Apollo 2 Global Bond Rechenschaftsbericht - für das Rechnungsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 - Security KAG
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Apollo 2 Global Bond Miteigentumsfonds gemäß InvFG Rechenschaftsbericht für das Rechnungsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 Burgring 16, A-8010 Graz Apollo 2 Global Bond Seite 1
Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft, Graz Burgring 16, A-8010 Graz +43 316 8071-0; office@securitykag.at; www.securitykag.at Aktionär Capital Bank - GRAWE Gruppe AG, Graz Staatskommissär Oberrat Mag. Karin Kufner Hofrat, Regierungsrat Josef Weidinger, BA Aufsichtsrat Dr. Othmar Ederer (Vorsitzender) Mag. Klaus Scheitegel (Vorsitzender Stellvertreter) DDIng.Mag.Dr. Günther Puchtler Mag. Christiane Riel-Kinzer Vorstand Mag. Dieter Rom MMag. DDr. Hans Peter Ladreiter Depotbank SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT, Wien Vertriebspartner Capital Bank - GRAWE Gruppe AG, Graz Abschlussprüfer Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Wien Apollo 2 Global Bond Seite 2
Bericht an die Anteilsinhaber Sehr geehrter Anteilsinhaber, die Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft erlaubt sich, den Rechenschaftsbericht des Apollo 2 Global Bond, Miteigentumsfonds gemäß § 2 InvFG 2011, für das Rechnungsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 vorzulegen. Seit 1.9.2011 ist das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft. Die in den geltenden Fondsbestimmungen genannten Bestimmungen bzw. gesetzlichen Verweise beziehen sich teilweise noch auf das InvFG 1993, da diese auf Basis der im Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden. 1. Vergleichende Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre Ausschüttungsfonds Thesaurierungsfonds AT0000856711 AT0000746912 Fondsver- Errechneter Ausschüttung Errechneter Zur Thesau- Auszah- Wertent- mögen gesamt Wert je Aus- je Aus- Wert je rierung ver- lung gem. wicklung schüttungs- schüttungs- Thesaurie- wendeter § 58 Abs. 2 (Performance) anteil anteil rungsanteil Ertrag InvFG 2011 in % 1) 30.09.2015 214.138.941,73 7,83 0,12 12,57 0,00 0,00 * 30.09.2014 123.906.981,00 7,70 0,13 12,17 0,04 0,01 * 30.09.2013 92.745.010,55 7,52 0,21 11,63 0,23 0,08 * 30.09.2012 55.249.383,46 7,73 0,23 11,69 0,25 0,09 * 30.09.2011 32.282.975,60 7,25 0,21 10,71 0,23 0,07 3,75 Ausschüttungsfonds AT0000A0LGZ1 2) Fondsver- Errechneter Ausschüttung Wertent- mögen gesamt Wert je Aus- je Aus- wicklung schüttungs- schüttungs- (Performance) anteil anteil in % 1) 30.09.2015 214.138.941,73 114.682,04 2.200,00 * 30.09.2014 123.906.981,00 112.718,64 2.240,00 * 30.09.2013 92.745.010,55 109.955,52 3.360,00 * 30.09.2012 55.249.383,46 112.943,95 3.677,22 * 30.09.2011 32.282.975,60 105.739,19 3.264,77 - 1) Unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgeschütteten Beträgen zum Rechenwert am Ausschüttungstag. 2) Die erstmalige Ausgabe ausschüttender Anteilscheine (AT0000A0LGZ1) erfolgte am 2. Dezember 2010. * siehe Abschnitt 2.1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Apollo 2 Global Bond Seite 3
2. Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2.1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung ( EUR ) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages Ausschütt- Thesaurie- ungsanteil rungsanteil AT0000856711 AT0000746912 Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 7,70 12,17 1) Ausschüttung am 01.12.2014 (entspricht 0,0168 Anteilen) 0,13 1) Auszahlung (KESt) am 01.12.2014 (entspricht 0,0008 Anteilen) 0,01 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 7,83 12,57 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 7,96 12,58 Nettoertrag pro Anteil 0,26 0,41 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr 3,39 % 3,37 % 1) Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil ( AT0000856711 ) am 01.12.2014 EUR 7,75; für einen Thesaurierungsanteil ( AT0000746912 ) am 01.12.2014 EUR 12,43 Ausschüttungsanteil AT0000A0LGZ1 Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 112.718,64 1) Ausschüttung am 01.12.2014 (entspricht 0,0198 Anteilen) 2.240,00 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 114.682,04 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung erworbene Anteile 116.952,70 Nettoertrag pro Anteil 4.234,06 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr 3,76 % 1) Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil ( AT0000A0LGZ1 ) am 01.12.2014 EUR 113.133,51 Aufgrund der Verwendung gerundeter Werte bei Anteilscheinen, Ausschüttungen und Auszahlungen kann die Wertentwicklung der Anteilscheinklassen trotz Verwendung des gleichen Gebührensatzes voneinander abweichen. Apollo 2 Global Bond Seite 4
