Medizinische Fakultät Informationen für Studienanfänger:innen Studienjahr 2021 /2022 - www.medizinstudium.de

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Medizinische Fakultät

Informationen für
Studienanfänger:innen
Studienjahr 2021 /2022

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Informationen für Studienanfänger:innen

Vorwort

Liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen,

auch wenn Ihr Studienstart Corona-bedingt anders ablaufen muss als wir es uns alle gewünscht
hätten, begrüßen wir Sie herzlich im Namen der Medizinischen Fakultät als neue Mitglieder
unserer Fakultät und freuen uns mit Ihnen auf den Start des Wintersemesters.

Um Ihnen den Studienbeginn zu erleichtern, erhalten Sie bei der Einschreibung diese “Infor-
mationen für StudienanfängerInnen” der Medizinischen Fakultät.

Alle aktuellen Informationen zum Studieneinstieg finden Sie am Schwarzen Brett des
Studiendekanats unter der Rubrik „1. Semester und Studieneinstieg“. Bitte Informieren Sie sich
dort regelmäßig.

Siehe: https://medizinstudium.ruhr-uni-bochum.de/medidek/infoszumstudium/schwarzesbrett/Index.cfm

Außerdem werden Ihnen in den ersten Tagen des Semesters im Rahmen einer Orientierungs-
woche weitere Informationsmöglichkeiten angeboten.

Die offizielle Begrüßung aller Studienanfänger wird am

                             Montag, den 11. Oktober 2021, 14.15 Uhr

Corona-bedingt als ZOOM – Metting stattfinden.

Bitte beachten Sie die folgenden, für Sie wichtigen Hinweise:

   • In der Zeit vom 27.09. bis 07.10.2021 werden Vorkurse für Mediziner in Chemie, Biologie
     und Mathematik angeboten (siehe Anhang IV).

   • Die Anmeldung zu den Unterrichtsveranstaltungen des ersten Semesters findet über ein
     Studierendeninformationssystem im Internet statt.

      Die Anmeldungen können bis zum Mittwoch, den 06. Oktober 2021, 24.00 Uhr erfolgen.
      Näheres dazu finden Sie in Kapitel II-4, „Anmeldung zu den scheinpflichtigen Ver-
      anstaltungen”.

Weitere Informationen werden Ihnen in der oben genannten Einführungsveranstaltung und der
sich anschließenden Orientierungswoche (siehe Anhang IV) gegeben. Wir empfehlen Ihnen
dringend, an diesen Veranstaltungen teilzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. med. T. Schäfer                                     Dr. rer. nat. D. Klix
      Studiendekan                                           Leiter Studienbdekanat
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Informationen für Studienanfänger:innen

I.   Das Studium der Humanmedizin an der Ruhr-Universität Bochum

1. Einleitung

Diese Information soll Ihnen zur Orientierung im Ablauf des Medizinstudiums helfen. Die
Organisation der Stundenpläne ist so eingerichtet, dass Sie in den vorgesehenen Zeitabschnitten
die einzelnen Studienabläufe absolvieren und sich rechtzeitig zu den dazu vorgesehenen Prüfun-
gen melden können. Für den ordnungsgemäßen Ablauf der einzelnen Unterrichtsveranstaltungen
sind bestimmte Anmeldungstermine für die Teilnahme an den praktischen Übungen vorgesehen,
die rechtzeitig bekannt gegeben werden.

Der Ablauf des Studiums folgt den gesetzlichen Regeln der Approbationsordnung für Ärzte (im
Buchhandel erhältlich bzw. einsehbar auf den Internetseiten des Studiendekanats), auf deren
Grundlage die Fakultät eine formale Studienordnung erlassen hat. Bei der Aufstellung der
Ablaufpläne des Studiums wirken die Studierenden durch ihre Präsenz im Fakultätsrat und in den
Unterrichtskommissionen mit. Von der Fachschaft können Sie jederzeit nicht nur die Erfahrung
der Älteren bekommen; Sie können auch Wünsche und Anregungen über die Fachschaft in die
Beratungen über den Studienablauf einbringen. Das Studiendekanat und die Studienberater/-
innen der Fakultät bemühen sich, all Ihre Fragen zum Studium zu beantworten. Fragen zu
einzelnen Lehrveranstaltungen können Sie den jeweiligen Dozenten stellen.

2. Allgemeine Gliederung des Studiums der Medizin

Der Ablauf des Medizinstudiums ist in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) bundes-
einheitlich gesetzlich geregelt.

Das Studium der Medizin umfasst Lehrveranstaltungen über einen Zeitraum von sechs Jahren und
drei Monaten. Der Studienbeginn ist an der Ruhr-Universität Bochum nur im Wintersemester
möglich.

Das Studium gliedert sich wie folgt:

         •      Vorklinischer Studienabschnitt                2 Jahre

         •      Klinischer Studienabschnitt
                einschl. Praktischem Jahr                     4 Jahre

Der Vorklinische Studienabschnitt und der Klinische Studienabschnitt werden durch mündliche
und schriftliche Prüfungen, sog. Staatsexamina, abgeschlossen. Ein Weiterstudium im Klinischen
Studium ist erst nach Bestehen des 1. Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (sog. Physikum) möglich.
Der 2. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung findet vor dem Praktischen Jahr statt und der 3. Abschnitt
der Ärztlichen Prüfung schließt das universitäre Studium nach dem Praktischen Jahr ab.

Im Verlauf des Studiums werden zusätzlich zu diesen Staatsexamina Prüfungen für einzelne
Lehrveranstaltungen durchgeführt. Diese Prüfungen stellen Leistungskontrollen dar, die für die
Vergabe der Scheine erforderlich sind. Einzelheiten über Voraussetzungen zum Scheinerhalt und
die Durchführung der Prüfungen erfahren Sie bei den jeweiligen Lehrveranstaltungen.

Über die Leistungskontrollen während des Klinischen Studienabschnitts werden wir Sie rechtzeitig
informieren.

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Außerhalb des universitären Studiums müssen Bescheinigungen für folgende Veranstaltungen
erworben werden:

           •     Ausbildung in Erster Hilfe
           •     Krankenpflegedienst von drei Monaten
           •     Famulatur von vier Monaten.

Hinweise des Landesprüfungsamtes zur “Ausbildung in erster Hilfe” und zum “Krankenpfle-
gedienst” finden Sie im Internet auf den Seiten des Studiendekanats und des Landesprüfungs-
amtes (s. u.).

Die Staatsexamina werden vom Landesprüfungsamt organisatorisch durchgeführt, das auch für
Fragen der Anerkennung von Studienleistungen, Studienzeiten sowie der praktischen Ausbildung
in Erster Hilfe, Krankenpflegedienst und Famulaturen zuständig ist.

Für die Medizinstudierenden der Ruhr-Universität Bochum ist zuständig das bei der Bezirksregie-
rung Düsseldorf eingerichtete Landesprüfungsamt mit folgenden Anschriften:

Bezirksregierung Düsseldorf - Dezernat 24
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie

Postanschrift:           Postfach 30 08 65
                         40408 Düsseldorf

Dienstgebäude:           Am Bonneshof 35
                         40474 Düsseldorf

     https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin

2. Der integrierte Reformstudiengang Medizin - iRM

Sie erwartet zum Wintersemester ein integrierter Reformstudiengang Medizin (iRM) mit dem
Ausbildungsziel "Arzt", der auf über zehnjähriger Erfahrung der Fakultät mit neuen Lehr- und
Lernformen beruht:

    •    Integriert: Nicht Fächer abarbeiten, sondern in einem nach Themen aufgebauten
         Curriculum Organsysteme und Krankheitsbilder in fächerübergreifend aufeinander
         abgestimmten Lehrveranstaltungen erarbeiten.
    •    Reformiert: Solide theoretische Grundlagen in systematischen Vorlesungen und Praxis-
         und Patientenbezug vom ersten Semester an, in Lern- und Arbeitsteams im
         problemorientierten Lernen den Lernprozess selbst in die Hand nehmen, in praktischen
         Übungen Fertigkeiten des klinischen Alltags erlernen und in Praktika die erlernten
         Wissensinhalte in der praktischen Anwendung überprüfen.
    •    Ausrichtung auf die neuen Anforderungsprofile des Arztberufs durch Einbeziehung
         ethischer, gesellschaftlicher und ökonomischer Aspekte sowie die Vermittlung von
         kommunikativen Kompetenzen.

