MAV SCHULUNGEN 2019 - Gesamtausschuss Baden

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MAV SCHULUNGEN 2019 - Gesamtausschuss Baden
MAV SCHULUNGEN 2019
MAV SCHULUNGEN 2019 - Gesamtausschuss Baden
MAV SCHULUNGEN 2019 - Gesamtausschuss Baden
15. November 2018

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nach einem veränderungsreichen Wahljahr, indem sich vor allen Dingen ein
Generationenwechsel in vielen MAVen Badens abzeichnet, wurde 2018 entsprechend das
Kursangebot angepasst. Unter Berücksichtigung der Ressourcen unserer Teamer*innen
konnten wir die Teilnehmer*innenzahl der Grundkurse I deutlich erhöhen und
Inhouseangebote schaffen, um einem Großteil der hohen Nachfrage zu begegnen. Gänzlich
den Bedarf zu decken gelang uns nicht.

Daher ist es uns für das Schulungsjahr 2019 weiterhin ein Anliegen den neu gewählten
MAVen eine gute Grundlage für Ihre alltägliche Arbeit zu ermöglichen. Hierzu bieten wir, wie
gewohnt und gewünscht einen Grundkurs I und zwei Grundkurse II in Bad Herrenalb an. Für
alle südlich tätigen MAVen bieten wir 2019 einen weiteren Grundkurs I in Freiburg mit dem
neuen Seminarformat 5x1 an.

Neben der Aus- und Weiterbildung neu gewählter MAVen möchten wir 2019 auch den
erfahrenen MAVen wieder mehr Möglichkeiten bieten sich vertiefende arbeits- und
tarifrechtliche Einblicke zu verschaffen (siehe Grundkurs III & IV).

Für all diejenigen, die sich praxisnahes und/oder Spezialwissen aneignen möchten, wird es
2019 drei Aufbauseminare zu den Themen Geschäftsführung & Büroorganisation,
Arbeitszeit- & Dienstplangestaltung sowie Arbeits- & Gesundheitsschutz geben.

Darüber hinaus bieten wir wieder die Sozialkompetenz-Seminare I & II zu den Themen
Moderation, Kommunikation und Konfliktbearbeitung in der MAV an, die neben den
rechtlichen Kenntnissen essentiell für die alltägliche MAV-Arbeit und Teamarbeit sind.

Für die Seminar- sowie MAV-Arbeit erhalten Teilnehmende der Grundkurse absofort neben
den geläufigen Arbeitsmaterialen spezifische arbeitsrechtliche Literatur (siehe. S. 30).

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MAV SCHULUNGEN 2019 - Gesamtausschuss Baden
Für alle Seminare empfiehlt sich eine frühzeitige, verbindliche Anmeldung (siehe
Anmeldeformular).

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit unseren Schulungen das passende Handwerkszeug an die
Hand geben können. Dies soll Ihnen Grundlage für eine gelingende MAV-Arbeit sein.

Wir freuen uns auf die Begegnung und den Austausch mit Ihnen.

Im Namen des gesamten MAV-Schulungsteams

für den KDA                                  für den Gesamtausschuss

Carolin Käser                                Florian Wolf
Sozialsekretärin                             Vorsitzender

Tel.: 0721- 9175-364                         Tel.: 0721-9175-928
Mail: mav.schulungen@ekiba.de                Mail: gs@ga-baden.de
www.kda-baden.de                             www.ga-baden.de

                                                                                      2
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INHALTSVERZEICHNIS

GRUNDKURS II
21.-24. JANUAR                                           BAD HERRENALB       S. 4

5X1 GRUNDKURS I
19. FEBRUAR, 26. MÄRZ, 2. APRIL, 14. MAI, 12. NOVEMBER   FREIBURG            S. 6

GRUNDKURS III
25.-28. FEBRUAR                                          BAD HERRENALB   S. 8 & 10

GESCHÄFTSFÜHRUNG & BÜROORGANISATION
6.-7. MÄRZ                                               FREIBURG            S. 12

GRUNDKURS I
20.-23. MAI                                              BAD HERRENALB       S. 14

ARBEITSZEIT- & DIENSTPLANGESTALTUNG I
24.-27. JUNI                                             BAD HERRENALB   S. 16 & 18

SOZIALE KOMPETENZ I
8.-10. JULI                                              BAD HERRENALB       S. 20

SOZIALE KOMPETENZ II
25.-27. SEPTEMBER                                        BAD HERRENALB       S. 22

ARBEITS- & GESUNDHEITSSCHUTZ
23.-24. OKTOBER                                          FREIBURG            S. 24

GRUNDKURS II
4.-7. NOVEMBER                                           BAD HERRENALB       S. 26

GRUNDKURS IV
25.-28. NOVEMBER                                         BAD HERRENALB       S. 28

WEITERE WICHTIGE INFORMATIONEN ZU DEN SEMINAREN                              S. 30

                                                                                    3
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21.-24. JANUAR 2019 ◦ GRUNDKURS II

                ARBEITSRECHT IN DER PRAXIS DER MITARBEITERVERTRETUNG

                      EINFÜHRUNG IN DAS ALLGEMEINE ARBEITSRECHT

ZIELGRUPPE:
Seminar für Mitarbeitervertreter*innen aus kirchlichen/diakonischen Dienststellen und
Einrichtungen

ZIELE & INHALTE:
Das Seminar „Arbeitsrecht in der Praxis der MAV“ ist ein Angebot für die
Mitarbeitervertreter*innen, die bereits den Grundkurs "Einführung in das
Mitarbeitervertretungsrecht“ besucht haben.

Im Kurs werden grundsätzliche Informationen zum allgemein geltenden staatlichen
Arbeitsrecht vermittelt. Im Vordergrund stehen dabei das Arbeitsvertragsrecht und die
Arbeitnehmerschutzgesetze. Mit Hilfe von Präsentationen und Fallbearbeitung in
Arbeitsgruppen werden praxisnah für die MAV relevante Arbeitsgesetze behandelt.

