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8/2020 Melk und Scheibbs Nr. 8/2020 9. Dezember 2020 Unternehmen, Recht, Steuer und Soziales Betriebswirtschaft INVEKOS und Pflanzenbau Tierhaltung Die Bäuerinnen Diversifizierung und Urlaub am Bauernhof Konsumentendialog, Splitter, Termine
Seite 2 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 8/2020 Vorwort Kammerpräsident Johannes Schmuckenschlager sowie Kammerobmänner Johannes Zuser und Mag. Franz Rafetzeder Geschätzte Bäuerinnen und Bauern, © LK NÖ/Philipp Monihart es liegt ein durchaus turbulentes und sehr forderndes Jahr hinter uns. Haupt- grund dafür ist die Covid-19-Pandemie, die auch uns Bäuerinnen und Bauern hart getroffen hat. Egal in welchem Bereich und in welcher Sparte. Trotz allem haben wir gezeigt: Auf uns Bäuerinnen und Bauern ist Verlass! Die Land- und Forstwirt- schaft ist systemrelevant, unsere tägliche Arbeit auf unseren Höfen unverzicht- bar. Wir übernehmen Verantwortung für wichtige Lebensbereiche der Gesell- schaft und versorgen die Menschen mit besten regionalen Lebensmitteln. Tag für Tag garantieren wir Versorgungssicherheit, auch in Krisenzeiten. Dafür gebührt jedem Einzelnen von Ihnen großer Dank! Als Landwirtschafts- und Bezirksbauernkammer ist es uns wichtig, Ihnen Unterstützung zu bieten. Und zwar dort, wo sie benötigt wird. Es geht darum, Rahmenbedingungen zu schaffen, die Ihrem Betrieb eine Perspektive und damit der heimischen Land- und Forstwirtschaft eine positive Zukunft geben. Dafür werden wir auch weiterhin mit aller Kraft arbeiten. Nicht nur in einer Zeit wie dieser. Packen wir die Herausforderungen auch in Zukunft mit Verantwortung und Zuversicht an und zeigen wir Mut, neue Wege zu gehen. Stellen wir dabei stets das Miteinander in den Mittelpunkt. Denn das ist es, was uns stärkt. Wir nehmen das bevorstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel zum Anlass, uns für die gute Zusammenarbeit aufrichtig zu bedanken. Zugleich wünschen wir ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest. Zuversichtlich blicken wir dem neuen Jahr ent- gegen und wünschen Glück, Gesundheit und Gottes Segen für 2021. Abg. z. NR Johannes Schmuckenschlager Johannes Zuser Mag. Franz Rafetzeder Präsident der Landwirtschaftskammer NÖ Obmann der BBK Melk Obmann der BBK Scheibbs BBK intern KS Dr. Martin Auer DW 41101 und 41501 Bürobetrieb unter Covid-Bedingungen Unter Beachtung aller Covid19-Bestimmungen sind wir unverändert um alle bäuerlichen Anliegen, Anfragen und Beratungsgespräche bemüht. Lediglich bei Veranstaltungen wurden manche abgesagt, verschoben oder online umgestellt, bitte beachten Sie die Infos in der Homepage. Für Beratungsgespräche und persönliche Erledigungen in der BBK sind jedenfalls Terminvereinba- rungen vorzunehmen. Zudem ist in der Bezirksbauernkammer ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen und erforderliche Sicherheitsabstände einzuhalten. Danke für Ihr Verständnis und Mithilfe zur Hintanhal- tung einer weiteren Ausbreitung. Personalia – Nachbesetzung im Sekretariat Scheibbs mit Elisabeth Siebenhandl Geschätzte Landwirtinnen und Landwirte, seit Anfang November darf ich das Team in der BBK Scheibbs tatkräftig unterstützen. © BBK Scheibbs Ich komme aus der Gemeinde Artstetten-Pöbring im südlichen Waldviertel und habe an der HBLA in Krems 2019 maturiert. In meiner Freizeit bin ich in Vereinen, wie zB Trachtenkapelle, der katholischen Jugend und Landjugend vertreten. Mit persönli- chem Engagement und Fleiß versuche ich alle Aufgaben bestmöglich zu erledigen und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit. Elisabeth Siebenhandl eh
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 8/2020 Seite 3 Unternehmen, Recht, Steuer und Soziales KS Dr. Martin Auer DW 41101 und 41501, DI Christian Hausleitner 41171, DI Hans-Peter Moser 41571, Erfolgreicher Abschluss technische Flurbereinigung KG Ginning, Scheibbs Im Rahmen des Pilotprojektes „Agrarstrukturverbesserung in NÖ“ wurde von NÖ ABB gemeinsam mit LK NÖ und BBK Scheibbs am 19. Oktober 2020 ein technisches Flurbereinigungsverfahren für land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke in der KG 22111 Ginning positiv abgeschlossen. Dabei wurden vielfach eklatante agrarstrukturelle Mängel wie unförmige oder zersplitterte Grundstücke sowie unklare Grenzverläufe für eine Gesamtfläche von ca. 44 ha bereinigt. Im Zuge dieses NÖ ABB-Kom- paktverfahrens konnten im Einvernehmen aller beteiligten Grundeigentümer neue Grenzverläufe fest- gelegt, Grundstücksvereinigungen und geeignete Zufahrten für alle neugebildeten Grundstücke gebil- det und diese als nachhaltig gesicherte Grundgrenzen in den Grenzkataster übertragen werden. Hofübergabe leicht gemacht Termin: Mittwoch, 13. Jänner 2021 von 9 bis 16 Uhr Ort: Berglandhalle, Holzingerberg 1, 3254 Bergland Inhalt: zivilrechtliche, sozialrechtliche und steuerrechtliche Fragen, Hofübernehmerförderung, Investitionsförderung, Finanzierungsmöglichkeiten bzw. Optimierung von Kreditzinsen Referenten: Rechtsabteilung LK NÖ, Martina Kalteis BSc Kosten: 35 Euro gefördert, 70 Euro ungefördert Anmeldung: bis 6. Jänner in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung. Gut übergeben – Gut zusammenleben Termin: Dienstag, 19. Jänner 2021 von 9 bis 17 Uhr Ort: Bezirksbauernkammer Amstetten, Kaspar-Brunner-Straße 18, 3300 Amstetten Unternehmen, Recht, Steuer, Soziales Inhalt: zwischenmenschliche Aspekte der Hofübergabe, Erwartungen und Standpunkte der Generationen, Kommunikations- und Konfliktkultur innerhalb der Familie Referenten: Dipl. LebensberaterIn: Elisabeth Rennhofer und DI Josef Stangl MA, LK NÖ Kosten: 40 Euro gefördert, 30 Euro für