Melk und Scheibbs - Nr. 8/2020 9. Dezember 2020 Unternehmen, Recht, Steuer und Soziales Betriebswirtschaft Tierhaltung Die Bäuerinnen ...

 
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8/2020

                                               Melk und Scheibbs

                                                    Nr. 8/2020
                                               9. Dezember 2020
   Unternehmen, Recht, Steuer und Soziales
   Betriebswirtschaft
   INVEKOS und Pflanzenbau
   Tierhaltung
   Die Bäuerinnen
   Diversifizierung und Urlaub am Bauernhof
   Konsumentendialog, Splitter, Termine
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Seite 2                                                        Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 8/2020

Vorwort Kammerpräsident Johannes Schmuckenschlager sowie Kammerobmänner
Johannes Zuser und Mag. Franz Rafetzeder
Geschätzte Bäuerinnen und Bauern,

                                                                                                      © LK NÖ/Philipp Monihart
es liegt ein durchaus turbulentes und sehr forderndes Jahr hinter uns. Haupt-
grund dafür ist die Covid-19-Pandemie, die auch uns Bäuerinnen und Bauern hart
getroffen hat. Egal in welchem Bereich und in welcher Sparte. Trotz allem haben
wir gezeigt: Auf uns Bäuerinnen und Bauern ist Verlass! Die Land- und Forstwirt-
schaft ist systemrelevant, unsere tägliche Arbeit auf unseren Höfen unverzicht-
bar. Wir übernehmen Verantwortung für wichtige Lebensbereiche der Gesell-
schaft und versorgen die Menschen mit besten regionalen Lebensmitteln. Tag für
Tag garantieren wir Versorgungssicherheit, auch in Krisenzeiten. Dafür gebührt jedem Einzelnen
von Ihnen großer Dank!
Als Landwirtschafts- und Bezirksbauernkammer ist es uns wichtig, Ihnen Unterstützung zu bieten. Und
zwar dort, wo sie benötigt wird. Es geht darum, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Ihrem Betrieb
eine Perspektive und damit der heimischen Land- und Forstwirtschaft eine positive Zukunft geben.
Dafür werden wir auch weiterhin mit aller Kraft arbeiten. Nicht nur in einer Zeit wie dieser.
Packen wir die Herausforderungen auch in Zukunft mit Verantwortung und Zuversicht an und zeigen
wir Mut, neue Wege zu gehen. Stellen wir dabei stets das Miteinander in den Mittelpunkt. Denn das ist
es, was uns stärkt.
Wir nehmen das bevorstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel zum Anlass,
uns für die gute Zusammenarbeit aufrichtig zu bedanken. Zugleich wünschen wir ein
frohes und gesegnetes Weihnachtsfest. Zuversichtlich blicken wir dem neuen Jahr ent-
gegen und wünschen Glück, Gesundheit und Gottes Segen für 2021.

Abg. z. NR Johannes Schmuckenschlager        Johannes Zuser              Mag. Franz Rafetzeder
Präsident der Landwirtschaftskammer NÖ       Obmann der BBK Melk         Obmann der BBK Scheibbs

BBK intern
                                                                   KS Dr. Martin Auer DW 41101 und 41501

 Bürobetrieb unter Covid-Bedingungen
Unter Beachtung aller Covid19-Bestimmungen sind wir unverändert um alle bäuerlichen Anliegen,
Anfragen und Beratungsgespräche bemüht. Lediglich bei Veranstaltungen wurden manche abgesagt,
verschoben oder online umgestellt, bitte beachten Sie die Infos in der Homepage.
Für Beratungsgespräche und persönliche Erledigungen in der BBK sind jedenfalls Terminvereinba-
rungen vorzunehmen. Zudem ist in der Bezirksbauernkammer ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und
erforderliche Sicherheitsabstände einzuhalten. Danke für Ihr Verständnis und Mithilfe zur Hintanhal-
tung einer weiteren Ausbreitung.
 Personalia – Nachbesetzung im Sekretariat Scheibbs mit Elisabeth Siebenhandl
Geschätzte Landwirtinnen und Landwirte,
seit Anfang November darf ich das Team in der BBK Scheibbs tatkräftig unterstützen.
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Ich komme aus der Gemeinde Artstetten-Pöbring im südlichen Waldviertel und habe
an der HBLA in Krems 2019 maturiert. In meiner Freizeit bin ich in Vereinen, wie zB
Trachtenkapelle, der katholischen Jugend und Landjugend vertreten. Mit persönli-
chem Engagement und Fleiß versuche ich alle Aufgaben bestmöglich zu erledigen
und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit.             Elisabeth Siebenhandl eh
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Unternehmen, Recht, Steuer und Soziales
                 KS Dr. Martin Auer DW 41101 und 41501, DI Christian Hausleitner 41171, DI Hans-Peter Moser 41571,

 Erfolgreicher Abschluss technische Flurbereinigung KG Ginning, Scheibbs
Im Rahmen des Pilotprojektes „Agrarstrukturverbesserung in NÖ“ wurde von NÖ ABB gemeinsam mit
LK NÖ und BBK Scheibbs am 19. Oktober 2020 ein technisches Flurbereinigungsverfahren für land-
und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke in der KG 22111 Ginning positiv abgeschlossen. Dabei
wurden vielfach eklatante agrarstrukturelle Mängel wie unförmige oder zersplitterte Grundstücke sowie
unklare Grenzverläufe für eine Gesamtfläche von ca. 44 ha bereinigt. Im Zuge dieses NÖ ABB-Kom-
paktverfahrens konnten im Einvernehmen aller beteiligten Grundeigentümer neue Grenzverläufe fest-
gelegt, Grundstücksvereinigungen und geeignete Zufahrten für alle neugebildeten Grundstücke gebil-
det und diese als nachhaltig gesicherte Grundgrenzen in den Grenzkataster übertragen werden.

 Hofübergabe leicht gemacht
Termin:     Mittwoch, 13. Jänner 2021 von 9 bis 16 Uhr
Ort:        Berglandhalle, Holzingerberg 1, 3254 Bergland
Inhalt:     zivilrechtliche, sozialrechtliche und steuerrechtliche Fragen, Hofübernehmerförderung,
            Investitionsförderung, Finanzierungsmöglichkeiten bzw. Optimierung von Kreditzinsen
Referenten: Rechtsabteilung LK NÖ, Martina Kalteis BSc
Kosten:     35 Euro gefördert, 70 Euro ungefördert
Anmeldung: bis 6. Jänner in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung.

 Gut übergeben – Gut zusammenleben
Termin:     Dienstag, 19. Jänner 2021 von 9 bis 17 Uhr
Ort:        Bezirksbauernkammer Amstetten, Kaspar-Brunner-Straße 18, 3300 Amstetten

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Inhalt:     zwischenmenschliche Aspekte der Hofübergabe, Erwartungen und Standpunkte der
            Generationen, Kommunikations- und Konfliktkultur innerhalb der Familie
Referenten: Dipl. LebensberaterIn: Elisabeth Rennhofer und DI Josef Stangl MA, LK NÖ
Kosten:     40 Euro gefördert, 30 Euro für jede weitere Person, 190 Euro pro Person ungefördert
Anmeldung: bis 12. Jänner in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung.

 Bäuerliche Nebentätigkeiten ohne Gewerbeschein – eine Zuverdienstchance
Termin:     Montag, 25. Jänner 2021 von 9 bis 13 Uhr
Ort:        Bezirksbauernkammer Scheibbs, Kapuzinerplatz 4, 3270 Scheibbs
Inhalt:     Gewerbe-, sozial-, und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für luf Nebentätigkeiten
            (Direktvermarktung, Buschenschank, Urlaub am Bauernhof, Lohndrusch, Kompostie-
            ren, Winterdienst, Einstellen von Reittieren, Holzakkord), Ideen für neue Innovationen.
Referenten: Rechtsabteilung LK NÖ
Kosten:     25 Euro pro Betrieb gefördert, 50 Euro pro Person ungefördert
Anmeldung: bis 18. Jänner in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung.

