Medizinische Fakultät Informationen für Studienanfänger:innen Studienjahr 2021 /2022 - www.medizinstudium.de
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Medizinische Fakultät Informationen für Studienanfänger:innen Studienjahr 2021 /2022 www.medizinstudium.de
Informationen für Studienanfänger:innen Vorwort Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen, auch wenn Ihr Studienstart Corona-bedingt anders ablaufen muss als wir es uns alle gewünscht hätten, begrüßen wir Sie herzlich im Namen der Medizinischen Fakultät als neue Mitglieder unserer Fakultät und freuen uns mit Ihnen auf den Start des Wintersemesters. Um Ihnen den Studienbeginn zu erleichtern, erhalten Sie bei der Einschreibung diese “Infor- mationen für StudienanfängerInnen” der Medizinischen Fakultät. Alle aktuellen Informationen zum Studieneinstieg finden Sie am Schwarzen Brett des Studiendekanats unter der Rubrik „1. Semester und Studieneinstieg“. Bitte Informieren Sie sich dort regelmäßig. Siehe: https://medizinstudium.ruhr-uni-bochum.de/medidek/infoszumstudium/schwarzesbrett/Index.cfm Außerdem werden Ihnen in den ersten Tagen des Semesters im Rahmen einer Orientierungs- woche weitere Informationsmöglichkeiten angeboten. Die offizielle Begrüßung aller Studienanfänger wird am Montag, den 11. Oktober 2021, 14.15 Uhr Corona-bedingt als ZOOM – Metting stattfinden. Bitte beachten Sie die folgenden, für Sie wichtigen Hinweise: • In der Zeit vom 27.09. bis 07.10.2021 werden Vorkurse für Mediziner in Chemie, Biologie und Mathematik angeboten (siehe Anhang IV). • Die Anmeldung zu den Unterrichtsveranstaltungen des ersten Semesters findet über ein Studierendeninformationssystem im Internet statt. Die Anmeldungen können bis zum Mittwoch, den 06. Oktober 2021, 24.00 Uhr erfolgen. Näheres dazu finden Sie in Kapitel II-4, „Anmeldung zu den scheinpflichtigen Ver- anstaltungen”. Weitere Informationen werden Ihnen in der oben genannten Einführungsveranstaltung und der sich anschließenden Orientierungswoche (siehe Anhang IV) gegeben. Wir empfehlen Ihnen dringend, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen. Mit freundlichen Grüßen Prof. Dr. med. T. Schäfer Dr. rer. nat. D. Klix Studiendekan Leiter Studienbdekanat
Informationen für Studienanfänger:innen I. Das Studium der Humanmedizin an der Ruhr-Universität Bochum 1. Einleitung Diese Information soll Ihnen zur Orientierung im Ablauf des Medizinstudiums helfen. Die Organisation der Stundenpläne ist so eingerichtet, dass Sie in den vorgesehenen Zeitabschnitten die einzelnen Studienabläufe absolvieren und sich rechtzeitig zu den dazu vorgesehenen Prüfun- gen melden können. Für den ordnungsgemäßen Ablauf der einzelnen Unterrichtsveranstaltungen sind bestimmte Anmeldungstermine für die Teilnahme an den praktischen Übungen vorgesehen, die rechtzeitig bekannt gegeben werden. Der Ablauf des Studiums folgt den gesetzlichen Regeln der Approbationsordnung für Ärzte (im Buchhandel erhältlich bzw. einsehbar auf den Internetseiten des Studiendekanats), auf deren Grundlage die Fakultät eine formale Studienordnung erlassen hat. Bei der Aufstellung der Ablaufpläne des Studiums wirken die Studierenden durch ihre Präsenz im Fakultätsrat und in den Unterrichtskommissionen mit. Von der Fachschaft können Sie jederzeit nicht nur die Erfahrung der Älteren bekommen; Sie können auch Wünsche und Anregungen über die Fachschaft in die Beratungen über den Studienablauf einbringen. Das Studiendekanat und die Studienberater/- innen der Fakultät bemühen sich, all Ihre Fragen zum Studium zu beantworten. Fragen zu einzelnen Lehrveranstaltungen können Sie den jeweiligen Dozenten stellen. 2. Allgemeine Gliederung des Studiums der Medizin Der Ablauf des Medizinstudiums ist in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) bundes- einheitlich gesetzlich geregelt. Das Studium der Medizin umfasst Lehrveranstaltungen über einen Zeitraum von sechs Jahren und drei Monaten. Der Studienbeginn ist an der Ruhr-Universität Bochum nur im Wintersemester möglich. Das Studium gliedert sich wie folgt: • Vorklinischer Studienabschnitt 2 Jahre • Klinischer Studienabschnitt einschl. Praktischem Jahr 4 Jahre Der Vorklinische Studienabschnitt und der Klinische Studienabschnitt werden durch mündliche und schriftliche Prüfungen, sog. Staatsexamina, abgeschlossen. Ein Weiterstudium im Klinischen Studium ist erst nach Bestehen des 1. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (sog. Physikum) möglich. Der 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung findet vor dem Praktischen Jahr statt und der 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung schließt das universitäre Studium nach dem Praktischen Jahr ab. Im Verlauf des Studiums werden zusätzlich zu diesen Staatsexamina Prüfungen für einzelne Lehrveranstaltungen durchgeführt. Diese Prüfungen stellen Leistungskontrollen dar, die für die Vergabe der Scheine erforderlich sind. Einzelheiten über Voraussetzungen zum Scheinerhalt und die Durchführung der Prüfungen erfahren Sie bei den jeweiligen Lehrveranstaltungen. Über die Leistungskontrollen während des Klinischen Studienabschnitts werden wir Sie rechtzeitig informieren. SEITE 3 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen Außerhalb des universitären Studiums müssen Bescheinigungen für folgende Veranstaltungen erworben werden: • Ausbildung in Erster Hilfe • Krankenpflegedienst von drei Monaten • Famulatur von vier Monaten. Hinweise des Landesprüfungsamtes zur “Ausbildung in erster Hilfe” und zum “Krankenpfle- gedienst” finden Sie im Internet auf den Seiten des Studiendekanats und des Landesprüfungs- amtes (s. u.). Die Staatsexamina werden vom Landesprüfungsamt organisatorisch durchgeführt, das auch für Fragen der Anerkennung von Studienleistungen, Studienzeiten sowie der praktischen Ausbildung in Erster Hilfe, Krankenpflegedienst und Famulaturen zuständig ist. Für die Medizinstudierenden der Ruhr-Universität Bochum ist zuständig das bei der Bezirksregie- rung Düsseldorf eingerichtete Landesprüfungsamt mit folgenden Anschriften: Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 24 Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie Postanschrift: Postfach 30 08 65 40408 Düsseldorf Dienstgebäude: Am Bonneshof 35 40474 Düsseldorf https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin 2. Der integrierte Reformstudiengang Medizin - iRM Sie erwartet zum Wintersemester ein integrierter Reformstudiengang Medizin (iRM) mit dem Ausbildungsziel "Arzt", der auf über zehnjähriger Erfahrung der Fakultät mit neuen Lehr- und Lernformen beruht: • Integriert: Nicht Fächer abarbeiten, sondern in einem nach Themen aufgebauten Curriculum Organsysteme und Krankheitsbilder in fächerübergreifend aufeinander abgestimmten Lehrveranstaltungen erarbeiten. • Reformiert: Solide theoretische Grundlagen in systematischen Vorlesungen und Praxis- und Patientenbezug vom ersten Semester an, in Lern- und Arbeitsteams im problemorientierten Lernen den Lernprozess selbst in die Hand nehmen, in praktischen Übungen Fertigkeiten des klinischen Alltags erlernen und in Praktika die erlernten Wissensinhalte in der praktischen Anwendung überprüfen. • Ausrichtung auf die neuen Anforderungsprofile des Arztberufs durch Einbeziehung ethischer, gesellschaftlicher und ökonomischer Aspekte sowie die Vermittlung von kommunikativen Kompetenzen. SEITE 4 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen Für den integrierten Reformstudiengang wurden die positiven Aspekte aus Regel- und Modell- studiengang sowie die Erkenntnisse aus bisherigen Studienreformprojekten zusammengeführt. Das Curriculum des iRM ist nach Themen aufgebaut. Dabei sind Vorlesungen, Seminare und Praktika fächerübergreifend nach Organsystemen, später nach Krankheiten aufeinander abgestimmt. Das erste Semester startet mit den Grundlagen der Humanbiologie, das zweite Semester beschäftigt sich mit dem Bewegungsapparat, das dritte Semester mit den inneren Organen, und das vierte Semester hat das Zentralnervensystem und Sinnesorgane zum Schwer- punkt. Schon ab dem 1. Semester wird die systematische Grundlagenvermittlung mit klinisch relevanten Inhalten verknüpft und großer Wert auf den Praxis- und Patientenbezug gelegt. An konkreten Patientenfällen werden die erlernten Grundkenntnisse in Form des problemorientierten Lernens (POL) in Kleingruppen von 10 Studierenden auf die medizinische Praxis übertragen. Durch ein begleitendes Training ärztlicher Fertigkeiten (wie Anamneseerhebung und körperliche Untersuchung) und kommunikativer Kompetenzen und der Auseinandersetzung mit den Grundlagen der Hygiene, des Gesundheitswesens, des Strahlenschutzes und ethischer Aspekte wird zudem auf eine Famulatur in einer allgemeinärztlichen Praxis im ersten Studienabschnitt hingearbeitet. Parallel dazu wird wissenschaftliches Arbeiten in Theorie und Praxis gezielt unterrichtet. Diese Inhalte werden in Form von vertikalen Ausbildungssträngen über mehrere Semester hinweg angeboten. SEITE 5 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen II. Ablauf des Vorklinischen Studienabschnitts 1. Lehrveranstaltungen Da eine Aufnahme von Studienanfängern nur zum Wintersemester erfolgt, werden im Winter- semester Lehrveranstaltungen für das 1. und 3. Semester, im Sommersemester für das 2. und 4. Semester angeboten. Das gesamte Angebot der Lehrveranstaltungen des Faches Humanmedizin ist im Vorlesungs- verzeichnis ausgewiesen. Die für Medizinstudenten erforderlichen praktischen Lehr- veranstaltungen in den Fächern Physik und Chemie stehen unter der Verantwortung der Fakultäten für Physik und Chemie und werden im Einvernehmen mit diesen Fakultäten angekündigt. Im Vorlesungsverzeichnis werden drei Kategorien von Lehrveranstaltungen unterschieden: a) Veranstaltungen, deren regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bei der Meldung zum 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen sind (= scheinpflichtige Lehr- veranstaltungen); hierbei handelt es sich insbesondere um Kurse und Praktika sowie um Seminare; b) Veranstaltungen, deren Besuch den Erwerb der im 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung geforderten Fähigkeiten und Wissensstoffe in besonderem Maße fördern (= besonders empfohlene Lehrveranstaltungen); c) sonstige Lehrveranstaltungen, die im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt oder gesondert angekündigt werden. Die Lehrveranstaltungen zu a) und b) sind in den Stundenplänen ausgewiesen. Die Pläne für den Vorklinischen Studienabschnitt sind im Anhang aufgeführt; die entsprechenden Pläne für die Klinischen Studienabschnitte erhalten Sie zu Beginn dieses Studienabschnitts. Diese Stunden- pläne werden von den Unterrichtskommissionen der Fakultät erstellt und vom Fakultätsrat beschlossen. In ihrem Unterrichtsangebot geht die Fakultät grundsätzlich von der Freiheit der Lehre und des Studiums aus. Die Befolgung des Stundenplanes wird jedoch dringend empfohlen, um die Ein- haltung der Studienzeiten für die einzelnen Abschnitte des Medizinstudiums zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für die Reihenfolge, in der die Praktischen Übungen abgeleistet werden, für die ein Platz nur bei regelrechtem Studienablauf garantiert werden kann. SEITE 6 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen 2. Scheinpflichtige Veranstaltungen Die folgenden Praktika, Kurse und Seminare sind scheinpflichtige Veranstaltungen des Vorklini- schen Studienabschnitts. Angegeben ist jeweils die Anzahl der Gesamtunterrichtstunden (U-Std.) sowie das Fachsemester, in welchem die Veranstaltung planmäßig abgeleistet wird. SCHEINPFLICHTIGE VERANSTALTUNG U-Std. Fachsemester Prüfung* 1. Praktikum der Physik für Mediziner 1 1 2. Praktikum der Chemie für Mediziner 1 1 3. Praktikum der Biologie für Mediziner 1 1 4. Praktikum der Physiologie 2-4 -- 5. Praktikum der Biochemie / Molekularbiologie 2-4 4 6. Kursus der makroskopischen Anatomie 2-3 2 +3 7. Kursus der mikroskopischen Anatomie 1, 3-4 1, 3 + 4 8. Kursus der Medizinischen Psychologie und 3 -- Medizinischen Soziologie 9. Seminar Physiologie 2-4 2-4 10. Seminar Biochemie/Molekularbiologie 2-4 2+3 11. Seminar Anatomie 2-4 2, 3 + 4 12. Seminar der Medizinischen Psychologie und 4 1+4 Medizinischen Soziologie 13. Praktikum zur Einführung in die Klinische 1-3 -- Medizin – Strang Ärztliche Fertigkeiten 14. Praktikum der Berufsfelderkundung 1-4 3 – Strang Ärztliche Fertigkeiten 15. Praktikum der Medizinischen Terminologie 1 1 gesamt 630 16. Seminare mit klinischem Bezug (gesamt 56 56 1-4 -- Stunden) – POL 17. Integrierte Seminare mit Einbeziehung 99 1-4 -- klinischer Fächer (in Rahmen der Praktika) 18. Wahlfach min. 14 1-4 * Neben der erfolgreichen Teilnahme an der jeweiligen Unterrichtsveranstaltung ist das Bestehen der Semesterabschlussklausuren der angegebenen Semester erforderlich. Alle Angaben unter Vorbehalt. Es gelten die Regelungen der Studienordnung und die Ankündigungen der verantwortlichen Dozenten. SEITE 7 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen 2.1. Wahlfach Gemäß der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 27.07.2002 hat jeder Studierende der Medizin sowohl im