jede weitere Person, 190 Euro pro Person ungefördert Anmeldung: bis 12. Jänner in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung. Bäuerliche Nebentätigkeiten ohne Gewerbeschein – eine Zuverdienstchance Termin: Montag, 25. Jänner 2021 von 9 bis 13 Uhr Ort: Bezirksbauernkammer Scheibbs, Kapuzinerplatz 4, 3270 Scheibbs Inhalt: Gewerbe-, sozial-, und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für luf Nebentätigkeiten (Direktvermarktung, Buschenschank, Urlaub am Bauernhof, Lohndrusch, Kompostie- ren, Winterdienst, Einstellen von Reittieren, Holzakkord), Ideen für neue Innovationen. Referenten: Rechtsabteilung LK NÖ Kosten: 25 Euro pro Betrieb gefördert, 50 Euro pro Person ungefördert Anmeldung: bis 18. Jänner in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung. COVID19 Investitionsprämie Siehe Rundschreiben 6 und 7/2020 sowie noe.lko.at/melk-scheibbs. Insbesondere ist auf rechtzeitige online Antragstellung bis längstens 28. Februar 2021 und Inbetriebnahme sowie Bezahlung der In- vestition bis spätestens 28. Februar 2022 zu achten. Erste Maßnahme Erste Maßnahmen (Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, der Beginn der Leistungen, Anzah- lungen, Zahlungen, Rechnungen oder der Baubeginn) müssen für die Covid-19-Investitionsprämie für jede einzelne Investition zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden. Nun hat sich die Auslegung dahingehend geändert, dass eine Aktivierung für jede einzelne Inves- tition (= Rechnung), welche das Gesamtprojekt betrifft, durchzuführen ist. Demnach hat nunmehr
Seite 4 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 8/2020 eine erste Maßnahme je Rechnung, welche bei der Abrechnung angeführt wird, zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 zu erfolgen. Wenn das Projekt an einen Generalunternehmer innerhalb dieses Zeitraumes vergeben wird, genügt die Beauftragung als erste Maßnahme für das gesamte Projekt. Im Umkehrschluss ergibt das nun aber auch eine neue Auslegung für jene Betriebe, welche schon vor dem 1. August 2020 mit einem umfangreicheren Projekt begonnen hatten. Nunmehr gilt jedoch, dass einzelne Bauabschnitte, für welche erste Maßnahmen nach dem 1. August 2020 gesetzt wur- den, ebenfalls in der Covid-19-Investitionsprämie förderbar sind. Somit können Rechnungen (Tei- linvestitionen) für ein längst begonnenes Projekt, welche ab dem 1. August 2020 beauftragt wurden, nun beantragt werden. Abrechnungsfrist von 3 Monaten ab Bezahlung beachten. Ehe-/Personengemeinschaften Als Antragsteller wird der/die Betriebsführer/in angeführt. Wird der Betrieb als Personengemein- schaft (Ehegemeinschaft, GesbR) geführt, so muss jeder Gesellschafter jeweils einen eigenen An- trag stellen. Die zu beantragenden Kosten errechnen sich aliquot nach den Anteilen an der Gesell- schaft. Die Gesamtrechnung muss namentlich auf alle Gesellschafter lauten (eine auf die Gesell- schaft ausgestellte Rechnung wird nicht anerkannt). Wichtig ist dabei auf die Kostenuntergrenze von 5.000 Euro netto pro Antrag zu achten. Zusammenschlüsse mehrerer Betriebe zu einer Ma- schinengemeinschaft zählen ebenfalls zu den Personengemeinschaften. Trennung privat/betrieblich Die Investitionen müssen betriebsnotwendig sowie im Zusammenhang mit der unternehmerischen Tätigkeit stehen. Kosten, die privaten Zwecken dienen, können nicht gefördert werden und es hat eine Abgrenzungsberechnung von betrieblich/privat zu erfolgen. Diese Auftrennung erfolgt auf Ba- sis der genutzten Quadratmeter. Der Anteil der privaten Fläche muss daher aliquot von den Ge- Unternehmen, Recht, Steuer, Soziales samtkosten abgezogen werden und der errechnete Differenzbetrag (betrieblich genutzt) kann ein- gereicht werden. Beispiel Photovoltaik-Anlage: Fläche Wohngebäude: 200 m², Fläche der stromversorgten Wirt- schaftsgebäude 800 m². Bei Nettokosten von 10.000 Euro sind 20 % (200 m² von insgesamt 1.000 m²) als privat einzustufen. Daher sind Nettokosten von 8.000 Euro zu beantragen. Abrechnung der Investition Für die Auszahlung ist eine Abrechnung des genehmigten Förderantrags innerhalb von 3 Monaten ab Bezahlung und vollständiger Inbetriebnahme durchzuführen. Werden zwei Investitionen in einem Antrag beantragt, welche sich im Durchführungszeitraum stark unterscheiden, so gelten diese 3 Monate ab der letzten Inbetriebnahme/Bezahlung des länger dau- ernden Projektes. Je Antrag ist nur eine Abrechnung möglich, die über den aws- Fördermanager online durchzuführen ist. Informationen dazu inklusive Erklär-Video unter noe.lko.at. Ab einer Zuschusshöhe von 12.000 Euro muss die Abrechnung zusätzlich von einem Wirt- schaftsprüfer, Steuerberater oder Bilanzbuchhalter bestätigt werden (Formular auch über aws- Fördermanager abrufbar) Auf Rechnungen dürfen keine Positionen vorhanden sein, die nicht förderbar sind. Analog zur Antragstellung, muss bei der Abrechnung eine Zuteilung der getätigten Investition zu den jeweiligen Investitionsschwerpunkten (Fördersatz von 14 % in den Bereichen Ökologi- sierung und Digitalisierung) erfolgen. Diese Investitionen müssen aufgrund des höheren För- dersatzes immer auf separaten Rechnungen ausgewiesen werden. Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung. Bei einer Unterschreitung der angegebenen Inves- titionskosten erfolgt eine aliquote Kürzung des Zuschusses. Eine Erhöhung des Zuschusses aufgrund höherer Investitionskosten als im Antrag ist nicht möglich. Es wird nach der Abrechnung stichprobenartige Kontrollen der aws geben. Dabei sind unbe- dingt aufzubewahren und vorzulegen: Rechnungen, Zahlungsbelege, Jahresabschlüsse samt Anlagenverzeichnis (bei pauschalierten Betrieben ist letzteres nicht notwendig).
