Leitfaden für Unternehmensgründungen in Südosteuropa -Bosnien-Herzegowina-Institut für Unternehmensführung und Entrepreneurship Graz, November ...

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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

        Leitfaden für
Unternehmensgründungen in
       Südosteuropa

     -Bosnien-Herzegowina-

Institut für Unternehmensführung und Entrepreneurship

                     Graz, November 2013
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

Impressum

Verfasser: Dieser Leitfaden wurde am Institut für Unternehmensführung und
Entrepreneurship der Karl-Franzens-Universität Graz in Zusammenarbeit dem
GründerCenter der Steiermärkischen Sparkasse erstellt.

Projektleitung:    Univ.-Prof. MMag. Dr.rer.soc.oec. Alfred Gutschelhofer
Mentoren:          Mag. Bakk. BSc Lic. MBA PhD Matthias Ruhri
                   Mag. Dagmar Eigner-Stengg
Autorin:           Ilda Sabanovic

Der Leitfaden ist am Institut für Unternehmensführung und Entrepreneurship sowie
beim GründerCenter der Steiermärkischen Sparkasse erhältlich.
Die Online-Version des Leitfadens finden Sie unter: unternehmensfuehrung.uni-
graz.at/.

Im Interesse der besseren Lesbarkeit wurde auf die Unterscheidung der weiblichen
und männlichen Form verzichtet. Es wird jedoch Wert auf die Feststellung gelegt,
dass die Broschüre weiblichen und männlichen Benutzern gleichermaßen gewidmet
ist.

Alle Rechte vorbehalten. Trotz sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben im Leitfaden
sind Fehler nicht auszuschließen und die Richtigkeit des Inhalts ist daher ohne
Gewähr. Eine Haftung des Autors ist ausgeschlossen.

1. Auflage, Graz 2013
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................ II

Einleitung ................................................................................................................................... 4

Doing Business in Südosteuropa ............................................................................................ 6

Bosnien- Herzegowina .............................................................................................................. 7

1      Auf einen Blick ................................................................................................................... 7

2      Wirtschaftsinformationen ................................................................................................. 9

       2.1      Aktuelle Wirtschaftslage und Perspektiven ................................................................ 9
       2.2      Der Arbeitsmarkt ...................................................................................................... 10
       2.3      Der Außenhandel ..................................................................................................... 11
       2.4      Die Beziehungen zu Österreich ............................................................................... 12

3      Warum Bosnien & Herzegowina - Chancen und Risiken des Standortes ................. 13

4      Überlegungen vor der Gründung ................................................................................... 15

       4.1      Investment Möglichkeiten/ attraktive Branchen ....................................................... 15

5      Rechtliche Rahmenbedingungen ................................................................................... 21

       5.1      Gesellschaftsrecht .................................................................................................... 21
                5.1.1      Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen.................................................. 21
                5.1.2      Schritte zur Gründung einer GmbH ............................................................. 25
       5.2      Steuerrecht ............................................................................................................... 35
       5.3      Sozialversicherungsrecht ......................................................................................... 38
       5.4      Arbeitsrecht .............................................................................................................. 39
       5.5      Immobilienrecht ........................................................................................................ 43

6      Die Kapitalbeschaffung- Wie Sie Ihr Geschäftsvorhaben finanzieren ....................... 45

       6.1      Das Eigenkapital ...................................................................................................... 45
       6.2      Möglichkeiten der Fremdfinanzierung ...................................................................... 46

7      Zusatzinformationen ........................................................................................................ 51

Sparkasse Bank d.d. und s Leasing d.o.o. – Ihre professionellen Partner in Bosnien-
Herzegowina ............................................................................................................................ 54

Nützliche Kontakte .................................................................................................................. 55

Quellen...................................................................................................................................... 61

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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

Abkürzungsverzeichnis

BAM             Abkürzung für die Währung von Bosnien-Herzegowina nach
                ISO 4217
BiH             Bosnien-Herzegowina (Bosnisch: Bosna i Hercegovina)
FBiH            Föderation     Bosnien-Herzegowina        (Bosnisch:   Federacija
                Bosne i Hercegovine)
ILO             International Labour Organisation
ISCED           International Standard Classification of Education
KM              Konvertible Mark, Währung von Bosnien-Herzegowina
RS              Republika Srpska
WEF             World Economic Forum

                                                                         II
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

„Der Langsamste, der sein Ziel nur nicht aus den Augen verliert, geht immer noch
geschwinder als der, der ohne Ziel herumirrt.“(Gotthold Ephraim Lessing)

Einleitung

Sehr geehrter Unternehmensgründer!

Das heimische Wirtschaftswachstum wurde in den vergangenen Jahren zu einem
bedeutenden Teil von der Exportwirtschaft und somit auch den getätigten Investitionen
in Südosteuropa getragen.
Trotz der aktuell bescheidenen Konjunkturdaten für diese Region, die durch die
Finanz- und Wirtschaftskrise begründet sind, ist das Interesse österreichischer
Investoren am südosteuropäischen Markt ungebrochen und weist einen positiven
Trend, insbesondere im Hinblick auf ihre mittel- und längerfristigen Expansionspläne,
auf.

Berücksichtigt man die verhältnismäßig hohen prognostizierten Wachstumsraten für
die kommenden Jahre sowie das niedrige Lohnniveau, die geringeren Steuern und
den    enormen    Nachholbedarf       dieser   Region,    erscheinen      die   Investitionen
nachvollziehbar und gerechtfertigt.
Um diese Entwicklung zu unterstützen wurde dieser Leitfaden erstellt, der Gründern
einerseits einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten wirtschaftlichen Fakten
und Entwicklungen der Region geben soll, andererseits aber auch als „Fahrplan“
dienen soll, um sich auf dem unbekannten Terrain, zum Teil komplexer, behördlicher
und rechtlicher Vorschriften der einzelnen Länder, während des Gründungsprozesses
und darüber hinaus, gut zu Recht zu finden. Um Ihnen hierbei einen möglichst
detaillierten Einblick geben zu können, beschränken wir uns in der Länderbetrachtung
auf Bosnien-Herzegowina (BiH), Kroatien, Serbien, Slowenien, Mazedonien und
Montenegro, die sukzessive bearbeitet und veröffentlicht werden.

Da die Grundlage für den erfolgreichen Aufbau jeder selbstständigen Existenz
umfassende Information und sorgfältige Planung sind, wird in den einzelnen Kapiteln
ein Überblick der Schritte einer Unternehmensgründung, unter Einbeziehung
länderspezifischer Rahmenbedingungen und behördlicher Anforderungen, gegeben
und begleitend in den einzelnen Etappen auf                 Ansprechpartner sowie auf
weiterführende Informationen verwiesen.
                                                                                        Seite 4
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

Durch eine breite Recherche primärer und sekundärer Quellen sollen Ihnen, die für Ihr
Vorhaben relevanten Informationen, schnell und kompakt zugänglich gemacht werden
und somit eine praktische Hilfe sein.

Bitte   beachten    Sie,   dass    die   Links    bzw.    rechtlichen      Vorschriften   eine
Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Gründerleitfadens sind und die
Informationen im Laufe der Zeit daher, unter Umständen, nicht mehr in der von uns
recherchierten Form verfügbar sein werden.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Gründungsvorhaben.

