Heft 39 - Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes Leitfaden - Radkompetenz Österreich
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V erkehrssichere G estaltung des Schulumfeldes Leitfaden Heft 39 AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten
Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes Leitfaden Stand: 12. August 2020 Impressum: Auftraggeber: Amt der NÖ Landesregierung Gruppe Raumordnung, Umwelt und Verkehr Abteilung Raumordnung und Gesamtverkehrsangelegenheiten Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, Telefon: +43 2742 9005 DI Regina Rausch, DW 14198 Doris Hochmeister, DW 14689 E-Mail: post.ru7@noel.gv.at Auftragnehmer: Stoik & Partner ZT-GmbH Verkehrs- und Infrastrukturplanung Baumanagement Fendigasse 8, 1050 Wien, Telefon: +43 1 545 55 57 Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) Schleiergasse 18, 1100 Wien, Telefon: +43 5 77077 2210 Bearbeiter: DI Astrid Stoik-Mayrhofer Unter Mitarbeit von DI Waltraud Wagner, NÖ.Regional Lektorat: puhr, text und werbung, 1060 Wien Karin Janker, MA, 3100 St. Pölten Gestaltung: gugler* brand & digital 3100 St. Pölten Druck: gugler* pure print 3390 Melk/Donau
Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort 5 2 Einleitung 6 3 Kinder im Straßenverkehr 7 3.1 Verhalten und Mobilitätsansprüche von 6- bis 14-Jährigen 7 3.1.1 Sehen und Hören 7 3.1.2 Motorik 7 3.1.3 Aufmerksamkeit 8 3.1.4 Denken 8 3.1.5 Regelbeachtung 8 3.1.6 Gefahrenbewusstsein 8 3.2 Probleme im Schulumfeld 9 3.2.1 Schlechte Sichtverhältnisse 9 3.2.2 Hohes Verkehrsaufkommen 9 3.2.3 Hohe bzw. unangepasste Geschwindigkeiten 9 3.3 Mobilität und Verkehrssicherheit der 6- bis 14-Jährigen 10 4 Rechtliche Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung 11 4.1 Verkehrsberuhigung ohne Beschränkung der Durchfahrt für den Kfz-Verkehr 11 4.1.1 Ortsgebiet (Geschwindigkeitsbeschränkung 50 km/h) 13 4.1.2 Geschwindigkeits- und Zonenbeschränkung 30 km/h 14 4.1.3 Begegnungszone 15 4.1.4 Rechtsvorrang 17 4.2 Verkehrsberuhigung mit Beschränkung der Durchfahrt für den Kfz-Verkehr 18 4.2.1 Fußgängerzone 19 4.2.2 Fahrverbot 20 4.2.3 Wohnstraße 21 4.2.4 Fahrradstraße 22 4.2.5 Temporäre Zufahrtsbeschränkung vor Schulen (Schulstraße) 22 4.2.6 Abbiegeverbot und -gebot, E infahrt verboten 24 5 Bauliche Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung 25 5.1 Aufenthaltsfläche vor dem Schuleingang 26 5.2 Gehsteig 27
Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes | Leitfaden 5.3 Gehsteigvorziehungen 28 5.4 Fahrbahnanhebung (Gehsteigdurchziehung) 29 5.5 Sperren und Schleusen 30 5.6 Fahrbahnversatz 31 5.7 Mittelinsel (Fahrbahnteiler) 32 5.8 Bodenmarkierungen und Verkehrszeichen 33 5.8.1 Piktogramme 33 5.8.2 Schutzweg 34 5.8.3 Halte- und Parkverbot 36 5.9 Verkehrslichtsignalanlagen (Ampeln) 36 6 Anforderungen an das Schulumfeld 38 6.1 Anforderungen an das Schulumfeld und zweckmäßige Ausstattung 38 6.2 Elternhaltestellen 39 6.3 ÖV-Haltestellen 40 6.4 Radverkehr 41 7 Sicherheitserhöhende Begleitmaßnahmen 42 7.1 SchulGehBus 42 7.2 Schülerlotse 43 7.3 Schulwegpläne 43 7.4 Mobile Tempoanzeige MTA 44 7.5 Bunte Füße – Markierungen am Schulweg 45 8 Ablauf des Planungsprozesses 46 8.1 Anlass für Neu- und Umgestaltung des Schulumfeldes 46 8.2 Planungsprozess und Umsetzung 46 8.3 Herausforderungen im U msetzungsprozess 49 9 Checkliste für die Analyse des Schulumfeldes 50 10 Verwendete Unterlagen/Quellenverzeichnis 52 11 Schriftenreihe 54
1 Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes | Leitfaden Vorwort © www.charakter.photos | Philipp Monihart Das erste Mal alleine oder mit Freunden in den Kindergarten Mit der vorliegenden Broschüre wollen wir Ihnen, den Verant- oder die Schule zu gehen, ist für viele Kinder ein großartiges wortlichen in den Gemeinden, genau für diese Aufgabe eine Erlebnis. Die gefühlte Freiheit der Kleinsten treibt aber vielen Unterstützung bieten. Sie finden hier eine umfassende Eltern Sorgenfalten ins Gesicht, denn auf diesen Wegen Sammlung von Best-Practice-Beispielen, Informationen zu lauern immer wieder Gefahren für das körperliche Wohl der Rechtsfragen oder Input für den Planungsprozess. Denn mit Kinder. der Frage, wie man Sicherheit schaffen kann, stehen Sie nicht Die Reaktionen auf diese Sorgen haben ganz unterschied alleine da. Und mit dem Land Niederösterreich haben Sie liche Wirkung und können das Gefahrenpotenzial sogar noch einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite! erhöhen. Wenn wir etwa an das Eltern-Taxi denken, sprich das Holen und Bringen der Kinder mit dem eigenen Pkw, dann mag das für viele als die sicherste Variante für das eigene Kind erscheinen. Das erhöhte Pkw-Aufkommen vor den Kinder- gärten und Schulen ist wiederum für die anderen Kinder eine neue Gefahrenquelle. Damit Eltern ihre Sprösslinge beruhigt auf den Weg schicken können und die jüngsten Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher ihren Schulweg unversehrt zurücklegen können, kommt es deshalb darauf an, dass die richtigen Maßnahmen getroffen werden. LR Ludwig Schleritzko 5
2 Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes | Leitfaden Einleitung Um Schulkinder nicht einem vermeintlich gefährlichen Schul- In dieser Broschüre werden deshalb neben Maßnahmen im weg auszusetzen, werden diese oftmals mit dem Pkw direkt direkten Schulumfeld auch Aktionen und Maßnahmen auf bis zur Schule gebracht. Insbesondere zu Schulbeginn dem Schulweg vorgestellt. Wenn wieder vermehrt Schul kommt es durch das hohe Verkehrsaufkommen vor den kinder zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad auf sicheren und attrakti- Schulen auch verstärkt zu Fehlverhalten der Eltern. Durch ver- ven Wegen in die Schule kommen können, verringert sich botswidriges Halten, gefährliche Aus- und Einparkvorgänge das Kfz-Verkehrsaufkommen vor der Schule, was wiederum oder riskante Wendemanöver behindern manche Eltern nicht zu einer Erhöhung der Sicherheit für alle Kinder im Schul nur andere VerkehrsteilnehmerInnen, sondern gefährden ins- umfeld führt. besondere die Schulkinder – ihre eigenen eingeschlossen. Eltern ist dabei oftmals nicht bewusst, dass dieses Verhalten In vielen Gemeinden Niederösterreichs wurde diesen Erkennt- zu einer weiteren Zunahme