Vorklinischen als auch im Klinischen Studienabschnitt ein sog. Wahlfach zu absolvieren. Während im Klinischen Studienabschnitt dafür in erster Linie die rein medizinischen Fachberei- che vorgesehen sind, ist den Studierenden im Vorklinischen Studienabschnitt gem. der Approba- tionsordnung gestattet, ihr Wahlfach aus dem gesamten „Fächerkanon der Universität“ auszu- wählen, d.h. das Wahlfach muss in einer Fakultät am Campus der Ruhr-Universität Bochum oder in einer unserer Universitätskliniken oder in einem Institut / einer Abteilung eines an der Ruhr- Universität habilitierten Dozenten absolviert werden. Um die Wahlmöglichkeit so wenig wie möglich einzuschränken, enthält die Studienordnung der Medizinischen Fakultät für den Umfang der Lehrveranstaltung lediglich die Empfehlung einer Mindeststundenzahl von 1 Semesterwochenstunde bzw. 14 Gesamt-Unterrichtsstunden. Die Art der Veranstaltung ist freigestellt. Da der Stundenplan für die Medizinstudierenden in der Vorlesungszeit sehr ausgefüllt ist, kommen auch Blockveranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit in Frage. Anders als bei den übrigen Pflichtveranstaltungen, die mit einem unbenoteten Leistungsnachweis abzuschließen sind, muss im Wahlfach jedoch ein benoteter Leistungsnachweis erbracht werden. Die Form der Leistungsüberprüfung ist den jeweiligen Dozenten freigestellt. Die erzielte Note wird von den Dozenten direkt an das Prüfungsbüro gemeldet und geht in Ihren Studienverlauf ein. Um ihnen die Auswahl einer entsprechenden Veranstaltung zu erleichtern, ist eine Liste mit möglichen Wahlfächern bzw. Ansprechpartnern im Internet am virtuellen Schwarzen Brett des Studiendekanats, Rubrik Wahlfächer veröffentlicht. Der Katalog wird ständig aktualisiert. Auch wenn die Vorgaben für die Gestaltung des Wahlfaches den Studierenden viel Freiraum er- möglicht, muss das vorklinische Wahlfach eine erkennbare Relevanz für das Studium der Medi- zin aufweisen. Sollte die Relevanz für die Medizin fraglich sein, so sollten Sie sich vorab mit dem Prüfungsbüro der Medizinischen Fakultät in Verbindung zu setzen. Da der Titel und die Note der Wahlfachveranstaltung auf dem Abschluss-Zeugnis der Ärztlichen Prüfung erscheinen werden, ist es ohnehin zu empfehlen, dass bei einer späteren Bewerbung die Wahl der Veranstaltung sinnvoll begründbar sein sollte. 2.2. Seminare mit klinischem Bezug Integrierte Seminare mit Einbeziehung klinischer Fächer Gemäß § 2 Abs. 2 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 27.07.2002 hat jeder Studie- rende der Medizin im Vorklinischen Studienabschnitt neben den in der Anlage 1 der Approbati- onsordnung namentlich benannten Seminaren und Praktika (siehe Seite 7, Nr. 1 - 15) weitere Seminare im Gesamtumfang von 154 Unterrichtsstunden zu besuchen. Davon entfallen auf sog. Seminare mit klinischem Bezug 56 Stunden und auf sog. integrierte Seminare mit Einbeziehung klinischer Fächer 98 Stunden. SEITE 8 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen Die „Seminare mit klinischem Bezug“ im Umfang von mindestens 56 Std. werden als sog. POL- Tutorien angeboten. Problemorientiertes Lernen (POL) ermöglicht praxisnahes, interdisziplinäres und weitgehend selbst-organisiertes Lernen in kleinen Gruppen. Die sog. „Integrierte Seminare mit Einbeziehung klinischer Fächer“ im Umfang von mindestens 98 Stunden werden an unserer Fakultät nicht als gesonderte Veranstaltungen angeboten, sondern sind begleitender Bestandteil der vorklinischen Praktika. Die erfolgreiche Teilnahme an beiden Veranstaltungen wird in Ihrem Studienverlauf gespeichert und Ihnen - wie alle übrigen Leistungsnachweise auch - am Ende des vorklinischen Studien- abschnitts in Form einer Sammelbescheinigung bestätigt. 3. Zulassung zu den scheinpflichtigen Veranstaltungen Die Praktika, Kurse und Seminare sind aufgrund gesetzlicher Regelungen in ihrer Teilnehmer:innenzahl begrenzt. Gemäß der Studienordnung unserer Fakultät werden daher zu den Pflichtveranstaltungen mit begrenzter Teilnehmer:innenzahl nur ordentliche Studierende der Medizin an der Ruhr-Universität Bochum zugelassen. Zweithörer:innen werden nicht zu den Pflichtveranstaltungen zugelassen. Auch Studierende der Ruhr-Universität Bochum, die nicht ordentliche Studierende der Medizin sind können leider nicht an den Pflichtveranstaltungen im Rahmen des Medizinstudiums teilnehmen. SEITE 9 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen 4. Anmeldung zu den scheinpflichtigen Veranstaltungen Für die Teilnahme an allen scheinpflichtigen Unterrichtsveranstaltungen ist eine vorherige An- meldung erforderlich. Diese Kursanmeldung erfolgt mit Hilfe eines Studierendeninformationssystems im Internet (Details siehe im Anhang IV). Sie können also Ihre Kursanmeldung von jedem Computer mit Internetanschluss aus durch- führen. Sollten Sie keinen eigenen Computer zur Verfügung haben, stehen Ihnen die öffentlichen Computerpools (CIP-Inseln) der RUB zur Verfügung. Die Standorte finden Sie unter: https://www.it-services.ruhr-uni-bochum.de/services/oeffentliche_pc_pools.html (Corona-bedingt kann die Nutzung derzeit eingeschränkt sein.) Den Einstieg zu Ihrer Kursanmeldung finden Sie auf der Homepage des Studiendekanats: http://medizinstudium.ruhr-uni-bochum.de Es wurde versucht, diese Seiten selbsterklärend zu gestalten. Sollten Sie Probleme haben, finden Sie im Anhang einen “Leitfaden zur Kursanmeldung im Internet”. Der Zugriff auf die Kursanmeldung ist frei geschaltet bis Mittwoch, 06.10.2021, 24.00 Uhr. Danach sind Änderungen und Ergänzungen nur noch eingeschränkt, nach Rücksprache mit dem Studiendekanat der Medizinischen Fakultät, möglich: Gebäude MA, Ebene 0, Raum 50 Tel.: 0234 – 32 – 24964 E-Mail: medizinstudium@ruhr-uni-bochum.de Bei Problemen, die Sie mit Hilfe der schriftlichen Hinweise nicht lösen können, wenden Sie sich bitte ebenfalls an das Studiendekanat. SEITE 10 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen 5. Voraussetzungen für die Vergabe der Leistungsnachweise (Scheine) In § 16 Abs. 1 bis 3 der Studienordnung sind die grundsätzlichen Bedingungen für den Schein- erhalt festgeschrieben: „(1) Eine Bescheinigung über einen Leistungsnachweis wird nur auf der Grundlage regelmäßiger und erfolgreicher Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen gemäß Anlage 2 (Studienplan) dieser Studienordnung ausgestellt. Für einige dieser Veranstaltungen gelten die besonderen Zulassungsbedingungen des § 9 Abs. 4 dieser Studienordnung. (2) Die regelmäßige Teilnahme kann nur bescheinigt werden, wenn nicht mehr als 15 % der Unterrichtszeit der Pflichtveranstaltung versäumt wurden und die versäumten Unterrichtsinhalte nachgearbeitet werden konnten. Eine nachträgliche Aufnahme in eine praktische Übung ist nicht mehr möglich, wenn mehr als 15 % der Praktikumszeit verstrichen sind. In besonderen Härtefällen entscheidet der Studiendekan über eine Kompensation der Fehlzeit. (3) Die erfolgreiche Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen wird nur auf der Grundlage von Erfolgskontrollen bescheinigt. Art und Umfang der Erfolgskontrollen und der Wiederholungsprüfungen sind vor Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung durch den Prüfungsausschuss zu genehmigen und zu veröffentlichen. Erfolgskontrollen können computergestützt, schriftlich, mündlich, praktisch, durch veranstaltungsbegleitende Leistungen oder in einer Kombination als Portfolio-Prüfung erfolgen.