 COVID19 Investitionsprämie
Siehe Rundschreiben 6 und 7/2020 sowie noe.lko.at/melk-scheibbs. Insbesondere ist auf rechtzeitige
online Antragstellung bis längstens 28. Februar 2021 und Inbetriebnahme sowie Bezahlung der In-
vestition bis spätestens 28. Februar 2022 zu achten.
    Erste Maßnahme
     Erste Maßnahmen (Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, der Beginn der Leistungen, Anzah-
     lungen, Zahlungen, Rechnungen oder der Baubeginn) müssen für die Covid-19-Investitionsprämie
     für jede einzelne Investition zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden.
     Nun hat sich die Auslegung dahingehend geändert, dass eine Aktivierung für jede einzelne Inves-
     tition (= Rechnung), welche das Gesamtprojekt betrifft, durchzuführen ist. Demnach hat nunmehr
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                                            eine erste Maßnahme je Rechnung, welche bei der Abrechnung angeführt wird, zwischen 1. August
                                            2020 und 28. Februar 2021 zu erfolgen. Wenn das Projekt an einen Generalunternehmer innerhalb
                                            dieses Zeitraumes vergeben wird, genügt die Beauftragung als erste Maßnahme für das gesamte
                                            Projekt.
                                            Im Umkehrschluss ergibt das nun aber auch eine neue Auslegung für jene Betriebe, welche schon
                                            vor dem 1. August 2020 mit einem umfangreicheren Projekt begonnen hatten. Nunmehr gilt jedoch,
                                            dass einzelne Bauabschnitte, für welche erste Maßnahmen nach dem 1. August 2020 gesetzt wur-
                                            den, ebenfalls in der Covid-19-Investitionsprämie förderbar sind. Somit können Rechnungen (Tei-
                                            linvestitionen) für ein längst begonnenes Projekt, welche ab dem 1. August 2020 beauftragt wurden,
                                            nun beantragt werden. Abrechnungsfrist von 3 Monaten ab Bezahlung beachten.
                                           Ehe-/Personengemeinschaften
                                            Als Antragsteller wird der/die Betriebsführer/in angeführt. Wird der Betrieb als Personengemein-
                                            schaft (Ehegemeinschaft, GesbR) geführt, so muss jeder Gesellschafter jeweils einen eigenen An-
                                            trag stellen. Die zu beantragenden Kosten errechnen sich aliquot nach den Anteilen an der Gesell-
                                            schaft. Die Gesamtrechnung muss namentlich auf alle Gesellschafter lauten (eine auf die Gesell-
                                            schaft ausgestellte Rechnung wird nicht anerkannt). Wichtig ist dabei auf die Kostenuntergrenze
                                            von 5.000 Euro netto pro Antrag zu achten. Zusammenschlüsse mehrerer Betriebe zu einer Ma-
                                            schinengemeinschaft zählen ebenfalls zu den Personengemeinschaften.
                                           Trennung privat/betrieblich
                                            Die Investitionen müssen betriebsnotwendig sowie im Zusammenhang mit der unternehmerischen
                                            Tätigkeit stehen. Kosten, die privaten Zwecken dienen, können nicht gefördert werden und es hat
                                            eine Abgrenzungsberechnung von betrieblich/privat zu erfolgen. Diese Auftrennung erfolgt auf Ba-
                                            sis der genutzten Quadratmeter. Der Anteil der privaten Fläche muss daher aliquot von den Ge-
Unternehmen, Recht, Steuer, Soziales

                                            samtkosten abgezogen werden und der errechnete Differenzbetrag (betrieblich genutzt) kann ein-
                                            gereicht werden.
                                            Beispiel Photovoltaik-Anlage: Fläche Wohngebäude: 200 m², Fläche der stromversorgten Wirt-
                                            schaftsgebäude 800 m². Bei Nettokosten von 10.000 Euro sind 20 % (200 m² von insgesamt 1.000
                                            m²) als privat einzustufen. Daher sind Nettokosten von 8.000 Euro zu beantragen.
                                           Abrechnung der Investition
                                            Für die Auszahlung ist eine Abrechnung des genehmigten Förderantrags innerhalb von 3 Monaten
                                            ab Bezahlung und vollständiger Inbetriebnahme durchzuführen.
                                            Werden zwei Investitionen in einem Antrag beantragt, welche sich im Durchführungszeitraum stark
                                            unterscheiden, so gelten diese 3 Monate ab der letzten Inbetriebnahme/Bezahlung des länger dau-
                                            ernden Projektes.
                                            Je Antrag ist nur eine Abrechnung möglich, die über den aws- Fördermanager online durchzuführen
                                            ist. Informationen dazu inklusive Erklär-Video unter noe.lko.at.
                                                 Ab einer Zuschusshöhe von 12.000 Euro muss die Abrechnung zusätzlich von einem Wirt-
                                                  schaftsprüfer, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden (Formular auch über aws-
                                                  Fördermanager abrufbar)
                                                 Auf Rechnungen dürfen keine Positionen vorhanden sein, die nicht förderbar sind.
                                                 Analog zur Antragstellung, muss bei der Abrechnung eine Zuteilung der getätigten Investition
                                                  zu den jeweiligen Investitionsschwerpunkten (Fördersatz von 14 % in den Bereichen Ökologi-
                                                  sierung und Digitalisierung) erfolgen. Diese Investitionen müssen aufgrund des höheren För-
                                                  dersatzes immer auf separaten Rechnungen ausgewiesen werden.
                                                 Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung. Bei einer Unterschreitung der angegebenen Inves-
                                                  titionskosten erfolgt eine aliquote Kürzung des Zuschusses. Eine Erhöhung des Zuschusses
                                                  aufgrund höherer Investitionskosten als im Antrag ist nicht möglich.
                                                 Es wird nach der Abrechnung stichprobenartige Kontrollen der aws geben. Dabei sind unbe-
                                                  dingt aufzubewahren und vorzulegen: Rechnungen, Zahlungsbelege, Jahresabschlüsse samt
                                                  Anlagenverzeichnis (bei pauschalierten Betrieben ist letzteres nicht notwendig).
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Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 8/2020                                                            Seite 5

       Auch Ratenzahlung als Form der Finanzierung möglich. Mit Abschluss eines Ratenkaufvertra-
        ges (Achtung: Beginn 3-monatige Abrechnungsfrist) gilt die Bezahlung als erfolgt.
Erfolgt zwischen Antragstellung und Abrechnung oder in der 3-jährigen Sperrfrist/Behaltedauer ein
Bewirtschafterwechsel sind vom Nachfolgebewirtschafter alle Bedingungen und Verpflichtungen ein-
zuhalten. Im Fall einer Betriebsauflösung innerhalb der Sperrfrist, ist das Unternehmen zur Rückzah-
lung der Prämie verpflichtet (Richtlinienpunkt 6.8.2).
 COVID19 Härtefallfonds
          Signifikant wirtschaftliche Betroffenheit, daher auch Berücksichtigung anderer Einkünfte gemäß
           §2 Abs.3 EStG 1988, definierter Kreis potentieller nachstehender Antragsteller:
            Wein- und Mostbuschenschank
            Urlaub am Bauernhof
            Betriebe mit Direktvermarktung und Vermarktung an Gastronomie, Schulen
            Seminarbäuerinnen
            Forstbetriebe mit Lieferverträgen
          Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 2.000 Euro pro Monat plus 500 Euro
           Comeback Bonus pro Bewirtschafter. Nebeneinkünfte sind abzuziehen, über 2.000 Euro Neben-
           einkünfte ist keine Förderung möglich.
          Betrachtungszeiträume: Insgesamt 12 Monate zwischen 16. März 2020 und 15. März 2021, Ge-
           genüberstellung der Einkünfte mit dem Vergleichszeitraum des Vorjahres.
           Antragstellung: eAMA unter Rubrik LE-Projekte, Ausfüllhilfe, Merkblatt

