Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main - Fortschreibung Teilplan Wiesbaden - Hessisches ...
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Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main 2. Fortschreibung Teilplan Wiesbaden
Impressum Herausgeber: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) Mainzer Straße 80 65189 Wiesbaden www.umwelt.hessen.de Redaktionelle Bearbeitung und Gestaltung: HMUKLV, Abt. II, Referat 4 Titelfoto: Pixabay License, freie Nutzung Fotos: Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Dr. Mang Druck: HMUKLV Kartengrundlagen: Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Openstreetmap (www.openstreetmap.org), ODbL1.0 Bundesamt für Kartographie und Geodäsie: GeoBasis-DE / BKG 2018 Stand: Februar 2019
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesbaden Inhaltsverzeichnis Ein fü h ru n g 7 Situation in Wiesbaden 7 Öffentlichkeitsbeteiligung 7 Rechtsgrundlagen 8 Gesundheitliche Wirkung von Stickstoffdioxid 9 1 Ort d e r Üb e rs c h reitu n g 11 1.1 Region 11 1.2 Wiesbaden 11 1.3 Messstandorte in Wiesbaden 12 1.3.1 Luftmessstation Ringkirche 12 1.3.2 Luftmessstation Wiesbaden-Süd 13 1.3.3 Luftmessstation Schiersteiner Straße 14 1.3.4 Standorte NO 2 -Passivsammler 14 2 Allg e m e in e In form atio ne n 15 2.1 Art des Gebietes 15 2.2 Schätzung der Größe des verschmutzten Gebiets 15 2.3 Topographie und Klima 16 2.3.1 Das Klima in Wiesbaden 16 2.3.2 Topographie 17 3 Zu s tä n d ig e Be h ö rd e n 18 4 Art u n d Be u rteilu n g d er Ve rs c hm u tzu n g 19 4.1 Entwicklung der Luftqualität in Wiesbaden 19 4.1.1 Entwicklung der Feinstaubbelastung 19 4.1.2 Entwicklung der Schwefeldioxid und Benzolbelastung 19 4.1.3 Entwicklung der Ozonbelastung 20 4.1.4 Entwicklung der Stickoxidbelastung (NO x und NO 2 ) 20 4.1.5 Belastungssituation 2017 / 2018 21 4.2 Angewandte Beurteilungstechnik 22 4.2.1 Beiträge zur Gesamtbelastung 22 4.2.2 Modellrechnungen zur Ermittlung der der Verursacheranteile 22 4.2.3 Berechnung der verkehrsbedingten Zusatzbelastung durch Modellrechnung 23 5 Urs p ru n g d e r Ve rs c hm u tzu n g 24 5.1 Liste der wichtigsten Emissionsquellen 24 5.2 Industrieemissionen 24 5.3 Gebäudeheizungsemissionen 25 5.4 Verkehrsemissionen 26 5.4.1 Verkehrszählungen als Grundlage der Emissionsermittlung 26 5.4.2 Abgasgrenzwerte und Realemissionen von Fahrzeugen 26 5.4.3 Zusammensetzung der Kfz-Flotte 28 5.4.4 Verkehrsemissionen der Stadt 29
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesbaden 5.5 Gesamtstädtische NO x -Emissionen 29 5.6 Eintrag von Stickoxiden aus anderen Gebieten 29 6 An a lys e d e r La g e 30 6.1 Ausbreitungsberechnungen zur Ermittlung der Verursacheranteile 30 6.2 Modellrechnungen zur Ermittlung der Zusatzbelastung durch den lokalen Verkehr 31 6.3 Untersuchung der Verursacheranteile des Straßenverkehrs 33 7 An g a b e n zu b e re its d u rc h g e fü h rte n Ma ß na h m e n u n d b e s te h e n d e n Ve rb e s s e ru n g s vo rh a b e n 34 7.1 Europaweite und nationale Maßnahmen 34 7.1.1 Maßnahmen bei der Emittentengruppe Industrie 34 7.1.2 Maßnahmen bei der Emittentengruppe Gebäudeheizung 35 7.1.3 Maßnahmen bei der Emittentengruppe Kfz-Verkehr 35 7.1.3.1 Einführung eines neuen Typprüfzyklus 35 7.1.3.2 Ausweitung der Lkw-Maut 36 7.2 Regionale Maßnahmen 36 7.2.1 Lkw-Routenkonzept 36 7.3 Lokale Maßnahmen im Bereich der Stadt Wiesbaden 36 7.3.1 Bereich Verkehr 37 7.3.1.1 Fortschreibung des Nahverkehrsplans 37 7.3.1.2 Betriebsoptimierung und Fahrzeitverkürzungen im ÖPNV 37 7.3.1.3 Einsatz abgasarmer Busse 38 7.3.1.4 Umrüstung des städtischen Fuhrparks auf emissionsarme Fahrzeuge 38 7.3.1.5 Förderung des Fußgängerverkehrs 38 7.3.1.6 Förderung des Radverkehrs 38 7.3.1.7 E-Mobilität 41 7.3.1.8 Car-Sharing 41 7.3.1.9 Parkraummanagement 41 7.3.1.10 Mobile Maschinen und Geräte 41 7.3.1.11 Müllabfuhr und Straßenreinigung 41 7.3.1.12 Geschwindigkeitskontrolle 41 7.3.1.13 Neuaufstellung Verkehrsentwicklungsplan 42 7.3.2 Bereich Energie 42 7.3.2.1 Energiebedarf und Energieeffizienz 42 7.3.2.2 Energieerzeugung 42 7.3.2.3 Wärmeversorgung - Quartiers- und Objektversorgung 43 7.3.2.4 Ausbau der Fernwärme 43 7.3.2.5 Energiemanagement 44 7.3.2.6 Masterplan für den Klimaschutz Wiesbaden 44 7.3.2.7 Beratung und Dialog zu Energieeinsparung und Klimaschutz 45 8 Ma ß n a h m e n-Ge s am tkon ze p t 46 8.1 Einleitung 46 8.1.1 Analyse- und Prognosenullfälle 46 8.1.2 Vergleich mit Messwerten 47 8.1.3 Vorgehen bei der Bewertung der Minderungswirkung von Maßnahmen 48 8.2 Europaweite, nationale und regionale Maßnahmen 48 8.2.1 Industrieanlagen 48 8.2.1.1 Abfall(mit)verbrennungsanlagen 48 8.2.1.2 Großfeuerungsanlagen 49 8.2.1.3 Prognostizierte Wirkung der Maßnahmen im Bereich Industrie 49 8.2.2 Gebäudeheizung 49 -4-
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesbaden 8.2.2.1 Prognostizierte Wirkung der Maßnahmen im Bereich Gebäudeheizung 49 8.2.3 Verkehr 49 8.2.3.1 Ausbau und Förderung der Elektromobilität 50 8.2.3.2 Förderungen durch die Bundesregierung 50 8.2.3.3 Förderungen durch das Land Hessen 50 8.3 Sofortpaket der Landeshauptstadt Wiesbaden 50 8.3.1 Einführung 50 8.3.2 Elektromobilität 51 8.3.2.1 Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks 51 8.3.2.2 Elektromobilitätskonzept 51 8.3.2.3 Errichtung und Betrieb von Ladesäulen 51 8.3.2.4 Befreiung von Elektrofahrzeugen von Parkgebühren 51 8.3.2.5 Gebührenfreie Parkplätze für emissionsfreie Car-Sharing-Fahrzeuge 52 8.3.2.6 Einrichtung eines E-Mobility-Hubs 52 8.3.2.7 Prognostizierte Wirkung der Maßnahmen im Bereich E-Mobilität 52 8.3.3 Elektrifizierung Busflotte / Emissionsfreier ÖPNV 52 8.3.4 Ausbau und Förderung des ÖPNV 53 8.3.4.1 Einführung neuer Bahn-Direktverbindungen 54 8.3.4.2 Angebotsausweitungen auf bestehenden Bahnlinien 54 8.3.4.3 Einführung einer zusätzlichen tangentialen Schnellbuslinie X79 aus dem Untertaunus 54 8.3.4.4 Angebotsausweitungen auf bestehenden Buslinien 54 8.3.4.5 Kurzfristige Angebotsausweitungen im lokalen Busverkehr 54 8.3.4.6 Ticket-Offensive im ÖPNV 55 8.3.4.7 Busbeschleunigungs-Offensive Innenstadt 55 8.3.4.8 Kurzfristiger Ausbau Busflotte / Anbindung der neuen P&R-Parkplätze 57 8.3.4.9 Ausbau Car-Sharing 57 8.3.4.10 Prognostizierte Wirkung der Maßnahmen im Bereich Ausbau und Attraktivitätssteigerung des ÖPNV 57 8.3.5 Förderung des Radverkehrs 57 8.3.5.1 Schaffung „Rad-Grundnetz 2020“ 57 8.3.5.2 Radschnellverbindungen nach Mainz und Frankfurt 60 8.3.5.3 Protected Bike Lanes 60 8.3.5.4 Verbesserung der Radführung an Kreuzungen 60 8.3.5.5 Ausbau Fahrradabstellplätze 60 8.3.5.6 Ausbau Fahrradverleihsystem „ESWE meinRad“ 60 8.3.5.7 Prognostizierte Wirkung der Maßnahmen im Bereich Förderung des Radverkehrs 61 8.3.6 Verkehrslenkung 61 8.3.6.1 Vom 1. auf den 2. Ring 61 8.3.6.2 Schwalbacher Straße 62 8.3.6.3 Moritzstraße 62 8.3.6.4 Geisbergstraße 62 8.3.6.5 Rheingaustraße 62 8.3.6.6 Prognostizierte Wirkung der Maßnahmen zur Verkehrslenkung 63 8.3.7 Verkehrsmanagement 63 8.3.7.1 Erhöhung von Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum 63 8.3.7.2 Einführung einer flächendeckenden abgestuften Parkraumbewirtschaftung 63 8.3.7.3 Neue Pförtnerampeln zur Zuflussdosierung 63 8.3.7.4 Digitalisierung des Verkehrs 64 8.3.7.5 Einrichtung von Park&Ride-Parkplätzen 64 8.3.7.6 Prognostizierte Wirkung der Maßnahmen im Bereich Verkehrsmanagement 65 8.3.8 Urbane Logistik 65 8.3.8.1 Einrichtung von Mikrodepots am Rand der Innenstadt 65 8.3.8.2 Intelligente Ladezonen 65 -5-
