Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen - Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

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Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen - Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
Leitfaden
Klima- und Energie-­
Modellregionen
   Jahresprogramm 2021

Ein Programm des Klima- und Energiefonds
der österreichischen Bundesregierung

Wien, Mai 2021
Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen - Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
Inhalt
		Vorwort                                                                                                               3

1.0   Das Wichtigste in Kürze                                                                                           4

2.0   Klima- und Energie-­Modellregionen – A   ­ usschreibung 2021                                                     6
2.1   Zielsetzung des Programms und der ­vorliegenden Ausschreibung                                                    6
2.2   Zielgruppe der Ausschreibung                                                                                     7
2.3   Modellregions-Management                                                                                         7
2.4   Rechtsgrundlage: ­öffentlich-öffentliche Partnerschaft (ÖÖP)                                                     9
2.5   Bundesenergieeffizienzgesetz                                                                                    10
2.6   Publizität                                                                                                      10

3.0   Neue Klima- und Energie-­Modellregionen                                                                         10
3.1   Zielgruppe                                                                                                      10
3.2   Programminhalte                                                                                                 10
3.3   Finanzielle Beteiligung                                                                                         13
3.4   Antragstellung und Einreichunterlagen                                                                           15
3.5   Auswahlverfahren                                                                                                16
3.6   Kooperationsvereinbarung und ­Auszahlung                                                                        17

4.0   Weiterführung ­bestehender ­Regionen                                                                            18
4.1   Zielgruppe der Weiterführungen                                                                                  18
4.2   Programminhalte Weiterführungsanträge                                                                           19
4.3   Finanzielle Beteiligung in der Weiterführung                                                                    22
4.4   Antragstellung und Einreichunterlagen für Weiterführungsanträge                                                 23
4.5   Auswahlverfahren der Weiterführung                                                                              24
4.6   Kooperationsvereinbarung und A  ­ uszahlung in der Weiterführung                                                24
4.7   Weiterführung ohne finanzielle ­Beteiligung des Klima- und Energiefonds                                         25

5.0   Qualitätsmanagement (KEM-QM) und Erfolgsdokumentation                                                           26

6.0   Leitprojekte                                                                                                    30
6.1   Zielsetzung und Inhalt                                                                                          30
6.2   Themen                                                                                                          30
6.3   Zielgruppe                                                                                                      30
6.4   Inhalte des Antrags                                                                                             31
6.5   Projektkategorien und Antragstellung                                                                            31

                                                                                Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen   1
Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen - Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
7.0   Investitionsförderungen in Klima- und Energie-­Modellregionen                                         33
 7.1   Photovoltaikanlagen mit und ohne Stromspeicher                                                        38
 7.2   Holzheizungen                                                                                         41
 7.3   Solarthermieanlagen                                                                                   43
 7.4   E-Ladeinfrastruktur                                                                                   45
 7.5   Mustersanierungen                                                                                     45
 7.6   Solarthermie – solare Großanlagen                                                                     45
 7.7   Thermische Speicher für Wärme und Kälte                                                               45

 8.0   Budget                                                                                                50

 9.0   Einreichfristen                                                                                       51

10.0   Wichtige Hinweise zur ­erfolgreichen Einreichung                                                      51

11.0   Kontakt und Informationen                                                                             54

		ANHANG 1 Erstellung eines regionalen ­Umsetzungskonzepts                                                   55

		ANHANG 2 Tätigkeitsprofil Klima- und Energie-Modellregions-Manager*innen                                   57

		ANHANG 3 Leitbild                                                                                          58

		Impressum                                                                                                  59

                                                                       Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen   2
Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen - Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
Vorwort
Die COVID-19 Pandemie zeigt seit mehr als 1 Jahr die Verwundbarkeit von komplex vernetzten, globalen
­Wirt­schaftsstrukturen auf. Diese Verwundbarkeit besteht auch bei der Klimakrise. Die gesundheitspolitischen
 ­Restriktionen zur Eindämmung der Corona Krise haben die Wirtschaft hart getroffen. Die zentrale Gemeinsamkeit
  der beiden Krisen liegt aber in der Dringlichkeit Maßnahmen zu ergreifen, um schwerwiegende Konsequenzen
  vermeiden. Wer früh in die Vermeidung von Risiken investiert, kann am Ende Kosten sparen, aber für eine solche
  Trendwende braucht es strukturell wirksame Maßnahmen. Das Programm Klima- und Energie-Modellregionen
  setzt genau da an und fördert das Vorantreiben von innovativen Klimaschutzprojekten und unterstützt die regionale
  Wertschöpfung und die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Region. Seit dem Jahr 2009 haben sich 105 Klima-
  und Energie-Modellregionen auf den Weg gemacht, als Vorreiter ambitionierte klimapolitische Maßnahmen auf
  regionaler Ebene umzusetzen und langfristig unabhängig von fossilen Energieträgern zu werden.

Die 950 Gemeinden in den Klima- und Energie-Modellregionen beweisen tagtäglich wie groß die Bereitschaft
auf Gemeinde- und Regionalebene ist, Klimaschutz und Energietransformation ernsthaft und ambitioniert
­voranzutreiben. Das Ergebnis sind bislang über 5.400 konkrete Projekte und Maßnahmen, die österreichweit
 ­umgesetzt wurden und werden.

Vorbildwirkung der Regionen sowie Multiplikatoreffekte sind für uns von zentraler Bedeutung. Bottom-Up
ist das Stichwort! Im Gegensatz zu Top-Down Ansätzen werden die Regionen gefragt was sie zur Energie-
und M  ­ obilitätswende aufgrund Ihrer individuellen Stärken, Potentiale und regionaler Gegebenheiten
­bei­tragen ­können. Für die Umsetzungsbereitschaft der beteiligten Akteur*innen ist das der essentielle Faktor.
 Nur ein ­Zusammenspiel von Bottom-Up und Top-Down Modellen wird letztendlich zum Erfolg führen.

Besonders freut uns, dass wir mit den Schwerpunktregionen (bislang KEM Tourismus und KEM Bioökonomie/
Kreislaufwirtschaft) starke Akzente setzen konnten. Diesen Ansatz werden wir weiter verfolgen und vertrauen
darauf möglichst viele Nachahmer*innen zu finden.

Im Jahr 2021 werden wir die bestehenden Regionen weiterhin stärken, denn Kontinuität ist ein wesentlicher
­Faktor bei der nachhaltigen Umstrukturierung unseres Energiesystems. Auch heuer suchen wir nach neuen,
 ­innovativen und ambitionierten Klima- und Energie-Modellregionen. Regionen, die ihr klima- und energie­
  relevantes Handeln auf ein fundiertes Umsetzungskonzept stützen und dieses mit professionell agierenden
  KEM-Manager*innen umsetzen, kann es nicht genug geben.

Wir freuen uns auf die Einreichung vieler inspirierender Projekte.

Ingmar Höbarth                                                Theresia Vogel
Geschäftsführer Klima- und Energiefonds                       Geschäftsführerin Klima- und Energiefonds

