MEHRJAHRES-PLANUNG 2021-2025 - der Unternehmung Wiener Gesundheitsverbund erstellt im November 2020 - Stadt Wien

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MEHRJAHRES-
    PLANUNG

   2021-2025

    der Unternehmung
Wiener Gesundheitsverbund

     erstellt im November 2020

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Inhaltsverzeichnis
zur Mehrjahresplanung 2021-2025
der Unternehmung „Wiener Gesundheitsverbund“

1. ERLÄUTERUNGEN ZUM MEHRJAHRESPLANUNG 2021 BIS 2025 ......................... 3

2. FINANZÜBERSICHT 2021 BIS 2025 ................................................................. 7

3. INVESTITIONSPLANUNG 2021 BIS 2025.........................................................12

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1. Erläuterungen zur Mehrjahresplanung 2021 bis 2025

Gemäß § 16 des Statuts der Unternehmung Wiener Gesundheitsverbund ist eine rollierende

Finanzplanung für fünf Jahre, und zwar für das kommende Budgetjahr und die vier Folgejahre, zu

erstellen.

Die Planung entspricht den strategischen Zielen gemäß § 8 Abs. 2 des Statuts, die gemeinsam mit der

vorliegenden Planung dem Gemeinderat zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden. In

Verbindung mit den strategischen Zielen gem. § 8 Abs. 2 des Statuts begründet die Planung die

strategischen Planungsentscheidungen für das kommende Budgetjahr und die vier Folgejahre, gibt

allen Akteurinnen und Akteuren Planungssicherheit und ist gleichzeitig der Rahmen für die weitere

Entwicklung des Wiener Gesundheitsverbundes.

Die ausgewiesenen Budgetansätze für 2021 wurden im Lichte der vorgegebenen finanziellen

Rahmenbedingungen erstellt. Die für die Jahre 2022 ff seitens des Wiener Gesundheitsverbundes

dargestellten erforderlichen Betriebskostenersätze sind in weiterer Folge (insbesondere WP 2022) u.a.

an den vom Wiener Gemeinderat festgesetzten Finanzrahmen der Folgejahre anzupassen.

Im Laufe des Jahres 2021 wird die Aufteilung der Zuschüsse an die tatsächlichen Erfordernisse

angepasst werden. Der Wiener Gesundheitsverbund ist ein wesentliches Element der öffentlichen

Infrastruktur, seine zusätzliche Bedeutung als kritische Infrastruktur zeigt sich besonders unter dem

Eindruck der Herausforderungen der COVID-19 Pandemie. Seit Bekanntwerden der Ausbreitung des

SARS-CoV-2-Virus als Pandemie im Jänner 2020 hat der Wiener Gesundheitsverbund laufend seine

Strukturen an die aktuelle Entwicklung angepasst. Die permanente Sicherstellung der

PatientInnenversorgung an den Kliniken des Wiener Gesundheitsverbundes wird daher auch weiterhin

gemäß der COVID-19-Pandemie – Versorgungsstrategie des Wiener Gesundheitsverbundes vom

Oktober 2020 erfolgen. Diese Versorgungsstrategie sieht einen Eskalationsplan in sechs Stufen vor.

Die bisherigen und die erwarteten Auswirkungen der Pandemie haben wesentlichen Einfluss auf die

Entwicklung der Versorgungsleistung und damit auch auf die Leistungserlöse und Sachaufwände.

Ausgehend von den verfügbaren Ressourcen – Kapazitäten (Betten, Geräte etc.) und

Personalressourcen – wurde ein entsprechendes stationäres und ambulantes Leistungsgeschehen

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geplant. Die Leistungsplanung wurde einerseits unter grundsätzlicher Berücksichtigung der Vorgaben

des österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG), des Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG)

und andererseits mit den laufenden Neuorganisations- und Leistungsentwicklungsprojekten, die zu

einem abgestimmten und einander ergänzenden Leistungsangebot führen sollen, erstellt.