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesbaden 8.3.8.3 Kaufprämie und Promotion für E-Lastenräder 65 8.3.8.4 Prognostizierte Wirkung der Maßnahmen im Bereich urbane Logistik 66 8.3.9 Kampagne zur Luftreinhaltung 66 8.4 Nachträgliche Verbesserung der Abgasemissionen von Dieselfahrzeugen 66 8.4.1.1 Software-Updates 66 8.4.1.2 Hardware-Nachrüstung städtischer schwerer Nutzfahrzeuge 67 8.4.1.3 Hardware-Nachrüstung bei Diesel-Pkw 67 8.4.1.4 Hardware-Nachrüstung bei leichten Nutzfahrzeugen 68 8.5 Fahrverbote 69 8.5.1 Lkw-Durchfahrtsverbot 69 8.5.2 Generelle Fahrverbote 70 8.6 Maßnahmenüberblick und Prognose der NO 2 -Entwicklung 71 9 Be h a n d lu n g d e r Einwen d u n g e n 76 9.1 Ausdehnung Job-Ticket 76 9.2 Berücksichtigung von älteren Fahrzeugen der Bundesbehörden 77 9.3 Berücksichtigung weiterer Maßnahmen 77 9.3.1 Zusätzliche Rheinquerung für den ÖPNV, Fußgänger und Radfahrer 77 9.3.2 Konkrete Planung der City-Bahn 78 9.3.3 Radverkehrsnetz 2030 78 9.3.4 Unterirdische Führung des Autoverkehrs auf dem 1. Rings in Höhe des Hauptbahnhofs 78 9.3.5 Überarbeitung der Führung verschiedener Buslinien sowie die Anpassung der Fahrzeuggröße zur Streckenentlastung und Kapazitätserhöhung 78 9.3.6 Einführung eines Tempolimits von 30 km/h innerhalb der Umweltzone 78 9.3.7 Einführung eines zeitweisen Lkw-Durchfahrtsverbots 79 9.3.8 Ausweitung der Direktverbindung Wiesbaden – Bad Kreuznach 79 9.4 Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks und der Busflotte 79 9.5 Schnellstmögliche Umsetzung der von Seiten der Bundesregierung, der Länder und der Fahrzeughersteller angekündigten Maßnahmen, um Fahrverbote zu vermeiden 80 9.6 Messstandorte in Wiesbaden 81 9.7 Geeignetheit von Passivsammlermessungen zur Beurteilung der Luftqualität 81 9.8 Bemängelung von Begrifflichkeiten wie „verschmutztes Gebiet“ oder „Verschmutzung“ 82 9.9 Unzureichende Berücksichtigung des Luftaustauschs 82 9.10 Inkompatible Aussagen zur Feinstaubbelastung in Wiesbaden 82 9.11 Maßnahmenumsetzung bei anderen Emittenten 82 9.12 Länderübergreifender Ausbau des ÖPNV-Angebots 83 9.13 Fehlende Angebote an E-Fahrzeugen für Handwerker 83 9.14 Berücksichtigung der Wirksamkeit von Hardware-Nachrüstung 83 10 Qu e lle n ve rze ic h n is 85 11 An h ä n g e 88 11.1 Begriffsbestimmungen 88 11.2 Abbildungsverzeichnis 89 11.3 Tabellenverzeichnis 89 11.4 Alphabetische Liste der Städte und Gemeinden im Ballungsraum Rhein-Main 91 11.5 Abkürzungsverzeichnis 92 -6-
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesbaden Einführung Die Luftqualität hat eine entscheidende Wirkung Die Grenzwerte für Feinstaub PM 10 und auch für auf die Gesundheit der Menschen. Vor allem die PM 2,5 wurden dagegen bisher an den Messstellen Belastung mit manchen Luftschadstoffen kann in Wiesbaden eingehalten. dazu beitragen, Krankheiten auszulösen oder zu Die Reduzierung der NO 2 -Konzentration um 10% verschlimmern und im schlimmsten Fall sogar die bis zum Jahr 2012 reichte jedoch nicht aus, um Lebenszeit um Jahre verkürzen. den Immissionsgrenzwert einhalten zu können. In einer Umwelt, in der es viele Quellen gibt, aus Daher erfolgte eine 1. Fortschreibung des Luft- denen die gesundheitsschädlichen Luftschadstof- reinhalteplans Wiesbaden als Teilplan zum Luft- fe emittiert werden, ist es von besonderer Bedeu- reinhalteplan des Ballungsraums Rhein-Main im tung, Menschen, aber auch die Vegetation vor zu Jahr 2012. Mit den dort festgelegten Maßnahmen hohen Konzentrationen dieser Schadstoffe zu konnte die Höhe der Stickstoffdioxidkonzentratio- schützen. nen zwar bis 2017 um weitere 15% gesenkt wer- den, die NO 2 -Konzentration überschreitet den Um einen entsprechenden Schutz der menschli- Immissionsgrenzwert aber immer noch deutlich. chen Gesundheit und der Umwelt sicher zu stel- Daher werden in der vorliegenden 2. Fortschrei- len, hat die Europäische Union verbindliche bung des Luftreinhalteplans Wiesbaden weitere Grenzwerte festgelegt. Um erkennen zu können, wirksame Maßnahmen aufgenommen, um die ob die Grenzwerte eingehalten werden, sind re- Einhaltung des Immissionsgrenzwertes schnellst- gelmäßige Messungen nach bestimmten vorge- möglich sicherzustellen. gebenen Kriterien durchzuführen. Diese Messun- gen werden i.d.R. ergänzt um Modellrechnungen, Zum besseren Verständnis der Situation in Wies- die die Schadstoffsituation in Straßenzügen auf- baden beschreibt der Luftreinhalteplan die Ent- zeigen, in denen keine Messstandorte sind. So wicklung der Luftschadstoffkonzentrationen in kann ein Überblick über die Gesamtbelastung in Wiesbaden, zeigt die Verursacher auf, untersucht einer Stadt erhalten werden. Zeigen Messungen, die möglichen Maßnahmen im Hinblick auf ihre dass Grenzwerte überschritten werden, sind Luft- Wirksamkeit und rechtliche Zulässigkeit und legt reinhaltepläne aufzustellen. Sie müssen Maß- die möglichen und verhältnismäßigen Maßnah- nahmen enthalten, die geeignet sind den Zeitraum men zur Verminderung der Luftschadstoffe fest. der Überschreitung so kurz wie möglich zu halten. Darüber hinaus wird eine Prognose zur wahr- scheinlichen Entwicklung der Luftqualität abgege- Sowohl der europäische Gerichtshof als auch ben. Die Maßnahmenfestlegung erfolgte in Ab- nationale Gerichte messen dem Schutz der stimmung mit der Stadt Wiesbaden und dem Hes- menschlichen Gesundheit einen hohen Stellen- sischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Ver- wert bei. Finanzielle oder wirtschaftliche Aspekte kehr und Landesentwicklung als Einvernehmens- werden nicht als ausreichende Gründe angese- behörde für die Festlegung von Maßnahmen im hen, von wirksamen Maßnahmen absehen zu Straßenverkehr. Die Gliederung des Luftreinhalte- dürfen. Damit können sich mit Umsetzung der plans entspricht den rechtlichen Vorgaben (Anla- Maßnahmen u.U. finanzielle