SEMINARTHEMEN:

   Erfahrungen und Probleme mit arbeitsrechtlichen Fragen in der MAV-Arbeit

   Der Aufbau des Arbeitsrechts
     Allgemeine gesetzliche Grundlagen
     Systematischer Überblick und Begriffserläuterungen zu den Arbeitsgesetzen

   Das kirchliche Arbeitsrecht
    Rechtsgrundlagen und Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts

   Arbeitnehmerstatus und Sonderarbeitsverhältnisse

   Arbeitsvertragsrecht (BGB)

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   Die Arbeitnehmerschutzgesetze
     Arbeitsschutz
     Arbeitszeit
     Teilzeit und Befristung
     Elternzeit und Pflegezeit
     Urlaub
     Entgeltfortzahlung
     Kündigungsschutz

   Das Arbeitsrecht in der Rechtsprechung
     Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht
     Aktuelle Urteile und Entwicklungen im Arbeitsrecht

   Zusammenfassung und Auswertung der Seminarergebnisse

LEITUNG:             N.N.

GASTREFERENT:        Rudi Bantel (Rechtsanwalt für Arbeitsrecht)

TERMINE:             21.-24.1.2019

SEMINARZEITEN:        9.00 - 12.30 Uhr (erster Tag ab 10:30 Uhr)
                     14.30 - 18.30 Uhr (letzter Tag bis 16.00 Uhr)

ESSENSZEITEN:        Frühstück   ab 7.30 Uhr
                     Mittagessen 12.30 Uhr
                     Abendessen 18.30 Uhr

ORT:                 Haus der Kirche
                     Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb

SEMINARKOSTEN:       720,- € / Teilnehmer*in
                     für Unterbringung in Einzelzimmer, Verpflegung, Seminarunterlagen
                     und Tagungsbeitrag

                                                                                         5
19. FEBRUAR, 26. MÄRZ, 2. APRIL, 14. MAI, 12. NOVEMBER 2019 ◦ GRUNDKURS I

                   EINFÜHRUNG IN DAS MITARBEITERVERTRETUNGSRECHT

                                                                         NEU:
                                                           5X1 TAGESEMINAR IN FREIBURG

ZIELGRUPPE:
Seminar für Mitarbeitervertreter*innen aus kirchlichen/diakonischen Dienststellen und
Einrichtungen

ZIELE & INHALT:
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Mitarbeitervertretung ist das
Mitarbeitervertretungsgesetz.

Vor allem für neugewählte Mitglieder in der Mitarbeitervertretung ist es unabdingbar, dass
sie die gesetzlichen Grundlagen ihres Handelns genau kennen. Nur dann können sie
sachkundige Interessenvertreter*innen der kirchlichen und diakonischen Beschäftigten sein
und aktiv an der Gestaltung der Dienstgemeinschaft mitarbeiten.

Möglichst dicht an Fällen und Erfahrungen aus der Praxis wollen wir gemeinsam die
Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Mitarbeitervertretungsarbeit erarbeiten.

SEMINARTHEMEN:

   Gewählt als Mitarbeitervertreter/in
     Motivation und Erwartungen
     Problemanzeigen
     Erarbeitung von Schwerpunkten für den weiteren Seminarverlauf

   Mitarbeitervertretung – Betriebsrat – Personalrat
     Grundlagen und Besonderheiten des kirchlichen
     Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG)

   Dienstgemeinschaft zwischen Anspruch und Wirklichkeit

   Rolle und Selbstverständnis der Mitarbeitervertretung (MAV)
    Praktische Übungen und Erfahrungen

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   Bildung und Zusammensetzung der MAV

   Geschäftsführung und Rechtsstellung der MAV
     Praktische Übungen, Gruppenarbeit zum Thema

   Beteiligungsrechte der MAV
      Allgemeine Aufgaben
      Erarbeitung und Übungen zu Fällen der Mitbestimmung und Mitberatung der MAV
      Einübung des praktischen Vorgehens der MAV bei Mitbestimmung und Mitberatung

   Wenn es zum Konflikt kommt...?
    Beschwerderecht und Schlichtung

   Dienstvereinbarung und Initiativrecht der MAV

   Die Mitarbeiterversammlung Vorbereitung und Durchführung

   Zusammenfassung und Auswertung der Seminarergebnisse

LEITUNG:             N.N.

TERMINE:             19.2., 26.3., 2.4., 14.5., 12.11.2019

SEMINARZEITEN:       10:00 – 17:30 Uhr

ORT:                 Ernst-Lange-Haus
                     Habsburgerstr. 2, 79104 Freiburg

SEMINARKOSTEN:       720,- € / Teilnehmer*in
                     für Verpflegung, Seminarunterlagen und Tagungsbeitrag

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25.-28. FEBRUAR 2019 ◦ GRUNDKURS III

                      TARIFRECHTLICHE GRUNDLAGEN IN DER DIAKONIE

                             EINFÜHRUNG IN DIE AVR DIAKONIE

ZIELGRUPPE:
Seminar für Mitarbeitervertreter*innen diakonischen Dienststellen und Einrichtungen (AVR-
Anwender*innen) mit Vorkenntnissen im Mitarbeitervertretungsrecht und im allgemeinen
Arbeitsrecht.

ZIELE & INHALTE:
Diese Fortbildung wird Ihnen Kenntnisse über den derzeitigen Stand und die Veränderungen
bei den tarifrechtlichen Vereinbarungen für die Diakonie vermitteln.

In der Diakonie gelten je nach Einrichtung die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Baden
(AVR Baden) oder in Direktanwendung die AVR-DD (Diakonie Deutschland). Daneben gibt es
noch weitere Tarifanwendungen in der Diakonie in Baden.

Mit dieser Fortbildung sollen die Mitarbeitervertreter*innen befähigt werden, ihre
Mitwirkungsrechte bei tarifrechtlichen Fragen qualifiziert wahrzunehmen und die
Mitarbeiter*innen ihrer Dienststelle bei allen Fragen des Tarifrechts fundiert zu beraten.