                                                                                          Seite 5
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

Doing Business in Südosteuropa
In diesem Abschnitt wollen wir Ihnen zunächst einen allgemeinen Überblick zur
Region und ihren Entwicklungen geben, um anschließend Bosnien-Herzegowina mit
gründerrelevanten Informationen näher vorzustellen.

Südosteuropa bildet keine wirtschaftlich einheitliche Ländergruppe, viel mehr bestehen
in der Wirtschaftsstruktur, der Außenhandelsorientierung und im Wohlstandsniveau
beträchtliche      Unterschiede.    Gemessen       an    der   Wirtschaftsleistung    und     der
                                        1
Einwohnerzahl (ca. 20,2 Mio.)               , handelt es sich hauptsächlich um kleine
Volkswirtschaften, was Vor-, aber auch Nachteile mit sich bringt. Die Überschaubarkeit
der     Volkswirtschaften     erhöht    zum    einen    die    Effizienz   wirtschaftspolitischer
Maßnahmen, andererseits fallen die Kosten zur Unterhaltung des Staatsapparats in
Relation zur Wirtschaftskraft hoch aus.
Alle Staaten haben nach den Turbulenzen der 90-er Jahre demokratische Strukturen
fest verankert und sind entweder schon Teil oder bewegen sich politisch und
wirtschaftlich auf die Europäische Gemeinschaft zu: Kroatien und Slowenien sind
bereits EU-Mitglieder; Montenegro, Mazedonien und Serbien haben Kandidatenstatus,
Bosnien-Herzegowina ist potentielles Kandidatenland.
Das Geschäfts- und Investitionsklima in diesen Ländern hat sich seit 2008 dennoch
verbessert: im Zeitraum 2008-2011 konnten auf nationaler und lokaler Ebene einige
bedeutende wirtschaftliche Reformen umgesetzt werden, die zur Optimierung der
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beigetragen haben. Konkret konnten die Kosten
für eine Unternehmensgründung um durchschnittlich 10% gesenkt werden und die
Dauer eines Baubewilligungsverfahrens hat sich um gut einen Monat verkürzt. Ebenso
die Wartezeit für die Registrierung von Grundeigentum.

1
    Summierte angenäherte Einwohnerzahlen von BiH, Kroatien, Serbien, Montenegro, Mazedonien und
      Slowenien
                                                                                            Seite 6
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

    Bosnien- Herzegowina

1 Auf einen Blick
Staatsform                              Demokratischer Bundesstaat
Verwaltungsapparat                      zwei Entitäten: Föderation Bosnien-Herzegowina
                                        (Federacija BiH) und Republika Srpska, sowie
                                        Brčko-Distrikt
Fläche                                  51.129 km²
Einwohnerzahl                           3, 8 Mio.*
Offizielle Sprachen                     Bosnisch, Kroatisch, Serbisch
Währung                                 1 Konvertible Mark (BAM) = 100 Fening
                                        1 € = 1,95583 BAM (fix)
Hauptstadt:                             Sarajevo 450.000 Einwohner*
Wirtschaftsstandorte:                   Banja Luka 250.000 Einwohner*
                                        Tuzla 131.600 Einwohner*
                                        Zenica 127.100 Einwohner*
                                        Mostar 111.600 Einwohner*
Ethnische Gruppierungen*                49 % Bosniaken, 34 % Serben, 16 % Kroaten, 1 %
                                        Minderheiten (bosnisch-herzegowinische Roma,
                                        Juden u. a.)
Religion*                               40% Muslime, 31% Serbisch-Orthodoxe,
                                        15% Katholiken, Atheisten und Gläubige sonstiger
                                        Religionen
Wichtigste Sektoren                     Dienstleistungen (65,1%), Produktion (26,2%),
                                        Landwirtschaft (8,7%)
Int. Vorwahl                            +387
Internet Domain                        .ba

* Schätzung, offizielle Volkszählung soll nach 20 Jahren im Oktober 2013 erstmals wieder stattfinden

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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

Der aktuelle Staat Bosnien-Herzegowina (BiH) ging aus dem Zerfall des ehemaligen
Jugoslawien und dem nachfolgenden Konflikt von 1992 hervor. Seit dem
Friedensabkommen von Dayton aus dem Jahr 1995 besteht BiH aus zwei nahezu
gleich großen politischen Entitäten: der Föderation Bosnien-Herzegowina (FBiH) und
der Republika Srpska (RS), sowie dem Sonderverwaltungsgebiet Brčko-Distrikt. Die
Föderation ist weiter in 10 Kantone und 79 Gemeinden unterteilt, die RS nur in letztere
(62 Gemeinden). Sowohl Gesetzgebung als auch Verwaltung sind in den drei
Gebieten      weitgehend     selbständig,    lediglich   Außen-    und       Verteidigungspolitik,
Geldpolitik    sowie    Außenwirtschaftsbeziehungen         werden       zentral    in   Sarajevo
entschieden. Diese sehr komplexe Verwaltungsstruktur stellt eines der größten
Problem des Staates dar, da ca. 47 % des BIPs für seine Erhaltung ausgegeben
werden und die Umsetzung der gesamtstaatlichen oder teilstaatlichen Gesetze
dadurch teilweise nicht effektiv sein kann, was aber für eine EU-Mitgliedschaft
Voraussetzung ist. Auch der Korruption wird durch diese Strukturen weiterhin
fruchtbarer Boden geboten.

                                                                                             Seite 8
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

2 Wirtschaftsinformationen

2.1 Aktuelle Wirtschaftslage und Perspektiven

Seit Ende des Krieges ist die Wirtschaft von BiH im Aufschwung. Obwohl im Krieg
80% der Industrieanlagen zerstört wurden und die Industrieproduktion noch immer
Mühe hat das Vorkriegsniveau zu erreichen, konnte der Wiederaufbau, dank
internationaler Unterstützung, gut vorangebracht werden. Nichtsdestotrotz gibt es
noch immer hohen Entwicklungs- und Erneuerungsbedarf in nahezu allen Bereichen
der Wirtschaft, allen voran bei Infrastruktur und Energie ergeben sich in BiH zahlreiche
Geschäftschancen.
Bis 2008 verzeichnete das Land ein kontinuierliches Wirtschaftswachstum mit
wachsenden ausländischen Investitionen und steigendem Außenhandelsumsatz. In
besagtem Jahr konnte noch ein reales Wirtschaftswachstum von 5,7% verbucht
werden. Doch die darauf folgende globale Finanz- und Wirtschaftskrise verursachte in
den Folgejahren starke Rückgänge, sodass sich die Erholung der bosnisch-
herzegowinischen Wirtschaft von den Auswirkungen dieser Krise nur zögerlich
fortsetzt (BIP Wachstum 2012: -0,5%). Diese durchwachsenen Zahlen sind
hauptsächlich durch die schwache Inlandsnachfrage bedingt, auf die wiederum die
hohe     Arbeitslosigkeit,   das     geringe    Einkommen        sowie      die   gesunkenen
Transferleistungen der Bosnier im Ausland Einfluss hatten. Außerdem ging die
Industrieproduktion um 4,3% zurück. Mittlerweile werden aber wieder positive Impulse
bei Investitionen identifiziert, die langsam anziehen.
Trotz des krisenbedingten Rückgangs haben sich insgesamt die Rahmenbedingungen
für    wirtschaftliches   Handeln     verbessert.     So    konnte    das     Verfahren     zur
Unternehmensregistrierung auf durchschnittlich 10 Tage verkürzt werden. Auch die
Kommunikation der Ämter und Ministerien mit dem Handelsgericht wurde elektronisch
vernetzt, sodass zum Teil doppelte Registrierungen entfallen. Es wurde ein
landeseinheitliches Notariatswesen eingeführt und die Dauer der Erteilung einer
Baubewilligung wurde von 296 auf 255 Tage verkürzt. Ebenfalls konnten Fortschritte
beim Aufbau eines modernen Grundbuch- und Katasterwesens verzeichnet werden.
Im World Bank Doing Business Report 2012 stieg BiH deshalb zwei Plätze auf.
Auch die Finanz- und Währungsstabilität konnte aufrechterhalten werden und die
Inflation ging zurück. Ein gutes Signal für Investoren war die Unterzeichnung des
                                                                                          Seite 9
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

