Lieferkettengesetz - wie wird es wirksam ? - Nomos eLibrary

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Aus der Praxis 

     DOI: 10.5771 / 0342 - 300X - 2021 - 1 - 66

     Lieferkettengesetz –
     wie wird es wirksam ?
     STEFANIE LORENZEN

     1    Einführung                                                              Dieser Beitrag diskutiert deshalb, welcher Inhalte und Vo-
                                                                                  raussetzungen es bedarf, um ein deutsches Lieferketten-
     Mehrere Länder haben inzwischen die Verantwortung                            gesetz wirksam machen. Welche Umstände unterstützen,
     von Unternehmen für Menschenrechte in Lieferketten ge-                       dass die Ziele einer solchen Regulierung erreicht werden ?
     setzlich geregelt. Meist betreffen sie spezifische Branchen,                 Hierzu werden einige Regelungselemente und Wirkungs-
     Themen oder Rechte, etwa ein niederländisches Gesetz                         bedingungen des Gesetzes selbst untersucht. Darüber hi-
     gegen Kinderarbeit, Verhaltensstandards zu Konfliktroh-                      naus blickt der Beitrag auf weitere Rahmenbedingungen,
     stoffen in den USA und der EU , Berichtspflichten in Bezug                   insbesondere die Rolle der Arbeitnehmervertretungen.
     auf Menschenhandel und moderne Sklaverei in Großbri-
     tannien, Australien und den USA . In Deutschland befin-                      2	Ziel der Regulierung
     det sich im September 2020, zum Entstehungszeitpunkt                            durch ein Lieferkettengesetz
     dieses Beitrags, die Debatte um ein sektorunabhängiges,
     allgemeines Lieferkettengesetz in einer entscheidenden                       Menschenrechtsgefährdungen in globalen Wertschöp-
     Phase.                                                                       fungsketten (GWK ) bilden die Ausgangslage. Defizitäre
         2016 formulierte die Bundesregierung in ihrem Na-                        Bedingungen am Arbeitsplatz sowie Umweltverschmut-
     tionalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte                           zung und -zerstörung begleiten viele Herstellungsprozesse
     (NAP ) die Erwartung an alle deutschen Unternehmen,                          in GWK . Fabrikbrände oder der Einsatz von Sicherheits-
     Menschenrechte in ihren Lieferketten zu achten.  1 Dabei                     kräften gegen Arbeiter zeugen davon. Die Corona-Pande-
     setzte sie grundsätzlich darauf, dass Unternehmen dies                       mie hat dies zum Teil zugespitzt, wie die fehlende soziale
     freiwillig erfüllen. Bis zum Sommer 2020 wurde in zwei                       Sicherung von Millionen entlassener Näherinnen in Asien
     Erhebungsphasen geprüft, ob mindestens die Hälfte der                        zeigt. Handelte es sich um rein innerstaatliche Fälle, hätten
     ca. 7200 international aktiven deutschen Unternehmen                         die Betroffenen in Deutschland sowohl verfahrensrecht-
     mit mehr als 500 Arbeitnehmern bereits von sich aus einer                    lich als auch materiell-rechtlich gute Chancen, ihre Rechte
     menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen. In                          gegen den Arbeitgeber durchzusetzen. In den Produk-
     der abschließenden Evaluierung erfüllten nur etwa 13–17 %                    tionsländern, wo der Schaden eintritt, ist dies nicht immer
     der Unternehmen die Menschenrechtsvorgaben des NAP .                         gesichert. Die zum Teil fehlenden oder schlecht funktio-
     Aufgrund dieser mehr als deutlich unter 50 % liegenden                       nierenden rechtsstaatlichen Institutionen und gleichzeitig
     Quote sah sich die Bundesregierung aus dem NAP und                           niedrigen Produktionskosten gelten sogar als wichtiger
     dem Koalitionsvertrag von 2017 verpflichtet, „national                       Outsourcing-Anreiz für Unternehmen der Industriestaa-
     gesetzlich tätig“ zu werden. Federführend für Eckpunkte                      ten.
     zu einem Gesetzentwurf waren die Bundesministerien für                           Das Ziel von Regulierung in diesem Bereich müsste
     wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ ), für Arbeit und                        dual sein : Es gilt, zum einen Schädigungen von Arbei-
     Soziales (BMAS ) und für Wirtschaft (BMW i). Sowohl Ent-                     ter*innen und Gemeinden etwa an Körper, Gesundheit,
     wicklungsminister Gert Müller (CSU ) als auch Arbeitsmi-
     nister Hubertus Heil (SPD ) stellten sich wiederholt hinter
     ein ambitioniertes, haftungsbewehrtes Lieferkettengesetz.