Die Sicherung des Personalbedarfes und damit die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung und

Pflege der Wienerinnen und Wiener sowie die Einhaltung der Versorgungsverpflichtung entsprechend

der Länder-Vereinbarung gemäß Vereinbarung § 15a B-VG sind zentrale Anliegen des Wiener

Gesundheitsverbundes. Durch die demographische Entwicklung, die Zunahme chronischer

Erkrankungen und die steigende Komplexität von Krankheitsbildern ist die langfristige

Personalstandsentwicklung in den Fokus zu setzen. Zu diesem Zweck wurden eine gemeinsame

Ausbildungsstrategie für den Gesundheitsstandort Wien zwischen der FH Campus Wien, dem Fonds

Soziales Wien und dem Wiener Gesundheitsverbund erarbeitet. Der Wiener Gesundheitsverbund wird

dabei ab 2021 die Finanzierung der zusätzlichen Ausbildungsplätze im Bereich der medizinisch

technischen Dienste und Hebammen (MTDG) übernehmen. Der Fonds Soziales Wien übernimmt die

Ausbildung der Pflege für Wien, wobei der Bedarf des Wiener Gesundheitsverbundes weiterhin im

Eigenbereich ausgebildet wird.

Resultierend aus den Personalbedarfsberechnungen wurde unter Berücksichtigung der gesetzlichen

Vorgaben (Betriebs- und Behördenauflagen) sowie der aktuellen Leistungserfordernisse ein

zusätzlicher Personalbedarf identifiziert. Der Personalbedarf wurde im Rahmen der finanziellen

Möglichkeiten in der Planung 2021 berücksichtigt. Der Aufwand, für den gesetzlich ermöglichten

Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz ist nicht im Wirtschaftsplan inkludiert, da dieser noch nicht

im Detail abschätzbar ist.

Für den Wiener Gesundheitsverbund wurde eine Ziel- und Gesamtplanung erstellt. Dabei wurde auf

die med. Leistung des Projektes „WND: Neuausrichtung KAV“ vom Mai 2018 aufgesetzt und eine

verbundweite Strukturplanung durchgeführt. Abgesehen von allen Strukturveränderungen ist die

erweiterte Grundversorgung an allen Standorten vorgesehen, somit entstehen inhaltlich fachlich

koordinierte, aber auch einander ergänzende Fächerzusammensetzungen an den Klinikstandorten.

Damit werden medizinische Kompetenzzentren geschaffen, die eine Voraussetzung für die

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permanente Weiterentwicklung der Versorgungsqualität sowie die Optimierung der Betriebskosten

und der Investitionen darstellen.

Zu den fachübergreifenden klinischen Konzepten, mit denen fach- und abteilungsübergreifende

Dienstleistungs- und Prozessabläufe nach gleichartigen Konzepten an allen Standorten eingeführt

werden soll, zählen beispielsweise die Zentralen Notaufnahmen (ZNA) und Notfallstationen, die

Physikalische Medizin und Rehabilitation, Akutgeriatrie und Remobilisation sowie Nachsorge,

Intensiveinheiten (ICU und IMC) sowie logistische Prozesse (Logistikzentren, Sterilgutversorgung,

Apothekenversorgung etc.). In Zusammenhang mit der Leistungsentwicklung ist des Weiteren die

Ziel- und Gesamtplanung ausschlaggebend. Dies umfasst u.a. das Versorgungskonzept Urologie,

dass die Schaffung eines Ankerstandortes je Region und die Verlagerung des Steinzentrums in die

Klinik Ottakring nach Fertigstellung des Umbaus des Pavillons 27 vorsieht. Des Weiteren sind hier die

Konzeptionen betreffend Leistungsverlagerungen aus der Klinik Penzing in die anderen Standorte des

Wiener Gesundheitsverbundes sowie die Zusammenführung der plastischen Chirurgie der Klinik

Ottakring am Standort Klinik Landstraße oder die Leistungserweiterungen der Orthopädie und

Kinder- und Jugendpsychiatrie in der Klinik Floridsdorf anzuführen. Das Jahr 2021 wird bei den

Leistungsverlagerungen zu keinem Endergebnis führen, aber es ist vorgesehen erste wesentliche

Schritte zu setzen, um die Projekte in den Folgeperioden umzusetzen.

In der Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus Wien werden auch die nächsten Jahre von der

definierten Zusammenarbeit mit der Medizinischen Universität Wien sowie von der Umsetzung des im

Jänner 2016 unterzeichneten Finanz- und Zielsteuerungsvertrages und der

Zusammenarbeitsvereinbarung geprägt sein. Mit dem Rahmenbauvertrag zwischen Bund und Stadt

Wien wurden hiermit schon die Voraussetzungen für eine Modernisierung des Universitätsklinikums

AKH Wien geschaffen. Im Jahr 2021 wird beispielsweise die erste Stufe des Ausbaues des Eltern-

Kind-Zentrums in Betrieb genommen werden.

