Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung. Eine Broschüre der DGB-Jugend

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Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung. Eine Broschüre der DGB-Jugend
Studium. BAföG. Job.
 Tipps und Infos zur Studienfinanzierung.
         Eine Broschüre der DGB-Jugend

                        www.jugend.dgb.de/studium
Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung. Eine Broschüre der DGB-Jugend
Impressum

    Deutscher Gewerkschaftsbund
    Bundesvorstand Abteilung Jugend und Jugendpolitik
    Henriette-Herz-Platz 2
    10178 Berlin

    V.i.S.d.P.: Manuela Conte
    Redaktion: Susanne Braun, Andrea Kirschtowski,
    Matthias Schröder und Fabian Schmidt
    Text: Andreas Schackert
    Gestaltung: Heiko von Schrenk
    Druck: Hassenbach Werbemittel Mainz

    Alle Fotos: Fancy; außer:
    Seite 1 (monkeybusinessimages / istockphoto.com)
    Seite 5 (DGB-Jugend),
    Seite 19 (Simone M. Neumann)
    Seite 36/37 (Christoph Thormann / photocase.com),
    Seite 42 (Anna Lena Schiller, CC BY-NC-ND 2.0)
    Seite 43 (ring2 / flickr.com),
    Seite 44 (froodmat / photocase.com)

    Erscheinungsdatum: März 2019
    (12. Auflage)

    Gefördert aus Mitteln des BMFSFJ

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Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung. Eine Broschüre der DGB-Jugend
Inhalt

Vorwort                                       5   Beschäftigungsverhältnisse                        28
                                                  Reguläre studentische Beschäftigung               28
Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium    6   Der Mini-Job                                      28
Unterhalt von den Eltern                      7   Der Mini-Job in Privathaushalten                  30
Das Kindergeld                                8   Midi-Jobs                                         30
BAföG                                         8   Jobben an der Uni                                 31
BAföG für internationale Studierende         10   Kurzfristige Beschäftigung                        31
Elternunabhängige Förderung                  11
Zweitausbildung                              11   Freiberufliche bzw. selbstständige Tätigkeit      32
Stipendium                                   12   Steuern                                           32
Studienkredit / Abschlussdarlehen            13   Sozialversicherung                                34
Fragen kostet nichts                         13   Vorsicht vor illegaler Beschäftigung              35

Das selbstfinanzierte Studium                14   Erste Hilfe                                       36
Der Job                                      15   Arbeit weg – Recht auf Sozialleistungen?          36
Steuern                                      15   »Befreiung vom Rundfunkbeitrag«                   36
    Einkommensteuer                          15   Wohngeld                                          37
    Lohnsteuereinzug                         16   Hartz IV und Studierende                          38
Sozialversicherung                           17   Bezug von ALG II, Sozialgeld und andere
    Werkstudent_innen                        17   Sozialleistungen für Studierende und Angehörige   38
    Rentenversicherung                       18   Wenn Ausnahmen nicht greifen …                    39
    Kranken- und Pflegeversicherung          19
    Arbeitslosenversicherung                 20   Praktika                                          40
    Unfallversicherung                       20   Was ist ein Praktikum?                            40
                                                  Praktikumsvergütung und der Mindestlohn           40
Deine Rechte im Job                          21   Pflichtpraktikum vor und während des Studiums     42
    Arbeitsvertrag                           21   Freiwillige Praktika                              43
    Lohn                                     22
    Krankheit                                23   Unterstützung durch uns                           44
    Urlaub, Feiertage                        23   Student_innen in der Gewerkschaft?                44
    Pausen                                   24   Kostenlose Beratung vor Ort                       46
    Mutterschutz                             24   Gewerkschaften an der Hochschule                  47
    Kündigungsschutz                         25
    Arbeitsschutz                            26
    Tarifverträge                            26
    Personal- und Betriebsrat                27

                                                                                                         3
Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung. Eine Broschüre der DGB-Jugend
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Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung. Eine Broschüre der DGB-Jugend
Vorwort

Stell dir vor, von heute auf morgen würden alle Studierenden ihre Jobs und
Praktika an den Nagel hängen. Vermutlich müssten die Fernsehsender ein Not-
programm starten, weite Teile der Gastronomie auf Selbstbedienung umstellen
und in vielen Hotels und Krankenhäusern wäre die Personaldecke noch dünner
als sowieso schon.

Studierende sind als Arbeitnehmer_innen beliebt und in vielen Branchen nicht
wegzudenken. Während des Studiums zu arbeiten, bietet auch einige Vorteile:
Neben dem zusätzlichen Einkommen ist es eine (hoffentlich) angenehme Ab-
wechslung. Außerdem sind Praxiserfahrungen für den Berufseinstieg nach der
Hochschule ein großes Plus.

Diese Broschüre ist für alle arbeitenden Studierenden gedacht. Sie soll ein Leit-
faden im Dickicht der Arbeitswelt sein und bietet einen fundierten Überblick
über die arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, die
sich beim Jobben ergeben. Die nicht immer einfache rechtliche Materie haben
wir durch praktische Tipps ergänzt. Weitere Infos findest du auf unserer Home-
page (http://jugend.dgb.de/studium). Hier kannst du auch Kontakt mit unseren
Berater_innen aufnehmen.

Viel Spaß bei der Lektüre und viel Glück
bei der Jobsuche wünscht

Deine DGB-Jugend
i.A. Manuela Conte
DGB-Bundesjugendsekretärin

                                                                                    5
Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung. Eine Broschüre der DGB-Jugend
Finanzierungsmöglichkeiten
               für das Studium

               Die Frage »Wer soll das bezahlen?« stellen sich
               Studierende nicht nur vor Beginn ihres Studi-
               ums, sondern oft auch während der gesamten
               Zeit an der Hochschule. Viele Studierende
               kombinieren mehrere Geldquellen miteinan-
               der. Neben dem Jobben gibt es unter anderem
               folgende Möglichkeiten der Studienfinanzie-
               rung:

               • Unterhalt von den Eltern bzw. von einem
                 Elternteil
               • BAföG-Förderung
               • ein Stipendium

6   Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium
Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung. Eine Broschüre der DGB-Jugend
Unterhalt von den Eltern

Wer volljährig ist, kann in der Regel keinen Un-   Es ist auch möglich und erfolgversprechend,
terhalt mehr von seinen Eltern erwarten und        den Unterhalt gerichtlich einzuklagen, doch
muss sein Einkommen selbst verdienen. Wäh-         das belastet den Familienfrieden. Beachte,
rend der Ausbildung und des Studiums besteht       dass Unterhaltsfragen sehr vom Einzelfall ab-
diese »Erwerbspflicht« jedoch nicht und es         hängig sind. Leben beide Eltern getrennt, wird
kann Unterhaltspflicht der Eltern bestehen.        dadurch die Frage des Unterhaltes meist kom-
Wenn du bereits eine Berufsausbildung abge-        plizierter. Wenn du bereits verheiratet bist oder
schlossen hast, sind deine Eltern in der Regel     warst oder alleinerziehend bist, bestehen oft
nicht verpflichtet, dir Unterhalt für das Stu-     auch Unterhaltspflichten der_des (früheren)
dium zu zahlen. Es gibt jedoch auch hier Aus-      (Ehe)Partner_in. Wenn du dir unsicher bist, ob
nahmeregelungen.                                   und in welchem Umfang deine Eltern für dei-
                                                   nen Unterhalt aufkommen müssen, ist es sinn-
Die Höhe des Unterhalts, den die Eltern (oder      voll, dich anwaltlich beraten zu lassen.
andere unterhaltspflichtige Personen) tatsäch-
lich zahlen müssen, richtet sich nach ihren
wirtschaftlichen Möglichkeiten. Beispielrech-
                                                          § Info
nungen bietet die »Düsseldorfer Tabelle«.                 BGB §1610 regelt die Unterh
Wenn deine Eltern zwar unterhaltspflichtig                                           altspflicht
sind, aber nicht genug übrig haben, um Un-               Düsseldorfer Tabelle:
terhalt zahlen zu können, soll das BAföG (siehe          www.olg-duesseldorf.nrw.de
                                                                                      /infos/
S. 8) einspringen.                                       Duesseldorfer_Tabelle/inde
                                                                                    x.php

Wenn du bisher keinen Unterhalt von deinen               Sozialberatung: Viele Studie
                                                                                     rendenver-
Eltern bekommen hast, z.B. weil du zu Hause              tretungen bieten eine kosten
                                                                                       lose Sozi-
gewohnt oder deinen Lebensunterhalt selbst               alberatung auch für Unterh
                                                                                    altsfragen
                                                        an. Auch viele BAföG-Berate
verdient hast, solltest du deine Eltern in einem                                      r_innen
                                                        im Studentenwerk besitzen
netten Gespräch über die Kosten deines Studi-                                       Fachwissen
                                                       zum Elternunterhalt.
ums informieren und sie bitten, dich finanziell        www.studentenwerke.de/d
zu unterstützen. Unterhaltsdiskussionen in der                                     e/content/
                                                       finden-sie-hier-ihr-studente
eigenen Familie können ein heikles Thema                                           nwerk
sein. Überleg dir also, wie du deine Eltern auf
schonende Weise überzeugen kannst, dich zu
unterstützen.