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 8/2020 Seite 5 Auch Ratenzahlung als Form der Finanzierung möglich. Mit Abschluss eines Ratenkaufvertra- ges (Achtung: Beginn 3-monatige Abrechnungsfrist) gilt die Bezahlung als erfolgt. Erfolgt zwischen Antragstellung und Abrechnung oder in der 3-jährigen Sperrfrist/Behaltedauer ein Bewirtschafterwechsel sind vom Nachfolgebewirtschafter alle Bedingungen und Verpflichtungen ein- zuhalten. Im Fall einer Betriebsauflösung innerhalb der Sperrfrist, ist das Unternehmen zur Rückzah- lung der Prämie verpflichtet (Richtlinienpunkt 6.8.2). COVID19 Härtefallfonds Signifikant wirtschaftliche Betroffenheit, daher auch Berücksichtigung anderer Einkünfte gemäß §2 Abs.3 EStG 1988, definierter Kreis potentieller nachstehender Antragsteller: Wein- und Mostbuschenschank Urlaub am Bauernhof Betriebe mit Direktvermarktung und Vermarktung an Gastronomie, Schulen Seminarbäuerinnen Forstbetriebe mit Lieferverträgen Förderung: nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 2.000 Euro pro Monat plus 500 Euro Comeback Bonus pro Bewirtschafter. Nebeneinkünfte sind abzuziehen, über 2.000 Euro Neben- einkünfte ist keine Förderung möglich. Betrachtungszeiträume: Insgesamt 12 Monate zwischen 16. März 2020 und 15. März 2021, Ge- genüberstellung der Einkünfte mit dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Antragstellung: eAMA unter Rubrik LE-Projekte, Ausfüllhilfe, Merkblatt Unternehmen, Recht, Steuer, Soziales COVID19 Fixkostenzuschuss I+II Unterstützung für Betriebe, die durch die Coronakrise im Zeitraum zwischen 16. März 2020 und 30. März 2021 Umsatzausfälle von mindestens 40 % (Fixkostenzuschuss I) bzw. 30 % (Fixkos- tenzuschuss II) haben: Vergleich der Umsätze monatsweise oder quartalsweise möglich Gestaffelter Zuschuss bis maximal 75 % der nachgewiesenen Fixkosten des Betriebes wie z.B. Geschäftsraummieten und Pacht Betriebliche Versicherungsprämien Zinsaufwendungen Wertverlust bei saisonaler und verderblicher Ware Bestätigung der Umsatzausfälle und Fixkosten durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bi- lanzbuchhalter erforderlich Abwicklungsstelle: COVID-19 Finanzierungsagentur (COFAG) Grundlegende Infos unter fixkostenzuschuss.at, Antragstellung über Finanzonline. Garantie für COVID19 Überbrückungsfinanzierungen Zielsetzung: Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung aufgrund der Coronakrise beeinträchtigt ist Unterstützung von Betriebsmittelfinanzierungen und Finanzierungen für die Stundung bestehen- der Kreditlinien an gesunden Unternehmen Wirtschaftlichkeitsbeurteilung und Risikobeurteilung durch Hausbank erforderlich Abwicklung über die Hausbank des Förderwerbers Antragstellung über den aws Fördermanager foerdermanager.aws.at gemeinsam mit der Bank 100 % Haftungsgarantie: max. Kreditrahmen für die Urproduktion 100.000 Euro Garantielaufzeit maximal 5 Jahre Zinssatzobergrenze 0 % p.a. danach 3-Monats-Euribor +0,75 % Keine Sicherheiten erforderlich, kein Garantieentgelt Kein Bearbeitungsentgelt für Garantie
Seite 6 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 8/2020 COVID19 Härtefallfonds – Umsatzersatz für 2. Lockdown Analog zum Umsatzersatz bei direkt durch den zweiten Lockdown betroffene Betriebe aus dem Wirt- schaftsbereich (z.B. Hotels und Gastgewerbe) besteht auch für luf Betriebe (Buschenschanken, Heu- rige und UaB-Betriebe) die Möglichkeit, zwischen 18. November und 15. Dezember einen pauschalen Ersatz von 80 % des entgangenen Nettoumsatzes zu beantragen. Abwicklung über Härtefallfonds un- ter eama.at. Unternehmen, Recht, Steuer, Soziales Buschenschank Als Nachweis für Umsatzentgang werden Aufzeichnungen, die im Rahmen der steuerlichen Ge- winnermittlung, der Registrierkassen- oder Belegerteilungspflicht oder für umsatzsteuerliche Zwecke geführt werden, anerkannt. Eine Beantragung ist nur in jenen Fällen möglich, bei denen die geplante Ausschankzeit des Buschenschanks laut Heurigenkalender innerhalb des Betrach- tungszeitraums liegt. Wurde der Betriebszweig erst neu zwischen 1. Dezember 2019 und 30. Oktober 2020 begonnen und sind keine Vergleichswerte aus dem Vorjahr verfügbar, so ist dennoch ein Ersatz in Höhe von 2.300 Euro (Mindestförderbeitrag) möglich. Das Anbieten der Abholung/Lieferung von Spei- sen und Getränken ist hinsichtlich der Beantragung nicht hinderlich, Umsätze daraus sind auch nicht in Abzug zu bringen. Urlaub am Bauernhof Unter diesen Betriebszweig fallen Betriebe, die maximal 10 Betten und/oder zusätzlich bis ma- ximal 5 Appartements/Ferienwohnungen anbieten und nicht der Gewerbeordnung 1994 unter- liegen. Als Vergleichszeitraum ist der Umsatz zwischen dem 4. November und 6. Dezember des Vorjahres heranzuziehen. Wurde der Betriebszweig im Zuge eines Bewirtschafterwechsels erst neu übernommen und sind die Umsatzwerte des Vorbewirtschafters bekannt, so können diese als Vergleichswerte für den vergleichbaren Zeitraum des Vorjahres herangezogen werden. Wurde erstmalig mit der Vermie- tung begonnen, gilt ebenfalls 2.300 Euro Umsatzersatz (Mindestförderbeitrag). Betriebswirtschaft Martina Kalteis BSc DW 41151, DDI Claudia Gugler DW 41152, Ing. Alfred Fallmann DW 41551 Existenzgründungsbeihilfe (EGB) Junglandwirte mit erstmaliger Bewirtschaftungsaufnahme (Übernahme, Pacht, Kauf, …) erhalten ein- malig eine Beihilfe von bis zu 15.000 Euro. Antragstellung zwingend innerhalb eines Jahres ab Bewirtschaftungsbeginn. Beratung zu Fördervoraussetzungen (Mindestqualifikation, Mindestbe- triebsgröße, Auflagen...) nach Terminvereinbarung mit oben angeführten BW-BeraterInnen. Betriebswirtschaft Investitionsförderung Ein Förderantrag ist zwingend vor Investitionsbeginn zu stellen (Bestellung, Auftrag, Kaufvertrag wird als Beginn gewertet). Förderbar sind: betriebliche Gebäude – ausgenommen offene Güllegruben; Biomasseheizungen; Almen; Imkerei; Maschinen und Geräte für die Innenwirtschaft inkl. Technik für Direktvermarktung, Bergbauernspezialmaschinen, Erntemaschinen für Spezialkulturen, Maschinen für bodennahe Gülleausbringung, Gülleseparatoren, Pflanzenschutz und Direktsaat - teilweise nur in Gemeinschaft; Verbesserung der Umweltwirkung (zB automatische Lenksysteme); Beregnung und Bewässerung; Garten-, Obst- und Weinbau. Direktzuschuss 20 bis 40 %. Kombinationsmöglichkeit mit Covid-Investitionsprämie möglich. Terminvereinbarung Beratung und Antragstellung erforderlich. Abrechnung von Investitionsprojekten Die im Bewilligungsschreiben dargestellte Abrechnungsfrist ist jedenfalls einzuhalten. Zur Vermeidung allfälliger Fehler bietet die BBK kostenpflichtige Beratung und Hilfestellung an, Terminvereinbarung für Melk Sophia Stiegler DW 41104 und für Scheibbs Elisabeth Siebenhandl DW 41503.