Mitteilungsblatt der Gemeinde Fraunberg vom 01.04.2021

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Fraunberg vom 01.04.2021
Mitteilungsblatt der Gemeinde Fraunberg
               vom 01.04.2021
                               44. Jahrgang / Nr. 07

V E R W A L T U N G:

Gemeinde Fraunberg
Rathausplatz 1
85447 Fraunberg

Tel.: 08762/7320-0, Fax: 08762/7320-99

E-Mail:   info@fraunberg.de (für allgemeine Angelegenheiten)
          mitteilungsblatt@fraunberg.de (für Mitteilungen im Amtsblatt)

Internet Adresse:    www.fraunberg.de

Öffnungszeiten:      Montag bis Freitag          07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
                     Dienstag                    14.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Bürgermeister Hans Wiesmaier
E-mail: johann.wiesmaier@fraunberg.de

AMTLICHER TEIL

                                  NACHRUF
                                          Herr
                             Bartholomäus Ott
                                       Bachham
 war von 2003 bis 2013 als Aufsichtsperson auf dem Wertstoffhof in Maria Thalheim
                        Angestellter der Gemeinde Fraunberg.
    Er erfüllte seine Aufgaben in großer Verantwortung und vorbildlicher Weise.

                  Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

                           Für die Gemeinde Fraunberg
                                 Hans Wiesmaier
                               Erster Bürgermeister
Mitteilungsblatt der Gemeinde Fraunberg vom 01.04.2021
Herzliche Ostergrüße
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund des Corona-Virus und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen
können wir das Osterfest nicht wie gewohnt im Kreis der Familie feiern. Dennoch
wünsche ich Ihnen und Ihren Familien, auch im Namen des Gemeinderates und den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, ein frohes Osterfest.
Ich hoffe sehr, dass es schon bald wieder anders aussieht und wir uns wieder
persönlich austauschen können. Bis dahin wünsche ich Ihnen alles Gute und bleiben
Sie gesund!
Ihr

Hans Wiesmaier
Bürgermeister
Mitteilungsblatt der Gemeinde Fraunberg vom 01.04.2021
Wichtiger Hinweis
Das nächste Mitteilungsblatt der Gemeinde Fraunberg erscheint
am 16.04.2021.
Redaktionsschluss, Freitag, 09.04.2021, 10.00 Uhr.

Corona-Pandemie
Wichtige Information zur Öffnung des Rathauses
Fraunberg
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
Wegen Corona ist das Rathaus bis auf weiteres
geschlossen, in dringenden Angelegenheiten bitten wir um
telefonische Voranmeldung unter 08762/7320-0.

Es gelten folgende Einschränkungen, welche wir im
Interesse aller Beteiligten dringend zu beachten bitten:

- Zutritt in den Vorraum im Erdgeschoss und in die Büros jeweils nur 1 Person!

- vorgeschriebener Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m und die Pflicht zum
Tragen von FFP 2 Masken!

- Nutzen Sie den persönlichen Kontakt mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
nur für absolut wichtige und nicht aufschiebbare Anliegen!

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Ihre
Gemeinde Fraunberg

Wir gratulieren recht herzlich zum
70. Geburtstag
Herr Anton Obermeier, Maria Thalheim.
90. Geburtstag
Herr Heinz Keller, Maria Thalheim.

Fundamt
Gefunden
Folgender Fundgegenstand wurde an der Information im Rathaus Fraunberg
abgegeben
   - Kinderrucksack
Weitere Informationen: 08762 / 7320-22.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Fraunberg vom 01.04.2021
Aus gegebenem Anlass:
Befüllen von Schwimmbädern und Pools mit Wasser aus den Hydranten
Sehr geehrte Grundstücksbesitzer,
aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Entnahme von Wasser über die
Hydranten zum Befüllen von Schwimmbädern und Pools aus hygienischen und
wasserrechtlichen Gründen nicht erlaubt ist.

Gemeinde Fraunberg
Hans Wiesmaier, 1. Bürgermeister

Stahlaußentreppe abzugeben!
Die Gemeinde Fraunberg hat eine Stahlaußentreppe gegen Gebot abzugeben.
Der Abholer muss die Treppe auf eigene Kosten demontieren und abtransportieren.
Technische Details werden bei Interesse per Mail zugesandt.

Gemeinde Fraunberg
Fraunberg, 25.03.2021
Hans Wiesmaier, 1. Bürgermeister
Mitteilungsblatt der Gemeinde Fraunberg vom 01.04.2021
Planfeststellung

Gemeinde Fraunberg                                                Ort, Datum
                                                                  Fraunberg,
                                                                  26.03.2021
Bekanntmachung
Planfeststellung mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach Art. 36 ff
BayStrWG i. V. m. Art. 72 ff BayVwVfG sowie dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Vorhaben

ED 99 Nordumfahrung Erding mit Verlegung der St 2331
1. Tektur vom 08.02.2021
Die Planfeststellung wurde beantragt vom Staatlichen Bauamt Freising
Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen werden
Grundstücke in den Gemarkungen Erding, Oberding, Eitting, Langengeisling,
Reichenkirchen und Bockhorn beansprucht. Der Plan enthält auch Widmungen,
Umstufungen und Einziehungen und wasserrechtliche Erlaubnisanträge.
Der Plan vom 08.02.2021- bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen - liegt zur
allgemeinen Einsicht aus
bei (Anschrift mit Zimmernummer)
Gemeinde Fraunberg, 85447 Fraunberg, Rathausplatz 1, 1. Stock, Zi.-Nr. 2.1
in der Zeit (vom – bis)
12.04.2021 bis 12.05.2021
während der Dienststunden (von – bis)
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag und Mittwoch von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Dienstag von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Hinweis:
Zum Gesundheitsschutz im Rahmen der Corona-Pandemie wird dringend
gebeten, nach Möglichkeit vorrangig von der Internet-Veröffentlichung
Gebrauch zu machen. Soweit Betroffene oder Einwender dennoch das Rathaus
zur Einsichtnahme aufsuchen wollen oder wegen der Schlüsselnummer des
Grunderwerbsverzeichnisses aufsuchen müssen, bitten wir Sie, sich vorher
wegen Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz telefonisch
(Telefonnummer 08762/7320-12 ) mit Ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung
zu setzen und einen Termin zur Einsicht in die Antragsunterlagen zu
vereinbaren.

Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir zu beachten, dass die
Einsichtnahme selbst in einem gesonderten Raum stattfinden muss, der nur
einzeln oder von Personen aus demselben Hausstand betreten werden kann.
Bitte beachten Sie unbedingt die jeweiligen Anforderungen zum
Gesundheitsschutz!

1. Zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens sowie für die
   Erteilung von Auskünften und die Entgegennahme von Äußerungen und Fragen
   ist die Regierung von Oberbayern.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Fraunberg vom 01.04.2021
2. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann
   Einwendungen gegen den Plan bis spätestens einen Monat nach Ablauf der
   Auslegungsfrist, das ist bis zum
    Datum
    14.06.2021

   schriftlich oder zur Niederschrift

    bei (Anschrift mit Zimmernummer)
    der Gemeinde Fraunberg, 85447 Fraunberg, Rathausplatz 1
   oder bei der
      Regierung von Oberbayern
      Maximilianstraße 39
      80538 München
      Zi.Nr. 4120
   erheben.

   Einwendungen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten
   elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen (Art. 3a Abs. 2
   BayVwVfG) unter der E-Mail-Adresse strassen.enteignungsrecht@reg-
   ob.bayern.de erhoben werden.

   Einwendungen per „einfacher“ E-Mail ohne qualifizierte elektronische
   Signatur sind unwirksam.

   Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner
   Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für
   das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Einwendungen und
   Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen
   privatrechtlichen Titeln beruhen.
   In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten
   unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht
   werden (gleichförmige Einwendungen), ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf
   und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu
   bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese
   Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen
   Seite enthalten sein, andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt
   bleiben.

3. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, den die
   Regierung von Oberbayern noch ortsüblich bekannt machen wird.
   Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben - bzw. bei gleichförmigen
   Einwendungen deren Vertreter oder Bevollmächtigte - werden von dem
   Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Falls außer der Benachrichtigung
   der Behörden und des Trägers des Vorhabens mehr als 50 Benachrichtigungen
   vorzunehmen sind, können diese Benachrichtigungen durch öffentliche
   Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten
   ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht
   nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei
   Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn
   verhandelt werden.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Fraunberg vom 01.04.2021
4. Durch Einsichtnahme in den Plan, Erhebung von Einwendungen und Abgabe
   von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung
   entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet.

5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung
   zumindest dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem
   Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren
   behandelt.

6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch
   die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung
   (Planfeststellungsbeschluss) kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt
   werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

7. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist (§ 5 UVPG), wird darauf hingewiesen,
   - dass die für das Verfahren und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit
   des Vorhabens zuständige Behörde die Regierung von Oberbayern ist
   - dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss
   entschieden werden wird,
   - dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung
   der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gem. § 18 Abs. 1
   UVPG beinhaltet.
    - dass als Anlage 1 zum Erläuterungsbericht ein UVP-Bericht vorgelegt wurde

8. Folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen (Planunterlagen)
   werden zur Einsicht für die Öffentlichkeit ausgelegt (§ 19 UVPG):
Mitteilungsblatt der Gemeinde Fraunberg vom 01.04.2021
9. Von Beginn der Auslegung des Planes treten die Beschränkungen der Art. 23 bis
   26 BayStrWG und die Veränderungssperre des Art. 27b BayStrWG in Kraft.

10. Diese Bekanntmachung wird gemäß Art. 27a BayVwVfG zusätzlich auf der
    Internetseite der Gemeinde Fraunberg bereitgestellt und ist über den folgenden
    Link erreichbar: https://www.fraunberg.de/.
    Darüber hinaus werden die ausgelegten Planunterlagen im Internet bereitgestellt
    und sind mit dem Beginn der Auslegung über folgenden Link erreichbar:
    https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichk
    eit/planung_bau/index.html.
11. Die Regierung von Oberbayern behält sich vor, alle eingehenden
    Einwendungsschreiben einschließlich der darin enthaltenen persönlichen
    Angaben dem Vorhabensträger zur Stellungnahme zuzuleiten. Soweit damit kein
    Einverständnis besteht, erfolgt die Zuleitung anonymisiert; ein etwaiger
    Anonymisierungswunsch ist vom Einwendungsführer in seinem
    Einwendungsschreiben ausdrücklich zu erklären.

Hans Wiesmaier,
1. Bürgermeister
Umgang mit einem offenen Feuer, Reisig- oder Wiedfeuer,
Brauchtumsfeuer z.B. Sonnwendfeuer und Grillgeräten
Folgende Vorschriften sind zu beachten:

1. Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB)
Für den Vollzug ist die Gemeinde zuständig (§ 23 VVB).
§ 4 VVB – Feuer im Freien:
• Es darf keine Brandgefahr für die Umgebung bestehen.
• Einzuhaltende Entfernungen:
• 5 Meter von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen und
  sonstigen brennbaren Stoffen (z. B. trockene Hecken, (Nadel-) Bäume,
  etc.). Dies gilt auch für Holzpalisaden oder einen Sichtschutz aus
  brennbarem Material.
• 25 Meter von leicht entzündbaren Stoffen.
• mindestens 100 m müssen offene Feuerstätten von leicht entzündbaren
  Stoffen (z.B. Wald) entfernt sein z. B. Reisig- oder Wiedfeuer,
  Brauchtumsfeuer.
AUSNAHME: Grillgeräte, Heizpilze, Lufterhitzer und vergleichbare Feuerstätten
dürfen in den von den Herstellern angegebenen Abständen zu brennbaren Stoffen
betrieben werden.
Wichtige Hinweise:
• Das offene Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten und darf nur im
  Freien entzündet werden.
• Bei starkem Wind ist das Feuer sofort zu löschen.
• Löschmittel sind in ausreichender Menge vorzuhalten.
• Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstätte erloschen sein.
§ 24 VVB – Weitergehende Anordnungen
• Die Gemeinde kann im Einzelfall weitergehende Anordnungen treffen.
  Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit nach § 27 VVB mit
  Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

2. Abfallrecht – Entsorgung/Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Für so genannte Brauchtumsfeuer (z. B. Sonnwendfeuer) darf als Brennmaterial nur
trockenes, naturbelassenes Holz (d. h. nicht lackiert, beschichtet, eingelassen,
imprägniert usw., keine Möbelteile) verwendet werden. Das Verbrennen von
Altpapier, Kartonagen, Altreifen, Kunststoffen und sonstigen Abfällen sowie Altölen in
Brauchtumsfeuern ist nicht zulässig. Verbrennungsrückstände sind Abfälle und daher
ordnungsgemäß zu entsorgen.
Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dürfen Abfälle zum
Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen
behandelt werden. Das Verbrennen von nicht geeigneten Materialien stellt eine
unzulässige Abfallbeseitigung dar. Bei einem Verstoß muss mit einer
Ordnungswidrigkeitenanzeige und
Bußgeld gerechnet werden.
Das Verrotten oder Verbrennen von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener
Beseitigungsanlagen (z.B. Grüngutcontainer,
Biogasanlagen usw.) ist gemäß der Bayerischen Pflanzenabfall-Verordnung
(PflAbfV) unter bestimmten Voraussetzungen und Auflagen möglich.
Strohige Abfälle aus der Landwirtschaft oder dem Erwerbsgartenbau dürfen nur
verbrannt werden, wenn ihre Einarbeitung nicht möglich ist oder sie im Boden nicht
genügend verrotten können. Das Verbrennen muss mindestens sieben Tage vorher
über die Gemeinde beim Landratsamt Erding angezeigt werden. (Informationen und
Formblätter
erhalten Sie bei der Gemeinde oder beim Landratsamt Erding, Abfallrecht, Tel.
08122/58-1208).