                                                                                    Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen   3
Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen - Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
1.0 Das Wichtigste in Kürze
In den Klima- und Energie-Modellregionen wird die           • Qualitätsmanagement (KEM-QM): Verpflichtende
Kooperation von Gemeinden forciert, um die optimale           Unterstützung der Modellregions-Manager*innen
Nutzung natürlicher Ressourcen, die Ausschöpfung              bei der Sicherung der Erfolge in den Regionen durch
von Energieeinsparungspotenzialen und nachhaltiges            eine kontinuierliche Begleitung vor Ort (gilt für alle
Wirtschaften in den Regionen voranzutreiben. Sie              Anträge [Neuantrag und Weiterführungsantrag])
demonstrieren erfolgreich, dass aktiver Klimaschutz         • Leitprojekte: als Leuchtturm- und
und ein Beitrag zur Energiewende auf regionaler Ebene         multiplizierbare Projekte in den Regionen
möglich sind. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist dabei,     • Investitionsförderungen aus folgenden Bereichen:
dass die Regionen durch die unmittelbare Nähe zu              – Photovoltaikanlagen (mit und ohne Stromspeicher)
Entscheidungsträger*innen und Bürger*innen einen                auf öffentlichen Objekten
Prozess- und Strukturwandel vorantreiben und eine             – Holzheizungen in öffentlichen Gebäuden
Vielzahl an Maßnahmen anstoßen können. Daraus                 – thermische Solaranlagen auf öffentlichen Objekten
entstanden bisher über 5400 erfolgreiche Projekte,            – Ladestellen für E-Fahrzeuge
etwa in den Bereichen erneuerbare Energie, Energie­           – Mustersanierungen von öffentlichen Gebäuden
effizienz, nachhaltige Mobilität, Bewusstseinsbildung.        – Solare Großanlagen
                                                            • Pilotprojekte Thermische Speicher für Wärme
Die treibende Kraft vor Ort in jeder Klima- und Energie-­     und Kälte
Modellregion sind die Modellregions-Manager*innen.
­Sie initiieren und organisieren die Projekte zur erfolg­   Die gesonderte Einreichung von besonders innova­
 reichen Umsetzung der klima- und energiepolitischen        tiven Leitprojekten ist für Modellregionen und weitere
 Ziele des regionalen Konzepts und fungieren als zentrale   ­Akteur*innen, die eine besondere Hilfestellung für
 ­Ansprechpersonen. Sie sind die Schlüsselpersonen für       Modellregionen leisten, auch in diesem Jahr möglich.
  den Erfolg der Regionen.                                   Die Details zu den Leitprojekten befinden sich in
  Ziele dieser Ausschreibung sind die weitere Stärkung       Punkt 6 des Leitfadens.
  der bestehenden Klima- und Energie-Modellregionen
  sowie die Schaffung von neuen ambitionierten Klima-       Die getrennte Ausschreibung einer neuen Schwer-
  und Energie-Modellregionen.                               punktregion (nach Tourismus und Bioökonomie/­
                                                            Kreislaufwirtschaft in den Vorjahren) ist zum Aus-
Schwerpunkte der ­vorliegenden A   ­ usschreibung sind:     schreibungsstart noch ungewiss. Max. 1 Mio. Euro
• Schaffung neuer Modellregionen: Erstellung                werden bis zu einer Entscheidung dafür reserviert.
  ­eines Umsetzungskonzepts, Installierung des              Bei Ausschreibung werden die Informationen spätes-
   ­Modell­regions-Managements und Durchführung             tens im Herbst 2021 unter www.klimafonds.gv.at
    von mindestens 10 konkreten Maßnahmen in                veröffentlicht.
    ­einer 2
           ­ -jährigen Umsetzungsphase
• Weiterführung bestehender Regionen: Durchführung
     von mindestens 10 konkreten Maßnahmen innerhalb
     einer 3-jährigen Weiterführungsphase

                                                                                 Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen   4
Einreichfristen
Start: 07.05.2021                                            HINWEIS: Der Antrag gilt dann als eingereicht,
Deadline: Neueinreichungen, Weiterführungen,                 wenn das Absenden des Antrags rechtzeitig und
­Leitprojekte: 25.10.2021, 12:00 Uhr                         vollständig vor Ende der Einreichfrist erfolgt. Als
 Deadline: Investitionsprojekte: 28.02.2022, 12:00 Uhr       Bestätigung der fristgerechten Einreichung erhalten
                                                             Antragsteller*innen eine automatisierte schriftliche
Eine vorgezogene Einreichfrist für Investitions­             Benachrichtigung. Beachten Sie, dass beim
förderungen und für abgelehnte Weiterführungsanträge         ­Aus­füllen des Online-Antrags eine regelmäßige
aus dem Jahr 2020 ist: 31.07.2021, 12:00 Uhr                  ­Speicherung der Daten zu empfehlen ist. Bei länge-
                                                               ren ­Inaktivitäten im offenen Online-Antrag kann es
Eine weitere vorgezogene Einreichfrist für Investitions-       sonst zum Verlust der nicht gespeicherten Daten
projekte (Ausnahme: thermische Speicher) ist:                  kommen! Eine Änderung von Daten nach Ende der
25.10.2021, 12:00 Uhr                                          Einreichfrist ist nicht möglich. Bitte beginnen Sie
                                                               rechtzeitig vor Ende der Einreichfrist und schließen
Diese zusätzlichen Einreichfristen für Investitions­           Sie den Antrag jedenfalls vor Ende der Einreichfrist
förderungen ermöglichen eine schnellere Genehmigung            ab, indem Sie ihn vollständig ausgefüllt, inklusive
der Projekte.                                                  aller not­wendigen Unterlagen, absenden.

Neueinreichungen und Regionen, die mit KEM QM (siehe
Kapitel 5) beginnen, müssen spätestens 2 Wochen vor         Zur besseren Lesbarkeit des Leitfadens:
Einreichschluss ein Vor-Ort Abstimmungsgespräch (in
der Region) mit einer KEM QM Stelle führen. Es ist jedoch   Die umfangreichen Kapitel 4, 6 und 7 sind für
empfohlen dieses Gespräch wesentlich früher zu suchen.      ­Einreichungen von neuen Regionen nicht relevant und
Dieses Gespräch kann in Ausnahmefällen auch über             können vernachlässigt werden. Für Weiterführungen
Videokonferenz geführt werden und ist kostenlos. Eine        ist Kapitel 3 nicht relevant.
Bestätigung über das erfolgte Gespräch muss erfolgen.
Dazu wird von KEM-QM eine Dokumentation erstellt.           Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zu einer
                                                            erfolgreichen Einreichung am Ende des Leitfadens!
Nach der Registrierung auf der Website des
­­Klima- und Energiefonds müssen die vollständigen
Antragsunter­lagen online eingereicht werden.
­Einreichung: www.klimafonds.gv.at/kem

                                                                                 Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen   5
2.0 Klima- und Energie-­
     Modellregionen –
    ­Ausschreibung 2021
2.1     Zielsetzung des Programms und
        der ­vorliegenden Ausschreibung

Gegenständliches Programm trägt zur Erfüllung des          • Sämtliche weitere Tätigkeiten die zur Reduktion von
von Österreich ratifizierten Weltklimaabkommens bei.         Treibhausgasen führen (z. B. Projekte zur Kohlen­
Ebenso unterstützt es die Zielerreichung im Rahmen           stoffspeicherung)
der Klima- und Energievorgaben der Europäischen            • Festigung von geeigneten Strukturen für regionalen
Union sowie bei der Umsetzung des Nationalen                 Klimaschutz
­Energie- und Klimaplans (NEKP).                           • Know-how-Vertiefung in den Regionen für
                                                             ­Umsetzungsprojekte
Mit dem Programm „Klima- und Energie-Modell­               • Identifikation der Umsetzungspotenziale
regionen“ des Klima- und Energiefonds wird das Ziel        • Anpassung an den Klimawandel (der klare Fokus
verfolgt, Regionen auf dem Weg in eine nachhaltige            des Programms KEM liegt jedoch auf Klimaschutz,
Energieversorgung und weitgehende Unabhängigkeit              ­einzelne Anpassungsaspekte können berücksichtigt
von fossilen Energieträgern zu begleiten. Regionale            werden). Falls die KEM auch KLAR ist, sind Klima­
Ressourcen sollen optimal genutzt, der Energiebedarf           wandelanpassungsthemen ausschließlich in der
bestmöglich aus erneuerbaren Energieträgern gedeckt            KLAR unterzubringen
und Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung und
Bewusstseinsbildung durchgeführt werden.                   Das Programm wurde 2009 ins Leben gerufen. Mittler-
                                                           weile arbeiten österreichweit 105 Klima- und Energie-­
Dazu werden folgende Ziele auf kommunaler und              Modellregionen (KEM) an dem gemeinsamen Ziel.
regionaler Ebene verfolgt:
• Erkennen und Nutzen regionaler Potenziale zur            Wesentliche Elemente in jeder KEM sind die Arbeit der
  Substitution fossiler Energieträger durch erneuerbare    Modellregions-Manager*innen (MRM), die als zentrale
  Energieträger im Bereich Wärme, Strom und Verkehr        Ansprechpersonen und Koordinator*innen der KEM-­
• Erhebung von Potenzialen zur Steigerung der              Aktivitäten fungieren, konkrete Klimaschutzmaßnahmen
  ­Energieeffizienz und Nutzung dieser Potenziale          sowie die breiten Bewusstseinsbildungsmaßnahmen,
   im Wirkungsbereich der Region                           die durchgeführt werden. Grundlage für die Arbeiten
• Informations- und Bewusstseinsbildung bei                ist immer ein umfassendes Konzept, in dem Potenziale
   ­Ent­scheidungsträger*innen der Gemeinden, Betriebe     der Regionen erhoben, regionsspezifische Zielsetzungen
    und Haushalte, um Endenergie einzusparen, Energie­     und ein Leitbild erarbeitet sowie verankert werden und
    effizienz zu steigern und erneuerbare Energien zu      ein Maßnahmenplan, der als Fahrplan für die Erreichung
    verwenden                                              der Ziele dient, definiert wird.
• Forcierung von Projekten im Bereich der
    ­nachhaltigen Mobilität
• Leistung eines Beitrags zur nachhaltigen Wirtschafts-
     entwicklung in den Regionen durch die Reduktion der
     Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern

                                                                                Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen   6
Die Erfahrung der letzten Jahre der Zusammenarbeit           Neuzusammensetzung von Regionen, deren
mit den Klima- und Energie-Modellregionen zeigt, dass        ­Gemeinden bereits in einer KEM aktiv waren
die angestrebten Transformationsprozesse und die             (siehe dazu auch Kapitel 4.1):
­langfristige Etablierung der Energiethemen in den            Wenn sich eine KEM in der Zusammensetzung maß­
 Regionen mehrere Jahre aktive Arbeit brauchen. Um            geblich verändert (mehr als Verdoppelung oder Halbie-
 die gemeinsamen Ziele des Klima- und Energiefonds            rung der Einwohner*innenzahl oder Gemeinden), ist ein
 und der KEM zu erreichen, werden deshalb länger­             Neuantrag zu stellen. Die Regionen müssen sowohl
 fristige Kooperationen mit den Regionen angestrebt und       neuerlich ein Umsetzungskonzept (passend zur neuen
 unterstützt. Eine kontinuierliche Steigerung der Qualität    Regionsstruktur) erarbeiten als auch als gesamte
 der energiepolitischen Arbeit in den Klima- und Energie-­    Region erneut in die 2-jährige Umsetzungsphase gehen.
 Modellregionen und die langfristige Sicherung der
 Erfolge vor Ort sind durch die Einführung eines             In diesen Fällen ist im Antrag darauf einzugehen, welche
 Qualitäts­managements in den Regionen (KEM-QM)              Faktoren zur Neuzusammensetzung der Region geführt
 vorzusehen. Die Einführung des KEM-QMs ist in allen         haben und wie auf den Erfahrungen der bisherigen
 Phasen der Modellregionen erforderlich. Nähere              KEM-Phase aufgebaut wird.
 ­Informationen dazu finden Sie im Kapitel 5.

                                                               HINWEIS: Es können nur ganze Gemeinden Teil
2.2     Zielgruppe der Ausschreibung                           einer Klima- und Energie-Modellregion werden.
                                                               Es ist nicht möglich, dass einzelne Ortsteile,
In Rahmen der vorliegenden Ausschreibung werden                ­Katastralgemeinden u. dgl. Teil einer KEM werden.
Klima- und Energie-Modellregionen gesucht, die in
einer Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds
die Erreichung der Programmziele anstreben.                  Bestehende regionale Strukturen und räumliche Ab-
                                                             grenzungen sollen genutzt werden bzw. soll auf diesen
Dazu werden                                                  bestmöglich aufgesetzt werden, um die ­Identifikation
• neue Modellregionen gesucht: Mehrere (mindestens 2)        der Bevölkerung mit der KEM-Region zu gewährleisten.
  Gemeinden stellen einen gemeinsamen Antrag zur
  Etablierung einer neuen Klima- und Energie-­               Grundlage für die Zusammenarbeit ist eine Koopera­
  Modellregion.                                              tionsvereinbarung im Rahmen einer öffentlich-öffent­
• bestehende Modellregionen angesprochen, die                lichen Partnerschaft, die im Falle der Genehmigung
  eine bestehende KEM weiterführen möchten.                  eines Antrags zwischen dem Klima- und Energiefonds
                                                             (vertreten durch die KPC) und der Klima- und Energie-­
Als geeignete Klima- und Energie-Modellregionen sind         Modellregion abgeschlossen wird (Details siehe 2.4).
Regionen im ländlichen Raum bis hin zu Kleinstädten
mit Umlandgemeinden zu verstehen. Diese Regionen
müssen aus mehreren Gemeinden (mindestens 2)                 2.3     Modellregions-Management
bestehen, damit eine kritische Masse vorhanden ist, mit
der geschaffene Strukturen auch langfristig erhalten         Als entscheidender Erfolgsfaktor für eine Klima- und
werden können. Um die Identifizierbarkeit der Bevölke-       Energie-Modellregion hat sich die Arbeit der Modell­
rung mit dem Regionsgedanken sicher zu stellen und           regions-Manager*innen herauskristallisiert. Diese
eine reibungslose Kommunikation zwischen der Träger-         koordinieren alle Agenden der Klima- und Energie-­
schaft, den Stakeholder*innen und der Bevölkerung            Modellregion vor Ort und sind zentraler Dreh- und
innerhalb der Region zu gewährleisten, wird die Regions­     Angelpunkt in den Modellregionen. Neben der Initiierung
größe auf eine Einwohner*innenzahl von mindestens            und dem ­Management von Projekten und der aktiven
3.000 und maxi­mal 60.000 limitiert. Diese kann nur          Öffentlichkeitsarbeit sind die Vernetzungsaktivitäten
in inhaltlich sehr gut begründeten Fällen geringfügig        mit den lokalen ­Entscheidungsträger*innen und Stake­
überschritten werden.                                        holder*innen sowie die Ver­netzung und der Austausch
                                                             mit anderen Modellregionen und dem Klima- und
                                                             Energiefonds wesentliche Aufgaben.

                                                                                  Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen   7
In allen Klima- und Energie-Modellregionen müssen            Eine Reduzierung der KLAR Aktivitäten durch die
Modellregions-Manager*innen ab der Umsetzungsphase           Aufnahme der KEM Aktivitäten ist keinesfalls erwünscht
installiert sein, die vor Ort arbeiten. Das Büro (Informa­   (und vice versa). Es ist jedoch auf eine Ausgewogenheit
tionszentrale) muss fixe Öffnungs­zeiten haben, um           der Arbeit hinsichtlich der Tätigkeiten im Bereich der
die Erreichbarkeit für eine breite Öffentlichkeit zu         Anpassung sowie im Klimaschutz, unter Berücksichti-
gewährleisten. Die fachliche Qualifi­kation und persön­      gung der jeweiligen Unterstützung durch die beiden
liche Eignung der MRM sind spätestens im Umsetzungs-         Förder­programme, zu achten und diese ist auch zu
konzept bzw. im Weiter­führungsantrag darzustellen.          dokumentieren. (Hinweis: KEM und KLAR! Management-
Die MRM müssen durch eine Tätigkeit von zumindest            aufgaben unterscheiden sich im inhaltlichen Anforde-
20 Stunden pro Woche (rein für die Umsetzung der             rungsprofil). Eine hundertprozentige Trennung der
eingereichten Maßnahmen – ohne z. B. Klimaschulen            finanziellen Gebarung der KEM und der KLAR ist zu
oder Leitprojekte) dafür sorgen, dass die KEM konti­         gewährleisten und muss jederzeit nachweisbar sein.
nuierlich betreut wird.
                                                             Sollte sich die KEM Region mit einer KLAR! Region
Eine Tätigkeitsbeschreibung und ein Anforderungsprofil       teilweise, aber weniger als 80 % decken (gemessen
liegen dem Leitfaden im Anhang 2 bei. Die Nennung der        an den Gemeinden), so kann entweder a) das KEM und
MRM ist als wesentlicher Erfolgsfaktor ein zentrales         KLAR! Management von einer Person durchgeführt
Beurteilungskriterium im Rahmen der Bewertung des            werden und es gelten dieselben Bedingungen wie bei
Umsetzungskonzepts bzw. des Weiterführungsantrags            einer mehr als 80 % Deckung oder b) es können für
für die Fachjury des Programms.                              eine KEM Region eigene Modellregions-Manager*innen
                                                             installiert werden. In diesem Fall ist eine regelmäßige,
Ein*eine KEM-Manager*in kann jeweils nur eine KEM            zumindest quartalsweise Abstimmung zu dokumentie-
betreuen. Weiters ist eine räumliche Nähe des Wohnorts       ren. Diese Abstimmung hat neben inhalt­lichen Aspekten
der KEM Manager*innen zur KEM empfohlen.                     insbesondere die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Arbeit
                                                             mit den regionalen Entscheidungs­träger*innen zu
Die Nutzung von bestehenden Strukturen ist erwünscht.        umfassen.
Die Unterstützung des Aufbaus von Doppelgleisigkeiten
ist seitens des Klima- und Energiefonds nicht möglich.       Sollte es zwischen KEM und LEADER-Region eine
                                                             geographische Überschneidung geben, so muss eine
Sollte sich eine KEM mit einer Klimawandel-Anpassungs­       ­detaillierte Absprache mit zuständigen LEADER-­
modellregion (KLAR!) zu mehr als 80 % decken (gemessen        Manager*innen bereits im Vorfeld der Einreichung
an den Gemeinden) so wird empfohlen, dass das KEM             erfolgen. Dies ist im Formular zur Bestätigung der
und KLAR! Management von einer Person durchgeführt            öffentlich-öffentlichen Partnerschaft zu dokumentieren.
wird. Sollte durch die Übernahme beider Management-
aufgaben die Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche (für       Weiters ist im Einreichformular ein Prozess dazulegen,
die beiden Tätigkeiten als Modellregionsmanager*in)          wie die regelmäßige Abstimmung mit Leader Regionen
bei einer Person überschritten werden, so soll eine          erfolgen wird. Ein koordiniertes Zusammenspiel beider
Assistenzstelle geschaffen werden. Manager*innen             Programme kann zu hohen Synergieeffekten führen.
(mind. 15 h) und Assistenz müssen in diesem Fall in
Summe für zumindest jeweils 20 ­Stunden (rein für die        Die Eingliederung der KEM in die bestehenden
Umsetzung der eingereichten Maßnahmen – ohne z. B.           ­Strukturen ist jedenfalls im Antrag darzustellen.
Klimaschulen oder Leitprojekte) pro Woche für jedes
Programm tätig sein. Wenn die Programme nicht in
einer Personalunion abgewickelt werden, gilt weiterhin,
dass mind. 20 h direkt von den Manager*innen geleistet
werden müssen.