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 8/2020 Seite 7 INVEKOS KS Dr. Martin Auer, Ing. Johannes Fitzthum, Ing. Matthias Neuhauser, Andreas Fromhund AMA – Direktzahlungsbescheide sowie ÖPUL-, AZ-Mitteilungen Mit 11. Jänner versendet die AMA Direktzahlungsbescheide sowie ÖPUL- und AZ-Mitteilungen. Über- prüfen Sie Bescheid- und Mitteilungsinhalte auf deren Richtigkeit, bei fehlerhaftem Direktzahlungsbe- scheid ist Beschwerde innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung, bei fehlerhafter ÖPUL- und AZ-Mit- teilung ist das Rechtsmittel des Einspruches zu erheben. Bei Fragen bitte um telefonische Terminver- einbarung mit Ing. Johannes Fitzthum DW 41121 und Julia Zehetner BSc DW 41531. ZA-Übertragung bei jedem Flächenzugang Bei Flächenänderung (Pacht, Pachtrückfall, Kauf, Nutzungsüberlassung, …) sind Zahlungsansprüche bis spätestens 15. Mai zu übertragen. Zahlungsansprüche verfallen nach zweimaliger Nichtnutzung (Auskunft im Bescheid Direktzahlungen 2020), bei ZA-Übertagung ohne Fläche 30 % Einbehalt in die Nationale Reserve. ZA-Übertagungsformular sowie Merkblatt online auf ama.at. Übertragung ist online Invekos oder bei Ing. Johannes Fitzthum und Julia Zehetner BSc möglich. Verpflichtende Aufzeichnungen für ÖPUL und Cross Compliance (CC) Phosphormindeststandard für ÖPUL-TN (P-Düngung entspricht sachgerechter Düngung): Empfehlung: vor Zukauf mineralischer P-Dünger gesamtbetriebliche P-Bilanz erstellen Gesamt-P-Düngergaben über 100 kg je Hektar sind zu dokumentieren (Begründung mittels Bodenuntersuchungsergebnissen, ausgenommen P nur aus der Tierhaltung) Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün (85 % der Ackerfläche sind begrünt): schlagbezogen: Anbau und Ernte von Hauptkulturen, Anbau und Umbruch von Zwischenfrüchten, spätester Anbau von Zwischenfrüchten ist 1. Oktober. Die Aufzeichnungsverpflichtungen und Details der ÖPUL-Maßnahmen Weide, Stallhaltung, Anbau seltener landwirtschaftlicher Kulturpflanzen, Naturschutz, Bodennahe Ausbringung Wirtschaftsdünger, BIO, … sind in den Maßnahmenerläuterungsblättern zu finden. Pflanzenschutzmittel: Datum der Verwendung, behandelte Fläche(n) und Kultur, Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels, Aufwandmenge Pflanzenbau Ing. Johannes Fitzthum DW 41121, Julia Zehetner BSc DW 41531 N-Gesamtbilanzierung ab 15 ha LN nötig Betriebsbezogene Stickstoffbilanz ist für Betriebe ab 15 ha LN erforderlich, (max. 2 ha Gemüse). Be- triebe, deren Dauergrünland- oder Ackerfutterflächenanteil größer 90 % ist, haben keine Aufzeich- Pflanzenbau nungsverpflichtung. Der kostenlose LK Düngerrechner steht unter lk-noe.at zur Verfügung. Die Bilanz muss bis 31. März erstellt werden und ist 7 Jahre aufzubewahren. Für Fragen oder Unterstützung zur Bilanzierung stehen Ing. Johannes Fitzthum und Julia Zehetner BSc zur Verfügung. Maiswurzelbohrerfangzahlen durch feuchte Witterung niedriger – kaum Schäden Wichtigste wirksamste Bekämpfungsmöglichkeit ist die Fruchtfolge. Folgt kein Mais auf Mais sterben Käferlarven zu 100 % ab. Saatfurchengranulate (Picador, Force Evo) für Maisfelder mit Maisvorfrucht stehen zur Verfügung. Fallenstandorte und Entwicklung sind unter warndienst.at zusammengestellt: Bezirk 2016 2017 2018 2019 2020 Melk (Bergland, Umbach, Kilb) 2.524 1.689 4.623 5.281 2.516 Scheibbs (Neumarkt, Purgstall) 428 799 374 902 605 St. Pölten 6.309 4.820 5.659 6.346 4.735 Durschnitt NÖ 1.383 1.238 1.618 2.038 1.477
Seite 8 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 8/2020 Nachberichterstattung Drahtwurm und Co Der Schnellkäfer legt die Eier gerne in wiesenähnliche Bestände ab, aus denen sich die Drahtwurm- Larve entwickelt und je nach Art, 2 bis 4 Jahre, im Boden lebt. Neben Kartoffeln wird Mais bei Feldfutter in der Vorfrucht oder angrenzenden Grünlandbeständen oft geschädigt. Eine Bekämpfung ist abhängig von der Hauptschadensart, daher in verschiedenen Stadien möglich, siehe warndienst.at: Bodenbearbeitung nach Vorkultur: mehrmalige flache Bodenbearbeitung (Striegel ist grundsätzlich ausreichend, da die Eier oberflächig abgelegt werden) unter Berücksichtigung der Flugkurven der Hauptschadensart Begrünungspartner um Kreuzblütler zur Fraßhemmung ergänzen (Buchweizen, Ölrettich, Rübsen, Senf, …) Bodenbearbeitung im Frühjahr intensivieren: Mobilität von Drahtwurm wird eingeschränkt da eine Weiterbewegung in der neuen Bodenstruktur nur schwer möglich ist, Abwanderung bei ungünstigen Bedingungen wie Hitze und Trockenheit, Drahtwürmer nehmen nur Nahrung in flüssiger Form auf Pflanzenbau Verwendung Saatgutbeizen: teilweise ist Sonido gebeiztes Saatgut noch verfügbar oder Force 20 CS bietet kurzfristigen Schutz gegenüber frühen Drahtwurmbefall Ausbringung Saatfurchengranulate: Anwendung in der Saatfurche optimiert mit Diffusoren (Erhältlich bei PSM Hersteller) Produkte Picador oder Force Evo zeigen längere Schutzwirkung Biologischer Pflanzenschutz mit Pilzpräparaten oder Kalkstickstoff. Boden.Leben online Webinarreihe Termin: Dezember bis April Kosten: Kostenlos für Vereinsmitglieder, Beitritt jederzeit unter bodenistleben.at Referenten:Experten aus Wissenschaft und Praxis aus In- und Ausland Inhalt: Forschungsergebnisse zur Zwischenfrucht, Mikronährstoffdüngung, Pflanzeneffekte untereinander, technische Innovationen bei der Direktsaat Anmeldung: unter bodenistleben.at, keine Teilnahme ohne Anmeldung. Pflanzenschutzsachkundeweiterbildung – Grünland und Wald Termin: Montag, 25. Jänner 2021, Schloss Neubruck, Scheibbs, 8.30 bis 13.30 Uhr Kosten: 10 Euro, bereits gefördert Referenten: DI Martina Löffler, Ing. Karl Schuster Inhalt: Pflanzenschutz im Grünland und Forst Anmeldung: bis 23. Jänner in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung. Pflanzenschutzsachkunde – Ackerbau: Termin: Mittwoch, 10. Februar 2021, GH Birgl in Inning, von 8.30 bis 13.30 Uhr Kosten: 10 Euro, bereits gefördert Referenten:externe Referenten und Pflanzenbauberater der Bezirksbauernkammern Inhalt: Pflanzenschutz