Medikamente aus dem Internet - Vorsicht vor Fälschungen Fake-Shops erkennen Happige Nebengebühren - VKI
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Medikamente aus dem Internet Vorsicht vor Fälschungen Fake-Shops erkennen Happige Nebengebühren JETZT KAUFEN
Erst prüfen, dann kaufen Wie Betrüger auf der Corona-Welle mitsurfen Die Pandemie hat das Kaufverhalten vieler Menschen stark verändert, für viele in Richtung Internet. Aber: Bei Medikamenten und Gesundheitsprodukten ist Vorsicht geboten. Nicht alle Händler halten sich an die in Österreich geltenden Bestimmungen. Auch Fälschungen sind ein gutes Geschäft. Jedes Jahr zieht der Zoll in Stichproben große Mengen gefälsch- fen über eine für das jeweilige Land adaptierte Website. Bei ter oder illegaler Arzneimittel aus dem Verkehr. Angetrieben Apotheken in Drittstaaten einzukaufen, etwa in den USA oder durch die Verunsicherung der Menschen in China, ist nicht erlaubt. durch die Corona-Welle wurden im Vorjahr um 58 % mehr illegale Arz- Auch Besteller strafbar neimittel beschlagnahmt. Wie Sie Apotheken, die im EU-Raum tätig sind, müssen die nationalen eine seriöse Online-Apotheken Qualitätsvorgaben und Bestimmungen in Bezug auf die Rezept- erkennen, welche Produkte ver- pflicht einhalten. Erkennbar sind zugelassene Online-Händler kauft werden dürfen und wel- (in Österreich ausschließlich Apotheken) durch ein EU-weites che rechtlichen Bestimmungen Sicherheitslogo. Ein weißes Kreuz, das mit grünen Querstreifen zu beachten sind, haben wir für hinterlegt ist, ergänzt um die Landesflag- diese Broschüre zusammengestellt, ge, soll signalisieren, dass alle Vorga- mit Informationen unserer Koopera- ben eingehalten werden. So weit tionspartner Bundesamt für Sicherheit im die Theorie. Praxistests durch Gesundheitswesen (BASG), Österreichische Apothekerkam- Verbraucherverbände haben mer und der Zollbehörde. leider ergeben, dass trotz- dem immer wieder nicht Online-Apotheken im Trend zugelassene Medikamente Generell gilt: Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur von Apo- nach Österreich gelangen. theken an die Kundinnen und Kunden abgegeben werden Damit macht sich letzt- und sollten daher auch immer nur dort bezogen werden. Eini- lich auch der Besteller selbst ge (kleinere) Apotheken haben in den vergangenen Monaten strafbar. Auf Nummer sicher zusätzlich zu ihrer Vor-Ort-Apotheke einen Webshop aufge- gehen Sie daher, wenn Sie Medika- baut, um ihre Kunden auch per Versandhandel zu versorgen. mente ausschließlich über öffentliche Apo- In Österreich ist aber lediglich die Bestellung und der Versand theken beziehen bzw. rezeptfreie Arzneimittel über zertifizierte rezeptfreier Medikamente erlaubt. Webshops der österreichischen Apotheken bestellen. Neben den Webshops der öffentlichen Apotheken Einen Fake-Shop erkennen gibt es auch einige in- Die meisten Probleme gibt es allerdings mit Fake-Shops, ternational agieren- die sich häufig als „Internet-Apotheke“ einen seriösen An- de Konzerne, die strich verpassen. Entweder wird die Ware gar nicht geliefert mehr Lagerhaus und es wird nur abkassiert, oder die Ware ist gefälscht und als Apotheke sind mit problematischen Wirkstoffen und Substanzen versetzt. und ausschließ- Diese Fälschungen schauen oft täuschend echt aus. Es gibt lich Online-Shops einige Hinweise, wie Sie erkennen können, dass es sich hier betreiben. Sie um einen Fake-Shop oder einen Markenfälscher handelt. Der liefern zentral aus Shop verfügt beispielsweise nur über ein beschränktes Ange- einem EU-Land und bot, das auf Produktgruppen wie Potenz-, Schlankheits- und die Bestellungen lau- Haarwuchsmittel konzentriert ist. Aber auch besonders teure 2