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Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung. Eine Broschüre der DGB-Jugend
Das Kindergeld                                      BAföG

       Kindergeld gibt es für die Eltern, bis das »Kind«   Damit alle entsprechend ihrer Neigung und Eig-
       18 Jahre alt ist. Solange du dich in einer Aus-     nung studieren können, gibt es das Bundesaus-
       bildung oder in einem Freiwilligen Dienst be-       bildungsförderungsgesetz – kurz BAföG. Nach
       findest, erhalten deine Eltern weiterhin Kinder-    diesem Gesetz erhalten Kinder aus einkom-
       geld für dich. Dies wird höchstens bis zu dei-      mensschwachen Familien im Studium finan-
       nem 25. Lebensjahr gezahlt und beträgt min-         zielle Unterstützung. Falls ein Praktikum zwin-
       destens 194 Euro im Monat (ab Juli 2019: min-       gende Voraussetzung für einen Studiengang
       destens 204 Euro im Monat).                         ist, kannst du dafür ebenfalls BAföG beantra-
                                                           gen.
       Wenn deine Eltern dir – aus welchen Gründen
       auch immer – keinen Unterhalt oder weniger          Das bewilligte BAföG kann – je nach errech-
       als das Kindergeld zahlen, kannst du die Aus-       netem Bedarf – bis zu 735 Euro im Monat be-
       zahlung des gesamten bzw. restlichen Kinder-        tragen bzw. ab dem Wintersemester 2019/20
       geldes an dich selbst erwirken. Ansprechpart-       voraussichtlich bis zu 850 Euro im Monat. Wer
       nerin ist die Familienkasse des örtlichen Ar-       eigene Kinder bis 10 Jahren betreut, bekommt
       beitsamtes, bei der du einen sogenannten Ab-        zusätzlich monatlich 130 Euro Betreuungszu-
       zweigungsantrag stellen kannst.                     schlag pro Kind.

       Dazuverdienen darfst du beim Kindergeld un-         Das BAföG ist (bis auf wenige Ausnahmen) nur
       geniert, solange es sich um deine Erstausbil-       zur Hälfte ein Zuschuss, also eine Unterstüt-
       dung oder ein Erststudium handelt. Dies             zung vom Staat. Die andere Hälfte ist ein zins-
       schließt einen konsekutiven Master ein, wenn        loser Kredit, der nach dem Studium zurückge-
       er zeitnah an den Bachelor anschließt. Sollte       zahlt werden muss. Die Höhe der Rückzahls-
       der Master als weitere Ausbildung gelten oder       umme beträgt höchstens 10.000 Euro.
       du ein Zweit-/Drittstudium absolvieren, bleibt
       der Kindergeldanspruch erhalten, wenn es sich       Einen BAföG-Antrag solltest du in jedem Fall
       bei deinem Nebenjob um eine geringfügige            stellen – auch eine Ablehnung kann später bei
       Beschäftigung (z.B. Minijob) oder ein Ausbil-       anderen Ämtern (z.B. fürs Wohngeld) hilfreich
       dungsdienstverhältnis (z.B. direkt anschließen-     sein. BAföG wird meist abhängig vom Einkom-
       des Refendariat) handelt oder die regelmäßige       men und Vermögen der_des Antragsteller_in
       wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht           und vom Einkommen der Eltern (Ausnahmen
       übersteigt.                                         siehe S. 11) gezahlt. Deine Eltern müssen dem
                                                           BAföG-Amt also ihre Einkünfte offenlegen. Tun
                                                           sie dies nicht, kann das BAföG-Amt auf deinen
    § Info
                               des Arbeitsamtes
    Ausführliche Informationen
                              itsa gentur.de/
    zum Kindergeld: www.arbe                                                    Die DGB Jugend setzt sich
    familie-und-kinder                                                         für eine umfassende BAföG
                                                                               Reform ein. Alle Infos
                                                                               findet ihr unter:
                                                                               https://jugend.dgb.de/-/aXZ
8      Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium
Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung. Eine Broschüre der DGB-Jugend
Antrag hin in Vorleistung gehen und dir Geld        StuRA, Fachschaften) eine kompetente
auszahlen, das es dann später eventuell von         BAföG-Beratung an. Dort kennt man sich
deinen Eltern zurückverlangt. Andere Unter-         auch mit den Gepflogenheiten des örtlichen
haltspflichten (siehe S. 7) werden natürlich        BAföG-Amtes aus. Auch die Bearbeiter_in-
ebenfalls berücksichtigt.                           nen im BAföG-Amt helfen beim Ausfüllen.
                                                  • Kopiere den ausgefüllten Antrag, bevor du
Übersteigen deine Einkünfte aus Nebenjobs           ihn abgibst. So weißt du beim Wiederho-
5.400 Euro (monatlich ungefähr 450 Euro) im         lungsantrag, welche Informationen du beim
zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum, wird           letzten Mal angegeben hast.
die BAföG-Förderung entsprechend gekürzt,
Kindergeld zählt hier nicht als Einkommen. Bei    Wenn deine vollständigen Unterlagen beim
selbstständiger Beschäftigung bleiben von dei-    BAföG-Amt liegen, dauert die Bearbeitung
nem Gewinn maximal 4.400 Euro in 12 Mona-         nochmals einige Wochen. Das Geld wird rück-
ten anrechenfrei. Ist der BAföG-Bewilligungs-     wirkend ab Antragstellung gezahlt. Wer nicht
zeitraum kürzer als zwölf Monate, wird das zu-    so lange warten kann, sollte einen Vorschuss
lässige Einkommen anteilig berechnet. Wenn        beim BAföG-Amt beantragen oder sich wegen
du mehr als 7.500 Euro Vermögen hast, musst       eines Darlehens ans zuständige Jobcenter
du dieses erst aufbrauchen, bevor du BAföG        wenden.
bekommst.
                                                  Wichtig: Auch wer bereits BAföG erhält, muss
 Achtung:                                         nach jedem Ende des Bewilligungszeitraums
Die Vergütung von Pfl                             einen Weiterförderungsantrag stellen. Wenn
                      ichtpraktika im
Rahmen des Studiums                               sich die wirtschaftlichen Verhältnisse eines El-
                       wird vollständig
auf die BAföG-Förde
                    rung angerechnet.             ternteils oder der_des Lebenspartner_in/s ge-
                                                  ändert haben, kannst du jederzeit einen Aktua-
                                                  lisierungsantrag stellen.
Das Antragsformular gibt es online beim
BMBF. Da es sehr ausführlich ist, hier ein paar
Tipps zum Ausfüllen:                                § Info
                                                                             d:
                                                     Infos der DGB-Jugen
                                                               gend .dg b.d e/-/Xhj
• Stelle den Antrag so früh wie möglich. BAföG       htt p://ju
  gibt es nicht rückwirkend, deshalb gib den
                                                                             mtern:
  Antrag spätestens im ersten Monat deines           Infos zu den BAföG-Ä
                                                                            e.de/de/content/fin-
  Studiums ab, auch wenn er noch unvollstän-         www.studentenwerk
                                                                           -fü r-
  dig ist. Fehlende Unterlagen kannst du nach-        den-sie-hier-ihr-amt
                                                                      de rung
                                                      ausbildungsför
  reichen.
• Lass dich beraten! An vielen Hochschulen                                  ungsministerium:
                                                       Infos vom Bundesbild
  bietet die Studierendenvertretung (AStA,             www.bafög.de

                                                                                                     9
Studium. BAföG. Job. Tipps und Infos zur Studienfinanzierung. Eine Broschüre der DGB-Jugend
BAföG für internationale
     Studierende

     Um BAföG-berechtigt zu sein, muss man in der
     Regel die deutsche Staatsangehörigkeit haben
     bzw. zum Daueraufenthalt berechtigt sein. Al-
     lerdings gibt es viele Ausnahmen, die auch in-
     ternationalen Studierenden eine BAföG-Förde-
     rung ermöglichen. Unabhängig von den
     BAföG-Regelungen musst du dich legal in
     Deutschland aufhalten, um hier studieren zu
     können.

