MEERESUMWELT-SYMPOSIUM 2017 - Inkrafttreten der IMO-Ballastwasserkonvention - Herausforderungen für Reedereien Kapt. Wolfgang Hintzsche, Marine ...
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MEERESUMWELT-SYMPOSIUM 2017 Inkrafttreten der IMO-Ballastwasserkonvention – Herausforderungen für Reedereien Kapt. Wolfgang Hintzsche, Marine Director | Hamburg, 13. Juni 2017
Der VDR – ein internationaler Verband gegründet im Jahr 1907 200 Mitgliedsunternehmen 20 Mitarbeiter Geschäftsstelle in Hamburg Büros in Berlin und Brüssel präsent in London und Genf
Flaggenführung Anteil EU-Tonnage am 30.06.2013: 25,4% Anteil EU-Tonnage am 31.12.2013: 28,8% Anteil EU-Tonnage am 31.12.2014: 33,1% Anteil EU-Tonnage am 31.12.2016: 41,6% Weiße Liste (Paris MoU) 6
Entwicklung der führenden Handelsflotten Die Deutsche Handelsflotte verliert seit 2012 zunehmenden Marktanteil: −24 % Tonnage, −30 % = 1000 Schiffe Mio. BRZ 1200 120 World merchant fleet German merchant fleet 1000 100 800 80 600 60 400 40 200 20 0 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 8
Internationale Vorschriften – Internationale Schifffahrt EEDI: alle Neubauten bis 2025 um 30 % effizienter. -86 % Schwefel weltweit plus ECA‘s Ship Recycling: Ratifizierung Hongkong-Convention CO2-Data Collection / MRV ab 2019. Weitere CO2- EU-Emissionshandel OHNE Schifffahrt! Reduzierungsmaßnahmen ab 2023. 10
Intl. Ballastwasser Konvention ab 08. Sept 2017 11
Historie der Ballastwasserkonvention • Im Jahr 1988 gab es in Kanada erste Anzeichen für mögliche negative Auswirkungen von Invasice Alien Species • Im Jahr 1991 erschienen die ersten freiwilligen Richtlinien zur Vermeidung von Invasive Alien Species • Erste IMO Entschließung 1993, nächste 1997 • Im Jahr 1999 Beginn der Ballast Water Working Group bei der IMO mit den Formulierungen der Konvention • Im Jahr 2004 erfolgt die Verabschiedung der Ballast Water Management Convention • Seit 2004, arbeitet die IMO insbesondere mit den internationalen Schifffahrtsverbänden an der praktischen Umsetzung • Am 08 September 2016 ratifiziert Finnland final die Konvention • Inkrafttreten am 8 September 2017
BWM Konvention am 13 Feb 2004 verabschiedet Warum hat die Ratifizierung über 10 Jahre gedauert? I. Fehlen von entsprechenden Richtlinien II. Geeignete Testlabore III. Fehlen von geeigneten und wirksamen Behandlungssystemen/-techniken (BWMS) IV. Installationskapazitäten V. Port State control, Sampling und Analyse VI. Robustheit der Zulassungs-Richtlinie (G8) Kosten Politischer Wille Regionale Bestimmungen z.B. USCG 13
IMO BWM Konvention - und jetzt?? ► Wird es jetzt einfacher, nachdem die Konvention mit mehr als 35% ratifiziert wurde? ► Was ist mit den restlichen Staaten, welche noch nicht ratifiziert haben z.B. EU-Staaten Zypern, Malta, Griechenland sowie große Flaggenstaaten PAN, SGP, CHN, BAH ? ► Seit dem 08. September 2016, als Finnland die finale Zustimmung erteilte, hat sich der Fokus nun eher auf folgende Punkte gerichtet: Wie erfülle ich? Wie vermeide ich es? Wie kann ich es verzögern? 14
BWM Konvention Umsetzungszeitraum D-1 TRANSITORY Ballast Water Exchange BWE D-2 Performance standard (BWT « BWMS »): EiF 1st IOPP 8Sept. 2017 Renewal survey following EiF Ratification 8 Sept. 2016 NB - Delivery for keels laid Status nach MEPC 69 after EiF Adoption 16 Feb.2004 15