und/oder wirtschaftli- ge 13 der 39. BImSchV [2]). che Beeinträchtigungen für Dritte ergeben, die jedoch hinter dem Allgemeinwohl zurückstehen müssen. Öffentlichkeitsbeteiligung Gemäß § 47 Abs. 5a BImSchG ist die Öffentlich- Situation in Wiesbaden keit bei der Aufstellung oder Änderung von Luft- reinhalteplänen zu beteiligen. Die Öffentlichkeits- Der erste Luftreinhalteplan für den Ballungsraum beteiligung erfolgte durch Ankündigung der Aus- Rhein-Main wurde im Jahr 2005 aufgestellt [1]. Er legung des Entwurfs des Luftreinhalteplans für umfasste alle von Grenzwertüberschreitungen den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung betroffenen Städte des Ballungsraums, darunter Teilplan Wiesbaden, im Staatsanzeiger des Lan- auch Wiesbaden. Die Stadt Wiesbaden war mit des Hessen am 19. November 2018 sowie durch der Messstation an der Ringkirche bereits 2002 Pressemeldungen. Der Planentwurf konnte für die von Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdi- Dauer von einem Monat, d.h. vom 19. November oxid (NO 2 ) betroffen. Daher waren Maßnahmen 2018 bis einschließlich 19. Dezember 2018 beim zur Verbesserung der Luftqualität in den ersten Magistrat der Stadt Wiesbaden eingesehen wer- Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein- den. An den Offenlegungszeitraum schloss sich Main aufzunehmen. eine Frist von zwei Wochen bis einschließlich 2. Januar 2019 an, innerhalb dieser ebenfalls noch -7-
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesbaden Bedenken, Anregungen oder Einwände unter dem der Luftreinhalteplan aufgestellt ist und wo er ein- Stichwort „Luftreinhalteplanentwurf Wiesbaden“ gesehen bzw. heruntergeladen werden kann, wird beim Umweltministerium entweder schriftlich oder der Maßnahmenplan für alle Institutionen, die elektronisch (poststelle@umwelt.hessen.de) gel- Verantwortung in den verschiedenen Maßnah- tend gemacht werden konnten. menbereichen haben, verbindlich. Im Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung stand der Planentwurf auch auf den Internetseiten des Umweltministeriums zum Thema Luftreinhaltung Rechtsgrundlagen (https://umweltministerium.hessen.de/umwelt- Zum Schutz der menschlichen Gesundheit und natur/luft-laerm-licht/luftreinhalteplanung) sowie der Umwelt hat die Europäische Union im Mai des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, 2008 eine Richtlinie über Luftqualität und saubere Umwelt und Geologie Luft für Europa [3] verabschiedet. Die Umsetzung (HLNUG; http://www.hlnug.de/start/luft/luftreinhalt in deutsches Recht erfolgte im Bundes- eplaene/publizierte-luftreinhalteplaene-nach-eu- Immissionsschutzgesetz (BImSchG [4]) und in der recht.html) zur Einsicht und zum Herunterladen 39. Verordnung zum BImSchG (Verordnung über zur Verfügung. Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmen- Innerhalb des Zeitraums zwischen dem 20. No- gen – 39. BImSchV [2]). vember 2018 und dem 2. Januar 2019 gingen Von besonderer Bedeutung sind die in der Ver- insgesamt sieben Einwendungen und Anregungen ordnung festgelegten Immissionsgrenzwerte, die zum Planentwurf ein. Zwei von Verbänden und zum Schutz der menschlichen Gesundheit nicht fünf von Privatpersonen. Sie wurden daraufhin überschritten werden dürfen. Darüber hinaus gibt geprüft, ob sie zu einer Änderung und / oder Er- es Immissionsgrenzwerte, die zum Schutz der gänzung des Luftreinhalteplans führen. Die aufge- Vegetation festgelegt wurden, die aber nur in be- führten Bedenken und Anregungen werden im stimmten Abständen zu möglichen Emittenten Kapitel 9 im Einzelnen behandelt. gelten. In Hessen werden diese Abstände an kei- Mit der öffentlichen Bekanntmachung im Hessi- nem Ort erreicht. schen Staatsanzeiger des Landes Hessen, dass Grenzwert (Anzahl zulässiger gültig Luftschadstoff Kenngröße Einheit Überschreitungen pro Schutzziel seit Jahr) Benzol Jahresmittel µg/m³ 5 2010 Gesundheit Blei Jahresmittel µg/m³ 0,5 2005 Gesundheit Kohlenmonoxid max. 8-h-Mittel mg/m³ 10 2005 Gesundheit (CO) Stickstoffdioxid 1-h-Mittel µg/m³ 200 (18-mal) 2010 Gesundheit (NO 2 ) Jahresmittel µg/m³ 40 2010 Gesundheit Stickstoffoxide 1) Jahresmittel µg/m³ 30 2001 Vegetation (NO x ) 24-h-Mittel µg/m³ 50 (35-mal) 2005 Gesundheit Feinstaub (PM 10 ) Jahresmittel µg/m³ 40 2005 Gesundheit 3 Feinstaub (PM 2,5 ) Jahresmittel µg/m 25 2015 Gesundheit 1-h-Mittel µg/m³ 350 (24-mal) 2005 Gesundheit Schwefeldioxid 24-h-Mittel µg/m³ 125 (3-mal) 2005 Gesundheit (SO 2 ) Jahresmittel µg/m³ 20 2001 Ökosystem 1) 2) 1) Wintermittel µg/m³ 20 2001 Ökosystem -8-
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesbaden Zielwert (Anzahl zulässiger gültig Luftschadstoff Kenngröße Einheit Überschreitungen pro Schutzziel seit Jahr) 3 Arsen Jahresmittel ng/m 6 2013 Gesundheit / Umwelt 3 Benzo(a)pyren Jahresmittel ng/m 1 2013 Gesundheit / Umwelt 3 Kadmium Jahresmittel ng/m 5 2013 Gesundheit / Umwelt 3 Nickel Jahresmittel ng/m 20 2013 Gesundheit / Umwelt 3 8-h-Mittel µg/m 120 (25) 2010 Gesundheit Ozon (O 3 ) 3) 3 4) AOT40 µg/m h 18.000 2010 Vegetation 1) Messung an einem emissionsfernen Standort (mehr als 20 km entfernt von Ballungsräumen oder 5 km Bebau- ung, Industrie oder Bundesfernstraßen) 2) in der Zeit vom 01. Oktober eines Jahres bis 31. März des Folgejahres 3) aufsummierte Belastung, die über einer Schwelle von 40 ppb liegt 4) in der Zeit von Mai bis Juli Tab. 1: Immissionsgrenz- und Zielwerte nach der 39. BImSchV [2] Während die Kenngröße „Jahresmittelwert“ für die unbestritten. Nachdem der Immissionsgrenzwert Bewertung der Langzeitwirkung steht, wird die für Stickstoffdioxid in Höhe von 40 µg/m³ jahrelang Kurzzeitwirkung durch 1- bis 24-Stunden- nicht in Frage gestellt wurde, entbrannte mit dem Mittelwerte mit jeweils höheren Konzentrations- Dieselskandal und drohenden Fahrverboten eine schwellen charakterisiert, die je nach Komponente Diskussion darüber, ab welcher Höhe der Belas- mit unterschiedlichen Häufigkeiten im Kalender- tung tatsächlich Gesundheitsgefahren zu befürch- jahr überschritten werden dürfen. Wird für eine ten sind. Immer wieder wird dabei auf die Unter- oder mehrere Komponenten der Immissions- schiede zwischen den Grenzwerten für die Au- grenzwert überschritten, muss ein Luftreinhalte- ßenluft und denen am Arbeitsplatz verwiesen. plan aufgestellt werden. Während für die Außenluft ein Immissionsgrenz- wert von 40 µg/m³ festgelegt ist, gilt für NO 2 eine Für Feinstaub (PM 10 ) sind zwei Immissionsgrenz- maximale Arbeitsplatzkonzentration von 950 werte festgelegt – ein Jahresmittelwert sowie ein µg/m³. Warum diese beiden Werte nicht miteinan- Tagesmittelwert, der 35-mal im Jahr zulässiger- der