Leitfaden für Unternehmensgründungen in Südosteuropa -Bosnien-Herzegowina-Institut für Unternehmensführung und Entrepreneurship Graz, November ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Leitfaden für Unternehmensgründungen in Südosteuropa -Bosnien-Herzegowina- Institut für Unternehmensführung und Entrepreneurship Graz, November 2013
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Impressum Verfasser: Dieser Leitfaden wurde am Institut für Unternehmensführung und Entrepreneurship der Karl-Franzens-Universität Graz in Zusammenarbeit dem GründerCenter der Steiermärkischen Sparkasse erstellt. Projektleitung: Univ.-Prof. MMag. Dr.rer.soc.oec. Alfred Gutschelhofer Mentoren: Mag. Bakk. BSc Lic. MBA PhD Matthias Ruhri Mag. Dagmar Eigner-Stengg Autorin: Ilda Sabanovic Der Leitfaden ist am Institut für Unternehmensführung und Entrepreneurship sowie beim GründerCenter der Steiermärkischen Sparkasse erhältlich. Die Online-Version des Leitfadens finden Sie unter: unternehmensfuehrung.uni- graz.at/. Im Interesse der besseren Lesbarkeit wurde auf die Unterscheidung der weiblichen und männlichen Form verzichtet. Es wird jedoch Wert auf die Feststellung gelegt, dass die Broschüre weiblichen und männlichen Benutzern gleichermaßen gewidmet ist. Alle Rechte vorbehalten. Trotz sorgfältiger Prüfung sämtlicher Angaben im Leitfaden sind Fehler nicht auszuschließen und die Richtigkeit des Inhalts ist daher ohne Gewähr. Eine Haftung des Autors ist ausgeschlossen. 1. Auflage, Graz 2013
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................ II Einleitung ................................................................................................................................... 4 Doing Business in Südosteuropa ............................................................................................ 6 Bosnien- Herzegowina .............................................................................................................. 7 1 Auf einen Blick ................................................................................................................... 7 2 Wirtschaftsinformationen ................................................................................................. 9 2.1 Aktuelle Wirtschaftslage und Perspektiven ................................................................ 9 2.2 Der Arbeitsmarkt ...................................................................................................... 10 2.3 Der Außenhandel ..................................................................................................... 11 2.4 Die Beziehungen zu Österreich ............................................................................... 12 3 Warum Bosnien & Herzegowina - Chancen und Risiken des Standortes ................. 13 4 Überlegungen vor der Gründung ................................................................................... 15 4.1 Investment Möglichkeiten/ attraktive Branchen ....................................................... 15 5 Rechtliche Rahmenbedingungen ................................................................................... 21 5.1 Gesellschaftsrecht .................................................................................................... 21 5.1.1 Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen.................................................. 21 5.1.2 Schritte zur Gründung einer GmbH ............................................................. 25 5.2 Steuerrecht ............................................................................................................... 35 5.3 Sozialversicherungsrecht ......................................................................................... 38 5.4 Arbeitsrecht .............................................................................................................. 39 5.5 Immobilienrecht ........................................................................................................ 43 6 Die Kapitalbeschaffung- Wie Sie Ihr Geschäftsvorhaben finanzieren ....................... 45 6.1 Das Eigenkapital ...................................................................................................... 45 6.2 Möglichkeiten der Fremdfinanzierung ...................................................................... 46 7 Zusatzinformationen ........................................................................................................ 51 Sparkasse Bank d.d. und s Leasing d.o.o. – Ihre professionellen Partner in Bosnien- Herzegowina ............................................................................................................................ 54 Nützliche Kontakte .................................................................................................................. 55 Quellen...................................................................................................................................... 61 I
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Abkürzungsverzeichnis BAM Abkürzung für die Währung von Bosnien-Herzegowina nach ISO 4217 BiH Bosnien-Herzegowina (Bosnisch: Bosna i Hercegovina) FBiH Föderation Bosnien-Herzegowina (Bosnisch: Federacija Bosne i Hercegovine) ILO International Labour Organisation ISCED International Standard Classification of Education KM Konvertible Mark, Währung von Bosnien-Herzegowina RS Republika Srpska WEF World Economic Forum II
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina „Der Langsamste, der sein Ziel nur nicht aus den Augen verliert, geht immer noch geschwinder als der, der ohne Ziel herumirrt.