Mitteilungsblatt der Gemeinde Fraunberg vom 01.04.2021
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Fraunberg vom 01.04.2021 44. Jahrgang / Nr. 07 V E R W A L T U N G: Gemeinde Fraunberg Rathausplatz 1 85447 Fraunberg Tel.: 08762/7320-0, Fax: 08762/7320-99 E-Mail: info@fraunberg.de (für allgemeine Angelegenheiten) mitteilungsblatt@fraunberg.de (für Mitteilungen im Amtsblatt) Internet Adresse: www.fraunberg.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr Bürgermeister Hans Wiesmaier E-mail: johann.wiesmaier@fraunberg.de AMTLICHER TEIL NACHRUF Herr Bartholomäus Ott Bachham war von 2003 bis 2013 als Aufsichtsperson auf dem Wertstoffhof in Maria Thalheim Angestellter der Gemeinde Fraunberg. Er erfüllte seine Aufgaben in großer Verantwortung und vorbildlicher Weise. Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. Für die Gemeinde Fraunberg Hans Wiesmaier Erster Bürgermeister
Herzliche Ostergrüße Liebe Bürgerinnen und Bürger, aufgrund des Corona-Virus und den damit verbundenen Kontaktbeschränkungen können wir das Osterfest nicht wie gewohnt im Kreis der Familie feiern. Dennoch wünsche ich Ihnen und Ihren Familien, auch im Namen des Gemeinderates und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung, ein frohes Osterfest. Ich hoffe sehr, dass es schon bald wieder anders aussieht und wir uns wieder persönlich austauschen können. Bis dahin wünsche ich Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund! Ihr Hans Wiesmaier Bürgermeister
Wichtiger Hinweis Das nächste Mitteilungsblatt der Gemeinde Fraunberg erscheint am 16.04.2021. Redaktionsschluss, Freitag, 09.04.2021, 10.00 Uhr. Corona-Pandemie Wichtige Information zur Öffnung des Rathauses Fraunberg Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Wegen Corona ist das Rathaus bis auf weiteres geschlossen, in dringenden Angelegenheiten bitten wir um telefonische Voranmeldung unter 08762/7320-0. Es gelten folgende Einschränkungen, welche wir im Interesse aller Beteiligten dringend zu beachten bitten: - Zutritt in den Vorraum im Erdgeschoss und in die Büros jeweils nur 1 Person! - vorgeschriebener Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m und die Pflicht zum Tragen von FFP 2 Masken! - Nutzen Sie den persönlichen Kontakt mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nur für absolut wichtige und nicht aufschiebbare Anliegen! Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Gemeinde Fraunberg Wir gratulieren recht herzlich zum 70. Geburtstag Herr Anton Obermeier, Maria Thalheim. 90. Geburtstag Herr Heinz Keller, Maria Thalheim. Fundamt Gefunden Folgender Fundgegenstand wurde an der Information im Rathaus Fraunberg abgegeben - Kinderrucksack Weitere Informationen: 08762 / 7320-22.
Aus gegebenem Anlass: Befüllen von Schwimmbädern und Pools mit Wasser aus den Hydranten Sehr geehrte Grundstücksbesitzer, aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Entnahme von Wasser über die Hydranten zum Befüllen von Schwimmbädern und Pools aus hygienischen und wasserrechtlichen Gründen nicht erlaubt ist. Gemeinde Fraunberg Hans Wiesmaier, 1. Bürgermeister Stahlaußentreppe abzugeben! Die Gemeinde Fraunberg hat eine Stahlaußentreppe gegen Gebot abzugeben. Der Abholer muss die Treppe auf eigene Kosten demontieren und abtransportieren. Technische Details werden bei Interesse per Mail zugesandt. Gemeinde Fraunberg Fraunberg, 25.03.2021 Hans Wiesmaier, 1. Bürgermeister
Planfeststellung Gemeinde Fraunberg Ort, Datum Fraunberg, 26.03.2021 Bekanntmachung Planfeststellung mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach Art. 36 ff BayStrWG i. V. m. Art. 72 ff BayVwVfG sowie dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Vorhaben ED 99 Nordumfahrung Erding mit Verlegung der St 2331 1. Tektur vom 08.02.2021 Die Planfeststellung wurde beantragt vom Staatlichen Bauamt Freising Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Erding, Oberding, Eitting, Langengeisling, Reichenkirchen und Bockhorn beansprucht. Der Plan enthält auch Widmungen, Umstufungen und Einziehungen und wasserrechtliche Erlaubnisanträge. Der Plan vom 08.02.2021- bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen - liegt zur allgemeinen Einsicht aus bei (Anschrift mit Zimmernummer) Gemeinde Fraunberg, 85447 Fraunberg, Rathausplatz 1, 1. Stock, Zi.-Nr. 2.1 in der Zeit (vom – bis) 12.04.2021 bis 12.05.2021 während der Dienststunden (von – bis) Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr Montag und Mittwoch von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr Dienstag von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr Donnerstag von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr Hinweis: Zum Gesundheitsschutz im Rahmen der Corona-Pandemie wird dringend gebeten, nach Möglichkeit vorrangig von der Internet-Veröffentlichung Gebrauch zu machen. Soweit Betroffene oder Einwender dennoch das Rathaus zur Einsichtnahme aufsuchen wollen oder wegen der Schlüsselnummer des Grunderwerbsverzeichnisses aufsuchen müssen, bitten wir Sie, sich vorher wegen Sicherheitsmaßnahmen zum Gesundheitsschutz telefonisch (Telefonnummer 08762/7320-12 ) mit Ihrer Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen und einen Termin zur Einsicht in die Antragsunterlagen zu vereinbaren. Aufgrund der aktuellen Situation bitten wir zu beachten, dass die Einsichtnahme selbst in einem gesonderten Raum stattfinden muss, der nur einzeln oder von Personen aus demselben Hausstand betreten werden kann. Bitte beachten Sie unbedingt die jeweiligen Anforderungen zum Gesundheitsschutz! 1. Zuständig für die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens sowie für die Erteilung von Auskünften und die Entgegennahme von Äußerungen und Fragen ist die Regierung von Oberbayern.
2. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum Datum 14.06.2021 schriftlich oder zur Niederschrift bei (Anschrift mit Zimmernummer) der Gemeinde Fraunberg, 85447 Fraunberg, Rathausplatz 1 oder bei der Regierung von Oberbayern Maximilianstraße 39 80538 München Zi.Nr. 4120 erheben. Einwendungen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen (Art. 3a Abs. 2 BayVwVfG) unter der E-Mail-Adresse strassen.enteignungsrecht@reg- ob.bayern.de erhoben werden. Einwendungen per „einfacher“ E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur sind unwirksam. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Einwendungen und Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleich lautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein, andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. 3. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, den die Regierung von Oberbayern noch ortsüblich bekannt machen wird. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben - bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter oder Bevollmächtigte - werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Falls außer der Benachrichtigung der Behörden und des Trägers des Vorhabens mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind, können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
4. Durch Einsichtnahme in den Plan, Erhebung von Einwendungen und Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet. 5. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung zumindest dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. 6. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Da das Vorhaben UVP-pflichtig ist (§ 5 UVPG), wird darauf hingewiesen, - dass die für das Verfahren und die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständige Behörde die Regierung von Oberbayern ist - dass über die Zulässigkeit des Vorhabens durch Planfeststellungsbeschluss entschieden werden wird, - dass die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens gem. § 18 Abs. 1 UVPG beinhaltet. - dass als Anlage 1 zum Erläuterungsbericht ein UVP-Bericht vorgelegt wurde 8. Folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen (Planunterlagen) werden zur Einsicht für die Öffentlichkeit ausgelegt (§ 19 UVPG):
9. Von Beginn der Auslegung des Planes treten die Beschränkungen der Art. 23 bis 26 BayStrWG und die Veränderungssperre des Art. 27b BayStrWG in Kraft. 10. Diese Bekanntmachung wird gemäß Art. 27a BayVwVfG zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Fraunberg bereitgestellt und ist über den folgenden Link erreichbar: https://www.fraunberg.de/. Darüber hinaus werden die ausgelegten Planunterlagen im Internet bereitgestellt und sind mit dem Beginn der Auslegung über folgenden Link erreichbar: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichk eit/planung_bau/index.html.
11. Die Regierung von Oberbayern behält sich vor, alle eingehenden Einwendungsschreiben einschließlich der darin enthaltenen persönlichen Angaben dem Vorhabensträger zur Stellungnahme zuzuleiten. Soweit damit kein Einverständnis besteht, erfolgt die Zuleitung anonymisiert; ein etwaiger Anonymisierungswunsch ist vom Einwendungsführer in seinem Einwendungsschreiben ausdrücklich zu erklären. Hans Wiesmaier, 1. Bürgermeister
Umgang mit einem offenen Feuer, Reisig- oder Wiedfeuer, Brauchtumsfeuer z.B. Sonnwendfeuer und Grillgeräten Folgende Vorschriften sind zu beachten: 1. Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) Für den Vollzug ist die Gemeinde zuständig (§ 23 VVB). § 4 VVB – Feuer im Freien: • Es darf keine Brandgefahr für die Umgebung bestehen. • Einzuhaltende Entfernungen: • 5 Meter von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen und sonstigen brennbaren Stoffen (z. B. trockene Hecken, (Nadel-) Bäume, etc.). Dies gilt auch für Holzpalisaden oder einen Sichtschutz aus brennbarem Material. • 25 Meter von leicht entzündbaren Stoffen. • mindestens 100 m müssen offene Feuerstätten von leicht entzündbaren Stoffen (z.B. Wald) entfernt sein z. B. Reisig- oder Wiedfeuer, Brauchtumsfeuer. AUSNAHME: Grillgeräte, Heizpilze, Lufterhitzer und vergleichbare Feuerstätten dürfen in den von den Herstellern angegebenen Abständen zu brennbaren Stoffen betrieben werden. Wichtige Hinweise: • Das offene Feuer ist ständig unter Aufsicht zu halten und darf nur im Freien entzündet werden. • Bei starkem Wind ist das Feuer sofort zu löschen. • Löschmittel sind in ausreichender Menge vorzuhalten. • Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. § 24 VVB – Weitergehende Anordnungen • Die Gemeinde kann im Einzelfall weitergehende Anordnungen treffen. Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit nach § 27 VVB mit Geldbuße bis zu 1.000 Euro geahndet werden. 2. Abfallrecht – Entsorgung/Verbrennen von pflanzlichen Abfällen Für so genannte Brauchtumsfeuer (z. B. Sonnwendfeuer) darf als Brennmaterial nur trockenes, naturbelassenes Holz (d. h. nicht lackiert, beschichtet, eingelassen, imprägniert usw., keine Möbelteile) verwendet werden. Das Verbrennen von Altpapier, Kartonagen, Altreifen, Kunststoffen und sonstigen Abfällen sowie Altölen in Brauchtumsfeuern ist nicht zulässig. Verbrennungsrückstände sind Abfälle und daher ordnungsgemäß zu entsorgen. Gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dürfen Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen behandelt werden. Das Verbrennen von nicht geeigneten Materialien stellt eine unzulässige Abfallbeseitigung dar. Bei einem Verstoß muss mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige und Bußgeld gerechnet werden. Das Verrotten oder Verbrennen von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen (z.B. Grüngutcontainer, Biogasanlagen usw.) ist gemäß der Bayerischen Pflanzenabfall-Verordnung (PflAbfV) unter bestimmten Voraussetzungen und Auflagen möglich. Strohige Abfälle aus der Landwirtschaft oder dem Erwerbsgartenbau dürfen nur verbrannt werden, wenn ihre Einarbeitung nicht möglich ist oder sie im Boden nicht
