MEERESUMWELT-SYMPOSIUM 2017 - Inkrafttreten der IMO-Ballastwasserkonvention - Herausforderungen für Reedereien Kapt. Wolfgang Hintzsche, Marine ...

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MEERESUMWELT-SYMPOSIUM 2017
Inkrafttreten der IMO-Ballastwasserkonvention – Herausforderungen für Reedereien
Kapt. Wolfgang Hintzsche, Marine Director | Hamburg, 13. Juni 2017
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Der VDR – ein internationaler Verband

                                gegründet im Jahr 1907
                                200 Mitgliedsunternehmen

                                20 Mitarbeiter

                                Geschäftsstelle in Hamburg

                                Büros in Berlin und Brüssel

                                präsent in London und Genf
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Unsere Ansprechpartner

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Marktanteile der deutschen Handelsflotte

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Quelle: Oxford Economics, 2015
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Struktur der deutschen Reedereien

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Flaggenführung
                 Anteil EU-Tonnage am
                 30.06.2013: 25,4%
                 Anteil EU-Tonnage am
                 31.12.2013: 28,8%
                 Anteil EU-Tonnage am
                 31.12.2014: 33,1%
                 Anteil EU-Tonnage am
                 31.12.2016: 41,6%

                   Weiße Liste
                               
                   (Paris MoU)
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Schwere See – in Deutschland wie international

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Entwicklung der führenden Handelsflotten

                            Die Deutsche Handelsflotte verliert seit 2012
                            zunehmenden Marktanteil:
                              −24 % Tonnage, −30 % = 1000 Schiffe
                           Mio. BRZ
                           1200                                     120
                                            World merchant fleet
                                            German merchant fleet
                           1000                                     100

                            800                                     80

                            600                                     60

                            400                                     40

                            200                                     20

                              0                                     0
                                  2000
                                  2001
                                  2002
                                  2003
                                  2004
                                  2005
                                  2006
                                  2007
                                  2008
                                  2009
                                  2010
                                  2011
                                  2012
                                  2013
                                  2014
                                  2015
                                                                            8
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Zunahme der Umweltregulierungen

                                  9
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Internationale Vorschriften – Internationale Schifffahrt

                     EEDI: alle Neubauten bis 2025 um 30 % effizienter.

-86 % Schwefel weltweit plus ECA‘s                                        Ship Recycling: Ratifizierung Hongkong-Convention

CO2-Data Collection / MRV ab 2019. Weitere CO2-                           EU-Emissionshandel OHNE Schifffahrt!
Reduzierungsmaßnahmen ab 2023.                                                                                                10
Intl. Ballastwasser Konvention ab 08. Sept 2017

                                                  11
Historie der Ballastwasserkonvention

•    Im Jahr 1988 gab es in Kanada erste Anzeichen für mögliche negative Auswirkungen von
     Invasice Alien Species
•    Im Jahr 1991 erschienen die ersten freiwilligen Richtlinien zur Vermeidung von Invasive
     Alien Species
•    Erste IMO Entschließung 1993, nächste 1997
•    Im Jahr 1999 Beginn der Ballast Water Working Group bei der IMO mit den
     Formulierungen der Konvention
•    Im Jahr 2004 erfolgt die Verabschiedung der Ballast Water Management Convention
•    Seit 2004, arbeitet die IMO insbesondere mit den internationalen Schifffahrtsverbänden
     an der praktischen Umsetzung
•    Am 08 September 2016 ratifiziert Finnland final die Konvention
•    Inkrafttreten am 8 September 2017
BWM Konvention am 13 Feb 2004 verabschiedet

Warum hat die Ratifizierung über 10 Jahre gedauert?
I.  Fehlen von entsprechenden Richtlinien
II. Geeignete Testlabore

III.   Fehlen von geeigneten und wirksamen
       Behandlungssystemen/-techniken (BWMS)
IV.    Installationskapazitäten
V.     Port State control, Sampling und Analyse
VI.    Robustheit der Zulassungs-Richtlinie (G8)
Kosten
Politischer Wille
Regionale Bestimmungen z.B. USCG                      13
IMO BWM Konvention - und jetzt??

► Wird es jetzt einfacher, nachdem die Konvention mit mehr als 35%
  ratifiziert wurde?
► Was ist mit den restlichen Staaten, welche noch nicht ratifiziert
  haben z.B. EU-Staaten Zypern, Malta, Griechenland sowie große
  Flaggenstaaten PAN, SGP, CHN, BAH ?
► Seit dem 08. September 2016, als Finnland die finale Zustimmung
  erteilte, hat sich der Fokus nun eher auf folgende Punkte gerichtet:
   Wie erfülle ich?
   Wie vermeide ich es?

   Wie kann ich es verzögern?

