LEITLINIE GUTE VERFAHRENSPRAXIS IM GASTGEWERBE (GVG) - DIE GENEHMIGTE LEITLINIE
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LEITLINIE GUTE VERFAHRENSPRAXIS IM GASTGEWERBE (GVG) E L EIT L INIE DIE GENEHMIG T LEBENSMITTELRECHT UND -HYGIENE S VG Schweizer Verband für Spital-, Heim- und Gemeinschaftsgastronomie
IMPRESSUM Herausgeber GastroSuisse hotelleriesuisse CafetierSuisse SVG Schweizer Verband für Spital-, Blumenfeldstrasse 20 Monbijoustrasse 130 Bleicherweg 54 Heim- und Gemeinschaftsgastronomie 8046 Zürich 3007 Bern 8002 Zürich Marktgasse 10, 4800 Zofingen Projektteam Daniel Bulotti, Schweizer Verband für Spital-, Heim- und Gemeinschaftsgastronomie Andreas Burger, Swiss Catering Association Martina Clavuot-Brändli, GastroSuisse Julian Graf, CafetierSuisse Chantal Skupin, hotelleriesuisse Leitung / Koordination Martina Clavuot-Brändli, GastroSuisse Übersetzungen sein GmbH, Amthofstrasse 21, 8630 Rüti ZH Gestaltung James Communication AG, Postplatz 1, 6300 Zug Lektorat Martina Clavuot-Brändli 2. Auflage 2019 Neues Lebensmittelgesetz, Stand 1. Mai 2017 © GastroSuisse, hotelleriesuisse, CafetierSuisse, Schweizer Verband für Spital-, Heim- und Gemeinschaftsgastronomie
VORWORT GastroSuisse, hotelleriesuisse, CafetierSuisse und der Schweizer Verband für Spital-, Heim- und Gemeinschaftsgastronomie haben die vorliegende Leitlinie «Gute Verfahrenspraxis im Gastgewerbe» überarbeitet und dafür am 21. September 2018 die Genehmigung vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV erhalten. Die Leitlinie fasst die wesentlichen Inhalte aus den Gesetzen und Verordnungen des Lebensmittelrechts zusammen. Übersichtlich aufgebaut, trägt sie den Bedürfnissen verschiedener Betriebstypen Rechnung und hilft, den Betrieb rechtskonform zu führen und die Rechtssicherheit im Bereich Hygiene und Selbstkontrolle sicherzustellen. Dank der Genehmigung durch das BLV erhält die Leitlinie für Betrieb und Vollzug einen verbindlichen Charakter. Damit sind die Spielregeln für ein faires und konstruktives Miteinander gelegt. Ein besonderer Dank geht an alle, die sich an der Überarbeitung der Leitlinie beteiligt haben. Casimir Platzer Andreas Züllig Hans-Peter Oettli Thomas Leu Präsident Präsident Präsident Präsident GastroSuisse hotelleriesuisse CafetierSuisse Schweizer Verband für Spital-, Heim- und Gemeinschaftsgastronomie
INHALT 0 EINFÜHRUNG 7 0.1 Selbstkontrolle im Lebensmittelrecht 8 0.2 Ziel und Zweck der GVG-Leitlinie 8 0.3 In der GVG-Leitlinie berücksichtigte Rechtsgrundlagen 9 0.4 Mit der Leitlinie arbeiten 9 0.5 Hilfsmittel für die Umsetzung 10 1 BETRIEB ORGANISIEREN, VERANTWORTLICHKEITEN FESTLEGEN, AUSBILDUNG SICHERSTELLEN 11 1.1 Übersicht über den Betrieb erstellen 12 1.1.1 Betriebsbeschrieb 12 1.1.2 Grösseneinteilung der Betriebe bezüglich Umfang der Selbstkontrolle 12 1.1.3 Beurteilung des Risikos und erweiterte Dokumentation 13 1.1.4 Meldepflicht und Bewilligungen 13 1.2 Organisation, Verantwortung der Leistungsfunktion 13 1.2.1 Umfang der Organisationsregelung 13 1.2.2 Aufgaben und Qualifikation der verantwortlichen Person 13 1.3 Allgemeine und spezifische Ausbildungsanforderungen für Mitarbeitende 14 1.3.1 Qualifikation für alle Mitarbeitenden 14 1.3.2 Allgemeine Ausbildungsanforderungen 14 1.3.3 Spezifische Ausbildungsanforderungen Annahme und Lagerung von Lebensmittel 14 1.3.4 Spezifische Ausbildungsanforderungen Produktion 15 1.3.5 Spezifische Ausbildungsanforderungen Service und Transport 15 1.3.6 Qualifikation der Mitarbeitenden im Wellness-Bereich 15 2 RECHTSVORGABEN ÜBERBLICKEN UND BEACHTEN 17 2.1 Persönliche Hygiene, Gesundheit, Zutrittsregelungen 18 2.1.1 Persönliche Hygiene 18 2.1.2 Gesundheit 19 2.1.3 Zutrittsregelungen für betriebsfremde Personen und Tiere 19 2.2 Infrastruktur und Einrichtung 19 2.2.1 Allgemeine bauliche Anforderungen an Räume und Einrichtungen 19 2.2.2 Spezifische Anforderungen Bereich Warenannahme 20 2.2.3 Spezifische Anforderungen Lagerräume 20 2.2.4 Spezifische Anforderungen Produktion, Küche, Office, Satelliten 20 2.2.5 Spezifische Anforderungen Verkaufspunkte, Abgabestellen 20 2.2.6 Catering, Festwirtschaft 21 2.2.7 Bedarfsgegenstände wie Geräte, Geschirr und Küchenutensilien 21 2.2.8 Messgeräte und Prüfmittel 21 2.2.9 Spezifische Anforderungen Mitarbeiterräume, Garderoben und Toiletten 21 2.2.10 Gästezimmer, Etage 22 2.2.11 Wellness- und Spa-Bereich 22 2.3 Unterhalt, Reinigung und Desinfektion, Entsorgung 22 2.3.1 Wasserversorgung 22 2.3.2 Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen 22 2.3.3 Unterhalt Ausschankanlagen 23 2.3.4 Reinigung und Desinfektion 23 2.3.5 Schädlinge 23 2.3.6 Entsorgungsstationen 23 2.4 Produktionshygiene 24 2.4.1 Allgemeine Bestimmungen 24 2.4.2 Anlieferung, Warenannahme 24 2.4.3 Lagerung 24 2.4.4 Produktion von Lebensmitteln 25 2.4.5 Umgang mit Lebensmittel mit besonderen Risiken 26 2.4.6 Umgang mit Lebensmittel, die Allergien oder Intoleranzen auslösen können 27 2.4.7 Verkauf und Service 28 2.4.8 Überproduktion und Resteverwertung 28 2.4.9 Entsorgung 28 2.5 Transport 29
2.5.1 Transportfahrzeuge und Gebinde 29 2.5.2 Betriebsinterner Transport 29 2.5.3 Betriebsexterner Transport 29 2.6 Täuschungsschutz und Information 29 2.6.1 Täuschungsschutz 29 2.6.2 Kennzeichnung 29 2.6.3 Kennzeichnung bei Verpflegungsautomaten und Fernkommunikationstechnik 31 2.6.4 Alkoholabgabe an Jugendliche 31 2.7 Rückverfolgbarkeit, Vorgehen bei der Abgabe gesundheitsgefährdender Lebensmittel 32 2.7.1 Rückverfolgbarkeit 32 2.7.2 Vorgehen nach der Abgabe von gesundheitsgefährdenden Lebensmittel 32 3 GEFAHREN ERKENNEN, KONTROLLIEREN UND BEHERRSCHEN (HACCP) 33 3.1 Begriff und Methode HACCP 34 3.2 Anwenden des HACCP-Konzeptes 34 3.2.1 Prozesse bestimmen und Gerichte zuteilen 34 3.2.2 Gefahren bestimmen, auflisten und bewerten 35 3.2.3 CCP bestimmen und Grenzwerte festlegen 35 3.2.4 Überwachung festlegen 35 3.2.5 Korrekturmassnahmen bestimmen 35 3.2.6 Überprüfung des Konzeptes 35 3.2.7 Unterschied kritischer Kontrollpunkt (CCP) und Lenkungspunkt (LP) 36 3.3 HACCP Gefahrenliste 36 3.3.1 Anlieferung 36 3.3.2 Lagerung 37 3.3.3 Produktion 37 3.3.4 Transport 40 3.3.5 Verkauf, Service 40 4 SICHERHEIT GEWINNEN DURCH ÜBERPRÜFUNG UND DOKUMENTATION 41 4.1 Grösseneinteilung der Betriebe bezüglich Selbstkontrolle 42 4.2 Umsetzung der Selbstkontrolle nach Grösseneinteilung der Betriebe 44 4.2.1 Betrieb Kategorie A (gross) 44 4.2.2 Betrieb Kategorie B (mittel) 47 4.2.3 Betrieb Kategorie C (klein) 50 4.2.4 Betrieb Kategorie D (sehr klein) 52 4.3 Überprüfung des Selbstkontrollkonzeptes 54 4.3.1 Zweck der Überprüfung des Selbstkontrollkonzeptes 54 4.3.2 Allgemeine Überprüfung in allen Betriebskategorien 54 4.3.3 Mikrobiologische Analysen 54 4.3.4 Überprüfung bei Betrieben der Kategorie A 56 4.3.5 Überprüfung bei Betrieben der Kategorie B 56 4.3.6 Überprüfung bei Betrieben der Kategorie C 56 4.3.7 Überprüfung bei Betrieben der Kategorie D 56 5 KOMPETENT MIT DEM VOLLZUG ZUSAMMENARBEITEN 57 5.1 Aufgaben und Rechte der Kontrollorgane 58 5.1.1 Kontroll- und Zutrittsrecht 58 5.1.2 Schweigepflicht 58 5.1.3 Gegenstand der Kontrollen 58 5.1.4 Probenahmen 58 5.2 Ergebnisse, Massnahmen, Strafen 58 5.3 Aufgaben und Rechte des Betriebsinhabers 59 5.4 Stellenwert und Weiterentwicklung der GVG-Leitlinie 59