“ In § 16 der Studienordnung wird auch die Durchführung und Wiederholung von Erfolgskontrollen bzw. Klausuren geregelt: (4) Eine Prüfung kann dreimal wiederholt werden. Nach der zweiten nicht-bestandenen Prüfung wird ein Beratungsgespräch dringend empfohlen. Wird eine Prüfung unentschuldigt versäumt, so gilt sie als nicht bestanden. In besonderen Härtefällen entscheidet der Prüfungsausschuss über weitere Wiederholungsmöglichkeiten. (5) Die Teilnahme an der jeweils ersten Prüfung einer belegten leistungsnachweispflichtigen Unterrichtsveranstaltung des ersten Studienabschnitts ist obligatorisch. Werden Prüfungen nicht bestanden, melden sich die Studierenden zu weiteren Prüfungsversuchen aktiv an. Studierende des zweiten Studienabschnitts melden sich zu allen Prüfungen aktiv an. Darüber hinaus gelten gem. Studienordnung §16 Abs. 6 und 7 folgende Modalitäten: (6) Wird eine Prüfung endgültig nicht bestanden, verliert die/der Studierende ihren/seinen Prüfungsanspruch für den entsprechenden Leistungsnachweis an der Ruhr-Universität Bochum. (7) Während des ersten Studienabschnitts sind die Leistungsnachweise gemäß Studienplan (Anlage 2 Teil A) zu erbringen. SEITE 11 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen Darüber hinaus gelten für die Durchführung universitätsinterner Prüfungen folgende Vereinbarungen: - Alle Fächer bieten in jedem Semester eine Prüfung an. - Die Prüfungen werden nach Abschluss der Unterrichtsveranstaltung in der Regel am Semesterende angeboten. Die erste Teilnahme ist für alle Veranstaltungsteilnehmer obligato- risch. - Die nächste Prüfung (Nachprüfung) findet im darauffolgenden Semester nach Möglichkeit in der ersten Semesterhälfte statt. - Werden Leistungskontrollen nicht bestanden, melden sich die Studierenden zu weiteren Prüfungsversuchen aktiv an. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an Wiederholungsprüfungen besteht nicht. - Eine versäumte Prüfung gilt ohne Vorlage eines ärztlichen Attestes als „nicht bestanden“. Wird eine Prüfung aus Krankheitsgründen versäumt, hat eine Krankmeldung bei der entspre- chenden Abteilung unverzüglich zu erfolgen. Dies sollte zunächst fernmündlich vorab und sodann schnellstmöglich durch Vorlage eines ärztlichen Attestes geschehen. - Eine nicht bestandene Prüfung verpflichtet i. d. R. nicht zur Wiederholung der zugehörigen Pflichtveranstaltung. Eine (freiwillige) Wiederholungsmöglichkeit wird jedoch nach Verfügbar- keit von Kurs- bzw. Seminarplätzen angeboten. Weitere Regelungen zu den allgemeinen Prüfungsmodalitäten, d. h. Art und Umfang, Bestehensgrenzen und Zeitpunkt der universitätsinternen Leistungsnachweise, sowie Regelungen für Prüfungswiederholung Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, und Ordnungsverstöße werden vom Prüfungsausschuss getroffen und veröffentlicht. Siehe auch „Beschluss des Prüfungsausschusses für die Prüfungen des Vorklinischen Studien- abschnitts im integrierten Reformstudiengang iRM“ im Anhang in Kap. IV-5. SEITE 12 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen 6. Vorkenntnisse für die scheinpflichtigen Veranstaltungen Für eine erfolgreiche Teilnahme an den scheinpflichtigen Veranstaltungen sind folgende Vor- kenntnisse aus den Vorklinischen Lehrveranstaltungen erforderlich: Scheinpflichtige Veranstaltung Vorkenntnisse Praktikum der Biologie für Mediziner Vorlesung der Biologie für Mediziner Spezifische Vorbereitung der Praktika durch Lehrbuchstudium Praktikum der Chemie für Mediziner Vorlesung der Chemie für Mediziner Praktikum der Physik für Mediziner Vorlesung der Physik für Mediziner Kursus der medizinischen Terminologie keine Kursus der makroskopischen Anatomie Vorlesungen der Anatomie Seminar Anatomie I (Bewegungsapparat) Seminar Anatomie Vorlesung der Biologie für Mediziner Vorlesungen der Anatomie Kursus der mikroskopischen Anatomie Vorlesungen der Anatomie Vorlesung der Biologie für Mediziner Praktikum der Biochemie / Molekularbiologie Vorlesungen: der Chemie für Mediziner, der Seminar Biochemie / Molekularbiologie Biologie für Mediziner, Biochemie und Physiologie Praktikum der Physiologie Vorlesung der Physik für Mediziner Seminar Physiologie Vorlesung der Biologie für Mediziner Vorlesungen der Anatomie Vorlesungen der Physiologie und Biochemie Kursus der Medizinischen Psychologie und Vorlesung der Med. Psychologie und Med. Medizinischen Soziologie Soziologie Seminar der Medizinischen Psychologie und Vorlesung der Med. Psychologie und Med. Medizinischen Soziologie Soziologie Praktikum der Berufsfelderkundung keine Praktikum zur Einführung in die Klinische keine Medizin SEITE 13 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen 7. Evaluation 7.1. Studentische Veranstaltungsbewertung mit EVALuna Die Medizinische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum führt die Lehrevaluation aller Unter- richtsveranstaltungen online mit Hilfe des Systems EVALuna durch. So wird den Studierenden die Gelegenheit gegeben, die Qualität der Lehrveranstaltungen zu bewerten. Die Medizinische Fakultät betrachtet die studentische Bewertung von Lehrveranstal- tungen als ein zentrales Instrument zur Qualitätssicherung der Lehre. Jedoch kann die Evaluation der Lehre nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn sich die Studierenden mit Engagement an ihr beteiligen und sie als eine Möglichkeit verstehen, ihre Interessen zu artikulieren. Daher möchte die Medizinische Fakultät Sie hiermit ausdrücklich ermuntern, aktiv und verantwor- tungsvoll an der Evaluation der Lehre mitzuwirken. Die von Ihnen bei der Evaluation der Lehrveranstaltungen abgegebenen Beurteilungen und Kommentare bleiben selbstverständlich absolut anonym. Die Teilnahme an der Evaluation - und nicht das Evaluieren selbst - ist für