Zukünftig wird jedenfalls auch das Potenzial etwaiger Leistungsverlagerungen in den Planungen

mitberücksichtigt werden müssen. Zielsetzung für Wien sollte sein, ein abgestimmtes

Leistungsangebot für die Wienerinnen und Wiener zur Verfügung zu stellen, dabei ist der best-point-

of-service für die unterschiedlichen Leistungen zu definieren und festzulegen. Als wesentliche

Strukturänderung hat der Wiener Gesundheitsverbund ein Projekt zur Etablierung von

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Erstversorgungsambulanzen (EVA) an den Standorten der Wiener Städtischen Krankenanstalten (WSK)

sowie eines Medizinischen Versorgungszentrums am AKH (MVZA) gestartet.

Insgesamt sind alle gesetzten Maßnahmen auf ein abgestuftes Versorgungskonzept ausgerichtet. Das

Zielbild sieht eine hochspezialisierte Versorgung im AKH, die erweiterte Grundversorgung sowie die

Schwerpunkt- und regionsübergreifende Versorgung in den WSK und die spezialisierte sowie

standardisierte Pflegeversorgung in den PWH vor.

Für die Teilunternehmung Geriatriezentren und Pflegewohnhäuser der Stadt Wien mit

sozialmedizinischer Betreuung wurde in der Planung eine weiterhin hohe Auslastung der verfügbaren

Ressourcen angenommen. Neben der langfristigen Ausrichtung am Konzept Pflege und Betreuung in

Wien 2030 wird zusätzlich die Anpassung der Versorgungsstrategien im Sinne der Ziel- und

Gesamtplanung und des abgestuften Versorgungskonzeptes ein mittelfristiges Ziel darstellen.

Zusammengefasst sind die wesentlichen Rahmenbedingungen/Prämissen für die vorliegende

Mehrjahresplanung:

      Erfüllung des durch die Eigentümerin übertragenen Versorgungsauftrags

      Personalressourcenplanung auf Basis der durchgeführten Personalbedarfsberechnungen

      Erarbeitung und Umsetzung der mittel- und langfristigen Zielsetzungen aller

       Unternehmensbereiche des Wiener Gesundheitsverbundes

      Optimale Steuerung der COVID-19-Pandemie bedingte Auswirkungen

      Wirtschaftliche, zweckmäßige und sparsame Planung der entsprechenden notwendigen

       Budgetmittel

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2. Finanzübersicht in Millionen Euro

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 1. Umsatzerlöse
        a)      Leistungserlöse                                                         2.257,5        2.299,6            2.342,5        2.386,2        2.430,7
        b)      Betriebskostenersätze                                                     850,4        1.182,8            1.277,6        1.378,3        1.482,5
        c)      Klinischer Mehraufwand                                                     36,4           36,4               36,4           36,4           36,4
                                                                                       3.144,3        3.518,8            3.656,5        3.800,9        3.949,6

 2. Sonstige betriebliche Erträge

        a)      Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen            0,0            0,0                0,0            0,0            0,0
        b)      Erträge aus der Auflösung von Investitionskostenzuschüssen                  286,0          288,9              289,6          292,2          295,2
        c)      Erträge aus dem Ersatz der Aufwendungen für Altersversorgung                373,0          381,6              392,1          405,1          424,2
        d)      Übrige                                                                      420,1          439,7              467,9          470,7          486,9
                                                                                       1.079,1        1.110,2            1.149,6        1.168,0        1.206,3
 3. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Leistungen
        a)      Materialaufwand                                                             538,8          640,3              675,5          718,3          763,9
        b)      Aufwendungen für bezogene Leistungen                                         73,7           77,0               81,3           84,8           88,6
                                                                                        - 612,5        - 717,3            - 756,8        - 803,1        - 852,5
 4. Personalaufwand
                                                                                      - 2.176,6      - 2.419,5          - 2.489,4      - 2.563,5      - 2.645,5
 5. Abschreibungen
    a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
    aa) planmäßig                                                                          301,9          305,5              307,2          310,6          314,4
                                                                                        - 301,9        - 305,5            - 307,2        - 310,6        - 314,4

 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen
        a)      Steuern, soweit sie nicht unter Steuern vom Einkommen fallen                274,2          293,6              321,5          323,4          338,9
        b)      Übrige                                                                      848,0          883,4              922,1          959,9          996,8
                                                                                      - 1.122,2      - 1.177,0          - 1.243,6      - 1.283,3      - 1.335,7
 7. Zwischensumme aus Z 1 bis 6 (Betriebsergebnis)                                         10,2              9,7                9,1            8,4            7,8
 8. Finanzergebnis                                                                       - 10,2            - 9,7              - 9,1          - 8,4          - 7,8

 9. Jahres übers c hus s /Jahres fehlbetrag                                                  0,0            0,0                0,0            0,0            0,0

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Im Folgenden werden die Planannahmen der wichtigsten Positionen der Finanzübersicht kurz

kommentiert.

