Lieferprogramm - WALZSTAHL BAUSTAHL BAUELEMENTE Zaunanlagen, Gabionen, Treppen, Gitter, Gitterroste Tore, Absperrtechnik
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WALZSTAHL BAUSTAHL BAUELEMENTE Zaunanlagen, Gabionen, Treppen, Gitter, Gitterroste Tore, Absperrtechnik Lieferprogramm
Individuelle, kompetente Beratung. Großes Produktsortiment, schnelle Lieferung. Perfekte Montage. Volle Zufriedenheit. ALLES VON THRESS. Liebe Kunden und Interessenten von Thress, Sie halten hier unser neuestes Lieferprogramm für Zaunanlagen, Gabionen, Treppen, Gitter und Gitterroste sowie für Tore, Türen und Absperrtechnik in Ihren Händen. Mit großer Sorgfalt haben wir wieder die für Sie wichtigsten Produkte und Informationen kompakt zusammengestellt. Thress steht für ein großes Produktsortiment, schnelle, termingerechte Lieferung und umfangreichen Service. Sondermaße? Spezialausführungen? Außergewöhnliche Wün- sche? Bei Thress sind Sie richtig. Nutzen Sie diesen Katalog aktiv! Mit Thress steht Ihnen einer der größten und erfah- rensten Lieferanten für Bauelemente in Rheinland-Pfalz zur Seite. Ihre Julius Thress GmbH & Co. KG Ihre erfahrenen Ansprechpartner für alle Fragen: Wolfgang Bastian Anna-Lena Roß Leon Karbach Fax w.bastian@thress.de a.ross@thress.de l.karbach@thress.de 0671 – 709 156 0671 – 709 154 0671 – 709 155 0671 – 709 104 2
Ausgabe 2020 Inhaltsverzeichnis Verzinkungsarten Seite 4 Aufbauanleitung Zaunpfosten 5 Schmuckzäune 6 Schmucksysteme 7 Doppelstabmatten 8 Pfostensysteme 10 Zubehör Zäune & Pfosten 12 Befestigungssysteme Pfosten m. Bodenplatten 15 Sonderanfertigungen Zäune & Pfosten 16 Felderzäune, Drehkreuzanlagen, Ballfangzäune & -tore 17 (Sonderkonstruktionen) Tore 18 Torsysteme 20 Gabionen 22 Ursusgeflecht und Maschendrahtzäune 25 Absperrtechnik 26 Mobilzäune und Zubehör 27 Gitterroste und Gitterroststufen 28 Gitterrostmatten und Sonderanfertigungen 29 Trapezbleche und Sandwichelemente 30 Schweißgitter und Wellengitter 31 Tore, Türen, Zargen und Antriebe 32 Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 33 3
Verzinkungsarten Stückverzinkt Vorverzinkte Drähte (Sendzimir) EN ISO 1461 EN 10244-2 Material- Kohlenstoffarmer Walzdraht mit feu- Kohlenstoffarmer Walzdraht mit feuerverz- voraussetzung erverzinkungsgerechter chemischer inkungsgerechten chemischen Zusammen- Zusammensetzung für die Fertigung setzung für die Fertigung der Zaungitter der Zaungitter Fertigung Komplett im blanken Zustand Verzinkte Drähte werden zunächst geschnit- ten, dann verschweißt Korrosions- Komplettschutz der blank gefertigten Legierungsschicht (ausgenommen Schweiß- schutz Materialien durch Stückverzinkung punkte und Schnittkanten). Geringe allseitig, inkl. Legierungsschicht: für Schichtdicke 50-70g/m² (7- 10μ) Materialstärke > 6mm 505 g/m² bis 610 g/m² (72-87μ) Vorteile Sehr hoher Korrosionsschutz, somit Glatte und gleichmäßige Oberfläche ohne lange Lebensdauer Materialbeschä- Zinkfahnen und Zinkspitzen digungen durch kathodischer Schutz und der hohen Schichtstärke des Zinks vor Korrosion geschützt Nachteile Zinkfahnen und Zinkspitzen sind mög- Vorverzinkte Drähte werden im korrosi- lich. Raue, ungleichmäßige Oberfläche onsgeschützten Zustand geschnitten und geschweißt. Bsp. Gitter 2030 mm hoch: verfahrens- bedingte korrosionsgefährdete 146 un- geschützte Schnittkanten sowie 1122 ungeschützte Schweißpunkte. Nicht im Außenbereich einsetzbar ohne Zusatzbe- schichtung aufgrund Verletzung der Zink- schicht beim Verarbeiten. NICHT BIEGBAR! 4
Ti Aufbauanleitung pp ! Pfosten zum Einbetonieren Bereiten Sie zunächst die Löcher, in denen Legen Sie das nächste Element nun auf, später die Pfosten einbetoniert werden, und hängen Sie eine Seite des Elements in vor. den bereits ausgerichteten Pfosten. Bei einem Zaun bis 1,60 m Höhe empfeh- Stabilisieren und richten Sie nun diese len wir bei durchschnittlicher Bodenfestig- Zaunmatte wieder mittels Holzbrettern keit einen Durchmesser von ca. 25 cm und und Keilen aus. eine Tiefe von ca. 60 cm. Nun verschrauben Sie den Zaun dauerhaft Bei einer Zaunhöhe größer 1,60 m berei- mit den Pfosten. ten Sie bitte Löcher mit einem Durchmes- ser von ca. 30 cm und einer Tiefe von Hierbei der Hinweis, dass Sie die Schrau- ca. 80 cm vor. ben bitte nicht mit einem Akkuschrauber Der Lochmittenabstand beträgt 2,52 m. ansetzen und verschrauben, sondern die Schrauben zunächst mit der Hand ansetz- Spannen Sie dort eine Schnur, wo der ten und dann mit dem mitgelieferten In- Zaun später stehen soll. Die Schnur nur bus-Schlüssel nur leicht fest verschrauben. etwas höher als die Zaunhöhe spannen, so dass Sie später den Zaun an der Schnur Wenn alle Elemente in einer geraden Stre- ausrichten können. cke stehen, peilen Sie zur Kontrolle noch einmal am Zaun vorbei und kontrollieren Legen Sie das erste Zaunelement auf den Sie die Flucht (Kontrolle Zaun/Schnur). Boden und befestigen Sie hier die ersten zwei Pfosten. Alles schön? Richten Sie dieses vorbereitete Element Dann gießen Sie jetzt die Löcher mit Beton nun auf und stellen Sie die Pfosten in die aus. hierfür vorbereiteten Löcher. Für Profis Unterstützen Sie den Zaun nun mit Holz- brettern von der linken und rechten Seite, Betonieren Sie die Pfosten ein. Der Mitten- so dass der Zaun von alleine fest steht. abstand der Pfosten beträgt 2,52 m. Die Höhe richten Sie mit Holzkeilen aus. Wenn der Beton trocken ist, befestigen Sie den Zaun an den Pfosten. Empfohlene Fundamentgröße bis Zaunhöhe 1630 mm ab Zaunhöhe 1630 mm Breite 25 cm Breite 30 cm Tiefe 60 cm Tiefe 80 cm Bitte schrauben Sie die Schrauben per Hand mit dem beigelegten Inbusschlüssel fest! 5
Schmuckzäune Rosi Lucas Alina Werner Marco Silas Junior Elias Gabi Tatti Melli Kira Drilling Emilie Mariella Die Schmuckzäune sind in einer Vielzahl von Farben erhältlich und können mit den Pfostentypen 1, 2 und ohne Bohrung kombiniert werden. Fragen? Sprechen Sie uns gerne an. 6