6 ANHANG 60 6.1 Rechtsgrundlagen 61 6.2 Maximaltemperaturen für Lebensmittel 62 6.3 Empfohlene Maximallagerzeiten 62 6.3.1 Maximale Lagerzeiten für die Kühlhaltung 62 6.3.2 Maximale Lagerzeiten für die Tiefkühlhaltung 63 6.4 Freiwillige Allergendeklaration 63 6.5 Lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsvorschriften 64
0 1 2 3 4 5 6 0.1 Selbstkontrolle im Lebensmittelrecht 0.2 Ziel und Zweck der GVG-Leitlinie Die Selbstkontrolle ist ein wichtiger Pfeiler im schweizeri- Für jeden Lebensmittelbetrieb muss eine verantwortliche schen Lebensmittelrecht und betrifft jede Person, die in Person bestimmt werden, welche dafür sorgt, dass die einem Lebensmittelbetrieb tätig ist. Sie sorgt dafür, dass Anforderungen des Lebensmittelrechtes im Rahmen der nur Lebensmittel in Verkehr gebracht werden, die der Selbstkontrolle erfüllt werden und nur Lebensmittel Lebensmittelgesetzgebung entsprechen. Ein wichtiger abgegeben werden, die der Lebensmittelgesetzgebung Aspekt ist dabei die gute Verfahrenspraxis, welche entsprechen. Um diese Anforderungen zu erfüllen, ist die wiederum die gute Hygienepraxis und die gute Herstell GVG-Leitlinie ein geeignetes Hilfsmittel. praxis beinhaltet. Die gute Verfahrenspraxis hat das Ziel, Mit Genehmigung durch das Bundesamt für Lebensmittel mit einem hygienischen Umgang und branchenüblichen sicherheit und Veterinärwesen (BLV) erhält sie einen Verfahren die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. verbindlichen Charakter für Betriebe und den Vollzug. Als Ebenfalls Teil der Selbstkontrolle ist das HACCP-Konzept, Hilfsmittel zur Umsetzung der gesetzlich geforderten bei welchem Gefahren erkannt und beherrscht werden. Selbstkontrolle sollen mit ihr folgende Ziele erreicht werden: Die Minimalanforderungen der Selbstkontrolle sind in die wichtigsten Punkte der Betriebsorganisation und 3 Gesetzen und über 30 Verordnungen geregelt. Ergänzt die Verantwortlichkeiten der Leitungsfunktionen sind werden sie durch verschiedene Publikationen, HACCP- definiert Leitlinien sowie ISO- und weiteren Normen. Da die Inhalte allgemeine und spezifische Ausbildungsanforderungen immer wieder den neusten Anforderungen und Erkennt für die verantwortliche Person und die Mitarbeitenden nissen angepasst werden, ist es schwierig, den Überblick sind festgelegt zu behalten und stets auf dem neusten Stand zu sein. eine Übersicht zeigt die rechtlichen Vorgaben, welche Die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung einzuhalten sind (LGV) bietet die Möglichkeit, Branchenleitlinien zu über die wichtigsten Gefahren und kritischen Kontroll- erstellen. Sie müssen vom Bundesamt für Lebensmittel punkten CCP, deren Überwachung und die zu treffen- sicherheit und Veterinärwesen (BLV) genehmigt werden den Massnahmen besteht eine Übersicht und sollten folgendes berücksichtigen: die Durchführung und Dokumentation der Selbst für die korrekte Umsetzung des HACCP-Systems kontrolle ist in Abhängigkeit der Betriebsgrösse und geeignet sein des Risikos umschrieben die Prinzipien des Codex Alimentarius berücksichtigen 1 eine Übersicht zeigt die wichtigsten Punkte für die mit den betroffenen Kreisen abgesprochen sein Zusammenarbeit mit den Kontrollbehörden auf Damit die GVG-Leitlinie ihren verbindlichen Charakter behält, wird sie entsprechend der Fortschreibung des Rechts aktualisiert und vom BLV genehmigt. Dadurch kann sich die verantwortliche Person mit wenig Aufwand über Neuerungen und Anpassungen informieren und das betriebseigene Konzept wenn nötig anpassen. 8
0 1 2 3 4 5 6 0.3 In der GVG-Leitlinie berücksichtigte 0.4 Mit der Leitlinie arbeiten Rechtsgrundlagen Bei der Umsetzung der Selbstkontrolle im Betrieb kann in Im Lebensmittelgesetz (LMG) ist festgehalten, dass: der Reihenfolge der Kapitel vorgegangen werden. «Wer Lebensmittel oder Gebrauchsgegenstände herstellt, behandelt, lagert, transportiert, in Verkehr bringt, ein-, Kapitel 1: Betrieb organisieren, Verantwortlichkeiten aus- oder durchführt, muss dafür sorgen, dass die festlegen, Ausbildung sicherstellen gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Er oder Zentral sind in dem Kapitel die Bezeichnung der verant- sie ist zur Selbstkontrolle verpflichtet.» wortlichen Person und deren Qualifikationen und Pflichten. Die vorliegende Leitlinie stützt sich somit auf das LMG und Weiter wird der Betrieb mit Hilfe von Organigrammen dessen Ausführungsverordnungen, insbesondere: und/oder Betriebsbeschrieben beschrieben. Es sind Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände- Stellenbeschriebe für die Mitarbeitenden sowie ein verordnung LGV Schulungskonzept vorhanden. Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel LIV Kapitel 2: Rechtsvorgaben überblicken und beachten Hygieneverordnung HyV (Gute Verfahrenspraxis) Einzelne Bestimmungen aus der Landwirtschaftlichen Die rechtlichen Vorgaben stellen die gute Verfahrenspraxis Deklarationsverordnung LDV und der Messmittelverord- sicher und sind in folgende Kapitel gegliedert: nung sind ebenfalls Bestandteil der Leitlinie. Persönliche Hygiene, Gesundheit und Zutrittsregelungen Für die fachlichen Voraussetzungen im Wellnessbereich Infrastruktur und Einrichtung und bei der Schädlingsbekämpfung wurden die Ausfüh- Unterhalt, Reinigung und Desinfektion, Entsorgung rungsverordnungen der Chemikalien-Risikoreduktions- Produktionshygiene Verordnung berücksichtigt. Die Anforderungen an Transport Trinkwasser und Wasser in öffentlichen Bädern entspre- Täuschungsschutz und Deklaration chen der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in Rückverfolgbarkeit, Vorgehen bei der Abgabe gesund- öffenltich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV). heitsgefährdender Lebensmittel Der Geltungsbereich des Lebensmittelrechts erstreckt sich Die Umsetzung in die Praxis erfolgt hier mittels Check nicht oder nur bedingt auf die Anforderungen an die listen, Arbeitsanweisungen, Rezepturen etc. welche nicht Einrichtungen und Hotelzimmer, in denen keine Mahl Bestandteil dieser Leitlinie sind. zeiten angeboten werden. Die in der Leitlinie aufgeführten Bestimmungen orientieren sich deshalb an kantonalen Kapitel 3: Gefahren erkennen, kontrollieren und Bestimmungen, Branchenregelungen und weiteren beherrschen (HACCP) Normen. Sie geben den von den beteiligten Verbänden Ziel dieses Kapitels ist das Erkennen und Beherrschen von definierten Standard wieder und sind nicht Gegenstand der Gefahren entlang der wichtigsten Prozessschritte. Die Genehmigung durch das BLV. wichtigsten Gefahren, mögliche Ursachen und Mass Eine Übersicht über die Rechtsgrundlagen bietet Anhang 6.1. nahmen zur Behebung der Gefahren (z.B. in Form von Arbeitsanweisungen) sind im Kapitel aufgelistet und erleichtern die Umsetzung in die Praxis. Je nach Angebot und Gästestruktur können der Aufwand und die Häufigkeit von Kontrollen unterschiedlich sein. 1 https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/das-blv/kooperationen/ internationale-institutionen.html 9