     Dagegen steht Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU )                      1    Nationaler Aktionsplan – Umsetzung der VN -Leitprinzipien
                                                                                       für Wirtschaft und Menschenrechte vom 21. 12. 2016 (NAP ),
     dem Projekt insgesamt eher kritisch gegenüber.
                                                                                       https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/publika​
         Vieles ist in der zum jetzigen Zeitpunkt noch ausste-                         tionen/nationaler-aktionsplan-wirtschaft-und-menschen​
     henden Einigung über Eckpunkte zu einem Gesetz strittig.                          rechte-735164 (letzter Zugriff : 23. 09. 2020).

66                                    https://doi.org/10.5771/0342-300X-2021-1-66
                               Generiert durch IP '46.4.80.155', am 11.11.2021, 13:48:18.
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    Leben oder Nutzungsrechten zu vermeiden und gegebe-                 Vorkehrungen festzulegen und in Geschäftsabläufe zu
    nenfalls Wiedergutmachung zu ermöglichen, zum an-                   integrieren / ​umzusetzen (Handlungspflicht).
    deren reales soziales Upgrading zu erreichen, und zwar            – Abhilfe : Werden Beeinträchtigungen von Menschen-
    durch Erhöhung von Standards – etwa in Bezug auf exis-              rechten festgestellt, sind sie zu beenden bzw. abzumil-
    tenzsichernde Löhne und Kürzung von Überstunden –,                  dern und wiedergutzumachen (Handlungspflicht).
    aber auch durch verbesserte Ausübungsmöglichkeiten                – Wirksamkeitskontrolle : Unternehmen müssen regel-
    kollektiver Rechte wie freier Gewerkschaftsgründungen               mäßig prüfen, ob ihre Präventions- und Abhilfemaß-
    und -aktivitäten (vgl. dazu auch den Beitrag von Marslev            nahmen effektiv sind (Verfahrenspflicht).
    et al. in diesem Heft).                                           – Kommunikation : Unternehmen müssen über ihre
                                                                        menschenrechtliche Sorgfaltspflichterfüllung transpa-
    3	Ausformulierung des Regulierungsziels –                          rent berichten.
       UN -Leitprinzipien für Wirtschaft
       und Menschenrechte                                            Mit den UN -Leitprinzipien ist ein internationaler Stan-
                                                                     dard entstanden, der mit seiner zentralen Aussage, dass
    Grundsätzliche Bedeutung bei der Konzeptualisierung              Geschäftstätigkeiten von Unternehmen nicht zur Verlet-
    dieses Ziels kommt den UN -Leitprinzipien für Wirtschaft         zung von Menschenrechten führen dürfen, fast universelle
    und Menschenrechte zu. Ihre Meriten liegen darin, einen          Akzeptanz erreicht hat. Die UN -Leitprinzipien liegen den
    theoretischen Ansatz mit einem entsprechenden Umset-             meisten neueren nationalen Gesetzen in diesem Bereich
    zungsinstrumentarium zu verbinden. Nach dem Ruggie-              zugrunde. Die Verhaltenspflicht zu menschenrechtlicher
    Framework der Vereinten Nationen entsteht ein Interes-           Sorgfalt in einem deutschen Lieferkettengesetz hierauf
    senausgleich zwischen Wirtschaft und Menschenrechten             aufzubauen, macht das Gesetz anschlussfähig. Es erleich-
    entlang komplexer, globaler Lieferketten über ein Drei-          tert ausländischen Geschäftspartnern, den deutschen
    Säulen-Modell. Den Staat trifft die Pflicht, Menschen-           Standard zu verstehen und umzusetzen. Inzwischen hat
    rechte zu schützen („duty to protect“), die Wirtschaft ist       außerdem Justizkommissar Reynders auf EU-Ebene Ge-
    verpflichtet, sie zu achten („duty to respect“), und sowohl      setzgebung zu menschenrechtlicher Sorgfalt in GWK an-
    Staaten als auch Unternehmen sollen Betroffenen Abhilfe          gekündigt. Es ist zu erwarten, dass die EU ebenfalls den
    garantieren („access to remedy“). Die 41 UN -Leitprinzipi-       Standard der UN -Leitprinzipien zugrunde legt.