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Für den integrierten Reformstudiengang wurden die positiven Aspekte aus Regel- und Modell-
studiengang sowie die Erkenntnisse aus bisherigen Studienreformprojekten zusammengeführt.

Das Curriculum des iRM ist nach Themen aufgebaut. Dabei sind Vorlesungen, Seminare und
Praktika fächerübergreifend nach Organsystemen, später nach Krankheiten aufeinander
abgestimmt. Das erste Semester startet mit den Grundlagen der Humanbiologie, das zweite
Semester beschäftigt sich mit dem Bewegungsapparat, das dritte Semester mit den inneren
Organen, und das vierte Semester hat das Zentralnervensystem und Sinnesorgane zum Schwer-
punkt.

Schon ab dem 1. Semester wird die systematische Grundlagenvermittlung mit klinisch relevanten
Inhalten verknüpft und großer Wert auf den Praxis- und Patientenbezug gelegt. An konkreten
Patientenfällen werden die erlernten Grundkenntnisse in Form des problemorientierten Lernens
(POL) in Kleingruppen von 10 Studierenden auf die medizinische Praxis übertragen. Durch ein
begleitendes Training ärztlicher Fertigkeiten (wie Anamneseerhebung und körperliche
Untersuchung) und kommunikativer Kompetenzen und der Auseinandersetzung mit den
Grundlagen der Hygiene, des Gesundheitswesens, des Strahlenschutzes und ethischer Aspekte
wird zudem auf eine Famulatur in einer allgemeinärztlichen Praxis im ersten Studienabschnitt
hingearbeitet. Parallel dazu wird wissenschaftliches Arbeiten in Theorie und Praxis gezielt
unterrichtet. Diese Inhalte werden in Form von vertikalen Ausbildungssträngen über mehrere
Semester hinweg angeboten.

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II. Ablauf des Vorklinischen Studienabschnitts

1. Lehrveranstaltungen

Da eine Aufnahme von Studienanfängern nur zum Wintersemester erfolgt, werden im Winter-
semester Lehrveranstaltungen für das 1. und 3. Semester, im Sommersemester für das 2. und 4.
Semester angeboten.

Das gesamte Angebot der Lehrveranstaltungen des Faches Humanmedizin ist im Vorlesungs-
verzeichnis ausgewiesen. Die für Medizinstudenten erforderlichen praktischen Lehr-
veranstaltungen in den Fächern Physik und Chemie stehen unter der Verantwortung der
Fakultäten für Physik und Chemie und werden im Einvernehmen mit diesen Fakultäten
angekündigt.

Im Vorlesungsverzeichnis werden drei Kategorien von Lehrveranstaltungen unterschieden:

           a) Veranstaltungen, deren regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme bei der Meldung zum
              1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nachzuweisen sind (= scheinpflichtige Lehr-
              veranstaltungen); hierbei handelt es sich insbesondere um Kurse und Praktika sowie
              um Seminare;

           b) Veranstaltungen, deren Besuch den Erwerb der im 1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
              geforderten Fähigkeiten und Wissensstoffe in besonderem Maße fördern
              (= besonders empfohlene Lehrveranstaltungen);

           c) sonstige Lehrveranstaltungen, die im Vorlesungsverzeichnis aufgeführt oder gesondert
               angekündigt werden.

Die Lehrveranstaltungen zu a) und b) sind in den Stundenplänen ausgewiesen. Die Pläne für den
Vorklinischen Studienabschnitt sind im Anhang aufgeführt; die entsprechenden Pläne für die
Klinischen Studienabschnitte erhalten Sie zu Beginn dieses Studienabschnitts. Diese Stunden-
pläne werden von den Unterrichtskommissionen der Fakultät erstellt und vom Fakultätsrat
beschlossen.

In ihrem Unterrichtsangebot geht die Fakultät grundsätzlich von der Freiheit der Lehre und des
Studiums aus. Die Befolgung des Stundenplanes wird jedoch dringend empfohlen, um die Ein-
haltung der Studienzeiten für die einzelnen Abschnitte des Medizinstudiums zu ermöglichen. Dies
gilt insbesondere für die Reihenfolge, in der die Praktischen Übungen abgeleistet werden, für die
ein Platz nur bei regelrechtem Studienablauf garantiert werden kann.

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2. Scheinpflichtige Veranstaltungen

Die folgenden Praktika, Kurse und Seminare sind scheinpflichtige Veranstaltungen des Vorklini-
schen Studienabschnitts. Angegeben ist jeweils die Anzahl der Gesamtunterrichtstunden (U-Std.)
sowie das Fachsemester, in welchem die Veranstaltung planmäßig abgeleistet wird.

          SCHEINPFLICHTIGE VERANSTALTUNG                   U-Std.     Fachsemester    Prüfung*
    1.      Praktikum der Physik für Mediziner                              1              1
    2.      Praktikum der Chemie für Mediziner                              1              1
    3.      Praktikum der Biologie für Mediziner                            1              1
    4.      Praktikum der Physiologie                                      2-4             --
    5.      Praktikum der Biochemie / Molekularbiologie                    2-4             4
    6.      Kursus der makroskopischen Anatomie                            2-3           2 +3
    7.      Kursus der mikroskopischen Anatomie                           1, 3-4        1, 3 + 4
    8.      Kursus der Medizinischen Psychologie und                        3              --
            Medizinischen Soziologie
    9.      Seminar Physiologie                                            2-4           2-4
    10.     Seminar Biochemie/Molekularbiologie                            2-4           2+3
    11.     Seminar Anatomie                                               2-4          2, 3 + 4
    12.     Seminar der Medizinischen Psychologie und                       4            1+4
            Medizinischen Soziologie
    13.     Praktikum zur Einführung in die Klinische                      1-3             --
            Medizin – Strang Ärztliche Fertigkeiten
    14.     Praktikum der Berufsfelderkundung                              1-4             3
            – Strang Ärztliche Fertigkeiten
    15.     Praktikum der Medizinischen Terminologie                        1              1
            gesamt                                          630
    16.     Seminare mit klinischem Bezug (gesamt 56         56            1-4             --
            Stunden) – POL
    17.     Integrierte Seminare mit Einbeziehung            99            1-4             --
            klinischer Fächer (in Rahmen der Praktika)
    18.     Wahlfach                                      min. 14          1-4

*         Neben der erfolgreichen Teilnahme an der jeweiligen Unterrichtsveranstaltung ist das
          Bestehen der Semesterabschlussklausuren der angegebenen Semester erforderlich.

Alle Angaben unter Vorbehalt. Es gelten die Regelungen der Studienordnung und die Ankündigungen der
verantwortlichen Dozenten.

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2.1. Wahlfach

Gemäß der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 27.07.2002 hat jeder Studierende der
Medizin sowohl im Vorklinischen als auch im Klinischen Studienabschnitt ein sog. Wahlfach zu
absolvieren.

Während im Klinischen Studienabschnitt dafür in erster Linie die rein medizinischen Fachberei-
che vorgesehen sind, ist den Studierenden im Vorklinischen Studienabschnitt gem. der Approba-
tionsordnung gestattet, ihr Wahlfach aus dem gesamten „Fächerkanon der Universität“ auszu-
wählen, d.h. das Wahlfach muss in einer Fakultät am Campus der Ruhr-Universität Bochum oder
in einer unserer Universitätskliniken oder in einem Institut / einer Abteilung eines an der Ruhr-
Universität habilitierten Dozenten absolviert werden.