     BAföG-Voraussetzungen für Studierende
     aus Nicht-EU-Staaten:
     • Du bist heimatlos oder anerkannt asylbe-
       rechtigt.
     • Du hast eine Aufenthaltsgenehmigung mit
       so genannter Bleibeperspektive. Gleiches gilt      jobs und Ausbildungsgänge werden nicht
       für Kinder und Ehegatt_innen von Auslän-           angerechnet.
       der_innen mit Niederlassungserlaubnis.
     • Ist die Bleibeperspektive nicht sicher, hast du   BAföG-Voraussetzungen für Studierende
       nach 15 Monaten ununterbrochenen recht-           aus EU-Staaten:
       mäßigen Aufenthalt Anspruch auf BAföG.            • Du selbst oder deine Eltern oder dein_e Le-
     • Du hast deinen ständigen Wohnsitz in                benspartner_in/Ehepartner_in haben das
       Deutschland, und mindestens ein Elternteil          Recht auf Daueraufenthalt in der BRD ent-
       hat sich in den letzten sechs Jahren in             sprechend dem EU-Freizügigkeitsgesetz.
       Deutschland aufgehalten und war davon             • Du warst in Deutschland erwerbstätig und
       mindestens drei Jahre erwerbstätig. Diese           strebst ein fachlich nahestehendes Studium
       Zeit kann sich durch Arbeitsunfähigkeit, Mut-       an. Du hast zum Beispiel als Journalist_in ge-
       terschaft, Fortbildung, Anspruch auf Arbeits-       arbeitet und möchtest jetzt Publizistik studie-
       losengeld I etc. verringern.                        ren.
     • Du hast 60 Monate in Deutschland (legal
       und nachweisbar) deinen Lebensunterhalt           Diese Kriterienliste ist ein grober Überblick und
       (Bruttomonatslohn muss ungefähr dem So-           nicht vollständig. In jedem Fall ist es sinnvoll,
       zialhilfesatz entsprechen) verdient. Ferien-      dass du dich vor Antritt deines Studiums dazu
                                                         beraten lässt, ob du BAföG-berechtigt bist.

         § Info
         §8 des BAföG regelt den Anspruch
         für internationale Studierende

10   Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium
Elternunabhängige Förderung                        Zweitausbildung

Unter bestimmten Umständen wird BAföG              Wer bereits ein Studium abgeschlossen hat,
auch unabhängig vom Einkommen der Eltern           beginnt mit dem nächsten Studium eine Zweit-
gezahlt, z.B. an Studierende,                      ausbildung. Ein konsekutiver Master gilt als
                                                   Teil der Erstausbildung und ist in der Regel för-
• die nach ihrem 18. Geburtstag bereits fünf       derungsfähig. Ein zweiter Bachelor kann nur
  Jahre lang bedarfsdeckend erwerbstätig           in wenigen Ausnahmefällen gefördert werden.
  waren (ersatzweise: Arbeitslosigkeit mit         Hier hilft ein Vorabentscheid durch das BAföG-
  Bezug von Arbeitslosengeld und Wehr- bzw.        Amt.
  Zivildienst).
• die eine dreijährige Berufsausbildung absol-     Ein vollständiges zweites Studium nach Ab-
  viert haben und danach drei Jahre (bzw. bei      schluss eines ersten Studiums wird nur im Aus-
  Lehrzeitverkürzung entsprechend länger) be-      nahmefall gefördert. Es muss in einem solchen
  darfsdeckend erwerbstätig waren.                 Fall zur Ausübung des Berufsziels rechtlich not-
• Die bei Beginn des Studienabschnitts älter       wendig sein. Ein Beispiel wäre hier die Kiefer-
  als 30 Jahre sind und unter die Ausnahme-        orthopädie, die ein Studium der Medizin vo-
  regelungen des BAföG §10 (3) fallen, z.B.        raussetzt. Das BAföG wird für dieses Zweitstu-
  weil sie das Abitur über den zweiten Bil-        dium als verzinstes Darlehen gewährt. Die
  dungsweg erworben haben.                         Kombinationen »Schule – Ausbildung – Stu-
• deren Eltern im Ausland leben und rechtlich      dium« oder »Schule – Ausbildung – Schule
  oder tatsächlich nicht ihrer Unterhaltspflicht   (Abitur über den zweiten Bildungsweg) – Stu-
  nachkommen können.                               dium« sind in der Regel förderungsfähig.

  Tipp: Hast du bereits
  eine Berufsausbildung                                     § Info                                    tern
                                                                                unftspflicht der El
 abgeschlossen, ohne                                        BGB §1605: Ausk              ng  iges  BA  föG
                                                                                 unabhä
 dass einer der Punkte                                      BAföG §11: Eltern            eit au sb ild ung
                                                                               G be i Zw
 auf dich zutrifft, kann es                                 BAföG § 7: BAfö                            eit-
                                                                 §1 61 0: El te rnunterhalt bei Zw
 dennoch sein, dass du                                       BGB
 Anspruch auf elternun-                                      ausbildung
abhängige Förderung
hast. Lass dich dazu am
besten fachanwaltlich
beraten!

                                                                                                              11
Stipendium

                                                               Mehr zur Hans-Böckler-Stif
     Das Stipendium hat bei vielen den Ruf, nur für                                       tung:
                                                               www.boeckler.de
     »Streber_innen« oder Leute mit Verbindungen
     interessant zu sein. Das stimmt nicht. So viele           Ausführliche Informationen
                                                                                          zu
     Studienförderwerke wie es gibt, so viele För-            verschiedenen Stiftungen:
     deransätze gibt es auch. Es gibt Stiftungen von          https://www.arbeiterkind.d
                                                                                        e/studium-
     Parteien und Kirchen, von Staat, Wirtschaft              finanzieren/stipendien#Wer
                                                                                          vergibt
     und Gewerkschaft. Dazu kommen private Stif-              Stipendien
     tungen, die nicht von gesetzlichen Förderungs-
     regeln abhängig sind.
                                                       Die Bewerbungsverfahren der Förderwerke
     Der Deutsche Akademikerinnenbund etwa för-        sind unterschiedlich, bei einigen musst du
     dert speziell Frauen kurz vor dem Studienab-      sogar vorgeschlagen werden. Das Stipendium
     schluss. Besonders leistungsstarke Studierende    wird in der Regel elternabhängig gezahlt, es
     werden von der Studienstiftung des Deutschen      orientiert sich dann zumeist an den BAföG För-
     Volkes unterstützt. Und die Hans-Böckler-Stif-    derrichtlinien. Das große Plus: anders als beim
     tung des DGBs fördert Studierende, die ein ge-    BAföG, muss das Stipendium nicht zurückge-
     werkschaftliches oder gewerkschaftsnahes En-      zahlt werden. Neben der materiellen gibt es
     gagement vorweisen können. Wenn du ehren-         bei den meisten Stipendien auch eine ideelle
     amtlich aktiv bist, lohnt sich also ein kleiner   Förderung: Studierendengruppen, die sich ge-
     Check, ob es ein Studienförderungswerk gibt,      genseitig unterstützen; ein Bildungsprogramm;
     das auf deiner Linie liegt.                       Tipps und Kontakte für den Berufseinstieg; Bü-
                                                       chergeld.

                                                       Seit 2011 gibt es das Deutschlandstipendium.
                                                       300 Euro monatlich werden mindestens zwei
                                                       Semester lang gezahlt. Voraussetzung: Gute
                                                       Leistungen und das richtige Studienfach. Denn
                                                       das Stipendium wird zur Hälfte von Geldge-
                                                       ber_innen aus der Wirtschaft finanziert. Des-
                                                       wegen verwundert es nicht, dass hier vor allem
                                                       Studierende technischer Studiengänge zum
                                                       Zuge kommen. Denn auch in den Auswahlver-
                                                       fahren dürfen die Geldgeber_innen mitent-
                                                       scheiden.

12   Finanzierungsmöglichkeiten für das Studium
Studienkredit /                                    Fragen kostet nichts
Abschlussdarlehen

Seit einigen Jahren werden von Privatbanken        Kein_e Student_in hat Geld zu verschenken.
und von der bundeseigenen Kreditanstalt für        Auch wenn du überzeugt bist, keine Ansprü-
Wiederaufbau Kredite angeboten, die die Fi-        che zu haben: Lass dich beraten, denn jeder
nanzierung des Studiums absichern helfen sol-      Einzelfall hat seine Besonderheiten. Nutze die
len. Falls du überlegst, einen solchen Kredit      kostenlosen BAföG-und Sozialberatungsange-
aufzunehmen, prüfe zuvor, ob es wirklich keine     bote, die an fast allen Hochschulen von Stu-
andere Möglichkeit gibt. In vielen Fällen ist es   dierendenvertretungen (AStA, StuRa, Fach-
günstiger, Ersparnisse aufzubrauchen, Ver-         schaft) oder Studierendenwerken mit geschul-
wandte oder Freund_innen anzupumpen oder           tem Personal geleistet werden, anstatt auf In-
ggf. neben dem Studium zu jobben, als sich –       formationen aus der studentischen Gerüchte-
vielleicht sogar zusätzlich zum BAföG – zu ver-    küche zu vertrauen. Versuche nicht, durch fal-
schulden. Wenn der erhoffte gut bezahlte Job       sche Angaben Unterstützung und Zahlungen
erst mal ausbleibt oder du Kinder haben willst     bei BAföG- und anderen Ämtern zu erhalten.
oder unerwartete hohe Ausgaben auf dich zu-        Durch den bundesweiten behördenübergrei-
kommen – dann rächt sich eine leichtfertige        fenden Datenabgleich wird so etwas entdeckt.
Kreditaufnahme. Kommst du um einen Kredit          Dann musst du nicht nur die erhaltenen Leis-
nicht herum, suche eine Beratung bei deiner        tungen sofort in voller Höhe zurückzahlen,
Studierendenvertretung oder beim örtlichen         meist drohen auch ein Strafverfahren und eine
Studierendenwerk auf.                              saftige Geldbuße.