0 1 2 3 4 5 6 Kapitel 4: Sicherheit gewinnen durch Überprüfung 0.5 Hilfsmittel für die Umsetzung und Dokumentation Die vorliegende Leitlinie bietet einen Überblick über In Abhängigkeit mit der Betriebsgrösse listet dieses Kapitel Gefahren, Kontroll- und weitere Massnahmen, Dokumenta- auf, wie die Selbstkontrolle umgesetzt werden soll. Der tionspflicht je nach Betriebsgrösse und rechtliche Vorgaben. Umfang richtet sich nach den administrativen Möglichkei- Für die praktische Umsetzung im Betrieb dienen die vom ten eines Betriebes, was zur Folge hat, dass ein kleiner BLV genehmigten Umsetzungshilfen der Verbände als Betrieb weniger Punkte in schriftlicher Form regeln muss verbindliches Hilfsmittel. Erkundigen Sie sich bei Ihrem als ein grosser. Betriebe, die auf Grund ihres Speiseange- Verband! botes und der Gästestruktur ein höheres Risiko aufweisen, haben unabhängig ihrer Betriebsgrösse zusätzliche GastroSuisse Anforderungen an die Dokumentation. Blumenfeldstrasse 20 8046 Zürich Kapitel 5: Kompetent mit dem Vollzug zusammen www.gastrosuisse.ch arbeiten In diesem Kapitel werden der Umfang der amtlichen hotelleriesuisse Kontrolle sowie die Rechte und Pflichten der Beteiligten Monbijoustrasse 130 aufgezeigt. Damit soll eine Basis für einen konstruktiven 3007 Bern Dialog geschaffen werden. www.hotelleriesuisse.ch Regelmässige Überprüfung der Selbstkontrolle CafetierSuisse Das Selbstkontrollkonzept sollte in regelmässigen Bleicherweg 54 Abständen überprüft und wo nötig den Bedürfnissen des 8002 Zürich Betriebes angepasst werden. Nur durch ein aktuelles www.cafetier.ch Selbstkontrollsystem mit den entsprechenden Massnahmen kann die Lebensmittelsicherheit gewährleistet werden. SVG Schweizer Verband Spital-, Heim- und Gemeinschaftsgastronomie Marktgasse 10 4800 Zofingen www.svg.ch 10
0 1 2 3 4 5 6 1 BETRIEB ORGANISIEREN, VERANTWORTLICHKEITEN FESTLEGEN, AUSBILDUNG SICHERSTELLEN
0 1 2 3 4 5 6 Ziel: Über den Betrieb, dessen Angebot, Organisation, Zustän- digkeiten und Grösse gibt eine Beschreibung Auskunft Die verantwortliche Person ist bezeichnet, deren Aufgabenbereich und Qualifikation festgelegt Der Betrieb und die verantwortliche Person sind bei den kantonalen Vollzugsbehörden gemeldet Grundausbildung und stufengerechte Aus- und Weiter- bildung der Mitarbeitenden sind sichergestellt 1.1 Übersicht über den Betrieb erstellen 1.1.1 Betriebsbeschrieb Um einen Überblick über den Betrieb zu gewährleisten, Art und Grösse des Betriebs, Betriebsumfang ist ein Betriebsbeschrieb erforderlich. Dieser gibt über (inkl. Aussenstellen) folgende Punkte Auskunft: Angebot, Besonderheiten (z.B. Party-Service, besondere Name und Adresse des Betriebes Produktionstechnologien, eigene Produkte, Abgabe Telefon, Fax, E-Mail, Homepage vorverpackter Lebensmittel, Betreuung von Festwirt Eigentümer, Pächter/Mieter, verantwortliche Person, schaften, etc.) Stellvertretung (Art. 73 LGV) Anzahl Mitarbeitende, Kader, Lernende (Voll- und Teilzeit) 1.1.2 Grösseneinteilung der Betriebe bezüglich Umfang der Selbstkontrolle Die Grösseneinteilung erfolgt über die Anzahl Mitarbeiten- Entsprechen Mahlzeiten pro Service und Mitarbeitende de und über die Anzahl Mahlzeiten pro Service. Zu den nicht der gleichen Kategorie, wird der Betrieb in der Mitarbeitenden zählen alle Personen, unabhängig von ihrer höheren Kategorie eingeteilt. Funktion, welche Zutritt zu den Produktions- und Gasträumen haben. Es wird von Vollzeitäquivalenten ausgegangen. Kategorie Mahlzeiten pro Service, Mitarbeitende Beispiele inkl. Auslieferungen A gross > 500 > 50 Grosser Hotel- oder Restaurationsbetrieb, Kantonale Spitäler, Reha- und Kurkliniken B mittel 151 – 500 21 – 50 Mittlerer Hotel- oder Restaurationsbetrieb, Altersheime, Schulmensen C klein 50 – 150 9 – 20 Kleiner Gasthof oder Restaurationsbetrieb D sehr klein < 50
0 1 2 3 4 5 6 1.1.3 Beurteilung des Risikos und erweiterte Dokumentation 1.2 Organisation, Verantwortung der Neben der Betriebsgrösse richtet sich die Dokumentation Leitungsfunktionen auch nach dem Angebot und der Gästestruktur. Trifft einer der unten genannten Punkte für den Betrieb zu, 1.2.1 Umfang der Organisationsregelung so sind die entsprechenden Vorgaben aus Kapitel 2.4.5 Wenn die Betriebsverantwortung über mehrere Stellen Umgang mit Lebensmittel mit besonderen Risiken für alle verteilt ist (z.B. Einkauf, Küche, Service, Hauswirtschaft, Kategorien schriftlich zu dokumentieren: Wellness, Betrieb Aussenstelle) wird ein Organigramm und im Betrieb werden hauptsächlich empfindliche Bevöl- eine Regelung der Verantwortlichkeit erwartet. kerungsgruppen (Kinder und Säuglinge, Senioren, Für den Betrieb muss gemäss Art. 73 LGV eine verantwort Schwangere und Menschen mit geschwächten Abwehr- liche Person mit Geschäftsadresse in der Schweiz bestimmt kräften) verpflegt werden. Gerichte mit hohem Risiko wie beispielsweise Beefsteak Tatar, Carpaccio, Sushi, Gerichte mit rohen Eiern sowie 1.2.2 Aufgaben und Qualifikation der verantwortlichen Gerichte mit rohem Geflügel (z.B. Fondue Chonosie, Person Mongolentopf, Tatarenhut etc.) machen einen Grossteil Die verantwortliche Person sorgt im ganzen Betrieb dafür, des Umsatzes aus dass die Anforderungen des Lebensmittelrechts ein gehalten werden. Sie hat folgende Aufgaben zu erfüllen: 1.1.4 Meldepflicht und Bewilligungen Wer mit Lebensmitteln umgeht, muss dies der zuständigen Pflicht zur Selbstkontrolle kantonalen Vollzugsbehörde (Kantonschemiker, Lebens Sicherstellen, dass die Anforderungen des Lebensmittel mittelinspektorat) melden. Beim Umgang mit alkoholischen rechts auf allen Stufen des Tätigkeitsbereichs erfüllt Getränken muss zusätzlich noch die Handelsform werden und dass nur Lebensmittel abgegeben werden, (Ausschank, Detailhandel) und die Art des gehandelten die der Lebensmittelgesetzgebung entsprechen Alkohols (Spirituosen, Wein, Bier etc.) angegeben werden. Umsetzung und Dokumentation der in dieser Leitlinie Wichtige Veränderungen