D1 - Ballast Water Exchange – Regel B-4 Mindestens 200 Seemeilen vom nächstgelegenen Land, bei einer Wassertiefe von mindestens 200 Meter …. in jedem Fall jedoch mindestens 50 Seemeilen vom nächstgelegenen Land und bei einer Wassertiefe von mindestens 200 Meter … kann der Hafenstaat in Absprache mit angrenzenden oder gegebenenfalls mit sonstigen Staaten Gebiete bestimmen, wo ein bestimmtes Schiff … den Austausch von Ballastwasser durchführen kann. Ein Schiff ist nicht verpflichtet, von seiner geplanten Reiseroute abzuweichen oder den Reiseablauf zu verzögern, um eine bestimmte Vorschrift von Absatz 1 zu erfüllen. Ein Schiff, das den Austausch von Ballastwasser durchführt, ist nicht verpflichtet, Absatz 1 beziehungsweise Absatz 2 zu erfüllen, wenn der Kapitän nach verständiger Abwägung entscheidet, dass aufgrund ungünstiger Wetterverhältnisse, aus entwurfsbedingten Gründen, aufgrund der mechanischen Belastung des Schiffes, wegen einer Funktionsstörung der Ausrüstung oder aufgrund eines sonstigen außergewöhnlichen Umstandes der Austausch von Ballastwasser die Sicherheit oder Stabilität des Schiffes oder die Sicherheit seiner Besatzung oder seiner Fahrgäste gefährden würde. Ist ein Schiff zum Austausch von Ballastwasser verpflichtet, erfüllt diese Verpflichtung jedoch nicht und nimmt dafür 16 diese Regel in Anspruch, so sind die Gründe im Ballastwasser Tagebuch einzutragen.
D1 - Ballast Water Exchange Sicherheitsfragen Sloshing loads Torsional stresses Bending moments Tank venting Sheer forces Draft Stability margins Propeller immersion Weather window Crew safety
D2 - BWMTS : Prinzipien? ► FILTER ► CYCLONIC SEPARIERUNG MECHANISCH ► AUSFÄLLUNG ► UV BESTRAHLUNG ► KAVITATION PHYSICALISCH ► SAUERSTOFFENTZUG ► PASTEURISIERUNG ► BIOCIDE INJEKTION CHEMISCH ► ELECTRO-CHEMISCH ► OZONISIERUNG 18
Problem: IMO Richtlinie G8 zur Zulassung von BWMTS Bereits länger in Kraft “Early movers” should not be penalized – keine Zustimmung USA !! “Port States should refrain from applying criminal sanctions based on sampling during trial period” Angenommen bei MEPC 70 (24 to 28 October 2016) “The comprehensive review of Guidelines (G8) has been finalized” “All BWMTS have to comply with new G8 by 20 Oct 2020 latest” Grundelemente für eine weltweite Wirksamkeit der Anlagen wurden nun erstmalig in die neue Richtlinie aufgenommen: Testing in three salinities Temperature effects Standard test organisms Suspended solids Discounting failed test runs Realistic flow rates Differences in national type approval protocols Data arising from study to be initiated by the IMO Secretariat 19
Installationshürden – Zeitplan zur Nachrüstung Betroffene Schiffe > 2.410 existierende Schiffe mit bereits eingebauter Anlage vs. 91.120 Gesamtweltflotte ) > Erwartet werden 34.000 Nachrüstungen (2017/2022) Ungefähr 9.500 im Spitzenjahr 2020 Einige Anmerkungen > Begrenzte Dock-Kapazitäten : – max. 4.800 in 2015 und erwartetes Max. 6.000 (in 2020) – Unterdeckung von rund 3.500 Nachrüstungen? > Verfügbarkeit ausreichender und geeigneter BWMTS? > Preisanstieg bei Nachrüstungen > Vertrauen in existierende IMO-zugelassene BWMTS im Verhältnis zu den USCG-Vorschriften?