                                                                         14
BWM Konvention Umsetzungszeitraum

                                        D-1 TRANSITORY
                                         Ballast Water
                                           Exchange
                                               BWE

                                                         D-2 Performance
                                                         standard
                                                         (BWT « BWMS »):

                                        EiF              1st IOPP
                                        8Sept. 2017      Renewal survey
                                                         following EiF
                        Ratification
                        8 Sept. 2016
                                                         NB - Delivery
                                                         for keels laid
                                 Status nach MEPC 69     after EiF

             Adoption
             16
             Feb.2004                                                      15
D1 - Ballast Water Exchange – Regel B-4
Mindestens 200 Seemeilen vom nächstgelegenen Land, bei einer Wassertiefe von mindestens 200 Meter …. in
jedem Fall jedoch mindestens 50 Seemeilen vom nächstgelegenen Land und bei einer Wassertiefe von mindestens
200 Meter … kann der Hafenstaat in Absprache mit angrenzenden oder gegebenenfalls mit sonstigen Staaten
Gebiete bestimmen, wo ein bestimmtes Schiff … den Austausch von Ballastwasser durchführen kann.

Ein Schiff ist nicht verpflichtet, von seiner geplanten Reiseroute abzuweichen oder den Reiseablauf zu verzögern,
um eine bestimmte Vorschrift von Absatz 1 zu erfüllen.

Ein Schiff, das den Austausch von Ballastwasser durchführt, ist nicht verpflichtet, Absatz 1 beziehungsweise Absatz 2
zu erfüllen, wenn der Kapitän nach verständiger Abwägung entscheidet, dass aufgrund ungünstiger
Wetterverhältnisse, aus entwurfsbedingten Gründen, aufgrund der mechanischen Belastung des Schiffes, wegen
einer Funktionsstörung der Ausrüstung oder aufgrund eines sonstigen außergewöhnlichen Umstandes der Austausch
von Ballastwasser die Sicherheit oder Stabilität des Schiffes oder die Sicherheit seiner Besatzung oder seiner
Fahrgäste gefährden würde.

Ist ein Schiff zum Austausch von Ballastwasser verpflichtet, erfüllt diese Verpflichtung jedoch nicht und nimmt dafür
                                                                                                                        16
diese Regel in Anspruch, so sind die Gründe im Ballastwasser Tagebuch einzutragen.
D1 - Ballast Water Exchange Sicherheitsfragen
    Sloshing loads         Torsional stresses
    Bending moments        Tank venting
    Sheer forces           Draft
    Stability margins      Propeller immersion
    Weather window         Crew safety
D2 - BWMTS : Prinzipien?
                           ► FILTER
                           ► CYCLONIC SEPARIERUNG
     MECHANISCH
                           ► AUSFÄLLUNG

                           ► UV BESTRAHLUNG
                           ► KAVITATION
    PHYSICALISCH           ► SAUERSTOFFENTZUG
                           ► PASTEURISIERUNG

                           ► BIOCIDE INJEKTION

      CHEMISCH             ► ELECTRO-CHEMISCH
                           ► OZONISIERUNG
                                                    18
Problem: IMO Richtlinie G8 zur Zulassung von BWMTS
Bereits länger in Kraft
 “Early movers” should not be penalized – keine Zustimmung USA !!
 “Port States should refrain from applying criminal sanctions based on sampling during trial period”
Angenommen bei MEPC 70 (24 to 28 October 2016)
 “The comprehensive review of Guidelines (G8) has been finalized”
 “All BWMTS have to comply with new G8 by 20 Oct 2020 latest”
 Grundelemente für eine weltweite Wirksamkeit der Anlagen wurden nun erstmalig in die neue
   Richtlinie aufgenommen:
 Testing in three salinities
 Temperature effects
  Standard test organisms
  Suspended solids
  Discounting failed test runs
  Realistic flow rates
  Differences in national type approval protocols
  Data arising from study to be initiated by the IMO Secretariat                              19
Installationshürden – Zeitplan zur Nachrüstung
Betroffene Schiffe
>   2.410 existierende Schiffe mit bereits eingebauter Anlage
    vs. 91.120 Gesamtweltflotte )
>   Erwartet werden 34.000 Nachrüstungen (2017/2022)
    Ungefähr 9.500 im Spitzenjahr 2020
Einige Anmerkungen
>   Begrenzte Dock-Kapazitäten :
    – max. 4.800 in 2015 und erwartetes Max. 6.000 (in
      2020)
    – Unterdeckung von rund 3.500 Nachrüstungen?
>   Verfügbarkeit ausreichender und geeigneter BWMTS?
>   Preisanstieg bei Nachrüstungen
>   Vertrauen in existierende IMO-zugelassene BWMTS im
    Verhältnis zu den USCG-Vorschriften?
USCG BWM Optionen

       © EPA

  U.S. Drinking Water                        No Discharge

    USCG Type                                Temporary Options
  Approved BWMS

                        On-shore Treatment   USCG Extensions
                                             USCG Accepted AMS
                                                             21
IMO und USCG BWMTS