jeden Studierenden verpflichtend und muss auf der Evaluationsstempelkarte bestätigt werden, die Sie bei Ihrer Teil- nahme am Progress-Test Medizin bzw. zum Zeitpunkt der Zertifizierung erhalten. Das System EVALuna für die Medizinische Fakultät an der Ruhr-Universität Bochum ist unter folgender Online-Adresse zu erreichen http://bo-med.evaluna.net Bitte nutzen Sie in Ihrer Anwendung von EVALuna die Informationsbroschüren, die Sie semes- terspezifisch auf den Internetseiten des Prüfungsbüros herunterladen können: http://medizinstudium.ruhr-uni-bochum.de/medidek/pruefungsbuero/evaluation.cfm SEITE 14 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen 8. Studienberatung Die folgenden Stellen geben Auskunft bei Fragen, die das Studium betreffen. Wenn Fragen zu einzelnen Lehrveranstaltungen auftreten, so wenden Sie sich bitte an die betreffenden Dozenten. Studiendekanat Allgemeine Fragen zum Medizinstudium Dr. D. Klix (Leiter Studiendekanat) Gebäude MA, Ebene 0, Raum 50 Tel.: 0234 – 32 – 24964 E-Mail: medizinstudium@rub.de http://medizinstudium.ruhr-uni-bochum.de Sprechstunde: täglich 9.00-13.00 Uhr und n. V. Fragen zu universitätsinternen Prüfungen und zum Wahlfach: Dr. R. Sander (Leiter Prüfungsbüro) Gebäude MA, Ebene 4, Raum 58 Tel.: 0234 – 32 – 24175 E-Mail: pruefungsbuero-medizin@rub.de http://www.ruhr-uni-bochum.de/medizin/pruefungsbuero/ Sprechstunde: täglich 9.00-13.00 Uhr und n. V. SEITE 15 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen Folgende weitere Informationsstellen stehen zur Verfügung: Beauftragte für die Begutachtung von BAföG-Anträgen Für den Vorklinischen Studienabschnitt: Prof. Dr. med. P. M. Faustmann Abt. für Neuroanatomie Gebäude MA, Ebene 6, Raum 162 Tel.: 0234-32-24405 E-Mail: pedro.m.faustmann@rub.de Sprechstunde: n.V. per E-Mail Voranmeldung bei: Jeannette Willms Raum: MA SÜD 6/146 Tel.: 0234-32-27856 E-Mail: jeannette.willms@rub.de Sprechzeiten: Mittwoch 10:30 bis 11:30 ; Donnerstag 9:00 bis 10:00 Uhr Bitte in die Betreffzeile unbedingt das Stichwort BAFÖG schreiben ! Für den Klinischen Studienabschnitt: N.N. Beratung für ein Studium im Ausland Dr. Andreas Burger, Auslandbeauftragter Gebäude MA, Ebene 0, Raum 41 Tel.: 0234 – 32 – 2747 E-Mail: medizinischeauslandsberatung@rub.de http://www.medizin.ruhr-uni-bochum.de/auslandsberatung/index.html.de Fachschaft Medizin Gebäude MABF, Ebene 0, Raum 301 Tel.: 0234 – 32- 23950 E-Mail: fsmed@ruhr-uni-bochum.de http://www.ruhr-uni-bochum.de/fsmed/ SEITE 16 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen III. Weiterführung des Studiums im klinischen Studienabschnitt Die Aufnahme von Studienanfänger:innen erfolgt an der Ruhr-Universität Bochum sowohl im vorklinischen als auch im klinischen Studienabschnitt nur zum Wintersemester. Die meisten Studierenden werden nach vier Semestern das vorklinische Studium abschließen können und ihr klinisches Studium in Bochum absolvieren. Für 60 Studierende beginnt die Ausbildung am Standort Bochum (Semester 5 und 6) und wird im Raum Ostwestfalen-Lippe (Semester 7 bis 10) fortgesetzt. Für die Studierenden, die im Frühjahr - mit einem Semester Verzögerung - das Physikum absolvieren, ist es aufgrund der Jährlichkeit des Curriculums nicht möglich, im folgenden Sommersemester das klinische Studium in Bochum aufzunehmen. Studierende, die Ihr Studium in Bochum fortsetzen möchten, können jedoch selbstverständlich an der Ruhr-Universität eingeschrieben bleiben. Sie melden sich durch Zahlung des Sozialbeitrages „normal“ zurück und belegen im Sommersemester keine Unterrichtsveranstaltung oder beantragen ggf. ein Urlaubssemester. Es ist jedoch zu beachten, dass der Sozialbeitrag im Urlaubssemester zwar reduziert ist, aber es entfällt das Semesterticket und unter Umständen werden Kindergeld – und BAföG-Zahlungen ausgesetzt. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei den entsprechenden Behörden. Das Sommersemester nach dem bestandenen Physikum kann in jedem Falle zum Ableisten der viermonatigen Famulaturen genutzt werden. Da Famulaturen gem. Approbationsordnung nur in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden dürfen, wird Ihnen das Studiendekanat für den Fall, dass Sie „normal“ eingeschrieben bleiben, eine sog. „individuelle vorlesungsfreie Zeit“ bescheinigen. Ein unterbrechungsfreies Studium ist für Studierende, die Ihr Physikum im Frühjahr bestanden haben, nur möglich, wenn sie ihr Studium an einer Universität fortsetzen, die in jedem Semester mit dem klinischen Studienabschnitt beginnen. Der nächstgelegene Studienort, der auch im Sommersemester Studierende in den klinischen Studienabschnitt aufnimmt, wäre unsere Nachbaruniversität Universität Duisburg-Essen. Dort muss dann rechtzeitig - noch vor dem Physikum (!) - ein entsprechender Antrag auf einen Studienortswechsel gestellt werden. Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 15. März, in der Regel also bevor die Ergebnisse des Physikums vorliegen. Daher muss zur Bewerbung das Physikums-Zeugnis noch nicht vorgelegt werden. Als Beleg für das abgeschlossene vorklinische Studium genügt zunächst die Ladung zum Staatsexamen. Das Bestehen des Physikums wird dann nach erfolgter Zulassung bei der Einschreibung überprüft. SEITE 17 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen IV. Anhang 1. Stundenpläne für den Vorklinischen Studienabschnitt In den Stundenplänen sind lediglich die scheinpflichtigen und die besonders empfohlenen Ver- anstaltungen (= Grundlehrveranstaltungen) aufgeführt. Für Lehrveranstaltungen, die in Gruppen durchgeführt werden, sind die Zeiten aller parallelen Veranstaltungen aufgeführt; daher gestaltet sich Ihr individueller Stundenplan sehr viel weniger ausgefüllt. Insbesondere finden die folgenden Veranstaltungen des 1. Semesters für den einzelnen Studierenden maximal nur einmal pro Woche statt: • Praktikum der Biologie • Praktikum der Chemie für Mediziner • Praktikum der Physik für Mediziner • Kursus der Mikroskopischen Anatomie • Seminare mit klinischem Bezug (POL) • Veranstaltungen des Strangs Ärztliche Fertigkeiten Wie fängt's im 1. Semester an? In der ersten Woche Ihres Studiums findet die sogenannte Orientierungswoche statt. Mit dieser besonderen Einführung möchten wir Sie auf den integrierten Reformstudiengang (iRM) vorbereiten. In dieser Woche werden wir Ihnen das Curriculum des integrierten Reformstudiengangs, seine Hintergründe und Ziele, die Lehrveranstaltungen und den Ablauf der verschiedenen Unterrichtseinheiten vorstellen. Sie werden erste Erfahrungen in der Kleingruppenarbeit machen und werden die Methode des Problemorientierten