Um die Wahlmöglichkeit so wenig wie möglich einzuschränken, enthält die Studienordnung der
Medizinischen Fakultät für den Umfang der Lehrveranstaltung lediglich die Empfehlung einer
Mindeststundenzahl von 1 Semesterwochenstunde bzw. 14 Gesamt-Unterrichtsstunden. Die Art
der Veranstaltung ist freigestellt.

Da der Stundenplan für die Medizinstudierenden in der Vorlesungszeit sehr ausgefüllt ist,
kommen auch Blockveranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit in Frage.

Anders als bei den übrigen Pflichtveranstaltungen, die mit einem unbenoteten Leistungsnachweis
abzuschließen sind, muss im Wahlfach jedoch ein benoteter Leistungsnachweis erbracht werden.
Die Form der Leistungsüberprüfung ist den jeweiligen Dozenten freigestellt. Die erzielte Note wird
von den Dozenten direkt an das Prüfungsbüro gemeldet und geht in Ihren Studienverlauf ein.

Um ihnen die Auswahl einer entsprechenden Veranstaltung zu erleichtern, ist eine Liste mit
möglichen Wahlfächern bzw. Ansprechpartnern im Internet am virtuellen Schwarzen Brett des
Studiendekanats, Rubrik Wahlfächer veröffentlicht. Der Katalog wird ständig aktualisiert.

Auch wenn die Vorgaben für die Gestaltung des Wahlfaches den Studierenden viel Freiraum er-
möglicht, muss das vorklinische Wahlfach eine erkennbare Relevanz für das Studium der Medi-
zin aufweisen. Sollte die Relevanz für die Medizin fraglich sein, so sollten Sie sich vorab mit dem
Prüfungsbüro der Medizinischen Fakultät in Verbindung zu setzen.

Da der Titel und die Note der Wahlfachveranstaltung auf dem Abschluss-Zeugnis der Ärztlichen
Prüfung erscheinen werden, ist es ohnehin zu empfehlen, dass bei einer späteren Bewerbung die
Wahl der Veranstaltung sinnvoll begründbar sein sollte.

2.2. Seminare mit klinischem Bezug
     Integrierte Seminare mit Einbeziehung klinischer Fächer

Gemäß § 2 Abs. 2 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 27.07.2002 hat jeder Studie-
rende der Medizin im Vorklinischen Studienabschnitt neben den in der Anlage 1 der Approbati-
onsordnung namentlich benannten Seminaren und Praktika (siehe Seite 7, Nr. 1 - 15) weitere
Seminare im Gesamtumfang von 154 Unterrichtsstunden zu besuchen.

Davon entfallen auf sog. Seminare mit klinischem Bezug 56 Stunden und auf sog. integrierte
Seminare mit Einbeziehung klinischer Fächer 98 Stunden.

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Informationen für Studienanfänger:innen

Die „Seminare mit klinischem Bezug“ im Umfang von mindestens 56 Std. werden als sog. POL-
Tutorien angeboten. Problemorientiertes Lernen (POL) ermöglicht praxisnahes, interdisziplinäres
und weitgehend selbst-organisiertes Lernen in kleinen Gruppen.

Die sog. „Integrierte Seminare mit Einbeziehung klinischer Fächer“ im Umfang von mindestens
98 Stunden werden an unserer Fakultät nicht als gesonderte Veranstaltungen angeboten, sondern
sind begleitender Bestandteil der vorklinischen Praktika.

Die erfolgreiche Teilnahme an beiden Veranstaltungen wird in Ihrem Studienverlauf gespeichert
und Ihnen - wie alle übrigen Leistungsnachweise auch - am Ende des vorklinischen Studien-
abschnitts in Form einer Sammelbescheinigung bestätigt.

3. Zulassung zu den scheinpflichtigen Veranstaltungen

Die Praktika, Kurse und Seminare sind aufgrund gesetzlicher Regelungen in ihrer
Teilnehmer:innenzahl begrenzt. Gemäß der Studienordnung unserer Fakultät werden daher zu
den Pflichtveranstaltungen mit begrenzter Teilnehmer:innenzahl nur ordentliche Studierende der
Medizin an der Ruhr-Universität Bochum zugelassen. Zweithörer:innen werden nicht zu den
Pflichtveranstaltungen zugelassen.

Auch Studierende der Ruhr-Universität Bochum, die nicht ordentliche Studierende der Medizin
sind können leider nicht an den Pflichtveranstaltungen im Rahmen des Medizinstudiums
teilnehmen.

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4. Anmeldung zu den scheinpflichtigen Veranstaltungen

Für die Teilnahme an allen scheinpflichtigen Unterrichtsveranstaltungen ist eine vorherige An-
meldung erforderlich.

Diese Kursanmeldung erfolgt mit Hilfe eines Studierendeninformationssystems im Internet
(Details siehe im Anhang IV).

Sie können also Ihre Kursanmeldung von jedem Computer mit Internetanschluss aus durch-
führen. Sollten Sie keinen eigenen Computer zur Verfügung haben, stehen Ihnen die öffentlichen
Computerpools (CIP-Inseln) der RUB zur Verfügung.

Die Standorte finden Sie unter:

          https://www.it-services.ruhr-uni-bochum.de/services/oeffentliche_pc_pools.html

(Corona-bedingt kann die Nutzung derzeit eingeschränkt sein.)

Den Einstieg zu Ihrer Kursanmeldung finden Sie auf der Homepage des Studiendekanats:

                           http://medizinstudium.ruhr-uni-bochum.de

Es wurde versucht, diese Seiten selbsterklärend zu gestalten. Sollten Sie Probleme haben, finden
Sie im Anhang einen “Leitfaden zur Kursanmeldung im Internet”.

Der Zugriff auf die Kursanmeldung ist frei geschaltet bis

                                  Mittwoch, 06.10.2021, 24.00 Uhr.

Danach sind Änderungen und Ergänzungen nur noch eingeschränkt, nach Rücksprache mit dem
Studiendekanat der Medizinischen Fakultät, möglich:

           Gebäude MA, Ebene 0, Raum 50
           Tel.: 0234 – 32 – 24964
           E-Mail: medizinstudium@ruhr-uni-bochum.de

Bei Problemen, die Sie mit Hilfe der schriftlichen Hinweise nicht lösen können, wenden Sie sich
bitte ebenfalls an das Studiendekanat.

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5. Voraussetzungen für die Vergabe der Leistungsnachweise (Scheine)

In § 16 Abs. 1 bis 3 der Studienordnung sind die grundsätzlichen Bedingungen für den Schein-
erhalt festgeschrieben:

„(1) Eine Bescheinigung über einen Leistungsnachweis wird nur auf der Grundlage regelmäßiger
und erfolgreicher Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen gemäß Anlage 2 (Studienplan) dieser
Studienordnung ausgestellt. Für einige dieser Veranstaltungen gelten die besonderen
Zulassungsbedingungen des § 9 Abs. 4 dieser Studienordnung.

(2) Die regelmäßige Teilnahme kann nur bescheinigt werden, wenn nicht mehr als 15 % der
Unterrichtszeit der Pflichtveranstaltung versäumt wurden und die versäumten Unterrichtsinhalte
nachgearbeitet werden konnten. Eine nachträgliche Aufnahme in eine praktische Übung ist nicht
mehr möglich, wenn mehr als 15 % der Praktikumszeit verstrichen sind. In besonderen
Härtefällen entscheidet der Studiendekan über eine Kompensation der Fehlzeit.