SEMINARTHEMEN:

   Erfahrungen und Probleme mit den tarifrechtlichen Änderungen bei Kirche und Diakonie

   Übersicht über die arbeitsrechtlichen Grundlagen bei Kirche und Diakonie
     Arbeitsrechtssetzung in der Ev. Landeskirche in Baden nach dem Urteil des BAG
     Systematik und Rechtscharakter von AVR DD und AR-AVR
     Gemeinsamkeiten und Unterschiede

   Die Entgeltordnung der AVR

   Allgemeine Regelungen zur Eingruppierung
     Subjektive/Objektive Merkmale
     Unbestimmte Rechtsbegriffe
     Tätigkeitsmerkmale/Tätigkeitsbewertung
     Arbeitsvorgang und Arbeitsergebnis

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   Grundlagen der Eingruppierung
     Entgeltordnung in den AVR
     Richtbeispiele

   Arbeitszeitregelungen
     Tarifliche AZ, TZ-Arbeit, Überstunden und Mehrarbeit
     Dienstplan, Schichtarbeit, Bereitschaftsdienste, AZ-Konten

   Urlaub
     Tariflicher Urlaubsanspruch und -regelungen
     Sonderurlaub

   Beginn und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
      Arbeitsvertrag
      Kündigung (Fristen)

   Aktuelle Entwicklungen des Tarifrechts im öffentlichen Dienst, bei den Kirchen und der
    Diakonie

LEITUNG:             N.N.

GASTREFERENT*IN: N.N. (ver.di-Vertreter*in angefragt)

TERMINE:             25.-28.2.2019

SEMINARZEITEN:        9.00 - 12.30 Uhr (erster Tag ab 10:30 Uhr)
                     14.30 - 18.30 Uhr (letzter Tag bis 16.00 Uhr)

ESSENSZEITEN:        Frühstück   ab 7.30 Uhr
                     Mittagessen 12.30 Uhr
                     Abendessen 18.30 Uhr

ORT:                 Haus der Kirche
                     Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb

SEMINARKOSTEN:       720,- € / Teilnehmer*in
                     für Unterbringung in Einzelzimmer, Verpflegung, Seminarunterlagen
                     und Tagungsbeitrag

                                                                                             9
25.-28. FEBRUAR 2019 ◦ GRUNDKURS III

                   TARIFRECHTLICHE GRUNDLAGEN IN KIRCHE UND DIAKONIE

                            EINFÜHRUNG IN DIE AR-M MIT TVÖD

ZIELGRUPPE:
Seminar für Mitarbeitervertreter*innen aus kirchlichen/diakonischen Dienststellen und
Einrichtungen (AR-M-Anwender*innen) mit Vorkenntnissen im Mitarbeitervertretungsrecht
und im allgemeinen Arbeitsrecht.

ZIELE & INHALTE:
Ziel des Seminars ist es, die Strukturen und Inhalte des teilweise als „dschungelartig“
erlebten kirchlichen Arbeitsrechts zu erarbeiten.

Die Gruppe setzt sich aus denjenigen Mitarbeitervertreter*innen zusammen, die das
kirchliche Arbeitsrecht der Evangelischen Landeskirche in Baden (AR-M in Verbindung mit
TVöD) oder eine andere auf den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes basierende
Tarifgrundlage anwenden.

Aufgrund der Komplexität der zu behandelnden Tarifgrundlagen wird hier primär ein Ein-
und Überblick vermittelt. Spezifische tarifrechtliche Fragen bestimmter Berufsgruppen und
Tätigkeitsbereiche können im Rahmen weiterführender Angebote bearbeitet werden.

SEMINARTHEMEN:

   Erfahrungen mit den Tarifgrundlagen in den Einrichtungen und Dienststellen

   Arbeitsrechtssetzung und Arbeitsrechtsanwendung im Bereich von Kirche und Diakonie
    in Baden

   Allg. Arbeitsbedingungen nach AR-M (TVöD)
     Allgemeine Rechte und Pflichten der Beschäftigten
     Besondere Loyalitätsverpflichtungen

   Entgeltregelungen nach AR-M (TVöD)
      Grundzüge der Eingruppierung und Stufenfestlegung
      Entgeltordnung Bund und kirchliche Entgeltordnungen der AR-M
      Entgeltordnungen für spezielle Tätigkeitsfelder (Sozial- und Erziehungsdienst,
       Pflegeberufe u.a.)
                                                                                          10
   Tarifliche Arbeitszeitregelungen
      Gleitzeitregelung
      Arbeitszeitkonten
      Arbeiten nach einem Dienst- /Schichtplan
      Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
      Zulagenregelungen

   Urlaubsregelungen
     Erholungsurlaub
     Sonderurlaub
     Sabbatregelungen

   Beginn und Beendigung des Arbeitsverhältnisses
      Grundzüge des Arbeitsvertrages
      Kündigung des Arbeitsverhältnisses

   Weitere Regelungen und besondere Tarifverträge

   Aktuelle Entwicklungen des Tarifrechts im öffentlichen Dienst, bei den Kirchen und der
    Diakonie

LEITUNG:             N.N.

GASTREFERENT*IN: N.N. (ver.di-Vertreter*in angefragt)

TERMINE:             25.-28.2.2019

SEMINARZEITEN:        9.00 - 12.30 Uhr (erster Tag ab 10:30 Uhr)
                     14.30 - 18.30 Uhr (letzter Tag bis 16.00 Uhr)

ESSENSZEITEN:        Frühstück   ab 7.30 Uhr
                     Mittagessen 12.30 Uhr
                     Abendessen 18.30 Uhr

ORT:                 Haus der Kirche
                     Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb

SEMINARKOSTEN:       720,- € / Teilnehmer*in
                     für Unterbringung in Einzelzimmer, Verpflegung, Seminarunterlagen
                     und Tagungsbeitrag

                                                                                             11
6.-7. MÄRZ 2019 ◦ AUFBAUSEMINAR

                        GESCHÄFTSFÜHRUNG & BÜROORGANISATION

                                                                       NEU:
                                                          2 TÄGIGES AUFBAUSEMINAR IN
                                                                   FREIBURG

ZIELGRUPPE:
Seminar für Mitarbeitervertreter*innen aus kirchlichen/diakonischen Dienststellen und
Einrichtungen

ZIELE & INHALT:
Ein Genie beherrscht das Chaos…

Ist das wirklich so, oder kennen wir nicht vielmehr eine völlig andere Arbeitswirklichkeit?
Sind uns allen nicht schon Situationen begegnet, in denen wir sehr viel Zeit investieren
mussten, um nach wichtigen Dokumenten zu suchen? Oder stellen wir uns nicht hin und
wieder die Frage, ob sich immer wiederkehrende Arbeiten auch effizienter gestalten lassen?

Könnten wir mit einer gut strukturierten Geschäfts- und Büroorganisation weit mehr
erreichen als bisher, weil wir dadurch Raum für die wesentliche Arbeit gewinnen?