“(Gotthold Ephraim Lessing) Einleitung Sehr geehrter Unternehmensgründer! Das heimische Wirtschaftswachstum wurde in den vergangenen Jahren zu einem bedeutenden Teil von der Exportwirtschaft und somit auch den getätigten Investitionen in Südosteuropa getragen. Trotz der aktuell bescheidenen Konjunkturdaten für diese Region, die durch die Finanz- und Wirtschaftskrise begründet sind, ist das Interesse österreichischer Investoren am südosteuropäischen Markt ungebrochen und weist einen positiven Trend, insbesondere im Hinblick auf ihre mittel- und längerfristigen Expansionspläne, auf. Berücksichtigt man die verhältnismäßig hohen prognostizierten Wachstumsraten für die kommenden Jahre sowie das niedrige Lohnniveau, die geringeren Steuern und den enormen Nachholbedarf dieser Region, erscheinen die Investitionen nachvollziehbar und gerechtfertigt. Um diese Entwicklung zu unterstützen wurde dieser Leitfaden erstellt, der Gründern einerseits einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten wirtschaftlichen Fakten und Entwicklungen der Region geben soll, andererseits aber auch als „Fahrplan“ dienen soll, um sich auf dem unbekannten Terrain, zum Teil komplexer, behördlicher und rechtlicher Vorschriften der einzelnen Länder, während des Gründungsprozesses und darüber hinaus, gut zu Recht zu finden. Um Ihnen hierbei einen möglichst detaillierten Einblick geben zu können, beschränken wir uns in der Länderbetrachtung auf Bosnien-Herzegowina (BiH), Kroatien, Serbien, Slowenien, Mazedonien und Montenegro, die sukzessive bearbeitet und veröffentlicht werden. Da die Grundlage für den erfolgreichen Aufbau jeder selbstständigen Existenz umfassende Information und sorgfältige Planung sind, wird in den einzelnen Kapiteln ein Überblick der Schritte einer Unternehmensgründung, unter Einbeziehung länderspezifischer Rahmenbedingungen und behördlicher Anforderungen, gegeben und begleitend in den einzelnen Etappen auf Ansprechpartner sowie auf weiterführende Informationen verwiesen. Seite 4
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Durch eine breite Recherche primärer und sekundärer Quellen sollen Ihnen, die für Ihr Vorhaben relevanten Informationen, schnell und kompakt zugänglich gemacht werden und somit eine praktische Hilfe sein. Bitte beachten Sie, dass die Links bzw. rechtlichen Vorschriften eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Gründerleitfadens sind und die Informationen im Laufe der Zeit daher, unter Umständen, nicht mehr in der von uns recherchierten Form verfügbar sein werden. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihrem Gründungsvorhaben. Seite 5
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Doing Business in Südosteuropa In diesem Abschnitt wollen wir Ihnen zunächst einen allgemeinen Überblick zur Region und ihren Entwicklungen geben, um anschließend Bosnien-Herzegowina mit gründerrelevanten Informationen näher vorzustellen. Südosteuropa bildet keine wirtschaftlich einheitliche Ländergruppe, viel mehr bestehen in der Wirtschaftsstruktur, der Außenhandelsorientierung und im Wohlstandsniveau beträchtliche Unterschiede. Gemessen an der Wirtschaftsleistung und der 1 Einwohnerzahl (ca. 20,2 Mio.) , handelt es sich hauptsächlich um kleine Volkswirtschaften, was Vor-, aber auch Nachteile mit sich bringt. Die Überschaubarkeit der Volkswirtschaften erhöht zum einen die Effizienz wirtschaftspolitischer Maßnahmen, andererseits fallen die Kosten zur Unterhaltung des Staatsapparats in Relation zur Wirtschaftskraft hoch aus. Alle Staaten haben nach den Turbulenzen der 90-er Jahre demokratische Strukturen fest verankert und sind entweder schon Teil oder bewegen sich politisch und wirtschaftlich auf die Europäische Gemeinschaft zu: Kroatien und Slowenien sind bereits EU-Mitglieder; Montenegro, Mazedonien und Serbien haben Kandidatenstatus, Bosnien-Herzegowina ist potentielles Kandidatenland. Das Geschäfts- und Investitionsklima in diesen Ländern hat sich seit 2008 dennoch verbessert: im Zeitraum 2008-2011 konnten auf nationaler und lokaler Ebene einige bedeutende wirtschaftliche Reformen umgesetzt werden, die zur Optimierung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beigetragen haben. Konkret konnten die Kosten für eine Unternehmensgründung um durchschnittlich 10% gesenkt werden und die Dauer eines Baubewilligungsverfahrens hat sich um gut einen Monat verkürzt. Ebenso die Wartezeit für die Registrierung von Grundeigentum. 1 Summierte angenäherte Einwohnerzahlen von BiH, Kroatien, Serbien, Montenegro, Mazedonien und Slowenien Seite 6
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Bosnien- Herzegowina 1 Auf einen Blick Staatsform Demokratischer Bundesstaat Verwaltungsapparat zwei Entitäten: Föderation Bosnien-Herzegowina (Federacija BiH) und Republika Srpska, sowie Brčko-Distrikt Fläche 51.129 km² Einwohnerzahl 3, 8 Mio.* Offizielle Sprachen Bosnisch, Kroatisch, Serbisch Währung 1 Konvertible Mark (BAM) = 100 Fening 1 € = 1,95583 BAM (fix) Hauptstadt: Sarajevo 450.000 Einwohner* Wirtschaftsstandorte: Banja Luka 250.000 Einwohner* Tuzla 131.600 Einwohner* Zenica 127.100 Einwohner* Mostar 111.600 Einwohner* Ethnische Gruppierungen* 49 % Bosniaken, 34 % Serben, 16 % Kroaten, 1 % Minderheiten (bosnisch-herzegowinische Roma, Juden u. a.) Religion* 40% Muslime, 31% Serbisch-Orthodoxe, 15% Katholiken, Atheisten und Gläubige sonstiger Religionen Wichtigste Sektoren Dienstleistungen (65,1%), Produktion (26,2%), Landwirtschaft (8,7%) Int. Vorwahl +387 Internet Domain .ba * Schätzung, offizielle Volkszählung soll nach 20 Jahren im Oktober 2013 erstmals wieder stattfinden Seite 7
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Der aktuelle Staat Bosnien-Herzegowina (BiH) ging aus dem Zerfall des ehemaligen Jugoslawien und dem nachfolgenden Konflikt von 1992 hervor. Seit dem Friedensabkommen von Dayton aus dem Jahr 1995 besteht BiH aus zwei nahezu gleich großen politischen Entitäten: der Föderation Bosnien-Herzegowina (FBiH) und der Republika Srpska (RS), sowie dem Sonderverwaltungsgebiet Brčko-Distrikt. Die Föderation ist weiter in 10 Kantone und 79 Gemeinden unterteilt, die RS nur in letztere (62 Gemeinden). Sowohl Gesetzgebung als auch Verwaltung sind in den drei Gebieten weitgehend selbständig, lediglich Außen- und Verteidigungspolitik, Geldpolitik sowie Außenwirtschaftsbeziehungen werden zentral in Sarajevo entschieden. Diese sehr komplexe Verwaltungsstruktur stellt eines der größten Problem des Staates dar, da ca. 47 % des BIPs für seine Erhaltung ausgegeben werden und die Umsetzung der gesamtstaatlichen oder teilstaatlichen Gesetze dadurch teilweise nicht effektiv sein kann, was aber für eine EU-Mitgliedschaft Voraussetzung ist. Auch der Korruption wird durch diese Strukturen weiterhin fruchtbarer Boden geboten. Seite 8