Die Umsatzerlöse sind die Summe aus den Leistungserlösen, den Betriebskostenersätzen und dem

Klinischen Mehraufwand.

Zu den Leistungserlösen zählen jene Erlöse die in direktem Zusammenhang mit den erbrachten

stationären und ambulanten Leistungen stehen. Dazu zählen die Erlöse aus dem Wiener

Gesundheitsfonds, diese teilen sich in stationäre und ambulante Leistungsabgeltung sowie die

sogenannte WGF-Abgeltung. Für die WGF Erlöse wurde in kaufmännischer Vorsicht eine

Planannahme mit einer moderaten Steigerung angenommen. Des Weiteren zählen zu den

Leistungserlösen die Pflegeentgeltverrechnung mit dem Fonds Soziales Wien. Ab 2020 kommen

für ausnahmslos alle Bewohnerinnen und Bewohner die veröffentlichten Preise zur Anwendung und

mit Ausnahme der Überrechnungen wird in den Planjahren kein Betriebskostenzuschuss mehr zur

Finanzierung der TU PWH benötigt.

Die Betriebskostenersätze durch die Stadt Wien umfassen den Betriebskostenzuschuss für den

laufenden Betrieb und die Zinsen aus dem Schuldendienst, die aus dem

Investitionskostenzuschuss finanziert werden. Der Betriebskostenzuschuss dient der Bedeckung

des Nettogebarungsabganges in den Teilunternehmungen Management- und

Serviceeinrichtungen, Wiener Städtische Krankenanstalten und Allgemeines Krankenhaus Wien -

Medizinischer Universitätscampus. Im Betriebskostenzuschuss ist auch die Abgeltung der

Überrechnung von Jubiläumsgeldern und der Kommunalsteuer enthalten. Die entsprechenden

Aufwendungen für diese Positionen wurden in gleicher Höhe in den jeweiligen Aufwandspositionen

berücksichtigt.

Die Höhe der Abgeltung des klinischen Mehraufwandes für das AKH durch die MedUni Wien wurde

in einem am 27. Jänner 2016 unterzeichneten Finanz- und Zielsteuerungsvertrag festgelegt.

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Die Sonstigen betrieblichen Erträge umfassen folgende Positionen:

Die Erträge aus der Auflösung von Investitionskostenzuschüssen stehen planmäßig in

Korrespondenz mit den Abschreibungen für das Anlagevermögen. Das gesamte von den

Abschreibungen betroffene Anlagevermögen des Wiener Gesundheitsverbundes wurde in der

Vergangenheit durch Zuschüsse finanziert (Stadt Wien, Bund, WGF), sodass in der Bilanz des

Wiener Gesundheitsverbundes das Anlagevermögen durch die Position Investitionszuschüsse

gedeckt ist. Bei Durchführung der Abschreibungen des Anlagevermögens ist somit im Gleichklang

die Bilanzposition Investitionskostenzuschüsse aufzulösen. Diese Gegenbuchung ergibt in der

Gewinn- und Verlustrechnung einen dem Abschreibungsaufwand entsprechenden Ertrag.

Die Pensionslasten stellen eine Überrechnungsposition der Stadt Wien an den Wiener

Gesundheitsverbund dar. Die entsprechende Aufwandsposition für diesen Ertrag findet sich in den

Personalaufwendungen als Teilbetrag der sozialen Aufwendungen.

In den übrigen sonstigen betrieblichen Erträgen sind folgende Positionen berücksichtigt:

      Beihilfen nach dem Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz

      Ersatz der angelasteten Kosten zentraler Dienststellen

      Ersatz der angelasteten Kosten der MA 6

      Sonstige betriebliche Erträge

Die dem Wiener Gesundheitsverbund direkt zufließenden Beihilfen gemäß Gesundheits- und

Sozialbereich-Beihilfengesetz (GSBG) basieren auf dem rechnerisch ermittelten

Vorsteueraufkommen der jeweiligen Jahre.