                                                                                   Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen   8
2.4     Rechtsgrundlage:
        ­öffentlich-öffentliche Partnerschaft (ÖÖP)

Die Zusammenarbeit des Klima- und Energiefonds              Dazu muss eine Gemeinde stellvertretend im Antrag
mit den Klima- und Energie-Modellregionen wird im           genannt werden, die als Ansprechpartner (für Informa­
­Rahmen einer öffentlich-öffentlichen Partnerschaft         tionen, Fragen, Auszahlungen etc.) fungiert. Die Koopera-
 (ÖÖP) abgeschlossen.                                       tionsvereinbarung wird von allen ­Gemeinden und dem
                                                            Klima- und Energiefonds (vertreten durch die KPC)
Die Vertretung der Klima- und Energie-Modellregion          eingegangen.
muss durch einen rein öffentlichen Partner erfolgen.
Dazu können die Gemeinden der KEM eine Kooperation          Ergänzende Informationen zu den Voraussetzungen
mit dem Klima-und Energiefonds eingehen. Die Gemein-        einer ÖÖP sowie der Anwendung im Rahmen der
den können sich aber auch in Form verschiedener             Klima- und Energie-Modellregionen sind im
möglicher Rechtspersönlichkeiten (Vereine, Verbände,        Informations­dokument auf www.umweltfoerderung.at/
Gemeinden, GmbHs) zu KEM zusammenschließen –                klimaundenergiemodellregionen zu finden.
­wesentlich ist allerdings, dass ausschließlich öffent­
 liche Stellen ohne jegliche private oder betriebliche      2.4.1   Leistungen des Klima- und Energiefonds
 Beteiligung im Träger der Klima- und Energie-Modell­               für die Partnerschaft mit den KEM
 region vertreten sein dürfen. Im Zuge der Antragstellung
 ist dies zu ­beschreiben und zu bestätigen.                • Maßnahmensetzung zur bundesweiten
                                                              ­Vernetzung der KEM
                                                            • Angebot und Durchführung von fachspezifischen
  HINWEIS: ARGE können nicht als Vertretungen                  Schulungen für MRM
  der KEM gegründet werden!                                 • bundesweite Koordination des KEM-QM (Qualitäts­
                                                               management in Klima- und Energie-Modellregionen)
                                                            • Betreuung der Online-Plattform
Sofern kein neuer Rechtsträger gegründet wird, der             ­www.klimaundenergiemodellregionen.at
die Aufgaben der Klima- und Energie-Modellregion als        • finanzielle Beteiligung an der Kooperation
Kooperationspartner übernehmen soll, ist zu beachten,       • Öffentlichkeitsarbeit
dass die Ziele und Aufgaben der KEM im Zweck des
Rechtsträgers dennoch verankert sein müssen (z. B. im       2.4.2   Leistungen der Modellregion
Vereinszweck in den Vereinsstatuten etc.). Institutionen,           in der ­Kooperation
die zwar rein öffentlich sind, aber einem ausschließlich
anderen Zweck dienen, können nicht Partner der              Die Leistungen der Klima- und Energie-Modellregionen
Kooperation werden. Dies muss im Zuge der Antrag­           für die Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds
stellung beschrieben und bestätigt werden.                  müssen im Antrag genau dargestellt werden. Diese
                                                            müssen den regionalen Anforderungen und Erforder­
Es ist möglich, dass alle Gemeinden einer Klima- und        nissen angepasst sein und zur Erreichung der Ziele
Energie-Modellregion ohne Gründung eines eigenen            des Programms „KEM“ bzw. zur Erreichung der Ziele
Rechtsträgers gemeinsam eine Kooperationsverein­            vor Ort beitragen.
barung mit dem Klima- und Energiefonds abschließen.

                                                                                 Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen   9
2.5     Bundesenergieeffizienzgesetz                      2.6     Publizität

Soweit die aus den Tätigkeiten der Modellregions-­        Für Neueinreichungen (Kapitel 3), Weiterführungen
Manager*innen (siehe Seite 7 ff. und 12 ff., mindestens   (Kapitel 4), Leitprojekte (Kapitel 6) und Pilotprojekte
10 Maßnahmenpakete) unterstützten Maßnahmen als           für thermische Speicher Wärme und Kälte (Kapitel 7.7)
Endenergieverbrauchsein­sparungen im Sinne des            gilt Folgendes:
EEffG anrechenbar sind und es sich um direkte Investi­
tionen in erneuerbare Energie-, Energieeffizienz oder     Entsprechend der allgemeinen Ziele und Aufgaben
Mobilitätstechnologien mit einem Anschaffungswert         des Klima- und Energiefonds, definiert in §1 und §3
über 5.000 Euro handelt, werden diese zur Gänze dem       des Klima- und Energiefondsgesetzes und der speziellen
Klima- und Energiefonds als strategische Maßnahme         Charakteristik dieses Förderprogrammes, welches
gemäß §5 Abs. 1 Z 17 EEffG zugerechnet. Eine Geltend-     besonders auf die Veröffentlichung von Projekt- und
machung (falls möglich) der durch die Tätigkeiten der     Kontaktdaten zur Verbreitung der Projektergebnisse
Modellregions-­Manager*innen anrechenbaren weiteren       abzielt, ist die Zustimmung zur Veröffentlichung (ins­
Maßnahmen durch Dritte, insbesondere durch Über­          besondere auf www.klimaundenergiemodellregionen.at)
tragung zum Zwecke der Anrechnung auf Individual­         eine Förderungsvoraussetzung.
verpflichtungen gemäß § 10 EEffG, ist ohne weitere
Zustimmung des Klima- und Energiefonds möglich.