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina 2 Wirtschaftsinformationen 2.1 Aktuelle Wirtschaftslage und Perspektiven Seit Ende des Krieges ist die Wirtschaft von BiH im Aufschwung. Obwohl im Krieg 80% der Industrieanlagen zerstört wurden und die Industrieproduktion noch immer Mühe hat das Vorkriegsniveau zu erreichen, konnte der Wiederaufbau, dank internationaler Unterstützung, gut vorangebracht werden. Nichtsdestotrotz gibt es noch immer hohen Entwicklungs- und Erneuerungsbedarf in nahezu allen Bereichen der Wirtschaft, allen voran bei Infrastruktur und Energie ergeben sich in BiH zahlreiche Geschäftschancen. Bis 2008 verzeichnete das Land ein kontinuierliches Wirtschaftswachstum mit wachsenden ausländischen Investitionen und steigendem Außenhandelsumsatz. In besagtem Jahr konnte noch ein reales Wirtschaftswachstum von 5,7% verbucht werden. Doch die darauf folgende globale Finanz- und Wirtschaftskrise verursachte in den Folgejahren starke Rückgänge, sodass sich die Erholung der bosnisch- herzegowinischen Wirtschaft von den Auswirkungen dieser Krise nur zögerlich fortsetzt (BIP Wachstum 2012: -0,5%). Diese durchwachsenen Zahlen sind hauptsächlich durch die schwache Inlandsnachfrage bedingt, auf die wiederum die hohe Arbeitslosigkeit, das geringe Einkommen sowie die gesunkenen Transferleistungen der Bosnier im Ausland Einfluss hatten. Außerdem ging die Industrieproduktion um 4,3% zurück. Mittlerweile werden aber wieder positive Impulse bei Investitionen identifiziert, die langsam anziehen. Trotz des krisenbedingten Rückgangs haben sich insgesamt die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln verbessert. So konnte das Verfahren zur Unternehmensregistrierung auf durchschnittlich 10 Tage verkürzt werden. Auch die Kommunikation der Ämter und Ministerien mit dem Handelsgericht wurde elektronisch vernetzt, sodass zum Teil doppelte Registrierungen entfallen. Es wurde ein landeseinheitliches Notariatswesen eingeführt und die Dauer der Erteilung einer Baubewilligung wurde von 296 auf 255 Tage verkürzt. Ebenfalls konnten Fortschritte beim Aufbau eines modernen Grundbuch- und Katasterwesens verzeichnet werden. Im World Bank Doing Business Report 2012 stieg BiH deshalb zwei Plätze auf. Auch die Finanz- und Währungsstabilität konnte aufrechterhalten werden und die Inflation ging zurück. Ein gutes Signal für Investoren war die Unterzeichnung des Seite 9
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Stabilisierung- und Assoziierungsabkommens mit der EU. Damit wurde die Bindung zur EU aber auch die regionale Zusammenarbeit zwischen den Ländern gestärkt und neue finanzielle Hilfsprogramme initiiert. Schwerpunkte der lokalen Regierungen für die nächsten Jahre sind die Förderung von KMUs, die schnelle Privatisierung der verbliebenen Staatsbetriebe, Entbürokratisierung, Steuervereinfachungen, Erhöhung der in- und ausländischen Investitionen sowie die Annäherung an europäische Institutionen und Rahmenbedingungen. Für 2014 erwartet man, aufgrund des leichten Aufschwungs des Euro-Raumes, einen Anstieg der Exporte und der Inlandsnachfrage, sodass mit einem Wachstum von 2,0% zu rechnen ist. Eine größere Wachstumsdynamik, die an die Vorkrisenzeit langsam anknüpfen können wird, wird für 2015 (3,9%) prognostiziert. 2.2 Der Arbeitsmarkt Der Arbeitsmarkt bleibt ein besonderes Sorgenkind Bosnien-Herzegowinas, da bei einem insgesamt guten Ausbildungsniveau eine relativ hohe Arbeitslosigkeit zu verzeichnen ist, von der Ende März 2013 553.580 Personen betroffen waren bzw. 46,1% der erwerbsfähigen Bevölkerung (bzw. nach ILO Definition ca. 28% 2 ). Die 3 meisten der Arbeitslosen sind Personen mit einer abgeschlossenen Berufsschule (Facharbeiter) 34,8%, sowie nicht qualifizierte Arbeitnehmer, also Personen mit lediglich einem Grundschulabschluss bzw. Sekundärbildung Unterstufe mit 29,01%.4 Die Löhne und die Kaufkraft sind im europäischen Vergleich relativ niedrig, so betrug im Januar 2013 das Netto-Durchschnittseinkommen in BiH 829 KM (423 €). In den Städten werden höhere Löhne gezahlt als in ländlichen Gebieten. Wer im öffentlichen Sektor (Energie, Telekommunikation, Banken) arbeitet, verdient mit ca. 1300 KM (ca. 650 €) in der Regel überdurchschnittlich gut. Der monatliche Mindestlohn in der FBiH betrug im Mai 2012 365 KM (187 €). Im allgemeinen Kollektivvertrag der FBiH wurde 2 Die Diskrepanz der Messmethoden ist durch die stark präsente „graue“ Wirtschaft zu erklären, da es eine große Zahl an Schwarzarbeitern gibt: schätzungsweise 200.000 3 In BiH meistens 3-jährig nach Abschluss der 8-jährigen Grundschule, entspricht dem Bildungsniveau 3C nach ISCDE 4 Nach ISCED-Klassifizierung: 1 und 2A Seite 10
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina ein Brutto-Mindeststundensatz von 3,66 KM (1,87 €) festgelegt. Ähnliche Zahlen liegen auch für die RS vor. Entgegen der schlechten Aussichten am Arbeitsmarkt, verfügt BiH über gut ausgebildete Fachkräfte und ist bei den Lohnkosten gegenüber seinen Nachbarländern konkurrenzfähig. 2.3 Der Außenhandel Der Außenhandel hat in den letzten zehn Jahren einen starken Aufschwung erlebt und wurde nur zeitweise aufgrund der Wirtschaftskrise unterbrochen. Da sich der Außenhandel Bosnien-Herzegowinas stark auf die EU konzentriert, übertragen sich alle Entwicklungen der EU-Staaten unweigerlich auf BiH. Der Außenhandel ist deshalb seit ein paar Jahren defizitär, sodass die Handelsbilanz 2012 ein Minus von 4,9 Mrd. € aufwies. Die wichtigsten Exportmärkte für BiH sind Kroatien, gefolgt von Deutschland, Italien und Serbien. Beim Export dominieren Metallprodukte, Maschinen, Mineralbrennstoffe, Holz und Möbel, Bekleidung und Schuhe. Importiert werden Kraftfahrzeuge, Treibstoff, Maschinen, Chemie- und Pharmaprodukte sowie Nahrungsmittel. Handelspartner im Export Handelspartner im Import 15% Deutschland 11% Deutschland Kroatien Kroatien 33% Italien 14% Italien 15% 42% Serbien Serbien Österreich 9% Russland Slowenien China 8% 12% 8% 9% Sonstige 5% 10% 9% Sonstige Quelle: BiH Statistikamt Quelle: BiH Statistikamt Die Handelsbeziehungen zu Österreich sind sehr gut. Österreich ist auch seit Jahren schon der größte Investor im Land. Exportseitig steht Österreich an fünfter Stelle, importseitig an achter. Seite 11