Der Ersatz der angelasteten Kosten des Magistrates (Verwaltungskostenbeitrag) beinhaltet die

Leistungsverrechnung mit der MA 6 auf Basis des Verwaltungsübereinkommens sowie die auf den

Wiener Gesundheitsverbund entfallenden Verwaltungskosten des Magistrates und der Organe der

Stadt Wien. Die korrespondierenden Aufwände werden in selber Höhe unter der Position 6b)

ausgewiesen.

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Die Planwerte der übrigen Positionen wurden auf Basis der Ergebnisse der Vorjahre und des

Budgetvollzuges planerisch angesetzt.

Der Planwert für den Materialaufwand berücksichtigt im Wesentlichen die vorgesehenen Mittel für

den Apotheken- und medizinischen Materialaufwand sowie die Ausgaben für die

Speisenversorgung. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen neben den

Energieaufwänden auch die erforderlichen medizinischen Leistungen von Dritten.

Die Planung des medizinischen Verbrauches wurde auf Basis des Jahres 2019 und unter

Einbeziehung einer Analyse der mehrjährigen sowie bereits bekannter zukünftigen Entwicklungen

erstellt. Die Beurteilung des aktuellen Wirtschaftsjahres 2020 ist jedenfalls unter dem Fokus der

COVID-19 Pandemie zu sehen und die weitere Entwicklung ist nur bedingt abschätzbar. Insgesamt

kann festgehalten werden, dass durch die diversen Steuerungsgremien - z.B. Innovations-

kommission für Arzneimittel und Medizintechnologien (IKAM), die Evalutationskommission für

Arzneimittel und Medizintechnologien (EKAM) und das Vienna Cancer Center (VCC) – eine

engmaschige Steuerung erfolgt. Diese Gremien sorgen für evidenzbasierte Behandlungspfade

sowie eine adäquate Leistungssteuerung unter Beachtung eines gleichbleibend hohen

Qualitätsstandards und tragen damit maßgeblich zur optimalen Leistungsplanung und

Kostendämpfung bei. Die insgesamt prognostizierten Kostensteigerungen können dadurch

deutlich eingedämmt werden.

Bei den Lebensmitteln und der Speisenversorgung durch Externe wurde für die Planjahre ein

stabiler Verlauf angenommen. Unter den sonstigen Materialaufwand fallen pflanzliche, tierische,

mineralische und sonstige Roh- und Hilfsstoffe sowie sonstige Verbrauchsgüter und Ersatzteile.

Die Energieaufwendungen (Strom, Gas, Wärme und Fernkälte) wurden mit einer geringfügigen

Steigerung in der Planung berücksichtigt. Die externen medizinischen Untersuchungs- und

Therapieleistungen wurden mit einer geringfügigen Steigerung geplant. Die aktuelle Entwicklung

zeigt, dass die Präzisionsmedizin und Labordiagnostik immer mehr an Bedeutung gewinnt und

damit im Zusammenhang verstärkt medizinische Fremdleistungen zugekauft werden müssen.

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Die einzelnen Positionen des Personalaufwandes werden in der Planung auf Basis der geplanten

Personalressourcen hochgerechnet. Resultierend aus den Personalbedarfsberechnungen wurde

unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben (Betriebs- und Behördenauflagen) sowie der

aktuellen Leistungserfordernisse ein zusätzlicher Personalbedarf identifiziert und im Rahmen der

finanziellen Möglichkeiten in der Planung berücksichtigt. Der Aufwand, für den gesetzlich

ermöglichten Umstieg in das Wiener Bedienstetengesetz ist nicht im Wirtschaftsplan inkludiert, da

dieser noch nicht im Detail abschätzbar ist. Für die Lohn- und Gehaltsanpassung wurde ein

Valorisierungsfaktor von 1,8 % angenommen.

Das Anlagevermögen des Wiener Gesundheitsverbundes ist im Sinne des UGB aktiviert. Diese

Aktivierung erfolgt im Rechnungswesen des Wiener Gesundheitsverbundes gemäß den

unternehmensrechtlichen Vorschriften auf Nettobasis (ohne Mehrwertsteuer). Für die

Erfolgsrechnung sind in Bezug auf das Anlagevermögen nur mehr die Abschreibungen im Aufwand

zu berücksichtigen. Zusätzlich in dieser Position enthalten sind die Anschaffungen von

geringwertigen Vermögensgegenständen.