genügend verrotten können. Das Verbrennen muss mindestens sieben Tage vorher über die Gemeinde beim Landratsamt Erding angezeigt werden. (Informationen und Formblätter erhalten Sie bei der Gemeinde oder beim Landratsamt Erding, Abfallrecht, Tel. 08122/58-1208). 3. Naturschutzrecht Nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) darf grundsätzlich jeder zum Genuss der Naturschönheiten und zur Erholung alle Teile der freien Natur ohne behördliche Genehmigung und ohne Zustimmung des Grundeigentümers oder sonstigen Berechtigten unentgeltlich betreten (Art. 27 Abs. 1 und 2 BayNatSchG). Dieses so genannte Betretungsrecht gilt nur für Betätigungen im Rahmen traditioneller Formen der Freizeitgestaltung und Sportausübung, die dem Naturgenuss und der Erholung dienen. Das Entzünden und Betreiben offener Feuer zum Grillen, als Lagerfeuer oder als Traditionsfeuer (Bergfeuer, Johanni- bzw. Sonnwendfeuer u.ä.) in der freien Natur außerhalb behördlich dafür bestimmter Plätze ist mehr als nur ein „normales Betreten“ und wird daher nicht vom Betretungsrecht gedeckt. Dies gilt sowohl für offene Feuerstätten (z. B. Grillgeräte) als auch für unverwahrtes Feuer (d. h. Feuer, das nicht in einer offenen Feuerstätte, sondern z.B. in einer Feuerstelle am Boden oder in einer dafür hergestellten Bodenmulde betrieben wird). Dafür ist stets die Zustimmung des Grundstücksberechtigten – für das Sammeln von Brennholz im Wald auch die Zustimmung des Waldbesitzers – erforderlich. Auch beim erlaubten Feuermachen sollte die allgemeine Verpflichtung zum Schutz der Natur beachtet werden (§ 1 BNatSchG). Danach hat jeder • nach seinen Möglichkeiten in Verantwortung für die natürlichen Lebensgrundlagen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege beizutragen und • sich so zu verhalten, dass die Lebensgrundlagen für wildwachsende Pflanzen und wildlebende Tiere soweit wie möglich erhalten, nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt und gegebenen- falls wiederhergestellt werden. Innerhalb von Landschaftsschutzgebieten unterliegt das Anzünden von offenen Feuern einem Erlaubnisvorbehalt der Unteren Naturschutz-behörde. Innerhalb der Naturschutzgebiete ist das Anzünden von offenen Feuern in den meisten Fällen verboten. Auskunft erteilt die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Erding (Telefon: 08122/58-1243). 4. Waldgesetz Wer in einem Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 m davon eine offene Feuerstätte (=Grillgerät) oder ein unverwahrtes Feuer (=Lagerfeuer auf einem naturbelassenen Boden) anzünden will, bedarf der Erlaubnis durch das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Art. 39 Abs. 1 i. V. m. Art. 17 Abs. 1 BayWaldG). Gemäß Art. 17 Abs. 2 Nr. 3 BayWaldG darf eine offene Feuerstätte oder ein unverwahrtes Feuer nicht unbeaufsichtigt oder ohne ausreichende Sicherungsmaßnahmen gelassen werden. Im Wald darf in der Zeit vom 01. März bis 31. Oktober nicht geraucht werden (Art. 17 Abs. 3 BayWaldG).
Eine Zuwiderhandlung (vorsätzlich oder fahrlässig) ist gemäß Art. 46 Abs. 2 Nr. 4+5 BayWaldG wird mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet. Wer fremde Wälder in Brand setzt, begeht nach § 306 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat (Brandstiftung) oder eine Straftat nach § 306 f StGB (Herbeiführen einer Brandgefahr). Sonderfall Der Waldbesitzer und Personen, die von ihm im Wald beschäftigt werden (auch unentgeltlich) benötigen keine Erlaubnis. Verletzen diese jedoch ihre Sicherungspflicht aus Art. 17 Abs. 2 Nr. 3 BayWaldG (s.o.), liegt auch hier eine Ordnungswidrigkeit vor. Verbrennen Waldbesitzer Reisig im Wald, darf dies nach § 5 PflAbfV dort verbrannt werden, wo es anfällt. Kein flächiges Verbrennen, nicht zu große Feuerstellen (nicht über alten Baumstümpfen entzünden) möglichst auf Blößen und Wegen entzünden, dazu muss im Umkreis des Feuers auf mindestens 5 m Breite alles Brennbare entfernt werden; Hitzestrahlung beachten! Durch Entfernen des Auflagehumus bis zum Mineralboden sollte rings um die Feuerstelle ein Schutzstreifen von 1,50 m Breite angelegt werden. Bei hoher Waldbrandgefahr (ab Warnstufe 4) und ungeeigneter Witterung, (starker Wind, Trockenperioden) kein Reisig im Wald verbrennen! Die Einhaltung von Mindestabständen (siehe unter Ziffer 1 und 100 m zu sonstigen Gebäuden, Zeltplätzen, Parkanlagen oder anderen Erholungseinrichtungen, 75 m zu Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen, Bahnlinien, 10 m zu öffentlichen Feldwegen) sind einzuhalten. Bei Unklarheiten fragen Sie bei dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (untere Forstbehörde) nach. Für die Landkreise Erding und Freising ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding (Telefon: 08122/480-160) zuständig.
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); hier: Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG Beim Landratsamt Erding – Sachgebiet 42-2 Wasser- und Abfallrecht, Immissionsschutz – wurde mit Antrag vom 25.04.2018 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung einer bestehenden genehmigungsbedürftigen Anlage auf dem Grundstück mit den Fl.Nrn. 132/3, 132/7, 132/8, 132/9 und 132/10, Gemarkung Reichenkirchen beantragt. Gemäß § 7 Abs. 2 und § 9 Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. den Nrn. 1.2.2.2 und 8.4.2.2 der Anlage 1 zum UVPG war durch eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles festzustellen, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und deshalb die Verpflichtung zur Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG besteht. Die standortbezogene Vorprüfung hat in diesem Fall ergeben, dass im Ein- wirkungsbereich der Anlage keine besonderen örtlichen Gegebenheiten gemäß den in der Anlage 3 Nr. 2.3 zum UVPG aufgeführten Schutzkriterien vorliegen, auf Grund derer erhebliche nachteilige Auswirkungen des Vorhabens zu erwarten wären. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war daher nicht durchzuführen. Die Übereinstimmung des Vorhabens mit dem materiellen Umweltrecht wird unbeschadet dessen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens – ohne die zusätzlichen, im Wesentlichen verfahrensrechtlichen Anforderungen des UVPG – überprüft. Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG bekannt gegeben. Weitere Auskünfte zu dem Vorhaben können beim Landratsamt Erding, Sachgebiet 42-2 –Wasser- und Abfallrecht, Immissionsschutz–, Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding, unter der Telefon-Nr. 08122/58-1256 eingeholt werden. Erding, 03.04.2019 Landratsamt Erding Sachgebiet 42-2 Wasser- und Abfallrecht, Immissionsschutz
Info-Ecke Rentensprechtag der Deutschen Rentenversicherung Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ist die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd erneut gezwungen, alle Rentensprechtage der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd bis auf weiteres - mindestens aber bis 30.06.2021 dieses Jahres - komplett einzustellen. Aktuelle Dienste: - kostenloses Service-Telefon: 0800-1000-48015 - Online-Dienste auf der Homepage www.deutsche-rentenversicherung- bayernsued.de Die Fraunberger Chronik Die zweibändige Chronik Fraunberg kann wochentags von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich jeden Dienstag von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Rathaus zum Preis von 78,00 EUR erworben werden.