verglichen werden können, erklärt das Um- weise überschritten werden darf. Während die weltbundesamt folgendermaßen: Einhaltung des Jahresmittelwerts kaum Probleme verursacht, bereitet die Einhaltung des Kurzzeit- „Bei der Ableitung von Grenzwerten für Stickstoff- grenzwertes – höchstens 35 Überschreitungen dioxid in der Außenluft können nicht die gleichen des Tagesmittelwerts – deutlich häufiger Schwie- Maßstäbe angelegt werden wie für Arbeitsplatz- rigkeiten. Auch für Stickstoffdioxid existiert neben grenzwerte (Ableitung aus der Maximalen Ar- dem Jahresmittelwert als Langzeitgrenzwert noch beitsplatz-Konzentration, MAK). Der MAK-Wert für ein Mittelwert über eine volle Stunde als Kurzzeit- NO 2 ist eine wissenschaftliche Empfehlung der grenzwert, der zulässigerweise 18-mal im Jahr ständigen Senatskommission zur Prüfung ge- überschritten werden darf. sundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft und entspricht in seiner Daneben existieren noch so genannte Zielwerte, Höhe ebenfalls dem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) die zwar ebenfalls überwiegend zum Schutz der der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Arbeits- menschlichen Gesundheit festgelegt wurden, de- platzgrenzwerte gelten nur für Arbeitende an In- ren Überschreitung jedoch nicht zur Aufstellung dustriearbeitsplätzen und im Handwerk, bei denen eines Luftreinhalteplans führt. aufgrund der Verwendung oder Erzeugung be- stimmter Arbeitsstoffe eine erhöhte Stickstoffdi- oxid-Belastung zu erwarten ist. Stickstoffdioxid Gesundheitliche Wirkung von Stickstoff- entsteht beispielsweise – bzw. wird verwendet – dioxid bei Schweißvorgängen, bei der Dynamit- und Nitrozelluloseherstellung oder bei der Benutzung Die Gefährdung der menschlichen Gesundheit von Dieselmotoren. Der Arbeitsplatzgrenzwert hat durch hohe Stickstoffdioxidkonzentrationen ist unter anderem einen anderen Zeit- und Perso- -9-
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesbaden nenbezug als der Grenzwert für die Außenluft: Der trolliert Stickoxid ausgesetzt. Wir wissen daher, Wert gilt für gesunde Arbeitende an acht Stunden dass es einen ursächlichen Zusammenhang gibt. täglich und für maximal 40 Stunden in der Woche. Wir wissen auch, dass es bei den NO 2 - Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Konzentrationen, die häufig in der Umwelt hier berufsbedingt Schadstoffen ausgesetzt sind, er- herrschen, kurzfristige gesundheitsschädigende halten zusätzlich eine arbeitsmedizinische Be- Effekte gibt. treuung und befinden sich somit unter einer stren- Wir wissen noch nicht genau, ab welchem Wert geren Beobachtung als die Allgemeinbevölke- gesundheitliche Wirkungen von Luftschadstoffen rung.“ nicht mehr nachweisbar sind und wie es mit Lang- Während verschiedene Studien, u.a. des Umwelt- zeitwirkungen von NO 2 bei heutigen Konzentrati- bundesamtes [5], auf erhebliche Gesundheitsge- onen aussieht. Dazu braucht man große Kohor- fahren durch Stickstoffdioxid verweisen, zweifeln ten-Studien mit Menschen, die man über viele andere Mediziner, z.B. Herr. Prof. Dr. Dieter Köh- Jahre beobachtet. Dann schaut man sich an, wel- ler, Lungenfacharzt, diese Bewertung an [6]. che Krankheiten Menschen entwickeln, die stärke- rer mit NO 2 belastet sind im Vergleich zu Men- Den aktuellen Stand der Diskussion in Bezug auf schen, die weniger belastet sind. Für Feinstaub ist die Wirkung von Stickstoffdioxid auf die menschli- die Datenlage deutlich besser. che Gesundheit fasst Prof. Dr. Barbara Hoffmann, Umweltepidemiologin an der Universität Düssel- Wir können aber auch heute schon relativ sicher dorf, in einem Interview mit dem WDR [7] so zu- sagen, dass auch langfristig NO 2 eine eigene sammen: „Stickstoffdioxid ist ein Reizgas und gesundheitsschädigende Wirkung hat: Es gibt dringt tief in die Lunge ein. Es kann dort die Hinweise auf Zusammenhänge mit Atemwegs-, Schleimhaut reizen und in der Bronchialschleim- Herz-Kreislauf- und Stoffwechselerkrankungen. haut und in den Lungenbläschen eine Entzündung Und deutliche Hinweise, dass Diabetes durch NO 2 auslösen. Das kann zu Husten und Luftnot führen ausgelöst werden kann.“ und ist problematisch für Kinder, ältere Menschen Für die Luftreinhalteplanung ist diese Diskussion und für Kranke - wie zum Beispiel Asthmatiker. so lange unbeachtlich, wie ein Immissionsgrenz- Außerdem steigt durch Stickstoffdioxid das Risiko, wert von 40 µg/m³ im deutschen Recht festgelegt dass sich bestehende Lungenkrankheiten ver- ist. Er ist als Maßstab für die Festlegung von schlimmern. Expositionsstudien haben ergeben, Maßnahmen – unter Beachtung der Verhältnis- dass NO 2 die Lungenfunktion verschlechtern mäßigkeit – heranzuziehen. kann. Für solche Studien wurden Menschen kon- - 10 -
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesbaden 1 Ort der Überschreitung Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes 1.1 Region von Stickstoffdioxid wurden an mehreren Stellen Zur Beurteilung der Luftqualität ist Hessen in der Stadt Wiesbaden gemessen. Die räumliche Ballungsräume und Gebiete eingeteilt. Die Stadt Lage der Überschreitungspunkte in Wiesbaden Wiesbaden gehört zum Luftreinhalte- wird im Gesamtkontext der Überwachung der Ballungsraum Rhein-Main, der in seiner Abgren- Luftqualität in Hessen in den nachfolgenden zung in Abb. 1 deutlich wird. Karten verdeutlicht. Abb. 1: Lage der Stadt Wiesbaden im Ballungsraum Rhein-Main Der Ballungsraum Rhein-Main ist der größere enorme Verkehrsaufkommen aber zu Luftver- der beiden hessischen Ballungsräume. Er erfüllt schmutzung und zu hohen Lärmbelastungen für mit einer Einwohnerzahl von 2,52 Millionen Ein- die Bevölkerung des Ballungsraums. Lufthygie- wohnern (Stand 31. März 2018), einer Fläche nische Belastungsschwerpunkte liegen vor allem 2 von rd. 1.851 km und einer Einwohnerdichte an den innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen 2 von rd. 1.363+ Einwohnern pro km alle Voraus- von Darmstadt, Frankfurt am Main, Offenbach setzungen eines Ballungsraums nach § 1 Nr. 4 am Main und Wiesbaden, aber auch in einigen der 39. BImSchV [2]. Der Ballungsraum Rhein- kleineren Städten. Main besteht aus 52 Städten und Gemeinden, die in Anhang 11.4 aufgelistet sind. 1.2 Wiesbaden Aufgrund seiner hohen Bevölkerungsdichte, seiner Wirtschaftsstärke, der damit verbundenen Wiesbaden ist seit 1945 Landeshauptstadt des wohn-, gewerblich- und industriellen Flächen- Bundeslands Hessen. Es ist landesplanerisch nutzung und der vielfältigen Mobilitätsbeziehun- als Oberzentrum ausgewiesen [8]. Damit ist es gen ergibt sich eine relativ hohe Grundbelastung definitionsgemäß Standort hochwertiger spezia- der Luftqualität im Ballungsraum. Er stellt eines lisierter Einrichtungen mit z.T. landesweiter, der wichtigsten europäischen Verkehrszentren nationaler oder sogar internationaler Bedeutung, mit einer engen Vernetzung von Schienen-, bietet Agglomerationsvorteile für die gesamte Straßen- und Luftverkehr dar. Region und ist Verknüpfungspunkt großräumiger Die herausragenden Verkehrsanbindungen und regionaler Verkehrssysteme. bringen den Städten und Gemeinden und ihren Tatsächlich ist Wiesbaden nach Einwohnern die Wirtschaftsunternehmen einerseits zwar einen zweitgrößte Stadt Hessens und liegt an stark wichtigen Standortvorteil, andererseits führt das frequentierten Verkehrswegen mit Verbindungen - 11 -