Die Steuern beinhalten hauptsächlich die Vorsteuerkürzung. Diese stellt eine rechnerische Größe

dar und wird aus dem Vorsteueraufkommen im Sachausgaben- und Investitionsbereich ermittelt.

Unter die sonstigen Steuern und Abgaben fallen die Energieabgabe und sonstige Abgaben (z.B.

Müllabfuhrgebühr).

Die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten grob zusammengefasst die Kosten

für zentrale Dienststellen, die Entgelte für nichtmedizinische Leistungen, die Betriebsführung und

sonstige betriebliche Aufwendungen. Die Kosten der zentralen Dienststellen wurden mit einer

Valorisierung von 0,8 % geplant und beinhalten die auf den Wiener Gesundheitsverbund

entfallenden Verwaltungskosten des Magistrates und der Organe der Stadt Wien. Des Weiteren sind

in den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Instandhaltunsgaufwand, die

Kostenersätze für EDV Betriebsaufwände (Leistungen der MA01) sowie sonstige Kosten für

Kooperationen und Betriebsführung enthalten. Für die Planjahre wurde eine moderate Steigerung

angenommen.

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3. Investitionsplanung 2021 bis 2025

Nachfolgende Investitionsmittel (Zahlungsströme) sind im Zeitraum 2021 bis 2025 vorgesehen.
Die unten angeführte Tabelle spiegelt den derzeitigen Planungsstand mit dem erforderlichen
finanziellen Bedarf wider:

                                                                       Inves titions mittelbedarf
                                                                              in Mio. Euro

                                                                2021     2022     2023     2024     2025

  Summe 1. Großinvestitionen                                    287,5     312,9    399,1   337,7     363,1

  Summe 2. Reinvestprojekte und Strukturmaßnahmen               124,6     125,8    125,4   126,1     127,6

  Einmalinvestition House of Health Profession                                               5,0

Inves titions s umme (netto) exk l. Sc huldendiens t            412,1    438,7    524,5    468,8    490,7

    Schuldendienste für Darlehen zur Investitionsfinanzierung    26,9      26,8     26,7    26,7      26,6

Inves titions s umme (netto) ink l. Sc huldendiens t
                                                                439,0    465,5    551,2    495,4    517,3
gemäß Inves titions mittelbedarfs planung

Inves titions s umme (netto) ink l. Sc huldendiens t gemäß
                                                                                 2.468,3
Inves titions mittelbedarfs planung 2021 - 2025

Die vorliegende Mehrjahresplanung geht für die Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus Wien
– Medizinischer Universitätscampus von einer Finanzierung durch Bund und Stadt Wien aus. Die
ausgewiesenen Mittel berücksichtigen dabei nur den Anteil der Stadt Wien, der im Globalbudget
enthalten ist.

Für die Wiener Städtischen Krankenhäuser wurde eine Ziel- und Gesamtplanung erstellt.
Unbenommen von allen Strukturveränderungen ist die erweiterte Grundversorgung an allen
Standorten vorgesehen, somit entstehen inhaltlich fachlich koordinierte, aber auch einander
ergänzende Fächerzusammensetzungen an den Standorten. Damit werden medizinische
Kompetenzzentren geschaffen, eine Voraussetzung für die permanente Weiterentwicklung der
Versorgungsqualität, der Optimierung der Betriebskosten und der Investitionen berücksichtigt.

In der Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus Wien - Medizinischer Universitätscampus
werden auch die nächsten Jahre von der definierten Zusammenarbeit mit der Medizinischen
Universität Wien sowie von der Umsetzung des im Jänner 2016 unterzeichneten Finanz- und
Zielsteuerungsvertrags und der Zusammenarbeitsvereinbarung geprägt sein. Mit dem
Rahmenbauvertrag zwischen Bund und Stadt Wien wurden die Voraussetzungen für einen
baulichen und technischen Modernisierungsschub in der Teilunternehmung Allgemeines
Krankenhaus Wien, Medizinischer Universitätscampus Wien geschaffen.

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Wiener Städtische Krankenanstalten
Der Prozess der Ziel- und Gesamtplanung wurde abgeschlossen. Aufbauend auf die durch den
Vorstand beauftragte Ziel- und Gesamtplanung wurde ein Rahmenbauprogramm (RBP) für die
einzelnen Standorte der Wiener Städtischen Krankenhäuser erarbeitet, um die angestrebte Soll-
Struktur zu erreichen.