im Betrieb (z.B. eine neue festgelegten Vorgaben mit Hilfe einer genehmigten verantwortliche Person/Geschäftsleitung oder eine Umsetzungshilfe bauliche Veränderung) oder eine Betriebsschliessung sind Sicherstellen einer wirksamen Selbstkontrolle zu melden. Überprüfung der Produktqualität durch Dokumentation Im Weiteren sollte die Meldepflicht bei Erkrankungen und je nach Betriebsart Probenahmen und Analysen (Kapitel 2.1.2) und bei der Abgabe gesundheitsgefährdenden Beschaffung und Erneuerung der für den Betrieb Lebensmittel (Kapitel 2.7.2) beachtet werden. nötigen Bewilligungen Je nach örtlichen Vorschriften sind Bewilligungen für den Betrieb erforderlich (Gelegenheitswirtschaften, Boulevard- Hygienischer Umgang mit Lebensmittel Café, Wasserbezug aus eigener Fassung, etc.). Zuständig in Einhaltung der Hygienevorgaben und Sorgfaltspflicht den Kantonen ist in der Regel die ortsansässige Behörde. bei der Produktion und Abgabe von Lebensmittel sowie Auch für den Ausschank von Spirituosen braucht es eine sicherstellen der guten Verfahrenspraxis Bewilligung. Diese kann ebenfalls bei den kantonalen Unterhalt und Reinigung von Räumlichkeiten, Trans- Behörden angefordert werden. porteinrichtungen und Geräten für die Lebensmittel produktion Durchsetzung und Kontrolle der persönlichen Hygiene 13
0 1 2 3 4 5 6 Rückverfolgbarkeit, Täuschungsschutz und 1.3 Allgemeine und spezifische Information Ausbildungsanforderungen für Mitarbeitende Dokumentation der Herkunft und Weitergabe von Lebensmittel 1.3.1 Qualifikation für alle Mitarbeitenden Vermeidung der Täuschung von Konsumentinnen Die Mitarbeitenden verfügen über eine stufen- und und Konsumenten durch schriftliche und mündliche arbeitsplatzgerechte Qualifikation. Die Kenntnisse richten Deklaration sich nach den nachfolgend aufgeführten Anforderungen. Sicherstellung der mündlichen und schriftlichen Die Schulungsmassnahmen sind zu dokumentieren. Auskunftspflicht 1.3.2 Allgemeine Ausbildungsanforderungen Organisation Wer mit Lebensmittel umgeht, muss die allgemeinen Risiken Festlegen der Verantwortlichkeiten der Mitarbeitenden kennen und über hygienische Grundkenntnisse verfügen. Mitarbeitende entsprechend ihren Tätigkeiten über Diese beinhalten folgende Punkte: wachen und schulen Die 5 Hauptpunkte der Lebensmittelhygiene gemäss den Zusammenarbeit mit den Behörden, speziell auch 5 Schlüsseln zur Lebensmittelsicherheit der WHO 2 Unterstützung bei der Inspektion —— Sorge für Sauberkeit Einhaltung der Meldepflicht an die Behörden wenn —— Trennung von rohen und zubereiteten Lebensmitteln festgestellt wurde, dass wie auch Abfällen —— bei mehreren Personen im Betrieb übertragbare —— Genügende Erhitzung und schnelle Abkühlung von Krankheiten aufgetreten sind (siehe Kap. 2.1.2) Lebensmitteln —— gesundheitsgefährdende Lebensmittel an Konsu- —— Lagerung im sicheren Temperaturbereich menten abgegeben wurden (siehe Kap. 2.7.2) —— Verwendung von sauberem Trinkwasser und Regelung der Zutrittsberechtigung in Betriebsräume einwandfreien Rohstoffen und Lebensmitteln und der Haltung und Mitführung von Tieren Persönliche Hygiene, Zutrittsregelung, Meldepflicht bei Krankheiten (Kap. 2.1) Qualifikation der verantwortlichen Person Durchführung und Dokumentation der Selbstkontrolle, Die verantwortliche Person kann ihre Kenntnisse in sofern dafür verantwortlich Lebensmittelrecht und Hygiene in Form einer einschlägigen Prüfung oder von zwei Jahren erfolgreicher Betriebsfüh- 1.3.3 Spezifische Ausbildungsanforderungen Annahme und rung belegen. Sie muss in der Lage sein, die in diesem Lagerung von Lebensmittel Kapitel aufgeführten Aufgaben fachlich korrekt zu erfüllen. Wichtigste Risikofaktoren und deren Beherrschung Verschiedene Kantone kennen weitergehende Ausbildungs- bei der Anlieferung und Prüfungsbestimmungen, die beachtet werden müssen. Einhaltung der Kühlkette und der Lagertemperaturen Vorgehen bei der Warenannahme (gemäss Weisungen) Anforderungen an Transportmittel Handhabung der Gebinde Lagerbewirtschaftung 14
0 1 2 3 4 5 6 1.3.4 Spezifische Ausbildungsanforderungen Produktion 1.3.6 Qualifikation der Mitarbeitenden im Wellness-Bereich Wichtigste Risikofaktoren und deren Beherrschung Die Anforderungen richten sich nach der Verordnung des bei der Produktion EDI über die Fachbewilligung für die Desinfektion des Warenflusstrennung bei der Produktion (inkl. Verhin- Badewassers in Gemeinschaftsbädern (VFB-DB) 3. derung der Verschleppung von Mikroorganismen über Es sind vor allem folgende Kenntnisse erforderlich: Gerätschaften) Grundlagen der Toxikologie und Ökologie Sachgerechter Umgang mit allergenen Stoffen und Gesetzgebung über Umwelt-, Gesundheits- und Vermeidung von Kreuzkontamination A rbeitnehmerschutz Einzuhaltende Temperaturbereiche, vor allem beim Massnahmen zum Schutz der Umwelt und der Umgang mit Lebensmittel mit besonderen Anforderungen Gesundheit und Risiken Sachgerechte Verwendung und Entsorgung von Lenkungs- und Kontrollpunkte, bzw. Vorgaben durch Desinfektionsmittel Rezepturen oder Arbeitsanweisungen Sachgerechter Umgang mit Geräten Unterhalt und Reinigung der Räume, Einrichtungen und Gewisse Kantone haben zudem die SIA-Norm 385/9 Gerätschaften «Wasser und Wasseraufbereitungsanlagen in Gemein- Abfallbehandlung und Abfallentsorgung schaftsbädern» für verbindlich erklärt und verlangen entsprechende Kenntnisse darüber 1.3.5 Spezifische Ausbildungsanforderungen Service und Transport Wichtigste Risikofaktoren und deren Beherrschung beim Transport und Service Hygieneschutzmassnahmen im Servicebereich, vor allem bei Selbstbedienung Einzuhaltende Temperaturbereiche und Zeitlimiten zwischen Zubereitung, Abgabe und Konsum Mündliche Auskunftspflicht betreffend Zusammen setzung der Speisen und allergenen Zutaten 2 http://www.who.int/foodsafety/areas_work/food-hygiene/5keys-poster/en 3 https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20041553/index.html 15
0 1 2 3 4 5 6 2 RECHTSVORGABEN ÜBERBLICKEN UND BEACHTEN (GUTE VERFAHRENSPRAXIS)
