Meet-Apotheker - ein interdisziplinärer und patientenorientierter Dialog - Apotheker Fortbildung - Meet ...
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29. – 30. Oktober 2021 Live-Online-Seminar Apotheker Fortbildung meet-Apotheker – ein interdisziplinärer und patientenorientierter Dialog tralität eu N ät und lit Qua
Referenten Kursleitung Prof. Dr. Hans-Peter Lipp Chefapotheker, Fachapotheker für klinische Pharmazie Universitätsklinikum Tübingen Referenten Prof. Dr. med. Frank Buttgereit Leitender Oberarzt Rheumatologie Charité Universitätsmedizin Berlin Dr. rer. nat. Dagmar Horn Apothekerin, Infektiologie Antibiotic Stewardship (ABS)-Team Leitung Stationsapotheker Universitätsklinikum Münster (UKM) PD Dr. med. Matthias Lubnow Oberarzt Klinik für Innere Medizin 2 Universitätsklinikum Regensburg Christian Sommer Fachapotheker für Klinische Pharmazie Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Dr. med. Rainer Lipp Facharzt für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie GermanOncology GmbH – Hamburg Dr. jur. Christian Stallberg Partner bei NOVACOS Rechtsanwälte Düsseldorf Dr. med. Rainer Höhl Oberarzt Klinische Infektiologie/AMS Klinikum Nürnberg Prof. Dr. med. Thomas Löscher Ehem. Abteilungsdirektor Abteilung für Infektions- und Tropenmedizin Klinikum der Universität München (LMU)
Grußwort Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Apotheker*in auf Station ist jeder Tag mit einer Fülle an neuen Herausforderun- gen verbunden. Wer insbesondere in einem ABS-Team unterwegs ist, wird regelmä- ßig mit Fragen zur klinischen Pharmakokinetik (z. B. Dosierung von Arzneimitteln bei Nierenfunktionseinschränkungen oder Dialyse), zu Arzneimittelwechselwirkungen und Therapeutischem Drug Monitoring zu tun haben. Dieser Intensivkurs soll ein kompaktes Wissen zu häufigen Fragestellungen in der Praxis vermitteln und mit Fallbeispielen ganz konkret zur interdisziplinären Diskussi- on anregen. Darüber hinaus werden auch Aspekte der Rheumatologie und Immunologie näher beleuchtet. Nicht nur die zielgerichtet wirksamen JAK-Inhibitoren, sondern selbst ein Goldstandard wie Methotrexat erfordern ein fundiertes klinisch-pharmazeutisches Wissen im Rahmen der Schulung von Patienten. Andererseits muss der Patient auch bei einer Umstellung (Switch) von einem Originalpräparat auf ein Biosimilar angemessen beraten werden, um Nocebo-Effekte zu verhindern. Abgerundet wird dieser Intensivkurs mit einem Überblick zur aktiven Immunisierung, bei dem auch die COVID-19-Vakzine berücksichtigt werden. Das im Frühjahr 2021 erstmals angebotene Ausbildungskonzept wurde von den Teilnehmern sehr gut bewertet, so dass aufgrund des breiten Interesses ein aktualisiertes Konzept mit praxisnahen Fragestellungen (F & A) nun in neuer Form angeboten wird. Wir freuen uns auf Sie. Prof. Dr. Hans-Peter Lipp Klinisch-Pharmazeutischer Kursleiter
Agenda Freitag, 29.10.2021 17.00 – 17.15 Beginn, Begrüßung, Organisatorisches H. P. Lipp 17.15 – 18.15 Arzneimittelinteraktionen auf der ITS D. Horn / M. Lubnow anhand von Fallbeispielen Moderation: Vortrag und Diskussion F. Buttgereit 18.15 – 19.15 Therapieprinzipien und potenzielle Fall- F. Buttgereit / stricke bei der medikamentösen Therapie C. Sommer in der Rheumatologie Moderation: Vortrag und Diskussion H. P. Lipp 19.15 – 19.20 Evaluation und Ausblick auf Tag 2 H. P. Lipp