Umweltecke Papiertonne Nächste Entleerungstermine Donnerstag, 08.04.2021, für folgende Orte (A) Angelsbruck, Bachham, Felben, Forach, Frankendorf, Fraunberg, Furthmühle, Grafing, Großhündlbach, Grub, Grucking, Hainthal, Harham, Hatting, Helling, Hinterbaumberg, Im Tal, Lohkirchen, Pillkofen, Reichenkirchen, Riding, Sandberg, Singlding, Tittenkofen, Urtl, Vorderbaumberg. Samstag, 10.04.2021, für folgende Orte (B) Bergham, Eck, Edersberg, Endham, Gigling, Großstürzlham, Grün, Holz, Kemoding, Kleinhündlbach, Kleinstürzlham, Kleinthalheim, Loodermoos, Maria Thalheim, Oberbierbach, Rappoltskirchen, Unterbierbach Weitere Informationen zur Papiertonne unter www.landkreis-erding.de/abfallwirtschaft Hygieneartikel und Schutzmasken gehören nicht in die Toilette Leider werden derzeit vermehrt Corona-Schutzmasken, Feuchttücher und Fette über die Kanalisation entsorgt. Wir möchte darauf aufmerksam machen, dass die Einleitung zu einem erheblichen Mehraufwand führt und folglich auch zu zusätzlichen Kosten. Zudem können die Abwasserrohre verstopfen oder die Pumpen der Abwasserbetriebe lahmgelegt werden. Die Bürger und Bürgerinnen im Gemeindegebiet werden daher dringend gebeten, weder Einweg-, FFP2-Masken noch Feuchttücher, Gummihandschuhe oder ähnliche Hygieneartikel in die Toilette zu werfen. Dieser sogenannte Corona-Müll gehört in die Restmülltonne. Beachten Sie die nachfolgenden Entsorgungstipps, um das Abwasser frei von Abfällen zu halten und die Notwendigkeit aufwendiger Reinigungsverfahren in den Kläranlagen zu verringern: - Medikamentenreste dürfen nie in der Toilette entsorgt, sondern müssen in den Restmüll gegeben werden. Auch manche Apotheken nehmen sie aus Kulanz zurück. - Speiseöl und Essensreste gehören ebenfalls nicht in die Toilette. Speisereste ziehen Ratten an, Öle und Fette verstopfen auf Dauer die Rohre und sind nur schwer aus dem Abwasser zu entfernen. - Zigarettenkippen und Katzenstreu haben nichts in der Toilette zu suchen! Letzteres nimmt Flüssigkeit auf und verklumpt, was zu Verstopfungen führt. - Auch Kosmetika, Hygieneartikel, Kondome und Windeln dürfen nicht im Klo entsorgt werden. Neben der Verstopfungsgefahr bringen sie jede Menge Mikroplastik ins Abwasser. In die Toilette gehören nur das große und kleine Geschäft, Toilettenpapier und Putz- Wischwasser. Gemeinde Fraunberg Feiertagsregelung Biotonne Bereich (A), Freitag, 09.04.2021
Feuerwehr Freiwillige Feuerwehr Fraunberg Jahresversammlung Die geplante Jahresversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Fraunberg muss auf Grund der weiterhin anhaltenden Corona Einschränkungen erneut verschoben werden. Sobald es die Situation zulässt erfolgt rechtzeitig eine neue Einladung. Bleiben Sie Gesund! Die Vorstandschaft
Kinderhaus Stellenausschreibung: Für unsere neue Kindergartengruppe, die Eichhörnchen, suchen wir zum 01.09.2021 ein Gruppenteam aus Erzieher (M/W/D) Kinderpfleger (M/W/D) Als Zusatzkraft in unserer Integrationsgruppe, den Spatzen, suchen wir ab sofort bzw. ab 01.09.2021 Erzieher (M/W/D) Heilerziehungspfleger (M/W/D) Als integratives Kinderhaus bieten wir unseren Kindern in Krippe und Kindergarten vielfältige Erlebnis-, Bildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten! Wir arbeiten multiprofessionell in einem aufgeschlossenen Team und freuen uns über Kolleg*innen, die ihre Ideen mit einbringen! Kinderhaus St. Florian, z. Hd. Anita Steinbichler, Schulstraße 1, 85447 Fraunberg, Tel. 08762 / 2110 oder per mail an: st-florian.fraunberg@kita.ebmuc.de
Leuchtende Kinderaugen bringen Freude in trüben Zeiten - Osternestersuchen im Vorgarten und sogar im Nußhölzl 26. März 2021 Kinderhaus St. Florian Fraunberg – Ein strahlend blauer Frühlingstag war wie bestellt für das Osternestsuchen im Kinderhaus St. Florian. Die Kinder durften dazu in die Vorgärten ausschwärmen, einige gingen sogar bis zum Nußhölzl um dort ihr Glück zu versuchen. Kinderhausleiterin Anita Steinbichler freute sich mit ihren Mitarbeiterinnen über die leuchtenden Kinderaugen. Besonders bei den Kleinsten war die Freude über jedes gefundene Nest zu spüren. Stolz präsentierten sie jeweils ihren Betreuerinnen den gefundenen Schatz und machten sich sogleich daran, den Inhalt zu inspizieren. Ein wenig Glück für unsere Kinder in nicht ganz einfachen Zeiten. Hoffen wir, dass unser Kinderhaus auch weiterhin gut durch die Pandemie kommt. Die Kinder der Hamstergruppe präsentieren ihre Schätze Text und Fotos: R.H.