0 1 2 3 4 5 6 Die nachfolgenden Rechtsvorgaben beinhalten Massnahmen Wer im Produktionsbereich arbeitet: zur Sicherstellung der guten Verfahrenspraxis. Sie sind ein Steckt lange Haare zurück, bindet sie zusammen wichtiger Bestandteil der gesetzlich vorgeschriebenen oder deckt sie ab Selbstkontrolle und dienen dazu, dass keine gesundheits- Gesichtsbehaarung ist gepflegt gefährdenden Lebensmittel an Konsumenten abgegeben Verwendet Rasierwasser und Parfüms zurückhaltend werden. Hält Fingernägel kurz und sauber Verwendet keinen Nagellack und/oder künstliche Ziel: Fingernägel Die für den Betrieb und das Angebot zutreffenden Trägt keine Strassenkleidung und -schuhe Vorschriften sind bekannt Trägt saubere Arbeitskleidung und -schuhe und wenn erforderlich Schutzkleidung 2.1 Persönliche Hygiene, Gesundheit, Trägt Schutzkleidung wie Schürzen und Kopfbedeckung Zutrittsregelungen nicht während Pausen oder Toilettenbesuchen Trägt keinen sichtbaren Schmuck (mit Ausnahme eines 2.1.1 Persönliche Hygiene schlichten Ehe-, Freundschafts- oder Partnerrings sowie Wer mit Lebensmitteln umgeht: kleinen Ohrsteckern), keine Armbanduhren und Arm- Hält die Vorgaben der persönlichen Hygiene ein, duscht bänder, oder andere sichtbare Piercings regelmässig und hält sich die Hände und Haare sauber, pflegt Mundhygiene Verhaltensregeln: Reinigt sich die Hände gründlich mit Flüssigseife: Werden Einweg-Handschuhe getragen, so sind sie —— vor Arbeitsbeginn und dem Beginn einer neuen gezielt einzusetzen (beispielsweise bei der Verarbeitung Tätigkeit von genussfertigen Lebensmittel) und öfters zu wech- —— nach jedem Arbeitsunterbruch, Toilettenbesuch und seln, insbesondere nach Unterbruch einer Tätigkeit Rauchpause Nicht auf Lebensmittel niesen oder husten —— nach Reinigungsarbeiten und dem Entsorgen von Nicht in der Nase bohren oder an andern Körperstellen Abfällen kratzen —— nach dem Anfassen verschmutzter Gegenstände Hände nicht an der Arbeitskleidung abwischen —— nach dem Bearbeiten von rohem Fisch, Fleisch, Lebensmittel nur mit sauberen Händen und nur wenn Geflügel, Ei, ungerüsteten Früchten und Gemüse es zwingend erforderlich ist berühren oder dem Tragen von Einweghandschuhen Degustiert wird nur mit sauberem Besteck und unter —— nach dem Kontakt mit körperlichen Risikoberei- Vermeidung jeder Kontamination der Lebensmittel. chen (Nase, Ohren, Haare, Intimbereich), nach dem Degustationslöffel nicht in der Blusen- oder Hosentasche Husten oder Niesen aufbewahren Wendet Handreinigungsmittel gemäss der Gebrauchs- In Produktions- und Lagerräumen von Lebensmittel gilt anweisung des Herstellers an ein generelles Rauch- und Essverbot. Vom Essverbot Benutzt zum Trocknen der Hände ein Wegwerf-Papier- ausgenommen sind spezielle Anlässe im Produktions tuch oder eine einmal benutzbare Stoffhandtuchrolle 4 bereich, wie beispielsweise Chefs table Benutzt Desinfektionsmittel in definierten Situationen und nur auf trockenen Händen 18
0 1 2 3 4 5 6 2.1.2 Gesundheit 2.2 Infrastruktur und Einrichtung Für Personen die an Erbrechen, Durchfall oder anderen Erkrankungen leiden, die durch Lebensmittel übertragen 2.2.1 Allgemeine bauliche Anforderungen an Räume und werden können, ist der Umgang mit Lebensmitteln Einrichtungen und das Betreten von Lebensmittelbereichen generell Lebensmittelbetriebe verfügen neben Küche und Gäste verboten räumen über folgende Räume und/oder Einrichtungen, Betroffene Personen haben ihren Vorgesetzten unver- sofern dies platzmässig realisierbar ist: züglich über Krankheiten und Symptome (insbesondere Einen geeigneten Bereich für die Warenannahme Erbrechen, Durchfall und Fieber) zu informieren. Treten Ausreichend Lagerraum, welcher eine hygienisch die Fälle gehäuft auf, so meldet dies die verantwortliche einwandfreie Lagerung (Trennung, Temperaturen, Person den Kontrollbehörden Belüftung etc.) erlaubt Personen mit Wunden, Hautinfektionen oder anderen Toiletten und Garderoben sind mit Warm- und Hautverletzungen dürfen nur mit entsprechendem Kaltwasseranschluss, Flüssigseifenspender, Wegwerf- Schutzverband (wasserdichtes Pflaster, Schutzhand- Papiertuch oder einmal benutzbare Stoffhandtuchrolle schuh, Fingerling etc.) Tätigkeiten ausüben, bei denen ausgestattet. Wo notwendig stehen Desinfektionsmittel sie mit Lebensmittel in Berührung kommen zur Verfügung Toilettenräume dürfen nicht direkt in Räume öffnen, 2.1.3 Zutrittsregelungen für betriebsfremde in denen mit Lebensmittel umgegangen wird Personen und Tiere Räume für die Lagerung von Abfällen, Reinigungs Abgesehen von den öffentlichen Räumen gilt ein mitteln und Arbeitsgeräten Zutrittsverbot für betriebsfremde Personen zu den Die Grösse der Räume ist dem Produktionskonzept resp. Betriebsteilen, in welchen mit offenen Lebensmitteln Sortiment angepasst. Sie müssen sauber und instand gehal- umgegangen wird. Ausnahmen und die damit ver- ten werden und folgenden Anforderungen entsprechen: bundenen Auflagen (Tragen von speziellen Schuhen, Mantel, Kopfbedeckung, etc.) sind von der verantwort Allgemeines lichen Person festzulegen Decken, Wände, Böden, Einrichtungen (z.B. Regale) und Haustiere sind generell von allen Räumen, in welchen Arbeitsflächen sind in einwandfreiem Zustand und wer- sich Lebensmittel befinden, fern zu halten. Für die den stets sauber gehalten. Sie lassen sich leicht reinigen öffentlich zugänglichen Räume kann die verantwort und wenn nötig desinfizieren liche Person das Mitführen von Hunden bewilligen Boden-, Wandabschlüsse und Sockel sind intakt und vollständig abgekittet oder mit Silikonfugen versehen Defekte Kacheln («Plättli») müssen ersetzt und Bohr löcher sauber abgekittet werden Ablauföffnungen sind so konstruiert, dass weder Unge- ziefer noch Gerüche in Räume eindringen können Belüftung Alle Räume verfügen über eine ausreichende natürliche oder künstliche Belüftung Künstliche Luftströmungen aus einem kontaminierten in einen reinen Bereich sind zu vermeiden Die Lüftungssysteme sind so installiert, dass Filter und andere Teile, die ausgetauscht oder gereinigt werden müssen, leicht zugänglich sind 4 https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien- pandemien/hygiene-pandemiefall/haende-waschen.html 19
0 1 2 3 4 5 6 Beleuchtung 2.2.3 Spezifische Anforderungen Lagerräume Alle Räume sind ausreichend künstlich oder natürlich Lagerräume sind in ausreichender Kapazität vorhanden beleuchtet, auch Treppenhäuser und Gänge Lagerräume sind mit geeigneten Gestellen bestückt, die Bei Bedarf sind Sonnenstoren vorhanden, die vor direk- leicht zu reinigen sind ter Sonneneinstrahlung schützen Lagerräume für Lebensmittel, die keine besonderen Tem- peraturvorgaben aufweisen, sind sauber, trocken, frei von Handwaschgelegenheiten Schädlingen, vor Sonnenlicht geschützt und gut belüftet In Räumen, wo Lebensmittel verarbeitet werden, Kühlräume verfügen über die nötigen Kühleinrichtungen sind genügend Handwaschstellen mit Warm- und und Temperaturmessgeräte, um die vorgeschriebenen Kaltwasseranschluss, Flüssigseifenspender, Papier- Maximaltemperaturen einzuhalten und zu kontrollieren tuchrollen, Einweg-Papiertücher oder Einweg-Stoff- Lagerräume der Küche sind so angelegt, dass Waren handtuchrollen platziert. Wo notwendig stehen zudem nicht durch die Produktionsräume hindurch angeliefert Desinfektionsmittel zur Verfügung werden müssen Insektenschutz/Schädlinge 2.2.4 Spezifische Anforderungen Produktion, Küche, Lassen sich Fenster, Türen oder andere Öffnungen nach Office, Satelliten aussen