Diese Schulung richtet sich an all diejenigen, die in ihrer knapp bemessenen MAV-Zeit
höchstmögliche Ergebnisse erzielen möchten.

Wir wollen in dieser Schulung Beispiele einer guten Organisation mit verschiedenen
Arbeitshilfen (u.a. Checklisten, Formulare) vorstellen und folgende Themen näher
bearbeiten.

                                                                                         12
SEMINARTHEMEN:

   Was ist eine ordnungsgemäße Geschäftsführung?

   Warum wird in de MAV eine Geschäfts- und Büroorganisation gebraucht?

   Welche Sachmittel werden benötigt?

   Vorteile eines transparenten Ordnungssystems

   Praktische Hilfen zum Aufbau eines Ordnungssystems

   Praktische Hilfen zur Arbeitsverteilung

   Vertretungsregelungen

LEITUNG:            N.N.

TERMIN:             6.-7.3.2019
                    1. Tag: 10:30 – 17:30 Uhr
                    2. Tag: 9:00 – 17:00 Uhr

ORT:                Evangelische Hochschule Freiburg
                    Bugginger Straße 38, 79114 Freiburg

SEMINARKOSTEN:      360,- € / Teilnehmer*in
                    für Unterbringung in einem Einzelzimmer, Verpflegung,
                    Seminarunterlagen und Tagungsbeitrag

                                                                            13
20.-23.MAI 2019 ◦ GRUNDKURS I

                   EINFÜHRUNG IN DAS MITARBEITERVERTRETUNGSRECHT

ZIELGRUPPE:
Seminar für Mitarbeitervertreter*innen aus kirchlichen/diakonischen Dienststellen und
Einrichtungen

ZIELE & INHALT:
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der Mitarbeitervertretung ist das
Mitarbeitervertretungsgesetz.

Vor allem für neugewählte Mitglieder in der Mitarbeitervertretung ist es unabdingbar, dass
sie die gesetzlichen Grundlagen ihres Handelns genau kennen. Nur dann können sie
sachkundige Interessenvertreter*innen der kirchlichen und diakonischen Beschäftigten sein
und aktiv an der Gestaltung der Dienstgemeinschaft mitarbeiten.

Möglichst dicht an Fällen und Erfahrungen aus der Praxis wollen wir gemeinsam die
Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Mitarbeitervertretungsarbeit erarbeiten.

SEMINARTHEMEN:

   Gewählt als Mitarbeitervertreter/in
     Motivation und Erwartungen
     Problemanzeigen
     Erarbeitung von Schwerpunkten für den weiteren Seminarverlauf

   Mitarbeitervertretung – Betriebsrat – Personalrat
     Grundlagen und Besonderheiten des kirchlichen
     Mitarbeitervertretungsgesetzes (MVG)

   Dienstgemeinschaft zwischen Anspruch und Wirklichkeit

   Rolle und Selbstverständnis der Mitarbeitervertretung (MAV)
    Praktische Übungen und Erfahrungen

                                                                                         14
   Bildung und Zusammensetzung der MAV

   Geschäftsführung und Rechtsstellung der MAV
    Praktische Übungen, Gruppenarbeit zum Thema

   Beteiligungsrechte der MAV
      Allgemeine Aufgaben
      Erarbeitung und Übungen zu Fällen der Mitbestimmung und Mitberatung der MAV
      Einübung des praktischen Vorgehens der MAV bei Mitbestimmung und Mitberatung

   Wenn es zum Konflikt kommt...?
    Beschwerderecht und Schlichtung

   Dienstvereinbarung und Initiativrecht der MAV

   Die Mitarbeiterversammlung Vorbereitung und Durchführung

   Zusammenfassung und Auswertung der Seminarergebnisse

LEITUNG:             N.N.

TERMINE:             20.-23.5.2019

SEMINARZEITEN:        9.00 - 12.30 Uhr (erster Tag ab 10:30 Uhr)
                     14.30 - 18.30 Uhr (letzter Tag bis 16.00 Uhr)

ESSENSZEITEN:        Frühstück   ab 7.30 Uhr
                     Mittagessen 12.30 Uhr
                     Abendessen 18.30 Uhr

ORT:                 Haus der Kirche
                     Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb

SEMINARKOSTEN:       720,- € / Teilnehmer*in
                     für Unterbringung in Einzelzimmer, Verpflegung, Seminarunterlagen
                     und Tagungsbeitrag
                                                                                         15
24.-27. JUNI 2019 ◦ AUFBAUSEMINAR

                          ARBEITSZEIT- & DIENSTPLANGESTALTUNG

       FÜR EINRICHTUNGEN UND DIENSTSTELLEN MIT TAGDIENST UND RUFBEREITSCHAFT

ZIELGRUPPE:
Dieses Seminar richtet sich insbesondere an Mitarbeitervertretungen aus
Kindertagesstätten, Kindergärten, Verwaltungen sowie Beratungsstellen etc.

ZIELE & INHALTE:
Auch in den Dienststellen und Einrichtungen, in denen bisher einheitlich nach einer
betriebsüblichen Arbeitszeit gearbeitet wurde, wird immer mehr Flexibilität verlangt. So
findet man allein in den Kindertagesstätten viele unterschiedliche Arbeitszeitmodelle vor,
die aber nicht immer den gesetzlichen und/oder tariflichen Vorgaben entsprechen.

Die Mitbestimmung der MAV bei der Festlegung der Arbeitszeit ist ein „Königsrecht“, da
dadurch das Direktionsrecht der Leitungsorgane bei der Arbeitszeitgestaltung beschränkt
werden kann. Im Ergebnis ist das Mitbestimmungsverfahren bei der Arbeitszeit nicht nur ein
Zustimmungsverfahren, es ist ein Mitgestaltungsverfahren. Daher ist die Schulung der
Mitarbeitervertretungen in Arbeitszeitfragen besonders wichtig.

Im Seminar soll vornehmlich an Arbeitszeitregelungen der Einrichtungen und Dienststellen
der Teilnehmer*innen gearbeitet werden. Ziel ist die Erstellung konkreter
Dienstvereinbarungen zu Arbeitszeitmodellen.