des Verkehrsaufkommens im nissen bereits Rechnung getragen und Maßnahmen umge- Schulumfeld führt und dadurch die Kinder, die zu Fuß oder setzt, die zu einer aktiven und verkehrssicheren Mobilität mit dem Fahrrad zur Schule kommen, zusätzlich gefährdet beitragen. werden. Dieser Leitfaden soll einen Überblick über das Verhalten von In vielen Studien konnte nachgewiesen werden, dass Kinder, Kindern im Straßenverkehr, rechtliche und bauliche Maß die zu Fuß oder mit dem Rad zur Schule kommen, wacher, nahmen zur Verkehrsberuhigung und Empfehlungen zur konzentrierter und ausgeglichener sind im Vergleich zu Umsetzung geben. Er soll Schulen in Zusammenarbeit mit Kindern, die mit dem Auto direkt bis zur Schule gebracht Standortgemeinde und Bezirksverwaltungsbehörde bei der werden und keine Möglichkeit haben, bereits in der Früh Analyse und Planung des Schulumfeldes sowie der Auswahl ihrem Bewegungsdrang nachzukommen und sich schon vor der geeignetsten Maßnahmen unterstützen. dem Unterricht mit ihren Freundinnen und Freunden aus zutauschen. 6
3 Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes | Leitfaden Kinder im Straßenverkehr VERHALTEN UND MOBILITÄTS- 3.1 tiert oder gar überhört, weil das Gehör noch nicht voll entwi- ANSPRÜCHE VON 6- BIS 14-JÄHRIGEN ckelt ist und Dinge außerhalb des Verkehrs wichtiger sind.3 Um sich im Straßenverkehr sicher bewegen zu können, be- Frühestens ab einem Alter von 11 Jahren ist davon auszuge- darf es verschiedenster körperlicher und geistiger Fähig- hen, dass Sichtfeld und Gehör ähnlich gut wie bei einem Er- keiten und Fertigkeiten. VerkehrsteilnehmerInnen müs- wachsenen funktionieren.4 sen sich ständig einen Überblick über die aktuelle Situation verschaffen, sie müssen sich orientieren und Entfernungen ■ Der Einsatz akustischer, aber v. a. visueller Informationen sowie Geschwindigkeiten einschätzen. Darüber hinaus brau- als Leit- und Warnsystem erleichtert insbesondere 6- bis chen sie Regelwissen, aber auch Erfahrung, um sich in an- 10-Jährigen die Orientierung im Schulumfeld. dere hineinzuversetzen und deren Verhalten erahnen sowie darauf reagieren zu können. 3.1.2 Motorik Aufgrund der hohen Pkw-Verfügbarkeit in Familien Nicht nur Kleinkinder, sondern auch 6- bis 14-Jährige unter- werden heute auch 10- bis 14-jährige Kinder – v. a. scheiden sich in ihren verkehrsbezogenen Fähigkeiten noch in ländlichen Gebieten – noch häufig von den Eltern von Erwachsenen. Neben dem biologischen Alter tragen die mit dem Pkw chauffiert. Nimmt dies überhand, fehlt den Kin- Erfahrungen, die Kinder im Straßenverkehr machen (dürfen), dern die Möglichkeit, motorische Erfahrungen zu sammeln. ganz wesentlich zu ihrer Entwicklung bei. So konnte in wis- Im Vergleich zu motorisch geschulten Kindern, die viel zu Fuß senschaftlichen Untersuchungen gezeigt werden, dass nur 11 oder mit dem Fahrrad unterwegs sind, steigt in weiterer jene Kinder ein angemessenes Verkehrsverhalten ausbilden, Folge ihr Verletzungsrisiko im Falle eines Unfalls. Unabhängig die aktiv als FußgängerInnen, RadfahrerInnen oder mit einem von der Erfahrung ist jedoch davon auszugehen, dass die der zahlreichen Trendsportgeräte am Verkehr teilnehmen. durchschnittliche Gehgeschwindigkeit eines Erwachsenen erst im Alter von 12 bis 14 Jahren erreicht wird.5 Demzufolge Um einen Anhaltspunkt für die Gestaltung des Schulumfel- dauert der Weg zur Schule bis dahin noch länger als bei ei- des zu haben, wird im Folgenden aufgezeigt, welche Voraus- nem Erwachsenen, was insbesondere bei Straßenquerungen setzungen 6- bis 14-Jährige in der Regel mitbringen und wel- von anderen VerkehrsteilnehmerInnen zu berücksichtigen ist. che Mobilitätsanforderungen sich daraus ableiten lassen: ■ Kfz-LenkerInnen sollten Kindern generell mehr Zeit zum 3.1.1 Sehen und Hören Queren einer Straße einräumen. Grünphasen von Kinder sehen sich bis zu einem Alter von 7 bis 8 Jah- Fußgängerampeln müssten hingegen bereits so gewählt ren als Zentrum des Geschehens. Deshalb können werden, dass Kinder zumindest zwei Drittel des Weges sie sich nur schwer in andere und deren Sichtweise hineinver- zurückgelegt haben, bevor die Ampel auf Rot schaltet.6 setzen. Zudem machen ihnen die Links-Rechts-Wahrneh- mung sowie die Entfernungs- und Geschwindigkeitsein- schätzung im Volksschulalter oft noch große Schwierigkeiten.2 Und auch Geräusche werden oftmals noch falsch interpre- 7
Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes | Leitfaden 3.1.3 Aufmerksamkeit 3.1.6 Gefahrenbewusstsein Erst ab ca. 8 Jahren sind Kinder dazu in der Lage, ihre Erst im Alter von 11 Jahren sind Kinder in der Lage, Aufmerksamkeit über längere Zeit und damit für die Gefahren vorherzusehen und vorbeugende Verhal- Gesamtdauer des Schulweges auf den Straßenver- tensweisen zu entwickeln sowie anzuwenden. Zu- kehr zu richten.7 An die Daueraufmerksamkeit von Erwachse- vor durchlaufen sie unterschiedliche Entwicklungsstadien nen reicht sie jedoch frühestens im Alter von 13 Jahren heran.8 und bringen dementsprechend altersabhängig unterschied- Dennoch ist davon auszugehen, dass es auch 14-Jährigen liche Voraussetzungen für den Straßenverkehr mit: noch schwerfällt, irrelevante Reize auszublenden, zumal sie nicht selten durch Smartphone und Co abgelenkt sind.9 1. Im Alter von 5 bis 6 Jahren besitzen Kinder ein akutes Gefahrenbewusstsein. D. h. sie sind in der Lage zu ■ 6- bis 14-Jährige sollten für die Gefahren des Straßenver- erkennen, ob sie im Augenblick in Gefahr oder in kehrs sensibilisiert werden und Selbstverantwortung Sicherheit sind. entwickeln können. Dies setzt jedoch ein sicheres und für 2. Bis zu einem Alter von 8 Jahren bildet sich ein voraus- Kinder attraktives (Schul-)Wegenetz voraus.6 schauendes Gefahrenbewusstsein aus, mit dessen Hilfe Kinder antizipieren können, ob sie in Gefahr geraten 3.1.4 Denken könnten. Etwa ab dem 12. Lebensjahr können Kinder räum 3. Erst mit etwa 11 Jahren entsteht das sogenannte liche Beziehungen zwischen Wegen und Orten prä- Präventionsbewusstsein, wodurch Kinder in der Lage zisieren. D. h. erst ab diesem Alter gelingt es ihnen, sind, vorbeugende Verhaltensweisen zu entwickeln und visuelle Leitsysteme und Stadtpläne richtig wahrzunehmen anzuwenden.10 und zu nutzen. Trotz vorhandenem