2.2. Fondsergebnis in EUR a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge 5.721.072,87 5.721.072,87 Zinsaufwendungen (Sollzinsen) -2,76 Aufwendungen Vergütung an die Verwaltungsgesellschaft -795.297,74 -795.297,74 Sonstige Verwaltungsaufwendungen Kosten für den Wirtschaftsprüfer/Steuerberater -7.980,00 Wertpapierdepotgebühren -73.459,68 Depotbankgebühr -41.496,56 -122.936,24 -918.233,98 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 4.802.836,13 2) 3) Realisiertes Kursergebnis Realisierte Gewinne 5.802.607,79 derivative Instrumente 2.065.709,79 Realisierte Verluste -647.876,14 derivative Instrumente -15.926.661,54 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) -8.706.220,10 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) -3.903.383,97 2) 3) b) Nicht realisiertes Kursergebnis Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 8.344.339,83 Ergebnis des Rechnungsjahres 4.440.955,86 c) Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres -2.530.674,33 Ertragsausgleich -2.530.674,33 4) Fondsergebnis gesamt 1.910.281,53 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR -361.880,27. 4) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR 7.120,35. Aufgrund der Fonds-Melde-Verordnung 2015 wurde eine Änderung des Ausweises von Erträgen aus ausländischen Subfonds vorgenommen. Diese hat keine Auswirkungen auf den Rechenwert des Fonds. Apollo 2 Global Bond Seite 5
2.3. Entwicklung des Fondsvermögens in EUR 5) Fondsvermögen am Beginn d. Rechnungsjahres 123.906.981,00 Ausschüttung / Auszahlung Ausschüttung am 01.12.2014 (für Ausschüttungsanteile AT0000856711 ) -588.335,15 Ausschüttung am 01.12.2014 (für Ausschüttungsanteile AT0000A0LGZ1 ) -1.337.280,00 Auszahlung am 01.12.2014 (für Thesaurierungsanteile AT0000746912 ) -18.684,83 -1.944.299,98 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen 103.370.726,86 Rücknahme von Anteilen -15.635.422,01 Ertragsausgleich 2.530.674,33 90.265.979,18 Fondsergebnis gesamt 1.910.281,53 (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2.2. dargestellt) 6) Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 214.138.941,73 5) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 4.479.460 Ausschüttungsanteile ( AT0000856711 ) und 594 Ausschüttungsanteile ( AT0000A0LGZ1 ) und 1.845.613 Thesaurierungsanteile ( AT0000746912 ) 6) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 4.659.112 Ausschüttungsanteile ( AT0000856711 ) und 1.270 Ausschüttungsanteile ( AT0000A0LGZ1 ) und 2.546.706 Thesaurierungsanteile ( AT0000746912 ) Ausschüttung ( AT0000856711 ) Die Ausschüttung von EUR 0,12 je Miteigentumsanteil gelangt ab 1. Dezember 2015 gegen Einziehung des Ertragsscheines Nr. 26 bei den depotführenden Kreditinstituten zur Auszahlung. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer in Höhe von EUR 0,00 (gerundet) je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Ausschüttung ( AT0000A0LGZ1 ) Die Ausschüttung von EUR 2.200,00 je Miteigentumsanteil gelangt ab 1. Dezember 2015 gegen Einziehung des Ertragsscheines Nr. 26 bei den depotführenden Kreditinstituten zur Auszahlung. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer in Höhe von EUR 0,00 (gerundet) je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft berücksichtigt den Code of Conduct der österreichischen Investmentfondsindustrie 2012. Apollo 2 Global Bond Seite 6
3. Finanzmärkte Das Rechnungsjahr 01.10.2014 bis 30.09.2015 wurde in Summe stark vom Niedrigzinsumfeld geprägt, das von den Notenbanken forciert wurde. Besonders aktiv zeigte sich die Europäische Zentralbank mit großen Ankaufprogrammen von Anleihen, aber auch die US Notenbank Fed stützte das Tiefzinsumfeld durch laufenden Aufschub der Zinswende. Regionale Problemherde wie die Griechenlandkrise oder die drohende Teilung der Ukraine zeigten nur im beschränkten Umfeld Auswirkung auf die Kapitalmärkte. Der Rohstoff Preisverfall setzte einigen exportorientierten Ländern wie Venezuela oder Russland zu, eine starke Abwertung des Euro stützte die europäische Wirtschaft. Die Aktienmärkte konnten zunächst weiter ansteigen, vor allem das erste Halbjahr 2015 brachte starke Kursgewinne. Im August 2015 gab es aber einen massiven Einbruch, Verluste von ca. 20 Prozent in kurzer Zeit waren die Folge. Dadurch wurde das Aktienjahr im Betrachtungszeitraum zwar positiv, aber nur mit kleinen Zugewinnen beendet. Der europäische Zinsmarkt wurde von Zinsrückgängen geprägt, die im Sommer von unerwartet heftigen Gegenbewegungen unterbrochen wurden. In Summe war eine Verflachung der Euro SWAP Zinskurve beobachtbar. Insbesondere Anleihen ab 15 Jahren Restlaufzeit profitierten von Zinsrückgängen im Ausmaß von 50 Basispunkten und mehr, Zinsrückgänge kürzerer Bindungsdauern fielen deutlich geringer aus. 4. Anlagepolitik Der US amerikanische Anleihenmarkt profitierte von Aufschüben der Zinswende und konnte ebenfalls Kursgewinne verzeichnen. Im Gegensatz zu den Vorjahren spielte die Auswahl der Schuldner im Bereich der europäischen Staaten eine eher untergeordnete Rolle, andere Schuldner geringerer Bonität wurden gegen Ende der Berichtsperiode mit Anstiegen der Risikoprämien konfrontiert. Der Fonds Apollo 2 Global Bond konnte in der Berichtsperiode an Wert zulegen und profitierte von der Diversifikation in die Zinsmärkte der Währungen Euro, Kanadischer Dollar, US Dollar und Pfund Sterling. Mit rückläufigen Ertragserwartungen im Euro verschob sich der Investitionsfokus im Laufe des Rechenschaftsjahres zusehends in Richtung Kanadischer Dollar. Die Modified Duration im Fonds wurde weitgehend konstant gehalten. Die Währungsrisiken im Fonds wurden weitgehend gesichert. Apollo 2 Global Bond Seite 7