SEMINARTHEMEN:

   Gesetzliche Grundlagen zur Arbeitszeit

   Tarifliche Grundlagen zur Arbeitszeit

   Dienstplan

   Schichtplan

   Gleitzeit

   Arbeitszeitkonten

                                                                                             16
   Überstunden

   Mehrarbeit

   Ausgleichszeiträume

   Urlaubsregelungen

   Arbeitszeitdokumentation

   Dienstplan und Krankheit

   Ausgleichstage

   Feiertagsregelungen

   Zuschlagsregelungen

LEITUNG:             N.N.

TERMINE:             24.-27.6.2019

SEMINARZEITEN:        9.00 - 12.30 Uhr (erster Tag ab 10:30 Uhr)
                     14.30 - 18.30 Uhr (letzter Tag bis 16.00 Uhr)

ESSENSZEITEN:        Frühstück   ab 7.30 Uhr
                     Mittagessen 12.30 Uhr
                     Abendessen 18.30 Uhr

ORT:                 Haus der Kirche
                     Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb

SEMINARKOSTEN:       720,- € / Teilnehmer*in
                     für Unterbringung in Einzelzimmer, Verpflegung, Seminarunterlagen
                     und Tagungsbeitrag

                                                                                         17
24.-27. JUNI 2019 ◦ AUFBAUSEMINAR

                           ARBEITSZEIT- & DIENSTPLANGESTALTUNG

    FÜR DIAKONISCHE EINRICHTUNGEN UND DIENSTSTELLEN MIT (WECHSEL-)SCHICHT-SYSTEM
                                            (TEIL 1)

ZIELGRUPPE:
Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeitervertretungen aus Betrieben mit Wechselschicht,
insbesondere aus der stationären und ambulanten Pflege, Krankenhäuser, Behinderten- und
Jugendhilfe.

ZIELE & INHALTE:
Auseinandersetzungen um die Arbeitszeit bestimmen zunehmend die öffentliche,
gewerkschaftliche und betriebliche Diskussion.

Für Arbeitgeber stellen Eingriffe in die Arbeitszeit, wie Verlängerung, Flexibilisierung oder
Lage der Arbeitszeit eine der Möglichkeiten dar (Personal-) Kosten zu reduzieren. Auf der
anderen Seite sind für Arbeitnehmer*innen verlässliche und der persönlichen Situation
angemessene Arbeitszeitregelungen und sinnvoll gestaltete Dienstpläne von großer
Bedeutung.

Besonders in (Wechsel)Schichtbetrieben ist es eine große Herausforderung bei der
Dienstplanung die Bedürfnisse der Mitarbeiter*innen mit den betrieblichen
Notwendigkeiten in Einklang zu bringen.

Die MAV hat bei Festlegung und Änderung der Arbeitszeit ein Mitbestimmungsrecht. Im
Seminar werden die aktuellen gesetzlichen und tariflichen Regelungen zu Arbeitszeit und
Dienstplangestaltung möglichst nah an der betrieblichen Praxis behandelt.

Anmerkung: Dieses 4-tägige Seminar stellt den 1. Teil des Aufbaukurses dar. Teil 2 des
Seminars wird 2020 angeboten. Darin werden Strategien erarbeitet, wie die MAV ein
beteiligungsorientiertes Verfahren bei der Dienstplanerstellung etablieren und begleiten
kann, damit sie ihr Mitbestimmungsrecht verantwortungsvoll ausüben kann.

SEMINARTHEMEN:

    Mitbestimmungsrecht der MAV bei allen Fragen zur Arbeitszeit gem. MVG § 40 d

    Schichtpläne, Urlaubspläne, Zusatzdienstpläne
                                                                                                18
   Urlaub und Krankheit im laufenden Plan

   Überstunden und Freizeitausgleich

   Nachtarbeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft

   Dokumentationspflicht

   Ankündigungsfristen beim Direktionsrecht

   Dienstverpflichtung

   Werktag, Ersatzruhetage und 5-Tagewoche, Pausen

   Umgang mit Verstößen

   ArbZG und Tariföffnungen

   Überblick zum TzBfG, PflegeZG

   Ausblick auf den Aufbaukurs Teil II (2020)
     Urlaubs- und Arbeitszeitkontenregelungen
     Bausteine für betriebliche Arbeitszeitregelungen in Form von Dienstvereinbarungen

LEITUNG:             N.N.

TERMINE:             24.-27.6.2019 (Teil II des Aufbaukurses erfolgt 2020)

SEMINARZEITEN:        9.00 - 12.30 Uhr (erster Tag ab 10:30 Uhr)
                     14.30 - 18.30 Uhr (letzter Tag bis 16.00 Uhr)

ESSENSZEITEN:        Frühstück   ab 7.30 Uhr
                     Mittagessen 12.30 Uhr
                     Abendessen 18.30 Uhr

ORT:                 Haus der Kirche
                     Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb

SEMINARKOSTEN:       720,-€ / Teilnehmer*in
                     für Unterbringung in Einzelzimmer, Verpflegung, Seminarunterlagen
                     und Tagungsbeitrag

                                                                                         19
8.-10. JULI 2019 ◦ SOZIALE KOMPETENZ I

                    MODERATION & GESCHÄFTSFÜHRUNG IN DER MAV

ZIELGRUPPE:
Seminar für Mitarbeitervertreter*innen aus kirchlichen/diakonischen Dienststellen und
Einrichtungen

ZIELE & INHALT:
Basis für eine wirksame Arbeit der Mitarbeitervertretung ist - neben der richtigen
Anwendung des Mitarbeitervertretungsgesetzes – eine konstruktive Zusammenarbeit im
MAV-Team. Störungen in der Kooperation, wie etwa Interessenskonflikte, diffuse
Rollenverteilung oder Probleme in Ablauf und Organisation können erforderliche und
zielgerichtete Handlungen schwächen. Ein produktives „Teaming“ sowie Struktur und
Transparenz in der Geschäftsführung schaffen Klarheit, Effektivität und Motivation.

Angesprochen sind hier nicht nur Vorsitzende, sondern alle Mitglieder der MAV!

Ziel der Weiterbildung ist es, Voraussetzungen und Grundlagen für eine gelingende
Kooperation in der Mitarbeitervertretung zu schaffen; und zwar so praxisnah, dass diese
dann auch in der eigenen MAV-Arbeit berücksichtigt werden können. Ein weiterer
Schwerpunkt zielt auf die methodischen und „handwerklichen“ Kompetenzen von
Mitarbeitervertreter*innen wie z.B. das Planen, Leiten und Moderieren von MAV-Sitzungen
und Mitarbeiterversammlungen, die Geschäftsführung der MAV sowie das gemeinsame
Gestalten von Abläufen und von Entscheidungsfindungen.