Agenda Samstag, 30.10.2021 09.00 – 09.05 Beginn, Begrüßung, Organisatorisches H. P. Lipp 09.05 – 10.00 Wirtschaftlichkeit von Biosimilars und R. Lipp / C. Stallberg deren Steuerung in der onkologischen Moderation: Patientenversorgung H. P. Lipp Vortrag und Diskussion 10.00 – 11.00 Infektionsmanagement u. therapeu- H. P. Lipp / R. Höhl tisches Drugmonitoring bei bestimmten Moderation: Patientengruppen F. Buttgereit Vortrag und Diskussion 11.00 – 11.30 Kaffeepause 11.30 – 12.30 Impfen bei Immunsupprimierten T. Löscher Patienten Vortrag und Diskussion 12.30 – 13.30 Podiumsdiskussion mit allen Referenten Moderation: H. P. Lipp U. a. Das Kommunikationsdreieck: Moderation Chat: Apotheker – Arzt – Patient F. Buttgereit 13.30 – 14.00 Evaluation und Zusammenfassung F. Buttgereit
Hinweise Hinweise zur Organisation Für diese Fortbildungsveranstaltung wird ein Antrag auf Zertifizierung bei der zustän- digen Apothekenkammer gestellt. Die Teilnehmer erhalten nach der Veranstaltung ihre persönlichen Teilnahmebescheinigungen mit Zertifizierungspunkten und der Akk-Nr. Die Teilnehmerliste mit Name und mit Anwesenheitszeit müssen ggf. der zuständigen Apothekenkammer von Pfizer zur Überprüfung vorgelegt werden. Hinweis Für die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist für angestellte Apotheker/Klinikapotheker eine Dienstherrengenehmigung erforderlich. Veranstalter Pfizer Pharma GmbH, Linkstraße 10, 10785 Berlin In der Anlage dieser Einladung finden Sie unseren Datenschutzhinweis für Angehörige der Fachkreise gemäß der DSGVO sowie die internationalen Pfizer Antikorruptionsgrundsätze. Pfizer verarbeitet im Rahmen der Online Fortbildungsveranstaltung Titel, Vorname, Nachname, Praxis-/Klinikanschrift, Akk- Nr., die E-Mail-Adresse sowie Einwahlzeiten und Aufmerksamkeit in Form des geöffneten Veranstaltungsfensters. Optional: Ton-Übertragung, Bild-Übertragung oder Fragen bei Nutzung von Chat-Funktionen; im technisch erforderlichen Umfang auch Verarbeitung von Daten ihres Systems zur Herstellung der Verbindung mit dem Anbieter der Konferenz-Software. Die Daten werden zur Anmeldung, Durchführung des Live-Online-Seminar oder der Videokonferenz, Nachbereitung, dem Teilnehmer- management und dem Abgleich mit der Besuchsdatenbank verwendet. Pfizer gibt die Akk-Nummer an die Bundesapotheker- kammer zwecks Gutschrift der Fortbildungspunkte weiter. Wir speichern die oben genannten Daten aus steuerlichen Gründen sowie gemäß den Vorgaben der Bundesapothekerkammer für 10 Jahre. Eine Aufzeichnung einer Videokonferenz findet nur mit Ihrer Einwilligung statt. Weitere Informationen zum Datenschutz bei Pfizer finden Sie unter https://privacycenter.pfizer.com/de/hcp Veranstaltungsdaten 29. – 30. Oktober 2021 Live-Online-Seminar Veranstaltungsnummer: 42750 Hier geht es zur Anmeldung Hier geht es zur Anmeldung