Hilfen zum Studienabschluss                                   § Info
Wer die Förderungshöchstdauer beim BAföG                     Sozialberatungsangebote der
überschritten hat, aber dann innerhalb von vier              Studentenwerke:
Semestern zur Abschlussprüfung zugelassen wird,              https://www.studentenwerke.d
                                                                                          e/de/
kann eine Hilfe zum Studienabschluss beantragen.             beratungsangebote
Sie wird für bis zu zwei Semester gewährt, wenn
das Prüfungsamt bescheinigt, dass der Studien-
abschluss in diesem Zeitraum erreicht werden
kann. Die Höhe wird wie üblich beim BAföG be-       § Info
                                                                                  ten findest
rechnet und wird als vollverzinstes Darlehen der    Weitere Infos zu Studienkredi
                                                                               de/-/XV4
bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau        du unter: www.jugend.dgb.
ausgezahlt. Neben diesem besonderen »BAföG«                                         ngige
                                                     Eine kompetente und unabhä
kannst Du sogar Wohngeld beziehen.                                   atkred iten gib  t es
                                                     Beratung zu Priv
Fast alle Studierendenwerke bieten Darlehens-                Verbrauch erzentra len :
                                                     bei den
kassen, die in finanziellen Notlagen Überbrü-                                     e
                                                     www.verbraucherzentrale.d
ckungsdarlehen oder Hilfen zum Studienab-
schluss als zinsloses Darlehen gewähren kön-
nen. Erkundige dich vor Ort über die Bedingun-
gen und Formalitäten.
                                                                                                    13
Das selbstfinanzierte Studium

     In der Bundesrepublik werden Studierende bis         schaftsseminaren). Denn eine klare Zielorien-
     heute wie Kinder behandelt: Während jede_r           tierung, strukturierte Arbeitsmethoden und
     Auszubildende zumindest eine geringe Vergü-          durchdachte Zeitplanung sind eine gute Hilfe
     tung bekommt, müssen Studierende sich                für die kommenden Studienjahre.
     häufig von ihren Eltern »aushalten lassen«. Nur    • Erstelle eine ausgewogene Mischung aus in-
     Wenige erhalten BAföG oder bekommen ein              teressanten Seminaren und unliebsamen
     Stipendium.                                          Pflichtveranstaltungen, damit du nicht gegen
     Wenn deine Eltern dich nicht ausreichend un-         Ende des Studiums vor einem Berg unange-
     terstützen können oder wollen, ist Jobben oft        nehmer Pflichtkurse stehst.
     die einzige Möglichkeit, dir deinen Studienab-     • Suche Mitstudierende, mit denen du gut zu-
     schluss zu finanzieren. Zwei Drittel aller Stu-      sammenarbeiten kannst. Ihr könnt euch ge-
     dierenden jobben nebenbei.                           genseitig unterstützen, z.B. durch Austausch
     Vollzeit studieren und das Studium komplett          von Mitschriften und gemeinsames Lernen.
     selbst zu finanzieren, ist anstrengend und häu-    • Wähle nach Möglichkeit ein Zweitfach, das
     fig ein Grund für eine längere Studiendauer.         dich nicht überfordert. Dazu eignen sich Fä-
     Mit ein bisschen Zielstrebigkeit und unseren         cher, die dir besonderen Spaß machen, keine
     Tipps kannst du dein Studium hoffentlich er-         überbordenden Anforderungen stellen und in
     folgreich zu Ende bringen:                           unmittelbarem Bezug zum Kernfach stehen.
     • Am Anfang eines Studium lässt sich der zeit-
       liche Aufwand schlecht einschätzen. Über-        Natürlich gibt es die Befürchtung, mit einer
       lege, wie viel Zeit du für das Studium und für   hohen Semesterzahl Schwierigkeiten beim Be-
       Erholung brauchst, um abzuschätzen, wie du       rufseinstieg zu bekommen. Aber ein selbst fi-
       dies mit dem Geldverdienen unter einen Hut       nanziertes Studium zeigt Durchhaltevermögen,
       bekommst. Geh davon aus, dass ein zwei-          Leistungsfähigkeit, Zielorientierung und meh-
       stündiger Kurs jeweils zwei weitere Stunden      rere Jahre Berufserfahrung. Das gefällt Arbeit-
       Vor- und Nachbereitung verlangt. Rechne          geber_innen. Wenn du viel arbeiten musst, um
       ausreichend Zeit für Klausurvorbereitungen       dein Studium zu finanzieren, nutze die Bera-
       und Hausarbeiten dazu. Danach wähle Zahl         tungsangebote an der Hochschule, um dich
       und Umfang deiner Veranstaltungen.               über Teilzeitstudium und ggf. darüber, wie du
     • Eigne dir die Methoden privater Arbeitsorga-     Langzeitstudiengebühren vermeidest, beraten
       nisation und Zeitplanung an (z.B. in Gewerk-     zu lassen.

14   Das selbstfinanzierte Studium
Der Job

Die Grundregeln eines Jobs sind scheinbar ein-       amt und auch beim Ausfüllen kannst du dir dort
fach: Du suchst jemanden, der deine Arbeits-         Hilfe holen.
kraft braucht, z.B. ein Café. Wenn dich der_die      Wer unabhängig beraten werden will und das
Inhaber_in des Cafés sympathisch und kom-            Geld für eine_n Steuerberater_in nicht hat,
petent findet und dir das Arbeitsklima zusagt,       kann sich zum Beispiel an Lohnsteuerhilfever-
vereinbart ihr, dass du für ihn_sie arbeitest. Ihr   eine wenden. Diese beraten in der Regel nur,
klärt, was du tun musst, wann du kommst und          wenn du keine Einkünfte aus selbständiger Tä-
wie hoch dein Lohn ist. Und schon hast du            tigkeit hast. Ausnahmen gibt es, informiere
einen Studierendenjob. Doch der Teufel steckt        dich vor Ort. Wenn du Steuern bezahlt hast
im Detail.                                           und das Finanzamt nach Prüfung deiner Un-
Wenn du einen Job hast, bist du Arbeitneh-           terlagen eine Rückzahlung festlegt, kommt das
mer_in. Damit hast du automatisch Rechte,            Geld aus dem Einkommensteuerjahresaus-
aber auch Pflichten. Beides ist gesetzlich ge-       gleich oft erst einige Monate nach Abgabe der
regelt. Von der Art deines Beschäftigungsver-        Steuererklärung.
hältnisses hängt es ab, wie viel Steuern und         Die Höhe der anfallenden Einkommensteuer
Sozialversicherungsbeiträge du zahlst – und so       richtet sich nach deinen Freibeträgen sowie
etwas sollte dein_e Arbeitgeber_in doch nicht        deiner Einkommenshöhe. Zu welcher Steuer-
allein entscheiden.                                  klasse du gehörst, ist unter anderem davon ab-
                                                     hängig, ob du verheiratet bist oder Kinder
                                                     hast.
Steuern                                              Das Einkommen ist nicht schon ab dem ersten
                                                     Cent steuerpflichtig. 2019 liegt der Grundfrei-
Einkommensteuer                                      betrag bei 9.168 Euro, die im Jahr steuerfrei ver-
In Deutschland werden Einkünfte aus Arbeit           dient werden können, hinzu kommen zum Bei-
und Vermögen besteuert. Diese Steuer heißt           spiel ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Einkommensteuer. Die Höhe der Einkünfte muss         von 1.908 Euro pro Jahr und eine Werbungs-
dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden.         kostenpauschale (auch bekannt als Arbeitneh-
Wenn du zur Abgabe einer Steuererklärung ver-        mer_innenpauschbetrag) von 1.000 Euro pro
pflichtet bist, musst du diese jedes Jahr bis Ende   Jahr. Wer höhere Werbungskosten hat (dazu
Juli abgeben (bis 2018 galt bis Ende Mai). Sie       zählen ggf. auch Kosten, die durch dein Studium
ist das Hilfsmittel, um die anfallende Einkom-       entstehen oder Kosten für die Unterkunft, wenn
menssteuer zu errechnen. Wer darin besondere         dein Lebensmittelpunkt nicht an deinem Hoch-
finanzielle Belastungen, Kosten oder Ansprüche       schulstandort ist), kann auch höhere Werbungs-
auf Freibeträge geltend macht, kann die Höhe         kosten geltend machen – muss die Werbungs-
der fälligen Einkommensteuer reduzieren. Wer         kosten aber ab dem 1. Cent nachweisen.
nicht zur Abgabe verpflichtet ist, hat bis zu 4      Die Datenübermittlung seitens des_r Arbeitge-
Jahre Zeit für eine freiwillige Steuererklärung.     ber_in erfolgt über ein elektronisches Verfah-
Die Formulare gibt es als Download vom Finanz-       ren. Du musst dafür deine persönliche steuer-