                                                                                                             Unternehmen, Recht, Steuer, Soziales
   

 COVID19 Fixkostenzuschuss I+II
          Unterstützung für Betriebe, die durch die Coronakrise im Zeitraum zwischen 16. März 2020 und
           30. März 2021 Umsatzausfälle von mindestens 40 % (Fixkostenzuschuss I) bzw. 30 % (Fixkos-
           tenzuschuss II) haben:
          Vergleich der Umsätze monatsweise oder quartalsweise möglich
          Gestaffelter Zuschuss bis maximal 75 % der nachgewiesenen Fixkosten des Betriebes wie z.B.
            Geschäftsraummieten und Pacht
            Betriebliche Versicherungsprämien
            Zinsaufwendungen
            Wertverlust bei saisonaler und verderblicher Ware
          Bestätigung der Umsatzausfälle und Fixkosten durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bi-
           lanzbuchhalter erforderlich
          Abwicklungsstelle: COVID-19 Finanzierungsagentur (COFAG)
          Grundlegende Infos unter fixkostenzuschuss.at, Antragstellung über Finanzonline.
 Garantie für COVID19 Überbrückungsfinanzierungen
          Zielsetzung: Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren
           Umsatz- und Ertragsentwicklung aufgrund der Coronakrise beeinträchtigt ist
          Unterstützung von Betriebsmittelfinanzierungen und Finanzierungen für die Stundung bestehen-
           der Kreditlinien an gesunden Unternehmen
          Wirtschaftlichkeitsbeurteilung und Risikobeurteilung durch Hausbank erforderlich
          Abwicklung über die Hausbank des Förderwerbers
          Antragstellung über den aws Fördermanager foerdermanager.aws.at gemeinsam mit der Bank
          100 % Haftungsgarantie:
            max. Kreditrahmen für die Urproduktion 100.000 Euro
            Garantielaufzeit maximal 5 Jahre
            Zinssatzobergrenze 0 % p.a. danach 3-Monats-Euribor +0,75 %
            Keine Sicherheiten erforderlich, kein Garantieentgelt
            Kein Bearbeitungsentgelt für Garantie
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Seite 6                                                              Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 8/2020

                                        COVID19 Härtefallfonds – Umsatzersatz für 2. Lockdown
                                       Analog zum Umsatzersatz bei direkt durch den zweiten Lockdown betroffene Betriebe aus dem Wirt-
                                       schaftsbereich (z.B. Hotels und Gastgewerbe) besteht auch für luf Betriebe (Buschenschanken, Heu-
                                       rige und UaB-Betriebe) die Möglichkeit, zwischen 18. November und 15. Dezember einen pauschalen
                                       Ersatz von 80 % des entgangenen Nettoumsatzes zu beantragen. Abwicklung über Härtefallfonds un-
                                       ter eama.at.
Unternehmen, Recht, Steuer, Soziales

                                           Buschenschank
                                             Als Nachweis für Umsatzentgang werden Aufzeichnungen, die im Rahmen der steuerlichen Ge-
                                             winnermittlung, der Registrierkassen- oder Belegerteilungspflicht oder für umsatzsteuerliche
                                             Zwecke geführt werden, anerkannt. Eine Beantragung ist nur in jenen Fällen möglich, bei denen
                                             die geplante Ausschankzeit des Buschenschanks laut Heurigenkalender innerhalb des Betrach-
                                             tungszeitraums liegt.
                                             Wurde der Betriebszweig erst neu zwischen 1. Dezember 2019 und 30. Oktober 2020 begonnen
                                             und sind keine Vergleichswerte aus dem Vorjahr verfügbar, so ist dennoch ein Ersatz in Höhe
                                             von 2.300 Euro (Mindestförderbeitrag) möglich. Das Anbieten der Abholung/Lieferung von Spei-
                                             sen und Getränken ist hinsichtlich der Beantragung nicht hinderlich, Umsätze daraus sind auch
                                             nicht in Abzug zu bringen.
                                           Urlaub am Bauernhof
                                             Unter diesen Betriebszweig fallen Betriebe, die maximal 10 Betten und/oder zusätzlich bis ma-
                                             ximal 5 Appartements/Ferienwohnungen anbieten und nicht der Gewerbeordnung 1994 unter-
                                             liegen. Als Vergleichszeitraum ist der Umsatz zwischen dem 4. November und 6. Dezember des
                                             Vorjahres heranzuziehen.
                                             Wurde der Betriebszweig im Zuge eines Bewirtschafterwechsels erst neu übernommen und sind
                                             die Umsatzwerte des Vorbewirtschafters bekannt, so können diese als Vergleichswerte für den
                                             vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres herangezogen werden. Wurde erstmalig mit der Vermie-
                                             tung begonnen, gilt ebenfalls 2.300 Euro Umsatzersatz (Mindestförderbeitrag).

                                       Betriebswirtschaft
                                                              Martina Kalteis BSc DW 41151, DDI Claudia Gugler DW 41152, Ing. Alfred Fallmann DW 41551

                                        Existenzgründungsbeihilfe (EGB)
                                       Junglandwirte mit erstmaliger Bewirtschaftungsaufnahme (Übernahme, Pacht, Kauf, …) erhalten ein-
                                       malig eine Beihilfe von bis zu 15.000 Euro. Antragstellung zwingend innerhalb eines Jahres ab
                                       Bewirtschaftungsbeginn. Beratung zu Fördervoraussetzungen (Mindestqualifikation, Mindestbe-
                                       triebsgröße, Auflagen...) nach Terminvereinbarung mit oben angeführten BW-BeraterInnen.
  Betriebswirtschaft

                                        Investitionsförderung
                                       Ein Förderantrag ist zwingend vor Investitionsbeginn zu stellen (Bestellung, Auftrag, Kaufvertrag wird
                                       als Beginn gewertet). Förderbar sind: betriebliche Gebäude – ausgenommen offene Güllegruben;
                                       Biomasseheizungen; Almen; Imkerei; Maschinen und Geräte für die Innenwirtschaft inkl. Technik für
                                       Direktvermarktung, Bergbauernspezialmaschinen, Erntemaschinen für Spezialkulturen, Maschinen
                                       für bodennahe Gülleausbringung, Gülleseparatoren, Pflanzenschutz und Direktsaat - teilweise nur in
                                       Gemeinschaft; Verbesserung der Umweltwirkung (zB automatische Lenksysteme); Beregnung und
                                       Bewässerung; Garten-, Obst- und Weinbau. Direktzuschuss 20 bis 40 %. Kombinationsmöglichkeit
                                       mit Covid-Investitionsprämie möglich. Terminvereinbarung Beratung und Antragstellung erforderlich.

                                        Abrechnung von Investitionsprojekten
                                       Die im Bewilligungsschreiben dargestellte Abrechnungsfrist ist jedenfalls einzuhalten. Zur Vermeidung
                                       allfälliger Fehler bietet die BBK kostenpflichtige Beratung und Hilfestellung an, Terminvereinbarung für
                                       Melk Sophia Stiegler DW 41104 und für Scheibbs Elisabeth Siebenhandl DW 41503.
Melk und Scheibbs - Nr. 8/2020 9. Dezember 2020 Unternehmen, Recht, Steuer und Soziales Betriebswirtschaft Tierhaltung Die Bäuerinnen ...
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 8/2020                                                                   Seite 7

INVEKOS
                            KS Dr. Martin Auer, Ing. Johannes Fitzthum, Ing. Matthias Neuhauser, Andreas Fromhund

 AMA – Direktzahlungsbescheide sowie ÖPUL-, AZ-Mitteilungen
Mit 11. Jänner versendet die AMA Direktzahlungsbescheide sowie ÖPUL- und AZ-Mitteilungen. Über-
prüfen Sie Bescheid- und Mitteilungsinhalte auf deren Richtigkeit, bei fehlerhaftem Direktzahlungsbe-
scheid ist Beschwerde innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung, bei fehlerhafter ÖPUL- und AZ-Mit-
teilung ist das Rechtsmittel des Einspruches zu erheben. Bei Fragen bitte um telefonische Terminver-
einbarung mit Ing. Johannes Fitzthum DW 41121 und Julia Zehetner BSc DW 41531.

 ZA-Übertragung bei jedem Flächenzugang
Bei Flächenänderung (Pacht, Pachtrückfall, Kauf, Nutzungsüberlassung, …) sind Zahlungsansprüche
bis spätestens 15. Mai zu übertragen. Zahlungsansprüche verfallen nach zweimaliger Nichtnutzung
(Auskunft im Bescheid Direktzahlungen 2020), bei ZA-Übertagung ohne Fläche 30 % Einbehalt in die
Nationale Reserve. ZA-Übertagungsformular sowie Merkblatt online auf ama.at. Übertragung ist online

                                                                                                                    Invekos
oder bei Ing. Johannes Fitzthum und Julia Zehetner BSc möglich.