Medikamente bestellen Schmerz- oder Schlafmittel, im Inland nur gegen Rezept erhält- Kaufen Sie nur dann, wenn diese Voraussetzungen erfüllt lich, sind verdächtig. Eine angepriesene „100%ige Wirkungs- sind: garantie“, ein dezidierter Hinweis „ohne Rezept erhältlich“ oder Texte in schlechtem Deutsch (oder Englisch) sind weitere • Das Produkt ist in Österreich zugelassen eindeutige Indizien. und rezeptfrei erhältlich. Erfahrungsberichte checken • Die Apotheke hat ihren Sitz in einem Überprüfen Sie vor jeder Bestellung das Impressum und die EU/EWR-Mitgliedsstaat. Zahlungsarten des Online-Shops. Erfahrungsberichte und Warnungen auf Verbraucher-Seiten liefern ebenfalls wichtige • Das europäische Sicherheitslogo Hinweise zum Anbieter. Mit wenigen Klicks können Sie sich da- ist auf der Website leicht auffind- durch viel Ärger ersparen. Das Impressum sollte Informationen -bar. Das Flaggensymbol im Logo über den Online-Shop, die Postadresse, die E-Mail-Adresse und gibt Auskunft über den Sitz der einen Kontakt für Rückfragen enthalten. Ein guter Webshop Internetapotheke und die dafür bietet mehrere Zahlungsarten an, idealerweise auch „Kauf auf zuständige Arzneimittelbehörde. Durch Rechnung“, eine besonders sichere Zah- Klick auf das Logo überprüfen Sie, ob die lungsart. Liefert ein Shop ausschließlich Internetapotheke registriert und gelistet ist. gegen Vorauskasse, ist dies ein recht eindeutiger Hinweis auf einen Fake- • Der Einkauf erfolgt für den eigenen Bedarf, Shop. Wie empfehlen, im Internet maximal 3 Packungen pro Produkt. – wenn ein Kauf auf Rechnung Foto: Adragan/Shutterstock.com nicht möglich ist – z.B. lieber mit • Eine Liste der registrierten und geprüften öster- Kreditkarte oder PayPal zu bezah- reichischen Versandapotheken finden Sie unter len. Damit haben Sie im Betrugsfall diesem Link: www.basg.gv.at/konsumentinnen/ eine Regressmöglichkeit. arzneimittel-im-internet/versandapotheken.
Vorsicht vor Fälschungen Immer mehr Fake-Angebote „Dieses Medikament kann Ihre Gesundheit gefährden!“ – Dieser Hinweis wäre auf der Verpackung vieler Produkte angebracht, die gutgläubig von einer „Internet-Apotheke“ bezogen werden. Rund 350.000 gefälschte und andere zu Dosierung, Anwendung und Wechselwirkungen fehlt, er- illegale Medikamente hat der Zoll folgt die Einnahme damit im wahrsten Sinne des Wortes „auf im Vorjahr beschlagnahmt, Ten- eigene Gefahr“. Bei einem Kauf von Arzneimitteln in einer denz stark steigend. Geworben Apotheke vor Ort oder bei einer registrierten Versandapo- wird als Online-Apotheke, um theke können Sie hingegen in der Regel sicher sein, dass Sie dem Vertrieb einen seriösen An- aufgrund der engmaschig kontrollierten Lieferkette keine Fäl- strich zu geben. Im Arzneimittel- schungen erhalten. gesetz ist jedoch klar geregelt, dass nur Apotheken mit Sitz in Österreich oder dem übrigen Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Medi- Fälschungen erkennen kamente („Arzneimittel“) über das Internet verkaufen dürfen. Täuschende Ähnlichkeit Nehmen Sie das Produkt keinesfalls Aber nicht nur der Handel mit Fälschungen ist ein Problem. ein, wenn Ihnen diese Verdachts Die Apothekerkammer warnt insbesondere vor fragwürdi- momente auffallen: gen Produktionsbedingungen und Inhaltsstoffen bei nicht in Österreich registrierten und zugelassenen Medikamenten. • Der Beipackzettel oder die Ein fachgerechter Transport und eine professionelle Lagerung Kartonverpackung fehlt, oder sind ebenfalls nicht gesichert. Fälschungen wirken mitunter die Verpackung schaut anders aus täuschend echt und sind optisch nicht sofort von den