3.0 Neue Klima- und
    Energie-­Modellregionen
Im Rahmen des Programms werden neue Klima-                3.2     Programminhalte
und Energie-Modellregionen gesucht.
                                                          Eine Klima- und Energie-Modellregion reicht den
                                                          Antrag ein und erarbeitet im ersten Schritt nach der
3.1     Zielgruppe                                        ­Genehmigung des Antrags ein Umsetzungskonzept, das
                                                           als Fahrplan der Modellregion dient. Für die Erarbeitung
Die Antragstellung für neue Klima- und Energie-­           eines Umsetzungskonzepts ist maximal 1 Jahr vor­
Modellregionen erfolgt durch einen öffentlichen Träger,    zusehen.
der die Klima- und Energie-Modellregion in der Koopera-    Danach werden Maßnahmen, die im Umsetzungs­
tion mit dem Klima- und Energiefonds vertritt (siehe       konzept definiert sind, in einer 2-jährigen Umsetzungs-
dazu auch Kapitel 2.2 „Zielgruppe der Ausschreibung“       phase realisiert.
und 2.4 „Rechtsgrundlage“ sowie das Informations­
dokument zur ÖÖP auf www.umweltfoerderung.at/
klimaundenergiemodellregionen).

                                                                               Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 10
3.2.1   Schritt 1:
        Erstellung eines Umsetzungskonzepts

Nach der Einreichung und Antragsgenehmigung ist die         • Absicherung der Umsetzung; Akzeptanz und Unter-
Erstellung des Umsetzungskonzepts der erste Schritt.          stützung der Gemeinden (idealerweise nachgewiesen
Das Umsetzungskonzept muss unter anderem die                  durch z. B. Gemeinderatsbeschlüsse oder LOI der
nachstehenden Aussagen liefern, wobei die Tätigkeiten         Bürgermeister*innen)
der Modellregions-­Manager*innen in der 2-jährigen          • Maßnahmenpool: Im Umsetzungskonzept müssen die
Umsetzungsphase und der Maßnahmenpool (mindes-                Maßnahmen, die zur Zielerreichung der Klima- und
tens 10 konkrete Maßnahmen) den Kern darstellen               Energie-Modellregion identifiziert und geplant werden,
(detaillierte Ausführungen zu den Anforderungen an            dargestellt sein. Mindestens 10 Maßnahmen müssen
ein Umsetzungskonzept finden Sie im Anhang 1).                für den Umsetzungszeitraum der Klima- und Energie-­
                                                              Modellregion (2 Jahre) definiert sein. Jeder Maßnahme
Inhalte eines Umsetzungskonzepts                              sind im Umsetzungskonzept ein oder mehrere
• Standortfaktoren                                            Leistungsindikatoren zuzuordnen. Leistungs­indikatoren
• Stärken-Schwächen-Analyse                                   sind quantifizierbare und messbare Ergebnisse der
• Energie-Ist-Analyse, Potenzialanalyse                       Maßnahme (z. B. 5 Veranstaltungen, 50 Beratungen,
  und/oder CO₂ -Bilanzen                                      Erstellung einer Broschüre, Aufbau von vier Carsharing-­
• Strategien, Leitlinien, Leitbild                            Standorten etc.).
• Managementstrukturen (inkl. Modellregions-Mana-
  ger*innen), Know-how (interne, externe ­Partner*innen).
  Die fachliche ­Qualifikation und ­persön­liche Eignung
  der MRM sind wesentliche Erfolgsfaktoren einer
  KEM. Die Wahl der MRM ist spätestens im Umset-
  zungskonzept zu beschreiben. Ein Tätigkeits- und
  Anforderungsprofil an MRM liegt im Anhang 2 bei.
• Ziele und Zwischenziele bis 2030
• Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit

                                                                                 Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 11
Maßnahmenbeschreibung
In einem zusätzlichen Dokument müssen die Maß­            In diesen Fällen ist im Antrag darauf einzugehen, welche
nahmen, die im Umsetzungskonzept dargestellt sind,        Faktoren zur Neuzusammensetzung der Region geführt
nochmals kurz beschrieben und geclustert werden.          haben und wie auf den Erfahrungen der bisherigen
Zusätzlich müssen hier Erfolgsindikatoren gewählt         KEM-Phase aufgebaut wird.
werden (Vorlage steht zur Verfügung).

Leistungsverzeichnis                                        HINWEIS: Wenn bei einem neuen Antrag Gemeinden
Hier werden die Maßnahmen und die damit verbundenen         teilnehmen, die schon einmal in einer KEM aktiv
Leistungen einzelner Arbeitspakete detaillierten Kosten     waren, beachten Sie bitte die Informationen zur
zugeordnet (Vorlage steht zur Verfügung).                   Neuzusammensetzung von Regionen in Punkt 2
                                                            und Punkt 4 des Leitfadens.
Im Zuge der Erstellung des Umsetzungskonzepts
sind Erfolgsindikatoren zu wählen (siehe Kapitel 5).
Jede KEM muss mindestens 5 Erfolgsindikatoren             3.2.2   Schritt 2:
wählen und diese während der Laufzeit erheben.                    Umsetzung des Konzepts
Informationen zu KEM QM und Erfolgsdokumentation
sind auch unter www.umweltfoerderung.at/­                 Zur Sicherstellung der Umsetzung, zur breitest­
klimaundenergiemodellregionen auffindbar. Die zu          möglichen Durchdringung sowie zur dauerhaften
den geplanten Maßnahmen passenden Indikatoren             Verankerung gewonnener Erfahrungen ist eine
sind im Rahmen der Erarbeitung der Maßnahmen              ­kompetente, treibende Kraft vor Ort notwendig, um
gemeinsam mit KEM-QM-Berater*innen zu definieren           Know-how in der Region zu bündeln. Diese treibende
und werden im Rahmen des KEM-QM abgebildet.                Kraft sollen die Modellregions-Manager*innen sein.
                                                           Die Erreichbarkeit vor Ort und die Identifikation mit
Regionen, die bereits über ein regionales Energie­         der Region sind sehr wichtig, daher können die Modell­
konzept o. Ä. verfügen, können dieses als Basis für die    regions-Manager*innen nur eine Region betreuen.
Erarbeitung des Umsetzungskonzepts entsprechend den        Die einreichenden Trägerorganisationen haben sicher­
definierten Anforderungen lt. Anhang 1 heranziehen und     zustellen, dass die Modellregions-Manager*innen die
adaptieren. Die Vorgaben für das Umsetzungskonzept         Position im Sinn des Leit­fadens ausfüllen und keine
bleiben jedoch unverändert bestehen und sind jedenfalls    Unvereinbar­keiten vorliegen.
vollständig einzuhalten. Eine Aufwandsabschätzung für
die Adaptierung ist im Zuge der Antragstellung beizu­     Die Modellregions-Manager*innen koordinieren die
legen. Die Kosten sind im Leistungsverzeichnis als        Umsetzung der Maßnahmen, die im Konzept für die
Arbeitspaket zu erfassen.                                 Klima- und Energie-Modellregion vorgesehen sind.

Neuzusammensetzung von Regionen, deren                    Die Umsetzung des Konzepts muss mittels folgender
­Gemeinden bereits in einer KEM aktiv waren               Maßnahmen erreicht werden:
 ­(siehe dazu auch Kapitel 4.1):
  Wenn sich eine KEM in der Zusammensetzung               Modellregions-Management
  ­maß­geblich verändert (mehr als Verdoppelung oder      • MUSS: Ressourcenverfügbarkeit Modellregions-­
   ­Halbierung der Einwohner*innenzahl oder Gemeinden),     Manager*innen: mindestens 20 Stunden nachweisbare
    ist ein Neuantrag zu stellen. Die Regionen müssen       Wochenarbeitszeit ausschließlich für die Modellregion.
    sowohl neuerlich ein Umsetzungskonzept (passend         Das Verhältnis der Verwendung der Mittel für Perso-
    zur neuen Regionsstruktur) erarbeiten also auch als     nalaufwand und für sonstigen Projektaufwand kann
    ­gesamte Region erneut in die 2-jährige Umsetzungs­     in den Regionen unterschiedlich sein. Zentral sind
     phase gehen.                                           die Arbeiten der Modellregions-Manager*innen.
                                                            Stundenaufstellungen sind zu führen und auf Ver­
                                                            langen vorzulegen