 Verpflichtende Aufzeichnungen für ÖPUL und Cross Compliance (CC)
      Phosphormindeststandard für ÖPUL-TN (P-Düngung entspricht sachgerechter Düngung):
         Empfehlung: vor Zukauf mineralischer P-Dünger gesamtbetriebliche P-Bilanz erstellen
         Gesamt-P-Düngergaben über 100 kg je Hektar sind zu dokumentieren (Begründung mittels
          Bodenuntersuchungsergebnissen, ausgenommen P nur aus der Tierhaltung)
      Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün (85 % der Ackerfläche sind begrünt):
         schlagbezogen: Anbau und Ernte von Hauptkulturen, Anbau und Umbruch von
          Zwischenfrüchten, spätester Anbau von Zwischenfrüchten ist 1. Oktober.
      Die Aufzeichnungsverpflichtungen und Details der ÖPUL-Maßnahmen Weide, Stallhaltung,
       Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen, Naturschutz, Bodennahe Ausbringung
       Wirtschaftsdünger, BIO, … sind in den Maßnahmenerläuterungsblättern zu finden.
      Pflanzenschutzmittel: Datum der Verwendung, behandelte Fläche(n) und Kultur, Bezeichnung
       des Pflanzenschutzmittels, Aufwandmenge

Pflanzenbau
                                                  Ing. Johannes Fitzthum DW 41121, Julia Zehetner BSc DW 41531

 N-Gesamtbilanzierung ab 15 ha LN nötig
Betriebsbezogene Stickstoffbilanz ist für Betriebe ab 15 ha LN erforderlich, (max. 2 ha Gemüse). Be-
triebe, deren Dauergrünland- oder Ackerfutterflächenanteil größer 90 % ist, haben keine Aufzeich-                   Pflanzenbau
nungsverpflichtung.
Der kostenlose LK Düngerrechner steht unter lk-noe.at zur Verfügung. Die Bilanz muss bis 31. März
erstellt werden und ist 7 Jahre aufzubewahren. Für Fragen oder Unterstützung zur Bilanzierung stehen
Ing. Johannes Fitzthum und Julia Zehetner BSc zur Verfügung.

 Maiswurzelbohrerfangzahlen durch feuchte Witterung niedriger – kaum Schäden
Wichtigste wirksamste Bekämpfungsmöglichkeit ist die Fruchtfolge. Folgt kein Mais auf Mais sterben
Käferlarven zu 100 % ab. Saatfurchengranulate (Picador, Force Evo) für Maisfelder mit Maisvorfrucht
stehen zur Verfügung. Fallenstandorte und Entwicklung sind unter warndienst.at zusammengestellt:
 Bezirk                                     2016           2017           2018             2019           2020
 Melk (Bergland, Umbach, Kilb)              2.524          1.689          4.623            5.281          2.516
 Scheibbs (Neumarkt, Purgstall)               428            799            374              902            605

 St. Pölten                                 6.309          4.820          5.659            6.346          4.735
 Durschnitt NÖ                              1.383          1.238          1.618            2.038          1.477
Melk und Scheibbs - Nr. 8/2020 9. Dezember 2020 Unternehmen, Recht, Steuer und Soziales Betriebswirtschaft Tierhaltung Die Bäuerinnen ...
Seite 8                                                           Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 8/2020

               Nachberichterstattung Drahtwurm und Co
              Der Schnellkäfer legt die Eier gerne in wiesenähnliche Bestände ab, aus denen sich die Drahtwurm-
              Larve entwickelt und je nach Art, 2 bis 4 Jahre, im Boden lebt. Neben Kartoffeln wird Mais bei Feldfutter
              in der Vorfrucht oder angrenzenden Grünlandbeständen oft geschädigt. Eine Bekämpfung ist abhängig
              von der Hauptschadensart, daher in verschiedenen Stadien möglich, siehe warndienst.at:
                    Bodenbearbeitung nach Vorkultur: mehrmalige flache Bodenbearbeitung (Striegel ist
                     grundsätzlich ausreichend, da die Eier oberflächig abgelegt werden) unter Berücksichtigung der
                     Flugkurven der Hauptschadensart
                    Begrünungspartner um Kreuzblütler zur Fraßhemmung ergänzen (Buchweizen, Ölrettich,
                     Rübsen, Senf, …)
                    Bodenbearbeitung im Frühjahr intensivieren: Mobilität von Drahtwurm wird eingeschränkt da
                     eine Weiterbewegung in der neuen Bodenstruktur nur schwer möglich ist, Abwanderung bei
                     ungünstigen Bedingungen wie Hitze und Trockenheit, Drahtwürmer nehmen nur Nahrung in
                     flüssiger Form auf
Pflanzenbau

                    Verwendung Saatgutbeizen: teilweise ist Sonido gebeiztes Saatgut noch verfügbar oder Force
                     20 CS bietet kurzfristigen Schutz gegenüber frühen Drahtwurmbefall
                    Ausbringung Saatfurchengranulate: Anwendung in der Saatfurche optimiert mit Diffusoren
                     (Erhältlich bei PSM Hersteller) Produkte Picador oder Force Evo zeigen längere Schutzwirkung
                    Biologischer Pflanzenschutz mit Pilzpräparaten oder Kalkstickstoff.

               Boden.Leben online Webinarreihe
              Termin:    Dezember bis April
              Kosten:    Kostenlos für Vereinsmitglieder, Beitritt jederzeit unter bodenistleben.at
              Referenten:Experten aus Wissenschaft und Praxis aus In- und Ausland
              Inhalt:    Forschungsergebnisse zur Zwischenfrucht, Mikronährstoffdüngung, Pflanzeneffekte
                         untereinander, technische Innovationen bei der Direktsaat
              Anmeldung: unter bodenistleben.at, keine Teilnahme ohne Anmeldung.

               Pflanzenschutzsachkundeweiterbildung – Grünland und Wald
              Termin:        Montag, 25. Jänner 2021, Schloss Neubruck, Scheibbs, 8.30 bis 13.30 Uhr
              Kosten:        10 Euro, bereits gefördert
              Referenten:    DI Martina Löffler, Ing. Karl Schuster
              Inhalt:        Pflanzenschutz im Grünland und Forst
              Anmeldung:     bis 23. Jänner in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung.

               Pflanzenschutzsachkunde – Ackerbau:
              Termin:    Mittwoch, 10. Februar 2021, GH Birgl in Inning, von 8.30 bis 13.30 Uhr
              Kosten:    10 Euro, bereits gefördert
              Referenten:externe Referenten und Pflanzenbauberater der Bezirksbauernkammern
              Inhalt:    Pflanzenschutz und praktische Erfahrungen, Anwenderschutz, Gerätetechnik, Gewäs-
                         serschutz, Pflanzenschutzmittelregister
              Anmeldung: bis 5. Februar in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung.

               Düngekarten selbst erstellen und mit dem eigenen Düngerstreuer anwenden
              Termin:    DO, 21. Jänner von 19.30 bis 21.30 Uhr und MI, 27. Jänner 2021 von 13 bis 16 Uhr
              Ort:       Bezirksbauernkammer Melk, Abt Karlstraße 19, 3390 Melk
              Kosten:    50 Euro, bereits gefördert, 70 Euro ungefördert,
              Referenten:Vertreter der Innovation Farm
              Inhalt:    Donnerstag: Einführung Grundlagen, Anwendungsgebiete Teilflächenbewirtschaftung
                         Mittwoch: Erstellung Applikationskarte, eigener Laptop erforderlich
              Anmeldung: bis 7. Jänner in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung.
Melk und Scheibbs - Nr. 8/2020 9. Dezember 2020 Unternehmen, Recht, Steuer und Soziales Betriebswirtschaft Tierhaltung Die Bäuerinnen ...
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 8/2020                                                            Seite 9

Tierhaltung
                                          Ing. Maria Wieseneder BEd DW 41131, Julia Zehetner BSc DW 41531

 Züchterversammlungen 2021 aufgrund COVID-19 abgesagt
Alternativ erhalten alle Züchter ein umfangreiches Magazin mit Informationen zu Zuchtstieren und
aktuellen Themen aus der Rinderzucht. Die Ergebnisse der MLP (LKV-Reihungslisten) werden per
Post oder über die LKV-Mitarbeiter übermittelt. Für Vereine mit Neuwahlen wird bei der Behörde ein
Ansuchen um Fristerstreckung eingebracht.