und praktische Erfahrungen, Anwenderschutz, Gerätetechnik, Gewäs- serschutz, Pflanzenschutzmittelregister Anmeldung: bis 5. Februar in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung. Düngekarten selbst erstellen und mit dem eigenen Düngerstreuer anwenden Termin: DO, 21. Jänner von 19.30 bis 21.30 Uhr und MI, 27. Jänner 2021 von 13 bis 16 Uhr Ort: Bezirksbauernkammer Melk, Abt Karlstraße 19, 3390 Melk Kosten: 50 Euro, bereits gefördert, 70 Euro ungefördert, Referenten:Vertreter der Innovation Farm Inhalt: Donnerstag: Einführung Grundlagen, Anwendungsgebiete Teilflächenbewirtschaftung Mittwoch: Erstellung Applikationskarte, eigener Laptop erforderlich Anmeldung: bis 7. Jänner in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 8/2020 Seite 9 Tierhaltung Ing. Maria Wieseneder BEd DW 41131, Julia Zehetner BSc DW 41531 Züchterversammlungen 2021 aufgrund COVID-19 abgesagt Alternativ erhalten alle Züchter ein umfangreiches Magazin mit Informationen zu Zuchtstieren und aktuellen Themen aus der Rinderzucht. Die Ergebnisse der MLP (LKV-Reihungslisten) werden per Post oder über die LKV-Mitarbeiter übermittelt. Für Vereine mit Neuwahlen wird bei der Behörde ein Ansuchen um Fristerstreckung eingebracht. BIO - Kontrollkostenzuschuss für Neueinsteiger und Hofübernehmer Gilt für Neueinsteiger in die biologische Wirtschaftsweise und Hofübernehmer von Bio-Betrieben: Fördervoraussetzungen: aktive Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Betrieb, Abschluss Bio- Kontrollvertrag bzw. Übernahme Biobetrieb ab 1. Jänner 2014 sowie erstmalige Teilnahme des Förderwerbers an dieser Lebensmittelqualitätsregelung. Fördersatz: 80 % der bezahlten Netto-Bio-Kontrollkosten, Auszahlung maximal 5 Jahre Förderantrag einmalig stellen, jährlicher Zahlungsantrag für Auszahlung notwendig förderbar sind nur nach Einreichung des Förderungsantrages stattgefunden Biokontrollkosten Zahlungsantrag jährlich mit nachstehenden Beilagen stellen (keine automatische Zusendung): Rechnung der Biokontrollstelle und Zahlungsnachweis Nähere Infos und Unterstützung bei Antragstellung bei Ing. Maria Wieseneder BEd DW 41131 und Julia Zehetner BSc DW 41531. BIO - Weideregelung 2021 Tierhaltung Die zuletzt für November geplante Weideplanerstellung für 2021 wird für Bio-Betriebe, die die Weidevoraussetzungen 2020 erfüllt haben, auf das Jahr 2021 verschoben. Die Weidevorgabe 2020 wird auch für das Jahr 2021 fortgeschrieben: mind. 1 RGVE pro ha weidefähiger Fläche oder mind. 50 % der RGVE haben in der Vegetationsperiode Weidezugang, Es muss geweidet werden, wann immer es die Witterungs- und Bodenbedingungen erlauben. Die Weidevorgabe ab dem Jahr 2022 gemäß Bio-VO (EU) 2018/848 werden im Laufe des kommenden Jahres bekannt gegeben. Es ist davon auszugehen, dass nur Witterungsbedingungen, saisonale Be- dingungen und der Zustand des Bodens als zulässige Ausnahme von der Weideverpflichtung aner- kannt werden können. Es wird keine Verlängerung der 2020 und 2021 geltenden Vorgaben für 2022 geben und die neue Regelung wird alle RGVE umfassen. BIO - Überdachung von Auslaufflächen Bio-Betriebe sind dazu verpflichtet, allen Tieren Zugang zu Freigelände (Auslaufflächen) anzubieten. Eine 100 %ige Überdachung der Außenflächen für Kälber, Kitze und Lämmer ist seit Jahresbeginn 2020 nicht mehr zulässig. Der diesbezügliche Erlass des BMSGPK wurde ersatzlos gestrichen: EU Kommission legt Formulierung der EU-Bio-VO „teilweise überdacht“ so aus, dass die bis dato in Ö noch mögliche 90 %ige Überdachung des Auslaufs nicht verordnungskonform ist. Für alle Bio-Tiere müssen mindestens 50 % der Mindestaußenfläche nicht überdacht sein. Unter nachstehenden besonderen Gegebenheiten kann dieser auf 25 % reduziert werden: Betriebe in niederschlagsreichen Gebieten (über 1.200 mm Jahresniederschlag) Ferkel bis 35 kg bzw. für säugende Sauen bis zum Absetzen der Ferkel Zudem wird unterschieden zwischen Alt- und Neubauten: Altbauten = bestehende Ausläufe oder bis Ende 2020 genehmigte Bauten; Übergangsfrist für Anpassungen bis spätestens Ende 2030 Neubauten = Baugenehmigung ab 1. Jänner 2021; neue Regeln mit 50 % bzw. 25 % nicht überdachter Auslauffläche ist zu befolgen. Für 2021 sind Erhebungen aller Auslaufüberdachungen auf Betriebsebene und die Erstellung eines nationalen Stufenplans zur zeitgerechten Umsetzung der Anforderungen geplant.
Seite 10 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 8/2020 BIO - Antrag auf Genehmigung temporärer Anbindehaltung von Rindern und Eingrif- fen bei Nutztieren für BIO-Betriebe über die VIS-Homepage Antragstellung ab 1. Jänner 2021 ausschließlich über die VIS Homepage portal.statistik.at, bisherige Papierantragstellung bzw. Onlineantragstellung auf der Homepage Land NÖ ist nicht mehr möglich. bei vorhandenem VIS-Zugang (Schweine-, Schafe-, Ziegenmeldungen erfolgen bereits online) wird neues Tool integriert, bestehener Zugang kann weiter verwendet werden neuen VIS-Zugang anfordern unter bio@statistik.gv.at Für nachstehende drei Ausnahmen ist eine Genehmigung über die VIS Homepage erforderlich: Bestandesobergrenzen: max. 20 RGVE bei einer, 35 RGVE bei mehreren Tierkategorien Zugang Freigelände (Weide, Auslauf) Betriebliche Notwendigkeit ist gegeben (klimabedingte, geografische, strukturelle Beschränkungen, zB Lage im Berggebiet), gegebenenfalls Nachweise erforderlich wie Fotos, Lageplan, Hofkarte, Skizzen, usw. Bei allfälligen Vorortkontrollen reicht der Nachweis einer bereits erfolgten Antragstellung. Seit 1. Jänner 2020: Betriebsbezogene Genehmigung für Enthornen von Kälbern bis 6 Wochen, Enthornen von weiblichen Kitzen bis 4 Wochen durch Tierarzt, Schwanzkupieren weiblicher Lämmer für Nachzucht bis 7 Tage ebenfalls im VIS erforderlich: konkrete Begründung, weshalb auf den Eingriff nicht verzichtet werden kann, ist erforderlich Kenntnisnahme durch Landeshauptmann, Überprüfung durch Kontrollstelle 3 Jahre gültig (2020 gestellte Anträge gelten bis 31. Dezember 2022) Seit 1. Jänner 2020: Fallweise Genehmigung für Enthornen von Kälbern über 6 Wochen durch Tierhaltung Tierarzt, Einziehen Nasenring bei Zuchtstieren (nur mehr 2021 zulässig) ebenfalls im VIS: Angaben zum Tier erforderlich (Geburtsdatum, OM-Nummer, Geschlecht, usw.) Genehmigung per Bescheid, Überprüfung durch BH Antrags-Unterstützung Ing. Maria Wieseneder BEd DW 41131 und Julia Zehetner BSc DW 