Grundschule Fraunberg Aktion „Saubere Landschaft“ in der Grundschule Fraunberg 12. März 2021 Grundschule Fraunberg - Bei windigem Frühlingswetter machten sich am Freitag, den 12.3.2021, die Klassen 1b (Maria Thalheim) und 4a (Reichenkirchen) auf den Weg durch die Gemeinde. Ihre Mission: Den Unrat einsammeln, der sich während des Jahres in der Natur verteilt hatte. Binnen kurzer Zeit füllten sich die mitgebrachten Müllsäcke mit Zigarettenstummel, leeren Flaschen, Einwegmasken – ja sogar ein kaputtes Smartphone wurde gefunden. Sichtlich stolz über die vollen Säcke kehrten die Klassen in ihre Schulen zurück, wo der Unrat ordnungsgemäß entsorgt wurde. Der Sammeleifer der Schüler wurde abschließend mit einer süßen Überraschung belohnt. Text und Fotos: Katharina Diemer Klasse 1b, Maria Thalheim
Klasse 4a, Reichenkirchen
NICHTAMTLICHER TEIL NACHBARSCHAFTSHILFE Nachbarschaftshilfe Fraunberg JAa! (Jung und Alt aktiv) e.V. Corona-Pandemie Wir übernehmen weiterhin im Notfall Einkaufsdienste für Bürger, die zu den Risikogruppen gehören oder sich in Quarantäne befinden. Unter Einhaltung aller uns möglichen Hygienemaßnahmen kaufen wir für Sie beim örtlichen Bäcker/Metzger oder im nächsten Supermarkt ein und übernehmen notwendige Apothekengänge. Für nähere Informationen rufen Sie bitte unsere Einsatzleitungen an! Telefonnummer der Nachbarschaftshilfe Fraunberg JAa! e.V.: 0162-3120199 Zum Schutz der Gesundheit unserer Hilfeempfänger und unserer Helfer setzen wir bis auf weiteres Besuchs-und Betreuungsdienste aus. Bleiben Sie gesund!
Vereine/ Veranstaltungen Gartenbauverein Fraunberg Rasenlüfter Der Rasenlüfter kann ab sofort wieder bei Monika Diegel, Hochstr. 11, Fraunberg, Tel. 08762/1513, ausgeliehen werden. Der Rasenlüfter wird vollgetankt ausgeliehen und ist vom Nutzer vollgetankt zurückzugeben. Falls kein Benzin Super vorhanden ist, bitten wir um eine kleine Pauschale. Die Vorstandschaft Jagdgenossenschaft Reichenkirchen Jagdversammlung Die jährliche Jagdversammlung wird wegen der Corona-Pandemie in das neue Jagdjahr 2021/22 verschoben und zu gegebener Zeit nachgeholt. Wir bitten um Verständnis. Lorenz Angermeier - Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Steinkirchen Einladung Zur nicht öffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Steinkirchen, am Freitag, den 16.04.2021 um 19.30 Uhr im Gasthaus Bruckmaier in Steinkirchen. Tagesordnung 1. Begrüßung durch den Jagdvorsteher 2. Jahresbericht 3. Kassenbericht 4. Kassenprüfung und Entlastung der Vorstandschaft 5. Abstimmung über die Verwendung des Jagdpachtschillings 6. Änderung des Jagdpachtvertrages Revier Steinkirchen II 7. Ehrungen 8. Wünsche und Anträge Etwaige Flächenänderungen, Zu- und Verkäufe oder Änderungen der Bankverbindung sind der Vorstandschaft mitzuteilen. Die Jagdgenossen werden gebeten an der Versammlung teilzunehmen. Zur Versammlung haben nur Jagdgenossen Zutritt. Die Jahreshauptversammlung findet nur unter der aktuellen Corona-Bestimmung statt. Sollten die Gaststätten nicht geöffnet sein, findet die Versammlung nicht statt. Wenn es die Corona-Vorgaben zulassen, findet im Anschluss das Jagdessen statt, dazu laden die Jagdpächter ein. Steinkirchen, 12.03.2021 Huber, Peter, Jagdvorsteher
Pfarrverband Reichenkirchen - Maria Thalheim und KBW Erding online-Vortrag - Unser Darm und sein Einfluss auf unsere Gesundheit Heilpraktikerin Sabine Karner informiert über die Bedeutung unseres Darmes als wichtiges Entgiftungsorgan, als Hauptsitz unseres Immunsystems und unseres Bauchgefühls. Es werden Zusammenhänge zwischen einer gestörten Darmflora und Erkrankungen wie Übergewicht, Allergien, Hauterkrankungen, Schlafstörungen u.v.m. aufgezeigt und Sie erhalten viele praktische Tipps, wie Sie Ihre Darmgesundheit nachhaltig verbessern können Donnerstag, 29.04.2021 20:00 Uhr bis 21.30 Uhr via Zoom Beitrag: 5,00 € Anmeldung bei Marlene Bauer-Wimmer: maha.wimmer@t-online.de oder Tel. 08762 / 721720. Den Zugangslink erhalten Sie am Tag der Veranstaltung per Mail zugeschickt.