Schmucksysteme Zaunpaneele Schmuckmatten Designbleche Designzäune Alle oben genannten Artikel auf Anfrage erhältlich. 7
Doppelstabmatten Ob Industrieanlagen, Flughäfen, Gefängnisse, Schulen, Kindergärten oder Ihr Zuhause: Unsere Doppelstabmatten schützen Ihr Gut. Die hochwertige Doppelstabmatte aus unserem Hause besteht aus im Kreuzverbund verschweißten Stäben (8/6/8 oder 6/5/6) und ist in verschiedenen Maschenweiten er- hältlich. Feuerverzinkt nach DIN 1461 Feuerverzinkt nach DIN 1461 und pulverbeschichtet in RAL 7016 Anthrazit Feuerverzinkt nach DIN 1461 und pulverbeschichtet in RAL 6005 Moosgrün RAL nach Wahl oder DB-Farben Doppelstabmatte 8/6/8 „schwer“ Doppelstabmatte 6/5/6 „leicht“ B × H 2510×630–2430 mm • in 200 mm Schritten mit/ohne Überstände Maschenweite 50/200 mm • Sondermaschen möglich Sonderfarben möglich • RAL nach Wahl 8
Lieferübersicht Feuerverzinkt nach DIN 1461 Feuerverzinkt nach DIN 1461 und pulverbeschichtet (anthrazit / moosgrün) Drahtstärke 8/6/8 Breite 2510 mm MW 50/200 Höhe in 630 830 1030 1230 1430 1630 1830 2030 2230 2430 mm ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Drahtstärke 6/5/6 Breite 2510 mm MW 50/200 Höhe in 630 830 1030 1230 1430 1630 1830 2030 2230 2430 mm ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● kurzfristig lieferbar ● auf Anfrage erhältlich 9
Pfostensysteme Pfosten Typ 1 • aus RR60/40 mm • mit Aluminiumkappe • inkl. Abdeckleiste 40×4 mm • inkl. Schrauben Pfosten Typ 2 • aus RR60/40 mm • mit Kunststoffkappe • inkl. VA-Klemmplättchen • inkl. Schrauben Pfosten ohne Bohrung • aus RR 60/40 mm • ungebohrter Pfosten • Befestigung der Matte mittels U-Bügeln oder Schellen Auf Anfrage erhältlich. Pfosten Typ 1 mit Bodenplatte • aus RR60/40 mm • mit Aluminiumkappe • inkl. Abdeckleiste 40×4 mm • inkl. Schrauben • inkl. Bodenplatte 120×120 mm • 4-Loch 10
Lieferübersicht Pfosten Typ1 630/ 830/ 1030/ 1230/ 1430/ 1630/ 1830/ 2030/ 2230/ 2430/ Farbe 1200 1300 1500 1800 2000 2200 2400 2600 2800 3000 ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Pfosten Typ2 630/ 830/ 1030/ 1230/ 1430/ 1630/ 1830/ 2030/ 2230/ 2430/ Farbe 1200 1300 1500 1800 2000 2200 2400 2600 2800 3000 ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Zaunpfosten ohne Bohrung 630/ 830/ 1030/ 1230/ 1430/ 1630/ 1830/ 2030/ 2230/ 2430/ Farbe 1200 1300 1500 1800 2000 2200 2400 2600 2800 3000 Auf Anfrage erhältlich Pfosten Typ1 mit angeschweißter Bodenplatte 120×120 mm, 4-Loch 630/ 830/ 1030/ 1230/ 1430/ 1630/ 1830/ 2030/ 2230/ 2430/ Farbe 700 900 1100 1300 1500 1700 1900 2100 2300 2500 ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Passende Eckpfosten 60/40 mm verfügbar. ● kurzfristig lieferbar ● auf Anfrage erhältlich 11
Zubehör Sichtschutz ● anthrazit Sichtschutzfolie ● moosgrün auf Rolle 32,5 m ● silbergrau ● anthrazit ● moosgrün Sichtschutzstreifen ● reinweiß 190×2525 mm ● fenstergrau ● steingrau ● anthrazit Klemme ● moosgrün für Sichtschutzfolie ● grau Zaunmattenverbinder und -halter ● anthrazit Zaunverbinder U-Form ● moosgrün inkl. Schraube und Mutter ● grau ● anthrazit Zaunmattenverbinder ● moosgrün inkl. Schraube und Mutter ● verzinkt ● anthrazit Zaunanschlusswinkel ● moosgrün inkl. Schrauben und Mutter ● Edelstahl Stabmattenhalter Waldemar zur Befestigung von DSM an Mauern und Pfosten ● verzinkt ● kurzfristig lieferbar Farben: anthrazit = RAL7016, moosgrün = RAL6005, reinweiß = RAL9010, fenstergrau = RAL7040, steingrau = RAL7030 12
Pfostenzubehör ● moosgrün Anfangsschelle ● verzinkt inkl. Schraube und Mutter ● anthrazit ● moosgrün Eckschelle ● verzinkt inkl. Schrauben und Muttern ● anthrazit ● moosgrün Mittelschelle ● verzinkt inkl. Schrauben und Muttern ● anthrazit ● anthrazit Aufnahmeböcke ● moosgrün und Klemmplättchen ● grau Zaun U-Bügel ● verzinkt Pfostenkappe mit Kugel ● ● anthrazit Abdeckkappen ● moosgrün für Typ 1 ● verzinkt ● anthrazit Abdeckkappen ● moosgrün für Typ 2 ● verzinkt ● kurzfristig lieferbar ● auf Anfrage erhältlich Farben: anthrazit = RAL7016, moosgrün = RAL6005, reinweiß = RAL9010, fenstergrau = RAL7040, steingrau = RAL7030 13
Pfostenzubehör Zaunwinkelplatte ● verzinkt 120×120×100 mm ● anthrazit 3-Loch ● moosgrün Zaunfußplatte ● verzinkt 100×150 mm ● anthrazit 6-Loch ● moosgrün Adapter für Pfostenverlängerung zur nachträglichen Verlängerung von ● bestehenden Pfosten Handlauf • zur Abdeckung des Über- standes der senkrechten Stäbe der DSM ● • aus Aluminium, grundsätz- lich beschichtet Aufsatz für Stacheldraht • für Pfosten 60/40 mm • Y-Ausleger ● • 45-Grad-Ausleger • gerader Ausleger Profilzylinder 30/30 mit 3 Schlüsseln für Zauntore ● Aufnahmeböckchen mit verdeckter Schraube ● Adapter für 45 Grad Ausleger ● ● kurzfristig lieferbar ● auf Anfrage erhältlich Farben: anthrazit = RAL7016, moosgrün = RAL6005, reinweiß = RAL9010, fenstergrau = RAL7040, steingrau = RAL7030 14
Befestigungssysteme für Pfosten mit Bodenplatten Fischer Ankerbolzen FAZ II 10/10 Länge 95 mm ● 10/20 Länge 105 mm ● 12/10 Länge 110 mm ● 12/20 Länge 120 mm ● Fischer Betonschraube verzinkt FBS II 8×55 USTX 10 mm ● 8×70 USTX 10 mm ● 8×80 USTX 10 mm ● Fischer Injektions –Gewindestange FIS A 10×130 mm verzinkt ● 12×160 mm verzinkt ● ● kurzfristig lieferbar 15
Sonderanfertigungen Neben den Pfostentypen 1, 2 und ohne Bohrung gibt es noch mehrere Möglichkeiten, die Pfosten und Matten nach Ihren Wünschen zu fertigen. So können diese mit Vorrichtungen für Stacheldraht, abgewinkelt oder mit Zierkugeln gefertigt werden. Auch Sonderbodenplatten und eine Fertigung gemäß Zeichnung ist möglich. Die Sonderanfertigungen können in jeder beliebigen Farbe gefertigt werden. Weitere Versionen auf Anfrage möglich. Pfosten mit Abgewinkelte engere oder weitere 45-Grad Ausleger Doppelstabmatte Maschenweiten Pfosten mit Doppelstabmatte mit Doppelstabmatten Y-Ausleger angespitzten Überständen ohne Überstand Alle oben genannten Artikel auf Anfrage erhältlich. 16