USCG BWM Optionen © EPA U.S. Drinking Water No Discharge USCG Type Temporary Options Approved BWMS On-shore Treatment USCG Extensions USCG Accepted AMS 21
IMO und USCG BWMTS IMO Type Approved USCG TA USCG AMS2 30 25 20 15 10 5 0 22
Fortschritt bei den USCG TA Tests USCG TA erteilt 16 • Alfa Laval 14 • Optimarin • Oceansaver Number of BWMS 12 • BalChlor 10 USCG TA pending 8 • Ecochlor 6 • Erma First 4 Hersteller mit laufenden USCG- 2 Tests 0 * • Cathelco 2014 2015 2016 2017 2018 • Evoqua-Seacure • Wartsila Year USCG TA Submittal Land-based Started Shipboard Started USCG TA • Glo-En Patrol Panasia Note: * MPN Method used for counting organisms – USCG denied request • BSKY • BIO-SEA • Techcross • OceanGuard Headway Source: Survey of BWMS Vendors • Seascape (data as of 20 April 2017) 23 • OceanDoctor
Weitere Unklarheiten für die Reedereien Kosten zwischen 0,5 – 3 Mio EUR pro Schiff!! Seit 8 Jahren Schifffahrtskrise Anlagengröße, Einbauort Einschränkungen der Pumpenleistung durch mehrere Module Ex-Schutz Energieaufnahme – modifizierte UV-Anlagen mit USCG-Zulassung = Doppelte Energieaufnahme bei halbierter Pumpleistung Langfristiger Einfluss auf die Ballastwassertankbeschichtung Behandlung und Lagerung von Chemikalien – Schutz der Besatzung Betriebs- und Wartungsbestimmungen, Schulungen Notentleerung Sedimente Top-Tank Ballastwater gravity discharge – wie soll hier nachgerüstet werden? Bereits installierte BWMTS OHNE USCG-Zulassung? KEIN grandfathering durch USCG ! Neu- Installation nach Ablauf der 5-jährigen AMS-Frist! BW-Sampling ??! Schnelltests für die Besatzung? Kurzstreckenverkehre/’Same-Risk-Area’ – Ausnahmen? 24
Sedimente – Hafenauffanganlagen? Wo? Artikel 5 Auffanganlagen für Sedimente Jede Vertragspartei verpflichtet sich sicherzustellen, dass in von ihr benannten Häfen und an von ihr benannten Umschlagplätzen, wo Reinigungs- oder Reparaturarbeiten an Ballasttanks stattfinden, ausreichende Auffanganlagen zur Aufnahme von Sedimenten unter Berücksichtigung der von der Organisation ausgearbeiteten Richtlinien bereitgestellt Massenwanderung juveniler werden. Krabben im Mai 1998 in Geesthacht - www.nobanis.org Diese Auffanganlagen müssen so betrieben werden, dass Schiffe nicht in unangemessener Weise aufgehalten werden, und eine sichere Entsorgung dieser Sedimente gewährleisten, damit die Umwelt, die menschliche Gesundheit, Sachwerte oder Ressourcen in ihrem Hoheitsbereich oder dem angrenzender oder anderer Staaten nicht beeinträchtigt oder geschädigt werden. 25
Schlussfolgerungen für die Reedereien Der Eigner ist der einzig Verantwortliche für die Auswahl des richtigen BWMTS Zukunft in USA und Kalifornien bleibt weiter ungewiss, weitere Verschärfungen erwartet Beantragen/Verlängern der ‘USCG-extension’ und ausschließlicher Einbau einer Anlage mit USCG-Zulassung und neuem G8-Zertifikat !! AMS in USA ist KEINE Lösung – Ablauf nach 5 Jahren! Abkoppeln/Vorziehen der IOPP-renewal Besichtigung durch die Klasse (RO) um weitere Jahre Planungssicherheit zu erhalten o Erlaubt durch: DEU, PORT/Madeira, UK, GIB, GRC, BEL, NL, DK, FRA, BAH, LIB, PAN, M.I., HKG, SGP o Unter besonderen Umständen: CYP, MALTA, A&B 26 o Verboten durch: FIN, SWE
Source: Fotolia_83799730_donvictorio Fragen ??? hintzsche@reederverband.de | www.reederverband.de
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