Gefahrenbewusstsein kommt es im Ju- ■ Informationen zur Orientierung müssen möglichst gendalter zunehmend zu riskantem Verhalten, wobei Bur- übersichtlich und für Kinder selbsterklärend sein. Zudem schen häufiger an die eigenen Grenzen gehen als Mädchen. sind eindeutige Symbole und durchgängige Beschriftun- So werden bspw. statt sicherer Querungen Abkürzungen gen unerlässlich. gesucht und statt angepasster Geschwindigkeiten über- höhte gewählt. Es kommt häufig zu Selbstüberschätzung 3.1.5 Regelbeachtung und in weiterer Folge auch vermehrt zu Verkehrsunfällen.11 Gegen Ende der Volksschulzeit bilden sich häufig gleichgeschlechtliche Cliquen. In weiterer Folge be- ■ Bis zum Ende der Volksschulzeit begrenzen meist einflussen die Wertvorstellungen der FreundInnen verkehrsreiche und/oder schnell befahrene Straßen den die Einzelne bzw. den Einzelnen in Form von Imitation und kindlichen Aktionsraum. Danach lassen sich Kinder nicht Gruppendruck sehr stark, während die elterliche Meinung mehr von derartigen Barrieren einschränken, deshalb mehr und mehr an Bedeutung verliert. In dieser durch die sollte ihnen ein leichter und gefahrloser Zugang zu für sie Pubertät geprägten Zeit ist die Vermittlung von Grenzen und relevanten Orten wie etwa der Schule ermöglicht Regeln jedoch umso wichtiger, da sie zwar hinterfragt und werden. Dies gelingt z. B. durch Verringerung des zeitweise missachtet werden, den Heranwachsenden aber motorisierten Verkehrs oder durch Geschwindigkeitsbe- dennoch die notwendige Orientierung in dieser schwierigen schränkungen.12 Lebensphase bieten. ■ Damit 6- bis 14-Jährige Vorschriften und Regeln einhalten, sollten sie nach Möglichkeit direkt in Verkehrs planungsprojekte eingebunden werden oder zumindest ihre Perspektive bei der Planung Berücksichtigung finden. 8
Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes | Leitfaden 3.2 PROBLEME IM SCHULUMFELD 3.2.3Hohe bzw. unangepasste Bei den meisten Verkehrsunfällen mit Personenschaden im eschwindigkeiten G Stadtverkehr handelt es sich um Kollisionen von Kraftfahrzeu- Neben den Sichtverhältnissen und der Verkehrsdichte ist es gen mit nicht-motorisierten VerkehrsteilnehmerInnen. Da die Geschwindigkeit der Fahrzeuge, die oftmals zum Unfall sich FußgängerInnen und RadfahrerInnen und somit auch führt und von der gleichzeitig die Schwere der Unfallfolgen Kinder nicht durch passive Sicherheitseinrichtungen schüt- abhängt. Im Schulumfeld erweist sich hierbei nicht nur die zen können, müssen Unfälle und deren Folgen anders redu- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit als ziert werden. Aus Kinderperspektive lohnt es sich hier, vor problematisch, sondern auch das in der Regel zu hohe Tem- allem bei folgenden Problembereichen anzusetzen. polimit. Da der Anhalteweg bei 50 km/h mehr als doppelt so lang ist wie bei 30 km/h und die Unfallschwere proportional 3.2.1 Schlechte Sichtverhältnisse zur gefahrenen Geschwindigkeit steigt – bei 30 km/h liegt FahrzeuglenkerInnen muss es möglich sein, Kinder – unab- die Wahrscheinlichkeit einer tödlichen Verletzung bei ca. 10 %, hängig davon, ob sie sich auf dem Gehsteig befinden oder bei 50 km/h bereits bei ca. 70 % (siehe Abbildung 1) –, ist eine gerade die Fahrbahn überqueren – rechtzeitig wahrzunehmen. Herabsetzung auf Tempo 30 sowie eine entsprechende Stra- Umgekehrt sollten auch Kinder herannahende Fahrzeuge ßenraumgestaltung im Schulumfeld dringend zu empfehlen. möglichst frühzeitig erkennen. Im Schulumfeld machen Die beste Alternative wäre jedoch, den motorisierten Verkehr haltende und parkende Fahrzeuge beides, v. a. zu Unterrichts- ganz oder zumindest zeitweise aus dem Schuleingangsbe- beginn und -schluss, oftmals unmöglich. Darüber hinaus reich zu verbannen. Darüber hinaus sollte in jedem Fall an die werden Kinder, v. a. im Volksschulalter, aufgrund ihrer geringen Verantwortung der LenkerInnen appelliert werden, da die Körpergröße generell leicht übersehen bzw. erst sehr spät jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit v. a. im Schulumfeld gesehen und haben selbst einen schlechten Überblick im noch zu schnell sein kann. Nämlich dann, wenn der Straßen- Straßenverkehr. Kommen tages- und/oder jahreszeitlich be- verkehr ohnehin dicht ist, zahlreiche SchülerInnen unterwegs dingt schlechte Lichtverhältnisse hinzu, ist eine Kollision sind und die Wetter- sowie Fahrbahnbedingungen schlecht schnell geschehen. Daher sollten Kinder einerseits möglichst sind. Um in diesen Situationen alle relevanten Informationen gut sichtbar sein (z. B. durch helle, reflektierende Kleidung) und rechtzeitig wahrnehmen und den möglicherweise längeren andererseits verkehrsorganisatorische (temporäre Zufahrts- Anhalteweg ausgleichen zu können, ist eine Verringerung beschränkungen, Halteverbote o. Ä.) sowie bauliche Maßnah- der Geschwindigkeit vonnöten. men (bspw. Beleuchtung von Querungsstellen) im Schulumfeld getroffen werden, um die Sichtverhältnisse zu verbessern. 3.2.2 Hohes Verkehrsaufkommen 100 % Da nicht nur Volksschulkinder, sondern auch 10- bis 14-Jäh- 90 rige oftmals noch mit dem Pkw zur Schule gebracht werden, 80 kommt es zu Schulbeginn und -ende im Schulumfeld zu 70 Quelle: Peden, M., Scurfield, R., Sleet, D. et al. World report on road traffic injury prevention. einem starken Verkehrsaufkommen. Erziehungsberechtigte 60 sollen über die Gefahren des sogenannten „Elterntaxis“ auf- 50 geklärt werden, so dass sie in weiterer Folge gemeinsam mit 40 dem Kind nach alternativen Verkehrsmodi für den Schulweg 30 suchen. Die Eltern, die keine Alternative zum Pkw sehen, soll- 20 ten zumindest ihr Fahrverhalten hinterfragen: Ist es tatsäch- 10 Geneva: World Health Organization; 2004. lich notwendig, das Kind unmittelbar vor dem Schulgebäude 0 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 aussteigen zu lassen? Kann der Verkehr zu den Stoßzeiten km/h Sterbewahrscheinlichkeit reduziert werden, erhöht sich in jedem Fall nachweislich das subjektive Sicherheitsgefühl der Kinder und das tatsächliche Abbildung 1: Sterbewahrscheinlichkeit der FußgängerInnen Unfallrisiko kann reduziert werden. in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit eines Kfz 9
Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes | Leitfaden 3.3MOBILITÄT UND VERKEHRS matisch heraus (vgl. Abbildung 2). Beides ist hierbei in unmit- SICHERHEIT DER 6- BIS 14-JÄHRIGEN telbarem Zusammenhang mit dem FahranfängerInnenrisiko Sowohl der Mobilitätsradius als auch die genutzten Verkehrs- zu sehen, da spätestens ab 12 Jahren jedes Kind allein mit dem mittel hängen stark vom Alter der Kinder ab. Mit fortschrei- Fahrrad am Straßenverkehr teilnehmen darf und mit 15 Jahren tendem Alter erweitert sich der Bewegungsraum, in dem der Mopedführerschein erworben werden kann. Kinder und Jugendliche selbstständig unterwegs sind. Im Kindergartenalter ist der Aktionsradius noch weitestgehend Sowohl für die 6- bis 9-Jährigen als auch für die 10- bis 14-Jäh- auf den Wohnraum beschränkt. Mit beginnendem Schulalter rigen gilt, dass zu Zeiten, zu denen Kinder verstärkt unter- werden bereits längere Wege im erweiterten Wohnumfeld wegs sind, auch mehr Kinder verunglücken. In Bezug auf allein zurückgelegt. Hierbei legen die Kinder in städtisch ge- Schulwege fällt jedoch auf, dass zu Schulbeginn deutlich prägten Gemeinden ihren Schulweg noch größtenteils zu weniger Kinder verunfallen als zu Schulende, was vermutlich Fuß zurück, während Gleichaltrige in ländlichen Gebieten be- darauf zurückzuführen ist, dass die SchülerInnen in der Früh reits verstärkt auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen. Spä- häufiger begleitet werden.13 testens jedoch mit dem Schulwechsel mit 10 Jahren zeigt sich bei allen Kindern zunehmend eine gemeindeübergrei- Obgleich Mobilitätsbildung sowohl in der Volksschule (ver- fende Mobilität sowie ein Wechsel der Verkehrsmodi. So sind bindliche Übung) als auch in der Unterstufe (Unterrichtsprin- 10- bis 14-Jährige gegenüber VolksschülerInnen generell ver- zip) Berücksichtigung findet, kann – wie in Kapitel 3.1 be- mehrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln und dem Fahrrad un- schrieben – nicht davon ausgegangen werden, dass 6- bis terwegs, während weniger Wege zu Fuß zurückgelegt wer- 14-Jährige im Straßenverkehr jederzeit regelkonform han- den. Des Weiteren ist die Mobilität der 10- bis 14-Jährigen deln. Aufgrunddessen sind sie von Gesetzes wegen auch verstärkt durch die Nutzung von sogenannten Trendsportge- vom sogenannten „Vertrauensgrundsatz“ ausgeschlossen, räten und Kleinfahrzeugen wie Skateboards u. Ä., Hoverboards darüber hinaus ist ihnen durch den sog. „Unsichtbaren sowie (E-)Scootern geprägt. Schutzweg“ allzeit Vorrang einzuräumen. Würden LenkerIn- nen sich immer an diesen halten und zusätzlich in der Nähe Der mit zunehmendem Alter größer werdende Aktionsradius von Kindern wie bspw. im Schulumfeld stets langsam und sowie die selbstständige Nutzung unterschiedlichster Trans- bremsbereit fahren, ließe sich eine Vielzahl an Unfällen ver- portmittel wirkt sich auch auf die Unfallzahlen aus. So verun- hindern. Da jedoch, unabhängig von den Unfallzahlen, die glücken 10- bis 14-Jährige wesentlich häufiger als Volksschüle- Anhaltebereitschaft der LenkerInnen an Schutzwegen selbst rInnen. Zudem kristallisieren sich bei den Jüngeren von ihnen bei Kindern zu wünschen übrig lässt, sind verkehrsorganisa- das Fahrrad – insbesondere bei den Burschen, weil diese torische und -technische Maßnahmen, v. a. im Schulumfeld, mehr Rad fahren – und bei den Älteren das Moped als proble- aus Sicherheitsgründen oftmals unumgänglich. Abbildung 2: 90 Anzahl der in Nieder österreich am Schulweg 80 verunglückten Kinder 70 nach Alter und Ver kehrsart, 2015 bis 2019 60 Verunglückte (N=397) 50 40 Quelle: Statistik Austria, Nachbearbeitung KFV Sonstige Bus 30 Pkw 20 Moped+ 10 Fahrrad FußgängerInnen+ 0 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Alter 10
4 Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes | Leitfaden Rechtliche Möglichkeiten der Verkehrsberuhigung In diesem Kapitel werden die rechtlichen Möglichkeiten der Die Bandbreite möglicher Kosten der in den Kapiteln 4 und 5 Verkehrsberuhigung dargestellt, die ein großes Spektrum angeführten Maßnahmen kann aus untenstehender Legende bieten und von Geschwindigkeitsbeschränkungen bis hin zu entnommen werden: Fahrverboten für den Kfz-Verkehr reichen. Die Maßnahmen- beschreibung umfasst dabei die wichtigsten rechtlichen Be- € ...................................500.000 € bzw. > 400 €/m2 keitsbeschränkungen oder Parkverbote. Zum Schutz der Be- völkerung oder der Umwelt vor Gefahren oder durch Belästigungen (§ 43 Abs. 2 StVO) können Verkehrsbeschrän- kungen und -verbote verordnet werden. VERKEHRSBERUHIGUNG OHNE 4.1 Bei allen derartigen Verordnungen ist zu beachten, dass die BESCHRÄNKUNG DER DURCHFAHRT Notwendigkeit der Maßnahme objektiv festgestellt FÜR DEN KFZ-VERKEHR werden muss und seitens der Verkehrsbehörde die Vor- und Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über mögliche Nachteile abzuwägen sind. verkehrsregelnde Instrumentarien der StVO, die vor allem der Geschwindigkeitsreduktion dienen, sowie deren Einsatzbe- In Kapitel 4.1 werden Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ohne reiche. Beschränkung der Durchfahrt für den Kfz-Verkehr vorgestellt, Detaillierte Angaben zu diesen Verkehrsberuhigungsmaß- in Kapitel 4.2 jene mit einer Beschränkung der Durchfahrt. nahmen mit den Vor- und Nachteilen sowie den Einsatzkrite- Wesentliche Grundlage für die nachfolgenden Ausführungen rien erfolgen im Anschluss. bilden die Richtlinien RVS 02.02.32 /1/, RVS 03.04.13 /4/ und RVS 03.04.14 /5/. 11
Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes | Leitfaden Ortsgebiet 30 km/h 30-km/h- mit baulicher mit zeitlicher Beschränkung/- Kreuzung mit Maßnahme Gestaltung Einschränkung -Zonenbeschränkung Begegnungszone Rechtsvorrang Tempolimit 50 km/h 30 km/h (50 km/h) 30 km/h 20 km/h (30 km/h) allgemeine Geschwindigkeits- beschränkung Anwendungs Schulen an Schulumfeld Wohngebiete, Plätze, Ortszentren Wohngebiete, bereich Hauptverkehrsstraßen Schulumfeld, oder Einkaufs Schulumfeld, Nebenstraßen, straßen im Nebenstraßen, Ortszentren Schulumfeld Ortszentren Durchfahrt erlaubt ja ja ja ja ja Radfahren erlaubt ja ja ja ja ja FußgängerInnen nein nein nein ja nein dürfen gesamte Fahrbahn benützen Behinderungs nein nein nein ja nein verbot gegenüber Radverkehr Behinderungs- nein nein nein ja nein oder Gefährdungs- verbot gegenüber FußgängerInnen Parken nur auf nein nein nein ja nein gekennzeichneten Stellplätzen Aufenthalts gering mäßig gut sehr gut gering qualität (abhängig von Straßenraum gestaltung) Geeignete Aufenthaltsfläche Aufenthaltsfläche Aufenthaltsfläche Aufenthaltsfläche Fahrbahnanhebung, bauliche vor Schule, Gehsteig, vor Schule, vor Schule, Gehsteig, vor Schule, Gehsteigvorziehung, Gestaltungs Gehsteigvorziehung, Gehsteig, Gehsteig- Fahrbahnanhebung, Fahrbahnversatz Mittelinsel, elemente Mittelinsel, Boden- vorziehung, Gehsteigvorziehung, Fahrbahnverengung, markierung und Mittelinsel, Mittelinsel, Fahr Fahrbahnversatz, Verkehrszeichen, Fahrbahnveren- bahnverengung, Schwellen, Verkehrslichtsignal- gung, Schwellen, Fahrbahnversatz, Bodenmarkierung anlage (VLSA) Bodenmarkierung Schwellen, Boden und Verkehrszeichen und Verkehrs markierung und zeichen, VLSA Verkehrszeichen Zuständigkeit Bezirks Bezirks Bezirks Bezirks Bezirks (Landesstraße / verwaltungs verwaltungs verwaltungs verwaltungs verwaltungs Gemeindestraße) behörde behörde/ behörde/ behörde / behörde / Gemeinde Gemeinde Gemeinde Gemeinde Tabelle 1: Übersicht über Verkehrsberuhigungsmaßnahmen ohne Beschränkung der Durchfahrt für den Kfz-Verkehr 12
Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes | Leitfaden Quelle: Stoik & Partner ZT-GmbH Ortsgebiet (Geschwindigkeits 4.1.1 beschränkung 50 km/h) Seitens des Gesetzgebers ist für das Ortsgebiet im Regelfall die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen. Diese Kundmachung stellt die Mindestanforderung an ein Abbildung 3: Beispiel für Schulstandort im Ortsgebiet; Schulumfeld dar, wobei hier ganz besonderes Augenmerk auf Breitenau am Steinfelde, L140 ausreichend breite Gehsteige, sichere Querungsbereiche und ausreichend groß dimensionierte Aufenthaltsflächen vor den Schuleingängen zu legen ist. Es ist jedenfalls darauf zu achten, dass sich der Schulstandort (Bestand oder Neuerrichtung) im Ortsgebiet befindet und so keine höhere Geschwindigkeit als 50 km/h gegeben ist. Einsatzbereich und -kriterien: ■ Regelfall im niederösterreichischen Straßennetz Quelle: NÖ.Regional ■ auf wichtigen Landesstraßen, aufgrund deren Verkehrsbedeutung oder aus anderen Gründen (z. B. koordinierte Verkehrslichtsignalanlage (VLSA)) Abbildung 4: Beispiel für Schulstandort im Ortsgebiet; keine Geschwindigkeitsbeschränkung möglich ist Lanzendorf, B11 ■ der Verkehrsraumgestaltung (z. B. Fahrbahnteiler) kommt aufgrund dieser verhältnismäßig hohen erlaubten Höchstgeschwindigkeit eine besondere Bedeutung zu Wirkung: ■ insbesondere die Nebenflächen (z. B. Aufenthaltsfläche + Mindestanforderung an ein Schulumfeld vor der Schule und Gehsteige) sollten eine ausreichende + Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Kinder durch Breite aufweisen Gestaltung der Nebenflächen und Schaffung von Aufenthaltsräumen Kosten: + flüssige und rasche Abwicklung des Kfz-Verkehrs grundsätzlich keine Kosten; aufgrund der hohen Geschwin- - Unsicherheitsgefühl bei Schulkindern aufgrund der digkeit kommt der Gestaltung der Aufenthalts- und hohen Geschwindigkeit Nebenflächen jedoch eine besondere Bedeutung zu, - komplexe Verkehrssituation für Kinder (Schwierig Kostenangaben finden sich hierzu in Kapitel 5 keiten beim Abschätzen von Geschwindigkeiten und Zeitlücken beim Queren der Fahrbahn) Rechtliche Bestimmungen Erläuterungen § 20 Abs. 2 StVO (Festsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet mit 50 km/h) Verkehrszeichen § 53 Abs. 1 Z17a StVO „Ortsgebiet“ Zuständigkeit Bezirksverwaltungsbehörde 13
Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes | Leitfaden Wirkung: + durch geringe Geschwindigkeit steht den SchülerInnen mehr Zeit für die Einschätzung der Verkehrssituationen zur Verfügung; Kfz-LenkerInnen können auf SchülerInnen im Straßenraum frühzeitig reagieren Geschwindigkeits- und 4.1.2 + geringeres Geschwindigkeitsniveau ermöglicht Zonenbeschränkung 30 km/h oftmals eine Verschmälerung des Straßenquer- Geschwindigkeitsbeschränkungen (30 km/h) reduzieren die schnittes (unter Berücksichtigung des maßgeblichen erlaubte Höchstgeschwindigkeit in sensiblen Bereichen und Begegnungsfalles); Nutzung der gewonnenen führen zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit. Durch das Flächen für eine Neugestaltung und Verbreiterung verringerte Tempo können LenkerInnen eine Konfliktsitua- der Nebenflächen im Schulumfeld tion früher erkennen und darauf reagieren, wodurch sich der + wenn außer den SchülerInnen keine anderen Bremsweg verkürzt. schutzbedürftigen VerkehrsteilnehmerInnen Im Schulumfeld kann durch eine Zusatztafel eine zeitliche vorhanden sind, führt eine zeitliche Einschränkung Einschränkung auf Schultage und Uhrzeit (in der Regel von zu einer besseren Akzeptanz der Geschwindigkeits- 07:00 bis 17:00 Uhr) erfolgen. Neben den schulischen Aktivi- beschränkung bei Kfz-LenkerInnen täten sollten auch die Zeiten von Hort-, Sport- und Musik- + durch die Zusatztafel ist auch ein Hinweis auf das stunden etc. berücksichtigt werden. Schulumfeld gegeben ± Verkehrsverlagerungen auf leistungsfähigere Einsatzbereich und -kriterien: Straßen ohne Geschwindigkeitsbeschränkung ■ Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von (je nach Anteil des ursprünglichen Durchgangs 30 km/h für einen einzelnen Straßenzug oder für verkehrs) möglich mehrere Straßenzüge als Zone möglich - Akzeptanz der Kfz-LenkerInnen für eine Beschrän- ■ Straßen ohne oder mit schmalen Gehsteigen in Verbindung kung ohne zeitliche Einschränkung ist nur dort mit hohem Kfz- bzw. Lkw-Aufkommen, Wohngebiete, gegeben, wo auch abgesehen von Schulbeginn Nebenstraßen und Ortszentren (siehe Abbildung 5) bzw. -ende erhöhtes FußgängerInnenaufkommen ■ Radverkehr kann mit dem Kfz-Verkehr im Mischverkehr oder Konfliktstellen vorhanden sind geführt werden - Wirksamkeit ist nur in Verbindung mit einer ■ Einschränkung des zeitlichen Geltungsbereiches im entsprechenden Straßenraumgestaltung (Aufpflas- Umfeld von Schulen, wo abgesehen von Schulbeginn terungen, Gehsteigdurchziehungen, Fahrbahnver- bzw. -ende kein erhöhtes Fußgängeraufkommen sätze, Mittelinseln sowie Piktogramme auf der oder sonstige Konfliktstellen mit nicht-motorisierten Fahrbahn und Rechtsregel) gegeben; ohne bauliche VerkehrsteilnehmerInnen gegeben sind Begleitmaßnahmen ist nur mit einem minimalen Rückgang der Fahrgeschwindigkeiten zu rechnen (ca. 4 %), in Kombination mit einer Umgestaltung etwa 11 % /23/ - mögliche Konflikte und Unfälle durch Fehleinschät- zung von Zeitlücken, wenn VerkehrsteilnehmerInnen Beschränkungen missachten, Kinder sich jedoch auf deren Einhaltung verlassen Quelle: Stoik & Partner ZT-GmbH Kosten: € bis €€€€ Abbildung 5: Beispiel für Schulstandort mit 30-km/h- Kosten für Verkehrszeichen und Piktogramme gering; bauliche Geschwindigkeitsbeschränkung; Böheimkirchen, L5093 Umgestaltungsmaßnahmen sehr kostenintensiv (siehe Kap. 5) 14
Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes | Leitfaden Rechtliche Bestimmungen Erläuterungen § 43 Abs. 1 lit. b StVO (Umstände angeführt, für welche Verkehrsbeschrän- kungen erlassen werden können) Verkehrszeichen Vorschriftszeichen gem. § 52 lit. a Z10a StVO und § 52 lit. a Z11a StVO (Zonenbeschränkung) Zuständigkeit Quelle: Stoik & Partner ZT-GmbH Bezirksverwaltungsbehörde / Gemeinde Weiterführende Informationen: http://www.noe.gv.at/noe/Heft_28_Verkehrsberuhigung_VI.pdf Abbildung 6: Beispiel für Schulstandort mit http://www.noe.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/T30_ 30-km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung an Schultagen; St. Pölten, Josefstraße Leitfaden_fuer_Gemeinden.pdf ■ Länge sollte 100 m bis 500 m betragen 4.1.3 Begegnungszone ■ Kfz-Verkehrsstärke maximal 10.000 Kfz bzw. 500 Lkw Begegnungszonen sind Verkehrsflächen, bei denen die Fahr pro Tag bahn von allen VerkehrsteilnehmerInnen genutzt w erden ■ regelmäßiges und hohes FußgängerInnenauf kann. Neben dem FußgängerInnen- und Radverkehr ist jeg kommen – Bewertung gemäß RSV Arbeitspapier Nr. 27 /8/ licher Fahrzeugverkehr gestattet, wobei die gegenseitige ■ hohes Querungsbedürfnis von FußgängerInnen und Rücksichtnahme das Grundprinzip darstellt. Den Fußgänger RadfahrerInnen Innen kommt die höchste Priorität zu, sie dürfen von Fahr- ■ ausreichende Sichtfelder zwischen den Verkehrsteilneh- zeugen weder gefährdet noch behindert werden. Die zuläs- merInnen sind wesentlich, weshalb die Anordnung sige Höchstgeschwindigkeit beträgt im Regelfall 20 km/h. von Parkplätzen und Elementen der Straßenmöblierung (z. B. Blumentröge) sorgfältig geplant werden muss Einsatzbereich und -kriterien: ■ Straßen, wo die Aufenthaltsqualität erhöht, der öffent liche Raum belebt, die Verkehrssicherheit verbessert und der nicht-motorisierte Verkehr gefördert werden soll Wirkung: ■ Ortszentren, die aufgrund von Geschäften, Gastronomie- + Steigerung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität lokalen und anderen Nutzungen ein hohes Fußgänger für die SchülerInnen Innenaufkommen haben + deutliche Senkung des Geschwindigkeitsniveaus ■ sehr enge Straßenquerschnitte, wo kein Gehsteig + Fuß- und Radverkehr wird gefördert, wodurch der errichtet werden kann und entsprechendes Fußgänger Schulweg von den Kindern wieder verstärkt Innenaufkommen vorhanden ist eigenständig zurückgelegt werden kann ■ Begegnungszone im Bereich einer Schule ohne andere - im Regelfall Entfall von Stellplätzen Nutzungen ist nicht zielführend (außerhalb des Zeitraums - Verkehrsverlagerungen auf andere Straßen möglich des Schulbeginns und -endes zu geringe Fußgänger Innenfrequenz) 15
Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes | Leitfaden Quelle: NÖ.Regional Abbildung 7: Beispiel für Schulstandort in Begegnungszone; Waldegg Hinweis: Zu beachten ist, dass eine Begegnungszone einen atypischen Straßenraum darstellt, da die bekannten Trennelemente zwi- schen dem FußgängerInnen- und dem Kfz-Verkehr größten- teils fehlen (z. B. Gehsteigkante, Parkstreifen etc.). Insbeson- dere für Kinder stellt dies eine ungewohnte Situation dar, da die gelernten Regeln nicht angewendet werden können Quelle: Stoik & Partner ZT-GmbH (z. B. Benutzung der gesamten Fahrbahn erlaubt). Auf wel- chen Flächen sie sich aufhalten bzw. an welchen Stellen sie die Fahrbahn queren sollen, ist für sie unklar. Bei der Einrich- tung einer Begegnungszone ist es daher erforderlich, die Kinder über die Besonderheiten dieser Straßenart zu infor- Abbildung 8: Beispiel für Schulstandort in Begegnungszone; mieren und sie zu schulen. Wolkersdorf im Weinviertel, Withalmstraße Kosten: €€€€ bis €€€€€€ ca. € 400,– bis € 500,– pro m² bei vollständiger U mgestaltung des Straßenraums Rechtliche Bestimmungen Erläuterungen § 76c StVO (rechtliche Bestimmungen z ur Begegnungszone) Verkehrszeichen Hinweiszeichen gem. § 53 Abs. 1 Z9e StVO Zuständigkeit Bezirksverwaltungsbehörde / Gemeinde Weiterführende Informationen: http://www.noe.gv.at/noe/P70317_gb_LandNOe_ Verkehrsberuhigung_2017_barrierefrei_WEB.PDF /22/ 16
Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes | Leitfaden 4.1.4 Rechtsvorrang Fahrzeuge, die von rechts kommen, haben gemäß StVO, sofern nichts anderes bestimmt ist, Vorrang. Quelle: Stoik & Partner ZT-GmbH Einsatzbereich und -kriterien: ■ Wohngebiete, Nebenstraßen und Ortszentren ■ nicht auf Hauptverkehrsstraßen anwendbar (Behinderung des Verkehrsflusses) ■ Tempo-30-Zonen Abbildung 9: Beispiel für Schulstandort in Gebiet mit R echtsvorrang; Perchtoldsdorf, Markfeldgasse Wirkung: + durch den Rechtsvorrang bei Straßenkreuzungen müssen die FahrzeuglenkerInnen ihre Geschwindig- keit reduzieren, um möglichen bevorrangten Querverkehr von rechts erkennen zu können + durch geringes Geschwindigkeitsniveau ist eine Fahrbahnquerung für FußgängerInnen – insbesondere Kinder – leichter möglich Hinweis: Eine entsprechende bauliche Gestaltung der Kreuzungs bereiche ist wesentlich, da sich FahrzeuglenkerInnen auf einer breiten Straße gegenüber dem Verkehr auf schmäleren Straßen bevorrangt fühlen. In den Einfahrtsbereichen in eine derartige Zone kann – insbe- sondere bei Änderung der Vorrangverhältnisse – mittels Schil- dern auf die geltende Vorrangregelung hingewiesen werden. Kosten: keine (prinzipiell keine Beschilderung erforderlich) Rechtliche Bestimmungen Erläuterungen § 19 StVO (rechtliche Bestimmungen zu den Vorrangverhältnissen) Verkehrszeichen – Zuständigkeit Bezirksverwaltungsbehörde 17
Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes | Leitfaden VERKEHRSBERUHIGUNG MIT BESCHRÄNKUNG 4.2 DER DURCHFAHRT FÜR DEN KFZ-VERKEHR Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über mög Verkehrsberuhigung dienen. Im Anschluss werden für liche verkehrsregelnde Instrumentarien der StVO und diese Maßnahmen die Vor- und Nachteile sowie die deren Auswirkungen, die vor allem der qualitativen Einsatzkriterien beschrieben. EINSCHRÄNKUNG FUSSGÄNGER- FAHRRAD- DER ERLAUBTEN Maßnahme ZONE FAHRVERBOT WOHNSTRASSE STRASSE SCHULSTRASSE FAHRRELATIONEN Tempolimit Schrittgeschwin- – Schrittgeschwin- 30 km/h allgemeine allgemeine digkeit für digkeit Geschwindigkeits- Geschwindigkeits- erlaubten Verkehr beschränkung beschränkung Anwendungs Plätze, Seiten Plätze und Wohngebiete, Haupt Nebenstraße Haupt- und bereich gassen und Seitengassen Sackgassen verbindungen vor Schule Nebenverkehrs Einkaufsstraßen bei Schule des Radverkehrs straßen bei Schule Durchfahrt erlaubt nein nein nein nein temporär nein Radfahren erlaubt Ausnahme möglich nein ja ja ja Ausnahme möglich FußgängerInnen ja ja ja nein nein nein dürfen gesamte Fahrbahn benützen Behinderungs – – ja ja nein – verbot gegenüber Radverkehr Behinderungs- od. – – ja nein nein – Gefährdungsverbot gegenüber FußgängerInnen Parken nur auf – – ja nein nein – gekennzeichneten Stellplätzen Aufenthaltsqualität sehr gut gut bis mäßig gut mäßig mäßig mäßig geeignete bauliche Poller Poller Fahrbahn Boden – – Gestaltungs verengungen, markierung elemente Schwellen Zuständigkeit Bezirks Bezirks Bezirks Bezirks Bezirks Bezirks (Landesstraße / verwaltungs verwaltungs verwaltungs verwaltungs verwaltungs verwaltungs Gemeindestraße) behörde / behörde behörde / behörde / behörde behörde Gemeinde Gemeinde Gemeinde Tabelle 2: Übersicht über Verkehrsberuhigungsmaßnahmen mit Beschränkung der Durchfahrt für den Kfz-Verkehr 18
Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes | Leitfaden Quelle: NÖ.Regional Abbildung 10: Beispiel für Schulstandort in Fußgängerzone; Klosterneuburg, Anton Bruckner Gasse Quelle: NÖ.Regional Abbildung 11: Beispiel für Schulstandort in Fußgängerzone; 4.2.1 Fußgängerzone Baden, Frauengasse In Fußgängerzonen ist grundsätzlich jeglicher Fahrzeug verkehr verboten. Ausnahmen (z. B. Liefer- und Taxiverkehr sowie Radverkehr) können seitens der zuständigen Behörde Wirkung: zugelassen werden. + neben dem Fahrverbot stärkste Art der Verkehrsbe ruhigung und damit Erhöhung der Verkehrssicherheit Einsatzbereich und -kriterien: + aufgrund des fehlenden Kfz-Verkehrs sichere Ver- ■ Ortszentren mit einer hohen Geschäfts- und Gastronomie- kehrsfläche mit einer sehr guten Aufenthaltsqualität dichte sowie einer hohen Verweil- und Aufenthaltsfunktion für Kinder ■ keine maßgebliche Verbindungsfunktion für den - Verlagerung des Fahrzeugverkehrs auf benachbartes Fahrzeugverkehr Straßennetz ■ Verlagerung des Fahrzeugverkehrs auf andere geeignete - im Bereich des Handels kann es durch die Einführung Straßenzüge muss möglich sein einer Fußgängerzone zu einer Veränderung im ■ ausreichendes Stellplatzangebot für Kfz im Umfeld Branchenmix kommen (Einbeziehung der Wirtschaft ■ Radverkehr kann zugelassen werden, RadfahrerInnen erforderlich) dürfen dabei die Fußgängerzone nur mit Schrittge- schwindigkeit durchfahren (Akzeptanzprobleme seitens der RadfahrerInnen möglich) Rechtliche Bestimmungen ■ Radroute durch die Fußgängerzone wird nicht e mpfohlen Erläuterungen § 76a StVO Kosten: €€€€ bis €€€€€ Verkehrszeichen Hinweiszeichen gem. § 53 Abs. 1 Z9a StVO Mit der Verordnung einer Fußgängerzone wird im Regelfall Zuständigkeit Bezirksverwaltungsbehörde / Gemeinde eine Neugestaltung des betroffenen Straßenabschnittes er- forderlich, um die einzelnen Funktionen Aufenthalt, Kommu- nikation und Konsumation bestmöglich zu erfüllen. Aufgrund Weiterführende Informationen: der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten können http://www.noe.gv.at/noe/Heft_28_Verkehrsberuhigung_ keine Angaben zu den Kosten getätigt werden. VI.pdf /23/ 19
Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes | Leitfaden 4.2.2 Fahrverbot Ein Fahrverbot untersagt jeglichen Fahrzeugverkehr im betrof- fenen Straßenzug, weshalb diese Maßnahme neben der Fuß- gängerzone die stärkste Art der Verkehrsberuhigung darstellt. Einsatzbereich und -kriterien: ■ Straßenzug ohne maßgebliche Verkehrsfunktion; Quelle: Stoik & Partner ZT-GmbH Verlagerung des Fahrzeugverkehrs auf andere Straßen muss möglich sein ■ besonders geeignet sind Schulstandorte in Sackgassen bzw. Straßen ohne Durchgangsverkehr, bei denen vor allem der Bring- und Holverkehr den dominierenden Abbildung 12: Beispiel für Schulstandort mit Fahrverbot; Verkehrszweck darstellt Böheimkirchen, Am Berg ■ Wirkung: Kosten: € + neben der Fußgängerzone stärkste Art der Die Kosten für ein Verkehrszeichen mit Steher und Tafel kön- Verkehrsberuhigung und damit Erhöhung der nen mit ca. € 150,– angesetzt werden, weitere Kosten fallen Verkehrssicherheit durch die Montage an. + aufgrund des fehlenden Kfz-Verkehrs sichere Verkehrs fläche für Kinder mit hoher Aufenthaltsqualität Rechtliche Bestimmungen - Verlagerung des Fahrzeugverkehrs auf benachbartes Erläuterungen § 43 StVO Straßennetz Verkehrszeichen Vorschriftszeichen gem. § 52 lit. a Z1 StVO Zuständigkeit Bezirksverwaltungsbehörde Quelle: Stoik & Partner ZT-GmbH Abbildung 13: Beispiel für Schulstandort mit Fahrverbot; Achau, Schulweg 20
Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes | Leitfaden Quelle: NÖ.Regional – Zbiral Quelle: NÖ.Regional – Zbiral Abbildung 14: Beispiel für Schulstandort in Wohnstraße; Klosterneuburg, Leopold Weinmayer Straße Abbildung 15: Beispiel für Schulstandort in Wohnstraße; Gloggnitz, Schulgasse Wirkung: + wesentliche Erhöhung der Verkehrssicherheit 4.2.3 Wohnstraße + gute Aufenthaltsqualität für Kinder In Wohnstraßen ist der Fahrzeugverkehr verboten, ausge- + Lebensqualität der AnrainerInnen wird durch die nommen sind das Zu- und Abfahren sowie der Radverkehr. Verringerung des Kfz-Verkehrs erhöht Die Wohnstraße darf nur mit Schrittgeschwindigkeit befah- - Verlagerung des Fahrzeugverkehrs auf benachbartes ren werden. Das Betreten der Fahrbahn und das Spielen sind Straßennetz erlaubt, RadfahrerInnen dürfen Wohnstraßen gegen die Einbahn befahren. Das Parken ist nur auf gekennzeichneten Flächen gestattet. Kosten: € bis €€€ Die Kosten für ein Verkehrszeichen mit Steher und Tafel können Einsatzbereich und -kriterien: mit ca. € 150,– angegeben werden, weitere Kosten entstehen ■ in zentral gelegenen Bereichen einer Ortschaft vor allem durch bauliche Maßnahmen (siehe K apitel 5). (ausschließlich Gemeindestraßen) ■ Bereiche, wo die Aufenthaltsfunktion der FußgängerInnen Rechtliche Bestimmungen gegenüber der Nutzung der Straße durch den Fahrzeug- Erläuterungen § 76b StVO verkehr einen höheren Stellenwert hat Verkehrszeichen Hinweiszeichen gem. § 53 Abs. 1 Z9c StVO ■ Straßenzug ohne maßgebliche Verkehrsfunktion; Zuständigkeit Bezirksverwaltungsbehörde / Gemeinde Verlagerung des Fahrzeugverkehrs auf andere Straßen muss möglich sein ■ kein Linienbusverkehr Weiterführende Informationen: ■ bauliche Umgestaltung der Straße sinnvoll, da E inhaltung http://www.noe.gv.at/noe/OeffentlicherVerkehr/ der Schrittgeschwindigkeit im Regelfall nur durch bauliche Wohnstrassen_Leitfaden.pdf Maßnahmen (z. B. angepasster Straßenquerschnitt, Fahrbahn- http://www.noe.gv.at/noe/Heft_28_Verkehrsberuhigung_ versatz, Fahrbahnanhebung) gewährleistet werden kann VI.pdf /23/ 21
Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes | Leitfaden 4.2.4 Fahrradstraße Quelle: Stoik & Partner ZT-GmbH In einer Fahrradstraße ist außer dem Radverkehr jeder andere Fahrzeugverkehr verboten, ausgenommen davon sind das Zu- und Abfahren sowie das Queren. Die zulässige Höchst geschwindigkeit beträgt 30 km/h. RadfahrerInnen dürfen weder gefährdet noch behindert werden. In Ausnahmefällen Abbildung 16: Beispiel für Schulstandort in Fahrradstraße; kann eine Durchfahrt von Kfz gestattet werden. St. Pölten, Johann Gasser Straße Einsatzbereich und -kriterien: Weiterführende Informationen: ■ ausschließlich bei Gemeindestraßen möglich https://www.bmk.gv.at/themen/mobilitaet/ ■ Schulen an einer Radroute mit einem hohen Radverkehrs fuss_radverkehr/publikationen/neuewege.html /29/ aufkommen durch SchülerInnen ■ Fahrradstraße soll nicht direkt vor dem Schuleingang verlaufen, da es sonst zu Konflikten zwischen RadfahrerInnen und SchülerInnen kommt; auch die Aufenthaltsqualität vor der Schule ist sonst beeinträchtigt ■ Straßenzug ohne maßgebliche Verkehrsfunktion; Verlagerung des Fahrzeugverkehrs auf andere Straßen muss möglich sein Wirkung: + wesentliche Erhöhung der Verkehrssicherheit für die 4.2.5Temporäre Zufahrtsbeschränkung SchülerInnen durch weniger Kfz-Verkehr vor Schulen (Schulstraße) + Förderung des Radverkehrs bei entsprechenden In einer Schulstraße gilt an Schultagen zu Schulbeginn – Radfahranlagen im Umfeld der Schule üblicherweise für einen Zeitraum von 30 Minuten – ein tem- + Bereitschaft der Eltern, Kinder mit dem Rad zur poräres Fahrverbot für Kraftfahrzeuge, um in dieser k ritischen Schule fahren zu lassen, steigt Zeit Kfz-Verkehr vor der Schule zu vermeiden. Der zeitliche + Lebensqualität der AnrainerInnen wird durch die Geltungsbereich des Fahrverbotes kann bei Bedarf auch auf Verringerung des Kfz-Verkehrs erhöht den Schulschluss ausgedehnt werden. Radfahren in einer - Verlagerung des Fahrzeugverkehrs auf benachbartes Schulstraße ist gestattet. Straßennetz Kosten: € bis €€ Die Kosten für ein Verkehrszeichen mit Steher und Tafel können mit ca. € 150,– angegeben werden, weitere K osten können durch bauliche Maßnahmen entstehen. Rechtliche Bestimmungen Quelle: NÖ.Regional Erläuterungen § 67 StVO Verkehrszeichen Hinweiszeichen gem. § 53 Abs. 1 Z26 StVO Abbildung 17: Beispiel für Schulstandort in einer Schulstraße; Zuständigkeit Bezirksverwaltungsbehörde / Gemeinde Peisching, Am Mühlbach 22
Verkehrssichere Gestaltung des Schulumfeldes | Leitfaden Quelle: NÖ.Regional Abbildung 18: Beispiel für Schulstandort in einer Schulstraße; Echsenbach, Kirchengasse; anstelle des Verkehrszeichens „Fahrverbot“ könnte auch das Verkehrszeichen „Fahrverbot für alle Kfz“ verwendet werden Einsatzbereich und -kriterien: Durch verstärkte Polizeikontrollen kann die Einhaltung des ■ ausschließlich bei Gemeindestraßen möglich Fahrverbotes verbessert werden. Insbesondere unmittelbar ■ Straßenzug ohne maßgebliche Verbindungsfunktion für nach Einrichtung einer Schulstraße kann die Wirksamkeit des den Fahrzeugverkehr, bzw. Verlagerung des Fahrzeug Fahrverbotes durch physische Absperrungen, etwa durch verkehrs auf andere geeignete Straßen muss möglich sein Scherengitter oder Poller, verbessert werden. ■ im Zeitraum des temporären Fahrverbots muss die Erreich- Optimalerweise wird die Maßnahme mit der Einrichtung barkeit der umliegenden Straßen gewährleistet sein einer Elternhaltestelle kombiniert (siehe Kapitel 6.2). Wirkung: Grundsätzlich gilt ein generelles Fahrverbot für alle Kfz, wes- + wesentliche Erhöhung der Verkehrssicherheit im halb auch für AnrainerInnen keine Zu- und Abfahrtsmöglich- direkten Schulumfeld keit in diesem Zeitraum gegeben ist. Eine Ausnahmerege- + in Kombination mit Elternhaltestellen wird zumindest lung für AnrainerInnen ist bei Bedarf jedoch möglich. Durch ein Teil des Schulweges zu Fuß zurückgelegt den verringerten Kfz-Verkehr kann die Lebensqualität der + Förderung des Radfahr- und FußgängerInnenverkehrs AnwohnerInnen e rhöht werden. bei entsprechenden baulichen Anlagen im Schulumfeld - Verlagerung des Fahrzeugverkehrs auf benachbartes Kosten: € bis €€ Straßennetz Die Kosten für ein Verkehrszeichen mit Steher und Tafel können mit ca. € 150,– angesetzt werden, weitere Kosten können durch bauliche Maßnahmen entstehen. Hinweis: Bei der Kundmachung eines Fahrverbotes ausschließlich durch Verkehrszeichen besteht die Gefahr, dass diese von Rechtliche Bestimmungen ortsunkundigen Kfz-LenkerInnen missachtet werden. Um die Erläuterungen § 43 Abs. 2 lit.a StVO Erkennbarkeit der Schulstraße zu verbessern, wird empfohlen, auch den Straßenraum entsprechend zu gestalten (z. B. durch Verkehrszeichen Vorschriftszeichen gem. § 52 lit. a Z6c StVO mit Zusatztafel z. B. „an Schultagen von farbige RVS-konforme Bodenmarkierungen). Dadurch kann 7:45 – 8:15 Uhr“ auch zu den Zeiten außerhalb des Geltungsbereiches des Zuständigkeit Bezirksverwaltungsbehörde Fahrverbotes auf das Schulumfeld hingewiesen werden. 23
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