                                                                               Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 12
• MUSS: Einrichtung einer Informationszentrale            Die hier angeführten Aktivitäten zur Vernetzung und
  (Büro der Modellregions-Manager*innen) mit klar         Kommunikation haben allgemeinen Charakter und sind
  definierter Ansprechperson, fixen Öffnungszeiten,       in jeder Region notwendig. Die oben angesprochenen
  Telefonnummer und E-Mail-Adresse                        mindestens 10 konkreten Maßnahmen sind von jeder
• MUSS: regionsbezogener Internetauftritt der Klima-      Region einzeln im Rahmen der Konzepterarbeitung
  und Energie-Modellregion. Erforderliche Mindest­        auszuarbeiten und spezifisch, je nach den regionalen
  inhalte sind Kontakt zu Modellregions-Management,       Voraussetzungen, zu gestalten. Im Antrag für eine neue
  Ziele, Maßnahmen, Veranstaltungen, Aktionen, Hinweis    Klima- und Energie-Modellregion ist die geplante
  auf den Klima- und Energiefonds als Partner sowie       inhaltliche Ausrichtung der KEM mit thematischen
  Verlinkung zur Modellregionen-Homepage des              Schwerpunkten bzw. einzelnen Maßnahmen, die
  Klima- und Energiefonds                                 ­bereits bekannt sind, zu beschreiben. (Im Falle der
                                                           ­Genehmigung des KEM-Antrags ist spätestens bis
Initiierung, Koordination und Durchführung von              zum Zeitpunkt der Gegenzeichnung der Kooperations­
konkreten Klimaschutzmaßnahmen                              vereinbarung ein Auftrag für die KEM-QM Begleitung
                                                            zu erteilen; siehe Kapitel 5 „KEM-QM“.)
Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung
• Durchführung von jährlich stattfindenden Vernetzungs­
  workshops von potenziellen externen Akteur*innen zu     3.3     Finanzielle Beteiligung
  relevanten Themen ist dringend empfohlen.
• Durchführung von jährlich mindestens 3 Informations-    Die finanzielle Beteiligung des Klima- und Energiefonds
  veranstaltungen für die Bevölkerung in Bezug auf die    ist abhängig von der Anzahl der Gemeinden sowie der
  Schwerpunktsetzung der Klima- und Energie-Modell-       Anzahl der Einwohner*innen (Statistik Austria) einer
  region ist dringend empfohlen.                          KEM. Die Höhe der maximalen Klima- und Energie-
• MUSS: Erstellung und Verbreitung von Informations-      fonds-Beteiligung sowie der mindestens erforderliche
  material und begleitende Bewusstseinsbildungs­          Eigenmittelanteil hängen von der Gemeinde- und
  maßnahmen                                               Einwohner*innenanzahl ab (siehe nachfolgende Tabelle).
                                                          In einem ersten Schritt sind die Punkte für die
Weitere Maßnahmen                                         Gemeinde­anzahl und für die Einwohner*innenzahl zu
• mindestens jährliche Planungs- und Evaluierungs-        summieren und im zweiten Schritt sind aus der Über-
  workshops mit relevanten Akteur*innen (das Team         sicht der Tabelle die maximalen Unterstützungshöhen
  um die Modellregions-Manager*innen unter Einbin-        gemäß den Gesamtpunkten zu entnehmen.
  dung der kommunalen Ent­scheidungsträger*innen)
  zur Erreichung der Ziele im Umsetzungskonzept           Regionen müssen neben den definierten Leistungen
  ist dringend empfohlen                                  auch einen Nachweis über die aufgebrachten Eigen­
• Akquisition und Koordination sowie Erhebung von         mittel, die für die Tätigkeiten in der Modellregion
  Fördermöglichkeiten der im Umsetzungskonzept            ­ein­gesetzt werden, erbringen. Die Höhe der mindestens
  herausgearbeiteten Klima- und Energieprojekte sowie      erforderlichen Eigenmittelquote an der Klima- und
  die Initiierung von Machbarkeits-Checks für weitere      Energiefonds-Beteiligung ist ebenfalls der nach­
  Projekte ist dringend empfohlen                          folgenden Tabelle zu entnehmen. Der Nachweis der
• MUSS: verpflichtende Inanspruchnahme und                 Eigenmittelaufbringung muss im Zuge der Antrag­
  ­zeitliche Einplanung des KEM-Qualitätsmanagements       stellung erbracht werden. Zu beachten ist, dass
   ­(KEM-QM)                                               ­mindestens 50 % der Eigenmittel als Barleistungen
                                                            und maximal 50 % als In-Kind-Leistungen (freiwillige
                                                            Personal­leistungen etc.) zugesichert werden müssen.
                                                            Die Kofinanzierungsmittel in Form von Barleistungen
                                                            müssen von den Kooperationspartnern, d. h. von öffent­
                                                            lichen Stellen, eingebracht werden. Bei der Antrag­
                                                            stellung sind verbindliche, schriftliche Bestätigungen
                                                            vorzulegen.

                                                                               Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 13
Punkte nach Gemeindezahl                                                Punkte nach Einwohner*innenzahl

     KEM mit                  KEM mit                    KEM mit                  KEM mit                   KEM mit                     KEM mit
  2–5 Gemeinden            6–15 Gemeinden            > 15 Gemeinden           3.000 –15.000 EW         15.001–30.000 EW               > 30.000 EW

          1                         2                         3                        1                         2                        3

 Ermittlung der Gesamtpunkte: Summe aus Punkte pro KEM nach Anzahl an Gemeinden und nach Anzahl der Einwohner*innen

                                                       Konzept- und Umsetzungsphase

  Gesamtpunkte            max. Höhe                 min. Kofinanzie-         max. Höhe                 min. Kofinanzie-          max. gesamte
                          Konzept­                  rungsmittel an           Umsetzungs­               rungsmittel an            Klima- und
                          unterstützung             den Konzept­             unterstützungs-           den Umsetzungs-           Energiefonds-­
                          Klima- und                kosten durch             kosten Klima-             kosten durch KEM          Unterstützung
                          Energiefonds              KEM in %                 und Energiefonds          in %

          2               € 22.000                  25 %                     € 110.000                 25 %                      € 132.000

          3               € 22.000                  25 %                     € 115.000                 25 %                      € 137.000

          4               € 22.000                  25 %                     € 121.000                 25 %                      € 143.000

          5               € 27.000                  25 %                     € 126.000                 25 %                      € 153.000

          6               € 27.000                  25 %                     € 132.000                 25 %                      € 159.000

 Maximale Beteiligungshöhen und erforderliche Eigenmittelanteile nach Gesamtpunkten für max. 3 Jahre: Konzept und 2 Jahre Umsetzung

Die Gesamtprojektkosten, aufgegliedert nach Maß­                             Sämtliche gegebenenfalls anfallenden Steuern und
nahmen, müssen im Leistungsverzeichnis als Teil                              Abgaben, die in der Modellregion entstehen, sind in
des Antrags dargestellt werden.                                              den Gesamtprojektkosten zu berücksichtigen.

                                                                                                          Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 14
3.4     Antragstellung und Einreichunterlagen