öffnen, müssen sie gegen das Eindringen von Es stehen ausreichende Arbeitsflächen zur Verfügung, Insekten abgesichert werden oder mit Insektenschutz- die ein hygienisches Arbeiten erlauben gittern versehen werden In den Räumen ist dafür gesorgt, dass Lebensmittel Werden Insektenschutzgitter angebracht, müssen sie zu optimal zwischengelagert werden und die Kühlkette Reinigungszwecken leicht entfernt werden können eingehalten wird Insektenschutzgitter sind intakt, Öffnungen (Risse, Sauber- und Schmutzzone sind räumlich oder zeitlich Spalten etc.) werden verschlossen getrennt Besteht die Gefahr, dass durch offene Fenster oder Fest installierte Maschinen sind leicht zugänglich Türen Insekten ins Gebäude gelangen, müssen sie Für das Vorspülen/Waschen von Geschirr und Waschen geschlossen bleiben von Lebensmittel, gibt es falls erforderlich und den gegebenen Verhältnissen angemessen, getrennte 2.2.2 Spezifische Anforderungen Bereich Warenannahme Waschbecken Der Annahmebereich ist geeignet, um Lebensmittel zu kontrollieren und bei Bedarf von Transport- in sauberes 2.2.5 Spezifische Anforderungen Verkaufspunkte, Lagergebinde umzupacken A bgabestellen Die nötigen Hilfsmittel (Thermometer, Waage etc.) sind Selbstbedienungs-Buffets mit offen angebotenen Speisen vorhanden sind mit einem geeigneten Spuckschutz ausgerüstet Es stehen Kühlmöglichkeiten zur Verfügung, die ein und sauber Einhalten der Kühlkette auch dann ermöglichen, wenn Gasträume verfügen neben der Ambientebeleuchtung die Ware nicht direkt angenommen und eingelagert auch über ein helles Reinigungslicht wird. Nach Möglichkeit sind dafür separate Kühl Verkaufsvitrinen bestehen aus geeignetem Material und einrichtungen vorgesehen sind leicht zu reinigen Transportwege für Lebensmittel sind klar definiert und Für die Warmhaltung resp. Kühlung sind die nötigen den Lieferanten bekannt Einrichtungen vorhanden Transporte durch die Küche werden vermieden Kühlvitrinen verfügen über entsprechende Temperatur- Abfalldepots und Depots für Leergebinde sind örtlich messgeräte, um die vorgeschriebene Maximaltempera- getrennt von der Warenannahme tur zu kontrollieren Tiefkühlvitrinen weisen eine Markierung für die maximale Befüllung auf. Das Thermometer ist auf der Höhe der Markierung anzubringen (Art. 25 Abs. 7 resp. Anhang 2 HyV) 20
0 1 2 3 4 5 6 2.2.6 Catering, Festwirtschaft Altpapier sowie Recyclingpapier und -karton dürfen Marktstände, Verkaufszelte, Verkaufsfahrzeuge und nicht als Verpackungsmaterial für verarbeitete Lebens- ähnliches sind so gebaut, dass eine Kontamination mit mittel verwendet werden Ungeziefer vermieden wird. Sie müssen sauber und instand gehalten werden 2.2.8 Messgeräte und Prüfmittel Sanitäre Einrichtungen und Handwaschbecken stehen Messgeräte (Waagen, Thermometer) werden nach den zur Verfügung Angaben des Herstellers eingesetzt. Sie sind vor Quali- Es steht ausreichend Trinkwasser zur Verfügung tätsminderung und Missbrauch geschützt Lebensmittel werden so aufbewahrt und angeboten, Messgeräte werden nach einem vorgegebenen Rhyth- dass eine nachteilige Beeinflussung vermieden wird mus (z.B. jährlich) geprüft um sicherzustellen, dass sie (Schutz durch Dach oder Schirm, Spuckschutz bei offen einwandfrei funktionieren angebotenen Lebensmitteln) Messmittel, die bei der Selbstbedienung zur Ermittlung Für leicht verderbliche Lebensmittel sind die nötigen des Endpreises eingesetzt werden, sind dem Eichamt zu Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Haltung und melden. Sie werden in regelmässigen Abständen vom Überwachung der richtigen Temperaturbedingungen Eichmeister geeicht und entsprechen den Anforderungen vorhanden der Messmittelverordnung (941.210) Abfälle werden getrennt von den Lebensmitteln Für Gläser, Messportionierer etc. werden die Vorgaben gelagert und transportiert nach Kap. 2.6.2 eingehalten 2.2.7 Bedarfsgegenstände wie Geräte, Geschirr und 2.2.9 Spezifische Anforderungen Mitarbeiterräume, K üchenutensilien G arderoben und Toiletten Bedarfsgegenstände Für die persönliche Hygiene der Mitarbeitenden stehen Bedarfsgegenstände haben einen direkten Kontakt zum die nötigen Umkleideräume und Waschgelegenheiten Lebensmittel (z.B. Verpackungen, Geschirr, Küchenuten zur Verfügung (wenn räumlich möglich, getrennte silien, Geräte, Besteck etc.). Schränke für Strassen- und Arbeitskleider sowie Es dürfen nur Bedarfsgegenstände verwendet werden, die Duschen) für den Kontakt mit Lebensmittel geeignet sind und den Werden Ess- oder Aufenthaltsräume zur Verfügung Anforderungen der Bedarfsgegenständeverordnung gestellt, sind diese gross genug und mit Sitzgelegen- entsprechen. Sie sind mit einem Hinweis auf den Verwen- heiten ausgerüstet. Sie sind ausreichend natürlich oder dungszweck (z.B. «für Lebensmittel») oder mit einem künstlich beleuchtet und verfügen über eine Belüftung Symbol, wie links dargestellt, gekennzeichnet, wenn der In den Garderoben und Mitarbeiterräumen herrscht Verwendungszweck nicht klar ersichtlich ist. Ordnung Toiletten sind mit Handwaschgelegenheiten, Flüssigsei- Anforderungen fenspender, Wegwerf-Papiertuch oder einmal benutzba- Bedarfsgegenstände, die mit Lebensmittel in Berührung re Stoffhandtuchrolle, Hygienebeutel und Abfalleimer kommen, bestehen aus korrosionsbeständigem und ausgerüstet. Wo notwendig stehen Desinfektionsmittel leicht zu reinigendem Material. Die Reinigung und all- zur Verfügung fällige Desinfektion erfolgt regelmässig und gründlich Türen von Garderoben und Toiletten öffnen sich nicht Bedarfsgegenstände sind in einwandfreiem Zustand direkt in Räume, in denen mit Lebensmitteln umgegan- und frei von defekten Stellen, Rissen und ähnlichem gen wird Geräte und Maschinen sind so installiert, dass eine gründliche Reinigung möglich ist und keine toten Winkel entstehen (Abstände zum Boden oder Wand). Materialübergänge sind nach Möglichkeit naht- und fugenlos. Ist dies nicht möglich, so ist eine Kittfuge (z.B. Silikon) anzubringen 21