    en, die das Drei-Säulen-Konzept konkretisieren, hat der
    UN -Menschenrechtsrat 2011 einstimmig verabschiedet.  2
                                                                     4	Wichtige Elemente
        Zur Implementierung verlangen die UN -Leitprinzipi-             eines wirksamen Lieferkettengesetzes
    en von Unternehmen dreierlei : eine Grundsatzerklärung
    zur Achtung der Menschenrechte, menschenrechtliche               4.1 Transparenz und Teilhabe
    Sorgfalt (human rights due diligence) als Kernkonzept und        Die gewünschte Prävention menschenrechtlicher Beein-
    angemessene Beschwerdemöglichkeiten samt Wiedergut-              trächtigungen sollen in erster Linie die Unternehmen an
    machung bei festgestellten Verletzungen von Menschen-            der Spitze von GWK selbst durch einen kontinuierlichen
    rechten.  3                                                      Risikovorsorgezyklus vornehmen. Dabei sprechen erfolg-
        Alle Elemente beziehen sich auf die „international an-       reiche Initiativen für Menschenrechte in GWK – wie der
    erkannten Menschenrechte“, mindestens solche aus der             Bangladesh Accord – dafür, dass ein guter Teil des Erfolgs
    Internationalen Menschenrechtscharta und der ILO -Er-            auf der (gleichberechtigten) Beteiligung lokaler Arbeit-
    klärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte             nehmervertreter und (lokaler, nationaler oder globaler)
    bei der Arbeit. Umfasst ist damit eine große Bandbreite          Gewerkschaften beruht.
    an Menschenrechten wie die ILO -Kernarbeitsnormen, zu-               Bedeutung für Arbeitnehmervertreter in Produktions-
    dem etwa das Recht auf Leben, Gesundheit, Freiheit von           ländern : Das wiederum liefert Anhaltspunkte dafür, dass
    Zwangsarbeit, gerechte und günstige Arbeitsbedingungen           es sinnvoll ist, die Rolle von Arbeitnehmervertretern bei
    oder auf einen angemessenen Lebensstandard.                      der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht
        Die zentrale menschenrechtliche Sorgfaltspflicht samt
    Abhilfe und Wiedergutmachung formulieren die UN -
    Leitprinzipien als Verhaltensstandard für Unternehmen,
    als Methode menschenrechtlichen Risikomanagements.               2    UN -Dok. A/HRC/r.es/17/4 ; http://www.ohchr.org/Docu​
    Folgende wesentliche Bestandteile sind dabei zu unter-                ments/Publications/GuidingPrinciplesBusinessHR _EN .pdf
                                                                          (letzter Zugriff : 23. 09. 2020).
    scheiden :
     – Risikoanalyse : Unternehmen müssen tatsächliche und           3	Die OECD -Leitsätze für multinationale Unternehmen (2011)
        potenzielle nachteilige Auswirkungen auf Menschen-             sowie die dreigliedrige Grundsatzerklärung über multina-
                                                                       tionale Unternehmen und Sozialpolitik der Internationalen
        rechte in ihrer Lieferkette ermitteln (Verfahrens-
                                                                       Arbeitsorganisation (ILO ) (2017) integrieren als wichtige
        pflicht).                                                      institutionelle Standards ebenfalls die menschenrechtliche
     – Prävention : Für identifizierte Risiken sind geeignete          Sorgfaltspflicht.

                                                                  https://doi.org/10.5771/0342-300X-2021-1-66                                                   67
                                                           Generiert durch IP '46.4.80.155', am 11.11.2021, 13:48:18.
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Aus der Praxis 

                  ernst zu nehmen und zu stärken. Zwar erwähnen die UN -                     letzungen in GWK vorzubeugen. Dies wiederum setzt vo-
                  Leitprinzipien nur an zwei Stellen explizit Gewerkschaften,                raus, dass Unternehmen die menschenrechtliche Sorgfalt
                  die Kommentierung stellt indes klar, dass sie an verschie-                 tatsächlich in ihre Organisationsabläufe integrieren und
                  denen Stellen der menschenrechtlichen Sorgfalt eine Rol-                   bei ihren Geschäftspraktiken berücksichtigen. Ein Liefer-
                  le spielen. Bezüglich der Risikoanalyse können Gewerk-                     kettengesetz, das mit der menschenrechtlichen Sorgfalts-
                  schaftsvertreter im Rahmen des sozialen Dialogs verlan-                    pflicht gegenüber Unternehmen ein Gebot statuiert, muss
                  gen, dass Unternehmen prüfen und offenbaren, inwiefern                     dieses wirksam absichern.