                                                                                                          15
liche Identifikationsnummer angeben, die du           § Info
                                                                                        9.168 €
     dein ganzes Leben behältst.                           Steuergrundfreibetrag 2019:
                                                                                  ale bei ab-
                                                           Werbungskostenpausch
                                                                           ftigung: 1.0 00 €
                                                           hängiger Beschä
     Lohnsteuereinzug
     Arbeitgeber_innen führen die Lohnsteuer               Downloads von Formularen
                                                                                          und
     selbstständig an das Finanzamt ab und zahlen                                 ner   unt er
                                                           interaktiver Steuerrech
     dir nur den Rest des Lohnes aus (Lohnsteuer-                          nanzmi nist eriu m.de
                                                           www.bundesfi
     einzug).
     Bei deinem ersten Job werden dabei die o.g.
     Freibeträge berücksichtigt und du zahlst erst     nanzamt abgeführt und kann am Ende des
     Steuern auf den Teil deines Einkommens, der       Jahres nicht mehr zurück geholt werden. Dafür
     darüber liegt.                                    wird der Job aber auch nicht für den Freibetrag
     Hast du weitere Jobs, kommen diese in die         mitberechnet. Diese Pauschalsteuer beträgt
     Lohnsteuerklasse VI und es werden keine Frei-     beim Mini-Job zwei Prozent.
     beträge berücksichtigt. Du kannst aber beim       Vorsicht bei kurzfristigen Beschäftigungen:
     Finanzamt beantragen, die Lohnsteuerklassen       Hier liegt der Lohnsteuereinzug pauschal bei
     zu tauschen oder einen Teil deines Grundfrei-     25 Prozent des Lohnes. Mit Lohnsteuereinzug
     betrags auf den weiteren Job zu übertragen        über die Steuer-ID hingegen gibt es die Mög-
     (Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung).               lichkeit, das Geld über den Lohnsteuerjahres-
     Der Vorteil des Lohnsteuereinzuges ist, dass du   ausgleich zurückzubekommen.
     bei einer abhängigen Beschäftigung nicht          Wer aus selbstständiger Arbeit Einkommen er-
     zwingend eine Steuererklärung abgeben             wirtschaftet, ist einkommensteuerpflichtig.
     musst. Wenn du allerdings zu viel gezahlte        Freiberufler_innen, Honorarkräfte und Gewer-
     Steuern zurück haben willst, solltest du eine     betreibende müssen eine Einkommensteuerer-
     Steuererklärung machen.                           klärung abgeben. Für sie gilt ebenfalls der
     Möglichkeiten der Pauschalversteuerung: Beim      jährliche Freibetrag von 9.168 Euro in 2019,
     Mini-Job und kurzfristigen Beschäftigungen        nicht jedoch die Werbungskostenpauschale.
     kann auch ohne Lohnsteuereinzug gearbeitet        Dafür können Selbstständige ihre Einkünfte
     werden. Die Pauschalsteuer wird direkt ans Fi-    um ihre Betriebsausgaben bereinigen (Ge-
                                                       winnermittlung), auf den Gewinn wird dann
                                                       ggf. Einkommenssteuer fällig. Zusätzlich kön-
      Hast du nebeneinander me                         nen auch Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
                                   hrere Jobs
      über deine Steuer-ID oder übs
                                      t zusätzlich     anfallen (mehr ab S. 32).
      eine selbstständige Tätigke
                                  it mit einem
     Gewinn von mindestens 410
                                     Euro im Jahr
     (!) aus, so bist du zur Steuer
                                   erklärung ver-
     pflichtet. Ebenso, wenn dich
                                    das Finanz-
     amt auffordert.

16   Das selbstfinanzierte Studium
Sozialversicherung

Zur Sozialversicherung zählen die Kranken-,
                                                        ! Der Werkstudent_innenstatu
                                                          nicht für Studierende im dua
                                                       dium. Wenn sie von ihrem
                                                                                        s gilt
                                                                                       len Stu-
                                                                                  Betrieb eine
Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallver-         Vergütung erhalten müssen
                                                                                   sie in alle
sicherung. Abhängig Beschäftigte – also alle           Sozialversicherungszweige
                                                                                  Beiträge
Arbeitnehmer_innen in einem Anstellungsver-            entrichten.
hältnis – zahlen in die Sozialversicherung ein.
Ausnahmen bestehen bei kurzfristigen Be-
schäftigungen und Mini-Jobs. Die Sozialversi-     nicht infrage (Ausnahme: Wenn du nachweist,
cherungsbeiträge fallen unter den Begriff der     dass du im Teilzeitstudium mehr als die Hälfte
»Lohnnebenkosten«.                                der vorgesehen Zeit für ein Vollzeitstudium
Wenn du deine erste Beschäftigung antrittst       aufs Studium verwendest, kannst du trotzdem
(kann auch FSJ, FÖJ und Bundesfreiwilligen-       als Werkstudent_in angemeldet werden).
dienst sein), erhältst du von deinem Sozialver-   Werkstudent_innen haben keinen Anspruch
sicherungsträger einen Sozialversicherungs-       auf Arbeitslosengeld – in der Regel weder im
ausweis mit deiner Sozialversicherungsnum-        noch unmittelbar nach dem Studium. Auch auf
mer. Dieser muss nicht immer mitgeführt wer-      Krankengeld bei längerer Krankheit besteht
den, er ist aber generell beim Arbeitsbeginn      kein Anspruch. Grundlage für die 20-Stunden-
dem_der Arbeitgeber_in vorzulegen.                Grenze ist eine Vereinbarung zwischen den So-
Wenn das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich       zialversicherungsträgern auf Basis gängiger
gemeldet ist, können Sozialversicherungsbei-      Rechtsprechung.
träge vier Jahre rückwirkend eingefordert wer-    Ausnahmen: Die 20-Stunden-Grenze darf
den. Beim vorsätzlichen Unterlassen einer An-     überschritten werden, wenn sich die zusätzliche
meldung gilt eine Verjährungsfrist von 30 Jah-    Arbeitszeit dem Studium unterordnet. Davon
ren. Dies kann zudem strafrechtlich verfolgt      wird in der Sozialversicherung ausgegangen,
werden und zusätzlich empfindliche Geldstra-      wenn in der vorlesungsfreien Zeit sowie im
fen – auch für den_die Arbeitnehmer_in – zur      Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung mehr
Folge haben.                                      gearbeitet wird. Jedoch darf im Zeitraum eines
                                                  Jahres maximal in 26 Wochen die 20-Stunden-
Werkstudent_innen                                 Grenze überschritten werden. Dies gilt auch für
Steht das Studium im Vordergrund, zahlen Stu-     über die 20-Stunden-Woche hinausgehende
dierende aus ihrem Einkommen nur in die Ren-      Arbeitszeiten am Abend, nachts sowie am Wo-
tenversicherung (RV) ein. Sie gelten dann als     chenende, wenn das Arbeitsverhältnis auf ma-
Werkstudent_innen. Voraussetzung ist, dass        ximal 6 Monate (entspricht den 26 Wochen)
die regelmäßige Arbeitszeit 20 Stunden in der     befristet ist.
Woche nicht übersteigt. Studierende im Ur-
laubssemester, im Teilzeit- oder Promotionsstu-
                                                       § Info
dium müssen voll sozialversicherungspflichtig          Mehr zu Regeln und Ausnahmen
als Arbeitnehmer_innen angemeldet werden,              für Werkstudent_innen:
der Werkstudent_innenstatus kommt dann                 http://jugend.dgb.de/-/Xhi

                                                                                                    17
Wichtig: Damit du auch korrekt angemeldet
     werden kannst, musst du deiner_m Arbeitge-              Beispiel: Mini-Job bei einem
     ber_in immer eine aktuelle Studienbescheini-            Monatsverdienst von 100 Euro
     gung zukommen lassen und auch über weitere              Verdienst pro Monat:           100,00 Euro
     Jobs informieren.                                       Beitrag zur Rentenversicherung
                                                            (175 Euro x 18,6 Prozent):       32,55 Euro
                                                            Abzüglich Arbeitgeber_innenanteil
     Rentenversicherung
                                                            (100 Euro x 15 Prozent):         15,00 Euro
     Bei einer regulären Beschäftigung (Gehalt über
                                                            Arbeitnehmer_innenanteil:        17,55 Euro
     450 Euro im Monat brutto, nicht kurzfristig),
     dazu gehört auch ein Werkstudent_innenjob,
     wird von deinem Bruttolohn die Hälfte des re-
     gulären Rentensatzes von derzeit 18,6 Prozent      leitung zuständig ist, oder wende dich an die
     abgezogen. Die andere Hälfte zahlt dein_e Ar-      Deutsche Rentenversicherung.
     beitgeber_in. Dies bedeutet, dass du Renten-       Wer privat krankenversichert ist und neben
     ansprüche erwirbst. Meist zum Ende des Jah-        dem Studium regulär studentisch beschäftigt
     res, aber auch mit Beendigung des Arbeitsver-      ist (siehe S. 28), braucht eine gesetzliche Kran-
     hältnisses, erhältst du eine Übersicht über die    kenkasse, die für ihn_sie die Rentenversiche-
     Rentenversicherungsbeiträge. Diese Beschei-        rungsbeiträge einzieht. In der Regel kümmert
     nigung solltest du gut aufbewahren.                sich der_die Arbeitgeber_in darum. Studie-
     Mini-Jobs sind vollständig in die gesetzliche      rende, die nicht arbeiten, müssen sich auch
     Rentenversicherungspflicht eingebunden. Wenn       nicht rentenversichern. Neben der Beitragszeit
     du mehr als 175 Euro im Monat verdienst, trägt     sind die Warte- und Anrechnungszeiten wich-
     der_die Arbeitgeber_in 15 Prozent des Beitra-      tig für die spätere Berechnung der Rentenan-
     ges, die Beschäftigten nur noch 3,6 Prozent. Bei   sprüche. Während der Schul- und Studienzeit
     einem monatlichen Verdienst von 450 Euro liegt     werden ab dem 17. Lebensjahr bis maximal
     der Eigenbeitrag bei 16,20 Euro im Monat.          acht Jahre als Anrechnungszeit angesetzt. Län-
     Verdienst du weniger als 175 Euro, wird dein       gere Zeiten wirken sich leider nicht positiv auf
     Anteil aus dem Mindestbeitrag ermittelt. Die-      die Rente aus.
     ser Anteil ist damit höher als die üblichen 3,6
     Prozent deines Verdienstes. Der_die Arbeitge-
                                                           § Info
     ber_in zahlt in jedem Fall nur 15 Prozent vom
                                                           Weitere Infos:
     tatsächlichen Verdienst, den Restbetrag zum
                                                           www.deutsche-rentenversicherung.de
     vollwertigen Pflichtbeitrag zahlt der_die Ar-         oder Servicetelefon: 0800 1000 4800
     beitnehmer_in.
     Wenn du Fragen zu deinen Rentenversiche-
     rungsbeiträgen hast, wende dich an deine
     Krankenkasse, die für den Einzug sämtlicher
     Sozialversicherungsbeiträge und deren Weiter-