Im ersten Schritt müssen sich Antragsteller*innen auf        Weitere Einreichunterlagen ohne Vorlage der KPC sind:
der Website des Klima- und Energiefonds elektronisch         • Angebot für die Einführung des KEM-QMs
registrieren, in dem sie eine Klimafondsnummer                 (Näheres siehe Kapitel 5)
beantragen: www.klimafonds.gv.at/ausschreibungen/            • Bestätigung über Vorgespräch mit KEM QM
klimafondsnummer.                                            • falls vorhanden: aktuelles regionales Energiekonzept
                                                               bzw. – falls Gemeinden schon einmal in einer KEM
                                                               vertreten waren – bestehendes Umsetzungskonzept
  HINWEIS: der Name der Klima- und Energie­                  • Lebensläufe des Projektkernteams bzw. der geplanten
  Modellregion soll kurz und prägnant sein. Es darf            MRM, sofern schon bekannt
  dem Namen nicht „KEM“ oder „Klima- und Energie-­
  Modellregion“ vorangestellt werden, Begriffe wie           Der Antrag für eine neue Klima- und Energie-Modell­
  „Energieregion“ „Region“ sollen auch vermieden             region muss folgende wesentliche Inhalte umfassen:
  werden, da das Präfix „Klima- und Energie-Modell­          • Chancen und Visionen der Klima- und Energie-­
  region“ automatisch jedem Antrag vorangestellt wird.         Modellregion
  Verwenden Sie geographische oder regions­                  • Beitrag zur regionalen Wertschöpfung durch
  spezifische Begriffe: Beispiel für Projektname:              die ­Klima- und Energie-Modellregion
  „Rosental“; „Carnuntum“ etc.                               • Öffentlichkeitsmaßnahmen und Bewusstseinsbildung:
                                                               „Wer sind die Zielgruppen, wie werden sie erreicht?“
                                                             • Beschreibung der beabsichtigten Fokussierung der
Die Einreichung der Antragsunterlagen erfolgt                  Klima- und Energie-Modellregion mit Begründung
im ­Anschluss über einen Link direkt zur                       der geplanten Ausrichtung (z. B. Verkehr, erneuerbare
­Abwicklungsstelle (KPC).                                      Energien, Energieeffizienz in Gebäuden, Adaption an
 Dort stehen im Bereich „Wie verläuft der Unterstützungs-­     den Klimawandel etc.). Integrative Konzepte, die sich
 Prozess?“ unter „Antrag“ alle Einreichformulare zur           mehreren Themen (z. B. Ansätze für das gesamte
 Antragstellung neue KEM bereit:                               regionale Energiesystem, von der Erzeugung bis
 • das vollständig ausgefüllte Antragsformular                 hin zum Endverbrauch) widmen, sind besonders
 • Absichtserklärung zur Kofinanzierung: verbindliche          erwünscht
   Absichtserklärung zur Kofinanzierung und zur              • Skizzierung der Maßnahmen bzw. Beschreibung der
   Darstellung der gesicherten Kofinanzierung                  inhaltlichen Ausrichtung (thematische Schwerpunkte),
   des ­Gesamtprojekts (im Falle der Genehmigung)              die für die Umsetzungsphase bereits geplant sind.
 • Leistungsverzeichnis Neueinreichung: Darstellung der        Ein Schwerpunkt soll auf Maßnahmen gelegt werden,
   Kosten für die Erstellung des Umsetzungs­konzepts           die über bewusstseinsbildende Maßnahmen hinaus­
   und Darstellung der Kosten, die für die Umsetzungs-         gehen und zu konkreten Klimaschutzprojekten führen.
   phase (Kosten Modellregions-Manager*innen, Kosten         • Darstellung des regionalen Bezugs des Antrags
   Maßnahmenum­setzung) budgetiert werden                      (z. B. durch lokale Akteur*innen und Maßnahmen,
 • Bestätigung zur ÖÖP: Bestätigung öffentlich-öffent­         die spezifisch auf die Stärken und Schwächen der
   liche Partnerschaft inkl. Bestätigung der Absprache         Region eingehen)
   mit dem LEADER-Management (falls geografische             • Beschreibung der Ambition der Region sowie
   Überschneidung)                                             der ­Involvierung der Stakeholder*innen

                                                                                 Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 15
• Beschreibung der bestehenden Struktur und               Beurteilungskriterien
  des ­bisherigen sowie zukünftigen Ablaufs des
  ­Entwicklungsprozesses in der Region                    • Formalkriterien
• Projektmanagement: Beschreibung der Qualifikation         – Vollständigkeit: Alle erforderlichen Antragsunter­
   und Herangehensweise der Modellregions-Mana-               lagen und alle Kofinanzierungsbestätigungen in der
   ger*innen (sofern diese schon bekannt sind; Anforde-       erforderlichen Höhe liegen vollständig ausgefüllt
   rungsprofil siehe Anhang 2) und der Management-            und fristgerecht vor
   struktur; geplante Unterstützung und die jeweiligen    • Kosten
   Trägerstrukturen (Verband, Gemeinden, Verein),           – Angemessenheit der Kosten hinsichtlich Größe
   Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten, ­Kompetenzen             der Region und der dargestellten Leistung
   und Aktivitäten                                            (der ­Klima- und Energiefonds behält sich vor,
• Neben technologisch orientierten Anträgen sollen            die ­finanzielle Unterstützung anzupassen)
   auch Ansätze entwickelt werden, die auf strukturelle     – Ausgewogenheit der unterschiedlichen
   regionalwirtschaftliche und regionalplanerische            ­Kostenpunkte bzgl. der Programminhalte
   Innovationen abzielen und den Aufbau von Netz­         • Projektmanagement
   werken und Interessenverbünden weiterhin forcieren       – Managementstrukturen: Modellregions-­
   (z. B. Aufbau von Wertschöpfungsketten im Bereich           Manager*innen und Umsetzungsstrukturen vor Ort
   der Biomasse; regionale Klimaschutzaktivitäten, die      – Zeitplan über 2 Jahre zur Umsetzung und
   auf spezielle Bevölkerungsgruppen oder Branchen             ­Möglichkeiten zur Weiterführung der Modellregion
   ausgerichtet sind)                                     • inhaltliche Kriterien
• Additionalität der Maßnahmen: Es muss deutlich            – Eignung der Modellregion aufgrund des Potenzials
   dargestellt werden, inwieweit die Unterstützung                 für Energieverbrauchssenkungsmaßnahmen,
   durch den Klima- und Energiefonds zu zusätzlichen               Einsatz erneuerbarer Energien, nachhaltige Ver-
   Maß­nahmen führt. Es muss gewährleistet werden,              kehrslösungen sowie aller anderen Treibhausgas­
   dass bestehende Programme und Tätigkeiten nicht              reduktionsmaßnahmen
   durch die Mittel des Klima- und Energiefonds             – Modellhaftigkeit des vorgeschlagenen Projekts
   ­kofinanziert werden, sondern neue, zusätzliche          – Ambition des vorgeschlagenen Projekts
    Aktivitäten e
                ­ ntstehen                                  – Additionalität der durch den Klima- und
                                                                ­Energiefonds unterstützten Maßnahmen
                                                            – Eignung und Umsetzbarkeit der inhaltlichen
3.5     Auswahlverfahren                                         ­Ausrichtung (thematische Schwerpunkte, bereits
                                                                  skizzierte Maßnahmen) für die KEM
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen inner-           – Involvierung von Stakeholder*innen, Bevölkerung
halb der Einreichfrist über die Website www.umwelt-               und ­insbesondere Kommunen (Nachweise zur
foerderung.at/klimaundenergiemodellregionen                       Ein­bindung der Gemeinden – idealerweise durch
­hoch­geladen werden. Nach Prüfung der formalen                   Gemeinderatsbeschlüsse oder auch LOI der
 Voraussetzungen der Anträge durch die Abwicklungs-               ­Bürgermeister*innen – fallen bei der Bewertung
 stelle (KPC) werden diese einer externen Fachjury                 positiv ins Gewicht)
 zur Beurteilung vorgelegt. Bei der Jurierung müssen        – Regionen, die mit einem fundierten Umsetzungs­
 die Anträge inhaltlich überzeugen. Es werden nur                  konzept einreichen, werden gegen über jenen, die
 jene Anträge für eine Partnerschaft ausgewählt, die               ohne Umsetzungskonzept einreichen, bevorzugt
 qualitativ den im vorliegenden Leitfaden angeführten
 ­Kriterien entsprechen.

                                                                                Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 16
3.6     Kooperationsvereinbarung
        und ­Auszahlung

Auf Grundlage der Empfehlungen der externen Jury          Zwischenbericht und Endbericht
trifft das Präsidium des Klima- und Energiefonds die      Die Modellregion muss in den Berichten u. a. den
Entscheidung, mit welchen Klima- und Energie-Modell-      Umsetzungsstand der Maßnahmen und die Ziel­
regionen eine Kooperation eingegangen werden soll.        erreichung beschreiben. Vorlagen für die Berichts­
Die Kooperation wird durch eine Vereinbarung geregelt.    legung stehen unter www.umwelt­foerderung.at/
In der Kooperationsvereinbarung werden die Leistungen,    klimaundenergiemodellregionen zur V ­ erfügung.
die beide Partner in die Kooperation einbringen, defi-
niert. Die Kooperationsvereinbarung beinhaltet die        Auf Verlangen sind der Abwicklungsstelle Nachweise
Erstellung des Umsetzungskonzepts und, vorbehaltlich      der Tätigkeiten der Modellregions-Manager*innen
der positiven Evaluierung desselben durch die externe     (detaillierte Stundenlisten, Büroöffnungszeiten etc.)
Fachjury, die 2-jährige Umsetzung der im Konzept defi-    und Belege der angefallenen Kosten sowie alle weiteren
nierten Inhalte. Das Umsetzungskonzept ist in längstens   von dieser als notwendig erachteten Unterlagen vor­
12 Monaten zu erstellen. Die Leistungen des Klima-        zuweisen.
und Energiefonds werden ab der Unterzeichnung der
Kooperationsvereinbarung erbracht.