Grundlage aller Überlegungen ist dabei das Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) und hier
insbesondere die Regelung zur Rechtsstellung der Mitarbeitervertretung und zur
Geschäftsführung.

SEMINARTHEMEN:

   Begrüßung und Roter Faden
      Ziele, Inhalte und Methoden des Seminars
      Vorstellung und erstes Kennenlernen

   Einführung ins Thema
    Grundlagen einer erfolgreichen Geschäftsführung und gelingenden Kooperation

                                                                                         20
   Aktuelle Erfahrungen in der Arbeit der MAV und im Betrieb
    Moderieren und Kooperieren: Was gelingt gut? Wo „hängt’s“? Was braucht’s?

   Methoden und Techniken der Moderation
    Praktische Grundlagen anhand konkreter Fragestellungen aus dem MAV-Alltag

   Rechtlicher Rahmen des MVG § 19 - 30 MVG

   Sitzungen leiten und Versammlungen moderieren
    Praxisbeispiele und Training

   Kooperation im MAV Team
    Teambildung, Funktionen, Arbeitsteilung

   Strukturierte Entscheidungsfindung
    Pragmatisch, flexibel und handlungsorientiert

   Kompetente Geschäftsführung
    Protokollführung, Arbeitsorganisation, PC-Verwaltung, Büromanagement für die MAV-
    Arbeit

LEITUNG:             Ulrich Wohland (OrKa Heidelberg) und Carolin Käser

TERMINE:             8.-10.7.2019

SEMINARZEITEN:        9.00 - 12.30 Uhr (erster Tag ab 10:30 Uhr)
                     14.30 - 18.30 Uhr (letzter Tag bis 16.00 Uhr)

ESSENSZEITEN:        Frühstück   ab 7.30 Uhr
                     Mittagessen 12.30 Uhr
                     Abendessen 18.30 Uhr

ORT:                 Haus der Kirche
                     Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb

SEMINARKOSTEN:       540,- € / Teilnehmer*in
                     für Unterbringung in Einzelzimmer, Verpflegung, Seminarunterlagen
                     und Tagungsbeitrag

                                                                                         21
25.-27. SEPTEMBER 2019 ◦ SOZIALE KOMPETENZ II

                  KOMMUNIKATION UND TEAMENTWICKLUNG IN DER MAV

ZIELGRUPPE:
Seminar für Mitarbeitervertreter*innen aus kirchlichen/diakonischen Dienststellen und
Einrichtungen

ZIELE & INHALT:
Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit der Mitarbeitervertretung ist neben rechtlichem
Know-how die erfolgreiche Kommunikation und ein gutes Miteinander im MAV-Team, sowie
eine wirkungsvolle, zielgerichtete Gesprächsführung.

Nicht immer funktioniert dies im Alltag: Gespräche drehen sich im Kreis und enden
frustrierend. Probleme werden vielleicht diskutiert, aber nicht gelöst. Wichtige
Entscheidungen werden vertagt, weil man irgendwie nicht auf einen Nenner kommt.
Tauchen Schwierigkeiten im Team auf, wird eher übereinander statt miteinander
gesprochen.

Doch auch in der Kommunikation der MAV nach außen kann es schwierig werden:
Beratungsgespräche verlaufen unbefriedigend oder die Kommunikation mit der Leitung wird
„harzig“.

Ob nach außen oder innen: Ziel der Weiterbildung ist es, kommunikatives Handwerkszeug
für ein gelingendes Miteinander zu vermitteln.

Konstruktiv zu kommunizieren bietet zahlreiche Möglichkeiten: ein effektives und zugleich
befriedigendes Arbeiten im Team, lösungsorientierte Beratungsgespräche, eine
selbstbewusste, klare Vertretung von Interessen.

SEMINARTHEMEN:

   Begrüßung und Seminarübersicht
      Inhalte, Ziele und Methoden des Seminars
      Vorstellung der Teilnehmer*innen

   Einführung ins Thema:
    Grundlagen konstruktiver Kommunikation und der Teamentwicklung

                                                                                            22
   Erfahrungen in der Arbeit der MAV und im Betrieb
    Kommunikation und Teamentwicklung im beruflichen Alltag

   Grundkonzepte der Gesprächsführung
    Persönlichkeit, Interaktion, blockierende und konstruktive Muster von Kommunikation

   Kommunikationskulturen im MAV-Team und im Betrieb
    Praxisbeispiele, Stolpersteine und Möglichkeiten

   Modelle gelingender Teamentwicklung
    Prozesse, Phasen, Konzepte

   Teamprozesse: MAV-Arbeit team- und ergebnisorientiert gestalten

   Seminarauswertung und Transfer

LEITUNG:             Ulrich Wohland (OrKa Heidelberg) und Carolin Käser

TERMINE:             25.-27.9.2019

SEMINARZEITEN:        9.00 - 12.30 Uhr (erster Tag ab 10:30 Uhr)
                     14.30 - 18.30 Uhr (letzter Tag bis 16.00 Uhr)

ESSENSZEITEN:        Frühstück   ab 7.30 Uhr
                     Mittagessen 12.30 Uhr
                     Abendessen 18.30 Uhr

ORT:                 Haus der Kirche
                     Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb

SEMINARKOSTEN:       540,- € / Teilnehmer*in
                     für Unterbringung in Einzelzimmer, Verpflegung, Seminarunterlagen
                     und Tagungsbeitrag

                                                                                          23
23.-24. OKTOBER 2019 ◦ AUFBAUSEMINAR

                              ARBEITS- & GESUNDHEITSSCHUTZ

                                                                         NEU:
                                                            2 TÄGIGES AUFBAUSEMINAR IN
                                                                     FREIBURG

ZIELGRUPPE:
Seminar für Mitarbeitervertreter*innen aus Dienststellen und Einrichtungen, für die die
Regelungen der Präventionsvereinbarung und das kirchliche Arbeitsschutzgesetz gelten.
Ausgenommen sind demnach Einrichtungen der freien Diakonie, ggf. auch der
Unternehmensdiakonie.