In den Jahren 2021-2025 werden insbesondere nachfolgende Projekte bearbeitet:

Klinik Favoriten: Umbau von bestehenden Strukturen, Projektentwicklung, Planung und Realisierung
von Neubauten entsprechend der klinischen Soll-Struktur und für die Errichtung der erforderlichen
Infrastruktur inkl. Logistik sowie laufende Sanierungen.

Klinik Landstraße: Planung bzw. Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen

Klinik Hietzing: Projektentwicklung, Planung und Realisierung für Neubauten gemäß der klinischen
Soll-Struktur, Planung und Realisierung einer Zentrale Notaufnahme (ZNA) sowie laufende
Sanierungsarbeiten

Klinik Ottakring: Projektentwicklung, Planung und Realisierung für Neubauten gemäß der klinischen
Soll-Struktur, laufende Sanierungsarbeiten

Klinik Donaustadt: Projektentwicklung, Planung und Realisierung für die Erneuerung der ZNA,
Planung und Realisierung für die Erneuerung der Küche, Projektenwicklung und Planung für
Neubauten gemäß der klinischen Soll-Struktur, laufende Sanierungsarbeiten

Leistungsverlagerungen OWS: Die interimistischen Leistungsverlagerungen aus dem Otto Wagner
Spital (Klinik Penzing) in andere Wiener Kliniken für die Grundstücksübergabe an die Wiener
Standortentwicklung GmbH (WSE) bzw. Central European University (CEU) sind schrittweise
vorgesehen. Es handelt sich dabei um Vorhaben, die bis 12/ 2023 in Betrieb genommen werden und
an den Standorten Klinik Hietzing, Klinik Ottakring und Klinik Penzing (Bereich West-West)
umgesetzt werden. Mit der Inbetriebnahme der Neubauten in den Kliniken KHI, KFN und KOR ist
(nach der Periode 2021-2025) die vollständige Auflassung der Klinik Penzing vorgesehen.

Für die Service-Einrichtung Wäscherei und Reinigung ist die Planung bzw. Realisierung eines
Projekts zur Generalsanierung (oder Neubau) vorgesehen.

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4. Schulen / Fachhochschule Campus Wien

Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege und Ausbildungs-Kooperation mit der
Fachhochschule Campus Wien für den gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege

Die Grundausbildungen im Pflegebereich wurden in einem kontinuierlichen Changeprozess an die
Vorgaben der mit August 2016 in Kraft getretenen Gesundheits- und Krankenpflegegesetz-
Novelle 2016 (GuKG-Novelle 2016) angepasst. Aufgrund Personalbedarfsberechnungen für den
Wiener Gesundheitsverbund wurde ein zusätzlicher Bedarf an Studienplätzen für den gehobenen
Dienst berechnet.

Konsequenzen für die Diplomausbildung
Die Diplomausbildung ist 2020 ausgelaufen. Die Qualifizierung im gehobenen Dienst für
Gesundheits- und Krankenpflege im Wiener Gesundheitsverbund erfolgt ausschließlich mittels
Bachelorstudium. Die Ausbildungsplätze aus der Diplomausbildung wurden sukzessive für
Kooperationsstudienplätze mit der Fachhochschule Campus Wien und für das Ausbildungsangebot
in den Pflegeassistenzberufen genutzt.

Fachhochschulkooperation im gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege
Der geplante Ausbau an Studienplätzen an den Standorten Campus Donaustadt, Campus Favoriten
und Campus Floridotower konnte mit Februar 2019 abgeschlossen werden.
Der Wiener Gesundheitsverbund finanziert zusätzliche sStudienplätze an der Fachhochschule
Campus Wien und wird bis 2024 weitere Studienplätze aufstocken um den zusätzlichen Bedarf
abzudecken.

Pflegeassistenzberufe
Die Ausbildungseinrichtungen des Wiener Gesundheitsverbundes starten zweimal jährlich mit
Pflegeassistenz- und Pflegefachassistenzausbildungen.

Wiener Gesundheitsverbund-Ausbildungsstandorte und Ausbildungsplätze
Voraussichtliche Schulstandorte und Ausbildungsplätze bis 2024:
      Campus Floridotower:    405 bewilligte Ausbildungsplätze
      Campus Donaustadt:      400 bewilligte Ausbildungsplätze
      Campus Favoriten:       600 bewilligte Ausbildungsplätze
      Campus Ottakring:       400 bewilligte Ausbildungsplätze
      Campus Penzing:         210 bewilligte Ausbildungsplätze

Die Ausbildungsstandorte Campus Ottakring und Campus Penzing werden voraussichtlich Ende
2021 an einem gemeinsamen Standort mit 650 Ausbildungsplätzen fusioniert.