                  ihre Einkaufsbedingungen Menschenrechte gefährden.                             In der Breite eignet sich hierfür eine ordnungsrecht-
                  Bei vertieften Risikoprüfungen sind sie als Auskunftsper-                  liche behördliche Prüfung. In Frankreich, wo fehlende
                  sonen einzubeziehen. Sie können eine aktive Rolle bei der                  menschenrechtliche Sorgfalt von Unternehmen nach der
                  Formulierung eines Abhilfemaßnahmenplans einfordern,                       branchenunabhängigen Loi de vigilence von 2017 nur ge-
                  eine tarifliche Regelung in Bezug auf Beschwerdemecha-                     richtlich – und damit einzelfallbezogen – geltend gemacht
                  nismen sowie Beteiligung bei Wiedergutmachungsmaß-                         werden kann, wird derzeit erwogen, eine behördliche
                  nahmen verlangen. Ferner sollten Gewerkschaftsvertre-                      Überwachung einzuführen, um regelmäßig zu überbli-
                  ter beim Wirksamkeitsmonitoring beteiligt werden, das                      cken, ob sich die Unternehmen im Anwendungsbereich
                  Design von Sozialaudits mitgestalten und die Ergebnisse                    compliant verhalten. Eine entsprechende Berichtspflicht
                  einsehen können.  4 Als Grundvoraussetzung, diese Rechte                   sollte die Kontrolle vergleichbar machen und vereinfa-
                  wahrnehmen zu können, müssen die entsprechenden In-                        chen. Erfahrungen mit dem französischen Gesetz zeigen,
                  formationen transparent zugänglich sein. Die ausreichen-                   dass die Behörde nicht ausschließlich die Erfüllung der
                  de Beteiligung sollte sich ebenfalls als Dimension bei der                 Berichtspflicht überwachen soll. Die Prüfung der Behör-
                  (behördlichen, gerichtlichen) Beurteilung ausreichender                    de sollte alle Elemente der Sorgfaltspflicht erfassen. Die-
                  menschenrechtlicher Sorgfalt wiederfinden.                                 se Aufgabe kann allerdings nur effektiv ausgeübt werden,
                      Bedeutung für Arbeitnehmervertreter in Deutschland :                   wenn eine fachlich geeignete Behörde ausreichend ausge-
                  Deutsche Gewerkschaften sind in der Debatte um die UN                      stattet wird und ermächtigt ist, bei Verstößen Bußgelder
                  Leitprinzipien bzw. deren Übersetzung in ein zwingendes                    zu verhängen.
                  Gesetz recht aktiv. Sowohl der DGB als auch die Einzelge-                      Auswertungen, die den UK Modern Slavery Act mit
                  werkschaft ver.di befürworten klar eine haftungsbewehrte                   dem UK Bribery Act vergleichen, zeigen, dass ersterer, der
                  gesetzliche Sorgfaltspflicht.                                              nur mit Berichtspflicht umgesetzt wird, wenig Auswirkung
                      Interessant ist dagegen, dass laut Studien auf betrieb-                auf Unternehmenspolitik und -verhalten zur Vermeidung
                  licher Ebene oft noch keine weiterführenden Kenntnisse                     moderner Formen der Sklaverei zeigte. Anders verhält es
                  über die UN -Leitprinzipien vorhanden sind.  5 Dies wird                   sich bezüglich der Korruptionsprävention erfasster Unter-
                  vor allem darauf zurückgeführt, dass die menschen-                         nehmen bei letzterem Gesetz, das strafrechtlich und mit
                  rechtliche Sorgfaltspflicht bislang nicht im Betriebsver-                  Bußgeldern durchgesetzt wird.  6 Für erhebliche Men-
                  fassungsgesetz (BetrVG ) verankert ist und in Anbetracht                   schenrechtsverstöße sollte ein Lieferkettengesetz deshalb
                  der vielfältigen Aufgaben von Betriebsräten kaum Kapa-                     eine zivilrechtliche Haftung vorsehen. Diese Sanktionie-
                  zitäten bestehen, das Thema zu ergründen. In den meis-                     rungsmöglichkeit wird zwar in den UN -Leitprinzipien
                  ten Fällen betrachten Betriebsräte die Achtung der Men-                    nur als eine mögliche Ausformung der Achtungspflicht er-
                  schenrechte als Managementaufgabe. Wenn es eine stär-                      wähnt. Sie hätte aber voraussichtlich mehrere wünschens-
                  kere Befassung damit gibt, liegt dies oft an persönlichen                  werte Effekte. Sie würde als finanzielles Risiko für Unter-
                  Verbindungen oder einem Lieferketten-Skandal, der das                      nehmen dazu führen, dass die Thematik menschenrecht-
                  eigene Unternehmen betrifft. Dabei zeigen Untersuchun-                     licher Sorgfalt im Unternehmen aufgewertet würde, und
                  gen, dass Betriebsräte an einigen Schnittstellen von ihren                 statt oder neben etwa der Sustainability-Abteilung würde
                  Unternehmen eingebunden werden. Dies ist insbesonde-                       nun auch die Compliance-Einheit damit befasst. Zusätz-
                  re bei der menschenrechtlichen Grundsatzerklärung der                      lich schafft die zivilrechtliche Haftung eine Grundlage,
                  Fall, wenn ein Beschwerdemechanismus aufgesetzt wird
                  oder Lieferantenaudits geplant und ausgewertet werden.