Lernens (POL) kennenlernen. Unser Ziel ist, dass Sie nach der Orientierungswoche • erste persönliche Kontakte geknüpft haben • vieles über POL, Prüfungen und den iRM in Bochum wissen • Ihre POL-Gruppe und Ihren Tutor/ Ihre Tutorin kennen gelernt und einen POL-Fall bearbeitet haben • einzelne Lehrende, das Studiendekanat, die MitarbeiterInnen des Zentrums für Medizinische Lehre und die Fachschaft kennen gelernt haben • mögliche Irrungen und Wirrungen des Campus durchblicken • insgesamt einen guten Start an der Uni und im IRM hatten und haben Sie erhalten als persönliche Schutzausrüstung Kittel von der Fakultät gestellt. Den Termin für die Kittelausgabe finden Sie am „Schwarzen Brett“. Der „normale“ Stundenplan beginnt ab der zweiten Vorlesungswoche. Genaue Termine sind dem Semesterinformationsblatt (siehe Anlagen) zu entnehmen. SEITE 18 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen SEITE 19 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen Den kompletten Stundenplan finden Sie in jeweils aktueller Fassung am Schwarzen Brett des Studiendekanats unter der Rubrik „1. Semester und Studieneinstieg“. Bitte Informieren Sie sich dort regelmäßig. Siehe: https://medizinstudium.ruhr-uni-bochum.de/medidek/infoszumstudium/schwarzesbrett/Index.cfm Weitere Erklärungen zu den im Stundenplan verwendeten Bezeichnungen der Unterrichtsformen (synchron, asynchron, Präsenz) entnehmen sie den Erläuterungen zu den Besonderheiten des Unterrichts unter Pandemiebedingungen am Schwarzen Brett. SEITE 20 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen 2. Leitfaden zur Veranstaltungsanmeldung im Internet Die erste Anmeldung Um die passwortgeschützten Bereiche der Homepage des Studiendekanats / Prüfungsbüros nutzen zu können, ist eine Anmeldung mittels der Benutzerkennung der Ruhr-Universität, den sog. RUBIKS-Zugangsdaten (LoginID und Passwort), welche Sie bei Ihrer Einschreibung zusam- men mit Ihrer Ruhr-Universitäts-E-Mail-Adresse erhalten haben, notwendig. Die Zugangsdaten finden die Studierenden in dem Ordner, der bei der Immatrikulation ausgehändigt wurde. Diese LoginID und das Passwort sind identisch mit dem Passwort für Ihre RUB-E-Mail-Adresse. Dazu verfahren Sie bitte folgendermaßen: 1. www.medizinstudium.rub.de Wählen Sie den Menüpunkt „Ihr Studium“. Geben Sie Ihre LoginID und das Passwort Ihrer Benutzerkennung der Ruhr-Universität ein. Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrem Internetbrowser die Option "Cookies akzeptieren" aktiviert haben müssen! Zur Nutzung des vollen Funktionsumfangs sollten Sie außerdem auch die Ausführung von Javascript und Style Sheets ermöglichen. Benutzen Sie einen aktuellen Browser! 2. Bestätigen Sie, dass Sie die „Hinweise zum Studium“ gelesen und anerkannt haben und tragen in die entsprech- enden Felder eine von Ihnen genutzte, gültige E-Mailadresse ein. Der Text dieser „Hinweise zum Medizinstudium“ ist am Ende dieses Kapitels nochmals abgedruckt. Bestätigen Sie Ihre Eingaben. 3. SEITE 21 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen Um die schnelle und sichere Kom- munikation mit den autorisierten Nutzern der Internetdienste des Studiendekanates / Prüfungsbüros sicherzustellen, wird Ihnen im Rah- men der ersten Registrierung, nach Eintrag einer E-Mail-Adresse (es muss nicht die E-Mail-Adresse der Ruhr- Universität Bochum sein!), eine erste E-Mail an die von Ihnen angegebene E- Mail-Adresse gesandt. 4. Bestätigen Sie bitte den Erhalt dieser E-Mail durch Klicken des angegebenen Von: medizinstudium@rub.de Links. Betreff: Freischaltung fuer den Bereich IHR STUDIUM im Studiendekanat der Medizinischen Fakultaet der Ruhr-Universitaet Bochum Sehr geehrter Herr Medizinstudierender, bitte aktivieren Sie den Zugang zum Bereich IHR STUDIUM durch Verwendung der folgenden Adresse: https://medizinstudium.ruhr-uni-bochum.de/medidek/ihrstudium/Index.cfm?TAN= XXXX Die Aktivierungsadresse wird nach dem xy.0z.2011 um 12:07 Uhr oder bei Anforderung eines neuen Freischaltcodes ungueltig. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an medizinstudium@rub.de. Ihr Studiendekanat ------------------------------------------------- Sie finden das Studiendekanat im Internet unter http://medizinstudium.ruhr-uni-bochum.de ------------------------------------------------- 5. Erst nach dieser Bestätigung ist sicher- gestellt, dass der E-Mail-Kontakt ein- wandfrei funktioniert und Ihr Online- Zugang wird aktiviert. SEITE 22 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen Die Veranstaltungsanmeldung Nachdem Ihr Online-Zugang aktiviert wurde, können Sie sich künftig mit der LoginID und dem Passwort der Benutzerkennung der Ruhr-Universität, den sog. RUBIKS-Zugangsdaten einloggen und die Funktionalitäten der Homepage des Studiendekanats nutzen. Kursanmeldung vornehmen: 1. Loggen Sie sich unter „Ihr Studium“ mittels Ihrer LoginID und des Pass- wortes Ihrer Benutzerkennung der Ruhr-Universität ein. Bei der erstmaligen Nutzung unseres Systems müssen Sie Ihren Online- Zugang zunächst aktivieren. Siehe oben: „Die erste Anmeldung“ Wählen Sie anschließend die Option Orientieren Sie sich an der Semester- übersicht und wählen Sie das entspre- chende Fachsemester aus. SEITE 23 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen 2. Nehmen Sie anschließend die Auswahl der Veranstaltungen vor, an denen Sie verbindlich teilnehmen möchten. Dies sind in der Regel alle bereits „angehakten“ Veranstaltungen. Führen Sie die Anmeldung durch Drücken auf den Knopf aus. Kontrollieren Sie, dass Ihre Anmeldung korrekt vorgenommen wurde. Vergessen Sie nicht, sich anschließend wieder aus dem System auszuloggen. Sollten Sie während 10 Minuten keine Aktionen ausgeführt haben, werden Sie automatisch ausgeloggt und müssen sich dann wieder neu einloggen. SEITE 24 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen Anmerkungen: • Passwort und E-Mail-Adresse: Um die passwortgeschützten Bereiche der Internetseiten des Studiendekanats nutzen zu können, ist eine Anmeldung mittels Ihrer LoginID und des Pass- wortes Ihrer Benutzerkennung der Ruhr-Universität, den sog. RUBIKS-Zugangsdaten, welche Sie bei Ihrer Einschreibung zusammen mit Ihrer Ruhr-Universitäts-E-Mail-Adresse erhalten haben, notwendig. Die Zugangsdaten finden die Studierenden in dem Ordner, der bei der Immatrikulation ausgehändigt wurde. Diese LoginID und das Passwort sind identisch mit dem Passwort für Ihre RUB-E-Mail- Adresse. Alles zum Thema Internetzugang und Online-Dienste der Ruhr-Universität Bochum erfahren Sie unter: https://www.it-services.ruhr-uni-bochum.de/services/internetzugang.html