 BIO - Kontrollkostenzuschuss für Neueinsteiger und Hofübernehmer
Gilt für Neueinsteiger in die biologische Wirtschaftsweise und Hofübernehmer von Bio-Betrieben:
      Fördervoraussetzungen: aktive Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betrieb, Abschluss Bio-
       Kontrollvertrag bzw. Übernahme Biobetrieb ab 1. Jänner 2014 sowie erstmalige Teilnahme des
       Förderwerbers an dieser Lebensmittelqualitätsregelung.
      Fördersatz: 80 % der bezahlten Netto-Bio-Kontrollkosten, Auszahlung maximal 5 Jahre
      Förderantrag einmalig stellen, jährlicher Zahlungsantrag für Auszahlung notwendig
      förderbar sind nur nach Einreichung des Förderungsantrages stattgefunden Biokontrollkosten
      Zahlungsantrag jährlich mit nachstehenden Beilagen stellen (keine automatische Zusendung):
         Rechnung der Biokontrollstelle und Zahlungsnachweis
Nähere Infos und Unterstützung bei Antragstellung bei Ing. Maria Wieseneder BEd DW 41131 und
Julia Zehetner BSc DW 41531.

 BIO - Weideregelung 2021

                                                                                                             Tierhaltung
Die zuletzt für November geplante Weideplanerstellung für 2021 wird für Bio-Betriebe, die die
Weidevoraussetzungen 2020 erfüllt haben, auf das Jahr 2021 verschoben. Die Weidevorgabe 2020
wird auch für das Jahr 2021 fortgeschrieben:
     mind. 1 RGVE pro ha weidefähiger Fläche
     oder mind. 50 % der RGVE haben in der Vegetationsperiode Weidezugang,
Es muss geweidet werden, wann immer es die Witterungs- und Bodenbedingungen erlauben.
Die Weidevorgabe ab dem Jahr 2022 gemäß Bio-VO (EU) 2018/848 werden im Laufe des kommenden
Jahres bekannt gegeben. Es ist davon auszugehen, dass nur Witterungsbedingungen, saisonale Be-
dingungen und der Zustand des Bodens als zulässige Ausnahme von der Weideverpflichtung aner-
kannt werden können. Es wird keine Verlängerung der 2020 und 2021 geltenden Vorgaben für 2022
geben und die neue Regelung wird alle RGVE umfassen.

 BIO - Überdachung von Auslaufflächen
Bio-Betriebe sind dazu verpflichtet, allen Tieren Zugang zu Freigelände (Auslaufflächen) anzubieten.
Eine 100 %ige Überdachung der Außenflächen für Kälber, Kitze und Lämmer ist seit Jahresbeginn
2020 nicht mehr zulässig. Der diesbezügliche Erlass des BMSGPK wurde ersatzlos gestrichen:
     EU Kommission legt Formulierung der EU-Bio-VO „teilweise überdacht“ so aus, dass die bis dato
      in Ö noch mögliche 90 %ige Überdachung des Auslaufs nicht verordnungskonform ist.
     Für alle Bio-Tiere müssen mindestens 50 % der Mindestaußenfläche nicht überdacht sein.
     Unter nachstehenden besonderen Gegebenheiten kann dieser auf 25 % reduziert werden:
        Betriebe in niederschlagsreichen Gebieten (über 1.200 mm Jahresniederschlag)
        Ferkel bis 35 kg bzw. für säugende Sauen bis zum Absetzen der Ferkel
Zudem wird unterschieden zwischen Alt- und Neubauten:
     Altbauten = bestehende Ausläufe oder bis Ende 2020 genehmigte Bauten; Übergangsfrist für
      Anpassungen bis spätestens Ende 2030
     Neubauten = Baugenehmigung ab 1. Jänner 2021; neue Regeln mit 50 % bzw. 25 % nicht
      überdachter Auslauffläche ist zu befolgen.
Für 2021 sind Erhebungen aller Auslaufüberdachungen auf Betriebsebene und die Erstellung eines
nationalen Stufenplans zur zeitgerechten Umsetzung der Anforderungen geplant.
Melk und Scheibbs - Nr. 8/2020 9. Dezember 2020 Unternehmen, Recht, Steuer und Soziales Betriebswirtschaft Tierhaltung Die Bäuerinnen ...
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               BIO - Antrag auf Genehmigung temporärer Anbindehaltung von Rindern und Eingrif-
                 fen bei Nutztieren für BIO-Betriebe über die VIS-Homepage
              Antragstellung ab 1. Jänner 2021 ausschließlich über die VIS Homepage portal.statistik.at, bisherige
              Papierantragstellung bzw. Onlineantragstellung auf der Homepage Land NÖ ist nicht mehr möglich.
                  bei vorhandenem VIS-Zugang (Schweine-, Schafe-, Ziegenmeldungen erfolgen bereits online)
                   wird neues Tool integriert, bestehener Zugang kann weiter verwendet werden
                  neuen VIS-Zugang anfordern unter bio@statistik.gv.at
                  Für nachstehende drei Ausnahmen ist eine Genehmigung über die VIS Homepage erforderlich:
                     Bestandesobergrenzen: max. 20 RGVE bei einer, 35 RGVE bei mehreren Tierkategorien
                     Zugang Freigelände (Weide, Auslauf)
                     Betriebliche Notwendigkeit ist gegeben (klimabedingte, geografische, strukturelle
                      Beschränkungen, zB Lage im Berggebiet), gegebenenfalls Nachweise erforderlich wie Fotos,
                      Lageplan, Hofkarte, Skizzen, usw.
                     Bei allfälligen Vorortkontrollen reicht der Nachweis einer bereits erfolgten Antragstellung.
                  Seit 1. Jänner 2020: Betriebsbezogene Genehmigung für Enthornen von Kälbern bis 6 Wochen,
                   Enthornen von weiblichen Kitzen bis 4 Wochen durch Tierarzt, Schwanzkupieren weiblicher
                   Lämmer für Nachzucht bis 7 Tage ebenfalls im VIS erforderlich:
                     konkrete Begründung, weshalb auf den Eingriff nicht verzichtet werden kann, ist erforderlich
                     Kenntnisnahme durch Landeshauptmann, Überprüfung durch Kontrollstelle
                     3 Jahre gültig (2020 gestellte Anträge gelten bis 31. Dezember 2022)
                  Seit 1. Jänner 2020: Fallweise Genehmigung für Enthornen von Kälbern über 6 Wochen durch
Tierhaltung

                   Tierarzt, Einziehen Nasenring bei Zuchtstieren (nur mehr 2021 zulässig) ebenfalls im VIS:
                     Angaben zum Tier erforderlich (Geburtsdatum, OM-Nummer, Geschlecht, usw.)
                     Genehmigung per Bescheid, Überprüfung durch BH
              Antrags-Unterstützung Ing. Maria Wieseneder BEd DW 41131 und Julia Zehetner BSc DW 41531.

               Futtermittellieferscheine für AMA-Gütesiegel erforderlich
              Bei Futtermittelzukäufen von landwirtschaftlichen Betrieben „Futtermittel Lieferscheine“ zur
              Dokumentation der Rückverfolgbarkeit verwenden –in der BBK erhältlich. MGN-Lieferanten benötigen
              bei Zukauf von Futtermais eine Bestätigung, dass Saatgut in Österreich gekauft wurde.

               Erinnerung – Verbringung von Tieren in offener Wartezeit
              Tiere nach Arzneimittelanwendung in aufrechter Wartezeit dürfen keinesfalls zur Schlachtung, aber
              bei ausreichender Dokumentation in Verkehr gebracht werden. Nutz- oder Zuchtkälber (oder auch
              sämtliche andere Tiere) dürfen unter Vermerk beim Auftriebsschein, Zulassungsschein zur
              Versteigerung oder am Viehverkehrsschein verbracht werden (Mitnahme einer Kopie empfohlen).