Sonderkonstruktionen Felderzäune FQÜ Drehkreuzanlagen Felderzäune FÜ Ballfangzäune Ballfangtore Alle oben genannten Artikel auf Anfrage erhältlich. 17
Tore RAL 7016 Anthrazit RAL 6005 Moosgrün Feuerverzinkt nach DIN 1461 RAL nach Wahl Oder DB-Farben Höhe in 630/ 830/ 1030/ 1230/ 1430/ 1630/ 1830/ 2030/ 2230/ 2430/ mm/Breite 1200 1300 1500 1800 2000 2200 2400 2600 2800 3000 in mm 1000 1-flg. ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● 1250 1-flg. ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● 3000 2-flg. ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Weitere Farben und Abmessungen auf Anfrage. ● kurzfristig lieferbar ● auf Anfrage erhältlich Standard-Tor 1-flg. Kombi-Tor 1-flg. Kombi-Tor 2-flg. Breite 980 mm Breite 1250 mm Breite 3000 mm Rahmen 50×40 mm 60×40 mm 60×40 mm Füllung DSM 8 / 6 / 8 mm DSM 8 / 6 / 8 mm DSM 8 / 6 / 8 mm Pfosten 80×80 mm 80×80 mm 100×100 mm Abdeckkappe Stahl-Abdeckkappe Stahl-Abdeckkappe Stahl-Abdeckkappe Zaunanschluss inklusive exklusive exklusive 1 Paar Aluminium 1 Paar Aluminium 1 Paar Aluminium Tordrücker Tordrücker Tordrücker Zubehör 1 Mittelfeststeller und 1 Bodenhülse M 16×120 mm M 16×120 mm M 16×120 mm Bänder ca. 180 Grad öffnend ca. 180 Grad öffnend ca. 180 Grad öffnend Rohrrahmenein- Rohrrahmenein- Rohrrahmenein- steck-Schloss mit VA- steck-Schloss mit VA- steck-Schloss mit VA- Verriegelung Stulp 2-tlg. Verstell- Stulp 2-tlg. Stulp 2-tlg. Verstell- barer Anschlag mit Verstellbarer Anschlag barer Anschlag mit Gummidämpfern mit Gummidämpfern Gummidämpfern Passende Zylinder 30/30 sind kurzfristig aus Vorrat lieferbar. 18
Tore 1-flg. Standardtore • Lichte 980 mm 1-flg. Kombi-Tore • Lichte 1250 mm 2-flg. Kombi-Tore • Lichte 3000 mm 19
Torsysteme Schiebetore • Stahl oder Aluminium • nach Maß • elektrisch oder manuell • Doppelstabmattenfüllung • Stabfüllung • vorgerichtet für bauseitige Füllung • Blechfüllung • Schmuckzaunfüllung Drehflügeltore • Standardgrößen • nach Maß • elektrisch oder manuell • Doppelstabmattenfüllung • Stabfüllung • Wellengitterfüllung • Blechfüllung • vorgerichtet für bauseitige Füllung Schmuckzauntore • nach Maß • elektrisch oder manuell Sonderausstattungen • Feuerwehrschloss • Knauf fest und drehbar • Zackenleiste • vorgerichtet für Sichtschutz • Türöffner • Türschließer • asymmetrisch, symmetrisch • Parallelogramm-oder Trapezform • Steigbänder • Falt-Tore aus Aluminium Falttore Teleskopschiebetore Auf Anfrage erhältlich. 20
Torsysteme 21
Gabionen Typische Einsatzbereiche • Stützwände und Stützmauern • Dämme und Deiche, Böschungen, Entwässerungskanäle • effektiver, ökologischer Küstenschutz • Schutz vor Unterspülung und Erosion • Unterbau von Bahndämmen • Straßen- und Wegebau • Garten- und Landschaftsbau • private Grundstückseinfriedungen • Schutzwälle für Hochspannungsmasten und Stützpfeiler • Lärmschutzwände aus Gabionen absorbieren mehr Lärm als z.B. Plexiglas und werden von „Graffiti-Künstlern“ gemieden Ihre Vorteile auf einen Blick kostengünstig • einfache, schnelle, zeitsparende Montage • kein Betonfundament nötig • niedrige Materialkosten wasserdurchlässig • keine hydrostatische Belastung • gut geeignet für Böschungssicherung • Drainagen für wasserhaltige Böden widerstandsfähig • Gabionen übernehmen die auftretenden Kräfte, die durch Schub-, Zug- und Druckspannungen entstehen • hohe Stabilität, Flexiblität, Elastizität bei Einflüssen durch Naturgewalten ökologisch • natürliche Bauelemente • fügen sich in die natürliche Landschaft ein • Begrünung / Bepflanzung möglich flexibel • einsetzbar im Straßen-, Garten- und Landschaftsbau • variable Gabionenarten und Füllmaterialien individuell • zahlreiche Bauweisen lassen Gestaltungsspielraum für eigene Ideen • verschiedene Füllmaterialien werden geschichtet oder geschüttet 22
Gabionen aus Doppelstabmatten Gabionenpfosten zum Einbetonieren • 120×40 mm • Gesamtdistanz inkl. Aufnahmeböckchen 165 mm • Ausgestattet mit Abdeckleiste, feuerverzinkt Gabionen-Doppelpfosten zum Einbetonieren • 2×60/40 mm Rohre mit eingeschweißten Stäben • Gesamtdistanz inkl. Aufnahmeböckchen 215 mm • Ausgestattet mit Abdeckleiste, feuerverzinkt Zaunhöhe/ 630 830 1030 1230 1430 1630 1830 2030 2230* 2430* Pfostenart Doppelpfosten ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Gabionen- pfosten ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Gabionen auch pulverbeschichtet erhältlich. * 2230, 2430: Keine Statik vorhanden. Einbau auf eigene Verantwortung ● kurzfristig lieferbar ● auf Anfrage erhältlich 23
Gabionenkörbe Die Körbe werden aus hochelastischem Stahldraht hergestellt. Die Beschichtung ist extrem korrosionsbeständig. Das Geflecht hat gegenüber herkömmlich verzinkten Drähten eine hohe Lebensdauer. Maschenweite Maschenweite Maschenweite 100×100 mm 100×50 mm 100×50 mm L×B×H L×B×H L×B×H 500×500×500 500×1000×1000 500×250×500 1000×500×500 500×500×1000 500×250×1000 1000×500×1000 500×500×500 500×250×1500 1000×1000×500 1000×500×500 500×250×2000 1000×1000×1000 1000×500×1000 1000×250×500 2000×500×500 1000×1000×500 1000×250×1000 2000×500×1000 1000×1000×1000 1000×250×2000 2000×1000×500 1500×500×500 2000×250×500 2000×1000×1000 1500×500×1000 2000×250×1000 1500×1000×500 2000×250×1500 1500×1000×1000 2000×250×2000 2000×500×500 2000×500×1000 2000×1000×500 2000×1000×1000 Alle Größen kurzfristig lieferbar. 24
Gabionensäulen und Gabionenkörbe aus Doppelstabmatten auf Anfrage Ursusgeflecht und Maschendrahtzäune inkl. Zubehör auf Anfrage. 25
Absperrtechnik Kettenständer Fahrradständer Parkplatzsperren Fahnenmaste Kunststoffpfosten Wegsperren Absperrpfosten Rohrbügel Elektr. Absperrpfosten Höhenbegrenzer Schilderpfosten Schranken Alle Artikel auf Anfrage. 26