          IMO Type Approved   USCG TA   USCG AMS2
30
25
20
15
10
 5
 0

                                                    22
Fortschritt bei den USCG TA Tests
                                                                                                   USCG TA erteilt
                 16                                                                                • Alfa Laval
                 14                                                                                • Optimarin
                                                                                                   • Oceansaver
Number of BWMS

                 12
                                                                                                   • BalChlor
                 10
                                                                                                   USCG TA pending
                 8                                                                                 • Ecochlor
                 6                                                                                 • Erma First
                 4                                                                                 Hersteller mit laufenden USCG-
                 2                                                                                 Tests
                 0                   *                                                             • Cathelco
                      2014               2015           2016           2017              2018      • Evoqua-Seacure
                                                                                                   • Wartsila
                                                       Year
                         USCG TA Submittal      Land-based Started   Shipboard Started     USCG TA • Glo-En Patrol Panasia
Note: * MPN Method used for counting organisms – USCG denied request
                                                                                                   • BSKY
                                                                                                   • BIO-SEA
                                                                                                   • Techcross
                                                                                                   • OceanGuard Headway
        Source: Survey of BWMS Vendors                                                             • Seascape
        (data as of 20 April 2017)                                                                                         23
                                                                                                   • OceanDoctor
Weitere Unklarheiten für die Reedereien
     Kosten zwischen 0,5 – 3 Mio EUR pro Schiff!! Seit 8 Jahren Schifffahrtskrise
     Anlagengröße, Einbauort
     Einschränkungen der Pumpenleistung durch mehrere Module
     Ex-Schutz
     Energieaufnahme – modifizierte UV-Anlagen mit USCG-Zulassung = Doppelte Energieaufnahme
      bei halbierter Pumpleistung
     Langfristiger Einfluss auf die Ballastwassertankbeschichtung
     Behandlung und Lagerung von Chemikalien – Schutz der Besatzung
     Betriebs- und Wartungsbestimmungen, Schulungen
     Notentleerung
     Sedimente
     Top-Tank Ballastwater gravity discharge – wie soll hier nachgerüstet werden?
     Bereits installierte BWMTS OHNE USCG-Zulassung? KEIN grandfathering durch USCG ! Neu-
      Installation nach Ablauf der 5-jährigen AMS-Frist!
     BW-Sampling ??! Schnelltests für die Besatzung?
     Kurzstreckenverkehre/’Same-Risk-Area’ – Ausnahmen?
                                                                                          24
Sedimente – Hafenauffanganlagen? Wo?

Artikel 5 Auffanganlagen für Sedimente
Jede Vertragspartei verpflichtet sich sicherzustellen, dass in
von ihr benannten Häfen und an von ihr benannten
Umschlagplätzen, wo Reinigungs- oder Reparaturarbeiten an
Ballasttanks stattfinden, ausreichende Auffanganlagen zur
Aufnahme von Sedimenten unter Berücksichtigung der von
der Organisation ausgearbeiteten Richtlinien bereitgestellt             Massenwanderung juveniler

werden.                                                                 Krabben im Mai 1998 in
                                                                        Geesthacht - www.nobanis.org

Diese Auffanganlagen müssen so betrieben werden, dass Schiffe nicht in unangemessener
Weise aufgehalten werden, und eine sichere Entsorgung dieser Sedimente gewährleisten,
damit die Umwelt, die menschliche Gesundheit, Sachwerte oder Ressourcen in ihrem
Hoheitsbereich oder dem angrenzender oder anderer Staaten nicht beeinträchtigt oder
geschädigt werden.
                                                                                               25
Schlussfolgerungen für die Reedereien
 Der Eigner ist der einzig Verantwortliche für die Auswahl
  des richtigen BWMTS
 Zukunft in USA und Kalifornien bleibt weiter ungewiss,
  weitere Verschärfungen erwartet
 Beantragen/Verlängern der ‘USCG-extension’ und
  ausschließlicher Einbau einer Anlage mit USCG-Zulassung
  und neuem G8-Zertifikat !!
 AMS in USA ist KEINE Lösung – Ablauf nach 5 Jahren!
 Abkoppeln/Vorziehen der IOPP-renewal Besichtigung
  durch die Klasse (RO) um weitere Jahre Planungssicherheit
  zu erhalten
   o Erlaubt durch: DEU, PORT/Madeira, UK, GIB, GRC, BEL, NL, DK,
     FRA, BAH, LIB, PAN, M.I., HKG, SGP
   o Unter besonderen Umständen: CYP, MALTA, A&B
                                                                    26
   o Verboten durch: FIN, SWE
Source: Fotolia_83799730_donvictorio

Fragen ???
hintzsche@reederverband.de | www.reederverband.de
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