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesbaden in das Zentrum des Ballungsraumes und nach weniger als 25 m von einer verkehrsreichen Rheinland-Pfalz. In Wiesbaden haben zahlrei- Kreuzung entfernt –, zählt die Messstation Schi- che öffentliche Verwaltungsbehörden und pri- ersteiner Straße als maßgebliche Messstation vate Unternehmen des Dienstleitungssektors mit Verkehrsbezug. Der Standort Ringkirche war sowie der produzierenden Industrie Standorte. lange vor Inkrafttreten der ersten Luftqualitäts- rahmenrichtlinie aus dem Jahr 1996 [9] errichtet worden, als die Vorgaben für die Aufstellung von Messstationen noch nicht so detailliert waren. Die Lage der Luftmessstationen ist in Abb. 3 dargestellt. Abb. 2: Stadtgebiet von Wiesbaden (rot markiert) 1.3 Messstandorte in Wiesbaden Die Luftqualität in Wiesbaden wird bereits seit dem Jahr 1977 im städtischen Hintergrund und seit 1991 an der verkehrsbezogenen Luftmess- station an der Ringkirche kontinuierlich gemes- Messstationen, verkehrsnah sen. temporäre Messstandorte von NO 2 -Passivsammlern, verkehrsnah Nach Anlage 3 B. der 39. BImSchV ist der Ort Messstation, städtischer Hintergrund der Probenahmestellen, an denen Messungen Abb. 3: Messstandorte in Wiesbaden zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor- genommen werden, so zu wählen, dass folgen- Die Messwerte der ortsfesten Luftmessstationen de Daten gewonnen werden: werden mit Ausnahme von Blei stündlich aktua- • Daten über Bereiche innerhalb von Gebieten lisiert und auf der Homepage des HLNUG veröf- und Ballungsräumen, in denen die höchsten fentlicht. Die qualitätsgesicherten Ergebnisse Werte auftreten, denen die Bevölkerung des hessischen Luftmessnetzes werden in den wahrscheinlich direkt oder indirekt über ei- Lufthygienischen Monats- und Jahresberichten nen Zeitraum ausgesetzt sein werden, der des HLNUG zusammengefasst und mit ergän- im Vergleich zum Mittelungszeitraum der be- zenden Informationen zu Luftschadstoffen veröf- treffenden Immissionsgrenzwerte signifikant fentlicht. ist; • Daten zu Werden in anderen Bereichen innerhalb von Gebieten und Ballungsräu- 1.3.1 Lu ftm e s s s ta tio n Rin g kirc h e men, die für die Exposition der Bevölkerung allgemein repräsentativ sind. Die im Jahr 1991 in Betrieb genommene Mess- I.d.R. werden die höchsten Werte an verkehrs- station an der Hauptverkehrsstraße Kaiser- bezogenen Messstandorten gemessen. Die Friedrich-Ring (B 54) belegt die langjährig be- Messwerte der städtischen Hintergrundstationen stehenden hohen Stickstoffdioxidbelastungen im charakterisieren die durchschnittliche Belastung, Verkehrsbereich in Wiesbaden. Auch wenn der denen die Bevölkerung ausgesetzt ist. Standort der Messstation den aktuell geltenden rechtlichen Vorgaben nicht zu 100% entspricht, Zuletzt kam in 2011 die verkehrsbezogene geben die inzwischen über Jahrzehnte dauern- Messstation an der Schiersteiner Straße hinzu. den Messungen einen sehr guten Überblick über Da die Lage der Messstation Ringkirche in ei- die Entwicklung der Luftschadstoffbelastung an nem Punkt nicht den konkreten Vorgaben der Belastungsschwerpunkten in Wiesbaden. Der Anlage 3 C. 39. BImSchV entspricht – sie liegt - 12 -
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesbaden Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid wird bahn A 66 noch keine entscheidende Rolle bei seit seiner Festlegung im Jahr 2002 an dieser der Höhe der Schadstoffkonzentrationen spielte, Messstation überschritten. wirkt sich das zunehmende Verkehrsaufkommen und die anhaltenden Stausituationen infolge der über Jahre andauernden Bauarbeiten, z.B. an der Schiersteiner Brücke, negativ auf die Belas- tung aus. Dass die Hintergrundbelastung im Stadtgebiet teilweise deutlich geringer liegt, belegen Messungen der Stadt Wiesbaden. Messstationen des städtischen Hintergrunds sollen die Emissionen der Hauptemittenten In- dustrie, Verkehr und der Gebäudeheizung er- fassen. Da sich die Einflüsse dieser Emittenten im Stadtgebiet sehr unterschiedlich darstellen, können die Messwerte einer Messstation des städtischen Hintergrunds nur eine Orientierung Abb. 4: Verkehrsbezogene Luftmessstation Wiesbaden- bieten. Im Einzelfall kann die Hintergrundbelas- Ringkirche tung deutlich von diesen Messwerten abwei- chen. Im Falle der Messstation Wiesbaden-Süd Aber nicht nur Stickstoffdioxid wird an diesem ist davon auszugehen, dass ihre Werte die ma- Standort gemessen. Die genaue Charakterisie- ximale Belastung zeigen, denen die Bevölke- rung der Messstation ist in Tab. 2 dargelegt. rung abseits von Industrie- und Verkehrs- schwerpunkten ausgesetzt ist. Beschreibung Gebiet: Ballungsraum Rhein-Main Standortcharakter: Städtisches Gebiet, Ver- kehr EU-Code: DEHE037 Gemeinde: Wiesbaden Straße: Rheinstraße Rechtswert: 3 444 979 Hochwert: 5 549 276 Längengrad 8°13´49,12´´ Breitengrad 50°4´37,88´´ Höhe über NN: 145 m Lage: Städtisches Gebiet, große Abb. 5: Luftmessstation des städtischen Hintergrundes und breite Straße Wiesbaden-Süd Messzeitraum: seit 1991 Beschreibung Kohlenmonoxid 1992 Gebiet: Ballungsraum Rhein-Main Stickstoffmonoxid 1991 Standortcharakter: Städtisches Gebiet, Stickstoffdioxid 1991 Hintergrund Feinstaub (PM 10 ) 2000 EU-Code: DEHE022 Feinstaub (PM 2,5 ) 2010 Gemeinde: Wiesbaden Benzol, Toluol, Xylol 1995 Straße: Am Hohen Stein Tab. 2: Beschreibung der Luftmessstation Wiesbaden- Rechtswert: 3 445 997 Ringkirche Hochwert: 5 546 279 Längengrad 8°14´41,80´´ Breitengrad 50°3´1,24´´ 1.3.2 Lu ftm e s s s ta tio n Wie s b a d e n -S ü d Höhe über NN: 121 m Die Messstation des städtischen Hintergrunds Lage: Städtisches Gebiet, große Wiesbaden-Süd wurde 1977 im Stadtteil und breite Straße Biebrich, Am Hohen Stein, errichtet. Während Messzeitraum: seit 1977 zum damaligen Zeitpunkt die benachbarte Auto- - 13 -