18   Das selbstfinanzierte Studium
Kranken- und Pflegeversicherung                    Studierende, die nicht die Familienversiche-
Auch Studierende sind krankenversicherungs-        rung nutzen können, können sich bei den ge-
pflichtig. Beiträge in die Pflegeversicherung      setzlichen Krankenkassen für derzeit einheit-
werden gemeinsam mit den Beiträgen zur             lich 66,33 Euro sowie einem kassenindividuel-
Krankenversicherung fällig.                        lem Zusatzbeitrag pro Monat versichern. Dazu
Viele Studierende nutzen die Möglichkeit, in       kommt ein Pflichtbeitrag für die Pflegeversi-
der Familienversicherung der gesetzlichen          cherung von 19,79 Euro monatlich. Studie-
Krankenkasse der Eltern (bis zum Alter von 25      rende, die 23 Jahre und älter sind und keine
Jahren plus ggf. die Zeit für Pflicht- und Frei-   Kinder haben, zahlen 21,42 Euro monatlich für
willigendienste) oder der Ehepartner_innen         die Pflegeversicherung. Diese studentische
(ohne Altersgrenze) zu bleiben. In dem Fall        Krankenversicherung ist nur möglich für Stu-
                                                   dierende, die noch nicht das 14. Fachsemester
                                                   oder das 30. Lebensjahr vollendet haben. Wer
                                                   eine dieser Grenzen überschreitet, kann sich
                                                   nach Verlängerungsmöglichkeiten erkundigen
                                                   und für bis zu 6 Monate noch einen Über-
                                                   gangstarif beantragen, danach muss – von
                                                   wenigen Ausnahmen abgesehen – für mindes-
                                                   tens 145,37 Euro im Monat plus kassenabhän-
                                                   giger Zusatzbeitrag eine freiwillige Kranken-
                                                   versicherung bei einer gesetzlichen Kranken-
                                                   kasse abgeschlossen werden. Die genaue Bei-
                                                   tragshöhe erfährst du bei der jeweiligen Kran-
                                                   kenkasse.
                                                   Wenn du regelmäßig mehr als 20 Stunden pro
                                                   Woche arbeitest, entfällt der Studierendensta-
                                                   tus in der Sozialversicherung und du zahlst ein-
                                                   kommensabhängige Beiträge. Dann bist du als
                                                   reguläre_r Arbeitnehmer_in sozialversichert
müssen Studierende keinen Beitrag zahlen.          und zusätzlich zu den Abzügen in der Renten-
Dabei darf monatlich im Mini-Job höchstens         versicherung werden Kranken-, Pflege- und Ar-
450 Euro hinzuverdient werden. Bei regulärer       beitslosenversicherung abgezogen. Aus den
Beschäftigung dürfen aktuell monatlich 445         Einzahlungen erwirbst du natürlich auch ent-
Euro verdient werden, wobei die Werbungs-          sprechende Ansprüche (z.B. auf Krankengeld
kostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro im          oder später Arbeitslosengeld) und es werden
Jahr (das macht anteilig ca. 83,3 Euro im          keine zusätzlichen Beiträge zur Kranken- und
Monat) das mögliche monatliche Bruttoein-          Pflegeversicherung fällig.
kommen auf ca. 528 Euro erhöhen.

                                                                                                      19
Wer sich zu Beginn seines Studiums entschie-      Unfallversicherung
     den hat, für die Dauer des Studiums nicht ge-     Wenn du in einer abhängigen Beschäftigung
     setzlich, sondern privat krankenversichert zu     bist – im Gegensatz zu einer Selbständigkeit –
     bleiben, sollte sich bei der zuständigen Versi-   zahlt dein_e Arbeitgeber_in für dich Beiträge
     cherungsgesellschaft über die dort geltenden      zur Unfallversicherung. Öffentliche Arbeitge-
     Regelungen informieren.                           ber_innen, wie z.B. Hochschulen, zahlen an
                                                       die gesetzlichen Unfallkassen, private Arbeit-
                                                       geber_innen an die gewerblichen Berufsge-
        § Info                                         nossenschaften. Die Unfallversicherung deckt
                                       man auf
        Mehr Informationen findet                      die Kosten, die für Behandlung und Rehabili-
                                 etzl iche n
        den Webseiten der ges                          tation anfallen, wenn du während der Arbeit
                          Oft hab  en  diese auch
        Krankenkassen.
                  Seit en für Stu dieren de.           oder auf dem direkten Hin- oder Rückweg
        spezielle
                                                       einen Unfall hast.
                                                       Eine solche Unfallversicherung besteht bei
                                                       einer selbständigen Tätigkeit nur, wenn du
     Arbeitslosenversicherung                          dich selbst versicherst. Ein wichtiger Grund,
     Wer nur geringfügig oder im Werkstudent_in-       unangemeldete Arbeit zu vermeiden: Bei nicht
     nenstatus arbeitet, zahlt keine Beiträge in die   angemeldeter Arbeit, sogenannter »Schwarz-
     Arbeitslosenversicherung ein. Dementspre-         arbeit«, hast du keinen Versicherungsschutz
     chend besteht auch kein Anspruch auf Arbeits-     (siehe S. 35).
     losengeld während und nach dem Studium.           Übrigens: Für alle Tätigkeiten in Zusammen-
     Wer hingegen voll sozialversicherungspflichtig    hang mit deinem Studium bist du durch die
     beschäftigt war, hat auch Anspruch auf Ar-        Hochschule unfallversichert, wenn diese im in-
     beitslosengeld. Dafür musst du dich arbeitslos    haltlichen und organisatorischen Organisati-
     melden, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung ste-       onsbereich dieser liegen. Dazu zählt z.B. der
     hen (Vollzeitstudium schließt sich in der Regel   Besuch von Vorlesungen, Hochschulsport und
     aus) und Anwartschaftszeiten erfüllen. Die Re-    Exkursionen, nicht aber das Lernen in deinem
     gelanwartschaftszeit liegt bei 12 Monaten re-     Zimmer oder das Praktikum im Unternehmen.
     gulärer Beschäftigung in den zwei Jahren vor      Oft haben Studierendenwerke auch eine Frei-
     der Arbeitslosigkeit.                             zeitunfallversicherung für die von ihnen be-
                                                       treuten Studierenden abgeschlossen.