5. Zusammensetzung des Fondsvermögens WERTPAPIERBEZEICHNUNG WP-NR. WÄHRUNG BESTAND KÄUFE VERKÄUFE KURS KURSWERT %-ANTEIL 30.09.2015 ZUGÄNGE ABGÄNGE IN EUR AM FONDS- STK./NOM. IM BERICHTSZEITRAUM VERMÖGEN Amtlicher Handel und organisierte Märkte Obligationen 4.40 Inter-American Dev. Bank 26.01.06-26.01.2026 US458182CZ31 CAD 5.550.000 5.550.000 0 118,1900 4.373.030,00 2,04 6,15 Province of New Foundland 17.04.1998-2028 CA651333EE26 CAD 2.300.000 2.300.000 0 134,0940 2.056.108,00 0,96 6,60 Province of Nova Scotia 03.10.1997-01.06.2027 CA669827EB99 CAD 3.500.000 3.500.000 0 138,4830 3.231.270,00 1,51 9.660.408,00 4,51 0,875 Union Nat.Interp.Em.Com.In.05.09.2014-2022 FR0012143451 EUR 900.000 1.500.000 600.000 101,9400 917.460,00 0,43 2,10 Italien, Republik Idx.FRN 28.04.10-15.09.21 IT0004604671 EUR 4.600.000 3.000.000 0 119,0132 5.474.604,90 2,56 2,50 Buoni Poliennali Del Tes 01.09.14-01.12.2024 IT0005045270 EUR 3.600.000 3.600.000 0 106,8870 3.847.932,00 1,80 3,625 IPIC GMTN Ltd. 30.11.2012-30.05.2023 XS0860584308 EUR 1.000.000 1.000.000 0 112,4940 1.124.940,00 0,53 5,40 Ireland Treasury Bonds 13.10.2009-13.03.2025 IE00B4TV0D44 EUR 1.500.000 3.950.000 4.150.000 137,0920 2.056.380,00 0,96 13.421.316,90 6,27 1,125 FMS Wertmanagement 21.01.2015-13.12.2019 XS1171593020 GBP 2.600.000 3.600.000 1.000.000 99,1360 3.487.398,19 1,63 1,875 Dt. Pfandbriefbank AG 12.11.2012-20.12.2019 DE000A1PG3M8 GBP 4.300.000 1.300.000 0 100,6980 5.858.495,47 2,74 1,875 FMS Wertmanagement 03.04.2014-07.12.2018 XS1052681902 GBP 3.000.000 3.000.000 0 102,1960 4.148.126,10 1,94 1,875 Swedish Export Credit 11.02.2014-21.12.2018 XS1031020495 GBP 2.800.000 2.800.000 0 101,9870 3.863.666,62 1,80 2,625 Japan Bank for Int'l Coop. 6.3.14-15.12.2020 XS1041602399 GBP 2.600.000 2.600.000 0 104,2000 3.665.539,17 1,71 2,75 Deutsche Bahn Finance BV 20.6.2012-20.6.2022 XS0794224369 GBP 2.600.000 0 0 103,7140 3.648.442,70 1,70 4,00 Rabobank Nederland 19.03.2012-19.09.2022 XS0758779192 GBP 1.200.000 0 0 108,1690 1.756.227,84 0,82 4,25 Barclays Bank PLC 12.01.2012-12.01.2022 XS0729895200 GBP 3.000.000 900.000 0 112,5060 4.566.608,04 2,13 4,625 Coventry BLDG Society 19.04.2011-19.04.2018 XS0618833635 GBP 3.700.000 1.700.000 0 108,3570 5.424.447,30 2,53 4,625 Network Rail Infra.Fin. 21.7.2005-21.7.2020 XS0225051811 GBP 2.500.000 2.500.000 0 114,8970 3.886.382,09 1,81 4,75 Network Rail Infrastr.Fin. 20.1.05-22.1.2024 XS0210467873 GBP 2.200.000 0 0 122,5670 3.648.320,93 1,70 4,75 Yorkshire Building Soc. 12.04.2011-12.04.2018 XS0616210752 GBP 2.500.000 0 0 108,6130 3.673.826,28 1,72 4,875 Bank of Scotland 21.12.2004-20.12.2024 XS0208653773 GBP 2.150.000 0 0 119,6650 3.480.987,01 1,63 5,125 Abbey National Treasury 14.4.2011-14.4.2021 XS0616897616 GBP 3.600.000 1.200.000 0 115,6180 5.631.508,59 2,63 5,125 Royal Bk of Scotland 13.01.2012-13.01.2024 XS0731407655 GBP 2.000.000 0 0 119,6810 3.238.560,41 1,51 5,375 European Investment Bk.02.10.98-07.06.2021 XS0091457027 GBP 2.500.000 1.500.000 0 120,0030 4.059.092,14 1,90 5,50 Reseau Ferre de France 01.12.1998-01.12.2021 XS0092663649 GBP 2.900.000 0 200.000 120,3350 4.721.573,54 2,20 5,55 Kreditanst.f.Wiederaufbau 16.11.01-07.06.2021 XS0138036412 GBP 2.300.000 0 0 121,2730 3.773.885,81 1,76 5,625 Nationwide Building Soc. 28.01.11-28.01.26 XS0584363724 GBP 1.500.000 0 0 128,5290 2.608.490,06 1,22 9,375 Kingdom of Belgium 21.2.1995-21.2.2020 XS0055585573 GBP 4.356.000 4.356.000 0 132,4440 7.805.791,69 3,65 82.947.369,98 38,74 1,375 Skandinaviska Enskilda 29.05.2013-29.05.2018 XS0937333044 USD 4.500.000 4.500.000 0 99,9550 4.014.615,32 1,87 1,625 Korea Housing Fin. Co. 07.03.2013-15.09.2018 US50065RAC16 USD 3.000.000 0 0 98,7210 2.643.368,44 1,23 1,75 Sparebank 1 Boligkreditt 16.11.12-15.11.19 XS0854401873 USD 6.600.000 1.800.000 0 99,5850 5.866.306,68 2,74 1,875 AAREAL Bank AG 20.03.2015-01.04.2019 XS1204620915 USD 6.800.000 6.800.000 0 100,6980 6.111.624,42 2,85 1,875 Stadshypotek AB 02.10.2012-02.10.2019 US85235YAC75 USD 6.800.000 3.000.000 0 100,4610 6.097.240,27 2,85 2,00 DNB Boligkreditt A.S. 28.05.15-28.05.2020 XS1238975798 USD 6.500.000 6.500.000 0 100,2920 5.818.439,84 2,72 2,00 Norddeutsche Landesbank 05.11.2013-05.02.2019 USD571312T64 USD 6.000.000 6.000.000 0 101,3450 5.427.258,12 2,53 2,00 Westpac Banking Corp. 03.03.15-03.03.2020 US96122XAH17 USD 1.500.000 1.500.000 0 100,4440 1.344.751,87 0,63 2,00 Westpac Banking Corp. 21.05.2014-21.05.2019 US96122WAG50 USD 5.400.000 2.200.000 0 100,9420 4.865.108,89 2,27 2,10 Province of Manitoba 06.09.2012-06.09.2022 US563469TX35 USD 1.500.000 0 0 98,7000 1.321.403,07 0,62 2,375 Temasek Financia 23.07.2012-23.01.2023 US87973RAC43 USD 3.500.000 1.500.000 0 99,2660 3.100.955,02 1,45 2,625 ING Bank N.V. 05.12.2012-05.12.2022 US44986NAA37 USD 5.500.000 1.200.000 0 101,3260 4.974.053,91 2,32 2,625 Province of Quebec 13.02.2013-13.02.2023 US748149AG65 USD 4.000.000 0 0 101,7720 3.633.416,64 1,70 2,875 Europäische Investitionsbk.15.09.10-15.09.20 US298785FH49 USD 3.000.000 0 1.000.000 106,1200 2.841.485,18 1,33 3,00 Caisse d'Amort Dette Soc 26.10.2010-26.10.2020 FR0010956565 USD 4.100.000 0 1.900.000 106,4140 3.894.121,74 1,82 3,00 Korea Development Bank 14.09.2012-14.09.2022 US500630BX56 USD 4.700.000 0 0 100,4100 4.212.129,60 1,97 3,25 Republik of Chile 14.09.2011-14.09.2021 US168863AW86 USD 1.700.000 0 0 103,5000 1.570.421,28 0,73 4,375 Bank Nederl. Gemeenten 16.2.2011-16.2.2021 XS0592582653 USD 3.900.000 0 0 113,4670 3.949.672,44 1,84 4,375 Corp Andina de Fomento 15.06.2012-15.06.2022 US219868BS46 USD 2.900.000 0 0 108,6910 2.813.315,78 1,31 4,40 Province of Ontario 14.04.2010-14.04.2020 US6832348K70 USD 3.200.000 0 0 111,3340 3.179.835,77 1,48 5,804 Region of Lombardy 24.10.02-25.10.2032 US541624AA07 USD 2.300.000 2.300.000 0 109,9640 2.257.383,08 1,05 79.936.907,36 37,33 Summe amtlicher Handel und organisierte Märkte EUR 185.966.002,24 86,84 Apollo 2 Global Bond Seite 8