SONSTIGES Chroniken aus der Pfarrei St. Stephanus Rappoltskirchen Den ersten Teil bildet die Pfarrchronik aus den 1970er Jahren, als Pfarrer Prof. Dr. Josef Hainz in Rappoltskirchen tätig war. Diese wurde bereits vor einigen Jahren aus den alten Archiven der Pfarrei erstellt. Sie war zwischenzeitlich ausverkauft – nun haben wir wieder neue Exemplare gedruckt. Der zweite Teil ist die neue Sterbebilderchronik. Sterbebilder erhalten die Erinnerung an unsere Verstorbenen lebendig. Sie waren es die unsere Häuser, unsere Dörfer und unsere Pfarrei aufgebaut und geprägt haben. Dem Pfarrgemeinderat war es ein Anliegen diese Erinnerung auch zusammengefasst für die Zukunft festzuhalten. Die Idee gab es schon länger, nun wurde sie in die Tat umgesetzt. Die Sterbebilder und Kärtchen wurden aus einigen Familienarchiven zusammengestellt, eingescannt, sortiert und schließlich gedruckt. So ist ein über 50-seitiges Dokument entstanden, dass 245 Sterbebilder und Kärtchen bis zurück ins Jahr 1889 enthält. Die Dokumentation ist sicher noch nicht vollständig. Das Ziel ist es dieses Archiv möglichst komplett zusammenzustellen. Falls jemand noch weitere Sterbebilder oder Sterbekärtchen aus unserer Pfarrei hat, dann freuen wir uns, wenn ihr uns diese für kurze Zeit zur Verfügung stellt. Wir werden sie kopieren und euch nach einigen Tagen wieder im Original zurückgeben. Die nachgereichten Bilder werden in der nächsten Ausgabe ergänzt. Die Chroniken können zum Preis von 15,00 € (Sterbebilderchronik) bzw. 25,00 € (Pfarrchronik) wie folgt erworben werden: - in der Kirche liegt eine Bestellliste auf - telefonisch unter 08762/3629 oder per email: kathrin.wiesmaier@gmx.de
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Corona-Tests: In welchen Fällen zahlt die Krankenkasse? Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Corona-Tests, wenn ein zugelassener Vertragsarzt entscheidet, dass ein Test notwendig ist bzw. durchgeführt werden muss. Dies regelt die seit dem 8. März geltende Corona-Testverordnung. Die Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) übernimmt in diesen Fällen die Behandlungs- und Laborkosten. Versicherten entstehen keine zusätzlichen Kosten. Die Leistungen werden über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Ein kostenloser Test ist auch möglich, wenn die Corona-Warn-App über ein erhöhtes Risiko informiert. Kosten für selbstbeschaffte Schnelltests können von der LKK nicht erstattet werden. Zwei Testverfahren Es gibt aktuell zwei Testverfahren für den Nachweis von Corona-Viren: den PCR- Test und den Schnelltest (Antigentest). Mit beiden wird untersucht, ob die Testperson Corona-Viren in sich trägt, die an andere Personen übertragen werden könnten. Beim PCR-Test wird ein Abstrich aus dem Nasen-Rachenraum ans Labor geschickt. Dieses Verfahren gilt als sehr genau und zuverlässig. Das Ergebnis gibt es in der Regel nach rund 24 Stunden. Beim Schnelltest wird der Abstrich ebenfalls dem Nasen-Rachenraum entnommen. Dieser wird in eine Flüssigkeit gegeben und auf einen Teststreifen geträufelt. Das Ergebnis gibt es hier bereits nach circa 15 bis 20 Minuten. Kostenlose Schnelltests Allen Bürgerinnen und Bürgern steht mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest inklusive Bescheinigung des Testergebnisses zu. Sie werden von den Testzentren der Länder, Kommunen, beauftragten Dritten oder niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Die Kosten hierfür trägt der Bund. Nach einem positiven Schnelltest hat die getestete Person einen Anspruch auf eine bestätigende Testung mittels PCR-Test. Diese Kosten werden über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet. Selbstbeschaffte Schnelltests Schnelltests können auch über das Internet, im Handel und in Apotheken erworben werden. Die Kosten für selbstbeschaffte Schnelltests kann die LKK nicht übernehmen. Beim Kauf von Selbsttests sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass diese auf der Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte stehen – denn nur solche sind zuverlässig geprüft und entsprechen den Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts und des RKI. Chronische Schmerzen seelisch besser bewältigen Rund 3,4 Millionen Menschen in Deutschland leiden unter schweren chronischen Schmerzen. Mit dem Online-Gesundheitstraining „Chronische Schmerzen“ unterstützt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) betroffene Versicherte dabei, diese Situation seelisch besser zu bewältigen. Auf ihr digitales Gesundheitsangebot macht die SVLFG anlässlich des Deutschen Schmerz- und Palliativtages aufmerksam, der vom 9. bis 13. März als virtuelle Veranstaltung stattfindet. Das Online-Gesundheitstraining „Chronische Schmerzen“ wird in Kooperation mit dem GET.ON-Institut angeboten. Es beinhaltet sieben Lektionen mit unterschiedlichen Schwerpunkten, zum Beispiel zu den Themen
Kontrolle und Akzeptanz. Die Teilnehmer haben regelmäßig Kontakt zu einem persönlichen Coach und werden so aktiv durch das Training begleitet. Online-Gesundheitstrainings bieten den Vorteil, dass Betroffene sie zeitlich und örtlich unabhängig in Anspruch nehmen können. Auch für Menschen, denen es schwer fällt, um Hilfe zu bitten oder die anonym bleiben wollen, können Online- Trainings eine Lösung sein. Weitere Details und die Teilnahmevoraussetzungen finden sich auf der Internetseite www.svlfg.de/gleichgewicht. Interessierte können sich auch telefonisch unter 0561 785-10512 an die SVLFG wenden. Informationen zum virtuellen Deutschen Schmerz- und Palliativtag stehen im Internet unter www.dgschmerzmedizin.de. Rückenschule LKK übernimmt Kosten für ausgewählte Kurse Zum Tag der Rückengesundheit am 15. März weist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) darauf hin, dass sie als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) unter anderem auch die Kosten für Rückenschulkurse übernimmt. Die LKK möchte die Bewegung ihrer Versicherten allgemein fördern und gewährt ihnen daher Maßnahmen zur Reduzierung von Bewegungsmangel und zur Verringerung gesundheitlicher Risiken durch gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme. Die angebotenen Gesundheitskurse sind auf der Internetseite der SVLFG unter www.svlfg.de/gesundheitskurse-finden zu finden. Auch der Bundesverband deutscher Rückenschulen (BdR) rät dazu, die Rückengesundheit zu fördern und gibt in diesem Zusammenhang folgende Tipps: Vermeiden Sie Stress, denn er erhöht die Muskelspannung. Trainieren Sie Ihre Muskeln und Faszien regelmäßig. Wechseln Sie möglichst oft Ihre Körperhaltung. Heben und Tragen Sie rückenfreundlich. Halten Sie Balance zwischen Belastung und Erholung. Dauerbelastung verspannt die Muskeln. Bleiben Sie bei Rückenbeschwerden locker. Gestalten Sie Ihr Umfeld ergonomisch. Treiben Sie regelmäßig Gesundheitssport. Bleiben Sie achtsam und entspannt. Der diesjährige Tag der Rückengesundheit steht unter dem Motto „Kein Bock auf Rücken? Entdecke Rückenschule 2.0!“. Informationen hierzu finden sich auf seiner Internetseite des BdR unter www.bdr-ev.de.