Stabilisierung- und Assoziierungsabkommens mit der EU. Damit wurde die Bindung
zur EU aber auch die regionale Zusammenarbeit zwischen den Ländern gestärkt und
neue finanzielle Hilfsprogramme initiiert.
Schwerpunkte der lokalen Regierungen für die nächsten Jahre sind die Förderung von
KMUs,         die     schnelle       Privatisierung      der      verbliebenen       Staatsbetriebe,
Entbürokratisierung, Steuervereinfachungen, Erhöhung der in- und ausländischen
Investitionen       sowie      die    Annäherung        an     europäische       Institutionen     und
Rahmenbedingungen.
Für 2014 erwartet man, aufgrund des leichten Aufschwungs des Euro-Raumes, einen
Anstieg der Exporte und der Inlandsnachfrage, sodass mit einem Wachstum von 2,0%
zu rechnen ist. Eine größere Wachstumsdynamik, die an die Vorkrisenzeit langsam
anknüpfen können wird, wird für 2015 (3,9%) prognostiziert.

    2.2 Der Arbeitsmarkt

Der Arbeitsmarkt bleibt ein besonderes Sorgenkind Bosnien-Herzegowinas, da bei
einem insgesamt guten Ausbildungsniveau eine relativ hohe Arbeitslosigkeit zu
verzeichnen ist, von der Ende März 2013 553.580 Personen betroffen waren bzw.
46,1% der erwerbsfähigen Bevölkerung (bzw. nach ILO Definition ca. 28% 2 ). Die
                                                                                                         3
meisten der Arbeitslosen sind Personen mit einer abgeschlossenen Berufsschule
(Facharbeiter) 34,8%, sowie nicht qualifizierte Arbeitnehmer, also Personen mit
lediglich einem Grundschulabschluss bzw. Sekundärbildung Unterstufe mit 29,01%.4
Die Löhne und die Kaufkraft sind im europäischen Vergleich relativ niedrig, so betrug
im Januar 2013 das Netto-Durchschnittseinkommen in BiH 829 KM (423 €). In den
Städten werden höhere Löhne gezahlt als in ländlichen Gebieten. Wer im öffentlichen
Sektor (Energie, Telekommunikation, Banken) arbeitet, verdient mit ca. 1300 KM (ca.
650 €) in der Regel überdurchschnittlich gut. Der monatliche Mindestlohn in der FBiH
betrug im Mai 2012 365 KM (187 €). Im allgemeinen Kollektivvertrag der FBiH wurde

2
    Die Diskrepanz der Messmethoden ist durch die stark präsente „graue“ Wirtschaft zu erklären, da es
    eine große Zahl an Schwarzarbeitern gibt: schätzungsweise 200.000
3
    In BiH meistens 3-jährig nach Abschluss der 8-jährigen Grundschule, entspricht dem Bildungsniveau
     3C nach ISCDE
4
    Nach ISCED-Klassifizierung: 1 und 2A
                                                                                                 Seite 10
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

ein Brutto-Mindeststundensatz von 3,66 KM (1,87 €) festgelegt. Ähnliche Zahlen
liegen auch für die RS vor. Entgegen der schlechten Aussichten am Arbeitsmarkt,
verfügt BiH über gut ausgebildete Fachkräfte und ist bei den Lohnkosten gegenüber
seinen Nachbarländern konkurrenzfähig.

2.3 Der Außenhandel

Der Außenhandel hat in den letzten zehn Jahren einen starken Aufschwung erlebt und
wurde nur zeitweise aufgrund der Wirtschaftskrise unterbrochen. Da sich der
Außenhandel Bosnien-Herzegowinas stark auf die EU konzentriert, übertragen sich
alle Entwicklungen der EU-Staaten unweigerlich auf BiH. Der Außenhandel ist deshalb
seit ein paar Jahren defizitär, sodass die Handelsbilanz 2012 ein Minus von 4,9 Mrd. €
aufwies.
Die wichtigsten Exportmärkte für BiH sind Kroatien, gefolgt von Deutschland, Italien
und Serbien.
Beim Export dominieren Metallprodukte, Maschinen, Mineralbrennstoffe, Holz und
Möbel, Bekleidung und Schuhe. Importiert werden Kraftfahrzeuge, Treibstoff,
Maschinen, Chemie- und Pharmaprodukte sowie Nahrungsmittel.

Handelspartner im Export                        Handelspartner im Import

                    15%          Deutschland                    11%          Deutschland
                                 Kroatien                                    Kroatien
            33%                  Italien                               14%   Italien
                          15%                             42%
                                 Serbien                                     Serbien
                                 Österreich                            9%    Russland
                                 Slowenien                                   China
       8%            12%
            8% 9%                Sonstige                 5% 10%
                                                                      9%     Sonstige

Quelle: BiH Statistikamt                        Quelle: BiH Statistikamt

Die Handelsbeziehungen zu Österreich sind sehr gut. Österreich ist auch seit Jahren
schon der größte Investor im Land. Exportseitig steht Österreich an fünfter Stelle,
importseitig an achter.

                                                                                      Seite 11
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

Österreich liefert hauptsächlich Eisen- und Stahlwaren, Waren aus unedlen Metallen,
Zeitungsdruckpapier,     PKWs,        elektr.     Maschinen,    Spezialausrüstung      sowie
Kunststoffwaren oder Mess- und Prüfgeräte und Spielautomaten.
Nach Österreich importiert werden Schuhe, Damenbekleidung, Baumaterialien aus
Kunststoff, Aluminium, Holzwaren, Maschinenbauerzeugnisse, Rohstoffe (Brennholz,
Holzkohle, Rinderleder) usw.
Der Beitritt Kroatiens zur EU wird auch Auswirkungen auf den Außenhandel mit BiH
haben, da das Nachbarland mit der EU-Mitgliedschaft die CEFTA-Freihandelszone
verlässt und somit die Exporte bosnisch-herzegowinischer Unternehmen nach
Kroatien wegen der höheren EU-Zölle erschwert werden.

Die aktuellen Wirtschaftszahlen und weitere statistische Auswertungen finden Sie auf
den Internetseiten der für die Entitäten zuständigen Statistikämter. Für die FBiH:
www.fzs.ba/Eng/index.htm       und    für   die    RS:   www.rzs.rs.ba.     Unter   folgender
Webadresse         erreichen         Sie        das      gesamtstaatliche       Statistikamt:
www.bhas.ba/index.php?lang=en.