Ihre Benutzerkennung können Sie selbst auf der folgenden Internetseite verwalten: https://idm.ruhr-uni-bochum.de/sc_a/b_loginids.anmeldung Während die LoginID vom Rechenzentrum eindeutig und fest vergeben wird, kann und sollte jede/r Benutzer/in das zugehörige Passwort regelmäßig ändern. Informationen, wie Sie Ihr Passwort ändern können, erhalten Sie hier: https://www.it-services.ruhr-uni-bochum.de/support/faqs/faq00001.html Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, lesen Sie bitte hier nach: https://www.it-services.ruhr-uni-bochum.de/support/faqs/faq00002.html SEITE 25 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen Um die schnelle und sichere Kommunikation mit den autorisierten Nutzer:innen der Internetdienste des Studiendekanats / Prüfungsbüros sicherzustellen, benötigen Sie zwingend eine gültige E-Mail-Adresse. Es muss nicht eine E-Mail-Adresse der Ruhr- Universität verwendet werden! Nutzen Sie die von Ihnen regelmäßig genutzte und abgefragte E-Mail-Adresse. Sollten Sie die Ihnen von der Ruhr-Universität zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse nutzen wollen, muss diese zunächst, wie in der Anleitung in Ihrem Studienordner beschrieben, freigeschaltet werden. • Probleme bei der Veranstaltungsanmeldung: Möglicherweise ist es Ihnen direkt nach der Einschreibung noch nicht möglich, sich in unser Studierendensystem einzuloggen. Das liegt daran, dass das Studiendekanat (noch) nicht online über die notwendigen Studierendendaten des Universitätssekretariats verfügt, sondern die Datensätze der Neuimmatrikulierten manuell in unserem System ergänzt werden müssen. Dieser Vorgang kann einige Stunden bis wenige Tage in Anspruch nehmen. Sollte es also nicht auf Anhieb klappen, versuchen sie es ein paar Tage später noch mal. Bei der Lösung weiterer Probleme ist Ihnen das Studiendekanat gerne behilflich: Gebäude MA, Ebene 0, Raum 50 Tel.: 0234 – 32 – 24964 E-Mail: medizinstudium@ruhr-uni-bochum.de • Persönliche Daten: Schon bei der Einschreibung sollten Sie darauf achten, dass Ihre persön- lichen Daten richtig und vollständig erfasst werden. Der Nachname, Vorname, Geburtsort und das Geburtsdatum sollten unbedingt mit den Angaben Ihrer Geburtsurkunde übereinstimmen. Falsche oder unvollständige Angaben können später zu Problemen mit den Landesprüfungsämtern führen, da diese Daten für den Ausdruck Ihrer Urkunden verwendet werden. Sie können die über Sie gespeicherten Daten überprüfen: Nach dem Einloggen finden Sie unter der Rubrik eine Aufstellung Ihrer persönlichen Angaben. Notwendige Korrekturen teilen Sie bitte umgehend dem zent- ralen Studierendensekretariat bzw. Universitätssekretariat mit. Von dort erhält auch unser System die Datensätze. Lediglich die Telefonnummer wird - als freiwillige Angabe - vom Studiendekanat eingepflegt und kann uns direkt, am besten via E-Mail, mitgeteilt werden. Sollten die Adressen unter "Ihr Studium" nicht richtig sein, können Sie Ihre Anschrift über das RUB eCampusportal für Studierende selbst ändern. Wir werden Sie ggf. unter der angegebenen „POSTANSCHRIFT“ anschreiben. Das Studiendekanat selbst kann die Adressen nicht korrigieren. Wie bereits erwähnt, sind die Datenbanken des Studiendekanats nicht direkt mit den Datenbanken des Studierendensekretariates bzw. eCampus verbunden. Die Aktualisierung einer in eCampus geänderten Adresse wird also nicht sofort in „Ihr Studium“ sichtbar. Die Übernahme der Daten kann 1 – 2 Arbeitstage dauern. SEITE 26 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen Hinweise zum Medizinstudium Hinweise zum Medizinstudium Informationen zum Infektionsschutz und zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge von Studierenden der Medizin: Studierende der Medizin kommen bereits ab Beginn ihres Studiums mit kranken Menschen oder potenziell infektiösen menschlichen Körpersekreten und Geweben in Kontakt. Dadurch haben sie eine höhere Infektionsgefährdung als die Allgemeinbevölkerung. Zur Vermeidung von Infektionen sind daher Hygienemaßnahmen und ein lückenloser Immunschutz gegen impfpräventable Erkrankungen besonders wichtig. Der Impfschutz sollte neben den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) aktuell für die erwachsene Allgemeinbevölkerung empfohlenen Impfungen auch den Impfschutz gegen Hepatitis B beinhalten. Eine gezielte Information der Studierenden zum Thema Hygienemaßnahmen und Immunschutz erfolgt in Lehrveranstaltungen der Abteilung für Hygiene, Sozial- und Umweltmedizin im Rahmen des Pflichtunterrichts im 2. und 3. Semester: 1. Information und Übungen zur Basishygiene im medizinischen Berufsalltag (2. Semester: Vorlesung, Seminar mit Übungen zur Händedesinfektion) 2. Information, Impfpassüberprüfung zu den im medizinischen Bereich empfohlenen Impfungen, Prävention der Nadelstichverletzung sowie Hepatitis B-Impfangebot und Überprüfung des Impferfolges (3. Semester: Vorlesung, Seminar). Im zweiten Block wird der Unterricht gemeinsam mit der Abteilung für Molekulare und Medizinische Virologie so konzipiert, dass während des Unterrichts sowohl die Hepatitis B-Impfungen als auch die Prüfung der erfolgreichen Durchführung (Anti-HBs-IgG-Bestimmung) für die Studierenden kostenfrei erfolgen können. Im 5. Semester werden die Themen Krankenhaushygiene und Impfungen erneut praxisnah – und dem Lehrplan entsprechend vertiefend – behandelt. Die Impfstelle der RUB steht zusätzlich für Beratungen zu sämtlichen Impfungen zur Verfügung und bietet Sprechstunden für Studierende (Donnerstagvormittag) an. Anmeldung und weitere Informationen unter BO: 32 26565 (Frau Benedens). Neben den oben beschriebenen Maßnahmen wird allen Studierenden der Medizin bereits zu Beginn ihres Studiums die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (G42) gemäß der Biostoffverordnung und Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung bei der Betriebsärztin der Ruhr- Universität Bochum (Stabsstelle Arbeitsmedizinischer Dienst) angeboten. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge wird gezielt auf eventuell bei der/dem Medizinstudierenden vorliegende individuelle Gefährdungen eingegangen und notwendige Schutzmaßnahmen (z.B. besondere Impfungen) werden besprochen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist daher besonders für Medizinstudierende mit chronischen Gesundheitsstörungen und/oder angeborenen oder erworbenen Immundefiziten (z.B. nach Milzentfernung oder bei Einnahme von immunsuppressiven Medikamenten) sinnvoll. Die Inhalte und Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge unterliegen selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht und werden vom betriebsärztlichen Dienst nicht an Dritte weitergegeben. Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Arbeitsmedizinischer Dienst unter der Rufnummer 0234/32-24400 oder per E-Mail an betriebsarzt@rub.de. Vor dem Praktischen Jahr ist die arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend durchzuführen. Hierfür SEITE 27 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen werden die Studierenden der Medizin gesondert eingeladen. Bezüglich der notwendigen Maßnahmen bei Verletzungen mit benutzten Nadeln oder Instrumenten (z.B. Skalpellen) wird auf das Merkblatt „Maßnahmen nach Nadelstich- oder anderen infektionsgefährdenden Verletzungen“ hingewiesen. Sofern bei Studierenden der Medizin eine ansteckende Infektionskrankheit wie eine Hepatitis B, Hepatitis C oder eine HIV-Infektion vorliegt, besteht die Gefahr, dass bei medizinischen Tätigkeiten Patienten angesteckt werden. Bei Studierenden der Medizin, denen bekannt ist oder wird, dass sie infektiös sind, besteht die Verpflichtung, sich bei der Stabsstelle Arbeitsmedizinischer Dienst der Ruhr Universität Bochum (Telefon: 0234/32-24400, E-Mail: betriebsarzt@rub.de)zu melden, damit notwendige Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Merkblatt: Maßnahmen nach Nadelstich- oder anderen infektionsgefährdenden Verletzungen Gewebe, Zellen und Körpersekrete des Menschen gelten als potenziell infektiös. Bei Verletzungen mit spitzen oder schneidenden Instrumenten, die mit menschlichem Gewebe, Zellen oder Körpersekreten benetzt sind, ist insbesondere die Übertragung von Hepatitis B-, Hepatitis C- oder HI- Viren möglich. Im Verletzungsfall sind daher folgende Maßnahmen erforderlich: Sofortmaßnahmen: * Blutfluss fördern durch Druck auf das umliegende Gewebe (mindestens eine Minute) * Mit alkoholischem Desinfektionsmittel einsprühen oder benetzen Wenn bekannt ist, bei welcher Person die Nadel oder das Instrument verwendet wurde (sogenannte „Indexperson“), sollte mit deren Einverständnis eine Blutuntersuchung auf Hepatitis B, C und HIV angestrebt werden. Weitere Maßnahmen: Sofern das Blut oder der blutbenetzte Gegenstand von einer bekanntlich oder wahrscheinlich HIV- infizierten Person stammt, unverzügliche Kontaktaufnahme mit einer diesbezüglich besonders erfahrenen medizinischen Einrichtung. In Bochum ist dies das St. Josef-Hospital Bochum (Telefon: 0234-509-0, mit Infektionsambulanz oder diensthabendem Arzt der Medizinischen Klinik 1 verbinden lassen). Eine ggf. notwendige medikamentöse Postexpositionsprophylaxe hat die größten Erfolgsaussichten, wenn sie zeitnah (am besten innerhalb einer Stunde nach der HIV-Exposition) eingeleitet wird. Ansonsten gilt, dass noch am selben Tag ein Durchgangsarzt (D-Arzt), vorzugsweise die Chirurgische Ambulanz eines Krankenhauses (D-Arzt-Ambulanz), aufzusuchen ist. Dort erfolgen weitere medizinische Maßnahmen (z.B. Wundreinigung und -desinfektion, Antikörperbestimmungen, ggf. Impfungen). Möglichst den Impfausweis und Befundberichte über Antikörperbestimmungen zum D- Arzt mitnehmen. Wenn eine mögliche Infektion durch das Ereignis nicht auszuschließen ist, werden weitere Bluttestungen innerhalb eines halben Jahres nach dem Ereignis zum Ausschluss einer Hepatitis B, C und HIV-Infektion bei einem Durchgangsarzt empfohlen. Bei Feststellung einer Infektion würden unverzüglich Behandlungsmaßnahmen eingeleitet und die Anerkennung als Berufskrankheit wäre möglich. An die Erstattung einer Unfallzeige denken! Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der SEITE 28 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen Internetseite der Ruhr Universität Bochum (Arbeitssicherheit – A-Z – Unfallanzeige Studierende). Bei Fragen können Sie sich gern an die Stabsstelle Arbeitsmedizinischer Dienst der Ruhr Universität Bochum (Telefon: 0234/32-24400, E-Mail: betriebsarzt@rub.de) wenden. Erklärung über die ärztliche Schweigepflicht Mir ist bekannt, dass ich als Medizinstudent der ärztlichen Schweigepflicht unterliege. Ich bin zum Stillschweigen über alles verpflichtet, was mir im Medizinstudium an persönlichen und sachlichen Verhältnissen, besonders der Patienten, bekannt wird. Von den Bestimmungen aus dem Strafgesetzbuch (§ 120, § 133, § 201, § 203 Abs. 1 Nr. 1, Abs, 2 - 4, § 204, §353 Abs. 1 Nr. 1-3, Abs 2. Nr. 1 und 2, Abs. 3) habe ich Kenntnis genommen. SEITE 29 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen 3. Vorkurse Der Vorkurs Medizin findet statt: 27. September – 07. Oktober 2021 Einführungs-Vorlesung: Montag, 27.09.2021 8:15 Uhr Corona-bedingt wird dieser Vorkurs in Form einer Mischung von Zoom-Online-Konferenzen (Mathematik & Chemie) und aufgezeichneten Lehrvideos (Biologie), die Sie an den entsprechenden Tagen jederzeit abrufen können, erfolgen. Den Zoom-Link und die notwendigen Einwahldaten zu diesem Moodle-Kurs erhalten Sie auf der Homepage des Vorkurses Medizin: https://www.ruhr-uni-bochum.de/vkmed/termine/index.html.de Den Studienanfängern der Medizin wird die Möglichkeit geboten, ihr schulisches Wissen nach- zubessern. Gleichzeitig soll der Übergang zwischen Schule und Studium erleichtert werden. Der Vorkurs Medizin unterteilt sich in die Fächer: Biologie (PD Dr. rer. nat. Markus Peters), Chemie (Dr. rer. nat. Jochen Salber) und Mathematik und Physik (PD Dr. rer. nat. Dipl.-Ing. Martin Hexamer). Die Teilnahme am Vorkurs Medizin ist freiwillig und kostenlos. In der Einführungs-Vorlesung stellen die Hochschullehrer die verschiedenen Fächer vor. An Beispielen können Sie überprüfen, ob Sie über das Wissen, welches wir für das Studium der Medizin voraussetzen, bereits verfügen (und damit nicht am Vorkurs teilnehmen sollten oder brauchen) oder ob es für Sie ratsam wäre, nur einzelne Vorlesungen des Vorkurses oder den gesamten Vorkurs zu besuchen. Alle Informationen über den “Vorkurs Medizin” sind im Internet unter folgender Adresse abgelegt: http://www.ruhr-uni-bochum.de/vkmed/ 4. Infos zum Studieneinstieg Weitere allgemeine Informationen zum Studieneistieg finden Sie auf den Internetseiten der Zentralen Studienberatung und des Studiendekanats: http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/st_einstieg.htm http://medizinstudium.ruhr-uni-bochum.de/medidek/infoszumstudium/studieneinstieg/ 5. Weitere Anlagen zu diesem Info-Heft: • Semesterinformationsblatt • Amtliche Studienordnung • Beschluss des Prüfungsausschusses für die Prüfungen des Vorklinischen Studienabschnitts im integrierten Reformstudiengang iRM SEITE 30 | 30
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