Media-Informationen 2022 - Technologie

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                                                                                                       Verlagsangaben
                                                                                                       Kurzcharakteristik
                                                                                                       Auflage
Chefredaktion:                                                   Gerichtsstand und Erfüllungsort: Lübeck
Dr. med. Marianne Schoppmeyer, Medizinjournalistin,
                                                                 Rücktrittsrecht:
Deisterstraße 9, 48527 Nordhorn
                                                                 Für alle verbindlich zugesagten Plätze sowie Vorzugsplatzierungen
E-Mail: redaktion@radiologie-technologie.de
                                                                 bis acht Wochen vor Erscheinen, alle anderen Anzeigen bis sechs Wo-
Verlag:                                                          chen vor Erscheinen. Beihefter, Durchhefter, Umschlagseiten und far-
Max Schmidt-Römhild GmbH & Co. KG                                bige Vorzugsplatzierungen unterliegen keinem Rücktrittsrecht.
Deutschlands ältestes Verlags- und Druckhaus
                                                                 USt-IdNr.:             DE135075621
Amtsgericht Lübeck HRA 4 HL
phG: Hansisches Verlagskontor GmbH                               Jahrgang:              35. Jahrgang 2022
Amtsgericht Lübeck HRB 5862 HL                                   Erscheinungsweise:	
                                                                                    vierteljährlich, jeweils zum 1. des Monats
Geschäftsführer: Dr. Michael Platzköster                                            (März, Juni, September, Dezember)
Großkundenadresse: 23547 Lübeck
Hausadresse: Konrad-Adenauer-Str. 4, 23558 Lübeck                Bezugsmöglichkeiten (Inland):
Telefon: 0451/7031-01                                            Einzelheft € 4,60 zzgl. Versandkosten
www.schmidt-roemhild.de, info@schmidt-roemhild.de                Jahresabonnement inkl. APP € 17,60 zzgl. Versandkosten

Anzeigenservice und Disposition:                                 Kurzcharakteristik:
Christiane Kermel                                                Die Zeitschrift versteht sich als Forum für medizinische Technologin-
E-Mail: ckermel@schmidt-roemhild.com                             nen und Technologen für Radiologie. MT-Rs können z. B. Vorträge
Telefon: 04 51/70 31-279                                         oder Posterpräsentationen zur Veröffentlichung einreichen. Schwer-
                                                                 punktthema sind die Bildverarbeitung, radiologische Diagnostik und
Bankverbindungen:                                                andere bildgebende Verfahren (z. B. Computertomographie und
Dt. Postbank AG: IBAN: DE10 2001 0020 0006 3192 00               Sonographie), Strahlentherapie und Nuklearmedizin. Informationen
                 SWIFT/BIC: PBNK DE FF                           über Immunologie, Strahlenphysik, Dosimetrie und Strahlenschutz
                                                                 sowie Elektrodiagnostik ergänzen die Berichterstattung.
Zahlungsbedingungen:
3 % Skonto bei Vorauszahlung,                                    Auflage:
2 % Skonto bei Zahlung innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum,   Im Quartal 02/21 lt. IVW Druckauflage: 2.100 Exemplare,
netto Kasse bei Zahlung innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum   verbreitete Auflage: 1.886 Exemplare
                                                                                                          Preisliste Nr. 23, gültig ab 01.10.2021
Preisliste Nr. 23, gültig ab 01. Oktober 2021:                    Durchhefter:
                                                                  Auf Anfrage.
                                                                                          2               Anzeigenpreise
                                                                                                          Termine