2.4 Die Beziehungen zu Österreich

Österreich ist mit einem Investitionsvermögen von ca. 1,2 Mrd. € Top-Investor in BiH.
Österreichische Firmen sind mit ca. 200 Firmenniederlassungen, von denen rund 1/3
Produktionsniederlassungen sind, Marktführer in vielen Branchen in BiH. Der
Finanzsektor und die Baumaterialbranche sind in rot-weiß-roter Hand. Über 400
Firmen bearbeiten laufend den Markt. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass
BiH das einzige Land der Region ist, welches mehr Waren nach Österreich exportiert
als es aus Österreich importiert. Grund dafür ist die Lohnfertigung: Rohstoffe aus
Österreich werden nach BiH importiert, in BiH verarbeitet und als Fertigprodukte nach
Österreich zurück exportiert. Österreich genießt insgesamt einen sehr guten Ruf in
BiH, bedingt auch durch die gemeinsame Geschichte und ist für knapp 20 % der
gesamten ausländischen Direktinvestitionen seit 1994 verantwortlich.

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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

3 Warum Bosnien & Herzegowina - Chancen und Risiken
    des Standortes
Als potenzieller Investor bzw. Unternehmer, der sein Geschäft in BiH ausweiten oder
anfangen möchte, sollten Sie bei Ihrer Entscheidung über den Markteintritt das
Stärken-Schwächen-Profil des Standorts und die damit verbundenen Chancen und
Risiken berücksichtigen:

                    Stärken                                      Schwächen
        Verfügbarkeit von Rohstoffen (Kohle, Erze,   Schwierige und instabile politische
        Holz etc.)                                   Verhältnisse
        Währungsstabilität: fester Wechselkurs       Ineffiziente Verwaltung und Justiz,
        Nähe zu EU- und CEFTA-Märkten                Überschneidung von Kompetenzen
        Wachstumsmarkt                               beschränkter Markt
        niedrige Lohnkosten und Steuern (KöSt 10     Schwache Infrastruktur
        %)
        ausgebildete und motivierte Fachkräfte
        stabiler Finanzsektor

                   Chancen                                          Risiken
        Notwendiger Ausbau der                       Hohes Außenhandelsdefizit
        Infrastruktur/großer Aufholbedarf            Stockender Reformprozess
        Mitgliedschaft in der CEFTA-                 Schlechte Zahlungsmoral
        Freihandelszone, Freihandelsabkommen         Korruption
        auch mit Türkei                              Niedrige Kaufkraft
        Stabilisierungs- und
        Assoziierungsabkommen mit der EU
        Hohe Förderungen durch internationale
        Institutionen
        Positives Image Österreichs
        Vielzahl an freistehenden Betriebsanlagen
        und Industriezonen
        Niedrige Ausführungskosten für IT-
        Projekte

Der große Vorteil des Standorts BiH liegt in seiner zentralen Lage. Die Nähe zum
europäischen Markt als auch den anderen regionalen Absatzmärkten bringt viele
Möglichkeiten mit sich, u.a. können das Freihandelsabkommen CEFTA (Mitglieder
sind: BiH, Albanien, Mazedonien, Moldawien, Kroatien, Montenegro, Serbien, Kosovo)
sowie jenes mit der Türkei genutzt werden. Mit der EU gibt es ein Abkommen, durch
das 90 % der Waren mit EU-Ursprung vom Zoll befreit sind. Mit einer großen Zahl
                                                                                           Seite 13
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

anderer Länder gibt es zudem Exportpräferenz-Abkommen. Dadurch haben Waren,
die in BiH hergestellt werden zollfreien Zugang zu potenziellen Märkten mit über einer
Mrd. Kunden.

Eine   detaillierte   Auflistung   begünstigter     Warengruppen           im   Rahmen     des
Interimsabkommens mit der EU finden Sie unter:
www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_00196/imfname_158217.pdf

Das sonst vergleichsweise hohe Wirtschaftswachstum, die stabile Währung, niedrige
Inflation und das gute Finanzierungsangebot, aufgrund vieler österreichischer Banken
vor Ort, stellen gute Investitionsbedingungen dar.
Schwierigkeiten können hauptsächlich die komplizierten Verwaltungsstrukturen und
unklar verteilten Kompetenzen zwischen Gesamtstaat, Entitäten und Kantonen
hervorrufen. Deshalb können auch behördliche Entscheidungen viel Zeit in Anspruch
nehmen und Firmengründungen langwierig und kompliziert werden.

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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

4 Überlegungen vor der Gründung
Unternehmertum kann man sehr gut mit einem Schach-Spiel vergleichen. Es ist
notwendig jeden Schritt sorgfältig zu planen- der wichtigste ist natürlich der erste
Schritt, da auf diesem der spätere Verlauf des Spiels zu einem großen Teil beruht. Um
gleich am Anfang ein solides Fundament für die weiteren Grundsatzentscheidungen
zu schaffen, ist eine gute Idee bzw. ein gutes Unternehmenskonzept unabdingbar.
Sofern Sie nicht schon eine konkrete Idee für Ihren Einstieg am bosnisch-
herzegowinischen Markt haben, könnte Ihnen die Beobachtung attraktiver Branchen,
Trends und Entwicklungen helfen, Änderungen bzw. Bedarfsmöglichkeiten zu
erkennen und mit einer Geschäftsidee davon zu profitieren.

4.1 Investment Möglichkeiten/ attraktive Branchen

Wie bereits erwähnt gibt es trotz der Fortschritte, die in den letzten Jahren gemacht
wurden, noch immer eine große Lücke zwischen den realen Potentialen BiHs und den
tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungen in den verschiedenen Sektoren. Der
Hauptgrund, der eine effiziente und schnelle Aktivierung der reichlich vorhandenen
Natur-   und    Humanressourcen,        aber     auch     brachliegenden    Vielzahl       an
Produktionsstätten verhindert, liegt im Kapitalmangel, was wiederum zahlreiche
Möglichkeiten für ausländische Investoren eröffnet. Große Investitionsmöglichkeiten
bietet auch der vorangehende Privatisierungsprozess. Betroffen sind insbesondere der
Energiesektor und die Telekommunikationsbranche.
Zu den Schwerpunkten der Investitionen in BiH werden in den nächsten Jahren vor
allem der Ausbau der Infrastruktur (Verkehrswege: Autobahn – paneuropäischer
Verkehrskorridor) sowie des Energiesektors, aber auch der Ausbau der kommunalen
Versorgungsinfrastruktur gehören. Einige Geschäftschancen werden sich beim Bau
und Revitalisieren von bestehenden Wasser- und Wärmekraftwerken sowie bei
alternativen Energiequellen (Kleinwasserkraft und Wind) bieten.
Die Suche der bosnisch-herzegowinischen Wirtschaft nach Kapitalinvestitionen und
neuen Technologien, um bestehende Ressourcen besser verwerten zu können,
könnte     durch     strategische      Partnerschaften       (Public-Private-Partnerships,
Konzessionen) und die Zusammenarbeit mit internationalen Unternehmen erreicht

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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

werden. Insbesondere in den folgenden Bereichen ist das Land ressourcenreich und
birgt große Potenziale: Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie, Holz, Energie und
Metallverarbeitung. Auch der Ausbau des Tourismusangebotes (Sommer- und
Wintertourismus) ist im strategischen Interesse der Regierung.

Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie
BiH verfügt über mehr als 1,5 Mio. ha landwirtschaftliche Nutzfläche und ist sehr reich
an natürlichen Ressourcen und optimalen klimatischen Bedingungen, die ein
hervorragendes Umfeld für landwirtschaftliche Produktion und Investitionen in diesem
Bereich bieten. Darüber hinaus hat BiH aufgrund großer Vorräte an sauberem
Wasser, vieler brachliegender Anbauflächen und einer Vielzahl an kostengünstigen
Fachkräften aus dem traditionsreichen Agrarbereich großes Potential für die
Erzeugung von Bioprodukten.
Leider werden alle diese Flächen derzeit nur unzureichend genutzt, ebenso wie viele
Mühlen, Anlagen zur Fleischverarbeitung, zur Herstellung von Bier und anderen nicht-
alkoholischen Getränken sowie von Milchprodukten. Aufgrund der ungenutzten
Anbauflächen und der meist veralteten und unausgelasteten Kapazitäten werden viele
Nahrungsmittel und Getränke importiert.
Im Anbau dominieren Obst (Pflaumen, Äpfel und Birnen), Gemüse (Kartoffeln,
Bohnen, Tomaten, Paprika, Salat, Kohl, Zwiebeln, Knoblauch, Gurken und Karotten),
Getreide (Weizen und Mais), aber auch medizinische Kräuter, Wein und Tabak. In den
letzten Jahren werden auch immer mehr Beerenfrüchte produziert. Neben der
weitverbreiteten Viehzucht (Rinder und Geflügel) kommt auch der Fischzucht
Bedeutung zu.
Der Export bosnisch-herzegowinischer Produkte in die EU ist in der Regel zollfrei und
unterliegt keinen Mengenbeschränkungen. Der Export von Wein, Zucker, Fisch und
Fischprodukten in die EU ist durch Quoten begrenzt.
Im expandierenden Einzelhandelssektor des Landes ergeben sich für österreichische
Produzenten     von     Lebens-      und     Genussmitteln       ebenfalls   interessante
Geschäftschancen.

                                                                                   Seite 16
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

Holz- und Möbelindustrie bzw. holzverarbeitende Industrie
Die Holz- und Forstwirtschaft zählt zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen Bosnien-
Herzegowinas, was bei einer Waldfläche von rund 53% der Gesamtfläche des Landes
(rund 2,7 Mio. ha) naheliegend ist. Über 60% der Produktion des bosnisch-
herzegowinischen Holzsektors wird in Form von Rohholz, Halbfabrikaten und
Fertigprodukten wie Möbeln exportiert, wobei der Möbelwirtschaft eine immer
wichtigere Rolle zukommt. Derzeit befinden sich die größten Absatzmärkte in
Westeuropa, den USA und dem Mittleren Osten, aber es besteht ein großes Potential
auch in andere Regionen zu liefern. Trotz der guten Aussichten besteht immer noch
eine große Lücke zwischen der derzeitigen Leistung des Sektors und seinen wahren
Potentialen. Insbesondere bestehen Entwicklungschancen bei der Verbesserung des
Designs, der Produktqualität sowie des Brandings und der Vermarktung der Möbel aus
BiH.
Konkrete geschäftliche Möglichkeiten tun sich bspw. bei der Herstellung von Paneelen
und Parkett auf. Weiterer Bedarf bestünde an Zellstoff- und Papierfabriken,
Furnierplatten, Hartholz Sperrholz, mitteldichten Faserplatten und Biomasse-basierter
Beheizung (Brikett, Pellets).
Da die Struktur dieses Sektors durch viele kleine und mittelgroße Privatunternehmen
gekennzeichnet ist, bieten sich diese für Joint Ventures an.
Insgesamt bietet der bosnisch-herzegowinische Holzsektor eine breite Palette an
Möglichkeiten um die wachsende internationale Nachfrage nach halbfertigen und
fertigen Produkten zu befriedigen, sofern bessere Technologien eingeführt werden,
das Produktdesign modernisiert wird und die gut ausgebildeten, kostengünstigen
Experten und Fachkräfte gewinnbringend eingesetzt werden.

Metallverarbeitende Industrie
Der Metallverarbeitende Sektor gehört Dank des Rohstoffreichtums des Landes
(Eisen, Bauxit, Baryt, Magnesit, Gips, Kohle, Silber usw.) traditionell zu den
bedeutendsten Sektoren und ist stark Export orientiert. Über die letzten Jahre konnte
ein durchgehendes Produktionswachstum von über 10% verzeichnet werden, weshalb
auch in der Wirtschaftsstrategie des Landes, die Metallindustrie als eine strategisch
wichtige Industrie mit komparativen Vorteilen wie z.B. gut ausgebildeten und günstigen
menschlichen     Ressourcen      (insbesondere     aufgrund     der   auf   diesen   Sektor
                                                                                     Seite 17
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

spezialisierten        Universitäten),   reichlich   vorhandenen     Rohstoffen,   ungenutzten
Produktionsstätten, definiert wurde.
BiH verfügt über eine potente Stahl- und Aluminiumindustrie, die großteils in
ausländischer Hand ist und viele Expansionspläne hat, sodass sich für potenzielle
Investoren       und      Lieferanten    in    diesem    und      verwandten   Sektoren    gute
Geschäftschancen bieten. Den Metallverarbeitungssektor als Ganzes kennzeichnen
viele Klein- und Mittelständische Unternehmen, die zum Teil auf veralteten Anlagen
mit 25-30% Auslastung arbeiten und nach Partner-Unternehmen Ausschau halten, mit
deren Hilfe sie in Sachen neue Technologien oder höhere Spezialisierung den
Durchbruch schaffen könnten.
Das Land verfügt über sowohl technische als auch menschliche Kapazitäten für das
Schneiden, Stanzen, Pressen, Umformen, Schweißen und die Verarbeitung von
Metallen. Zu den wichtigsten Produkten aus der Metallerzeugung gehörten 2012 u. a.
Betonstahl        in    Stäben,    Stangen       und    Profile    aus   Aluminiumlegierungen,
Primäraluminium,          warmgewalzte        Flacherzeugnisse     aus   nichtrostendem   Stahl,
nichtlegiertes Rohaluminium und Aluminiumoxid. Innerhalb der Metallverarbeitung
gehörten verschweißte Gitter und Geflechte aus Eisen- oder Stahldraht zu den
umsatzstärksten Erzeugnissen. Qualitativ hochwertiges Material oder Sondermaterial
zur Werkzeugherstellung wird bei Bedarf oft aus dem Ausland beschafft.

Energiewirtschaft
Wie auch bei den anderen Sektoren, birgt BiH bei der Energieerzeugung ein großes
ungenutztes natürliches Potenzial insbesondere bei Wasserkraft, Windkraft und
Biomasse. Auch bei Sonnenenergie, Erdwärme und Abfall wurde Potenzial
identifiziert.
Kürzlich wurden sogar Erdölvorkommen entdeckt. Entwicklungsschwerpunkte bleiben
vorerst aber die Nutzung der Kapazitäten von Wasser- und Windkraft sowie in
geringerem Maß von Erdwärme, Solarenergie und Biomasse. Reichhaltigste
Energiequelle in BiH ist die Wasserkraft, bei einem geschätzten Gesamt-
Hydropotenzial von 8000 MW, wird bisher weniger als die Hälfte genutzt.
Hinsichtlich Windenergie wurden in der FBiH zwölf Windstandorte definiert, an denen
in den nächsten Jahren Kapazitäten für 120 MW Energie errichtet werden sollen. Gute

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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

Windbedingungen gibt es in der Gegend um Sarajevo und in der südwestlichen
Herzegowina, wo bereits Deutschland einen ersten Windpark finanziell unterstützt.
Möglichkeiten bieten sich auch bei Biomasse, die zwar immer häufiger zur Produktion
von Holz-Pellets und Holz-Briketts und zur Beheizung von Haushalten genutzt wird,
aber bisher nur sehr selten in der Industrie und Landwirtschaft oder zur
Stromerzeugung eingesetzt wurde.
Aufgrund der reichhaltigen Kohlevorkommen, gibt es im Land vier Wärmekraftwerke.
Durch das Auffinden neuer Kohlereserven gibt es auch Pläne zum Ausbau dieser
Energiequelle, aber auch Projekte zur Kapazitätserweiterung und Modernisierung
bestehender Anlagen stehen in Aussicht.
Die Energieministerien der beiden Entitäten haben angekündigt bis zum Jahr 2018 KM
18 Mrd. (ca. 9 Mrd. €) in den Energiesektor investieren zu wollen. Es sollen in der
FBiH sechs Wärmekraftwerke, 14 Wasserkraftwerke, sechs Windparks und 25 kleine
Wasserkraftwerke errichtet werden.