41531. Futtermittellieferscheine für AMA-Gütesiegel erforderlich Bei Futtermittelzukäufen von landwirtschaftlichen Betrieben „Futtermittel Lieferscheine“ zur Dokumentation der Rückverfolgbarkeit verwenden –in der BBK erhältlich. MGN-Lieferanten benötigen bei Zukauf von Futtermais eine Bestätigung, dass Saatgut in Österreich gekauft wurde. Erinnerung – Verbringung von Tieren in offener Wartezeit Tiere nach Arzneimittelanwendung in aufrechter Wartezeit dürfen keinesfalls zur Schlachtung, aber bei ausreichender Dokumentation in Verkehr gebracht werden. Nutz- oder Zuchtkälber (oder auch sämtliche andere Tiere) dürfen unter Vermerk beim Auftriebsschein, Zulassungsschein zur Versteigerung oder am Viehverkehrsschein verbracht werden (Mitnahme einer Kopie empfohlen). Webinar Milchviehstall Grundlagen für die Planung Termine: Freitag, 11. Dezember von 9.30 bis 10.30 Uhr Kosten: 20 Euro pro Person gefördert, 40 Euro ungefördert Referenten:Ing. Rudolf Schütz, Ing. Hermann Katzensteiner beide LK NÖ Inhalt: Planungsbeispiele, Funktionsbereiche, Anordnung Melkstand/Melkroboter, Warteplatz und Auslauf, Nebenräume, Gebäudekonstruktionen Anmeldung: bis 4. Dezember in Melk DW 41100 od. Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung Webinar Automatische MelkSysteme - was ist bei der Planung zu beachten? Termine: Mittwoch, 13. Jänner von 9.30 bis 10.30 Uhr Kosten: 20 Euro pro Person gefördert, 40 Euro ungefördert Referenten: Ing. Rudolf Schütz, Ing. Josef Rechberger, beide LK NÖ Inhalt: bauliche Anforderungen AMS, Planungsgrundlagen, Anordnungsmöglichkeiten Anmeldung: bis 6. Jänner in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 8/2020 Seite 11 Klauenpflege der Kuh – Grundkurs Termine: Donnerstag, 14. Jänner von 19.30 bis 22 Uhr (Theorieteil) Freitag, 15. Jänner von 8.45 bis 16.30 Uhr (Praxisteil) Ort: Mostviertler Bildungshof, Gießhübl 7, 3300 Amstetten Kosten: 90 Euro pro Person gefördert, 180 Euro ungefördert Referenten: Johannes Berger, Stefan Öschlberger Anmeldung: bis 21. Dez. in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung. Homöopathie in der Nutztierhaltung – Komplexmittelapotheke 2 Termin: Montag, 11. Jänner und Dienstag, 12. Jänner jeweils von 9 bis 17 Uhr Ort: Bezirksbauernkammer Scheibbs, Kapuzinerplatz 4, 3270 Scheibbs Kosten: 55 Euro pro Person gefördert, 110 Euro ungefördert Referenten: Dr. Elke Pöchlauer, Tierärztin Inhalt: 72 neue Komplexmittel, deren Anwendung und darin enthaltenen Einzelmittel Anmeldung: bis 4. Jänner in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung. Homöopathie in der Nutztierhaltung – zweitägiger Grundkurs Termine: Mittwoch, 13. Jänner und Donnerstag, 14. Jänner jeweils von 9 bis 17 Uhr Ort: GH Mostlandhof, Schauboden 4, 3251 Purgstall Kosten: 55 Euro pro Person je Kurstag gefördert, 110 Euro ungefördert Referenten: Dr. Elke Pöchlauer, Tierärztin Inhalt: Grundlagen der Homöopathie, Ähnlichkeitsprinzip der Potenzierung und Dosierung, Anmeldung: bis 6. Jänner in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung. Homöopathie in der Nutztierhaltung – Schüsslersalze Tierhaltung Termin: Freitag, 15. Jänner von 9 bis 17 Uhr Ort: GH Mostlandhof, Schauboden 4, 3251 Purgstall Kosten: 55 Euro pro Person gefördert, 110 Euro ungefördert Referenten: Dr. Elke Pöchlauer, Tierärztin Inhalt: Schüssler-Mineralstofftherapie, 12 Haupt- und 12 Zusatzmineralsalze Anmeldung: bis 8. Jänner in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung. Eutergesundheit verstehen und fördern – Homöopathie und Heilpflanze Termin: Mittwoch, 20. Jänner von 9 bis 17 Uhr Ort: GH Mostlandhof, Schauboden 4, 3251 Purgstall Kosten: 30 Euro pro Person gefördert, 120 Euro ungefördert Referenten: Dr. Elisabeth Stöger, Tierärztin Inhalt: krankheitsauslösende Faktoren, Früherkennung von Euterveränderungen, Schul- medizin und Möglichkeiten zur Verbesserung der Eutergesundheit mit Heilpflanzen Anmeldung: bis 15. Jänner in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung. Informationsveranstaltung für Rindermäster Termin: Mittwoch, 20. Jänner von 13.30 bis 17.30 Uhr Ort: GH Birgl, Inning 34, 3383 Hürm Kosten: 5 Euro pro Person gefördert, 10 Euro ungefördert Referenten: DI Werner Habermann, zuständiger Amtstierarzt und Futtermittelreferent Inhalt: Marktlage und –ausblick, wirtschaftliche Kennzahlen, Ergebnisse AK Rindermast Anmeldung: bis 13. Jänner in Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung. Ausbildungskurs TGD-Arzneimittelanwender Coronabedingt musste der Ausbildungskurs zum TGD-Arzneimittelanwender im November abgesagt werden, ein Ersatztermin wird ehebaldigst organisiert. Bitte um Vormerkung/Voranmeldung in der BBK Melk DW 41100 oder Scheibbs DW 41500. Sie werden zeitgerecht zum neuen Termin informiert.
Seite 12 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 8/2020 Legehennenhaltung für die Direktvermarktung Termin: Freitag, 29. Jänner von 9 bis 12 Uhr Ort: Mostviertler Bildungshof, Gießhübl 7, 3300 Amstetten Kosten: 10 Euro pro Person gefördert Referenten: Ing. Oliver Bernhauser, DI Eduard Wagner, beide LK NÖ Inhalt: Legehennenhaltung als Zuerwerb, Produktionstechnik, Tierschutz, rechtliche Infos, Geflügel Direktvemarktung und Absatzmöglichkeiten, kostengünstige Baulösungen Anmeldung: bis 22. Jänner in der BBK Amstetten DW 40100, keine TN ohne Anmeldung. Mastgeflügelhaltung für die Direktvermarktung Termin: Freitag, 29. Jänner von 13 bis 16 Uhr Ort: Mostviertler Bildungshof, Gießhübl 7, 3300 Amstetten Kosten: 10 Euro pro Person gefördert Referenten: Ing. Oliver Bernhauser, DI Eduard Wagner, beide LK NÖ Inhalt: Mastgeflügelhaltung als Zuerwerb, Haltungsvorschsriften bei Masthühnern, Puten, Gänsen und Enten, Direktvermarktung und Besichtigung Maststall der LFS Gießhübl Anmeldung: bis 22. Jänner in der BBK Amstetten DW 40100, keine TN ohne Anmeldung. Online-Angebote für Schweinehaltung 2020/2021 Webinar – Afrikanische Schweinepest - „Auf den Ernstfall vorbereitet sein“ Termin: Donnerstag, 17. Dezember von 9.30 bis 11.30 Uhr Kosten: 10 Euro pro Person gefördert Anmeldung bis 10. Dezember unter DW 23100 Schweine Webinar - Außenklimaställe für Schweinemast, was ist zu beachten Termin: Montag, 18. Jänner 2021 von 14 bis 15 Uhr Kosten: 20 Euro pro Person gefördert Anmeldung bis 11. Jänner 2021 unter DW 26100 Schweinefachtagung der EZG Gut Streitdorf Termin: Montag, 11. Jänner 2021, 