                                       Preise          Preise
   Seitenteile    Breite x Höhe
                                        s/w              4c       Versandanschrift:
    1/1 Seite      184 x 266 mm      € 1.100,00      € 2.145,00   Die Beilagen sind fracht- und spesenfrei zu liefern an:
                   90 x 266 mm        € 610,00       € 1.190,00   ColorDruck Solutions GmbH
    1/2 Seite
                   184 x 131 mm       € 610,00       € 1.190,00   Gutenbergstraße 4
    1/3 Seite      184 x 80 mm        € 390,00         € 770,50
                                                                  69181 Leimen
                   90 x 131 mm        € 320,00         € 630,00   Termin für Beilagen: bis zum 1. des Vormonats an die
    1/4 Seite                                                     Versandanschrift
                   184 x 63 mm        € 320,00         € 630,00
                                                                  Anzeigenschluss und Termin für Druckunterlagen:
Stellenanzeigen 4c/sw:                                            4 Wochen vor Erscheinungstermin
mm-Preis € 1,95, Spaltenbreite 90 mm
1/4 Seite € 252,-, 1/2 Seite € 505,-, 1/1 Seite € 1.000,-         Nachlässe bei Abnahme innerhalb 12 Monaten:
                                                                  Malstaffel 2 x 5 % Mengenstaffel 2 Seiten 10 %
Vorzugsplatzierungen:                                                        4 x 10 %		            4 Seiten 15 %
2. und 4. Umschlagseite € 2.460,-
Beilagen:
Höchstformat 208 x 295 mm pro o/oo Beilagen bis 25 g € 289,-
Bei Gewichtsüberschreitung Mehrpreis auf Anfrage. Vorabmuster
unbedingt erforderlich. Zuschuss 3 % auf die Gesamtauflage
(ohne Berechnung) erforderlich.

                                                                  Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen
                                                                                                             Preisliste Nr. 23, gültig ab 01.10.2021
Heftformat: 210 x 297 mm    S: Satzspiegelformat
                                                                                     3            Anzeigenformate

                                                                                   A: angeschnittenes Format, zzgl. 3 mm
Spalten:    4 à 43 mm       Die Muster sind für die Platzierung nicht maßgebend.   Beschnitt an den zu beschneidenden Seiten

1/1 Seite            1/2 Seite hoch        1/2 Seite quer       1/3 Seite quer        1/4 Seite hoch               1/4 Seite quer
S: 184 x 266 mm      S: 90 x 266 mm        S: 184 x 131 mm      S: 184 x 80 mm        S: 90 x 131 mm               S: 184 x 63 mm
A: 210 x 297 mm      A: 105 x 297 mm       A: 210 x 148 mm      A: 210 x 100 mm

Übernahme digitaler Anzeigen:                                          Formate:
Als Druckvorlagen verarbeiten wir vorzugsweise                         Angeschnittene Anzeigenformate:
PDF/X-3-Dateien (iso coated v2).                                       Die Formate für angeschnittene Anzeigen ergeben sich
                                                                       aus dem Heftformat plus 3 mm rundum, im Bund glatt
                                                                       Heftformat:       210 mm x 297 mm
                                                                       Satzspiegel:      184 mm x 266 mm
                                                                       Spalten:          4 Spalten à 43 mm
                                                                       Druckverfahren: Bogenoffsetdruck
                                                                                                       Preisliste Nr. 23, gültig ab 01.10.2021
1.		 „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist
                                                                                                                               4                  Allgemeine Geschäftsbe-
                                                                                                                                                  dingungen für Anzeigen
                                                                                                                                                  und Prospektbeilagen in
                                                                                                                                                  Zeitungen und Zeitschriften