Umwelttechnik
Aufgrund der EU-Integrationsbestrebungen und der damit verbundenen Anpassung
des Landes an die EU-Normen, werden Investitionen in die Umwelttechnik in den
nächsten Jahren stetig wachsen. Dabei besteht großer Bedarf insbesondere an der
Regulierung der Abfallsammlung und -entsorgung. Geregelte Müllabfuhrdienste
werden nur von zwei Drittel der Bevölkerung genutzt, weshalb in vielen Gemeinden
(meist   mit    Unterstützung     aus    EU-Fonds)      Projekte     zur     Verbesserung      der
Abfallvermeidung (Verpackungsabfall) und der Abfallentsorgung im Gange sind. Auch
an der Schaffung von regionalen Deponien, der Wasserver- und -entsorgung sowie
dem Bau von Kläranlagen wird gearbeitet. Daraus wird sich auch eine höhere
Nachfrage nach Maschinen und Ausrüstungen ergeben.

Weitere Marktchancen eröffnen sich, sei es aufgrund der natürlichen Ressourcen oder
der langjährigen Tradition, bspw. im Bergbau, Tourismus, Automotive-Bereich,
Informationstechnik      und    der   Baubranche.      Die   World    Tourism     Organisation
prognostiziert bspw., dass BiH die 3. größte Tourismus-Zuwachsrate der Welt
zwischen 1995 and 2020 haben wird. Die Baubranche erzielte 2011 das größte
nominale Wachstum im Vergleich zu anderen Sektoren und der Automotive-Bereich

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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

kann auf eine lange Tradition in der Zusammenarbeit mit namhaften Marken
(Volkswagen, Mercedes, MAN) verweisen. All diese Geschäftszweige bedürfen
signifikanter Kapitalinvestitionen, die sich BiH alleine nicht leisten kann, die aber
versprechen große zukünftige Wachstumsträger zu sein.

Weitere Informationen zu Investment Möglichkeiten können Sie auf der Homepage der
bosnisch-herzegowinischen Agentur für Investitionsförderung- FIPA nachlesen:
www.fipa.gov.ba, oder auf der WKO Seite: www.wko.at/aussenwirtschaft/ba, wo Sie
genaue Branchenanalysen kostenlos runterladen können und auch aktuelle
Ausschreibungen finden.

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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

5 Rechtliche Rahmenbedingungen

5.1 Gesellschaftsrecht

Allgemeines
Die Gesetzgebung des Gesellschaftsrechts in BiH liegt hauptsächlich in der
Kompetenz der Entitäten bzw. des Distrikt Brčko. Daher müssen bei einer
Firmengründung neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auf staatlicher Ebene
auch die jeweiligen Entitäts-/ Distriktvorschriften beachtet werden.
Seit 2005 gilt aber für ganz BiH ein einheitliches Rahmengesetz für die Eintragung von
Gesellschaften, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sodass in allen Teilen des
Landes die Grundsätze des Unternehmensrechts und somit auch die möglichen
Gesellschaftsformen weitestgehend gleich sind. Diese sind im Grunde die gleichen
Rechtsformen, die auch in Österreich gängig sind.
Der gesetzliche Rahmen für ausländische Investitionen in BiH wurde so gestaltet,
dass es keinen rechtlichen Unterschied in der Behandlung von inländischen und
ausländischen Investitionen gibt. Wenn also ein ausländischer Investor ein
Unternehmen gründet oder sich an einem Unternehmen in BiH beteiligt, besitzt er den
gleichen Status wie ein inländischer Investor.
Die vorzeitige Aufnahme der Tätigkeit in Form einer Vorgesellschaft (Gesellschaft in
Gründung) ist im Gesellschaftsrecht nicht vorgesehen. Für alle in dieser Zeit
entstandenen Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter persönlich und nicht die
spätere Gesellschaft. Die Eigenschaft einer juristischen Person erwirbt eine
Gesellschaft mit der Eintragung ins Handelsregister.

5.1.1 Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen

Am Anfang der Realisierung Ihres Gründungsvorhabens stehen Sie vor der Frage,
welche Unternehmensform für Sie die Beste ist. Diese Frage gehört wohl zu den
wichtigsten Entscheidungen, die Sie treffen müssen und hängt maßgeblich von der
Geschäftsidee und den Rahmenbedingungen der geplanten Unternehmensgründung
ab. Gerade deshalb sollten Sie die endgültige Entscheidung mit Experten, die die
jeweiligen Vor- und Nachteile aufgrund Ihres individuellen Vorhabens und der
Gegebenheiten einschätzen können, abstimmen.
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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

Im Wesentlichen haben Sie die Wahl zwischen einem Einzelunternehmen (obrt) oder
einer der vier nachstehend erklärten Gesellschaftsformen (privredno društvo).
Außerdem gibt es die Möglichkeit eine Niederlassung oder Repräsentanz zu gründen.

      Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung der Gesellschafter (OG) -
      „Društvo sa neograničenom solidarnom odgovornošću“, kurz: „d.n.o.“ in der
      FBiH, bzw. „Ortačko društvo“, kurz: „o.d.“ in der RS)
      Kommanditgesellschaft („Komanditno društvo“, kurz: „k.d.“);
      Gesellschaft      mit   beschränkter       Haftung     („Društvo    s   ograničenom
      odgovornošću“, kurz: „d.o.o.“).
      Aktiengesellschaft („Dioničko drušvo“, kurz: „d.d.“);
      Niederlassungen („Podružnica“)
      Repräsentanzen („Predstavništvo strane osobe“)

Die   am    weitesten    verbreitete    und   gebräuchlichste      Gesellschaftsform      bei
Unternehmensgründungen ist die GmbH. Deshalb wird sie und ihr Gründungsprozess
im nachfolgenden Text am ausführlichsten behandelt.

Experten, die Ihnen bei der Wahl der richtigen Rechtsform helfen, finden Sie am Ende
des Leitfadens.