14 bis 17 Uhr – kostenlos Anmeldung bis 7. Jänner 2021 unter DW 23100 Schweinemast erfolgreich umsetzen „Mehr Euro unterm Strich“ Termin: Mittwoch, 20. Jänner von 9 bis 12.30 Uhr Ort: BBK St. Pölten, Linzerstraße 76, 3100 St. Pölten Kosten: 20 Euro pro Betrieb gefördert Referenten:Ing. Hans Schmutzer, Ing. Martin Heigl, DI Josef Bandion Inhalt: Der wirtschaftliche Erfolg zwischen den Schweinemastbetrieben unterscheidet sich um bis zu 15 Euro je verkauftem Mastschwein. Wo liegt der Unterschied? Sichtweise des Gesamtbetriebes mit Produktionsschwerpunkt Mast. Vermarktungsmöglichkeiten - Wie funktioniert ein gutes Verkaufsmanagement? Anmeldung: bis 15. Jänner in der LK NÖ unter DW 23100, keine TN ohne Anmeldung. Die Bäuerinnen. Absage sämtlicher Tage der Bäuerin in Melk und Scheibbs Liebe Bäuerinnen, infolge Covid19 haben wir in allen Gebieten den Tag der Bäuerin abgesagt. Wir hoffen auf Euer Veständnis. Nutzen wir bis auf Weiteres unsere elektronischen Kommunikationswege. Bleibt weiterhin gesund, Euch und Euren Familien ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und alles erdenklich Gute sowie Gottes Segen für 2021. Wir freuen uns auf baldiges persönliches Wiedersehen. Eure Bezirksbäuerinnen: Silke Dammerer eh und Maria Zulehner eh
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 8/2020 Seite 13 Diversifizierung und Urlaub am Bauernhof (UaB) Julia Zehetner BSc DW 41531 COVID-19 Informationen für Diversifizierungsbetriebe Buschenschanken: Abstand zwischen Ausschanken von vier auf zwei Wochen verkürzt. Antragsstellung auf Umsatzersatz von 80 % für November für UaB- und Buschenschankbetriebe sowie Privatzimmervermieter (max. 10 Betten) bei nachfolgenden Voraussetzungen (siehe S. 6): Antragssteller ist direkt von COVID-Schutzmaßnahmenverordnung betroffen Betrachtungszeitraum für Umsatzersatz ist Monat November 2020 80 % Umsatzersatz des Vorjahres-Vergleichszeitraums (November 2019) Inanspruchnahme führt nicht zum Ausschluss vom Härtefallfonds Antragsstellung ab 18. November über eAMA analog zu Härtefallfonds. Selbstbedienungsläden – Was ist zu beachten? Öffnungszeitengesetz: Grundsätzlich sind Landwirte ausgenommen. AUSNAHME: Produktverkauf von Gewerbetreibenden (z.B. Fleischer, Bäcker) Einhalten der Öffnungszeiten erforderlich, 24 Stunden nicht mehr möglich Vorsicht beim Alkoholverkauf in SB-Läden - NÖ Jugendschutzgesetz einhalten, Altersfeststellung hat mit Hilfe eines amtlichen Lichtbildausweises oder einer speziellen Jugendkarte zu erfolgen. Nähere Informationen im Referat Direktvermarktung, Alexandra Bichler BBEd, DW 26505. Hygieneförderung Direktvermarktung Mitglieder des Landesverbands für Urlaub am Bauernhof und Privatzimmervermietung in Niederösterreich können erneut die Hygieneförderung beantragen (Laufzeit bis 31. Mai 2021). Antragstellung ab dem 2. November auf der Webseite gastwirtnoe.at möglich, ab dem 16. November wird die Förderung ausbezahlt. Nähere Infos beim „Landesverband für UaB & Privatzimmervermietung“ unter 02758 3110. Webinar: Gutes vom Bauernhof/Top Heuriger - die Auszeichnung für meinen Betrieb Termin: Montag, 11. Jänner 2021 von 10 bis 12 Uhr - kostenlos Referent/in: Ing. Magdalena Matzinger, Roswitha Groiß BSc Inhalt: Vorteile und Nutzen, Ablauf zur Anerkennung, Teilnahme-Kriterien, Anmeldung: LV für bäuerliche Direktvermarkter NÖ, DW 26500 oder direktvermarktung@lk-noe.at Was Kinder brauchen und Eltern wollen – ein Angebot für UaB-Betriebe Termin: Mittwoch, 13. Jänner 2021 von 9 bis 17 Uhr Ort: Kerndlerhof, Mittereichen 2, 3254 Bergland Kosten: 75 Euro pro Person gefördert, 130 Euro ungefördert Referenten: Elisabeth Mack MEd, Doris Fertl MA, LV für UaB und Privatzimmervermietung Inhalt: altersgerechte Bedürfnisse von Kindern, Angebote und Kommunikationsformen Anmeldung: bis 6. Jänner beim LFI NÖ DW 26100 Einstieg in die Direktvermarktung Termine: Montag, 18. Jänner 2021 von 9 bis 15.30 Uhr Ort: Landgasthof Bärenwirt, 3252 Petzenkirchen Kosten: 37 Euro pro Person gefördert, 71 Euro ungefördert Referenten:Mag. (FH) Martina Obermaier, Ing. Magdalena Matzinger Inhalt: Direktvermarktung als Chance, Trends und Gefahren, Absatzwege, Rechtsrahmen, Förderungen, Unterstützungsangebote, Besichtigung Bisonhof Wurzer, Wieselburg Anmeldung: bis 11. Jänner in Melk DW 41100 od. Scheibbs DW 41500, keine TN ohne Anmeldung
Seite 14 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 8/2020 Ausweitung Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ Ab sofort können sich auch Privatzimmervermieter einmal wöchentlich kostenfrei auf Covid19 testen. Somit können auch Urlaub am Bauernhof-Betriebe das Kennzeichen „Sichere Gastfreundschaft“ führen und dem Gast mehr Sicherheit vermitteln. sicheregastfreundschaft.at/testangebot. Direktvermarktung Schulung Lebensmittelhygiene und Allergeninformation für Direktvermarkter Termine: Dienstag, 19. Jänner 2021 von 9 bis 13 Uhr Ort: BBK Scheibbs, Kapuzinerplatz 4, 3270 Scheibbs Kosten: 20 Euro pro Person gefördert, 40 Euro ungefördert Referenten: Ing. Magdalena Matzinger Inhalt: Hygienebestimmungen, Allergenkennzeichnung und -dokumentation, Anmeldung: bis 12. Jänner bei Magdalena Matzinger DW 26508, magdalena.matzinger@lk-noe.at Green Care Zertifikatslehrgang „Gesundheit fördern am Hof“ Termine: 12. Jänner bis 16. November 2021 (168 UE/21 Tage, teilweise online) Ort: St. Pölten, Linz, Green Care Höfe in NÖ und OÖ, zu Hause vor dem PC Kosten: 820 Euro pro Person gefördert, 3.414 Euro ungefördert Inhalt: „Gesundheit fördern am Hof“, Konzeption individueller Angebote für Menschen, die auf der Suche nach Erholung und Stärkung ihrer gesundheitlichen Ressourcen sind. Anmeldung: bis 11. Dezember beim LFI NÖ, DW 26100 Konsumentendialog Ing. Maria Wieseneder BEd DW 41131 Webinarreihe „Wie erklären wir’s den anderen“ Thema Datum Zeit Referenten Pflanzenernährung und DI Manfred Weinhappel, 9. Dezember 9.30 bis 10.45 Uhr Düngung Michael Bittner DI Romana Schneider, Wir erzeugen beste Milch 14. Jänner 9.30 bis 10.45 Uhr Klaus Pickl & Anette Körbler Konsumentendialog Kosten: einmalig 20 Euro pro Betrieb gefördert, 40 Euro ungefördert (für beide Teile) Inhalt: moderne Landwirtschaft erklären, Fakten zu Gülleausbringung und Grundwasserschutz (Teil 1), gesetzliche Standards der Milchviehhaltung (Teil 2), Best Practice Beispiele. Anmeldung: in der LK NÖ DW 26200 oder beim LFI unter noe.lfi.at Neue Broschüre „Antworten geben – Wertschätzung ernten“ Das Referat für Konsumentendialog hat die neue Broschüre als Argumentationsgrundlage zum Dialog mit der Gesellschaft erstellt. Sie enthält Fakten zu Fragen wie „Tut den Kühen das Melken weh?