20   Das selbstfinanzierte Studium
Deine Rechte im Job

  Auch als studentische_r Arbeitnehmer_in bist         Arbeitsvertrag
  du den Wünschen deiner Arbeitgeber_innen             Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage für das Ar-
  nicht rechtlos ausgeliefert. Für dich gilt das Ar-   beitsverhältnis zwischen dir und deinem_dei-
  beitsrecht. Du hast zum Beispiel Anspruch auf        ner Arbeitgeber_in. Wenn dir ein Arbeitsver-
  Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.        trag vorgelegt wird, prüfe ihn gründlich und
  Auch der gesetzliche Mindestlohn von derzeit         am besten mit Hilfe der zuständigen Gewerk-
  9,19 Euro steht dir zu. Diese Rechte sind ge-        schaft – dann bist du vor bösen Überraschun-
  setzlich verankert. Selbst wenn du wollen wür-       gen sicher. In den Arbeitsvertrag gehören
  dest, ist es unzulässig darauf zu verzichten.        grundsätzlich:
  Dennoch solltest du aufpassen, wenn du einen         • Name und Anschrift der Vertragspartner_innen,
  Arbeitsvertrag unterschreibst: Viele wichtige        • Arbeitsort,
  Punkte, wie etwa die Arbeitszeit oder die Höhe       • Beginn der Beschäftigung,
  der Vergütung, können frei verhandelt werden.        • bei befristeten Beschäftigungen die vorher-
  Zumindest, wenn kein Tarifvertrag besteht.             sehbare Dauer,
                                                       • eine kurze Tätigkeitsbeschreibung,
§ Info                                                 • Zusammensetzung und Fälligkeit des Ge-
Zu allen arbeitsrechtlichen                              halts,
                            Themen:
www.soliserv.de                                        • Arbeitszeit,

und selbstverständlich:
https://jugend.dgb.de/-/inx

                                                                                                          21
• Anspruch auf Erholungs- und Bildungsurlaub        Lohn
       (inkl. Dauer, Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld),       Du hast Anspruch auf regelmäßige Lohnzah-
     • Kündigungsfristen des Arbeitsverhältnisses,       lungen in der vereinbarten Höhe. Ob du das
     • Hinweise auf anzuwendende Tarifverträge,          Geld zur Monatsmitte oder am Monatsende er-
       Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.              hältst, ist im Arbeitsvertrag geregelt. Zahlun-
                                                         gen in unregelmäßigen Abständen sind nicht
     Wer länger als einen Monat beschäftigt ist, hat     zulässig. Die Höhe des Lohnes ist nicht nur Ver-
     gesetzlichen Anspruch auf eine Niederschrift        handlungssache, denn für viele Arbeitsberei-
     der Vertragsbedingungen. Sollte dein_e              che gibt es Tarifvereinbarungen oder Richt-
     Chef_in dir keinen schriftlichen Vertrag geben,     werte.
     könntest du z.B. behaupten, du brauchst ihn         Generell sind Löhne unter dem gesetzlichen
     als Verdienstnachweis bei der Wohnungssu-           Mindestlohn von derzeit 9,19 Euro unzulässig.
     che. Denn ohne schriftlichen Vertrag ist es bei     Welcher Lohn für deine Arbeit angemessen ist
     Streit um Lohn oder plötzlicher Kündigung           und ob du einen Anspruch auf eine bestimmte
     schwieriger für dich, auch wenn die gesetzli-       Lohnhöhe hast, erfährst du bei der zuständi-
     chen Standards auch für mündlich abgeschlos-        gen Gewerkschaft (siehe S. 45).
     sene Verträge gilt.                                 Der Lohn, den der_die Arbeitgeber_in mit dir
     Eine Befristung wiederum ist nur gültig, wenn       vereinbart, ist in der Regel der Bruttolohn. Je
     sie schriftlich festgehalten ist. Sollte dein Ar-   nachdem, welche Art Beschäftigungsverhältnis
     beitsvertrag auf einen bestimmten Zeitraum          (siehe ab S. 28) du eingehst, werden davon
     befristet sein, ist besondere Aufmerksamkeit        ggf. Steuern und Sozialversicherungsabgaben
     gefragt. Ein sachgrundlos befristeter Arbeits-      abgezogen. Übrig bleibt der Nettolohn, der auf
     vertrag darf nicht beliebig verlängert werden.      dein Konto fließt. Auch daran musst du den-
     Spätestens nach zwei Jahren oder dreimaliger        ken, wenn du deinen Lohn aushandelst.
     Verlängerung ist dein_e Chef_in gesetzlich
     verpflichtet, dich unbefristet einzustellen. Es                         Alle Infos rund um
     gibt allerdings eine Sonderregelung für Exis-                           den Mindestlohn:
     tenzgründer_innen: Dann kann dein Arbeits-                              www.mindestlohn.d
                                                                                                e
     vertrag in den ersten vier Jahren ihrer_seiner                          www.jugend.dgb.de
                                                                                                /-/pyx
     Selbstständigkeit beliebig oft verlängert wer-
     den, ohne dass das für dich zu einer Festan-
     stellung führt. Auch in Wissenschaft und For-
     schung besteht ein Sonderbefristungsrecht              § Info
                                                                                       Vergütung:
     (siehe S. 31).                                         gesetzliche Regelungen zur
                                                            § 612, 614 BGB
                                                                                           Tarif-
                                                             Übersicht über Branchen- und
                                                             löhne: ww w.tarif spiegel .de

22   Deine Rechte im Job
Krankheit
Auch wer krank ist, muss essen. Darum hat
jede_r Arbeitnehmer_in auch im Krankheitsfall
Anspruch auf 100-prozentige Lohnzahlungen.
Das gilt selbst bei Nebenjobs mit variierenden
Wochenarbeitszeiten, in denen man mehr oder
weniger kurzfristig für einen »Dienst« einge-
setzt wird: Ist dein Einsatz vereinbart und du
wirst kurzfristig krank, bekommst du trotzdem
vollen Lohn. Bei längerer Krankheit ist der
durchschnittliche Verdienst ausschlaggebend.       die Krankenkasse ein und zahlt 70 Prozent des
Diese Regelung aus dem Entgeltfortzahlungs-        üblichen Lohnes – das gilt jedoch nicht für Stu-
gesetz (EFZG) greift vier Wochen nach Beginn       dierende in der gesetzlichen Familienversiche-
des Arbeitsverhältnisses und gilt zum Beispiel     rung, der studentsichen Krankenversicherung
auch für ärztlich verordnete Kuren. Die Arbeits-   und der Freiwilligen Versicherung ohne Kran-
unfähigkeit muss den Arbeitgeber_innen un-         kengeldanspruch. Für Eltern, die wegen der
verzüglich mitgeteilt werden, spätestens ab        Krankheit eines Kindes nicht arbeiten können,
dem dritten Krankheitstag muss eine ärztliche      gibt es vergleichbare Regelungen.
Bescheinigung vorgelegt werden.                    Krankschreibungen, auch wenn sie häufiger
                                                   auftreten oder länger andauern, sind in den
§ Info                                             meisten Fällen kein zulässiger Kündigungs-
EFZG § 3, 4                                        grund. Also: Wenn du krank bist, bleib im Bett
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)            und nimm die Lohnfortzahlung in Anspruch.
§ 12 Abs. 4
kostenloses Beratungsangebot der                   Urlaub, Feiertage
DGB-Jugend: https://jugend.dgb.de/-/iB7            Jede_r Arbeitnehmer_in muss sich zwischen-
                                                   zeitlich auch einmal erholen. Nach dem Bun-
                                                   desurlaubsgesetz haben alle Arbeitnehmer_in-
Die Lohnfortzahlung gibt es nicht ohne Grund:      nen, Auszubildenden und arbeitnehmer_in-
Wer krank ist, würde ansonsten unverschuldet       nenähnlichen Beschäftigten Anspruch auf be-
weniger verdienen. Außerdem würden viele           zahlten Urlaub. Das Gesetz schreibt bei einer
Arbeitnehmer_innen aus Angst um ihren Ver-         Sechs-Tage-Arbeitswoche einen Mindesturlaub
dienst krank zur Arbeit gehen – davon wirst        von 24 Werktagen vor. Wer fünf Tage arbeitet,
du nicht gesund und vielleicht steckst du noch     hat entsprechend auf 20 Urlaubstage im Jahr
deine Kolleg_innen an.                             Anspruch, wer zwei Tage arbeitet, auf acht.
Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf bis        Die meisten Tarif- und Arbeitsverträge gehen
zu sechs Wochen vollen Lohn vom_von der Ar-        über das gesetzliche Minimum hinaus. Bei Teil-
beitgeber_in. Danach springt normalerweise         zeitkräften wird der Urlaubsanspruch anteilig