3. Naturschutzrecht
Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) darf grundsätzlich jeder
zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung alle Teile der freien Natur ohne
behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundeigentümers oder
sonstigen Berechtigten unentgeltlich betreten (Art. 27 Abs. 1 und 2 BayNatSchG).
Dieses so genannte Betretungsrecht gilt nur für Betätigungen im Rahmen
traditioneller Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung, die dem
Naturgenuss und der Erholung dienen.
Das Entzünden und Betreiben offener Feuer zum Grillen, als Lagerfeuer oder als
Traditionsfeuer (Bergfeuer, Johanni- bzw. Sonnwendfeuer u.ä.) in der freien Natur
außerhalb behördlich dafür bestimmter Plätze ist mehr als nur ein „normales
Betreten“ und wird daher nicht vom Betretungsrecht gedeckt. Dies gilt sowohl für
offene Feuerstätten (z. B. Grillgeräte) als auch für unverwahrtes Feuer (d. h. Feuer,
das nicht in einer offenen Feuerstätte, sondern z.B. in einer Feuerstelle am Boden
oder in einer dafür hergestellten Bodenmulde betrieben wird). Dafür ist stets die
Zustimmung des Grundstücksberechtigten – für das Sammeln von Brennholz im
Wald auch die Zustimmung des Waldbesitzers – erforderlich.
Auch beim erlaubten Feuermachen sollte die allgemeine Verpflichtung zum Schutz
der Natur beachtet werden (§ 1 BNatSchG). Danach hat jeder
• nach seinen Möglichkeiten in Verantwortung für die natürlichen
  Lebensgrundlagen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des
  Naturschutzes und der Landschaftspflege beizutragen und
• sich so zu verhalten, dass die Lebensgrundlagen für wildwachsende
  Pflanzen und wildlebende Tiere soweit wie möglich erhalten, nicht mehr
  als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt und gegebenen-
  falls wiederhergestellt werden.
Innerhalb von Landschaftsschutzgebieten unterliegt das Anzünden von offenen
Feuern einem Erlaubnisvorbehalt der Unteren Naturschutz-behörde. Innerhalb der
Naturschutzgebiete ist das Anzünden von offenen Feuern in den meisten Fällen
verboten.
Auskunft erteilt die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Erding (Telefon:
08122/58-1243).

4. Waldgesetz
Wer in einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m davon eine
offene Feuerstätte (=Grillgerät) oder ein unverwahrtes Feuer (=Lagerfeuer auf einem
naturbelassenen Boden) anzünden will, bedarf der Erlaubnis durch das zuständige
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Art. 39 Abs. 1 i. V. m. Art. 17 Abs. 1
BayWaldG).
Gemäß Art. 17 Abs. 2 Nr. 3 BayWaldG darf eine offene Feuerstätte oder ein
unverwahrtes Feuer nicht unbeaufsichtigt oder ohne ausreichende
Sicherungsmaßnahmen gelassen werden. Im Wald darf in der Zeit vom 01. März bis
31. Oktober nicht geraucht werden (Art. 17 Abs. 3 BayWaldG).
Eine Zuwiderhandlung (vorsätzlich oder fahrlässig) ist gemäß Art. 46 Abs. 2 Nr. 4+5
BayWaldG wird mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet. Wer fremde
Wälder in Brand setzt, begeht nach § 306 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat
(Brandstiftung) oder eine Straftat nach § 306 f StGB (Herbeiführen einer
Brandgefahr).
Sonderfall
Der Waldbesitzer und Personen, die von ihm im Wald beschäftigt werden (auch
unentgeltlich) benötigen keine Erlaubnis. Verletzen diese jedoch ihre
Sicherungspflicht aus Art. 17 Abs. 2 Nr. 3 BayWaldG (s.o.), liegt auch hier eine
Ordnungswidrigkeit vor.
Verbrennen Waldbesitzer Reisig im Wald, darf dies nach § 5 PflAbfV dort verbrannt
werden, wo es anfällt. Kein flächiges Verbrennen, nicht zu große Feuerstellen (nicht
über alten Baumstümpfen entzünden) möglichst auf Blößen und Wegen entzünden,
dazu muss im Umkreis des Feuers auf mindestens 5 m Breite alles Brennbare
entfernt werden; Hitzestrahlung beachten! Durch Entfernen des Auflagehumus bis
zum Mineralboden sollte rings um die Feuerstelle ein Schutzstreifen von 1,50 m
Breite angelegt werden. Bei hoher Waldbrandgefahr (ab Warnstufe 4) und
ungeeigneter Witterung, (starker Wind, Trockenperioden) kein Reisig im Wald
verbrennen! Die Einhaltung von Mindestabständen (siehe unter Ziffer 1 und 100 m zu
sonstigen Gebäuden, Zeltplätzen, Parkanlagen oder anderen
Erholungseinrichtungen, 75 m zu Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen, Bahnlinien, 10
m zu öffentlichen Feldwegen) sind einzuhalten.
Bei Unklarheiten fragen Sie bei dem zuständigen Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten (untere Forstbehörde)
nach. Für die Landkreise Erding und Freising ist das Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Erding (Telefon: 08122/480-160) zuständig.
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG);
hier: Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG
Beim Landratsamt Erding – Sachgebiet 42-2 Wasser- und Abfallrecht,
Immissionsschutz – wurde mit Antrag vom 25.04.2018 die
immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer
bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlage auf dem Grundstück mit den Fl.Nrn.
132/3, 132/7, 132/8, 132/9 und 132/10, Gemarkung Reichenkirchen beantragt.
Gemäß § 7 Abs. 2 und § 9 Abs. 4 des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. den Nrn. 1.2.2.2 und 8.4.2.2 der
Anlage 1 zum UVPG war durch eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles
festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben
kann und deshalb die Verpflichtung zur Durchführung einer förmlichen
Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG besteht.
Die standortbezogene Vorprüfung hat in diesem Fall ergeben, dass im Ein-
wirkungsbereich der Anlage keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den
in der Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen, auf Grund
derer erhebliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens zu erwarten wären. Eine
Umweltverträglichkeitsprüfung war daher nicht durchzuführen.
Die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem materiellen Umweltrecht wird
unbeschadet dessen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens – ohne die
zusätzlichen, im Wesentlichen verfahrensrechtlichen Anforderungen des UVPG –
überprüft.
Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG bekannt
gegeben. Weitere Auskünfte zu dem Vorhaben können beim Landratsamt
Erding, Sachgebiet 42-2 –Wasser- und Abfallrecht, Immissionsschutz–,
Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding, unter der Telefon-Nr. 08122/58-1256 eingeholt
werden.