Antwortfax Bitte senden Sie dieses Formular schnellstmöglich Interner Vermerk an die Symposien-Hotline: Linie / Funktions-Nr.: Fax digital: 030 550054-51234 Veranstaltungsnr. : 42750 Fax analog: 07083 50067-10 Arzt-Nr.: Rückfragen bitte unter: 030 550055-54411 E-Mail: pfizer.symposienhotline@pfizer.com Zuständige Ärztekammer: Anmeldung Live-Online-Seminar meet – Apotheker – ein interdisziplinärer und patientenorientierter Dialog 29. – 30. Oktober 2021 | Live-Online-Seminar Teilnahme Ja, ich nehme an der Veranstaltung verbindlich teil. Praxis-/Klinikanschrift (Bitte unbedingt ausfüllen!) Name Vorname angestellt selbstständig Klinikname/Praxis Straße PLZ, Ort Telefon E-Mail Akk-Nr. Stempel Ort, Datum, Unterschrift Die Einladung sowie die Kostenübernahme dieser Pfizer-Veranstaltung können nur für die fachlichen Teilnehmer ausgesprochen werden, nicht für Begleitpersonen. Bei einer potenziellen Nebenwirkungsmeldung kontaktieren Sie bitte die lokale Abteilung für Arzneimittelsicherheit unter: DEU.AEReporting@pfizer.com, Fax aus dem Inland (gebührenfrei): 0800183-0898, Fax aus dem Ausland: 001 860 686 5358; Tel.: +49 30 550055-51111 (office hours); Tel.: +49 30 550055-59999 (Pfizer switchboard, 24h line) Bei einer Produktreklamation/-beschwerde kontaktieren Sie bitte die lokale Abteilung für Produktreklamationen/-beschwerden unter: FGC-Complaint.Karlsruhe@Pfizer.com, Fax +49 721 6101 99453
Dienstherrengenehmigung/ Arbeitgebergenehmigung Bitte senden Sie dieses Formular schnellstmöglich an die Symposien-Hotline: Fax digital: 030 550054-51234 Fax analog: 07083 50067-10 Rückfragen bitte unter: 030 550055-54411 E-Mail: pfizer.symposienhotline@pfizer.com Dienstherrengenehmigung/Arbeitgebergenehmigung Live-Online-Seminar meet – Apotheker – ein interdisziplinärer und patientenorientierter Dialog 29. – 30. Oktober 2021 | Live-Online-Seminar Aufgrund der Leitlinie des »Gemeinsamen Standpunkts« und der aktuellen Rechtsprechung über die Zusammen- arbeit zwischen Industrie und Apothekern ist diese Einladung zu unserer Veranstaltung abhängig von der Genehmigung des darin liegenden Vorteils durch Ihren Dienstherren/Arbeitgeber. Wir möchten Sie daher bitten, dieses Genehmigungsformular Ihrem Dienstherren zur Unterschrift vorzulegen. Der Dienstherr/Arbeitgeber wird gebeten, die Genehmigung zu erteilen. Diese Einladung erfolgt nicht, um Sie in Ihren Beschaffungsentscheidungen zu beeinflussen. Wir verbinden mit dieser Einladung ausdrücklich keinerlei Erwartungen in Bezug auf die Bevorzugung unserer Produkte. Ohne Vorlage dieser Dienstherrengenehmigung erfolgt keine Versendung der Reiseunterlagen, d. h. die Einladung wird dann nicht aufrechterhalten. Kosten Auf Grund der virtuellen Umsetzung der Veranstaltung werden keine Kosten erstattet bzw. fallen keine Kosten für Reise, Übernachtung und Bewirtung an. Die Teilnahme an der virtuellen Veranstaltung ist kostenfrei. Hiermit wird die Teilnahme an der oben genannten Veranstaltung genehmigt. Es wird gleichzeitig bestätigt, dass die hier unterzeichnende Person nach internen Vorschriften auch die Person ist, die zur Erteilung dieser Dienstherren-/ bzw. Arbeitgebergenehmigung befugt und vorgesehen ist. Ort, Datum, Unterschrift der zuständigen Genehmigungsstelle beim Dienstherren/Arbeitgeber Name und Funktion des Unterzeichnenden (Bitte in Druckbuchstaben) Stempel Name, Vorname des Teilnehmers (Bitte in Druckbuchstaben) Stempel der zuständigen Genehmigungsstelle beim Dienstherren/Arbeitgeber Die Genehmigung kann nur akzeptiert werden, wenn das Formular vollständig ausgefüllt ist.