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Österreich liefert hauptsächlich Eisen- und Stahlwaren, Waren aus unedlen Metallen, Zeitungsdruckpapier, PKWs, elektr. Maschinen, Spezialausrüstung sowie Kunststoffwaren oder Mess- und Prüfgeräte und Spielautomaten. Nach Österreich importiert werden Schuhe, Damenbekleidung, Baumaterialien aus Kunststoff, Aluminium, Holzwaren, Maschinenbauerzeugnisse, Rohstoffe (Brennholz, Holzkohle, Rinderleder) usw. Der Beitritt Kroatiens zur EU wird auch Auswirkungen auf den Außenhandel mit BiH haben, da das Nachbarland mit der EU-Mitgliedschaft die CEFTA-Freihandelszone verlässt und somit die Exporte bosnisch-herzegowinischer Unternehmen nach Kroatien wegen der höheren EU-Zölle erschwert werden. Die aktuellen Wirtschaftszahlen und weitere statistische Auswertungen finden Sie auf den Internetseiten der für die Entitäten zuständigen Statistikämter. Für die FBiH: www.fzs.ba/Eng/index.htm und für die RS: www.rzs.rs.ba. Unter folgender Webadresse erreichen Sie das gesamtstaatliche Statistikamt: www.bhas.ba/index.php?lang=en. 2.4 Die Beziehungen zu Österreich Österreich ist mit einem Investitionsvermögen von ca. 1,2 Mrd. € Top-Investor in BiH. Österreichische Firmen sind mit ca. 200 Firmenniederlassungen, von denen rund 1/3 Produktionsniederlassungen sind, Marktführer in vielen Branchen in BiH. Der Finanzsektor und die Baumaterialbranche sind in rot-weiß-roter Hand. Über 400 Firmen bearbeiten laufend den Markt. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass BiH das einzige Land der Region ist, welches mehr Waren nach Österreich exportiert als es aus Österreich importiert. Grund dafür ist die Lohnfertigung: Rohstoffe aus Österreich werden nach BiH importiert, in BiH verarbeitet und als Fertigprodukte nach Österreich zurück exportiert. Österreich genießt insgesamt einen sehr guten Ruf in BiH, bedingt auch durch die gemeinsame Geschichte und ist für knapp 20 % der gesamten ausländischen Direktinvestitionen seit 1994 verantwortlich. Seite 12
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina 3 Warum Bosnien & Herzegowina - Chancen und Risiken des Standortes Als potenzieller Investor bzw. Unternehmer, der sein Geschäft in BiH ausweiten oder anfangen möchte, sollten Sie bei Ihrer Entscheidung über den Markteintritt das Stärken-Schwächen-Profil des Standorts und die damit verbundenen Chancen und Risiken berücksichtigen: Stärken Schwächen Verfügbarkeit von Rohstoffen (Kohle, Erze, Schwierige und instabile politische Holz etc.) Verhältnisse Währungsstabilität: fester Wechselkurs Ineffiziente Verwaltung und Justiz, Nähe zu EU- und CEFTA-Märkten Überschneidung von Kompetenzen Wachstumsmarkt beschränkter Markt niedrige Lohnkosten und Steuern (KöSt 10 Schwache Infrastruktur %) ausgebildete und motivierte Fachkräfte stabiler Finanzsektor Chancen Risiken Notwendiger Ausbau der Hohes Außenhandelsdefizit Infrastruktur/großer Aufholbedarf Stockender Reformprozess Mitgliedschaft in der CEFTA- Schlechte Zahlungsmoral Freihandelszone, Freihandelsabkommen Korruption auch mit Türkei Niedrige Kaufkraft Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU Hohe Förderungen durch internationale Institutionen Positives Image Österreichs Vielzahl an freistehenden Betriebsanlagen und Industriezonen Niedrige Ausführungskosten für IT- Projekte Der große Vorteil des Standorts BiH liegt in seiner zentralen Lage. Die Nähe zum europäischen Markt als auch den anderen regionalen Absatzmärkten bringt viele Möglichkeiten mit sich, u.a. können das Freihandelsabkommen CEFTA (Mitglieder sind: BiH, Albanien, Mazedonien, Moldawien, Kroatien, Montenegro, Serbien, Kosovo) sowie jenes mit der Türkei genutzt werden. Mit der EU gibt es ein Abkommen, durch das 90 % der Waren mit EU-Ursprung vom Zoll befreit sind. Mit einer großen Zahl Seite 13
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina anderer Länder gibt es zudem Exportpräferenz-Abkommen. Dadurch haben Waren, die in BiH hergestellt werden zollfreien Zugang zu potenziellen Märkten mit über einer Mrd. Kunden. Eine detaillierte Auflistung begünstigter Warengruppen im Rahmen des Interimsabkommens mit der EU finden Sie unter: www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_00196/imfname_158217.pdf Das sonst vergleichsweise hohe Wirtschaftswachstum, die stabile Währung, niedrige Inflation und das gute Finanzierungsangebot, aufgrund vieler österreichischer Banken vor Ort, stellen gute Investitionsbedingungen dar. Schwierigkeiten können hauptsächlich die komplizierten Verwaltungsstrukturen und unklar verteilten Kompetenzen zwischen Gesamtstaat, Entitäten und Kantonen hervorrufen. Deshalb können auch behördliche Entscheidungen viel Zeit in Anspruch nehmen und Firmengründungen langwierig und kompliziert werden. Seite 14
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina 4 Überlegungen vor der Gründung Unternehmertum kann man sehr gut mit einem Schach-Spiel vergleichen. Es ist notwendig jeden Schritt sorgfältig zu planen- der wichtigste ist natürlich der erste Schritt, da auf diesem der spätere Verlauf des Spiels zu einem großen Teil beruht. Um gleich am Anfang ein solides Fundament für die weiteren Grundsatzentscheidungen zu schaffen, ist eine gute Idee bzw. ein gutes Unternehmenskonzept unabdingbar. Sofern Sie nicht schon eine konkrete Idee für Ihren Einstieg am bosnisch- herzegowinischen Markt haben, könnte Ihnen die Beobachtung attraktiver Branchen, Trends und Entwicklungen helfen, Änderungen bzw. Bedarfsmöglichkeiten zu erkennen und mit einer Geschäftsidee davon zu profitieren. 4.1 Investment Möglichkeiten/ attraktive Branchen Wie bereits erwähnt gibt es trotz der Fortschritte, die in den letzten Jahren gemacht wurden, noch immer eine große Lücke zwischen den realen Potentialen BiHs und den tatsächlichen wirtschaftlichen Leistungen in den verschiedenen Sektoren. Der Hauptgrund, der eine effiziente und schnelle Aktivierung der reichlich vorhandenen Natur- und Humanressourcen, aber auch brachliegenden Vielzahl an Produktionsstätten verhindert, liegt im Kapitalmangel, was wiederum zahlreiche Möglichkeiten für ausländische Investoren eröffnet. Große Investitionsmöglichkeiten bietet auch der vorangehende Privatisierungsprozess. Betroffen sind insbesondere der Energiesektor und die Telekommunikationsbranche. Zu den Schwerpunkten der Investitionen in BiH werden in den nächsten Jahren vor allem der Ausbau der Infrastruktur (Verkehrswege: Autobahn – paneuropäischer Verkehrskorridor) sowie des Energiesektors, aber auch der Ausbau der kommunalen Versorgungsinfrastruktur gehören. Einige Geschäftschancen werden sich beim Bau und Revitalisieren von bestehenden Wasser- und Wärmekraftwerken sowie bei alternativen Energiequellen (Kleinwasserkraft und Wind) bieten. Die Suche der bosnisch-herzegowinischen Wirtschaft nach Kapitalinvestitionen und neuen Technologien, um bestehende Ressourcen besser verwerten zu können, könnte durch strategische Partnerschaften (Public-Private-Partnerships, Konzessionen) und die Zusammenarbeit mit internationalen Unternehmen erreicht Seite 15