Erding, 03.04.2019
Landratsamt Erding
Sachgebiet 42-2
Wasser- und Abfallrecht, Immissionsschutz
Info-Ecke

Rentensprechtag der Deutschen Rentenversicherung
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ist die Deutsche Rentenversicherung Bayern
Süd erneut gezwungen, alle Rentensprechtage der Deutschen Rentenversicherung
Bayern Süd bis auf weiteres - mindestens aber bis 30.06.2021 dieses Jahres -
komplett einzustellen.
Aktuelle Dienste:
- kostenloses Service-Telefon: 0800-1000-48015
- Online-Dienste auf der Homepage www.deutsche-rentenversicherung-
bayernsued.de

Die Fraunberger Chronik
Die zweibändige Chronik Fraunberg kann wochentags von 07.30
Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich jeden Dienstag von 14.00 Uhr bis
19.00 Uhr im Rathaus zum Preis von 78,00 EUR erworben
werden.
Umweltecke

Papiertonne
Nächste Entleerungstermine
Donnerstag, 08.04.2021, für folgende Orte (A)
Angelsbruck, Bachham, Felben, Forach, Frankendorf, Fraunberg, Furthmühle,
Grafing, Großhündlbach, Grub, Grucking, Hainthal, Harham, Hatting, Helling,
Hinterbaumberg, Im Tal, Lohkirchen, Pillkofen, Reichenkirchen, Riding, Sandberg,
Singlding, Tittenkofen, Urtl, Vorderbaumberg.
Samstag, 10.04.2021, für folgende Orte (B)
Bergham, Eck, Edersberg, Endham, Gigling, Großstürzlham, Grün, Holz, Kemoding,
Kleinhündlbach, Kleinstürzlham, Kleinthalheim, Loodermoos, Maria Thalheim,
Oberbierbach, Rappoltskirchen, Unterbierbach
Weitere Informationen zur Papiertonne unter
www.landkreis-erding.de/abfallwirtschaft

Hygieneartikel und Schutzmasken gehören nicht in die Toilette
Leider werden derzeit vermehrt Corona-Schutzmasken, Feuchttücher und Fette über
die Kanalisation entsorgt. Wir möchte darauf aufmerksam machen, dass die
Einleitung zu einem erheblichen Mehraufwand führt und folglich auch zu zusätzlichen
Kosten. Zudem können die Abwasserrohre verstopfen oder die Pumpen der
Abwasserbetriebe lahmgelegt werden.
Die Bürger und Bürgerinnen im Gemeindegebiet werden daher dringend gebeten,
weder Einweg-, FFP2-Masken noch Feuchttücher, Gummihandschuhe oder ähnliche
Hygieneartikel in die Toilette zu werfen. Dieser sogenannte Corona-Müll gehört in die
Restmülltonne.
Beachten Sie die nachfolgenden Entsorgungstipps, um das Abwasser frei von
Abfällen zu halten und die Notwendigkeit aufwendiger Reinigungsverfahren in den
Kläranlagen zu verringern:
    - Medikamentenreste dürfen nie in der Toilette entsorgt, sondern müssen in den
       Restmüll gegeben werden. Auch manche Apotheken nehmen sie aus Kulanz
       zurück.
    - Speiseöl und Essensreste gehören ebenfalls nicht in die Toilette. Speisereste
       ziehen Ratten an, Öle und Fette verstopfen auf Dauer die Rohre und sind nur
       schwer aus dem Abwasser zu entfernen.
    - Zigarettenkippen und Katzenstreu haben nichts in der Toilette zu suchen!
       Letzteres nimmt Flüssigkeit auf und verklumpt, was zu Verstopfungen führt.
    - Auch Kosmetika, Hygieneartikel, Kondome und Windeln dürfen nicht im Klo
       entsorgt werden. Neben der Verstopfungsgefahr bringen sie jede Menge
       Mikroplastik ins Abwasser.
In die Toilette gehören nur das große und kleine Geschäft, Toilettenpapier und Putz-
Wischwasser.
Gemeinde Fraunberg

Feiertagsregelung
Biotonne Bereich (A), Freitag, 09.04.2021
Feuerwehr

Freiwillige Feuerwehr Fraunberg
Jahresversammlung
Die geplante Jahresversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Fraunberg muss auf
Grund der weiterhin anhaltenden Corona Einschränkungen erneut verschoben
werden.
Sobald es die Situation zulässt erfolgt rechtzeitig eine neue Einladung.
Bleiben Sie Gesund!

Die Vorstandschaft
Kinderhaus

Stellenausschreibung:

                    Für unsere neue Kindergartengruppe,
                             die Eichhörnchen,
               suchen wir zum 01.09.2021 ein Gruppenteam aus

                                 Erzieher (M/W/D)
                               Kinderpfleger (M/W/D)

             Als Zusatzkraft in unserer Integrationsgruppe, den Spatzen,
                      suchen wir ab sofort bzw. ab 01.09.2021

                                  Erzieher (M/W/D)
                           Heilerziehungspfleger (M/W/D)

             Als integratives Kinderhaus bieten wir unseren Kindern
           in Krippe und Kindergarten vielfältige Erlebnis-, Bildungs-
                         und Entwicklungsmöglichkeiten!

       Wir arbeiten multiprofessionell in einem aufgeschlossenen Team
       und freuen uns über Kolleg*innen, die ihre Ideen mit einbringen!