(3) Die erfolgreiche Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen wird nur auf der Grundlage von
Erfolgskontrollen bescheinigt. Art und Umfang der Erfolgskontrollen und der
Wiederholungsprüfungen sind vor Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung durch den
Prüfungsausschuss zu genehmigen und zu veröffentlichen. Erfolgskontrollen können
computergestützt, schriftlich, mündlich, praktisch, durch veranstaltungsbegleitende Leistungen
oder in einer Kombination als Portfolio-Prüfung erfolgen.“

In § 16 der Studienordnung wird auch die Durchführung und Wiederholung von Erfolgskontrollen
bzw. Klausuren geregelt:

(4) Eine Prüfung kann dreimal wiederholt werden. Nach der zweiten nicht-bestandenen Prüfung
wird ein Beratungsgespräch dringend empfohlen. Wird eine Prüfung unentschuldigt versäumt, so
gilt sie als nicht bestanden. In besonderen Härtefällen entscheidet der Prüfungsausschuss über
weitere Wiederholungsmöglichkeiten.

(5) Die Teilnahme an der jeweils ersten Prüfung einer belegten leistungsnachweispflichtigen
Unterrichtsveranstaltung des ersten Studienabschnitts ist obligatorisch. Werden Prüfungen nicht
bestanden, melden sich die Studierenden zu weiteren Prüfungsversuchen aktiv an.
Studierende des zweiten Studienabschnitts melden sich zu allen Prüfungen aktiv an.

Darüber hinaus gelten gem. Studienordnung §16 Abs. 6 und 7 folgende Modalitäten:

(6) Wird eine Prüfung endgültig nicht bestanden, verliert die/der Studierende ihren/seinen
Prüfungsanspruch für den entsprechenden Leistungsnachweis an der Ruhr-Universität Bochum.

(7) Während des ersten Studienabschnitts sind die Leistungsnachweise gemäß Studienplan
(Anlage 2 Teil A) zu erbringen.

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Darüber hinaus gelten für die Durchführung universitätsinterner Prüfungen folgende
Vereinbarungen:

- Alle Fächer bieten in jedem Semester eine Prüfung an.

- Die Prüfungen werden nach Abschluss der Unterrichtsveranstaltung in der Regel am
  Semesterende angeboten. Die erste Teilnahme ist für alle Veranstaltungsteilnehmer obligato-
  risch.

- Die nächste Prüfung (Nachprüfung) findet im darauffolgenden Semester nach Möglichkeit in
  der ersten Semesterhälfte statt.

- Werden Leistungskontrollen nicht bestanden, melden sich die Studierenden zu weiteren
  Prüfungsversuchen aktiv an. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an Wiederholungsprüfungen
  besteht nicht.

- Eine versäumte Prüfung gilt ohne Vorlage eines ärztlichen Attestes als „nicht bestanden“.

   Wird eine Prüfung aus Krankheitsgründen versäumt, hat eine Krankmeldung bei der entspre-
   chenden Abteilung unverzüglich zu erfolgen. Dies sollte zunächst fernmündlich vorab und
   sodann schnellstmöglich durch Vorlage eines ärztlichen Attestes geschehen.

- Eine nicht bestandene Prüfung verpflichtet i. d. R. nicht zur Wiederholung der zugehörigen
  Pflichtveranstaltung. Eine (freiwillige) Wiederholungsmöglichkeit wird jedoch nach Verfügbar-
  keit von Kurs- bzw. Seminarplätzen angeboten.

Weitere Regelungen zu den allgemeinen Prüfungsmodalitäten, d. h. Art und Umfang,
Bestehensgrenzen und Zeitpunkt der universitätsinternen Leistungsnachweise, sowie Regelungen
für Prüfungswiederholung Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, und Ordnungsverstöße werden
vom Prüfungsausschuss getroffen und veröffentlicht.

Siehe auch „Beschluss des Prüfungsausschusses für die Prüfungen des Vorklinischen Studien-
abschnitts im integrierten Reformstudiengang iRM“ im Anhang in Kap. IV-5.

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6. Vorkenntnisse für die scheinpflichtigen Veranstaltungen

Für eine erfolgreiche Teilnahme an den scheinpflichtigen Veranstaltungen sind folgende Vor-
kenntnisse aus den Vorklinischen Lehrveranstaltungen erforderlich:

  Scheinpflichtige Veranstaltung                    Vorkenntnisse
  Praktikum der Biologie für Mediziner              Vorlesung der Biologie für Mediziner
                                                    Spezifische Vorbereitung der Praktika durch
                                                    Lehrbuchstudium
  Praktikum der Chemie für Mediziner                Vorlesung der Chemie für Mediziner
  Praktikum der Physik für Mediziner                Vorlesung der Physik für Mediziner
  Kursus der medizinischen Terminologie             keine
  Kursus der makroskopischen Anatomie               Vorlesungen der Anatomie
                                                    Seminar Anatomie I (Bewegungsapparat)
  Seminar Anatomie                                  Vorlesung der Biologie für Mediziner
                                                    Vorlesungen der Anatomie
  Kursus der mikroskopischen Anatomie               Vorlesungen der Anatomie
                                                    Vorlesung der Biologie für Mediziner
  Praktikum der Biochemie / Molekularbiologie       Vorlesungen: der Chemie für Mediziner, der
  Seminar Biochemie / Molekularbiologie             Biologie für Mediziner, Biochemie und
                                                    Physiologie
  Praktikum der Physiologie                         Vorlesung der Physik für Mediziner
  Seminar Physiologie                               Vorlesung der Biologie für Mediziner
                                                    Vorlesungen der Anatomie
                                                    Vorlesungen der Physiologie und Biochemie
  Kursus der Medizinischen Psychologie und          Vorlesung der Med. Psychologie und Med.
  Medizinischen Soziologie                          Soziologie
  Seminar der Medizinischen Psychologie und         Vorlesung der Med. Psychologie und Med.
  Medizinischen Soziologie                          Soziologie
  Praktikum der Berufsfelderkundung                 keine
  Praktikum zur Einführung in die Klinische         keine
  Medizin

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Informationen für Studienanfänger:innen

7. Evaluation

7.1. Studentische Veranstaltungsbewertung mit EVALuna

Die Medizinische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum führt die Lehrevaluation aller Unter-
richtsveranstaltungen online mit Hilfe des Systems EVALuna durch.

So wird den Studierenden die Gelegenheit gegeben, die Qualität der Lehrveranstaltungen zu
bewerten. Die Medizinische Fakultät betrachtet die studentische Bewertung von Lehrveranstal-
tungen als ein zentrales Instrument zur Qualitätssicherung der Lehre. Jedoch kann die Evaluation
der Lehre nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn sich die Studierenden mit Engagement an
ihr beteiligen und sie als eine Möglichkeit verstehen, ihre Interessen zu artikulieren.

Daher möchte die Medizinische Fakultät Sie hiermit ausdrücklich ermuntern, aktiv und verantwor-
tungsvoll an der Evaluation der Lehre mitzuwirken.

Die von Ihnen bei der Evaluation der Lehrveranstaltungen abgegebenen Beurteilungen und
Kommentare bleiben selbstverständlich absolut anonym.

Die Teilnahme an der Evaluation - und nicht das Evaluieren selbst - ist für jeden Studierenden
verpflichtend und muss auf der Evaluationsstempelkarte bestätigt werden, die Sie bei Ihrer Teil-
nahme am Progress-Test Medizin bzw. zum Zeitpunkt der Zertifizierung erhalten.