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesbaden Beschreibung Die Ausstattung der aufgrund der Platzverhält- nisse vergleichsweise kleinen Messstation zeigt Schwefeldioxid 1977 Tab. 4. Stickstoffmonoxid 1977 Stickstoffdioxid 1977 Beschreibung Feinstaub (PM 10 ) 2000 Gebiet: Ballungsraum Rhein-Main Feinstaub (PM 2,5 ) 2008 Standortcharakter: Städtisches Gebiet, Verkehr Ozon 1982 EU-Code: DEHE112 Benzol, Toluol, Xylol 2000 Gemeinde: Wiesbaden Windrichtung 1982 Straße: Schiersteiner Straße Windgeschwindigkeit 1982 Rechtswert: 3 444 869 Temperatur 1984 Hochwert: 5 548 713 Relative Luftfeuchte 1984 Längengrad 8°13´43,91´´ Luftdruck 2001 Breitengrad 50°4´19,63´´ Höhe über NN: 140 m Tab. 3: Beschreibung der Luftmessstation Wiesbaden-Süd Lage: Städtisches Gebiet, große und breite Straße Messzeitraum: seit 2011 1.3.3 Lu ftm e s s s ta tio n S c h ie rs te in e r S tra - Stickstoffmonoxid 2011 ße Stickstoffdioxid 2011 Die Messstation an der Schiersteiner Straße ist Feinstaub (PM 10 ) 2011 die maßgebliche ortsfeste Luftmessstation in Tab. 4: Beschreibung der Luftmessstation Wiesbaden- Wiesbaden mit Verkehrsbezug. Schiersteiner Straße 1.3.4 S ta n d o rte NO 2 -P a s s ivs a m m le r Ende Oktober 2016 forderte das Verwaltungsge- richt Wiesbaden das Land Hessen auf, temporä- re Stickstoffdioxidmessungen • auf dem Kaiser-Friedrich-Ring vor dem Hauptbahnhof, • in der Mainzer Straße in Höhe des Hallen- bades sowie • in der Ludwig-Erhard-Straße in Höhe der Bushaltestelle der Linie 15 Abb. 6: Verkehrsbezogene Luftmessstation Wiesbaden- Schiersteiner Straße zur Klärung der Höhe der Schadstoffbelastung durchzuführen. Hintergrund waren Kurzzeitmes- Obwohl in der Schiersteiner Straße ein geringe- sungen, die Greenpeace im Februar/März 2016 res Verkehrsaufkommen als auf dem 1. Ring zu u.a. auch in Wiesbaden hatte durchführen las- verzeichnen ist, liegen die Schadstoffkonzentra- sen. Dabei wurde auf der Grundlage dieser tionen hier häufig höher als an der Messstation Greenpeace-Messungen z.B. am Bahnhofsvor- Ringkirche. Dies ist auf die Bebauungssituation platz ein NO 2 -Jahresmittelwert von 115,5 µg/m³ zurückzuführen. Während der Standort Ringkir- und an der Ringkirche von 42 µg/m³ ermittelt. che aufgrund der großräumigen Kreuzung ver- Die Messungen wurden für das Jahr 2017 gleichsweise gut durchlüftet ist, wirkt die beidsei- durchgeführt. Da keiner der Messstandorte ei- tig hohe und geschlossene Bebauung wie eine nen direkten Wohnbezug hatte, wurden die Pas- Barriere, die trotz der Lage der Straße in sivsammlermessungen Anfang 2018 eingestellt. Hauptwindrichtung einen guten Luftaustausch erschwert. - 14 -
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesbaden 2 Allgemeine Informationen Die konkrete Vorgehensweise zu Abschätzung 2.1 Art des Gebietes der Größe des belasteten Gebiets wird in Kap. Wiesbaden ist mit 290.566 Einwohnern (Stand 4.2.3 dargestellt. 31.08.2018) [10] die zweitgrößte Stadt in Hes- sen. Bei einer Fläche des Stadtgebietes von Für die räumliche Verteilung bzw. Ausbreitung 203,92 km² [11] ergibt sich eine Einwohnerdich- der Luftschadstoffe gilt, dass bereits die hinter te von rd. 1.424 Einwohnern pro km². Damit ist den Häusern liegenden Bereiche den Immissi- Wiesbaden bereits für sich betrachtet ein Bal- onsgrenzwert unterschreiten wie Abb. 7 verdeut- lungsraum i.S. von § 1 Nr. 4. der 39. BImSchV. licht. Im 19. Jahrhundert entwickelte sich Wiesbaden zu einem internationalen Kurort. Zeugen dieser Zeit sind u. a. die russische Kirche auf dem Neroberg und das Kurhaus. Mit dem in dieser Zeit starken Bevölkerungswachstum war eine ausgeprägte Bautätigkeit verbunden, deren re- präsentative Gebäude im Stil des Historismus auch heute noch in vielen Teilen das Stadtbild prägen. Wiesbaden ist Sitz zahlreicher Verwaltungsbe- hörden. Im privatwirtschaftlichen Bereich gibt es einen Schwerpunkt im Chemie- und Pharmabe- reich sowie dem Dienstleistungssektor. Gegen- über dem Landesdurchschnitt weist Wiesbaden einen überdurchschnittlichen Anteil an Beschäf- tigten im öffentlichen und privaten Dienstleis- tungsbereich auf. Die Verteilung der sozialversi- cherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer am Arbeitsort auf die verschiedenen Wirt- schaftsbereiche ist in Tab. 5 aufgelistet. Beschäftigte nach Wirtschaftsberei- Anteil chen [%] Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 0,2 Produzierendes Gewerbe 15,6 Handel, Verkehr und Gastgewerbe 20,0 Unternehmensdienstleistungen 30,9 Öffentliche und private Dienstleistungen 33,3 Tab. 5: Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeit- nehmer in Wiesbaden und deren Verteilung auf die verschiedenen Wirtschaftsbereiche (Stand: 30.06.2016); Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt [11] Openstreetmap (www.openstreetmap.org), ODbL1.0 Legende [µg/m³] > 20 > 18 > 16 > 14 > 12 > 10 > 8 >6 >4 >2 2.2 Schätzung der Größe des ver- Abb. 7: Darstellung der durch den lokalen Fahrzeugver- kehr verursachten räumlichen Zusatzbelastung von schmutzten Gebiets NO 2 ; MISKAM-Berechnung mit Gebäuden (obere Abbildung) und ohne Gebäude (untere Abbildung) Bisher wurden in Wiesbaden nur Überschreitun- gen des Immissionsgrenzwertes von Stickstoff- Die untere Darstellung der der Abb. 7 simuliert dioxid gemessen. Die Feinstaubgrenzwerte die Ausbreitung von Stickstoffdioxid bei glei- wurden immer eingehalten. chem Verkehrsaufkommen, wenn es in dem gezeigten Gebiet keine Gebäude gäbe. Dabei wird deutlich, dass die Höhe der NO 2 - - 15 -
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesbaden Konzentration relativ schnell mit zunehmender verminderte Strahlungsintensität durch Nie- Entfernung zur Quelle abnimmt. Wände, d.h. derungs- bzw. Industriedunst und Nebel, Bauwerke, Lärmschutzwände u.ä.m. wirken niedrige Windgeschwindigkeit mit erhöhtem abschirmend gegenüber den dahinter liegenden Risiko zur Anreicherung von Luftschadstof- Bereichen. fen Die Länge der von Grenzwertüberschreitungen Die Zunahme der Wärmebelastung lässt sich betroffenen Straßenabschnitte betrug 2017 ca. auch am Anstieg der mittleren Jahrestemperatur 3 km. Bei einem durchschnittlichen Abstand beobachten, siehe Abb. 8. zwischen den Häusern (Straßenraumbreite) von ca. 32 m, ergibt sich ein Belastungsgebiet von 1921-1950 1951 - 1980 1981 - 2010 ca. 0,1 km². Von Überschreitungen des NO 2 - Grenzwertes waren im Jahr 2017 rd. 4.900 Per- sonen direkt betroffen. 