Mobilzäune und Zubehör Mobilzäune • Die ideale vorübergehende Absicherung Ihrer Baustelle. • Leicht auf- und abzubauen, stets wiederverwendbar. • Sichern Sie Ihre Baustelle gegen Unfälle, Diebstahl, Vandalismus, neugierige Blicke und spielende Kinder. • Für viele Einsatzbereiche Zaun Typ F2 ● Rohrdurchmesser Standrohre: 42,4 mm oberes-unteres Querrohr: 33,7 mm Durchmesser Vergitterung aus Rundstahl: ca. 4 mm Durchmesser Maschenweite bei 2,0 m Höhe: 105×290 mm Maschenweite bei 1,2 m Höhe: 105×480 mm Oberfläche: feuerverzinkt Elementgrößen Länge: 3,50 m, Höhe: 2,00 m Betonfuß mit 6 Löchern ● mit Stahlbewehrung Breite: 22 cm Länge: 62,5 cm Höhe: 11 cm Loch-Durchmesser für Rohr 42,4 mm Gewicht ca. 35,5 kg ● kurzfristig lieferbar 27
Gitterroste und Gitterroststufen Lagerprogramm Gitterroststufen feuerverzinkt Maschenweite 30/10 Maschenweite 30/30 (TS) × (FS) (TS) × (FS) 600×270 600×270 700×270 700×270 800×270 800×270 900×270 900×270 1000×270 1000×270 – 1200×270 Press-Industrie-Roste Press-Industrie-Roste Maschenweite 30/30 Maschenweite 30/10 feuerverzinkt feuerverzinkt (TS) × (FS) (TS) × (FS) 500×1000 1000×1000 600×1000 700×1000 800×1000 1000×1000 1200×1000 28
Gitterrostmatten Lagerprogramm Press-Matten MW 30/30 MW 30/10 MW 30/10 TS30/2 TS30/3 TS30/2 blank blank blank (TS) × (FS) (TS) × (FS) (TS) × (FS) 3000×1000 2400×1200 3000×1500 4000×1200 3000×1000 3000×1500 Schweiss-Press-Matten MW30/30 MW30/30 MW30/30 MW30/30 TS30/2 TS40/2 TS30/3 TS30/2 blank blank blank feuerverz. 3050×1000 6100×1000 6100×1000 6100×1000 6100×1000 Auf Anfrage verfügbar: Sondermaße Treppen Blechprofilroste Normroste Industrieroste Stufen mit erhöhter SAK Und vieles mehr... 29
Trapezbleche und Sandwichelemente Trapezblech 35-207 / 0,75 mm Dach Trapezblech 35-207 / 0,63 mm Dach RAL 8012 rotbraun RAL 7016 anthrazit Deckbreite 1035mm Deckbreite 1035mm L = 4000mm ● L = 4000mm ● Weitere Längen, Farben und Profile auf Anfrage. Auf Anfrage verfügbar: Sandwichelemente Dach/Wand Stahlwellprofil Trapezbleche Dach/Wand Kantteile Hart-PVC Lichtplatten Schrauben Polycarbonat Licht- Kalotten Stegdreifachplatten Weiteres Zubehör Aluwellprofil Lagerprogramm Schrauben Ejot Edelstahl-Bohrschraube JT-3-6-5.5 x 138 mm E 16 Ejot Edelstahl-Bohrschraube JT-3-6-5.5 x 170 mm E 16 Ejot Edelstahl-Bohrschraube 5.5 X 78 UK Stahl SW 8 Ejot Edelstahl-Bohrschraube JT-3-2-6.5X50 UK Holz SW 8 Mage Edelstahl-Dichtschraube 6.5x 90 E16 UK Holz SW 8 Lagerprogramm Kalotten Ejot Orkan Kalotte RAL 3009 / 7016 / 8012 f.TP 35/207 ● kurzfristig lieferbar 30
Schweißgitter und Wellengitter Punktgeschweißte Drahtgitter (Schweißgitter) lassen sich in Kombination mit den unterschiedlichsten Werkstoffen sehr gut verarbeiten. In vielfältigen industriellen Pro- dukten finden punktgeschweißte Drahtgitter als wesentlicher Bestandteil Verwendung. Schweißgitter Standard blank geschweißt – Drahtstärke 4 mm 3000×2000 mm Breite Höhe MW mm DÜ mm mm ● 3000 2000 40×40 40/40 ● 3000 2000 50×50 50/50 Wellengitter Breite Höhe MW mm mm mm ● 5000 2000 30×30×3,1 roh ● 5000 2000 30×30×3,1 verzinkt ● 5000 2000 40×40×4 roh ● 5000 2000 40×40×4 verzinkt ● 5000 2000 50×50×5 roh ● 5000 2000 50×50×5 verzinkt ● 3000 2000 50×50×5 roh ● kurzfristig lieferbar 31
Tore, Türen, Zargen und Antriebe Gerne beraten wir Sie auch über: Haus-, Brandschutz- und Mehrzwecktüren Garagen- und Industrietore Antriebe und Zubehör Thorsten Geiß Jens Henkel Christian Buzogan Fax t.geiss@thress.de j.henkel@thress.de c.buzogan@thress.de 0671 – 709 158 0671 – 709 157 0671 – 709 153 0671 – 709 103 32
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen der Julius fähigkeit schließen lassen, können wir vereinbarte Vorleistungen Thress GmbH & Co. KG verweigern. Wir können in solchen Fällen ferner alle noch nicht (Fassung 04/2018) fälligen Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Käufer fällig zu stellen. 4. Sofern ein Skonto vereinbart wurde, bezieht sich dieses I. Geltung/Vertragsschluss immer nur auf den Rechnungswert ausschließlich Fracht. Die 1. Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten Skontierung setzt den vollständigen Ausgleich aller fälligen Ver- für alle - auch zukünftigen - Verträge mit Unternehmen, juris- bindlichkeiten des Käufers im Zeitpunkt der Skontierung voraus. tischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtli- Soweit nichts anderes vereinbart, beginnen Skontofristen ab chen Sondervermögen über Lieferungen und sonstige Leistun- Rechnungsdatum. gen unter Einschluss von Werkverträgen, Verträgen über die Lieferung herzustellender oder erzeugender vertretbarer und IV. Ausführung der Lieferungen, Lieferfristen und -termi- nicht vertretbarer Sachen und von Verträgen über die Liefe- ne rung von bearbeitetem Betonstahl und dessen Verarbeitung 1. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt recht- (Verlegen) am Bau. Bei Streckengeschäften gelten ergänzend zeitiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht die Bedingungen der Preisliste des beauftragten Lieferwerks. richtige oder verspätete Belieferung oder Nichtbelieferung ist Einkaufsbedingungen des Käufers werden auch dann nicht durch uns verschuldet. Bei Importgeschäften steht unsere anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns Lieferverpflichtung zusätzlich unter dem Vorbehalt des rechtzei- ausdrücklich widersprechen. tigen Erhalts von Überwachungsdokumenten und Einfuhrgeneh- 2. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Vereinbarun- migungen. gen, Zusagen, Zusicherungen, Garantien und Aussagen über 2. Angaben zu Lieferzeiten sind annähernd. Lieferfristen begin- den Einsatz- oder Verwendungszweck unserer Angestellten im nen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung und gelten nur Zusammenhang mit dem Vertragsschluss sind unverbindlich und unter der Voraussetzung rechtzeitiger Klarstellung aller Einzel- werden erst durch unsere Bestätigung in Textform verbindlich. heiten des Auftrages und rechtzeitiger Erfüllung aller Verpflich- 3. Die Mitlieferung (Beistellung) von Prüfbescheinigungen nach tungen des Käufers, wie z.B. Beibringung aller behördlichen DIN EN 10204 bedarf der Vereinbarung in Textform. Wir sind Bescheinigungen, Gestellung von Akkreditiven und Garantien berechtigt, solche Bescheinigungen in Kopie zu übergeben und oder Leistungen von Anzahlungen. in solchen Kopien den Besteller und den Aussteller abzudecken. 3. Für die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen ist der 4. Maßgebend für die Auslegung von Handelsklauseln sind im Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager maßgebend. Sie Zweifel die Incoterms in ihrer jeweils neuesten Fassung. gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, 5. Käufer im Sinne dieser Bedingungen ist bei Werk- und wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abge- Werklieferungsverträgen auch der Besteller. sendet werden kann. 4. Der Käufer hat eine reibungslose Abnahme der Ware si- II. Preise cherzustellen und uns rechtzeitig auf erschwerte Ausliefe- 1. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Preise und Be- rungsverhältnisse hinzuweisen. Der Käufer hat unverzüglich dingungen unserer bei Vertragsschluss gültigen Preisliste. und sachgemäß abzuladen. Wirken wir oder Dritte hierbei mit, 2. Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, ab geschieht dies ohne rechtliche Verpflichtung und auf das Risiko Werk oder ab Lager zuzüglich Frachten, Mehrwertsteuer und des Käufers. Einfuhrabgaben. Bei Kleinmengen sind wir berechtigt, einen 5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um Mindermengenzuschlag zu berechnen. Wird eine Lieferung mit die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit Kranwagen gewünscht, sind wir berechtigt, einen Pauschalbe- hinauszuschieben. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse trag zu berechnen. während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Der höheren 3. Die Ware wird „brutto für netto“ berechnet. Das Entgelt für Gewalt stehen gleich währungs-, handelspolitische und sonstige vereinbarte Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 beträgt hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von uns nicht mangels anderweitiger Vereinbarung 15 € pro Bescheinigung. verschuldete Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Maschinen- und 4. Ändern sich später als vier Wochen nach Vertragsschluss Walzenbruch, Rohstoff- und Energiemangel), Behinderung der Abgaben und andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis Verkehrswege, Verzögerung bei der Einfuhr-/ Zollabfertigung, enthalten sind oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechen- sowie alle sonstigen Umstände, die, ohne von uns verschuldet den Umfang zu einer Preisänderung berechtigt. Dies gilt auch zu sein, die Lieferungen und Leistungen wesentlich erschwe- bei der Erhöhung der Frachtkosten. ren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob die Umstände bei uns, dem Lieferwerk oder einem anderen Vorlie- III. Zahlung und Verrechnung feranten eintreten. Wird infolge der vorgenannten Ereignisse die 1. Zahlung hat – ohne Skontoabzug – in der Weise zu erfolgen, Durchführung für eine der Vertragsparteien unzumutbar, kann dass wir am Fälligkeitstag über den Betrag verfügen kön- sie durch unverzügliche Erklärung in Textform von dem Vertrag nen. Dies gilt auch dann, wenn die zur Lieferung vereinbarten zurücktreten. Prüfbescheinigungen nach DIN EN 10204 fehlen oder verspätet eintreffen. Kosten des Zahlungsverkehrs trägt der Käufer. Ein V. Eigentumsvorbehalt Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des dem Käufer nur insoweit zu, wie seine Gegenansprüche unbe- Kaufpreises im Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist ver- stritten oder rechtskräftig festgestellt sind, sie auf demselben pflichtet, die zur Erhaltung des Eigentumsvorbehalts – oder Vertragsverhältnis mit dem Verkäufer beruhen und/oder sie eines im Land seiner Niederlassung oder in einem davon ab- den Käufer nach § 320 BGB zur Verweigerung seiner Leistung weichenden Bestimmungsland vergleichbaren Sicherungsrechts berechtigen würden. – erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und uns auf Verlangen 2. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen nachzuweisen. wie folgt fällig: Lieferungen ab Lager 30 Tage netto; Lieferungen 2. Soweit nach dem Recht des Landes zulässig, in dem sich die in der Strecke 15. des Lieferfolgemonats, jeweils nach Rech- Ware befindet, gelten die folgenden ergänzenden Regelungen: nungsdatum. Bei Überschreiten des Zahlungsziels, spätestens a. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltswa- ab Verzug berechnen wir Verzugszinsen in der gesetzlichen re) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere der Höhe (§ 288 BGB), es sei denn höhere Zinssätze sind verein- jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäfts- bart. Zusätzlich berechnen wir eine Verzugspauschale in Höhe beziehung zustehen (Saldovorbehalt). Dies gilt auch für künftig von 40,00 €.Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsscha- entstehende und bedingte Forderungen und auch, wenn Zahlun- dens bleibt vorbehalten. gen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. 3. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass unser Dieser Saldovorbehalt erlischt endgültig mit dem Ausgleich aller Zahlungsanspruch durch mangelnde Zahlungsfähigkeit des im Zeitpunkt der Zahlung noch offenen und von diesem Saldo- Käufers gefährdet wird, oder gerät der Käufer mit einem erheb- vorbehalt erfassten Forderungen. Der Saldovorbehalt gilt jedoch lichen Betrag in Zahlungsverzug oder treten andere Umstände nicht für Vorkasse- oder Bargeschäfte, die Zug-um-Zug abgewi- ein, die auf dessen wesentliche Verschlechterung der Zahlungs- ckelt werden. 33
b. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als die Gewichte bestmöglich nach unserer Wahl, entweder durch Hersteller im Sinne von §950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Verwiegen oder theoretische Errechnung nach DIN, ermittelt. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne 3. In der Versandanzeige angegebene Stückzahlen, Bundzahlen der Nr. 2 a. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der o.ä. sind bei nach Gewicht berechneten Waren unverbindlich. Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns Sofern nicht üblicherweise eine Einzelwiegung erfolgt, gilt je- das Miteigentum anteilig an der neuen Sache zu im Verhältnis weils das Gesamtgewicht der Sendung. Unterschiede gegenüber des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert den rechnerischen Einzelgewichten werden verhältnismäßig auf der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch diese verteilt. Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns be- reits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen VII. Abnahmen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der 1. Wenn eine Abnahme vereinbart ist, kann die Ware nur in Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere unserem Lager, sofort nach Meldung der Abnahmebereitschaft, Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der Nr. abgenommen werden. Die persönlichen Abnahmekosten trägt 2 a. der Käufer, die sachlichen Abnahmekosten werden ihm nach c. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Ge- unserer Preisliste oder der Preisliste des Lieferwerkes berechnet. schäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und 2. Wird die Ware ohne unser Verschulden nicht, nicht rechtzei- solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass tig oder nicht vollständig abgenommen, sind wir berechtigt, sie die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. d) bis e) auf ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehalts- Käufers zu lagern und ihm zu berechnen. ware ist er nicht berechtigt. d. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung / VIII. Abrufaufträge Verbauung / Verarbeitung der Vorbehaltsware werden bereits 1. Bei Abrufaufträgen muss versandfertig gemeldete Ware un- jetzt an uns abgetreten, zusammen mit sämtlichen Sicherhei- verzüglich abgerufen werden, andernfalls sind wir berechtigt sie ten, die der Käufer für die abgetretenen Forderungen erwirbt. nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserer Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbe- Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und haltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit sofort zu berechnen. anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so wird 2. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind uns Ab- uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des rufe und Sorteneinteilung für ungefähr gleiche Monatsmengen Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der aufzugeben; andernfalls sind wir berechtigt, die Bestimmungen anderen verkauften Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von nach billigem Ermessen selbst vorzunehmen. Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, wird uns ein 3. Überschreiten die einzelnen Abrufe insgesamt die Vertrags- unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten. menge, so sind wir zur Lieferung der Mehrmenge berechtigt, e. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräu- aber nicht verpflichtet. Wir können die Mehrmenge zu dem bei ßerung einzuziehen. Er ist verpflichtet, die eingezogenen Bei- dem Abruf bzw. Lieferung gültigen Preis berechnen. träge in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abzuführen. Mit der Einziehung durch den Käufer wird unsere IX. Versand, Gefahrübergang, Verpackung, Teillieferung, Forderung sofort fällig. Die Einziehungsermächtigung bei verlän- fortlaufende Auslieferung, Verpackung gertem Eigentumsvorbehalt stellt ausdrücklich ein vereinbartes 1. Wir bestimmen Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Treuhandverhältnis dar – d.h. unser Kunde verpflichtet sich, Frachtführer. Unsere Lieferungen erfolgen, soweit nicht anders unsere Vermögensinteressen wahrzunehmen. Seine Geschäfts- in Textform vereinbart, ab unserem Lager. leitung haftet persönlich für die Beachtung der Abführung der 2. Vertragsgemäß versandfertig gemeldete Ware muss unver- Zahlungseingänge in Höhe unserer fakturierten Materialliefe- züglich abgerufen werden, andernfalls sind wir berechtigt, sie rung. Diese Einziehungsermächtigung erlischt im Falle unseres nach Mahnung auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserer Widerrufs, spätestens aber bei Zahlungsverzug, Nichteinlösung Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und eines Wechsels oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzver- sofort zu berechnen. fahrens. Von unserem Widerrufsrecht werden wir nur dann 3. Wird ohne unser Verschulden der Transport auf dem vorgese- Gebrauch machen, wenn nach Abschluss des Vertrages erkenn- henen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen bar wird, dass unser Zahlungsanspruch aus diesem oder aus Zeit unmöglich oder erheblich erschwert, so sind wir berechtigt, anderen Verträgen mit dem Käufer durch dessen mangelnde auf einem anderen Weg oder zu einem anderen Ort zu liefern; Zahlungsfähigkeit gefährdet wird. Auf unser Verlangen ist der die entstehenden Mehrkosten trägt der Käufer. Dem Käufer wird Käufer verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an vorher Gelegenheit zu Stellungnahme gegeben. uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen 4. Bei Abrufaufträgen geht die Gefahr mit Bereitstellung der Unterlagen zu geben. Ware zur Abholung auf den Käufer über. Im Übrigen geht die f. Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen durch Gefahr, auch die einer Beschlagnahme der Ware, mit der Über- Dritte hat uns der Käufer unverzüglich zu unterrichten. Der gabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs, zum jedoch mit Verlassen des Lagers oder des Lieferwerks, bei allen Aussortieren oder zum Rücktransport der Vorbehaltsware auf- Geschäften, auch bei franko- und frei-Haus-Lieferungen, auf gewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten ersetzt den Käufer über. Für Versicherung sorgen wir nur auf Weisung werden. und Kosten des Käufers. Die Entladung und deren Kosten gehen g. Übersteigt der Rechnungswert der bestehenden Sicherheiten zu Lasten des Käufers. die gesicherten Forderungen einschließlich Nebenforderungen 5. Die Ware wird unverpackt und nicht gegen Rost geschützt (Zinsen; Kosten o.ä.) insgesamt um mehr als 50 v.H., sind wir geliefert. Falls vereinbart, liefern wir verpackt. Für Verpackung, auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherhei- Schutz- und/oder Transporthilfsmittel sorgen wir im Übrigen ten nach unserer Wahl verpflichtet. nach unserer Erfahrung auf Kosten des Käufers. Sie werden an unserem Lager zurückgenommen. Kosten des Käufers für den Vl. Gewichte Rücktransport oder für eine eigene Entsorgung der Verpackung 1. Für die Gewichte ist die von uns oder unserem Vorlieferanten übernehmen wir nicht. vorgenommene Verwiegung maßgebend. Der Gewichtsnachweis 6. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berech- erfolgt durch Vorlage des Wiegezettels. Wir können die Gewich- tigt. Wir sind ferner berechtigt, die vereinbarten Liefermengen te auch ohne Wägung theoretisch bestimmen, wobei wir die angemessen zu über- und unterschreiten. Die Angabe einer Maße nach statistischen Methoden ermitteln können. „circa“-Menge berechtigt uns zu einer Über-/ Unterschreitung 2. Wir sind berechtigt, das theoretische Gewicht um 2½ % von bis zu 10 %. (Handelsgewicht) zum Ausgleich von Walz- und Dickentole- 7. Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind uns ranzen zu erhöhen und bei der Abrechnung ein Handelsgewicht Abrufe und Sorteneinteilungen für ungefähr gleiche Teilmengen von 8 kp/dm³ zugrunde zu legen. Bei NE-Metallen, Aluminium aufzugeben; andernfalls sind wir berechtigt, die Bestimmungen und technischen Kunststoffen gelten bei Lieferung von geschlos- nach billigem Ermessen vorzunehmen. senen Paletten und Paketen die vom Lieferwerk ermittelten 8. Wird die Vertragsmenge durch die einzelnen Abrufe über- Gewichte. Bei einzelnen Tafeln, Profilen oder Stangen werden schritten, so sind wir zu Lieferungen des Überschusses berech- 34
tigt, aber nicht verpflichtet. Wir können den Überschuss zu den gung eines Mangels, ohne dass hierfür die gesetzlichen Voraus- bei dem Abruf bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnen. setzungen vorliegen sowie Aus- und Einbaukosten, soweit die von uns gelieferte Ware in ihrer ursprünglichen Sacheigenschaft X. Haftung für Sachmängel infolge einer Verarbeitung des Käufers vor dem Einbau nicht 1. Die inneren und äußeren Eigenschaften der Ware, insbeson- mehr vorhanden war. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dere deren Güte, Sorte und Maße bestimmen sich nach den dass die verkaufte Ware an einen anderen Ort als den verein- vereinbarten, mangels abweichender Vereinbarung nach den barten Erfüllungsort verbracht worden ist, übernehmen wir bei Vertragsschluss geltenden DIN- und EN-Normen, mangels nicht. solcher nach Übung und Handelsbrauch. Bezugnahmen auf 8. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware Normen und ähnliche Regelwerke, auf Prüfbescheinigungen durch den Käufer ist die Rüge von Sachmängeln, die bei der gemäß DIN EN 10204 und ähnliche Zeugnisse sowie Angaben vereinbarten Art der Abnahme feststellbar waren, ausgeschlos- zu Güten, Sorten, Maßen, Gewichten und Verwendbarkeit der sen. Ist dem Käufer ein Mangel infolge Fahrlässigkeit unbekannt Waren sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig geblieben, kann er Rechte wegen dieses Mangels nur geltend Konformitätserklärungen und entsprechende Kennzeichen wie machen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine CE und GS. Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben. 2. Für die Untersuchung der Ware und Anzeige von Mängeln 9. Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden gelten die gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass sich sind, stehen dem Käufer bezüglich der angegebenen Deklassie- die Pflicht zur Untersuchung der Ware nach Ablieferung auch rungsgründe und solcher Mängel, mit denen er üblicherweise auf etwaige Prüfbescheinigungen nach oder entsprechend DIN zu rechnen hat, keine Rechte wegen des Sachmangels zu. Beim EN 10204 erstreckt und uns Mängel der Ware und Prüfbeschei- Verkauf von IIa-Ware ist unsere Haftung wegen Sachmängeln, nigungen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung in Textform mit Ausnahme der in Abschnitt XI Nr. 2 dieser Bedingungen ge- anzuzeigen sind. Sachmängel, die auch bei sorgfältigster Prü- nannten Fälle, ausgeschlossen. Rost stellt, soweit nicht anders fung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind vereinbart und soweit die vereinbarten Normen eingehalten – unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung – werden, keinen Mangel dar. unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen, spätestens 10. Weitergehende Ansprüche des Käufers richten sich nach vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist. Abschnitt XI dieser Bedingungen. Rückgriffsrechte des Käufers 3. Im Falle eines beabsichtigten Einbaus oder Anbringung der nach §§ 445a, 478 BGB bleiben unberührt. Ware hat der Käufer