                  Ein entsprechend ausgestaltetes Lieferkettengesetz könn-
                                                                                             4    Konkretisierungen finden sich in den sektorspezifischen
                  te Belegschaft und Betriebsräte stärker für die Thematik                        Leitfäden der OECD .
                  sensibilisieren, eine Beteiligung bezüglich der Handlungs-
                  strategien des Unternehmens vorsehen und die Koopera-                      5    Hadwiger, F. / Hamm, B. / Vitols, K. / Wilke, P. (2017) : Men-
                                                                                                  schenrechte im Unternehmen durchsetzen. Internationale
                  tion mit den betreffenden ausländischen Arbeitnehmer-                           Arbeitnehmerrechte : Die UN -Leitprinzipien als Hebel für
                  vertretungen fördern.                                                           Betriebsräte und Gewerkschaften, Bielefeld.

                                                                                             6	LeBaron, G. / Rühmkorf, A. (2017) : Steering CSR Through
                  4.2 Starke Durchsetzungsmechanismen verankern
                                                                                               Home State Regulation : A Comparison of the Impact of the
                  Entsprechend den UN -Leitprinzipien muss es vorrangiges                      UK Bribery Act and Modern Slavery Act on Global Supply
                  Ziel eines Lieferkettengesetzes sein, Menschenrechtsver-                     Chain Governance, in : Global Policy 8 (Suppl. 3), S. 15–28.

68                                               https://doi.org/10.5771/0342-300X-2021-1-66
                                          Generiert durch IP '46.4.80.155', am 11.11.2021, 13:48:18.
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    geschädigten Arbeitnehmern und Gemeinden Zugang zu                 Weg einzelner Produkt(teile) abzubilden. Wer seine –
    Recht zu ermöglichen und die Wiedergutmachung von                  komplexen – Lieferketten kennt, entdeckt voraussichtlich
    Rechtsgutverletzungen wahrscheinlicher zu machen. Eine             schneller über den Menschenrechtsaspekt hinausgehende
    verschuldensabhängige, deliktische Haftung, die an Vor-            Unternehmensrisiken und kann hierauf reagieren.