Die S-Bahn München informiert Wegen Gleiserneuerung und Bahnsteigarbeiten auf der S 2, kommt es von Donnerstag, 01. April (20.50 Uhr) durchgehend bis Dienstag, 06. April 2021 (03.30 Uhr) zwischen Riem und Feldkirchen/Markt Schwaben zu Fahrplanänderungen mit Schienenersatzverkehr. Des Weiteren kommt es wegen Gleis- und Bahnsteigarbeiten auf der S 2, in den Nächten Freitag/Samstag, 09./10. bis Sonntag/Montag, 11./12. April 2021 (jeweils 23.55 Uhr bis 03.00 Uhr) zwischen Ostbahnhof und Markt Schwaben/Erding zu Fahrplanänderungen mit Verspätungen und Schienenersatzverkehr. Wegen umfangreicher Gleis- und Weichenerneuerung in Riem und Feldkirchen kommt es von 21.04. bis 06.05.2021 zwischen Ostbahnhof und Markt Schwaben zu unterschiedlichen Bauzuständen. Von 21. bis 23.04. halten Richtung München keine S Bahnen in Feldkirchen. Zwischen Heimstetten und Riem besteht Schienenersatzverkehr. Von 22.bis 23.04. besteht zusätzlich Schienenersatzverkehr zwischen Riem und Ostbahnhof. Von 24.bis 25.04. besteht Schienenersatzverkehr zwischen Markt Schwaben und Ostbahnhof. Es verkehrt tagsüber zusätzlich ein Schnellbus Markt Schwaben- Ostbahnhof. Von 26.04.bis 05.05. besteht Schienenersatzverkehr zwischen Riem und Ostbahnhof. Von 22.bis 23.04. und von 26.04.bis 05.05. fährt einmal Stündlich eine S-Bahn ohne Halt Leuchtenbergring und Berg am Laim durch die Baustelle. Beim SEV Riem-Ostbahnhof fährt tagsüber auch ein Shuttlebus Riem – Messestadt West (U 2). Wegen Bauarbeiten für die 2. S-Bahn Stammstrecke kann zwischen Hackerbrücke und Pasing nur auf einem Gleis gefahren werden. Deshalb kommt es an 16 Wochenenden 05.03.bis 03.05., 14.bis 17.05. und 16.07. bis 23.08.2021 immer beginnend Freitag, ca. 22.30 Uhr durchgehend bis Montag, ca. 04.30 Uhr auf allen Linien -außer der S 6 und der S 7- zu Fahrplanänderungen/Umleitungen und Ausfällen. Alle aktuellen Baustellen finden Sie auch im Internet unter http://www.s-bahn-muenchen.de/baustellen
KIRCHLICHE NACHRICHTEN Gottesdienstordnung für den Pfarrverband Reichenkirchen / Maria Thalheim Pfarrbüro: 85447 Reichenkirchen, Hauptstraße 9 Tel. 08762 / 411 - Fax.: 08762 / 3087 Internet: https://www.erzbistum-muenchen.de/PV-Reichenkirchen- MariaThalheim/default.aspx E-Mail: st-michael.reichenkirchen@ebmuc.de Öffnungszeiten: Dienstag bis Donnerstag: 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr; Freitag: 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr und nach tel. Vereinbarung Telefon Seelsorge Erzdiözese München und Freising: Tel. 0800 / 111 0 222 oder www.telefonseelsorge.de Reichenkirchen Freitag, 2. April 10:00 Kinderkreuzweg, Treffpunkt: Kirchplatz 15:00 Karfreitagsliturgie Sonntag, 4. April 5:30 Feier der Osternacht Montag, 5. April 10:00 Festgottesdienst Donnerstag, 8. April Grucking 19:00 Hl. Messe Freitag, 9. April 15:00 Probe zur Erstkommunion in der Kirche - Klasse 4b Bitte Kommunionkerze mitbringen! Samstag, 10. April 19:00 Vorabendmesse Sonntag, 11. April 10:00 Feier der Hl. Erstkommunion - Klasse 4b 12:30 Tauffeier - Laurenz Jakob Numberger Freitag, 16. April 15:00 Probe zur Erstkommunion in der Kirche - Klasse 4a Bitte Kommunionkerze mitbringen!