Der Wiener Gesundheitsverbund stellt rund 770 AnfängerInnenausbildungsplätze (gehobener
Dienst als Kooperationsstudienplätze, Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz) jährlich zur Verfügung
und wird dies bis 2024 auf 806 AnfängerInnenausbildungsplätze aufstocken.

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Schule für Medizinische Assistenzberufe
Die Schule für medizinische Assistenzberufe der Teilunternehmung Allgemeines Krankenhaus
Wien - Medizinischer Universitätscampus, Standort Floridotower ist die einzige in Wien.

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung des Bundesministers über Ausbildung und
Qualifikationsprofile der medizinischen Assistenzberufe (MAB-Ausbildungsverordnung) wurde die
Schule für den medizinisch technischen Fachdienst in eine Schule für medizinische
Assistenzberufe übergeführt.

Seit 2013 werden Ausbildungen zur Diplomierten Medizinischen Fachassistenz mit den Modulen
Operationsassistenz / Gipsassistenz / Röntgenassistenz sowie mit den Modulen Laborassistenz /
Desinfektionsassistenz / Ordinationsassistenz angeboten. In diese Ausbildungen können auch
Personen in Erstausbildung aufgenommen werden. Einzelne Module werden auch als Lehrgänge
geführt, welche im Dienstverhältnis als Weiterbildung im Sinne der Personalentwicklung für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen oder für Personen im zweiten
Bildungsweg offen stehen. Der Lehrgang Obduktionsassistenz wird bedarfsorientiert im
Zweijahresrhythmus angeboten. Des Weiteren ist eine Steigerung der Nostrifikationen, besonders
im Bereich der Laborassistenz und der Röntgenassistenz zu verzeichnen.
In der Schule stehen insgesamt 150 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Durch das vielfältige
Angebot an Ausbildungen kann rasch auf den aktuellen Bedarf an Qualifikationen eingegangen
werden.

Studiengänge für den gehobenen medizinisch-technischen Dienst und für Hebammen an der
Fachhochschule Campus Wien (FHCW)

Den akkreditierten Bachelorstudiengängen der medizinisch technischen Dienste an der
Fachhochschule Campus Wien liegt ein seit 2012 unbefristetes Finanzierungsübereinkommen
zugrunde. Die für das Studium erforderlichen Praktikumsplätze werden zum überwiegenden Teil in
den Einrichtungen des Wiener Gesundheitsverbundes zur Verfügung gestellt. Die zur Verfügung
stehenden Absolventinnen und Absolventen sollen den angespannten Arbeitsmarkt und die
erhöhte Nachfrage nach Expertinnen und Experten dieser Berufsgruppe in Wien und insbesondere
im Wiener Gesundheitsverbund entschärfen.

Die Wichtigkeit der Verknüpfung von Theorie und Praxis, insbesondere im Rahmen von
Abschlussarbeiten (Bachelor und Master), wird durch eine gemeinsame Kooperationserklärung zur
Zusammenarbeit und Realisierung gemeinsamer Forschungsprojekte zwischen dem Wiener
Gesundheitsverbund und der Fachhochschule Campus Wien betont.

Um den Bedarf an AbsolventInnen in Wien abzudecken, werden die Studienplätze ab 2021
sukzessiv erhöht. Zu diesem Zweck wurden eine gemeinsame Ausbildungsstrategie für den
Gesundheitsstandort Wien zwischen der FH Campus Wien, dem Fonds Soziales Wien und dem
Wiener Gesundheitsverbund erarbeitet. Der Wiener Gesundheitsverbund wird dabei ab 2021 die
Finanzierung der zusätzlichen Ausbildungsplätze im Bereich der medizinisch technischen Dienste
und Hebammen (MTDG) übernehmen.

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© Wiener Gesundheitsverbund, 2020

Impressum: Wiener Gesundheitsverbund, 1030 Wien, Thomas-Klestil-Platz 7/1;
für den Inhalt verantwortlich: Vorstand des Wiener Gesundheitsverbundes;
Gedruckt auf ökologischem Papier gemäß Mustermappe „ÖkoKauf Wien“.

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