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina werden. Insbesondere in den folgenden Bereichen ist das Land ressourcenreich und birgt große Potenziale: Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie, Holz, Energie und Metallverarbeitung. Auch der Ausbau des Tourismusangebotes (Sommer- und Wintertourismus) ist im strategischen Interesse der Regierung. Landwirtschaft und Nahrungsmittelindustrie BiH verfügt über mehr als 1,5 Mio. ha landwirtschaftliche Nutzfläche und ist sehr reich an natürlichen Ressourcen und optimalen klimatischen Bedingungen, die ein hervorragendes Umfeld für landwirtschaftliche Produktion und Investitionen in diesem Bereich bieten. Darüber hinaus hat BiH aufgrund großer Vorräte an sauberem Wasser, vieler brachliegender Anbauflächen und einer Vielzahl an kostengünstigen Fachkräften aus dem traditionsreichen Agrarbereich großes Potential für die Erzeugung von Bioprodukten. Leider werden alle diese Flächen derzeit nur unzureichend genutzt, ebenso wie viele Mühlen, Anlagen zur Fleischverarbeitung, zur Herstellung von Bier und anderen nicht- alkoholischen Getränken sowie von Milchprodukten. Aufgrund der ungenutzten Anbauflächen und der meist veralteten und unausgelasteten Kapazitäten werden viele Nahrungsmittel und Getränke importiert. Im Anbau dominieren Obst (Pflaumen, Äpfel und Birnen), Gemüse (Kartoffeln, Bohnen, Tomaten, Paprika, Salat, Kohl, Zwiebeln, Knoblauch, Gurken und Karotten), Getreide (Weizen und Mais), aber auch medizinische Kräuter, Wein und Tabak. In den letzten Jahren werden auch immer mehr Beerenfrüchte produziert. Neben der weitverbreiteten Viehzucht (Rinder und Geflügel) kommt auch der Fischzucht Bedeutung zu. Der Export bosnisch-herzegowinischer Produkte in die EU ist in der Regel zollfrei und unterliegt keinen Mengenbeschränkungen. Der Export von Wein, Zucker, Fisch und Fischprodukten in die EU ist durch Quoten begrenzt. Im expandierenden Einzelhandelssektor des Landes ergeben sich für österreichische Produzenten von Lebens- und Genussmitteln ebenfalls interessante Geschäftschancen. Seite 16
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Holz- und Möbelindustrie bzw. holzverarbeitende Industrie Die Holz- und Forstwirtschaft zählt zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen Bosnien- Herzegowinas, was bei einer Waldfläche von rund 53% der Gesamtfläche des Landes (rund 2,7 Mio. ha) naheliegend ist. Über 60% der Produktion des bosnisch- herzegowinischen Holzsektors wird in Form von Rohholz, Halbfabrikaten und Fertigprodukten wie Möbeln exportiert, wobei der Möbelwirtschaft eine immer wichtigere Rolle zukommt. Derzeit befinden sich die größten Absatzmärkte in Westeuropa, den USA und dem Mittleren Osten, aber es besteht ein großes Potential auch in andere Regionen zu liefern. Trotz der guten Aussichten besteht immer noch eine große Lücke zwischen der derzeitigen Leistung des Sektors und seinen wahren Potentialen. Insbesondere bestehen Entwicklungschancen bei der Verbesserung des Designs, der Produktqualität sowie des Brandings und der Vermarktung der Möbel aus BiH. Konkrete geschäftliche Möglichkeiten tun sich bspw. bei der Herstellung von Paneelen und Parkett auf. Weiterer Bedarf bestünde an Zellstoff- und Papierfabriken, Furnierplatten, Hartholz Sperrholz, mitteldichten Faserplatten und Biomasse-basierter Beheizung (Brikett, Pellets). Da die Struktur dieses Sektors durch viele kleine und mittelgroße Privatunternehmen gekennzeichnet ist, bieten sich diese für Joint Ventures an. Insgesamt bietet der bosnisch-herzegowinische Holzsektor eine breite Palette an Möglichkeiten um die wachsende internationale Nachfrage nach halbfertigen und fertigen Produkten zu befriedigen, sofern bessere Technologien eingeführt werden, das Produktdesign modernisiert wird und die gut ausgebildeten, kostengünstigen Experten und Fachkräfte gewinnbringend eingesetzt werden. Metallverarbeitende Industrie Der Metallverarbeitende Sektor gehört Dank des Rohstoffreichtums des Landes (Eisen, Bauxit, Baryt, Magnesit, Gips, Kohle, Silber usw.) traditionell zu den bedeutendsten Sektoren und ist stark Export orientiert. Über die letzten Jahre konnte ein durchgehendes Produktionswachstum von über 10% verzeichnet werden, weshalb auch in der Wirtschaftsstrategie des Landes, die Metallindustrie als eine strategisch wichtige Industrie mit komparativen Vorteilen wie z.B. gut ausgebildeten und günstigen menschlichen Ressourcen (insbesondere aufgrund der auf diesen Sektor Seite 17
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina spezialisierten Universitäten), reichlich vorhandenen Rohstoffen, ungenutzten Produktionsstätten, definiert wurde. BiH verfügt über eine potente Stahl- und Aluminiumindustrie, die großteils in ausländischer Hand ist und viele Expansionspläne hat, sodass sich für potenzielle Investoren und Lieferanten in diesem und verwandten Sektoren gute Geschäftschancen bieten. Den Metallverarbeitungssektor als Ganzes kennzeichnen viele Klein- und Mittelständische Unternehmen, die zum Teil auf veralteten Anlagen mit 25-30% Auslastung arbeiten und nach Partner-Unternehmen Ausschau halten, mit deren Hilfe sie in Sachen neue Technologien oder höhere Spezialisierung den Durchbruch schaffen könnten. Das Land verfügt über sowohl technische als auch menschliche Kapazitäten für das Schneiden, Stanzen, Pressen, Umformen, Schweißen und die Verarbeitung von Metallen. Zu den wichtigsten Produkten aus der Metallerzeugung gehörten 2012 u. a. Betonstahl in Stäben, Stangen und Profile aus Aluminiumlegierungen, Primäraluminium, warmgewalzte Flacherzeugnisse aus nichtrostendem Stahl, nichtlegiertes Rohaluminium und Aluminiumoxid. Innerhalb der Metallverarbeitung gehörten verschweißte Gitter und Geflechte aus Eisen- oder Stahldraht zu den umsatzstärksten Erzeugnissen. Qualitativ hochwertiges Material oder Sondermaterial zur Werkzeugherstellung wird bei Bedarf oft aus dem Ausland beschafft. Energiewirtschaft Wie auch bei den anderen Sektoren, birgt BiH bei der Energieerzeugung ein großes ungenutztes natürliches Potenzial insbesondere bei Wasserkraft, Windkraft und Biomasse. Auch bei Sonnenenergie, Erdwärme und Abfall wurde Potenzial identifiziert. Kürzlich wurden sogar Erdölvorkommen entdeckt. Entwicklungsschwerpunkte bleiben vorerst aber die Nutzung der Kapazitäten von Wasser- und Windkraft sowie in geringerem Maß von Erdwärme, Solarenergie und Biomasse. Reichhaltigste Energiequelle in BiH ist die Wasserkraft, bei einem geschätzten Gesamt- Hydropotenzial von 8000 MW, wird bisher weniger als die Hälfte genutzt. Hinsichtlich Windenergie wurden in der FBiH zwölf Windstandorte definiert, an denen in den nächsten Jahren Kapazitäten für 120 MW Energie errichtet werden sollen. Gute Seite 18