               Webinar Milchviehstall Grundlagen für die Planung
              Termine:   Freitag, 11. Dezember von 9.30 bis 10.30 Uhr
              Kosten:    20 Euro pro Person gefördert, 40 Euro ungefördert
              Referenten:Ing. Rudolf Schütz, Ing. Hermann Katzensteiner beide LK NÖ
              Inhalt:    Planungsbeispiele, Funktionsbereiche, Anordnung Melkstand/Melkroboter, Warteplatz
                         und Auslauf, Nebenräume, Gebäudekonstruktionen
              Anmeldung: bis 4. Dezember in Melk DW 41100 od. Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung

               Webinar Automatische MelkSysteme - was ist bei der Planung zu beachten?
              Termine:      Mittwoch, 13. Jänner von 9.30 bis 10.30 Uhr
              Kosten:       20 Euro pro Person gefördert, 40 Euro ungefördert
              Referenten:   Ing. Rudolf Schütz, Ing. Josef Rechberger, beide LK NÖ
              Inhalt:       bauliche Anforderungen AMS, Planungsgrundlagen, Anordnungsmöglichkeiten
              Anmeldung:    bis 6. Jänner in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung.
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 Klauenpflege der Kuh – Grundkurs
Termine:    Donnerstag, 14. Jänner von 19.30 bis 22 Uhr (Theorieteil)
            Freitag, 15. Jänner von 8.45 bis 16.30 Uhr (Praxisteil)
Ort:        Mostviertler Bildungshof, Gießhübl 7, 3300 Amstetten
Kosten:     90 Euro pro Person gefördert, 180 Euro ungefördert
Referenten: Johannes Berger, Stefan Öschlberger
Anmeldung: bis 21. Dez. in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung.

 Homöopathie in der Nutztierhaltung – Komplexmittelapotheke 2
Termin:     Montag, 11. Jänner und Dienstag, 12. Jänner jeweils von 9 bis 17 Uhr
Ort:        Bezirksbauernkammer Scheibbs, Kapuzinerplatz 4, 3270 Scheibbs
Kosten:     55 Euro pro Person gefördert, 110 Euro ungefördert
Referenten: Dr. Elke Pöchlauer, Tierärztin
Inhalt:     72 neue Komplexmittel, deren Anwendung und darin enthaltenen Einzelmittel
Anmeldung: bis 4. Jänner in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung.

 Homöopathie in der Nutztierhaltung – zweitägiger Grundkurs
Termine:    Mittwoch, 13. Jänner und Donnerstag, 14. Jänner jeweils von 9 bis 17 Uhr
Ort:        GH Mostlandhof, Schauboden 4, 3251 Purgstall
Kosten:     55 Euro pro Person je Kurstag gefördert, 110 Euro ungefördert
Referenten: Dr. Elke Pöchlauer, Tierärztin
Inhalt:     Grundlagen der Homöopathie, Ähnlichkeitsprinzip der Potenzierung und Dosierung,
Anmeldung: bis 6. Jänner in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung.

 Homöopathie in der Nutztierhaltung – Schüsslersalze

                                                                                                      Tierhaltung
Termin:     Freitag, 15. Jänner von 9 bis 17 Uhr
Ort:        GH Mostlandhof, Schauboden 4, 3251 Purgstall
Kosten:     55 Euro pro Person gefördert, 110 Euro ungefördert
Referenten: Dr. Elke Pöchlauer, Tierärztin
Inhalt:     Schüssler-Mineralstofftherapie, 12 Haupt- und 12 Zusatzmineralsalze
Anmeldung: bis 8. Jänner in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung.

 Eutergesundheit verstehen und fördern – Homöopathie und Heilpflanze
Termin:     Mittwoch, 20. Jänner von 9 bis 17 Uhr
Ort:        GH Mostlandhof, Schauboden 4, 3251 Purgstall
Kosten:     30 Euro pro Person gefördert, 120 Euro ungefördert
Referenten: Dr. Elisabeth Stöger, Tierärztin
Inhalt:     krankheitsauslösende Faktoren, Früherkennung von Euterveränderungen, Schul-
            medizin und Möglichkeiten zur Verbesserung der Eutergesundheit mit Heilpflanzen
Anmeldung: bis 15. Jänner in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung.

 Informationsveranstaltung für Rindermäster
Termin:     Mittwoch, 20. Jänner von 13.30 bis 17.30 Uhr
Ort:        GH Birgl, Inning 34, 3383 Hürm
Kosten:     5 Euro pro Person gefördert, 10 Euro ungefördert
Referenten: DI Werner Habermann, zuständiger Amtstierarzt und Futtermittelreferent
Inhalt:     Marktlage und –ausblick, wirtschaftliche Kennzahlen, Ergebnisse AK Rindermast
Anmeldung: bis 13. Jänner in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung.

 Ausbildungskurs TGD-Arzneimittelanwender
Coronabedingt musste der Ausbildungskurs zum TGD-Arzneimittelanwender im November abgesagt
werden, ein Ersatztermin wird ehebaldigst organisiert. Bitte um Vormerkung/Voranmeldung in der BBK
Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500. Sie werden zeitgerecht zum neuen Termin informiert.
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              Legehennenhaltung für die Direktvermarktung
             Termin:     Freitag, 29. Jänner von 9 bis 12 Uhr
             Ort:        Mostviertler Bildungshof, Gießhübl 7, 3300 Amstetten
             Kosten:     10 Euro pro Person gefördert
             Referenten: Ing. Oliver Bernhauser, DI Eduard Wagner, beide LK NÖ
             Inhalt:     Legehennenhaltung als Zuerwerb, Produktionstechnik, Tierschutz, rechtliche Infos,
Geflügel

                         Direktvemarktung und Absatzmöglichkeiten, kostengünstige Baulösungen
             Anmeldung: bis 22. Jänner in der BBK Amstetten DW 40100, keine TN ohne Anmeldung.

              Mastgeflügelhaltung für die Direktvermarktung
             Termin:     Freitag, 29. Jänner von 13 bis 16 Uhr
             Ort:        Mostviertler Bildungshof, Gießhübl 7, 3300 Amstetten
             Kosten:     10 Euro pro Person gefördert
             Referenten: Ing. Oliver Bernhauser, DI Eduard Wagner, beide LK NÖ
             Inhalt:     Mastgeflügelhaltung als Zuerwerb, Haltungsvorschsriften bei Masthühnern, Puten,
                         Gänsen und Enten, Direktvermarktung und Besichtigung Maststall der LFS Gießhübl
             Anmeldung: bis 22. Jänner in der BBK Amstetten DW 40100, keine TN ohne Anmeldung.

              Online-Angebote für Schweinehaltung 2020/2021
                   Webinar – Afrikanische Schweinepest - „Auf den Ernstfall vorbereitet sein“
                    Termin: Donnerstag, 17. Dezember von 9.30 bis 11.30 Uhr
                    Kosten: 10 Euro pro Person gefördert
                    Anmeldung bis 10. Dezember unter DW 23100
  Schweine

                   Webinar - Außenklimaställe für Schweinemast, was ist zu beachten
                    Termin: Montag, 18. Jänner 2021 von 14 bis 15 Uhr
                    Kosten: 20 Euro pro Person gefördert
                    Anmeldung bis 11. Jänner 2021 unter DW 26100
                   Schweinefachtagung der EZG Gut Streitdorf
                    Termin: Montag, 11. Jänner 2021, 14 bis 17 Uhr – kostenlos
                    Anmeldung bis 7. Jänner 2021 unter DW 23100

              Schweinemast erfolgreich umsetzen „Mehr Euro unterm Strich“
             Termin:    Mittwoch, 20. Jänner von 9 bis 12.30 Uhr
             Ort:       BBK St. Pölten, Linzerstraße 76, 3100 St. Pölten
             Kosten:    20 Euro pro Betrieb gefördert
             Referenten:Ing. Hans Schmutzer, Ing. Martin Heigl, DI Josef Bandion
             Inhalt:    Der wirtschaftliche Erfolg zwischen den Schweinemastbetrieben unterscheidet sich um
                        bis zu 15 Euro je verkauftem Mastschwein. Wo liegt der Unterschied? Sichtweise des
                        Gesamtbetriebes mit Produktionsschwerpunkt Mast. Vermarktungsmöglichkeiten - Wie
                        funktioniert ein gutes Verkaufsmanagement?
             Anmeldung: bis 15. Jänner in der LK NÖ unter DW 23100, keine TN ohne Anmeldung.

