (jedoch nicht ausschließlich) folgende Kapitel des ursprünglichen Konzepts sind zu prüfen Umsetzung der Weiterführung und zu aktualisieren: Zur Sicherstellung der Umsetzung, zur breitestmögli- • Charakteristik der Region chen Durchdringung sowie zur dauerhaften Verankerung • Darstellung der Energiesituation gewonnener Erfahrungen ist eine kompetente, treibende • Ziele der Region, auf entsprechende mittel- Kraft vor Ort notwendig, um Know-how in der Region und langfristige Horizonte angepasst zu bündeln. Diese treibende Kraft sollen die Modell • Managementstrukturen: Modellregions-Manager*innen regions-Manager*innen sein. Die Erreichbarkeit vor Ort und Strukturen vor Ort und die Identifikation mit der Region sind sehr wichtig, • mittelfristiger Zeitplan über 3 Jahre zur Weiterführung daher können die Modellregions-Manager*innen nur und Vision der Klima- und Energie-Modellregion eine Region betreuen. Die einreichenden Trägerorgani- sationen haben sicherzustellen, dass die Modellregions- Die Aktualisierung des UK muss im Einreichdokument Manager*innen die Position im Sinn des Leitfadens „Addendum zum UK“ (Formular steht zur Verfügung) ausfüllen und keine Unvereinbarkeiten vorliegen. zusätzlich dargestellt werden. Die Modellregions-Manager*innen koordinieren die Das Umsetzungskonzept ist ein öffentlich zugängliches Umsetzung der Maßnahmen, die im Weiterführungs Dokument, das einerseits der Kommunikation nach antrag für die Klima- und Energie-Modellregion vor außen dient und anderseits Beschluss- und Arbeits gesehen sind. dokument für die Stakeholder*innen der Region ist. Voraussetzung für eine Unterstützung ist ein aktuelles Umsetzungskonzept. Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 19
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