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Windbedingungen gibt es in der Gegend um Sarajevo und in der südwestlichen Herzegowina, wo bereits Deutschland einen ersten Windpark finanziell unterstützt. Möglichkeiten bieten sich auch bei Biomasse, die zwar immer häufiger zur Produktion von Holz-Pellets und Holz-Briketts und zur Beheizung von Haushalten genutzt wird, aber bisher nur sehr selten in der Industrie und Landwirtschaft oder zur Stromerzeugung eingesetzt wurde. Aufgrund der reichhaltigen Kohlevorkommen, gibt es im Land vier Wärmekraftwerke. Durch das Auffinden neuer Kohlereserven gibt es auch Pläne zum Ausbau dieser Energiequelle, aber auch Projekte zur Kapazitätserweiterung und Modernisierung bestehender Anlagen stehen in Aussicht. Die Energieministerien der beiden Entitäten haben angekündigt bis zum Jahr 2018 KM 18 Mrd. (ca. 9 Mrd. €) in den Energiesektor investieren zu wollen. Es sollen in der FBiH sechs Wärmekraftwerke, 14 Wasserkraftwerke, sechs Windparks und 25 kleine Wasserkraftwerke errichtet werden. Umwelttechnik Aufgrund der EU-Integrationsbestrebungen und der damit verbundenen Anpassung des Landes an die EU-Normen, werden Investitionen in die Umwelttechnik in den nächsten Jahren stetig wachsen. Dabei besteht großer Bedarf insbesondere an der Regulierung der Abfallsammlung und -entsorgung. Geregelte Müllabfuhrdienste werden nur von zwei Drittel der Bevölkerung genutzt, weshalb in vielen Gemeinden (meist mit Unterstützung aus EU-Fonds) Projekte zur Verbesserung der Abfallvermeidung (Verpackungsabfall) und der Abfallentsorgung im Gange sind. Auch an der Schaffung von regionalen Deponien, der Wasserver- und -entsorgung sowie dem Bau von Kläranlagen wird gearbeitet. Daraus wird sich auch eine höhere Nachfrage nach Maschinen und Ausrüstungen ergeben. Weitere Marktchancen eröffnen sich, sei es aufgrund der natürlichen Ressourcen oder der langjährigen Tradition, bspw. im Bergbau, Tourismus, Automotive-Bereich, Informationstechnik und der Baubranche. Die World Tourism Organisation prognostiziert bspw., dass BiH die 3. größte Tourismus-Zuwachsrate der Welt zwischen 1995 and 2020 haben wird. Die Baubranche erzielte 2011 das größte nominale Wachstum im Vergleich zu anderen Sektoren und der Automotive-Bereich Seite 19
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina kann auf eine lange Tradition in der Zusammenarbeit mit namhaften Marken (Volkswagen, Mercedes, MAN) verweisen. All diese Geschäftszweige bedürfen signifikanter Kapitalinvestitionen, die sich BiH alleine nicht leisten kann, die aber versprechen große zukünftige Wachstumsträger zu sein. Weitere Informationen zu Investment Möglichkeiten können Sie auf der Homepage der bosnisch-herzegowinischen Agentur für Investitionsförderung- FIPA nachlesen: www.fipa.gov.ba, oder auf der WKO Seite: www.wko.at/aussenwirtschaft/ba, wo Sie genaue Branchenanalysen kostenlos runterladen können und auch aktuelle Ausschreibungen finden. Seite 20
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina 5 Rechtliche Rahmenbedingungen 5.1 Gesellschaftsrecht Allgemeines Die Gesetzgebung des Gesellschaftsrechts in BiH liegt hauptsächlich in der Kompetenz der Entitäten bzw. des Distrikt Brčko. Daher müssen bei einer Firmengründung neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auf staatlicher Ebene auch die jeweiligen Entitäts-/ Distriktvorschriften beachtet werden. Seit 2005 gilt aber für ganz BiH ein einheitliches Rahmengesetz für die Eintragung von Gesellschaften, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind, sodass in allen Teilen des Landes die Grundsätze des Unternehmensrechts und somit auch die möglichen Gesellschaftsformen weitestgehend gleich sind. Diese sind im Grunde die gleichen Rechtsformen, die auch in Österreich gängig sind. Der gesetzliche Rahmen für ausländische Investitionen in BiH wurde so gestaltet, dass es keinen rechtlichen Unterschied in der Behandlung von inländischen und ausländischen Investitionen gibt. Wenn also ein ausländischer Investor ein Unternehmen gründet oder sich an einem Unternehmen in BiH beteiligt, besitzt er den gleichen Status wie ein inländischer Investor. Die vorzeitige Aufnahme der Tätigkeit in Form einer Vorgesellschaft (Gesellschaft in Gründung) ist im Gesellschaftsrecht nicht vorgesehen. Für alle in dieser Zeit entstandenen Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter persönlich und nicht die spätere Gesellschaft. Die Eigenschaft einer juristischen Person erwirbt eine Gesellschaft mit der Eintragung ins Handelsregister. 5.1.1 Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen Am Anfang der Realisierung Ihres Gründungsvorhabens stehen Sie vor der Frage, welche Unternehmensform für Sie die Beste ist. Diese Frage gehört wohl zu den wichtigsten Entscheidungen, die Sie treffen müssen und hängt maßgeblich von der Geschäftsidee und den Rahmenbedingungen der geplanten Unternehmensgründung ab. Gerade deshalb sollten Sie die endgültige Entscheidung mit Experten, die die jeweiligen Vor- und Nachteile aufgrund Ihres individuellen Vorhabens und der Gegebenheiten einschätzen können, abstimmen. Seite 21
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Im Wesentlichen haben Sie die Wahl zwischen einem Einzelunternehmen (obrt) oder einer der vier nachstehend erklärten Gesellschaftsformen (privredno društvo). Außerdem gibt es die Möglichkeit eine Niederlassung oder Repräsentanz zu gründen. Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung der Gesellschafter (OG) - „Društvo sa neograničenom solidarnom odgovornošću“, kurz: „d.n.o.“ in der FBiH, bzw. „Ortačko društvo“, kurz: „o.d.“ in der RS) Kommanditgesellschaft („Komanditno društvo“, kurz: „k.d.“); Gesellschaft mit beschränkter Haftung („Društvo s ograničenom odgovornošću“, kurz: „d.o.o.“). Aktiengesellschaft („Dioničko drušvo“, kurz: „d.d.“); Niederlassungen („Podružnica“) Repräsentanzen („Predstavništvo strane osobe“) Die am weitesten verbreitete und gebräuchlichste Gesellschaftsform bei Unternehmensgründungen ist die GmbH. Deshalb wird sie und ihr Gründungsprozess im nachfolgenden Text am ausführlichsten behandelt. Experten, die Ihnen bei der Wahl der richtigen Rechtsform helfen, finden Sie am Ende des Leitfadens. Einzelunternehmen (obrt) Einzelunternehmer ist eine natürliche Person, die selbständig und dauerhaft einer registrierten wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht, mit der Absicht Gewinn durch die Produktion von Gütern, den Handel oder die Erbringung von Dienstleistungen zu erzielen. Für die Ausübung einer solchen gewerblichen Tätigkeit ist eine fachliche Ausbildung oder eine Meisterprüfung Voraussetzung. Falls aber der Eigentümer einer Firma nicht über den erforderlichen Ausbildungsstand verfügt, muss er einen Mitarbeiter beschäftigen, der diese Bedingungen erfüllt. Die Anmeldung eines Gewerbes dauert ca. 15 Tage und ist im Vergleich zur Anmeldung einer GmbH wesentlich einfacher und günstiger. Auch die Buchführung ist weniger kompliziert und kann vom Eigentümer selber gemacht werden. Ausländische Seite 22