Origi- als üblich. Ein in Österreich zugelassenes Medikament nalen zu unterscheiden. Als gefälscht gelten Produkte, wenn würde niemals ohne Beipackzettel die Qualitätskont- sie von einem Original-Markenmedikament kopiert und rollen durchlaufen können. unter gleichem oder ähnlichem Namen und in gleicher oder ähnlicher Verpackung auftreten. Von illega- • Die Tablette oder das Pulver hat eine ungewöhnliche len Medikamenten spricht man, wenn Farbe, schmeckt anders oder wirkt anders. Spätestens die Waren abseits der gesetzlichen da ist es höchste Zeit, zur Abklärung einen Arzt oder Bestimmungen hergestellt und ver- eine Apotheke aufzusuchen. kauft werden. • Im Zweifelsfall können Sie das Produkt online im Auf eigene Gefahr Arzneispezialitätenregister nachschlagen. Das Bundes- In beiden Fällen gehen die Käufer amt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) listet jedenfalls mangels Qualitätskont- dort alle in Österreich zugelassenen Arzneimittel auf. rolle ein hohes Gesundheitsrisiko ein, Dorthin können Sie auch Ihren Verdacht auf Fälschung wenn sie diese Produkte einnehmen bzw. melden (enforcement@basg.gv.at). anwenden. Entweder ist der versprochene Wirkstoff gar nicht enthalten oder in einer falschen Dosierung. So können zum • Auch Verbraucher-Seiten sowie die Websites des Beispiel zu schwach dosierte Antibiotika langfristig zu einer BASG und der Europäischen Arzneimittel Agentur höheren Resistenz von Bakterien führen. Im schlimmsten (EMA – European Medicines Agency) liefern Hinweise Fall wurden unbekannte Inhaltsstoffe v erwendet, auf die Sie auf aktuell im Umlauf befindliche Fälschungen. möglichweise allergisch reagieren. Da die ärztliche Beratung 4
Medikamente im Produkt-Check Unterschiedliche Regeln je Produktgruppe Medikamente können starke Wirkstoffe enthalten. Daher gibt es für viele Produkte eine Rezeptpflicht. Nahrungs- ergänzungsmittel sind ohne Rezept erhältlich, sie gelten als eine Art ergänzendes „Lebensmittel“. Wie man die Unterschiede erkennt, haben wir beim Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) nachgefragt. Sind Medikamente und Arzneimittel dasselbe? Grundsätzlich ja, allerdings kommt das Wort „Medikament“ im österreichischen Rechtssystem gar nicht vor. Das Arzneimit- telgesetz verwendet den Begriff „Arzneimittel“. Der gängige Begriff „Medikament“ wird umgangssprachlich gebraucht, gemeint sind damit „Arzneimittel“ im rechtlichen Sinne. Arz- neimittel sind vereinfacht gesagt Stoffe, die zur Anwendung im oder am Körper bestimmt sind, mit dem Ziel der Heilung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten. Wie unterscheiden sich Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel? Damit etwas als Arzneimittel verkauft werden darf, ist eine be- hördliche Zulassung notwendig. Diese wird dem Antragsteller (üblicherweise ein Pharmaunternehmen) erteilt, wenn anhand wissenschaftlicher Daten nachgewiesen wird, dass die Herstel- lung hochqualitativ ist und Sicherheit sowie Wirksamkeit gege- ben sind. Kommt die Behörde anhand der vorgelegten Studien und klinischen Versuche zu dem Schluss, dass der Nutzen des Arzneimittels eindeutig höher ist als mögliche Risiken, wird eine Zulassung erteilt. Im Gegensatz dazu benötigen Nahrungsergänzungsmittel kei- ne Zulassung und es erfolgt auch keine behördliche Prüfung. Laut Gesetz gelten Nahrungsergänzungsmittel als eine Art von Lebensmitteln, die die normale Ernährung lediglich ergänzen sollen. Aufgrund der ähnlichen Verpackung können Arzneimit- tel und Nahrungsergänzungsmittel auf den ersten Blick durch- aus verwechselt werden. Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die Verpackung, denn nur bei Arzneimitteln ist die behördliche Formen auf den Markt kommen (als Tabletten, Kapseln, Pulver, Zulassungsnummer aufgedruckt. Säfte, Injektionslösungen, Spritzampullen, Dosieraerosole etc.). Welche Arten von Arzneimitteln gibt es? Was sind Generika? In Österreich gibt es derzeit etwa 14.000 behördlich zugelas- Generika sind, vereinfacht gesagt, eine „Unterkategorie“ von sene Arzneimittel. Bei Arzneimitteln kann zwischen dem Wirk- Arzneimitteln. Sie sind sogenannte „Nachbau-Medikamen- stoff (also jener Substanz, die die beabsichtigte therapeutische te“, die rasch und günstig hergestellt werden können. Laufen Wirkung ausüben soll) und den Hilfsstoffen, die den Wirkstoff Patentrecht auf die Originalmedikamente aus, können die- Foto: ADragan/Shutterstock.com unterstützen, unterschieden werden. Hilfsstoffe wie beispiels- se „kopiert“ werden, sie sind aber genauso gut und streng weise Maisstärke, Laktose oder Stabilisatoren können notwen- geprüft. Das bestätigt die behördliche Zulassung, die hier dig sein, um etwa eine Tablette zu formen oder den Wirkstoff keinerlei Unterschiede im Hinblick auf Qualität, Wirksamkeit stabil zu halten. Arzneimittel können in den unterschiedlichsten und Sicherheit macht. 5
Bittere Pillen Wann der Zoll zuschlägt Wer sich im Internet verbotene Medikamente besorgt, kann sich jede Menge Ärger einhandeln. Überraschende Einfuhr-Gebühren, happige Rücksendekosten, sogar eine Verwaltungsstrafe sind möglich. Der Verkauf illegaler Medikamente ist international ein Big Busi- de Supplemente. Erstaunlich vor allem deswegen, weil diese ness. Das Pandemie-Jahr 2020 markiert leider einen Höhepunkt, Produkte – mit oder ohne Rezept – in einem breiten Sortiment wenn es um Beschlagnahmungen von Medikamentenfälschun- problemlos erhältlich sind. Überhaupt wundert man sich über gen geht. In rund 3.420 Aufgriffen wurden 350.000 gefälschte das Vertrauen, welches zum Teil abenteuerlichen Rezepturen und andere illegale Medikamente beschlagnahmt, die zweit- geschenkt wird, statt dass man auf das strenge Zulassungsver- höchste jemals vom Zoll in Österreich auf- fahren hierzulande und ein ärztliches Gespräch baut. gegriffene Menge. Dazu hat sicher auch beigetragen, dass dubiose Heilsverspre- Auch Generika sind gefragt cher ihr Sortiment neben bekannten Seit dem Jahr 2018 verlagern sich die Internetbestellungen ins- „Klassikern“ wie Potenz-, Diät- und besondere bei den Potenzmitteln verstärkt zu „Generika“. Die Foto: TarikVision, ArnaPhoto/Shutterstock.com Nahrungsergänzungsmitteln um die Fälscher bzw. auch die Käufer schwenken damit vermehrt auf Schiene „Corona“ erweitern konnten. Produkte um, die nicht unter Produktpiraterie fallen. Das liegt vor allem daran, dass der Patentschutz von Tadalafil, einem Kriminelle Machenschaften Wirkstoff, der gegen Erektionsstörungen eingesetzt wird, im Hinter diesen illegalen Geschäften steckt vor allem die organi- November 2017 ausgelaufen ist. Allerdings wurde der Origi- sierte Kriminalität, die keinerlei Rücksicht auf den gesundheit- nalwirkstoff sehr rasch durch Generika ersetzt und so der lichen oder finanziellen Schaden für die betrogenen Kundinnen schwunghafte Handel mit diesem Mittel unter anderem Na- und Kunden oder die Folgekosten für die Gesellschaft nimmt. men fortgesetzt. Aber: Auch ohne Patentschutz sind derartige Geschädigt wird damit auch die Pharmaindustrie, die viel Geld Medikamente immer noch illegale Medikamente. Nach dem in Forschung und in die Entwicklung neuer Medikamente Gesetz gelten für die Zollbehörde alle Arzneiwaren als illegal, steckt. Das Gesundheitssystem wird ebenfalls belastet. Wer