WERTPAPIERBEZEICHNUNG WP-NR. WÄHRUNG BESTAND KÄUFE VERKÄUFE KURS KURSWERT %-ANTEIL 30.09.2015 ZUGÄNGE ABGÄNGE IN EUR AM FONDS- STK./NOM. IM BERICHTSZEITRAUM VERMÖGEN Nicht notierte Wertpapiere Obligationen 2,35 Province of Alberta 21.01.2015-01.06.2025 CA013051DQ75 CAD 7.500.000 7.500.000 0 99,1410 4.957.050,00 2,31 2,85 Province of British Columbia 18.11.14-18.6.25 CA11070TAF53 CAD 8.300.000 8.300.000 0 104,1330 5.762.026,00 2,69 4,65 Asian Development Bank 16.02.2006-16.02.2027 CA045167BM41 CAD 2.729.000 2.729.000 0 120,7740 2.197.281,64 1,03 12.916.357,64 6,03 2,00 Commonw.Bk.Australia 18.06.2014-18.06.2019 US20271BAE56 USD 6.500.000 6.500.000 0 100,9910 5.858.992,32 2,74 5.858.992,32 2,74 Summe der nicht notierten Wertpapiere EUR 18.775.349,96 8,77 Geldmarktpapiere 3,625 Export-Import Bank China 31.7.2014-31.7.2024 USY23862AF56 USD 800.000 0 0 102,3220 730.610,50 0,34 730.610,50 0,34 Summe der Geldmarktpapiere EUR 730.610,50 0,34 Summe Wertpapiervermögen EUR 205.471.962,70 95,95 Währungskurssicherungsgeschäfte Verkauf von Devisen auf Termin Offene Position CAD 3.601.000,00 1,5021 22.813,50 0,01 CAD 29.856.000,00 1,5021 -20.372,45 -0,01 GBP 1.102.000,00 0,7402 22.511,48 0,01 GBP 59.610.000,00 0,7402 1.064.407,59 0,50 USD 94.725.000,00 1,1212 1.027.895,05 0,48 Summe der Währungskurssicherungsgeschäfte EUR 2.117.255,17 0,99 Bankguthaben EUR-Guthaben Kontokorrent EUR 3.611.118,68 3.611.118,68 1,69 Guthaben Kontokorrent in sonstigen EU-Währungen GBP 70.045,63 94.771,52 0,04 Guthaben Kontokorrent in nicht EU-Währungen CAD 3.225,62 2.150,41 0,00 USD 201.408,54 179.764,85 0,08 Summe der Bankguthaben EUR 3.887.805,46 1,82 Sonstige Vermögensgegenstände Zinsansprüche aus Kontokorrentguthaben CAD 82,54 55,03 0,00 GBP 48,53 65,66 0,00 USD 11,82 10,55 0,00 Zinsansprüche aus Wertpapieren CAD 326.539,12 217.692,75 0,10 EUR 93.095,97 93.095,97 0,04 GBP 1.321.977,51 1.788.631,46 0,84 USD 725.570,32 647.599,36 0,30 Apollo 2 Global Bond Seite 9
BEZEICHNUNG WÄHRUNG BESTAND KURSWERT %-ANTEIL 30.09.2015 IN EUR AM FONDS- STK./NOM. VERMÖGEN Sollzinsen aus Kontokorrentüberziehungen EUR -1.185,23 -1.185,23 0,00 Verwaltungsgebühren EUR -73.455,33 -73.455,33 -0,03 Depotgebühren EUR -6.841,82 -6.841,82 0,00 Depotbankgebühren EUR -3.750,00 -3.750,00 0,00 Summe sonstige Vermögensgegenstände EUR 2.661.918,40 1,24 FONDSVERMÖGEN EUR 214.138.941,73 100,00 Anteilwert Ausschüttungsanteile AT0000856711 EUR 7,83 Umlaufende Ausschüttungsanteile AT0000856711 STK 4.659.112 Anteilwert Ausschüttungsanteile AT0000A0LGZ1 EUR 114.682,04 Umlaufende Ausschüttungsanteile AT0000A0LGZ1 STK 1.270 Anteilwert Thesaurierungsanteile AT0000746912 EUR 12,57 Umlaufende Thesaurierungsanteile AT0000746912 STK 2.546.706 Umrechnungskurse/Devisenkurse Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu den Umrechnungskursen/Devisenkursen per 29.09.2015 in EUR umgerechnet: Währung Einheiten Kurs US Dollar 1 EUR = 1,12040 USD Canadischer Dollar 1 EUR = 1,50000 CAD Britische Pfund 1 EUR = 0,73910 GBP HINWEISE: Bewertungsgrundsätze Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. Apollo 2 Global Bond Seite 10
Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Commitment Approach Total Return Swaps oder vergleichbare derivative Instrumente Ein Total Return Swap ist ein Kreditderivat, bei dem die Erträge und Wertschwankungen des zu Grunde liegenden Finanzinstruments (Basiswert oder Referenzaktivum) gegen fest vereinbarte Zinszahlungen getauscht werden. Im Berichtszeitraum wurden keine Total Return Swaps oder vergleichbare derivative Instrumente eingesetzt. Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung aufscheinen: WERTPAPIERBEZEICHNUNG WP-NR. WÄHRUNG KÄUFE VERKÄUFE ZUGÄNGE ABGÄNGE Amtlicher Handel und organisierte Märkte Obligationen 0,75 Hypo NÖ Gruppe Bank AG 22.09.2014-22.09.2021 XS1112184715 EUR 0 1.100.000 3,00 SID Banka Export and Dev EO-Bonds 2010-2015 XS0504013912 EUR 0 18.000 3,125 Unione di Banche Italian 14.10.2013-14.10.20 IT0004966195 EUR 0 2.300.000 3,375 Slowakei 15.11.2012-15.11.2024 SK4120008871 EUR 0 2.600.000 3,50 SNS Bank N.V. 28.09.2010-28.09.2020 XS0544664989 EUR 0 1.500.000 3,625 Aus & NZ Banking Group 18.01.2012-18.07.2022 XS0731129234 EUR 2.400.000 2.400.000 3,625 Banco Popolare S.C. 03.03.2010-31.03.2017 IT0004587363 EUR 0 1.200.000 4,00 Erste Group Bank Anleihe 20.01.2011-20.01.2021 XS0580561545 EUR 0 1.200.000 4,125 CIF Euromortgage 30.05.2011-19.01.2022 FR0011053255 EUR 0 2.000.000 4,125 CM-CIC Home Loan 14.01.2011-16.01.2023 FR0010990390 EUR 2.000.000 2.000.000 4,125 Societe National Chemin de Fer 19.2.10-2025 XS0488101527 EUR 3.500.000 3.500.000 4,125 UniCredit Bk.Austria AG 24.02.11-24.02.21 AT000B048988 EUR 0 400.000 4,25 ABN AMRO Bank N.V. 06.04.2011-06.04.2021 XS0613145712 EUR 0 1.000.000 4,25 Belgien Kingdom 24.01.2012-28.09.2022 BE0000325341 EUR 0 1.700.000 4,25 Societe Generale 03.02.2011-2023 FR0011001684 EUR 0 2.000.000 4,75 Development BK of Japan 26.11.2007-26.11.2027 XS0332257335 EUR 2.500.000 2.500.000 7,50 Kingdom of Netherland Anleihe 15.01.1993-2023 NL0000102077 EUR 