2.3 Topographie und Klima Topographie und Klima spielen für die Luftquali- tät eines Ballungsraumes und deren Kommunen Abb. 8: Entwicklung der mittleren Jahrestemperaturen im eine wesentliche Rolle. Ballungsraum Rhein-Main in der Zeit von 1921 bis 2010 (Quelle: HLNUG: Umweltatlas) Aus lufthygienischer Sicht sind vor allem die 2.3.1 Da s Klim a in Wie s b a d e n vergleichsweise niedrigen Windgeschwindigkei- ten im Ballungsraum und die damit im Zusam- Der Ballungsraum Rhein-Main gehört zum menhang stehende Häufigkeit von Zeiten mit warmgemäßigten Regenklima der mittleren Brei- ungünstigem Luftaustausch (austauscharme ten. Mit überwiegend westlichen Winden werden Wetterlagen) charakteristisch. das ganze Jahr über relativ feuchte Luftmassen vom Atlantik herangeführt, die zu Niederschlä- gen führen. Der ozeanische Einfluss, der von Nord-West nach Süd-Ost abnimmt, sorgt für milde Winter und nicht zu heiße Sommer. Die einzelnen Klimaelemente sind hier vor allem von der Lage und Geländehöhe des untersuch- ten Gebietes abhängig. Die Niederungen mit Höhenlagen zwischen 130 m und 300 m über NN sind gekennzeichnet durch vergleichsweise niedrige Windgeschwindigkeiten, relativ hohe Lufttemperaturen und geringe Niederschlagshö- hen, deren Hauptanteile in die Sommermonate fallen, wenn durch die hohe Einstrahlung ver- stärkt Schauer und Gewitter auftreten. In den Flusstälern und Talauen kommt es vor allem im Herbst und Winter zur Nebelbildung. Abb. 9: Windrichtungsverteilung an der Messstation des städtischen Hintergrunds Wiesbaden-Süd (Zeit- Bioklimatisch wird der Ballungsraum Rhein-Main raum: Januar 2012 bis Dezember 2017) und damit auch die Lage der Stadt Wiesbaden als „belasteter“ Verdichtungsraum ausgewiesen. An der Luftmessstation des städtischen Hinter- Er ist gekennzeichnet durch folgende klimati- grunds Wiesbaden-Süd wurde zwischen Januar sche Eigenschaften: 2016 und Dezember 2017 die kritische mittlere Windgeschwindigkeit von 1,5 m/s in 55% der Wärmebelastung durch Schwüle und hohe Zeit unterschritten. In 33% der Zeit lag die Lufttemperaturen im Sommer, durchschnittliche Windgeschwindigkeit sogar stagnierende Luft, verbunden mit geschlos- unterhalb von 1,0 m/s. sener Wolkendecke, hoher Feuchtigkeit und o Temperaturen um 0 C im Winter, - 16 -
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesbaden 2.3.2 To p o g ra p h ie Aus naturräumlicher Sicht gehört der Ballungs- raum Rhein-Main zum „Rhein-Main-Tiefland“. Die Stadt Wiesbaden befindet sich am westli- chen (Becken-) Rand des Ballungsraums zwi- schen dem Rheingau und der Hochheimer Ebe- ne. Der Begriff „Tiefland“ verdeutlicht die einer Kessel- oder Beckenlage ähnliche Struktur, was das Höhenprofil in Abb. 10 und der Gelände- schnitt in Abb. 11 anschaulich macht. Verlauf des Geländeschnitts Abb. 11: Geländeschnitt durch Wiesbaden Begrenzt durch den Taunus im Norden können Abb. 10: Höhenprofil des Ballungsraums Rhein-Main die südwestlichen Winde, die in Wiesbaden die vorherrschende Windrichtung darstellen, vor allem im tief gelegenen Becken der Innenstadt nicht zu einer ausreichenden Durchlüftung bei- tragen wie das Höhenprofil in Abb. 11 nochmals verdeutlicht. - 17 -
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesbaden 3 Zuständige Behörden In Hessen ist das Hessische Ministerium für Hessisches Ministerium für Umwelt, Klima- Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Ver- schutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz braucherschutz (HMUKLV) zuständige Behörde Mainzer Straße 80 für die Aufstellung und Fortschreibung von Luft- 65189 Wiesbaden reinhalteplänen (§ 2 ImSchZuV [12]). Grundlage der Luftreinhalteplanung ist die re- Hessisches Landesamt für Naturschutz, gelmäßige Untersuchung der Luftqualität, über Umwelt und Geologie die auch die Öffentlichkeit zu unterrichten ist. Rheingaustraße 186 Diese Aufgaben liegen in der Zuständigkeit des 65203 Wiesbaden Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geo- logie (§ 3 ImSchZuV). Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Für Maßnahmen im Straßenverkehr ist das Ein- Verkehr und Landesentwicklung vernehmen mit den zuständigen Straßenbau- Kaiser-Friedrich-Ring 75 und Straßenverkehrsbehörden erforderlich (§ 47 65185 Wiesbaden Abs. 4 BImSchG). Das Einvernehmen wird durch die oberste Straßenbau- und Straßenver- kehrsbehörde, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesent- Magistrat der Stadt Wiesbaden wicklung (HMWEVL) erteilt. Dezernat für Umwelt, Grünflächen und Verkehr Gustav-Stresemann-Ring 15 65189 Wiesbaden Die Maßnahmen in Luftreinhalteplänen sind durch Anordnung oder sonstige Entscheidung Regierungspräsidium Darmstadt der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung Abteilung III 33.1 – Verkehrsinfrastruktur Straße durchzusetzen (§ 47 Abs. 6 BImSchG). In erster und Schiene Linie sind das die Behörden der jeweils betroffe- Wilhelminenstraße 1-3 nen Kommune sowie für Maßnahmen im Stra- 64283 Darmstadt ßenverkehr das Regierungspräsidium Darmstadt bzw. Hessen Mobil. Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement Wilhelmstraße 10 65185 Wiesbaden - 18 -
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesbaden 4 Art und Beurteilung der Verschmutzung 4.1 Entwicklung der Luftqualität in Wiesbaden Die Messung der Luftqualität in Wiesbaden er- folgt bereits seit vielen Jahrzehnten. Die Luft- messstation an der Ringkirche gehörte mit zu den ersten verkehrsnahen Messstandorten in Hessen überhaupt. Die Messstation des städti- schen Hintergrunds Wiesbaden-Süd nahm be- reits im Jahr 1976 die Messung von Luftschad- stoffen vor. Am Marktplatz wurde in der Zeit zwischen 1982 und 1996 die Messstation Wies- baden-Mitte betrieben, die aber aufgrund der Abb. 13: Anzahl der jährlichen Überschreitungen des PM 10 - Umstrukturierung des Messnetzes und der Tagesmittelwertes gleichlaufenden Entwicklung der Luftqualität im Vergleich zu den anderen Messstellen aufgege- Seit 2008 erfolgen an ausgewählten Stationen ben wurde. des städtischen Hintergrunds und seit 2010 auch verkehrsnah Messungen der kleineren Feinstaubfraktion PM 2,5 . Der dafür seit 2015 4.1.1 En twic klu n g d e r Fe in s ta u b b e la s - geltende Immissionsgrenzwert in Höhe von 25 tu n g µg/m³ wurde in Wiesbaden und auch an keiner anderen Stelle in Hessen jemals seit Aufnahme Hohe Feinstaubkonzentrationen (PM 10 ) stellten der Messungen überschritten. eine Zeit lang das gravierendste Gesundheits- problem durch Luftschadstoffe dar. In Wiesba- den wurden die dafür festgelegten Immissions- grenzwerte jedoch nie seit Beginn der Feinstaubmessungen überschritten. Abb. 14: Entwicklung der PM 2,5 -Belastung in Wiesbaden Seit Mitte April 2018 wird auch an der Messsta- tion Schiersteiner Straße die kleinere Feinstaub- fraktion PM 2,5 gemessen. Abb. 12: Entwicklung der PM 10 -Belastung in Wiesbaden 4.1.2 En twic klu n g d e r S c h we fe ld io xid Im Jahresmittel liegen die PM 10 -Konzentrationen u n d Be n zo lb e la s tu n g inzwischen selbst an den verkehrsbezogenen Messstationen unterhalb von 20 µg/m³, was der Schwefeldioxid gehörte in den 80er Jahren zu Empfehlung für einen PM 10 -Jahresmittelwert der den Hauptverursachern der berüchtigten Win- Weltgesundheitsorganisation (WHO) entspricht. tersmogepisoden. Durch den Einbau von Ent- Auch die Einhaltung des Kurzzeitgrenzwertes schwefelungsanlagen insbesondere bei den von PM 10 stellte in Wiesbaden nie ein Problem Industriebetrieben konnte die Immissionsbelas- dar. Hier liegt der Immissionsgrenzwert bei 35 tung soweit reduziert werden, dass nicht nur der Überschreitungen des Tagesmittelwertes von 50 Grenzwert seit langem sicher eingehalten, son- µg/m³, die pro Jahr zulässigerweise überschrit- dern bereits so weit unterschritten wird, dass ten werden dürfen. sich Messungen vieler Orts inzwischen erübri- gen. Die zum Schutz der menschlichen Ge- - 19 -