    hersehbarkeit und Vermeidbarkeit anknüpft, ließe sich in               Viele deutsche Unternehmen haben bereits Erfahrung,
    das bestehende deutsche Deliktsrecht einpassen.                    Sorgfaltspflichten in Unternehmensprozesse zu über-
         Um die Rechtsverfolgung wirksamer zu machen, soll-            setzen. Sie müssen sich schon jetzt mit den bestehenden
    ten eine Beweislastumkehr, eine widerlegliche Verschul-            Vorschriften, etwa der französischen Loi de vigilence, be-
    densvermutung oder ein Anscheinsbeweis berücksichtigt              fassen. Einige setzen bereits seit fast zehn Jahren die Sorg-
    werden, da Geschädigte im Normalfall Anspruchsvoraus-              faltspflichten beim Import von Konfliktmineralien aus der
    setzungen nicht darlegen und beweisen können, die sich             Kongo-Region nach dem amerikanischen Dodd Frank Act
    in der Sphäre der Unternehmen abspielen. Prozessual sind           um. Machbar erscheint menschenrechtliche Sorgfalt auch
    daneben Formen der Prozessstandschaft durch Gewerk-                vor dem Hintergrund, dass der erforderliche Risikoana-
    schaften oder ausgewiesene NRO interessant. Anderer-               lyse-Abhilfe-Monitoring-Kommunikationsprozess             auf
    seits erwarten auch Unternehmen zu Recht Rechtsicher-              Verfahren des herkömmlichen Risikomanagements auf-
    heit zu den Grenzen ihrer Einstandspflicht. Eine wichtige          setzt bzw. auf Plan-Do-Check-Act Zyklen des Compliance
    Begrenzung gibt bereits die menschenrechtliche Sorgfalts-          Managements, wie etwa bei der Korruptionsprävention.  8
    pflicht selbst vor. Zwar sollte sie für die ganze Lieferkette          Im Sinne besserer Umsetzbarkeit für Unternehmen
    gelten, der Pflichtenumfang muss aber für Unternehmen              haben diese dafür argumentiert, die menschenrechtliche
    verhältnismäßig sein. Deshalb richtet sich die Komplexität         Sorgfalt auf die erste Zuliefererstufe (tier 1) zu beschrän-
    des Verfahrens aus Risikoermittlung, Folgemaßnahmen                ken. Wo die Risiken in GWK auftreten, hängt stark von der
    und Wirksamkeitskontrolle nach der Größe des Unter-                Branche und der Art der GWK ab (vgl. dazu die Beiträge
    nehmens, der Art seiner Geschäftstätigkeit und seines              von Teipen / ​Mehl und Marslev et al. in diesem Heft). Mit
    Einflusses auf den Tatbeitrag sowie nach Wahrscheinlich-           tier 1 wären gegebenenfalls ausschließlich große Importge-
    keit, Schwere, Reparabilität, Vorhersehbarkeit und Ver-            sellschaften erfasst oder – wie in der Automobilindustrie –
    meidbarkeit menschenrechtlicher Beeinträchtigungen.                einheimische Zulieferer. Kinderarbeit etwa findet jedoch
         Denkbar ist auch, dass Unternehmen ihr Haftungsri-            bereits bei der Rohstoffgewinnung statt, beim Abholzen
    siko reduzieren, wenn sie ihre Sorgfaltspflicht in gemein-         von Feldern für Kakaoanbau oder bei der Baumwollernte.
    samen Brancheninitiativen oder Multi-Stakeholder-Initia-           Eine „pragmatische“ Verkürzung der Risikoanalyse sowie
    tiven (MSI ) erfüllen. Dies könnte sogar dazu führen, dass         der Abhilfe- und Wiedergutmachungsmaßnahmen auf
    das Ambitionsniveau solcher Standards steigt. Wesentlich           tier-1-Stufe liefe dem Sinn der Gesetzgebung entscheidend
    sind hierbei die Anforderungen an solche branchenspe-              zuwider und würde Unternehmen sogar Anreize liefern,
    zifischen MSI -Standards. Sie müssen zum einen die Be-             eine für die globale Arbeitsteilung nicht unbedingt erfor-
    standteile der gesetzlichen Sorgfaltspflicht abbilden, was         derliche, aber menschenrechtlich ungefährliche tier-1-Stu-
    besonders für die einzelfallbezogenen Abhilfemaßnah-               fe einzubauen.