   Kinderhaus St. Florian, z. Hd. Anita Steinbichler,
   Schulstraße 1, 85447 Fraunberg, Tel. 08762 / 2110
   oder per mail an: st-florian.fraunberg@kita.ebmuc.de
Leuchtende Kinderaugen bringen Freude in trüben Zeiten -
Osternestersuchen im Vorgarten und sogar im Nußhölzl
26. März 2021
Kinderhaus St. Florian Fraunberg – Ein strahlend blauer Frühlingstag war wie
bestellt für das Osternestsuchen im Kinderhaus St. Florian. Die Kinder durften dazu
in die Vorgärten ausschwärmen, einige gingen sogar bis zum Nußhölzl um dort ihr
Glück zu versuchen.
Kinderhausleiterin Anita Steinbichler freute sich mit ihren Mitarbeiterinnen über die
leuchtenden Kinderaugen. Besonders bei den Kleinsten war die Freude über jedes
gefundene Nest zu spüren. Stolz präsentierten sie jeweils ihren Betreuerinnen den
gefundenen Schatz und machten sich sogleich daran, den Inhalt zu inspizieren.
Ein wenig Glück für unsere Kinder in nicht ganz einfachen Zeiten. Hoffen wir, dass
unser Kinderhaus auch weiterhin gut durch die Pandemie kommt.

Die Kinder der Hamstergruppe präsentieren ihre Schätze
Text und Fotos: R.H.
Grundschule Fraunberg

Aktion „Saubere Landschaft“ in der Grundschule Fraunberg
12. März 2021
Grundschule Fraunberg - Bei windigem Frühlingswetter machten sich am Freitag,
den 12.3.2021, die Klassen 1b (Maria Thalheim) und 4a (Reichenkirchen) auf den
Weg durch die Gemeinde. Ihre Mission: Den Unrat einsammeln, der sich während
des Jahres in der Natur verteilt hatte.
Binnen kurzer Zeit füllten sich die mitgebrachten Müllsäcke mit Zigarettenstummel,
leeren Flaschen, Einwegmasken – ja sogar ein kaputtes Smartphone wurde
gefunden.
Sichtlich stolz über die vollen Säcke kehrten die Klassen in ihre Schulen zurück, wo
der Unrat ordnungsgemäß entsorgt wurde. Der Sammeleifer der Schüler wurde
abschließend mit einer süßen Überraschung belohnt.
Text und Fotos: Katharina Diemer

Klasse 1b, Maria Thalheim
Klasse 4a, Reichenkirchen
NICHTAMTLICHER TEIL

NACHBARSCHAFTSHILFE

Nachbarschaftshilfe Fraunberg JAa! (Jung und Alt aktiv) e.V.
Corona-Pandemie
Wir übernehmen weiterhin im Notfall Einkaufsdienste für Bürger, die zu den
Risikogruppen gehören oder sich in Quarantäne befinden.
Unter Einhaltung aller uns möglichen Hygienemaßnahmen kaufen wir für Sie beim
örtlichen Bäcker/Metzger oder im nächsten Supermarkt ein und übernehmen
notwendige Apothekengänge. Für nähere Informationen rufen Sie bitte unsere
Einsatzleitungen an!
Telefonnummer der Nachbarschaftshilfe Fraunberg JAa! e.V.: 0162-3120199
Zum Schutz der Gesundheit unserer Hilfeempfänger und unserer Helfer setzen wir
bis auf weiteres Besuchs-und Betreuungsdienste aus.
Bleiben Sie gesund!
Vereine/ Veranstaltungen

Gartenbauverein Fraunberg
Rasenlüfter
Der Rasenlüfter kann ab sofort wieder bei Monika Diegel, Hochstr. 11, Fraunberg,
Tel. 08762/1513, ausgeliehen werden.
Der Rasenlüfter wird vollgetankt ausgeliehen und ist vom Nutzer vollgetankt
zurückzugeben. Falls kein Benzin Super vorhanden ist, bitten wir um eine kleine
Pauschale.
Die Vorstandschaft

Jagdgenossenschaft Reichenkirchen
Jagdversammlung
Die jährliche Jagdversammlung wird wegen der Corona-Pandemie in das neue
Jagdjahr 2021/22 verschoben und zu gegebener Zeit nachgeholt. Wir bitten um
Verständnis.
Lorenz Angermeier - Jagdvorsteher

Jagdgenossenschaft Steinkirchen
Einladung
Zur nicht öffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Steinkirchen, am
Freitag, den 16.04.2021 um 19.30 Uhr im Gasthaus Bruckmaier in Steinkirchen.
Tagesordnung
  1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher
  2. Jahresbericht
  3. Kassenbericht
  4. Kassenprüfung und Entlastung der Vorstandschaft
  5. Abstimmung über die Verwendung des Jagdpachtschillings
  6. Änderung des Jagdpachtvertrages Revier Steinkirchen II
  7. Ehrungen
  8. Wünsche und Anträge
Etwaige Flächenänderungen, Zu- und Verkäufe oder Änderungen der
Bankverbindung sind der Vorstandschaft mitzuteilen.
Die Jagdgenossen werden gebeten an der Versammlung teilzunehmen.
Zur Versammlung haben nur Jagdgenossen Zutritt.
Die Jahreshauptversammlung findet nur unter der aktuellen Corona-Bestimmung
statt. Sollten die Gaststätten nicht geöffnet sein, findet die Versammlung nicht statt.
Wenn es die Corona-Vorgaben zulassen, findet im Anschluss das Jagdessen statt,
dazu laden die Jagdpächter ein.
Steinkirchen, 12.03.2021
Huber, Peter, Jagdvorsteher
Pfarrverband Reichenkirchen - Maria Thalheim und KBW Erding
online-Vortrag - Unser Darm und sein Einfluss auf unsere Gesundheit
Heilpraktikerin Sabine Karner informiert über die Bedeutung unseres Darmes als
wichtiges Entgiftungsorgan, als Hauptsitz unseres Immunsystems und unseres
Bauchgefühls.
Es werden Zusammenhänge zwischen einer gestörten Darmflora und Erkrankungen
wie Übergewicht, Allergien, Hauterkrankungen, Schlafstörungen u.v.m. aufgezeigt
und Sie erhalten viele praktische Tipps, wie Sie Ihre Darmgesundheit nachhaltig
verbessern können
Donnerstag, 29.04.2021
20:00 Uhr bis 21.30 Uhr via Zoom
Beitrag: 5,00 €
Anmeldung bei Marlene Bauer-Wimmer: maha.wimmer@t-online.de oder
Tel. 08762 / 721720.
Den Zugangslink erhalten Sie am Tag der Veranstaltung per Mail zugeschickt.
SONSTIGES