ZIELE & INHALT:
Arbeit- und Gesundheitsschutz ist nicht nur eine durch den Gesetzgeber verpflichtende
Aufgabe sondern steigert auch maßgeblich die Qualität unserer Dienststellen. Fürsorge und
Verantwortung für das Wohlbefinden und die Gesundheit tragen dazu bei, Krankenstände zu
minimieren sowie die Identifikation mit der Dienststelle zu steigern. Die körperliche, geistige
und soziale Gesundheit von Mitarbeitenden hat direkte Auswirkungen auf ihre Motivation,
Kreativität und Leistungsfähigkeit wodurch auch die Qualität der Arbeit steigt. Die
Auseinandersetzung mit diesem Thema bringt daher nicht nur Vorteile für die
Mitarbeitenden sondern auch für die Einrichtungen und Dienststellen mit sich. Daher kann
und sollte Arbeits- und Gesundheitsschutz nur im Zusammenwirken zwischen
Geschäftsführung, Mitarbeitervertretung und den Mitarbeitenden gelingen.

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist ein komplexes Thema. Viele scheuen sich, das Thema
anzugehen, weil sie einen unüberwindbaren Berg an Arbeit vermuten. Wir wollen die
Teilnehmenden in diesem Seminar ermutigen den Anfang zu wagen. Das Seminar stellt
daher den Einstieg in eine Seminarreihe dar, dem weitere Module zum Thema Betriebliches
Gesundheitsmanagement, Gefährdungsbeurteilung, Betriebliches
Eingliederungsmanagement etc. folgen sollen.

                                                                                             24
SEMINARTHEMEN:

   Gesetzliche Grundlagen
     Staatliche Gesetze
     Kirchliche Gesetze

   Standortbestimmung

   Stand der Dienststelle
      Was ist bereits erreicht und wo besteht Handlungsbedarf?
      Wer haftet im Schadensfall?

   Stand der MAV
      Welche Rechtgrundlagen gibt es für die MAV?
      Welche Handlungsoptionen ergeben sich für die MAV?

   Strategieentwicklung
    Wie holen wir Vorgesetzte und Kolleg*innen mit ins Boot?

   Initiierung
    Was sind die ersten Schritte für den Aufbau eines Arbeits- und Gesundheitsschutzes

LEITUNG:             N.N.

TERMIN:              23.-24.10.2019

                     1. Tag: 10:30 – 17:30 Uhr
                     2. Tag: 9:00 – 17:00 Uhr

ORT:                 Evangelische Hochschule Freiburg
                     Bugginger Straße 38, 79114 Freiburg

SEMINARKOSTEN:       360,- € / Teilnehmer*in
                     für Unterbringung in einem Einzelzimmer, Verpflegung,
                     Seminarunterlagen und Tagungsbeitrag

                                                                                         25
4.-7. NOVEMBER 2019 ◦ GRUNDKURS II

      ARBEITSRECHT IN DER PRAXIS DER MITARBEITERVERTRETUNG: EINFÜHRUNG IN DAS
                              ALLGEMEINE ARBEITSRECHT

ZIELGRUPPE:
Seminar für Mitarbeitervertreter*innen aus kirchlichen/diakonischen Dienststellen und
Einrichtungen

ZIELE & INHALTE:
Das Seminar „Arbeitsrecht in der Praxis der MAV“ ist ein Angebot für die
Mitarbeitervertreter*innen, die bereits den Grundkurs "Einführung in das
Mitarbeitervertretungsrecht“ besucht haben.

Im Kurs werden grundsätzliche Informationen zum allgemein geltenden staatlichen
Arbeitsrecht vermittelt. Im Vordergrund stehen dabei das Arbeitsvertragsrecht und die
Arbeitnehmerschutzgesetze. Mit Hilfe von Präsentationen und durch Fallbearbeitung in
Arbeitsgruppen werden praxisnah die für Mitglieder in der Mitarbeitervertretung relevanten
Arbeitsgesetze behandelt.

SEMINARTHEMEN:

   Erfahrungen und Probleme mit arbeitsrechtlichen Fragen in der MAV-Arbeit

   Der Aufbau des Arbeitsrechts
     Allgemeine gesetzliche Grundlagen
     Systematischer Überblick und Begriffserläuterungen zu den Arbeitsgesetzen

   Das kirchliche Arbeitsrecht
     Rechtsgrundlagen und Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts

   Arbeitnehmerstatus und Sonderarbeitsverhältnisse

   Arbeitsvertragsrecht (BGB)

                                                                                        26
   Die Arbeitnehmerschutzgesetze
     Arbeitsschutz
     Arbeitszeit
     Teilzeit und Befristung
     Elternzeit und Pflegezeit
     Urlaub
     Entgeltfortzahlung
     Kündigungsschutz

   Das Arbeitsrecht in der Rechtsprechung
     Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht
     Aktuelle Urteile und Entwicklungen im Arbeitsrecht

   Zusammenfassung und Auswertung der Seminarergebnisse

LEITUNG:             N.N.

GASTREFERENT:        Rudi Bantel (Rechtsanwalt für Arbeitsrecht)

TERMINE:             4.-7.11.2019

SEMINARZEITEN:        9.00 - 12.30 Uhr (erster Tag ab 10:30 Uhr)
                     14.30 - 18.30 Uhr (letzter Tag bis 16.00 Uhr)

ESSENSZEITEN:        Frühstück   ab 7.30 Uhr
                     Mittagessen 12.30 Uhr
                     Abendessen 18.30 Uhr

ORT:                 Haus der Kirche
                     Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb

SEMINARKOSTEN:       720,- € / Teilnehmer*in
                     für Unterbringung in Einzelzimmer, Verpflegung, Seminarunterlagen
                     und Tagungsbeitrag

                                                                                         27
25.-28. NOVEMBER 2019 ◦ GRUNDKURS IV

          KIRCHENGERICHTLICHE. SCHLICHTUNGS- & ARBEITSGERICHTSVERFAHREN-

ZIELGRUPPE:
Seminar für Mitarbeitervertreter*innen aus kirchlichen/diakonischen Dienststellen und
Einrichtungen

ZIELE & INHALTE:
Im Rahmen der Grundkurse I-IV stellt dieses Seminar den Abschluss dar.