Das System EVALuna für die Medizinische Fakultät an der Ruhr-Universität Bochum ist unter
folgender Online-Adresse zu erreichen

                                   http://bo-med.evaluna.net

Bitte nutzen Sie in Ihrer Anwendung von EVALuna die Informationsbroschüren, die Sie semes-
terspezifisch auf den Internetseiten des Prüfungsbüros herunterladen können:

      http://medizinstudium.ruhr-uni-bochum.de/medidek/pruefungsbuero/evaluation.cfm

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Informationen für Studienanfänger:innen

8. Studienberatung

Die folgenden Stellen geben Auskunft bei Fragen, die das Studium betreffen. Wenn Fragen zu
einzelnen Lehrveranstaltungen auftreten, so wenden Sie sich bitte an die betreffenden Dozenten.

Studiendekanat

     Allgemeine Fragen zum Medizinstudium

        Dr. D. Klix (Leiter Studiendekanat)
        Gebäude MA, Ebene 0, Raum 50
        Tel.: 0234 – 32 – 24964
        E-Mail: medizinstudium@rub.de
        http://medizinstudium.ruhr-uni-bochum.de

        Sprechstunde: täglich 9.00-13.00 Uhr und n. V.

     Fragen zu universitätsinternen Prüfungen und zum Wahlfach:

        Dr. R. Sander (Leiter Prüfungsbüro)
        Gebäude MA, Ebene 4, Raum 58
        Tel.: 0234 – 32 – 24175
        E-Mail: pruefungsbuero-medizin@rub.de
        http://www.ruhr-uni-bochum.de/medizin/pruefungsbuero/

        Sprechstunde: täglich 9.00-13.00 Uhr und n. V.

                                                                                    SEITE 15 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen

Folgende weitere Informationsstellen stehen zur Verfügung:

Beauftragte für die Begutachtung von BAföG-Anträgen

       Für den Vorklinischen Studienabschnitt:

           Prof. Dr. med. P. M. Faustmann
           Abt. für Neuroanatomie
           Gebäude MA, Ebene 6, Raum 162
           Tel.: 0234-32-24405
           E-Mail: pedro.m.faustmann@rub.de
           Sprechstunde: n.V. per E-Mail

           Voranmeldung bei:
           Jeannette Willms
           Raum: MA SÜD 6/146
           Tel.: 0234-32-27856
           E-Mail: jeannette.willms@rub.de
           Sprechzeiten: Mittwoch 10:30 bis 11:30 ; Donnerstag 9:00 bis 10:00 Uhr
           Bitte in die Betreffzeile unbedingt das Stichwort BAFÖG schreiben !

       Für den Klinischen Studienabschnitt:

           N.N.

Beratung für ein Studium im Ausland

           Dr. Andreas Burger, Auslandbeauftragter

           Gebäude MA, Ebene 0, Raum 41
           Tel.: 0234 – 32 – 2747
           E-Mail: medizinischeauslandsberatung@rub.de
           http://www.medizin.ruhr-uni-bochum.de/auslandsberatung/index.html.de

Fachschaft Medizin

           Gebäude MABF, Ebene 0, Raum 301
           Tel.: 0234 – 32- 23950
           E-Mail: fsmed@ruhr-uni-bochum.de
           http://www.ruhr-uni-bochum.de/fsmed/

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Informationen für Studienanfänger:innen

III. Weiterführung des Studiums im klinischen Studienabschnitt

Die Aufnahme von Studienanfänger:innen erfolgt an der Ruhr-Universität Bochum sowohl im
vorklinischen als auch im klinischen Studienabschnitt nur zum Wintersemester.

Die meisten Studierenden werden nach vier Semestern das vorklinische Studium abschließen
können und ihr klinisches Studium in Bochum absolvieren. Für 60 Studierende beginnt die
Ausbildung am Standort Bochum (Semester 5 und 6) und wird im Raum Ostwestfalen-Lippe
(Semester 7 bis 10) fortgesetzt.

Für die Studierenden, die im Frühjahr - mit einem Semester Verzögerung - das Physikum
absolvieren, ist es aufgrund der Jährlichkeit des Curriculums nicht möglich, im folgenden
Sommersemester das klinische Studium in Bochum aufzunehmen.

Studierende, die Ihr Studium in Bochum fortsetzen möchten, können jedoch selbstverständlich an
der Ruhr-Universität eingeschrieben bleiben. Sie melden sich durch Zahlung des Sozialbeitrages
„normal“ zurück und belegen im Sommersemester keine Unterrichtsveranstaltung oder
beantragen ggf. ein Urlaubssemester. Es ist jedoch zu beachten, dass der Sozialbeitrag im
Urlaubssemester zwar reduziert ist, aber es entfällt das Semesterticket und unter Umständen
werden Kindergeld – und BAföG-Zahlungen ausgesetzt. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei den
entsprechenden Behörden.

Das Sommersemester nach dem bestandenen Physikum kann in jedem Falle zum Ableisten der
viermonatigen Famulaturen genutzt werden. Da Famulaturen gem. Approbationsordnung nur in
der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden dürfen, wird Ihnen das Studiendekanat für den Fall,
dass Sie „normal“ eingeschrieben bleiben, eine sog. „individuelle vorlesungsfreie Zeit“
bescheinigen.

Ein unterbrechungsfreies Studium ist für Studierende, die Ihr Physikum im Frühjahr bestanden
haben, nur möglich, wenn sie ihr Studium an einer Universität fortsetzen, die in jedem Semester
mit dem klinischen Studienabschnitt beginnen. Der nächstgelegene Studienort, der auch im
Sommersemester Studierende in den klinischen Studienabschnitt aufnimmt, wäre unsere
Nachbaruniversität Universität Duisburg-Essen. Dort muss dann rechtzeitig - noch vor dem
Physikum (!) - ein entsprechender Antrag auf einen Studienortswechsel gestellt werden.

Die Bewerbungsfrist endet jeweils am 15. März, in der Regel also bevor die Ergebnisse des
Physikums vorliegen.

Daher muss zur Bewerbung das Physikums-Zeugnis noch nicht vorgelegt werden. Als Beleg für
das abgeschlossene vorklinische Studium genügt zunächst die Ladung zum Staatsexamen. Das
Bestehen des Physikums wird dann nach erfolgter Zulassung bei der Einschreibung überprüft.

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Informationen für Studienanfänger:innen

IV. Anhang

1. Stundenpläne für den Vorklinischen Studienabschnitt

In den Stundenplänen sind lediglich die scheinpflichtigen und die besonders empfohlenen Ver-
anstaltungen (= Grundlehrveranstaltungen) aufgeführt. Für Lehrveranstaltungen, die in Gruppen
durchgeführt werden, sind die Zeiten aller parallelen Veranstaltungen aufgeführt; daher gestaltet
sich Ihr individueller Stundenplan sehr viel weniger ausgefüllt.

Insbesondere finden die folgenden Veranstaltungen des 1. Semesters für den einzelnen
Studierenden maximal nur einmal pro Woche statt:

        •       Praktikum der Biologie
        •       Praktikum der Chemie für Mediziner
        •       Praktikum der Physik für Mediziner
        •       Kursus der Mikroskopischen Anatomie
        •       Seminare mit klinischem Bezug (POL)
        •       Veranstaltungen des Strangs Ärztliche Fertigkeiten

Wie fängt's im 1. Semester an?

In der ersten Woche Ihres Studiums findet die sogenannte Orientierungswoche statt. Mit dieser
besonderen Einführung möchten wir Sie auf den integrierten Reformstudiengang (iRM)
vorbereiten. In dieser Woche werden wir Ihnen das Curriculum des integrierten
Reformstudiengangs, seine Hintergründe und Ziele, die Lehrveranstaltungen und den Ablauf der
verschiedenen Unterrichtseinheiten vorstellen. Sie werden erste Erfahrungen in der
Kleingruppenarbeit machen und werden die Methode des Problemorientierten Lernens (POL)
kennenlernen.