0 1 2 3 4 5 6 2.2.10 Gästezimmer, Etage 2.3 Unterhalt, Reinigung und Desinfektion, Gästezimmer inklusive Nasszellen und Inventar sind Entsorgung sauber und instand gehalten Etagenoffice, Lagerräume und Schränke sind sauber 2.3.1 Wasserversorgung und instand gehalten Das Wasser weist Trinkwasserqualität auf. Ausgenom- Korridore und Treppenhäuser sind ausreichend beleuch- men ist Brauchwasser, das zur Brandbekämpfung, tet. Es stehen keine unnötigen Gegenstände herum Dampferzeugung, Kühlung oder ähnlichen Zwecken Liftanalgen werden regelmässig gewartet verwendet wird. Dieses ist in einem separaten System Fluchtwege und Notausgänge sind beschildert, wenn geleitet und als solches gekennzeichnet nötig beleuchtet und nicht zugestellt Eiszubereitungsmaschinen sind an das Trinkwasser Öffentliche Toiletten und Duschen sind sauber und system angeschlossen. Sie müssen regelmässig gerei- instand gehalten nigt und gewartet werden. Das Eis wird mit speziell dafür vorgesehenen Kellen oder Schaufeln entnommen, 2.2.11 Wellness- und Spa-Bereich welche ebenfalls regelmässig gereinigt werden Die Massnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Um die Vermehrung von Legionellen zu vermeiden, kantonalen Vorgaben sind in einem Reinigungsplan sollte die Boilertemperatur am Boilerausgang mindes- festgehalten tens 60 °C betragen und das Warm- und Kaltwasser Wasserqualität (insbesondere pH-Wert) und Desinfek- permanent im Leitungssystem zirkulieren. Systeme tionsmittelkonzentration wird an Badetagen zweimal mit tieferen Temperaturen als 60 °C, z.B. mit Frisch- täglich kontrolliert wasserstationen, sind wohl möglich, sie sind jedoch Die Funktionstüchtigkeit der Aufbereitungsanlage wird täglich während einer Stunde auf 60 °C zu erwärmen täglich geprüft und schriftlich dokumentiert. Sämtliche (Desinfektion). Andere Desinfektionsverfahren, z.B. technische Anlagen und Maschinen sind regelmässig chemische Desinfektion, können gemäss BAG auch kontrolliert und gemäss Vorgaben des Herstellers angewendet werden 5 gewartet Die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen müssen Der Wellness- und Spa- Bereich, inkl. der Toiletten, Du- mindestens einmal jährlich über die Qualität des Trink- schen, Umkleidekabinen, Liegestühle und Aufenthalts- wassers informieren. Die Informationen können in der raum ist jederzeit in einem einwandfreien hygienischen Regel auf den Homepage des entsprechenden Wasser- Zustand werks bezogen werden Die Gäste werden schriftlich oder mündlich darauf hingewiesen, dass sie nicht mit Strassenschuhen ein- 2.3.2 Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und treten dürfen und sich vor jedem Wellnessgang duschen Duschanlagen müssen Bauliche Veränderungen an öffentlich zugänglichen Die Einspeisung von frischem Badewasser ist festgelegt Bädern sind den kantonalen Vollzugsbehörden zu melden und dokumentiert. Die Sicherstellung der Wasser Bei öffentlich zugänglichen Bädern muss mindestens qualität ist durch Kontrollen gemäss Vorgaben der eine Person über eine Fachbewilligung nach der TBDV gewährleistet Verordnung des EDI über die Fachbewilligung für die Alkoholreiniger und Papier zur Reinigung von Fitness- Desinfektion des Badewassers in Gemeinschaftsbädern geräten und Solarien stehen zur Selbstbedienung durch verfügen die Gäste bereit Die mikrobiologischen Anforderungen an das Badewas- Eine zweckmässige Überwachung und Massnahmen- ser werden eingehalten. Die Höchstwerte finden sich im plan im Hinblick auf Ertrinkungs- und weitere Bade Anhang 5 der Verordnung des EDI über Trinkwasser risiken ist gewährleistet und getroffen sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) 6. Können die mikrobiologischen Anforderungen an das Badewasser nur durch bauliche Sanierungen eingehalten werden, so müssen diese bis zum 30. April 2027 erfolgen 22
0 1 2 3 4 5 6 2.3.3 Unterhalt Ausschankanlagen Desinfektion Betreiber von Ausschankanlagen sind für den einwand- Das Ziel einer Desinfektion ist eine so starke Reduk- freien Zustand und die regelmässige Reinigung und tion von Mikroorganismen, dass von den behandelten Wartung verantwortlich Flächen oder Gegenständen kein Hygienerisiko mehr Die Wartung ist dokumentiert und nachgewiesen ausgeht Für den Ausschank werden Gefässe mit einem Eich- Eine Desinfektion erfolgt mit Hitze oder mit speziell für strich verwendet den Lebensmittelbereich zugelassenen Desinfektions- mittel 2.3.4 Reinigung und Desinfektion Eine durchgeführte Desinfektion wird analog einer Allgemeine Vorgaben Reinigung mit einem Visum dokumentiert Räume, inkl. Sozialräume, Einrichtungen, Gegenstände, Voraussetzung für eine wirksame Desinfektion ist Geräte, Maschinen und Ausrüstungen werden immer eine vorgängige gründliche Reinigung regelmässig gereinigt und gegebenenfalls desinfiziert Es ist ein Reinigungskonzept mit folgenden Angaben 2.3.5 Schädlinge vorhanden: Auftretende Schädlinge werden sofort bekämpft. —— Was muss gereinigt werden Dabei werden nur geprüfte Produkte durch fachlich —— Wie oft muss gereinigt werden geschulte Personen oder offizielle Schädlingsbekämpfer —— Welches Mittel mit welcher Konzentration wird eingesetzt verwendet Bei der Bekämpfung muss sichergestellt werden, dass —— Welche Hilfsmittel (z.B. Pads) werden benötigt keine Lebensmittel verunreinigt werden —— Wenn nötig Hinweise auf die persönliche Schutz ausrüstung 2.3.6 Entsorgungsstationen Für jeden Bereich in dem mit Lebensmittel umgegangen Lagerräume und Entsorgungsdepots sind voneinander wird, ist ein Reinigungsplan vorhanden, welcher folgen- getrennt de Angaben enthält: Die Aufbewahrung von organischem Abfall erfolgt —— Welche Gegenstände müssen in dem Bereich wie wenn nötig gekühlt und in geschlossenen Behältnissen häufig gereinigt werden Abfallsammelräume sind so gebaut und unterhalten, —— Visa der Person, die die Reinigung durchgeführt hat dass sie sauber und frei von Tieren und Ungeziefer sind Die Reinigungsabläufe sind geschult Abfälle sind so gelagert, dass schlechte Gerüche ver Gebrauchsanweisungen und Schutzvorkehrungen der mieden und Ungeziefer und Schädlinge nicht angezogen Hersteller werden beachtet werden Verschiedene Reinigungsarbeiten werden mit verschie- Abfallbehälter schliessen dicht und sind leicht zu denen Hilfsmitteln durchgeführt reinigen und allenfalls zu desinfizieren Reinigungshilfsmittel wie Lappen, Pads, Bürsten etc. Die Abfallentsorgung ist vom Wareneingang, Pro- sind sauber und in gutem Zustand. Sie werden wenn duktions- und Lagerorten örtlich getrennt und erfolgt nötig täglich ausgewechselt und bei Bedarf ersetzt. regelmässig Feuchte Reinigungshilfsmittel werden so gelagert, dass sie rasch trocknen (z.B. hängend) Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie Reinigungs- hilfsmittel sind getrennt von Lebensmitteln in dafür bestimmten Schränken oder Räumen zu lagern 5 SIA Norm 385/1 6 SR 817.022.11 23