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesbaden sundheit festgelegten Immissionsgrenzwerte für Der Zielwert zum Schutz der menschlichen Ge- Schwefeldioxid betragen 350 µg/m³ pro Stunde sundheit vor Ozon beträgt 120 µg/m³ als höchs- bei 24 zulässigen Überschreitungen pro Jahr ter Achtstundenmittelwert bei zulässigen 25 bzw. 125 µg/m³ pro Tag bei zulässigen drei Überschreitungen pro Jahr. Da Ozon durch Überschreitungen pro Jahr. Schwefeldioxid wur- Stickoxide aus dem Verkehr teilweise zerstört de nur an den Messstationen im ländlichen wird, wird Ozon nicht verkehrsnah gemessen. Raum sowie im städtischen Hintergrund gemes- Hohe Ozonkonzentrationen findet man aus die- sen. sem Grund am ehesten in ländlichen Regionen. Der Zielwert wurde in Wiesbaden in den Jahren 2004 bis 2010 an der Luftmessstation Süd über- schritten, seither aber nicht mehr. 4.1.4 En twic klu n g d e r S tic ko xid b e la s tu n g (NO x u n d NO 2 ) Stickoxide, d.h. Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO 2 ) entstehen im Wesentli- chen bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe. Direkt nach der Verbrennungseinrichtung wer- Abb. 15: Entwicklung der Schwefeldioxid- (SO 2 ) und Ben- den die Stickoxide überwiegend in Form von NO zolbelastung in Wiesbaden emittiert und nur in geringem Anteil direkt in Form von NO 2 . Das NO wird an der Luft relativ Der Immissionsgrenzwert für Benzol beträgt schnell zu NO 2 oxidiert, weshalb vor allem an 5 µg/m³ im Jahresmittel. Benzol wurde bis Ende emissionsfernen Standorten, wie den Luftmess- der 90er Jahre dem Kraftstoff zur Erhöhung der stationen des ländlichen Raums, fast nur noch Klopffestigkeit zugesetzt. Aufgrund seiner NO 2 gemessen wird. krebserregenden Eigenschaften wurde ab dem Jahr 2000 die Konzentration von Benzol im Um die Gesamtemissionen der Stickoxide bes- Kraftstoff begrenzt. Der insbesondere aus Ab- ser einschätzen zu können, wird die gemessene gasemissionen freigesetzte Luftschadstoff wird Konzentration des Stickstoffmonoxids so umge- daher nur an verkehrsbezogenen Standorten rechnet, als wenn es sich bereits zu Stickstoffdi- gemessen. oxid umgewandelt hätte. Zusammen mit der gemessenen Konzentration von Stickstoffdioxid erhält man eine Gesamtstickoxidkonzentration 4.1.3 En twic klu n g d e r Ozo n b e la s tu n g (NO x ). Diese Gesamtstickstoffoxidkonzentration ist auch deshalb von Bedeutung, weil z.B. Emis- Die Konzentration von bodennahem Ozon wird sionsgrenzwerte bei Fahrzeugen und Industrie- im Wesentlichen durch die Intensität der Son- anlagen ausschließlich auf NO x bezogen sind. neneinstrahlung bedingt. Im Gegensatz zu stra- tosphärischem Ozon, das in großen Höhen ein Schutzschild gegen UV-Strahlung bildet, beein- trächtigt bodennahes Ozon die physische Leis- tungsfähigkeit und kann zu Atemwegsproblemen führen. Für Ozon existieren bisher lediglich Zielwerte. Abb. 17: Entwicklung der NO x -Konzentration in Wiesbaden Die Reduzierung der NO x -Konzentration ist zwar erfreulich, zeigt sie doch, dass emissionsmin- dernde Maßnahmen greifen. Sie reicht aber Abb. 16: Entwicklung der Ozonbelastung in Wiesbaden nicht aus, um das Problem gesundheitsgefähr- - 20 -
Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, 2. Fortschreibung Teilplan Wiesbaden dend hoher Stickstoffdioxidkonzentrationen So wird der seit dem Jahr 2010 in Kraft getrete- (NO 2 ) zu lösen. Warum das Problem hoher ne Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid an NO 2 -Konzentrationen weiterhin besteht, wird in den verkehrsnahen Messstationen Ringkirche Kap. 4.2 näher beleuchtet. und Schiersteiner Straße noch immer deutlich überschritten, auch wenn sich hier die Maßnah- men der vorausgegangenen Luftreinhalte- und Aktionspläne positiv bemerkbar machen. Dagegen wurde der Kurzzeitgrenzwert für NO 2 in Höhe von 200 µg/m³ als Stundenmittelwert, der zulässigerweise bis zu 18 Mal im Jahr über- schritten werden darf, bisher immer eingehalten. 4.1.5 Be la s tu n g s s itu a tio n 2017 / 2018 In Tab. 6 werden die Messergebnisse der Jahre Abb. 18: Entwicklung der NO 2 -Jahresmittelwerte in Wiesba- 2017 und 2018 dargestellt. den PM 2,5 PM 10 NO 2 SO 2 C6H6 Komponente Kenngröße JM 24-h JM 1-h JM 1-h 24-h JM JM Grenzwert 25 50 40 200 40 350 125 20 5 zulässige Überschrei- 35 18 24 3 tungen / a Einheit µg/m³ Anz. µg/m³ Anz. µg/m³ Anz. Anz. µg/m³ µg/m³ 2017 Ringkirche 12,9 7 19,3 0 48,9 - - - 1,41 Schiersteiner Straße - 9 19,4 0 50,0 - - - - Süd 10,7 6 16,7 0 28,5 0 0 0,9 - Bahnhofsvorplatz* - - - - 45,1 - - - - Erich-Ollenhauer-Straße* - - - - 39,0 - - - - Mainzer Straße* - - - - 49,0 - - - - 2018 Ringkirche 12,3 3 18,0 0 47,6 - - - 1,44 Schiersteiner Straße 11,1 2 17,5 0 46,9 - - - - Süd 10,7 5 17,7 0 27,8 0 0 0,9 - * Messung mittels NO2-Passivsammler Tab. 6: Messergebnisse für die Jahre 2017 und 2018 in Wiesbaden Die Messwerte an der Station des städtischen weisen eine deutliche Beeinflussung durch die Hintergrunds Wiesbaden-Süd zeigen eine be- andauernde Stausituation seit Beginn der Bau- reits vergleichsweise hohe Hintergrundbelas- arbeiten an der Schiersteiner Brücke und neu tung. Mit nicht viel weniger als 30 µg/m³ Stick- auch der Salzbachtalbrücke auf. Solange dieser stoffdioxid werden fast drei Viertel des Immissi- Zustand anhält, sind die Werte lediglich als Ma- onsgrenzwertes bereits ausgeschöpft. Zur Über- ximalwerte für die städtische Hintergrundbelas- schreitung des Grenzwertes bedarf es dann tung anzusehen. Wie bereits in Kapitel 1.3.2 keiner besonders hohen Zusatzbelastung aus ausgeführt, liegt die allgemeine Belastung durch dem lokalen Verkehr. Stickstoffdioxid im Stadtgebiet teilweise deutlich darunter. Die Messwerte der Messstation Wiesbaden-Süd - 21 -
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