Unser Ziel ist, dass Sie nach der Orientierungswoche

    •       erste persönliche Kontakte geknüpft haben
    •       vieles über POL, Prüfungen und den iRM in Bochum wissen
    •       Ihre POL-Gruppe und Ihren Tutor/ Ihre Tutorin kennen gelernt und einen POL-Fall
            bearbeitet haben
    •       einzelne Lehrende, das Studiendekanat, die MitarbeiterInnen des Zentrums für
            Medizinische Lehre und die Fachschaft kennen gelernt haben
    •       mögliche Irrungen und Wirrungen des Campus durchblicken
    •       insgesamt einen guten Start an der Uni und im IRM hatten und haben

Sie erhalten als persönliche Schutzausrüstung Kittel von der Fakultät gestellt.

Den Termin für die Kittelausgabe finden Sie am „Schwarzen Brett“.

Der „normale“ Stundenplan beginnt ab der zweiten Vorlesungswoche.

Genaue Termine sind dem Semesterinformationsblatt (siehe Anlagen) zu entnehmen.

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Informationen für Studienanfänger:innen

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Informationen für Studienanfänger:innen

Den kompletten Stundenplan finden Sie in jeweils aktueller Fassung am Schwarzen Brett des
Studiendekanats unter der Rubrik „1. Semester und Studieneinstieg“. Bitte Informieren Sie sich
dort regelmäßig.

Siehe: https://medizinstudium.ruhr-uni-bochum.de/medidek/infoszumstudium/schwarzesbrett/Index.cfm

Weitere Erklärungen zu den im Stundenplan verwendeten Bezeichnungen der Unterrichtsformen
(synchron, asynchron, Präsenz) entnehmen sie den Erläuterungen zu den Besonderheiten des
Unterrichts unter Pandemiebedingungen am Schwarzen Brett.

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Informationen für Studienanfänger:innen

                               2. Leitfaden zur Veranstaltungsanmeldung im Internet

Die erste Anmeldung
Um die passwortgeschützten Bereiche der Homepage des Studiendekanats / Prüfungsbüros
nutzen zu können, ist eine Anmeldung mittels der Benutzerkennung der Ruhr-Universität, den
sog. RUBIKS-Zugangsdaten (LoginID und Passwort), welche Sie bei Ihrer Einschreibung zusam-
men mit Ihrer Ruhr-Universitäts-E-Mail-Adresse erhalten haben, notwendig. Die Zugangsdaten
finden die Studierenden in dem Ordner, der bei der Immatrikulation ausgehändigt wurde.

Diese LoginID und das Passwort sind identisch mit dem Passwort für Ihre RUB-E-Mail-Adresse.
Dazu verfahren Sie bitte folgendermaßen:
1.
www.medizinstudium.rub.de
Wählen Sie den Menüpunkt „Ihr
Studium“.
Geben Sie Ihre LoginID und das
Passwort Ihrer Benutzerkennung der
Ruhr-Universität ein.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei Ihrem Internetbrowser die
Option "Cookies akzeptieren" aktiviert haben müssen!
Zur Nutzung des vollen Funktionsumfangs sollten Sie
außerdem auch die Ausführung von Javascript und Style
Sheets ermöglichen.

         Benutzen Sie einen aktuellen Browser!
2.
Bestätigen Sie, dass Sie die „Hinweise
zum Studium“ gelesen und anerkannt
haben und tragen in die entsprech-
enden Felder eine von Ihnen genutzte,
gültige E-Mailadresse ein.
Der Text dieser „Hinweise zum Medizinstudium“ ist am
Ende dieses Kapitels nochmals abgedruckt.

Bestätigen Sie Ihre Eingaben.

3.

                                                                                      SEITE 21 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen

Um die schnelle und sichere Kom-
munikation mit den autorisierten
Nutzern der Internetdienste des
Studiendekanates / Prüfungsbüros
sicherzustellen, wird Ihnen im Rah-
men der ersten Registrierung, nach
Eintrag einer E-Mail-Adresse (es muss
nicht die E-Mail-Adresse der Ruhr-
Universität Bochum sein!), eine erste
E-Mail an die von Ihnen angegebene E-
Mail-Adresse gesandt.
4.
Bestätigen Sie bitte den Erhalt dieser
E-Mail durch Klicken des angegebenen       Von:       medizinstudium@rub.de

Links.                                     Betreff:   Freischaltung fuer den Bereich IHR STUDIUM im Studiendekanat der
                                                      Medizinischen Fakultaet der Ruhr-Universitaet Bochum

                                           Sehr geehrter Herr Medizinstudierender,

                                           bitte aktivieren Sie den Zugang zum Bereich IHR STUDIUM durch Verwendung der
                                           folgenden Adresse:

                                           https://medizinstudium.ruhr-uni-bochum.de/medidek/ihrstudium/Index.cfm?TAN= XXXX

                                           Die Aktivierungsadresse wird nach dem xy.0z.2011 um 12:07 Uhr oder bei Anforderung
                                           eines neuen Freischaltcodes ungueltig.

                                           Bei Problemen wenden Sie sich bitte an medizinstudium@rub.de.

                                           Ihr Studiendekanat

                                           -------------------------------------------------
                                            Sie finden das Studiendekanat im Internet unter
                                              http://medizinstudium.ruhr-uni-bochum.de
                                           -------------------------------------------------

5.
Erst nach dieser Bestätigung ist sicher-
gestellt, dass der E-Mail-Kontakt ein-
wandfrei funktioniert und Ihr Online-
Zugang wird aktiviert.

SEITE 22 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen

Die Veranstaltungsanmeldung

Nachdem Ihr Online-Zugang aktiviert wurde, können Sie sich künftig mit der LoginID und dem
Passwort der Benutzerkennung der Ruhr-Universität, den sog. RUBIKS-Zugangsdaten einloggen
und die Funktionalitäten der Homepage des Studiendekanats nutzen.

Kursanmeldung vornehmen:

1.
Loggen Sie sich unter „Ihr Studium“
mittels Ihrer LoginID und des Pass-
wortes Ihrer Benutzerkennung der
Ruhr-Universität ein.
Bei der erstmaligen Nutzung unseres
Systems müssen Sie Ihren Online-
Zugang zunächst aktivieren.
Siehe oben: „Die erste Anmeldung“

Wählen Sie anschließend die Option

Orientieren Sie sich an der Semester-
übersicht und wählen Sie das entspre-
chende Fachsemester aus.

                                                                                 SEITE 23 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen

2.
Nehmen Sie anschließend die Auswahl
der Veranstaltungen vor, an denen Sie
verbindlich teilnehmen möchten.

Dies sind in der Regel alle bereits
„angehakten“ Veranstaltungen.

Führen Sie die Anmeldung durch
Drücken auf den Knopf

aus.

Kontrollieren Sie, dass Ihre Anmeldung
korrekt vorgenommen wurde.

Vergessen Sie nicht, sich anschließend
wieder aus dem System auszuloggen.
Sollten Sie während 10 Minuten keine
Aktionen ausgeführt haben, werden Sie
automatisch ausgeloggt und müssen
sich dann wieder neu einloggen.

SEITE 24 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen

Anmerkungen:

  • Passwort und E-Mail-Adresse: Um die passwortgeschützten Bereiche der Internetseiten des
    Studiendekanats nutzen zu können, ist eine Anmeldung mittels Ihrer LoginID und des Pass-
    wortes Ihrer Benutzerkennung der Ruhr-Universität, den sog. RUBIKS-Zugangsdaten,
    welche Sie bei Ihrer Einschreibung zusammen mit Ihrer Ruhr-Universitäts-E-Mail-Adresse
    erhalten haben, notwendig. Die Zugangsdaten finden die Studierenden in dem Ordner, der
    bei der Immatrikulation ausgehändigt wurde.

     Diese LoginID und das Passwort sind identisch mit dem Passwort für Ihre RUB-E-Mail-
     Adresse.