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Staatsangehörige können ebenfalls einer gewerblichen Tätigkeit nachgehen, sofern sie eine Arbeitserlaubnis besitzen und allgemeine Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit erfüllen. Alle notwendigen Formulare für die Anmeldung finden Sie bei dem örtlich zuständigen Gemeindeamt. Personengesellschaften Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung der Gesellschafter- OG Die OG wird von mindestens zwei inländischen oder ausländischen natürlichen Personen gegründet. Gesetzlich sind kein Mindestkapital und keine Mindestanforderung an den Baranteil des eingebrachten Kapitals vorgeschrieben. Die Einlagen können in Geld, Sachen, Rechten oder Dienstleistungen bestehen. Alle Gesellschafter haften gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft persönlich und unbeschränkt. Sie sind zur Geschäftsführung und Vertretung berechtigt und verpflichtet. Kommanditgesellschaft- KG Im Grunde gelten für die Kommanditgesellschaft dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie für die Gesellschaft mit unbeschränkter Haftung, sofern das Gesetz nicht explizit etwas anderes bestimmt. Auch hier gibt es keine Mindestkapitalanforderungen für die Gesellschaft. Mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) haftet persönlich und unbeschränkt (auch mit seinem Privatvermögen) für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Haftung des Kommanditisten ist auf seine Einlage beschränkt. Gesellschafter können natürliche oder juristische Personen sein. Seite 23
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Kapitalgesellschaften Gesellschaft mit beschränkter Haftung- GmbH Die GmbH kann von einem oder mehreren inländischen bzw. ausländischen natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Im Vergleich zum Einzelunternehmen ist die Gründung einer GmbH komplizierter und beansprucht mehr Zeit, Geld und Dokumente. Der Vorteil liegt aber in der Tatsache, dass für die Gründung kein Befähigungsnachweis verlangt wird, sodass sich für eine GmbH- Gründung oft auch Personen entscheiden, die nicht die notwendige Qualifikation für die Anmeldung eines Gewerbes besitzen. Die Anzahl der Gesellschafter ist nicht begrenzt, jedoch muss die GmbH mindestens zwei Personen beschäftigen, wobei der Geschäftsführer bereits als ein Mitarbeiter zählt. Für gewisse Geschäftstätigkeiten bzw. Branchen gibt es gesonderte Vorschriften über die Mindestanzahl an Beschäftigten. Die Gründung einer Ein-Personen-Gesellschaft ist möglich, bedarf aber eines gesonderten Gründungsbeschlusses. Das Stammkapital Das Mindeststammkapital in beiden Entitäten beträgt 2.000,- KM (ca. 1.020,- €), eine Einzeleinlage muss mindestens 100,- KM (ca. 50,- €) betragen. Einlagen können in Geld, Sachwerten oder Rechten eingebracht werden. Die Einzahlung des Stammkapitals ist Voraussetzung für die Eintragung ins Gerichtsregister und muss deshalb vorher auf ein vorläufiges Bankkonto getätigt werden. Ab 2014 soll in der RS ein neues Gesetz in Kraft treten, wodurch das Mindeststammkapital von 2000 KM auf 1 KM gesenkt werden würde. Die Organe der Gesellschaft Die Organe einer GmbH sind die Gesellschafterversammlung (skupština), die Geschäftsführung/ der Vorstand (uprava) und bei Bedarf der Aufsichtsrat (nadzorni odbor). Die Gesellschafterversammlung wird von allen Gesellschaftern gebildet, die im Verhältnis ihrer Anteile zum Stammkapital, Stimmrechte haben. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, die Versammlung mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Seite 24
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Die Geschäftsführung ist für die Vertretung der Gesellschaft sowie die Führung ihrer Geschäftstätigkeit verantwortlich. Sie wird von einer oder mehreren Personen, die nicht zwingend Gesellschafter sein müssen, gebildet. Ihre Verantwortlichkeiten und Vollmachten werden im Gründungsvertrag oder im Statut (bei Ein-Personen- Gründungen) festgelegt. Auch ausländische Staatsbürger können Geschäftsführer sein, vorausgesetzt sie sind in BiH gemeldet und besitzen eine Arbeitserlaubnis. Ein Aufsichtsrat kann im Gründungsvertrag zur Aufsicht der Geschäftstätigkeiten bestimmt werden. Falls eine Gesellschaft mehr als zehn Gesellschafter hat oder ein Stammkapital von mehr als 1 Mio. KM besitzt und mindestens zwei Gesellschafter hat, ist sie verpflichtet, einen Aufsichtsrat zu haben. Bei diesen Gesellschaften findet das Gesetz über Aktiengesellschaften Anwendung. In einer GmbH, die keinen Aufsichtsrat besitzt, werden dessen Aufgaben und Pflichten durch die Gesellschafter ausgeübt. 5.1.2 Schritte zur Gründung einer GmbH Noch gibt es in BiH keine zentrale Stelle an der man alle Gründungsschritte, sozusagen an einem Ort, erledigen könnte. Die öffentliche Verwaltung ist auch noch nicht ausreichend vernetzt, dass mit der Registrierung des Unternehmens im Gerichtsregister automatisch andere Behörden und Ämter (Steuerbehörde, Krankenkasse etc.) darüber informiert würden bzw. auf notwendige Dokumente zugreifen könnten. Es gibt aber schon konkrete Überlegungen ein neues Informationssystem zur vereinfachten Anmeldung von Unternehmen einzuführen. Dadurch würde die Registrierung eines Unternehmens maximal 5 Tage dauern, da alle relevanten Institutionen elektronisch miteinander vernetzt werden würden. In der RS sind diese Überlegungen bereits in die Umsetzungsphase gelangt, sodass Anfang 2014 ein „Ein-Schaltersystem“ für Untenehmensregistrierungen bei der Agentur für Vermittlungs-, Informations- und Finanzdienstleistungen- APIF anlaufen wird. Ab 2015 soll auch eine elektronische Anmeldung des Unternehmens möglich sein, was weiter die Zahl der Prozeduren und damit auch Zeit und Geld für die Gründer sparen wird. Durch diese Reform wird es in der RS, statt der heute drei verschiedenen Register (bei Gericht, Steuerbehörde und Statistikamt), nur ein zentrales Unternehmensregister geben. Der Gründer wird also nach der notariellen Seite 25