die Obliegenheit, die für die Verwendung maßgeblichen Eigenschaften der Ware zumindest stichproben- XI. Schadensersatz und Verjährung artig vor dem Einbau zu überprüfen und uns Mängel der Ware 1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflich- unverzüglich anzuzeigen. ten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden 4. Soweit der Käufer es vor dem Einbau bzw. dem Anbringen bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir unterlässt, die für die Verwendung maßgeblichen Eigenschaften - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfül- der Ware zumindest stichprobenartig zu untersuchen, stellt dies lungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahr- im Verhältnis zu uns eine besonders schwere Missachtung der lässigkeit, in Fällen grober Fahrlässigkeit beschränkt auf den bei im Verkehr erforderlichen Sorgfalt (grobe Fahrlässigkeit) dar. In Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im diesem Fall kommen Mängelrechte in Bezug auf diese Eigen- Übrigen ist unsere Haftung, auch für Mangel- und Mangelfolge- schaften nur in Betracht, wenn der betreffende Mangel arglistig schäden, ausgeschlossen. verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der 2. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Ver- Sache übernommen wurde. stoß gegen wesentliche Vertragspflichten, deren Verletzung die 5. Bei berechtigter, fristgemäßer Mängelrüge können wir nach Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder deren Erfüllung unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt liefern (Nacherfüllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner Nacherfüllung stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu. Ist regelmäßig vertrauen darf. Ferner gelten diese Beschränkungen der Mangel nicht erheblich oder ist die Ware bereits veräußert, nicht bei schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des verarbeitet oder umgestaltet, steht ihm nur das Minderungs- Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und recht zu. soweit wir die Garantie für die Beschaffenheit für die verkaufte 6. Hat der Käufer die mangelhafte Ware gemäß ihrer Art und Sache übernommen haben, sowie in Fällen zwingender Haftung ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Regeln über die Beweis- an eine andere Sache angebracht, kann er Ersatz für die erfor- last bleiben hiervon unberührt. derlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften 3. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche An- und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder sprüche, die dem Käufer gegen uns aus Anlass und im Zusam- gelieferten mangelfreien Ware („Aus- und Einbaukosten“) nur menhang mit der Lieferung der Ware entstehen, auch Schaden- nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangen: ersatzansprüche wegen Sachmängeln, ein Jahr nach Ablieferung - Erforderlich sind nur solche Aus- und Einbaukosten, die der Ware. Dies gilt nicht, soweit §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 445b, unmittelbar den Ausbau bzw. die Demontage der mangelhaften 478 oder 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreiben Waren und den Einbau bzw. das Anbringen identischer Waren sowie in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder betreffen, auf Grundlage marktüblicher Konditionen entstanden der Gesundheit, bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen sind und uns vom Käufer durch Vorlage geeigneter Belege min- Pflichtverletzung durch uns oder bei arglistigem Verschweigen destens in Textform nachgewiesen werden. eines Mangels. Für diese gelten die gesetzlichen Verjährungs- - Darüber hinausgehende Kosten des Käufers für mangelbe- fristen. Im Fall einer Nacherfüllung beginnt die Verjährung nicht dingte Folgeschäden wie beispielsweise entgangener Gewinn, neu zu laufen, sondern ist bis zum Ablauf von drei Monaten Betriebsausfallkosten oder Mehrkosten für Ersatzbeschaffungen nach Durchführung der Nacherfüllung gehemmt. sind keine unmittelbaren Aus-und Einbaukosten und daher nicht als Aufwendungsersatz gem. § 439 Abs. 3 BGB ersatzfähig. XII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht Dasselbe gilt für Sortierkosten und Mehraufwendungen, die 1. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und für die Zahlungen daraus entstehen, dass sich die verkaufte und gelieferte Ware des Käufers ist unser Unternehmenssitz. Gerichtsstand ist das an einem anderen als dem vereinbarten Erfüllungsort befindet. sachlich zuständige Gericht an unserem Unternehmenssitz. Wir - Der Käufer ist nicht berechtigt, für Aus- und Einbaukosten können den Käufer auch an seinem Gerichtsstand verklagen und sonstige Kosten der Nacherfüllung Vorschuss zu verlangen. 2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt 7. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nacherfüllung das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des übernehmen wir nur, soweit sie im Einzelfall, insbesondere im Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verhältnis zum Kaufpreis der Ware, nicht unverhältnismäßig den Internationalen Warenkauf (CISG). sind. Eine Unverhältnismäßigkeit liegt insbesondere vor, soweit die geltend gemachten Aufwendungen, insbesondere für Aus- XIII. Anwendbare Fassung und Einbaukosten, 150 % des abgerechneten Warenwertes oder Im Zweifel ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Liefer- 200% des mangelbedingten Minderwerts der Ware übersteigen. und Zahlungsbedingungen maßgebend. Nicht ersatzfähig sind Kosten des Käufers für die Selbstbeseiti- 35
Julius Thress GmbH & Co. KG Felix-Wankel-Straße 9 55545 Bad Kreuznach Telefon Zentrale 0 671/709 -0 Bauelemente 0671/709 -154 -155 -156 Fax 0 671/709 -104 E-Mail verkauf@thress.de www.thress.de 36
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