     Alles zum Thema Internetzugang und Online-Dienste der Ruhr-Universität Bochum
     erfahren Sie unter:

             https://www.it-services.ruhr-uni-bochum.de/services/internetzugang.html

     Ihre Benutzerkennung können Sie selbst auf der folgenden Internetseite verwalten:

                    https://idm.ruhr-uni-bochum.de/sc_a/b_loginids.anmeldung

     Während die LoginID vom Rechenzentrum eindeutig und fest vergeben wird, kann und
     sollte jede/r Benutzer/in das zugehörige Passwort regelmäßig ändern.

     Informationen, wie Sie Ihr Passwort ändern können, erhalten Sie hier:

               https://www.it-services.ruhr-uni-bochum.de/support/faqs/faq00001.html

     Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, lesen Sie bitte hier nach:

               https://www.it-services.ruhr-uni-bochum.de/support/faqs/faq00002.html

                                                                                   SEITE 25 | 30
Informationen für Studienanfänger:innen

        Um die schnelle und sichere Kommunikation mit den autorisierten Nutzer:innen der
        Internetdienste des Studiendekanats / Prüfungsbüros sicherzustellen, benötigen Sie
        zwingend eine gültige E-Mail-Adresse. Es muss nicht eine E-Mail-Adresse der Ruhr-
        Universität verwendet werden! Nutzen Sie die von Ihnen regelmäßig genutzte und
        abgefragte E-Mail-Adresse.

        Sollten Sie die Ihnen von der Ruhr-Universität zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse
        nutzen wollen, muss diese zunächst, wie in der Anleitung in Ihrem Studienordner
        beschrieben, freigeschaltet werden.

      • Probleme bei der Veranstaltungsanmeldung: Möglicherweise ist es Ihnen direkt nach der
        Einschreibung noch nicht möglich, sich in unser Studierendensystem einzuloggen. Das liegt
        daran, dass das Studiendekanat (noch) nicht online über die notwendigen Studierendendaten
        des Universitätssekretariats verfügt, sondern die Datensätze der Neuimmatrikulierten
        manuell in unserem System ergänzt werden müssen. Dieser Vorgang kann einige Stunden
        bis wenige Tage in Anspruch nehmen. Sollte es also nicht auf Anhieb klappen, versuchen sie
        es ein paar Tage später noch mal.

        Bei der Lösung weiterer Probleme ist Ihnen das Studiendekanat gerne behilflich:

                             Gebäude MA, Ebene 0, Raum 50
                             Tel.: 0234 – 32 – 24964
                             E-Mail: medizinstudium@ruhr-uni-bochum.de

  •     Persönliche Daten: Schon bei der Einschreibung sollten Sie darauf achten, dass Ihre persön-
        lichen Daten richtig und vollständig erfasst werden. Der Nachname, Vorname, Geburtsort
        und das Geburtsdatum sollten unbedingt mit den Angaben Ihrer Geburtsurkunde
        übereinstimmen. Falsche oder unvollständige Angaben können später zu Problemen mit
        den Landesprüfungsämtern führen, da diese Daten für den Ausdruck Ihrer Urkunden
        verwendet werden.

        Sie können die über Sie gespeicherten Daten überprüfen:

        Nach dem Einloggen finden Sie unter der Rubrik                            eine Aufstellung
        Ihrer persönlichen Angaben. Notwendige Korrekturen teilen Sie bitte umgehend dem zent-
        ralen Studierendensekretariat bzw. Universitätssekretariat mit. Von dort erhält auch unser
        System die Datensätze.

        Lediglich die Telefonnummer wird - als freiwillige Angabe - vom Studiendekanat eingepflegt
        und kann uns direkt, am besten via E-Mail, mitgeteilt werden.

        Sollten die Adressen unter "Ihr Studium" nicht richtig sein, können Sie Ihre Anschrift über
        das RUB eCampusportal für Studierende selbst ändern.

        Wir werden Sie ggf. unter der angegebenen „POSTANSCHRIFT“ anschreiben.

        Das Studiendekanat selbst kann die Adressen nicht korrigieren.

        Wie bereits erwähnt, sind die Datenbanken des Studiendekanats nicht direkt mit den
        Datenbanken des Studierendensekretariates bzw. eCampus verbunden. Die Aktualisierung
        einer in eCampus geänderten Adresse wird also nicht sofort in „Ihr Studium“ sichtbar. Die
        Übernahme der Daten kann 1 – 2 Arbeitstage dauern.

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Informationen für Studienanfänger:innen

      Hinweise zum Medizinstudium

Hinweise zum Medizinstudium

Informationen zum Infektionsschutz und zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge von Studierenden der
Medizin:

Studierende der Medizin kommen bereits ab Beginn ihres Studiums mit kranken Menschen oder
potenziell infektiösen menschlichen Körpersekreten und Geweben in Kontakt. Dadurch haben sie
eine höhere Infektionsgefährdung als die Allgemeinbevölkerung. Zur Vermeidung von Infektionen
sind daher Hygienemaßnahmen und ein lückenloser Immunschutz gegen impfpräventable
Erkrankungen besonders wichtig. Der Impfschutz sollte neben den von der Ständigen
Impfkommission (STIKO) aktuell für die erwachsene Allgemeinbevölkerung empfohlenen Impfungen
auch den Impfschutz gegen Hepatitis B beinhalten.

Eine gezielte Information der Studierenden zum Thema Hygienemaßnahmen und Immunschutz
erfolgt in Lehrveranstaltungen der Abteilung für Hygiene, Sozial- und Umweltmedizin im Rahmen des
Pflichtunterrichts im 2. und 3. Semester:

1. Information und Übungen zur Basishygiene im medizinischen Berufsalltag (2. Semester: Vorlesung,
Seminar mit Übungen zur Händedesinfektion)

2. Information, Impfpassüberprüfung zu den im medizinischen Bereich empfohlenen Impfungen,
Prävention der Nadelstichverletzung sowie Hepatitis B-Impfangebot und Überprüfung des
Impferfolges (3. Semester: Vorlesung, Seminar).

Im zweiten Block wird der Unterricht gemeinsam mit der Abteilung für Molekulare und Medizinische
Virologie so konzipiert, dass während des Unterrichts sowohl die Hepatitis B-Impfungen als auch die
Prüfung der erfolgreichen Durchführung (Anti-HBs-IgG-Bestimmung) für die Studierenden kostenfrei
erfolgen können. Im 5. Semester werden die Themen Krankenhaushygiene und Impfungen erneut
praxisnah – und dem Lehrplan entsprechend vertiefend – behandelt. Die Impfstelle der RUB steht
zusätzlich für Beratungen zu sämtlichen Impfungen zur Verfügung und bietet Sprechstunden für
Studierende (Donnerstagvormittag) an. Anmeldung und weitere Informationen unter BO: 32 26565
(Frau Benedens).

Neben den oben beschriebenen Maßnahmen wird allen Studierenden der Medizin bereits zu Beginn
ihres Studiums die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (G42) gemäß der
Biostoffverordnung und Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung bei der Betriebsärztin der Ruhr-
Universität Bochum (Stabsstelle Arbeitsmedizinischer Dienst) angeboten. Im Rahmen der
arbeitsmedizinischen Vorsorge wird gezielt auf eventuell bei der/dem Medizinstudierenden
vorliegende individuelle Gefährdungen eingegangen und notwendige Schutzmaßnahmen (z.B.
besondere Impfungen) werden besprochen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist daher besonders
für Medizinstudierende mit chronischen Gesundheitsstörungen und/oder angeborenen oder
erworbenen Immundefiziten (z.B. nach Milzentfernung oder bei Einnahme von immunsuppressiven
Medikamenten) sinnvoll. Die Inhalte und Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge unterliegen
selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht und werden vom betriebsärztlichen Dienst nicht an
Dritte weitergegeben.