             Die Bäuerinnen.
              Absage sämtlicher Tage der Bäuerin in Melk und Scheibbs
             Liebe Bäuerinnen,
             infolge Covid19 haben wir in allen Gebieten den Tag der Bäuerin abgesagt. Wir hoffen auf Euer
             Veständnis. Nutzen wir bis auf Weiteres unsere elektronischen Kommunikationswege. Bleibt weiterhin
             gesund, Euch und Euren Familien ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und alles erdenklich
             Gute sowie Gottes Segen für 2021. Wir freuen uns auf baldiges persönliches Wiedersehen.

             Eure Bezirksbäuerinnen:                                  Silke Dammerer eh und Maria Zulehner eh
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Diversifizierung und Urlaub am Bauernhof (UaB)
                                                                            Julia Zehetner BSc DW 41531
       COVID-19 Informationen für Diversifizierungsbetriebe
       Buschenschanken: Abstand zwischen Ausschanken von vier auf zwei Wochen verkürzt.
       Antragsstellung auf Umsatzersatz von 80 % für November für UaB- und Buschenschankbetriebe
        sowie Privatzimmervermieter (max. 10 Betten) bei nachfolgenden Voraussetzungen (siehe S. 6):
           Antragssteller ist direkt von COVID-Schutzmaßnahmenverordnung betroffen
           Betrachtungszeitraum für Umsatzersatz ist Monat November 2020
           80 % Umsatzersatz des Vorjahres-Vergleichszeitraums (November 2019)
           Inanspruchnahme führt nicht zum Ausschluss vom Härtefallfonds
       Antragsstellung ab 18. November über eAMA analog zu Härtefallfonds.

 Selbstbedienungsläden – Was ist zu beachten?
   Öffnungszeitengesetz: Grundsätzlich sind Landwirte ausgenommen.
    

        AUSNAHME: Produktverkauf von Gewerbetreibenden (z.B. Fleischer, Bäcker)
         

        Einhalten der Öffnungszeiten erforderlich, 24 Stunden nicht mehr möglich
         

   Vorsicht beim Alkoholverkauf in SB-Läden - NÖ Jugendschutzgesetz einhalten, Altersfeststellung
    

   hat mit Hilfe eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer speziellen Jugendkarte zu erfolgen.
Nähere Informationen im Referat Direktvermarktung, Alexandra Bichler BBEd, DW 26505.

 Hygieneförderung

                                                                                                          Direktvermarktung
Mitglieder des Landesverbands für Urlaub am Bauernhof und Privatzimmervermietung in
Niederösterreich können erneut die Hygieneförderung beantragen (Laufzeit bis 31. Mai 2021).
Antragstellung ab dem 2. November auf der Webseite gastwirtnoe.at möglich, ab dem 16. November
wird die Förderung ausbezahlt.
Nähere Infos beim „Landesverband für UaB & Privatzimmervermietung“ unter 02758 3110.

 Webinar: Gutes vom Bauernhof/Top Heuriger - die Auszeichnung für meinen Betrieb
Termin:      Montag, 11. Jänner 2021 von 10 bis 12 Uhr - kostenlos
Referent/in: Ing. Magdalena Matzinger, Roswitha Groiß BSc
Inhalt:      Vorteile und Nutzen, Ablauf zur Anerkennung, Teilnahme-Kriterien,
Anmeldung: LV für bäuerliche Direktvermarkter NÖ, DW 26500 oder direktvermarktung@lk-noe.at

 Was Kinder brauchen und Eltern wollen – ein Angebot für UaB-Betriebe
Termin:          Mittwoch, 13. Jänner 2021 von 9 bis 17 Uhr
Ort:             Kerndlerhof, Mittereichen 2, 3254 Bergland
Kosten:          75 Euro pro Person gefördert, 130 Euro ungefördert
Referenten:      Elisabeth Mack MEd, Doris Fertl MA, LV für UaB und Privatzimmervermietung
Inhalt:          altersgerechte Bedürfnisse von Kindern, Angebote und Kommunikationsformen
Anmeldung:       bis 6. Jänner beim LFI NÖ DW 26100

 Einstieg in die Direktvermarktung
Termine:   Montag, 18. Jänner 2021 von 9 bis 15.30 Uhr
Ort:       Landgasthof Bärenwirt, 3252 Petzenkirchen
Kosten:    37 Euro pro Person gefördert, 71 Euro ungefördert
Referenten:Mag. (FH) Martina Obermaier, Ing. Magdalena Matzinger
Inhalt:    Direktvermarktung als Chance, Trends und Gefahren, Absatzwege, Rechtsrahmen,
           Förderungen, Unterstützungsangebote, Besichtigung Bisonhof Wurzer, Wieselburg
Anmeldung: bis 11. Jänner in Melk DW 41100 od. Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung
Seite 14                                                       Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 8/2020

                      Ausweitung Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“
                     Ab sofort können sich auch Privatzimmervermieter einmal wöchentlich kostenfrei auf Covid19 testen.
                     Somit können auch Urlaub am Bauernhof-Betriebe das Kennzeichen „Sichere Gastfreundschaft“
                     führen und dem Gast mehr Sicherheit vermitteln. sicheregastfreundschaft.at/testangebot.
Direktvermarktung

                      Schulung Lebensmittelhygiene und Allergeninformation für Direktvermarkter
                     Termine:         Dienstag, 19. Jänner 2021 von 9 bis 13 Uhr
                     Ort:             BBK Scheibbs, Kapuzinerplatz 4, 3270 Scheibbs
                     Kosten:          20 Euro pro Person gefördert, 40 Euro ungefördert
                     Referenten:      Ing. Magdalena Matzinger
                     Inhalt:          Hygienebestimmungen, Allergenkennzeichnung und -dokumentation,
                     Anmeldung:       bis 12. Jänner bei Magdalena Matzinger DW 26508, magdalena.matzinger@lk-noe.at

                      Green Care Zertifikatslehrgang „Gesundheit fördern am Hof“
                     Termine:   12. Jänner bis 16. November 2021 (168 UE/21 Tage, teilweise online)
                     Ort:       St. Pölten, Linz, Green Care Höfe in NÖ und OÖ, zu Hause vor dem PC
                     Kosten:    820 Euro pro Person gefördert, 3.414 Euro ungefördert
                     Inhalt:    „Gesundheit fördern am Hof“, Konzeption individueller Angebote für Menschen, die auf
                                der Suche nach Erholung und Stärkung ihrer gesundheitlichen Ressourcen sind.
                     Anmeldung: bis 11. Dezember beim LFI NÖ, DW 26100

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                                                                                          Ing. Maria Wieseneder BEd DW 41131
                             Webinarreihe „Wie erklären wir’s den anderen“
                         Thema                      Datum           Zeit                      Referenten
                         Pflanzenernährung und                                                DI Manfred Weinhappel,
                                                    9. Dezember     9.30 bis 10.45 Uhr
                         Düngung                                                              Michael Bittner
                                                                                              DI Romana Schneider,
                      Wir erzeugen beste Milch      14. Jänner      9.30 bis 10.45 Uhr
                                                                                              Klaus Pickl & Anette Körbler
 Konsumentendialog

                     Kosten:      einmalig 20 Euro pro Betrieb gefördert, 40 Euro ungefördert (für beide Teile)
                     Inhalt:      moderne Landwirtschaft erklären, Fakten zu Gülleausbringung und Grundwasserschutz
                                  (Teil 1), gesetzliche Standards der Milchviehhaltung (Teil 2), Best Practice Beispiele.
                     Anmeldung: in der LK NÖ DW 26200 oder beim LFI unter noe.lfi.at

                      Neue Broschüre „Antworten geben – Wertschätzung ernten“
                          Das Referat für Konsumentendialog hat die neue Broschüre als
                          
                          Argumentationsgrundlage zum Dialog mit der Gesellschaft erstellt.
                        Sie enthält Fakten zu Fragen wie „Tut den Kühen das Melken weh?“ sowie
                          Infos zu Themen z.B. Pflanzenschutzmittel, moderne Nutztierhaltung, ...
                        Kostenlose Bestellung möglich in der LK NÖ, DW 26206 oder per Mail an
                          konsumenteninformation@lk-noe.at
                     Nähere Infos und Angebote für Konsumentendialog bei Ing. Maria Wieseneder BEd, DW 41131.