Die Auszahlung der finanziellen Beteiligung an der
Erarbeitung des Umsetzungskonzepts und der Um­
setzung wird in den entsprechenden Verträgen geregelt,
kann jedoch in 5 Tranchen erfolgen:
1. nach Unterzeichnung der Konzeptvereinbarung
   und des KEM-QM-Vertrags,
2. nach der positiven Evaluierung des Konzepts
   durch die Fachjury,
3. nach Unterzeichnung der Vereinbarung
   für die Umsetzungsphase,
4. nach positiver Evaluierung des Zwischenberichts
   und des
5. Endberichts sowie Durchführung des KEM-QM-Audits.

                                                                               Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 17
4.0 Weiterführung
    ­bestehender ­Regionen
Die Erfahrungen der ersten Jahre der Klima- und            Im Zuge eines Weiterführungsantrags ist es prinzipiell
Energie-Modellregionen haben gezeigt, dass die Arbeit      möglich, dass Regionen um Gemeinden vergrößert
in den Regionen über lange Zeiträume angelegt sein         oder verkleinert werden, solange diese der prinzipiellen
muss, um nachhaltig zu wirken. Viele Projekte haben        Zielgruppe der Ausschreibung (Mindestanforderung
lange Laufzeiten bzw. erst nach einigen Jahren zeigen      Gemeindeanzahl, Begrenzung Einwohner*innenzahl)
die Projekte ihre Wirkung und tragen zur Erreichung der    entsprechen.
klima- und energiepolitischen Ziele der Regionen bei.
                                                           Neuzusammensetzung von Regionen, deren
Der Klima- und Energiefonds bietet den Regionen,           ­Gemeinden bereits in einer KEM aktiv waren
die sich bereits in der Umsetzungs- oder Weiter­            Wenn sich eine KEM in der Zusammensetzung
führungsphase befinden, die Kooperationsmöglichkeit         ­maß­geblich verändert (mehr als Verdoppelung oder
in weiteren 3-jährigen Weiterführungsphasen an, in           ­Halbierung der Einwohner*innenzahl oder Gemeinden),
der die ­Strukturen und Netzwerke weiter gestärkt             ist ein Neuantrag zu stellen. Die Regionen müssen
und konkrete Maßnahmen am Weg zur Erreichung                  sowohl neuerlich ein Umsetzungskonzept (passend zur
der klima- und energiepolitischen Ziele umgesetzt             neuen Regionsstruktur) erarbeiten als auch als gesamte
werden können.                                                Region erneut in die 2-jährige Umsetzungsphase gehen.

                                                           In diesen Fällen ist im Antrag darauf einzugehen,
4.1     Zielgruppe der Weiterführungen                     welche Faktoren zur Neuzusammensetzung der Region
                                                           geführt haben und wie auf den Erfahrungen der bis­
Einen Antrag auf Weiterführung können Klima- und           herigen KEM-Phase aufgebaut wird. Es sind nicht nur
Energie-Modellregionen stellen, die zumindest das erste    aktive Klima- und Energie-Modellregionen antrag­
Jahr der Umsetzungsphase abgeschlossen und einen           stellungsberechtigt. Auch Modellregionen, deren Vertrag
vollständigen Zwischenbericht vorliegen haben. Außer-      bereits ausgelaufen ist und die sich dazu entschließen,
dem können Klima- und Energie-Modellregionen, die          die Arbeiten der Klima- und Energie-Modellregion
bereits in einer Weiterführungsphase sind, erneut einen    wieder aufzunehmen, können einen Antrag (mit dem
Weiterführungsantrag stellen. Auch hierbei muss sich       Endbericht der Umsetzungs- bzw. Weiterführungsphase)
die Modellregion zum Zeitpunkt der Antragstellung          stellen. In diesen Fällen ist eine nachvollziehbare
zumindest im zweiten Jahr der Weiterführung befinden       Begründung für die Neuaufnahme der Tätigkeiten als
und der Zwischenbericht vorliegen. Weitere Vorausset-      KEM erforderlich.
zungen und notwendige Dokumente siehe u. a. in Pkt. 4.4.

Die Antragstellung zur Weiterführung einer KEM
­erfolgt durch einen öffentlichen Träger, der die
 ­Klima- und Energie-Modellregion in der Kooperation
  mit dem Klima- und Energiefonds vertritt. Siehe
  dazu Kapitel 2.2 „Zielgruppe der Ausschreibung“
  und 2.4 „Rechtsgrund­lage“ sowie das Informations­
  dokument zur ÖÖP auf www.umweltfoerderung.at/
  klimaundenergiemodellregionen

                                                                                Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 18
4.2     Programminhalte
        Weiterführungsanträge

In einem Antrag zur Weiterführung einer Klima- und
Energie-Modellregion müssen die folgenden aufgeliste-        ACHTUNG: jede Modellregion deren Erstantrag 2013
ten Inhalte dargestellt werden. Aus dem Antrag müssen        oder davor eingereicht wurde, hat ihr Umsetzungs­
auf der einen Seite die bisherigen ­Ergebnisse/Erfolge       konzept im Zuge der Weiterführung in allen Punkten
der Umsetzungs- bzw. Weiter­führungsphase klar her-          (Kapitel 5 ist nicht notwendig, da es die Maßnahmen
 vorgehen und auf der anderen Seite die Planung der          separat eingereicht werden) zu aktuali­sieren und zu
 nächsten Jahre dargestellt werden. Die Leistungen           ergänzen. Das Umsetzungs­konzept übernimmt dann
 der Modellregions-Manager*innen und die geplanten           die Rolle als strategisches Planungsdokument für die
­Maßnahmen sind wesentliche Inhalte des Antrags.             weiteren Jahre. Diese Überarbeitung ist nicht bei der
                                                             Einreichung, sondern erst im Zuge der neuerlichen
Voraussetzung für eine Weiterführung                         Weiterführung durch­zuführen. Dafür ist eine eigene
Das Umsetzungskonzept einer Klima- und Energie-­             Maßnahme (eine der 10 Maßnahmen) zu budgetieren.
Modellregion ist die zentrale Grundlage für alle Arbeiten    Eine Überarbeitung des UK (Addendum) bei der
in der Region. Einem Antrag auf Weiterführung ist            Einreichung ist in diesem Fall nicht notwendig.
immer das Umsetzungskonzept der Region beizulegen.
Insbesondere (jedoch nicht ausschließlich) folgende
Kapitel des ursprünglichen Konzepts sind zu prüfen          Umsetzung der Weiterführung
und zu aktualisieren:                                       Zur Sicherstellung der Umsetzung, zur breitestmögli-
• Charakteristik der Region                                 chen Durchdringung sowie zur dauerhaften Verankerung
• Darstellung der Energiesituation                          gewonnener Erfahrungen ist eine kompetente, treibende
• Ziele der Region, auf entsprechende mittel-               Kraft vor Ort notwendig, um Know-how in der Region
  und ­langfristige Horizonte angepasst                     zu bündeln. Diese treibende Kraft sollen die Modell­
• Managementstrukturen: Modellregions-Manager*innen         regions-Manager*innen sein. Die Erreichbarkeit vor Ort
  und Strukturen vor Ort                                    und die Identifikation mit der Region sind sehr wichtig,
• mittelfristiger Zeitplan über 3 Jahre zur Weiterführung   daher können die Modellregions-Manager*innen nur
  und Vision der Klima- und Energie-Modellregion            eine Region betreuen. Die einreichenden Trägerorgani-
                                                            sationen haben sicherzustellen, dass die Modell­regions-
Die Aktualisierung des UK muss im Einreichdokument          Manager*innen die Position im Sinn des Leitfadens
„Addendum zum UK“ (Formular steht zur Verfügung)            ausfüllen und keine Unvereinbarkeiten vorliegen.
zusätzlich dargestellt werden.
                                                            Die Modellregions-Manager*innen koordinieren die
Das Umsetzungskonzept ist ein öffentlich zugängliches       Umsetzung der Maßnahmen, die im Weiterführungs­
Dokument, das einerseits der Kommunikation nach             antrag für die Klima- und ­Energie-Modellregion vor­
außen dient und anderseits Beschluss- und Arbeits­          gesehen sind.
dokument für die Stakeholder*innen der Region ist.
Voraus­setzung für eine Unterstützung ist ein aktuelles
­Umsetzungskonzept.

                                                                                 Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen 19
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