Bei Fragen und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Arbeitsmedizinischer
Dienst unter der Rufnummer 0234/32-24400 oder per E-Mail an betriebsarzt@rub.de.

Vor dem Praktischen Jahr ist die arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend durchzuführen. Hierfür

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Informationen für Studienanfänger:innen

werden die Studierenden der Medizin gesondert eingeladen.
Bezüglich der notwendigen Maßnahmen bei Verletzungen mit benutzten Nadeln oder Instrumenten
(z.B. Skalpellen) wird auf das Merkblatt „Maßnahmen nach Nadelstich- oder anderen
infektionsgefährdenden Verletzungen“ hingewiesen.

Sofern bei Studierenden der Medizin eine ansteckende Infektionskrankheit wie eine Hepatitis B,
Hepatitis C oder eine HIV-Infektion vorliegt, besteht die Gefahr, dass bei medizinischen Tätigkeiten
Patienten angesteckt werden. Bei Studierenden der Medizin, denen bekannt ist oder wird, dass sie
infektiös sind, besteht die Verpflichtung, sich bei der Stabsstelle Arbeitsmedizinischer Dienst der
Ruhr Universität Bochum (Telefon: 0234/32-24400, E-Mail: betriebsarzt@rub.de)zu melden, damit
notwendige Schutzmaßnahmen festgelegt werden.

Merkblatt: Maßnahmen nach Nadelstich- oder anderen infektionsgefährdenden Verletzungen

Gewebe, Zellen und Körpersekrete des Menschen gelten als potenziell infektiös. Bei Verletzungen
mit spitzen oder schneidenden Instrumenten, die mit menschlichem Gewebe, Zellen oder
Körpersekreten benetzt sind, ist insbesondere die Übertragung von Hepatitis B-, Hepatitis C- oder HI-
Viren möglich.

Im Verletzungsfall sind daher folgende Maßnahmen erforderlich:
Sofortmaßnahmen:

* Blutfluss fördern durch Druck auf das umliegende Gewebe (mindestens eine Minute)
* Mit alkoholischem Desinfektionsmittel einsprühen oder benetzen

Wenn bekannt ist, bei welcher Person die Nadel oder das Instrument verwendet wurde (sogenannte
„Indexperson“), sollte mit deren Einverständnis eine Blutuntersuchung auf Hepatitis B, C und HIV
angestrebt werden.

Weitere Maßnahmen:

Sofern das Blut oder der blutbenetzte Gegenstand von einer bekanntlich oder wahrscheinlich HIV-
infizierten Person stammt, unverzügliche Kontaktaufnahme mit einer diesbezüglich besonders
erfahrenen medizinischen Einrichtung. In Bochum ist dies das St. Josef-Hospital Bochum (Telefon:
0234-509-0, mit Infektionsambulanz oder diensthabendem Arzt der Medizinischen Klinik 1 verbinden
lassen). Eine ggf. notwendige medikamentöse Postexpositionsprophylaxe hat die größten
Erfolgsaussichten, wenn sie zeitnah (am besten innerhalb einer Stunde nach der HIV-Exposition)
eingeleitet wird.

Ansonsten gilt, dass noch am selben Tag ein Durchgangsarzt (D-Arzt), vorzugsweise die Chirurgische
Ambulanz eines Krankenhauses (D-Arzt-Ambulanz), aufzusuchen ist. Dort erfolgen weitere
medizinische Maßnahmen (z.B. Wundreinigung und -desinfektion, Antikörperbestimmungen, ggf.
Impfungen). Möglichst den Impfausweis und Befundberichte über Antikörperbestimmungen zum D-
Arzt mitnehmen.

Wenn eine mögliche Infektion durch das Ereignis nicht auszuschließen ist, werden weitere
Bluttestungen innerhalb eines halben Jahres nach dem Ereignis zum Ausschluss einer Hepatitis B, C
und HIV-Infektion bei einem Durchgangsarzt empfohlen. Bei Feststellung einer Infektion würden
unverzüglich Behandlungsmaßnahmen eingeleitet und die Anerkennung als Berufskrankheit wäre
möglich.
An die Erstattung einer Unfallzeige denken! Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der

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Informationen für Studienanfänger:innen

Internetseite der Ruhr Universität Bochum (Arbeitssicherheit – A-Z – Unfallanzeige Studierende).

Bei Fragen können Sie sich gern an die Stabsstelle Arbeitsmedizinischer Dienst der Ruhr Universität
Bochum (Telefon: 0234/32-24400, E-Mail: betriebsarzt@rub.de) wenden.

Erklärung über die ärztliche Schweigepflicht

Mir ist bekannt, dass ich als Medizinstudent der ärztlichen Schweigepflicht unterliege. Ich bin zum
Stillschweigen über alles verpflichtet, was mir im Medizinstudium an persönlichen und sachlichen
Verhältnissen, besonders der Patienten, bekannt wird. Von den Bestimmungen aus dem
Strafgesetzbuch (§ 120, § 133, § 201, § 203 Abs. 1 Nr. 1, Abs, 2 - 4, § 204, §353 Abs. 1 Nr. 1-3, Abs 2.
Nr. 1 und 2, Abs. 3) habe ich Kenntnis genommen.

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Informationen für Studienanfänger:innen

3. Vorkurse

Der Vorkurs Medizin findet statt:

                                    27. September – 07. Oktober 2021

Einführungs-Vorlesung:                   Montag, 27.09.2021 8:15 Uhr

Corona-bedingt wird dieser Vorkurs in Form einer Mischung von Zoom-Online-Konferenzen
(Mathematik & Chemie) und aufgezeichneten Lehrvideos (Biologie), die Sie an den
entsprechenden Tagen jederzeit abrufen können, erfolgen.

Den Zoom-Link und die notwendigen Einwahldaten zu diesem Moodle-Kurs erhalten Sie auf der
Homepage des Vorkurses Medizin:

                  https://www.ruhr-uni-bochum.de/vkmed/termine/index.html.de

Den Studienanfängern der Medizin wird die Möglichkeit geboten, ihr schulisches Wissen nach-
zubessern. Gleichzeitig soll der Übergang zwischen Schule und Studium erleichtert werden.

Der Vorkurs Medizin unterteilt sich in die Fächer: Biologie (PD Dr. rer. nat. Markus Peters),
Chemie (Dr. rer. nat. Jochen Salber) und Mathematik und Physik (PD Dr. rer. nat. Dipl.-Ing. Martin
Hexamer).

Die Teilnahme am Vorkurs Medizin ist freiwillig und kostenlos.

In der Einführungs-Vorlesung stellen die Hochschullehrer die verschiedenen Fächer vor. An
Beispielen können Sie überprüfen, ob Sie über das Wissen, welches wir für das Studium der
Medizin voraussetzen, bereits verfügen (und damit nicht am Vorkurs teilnehmen sollten oder
brauchen) oder ob es für Sie ratsam wäre, nur einzelne Vorlesungen des Vorkurses oder den
gesamten Vorkurs zu besuchen.

Alle Informationen über den “Vorkurs Medizin” sind im Internet unter folgender Adresse abgelegt:

                              http://www.ruhr-uni-bochum.de/vkmed/

4. Infos zum Studieneinstieg

Weitere allgemeine Informationen zum Studieneistieg finden Sie auf den Internetseiten der
Zentralen Studienberatung und des Studiendekanats:

                        http://www.ruhr-uni-bochum.de/zsb/st_einstieg.htm

      http://medizinstudium.ruhr-uni-bochum.de/medidek/infoszumstudium/studieneinstieg/

5. Weitere Anlagen zu diesem Info-Heft:

  •     Semesterinformationsblatt
  •     Amtliche Studienordnung
  •     Beschluss des Prüfungsausschusses für die Prüfungen des Vorklinischen Studienabschnitts
        im integrierten Reformstudiengang iRM

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