    men schwer vorstellbar bleibt. Zum anderen müssen die
    Governance-Strukturen Unabhängigkeit, Konfliktlösung               4.4 Level playing field schaffen
    und Ausschlussmöglichkeiten von nicht erfüllenden Mit-             Bislang nehmen diejenigen deutschen Unternehmen, die
    gliedern, Transparenz und Teilhabe lokaler Stakeholder             sich für soziale Nachhaltigkeit in der Lieferkette engagie-
    garantieren.                                                       ren, damit verbundenen Aufwand in Kauf, während an-
                                                                       dere von der Regelungslücke profitieren und „unter dem
    4.3 Akzeptanz durch Umsetzbarkeit erhöhen
    Die Akzeptanz der vom Gesetz erfassten Unternehmen
    wäre für die Implementierung hilfreich. Hierfür muss sich          7    Vgl. z. B. den OECD -Leitfaden für die Erfüllung der Sorg-
    die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht intern gut umset-               faltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches
    zen lassen.                                                             Handeln, https://mneguidelines.oecd.org ; BMU (Bundes-
                                                                            ministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktor-
        Mannigfache staatliche, private und zivilgesellschaft-
                                                                            sicherheit) (2017) : Schritt für Schritt zum nachhaltigen
    liche Leitfäden illustrieren Beispiele und Einzelschritte               Lieferkettenmanagement – Praxisleitfaden für Unterneh-
    der unternehmensinternen Integration der UN -Leitprin-                  men, Berlin ; Shift / MAZARS (2015) : Berichtsrahmen für die
    zipien.  7 Die schon bisher gepflegte Zusammenarbeit von                UN -Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte mit
                                                                            Umsetzungshinweisen, https://www.ungpreporting.org/
    Unternehmen in Brancheninitiativen o. Ä. kann die Vor-                  wp-content/uploads/UNGPRF _Deutsch_Dez2017.pdf
    bereitungs- und Einführungsphase erleichtern. Es ist so-
    gar zu erwarten, dass Unternehmen aufgrund einer allge-            8    Vgl. exemplarisch anhand von drei Fallstudien Müller-Hoff,
                                                                            C. / Saage-Maaß, M. (2019) : Menschenrechte vor Profit : So
    meinen gesetzlichen Regelung ihre Prozesse erneuern und
                                                                            wird’s gemacht – Fallstudien zur Machbarkeit menschen-
    innovativ verbessern. Hierfür spricht auch der Fortschritt              rechtlicher Sorgfalt im Unternehmen, hrsg. v. European
    der Digitalisierung, die es beispielsweise vereinfacht, den             Center for Constitutional and Human Rights et al., Berlin.

                                                                    https://doi.org/10.5771/0342-300X-2021-1-66                                                    69
                                                             Generiert durch IP '46.4.80.155', am 11.11.2021, 13:48:18.
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Aus der Praxis 

                  Radar fliegen“. Solche Wettbewerbsverzerrungen könnte                       rechte. Trotzdem unterscheiden sich die Ausgangslagen
                  ein Gesetz abbauen. Dafür müssen die Anforderungen                          der angesprochenen Staaten zum Teil grundlegend. Vie-
                  an seinen Anwendungsbereich entsprechend ausgerichtet                       le Produktionsländer halten – in Corona-Zeiten umso
                  werden. Es muss eine kritische Menge an Unternehmen                         mehr – ihre politökonomischen Interessen als attraktiver
                  erreichen. Der Schwellenwert des NAP für Unternehmen                        Wirtschaftsstandort für unvereinbar mit konsequenter
                  mit mehr als 500 Arbeitnehmern erreicht ca. 7200 Unter-                     Umsetzung von Arbeits- und Menschenrechtsstandards.
                  nehmen und ist in der deutschen Unternehmenslandschaft                      Hier setzt auch ein nationales Lieferkettengesetz nur
                  inzwischen bekannt. Andererseits gehen die UN -Leitprin-                    mittelbare Anreize. Stärkere Anreize, etwa Mindestlöhne
                  zipien davon aus, dass alle Unternehmen ungeachtet ihrer                    regelmäßig zu erhöhen, müssten wohl handelsrechtlich
                  Größe menschenrechtliche Sorgfalt walten lassen können.                     unterlegt werden.
                  An einem stark mittelständisch geprägten Wirtschafts-                           Fehlende Politikkohärenz : Investitionsabkommen und
                  standort wie Deutschland sind eben auch diese Firmen in                     Handelspolitik berücksichtigen das Anliegen, soziale Fak-
                  GWK integriert und sollten erfasst werden, sofern sie in                    toren in GWK zu verbessern, oft nicht ausreichend. Un-
                  sehr menschenrechtsriskanten Branchen oder Gegenden                         ternehmen mit Außenwirtschaftsförderung und Teilnah-
                  tätig sind. Die derzeitigen Vorschläge aus dem Umfeld des                   me an öffentlicher Beschaffung zu unterstützen, die ihre
                  BMW i, die ca. 300 deutschen Unternehmen mit mehr als                       menschenrechtliche Sorgfaltspflicht nach obigem Vorbild
                  5000 Beschäftigten zu erfassen, hätten nur wenig Effekt,                    erfüllen, wäre hier ein Ansatz zu mehr Politikkohärenz.
                  ein einheimisches level playing field für soziale Nachhal-                      Schwache industrielle Beziehungen : Es wird argumen-
                  tigkeit zu schaffen. Aus demselben Grund wäre es sinn-                      tiert, dass soziales Upgrading u. a. starke Gewerkschaften
                  voll, ausländische Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in                    voraussetze.  9 Nationale Regulierungen, die die Vorgaben
                  Deutschland ebenfalls zu erfassen.                                          der UN -Leitprinzipien hierzu beherzigen, können in be-
                                                                                              grenztem Umfang dazu beitragen, dass die Rolle der Ge-
                  5	Herausforderungen                                                        werkschaften gestärkt wird, kaum aber den fehlenden in-
                     für wirksames soziales Upgrading                                         stitutionellen Rahmen ersetzen.