                                                                                                    technischen Form nach einheitlichen, sachlichen, sachlich gerechtfertigten Grund-
     der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtrei-          sätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche
     benden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.              Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist.
2.		 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertrags-            Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern
     abschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner             aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines
     Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten      Musters der Beilage und dessen Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder
     Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist          Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift
     abgerufen und veröffentlicht wird.                                                             erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung
3.		 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der           eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
     in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus          9.		 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen
     weitere Anzeigen abzurufen.                                                                      oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder
4.		 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so          beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag
     hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied             gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch
     zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden                          die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
     Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf      10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei
     höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.                                             unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine
5.		 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen in gleicher                   einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige
     Weise wie Anzeigen-Millimeter einbezogen.                                                       beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist
                                                                                                     verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftrag-
6.		 Die Aufnahme von Anzeigen und Prospektbeilagen in bestimmten Nummern, bestimm-
                                                                                                     geber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.
     ten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erfolgt dann, wenn der
     Auftraggeber erklärt hat, dass die Anzeige oder Prospektbeilage in bestimmten Num-              Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
     mern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift erscheinen                Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftrags-
     soll und dies vom Verlag schriftlich bestätigt worden ist. Rubrizierte Anzeigen werden          erteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung
     in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung             und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die
     bedarf.                                                                                         betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Alle Haftungsausschlüsse und
                                                                                                     Haftungsbeschränkungen bei Schadensersatzansprüchen gelten nicht bei Verletzung
7.		 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht
                                                                                                     wesentlicher Vertragspflichten sowie im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
     an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung
                                                                                                     des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haf-
     nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“
                                                                                                     tung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt
     deutlich kenntlich gemacht. Der für die Kenntlichmachung erforderliche Raum ist Teil
                                                                                                     unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus
     der Anzeige und geht in die zu bezahlende Abnahmemenge ein.
                                                                                                     auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist
8.		Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen                    gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den
    eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der                voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt.
                                                                                                                                                      Preisliste Nr. 23, gültig ab 01.10.2021
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb vier
                                                                                                                        4              .1
                                                                                                                                                 Allgemeine Geschäftsbe-
                                                                                                                                                 dingungen für Anzeigen
                                                                                                                                                 und Prospektbeilagen in
                                                                                                                                                 Zeitungen und Zeitschriften

                                                                                                  berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis
   Wochen nach Veröffentlichung der Anzeige schriftlich – bzw. soweit der Auftraggeber        	  50.000 Exemplaren 20 v. H
   Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist, in Textform (§ 126b BGB) – geltend gemacht werden.
                                                                                                 100.000 Exemplaren 15 v. H.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt
    die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag            500.000 Exemplaren 10 v. H.
    berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des         bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v. H.
    Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.                                           		 beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen,
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige           wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis
    übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.                            gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
13. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten be-            17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe
    rechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden              der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und
    Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und/oder für die restlichen Anzeigen Vo-            Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die
    rauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit             Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser
    des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzei-           Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag
    genabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich           zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter
    vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrags und von dem Ausgleich             das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten
    offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.                                           Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht
14. Der Verlag liefert auf Wunsch ab einem Volumen von 50 mm mit der Rechnung einen               1.000 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind
    Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang der Anzeige dienen als Beleg der Andruck                von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine
    des erschienenen Motivs, Anzeigenausschnitte oder vollständige Belegnummern.                  Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart
    Zusätzliche Belege können nur gegen einen Unkostenbeitrag erstellt werden. Kann               werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.
    ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche   18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurück-
    Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.             gesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrags.
15. Kosten für die Anfertigung bestellter Vorlagen und Zeichnungen sowie für vom              19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen
    Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich                Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist
    vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.                                     bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im
16. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein                Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-
    Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des                Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des
    mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf            Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
    andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht                oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
    genannt ist – die durchschnittlich verkaufte Auflage des vergangenen Kalenderjahres           Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz
    unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung               des Verlages vereinbart.
                                                                                                                                                     Preisliste Nr. 23, gültig ab 01.10.2021
Max Schmidt-Römhild GmbH & Co. KG
Amtsgericht Lübeck HRA 4 HL
phG: Hansisches Verlagskontor GmbH
Amtsgericht Lübeck HRB 5862 HL
Geschäftsführer: Dr. Michael Platzköster
Großkundenadresse: 23547 Lübeck
Hausadresse: Konrad-Adenauer-Str. 4, 23558 Lübeck
Telefon: 0451/7031-01
www.schmidt-roemhild.de
info@schmidt-roemhild.de
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