im die entgegen dem Verbot nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz Ausland vermeintlich günstigere oder vielversprechende Me- 2010 durch Privatpersonen im Fernabsatz (etwa übers Internet) dikamente bestellt, hat keine Sicherheit, dass die Zusammen- bestellt und anschließend importiert werden. In diesem Ge- setzung der Wirkstoffe den europäischen Standards entspricht. schäft sind aber auch gewerbsmäßige Schmuggelbanden aktiv, Immer wieder werden bei Warentests auch gefährliche Inhalts- die die illegalen Produkte gewerbsmäßig ins Land bringen und stoffe festgestellt. Um die Importbeschränkungen zu umgehen, hier verkaufen. Auch das ist natürlich nicht erlaubt. organisieren Schmuggelbanden den Transport in den EU-Raum, die bei Erfolgen des Zolls immer neue Schmuggelrouten finden. Retour auf eigene Kosten Welche rechtlichen Konsequenzen gibt es, wenn ein Paket vom Top-Seller Potenzmittel Zoll als verdächtig abgefangen und anschließend beschlag- Betrachtet man die Liste der beschlagnahmten Medikamente nahmt wird? Im gelinderen Fall wird die Ware entweder auf im Detail, könnte man zum Schluss kommen, dass es in Ös- Kosten des Bestellers zurückgeschickt oder vernichtet. Je nach terreich um die Gesundheitsversorgung sehr schlecht steht. importierter Menge können Verwaltungsstrafen bis zu 3.600 Wie bereits erwähnt stehen „Potenzmittel“ und „fruchtbar- Euro verhängt werden, im Wiederholungsfall sind es bis zu keitsfördernde Produkte“ aller Art an erster Stelle. Aber auch 7.260 Euro. Bei Sendungen mit kleineren Mengen an Privatper- Antidepressiva, Schlaf- und Beruhigungsmittel sowie Medika- sonen wird meistens von einer Verwaltungsstrafe abgesehen, mente gegen Schmerzen sind überaus begehrt. Ein erstaun- wenn die Medikamente retourniert werden. Der Zoll hat hier lich hoher Anteil der beliebtesten Schmuggelarzneien entfällt vor allem die gewerbsmäßigen Schmuggler, die große Mengen mit 10 Prozent auf gelenksstärkende und knochenschützen- importieren, im Visier. 6
Teure Schnäppchen Eine Packung Ginseng-Kapseln „günstiger“ bei einem Asia- Vorsicht, Kostenfalle! Die Kosten für Anbieter bestellen? Dank einer großzügigen Freigrenze für die Einfuhr werden zunächst durch die Einfuhrabgaben bei einem Warenwert unter 22 Euro war Post oder den Kurierdienst ausgelegt, die dies bislang ohne weitere Kosten möglich. für ihre Dienstleistung (Zahlung der Abga- Dieser steuerlichen Begünstigung hat die EU nun einen ben und Anmeldung der Sendung beim Zoll) Riegel vorgeschoben, indem auch für „Schnäppchenkäufe“ eine Servicepauschale in Rechnung stellen. Gibt es Unklar- aus Drittländern Einfuhrumsatzsteuer zu bezahlen ist. Die heiten bezüglich des Inhalts der Sendung oder über den Wa- neue Regelung, die für mehr Steuergerechtigkeit sorgen renwert, können zusätzlich zum „Importtarif“ (bei der Post soll, gilt seit 1. Juli 2021 und hat bereits für einige Aufregung beispielsweise je nach Warenwert und Produkt zwischen bei überraschten Konsumenten gesorgt. Ab sofort wird für 5 und 36 Euro) Bearbeitungs- und Lagerentgelte in Höhe Sendungen aus Drittländern (z.B. USA, Großbritannien, von 24 Euro anfallen. Achten Sie also, damit aus dem ver- China) Einfuhrumsatzsteuer fällig, wenn der Versender die- meintlichen Schnäppchen keine Kostenfalle wird, nicht nur sen Betrag nicht bereits bei der Bestellung direkt verrechnet auf den Preis, sondern erkundigen Sie sich auch genau über hat. Keine Änderung gab es bei der Zollgrenze, diese liegt eventuelle Nebenkosten (Zoll, Steuer, Servicepauschale, La- weiterhin bei einem Warenwert von 150 Euro. gerkosten bei unklaren Importen, Rücksendegebühren).