“ sowie Infos zu Themen z.B. Pflanzenschutzmittel, moderne Nutztierhaltung, ... Kostenlose Bestellung möglich in der LK NÖ, DW 26206 oder per Mail an konsumenteninformation@lk-noe.at Nähere Infos und Angebote für Konsumentendialog bei Ing. Maria Wieseneder BEd, DW 41131. Verstärkter Konsumentendialog – Landwirtschaftsbeiträge in NÖN Sonderbeilagen Die Bezirksbauernkammern Melk und Scheibbs haben heuer verstärkt am Dialog mit der Gesellschaft gearbeitet. So erschien bereits im „Hallo Mostviertel“ Ausgabe Mai eine Landwirtschaftsserie mit Schwerpunkten Ernährungssicherheit und Klimawirkung. Nunmehr folgte eine weitere Ausgabe zur Bedeutung der heimischen Forstwirtschaft und Anwendungsmöglichkeiten von Holz und Holzprodukten. Bei einer Auflage von 39.400 Stück erreichen wir KonsumentInnen im gesamten Mostviertel. Unabhängig davon werden monatlich bäuerliche Produkte, Kochrezepte, Eckdaten, Hintergründe und Erzeuger in den NÖN-Bezirksausgaben präsentiert.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 8/2020 Seite 15 Splitter FSME-Impfaktion 2021 Im Februar und April führt die SVS wieder eine kostenlose Impfaktion durch, Anmel- dung erforderlich, zeitgerechte Einladung für die Impftermine wird zugesandt. Bei be- reits erfolgreicher Teilnahme an der SVS-FSME-Impfaktion, ist eine nochmalige Anmeldung nicht er- forderlich, Einladung ergeht automatisch. Infos unter svs.at/zeckenschutzimpfung bzw. 050 808 808. Neue Meister im Bezirk Scheibbs – die Bezirksbauernkammer gratuliert LW Jonas Buber Hinterleiten 15 3263 Randegg Bienen Harald Fuchssteiner Oberhub 10 3281 Oberndorf an der Melk Bienen Gerhard Lechner Zimmerau 9 3281 Oberndorf an der Melk Bienen Gabriele Sterkl Forst am Berg 3 3250 Wieselburg an der Erlauf Neue Meister im Bezirk Melk – die Bezirksbauernkammer gratuliert LW Andrea Aigelsreiter Rametzberg 9 3233 Kilb LW Alexander Dachsberger Etzen 7 3244 Ruprechtshofen Bienen Franz Mayrhofer Mühlbergstraße 11b 3382 Loosdorf Bienen Markus Pawel Loosdorferstraße 10 3243 St. Leonhard am Forst Josef Wanger - neuer Ansprechpartner bei Hagelversicherung Seit 1. Oktober 2020 fallen die Bezirke Lilienfeld, Melk (südlich der Donau) sowie überwiegend St. Pölten Land in die Zuständigkeit von Josef Wanger. Der LW- Meister ist seit 2017 als freiberuflicher Sachverständiger für die ÖHV tätig. „Es freut mich einen jungen und engagierten Kenner der landwirtschaftlichen Praxis für dieses Bera- tungsgebiet gewonnen zu haben. Die Betreuung unserer Kunden liegt somit auch weiterhin in guten Händen. Bei Rudolf Haydn darf ich mich herzlich für seine langjährige Tätigkeit bedanken und wünsche ihm alles Gute für die Zukunft“, betont Ing. Michael Gindl, Landesleiter der ÖHV in NÖ West. Splitter Herr Gebietsleiter Josef Wanger ist unter 0680 204 17 78, wanger@hagel.at erreichbar. Den Bezirk Melk nördlich der Donau betreut unverändert GL Franz Tiefenbacher, 0676 644 44 30, tiefenbacher@hagel.at. Bauern- und Bäuerinnenschule – Infoabend LFS Gießhübl Donnerstag, 14. Jänner um 19 Uhr in der LFS Gießhübl, Anmeldung unter 07472 62722 oder office@mostviertler-bildungshof.at Produktprämierung Messe Wieselburg – Abgabetermine Trotz Covid19-Bestimmungen dürfen Produzenten wie gewohnt ver- schiedenste Produktprämierungen nutzen. Brot-Kaiser - Prämierung von Brot und Feingebäckspezialitäten aus bäuerlicher Produktion Speck-Kaiser - Prämierung von Rohpökelwaren, Kochpökelwaren, Rohwürsten und Aufstri- chen aus bäuerlicher und gewerblicher Produktion Das goldene Blunznkranzl – Prämierung von Blutwurst Das goldene Stamperl – Prämierung von Bränden und Likören Die goldene Birne – Prämierung von Fruchtsäften, Most, Obstweingetränken, Essig, Marmela- den und Trockenobst und -gemüse Öl-Kaiser – Prämierung von Speiseöl Sämtliche Infos und Teilnahmekarten finden Sie unter messewieselburg.at/produktpraemierung/ Suche Junges, motiviertes Pärchen mit landwirtschaftlicher Ausbildung und Erfahrung sucht einen Betrieb oder Grünland (ab 3 ha) zu kaufen oder zur Übernahme auf Leibrente, 0699/17 11 23 14.
Seite 16 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 8/2020 Sprechtag BBK Melk BBK Scheibbs Kammerobmann nach Vereinbarung Montag, 10 bis 12 Uhr Kammersekretär, Berater Donnerstag, 8 bis 12 Uhr Montag, 8 bis 12 Uhr Anmeldung unter Donnerstag, 14.1., 28.1., 4.2., 11.2., Montag, 21.12., 11.1., 25.1., 2.2. (DI), svs.at/termin 25.2. 8.2., 22.2., bzw. 050 808 808 8.30 bis 12 und 13 bis 15 Uhr 8.30 bis 12 und 13 bis 15 Uhr Rechtssprechtag – Anmeldung Donnerstag, 17.12., Mittwoch, 23.12., in BBK erforderlich! von 9 bis 12 Uhr von 9 bis 11 Uhr Viehmärkte Berglandhalle Zwettl Sprechtage Kälbermarkt Donnerstag, 22.12.(DI), 7.1., 21.1. Dienstag, 15.12., 5.1., 26.1., 16.2., Großviehversteigerung Mittwoch, 16.12., 27.1., 3.3. Mittwoch, 20.1., 24.2. „Ist’s Heilig Abend hell und klar, folgt ein höchst fruchtbares Jahr“ …. Herzliche Grüße, Der Kammerobmann Melk Der Kammersekretär Der Kammerobmann Scheibbs Johannes Zuser DI Dr. Martin Auer Mag. Franz Rafetzeder Bezirksbauernkammer aktuell Herausgeber: Bezirksbauernkammer Melk, Abt Karlstraße 19, 3390 Melk, Tel.: 05 0259 41100, Fax: 05 0259 41199 E-Mail: office@melk.lk-noe.at, Internet: noe.lko.at/melk-scheibbs Bezirksbauernkammer Scheibbs, Kapuzinerplatz 4, 3270 Scheibbs, Tel.: 05 0259 41500, Fax: 05 0259 41599 E-Mail: office@scheibbs.lk-noe.at, Internet: noe.lko.at/melk-scheibbs Redaktion: Kammersekretär DI Dr. Martin Auer, Redaktionssekretariat: Gertraud Wurm, Sylvia Edletzberger Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 05 0259 Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme: Nachdruck u. fotomechanische Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Verlages. Veröffentlichte Texte und Bilder gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgeleitet werden. Auch wenn im Text nicht explizit ausge- schrieben, beziehen sich alle personenbezogenen Formulierungen auf weibliche und männliche Personen. Alle Angaben erfolgen mit größter Sorgfalt, Gewähr und Haftung müssen wir leider ausschließen.
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