Die kirchengerichtliche Schlichtungsstelle kann bei Streitfällen und bei Verstößen aus dem
Mitarbeitervertretungsgesetz angerufen werden und trifft eine Entscheidung, sofern in der
Güteverhandlung kein Einvernehmen erzielt wird. Das Kirchengericht kann in Baden auch
von einzelnen Mitarbeitern bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsvertrag angerufen werden,
allerdings nur im Rahmen einer Güteverhandlung ohne Urteil.

Das Verfahren vor der kirchengerichtlichen Schlichtungsstelle entspricht weitgehend dem
Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Neu im MVG ist eine, allerdings freiwillige Regelung zur
Einrichtung einer betrieblichen Einigungsstelle.

Mit Beispielen und Übungen aus der Praxis wird die Kirchengerichtliche Schlichtungsstelle
vorgestellt und deren Verfahren erarbeitet. Anhand von konkreten Fällen werden
Schriftsätze erarbeitet, die dann Grundlagen einer (gespielten) Verhandlung vor dem
Kirchengericht sind.

Der Vorsitzende der 1. Kammer der Kirchengerichtlichen Schlichtungsstelle wird als
Gastreferent an der Schulung mitwirken und die erarbeiteten Fälle verhandeln.

SEMINARTHEMEN:

   Austausch von Erwartungen und Fragestellung an das Seminar

   Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht

   Die Rechtsprechung als dritte Quelle des Arbeitsrechts
     Wie lese ich ein Urteil?
     Wie setze ich Kommentare ein?

   Konflikte und Dienstgemeinschaft – Verträgt sich das?

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   Vertrauensvolle Zusammenarbeit und Verständigung im Betrieb
     Möglichkeiten bei Nichteinigung und Verstößen gegen
     Beteiligungsrechte der MAV

   Die betriebliche Einigungsstelle: Funktionsweise, Zuständigkeit, Einrichtung, Verfahren

   Das Verfahren in der kirchengerichtlichen Schlichtungsstelle
    Zuständigkeit, Zusammensetzung, Verfahrensweg

   Die Antragstellung bei der kirchengerichtlichen Schlichtungsstelle

   Erarbeitung von Schriftsätzen anhand konkreter Fälle

   Vorbereitung der (gespielten) Verhandlung vor dem Kirchengericht

   Herr Brändle berichtet:
     Die Arbeit der Schlichtungsstelle der Ev. Landeskirche in Baden
     Aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung der Schlichtungsstelle

LEITUNG:              N.N.

GASTREFERENT:         Peter Brändle (Vorsitzender der 1. Kammer der kirchengerichtlichen
                      Schlichtungsstelle der ev. Landeskirche Baden und
                      Richter am Landessozialgericht Darmstadt)

TERMINE:              25.-28.11.2019

SEMINARZEITEN:         9.00 - 12.30 Uhr (erster Tag ab 10:30 Uhr)
                      14.30 - 18.30 Uhr (letzter Tag bis 16.00 Uhr)

ESSENSZEITEN:         Frühstück   ab 7.30 Uhr
                      Mittagessen 12.30 Uhr
                      Abendessen 18.30 Uhr

ORT:                  Haus der Kirche
                      Dobler Str. 51, 76332 Bad Herrenalb

SEMINARKOSTEN:        720,- € / Teilnehmer*in
                      für Unterbringung in Einzelzimmer, Verpflegung, Seminarunterlagen
                      und Tagungsbeitrag

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WEITERE WICHTIGE INFORMATIONEN ZU DEN SEMINAREN

SEMINARKOSTEN
Nach § 19 Abs.3 MVG haben Mitarbeitervertreter*innen einen Freistellungsanspruch für
Schulungen und Bildungsveranstaltungen. Nach § 30 MVG haben sie Anspruch auf
Übernahme der Schulungs- und Reisekosten durch die Dienststellen.

ARBEITSFORMEN
Die Seminare werden teilnehmerorientiert durchgeführt, d.h. wir wollen Fälle und
Erfahrungen aus Ihrer Praxis während des Seminars aufgreifen. Bringen Sie bitte eigene
Informationsmaterialien (z.B. Geschäftsordnung, Dienstvereinbarung, Betriebszeitungen
usw.) und sofern vorhanden Laptops und Tablets mit.

Methodisch werden wir abwechseln zwischen Plenumsveranstaltungen, Arbeit in Gruppen,
Bearbeitung von Fällen, Rollenspielen usw.

KURSMATERIALIEN & LITERATUR

In der Regel bekommen Seminarteilnehmende in jedem Kurs Arbeitsmaterialen für die
verschiedenen Arbeitsformen gereicht. Darüber hinaus erhalten Teilnehmende für folgende
Kurse die aufgelistete Literatur.

Grundkurs I:
    MVG-Textexemplar
    Fey/Rehren: MVG-EKD PraxisKommentar, Otto Bauer Verlag

Grundkurs II:
    Arbeitshilfe zu AR-M/AVR Baden
    Kittner: Arbeit- und Sozialordnung, Bund Verlag

Grundkurs III:
    Arbeitshilfe zu AR-M/AVR Baden
    AVR DD-Kommentar, Otto Bauer Verlag
    Effertz: TVöD Bund Kommentar, Walhalla Fachverlag
    TVöD TVL, Beck-Texte im dtv

Soziale Kompetenz I-III:
    Seminarunterlagen in Heftform

Arbeitszeit- & Dienstplangestaltung:
    Schichtplanfibel das Buch
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KURSVORBEREITUNG
Bitte prüfen Sie die arbeitsrechtlichen Grundlagen und die Rechtsform Ihrer Einrichtung
(MVG, AVR, TVöD, Kirchl. Arbeitsrechtsregelung).

Falls vorhanden, bitte mitbringen:
     MVG Textexemplar (für alle Kurse)
     Arbeitshilfe zu AR-M/AVR Baden (ab GK II)
     je nach Anwendung TVöD bzw. AVR :Gesetzestexte zum Arbeitsrecht (ab GK II)

Weitere arbeitsrechtliche Literatur:
   Baumann-Czichon: MVG-EKD, Kommentar für die Praxis
   Zeitschriften:
    ZMV „Die Mitarbeitervertretung“, KETTELER Verlag
    Arbeitsrecht & Kirche, Kellner Verlag

Weiterführende Informationen und eine Literaturliste finden Sie im Internet unter:
www.kda-baden.de und www.ga-baden.

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Kontakt:
Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt Baden
Blumenstr. 1-7
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721 9175-364
Mail: mav.schulungen@ekiba.de
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