                                                                                                      23
§2 EFZG
     Entgeltzahlung an Feiertagen
     Wenn deine übliche Arbeitszeit, infolge
     eines gesetzlichen Feiertages ausfällt,
     hast du Anspruch auf Lohn.                          Pausen
                                                         Wer ununterbrochen arbeitet, kann sich ir-
                                                         gendwann nicht mehr konzentrieren. Deshalb
      berechnet. Als Faustregel gilt, dass du mindes-    schreibt das Gesetz nach sechs Stunden Arbeit
      tens vier Wochen im Jahr frei haben sollst, egal   mindestens 15 Minuten Pause vor. Wer sechs
      wie viele Tage du normalerweise arbeitest.         bis neun Stunden arbeitet, hat ein Anrecht auf
      Während des Urlaubs wird dein Lohn weiter          insgesamt 30 Minuten Pause. Wer länger als
      gezahlt. Wenn in einem Tarifvertrag oder in        9 Stunden an einem Tag arbeitet, hast sogar
      deinem Arbeitsvertrag geregelt, kann es sein,      Anspruch auf 45 Minuten Pause. Diese Pausen
      dass du zusätzlich Urlaubsgeld bekommst. Es        solltest du nicht an deinem Arbeitsplatz ver-
      gibt keinen unmittelbaren gesetzlichen An-         bringen. Du darfst sie frei nach deinen Vorstel-
      spruch darauf.                                     lungen gestalten – schließlich wirst du in die-
      Wenn du während des Urlaubes krank wirst,          ser Zeit nicht bezahlt.
      werden die Tage der Krankschreibung nicht auf      Ferner ist es nicht zulässig, dauerhaft an sie-
      deinen Urlaubsanspruch angerechnet; das gilt       ben Tagen in der Woche zu arbeiten, auch
      auch, wenn du in den Betriebsferien krank wirst.   wenn du dabei bei verschiedenen Arbeitge-
      Es gilt wie üblich: Krankschreibung einreichen.    ber_innen bist. Für jede Woche hast du An-
      Wenn du deinen Urlaub nicht im laufenden Ka-       spruch auf mindestens einen arbeitsfreien Tag.
      lenderjahr nehmen konntest, kannst du diesen       Wenn du das selbst nicht berücksichtigst, wird
      auf Antrag noch bis zum 31.03. des Folgejah-       es deine Krankenkasse einfordern.
      res geltend machen.
      Darüber hinaus kann auch Anspruch auf be-
      zahlten oder unbezahlten Sonderurlaub beste-       Mutterschutz
      hen, zum Beispiel wegen Umzuges oder eines         Frauen genießen durch das Mutterschutzgesetz
      Trauerfalles in der Familie. Weitere Ansprüche     (MuSchG) während der Schwangerschaft be-
      auf bezahlten Urlaub können dir für Weiterbil-     sonderen Schutz am Arbeitsplatz. Sie dürfen
      dung und für gewerkschaftliche, parteipoliti-      nicht gekündigt werden, müssen nicht mehr
      sche oder gesellschaftliche Tätigkeiten ge-
      währt werden. Regelungen hierzu können
      unter anderem in Landesgesetzen, im Tarifver-          § Info
      trag oder im Arbeitsvertrag stehen.                    Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
                                                             § 4 Pausenregelungen
      Alle Arbeitnehmer_innen haben an einem ge-
                                                             § 5 Ruhezeiten
      setzlichen Feiertag, wenn sie üblicherweise an                                        etzlich zu-
                                                             Zudem ist in § 3 auch die ges
      dem Wochentag arbeiten, auf den der Feiertag                                 zeit von  8 Stunden
                                                             lässige Höchstarbeits
      fällt, Anspruch auf Lohnzahlungen und frei.                            nde n bei Aus gle ich) und
                                                              am Tag (10 Stu
      Wer an einem Feiertag arbeiten muss, hat ge-                      Stunde n die Wo  che für Arbeit-
                                                              damit 48
      gebenenfalls Anspruch auf einen Feiertagszu-            nehmer_innen geregelt.
      schlag.

24    Deine Rechte im Job
jede Arbeit erledigen, müssen zu bestimmten
Uhrzeiten nicht arbeiten und werden sechs Wo-
chen vor und acht Wochen nach der Entbin-
dung vollständig von der Arbeit freigestellt
(sog. Mutterschutzzeit). Auf ausdrücklichen An-   Studium oder Praktikum innerhalb der Schutz-
trag der Schwangeren darf vor der Entbindung      fristen nachgegangen werden, solange keine
dennoch gearbeitet werden. In der Mutter-         anderen Gesundheitsvorschriften dies verbie-
schutzzeit erhältst du Mutterschaftsgeld, das     ten. Ein Anspruch auf finanzielle Leistungen
dem Durchschnittslohn der letzten drei Monate     besteht für Studentinnen, die nicht neben dem
entspricht und von Krankenkasse und Arbeit-       Studium arbeiten, leider nicht. Weiterführende
geber_in finanziert wird. Auch vor der Mutter-    Auskünfte können Frauenärzt_innen, der Be-
schutzzeit kannst du zum Schutz des Kindes        triebs/Personalrat, die Gewerkschaft und das
krankgeschrieben werden.                          Gewerbeaufsichtsamt geben. Übrigens: Der
Das alles gilt, sobald der_die Arbeitgeber_in     normale Erholungsurlaub verfällt wegen des
von der Schwangerschaft weiß. Daher ist es        Mutterschutzes nicht und gilt auch im Folge-
wichtig, ihn_sie möglichst früh zu informieren.   jahr über den 31.03. hinaus.
An einer Befristung ändert das Mutterschutz-
gesetz nichts.                                    Kündigungsschutz
Mutterschutz gilt auch für Studentinnen* im       Wird das Arbeitsverhältnis von einer Seite als
Rahmen ihres Studiums oder Pflichtprakti-         beendet erklärt, spricht man von Kündigung.
kums. Können sie innerhalb der o.g. Schutz-
fristen Pflichtveranstaltungen nicht wahrneh-
                                                      § Info
men, dürfen ihnen keine Nachteile entstehen.
                                                      Anforderungen an den Arbeitsplatz währ
Auch nachts (20-6 Uhr) und an Sonn- und Fei-                                                end
                                                      der Schwangerschaft findest du im MuSchG
ertagen muss dem Studium während der ge-              §§ 2 und 4
samten Schwangerschaft nicht nachgegangen
werden. Wie der Nachteilsausgleich konkret           Mehr zum Thema Studium und Kind
aussieht, muss von den Hochschule geregelt           findest du auf unserer Homepage:
werden. Auf ausdrücklichen Wunsch darf dem           https://jugend.dgb.de/-/imR

                                                                                                   25
Ein Kündigung muss immer schriftlich erfol-         Arbeitsschutz
         gen. Es gibt fristgerechte und fristlose Kündi-     Gesundheitsgefahr im Call-Center? Invalidität
         gungen. Liegt keine außerordentliche Verfeh-        durch Büroarbeit? Nicht nur auf dem Bau kann
         lung des_der Arbeitnehmer_in vor, muss              mangelnder Arbeitsschutz gefährlich für Leben
         der_die Arbeitgeber_in mindestens die gesetz-       und Gesundheit sein. In der Bundesrepublik
         lichen Kündigungsfristen von vier Wochen zum        gibt es zahlreiche Gesetze und Verordnungen
         15. oder zum Ende eines Monats einhalten.           zur Sicherheit von Maschinen, technischen Ge-
         Wenn du länger beschäftigt bist, verlängern         räten, Lagerhallen oder Laboreinrichtungen,
         sich auch die Kündigungsfristen: Nach fünf          die nur den einen Zweck haben: Die Arbeit-
         Jahren beträgt die Kündigungsfrist schon zwei       nehmer_innen vor Gefahren zu schützen.
         Monate zum Monatsende.                              Darum gibt es Vorschriften zum Brandschutz
         Bei befristeten Arbeitsverträgen ist eine or-       in Labors oder zu Licht und Mobiliar an Com-
         dentliche Kündigung vor Ablauf der Befristung       puterarbeitsplätzen. Selbst zulässige Raum-
         nur zulässig, wenn der Arbeitsvertrag das aus-      temperatur und Raumklima sind für Arbeitge-
         drücklich vorsieht.                                 ber_innen verbindlich geregelt.
         Auch wenn du kaum Lust verspürst, deinen Ar-        Wenn du Fragen zum Arbeitsschutz hast, wende
         beitsplatz einzuklagen oder dort weiterzuar-        dich an deinen Betriebs-/Personalrat, deine Ge-
         beiten, solltest du eine Kündigung immer in-        werkschaft oder ans Gewerbeaufsichtsamt.
         nerhalb von drei Wochen auf ihre Rechtmäßig-
         keit überprüfen lassen, am besten von der zu-
         ständigen Gewerkschaft. Zum einen besteht                § Info
         die Chance auf eine Abfindung, zum anderen              Die erste Rechtsquelle ist das Arbeits-
                                                                 schutzgesetz (ArbSchG), zusätzlich gibt es
         freuen sich spätere Jobber_innen, wenn Ar-
                                                                 viele weitere Gesetze und Verordnungen
         beitgeber_innen ihre Grenzen kennen.                                                             .
                                                                 Diese findest du auf den Seiten der Bun-
         Bevor du deine Klage allein zu formulieren ver-         desanstalt für Arbeitsschutz und Arbeits-
         suchst, geh besser zu deiner Gewerkschaft oder          medizin: www.baua.de
         zur Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts.

                                                             Tarifverträge
§ Info                                                       Gesetzliche Regelungen gelten für alle Arbeit-
                                                  st du
Die Kündigungsfristen für deinen Job finde                   nehmer_innen, also auch für Studierende in
        itsve rtrag , Tarifv ertra g bzw. BGB   §622   ff.
im Arbe                                                      einem Arbeitsverhältnis. Sie betreffen primär
und Kündigungsschutzgesetz (KSch          G) §1
                                                inner-       die Bereiche der sozialen Sicherung (Krankheit,
Beachte: Nach § 4 KSchG kannst du nur
                Woch   en  nach   Zuga ng  der Künd   i-     Rente, Arbeitslosigkeit, Unfall). Tarifverträge
 halb von drei
       Klag e dage   gen  erheb  en!  Wen n  du weitere      treffen darüber hinausgehende Regelungen
 gung
                                                s Bera-
 Fragen hast, kannst du unser kostenlose                     über Lohnhöhe oder Ansprüche auf zusätzliche
 tungsangebot nutzen:                                        Zahlungen und Urlaub.
                                                 -at-work
 jugend.dgb.de/studium/beratung/students

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