Information nach der Datenschutzgrundverordnung für (iii) jeder Politiker oder Kandidat für ein öffentliches Amt und/ Angehörige der Fachkreise oder Angestellte bzw. jede Person, die für einen solchen Politiker oder Kandidaten öffentlich handelt; Pfizer verarbeitet personenbezogene Daten unter der Kontrolle der in dieser Einladung genannten Pfizer Gesellschaft. Die Daten (iv) jeder Angestellte oder jede Person, die für oder im Auftrag werden ggf. weltweit innerhalb des Pfizer Konzerns und mit einer internationalen Organisation handelt; unseren Dienstleistern unter entsprechenden Sicherheitsvorkeh- rungen geteilt, um mit Ihnen zu interagieren und in Kontakt zu (v) jedes Mitglied einer königlichen Familie oder des Militärs; treten, um unser Geschäft im Einklang mit unseren gesetzlichen (vi) Privatpersonen, die eine öffentlich-rechtliche Einrichtung Verpflichtungen zu betreiben, zu statistischen Zwecken, zur Ver- beraten; sowie tragserfüllung oder zur Erfüllung unserer berechtigten Interessen an der Aufrechterhaltung unseres Geschäfts und um Ihnen (vii) jede Person, die anderweitig als Amtsträger gemäß den Marketing- und Werbekommunikation zur Verfügung zu stellen. anwendbaren Gesetzen eingestuft wird. Ihre personenbezogenen Daten werden von Ihnen bei jeder Ihrer „Staat/Staats-/staatlich und öffentlich-rechtlich“ bezieht sich auf Interaktionen mit Pfizer erhoben sowie von Datenunternehmen, alle Ebenen oder Untergliederungen von staatlichen Behörden, die Informationsdienste im Gesundheitswesen anbieten, aus hoheitlichen Institutionen oder Körperschaften öffentlichen öffentlich zugängliche Quellen für professionelle Informationen Rechts (d. h. lokal, regional oder national und administrativ, oder von (Co-) Marketingpartnern. Für ausführlichere Informa- legislativ oder exekutiv). tionen oder wenn Sie sich mit uns oder unserem Datenschutzbe- Da die Bezeichnung „Government Official“ sehr weit gefasst ist, auftragten in Verbindung setzen möchten, um Fragen über die besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Geschäftspartner in ihrem Datenverarbeitung zu klären oder um die Ausübung Ihrer Da- normalen Geschäftsablauf im Namen von Pfizer mit einem tenschutzrechte geltend zu machen (einschließlich der Geltend- Government Official zusammenarbeiten werden. Beispielsweise machung eines Widerspruchs gegen unsere berechtigten Inter- sind in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus angestellte essen oder gegebenenfalls um eine Einwilligung zu widerrufen), Ärzte „Government Officials“. gehen Sie bitte auf den Datenschutzhinweis für Angehörige der Fachkreise im EWR unter https://privacycenter.pfizer.com/ Das US-Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung de/hcp. In diesem finden Sie auch die Bedingungen, unter im Ausland (U. S. Foreign Corrupt Practices Act; FCPA) verbietet welchen wir Zahlungen nach dem Transparenzkodex offenlegen. eine Zahlung an einen Government Official außerhalb der USA zu leisten, anzubieten oder zu genehmigen oder diesem andere sonstige Vorteile zukommen zu lassen, um zu versuchen, diesen ANLAGE: Internationale Pfizer Antikorruptionsgrundsätze Government Official unzulässiger- oder korrupterweise zu einer Pfizer weist eine langjährige Unternehmenspolitik auf, die Be- hoheitlichen Handlung oder -entscheidung zu bewegen, die stechung und Korruption im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit einem Unternehmen zum Erlangen oder Behalten von Aufträgen in den USA oder im Ausland verbietet. Pfizer hat sich verpflichtet, oder zu einem sonstigen unlauteren Vorteil verhilft. Der FCPA ver- Geschäfte mit Integrität sowie ethisch und rechtlich in Überein- bietet auch, dass ein Unternehmen oder eine Person ein ande- stimmung mit allen anwendbaren Gesetzen und Vorschriften res Unternehmen oder eine andere Person beauftragt, derartige durchzuführen. Dasselbe Engagement erwarten wir von unseren