2.000.000 2.000.000 1,75 UK Treasury 22.06.2012-07.09.2022 GB00B7L9SL19 GBP 0 2.200.000 5,00 Belgien Kingdom 24.04.2003-24.04.2018 BE0118988667 GBP 1.000.000 3.200.000 1,25 Bayerische Landesbank 23.04.15-23.04.2018 XS1220883596 USD 5.500.000 5.500.000 1,25 Nat.Australia Bank Ltd. 08.03.13-08.03.2018 US63253XAF69 USD 1.600.000 1.600.000 1,375 Swedbank Hypotek AB 28.03.2013-28.03.2018 XS0909788456 USD 3.400.000 3.400.000 1,75 Province of Manitoba 31.05.2012-30.05.2019 US563469TV78 USD 2.200.000 2.200.000 1,85 Westpac Banking 25.11.2013-26.11.2018 US96122XAF50 USD 1.500.000 1.500.000 2,75 Kreditanst.f.Wiederaufbau 08.09.10-08.09.20 US500769DZ48 USD 0 1.500.000 3,00 Japan Bank for Inter. Coo. 29.05.2014-29.05.2024 XS1028953807 USD 0 1.300.000 4,00 Kreditanst.f.Wiederaufbau 27.01.2010-27.01.2020 US500769DP65 USD 0 2.800.000 5,375 Nord LB Covered Fin. Bank 4.6.2007-5.6.2017 XS0303324585 USD 0 1.400.000 Nicht notierte Wertpapiere Obligationen 1,875 Commonwalth Bank Australia 11.12.13-11.12.18 US20271BAD73 USD 4.000.000 4.000.000 Graz, am 21. Dezember 2015 Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft Mag. Dieter Rom MMag. DDr. Hans Peter Ladreiter Apollo 2 Global Bond Seite 11
6. Bestätigungsvermerk *) Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 30. September 2015 der Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft, Graz, über den von ihr verwalteten "Apollo 2 Global Bond", Miteigentumsfonds gemäß InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Abschluss/Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß § 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschluss/Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschluss/Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 30. September 2015 über den "Apollo 2 Global Bond", Miteigentumsfonds gemäß InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Apollo 2 Global Bond Seite 12
Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß § 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Wien, am 21. Dezember 2015 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. Mag. Friedrich O. Hief e.h. ppa MMag. Roland Unterweger e.h. Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer *) Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen) Fassung abweichenden Form (zB verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden. Apollo 2 Global Bond Seite 13
Steuerliche Behandlung des Apollo 2 Global Bond AT0000856711 Sämtliche Erträge aus dem Fonds sind beim Privatanleger durch den KESt-Abzug von EUR 0,00 je Ausschüttungsanteil einkommensteuerlich endbesteuert. AT0000A0LGZ1 Sämtliche Erträge aus dem Fonds sind beim Privatanleger durch den KESt-Abzug von EUR 0,00 je Ausschüttungsanteil einkommensteuerlich endbesteuert. AT0000746912 Sämtliche Erträge aus dem Fonds sind beim Privatanleger durch den KESt-Abzug von EUR 0,00 je Thesaurierungsanteil einkommensteuerlich endbesteuert. Ein Tätigwerden des Anteilinhabers ist nicht erforderlich. Die auf Basis des geprüften Rechenschaftsberichtes erstellte steuerliche Behandlung und die Detailangaben dazu sind unter www.securitykag.at abrufbar. Apollo 2 Global Bond Seite 14
Apollo 2 Global Bond Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des (Fondsbestimmungen gemäß § 20 InvFG) errechneten Anteilswertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Mitei- Allgemeine Fondsbestimmungen gentümer gelegen erachtet. zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den § 3 Anteilscheine und Sammelurkunden Anteilinhabern und der Security Kapitalanlage 1. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber. Aktiengesellschaft, Burgring 16, 8010 Graz (nachstehend 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Unterschriften zweier Mitglieder des Vorstandes der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, Kapitalanlagegesellschaft sowie die des die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Spezialbevollmächtigten der Depotbank. Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbe- stimmungen gelten: § 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die § 1 Grundlagen Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszu- des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der üben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für jeweils geltenden Fassung (nachstehend „InvFG“ Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der genannt). Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften § 2 Miteigentumsanteile Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des gehörigen Vermögenswerten ist je Anteilscheingattung InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte können gemäß § 5 Abs. 7 InvFG die Anteilscheine in zu verfügen. mehreren Anteilscheingattungen (Anteilsklassen, 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Tranchen) ausgegeben werden, insbesondere Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren hinsichtlich der Verwendung der Erträgnisse, des noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder Ausgabeaufschlages, des Rücknahmeabschlages, der einem Garantievertrag eingehen. Währung des Anteilswertes, der Verwaltungsgebühr 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer oder einer Kombination dieser Merkmale. Die in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten dargestellt. werden. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines einer § 4 Abs. 2 InvFG steht der Einräumung von Anteilscheingattung erwirbt in der Höhe der darin Sicherheiten durch den Kapitalanlagefonds im verbrieften Miteigentumsanteile aliquot Miteigentum an Zusammenhang mit derivativen Produkten gemäß § 21 sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. InvFG 1993, unabhängig davon, ob die Sicherheiten in Jeder Erwerber eines Anteiles an einer der Form von Sichteinlagen, Geldmarktinstrumenten Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an oder Wertpapieren gewährt werden, nicht entgegen. den in der Sammelurkunde verbrieften Mit- 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines eigentumsanteilen aliquot Miteigentum an sämtlichen Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung gemäß § 20 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen ge- (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die hören. Apollo 2 Global Bond Seite 15
§ 5 Depotbank elektronischer Form auf der Internet-Seite der Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) emittierenden Kapitalanlagegesellschaft veröffentlicht. führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den § 7 Rücknahme Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen § 6 Ausgabe und Anteilswert Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteiles gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Erneuerungsscheines. Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, Anteiles, abzüglich eines Abschlages und/oder einer mindestens aber zweimal im Monat. Abrundung, soweit dies in den besonderen Der Wert eines Anteils einer Anteilscheingattung ergibt Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt ist. sich aus der Teilung des Wertes der Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Anteilscheingattung durch die Zahl der ausgegebenen Errechnung und Veröffentlichung des Anteile dieser Anteilscheingattung. Rücknahmepreises gemäß § 6 kann unter Bei erstmaliger Ausgabe von Anteilen einer gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht Anteilscheingattung ist deren Wert auf der Grundlage und entsprechender Veröffentlichung gemäß § 10 des für den gesamten Kapitalanlagefonds ermittelten vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Wertes zu berechnen. Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom In der Folge ergibt sich der Wert einer Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht Anteilscheingattung aus der Summe der für diese werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, Anteilscheingattung zu berechnenden anteiligen die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen Nettovermögenswerte des Kapitalanlagefonds. der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Die Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteilscheine ist der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen dem Anleger ebenfalls gemäß § 10 bekannt zu geben. Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Kapitalanlagefonds 5 v.H. oder mehr seines Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geld- Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, beträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und Depotbank zu ermitteln. Der Ermittlung der Kurswerte nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten werden gemäß § 7 (1) InvFG die letztbekannten entsprechen. Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt. 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert § 8 Rechnungslegung zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung 1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen erstellten Rechenschaftsbericht. Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Es liegt im Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft, sechs Monate des Rechnungsjahres des eine Staffelung des Ausgabeaufschlags vorzunehmen. Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagege- Nähere Angaben finden sich in den sellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Verkaufsprospekten. Halbjahresbericht. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht jede Anteilscheingattung gemäß § 18 InvFG iVm. § 10 werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Abs. 3 KMG für jede Anteilscheingattung in einer Depotbank zur Einsicht aufgelegt. hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im Inland oder in Apollo 2 Global Bond Seite 16
§ 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Bestimmungen des InvFG erfolgen. Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als § 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen § 10 Veröffentlichung des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das ermittelten Werte - findet § 10 Abs. 3 und Abs. 4 KMG Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Anwendung. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen Die Veröffentlichungen können entweder durch bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen. oder, indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in aus- reichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt Besondere Fondsbestimmungen werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden, für den Apollo 2 Global Bond, Miteigentumsfonds gemäß oder gemäß § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form § 20 InvFG (nachstehend „Kapitalanlagefonds“): auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft erfolgen. Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie Die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG erfolgt im 85/611/EWG. Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet. § 13 Depotbank Für Prospektänderungen gemäß § 6 Abs. 2 InvFG kann Depotbank ist die SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG auch lediglich in AG, Wien. elektronischer Form auf der Internetseite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft erfolgen. § 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine 1. Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und § 11 Änderung der Fondsbestimmungen Erträgnisscheine ist die SEMPER CONSTANTIA Die Kapitalanlagegesellschaft kann die PRIVATBANK AG, Wien. Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates 2. Für den Kapitalanlagefonds können Anteilscheine mit und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung verschiedenen Ausgestaltungsmerkmalen bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die ausgegeben werden, insbesondere hinsichtlich der Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Verwendung der Erträgnisse, des Ausgabeaufschlags, Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei des Rücknahmeabschlags, der Verwaltungsgebühr Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. oder einer Kombination dieser Merkmale. Die Bildung neuer Anteilscheingattungen sowie die Ausgabe von § 12 Kündigung und Abwicklung Anteilen einer Anteilscheingattung liegen im Ermessen 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des der Kapitalanlagegesellschaft. Die Kosten bei Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Einführung neuer Anteilscheingattungen für Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten (§ 14 Anteilspreise der neuen Anteilscheingattungen in Abs. 1 InvFG) bzw., sofern das Fondsvermögen EUR Rechnung gestellt. Der Erwerb von 1.150.000,- unterschreitet, ohne Einhaltung einer Veranlagungsinstrumenten ist nur einheitlich für den Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ ganzen Kapitalanlagefonds und nicht für eine einzelne 10) kündigen (§ 14 Abs. 2 InvFG). Eine Kündigung Anteilscheingattung oder eine Gruppe von gemäß § 14 Abs. 2 InvFG ist während einer Kündigung Anteilscheingattungen zulässig. Nähere Angaben gemäß § 14 Abs. 1 InvFG nicht zulässig. finden sich in den Verkaufsprospekten. 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Apollo 2 Global Bond Seite 17
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden 3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht Geldmarktinstrumente erworben, in die ein Derivativ ausgefolgt werden. eingebettet ist, so hat dies die 3. Die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß § 26 und Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der Auszahlungen gemäß § 27 erfolgt durch das der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines jeweils für den Anteilinhaber depotführende Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten Kreditinstitut. werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. § 15 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze 4. nicht anwendbar. 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der 5. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von §§ 4, 20 und 21 InvFG und der §§ 16ff der einem Mitgliedstaat einschließlich seiner Fondsbestimmungen alle Arten von fest- oder variabel Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von verzinslichen Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen und anderen liquiden Finanzanlagen erworben Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten werden, sofern dadurch dem Grundsatz der angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu Risikostreuung Rechnung getragen wird und die mehr als 35 v.H. erworben werden, sofern die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest werden. sechs verschiedenen Emissionen erfolgt, wobei die 2. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.H. Vermögenswerte nach folgenden des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt: - Wertpapiere: Den Anlageschwerpunkt stellen § 15a Wertpapiere und Geldmarktinstrumente internationale Anleihen dar. Wertpapiere sind - Geldmarktinstrumente: Für den Kapitalanlagefonds a) Aktien und andere, Aktien gleichwertige können Geldmarktpapiere erworben werden, sie Wertpapiere, spielen aber im Rahmen der Veranlagungsstrategie b) Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte eine untergeordnete Rolle. Schuldtitel, - Anteile an Kapitalanlagefonds: Der Kapitalanlagefonds c) alle anderen marktfähigen Finanzinstrumente kann bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens Anteile an (z.B. Bezugsrechte), die zum Erwerb von anderen Kapitalanlagefonds erwerben. Finanzinstrumenten im Sinne des InvFG durch - Sichteinlagen oder kündbare Einlagen: Der Zeichnung oder Austausch berechtigen, mit Ausnahme Kapitalanlagefonds kann auch Sichteinlagen und der in § 21 InvFG genannten Techniken und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens Instrumente. 12 Monaten halten. Diese sind grundsätzlich der Höhe Für die Qualifikation als Wertpapier müssen die nach mit 49 v.H. des Fondsvermögens begrenzt. Im Kriterien des § 1a Abs. 3 InvFG vorliegen. Rahmen von Umschichtungen des Fondsportefeuilles Wertpapiere schließen zudem im Sinn des § 1a Abs. 4 oder zur Minderung des Einflusses von möglichen InvFG Kursrückgängen bei Wertpapieren kann der Fonds 1. Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer jedoch einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder Investmentgesellschaft oder eines Investmentfonds, kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 2. Anteile an geschlossenen Fonds in 12 Monaten aufweisen. Vertragsform, - Derivative Instrumente (einschließlich OTC-Derivate): 3. Finanzinstrumente nach § 1a Abs. 4 Z. 3 Derivative Instrumente können grundsätzlich sowohl InvFG zur Absicherung des Fondsvermögens als auch ein. grundsätzlich im Rahmen der Veranlagung zur Geldmarktinstrumente sind Instrumente, die Ertragssteigerung verwendet werden, spekulative üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, Derivate spielen im Rahmen der Veranlagung eine liquide sind, deren Wert jederzeit genau bestimmt untergeordnete Rolle. Das Gesamtrisiko der werden kann und die die Voraussetzungen gemäß § 1a derivativen Positionen ist im Sinne der §§ 19 und 19a Abs. 5 bis 7 InvFG erfüllen. der besonderen Fondsbestimmungen beschränkt. Apollo 2 Global Bond Seite 18
§ 16 Börsen und organisierte Märkte festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder 1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen von einem Institut begeben oder garantiert werden, erworben werden, wenn sie welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese - an einem geregelten Markt gemäß § 2 Z 37 BWG einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht notiert oder gehandelt werden, oder mindestens so streng sind wie die des - an einem anderen anerkannten, geregelten für das Gemeinschaftsrechts, oder Publikum offenen und ordnungsgemäß - von anderen Emittenten begeben werden, die funktionierenden Wertpapiermarkt eines einer Kategorie angehören, die von der Mitgliedstaates gehandelt werden, oder Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für - an einer im Anhang angeführten Börse eines Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Drittstaates amtlich notieren oder Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern - an einem im Anhang angeführten anderen es sich bei dem Emittenten entweder um ein anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens und ordnungsgemäß funktionierenden EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG oder erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger - die Emissionsbedingungen die Verpflichtung handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung börsennotierte Gesellschaften umfassenden oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens handelt, der in Unternehmens-, Gesellschafts- oder binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Vertragsform die wertpapiermäßige Unterlegung von Wertpapiere erfolgt. Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank 2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte, frei eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll; die Kreditlinie übertragbare Geldmarktinstrumente, die üblicherweise hat durch ein Finanzinstitut gesichert zu sein, das auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und selbst die in Z. 2 3. Punkt genannten Kriterien erfüllt. deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, 3. Insgesamt dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens über die angemessene Informationen vorliegen, in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht einschließlich solcher Informationen, die eine die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt angemessene Bewertung der mit der Anlage in solche werden. Instrumente verbundenen Kreditrisiken ermöglichen, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, § 17 Anteile an Kapitalanlagefonds sofern die Emission oder der Emittent selbst den 1. Anteile an Kapitalanlagefonds (=Kapitalanlagefonds Vorschriften über den Einlagen- und den und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche Anlegerschutz unterliegt und entweder die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen - von einer zentralstaatlichen, regionalen oder (OGAW), dürfen bis zu 10 v.H. erworben werden, lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Fondsvermögens in Anteile anderer Europäischen Union oder der Europäischen Kapitalanlagefonds investieren. Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser 2. Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich- erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es rechtlichen Charakters, der mindestens ein ist, Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert - beim Publikum beschaffte Gelder für werden, oder gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der - von Unternehmen begeben werden, dessen Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Finanzanlagen zu investieren, und Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten - deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber gehandelt werden, oder unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens - von einem Institut begeben oder garantiert der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht ausbezahlt werden, Apollo 2 Global Bond Seite 19
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