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Beglaubigung des Gründungsaktes nur noch eine zentrale Stelle besuchen müssen- nämlich eine der Geschäftsstellen des APIF in ausgewählten Städten in der RS, die alles weitere übernehmen. Noch aber müssen im Rahmen der Firmenregistrierung Unternehmer die entsprechenden Anträge und Anmeldungen einzeln bei den zuständigen Behörden stellen, sodass die Gründung einer Gesellschaft in mehreren Schritten erfolgt, die nachstehend genauer erklärt werden. Informationen über bereits registrierte Firmen in BiH finden Sie im elektronischen Firmenregister unter: bizreg.pravosudje.ba/pls/apex/f?p=186:20:1980319285081200::NO::P20_SEKCIJA_TI P,P20_POMOC:PRETRAGA,FALSE 1. Erstellung des Gründungsaktes (Notar) Schritt 2. Einzahlung des Stammkapitals auf ein vorläufiges Konto Schritt 3. Registrierung beim Ministerium für Außenhandel und Schritt Wirtschaftsbeziehungen 4. Registrierung beim Gericht Schritt 5. Anfertigung Firmenstempel Schritt 6. Registrierung beim Statistikamt Schritt 7. Registrierung bei der Steuerbehörde (Identifikationsnr.) Schritt 8. Eröffnung Girokonto Schritt 9. Beantragung Zollnr. bei Zollbehörde (optional) Schritt 10. Behördlicher Beschluss über die Erfüllung aller technischen Schritt Voraussetzungen 11. Start Business Schritt Seite 26
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina 1. Schritt- Erstellung des Gründungsaktes Um eine GmbH zu gründen, muss zuerst der Gründungsakt/ Gründungsurkunde schriftlich festgehalten und notariell beglaubigt werden. Die GmbH kann entweder durch einen Gründungsvertrag (bei mehreren Gründern) oder einen Gründungsbeschluss (bei einer Ein-Personen-Gesellschaft) gegründet werden. Der Gründungsakt muss folgenden Mindestinhalt aufweisen: Namen und Adressen der Gesellschaftsgründer (bei Firmen: Firmenadresse) Firma, Sitz und Tätigkeit der zu gründenden GmbH Höhe des Stammkapitals Rechte und Pflichten der Gesellschafter Verfahrensweise für den Fall, dass einer der Gesellschafter seine Einlage im festgelegten Zeitraum nicht einzahlt oder insgesamt seine Verpflichtungen nicht erfüllt Begleichung der Gründungskosten (durch die zu gründende GmbH oder die Gesellschafter) Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft Folgen einer gescheiterten Gründung Besondere Bestimmungen, falls die Firma für eine unbestimmte Zeit gegründet wird Tätigkeitsbereich der zu gründenden Gesellschaft (gemäß der Standardklassifikation der Tätigkeiten) Neben diesen Punkten können auch andere Regelungen, die den Gründern als wichtig erscheinen und im Einklang mit dem Gesetz stehen, eingebaut werden. 2. Schritt- Einzahlung des Stammkapitals auf ein vorläufiges Konto Bevor das Unternehmen im Gerichtsregister eingetragen werden kann, muss neben dem Antrag und anderen Dokumenten auch ein Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals auf ein vorläufiges Konto, das von der Bank ausgehändigt wird, vorgelegt werden. Nach der Registrierung beim zuständigen Gericht ist es notwendig ein reguläres, dauerhaftes Konto zu eröffnen (dies wird in Schritt 8 genauer beschrieben). Seite 27
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina 3. Schritt- Registrierung der GmbH beim Ministerium für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen (falls ausländische Beteiligung an Firma gegeben ist) Die Registrierung eines Unternehmens, dessen Gründer ausländische Personen sind (unabhängig wie hoch ihr Anteil am Unternehmen ist) bedarf einer Bewilligung von Seiten des Ministeriums für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen in Sarajevo. Folgende Dokumente müssen dem Antrag beigelegt werden: Beglaubigter Gründungsakt ausgefüllter Antrag zur Registrierung beim genannten Ministerium Dokumente zur Bestätigung der Identität ausländischer Investoren Nachweis über die bezahlte Bearbeitungsgebühr für die Registrierung beim Ministerium Die Registrierung durch das Ministerium sollte nach 10 Tagen abgeschlossen sein. 4. Schritt- Registrierung der GmbH beim zuständigen Gemeindegericht (FBiH) bzw. beim Wirtschaftsgericht in der RS Die Registrierung der Firma sollte beim Handelsgericht der Gemeinde, in der der Firmensitz sein wird, erfolgen. Notwendige Unterlagen (ausländische Unterlagen müssen von einem Gerichtsdolmetscher übersetzt werden): Antrag auf Registrierung (Formular ist beim Gericht verfügbar) Beglaubigte Kopie des Personalausweises des Firmengründers und Geschäftsführers, der die Firma vertreten wird bzw. falls es sich um eine juristische Person handelt- Nachweis über die Registrierung des Unternehmens im Heimatland Gründungsurkunde Erklärung des Geschäftsführers über die Annahme seiner Position Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals Nachweis über die Einzahlung der Gerichtsgebühren Seite 28
Leitfaden für Unternehmensgründungen in Bosnien-Herzegowina Notariell beglaubigte Unterschrift der für die Vertretung der Firma im Innen- und Außenverhältnis bevollmächtigten Person Beschluss über die Registrierung der ausländischen Investition vom Ministerium für Außenhandel und Wirtschaftsbeziehungen Bescheinigung aus der Steuerbehörde über das Nichtbestehen von Steuerschulden Nachweis über die Einzahlung der Gebühr für die Veröffentlichung der Firmengründung im Amtsblatt der FBiH bzw. der RS. Die Registrierung durch das Gemeindegericht kann abhängig vom Gericht ein bis sechs Wochen dauern. 5. Schritt- Anfertigung eines Firmenstempels Für die Auftragserteilung der Erstellung eines Firmenstempels muss der Beschluss über die Eintragung in das Gerichtsregister beigelegt werden. Der Firmenstempel wird von einem dafür zugelassenen Unternehmen angefertigt und muss Namen sowie Sitz der Firma enthalten. Die Kosten der Anfertigung eines solchen Stempels bewegen sich zwischen 20 und 50 KM (10- 25 €). 6. Schritt- Anmeldung zur Erteilung einer Matrikelnummer beim Statistikamt Die Anmeldung beim Statistikamt erfolgt, abhängig vom Sitz der Firma, entweder beim Statistikamt der FBiH oder der RS. Die Matrikelnummer ist eine Kennziffer für die Tätigkeit der Firma. Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt: Das Formular PPL-1 (in der FBiH) bzw. RPS-1 (in der RS), welches Sie über die Homepage des Statistikamtes der FBiH: www.fzs.ba bzw. des Statistikamtes der RS: www.rzs.rs.ba/ downloaden können Kopie des Beschlusses über die Eintragung in das Gerichtsregister Firmenstempel Beglaubigte Unterschriften der verantwortlichen Personen Die Erteilung ist innerhalb eines Tages erledigt. Die dabei zu zahlende Gebühr beträgt 10 KM (ca. 5 €). Seite 29
Sie können auch lesen