Chroniken aus der Pfarrei St. Stephanus Rappoltskirchen
Den ersten Teil bildet die Pfarrchronik aus den 1970er Jahren, als Pfarrer Prof. Dr.
Josef Hainz in Rappoltskirchen tätig war. Diese wurde bereits vor einigen Jahren aus
den alten Archiven der Pfarrei erstellt. Sie war zwischenzeitlich ausverkauft – nun
haben wir wieder neue Exemplare gedruckt.
Der zweite Teil ist die neue Sterbebilderchronik. Sterbebilder erhalten die Erinnerung
an unsere Verstorbenen lebendig. Sie waren es die unsere Häuser, unsere Dörfer
und unsere Pfarrei aufgebaut und geprägt haben. Dem Pfarrgemeinderat war es ein
Anliegen diese Erinnerung auch zusammengefasst für die Zukunft festzuhalten. Die
Idee gab es schon länger, nun wurde sie in die Tat umgesetzt. Die Sterbebilder und
Kärtchen wurden aus einigen Familienarchiven zusammengestellt, eingescannt,
sortiert und schließlich gedruckt. So ist ein über 50-seitiges Dokument entstanden,
dass 245 Sterbebilder und Kärtchen bis zurück ins Jahr 1889 enthält. Die
Dokumentation ist sicher noch nicht vollständig. Das Ziel ist es dieses Archiv
möglichst komplett zusammenzustellen. Falls jemand noch weitere Sterbebilder oder
Sterbekärtchen aus unserer Pfarrei hat, dann freuen wir uns, wenn ihr uns diese für
kurze Zeit zur Verfügung stellt. Wir werden sie kopieren und euch nach einigen
Tagen wieder im Original zurückgeben. Die nachgereichten Bilder werden in der
nächsten Ausgabe ergänzt.
Die Chroniken können zum Preis von 15,00 € (Sterbebilderchronik) bzw. 25,00 €
(Pfarrchronik) wie folgt erworben werden:
   - in der Kirche liegt eine Bestellliste auf
   - telefonisch unter 08762/3629 oder per email: kathrin.wiesmaier@gmx.de
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
Corona-Tests: In welchen Fällen zahlt die Krankenkasse?
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Corona-Tests, wenn ein
zugelassener Vertragsarzt entscheidet, dass ein Test notwendig ist bzw.
durchgeführt werden muss.
Dies regelt die seit dem 8. März geltende Corona-Testverordnung. Die
Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) übernimmt in diesen Fällen die
Behandlungs- und Laborkosten. Versicherten entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Die Leistungen werden über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Ein
kostenloser Test ist auch möglich, wenn die Corona-Warn-App über ein erhöhtes
Risiko informiert. Kosten für selbstbeschaffte Schnelltests können von der LKK nicht
erstattet werden.

Zwei Testverfahren
Es gibt aktuell zwei Testverfahren für den Nachweis von Corona-Viren: den PCR-
Test und den Schnelltest (Antigentest). Mit beiden wird untersucht, ob die Testperson
Corona-Viren in sich trägt, die an andere Personen übertragen werden könnten.
Beim PCR-Test wird ein Abstrich aus dem Nasen-Rachenraum ans Labor geschickt.
Dieses Verfahren gilt als sehr genau und zuverlässig. Das Ergebnis gibt es in der
Regel nach rund 24 Stunden.
Beim Schnelltest wird der Abstrich ebenfalls dem Nasen-Rachenraum entnommen.
Dieser wird in eine Flüssigkeit gegeben und auf einen Teststreifen geträufelt. Das
Ergebnis gibt es hier bereits nach circa 15 bis 20 Minuten.

Kostenlose Schnelltests
Allen Bürgerinnen und Bürgern steht mindestens einmal pro Woche ein kostenloser
Schnelltest inklusive Bescheinigung des Testergebnisses zu. Sie werden von den
Testzentren der Länder, Kommunen, beauftragten Dritten oder niedergelassenen
Ärzten durchgeführt. Die Kosten hierfür trägt der Bund. Nach einem positiven
Schnelltest hat die getestete Person einen Anspruch auf eine bestätigende Testung
mittels PCR-Test. Diese Kosten werden über die elektronische Gesundheitskarte
abgerechnet.

Selbstbeschaffte Schnelltests
Schnelltests können auch über das Internet, im Handel und in Apotheken erworben
werden. Die Kosten für selbstbeschaffte Schnelltests kann die LKK nicht
übernehmen. Beim Kauf von Selbsttests sollte unbedingt darauf geachtet werden,
dass diese auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte
stehen – denn nur solche sind zuverlässig geprüft und entsprechen den Vorgaben
des Paul-Ehrlich-Instituts und des RKI.

Chronische Schmerzen seelisch besser bewältigen
Rund 3,4 Millionen Menschen in Deutschland leiden unter schweren chronischen
Schmerzen. Mit dem Online-Gesundheitstraining „Chronische Schmerzen“
unterstützt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG) betroffene Versicherte dabei, diese Situation seelisch besser zu bewältigen.
Auf ihr digitales Gesundheitsangebot macht die SVLFG anlässlich des Deutschen
Schmerz- und Palliativtages aufmerksam, der vom 9. bis 13. März als virtuelle
Veranstaltung stattfindet. Das Online-Gesundheitstraining „Chronische Schmerzen“
wird in Kooperation mit dem GET.ON-Institut angeboten. Es beinhaltet sieben
Lektionen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, zum Beispiel zu den Themen
Kontrolle und Akzeptanz. Die Teilnehmer haben regelmäßig Kontakt zu einem
persönlichen Coach und werden so aktiv durch das Training begleitet.
Online-Gesundheitstrainings bieten den Vorteil, dass Betroffene sie zeitlich und
örtlich unabhängig in Anspruch nehmen können. Auch für Menschen, denen es
schwer fällt, um Hilfe zu bitten oder die anonym bleiben wollen, können Online-
Trainings eine Lösung sein.

Weitere Details und die Teilnahmevoraussetzungen finden sich auf der Internetseite
www.svlfg.de/gleichgewicht. Interessierte können sich auch telefonisch unter 0561
785-10512 an die SVLFG wenden.
Informationen zum virtuellen Deutschen Schmerz- und Palliativtag stehen im Internet
unter www.dgschmerzmedizin.de.

Rückenschule
LKK übernimmt Kosten für ausgewählte Kurse
Zum Tag der Rückengesundheit am 15. März weist die Sozialversicherung für
Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) darauf hin, dass sie als
Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) unter anderem auch die Kosten für
Rückenschulkurse übernimmt.

Die LKK möchte die Bewegung ihrer Versicherten allgemein fördern und gewährt
ihnen daher Maßnahmen zur Reduzierung von Bewegungsmangel und zur
Verringerung gesundheitlicher Risiken durch gesundheitsorientierte
Bewegungsprogramme.
Die angebotenen Gesundheitskurse sind auf der Internetseite der SVLFG unter
www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden zu finden.