                      Verstärkter Konsumentendialog – Landwirtschaftsbeiträge in NÖN Sonderbeilagen
                     Die Bezirksbauernkammern Melk und Scheibbs haben heuer verstärkt am Dialog mit der Gesellschaft
                     gearbeitet. So erschien bereits im „Hallo Mostviertel“ Ausgabe Mai eine Landwirtschaftsserie mit
                     Schwerpunkten Ernährungssicherheit und Klimawirkung. Nunmehr folgte eine weitere Ausgabe zur
                     Bedeutung der heimischen Forstwirtschaft und Anwendungsmöglichkeiten von Holz und
                     Holzprodukten. Bei einer Auflage von 39.400 Stück erreichen wir KonsumentInnen im gesamten
                     Mostviertel. Unabhängig davon werden monatlich bäuerliche Produkte, Kochrezepte, Eckdaten,
                     Hintergründe und Erzeuger in den NÖN-Bezirksausgaben präsentiert.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 8/2020                                                      Seite 15

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 FSME-Impfaktion 2021
Im Februar und April führt die SVS wieder eine kostenlose Impfaktion durch, Anmel-
dung erforderlich, zeitgerechte Einladung für die Impftermine wird zugesandt. Bei be-
reits erfolgreicher Teilnahme an der SVS-FSME-Impfaktion, ist eine nochmalige Anmeldung nicht er-
forderlich, Einladung ergeht automatisch. Infos unter svs.at/zeckenschutzimpfung bzw. 050 808 808.

 Neue     Meister im Bezirk Scheibbs – die Bezirksbauernkammer gratuliert
LW         Jonas          Buber           Hinterleiten 15          3263   Randegg
Bienen     Harald         Fuchssteiner    Oberhub 10               3281   Oberndorf an der Melk
Bienen     Gerhard        Lechner         Zimmerau 9               3281   Oberndorf an der Melk
Bienen     Gabriele       Sterkl          Forst am Berg 3          3250   Wieselburg an der Erlauf

 Neue     Meister im Bezirk Melk – die Bezirksbauernkammer gratuliert
LW         Andrea        Aigelsreiter     Rametzberg 9             3233   Kilb
LW         Alexander     Dachsberger      Etzen 7                  3244   Ruprechtshofen
Bienen     Franz         Mayrhofer        Mühlbergstraße 11b       3382   Loosdorf
Bienen     Markus        Pawel            Loosdorferstraße 10      3243   St. Leonhard am Forst

 Josef Wanger - neuer Ansprechpartner bei Hagelversicherung
Seit 1. Oktober 2020 fallen die Bezirke Lilienfeld, Melk (südlich der Donau) sowie
überwiegend St. Pölten Land in die Zuständigkeit von Josef Wanger. Der LW-
Meister ist seit 2017 als freiberuflicher Sachverständiger für die ÖHV tätig.
„Es freut mich einen jungen und engagierten Kenner der landwirtschaftlichen Praxis für dieses Bera-
tungsgebiet gewonnen zu haben. Die Betreuung unserer Kunden liegt somit auch weiterhin in guten
Händen. Bei Rudolf Haydn darf ich mich herzlich für seine langjährige Tätigkeit bedanken und wünsche
ihm alles Gute für die Zukunft“, betont Ing. Michael Gindl, Landesleiter der ÖHV in NÖ West.

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Herr Gebietsleiter Josef Wanger ist unter 0680 204 17 78, wanger@hagel.at erreichbar.
Den Bezirk Melk nördlich der Donau betreut unverändert GL Franz Tiefenbacher, 0676 644 44 30,
tiefenbacher@hagel.at.

 Bauern- und Bäuerinnenschule – Infoabend LFS Gießhübl
Donnerstag, 14. Jänner um 19 Uhr in der LFS Gießhübl, Anmeldung unter 07472 62722 oder
office@mostviertler-bildungshof.at

 Produktprämierung Messe Wieselburg – Abgabetermine
Trotz Covid19-Bestimmungen dürfen Produzenten wie gewohnt ver-
schiedenste Produktprämierungen nutzen.
    Brot-Kaiser - Prämierung von Brot und Feingebäckspezialitäten aus bäuerlicher Produktion
   Speck-Kaiser - Prämierung von Rohpökelwaren, Kochpökelwaren, Rohwürsten und Aufstri-
     chen aus bäuerlicher und gewerblicher Produktion
   Das goldene Blunznkranzl – Prämierung von Blutwurst
   Das goldene Stamperl – Prämierung von Bränden und Likören
   Die goldene Birne – Prämierung von Fruchtsäften, Most, Obstweingetränken, Essig, Marmela-
     den und Trockenobst und -gemüse
   Öl-Kaiser – Prämierung von Speiseöl
Sämtliche Infos und Teilnahmekarten finden Sie unter messewieselburg.at/produktpraemierung/

 Suche
Junges, motiviertes Pärchen mit landwirtschaftlicher Ausbildung und Erfahrung sucht einen Betrieb
oder Grünland (ab 3 ha) zu kaufen oder zur Übernahme auf Leibrente, 0699/17 11 23 14.
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              Sprechtag                                BBK Melk                                      BBK Scheibbs
              Kammerobmann                             nach Vereinbarung                             Montag, 10 bis 12 Uhr
              Kammersekretär, Berater                  Donnerstag, 8 bis 12 Uhr                      Montag, 8 bis 12 Uhr
                            Anmeldung unter            Donnerstag, 14.1., 28.1., 4.2., 11.2.,        Montag, 21.12., 11.1., 25.1., 2.2. (DI),
                               svs.at/termin           25.2.                                         8.2., 22.2.,
                              bzw. 050 808
                                   808                 8.30 bis 12 und 13 bis 15 Uhr                 8.30 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
              Rechtssprechtag – Anmeldung              Donnerstag, 17.12.,                           Mittwoch, 23.12.,
              in BBK erforderlich!                     von 9 bis 12 Uhr                              von 9 bis 11 Uhr
              Viehmärkte                               Berglandhalle                                 Zwettl
Sprechtage

              Kälbermarkt                              Donnerstag, 22.12.(DI), 7.1., 21.1.           Dienstag, 15.12., 5.1., 26.1., 16.2.,
              Großviehversteigerung                    Mittwoch, 16.12., 27.1., 3.3.                 Mittwoch, 20.1., 24.2.
                   „Ist’s Heilig Abend hell und klar, folgt ein höchst fruchtbares Jahr“ …. Herzliche Grüße,
             Der Kammerobmann Melk                 Der Kammersekretär                Der Kammerobmann Scheibbs

             Johannes Zuser                                    DI Dr. Martin Auer                        Mag. Franz Rafetzeder
             Bezirksbauernkammer aktuell
             Herausgeber: Bezirksbauernkammer Melk, Abt Karlstraße 19, 3390 Melk, Tel.: 05 0259 41100, Fax: 05 0259 41199
             E-Mail: office@melk.lk-noe.at, Internet: noe.lko.at/melk-scheibbs
             Bezirksbauernkammer Scheibbs, Kapuzinerplatz 4, 3270 Scheibbs, Tel.: 05 0259 41500, Fax: 05 0259 41599
             E-Mail: office@scheibbs.lk-noe.at, Internet: noe.lko.at/melk-scheibbs
             Redaktion: Kammersekretär DI Dr. Martin Auer, Redaktionssekretariat: Gertraud Wurm, Sylvia Edletzberger
             Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 05 0259
             Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei
             Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme: Nachdruck u. fotomechanische Wiedergabe – auch
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             schrieben, beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und männliche Personen. Alle Angaben erfolgen mit größter
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