0 1 2 3 4 5 6 2.4 Produktionshygiene 2.4.3 Lagerung Allgemeines 2.4.1 Allgemeine Bestimmungen Es werden nur kontrollierte Lebensmittel gelagert Bestimmungen zur Einhaltung der Hygiene sind in, Leicht verderbliche Lebensmittel werden gekühlt oder für die jeweilige Betriebsgrösse, geeigneter Form tiefgekühlt gelagert festgehalten (Rezeptur, Arbeitsanweisungen, Plakate, Kisten, welche für die Lagerung am Boden vorgesehen Kontrollformulare, etc.) sind, wie beispielsweise Getränkeharassen, werden Personen, die mit Lebensmittel arbeiten, sind über die nicht auf Arbeitsflächen gestellt betrieblichen Vorschriften informiert und verfügen über das nötige Fachwissen, um diese umzusetzen Temperaturen Die Temperaturangaben und -vorgaben des Lebens 2.4.2 Anlieferung, Warenannahme mittelrechts und der Produzenten werden beachtet und Jede Lieferung wird auf Frischezustand, Hygiene eingehalten mängel, Datierung und Deklaration kontrolliert Das Einhalten der Temperaturen wird kontrolliert und Die Eingangstemperatur von gekühlten und/oder tief dokumentiert gekühlten Lebensmittel wird stichprobenweise geprüft Die Kühlkette wird nicht unterbrochen Die Kühlkette wird eingehalten Die vorgeschriebenen Maximaltemperaturen für Es werden nur Lieferungen in sauberen Fahrzeugen verschiedene Lebensmittelgruppen sind in Kapitel 6.2 und Gebinden akzeptiert aufgelistet Angenommene Lebensmittel werden wenn möglich in betriebseigene Gebinde umgepackt Verpackung Nicht einwandfreie Lebensmittel werden umgehend Lebensmittel werden in geeigneten, sauberen und zurückgewiesen. Der Lieferant nimmt die Lebensm ittel unbeschädigten Verpackungen gelagert zurück und stellt einen Retourschein aus. Ist eine Es werden nur für Lebensmittel zugelassene Ver unmittelbare Rückgabe nicht möglich, werden nicht packungen und Verpackungsmaterialien verwendet einwandfreie Lebensmittel als «gesperrt» gekennzeich- Nur saubere, nach Möglichkeit betriebseigene, Gebinde net und zu einem späteren Zeitpunkt zurückgegeben verwenden oder allenfalls entsorgt Lieferdokumente enthalten Name und Adresse des Beschriftung, Datierung Lieferanten, wenn nötig Produktionsland, Mindesthalt- Alle Lebensmittel, die nicht am Herstelltag abgegeben barkeits- oder Verbrauchdatum und weitere, für die werden, sind datiert Einhaltung der Deklarationsvorschriften und Rückver- Verpackte, selbstproduzierte oder umgefüllte Lebens- folgbarkeit relevante Daten mittel werden mit folgenden Angaben beschriftet: Unterschriebene Lieferdokumente oder entsprechende Herstellungs- oder Verbrauchsdatum, wenn die Rück- interne Kontrolldokumente werden mindestens ein Jahr verfolgbarkeit nicht anders gewährleistet werden kann oder bis zur nächsten amtlichen Kontrolle aufbewahrt Hersteller oder Lieferant, Herkunftsland respektive FAO Bei grösseren Betrieben empfiehlt es sich, mit den Lie- Fanggebiet bei Fleisch und Fisch, allenfalls Hinweise feranten schriftliche Vereinbarungen auszuarbeiten um auf allergene Zutaten eine gleichbleibende Qualität der Lebensmittel und das Bei Einzelpackungen aus Grossgebinden (z.B. ein Einhalten der lebensmittelrechtlichen Vorgaben sicher- Karton mit 12 Dosen) wird kontrolliert, ob das Datum zustellen. Zudem werden die geschäftlichen Beziehun- und Deklaration auch auf der Einzelpackung vorhanden gen zwischen beiden Parteien klar geregelt sind. Bei Bedarf wird dies ergänzt Werden Lebensmittel direkt beim Produzenten, Gross- Bei Lebensmittel, die tiefgekühlt werden, ist das verteiler oder im Laden abgeholt und transportiert, Einfrierdatum, die Sachbezeichnung, das Produktions- gelten die gleichen Bestimmungen wie für Lieferanten. oder Mindesthaltbarkeitsdatum, allenfalls Hinweise zu Wenn nötig werden besondere Anweisungen an eigene allergenen Zutaten sowie das Herkunftsland von Fleisch Fahrer schriftlich festgehalten und Fisch vorhanden 24
0 1 2 3 4 5 6 Trennung 2.4.4 Produktion von Lebensmitteln Rohe und verarbeitete Lebensmittel (unrein/rein) Allgemeine Bestimmungen werden räumlich getrennt voneinander gelagert. Ist Werden Lebensmittel verpackt, wird auf Sauberkeit dies nicht möglich, erfolgt die Trennung innerhalb des geachtet und nur geeignetes Verpackungsmaterial Lagers (z.B. rein oben/unrein unten oder rein links/ verwendet unrein rechts). Um eine Kontamination zu vermeiden Die Verarbeitung von rohen Lebensmitteln wird müssen die Lebensmittel fachgerecht verpackt oder räumlich oder zeitlich von der Verarbeitung von zugedeckt sein Halbfertig- oder Fertigprodukten getrennt Lebensmittel dürfen sich während der Lagerung nicht Eine Kreuzkontamination durch schmutzige Schneide- gegenseitig negativ beeinflussen bretter wird vermieden. Dies kann beispielsweise durch In Räumen für Lebensmittel werden keine Reinigungs- ein Farbkonzept für verschiedene Lebensmittelgruppen mittel und Chemikalien gelagert geschehen sowie durch das Reinigen der Bretter in der Spülmaschine und der Verwendung eines sauberen Ordnung Brettes bei Beginn einer neuen Tätigkeit Ältere Ware wird vor die neue Ware gestellt Bei der Vor- und Zubereitung von Lebensmittel darf (first in – first out) die Kühlkette nur kurz (beispielsweise für höchstens Lebensmittelgruppen werden zusammen gelagert 30 Minuten) unterbrochen werden. Das Lebensmittel Die Bestellmengen werden den Lagermöglichkeiten darf sich dadurch nicht negativ verändern und die angepasst Gesundheit des Gastes gefährden Lebensmittel nicht auf dem Fussboden lagern Arbeitsabläufe sind geregelt und eine Kontrolle über Angebrochene Verpackungen sind gut verschlossen deren Einhaltung ist gewährleistet. Besondere Sorg- Leere Verpackungen werden entsorgt faltspflicht besteht für Produktionsstätten, in denen Gebinde/Schachteln sind sauber gestapelt. Lebensmittel mit besonderen Risiken – nebst rohen Die Beschriftung zeigt im Idealfall nach vorne Lebensmitteln – zubereitet werden Kreuzkontamination (Verschleppung von Verunreini- Verbrauchsfristen gungen und Allergenen) wird durch eine räumliche Lebensmittel mit einem Verbrauchsdatum werden und/oder zeitliche Trennung, Reinigung von Arbeits- innert der Frist verwertet. Abgelaufene Lebensmittel platz und Bedarfsgegenständen nach dem Beenden von werden entsorgt Arbeiten mit Allergenen, Einhalten der persönlichen Bei Fertigprodukten sind die Verbrauchsfristen des Hygiene (vor allem Händehygiene) vermieden Herstellers zu berücksichtigen Bedarfsgegenstände wie Schwingbesen, Gummischaber, Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeits Messer sowie andere Küchenutensilien und Küchen datum können auf eigene Verantwortung und nach geräte werden nur in sauberem und einwandfreiem einer sensorischen Prüfung weiter verwendet werden. Zustand verwendet Es muss definiert werden, wer das Mindesthaltbarkeits- Ver- und bearbeitete Lebensmittel aus verschiedenen datum verlängern darf und bis wann das Lebensmittel Chargen werden nicht gemischt verbraucht wird. Das neue Datum ist auf der Ver packung anzubringen Aufgetaute Lebensmittel werden mit dem Datum des Auftautages beschriftet und rasch aufgebraucht (max. 48 Stunden, heikle Produkte max. 24 Stunden nach dem Auftauen verbrauchen) Die Haltbarkeitsfristen für verschiedene Lebensmittel und Lebensmittelgruppen sind definiert und werden eingehalten. Im Kapitel 6.3.1 sind entsprechende Lager- zeiten als Orientierungshilfe aufgelistet 25
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