Einzelunternehmen (obrt)
Einzelunternehmer ist eine natürliche Person, die selbständig und dauerhaft einer
registrierten wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, mit der Absicht Gewinn durch die
Produktion von Gütern, den Handel oder die Erbringung von Dienstleistungen zu
erzielen. Für die Ausübung einer solchen gewerblichen Tätigkeit ist eine fachliche
Ausbildung oder eine Meisterprüfung Voraussetzung. Falls aber der Eigentümer einer
Firma nicht über den erforderlichen Ausbildungsstand verfügt, muss er einen
Mitarbeiter beschäftigen, der diese Bedingungen erfüllt.
Die Anmeldung eines Gewerbes dauert ca. 15 Tage und ist im Vergleich zur
Anmeldung einer GmbH wesentlich einfacher und günstiger. Auch die Buchführung ist
weniger kompliziert und kann vom Eigentümer selber gemacht werden. Ausländische

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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

Staatsangehörige können ebenfalls einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, sofern
sie eine Arbeitserlaubnis besitzen und allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung
der Tätigkeit erfüllen.
Alle notwendigen Formulare für die Anmeldung finden Sie bei dem örtlich zuständigen
Gemeindeamt.

Personengesellschaften

Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung der Gesellschafter- OG

Die OG wird von mindestens zwei inländischen oder ausländischen natürlichen
Personen        gegründet.           Gesetzlich    sind   kein     Mindestkapital     und         keine
Mindestanforderung an den Baranteil des eingebrachten Kapitals vorgeschrieben. Die
Einlagen können in Geld, Sachen, Rechten oder Dienstleistungen bestehen. Alle
Gesellschafter haften gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft persönlich und
unbeschränkt. Sie sind zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und
verpflichtet.

Kommanditgesellschaft- KG

Im   Grunde        gelten      für     die    Kommanditgesellschaft      dieselben        gesetzlichen
Bestimmungen wie für die Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung, sofern das
Gesetz    nicht     explizit    etwas        anderes   bestimmt.   Auch    hier    gibt     es    keine
Mindestkapitalanforderungen für die Gesellschaft. Mindestens ein Gesellschafter
(Komplementär)         haftet        persönlich    und    unbeschränkt     (auch      mit        seinem
Privatvermögen) für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Haftung des
Kommanditisten ist auf seine Einlage beschränkt. Gesellschafter können natürliche
oder juristische Personen sein.

                                                                                                  Seite 23
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

Kapitalgesellschaften

Gesellschaft mit beschränkter Haftung- GmbH

Die GmbH kann von einem oder mehreren inländischen bzw. ausländischen
natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Im Vergleich zum
Einzelunternehmen ist die Gründung einer GmbH komplizierter und beansprucht mehr
Zeit, Geld und Dokumente. Der Vorteil liegt aber in der Tatsache, dass für die
Gründung kein Befähigungsnachweis verlangt wird, sodass sich für eine GmbH-
Gründung oft auch Personen entscheiden, die nicht die notwendige Qualifikation für
die Anmeldung eines Gewerbes besitzen. Die Anzahl der Gesellschafter ist nicht
begrenzt, jedoch muss die GmbH mindestens zwei Personen beschäftigen, wobei der
Geschäftsführer bereits als ein Mitarbeiter zählt. Für gewisse Geschäftstätigkeiten
bzw. Branchen gibt es gesonderte Vorschriften über die Mindestanzahl an
Beschäftigten.
Die Gründung einer Ein-Personen-Gesellschaft ist möglich, bedarf aber eines
gesonderten Gründungsbeschlusses.

Das Stammkapital
Das Mindeststammkapital in beiden Entitäten beträgt 2.000,- KM (ca. 1.020,- €), eine
Einzeleinlage muss mindestens 100,- KM (ca. 50,- €) betragen. Einlagen können in
Geld,     Sachwerten    oder   Rechten     eingebracht     werden.    Die   Einzahlung     des
Stammkapitals ist Voraussetzung für die Eintragung ins Gerichtsregister und muss
deshalb vorher auf ein vorläufiges Bankkonto getätigt werden.
Ab 2014 soll in der RS ein neues Gesetz in Kraft treten, wodurch das
Mindeststammkapital von 2000 KM auf 1 KM gesenkt werden würde.

Die Organe der Gesellschaft
Die Organe einer GmbH sind die Gesellschafterversammlung (skupština), die
Geschäftsführung/ der Vorstand (uprava) und bei Bedarf der Aufsichtsrat (nadzorni
odbor).
Die Gesellschafterversammlung wird von allen Gesellschaftern gebildet, die im
Verhältnis ihrer Anteile zum Stammkapital, Stimmrechte haben. Die Geschäftsführung
ist verpflichtet, die Versammlung mindestens einmal im Jahr einzuberufen.
                                                                                         Seite 24
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

Die Geschäftsführung ist für die Vertretung der Gesellschaft sowie die Führung ihrer
Geschäftstätigkeit verantwortlich. Sie wird von einer oder mehreren Personen, die
nicht zwingend Gesellschafter sein müssen, gebildet. Ihre Verantwortlichkeiten und
Vollmachten werden im Gründungsvertrag oder im Statut (bei Ein-Personen-
Gründungen) festgelegt. Auch ausländische Staatsbürger können Geschäftsführer
sein, vorausgesetzt sie sind in BiH gemeldet und besitzen eine Arbeitserlaubnis.
Ein Aufsichtsrat kann im Gründungsvertrag zur Aufsicht der Geschäftstätigkeiten
bestimmt werden. Falls eine Gesellschaft mehr als zehn Gesellschafter hat oder ein
Stammkapital von mehr als 1 Mio. KM besitzt und mindestens zwei Gesellschafter hat,
ist sie verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu haben. Bei diesen Gesellschaften findet das
Gesetz über Aktiengesellschaften Anwendung. In einer GmbH, die keinen Aufsichtsrat
besitzt, werden dessen Aufgaben und Pflichten durch die Gesellschafter ausgeübt.

5.1.2 Schritte zur Gründung einer GmbH

Noch gibt es in BiH keine zentrale Stelle an der man alle Gründungsschritte,
sozusagen an einem Ort, erledigen könnte. Die öffentliche Verwaltung ist auch noch
nicht ausreichend vernetzt, dass mit der Registrierung des Unternehmens im
Gerichtsregister   automatisch    andere     Behörden      und    Ämter   (Steuerbehörde,
Krankenkasse etc.) darüber informiert würden bzw. auf notwendige Dokumente
zugreifen könnten. Es gibt aber schon konkrete Überlegungen ein neues
Informationssystem zur vereinfachten Anmeldung von Unternehmen einzuführen.
Dadurch würde die Registrierung eines Unternehmens maximal 5 Tage dauern, da
alle relevanten Institutionen elektronisch miteinander vernetzt werden würden.

In der RS sind diese Überlegungen bereits in die Umsetzungsphase gelangt, sodass
Anfang 2014 ein „Ein-Schaltersystem“ für Untenehmensregistrierungen bei der
Agentur für Vermittlungs-, Informations- und Finanzdienstleistungen- APIF anlaufen
wird. Ab 2015 soll auch eine elektronische Anmeldung des Unternehmens möglich
sein, was weiter die Zahl der Prozeduren und damit auch Zeit und Geld für die
Gründer sparen wird. Durch diese Reform wird es in der RS, statt der heute drei
verschiedenen Register (bei Gericht, Steuerbehörde und Statistikamt), nur ein
zentrales Unternehmensregister geben. Der Gründer wird also nach der notariellen

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Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina

Beglaubigung des Gründungsaktes nur noch eine zentrale Stelle besuchen müssen-
nämlich eine der Geschäftsstellen des APIF in ausgewählten Städten in der RS, die
alles weitere übernehmen.