Auch der Bundesverband deutscher Rückenschulen (BdR) rät dazu, die
Rückengesundheit zu fördern und gibt in diesem Zusammenhang folgende Tipps:
    Vermeiden Sie Stress, denn er erhöht die Muskelspannung.
    Trainieren Sie Ihre Muskeln und Faszien regelmäßig.
    Wechseln Sie möglichst oft Ihre Körperhaltung.
    Heben und Tragen Sie rückenfreundlich.
    Halten Sie Balance zwischen Belastung und Erholung. Dauerbelastung
      verspannt die Muskeln.
    Bleiben Sie bei Rückenbeschwerden locker.
    Gestalten Sie Ihr Umfeld ergonomisch.
    Treiben Sie regelmäßig Gesundheitssport.
    Bleiben Sie achtsam und entspannt.

Der diesjährige Tag der Rückengesundheit steht unter dem Motto „Kein Bock auf
Rücken? Entdecke Rückenschule 2.0!“. Informationen hierzu finden sich auf seiner
Internetseite des BdR unter www.bdr-ev.de.
Die S-Bahn München informiert
Wegen Gleiserneuerung und Bahnsteigarbeiten auf der S 2, kommt es von
Donnerstag, 01. April (20.50 Uhr) durchgehend bis Dienstag, 06. April 2021
(03.30 Uhr) zwischen Riem und Feldkirchen/Markt Schwaben zu
Fahrplanänderungen mit Schienenersatzverkehr.

Des Weiteren kommt es wegen Gleis- und Bahnsteigarbeiten auf der S 2, in den
Nächten Freitag/Samstag, 09./10. bis Sonntag/Montag, 11./12. April 2021 (jeweils
23.55 Uhr bis 03.00 Uhr) zwischen Ostbahnhof und Markt Schwaben/Erding zu
Fahrplanänderungen mit Verspätungen und Schienenersatzverkehr.

Wegen umfangreicher Gleis- und Weichenerneuerung in Riem und Feldkirchen
kommt es von 21.04. bis 06.05.2021 zwischen Ostbahnhof und Markt Schwaben zu
unterschiedlichen Bauzuständen.
 Von 21. bis 23.04. halten Richtung München keine S Bahnen in Feldkirchen.
Zwischen Heimstetten und Riem besteht Schienenersatzverkehr.
Von 22.bis 23.04. besteht zusätzlich Schienenersatzverkehr zwischen Riem und
Ostbahnhof.
Von 24.bis 25.04. besteht Schienenersatzverkehr zwischen Markt Schwaben und
Ostbahnhof. Es verkehrt tagsüber zusätzlich ein Schnellbus Markt Schwaben-
Ostbahnhof.
Von 26.04.bis 05.05. besteht Schienenersatzverkehr zwischen Riem und
Ostbahnhof.
Von 22.bis 23.04. und von 26.04.bis 05.05. fährt einmal Stündlich eine S-Bahn ohne
Halt Leuchtenbergring und Berg am Laim durch die Baustelle.
Beim SEV Riem-Ostbahnhof fährt tagsüber auch ein Shuttlebus Riem – Messestadt
West (U 2).

Wegen Bauarbeiten für die 2. S-Bahn Stammstrecke kann zwischen Hackerbrücke
und Pasing nur auf einem Gleis gefahren werden. Deshalb kommt es an 16
Wochenenden 05.03.bis 03.05., 14.bis 17.05. und 16.07. bis 23.08.2021 immer
beginnend Freitag, ca. 22.30 Uhr durchgehend bis Montag, ca. 04.30 Uhr auf allen
Linien -außer der S 6 und der S 7- zu Fahrplanänderungen/Umleitungen und
Ausfällen.

Alle aktuellen Baustellen finden Sie auch im Internet unter
http://www.s-bahn-muenchen.de/baustellen
KIRCHLICHE NACHRICHTEN
Gottesdienstordnung für den
Pfarrverband Reichenkirchen / Maria Thalheim
Pfarrbüro: 85447 Reichenkirchen, Hauptstraße 9
Tel. 08762 / 411 - Fax.: 08762 / 3087
Internet: https://www.erzbistum-muenchen.de/PV-Reichenkirchen-
MariaThalheim/default.aspx
E-Mail: st-michael.reichenkirchen@ebmuc.de
Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr;
                   Freitag: 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und nach tel. Vereinbarung
Telefon Seelsorge Erzdiözese München und Freising:
Tel. 0800 / 111 0 222 oder www.telefonseelsorge.de

Reichenkirchen
Freitag, 2. April
10:00 Kinderkreuzweg, Treffpunkt: Kirchplatz
15:00 Karfreitagsliturgie

Sonntag, 4. April
 5:30 Feier der Osternacht

Montag, 5. April
10:00 Festgottesdienst

Donnerstag, 8. April
Grucking
19:00 Hl. Messe

Freitag, 9. April
15:00 Probe zur Erstkommunion in der Kirche - Klasse 4b
      Bitte Kommunionkerze mitbringen!

Samstag, 10. April
19:00 Vorabendmesse

Sonntag, 11. April
10:00 Feier der Hl. Erstkommunion - Klasse 4b
12:30 Tauffeier - Laurenz Jakob Numberger

Freitag, 16. April
15:00 Probe zur Erstkommunion in der Kirche - Klasse 4a
      Bitte Kommunionkerze mitbringen!
Maria Thalheim Mariä Himmelfahrt
Freitag, 2. April
10:00 Pfarrverband: Beichtgelegenheit in der '"Wallfahrtskirche Maria Thalheim"
15:30 Karfreitagsliturgie

Samstag, 3. April
20:30 Feier der Osternacht (Diakon)

Sonntag, 4. April
 8:30 Festgottesdienst

Freitag, 9. April
19:00 Rosenkranz

Samstag, 10. April
13:30 Tauffeier - Emma Magdalena Fischer

Sonntag, 11. April
 8:30 Wortgottes-Feier (Diakon)

Freitag, 16. April
19:00 Rosenkranz

Fraunberg St. Florian
Freitag, 2. April
14:00 Karfreitagsliturgie

Sonntag, 4. April
10:00 Festgottesdienst (Diakon) mit Elementen der Osternachtliturgie

Montag, 5. April
10:00 Festgottesdienst (Diakon)

Sonntag, 11. April
 8:30 Hl. Messe

Riding St. Georg
Samstag, 3. April
20:30 Feier der Osternacht

Sonntag, 4. April
 8:30 Festgottesdienst (Diakon)