Aktivitäten zu unternehmen. Als US-amerikanisches Unterneh- Beratern, Beauftragten und Vertretern oder anderen Unterneh- men muss Pfizer den FCPA einhalten und kann für Verstöße, die men und Personen („Geschäftspartner”), die in unserem Namen von einem Geschäftspartner irgendwo auf der Welt begangen tätig sind, sowie von all denjenigen, die im Namen von unseren werden, zur Verantwortung gezogen werden. Geschäftspartnern (z. B. Subunternehmer) für Pfizer tätig sind. Grundsätze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption für Bestechung von Government Officials: die Zusammenarbeit mit öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Government Officials Die meisten Länder verfügen über Gesetze, die es verbieten, einem GO eine Zahlung oder etwas von Wert (direkt oder in- Geschäftspartner müssen in Bezug auf ihre Zusammenarbeit mit direkt) zu geben, anzubieten oder zu versprechen, um eine öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und Government Officials offizielle Handlung und/oder eine hoheitliche Entscheidung zu die folgenden Grundsätze berücksichtigen und einhalten: beeinflussen, um Aufträge zu erlangen oder zu behalten. • Geschäftspartner und Unternehmen, die im Namen dieser „Government Official“ (GO) soll weit definiert sein und bedeutet: Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine korrup- (i) jeder gewählte oder ernannte Amtsträger/Funktionsträger te Zahlung an einen Government Official leisten, anbieten (z. B. ein Mitarbeiter eines Ministeriums); oder genehmigen oder diesem sonstige Vorteile zukommen (ii) jeder Angestellte oder jede Person, die für oder im Auftrag lassen, um zu versuchen, diesen Government Official zu ei- eines Amtsträgers einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung ner hoheitlichen Handlung oder -entscheidung zu bewegen, oder eines privatrechtlichen Unternehmens handelt, das die Pfizer zum Erlangen oder Behalten von Aufträgen ver- eine staatliche Aufgabe ausübt bzw. dem Staat gehört oder hilft. Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser von ihm gesteuert wird (z. B. ein Angehöriger der Fachkreise, Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für der in einem öffentlich-rechtlichen Krankenhaus angestellt Pfizer handeln, dürfen, unabhängig vom Wert, keine Zahlung ist oder ein Forscher, der an einer öffentlich-rechtlichen an einen Government Official leisten oder diesem einen sons- Universität angestellt ist); tigen Vorteil anbieten, da dies als unlauterer Anreiz für die-
sen Government Official gelten könnte, um ein Pfizer-Produkt Dienstleistungen. Mitarbeiter von Pfizer dürfen Bestechungszah- zuzulassen, zu erstatten, zu verordnen, zu erwerben oder zu lungen weder anbieten, zahlen noch erbitten; und wir erwarten empfehlen, das Ergebnis einer klinischen Studie zu beeinflus- von unseren Geschäftspartnern und denjenigen, die im Namen sen oder die Geschäftsaktivitäten von Pfizer anderweitig auf dieser Geschäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit unzulässige Weise zu begünstigen. für Pfizer handeln, ebenfalls diese Grundsätze einzuhalten. • Bei der Ausführung von Tätigkeiten für Pfizer müssen Grundsätze zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption für Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser die Zusammenarbeit mit privat-rechtlichen Organisationen und Geschäftspartner für Pfizer handeln, alle lokalen Gesetze, Mitarbeitern von Pfizer Vorschriften oder Arbeitsrichtlinien (einschließlich Anforde- rungen von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, wie z. B. • Geschäftspartner müssen in Bezug auf ihre Zusammenarbeit öffentlich-rechtliche Krankenhäuser oder Forschungsinstitute), mit privat-rechtlichen Organisationen und Mitarbeitern von welche Bedingungen, Beschränkungen oder Offenlegungsan- Pfizer die folgenden Grundsätze berücksichtigen und einhalten: forderungen in Bezug auf Erstattung, finanzielle