Kurz und knapp: Was Sie vor der ersten Bestellung wissen sollten • Nur rezeptfreie und in Österreich zugelassene Medikamente • Beliebte Tricks von Fake-Shops: Verspricht die Werbung dürfen online gekauft werden, und dies nur bei e iner offiziellen „100 % Garantie“ in Bezug auf die Wirksamkeit oder Online-Apotheke aus dem EWR/EU-Raum. A ndere Arznei- werden vor allem Potenz-, Schlankheits- und Haar- mittel dürfen von Privatpersonen nicht bestellt werden. wuchsmittel, aber auch hochpreisige Antidepressiva, • Maximal 3 Packungen: Die Bestellmenge je Produkt darf Schlaf-, Schmerz- und Aufputschmittel angepriesen, den üblichen persönlichen Bedarf nicht übersteigen. Diese ist Vorsicht geboten. Auch der dezidierte Hinweis Regelung gilt auch für homöopathische und pflanzliche auf die „Möglichkeit einer rezeptfreien Bestellung“ Mittel und für bestimmte Nahrungsergänzungsmittel, sollte Sie stutzig machen. sofern sie pharmazeutische Wirkstoffe enthalten. • Rücksendung auf eigene Kosten: Sie haben trotz aller • Auf Nummer sicher: Eine seriöse Shop-Apotheke erkennen Warnungen verbotene (oder rezeptpflichtige) Arzneiwaren Sie am Sicherheitslogo auf der Website (Flaggensymbol und bestellt und das Paket wurde vom Zoll beschlagnahmt? Link zur Apotheke). Diese Hinweise fehlen? Dann sind sie Die Ware wird nun entweder auf Ihre Kosten zurück- vielleicht auf der Website eines Fake-Shops gelandet und gesendet oder vernichtet. Je nach Warenwert kann sollten den Bestellvorgang sofort abbrechen. auch eine Verwaltungsstrafe fällig werden. Genaue Informationen zum Arzneimittelkauf im Internet finden Sie hier Wir bedanken uns für die Zusammenarbeit und Unterstützung bei der Erstellung der Informationen: www.europakonsument.at www.basg.gv.at (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) www.bmf.gv.at (Zoll ) https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/post- www.apothekerkammer.at internet/internet-shopping-versandhandel.html (Österreichische Apothekerkammer) Europäisches Verbraucherzentrum Österreich Mariahilfer Straße 81, 1060 Wien www.europakonsument.at www.facebook.com/europakonsument.at EUROPA-HOTLINE 01/588 77 81 Eine Initiative der Europäischen Kommission und des VKI E-Mail: info@europakonsument.at Impressum Diese Veröffentlichung wurde aus den Mitteln des Verbraucherprogramms der Europäischen Union (2014 – 2020) gefördert. Der Inhalt reflektiert lediglich die Ansichten des Autors/der Autorin und liegt in seiner/ihrer Herausgeber und Medieninhaber alleinigen Verantwortung; er reflektiert weder die Ansichten der Europäischen Kommission noch der Agen- Verein für Konsumenteninformation tur für Verbraucher, Gesundheit und Lebensmittel (CHAFEA) und/oder ihrer Nachfolgerin, der Europäischen Linke Wienzeile 18, 1060 Wien Exekutivagentur für den Innovationsrat und für KMU (EISMEA), oder irgendeiner anderen Einrichtung der ZVR-Zahl 389759993 Europäischen Union. Die Europäische Kommission und die Agenturen übernehmen keinerlei Verantwortung Verlags- und Herstellungsort Wien für eine mögliche Verwendung von Informationen aus dieser Publikation. Haftung für Links: Das Informa- Grafische Gestaltung VKI/Herstellung tionsmaterial enthält Links zu externen Webseiten Dritter. Für die Inhalte der ver-linkten Seiten ist stets der Piktogramme buero41a.at jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Bei den genannten recht¬lichen Angeboten Cover-Foto Buravleva stock/Shutterstock.com handelt es sich um dokumentierte Beispiele von führenden Unternehmen. Ihre Erwähnung sollte nicht als Druck Leykam Druck GmbH & Co KG, 7201 Neudörfl Befürwortung der von ihnen angebotenen Produkte/Dienstleistungen herangezogen werden
Sie können auch lesen