Freitag, 16. April
16:00 Barmherzigkeits-Rosenkranz
Rappoltskirchen St. Stephan
Freitag, 2. April
17:00 Karfreitagsliturgie

Sonntag, 4. April
10:00 Festgottesdienst mit Elementen der Osternachtliturgie

Montag, 5. April
 8:30 Festgottesdienst (Diakon)
Aktuelles aus dem Pfarrverband

Liebe Pfarrverbandsangehörige,
nach bald 46 Jahren im Priesterlichen Dienst wird Herr Pfarrer Edward Stupak zum
01.05.2021 in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Die letzten drei Jahre war
Pfarrer Edward Stupak in unseren Pfarrverbänden Reichenkirchen-Maria Thalheim
und Wartenberg als Pfarrvikar tätig. Mit seiner ruhigen und bescheidenen Art gewann
er schnell die Herzen der Gläubigen. Er war immer zu einem kleinen Scherz
aufgelegt. Dank seiner zuverlässigen Hilfe konnten wir es schaffen regelmäßig
heilige Messen in allen Gemeinden zu feiern. Pfarrer Edward Stupak unterstütze
mich und hielt mir immer den Rücken frei. Seinen Entschluss in den Ruhestand zu
gehen, bedauere ich sehr, obwohl ich ihm ein ruhigeres Leben sehr gönne. Er wird in
seine Heimat nach Polen zurückkehren. Ich hoffe sehr, dass wir Pfarrer Stupak ab
und zu als Vertretung wiedersehen dürfen. Dies würde uns alle sehr erfreuen. Ich
bedanke mich sehr herzlich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünsche
Pfarrer Stupak einen gesunden und erholsamen Ruhestand und Gottes reichen
Segen.
Leider ist seine Nachfolge noch nicht geklärt. Es wurde mir seitens der Erzdiözese
zugesagt, dass wir wahrscheinlich erst im Herbst wieder einen Priester zur
Unterstützung bekommen werden. So sehr wir es uns auch wünschen regelmäßig
die heilige Eucharistie zu feiern, wird es in den kommenden Wochen zu deutlichen
Einschränkungen kommen. Legen wir unser Anliegen um einen baldigen Nachfolger
für Pfarrer Stupak und unsere Gebete in Gottes Hände.

Es grüßt Sie herzlich
Ihr Pfarrer Gregor Bartkowski

Öffnungszeiten Pfarrbüro
Das Pfarrbüro ist weiter für Sie geöffnet. Wir bitten Sie aber um telefonische
Voranmeldung, zum Schutz für Sie und für Andere!
Bitte das Pfarrbüro mit „FFP2-Maske“ betreten!

Pfarrverband
Taufe
Tauffeiern sind weiterhin möglich.
Ich bitte zu überlegen, auch wenn die Feier in der Familie nicht im großen Rahmen
gefeiert werden kann, Tauftermine zu vereinbaren. Auch deswegen, um genügend
Termine zur Verfügung stellen zu können. Für Terminvereinbarungen stehe ich
gerne zur Verfügung.

Diakon Christian Pastötter, Tel. 08762/411.
Krankenkommunion
Freitag, 09. April ab 09.30 Uhr. Neuanmeldungen möglich.

Kollekte für die Kirchenheizung an Ostern 03.bis 05. April
Die Kirchenverwaltung bittet bei der Kollekte in den Ostergottesdiensten um Ihren
finanziellen Beitrag. Auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenquittung für das
Finanzamt!
Vielen Dank!

Pfarrverband
Beichtgelegenheit am Karfreitag
Es besteht die Möglichkeit zur Osterbeichte in der Wallfahrtskirche Maria Thalheim
von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr.

Pfarrverband
Kinderkreuzweg am Karfreitag
Wir laden alle Kinder herzlich ein, Jesus auf seinem letzten Weg ein Stück zu
begleiten. Der Kinderkreuzweg beginnt um 10.00 Uhr in Reichenkirchen.
Treffpunkt: Kirchplatz!

Speisenweihe zu Ostern
Sie findet bei den Gottesdiensten in der Osternacht und am Ostersonntag statt. Bitte
die mitgebrachten Speisen mit an den Platz nehmen!

Osterlicht an Ostern
Am Osterfest kann das Osterlicht von der Osterkerze an allen Gottesdiensten mit
nach Hause genommen werden. Bitte bringen Sie Laternen mit. Bitte die
Abstandsregeln beachten!

Heiliges Grab in Maria Thalheim
Das alte Heilige Grab der Wallfahrtskirche ist äußerst sehenswert! Geschmückt ist es
mit dem Leichnam unseres Herrn Jesus Christus, umrahmt mit beleuchteten farbigen
Glaskugeln. Von Karfreitag bis Ostermontag ist tagsüber die Kirche offen zur
Verehrung und zur Besichtigung dieses Heiligen Grabes!
Pfarrei Rappoltskirchen: „Ostern in der Box“
Wir befinden uns in einer außergewöhnlichen Zeit. Vieles ist nach wie vor nicht in der
gewohnten Form möglich.
Nachdem die Aktion „Advent in der Box“ in der vergangenen Weihnachtszeit sehr gut
angenommen wurde, haben wir uns überlegt mit der Aktion „Ostern in der Box“ daran
anzuknüpfen. Der Jugendausschuss des Pfarrgemeinderats Rappoltskirchen möchte
gerade in dieser Zeit eine Freude bereiten und Lust auf einen Osterspaziergang mit
Überraschungen bereiten. Dazu haben wir Osterboxen vorbereitet in denen sich die
Ostergeschichte auf Bayrisch, Texte und Rezepte zum mit nach Hause nehmen
befinden. Zwischen Palmsonntag und Ostermontag können die Boxen jederzeit bei
einem Spaziergang durch unsere Pfarrei besucht werden.
Die „Ostern in der Box“-Boxen stehen:
   - in Rappoltskirchen beim Maibaum
   - in Gigling beim Weiher
   - in Kleinhündlbach beim Kreuz
   - in Kemoding beim Kreuz am Ortseingang von Rappoltskirchen kommend
Der Pfarrgemeinderat freut sich, wenn Groß und Klein, Alt und Jung, unsere
Osterboxen besuchen.

Gemeindebücherei im Pfarrhof Reichenkirchen
Uns gibt es jetzt auch auf

Facebook unter Gemeindebücherei Fraunberg und auf

Instagram unter Gemeindebücherei Fraunberg.

Zu finden sind hier Informationen über neue und besonders interessante Bücher zur
Ausleihe. Das Büchereiteam freut sich auf viele Follower! Tel. 0157 / 35540734.

Öffnungszeiten
Freitag und Samstag jeweils von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
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