Unterstützung, • Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Ge- Spenden oder Geschenke, die Government Officials angebo- schäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für ten werden, verstehen und einhalten. Ist sich ein Geschäfts- Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine korrupte partner in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Government Zahlung an eine Person leisten, anbieten oder genehmigen Officials unsicher über die Bedeutung oder Anwendbarkeit oder dieser sonstige Vorteile zukommen lassen, um diese Per- geltender Bedingungen, Beschränkungen oder Offenlegungs- son dazu zu bewegen, Pfizer einen unlauteren Geschäftsvorteil anforderungen, sollte sich dieser Geschäftspartner an seinen zu verschaffen. oder ihren Ansprechpartner bei Pfizer wenden, bevor er oder sie eine solche Zusammenarbeit eingeht. • Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Ge- schäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für • Geschäftspartner und diejenigen, die im Namen dieser Ge- Pfizer handeln, dürfen weder direkt noch indirekt eine Zahlung schäftspartner im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für oder einen sonstigen Vorteil als unlauteren Anreiz im Zusam- Pfizer handeln, dürfen keine Schmiergeldzahlungen leisten. menhang mit ihrer für Pfizer ausgeführten Geschäftstätigkeit Eine „Schmiergeldzahlung“ ist eine geringfügige Zahlung an erbitten, annehmen oder erhalten. einen Government Official mit dem Ziel, die Durchführung einer routinemäßigen hoheitlichen Handlung sicherzustellen • Mitarbeiter von Pfizer dürfen keine Geschenke, Dienstleistun- oder zu beschleunigen. Beispiele für eine Schmiergeldzah- gen, Vergünstigungen, Unterhaltungsangebote oder sonstige lung sind Zahlungen mit dem Ziel, die Bearbeitung von Lizen- Objekte von höherem Wert von Geschäftspartnern und den- zen, Genehmigungen oder Visa zu beschleunigen, bei denen jenigen, die im Namen dieser Geschäftspartner im Zusam- sämtliche Formalitäten in Ordnung sind. Falls von einem Ge- menhang mit einer Tätigkeit für Pfizer handeln, annehmen. schäftspartner oder einer Person, die im Namen dieses Ge- Geschenke von geringfügigem Wert sind nur erlaubt, wenn schäftspartners im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für Pfi- diese unregelmäßig und bei entsprechender Gelegenheit er- zer handelt, Schmiergeld oder Bestechungsgeld erbeten oder halten werden. verlangt wird oder ihm/ihr eine solche Bitte oder Forderung in Meldung mutmaßlicher oder tatsächlicher Verstöße Zusammenhang mit seiner/ihrer Arbeit für Pfizer bekannt wird, muss der Geschäftspartner dies umgehend seiner oder ihrer Es wird von Geschäftspartnern und denjenigen, die im Namen Kontaktperson bei Pfizer melden, bevor weitere Schritte unter- dieser Geschäftspartner im Rahmen dieser Zusammenarbeit nommen werden. mit Pfizer handeln erwartet, mögliche Verstöße gegen diese Anti-Korruptionsgrundsätze oder das Gesetz zu melden. Mög- Bestechung im geschäftlichen Verkehr liche Verstöße können dem Pfizer-Ansprechpartner des Ge- Bestechung und Korruption kann auch in nicht öffentlich-recht- schäftspartners oder per E-Mail der Compliance-Abteilung von lichen Geschäftsbeziehungen auftreten. Die meisten Länder Pfizer unter corporate.compliance@pfizer.com oder per Telefon verfügen über Gesetze, die es verbieten, Geld oder Wertsachen unter 1-212-733-3026 gemeldet werden. als Gegenleistung für einen unlauteren Geschäftsvorteil anzu- bieten, zu versprechen, zu geben, einzufordern, zu erhalten, an- zunehmen oder einer solchen Annahme zuzustimmen. Beispiele für ein solches verbotenes Verhalten sind unter anderem das Angebot unangemessener und teurer Geschenke, großzügige Bewirtung, Schmiergeldzahlungen oder Investitionsmöglichkei- ten zur unlauteren Beeinflussung des Verkaufs von Waren oder Stand 01.08.2019
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