                  Selbst ein in sich schlüssiges, anspruchsvolles deutsches                   6     Ausblick
                  Lieferkettengesetz begegnet Rahmenbedingungen, die
                  seiner Wirksamkeit und realem sozialen Upgrading hin-                       Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten finden häu-
                  derlich sind.                                                               fig in einem komplexen Umfeld statt. Insofern wird ein
                      Fehlende internationale Governance : Die Governan-                      deutsches, selbst europäisches Lieferkettengesetz nicht
                  ce angemessener Arbeitsbedingungen weltweit bleibt                          alle menschenrechtlichen Missstände beseitigen. Hier-
                  lückenhaft. Trotz der nationalen gesetzgeberischen Vor-                     zu müssten auch die Regierungen der produzierenden
                  stöße, einer entsprechenden Initiative auf EU -Ebene und                    Länder durch Positivlisten bzw. die Handelspolitik oder
                  eines UN -Treaty-Prozesses fehlen bindende internationale                   andere Instrumente stärkere Anreize haben, sich initiativ
                  Abkommen zu GWK . Auch die UN -Leitprinzipien füllen                        für Verbesserungen in ihren Ländern einzusetzen. Gleich-
                  diese Lücke nicht. Trotz ihrer transnational harmonisie-                    wohl scheint der Moment für einen Anfang gut gewählt. Es
                  renden Wirkung sind sie grundsätzlich als rechtlich un-                     wäre zu begrüßen, wenn der Schwung des Entwicklungs-
                  verbindliches, völkerrechtliches „soft law“ einzuordnen.                    und des Arbeitsministers noch in dieser Legislaturperio-
                  Der Umfang ihrer Transferwirkung auf nationale Ebene                        de zu einem qualitätsvollen deutschen Lieferkettengesetz
                  bleibt unberechenbar. Über die Erwartung des Menschen-                      führen und zu einem Auftakt für eine europäische Rege-
                  rechtsrats der UN hinaus, dass Staaten in nationalen Ak-                    lung beitragen würde. Denn schließlich sollte in einem
                  tionsplänen Handlungsbedarf gegenüber ihren Unterneh-                       Rechtsstaat der Schutz hochrangiger Rechtsgüter wie der
                  men ermitteln, stellen die UN -Leitprinzipien keine Mittel                  von Menschenrechten nicht dauerhaft der Freiwilligkeit
                  zu Verfügung, sofern Regierungen der politische Wille zu                    überlassen bleiben.  ■
                  einem solchen Prozess fehlt.
                      Fehlende Anreize für Regierungen des globalen Südens :
                  Die UN -Leitprinzipien differenzieren nicht innerhalb der
                  ersten Säule staatlicher Schutzpflichten für Menschen-                      AUTORIN

                                                                                              STEFANIE LORENZEN , Prof. Dr., ist Professorin für Arbeits-
                                                                                              recht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und
                  9	Dünhaupt, P. / Herr, H. / Mehl, F. / Teipen, C : (2019) : Ent-            Mitglied im Beirat des staatlichen Textilsiegels „Grüner Knopf“.
                    wicklungschancen durch Integration in globale Wert-                       Forschungsschwerpunkte : Mitbestimmung, internationales
                    schöpfungsketten : ein Länder- und Branchenvergleich, in :                Arbeitsrecht und Regulierung transnationaler Wertschöpfungs-
                    WSI -Mitteilungen 72 (5), S. 403–411, https://www.wsi.de/de/              ketten.
                    wsi-mitteilungen-entwicklungschancen-durch-integration-
                                                                                               @ stefanie.lorenzen@hwr-berlin.de
                    in-globale-wertschoepfungsketten-ein-laender-und-18858.
                    htm ; vgl. auch den Beitrag von Teipen / Mehl in diesem Heft.

70                                                https://doi.org/10.5771/0342-300X-2021-1-66
                                           Generiert durch IP '46.4.80.155', am 11.11.2021, 13:48:18.
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