Maria Thalheim Mariä Himmelfahrt Freitag, 2. April 10:00 Pfarrverband: Beichtgelegenheit in der '"Wallfahrtskirche Maria Thalheim" 15:30 Karfreitagsliturgie Samstag, 3. April 20:30 Feier der Osternacht (Diakon) Sonntag, 4. April 8:30 Festgottesdienst Freitag, 9. April 19:00 Rosenkranz Samstag, 10. April 13:30 Tauffeier - Emma Magdalena Fischer Sonntag, 11. April 8:30 Wortgottes-Feier (Diakon) Freitag, 16. April 19:00 Rosenkranz Fraunberg St. Florian Freitag, 2. April 14:00 Karfreitagsliturgie Sonntag, 4. April 10:00 Festgottesdienst (Diakon) mit Elementen der Osternachtliturgie Montag, 5. April 10:00 Festgottesdienst (Diakon) Sonntag, 11. April 8:30 Hl. Messe Riding St. Georg Samstag, 3. April 20:30 Feier der Osternacht Sonntag, 4. April 8:30 Festgottesdienst (Diakon) Freitag, 16. April 16:00 Barmherzigkeits-Rosenkranz
Rappoltskirchen St. Stephan Freitag, 2. April 17:00 Karfreitagsliturgie Sonntag, 4. April 10:00 Festgottesdienst mit Elementen der Osternachtliturgie Montag, 5. April 8:30 Festgottesdienst (Diakon)
Aktuelles aus dem Pfarrverband Liebe Pfarrverbandsangehörige, nach bald 46 Jahren im Priesterlichen Dienst wird Herr Pfarrer Edward Stupak zum 01.05.2021 in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Die letzten drei Jahre war Pfarrer Edward Stupak in unseren Pfarrverbänden Reichenkirchen-Maria Thalheim und Wartenberg als Pfarrvikar tätig. Mit seiner ruhigen und bescheidenen Art gewann er schnell die Herzen der Gläubigen. Er war immer zu einem kleinen Scherz aufgelegt. Dank seiner zuverlässigen Hilfe konnten wir es schaffen regelmäßig heilige Messen in allen Gemeinden zu feiern. Pfarrer Edward Stupak unterstütze mich und hielt mir immer den Rücken frei. Seinen Entschluss in den Ruhestand zu gehen, bedauere ich sehr, obwohl ich ihm ein ruhigeres Leben sehr gönne. Er wird in seine Heimat nach Polen zurückkehren. Ich hoffe sehr, dass wir Pfarrer Stupak ab und zu als Vertretung wiedersehen dürfen. Dies würde uns alle sehr erfreuen. Ich bedanke mich sehr herzlich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünsche Pfarrer Stupak einen gesunden und erholsamen Ruhestand und Gottes reichen Segen. Leider ist seine Nachfolge noch nicht geklärt. Es wurde mir seitens der Erzdiözese zugesagt, dass wir wahrscheinlich erst im Herbst wieder einen Priester zur Unterstützung bekommen werden. So sehr wir es uns auch wünschen regelmäßig die heilige Eucharistie zu feiern, wird es in den kommenden Wochen zu deutlichen Einschränkungen kommen. Legen wir unser Anliegen um einen baldigen Nachfolger für Pfarrer Stupak und unsere Gebete in Gottes Hände. Es grüßt Sie herzlich Ihr Pfarrer Gregor Bartkowski Öffnungszeiten Pfarrbüro Das Pfarrbüro ist weiter für Sie geöffnet. Wir bitten Sie aber um telefonische Voranmeldung, zum Schutz für Sie und für Andere! Bitte das Pfarrbüro mit „FFP2-Maske“ betreten! Pfarrverband Taufe Tauffeiern sind weiterhin möglich. Ich bitte zu überlegen, auch wenn die Feier in der Familie nicht im großen Rahmen gefeiert werden kann, Tauftermine zu vereinbaren. Auch deswegen, um genügend Termine zur Verfügung stellen zu können. Für Terminvereinbarungen stehe ich gerne zur Verfügung. Diakon Christian Pastötter, Tel. 08762/411.
Krankenkommunion Freitag, 09. April ab 09.30 Uhr. Neuanmeldungen möglich. Kollekte für die Kirchenheizung an Ostern 03.bis 05. April Die Kirchenverwaltung bittet bei der Kollekte in den Ostergottesdiensten um Ihren finanziellen Beitrag. Auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenquittung für das Finanzamt! Vielen Dank! Pfarrverband Beichtgelegenheit am Karfreitag Es besteht die Möglichkeit zur Osterbeichte in der Wallfahrtskirche Maria Thalheim von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr. Pfarrverband Kinderkreuzweg am Karfreitag Wir laden alle Kinder herzlich ein, Jesus auf seinem letzten Weg ein Stück zu begleiten. Der Kinderkreuzweg beginnt um 10.00 Uhr in Reichenkirchen. Treffpunkt: Kirchplatz! Speisenweihe zu Ostern Sie findet bei den Gottesdiensten in der Osternacht und am Ostersonntag statt. Bitte die mitgebrachten Speisen mit an den Platz nehmen! Osterlicht an Ostern Am Osterfest kann das Osterlicht von der Osterkerze an allen Gottesdiensten mit nach Hause genommen werden. Bitte bringen Sie Laternen mit. Bitte die Abstandsregeln beachten! Heiliges Grab in Maria Thalheim Das alte Heilige Grab der Wallfahrtskirche ist äußerst sehenswert! Geschmückt ist es mit dem Leichnam unseres Herrn Jesus Christus, umrahmt mit beleuchteten farbigen Glaskugeln. Von Karfreitag bis Ostermontag ist tagsüber die Kirche offen zur Verehrung und zur Besichtigung dieses Heiligen Grabes!
Pfarrei Rappoltskirchen: „Ostern in der Box“ Wir befinden uns in einer außergewöhnlichen Zeit. Vieles ist nach wie vor nicht in der gewohnten Form möglich. Nachdem die Aktion „Advent in der Box“ in der vergangenen Weihnachtszeit sehr gut angenommen wurde, haben wir uns überlegt mit der Aktion „Ostern in der Box“ daran anzuknüpfen. Der Jugendausschuss des Pfarrgemeinderats Rappoltskirchen möchte gerade in dieser Zeit eine Freude bereiten und Lust auf einen Osterspaziergang mit Überraschungen bereiten. Dazu haben wir Osterboxen vorbereitet in denen sich die Ostergeschichte auf Bayrisch, Texte und Rezepte zum mit nach Hause nehmen befinden. Zwischen Palmsonntag und Ostermontag können die Boxen jederzeit bei einem Spaziergang durch unsere Pfarrei besucht werden. Die „Ostern in der Box“-Boxen stehen: - in Rappoltskirchen beim Maibaum - in Gigling beim Weiher - in Kleinhündlbach beim Kreuz - in Kemoding beim Kreuz am Ortseingang von Rappoltskirchen kommend Der Pfarrgemeinderat freut sich, wenn Groß und Klein, Alt und Jung, unsere Osterboxen besuchen. Gemeindebücherei im Pfarrhof Reichenkirchen Uns gibt es jetzt auch auf Facebook unter Gemeindebücherei Fraunberg und auf Instagram unter Gemeindebücherei Fraunberg. Zu finden sind hier Informationen über neue und besonders interessante Bücher zur Ausleihe. Das Büchereiteam freut sich auf viele Follower! Tel. 0157 / 35540734. Öffnungszeiten Freitag und Samstag jeweils von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
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