Noch   aber     müssen     im    Rahmen      der   Firmenregistrierung      Unternehmer   die
entsprechenden Anträge und Anmeldungen einzeln bei den zuständigen Behörden
stellen, sodass die Gründung einer Gesellschaft in mehreren Schritten erfolgt, die
nachstehend genauer erklärt werden.

Informationen über bereits registrierte Firmen in BiH finden Sie im elektronischen
Firmenregister unter:
bizreg.pravosudje.ba/pls/apex/f?p=186:20:1980319285081200::NO::P20_SEKCIJA_TI
P,P20_POMOC:PRETRAGA,FALSE

           1.                      Erstellung des Gründungsaktes (Notar)
          Schritt
           2.             Einzahlung des Stammkapitals auf ein vorläufiges Konto
          Schritt
           3.              Registrierung beim Ministerium für Außenhandel und
          Schritt                         Wirtschaftsbeziehungen
           4.                            Registrierung beim Gericht
          Schritt
           5.                            Anfertigung Firmenstempel
          Schritt
           6.                          Registrierung beim Statistikamt
          Schritt
           7.             Registrierung bei der Steuerbehörde (Identifikationsnr.)
          Schritt
           8.                               Eröffnung Girokonto
          Schritt
           9.                   Beantragung Zollnr. bei Zollbehörde (optional)
          Schritt
           10.          Behördlicher Beschluss über die Erfüllung aller technischen
          Schritt                           Voraussetzungen
           11.                                  Start Business
          Schritt

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   1. Schritt- Erstellung des Gründungsaktes

Um eine GmbH zu gründen, muss zuerst der Gründungsakt/ Gründungsurkunde
schriftlich festgehalten und notariell beglaubigt werden. Die GmbH kann entweder
durch     einen        Gründungsvertrag        (bei    mehreren      Gründern)   oder     einen
Gründungsbeschluss (bei einer Ein-Personen-Gesellschaft) gegründet werden.
Der Gründungsakt muss folgenden Mindestinhalt aufweisen:
        Namen und Adressen der Gesellschaftsgründer (bei Firmen: Firmenadresse)
        Firma, Sitz und Tätigkeit der zu gründenden GmbH
        Höhe des Stammkapitals
        Rechte und Pflichten der Gesellschafter
        Verfahrensweise für den Fall, dass einer der Gesellschafter seine Einlage im
        festgelegten Zeitraum nicht einzahlt oder insgesamt seine Verpflichtungen nicht
        erfüllt
        Begleichung der Gründungskosten (durch die zu gründende GmbH oder die
        Gesellschafter)
        Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft
        Folgen einer gescheiterten Gründung
        Besondere Bestimmungen, falls die Firma für eine unbestimmte Zeit gegründet
        wird
        Tätigkeitsbereich         der    zu     gründenden       Gesellschaft    (gemäß      der
        Standardklassifikation der Tätigkeiten)

Neben diesen Punkten können auch andere Regelungen, die den Gründern als
wichtig erscheinen und im Einklang mit dem Gesetz stehen, eingebaut werden.

   2. Schritt- Einzahlung des Stammkapitals auf ein vorläufiges Konto

Bevor das Unternehmen im Gerichtsregister eingetragen werden kann, muss neben
dem Antrag und anderen Dokumenten auch ein Nachweis über die Einzahlung des
Stammkapitals auf ein vorläufiges Konto, das von der Bank ausgehändigt wird,
vorgelegt werden. Nach der Registrierung beim zuständigen Gericht ist es notwendig
ein reguläres, dauerhaftes Konto zu eröffnen (dies wird in Schritt 8 genauer
beschrieben).

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   3. Schritt- Registrierung der GmbH beim Ministerium für Außenhandel und
      Wirtschaftsbeziehungen (falls ausländische Beteiligung an Firma gegeben
      ist)
Die Registrierung eines Unternehmens, dessen Gründer ausländische Personen sind
(unabhängig wie hoch ihr Anteil am Unternehmen ist) bedarf einer Bewilligung von
Seiten des Ministeriums für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen in Sarajevo.

Folgende Dokumente müssen dem Antrag beigelegt werden:
      Beglaubigter Gründungsakt
      ausgefüllter Antrag zur Registrierung beim genannten Ministerium
      Dokumente zur Bestätigung der Identität ausländischer Investoren
      Nachweis über die bezahlte Bearbeitungsgebühr für die Registrierung beim
      Ministerium

Die Registrierung durch das Ministerium sollte nach 10 Tagen abgeschlossen sein.

   4. Schritt- Registrierung der GmbH beim zuständigen Gemeindegericht
      (FBiH) bzw. beim Wirtschaftsgericht in der RS
Die Registrierung der Firma sollte beim Handelsgericht der Gemeinde, in der der
Firmensitz sein wird, erfolgen.
Notwendige     Unterlagen       (ausländische      Unterlagen        müssen   von      einem
Gerichtsdolmetscher übersetzt werden):
      Antrag auf Registrierung (Formular ist beim Gericht verfügbar)
      Beglaubigte     Kopie    des    Personalausweises        des    Firmengründers     und
      Geschäftsführers, der die Firma vertreten wird bzw. falls es sich um eine
      juristische Person handelt- Nachweis über die Registrierung des Unternehmens
      im Heimatland
      Gründungsurkunde
      Erklärung des Geschäftsführers über die Annahme seiner Position
      Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals
      Nachweis über die Einzahlung der Gerichtsgebühren

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      Notariell beglaubigte Unterschrift der für die Vertretung der Firma im Innen- und
      Außenverhältnis bevollmächtigten Person
      Beschluss     über    die    Registrierung   der   ausländischen        Investition    vom
      Ministerium für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen
      Bescheinigung        aus    der   Steuerbehörde    über    das       Nichtbestehen      von
      Steuerschulden
      Nachweis über die Einzahlung der Gebühr für die Veröffentlichung der
      Firmengründung im Amtsblatt der FBiH bzw. der RS.
Die Registrierung durch das Gemeindegericht kann abhängig vom Gericht ein bis
sechs Wochen dauern.

   5. Schritt- Anfertigung eines Firmenstempels

Für die Auftragserteilung der Erstellung eines Firmenstempels muss der Beschluss
über die Eintragung in das Gerichtsregister beigelegt werden. Der Firmenstempel wird
von einem dafür zugelassenen Unternehmen angefertigt und muss Namen sowie Sitz
der Firma enthalten. Die Kosten der Anfertigung eines solchen Stempels bewegen
sich zwischen 20 und 50 KM (10- 25 €).

   6. Schritt- Anmeldung zur Erteilung einer Matrikelnummer beim Statistikamt

Die Anmeldung beim Statistikamt erfolgt, abhängig vom Sitz der Firma, entweder beim
Statistikamt der FBiH oder der RS. Die Matrikelnummer ist eine Kennziffer für die
Tätigkeit der Firma.
Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:

      Das Formular PPL-1 (in der FBiH) bzw. RPS-1 (in der RS), welches Sie über
      die Homepage des Statistikamtes der FBiH: www.fzs.ba bzw. des
      Statistikamtes der RS: www.rzs.rs.ba/ downloaden können
      Kopie des Beschlusses über die Eintragung in das Gerichtsregister
      Firmenstempel
      Beglaubigte Unterschriften der verantwortlichen Personen

Die Erteilung ist innerhalb eines Tages erledigt. Die dabei zu zahlende Gebühr beträgt
10 KM (ca. 5 €).

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